Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Potsdam Lagebericht 2020 - Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

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Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Anstalt des öffentlichen Rechts, Potsdam

Lagebericht 2020

Geschäftsergebnis
Der Jahresabschluss 2020 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) als Anstalt des öf-
fentlichen Rechts weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -241 aus (Vorjahr: Jahresfehl-
betrag TEUR - 2.229).

Entwicklung nach Geschäftsfeldern
Das Amt hat gemäß Staatsvertrag und Satzung die durch Gesetz den Ländern übertragenen
Statistikaufgaben wahrzunehmen. Hierzu gehören:
   ·   als Kerngeschäft die Erhebung und Aufbereitung der EU-, Bundes- und Landesstatistiken
       sowie deren Auswertung, Analyse und Veröffentlichung,
   ·   die methodische und technische Vorbereitung und Weiterentwicklung der Landes-, EU-
       und Bundesstatistiken,
   ·   die Darstellung und Veröffentlichung von volkswirtschaftlichen und umweltökonomischen
       Gesamtrechnungen sowie anderen Gesamtsystemen statistischer Daten
   ·   sowie die Führung eines statistischen Informationssystems.
Das Jahr 2020 wurde spätestens im März zum „Corona-Jahr“. Das Virus SARS-CoV-2 hatte
Deutschland erreicht, fortan beherrschten die Pandemie und ihre Folgen die Nachrichten und den
Alltag der Menschen. Besondere Herausforderung für das AfS innerhalb des Statistischen Ver-
bundes war es, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Statistikproduktion unter den ange-
ordneten Pandemiemaßnahmen aufrechtzuerhalten und den ordentlichen Dienstbetrieb zu si-
chern.
Die Corona-Krise hat – wie wohl keine Krise zuvor – deutlich gemacht, wie wichtig aktuelle und
verlässliche Daten sind, um gerade in Krisenzeiten fundierte nachhaltige Entscheidungen treffen
zu können. Das große Medienecho auf die Ergebnisse der amtlichen Statistik seit Beginn der
Corona-Pandemie in Deutschland hat die Relevanz amtlicher Daten bestätigt.
Im AfS und dem statistischen Verbund wurden Prioritäten gesetzt, um die relevanten statistischen
Ergebnisse zeitnah zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählten insbesondere die Konjunkturstatisti-
ken sowie Statistiken im Handel, im Dienstleistungssektor und im Verarbeitenden Gewerbe.
Als Pandemiebeauftragter fungierte im AfS der Leiter der Abteilung Zentraler Service, der auch
der zentrale Ansprechpartner innerhalb des statistischen Verbundes zwischen den statistischen
Ämtern der Länder und des Bundes war. Die Erfahrungen aus den ergriffenen Maßnahmen wur-
den analysiert, um auch in künftigen Krisen ein noch effizienteres und agileres Handeln innerhalb
des statistischen Verbundes sicherzustellen.

                                          Anlage 4 Seite 1
Geschäftsfeld amtliche Statistik
Im Geschäftsfeld der amtlichen Statistik für europäische Statistiken und Bundesstatistiken wur-
den auf Grund der Vereinbarung mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Lan-
des Brandenburg (MIK) sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin
(SenInnDS) für das Geschäftsjahr 2020 TEUR 30.000 vereinnahmt. Mit der Bereitstellung dieser
Vergütung in dem genannten Umfang konnte für das Geschäftsjahr 2020 keine auskömmliche
Servicevereinbarung für die Durchführung der amtlichen Statistik für die Länder Berlin und Bran-
denburg abgeschlossen werden.

Geschäftsfeld Zensus
Eine weitere gesetzlich veranlasste Ausweitung der Leistungen im Geschäftsfeld der amtlichen
Statistik stellen die Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Zensus stehen, dar.
Der für das Jahr 2021 geplante bundesweite Zensus musste wegen der Auswirkungen der
Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 verschoben werden.
Im Jahr 2020 wurden die Vorbereitungen für den Zensus dennoch weitergeführt. Das Gesetz zur
Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes trat am
10. Dezember 2020 in Kraft. Der neue Zensusstichtag ist der 15. Mai 2022. Entsprechend des
neuen Zensusstichtages war eine neue Arbeits- und Zeitplanung zwischen den Statistischen Äm-
tern des Bundes und der Länder abzustimmen sowie eine neue Kostenkalkulation zu erstellen.
Zudem erfolgten in den Gremien des statistischen Verbundes komplexe Abwägungen zu den
Auswirkungen der Corona-Pandemie, wie zum Beispiel zu den Erfordernissen einer kontaktärme-
ren Befragung, die Notwendigkeiten zur Aktualisierung des Anschriftenbestandes sowie die Aus-
wirkungen auf die Planungen der Erhebungsstellen. Das AfS ist bei der Zensusvorbereitung in
zahlreichen Verbundgremien vertreten, arbeitet an Fachkonzepten mit und hat hier zum Teil auch
die Qualitätssicherung im statistischen Verbund übernommen.
Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus wurden mit den Trägerländern für das Jahr 2020
Servicevereinbarungen abgeschlossen. Die Servicevereinbarung mit dem MIK wurde am
18.02.2020 und die Servicevereinbarung mit der SenInnDS wurde am 13.03.2020 unterzeichnet.

Geschäftsfeld Wahlen
Ein weiteres Geschäftsfeld des Amtes ist die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung
von Wahlen und Abstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg. Dabei unterstützt das
AfS die Landeswahlleitungen und deren Geschäftsstellen, die für das Land Berlin bei der
SenInnDS und für das Land Brandenburg beim MIK angesiedelt sind.
Aufgabenumfang und Wahrnehmung der Aufgaben unterliegen dem Weisungsrecht der Berliner
Landeswahlleiterin bzw. des Brandenburger Landeswahlleiters. Die Länder tragen die Kosten auf
der Grundlage von Servicevereinbarungen.
Im Jahr 2020 fanden keine parlamentarischen Wahlen statt. In der wahlfreien Zeit wurde das AfS
mit der Ausschreibung und Implementierung einer neuen Wahlsoftware für das Land Branden-
burg beauftragt. Mit dem Zuschlag an den bereits im Land Berlin zuständigen Softwarehersteller
elect.iT, (ehemals IVU Elect) konnte eine Vereinheitlichung bei der Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung künftiger Wahlen herbeigeführt werden, die zusätzliche Synergieeffekte mit
sich bringt.

                                         Anlage 4 Seite 2
Geschäftsfeld Dienstleistungen für Berlin und Brandenburg
Für mehrere oberste Landesbehörden und Institutionen des Landes Brandenburg wurden acht-
zehn Servicevereinbarungen bearbeitet:
   ·   Ministerium der Finanzen und für Europa,
   ·   Ministerium des Innern und für Kommunales,
   ·   Ministerium der Justiz,
   ·   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie,
   ·   Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung,
   ·   Ministerium für Bildung, Jugend und Sport,
   ·   Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz,
   ·   das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit,
   ·   das Landesamt für Soziales und Versorgung.

Für mehrere oberste Landesbehörden und Institutionen des Landes Berlin wurden elf Ser-
vicevereinbarungen bearbeitet.
   ·   Senatsverwaltung für Inneres und Sport,
   ·   Senatsverwaltung für Finanzen,
   ·   Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales,
   ·   Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung,
   ·   Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
   ·   Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung,
   ·   Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe,
   ·   Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
   ·   das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Um in diesem Geschäftsfeld kostendeckend zu arbeiten, werden die Verträge mit den Verwaltun-
gen der Länder Berlin und Brandenburg in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebe-
nenfalls neu verhandelt.
Die Erträge aus diesen Verträgen betragen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 1.970.
Die Anstalt kann gemäß Staatsvertrag in ihrem Aufgabenbereich Dienstleistungen für Dritte er-
bringen, soweit dies die Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 3, Absätze 1 bis 4 nicht beeinträch-
tigt und für diese Leistungen kein Markt besteht.
Über die kostenfreie Abgabe von Standardinformationen hinaus kann jede natürliche und juristi-
sche Person weiterführende statistische Informationen und Sonderauswertungen erhalten. Für
diese Leistungen werden Leistungsentgelte erhoben.
Die sonstigen Umsätze in diesem Geschäftsfeld betragen TEUR 849.
Die Kostenstruktur für die Aufgabenerfüllung auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird im
Wesentlichen durch Personal-, Verwaltungs-, Betriebs- sowie IT-Aufwendungen bestimmt. Zur
Deckung dieser Aufwendungen trägt der Ertrag aus der Servicevereinbarung „Amtliche Statistik“
den wesentlichen Teil bei.
Hinzu kommen die oben erwähnten Servicevereinbarungen mit den Verwaltungen der Länder
Berlin und Brandenburg. Die Umsatzerlöse aus den Dienstleistungen für Dritte sind von unterge-
ordneter Bedeutung.
Die Personalkosten sind und bleiben der dominierende Ausgabenblock des Amtes. Die Anstalt
benötigt neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Aufbereiten einer Vielzahl von EU-,

                                          Anlage 4 Seite 3
Bundes- und Landeseinzelstatistiken im zunehmenden Maße qualifiziertes Personal mit einem
wissenschaftlichen Universitäts- bzw. Hochschulabschluss für die methodischen Entwicklungen,
die Bewertung und Analysen.

Lage zum Bilanzstichtag
Das Eigenkapital des AfS beträgt TEUR 1.076 Die Eigenkapitalquote beträgt 5,1 Prozent.

   TEUR                                                            2020            2019
Bilanzsumme                                                           20.966             15.297
Vermögensstruktur
              Anlagevermögen                                           9.804              7.669
                          Sachanlagenintensität in %                     2,2                3,1
              Umlaufvermögen                                          10.719              7.289
              Rechnungsabgrenzungsposten                                 443                339
Kapitalstruktur
              Eigenkapital                                              1.076             1.317
                             Eigenkapitalquote in %                       5,1               8,6

                                         Anlage 4 Seite 4
Finanzlage

        TEUR                                                     2020       2019         Veränderung
        Periodenergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag
   1.                                                               -241     -2.229            1.987
        einschl. Ergebnisanteile anderer Gesellschafter)
             Abschreibungen auf Gegenstände des
   2.   +                                                           293        330               -37
             Anlagevermögens
   3.   -/+ Abnahme/Zunahme Sonderposten Investitionen               -90       -134                44
   4.   +    Zunahme der Rückstellungen                            1.407      2.933            -1.525
             Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen
             aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer
   5.   +/-                                                         514        -382              896
             Aktiva (die nicht der Investitions- oder
             Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind)
             Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus
             Lieferungen und Leistungen sowie anderer
   6.   -/+                                                        4.594       925             3.668
             Passiva (die nicht der Investitions- oder
             Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind)
   7.   Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit                  6.476      1.443            5.033
            Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle
   8.   -                                                           -252           -67          -185
            Anlagevermögen
            Auszahlungen für Investitionen in das
   9.   -                                                           -177       -129              -48
            Sachanlagevermögen
            Auszahlungen/Einzahlungen für Investitionen in
  10.   -/+                                                       -2.000     -1.000            -1.000
            das Finanzanlagevermögen
  11.   Cashflow aus der Investitionstätigkeit                    -2.429     -1.196            -1.233
  12.   Cashflow aus der Finanzierungsstätigkeit                        0           0              0
  13.   Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds         4.047        247            3.800
  14.   +    Finanzmittelfonds am Anfang der Periode               6.441      6.194              247
  15.   Finanzmittelfonds am Ende der Periode                     10.489      6.441            4.047

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist positiv (TEUR +6.476). Ursächlich ist eine
Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber Trägerländern, insbesondere zurückzuführen aus
Überschüssen aus Zensusmitteln. Mit der Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des
Zensus im Jahr 2022 im Land Brandenburg (ZensV 2022) werden die Gelder entsprechend ihrem
Zweck zugeführt.
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit ist negativ (TEUR -2.429), hervorgerufen insbesonde-
re durch eine Umschichtung liquider Mittel in das Finanzanlagevermögen zur Sicherung der Pen-
sionsverpflichtungen.
Der Finanzmittelfond erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.047 auf TEUR 10.489.

                                            Anlage 4 Seite 5
Ertragslage
                                                2020                         2019                 Veränderung
                                       TEUR             %            TEUR           %           TEUR         %
Umsatzerlöse                             39.800              96,9      37.391            96,7      2.409           6,4
sonstige betriebliche Erträge             1.257               3,1       1.288             3,3        -31          -2,4
Betriebsleistung                         41.057             100,0      38.679           100,0      2.378           6,1
Aufwendungen f. s. bezog. Leistungen      -3.776              -9,2      -6.789          -17,6      3.013         -44,4
Personalaufwand                          -29.690             -72,3     -29.001          -75,0       -689           2,4
Abschreibungen                              -293              -0,7        -330           -0,9         37         -11,1
sonstige betriebliche Aufwendungen        -7.335             -17,9      -4.610          -11,9     -2.724          59,1
Betriebsaufwand                          -41.093            -100,1     -40.730      -105,3         -363            0,9
Betriebsergebnis                               -36            -0,1      -2.051           -5,3      2.015         -98,2
Finanz- & Beteiligungsergebnis                -210            -0,5          -178         -0,5          -32        18,2
Ergebnis vor Ertragssteuern                   -246            -0,6      -2.229           -5,8      1.982         -88,9
Ertragssteuern                                  5              0,0            0           0,0           5            -
Jahresergebnis                                -241            -0,6      -2.229           -5,8      1.987         -89,2

Die Betriebsleistung hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6,1 % auf TEUR 41.057 erhöht. Ursäch-
lich hierfür sind vor allem Zuwächse für die Durchführung der Projekte „Zensus“ und ‚„Wahlen“.
Die genannten Projekte verursachten im Geschäftsjahr 2020 entsprechend auch erhöhte Be-
triebs- und Verwaltungsaufwendungen
Die Erhöhung der Personalaufwendungen ist auf die jährliche Zuführung zu den Pensionsrück-
stellungen, auf Tariferhöhungen sowie auf Personaleinstellungen für das Projekt „Zensus“ zu-
rückzuführen.

Vermögenslage
                                                2020                         2019                 Veränderung
       Aktiva (Mittelherkunft)
                                       TEUR             %            TEUR           %           TEUR         %
Immaterielle Vermögensgegenstände           335               1,6         188             1,2       148          78,7
Sachanlagen                                 469               2,2         481             3,1       -12          -2,5
Finanzanlagen                             9.000              42,9       7.000            45,8     2.000          28,6
Langfristig gebundenes Vermögen           9.804              46,8       7.669            50,1     2.135          27,8
Forderungen LuL                              73               0,3          14             0,1        58          409,1
Forderungen gg. Trägerländer                  0               0,0         529             3,5      -529         -100,0
Sonstige Vermögensgegenstände               157               0,7         305             2,0      -148          -48,4
Liquide Mittel                           10.489              50,0       6.441            42,1     4.048           62,9
Rechnungsabgrenzungsposten                  443               2,1         339             2,2       104           30,9
Kurzfristig gebundenes Vermögen          11.162              53,2       7.628            49,9     3.534          46,3
Gesamtvermögen                           20.966             100,0      15.297           100,0     5.669          37,1

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR +5.669 gestiegen. Ursächlich hierfür ist
zum einen die Erhöhung der Finanzanlagen (TEUR +2.000) zur Sicherung der Pensionsansprü-
che der Beamtinnen und Beamten des AfS, zum anderen die Erhöhung der liquiden Mittel auf-
grund der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Zensus-Projekt. (siehe Ausführungen
zur Finanzlage / CashFlow).

                                                 Anlage 4 Seite 6
Kapitallage
                                                 2020                       2019                 Veränderung
   Passiva (Mittelverwendung)
                                         TEUR            %           TEUR          %           TEUR         %
Bilanzgewinn                                1.076             5,1       1.317            8,6      -241          -18,3
Eigenkapital                                1.076             5,1       1.317            8,6      -241          -18,3
Sonderposten für Investitionen                  578           2,8           668          4,4          -90       -13,5
Pensionsrückstellungen                      7.971            38,0       7.613           49,8          358         4,7
Langfristige sonstige Rückstellungen        1.960             9,3       1.014            6,6          946        93,3
Langfristiges Fremdkapital                  9.931            47,4       8.627           56,4     1.304           15,1
kurzfristige sonstige Rückstellungen        2.265            10,8       2.162           14,1       103            4,8
Erhaltene Anzahlungen aus Bestellungen          0             0,0           0            0,0         0            100
Verbindlichkeiten LuL                         688             3,3         909            5,9      -221          -24,3
Verbindlichkeiten gg. Trägerländer          6.398            30,5       1.611           10,5     4.786          297,1
Sonstige Verbindlichkeiten                      8             0,0           2            0,0         6          339,4
Rechnungsabgrenzungsposten                     22             0,1           0            0,0        22              -
Kurzfristiges Fremdkapital                  9.381            44,7       4.684           30,6     4.697          100,3
Fremdkapital gesamt                        19.312            92,1      13.311           87,0     6.001           45,1
Gesamtkapital                              20.966             100      15.297          100,0     5.669           37,1

Das Eigenkapital verringert sich um 241 TEUR auf TEUR 1.076. Dem langfristigen Fremdkapital
in Höhe von TEUR 9.931 stehen langfristige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 9.804
gegenüber.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten (TEUR 9.381) sind durch kurzfristige Vermögensgegenstände
(TEUR 11.162) vollends gedeckt. Zahlungsfähigkeit und Liquidität sind daher gesichert.

Chancen und Risiken künftiger Entwicklungen
Als der zentrale Dienstleister auf dem Gebiet der amtlichen Statistik für die Metropolregion Berlin-
Brandenburg liefert das AfS wichtige Daten der amtlichen Statistik für Verwaltung, Wirtschaft,
Wissenschaft und Gesellschaft. Der überwiegende Teil der von den Statistischen Ämtern des                               Feldfunkt
Bundes und der Länder erstellten Statistiken dient auch dem Europäischen Statistischen System
(ESS) bzw. geht auf Verordnungen der EU zurück. Das AfS ist Mitglied dieses Netzwerkes von
Institutionen, das die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zum Ziel
hat. Das ESS umfasst zum einen das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) und
die nationalen statistischen Ämter in den EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland sind das das Statis-
tische Bundesamt (Destatis) und die Statistischen Landesämter.
Im gesellschaftlichen Diskurs zu allen Themen rund um die amtlichen Daten nimmt das AfS in
Berlin Brandenburg eine führende Rolle wahr. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit
verbundenen allgemeinen Kontaktbeschränkungen, konnten die regelmäßig stattfindenden statis-
tischen Kolloquien und Fachtagungen in 2020 nicht durchgeführt werden.
Das AfS konnte 2020 trotz der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb aufrechterhalten und sei-
nen Auftrag als Datenlieferant nicht nur erfüllen, sondern seine Termintreue signifikant steigern.
Zusätzlich lieferte das AfS aktuelle Daten zur Entwicklung der Pandemie mit einem eigenen
Corona-Dossier. Darin wurden wichtige Informationen für die breite Öffentlichkeit aufbereitet, die
sich an konkreten Fragestellungen zu den drei Themenbereichen Gesundheit, Gesellschaft und
Wirtschaft zur Corona-Situation orientieren.
In der Kooperation des Statistischen Verbundes nimmt das AfS seine Aufgabe als Patenland für
die Statistikcluster „Finanzen/ Personal“, „Mikrozensus“, „Schulen“, „Abfallwirtschaft“ und „Dienst-

                                                  Anlage 4 Seite 7
leistung“ proaktiv wahr. Dazu hat es in den Fachreferaten umfängliche Kompetenzen aufgebaut
und erfüllt seine fachlichen Aufgaben im Verbund wirtschaftlich und qualitativ hochwertig.
Die digitale Transformation berührt und verändert alle Unternehmensbereiche, die Führungskul-
tur, die Organisation und Verantwortlichkeiten. Die digitale Transformation ist die Metamorphose
von einer starren, linearen Organisation hin zu einem dynamischen, datenbasierten und motivie-
renden Unternehmen.
Im Kontext der Digitalen Transformation sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und
neue Informationsbedarfe wesentliche Treiber und führen zu ständigen grundlegenden techni-
schen wie methodischen Änderungen in der amtlichen Statistik.
Das AfS steht vor tiefgreifenden Herausforderungen, die bereits jetzt stark auf die Organisations-
und Personalstruktur wirken und zusätzliche Ressourcen fordern:
    •   Im Rahmen der Digitalen Transformation wurden im Geschäftsjahr 2020 etliche der in der
        Digitalen Agenda des Statistischen Verbundes beschlossenen Ziele umgesetzt, bei weite-
        ren wird noch an der Umsetzung gearbeitet. Zukunftstechnologien wie R, Python, Dash-
        boards, Maschinelles Lernen und interaktive Karten werden punktuell schon im AfS ein-
        gesetzt und an der Erschließung neuer Datenquellen und Erhebungsmethoden (etwa
        Webscraping, Scanner-Daten) gearbeitet. Das AfS beteiligt sich aktiv an ESSnet - Projek-
        ten. Es wurden Anwenderkreise eingeführt, um die Mitarbeitenden zu vernetzen, die be-
        reits mit diesen neuen Technologien arbeiten. Die im Geschäftsjahr abgeschlossene Ein-
        führung eines internen Kollaborationswerkzeugs (Confluence/Jira) soll das Wissensma-
        nagement unterstützen und dabei helfen, Arbeitsabläufe zu optimieren.
    •   Mit dem Inkrafttreten des Europäischen Systems der Wirtschaftsstatistiken1 zum
        01.01.2021 werden die Konjunktur- und Strukturstatistiken in mehreren Phasen den EU-
        Anforderungen angepasst. Die Umstellung konzentriert sich zunächst auf die Konjunktur-
        statistiken, so dass im Jahr 2020 die Aufnahme weiterer Wirtschaftszweige, die Umstel-
        lung auf kürzere Periodizitäten und die Anpassung der elektronischen Fragebögen vorbe-
        reitet wurde. Dazu war auch die Weiterentwicklung von Fachverfahren erforderlich. Im
        Jahr 2021 erfolgt die Vorbereitung für die Erhebung von Geschäftsfeldern in den Konjunk-
        turstatistiken. Ab 2023 erfolgt dann die Vereinheitlichung der Strukturstatistiken. Die dafür
        erforderlichen Programmierarbeiten und methodische Konzeptionsarbeiten führen wäh-
        rend des gesamten Umstellungsprozesses zu Mehrbelastungen neben dem laufenden
        Erhebungs- und Veröffentlichungsbetrieb und bedeuten einen deutlichen Aufgabenzu-
        wachs.
        Entsprechend des deutschen Aktionsplans zur Umsetzung der EU-Einheitenverordnung
        ist der EU-Unternehmensbegriff ab dem Berichtsjahr 2018 in den amtlichen Strukturstatis-
        tiken verbindlich anzuwenden. Nach Abschluss der priorisierten Entwicklungsarbeiten
        konnte der Statistische Verbund im Sommer 2020 erstmals Ergebnisse für statistische
        Unternehmen für das Berichtsjahr 2018 veröffentlichen. Die Einführung der EU-
        Unternehmensbegriffsdefinition führt dazu, dass die Analyse von Unternehmensstruktu-
        ren (Profiling) als dauerhafte Aufgabe in der deutschen amtlichen Statistik implementiert
        ist.
    •   Eine weitere Herausforderung ergibt sich aus der Umsetzung des neu konzipierten Sys-
        tems der Haushaltsstatistiken Mikrozensus 2020 (MZ2020). Sie resultiert aus neuen eu-
        ropäischen und nationalen Datenbedarfen und erhöhten Präzisionsanforderungen der Eu-
        ropäischen Kommission. Dazu ist 2017 das Mikrozensusgesetz MZ2020 in Kraft getreten.

1
  EBS für European Business Statistics, in der Erarbeitungsphase von FRIBS für Framework Regulation Integra-
ting Business Statistics genannt

                                               Anlage 4 Seite 8
Dies ist – neben dem Zensus 2022 – gegenwärtig das umfangreichste Projekt der amtli-
       chen Statistik in Deutschland. Das AfS ist im Rahmen der Aufgabenteilung im Statisti-
       schen Verbund als Patenland für den Mikrozensus auf allen Ebenen sehr aktiv am Projekt
       MZ2020 beteiligt. Das AfS ist außerdem Teil des Konsortiums zur Neuprogrammierung
       der komplexen Organisations- und Erfassungssoftware, die sowohl auf Interviewer-
       Laptops im Feld wie für die online-Befragung im Internet sicher betrieben werden kann.
       Im Konsortium ist das AfS aktiv in den Projektgremien vertreten. Mit dem Jahr 2020 wur-
       den in den neuen Mikrozensus neben der Arbeitskräfteerhebung (LFS) auch die bisheri-
       gen Einzelerhebungen zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und ab 2021 zu
       Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Unterstichproben in die reguläre
       Mikrozensuserhebung integriert. SILC wird dabei – um die Präzisionsanforderungen erfül-
       len zu können – zukünftig mit Auskunftspflicht erhoben.

Risikomanagement
Gemäß der spezifischen Geschäftstätigkeit der Anstalt verfügt das AfS über ein angemessenes
Risikomanagementsystem. Es ist so auf das AfS zugeschnitten, dass die gesetzlichen und die
wirtschaftlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllt werden. Um Letzteres sicherzustellen, wer-
den die bestehenden Regelungen des Risikomanagementsystems regelmäßig überprüft und
gegebenenfalls optimiert.
Bei der Beurteilung der Risiken im AfS wird der Risikobegriff des Bundesrechnungshofes für Be-
hörden zu Grunde gelegt. Er definiert betriebswirtschaftliche Risiken als „solche Ereignisse und
Entwicklungen, die eine Behörde vorübergehend oder dauerhaft daran hindern, die ihr übertrage-
nen Aufgaben erfolgreich und wirtschaftlich erfüllen zu können.
Das AfS hat hierzu durch die Funktion eines Risikomanagement-Koordinators die entsprechende
organisatorische Voraussetzung geschaffen. Für die Identifikation der Risiken führt das AfS
- neben den anlassbezogenen Risikomeldungen - einmal jährlich eine abteilungsübergreifende
Umfrage für die Risikoanalyse zur Aktualisierung der Maßnahmen und Frühwarnsignale an Hand
des aktuellen Geschäftsumfelds durch.
Beim AfS sind jedoch trotz der dargestellten Sachverhalte gegenwärtig keine Risiken im Hinblick
auf die künftige Entwicklung, die den Fortbestand der Anstalt gefährden, erkennbar.

Personalrisiken
Durch die Zusammenlegung von zwei Ämtern Synergien zu heben, war ein wesentliches Ziel bei
der Gründung der Zweiländeranstalt Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Dieses Ziel wurde in
den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzt.
Allerdings hat das AfS Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte für ausgeschriebene Stellen zu
finden. Insbesondere betrifft das den IT-Bereich. Ursachen dafür sind die - trotz der Pandemie -
gute Arbeitsmarktlage in 2020 sowie die im Vergleich mit konkurrierenden Arbeitgebern geringere
Bezahlung. Dies führt bei der Suche nach Fachkräften zu geringen Bewerberzahlen und zu er-
heblich verzögerten Stellenbesetzungen. Verschärft wird die Situation durch die weiterhin alters-
bedingte Personalfluktuation.
Die Gewinnung von Beschäftigten für die Durchführung des pandemiebedingt auf das Jahr 2022
verschobenen Zensus war in 2020 zum großen Teil ausgesetzt. Auch hier kann es in 2021 zu

                                          Anlage 4 Seite 9
Problemen kommen, da es an qualifizierten Fachkräften mangelt und in kurzer Zeit eine Vielzahl
von Stellen (noch ca. 200) zu besetzen sind.
Neben der Verbesserung der Recruiting-Prozesse steuert das AfS mit dem Angebot von Ausbil-
dungsplätzen und der gezielten Entwicklung einer attraktiven Arbeitgebermarke dem entgegen.
Die durch die Corona-Pandemie verursachten finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushal-
te könnten mittelbar zu noch stärkeren Forderungen von Ausgabenreduzierungen des AfS im
Personalbereich führen.
Weitere Risiken sind in der Überalterung der Belegschaft, im Wissenstransfer und in der Kran-
kenquote zu sehen. Diesen Risiken wird vom AfS bereits durch entsprechende Maßnahmen,
soweit möglich, entgegengewirkt.

IT-Risiken
Bei der Aufgabenerfüllung des AfS werden Daten zur Erstellung der amtlichen Statistik aber auch
im Kundenauftrag bereitgestellt. Diese Daten sowie die zur Verarbeitung benötigte IT-
Infrastruktur sind permanent verschiedensten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken können in äuße-
re Risiken (beispielsweise Hackerangriffe oder Bedrohung durch Schadsoftware) und innere Risi-
ken (wie z.B. technisches oder menschliches Versagen) unterteilt werden.
In 2020 kamen weitere Risiken durch die Corona-Pandemie und deren Folgen dazu. Das AfS
begegnete den verschiedenen Risiken und Herausforderungen in der täglichen Arbeit mit einem
innovativen und lösungsorientierten Ansatz. Besonders die Anstrengungen im Bereich der Digita-
lisierung standen in dem zurückliegenden Jahr im Vordergrund. Zielstellung der Informationssi-
cherheit und des Datenschutzes ist der Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit
von Daten und IT-Systemen sowie der Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger, deren Da-
ten durch das AfS verarbeitet werden. Als Partner im Statistischen Verbund trägt das AfS auch
die gemeinsame Verantwortung für Verfahren, die in der amtlichen Statistik zum Einsatz gelan-
gen.
Die Standards und das Kompendium des BSI Grundschutz bilden die Grundlage des Handelns
des AfS. Im BSI Grundschutz ist die Absenkung der Risiken auf ein vertretbares Restrisiko durch
unterschiedlichste Maßnahmen beschrieben. Die durch das AfS umgesetzten Maßnahmen um-
fassen eine erhebliche Bandbreite und erstrecken sich sowohl auf den organisatorischen als
auch auf den technischen Bereich.
Zu den wichtigsten organisatorischen Maßnahmen gehören laufende Fortbildung und Sensibili-
sierung der Mitarbeitenden, das Entwickeln von Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen
sowie ein effizientes Rechte/Rollen-Konzept, welches die Datenzugriffe im AfS regelt.
Zu den wichtigsten technischen Maßnahmen gehören der Betrieb einer virtualisierten Server-
struktur inklusive Back-Up-Mechanismen zum Schutz vor Datenverlust, ein Firewall-System, wel-
ches die Zugriffe auf das Netzwerk des AfS regelt, und ein Schutz vor Schadsoftware zur Absi-
cherung der Datenverarbeitung im AfS sowie seiner Partner.
Um den Herausforderungen auch zukünftig gerecht zu werden, befindet sich das AfS in einem
kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Dazu gehört es, Prozesse und Vorgänge laufend zu
analysieren und an sich ändernde Umstände anzupassen.
Vor diesem Hintergrund und der Herausforderung der Realisierung einer modernen, digitalen
Datenverarbeitung wurden in 2020 verschiedene Projekte gestartet.

                                         Anlage 4 Seite 10
Ein bedeutendes Projekt war die Umsetzung der Telearbeit und in deren Weiterentwicklung, das
mobile Arbeiten im AfS. Ziel dieses Projektes war es in erster Linie, die Flexibilisierung der Arbeit
und damit verbunden eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen.
Im Laufe des Jahres 2020 rückte die Corona-Pandemie in den Vordergrund des öffentlichen Inte-
resses. Hier zeigten sich besonders deutlich die Vorteile eines arbeitsortsunabhängigen Einsat-
zes der Beschäftigten.
Ein weiterer besonderer Fokus lag auf der Vorbereitung des geplanten Wechsels des IT-
Dienstleisters. Die Analyse der laufenden Prozesse und der Wunsch nach deren kontinuierlichen
Weiterentwicklung sowie die Herausforderungen der Digitalisierung machten die Suche nach
einem leistungsfähigen und modernen IT-Dienstleister unerlässlich. Hierfür wurden zahlreiche
Planungen, Ausschreibungsunterlagen und Anforderungen an die zukünftigen IT-Bedarfe des AfS
entwickelt und ein leistungsfähiges Projektmanagement für das bevorstehende Vorhaben aufge-
baut. Als Ergebnis dieser Unternehmung ist für das Jahr 2021 die Transition zu einem leistungs-
fähigen IT-Dienstleister geplant. Ziel ist eine deutliche Verbesserung und Modernisierung der IT-
Infrastruktur, der Prozesse und des gesamten Arbeitsumfeldes sowie eine Steigerung der Effekti-
vität und Effizienz.
Flankierend wurde im AfS eine neue Kollaborationsplattform etabliert. Diese wird die Zusammen-
arbeit nachhaltig prägen und verbessern. Durch die beiden Software-Bausteine Jira und Con-
fluence werden eine ganze Reihe von Kommunikations- und Dokumentations-Barrieren gelöst.
Im Zuge dieser Entwicklung werden auch alle Sicherheitsdokumentationen erneuert.
Die bereits in dem letzten Jahr begonnenen Aufgaben zum Projekt Zensus sowie zur Modernisie-
rung der Wahlumgebung für parlamentarische Wahlen wurde auch in 2020 konsequent weiter
vorangetrieben. In diesem Zusammenhang ist die Inbetriebnahme der Erhebungsstelle Berlin für
den Zensus sowie die Beteiligung bei der Entwicklung einer technischen Richtlinie durch das BSI
für die Sicherheit parlamentarischer Wahlen hervorzuheben. Ebenfalls konnte das in den Vorjah-
ren gestartete Projekt Mikrozensus 2020 erfolgreich beendet werden.

Bedrohungslage/Bedrohungspotential
Zur Betrachtung möglicher materieller, aber auch immaterieller Schäden muss eine ganzheitliche
Betrachtung der Schadensauswirkungen erfolgen. Dies beinhaltet Reaktionen auf neue Arten von
Schadsoftware genauso wie die technischen Weiterentwicklungen der IT in den verschiedenen
Bereichen. Zur Bewertung von Schadenspotentialen werden anhand von Beispielszenarien
Schutzbedarfsfeststellungen nach BSI-Grundschutz durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Schutz-
bedarfsfeststellung dienen der Überprüfung und gegebenenfalls der Anpassung der IT-
Sicherheitsmaßnahmen im AfS.
Zukunftsaussichten
Zur Umsetzung der IT-Sicherheitsmaßnahmen im organisatorischen und im technischen Bereich
waren und sind zum Teil erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen notwendig. Um auch
in Zukunft die Aufgabenerfüllung im AfS unter den Vorgaben des BSI sicherstellen zu können,
wird eine konsequente Weiterentwicklung der Informationssicherheit unumgänglich sein. Bereits
im Jahr 2020 konnte das AfS mit dieser Strategie Erfolge verzeichnen. Durch die Umsetzung der
Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung werden die Rechte und Freiheiten
der Bürgerinnen und Bürger gesichert. Alle zukünftigen Maßnahmen dienen der Erfüllung des
Maßnahmenkataloges des IT-Planungsrates.

                                           Anlage 4 Seite 11
Der konsequente Einsatz von Verschlüsselungstechnologien sowie die den entsprechenden Si-
cherheitsmaßnahmen adäquate Einbindung von mobilen Endgeräten und häuslichen Arbeitsplät-
zen sind weitere Eckpfeiler der zukünftigen IT-Infrastruktur des AfS. Die Prüfung und Anpassung
der Maßnahmen im Bedarfsfall unterliegen einem zyklischen Prozess der ständigen Verbesse-
rung.

Finanzrisiken
Die Betrachtung der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des AfS kann nur im Zusammen-
hang mit einer jährlich abzuschließenden kostendeckenden Servicevereinbarung zur Finanzie-
rung der amtlichen Statistik durch die Länder Berlin und Brandenburg erfolgen. Grundsätzlich ist
die Finanzausstattung – geregelt in Artikel 9 des Staatsvertrages – jährlich neu zu vereinbaren.
Damit ist eine direkte Abhängigkeit des AfS definiert. Rund 73 Prozent der Betriebsleistung des
Amtes im Jahr 2020 resultieren allein aus der Grundvereinbarung mit dem Ministerium des Innern
und für Kommunales des Landes Brandenburg über die Amtliche Statistik. Die Bereitstellung
einer Vergütung in Höhe von 30 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2020 war nicht auskömmlich.
Wie bereits in den Vorjahren zeigt sich eine strukturelle Unterfinanzierung.
Die mittelfristige Finanzplanung des AfS zeigt auf, dass ab dem Jahre 2022 weitere Anpassun-
gen der Trägervergütung erforderlich sind.
Zunehmende Anforderungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und Digitalisierung
erfordern zusätzlichen Kapitalbedarf, um die gesetzlich angeordneten Pflichten aus EU-, Bundes-
und Landesstatistiken zu erfüllen und Zukunftsaufgaben zu bewältigen Ebenso belasten Tarif-
steigerungen aus der Entwicklung des TV-L in den nächsten 5 Jahren die Liquidität des AfS um
weitere ca. 2,6 Mio. Euro. Diese finanziellen Mehrbelastungen kann das AfS trotz stringenter
Ausgabenpolitik nicht aus eigener Kraft kompensieren.
Mit dem vorzeitigen Eintritt einer ehemaligen stellvertretenden Vorständin des AfS in den Ruhe-
stand wurde ausweislich des Gutachtens der Heubeck AG für die bestehenden Pensionsver-
pflichtungen den nach handelsrechtlichen Grundsätzen bewerteten Verpflichtungsumfang und die
Rückstellung in der Handelsbilanz zum Bilanzstichtag 31.12.2019 sowie die Veränderung der
handelsrechtlich bisher gebildeten Pensionsrückstellung die komplette Versorgungslast für das
AfS ausgewiesen. Nach einer erstmaligen Zuführung im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR
1.274, erfolgte für das Geschäftsjahr 2020 entsprechend des Pensionsgutachtens eine weitere
Zuführung in Höhe von 153 TEUR.
Das AfS erwartet für das Geschäftsjahr 2021 gemäß Wirtschaftsplan ein in Aufwand und Ertrag
ausgeglichenes Ergebnis.

Potsdam, 12.04. April 2021

Vorstand
Jörg Fidorra

                                         Anlage 4 Seite 12
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