Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Potsdam Lagebericht 2020 - Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Potsdam Lagebericht 2020 Geschäftsergebnis Der Jahresabschluss 2020 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) als Anstalt des öf- fentlichen Rechts weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -241 aus (Vorjahr: Jahresfehl- betrag TEUR - 2.229). Entwicklung nach Geschäftsfeldern Das Amt hat gemäß Staatsvertrag und Satzung die durch Gesetz den Ländern übertragenen Statistikaufgaben wahrzunehmen. Hierzu gehören: · als Kerngeschäft die Erhebung und Aufbereitung der EU-, Bundes- und Landesstatistiken sowie deren Auswertung, Analyse und Veröffentlichung, · die methodische und technische Vorbereitung und Weiterentwicklung der Landes-, EU- und Bundesstatistiken, · die Darstellung und Veröffentlichung von volkswirtschaftlichen und umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie anderen Gesamtsystemen statistischer Daten · sowie die Führung eines statistischen Informationssystems. Das Jahr 2020 wurde spätestens im März zum „Corona-Jahr“. Das Virus SARS-CoV-2 hatte Deutschland erreicht, fortan beherrschten die Pandemie und ihre Folgen die Nachrichten und den Alltag der Menschen. Besondere Herausforderung für das AfS innerhalb des Statistischen Ver- bundes war es, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Statistikproduktion unter den ange- ordneten Pandemiemaßnahmen aufrechtzuerhalten und den ordentlichen Dienstbetrieb zu si- chern. Die Corona-Krise hat – wie wohl keine Krise zuvor – deutlich gemacht, wie wichtig aktuelle und verlässliche Daten sind, um gerade in Krisenzeiten fundierte nachhaltige Entscheidungen treffen zu können. Das große Medienecho auf die Ergebnisse der amtlichen Statistik seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland hat die Relevanz amtlicher Daten bestätigt. Im AfS und dem statistischen Verbund wurden Prioritäten gesetzt, um die relevanten statistischen Ergebnisse zeitnah zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählten insbesondere die Konjunkturstatisti- ken sowie Statistiken im Handel, im Dienstleistungssektor und im Verarbeitenden Gewerbe. Als Pandemiebeauftragter fungierte im AfS der Leiter der Abteilung Zentraler Service, der auch der zentrale Ansprechpartner innerhalb des statistischen Verbundes zwischen den statistischen Ämtern der Länder und des Bundes war. Die Erfahrungen aus den ergriffenen Maßnahmen wur- den analysiert, um auch in künftigen Krisen ein noch effizienteres und agileres Handeln innerhalb des statistischen Verbundes sicherzustellen. Anlage 4 Seite 1
Geschäftsfeld amtliche Statistik Im Geschäftsfeld der amtlichen Statistik für europäische Statistiken und Bundesstatistiken wur- den auf Grund der Vereinbarung mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Lan- des Brandenburg (MIK) sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin (SenInnDS) für das Geschäftsjahr 2020 TEUR 30.000 vereinnahmt. Mit der Bereitstellung dieser Vergütung in dem genannten Umfang konnte für das Geschäftsjahr 2020 keine auskömmliche Servicevereinbarung für die Durchführung der amtlichen Statistik für die Länder Berlin und Bran- denburg abgeschlossen werden. Geschäftsfeld Zensus Eine weitere gesetzlich veranlasste Ausweitung der Leistungen im Geschäftsfeld der amtlichen Statistik stellen die Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Zensus stehen, dar. Der für das Jahr 2021 geplante bundesweite Zensus musste wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 verschoben werden. Im Jahr 2020 wurden die Vorbereitungen für den Zensus dennoch weitergeführt. Das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes trat am 10. Dezember 2020 in Kraft. Der neue Zensusstichtag ist der 15. Mai 2022. Entsprechend des neuen Zensusstichtages war eine neue Arbeits- und Zeitplanung zwischen den Statistischen Äm- tern des Bundes und der Länder abzustimmen sowie eine neue Kostenkalkulation zu erstellen. Zudem erfolgten in den Gremien des statistischen Verbundes komplexe Abwägungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie, wie zum Beispiel zu den Erfordernissen einer kontaktärme- ren Befragung, die Notwendigkeiten zur Aktualisierung des Anschriftenbestandes sowie die Aus- wirkungen auf die Planungen der Erhebungsstellen. Das AfS ist bei der Zensusvorbereitung in zahlreichen Verbundgremien vertreten, arbeitet an Fachkonzepten mit und hat hier zum Teil auch die Qualitätssicherung im statistischen Verbund übernommen. Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus wurden mit den Trägerländern für das Jahr 2020 Servicevereinbarungen abgeschlossen. Die Servicevereinbarung mit dem MIK wurde am 18.02.2020 und die Servicevereinbarung mit der SenInnDS wurde am 13.03.2020 unterzeichnet. Geschäftsfeld Wahlen Ein weiteres Geschäftsfeld des Amtes ist die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg. Dabei unterstützt das AfS die Landeswahlleitungen und deren Geschäftsstellen, die für das Land Berlin bei der SenInnDS und für das Land Brandenburg beim MIK angesiedelt sind. Aufgabenumfang und Wahrnehmung der Aufgaben unterliegen dem Weisungsrecht der Berliner Landeswahlleiterin bzw. des Brandenburger Landeswahlleiters. Die Länder tragen die Kosten auf der Grundlage von Servicevereinbarungen. Im Jahr 2020 fanden keine parlamentarischen Wahlen statt. In der wahlfreien Zeit wurde das AfS mit der Ausschreibung und Implementierung einer neuen Wahlsoftware für das Land Branden- burg beauftragt. Mit dem Zuschlag an den bereits im Land Berlin zuständigen Softwarehersteller elect.iT, (ehemals IVU Elect) konnte eine Vereinheitlichung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung künftiger Wahlen herbeigeführt werden, die zusätzliche Synergieeffekte mit sich bringt. Anlage 4 Seite 2
Geschäftsfeld Dienstleistungen für Berlin und Brandenburg Für mehrere oberste Landesbehörden und Institutionen des Landes Brandenburg wurden acht- zehn Servicevereinbarungen bearbeitet: · Ministerium der Finanzen und für Europa, · Ministerium des Innern und für Kommunales, · Ministerium der Justiz, · Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, · Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, · Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, · Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, · das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, · das Landesamt für Soziales und Versorgung. Für mehrere oberste Landesbehörden und Institutionen des Landes Berlin wurden elf Ser- vicevereinbarungen bearbeitet. · Senatsverwaltung für Inneres und Sport, · Senatsverwaltung für Finanzen, · Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, · Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, · Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, · Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, · Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, · Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. · das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Um in diesem Geschäftsfeld kostendeckend zu arbeiten, werden die Verträge mit den Verwaltun- gen der Länder Berlin und Brandenburg in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebe- nenfalls neu verhandelt. Die Erträge aus diesen Verträgen betragen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 1.970. Die Anstalt kann gemäß Staatsvertrag in ihrem Aufgabenbereich Dienstleistungen für Dritte er- bringen, soweit dies die Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 3, Absätze 1 bis 4 nicht beeinträch- tigt und für diese Leistungen kein Markt besteht. Über die kostenfreie Abgabe von Standardinformationen hinaus kann jede natürliche und juristi- sche Person weiterführende statistische Informationen und Sonderauswertungen erhalten. Für diese Leistungen werden Leistungsentgelte erhoben. Die sonstigen Umsätze in diesem Geschäftsfeld betragen TEUR 849. Die Kostenstruktur für die Aufgabenerfüllung auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird im Wesentlichen durch Personal-, Verwaltungs-, Betriebs- sowie IT-Aufwendungen bestimmt. Zur Deckung dieser Aufwendungen trägt der Ertrag aus der Servicevereinbarung „Amtliche Statistik“ den wesentlichen Teil bei. Hinzu kommen die oben erwähnten Servicevereinbarungen mit den Verwaltungen der Länder Berlin und Brandenburg. Die Umsatzerlöse aus den Dienstleistungen für Dritte sind von unterge- ordneter Bedeutung. Die Personalkosten sind und bleiben der dominierende Ausgabenblock des Amtes. Die Anstalt benötigt neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Aufbereiten einer Vielzahl von EU-, Anlage 4 Seite 3
Bundes- und Landeseinzelstatistiken im zunehmenden Maße qualifiziertes Personal mit einem wissenschaftlichen Universitäts- bzw. Hochschulabschluss für die methodischen Entwicklungen, die Bewertung und Analysen. Lage zum Bilanzstichtag Das Eigenkapital des AfS beträgt TEUR 1.076 Die Eigenkapitalquote beträgt 5,1 Prozent. TEUR 2020 2019 Bilanzsumme 20.966 15.297 Vermögensstruktur Anlagevermögen 9.804 7.669 Sachanlagenintensität in % 2,2 3,1 Umlaufvermögen 10.719 7.289 Rechnungsabgrenzungsposten 443 339 Kapitalstruktur Eigenkapital 1.076 1.317 Eigenkapitalquote in % 5,1 8,6 Anlage 4 Seite 4
Finanzlage TEUR 2020 2019 Veränderung Periodenergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1. -241 -2.229 1.987 einschl. Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) Abschreibungen auf Gegenstände des 2. + 293 330 -37 Anlagevermögens 3. -/+ Abnahme/Zunahme Sonderposten Investitionen -90 -134 44 4. + Zunahme der Rückstellungen 1.407 2.933 -1.525 Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer 5. +/- 514 -382 896 Aktiva (die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind) Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer 6. -/+ 4.594 925 3.668 Passiva (die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind) 7. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 6.476 1.443 5.033 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle 8. - -252 -67 -185 Anlagevermögen Auszahlungen für Investitionen in das 9. - -177 -129 -48 Sachanlagevermögen Auszahlungen/Einzahlungen für Investitionen in 10. -/+ -2.000 -1.000 -1.000 das Finanzanlagevermögen 11. Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.429 -1.196 -1.233 12. Cashflow aus der Finanzierungsstätigkeit 0 0 0 13. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 4.047 247 3.800 14. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 6.441 6.194 247 15. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.489 6.441 4.047 Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist positiv (TEUR +6.476). Ursächlich ist eine Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber Trägerländern, insbesondere zurückzuführen aus Überschüssen aus Zensusmitteln. Mit der Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 im Land Brandenburg (ZensV 2022) werden die Gelder entsprechend ihrem Zweck zugeführt. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit ist negativ (TEUR -2.429), hervorgerufen insbesonde- re durch eine Umschichtung liquider Mittel in das Finanzanlagevermögen zur Sicherung der Pen- sionsverpflichtungen. Der Finanzmittelfond erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.047 auf TEUR 10.489. Anlage 4 Seite 5
Ertragslage 2020 2019 Veränderung TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 39.800 96,9 37.391 96,7 2.409 6,4 sonstige betriebliche Erträge 1.257 3,1 1.288 3,3 -31 -2,4 Betriebsleistung 41.057 100,0 38.679 100,0 2.378 6,1 Aufwendungen f. s. bezog. Leistungen -3.776 -9,2 -6.789 -17,6 3.013 -44,4 Personalaufwand -29.690 -72,3 -29.001 -75,0 -689 2,4 Abschreibungen -293 -0,7 -330 -0,9 37 -11,1 sonstige betriebliche Aufwendungen -7.335 -17,9 -4.610 -11,9 -2.724 59,1 Betriebsaufwand -41.093 -100,1 -40.730 -105,3 -363 0,9 Betriebsergebnis -36 -0,1 -2.051 -5,3 2.015 -98,2 Finanz- & Beteiligungsergebnis -210 -0,5 -178 -0,5 -32 18,2 Ergebnis vor Ertragssteuern -246 -0,6 -2.229 -5,8 1.982 -88,9 Ertragssteuern 5 0,0 0 0,0 5 - Jahresergebnis -241 -0,6 -2.229 -5,8 1.987 -89,2 Die Betriebsleistung hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6,1 % auf TEUR 41.057 erhöht. Ursäch- lich hierfür sind vor allem Zuwächse für die Durchführung der Projekte „Zensus“ und ‚„Wahlen“. Die genannten Projekte verursachten im Geschäftsjahr 2020 entsprechend auch erhöhte Be- triebs- und Verwaltungsaufwendungen Die Erhöhung der Personalaufwendungen ist auf die jährliche Zuführung zu den Pensionsrück- stellungen, auf Tariferhöhungen sowie auf Personaleinstellungen für das Projekt „Zensus“ zu- rückzuführen. Vermögenslage 2020 2019 Veränderung Aktiva (Mittelherkunft) TEUR % TEUR % TEUR % Immaterielle Vermögensgegenstände 335 1,6 188 1,2 148 78,7 Sachanlagen 469 2,2 481 3,1 -12 -2,5 Finanzanlagen 9.000 42,9 7.000 45,8 2.000 28,6 Langfristig gebundenes Vermögen 9.804 46,8 7.669 50,1 2.135 27,8 Forderungen LuL 73 0,3 14 0,1 58 409,1 Forderungen gg. Trägerländer 0 0,0 529 3,5 -529 -100,0 Sonstige Vermögensgegenstände 157 0,7 305 2,0 -148 -48,4 Liquide Mittel 10.489 50,0 6.441 42,1 4.048 62,9 Rechnungsabgrenzungsposten 443 2,1 339 2,2 104 30,9 Kurzfristig gebundenes Vermögen 11.162 53,2 7.628 49,9 3.534 46,3 Gesamtvermögen 20.966 100,0 15.297 100,0 5.669 37,1 Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR +5.669 gestiegen. Ursächlich hierfür ist zum einen die Erhöhung der Finanzanlagen (TEUR +2.000) zur Sicherung der Pensionsansprü- che der Beamtinnen und Beamten des AfS, zum anderen die Erhöhung der liquiden Mittel auf- grund der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Zensus-Projekt. (siehe Ausführungen zur Finanzlage / CashFlow). Anlage 4 Seite 6
Kapitallage 2020 2019 Veränderung Passiva (Mittelverwendung) TEUR % TEUR % TEUR % Bilanzgewinn 1.076 5,1 1.317 8,6 -241 -18,3 Eigenkapital 1.076 5,1 1.317 8,6 -241 -18,3 Sonderposten für Investitionen 578 2,8 668 4,4 -90 -13,5 Pensionsrückstellungen 7.971 38,0 7.613 49,8 358 4,7 Langfristige sonstige Rückstellungen 1.960 9,3 1.014 6,6 946 93,3 Langfristiges Fremdkapital 9.931 47,4 8.627 56,4 1.304 15,1 kurzfristige sonstige Rückstellungen 2.265 10,8 2.162 14,1 103 4,8 Erhaltene Anzahlungen aus Bestellungen 0 0,0 0 0,0 0 100 Verbindlichkeiten LuL 688 3,3 909 5,9 -221 -24,3 Verbindlichkeiten gg. Trägerländer 6.398 30,5 1.611 10,5 4.786 297,1 Sonstige Verbindlichkeiten 8 0,0 2 0,0 6 339,4 Rechnungsabgrenzungsposten 22 0,1 0 0,0 22 - Kurzfristiges Fremdkapital 9.381 44,7 4.684 30,6 4.697 100,3 Fremdkapital gesamt 19.312 92,1 13.311 87,0 6.001 45,1 Gesamtkapital 20.966 100 15.297 100,0 5.669 37,1 Das Eigenkapital verringert sich um 241 TEUR auf TEUR 1.076. Dem langfristigen Fremdkapital in Höhe von TEUR 9.931 stehen langfristige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 9.804 gegenüber. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten (TEUR 9.381) sind durch kurzfristige Vermögensgegenstände (TEUR 11.162) vollends gedeckt. Zahlungsfähigkeit und Liquidität sind daher gesichert. Chancen und Risiken künftiger Entwicklungen Als der zentrale Dienstleister auf dem Gebiet der amtlichen Statistik für die Metropolregion Berlin- Brandenburg liefert das AfS wichtige Daten der amtlichen Statistik für Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Der überwiegende Teil der von den Statistischen Ämtern des Feldfunkt Bundes und der Länder erstellten Statistiken dient auch dem Europäischen Statistischen System (ESS) bzw. geht auf Verordnungen der EU zurück. Das AfS ist Mitglied dieses Netzwerkes von Institutionen, das die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zum Ziel hat. Das ESS umfasst zum einen das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) und die nationalen statistischen Ämter in den EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland sind das das Statis- tische Bundesamt (Destatis) und die Statistischen Landesämter. Im gesellschaftlichen Diskurs zu allen Themen rund um die amtlichen Daten nimmt das AfS in Berlin Brandenburg eine führende Rolle wahr. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen allgemeinen Kontaktbeschränkungen, konnten die regelmäßig stattfindenden statis- tischen Kolloquien und Fachtagungen in 2020 nicht durchgeführt werden. Das AfS konnte 2020 trotz der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb aufrechterhalten und sei- nen Auftrag als Datenlieferant nicht nur erfüllen, sondern seine Termintreue signifikant steigern. Zusätzlich lieferte das AfS aktuelle Daten zur Entwicklung der Pandemie mit einem eigenen Corona-Dossier. Darin wurden wichtige Informationen für die breite Öffentlichkeit aufbereitet, die sich an konkreten Fragestellungen zu den drei Themenbereichen Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft zur Corona-Situation orientieren. In der Kooperation des Statistischen Verbundes nimmt das AfS seine Aufgabe als Patenland für die Statistikcluster „Finanzen/ Personal“, „Mikrozensus“, „Schulen“, „Abfallwirtschaft“ und „Dienst- Anlage 4 Seite 7
leistung“ proaktiv wahr. Dazu hat es in den Fachreferaten umfängliche Kompetenzen aufgebaut und erfüllt seine fachlichen Aufgaben im Verbund wirtschaftlich und qualitativ hochwertig. Die digitale Transformation berührt und verändert alle Unternehmensbereiche, die Führungskul- tur, die Organisation und Verantwortlichkeiten. Die digitale Transformation ist die Metamorphose von einer starren, linearen Organisation hin zu einem dynamischen, datenbasierten und motivie- renden Unternehmen. Im Kontext der Digitalen Transformation sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und neue Informationsbedarfe wesentliche Treiber und führen zu ständigen grundlegenden techni- schen wie methodischen Änderungen in der amtlichen Statistik. Das AfS steht vor tiefgreifenden Herausforderungen, die bereits jetzt stark auf die Organisations- und Personalstruktur wirken und zusätzliche Ressourcen fordern: • Im Rahmen der Digitalen Transformation wurden im Geschäftsjahr 2020 etliche der in der Digitalen Agenda des Statistischen Verbundes beschlossenen Ziele umgesetzt, bei weite- ren wird noch an der Umsetzung gearbeitet. Zukunftstechnologien wie R, Python, Dash- boards, Maschinelles Lernen und interaktive Karten werden punktuell schon im AfS ein- gesetzt und an der Erschließung neuer Datenquellen und Erhebungsmethoden (etwa Webscraping, Scanner-Daten) gearbeitet. Das AfS beteiligt sich aktiv an ESSnet - Projek- ten. Es wurden Anwenderkreise eingeführt, um die Mitarbeitenden zu vernetzen, die be- reits mit diesen neuen Technologien arbeiten. Die im Geschäftsjahr abgeschlossene Ein- führung eines internen Kollaborationswerkzeugs (Confluence/Jira) soll das Wissensma- nagement unterstützen und dabei helfen, Arbeitsabläufe zu optimieren. • Mit dem Inkrafttreten des Europäischen Systems der Wirtschaftsstatistiken1 zum 01.01.2021 werden die Konjunktur- und Strukturstatistiken in mehreren Phasen den EU- Anforderungen angepasst. Die Umstellung konzentriert sich zunächst auf die Konjunktur- statistiken, so dass im Jahr 2020 die Aufnahme weiterer Wirtschaftszweige, die Umstel- lung auf kürzere Periodizitäten und die Anpassung der elektronischen Fragebögen vorbe- reitet wurde. Dazu war auch die Weiterentwicklung von Fachverfahren erforderlich. Im Jahr 2021 erfolgt die Vorbereitung für die Erhebung von Geschäftsfeldern in den Konjunk- turstatistiken. Ab 2023 erfolgt dann die Vereinheitlichung der Strukturstatistiken. Die dafür erforderlichen Programmierarbeiten und methodische Konzeptionsarbeiten führen wäh- rend des gesamten Umstellungsprozesses zu Mehrbelastungen neben dem laufenden Erhebungs- und Veröffentlichungsbetrieb und bedeuten einen deutlichen Aufgabenzu- wachs. Entsprechend des deutschen Aktionsplans zur Umsetzung der EU-Einheitenverordnung ist der EU-Unternehmensbegriff ab dem Berichtsjahr 2018 in den amtlichen Strukturstatis- tiken verbindlich anzuwenden. Nach Abschluss der priorisierten Entwicklungsarbeiten konnte der Statistische Verbund im Sommer 2020 erstmals Ergebnisse für statistische Unternehmen für das Berichtsjahr 2018 veröffentlichen. Die Einführung der EU- Unternehmensbegriffsdefinition führt dazu, dass die Analyse von Unternehmensstruktu- ren (Profiling) als dauerhafte Aufgabe in der deutschen amtlichen Statistik implementiert ist. • Eine weitere Herausforderung ergibt sich aus der Umsetzung des neu konzipierten Sys- tems der Haushaltsstatistiken Mikrozensus 2020 (MZ2020). Sie resultiert aus neuen eu- ropäischen und nationalen Datenbedarfen und erhöhten Präzisionsanforderungen der Eu- ropäischen Kommission. Dazu ist 2017 das Mikrozensusgesetz MZ2020 in Kraft getreten. 1 EBS für European Business Statistics, in der Erarbeitungsphase von FRIBS für Framework Regulation Integra- ting Business Statistics genannt Anlage 4 Seite 8
Dies ist – neben dem Zensus 2022 – gegenwärtig das umfangreichste Projekt der amtli- chen Statistik in Deutschland. Das AfS ist im Rahmen der Aufgabenteilung im Statisti- schen Verbund als Patenland für den Mikrozensus auf allen Ebenen sehr aktiv am Projekt MZ2020 beteiligt. Das AfS ist außerdem Teil des Konsortiums zur Neuprogrammierung der komplexen Organisations- und Erfassungssoftware, die sowohl auf Interviewer- Laptops im Feld wie für die online-Befragung im Internet sicher betrieben werden kann. Im Konsortium ist das AfS aktiv in den Projektgremien vertreten. Mit dem Jahr 2020 wur- den in den neuen Mikrozensus neben der Arbeitskräfteerhebung (LFS) auch die bisheri- gen Einzelerhebungen zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und ab 2021 zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Unterstichproben in die reguläre Mikrozensuserhebung integriert. SILC wird dabei – um die Präzisionsanforderungen erfül- len zu können – zukünftig mit Auskunftspflicht erhoben. Risikomanagement Gemäß der spezifischen Geschäftstätigkeit der Anstalt verfügt das AfS über ein angemessenes Risikomanagementsystem. Es ist so auf das AfS zugeschnitten, dass die gesetzlichen und die wirtschaftlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllt werden. Um Letzteres sicherzustellen, wer- den die bestehenden Regelungen des Risikomanagementsystems regelmäßig überprüft und gegebenenfalls optimiert. Bei der Beurteilung der Risiken im AfS wird der Risikobegriff des Bundesrechnungshofes für Be- hörden zu Grunde gelegt. Er definiert betriebswirtschaftliche Risiken als „solche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Behörde vorübergehend oder dauerhaft daran hindern, die ihr übertrage- nen Aufgaben erfolgreich und wirtschaftlich erfüllen zu können. Das AfS hat hierzu durch die Funktion eines Risikomanagement-Koordinators die entsprechende organisatorische Voraussetzung geschaffen. Für die Identifikation der Risiken führt das AfS - neben den anlassbezogenen Risikomeldungen - einmal jährlich eine abteilungsübergreifende Umfrage für die Risikoanalyse zur Aktualisierung der Maßnahmen und Frühwarnsignale an Hand des aktuellen Geschäftsumfelds durch. Beim AfS sind jedoch trotz der dargestellten Sachverhalte gegenwärtig keine Risiken im Hinblick auf die künftige Entwicklung, die den Fortbestand der Anstalt gefährden, erkennbar. Personalrisiken Durch die Zusammenlegung von zwei Ämtern Synergien zu heben, war ein wesentliches Ziel bei der Gründung der Zweiländeranstalt Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Dieses Ziel wurde in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzt. Allerdings hat das AfS Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte für ausgeschriebene Stellen zu finden. Insbesondere betrifft das den IT-Bereich. Ursachen dafür sind die - trotz der Pandemie - gute Arbeitsmarktlage in 2020 sowie die im Vergleich mit konkurrierenden Arbeitgebern geringere Bezahlung. Dies führt bei der Suche nach Fachkräften zu geringen Bewerberzahlen und zu er- heblich verzögerten Stellenbesetzungen. Verschärft wird die Situation durch die weiterhin alters- bedingte Personalfluktuation. Die Gewinnung von Beschäftigten für die Durchführung des pandemiebedingt auf das Jahr 2022 verschobenen Zensus war in 2020 zum großen Teil ausgesetzt. Auch hier kann es in 2021 zu Anlage 4 Seite 9
Problemen kommen, da es an qualifizierten Fachkräften mangelt und in kurzer Zeit eine Vielzahl von Stellen (noch ca. 200) zu besetzen sind. Neben der Verbesserung der Recruiting-Prozesse steuert das AfS mit dem Angebot von Ausbil- dungsplätzen und der gezielten Entwicklung einer attraktiven Arbeitgebermarke dem entgegen. Die durch die Corona-Pandemie verursachten finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushal- te könnten mittelbar zu noch stärkeren Forderungen von Ausgabenreduzierungen des AfS im Personalbereich führen. Weitere Risiken sind in der Überalterung der Belegschaft, im Wissenstransfer und in der Kran- kenquote zu sehen. Diesen Risiken wird vom AfS bereits durch entsprechende Maßnahmen, soweit möglich, entgegengewirkt. IT-Risiken Bei der Aufgabenerfüllung des AfS werden Daten zur Erstellung der amtlichen Statistik aber auch im Kundenauftrag bereitgestellt. Diese Daten sowie die zur Verarbeitung benötigte IT- Infrastruktur sind permanent verschiedensten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken können in äuße- re Risiken (beispielsweise Hackerangriffe oder Bedrohung durch Schadsoftware) und innere Risi- ken (wie z.B. technisches oder menschliches Versagen) unterteilt werden. In 2020 kamen weitere Risiken durch die Corona-Pandemie und deren Folgen dazu. Das AfS begegnete den verschiedenen Risiken und Herausforderungen in der täglichen Arbeit mit einem innovativen und lösungsorientierten Ansatz. Besonders die Anstrengungen im Bereich der Digita- lisierung standen in dem zurückliegenden Jahr im Vordergrund. Zielstellung der Informationssi- cherheit und des Datenschutzes ist der Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und IT-Systemen sowie der Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger, deren Da- ten durch das AfS verarbeitet werden. Als Partner im Statistischen Verbund trägt das AfS auch die gemeinsame Verantwortung für Verfahren, die in der amtlichen Statistik zum Einsatz gelan- gen. Die Standards und das Kompendium des BSI Grundschutz bilden die Grundlage des Handelns des AfS. Im BSI Grundschutz ist die Absenkung der Risiken auf ein vertretbares Restrisiko durch unterschiedlichste Maßnahmen beschrieben. Die durch das AfS umgesetzten Maßnahmen um- fassen eine erhebliche Bandbreite und erstrecken sich sowohl auf den organisatorischen als auch auf den technischen Bereich. Zu den wichtigsten organisatorischen Maßnahmen gehören laufende Fortbildung und Sensibili- sierung der Mitarbeitenden, das Entwickeln von Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen sowie ein effizientes Rechte/Rollen-Konzept, welches die Datenzugriffe im AfS regelt. Zu den wichtigsten technischen Maßnahmen gehören der Betrieb einer virtualisierten Server- struktur inklusive Back-Up-Mechanismen zum Schutz vor Datenverlust, ein Firewall-System, wel- ches die Zugriffe auf das Netzwerk des AfS regelt, und ein Schutz vor Schadsoftware zur Absi- cherung der Datenverarbeitung im AfS sowie seiner Partner. Um den Herausforderungen auch zukünftig gerecht zu werden, befindet sich das AfS in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Dazu gehört es, Prozesse und Vorgänge laufend zu analysieren und an sich ändernde Umstände anzupassen. Vor diesem Hintergrund und der Herausforderung der Realisierung einer modernen, digitalen Datenverarbeitung wurden in 2020 verschiedene Projekte gestartet. Anlage 4 Seite 10
Ein bedeutendes Projekt war die Umsetzung der Telearbeit und in deren Weiterentwicklung, das mobile Arbeiten im AfS. Ziel dieses Projektes war es in erster Linie, die Flexibilisierung der Arbeit und damit verbunden eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen. Im Laufe des Jahres 2020 rückte die Corona-Pandemie in den Vordergrund des öffentlichen Inte- resses. Hier zeigten sich besonders deutlich die Vorteile eines arbeitsortsunabhängigen Einsat- zes der Beschäftigten. Ein weiterer besonderer Fokus lag auf der Vorbereitung des geplanten Wechsels des IT- Dienstleisters. Die Analyse der laufenden Prozesse und der Wunsch nach deren kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie die Herausforderungen der Digitalisierung machten die Suche nach einem leistungsfähigen und modernen IT-Dienstleister unerlässlich. Hierfür wurden zahlreiche Planungen, Ausschreibungsunterlagen und Anforderungen an die zukünftigen IT-Bedarfe des AfS entwickelt und ein leistungsfähiges Projektmanagement für das bevorstehende Vorhaben aufge- baut. Als Ergebnis dieser Unternehmung ist für das Jahr 2021 die Transition zu einem leistungs- fähigen IT-Dienstleister geplant. Ziel ist eine deutliche Verbesserung und Modernisierung der IT- Infrastruktur, der Prozesse und des gesamten Arbeitsumfeldes sowie eine Steigerung der Effekti- vität und Effizienz. Flankierend wurde im AfS eine neue Kollaborationsplattform etabliert. Diese wird die Zusammen- arbeit nachhaltig prägen und verbessern. Durch die beiden Software-Bausteine Jira und Con- fluence werden eine ganze Reihe von Kommunikations- und Dokumentations-Barrieren gelöst. Im Zuge dieser Entwicklung werden auch alle Sicherheitsdokumentationen erneuert. Die bereits in dem letzten Jahr begonnenen Aufgaben zum Projekt Zensus sowie zur Modernisie- rung der Wahlumgebung für parlamentarische Wahlen wurde auch in 2020 konsequent weiter vorangetrieben. In diesem Zusammenhang ist die Inbetriebnahme der Erhebungsstelle Berlin für den Zensus sowie die Beteiligung bei der Entwicklung einer technischen Richtlinie durch das BSI für die Sicherheit parlamentarischer Wahlen hervorzuheben. Ebenfalls konnte das in den Vorjah- ren gestartete Projekt Mikrozensus 2020 erfolgreich beendet werden. Bedrohungslage/Bedrohungspotential Zur Betrachtung möglicher materieller, aber auch immaterieller Schäden muss eine ganzheitliche Betrachtung der Schadensauswirkungen erfolgen. Dies beinhaltet Reaktionen auf neue Arten von Schadsoftware genauso wie die technischen Weiterentwicklungen der IT in den verschiedenen Bereichen. Zur Bewertung von Schadenspotentialen werden anhand von Beispielszenarien Schutzbedarfsfeststellungen nach BSI-Grundschutz durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Schutz- bedarfsfeststellung dienen der Überprüfung und gegebenenfalls der Anpassung der IT- Sicherheitsmaßnahmen im AfS. Zukunftsaussichten Zur Umsetzung der IT-Sicherheitsmaßnahmen im organisatorischen und im technischen Bereich waren und sind zum Teil erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen notwendig. Um auch in Zukunft die Aufgabenerfüllung im AfS unter den Vorgaben des BSI sicherstellen zu können, wird eine konsequente Weiterentwicklung der Informationssicherheit unumgänglich sein. Bereits im Jahr 2020 konnte das AfS mit dieser Strategie Erfolge verzeichnen. Durch die Umsetzung der Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung werden die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger gesichert. Alle zukünftigen Maßnahmen dienen der Erfüllung des Maßnahmenkataloges des IT-Planungsrates. Anlage 4 Seite 11
Der konsequente Einsatz von Verschlüsselungstechnologien sowie die den entsprechenden Si- cherheitsmaßnahmen adäquate Einbindung von mobilen Endgeräten und häuslichen Arbeitsplät- zen sind weitere Eckpfeiler der zukünftigen IT-Infrastruktur des AfS. Die Prüfung und Anpassung der Maßnahmen im Bedarfsfall unterliegen einem zyklischen Prozess der ständigen Verbesse- rung. Finanzrisiken Die Betrachtung der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des AfS kann nur im Zusammen- hang mit einer jährlich abzuschließenden kostendeckenden Servicevereinbarung zur Finanzie- rung der amtlichen Statistik durch die Länder Berlin und Brandenburg erfolgen. Grundsätzlich ist die Finanzausstattung – geregelt in Artikel 9 des Staatsvertrages – jährlich neu zu vereinbaren. Damit ist eine direkte Abhängigkeit des AfS definiert. Rund 73 Prozent der Betriebsleistung des Amtes im Jahr 2020 resultieren allein aus der Grundvereinbarung mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg über die Amtliche Statistik. Die Bereitstellung einer Vergütung in Höhe von 30 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2020 war nicht auskömmlich. Wie bereits in den Vorjahren zeigt sich eine strukturelle Unterfinanzierung. Die mittelfristige Finanzplanung des AfS zeigt auf, dass ab dem Jahre 2022 weitere Anpassun- gen der Trägervergütung erforderlich sind. Zunehmende Anforderungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und Digitalisierung erfordern zusätzlichen Kapitalbedarf, um die gesetzlich angeordneten Pflichten aus EU-, Bundes- und Landesstatistiken zu erfüllen und Zukunftsaufgaben zu bewältigen Ebenso belasten Tarif- steigerungen aus der Entwicklung des TV-L in den nächsten 5 Jahren die Liquidität des AfS um weitere ca. 2,6 Mio. Euro. Diese finanziellen Mehrbelastungen kann das AfS trotz stringenter Ausgabenpolitik nicht aus eigener Kraft kompensieren. Mit dem vorzeitigen Eintritt einer ehemaligen stellvertretenden Vorständin des AfS in den Ruhe- stand wurde ausweislich des Gutachtens der Heubeck AG für die bestehenden Pensionsver- pflichtungen den nach handelsrechtlichen Grundsätzen bewerteten Verpflichtungsumfang und die Rückstellung in der Handelsbilanz zum Bilanzstichtag 31.12.2019 sowie die Veränderung der handelsrechtlich bisher gebildeten Pensionsrückstellung die komplette Versorgungslast für das AfS ausgewiesen. Nach einer erstmaligen Zuführung im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 1.274, erfolgte für das Geschäftsjahr 2020 entsprechend des Pensionsgutachtens eine weitere Zuführung in Höhe von 153 TEUR. Das AfS erwartet für das Geschäftsjahr 2021 gemäß Wirtschaftsplan ein in Aufwand und Ertrag ausgeglichenes Ergebnis. Potsdam, 12.04. April 2021 Vorstand Jörg Fidorra Anlage 4 Seite 12
Sie können auch lesen