Untergliederungsanalyse UG 10-Bundeskanzleramt - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 2023 ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 Untergliederungsanalyse UG 10-Bundeskanzleramt 7. Mai 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5 2.1 Überblick ................................................................................................................. 5 2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9 2.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................13 3 Rücklagen .....................................................................................................................14 4 Förderungen..................................................................................................................15 5 Personal ........................................................................................................................17 6 Beteiligungen ................................................................................................................18 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................19 7.1 Überblick ................................................................................................................19 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................20 2 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Voranschlagsentwürfe und COVID-19-Pandemie Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 (BFG-E 2020) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 (BFRG-E 2020 – 2023) um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die Entwürfe zum BFG 2020 und zum BFRG 2020 – 2023 wurden dem Nationalrat am 18. März 2020 von der Bundesregierung vorgelegt. Die Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf den Bundeshaushalt waren zu diesem Zeitpunkt erst in Ansätzen abzusehen und wurden im Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020) nur durch eine Überschreitungsermächtigung iHv 4 Mrd. EUR für den Bundesminister für Finanzen in der UG 45-Bundesvermögen zur Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und durch eine Reduktion der Steuerschätzung in der UG 16-Öffentliche Abgaben iHv 1,1 Mrd. EUR berücksichtigt. Diese Überschreitungsermächtigung ist auch in den Regelungen im gesetzlichen Budgetprovisorium für 2020 sowie im geänderten BFRG 2019 – 2023 enthalten und wurde zwischenzeitlich durch das 5. COVID-Gesetz auf 28 Mrd. EUR erhöht. In allen anderen Untergliederungen entspricht die Veranschlagung im BVA-E 2020 der Haushaltsplanung vor Beginn der COVID-19-Krise. Die COVID-19-Krise hat in allen Ressorts wesentliche Auswirkungen auf die im BFG-E 2020 vorgesehenen Voranschlagsbeträge, wobei die einzelnen Untergliederungen in unterschiedlichem Ausmaß von den Änderungen betroffen sein werden. Für erforderliche Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) aufgrund der COVID-19-Krise kann der Bundesminister für Finanzen den Ressorts im Budgetvollzug zusätzliche Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung stellen. Nicht verbrauchte Mittel aus diesen Zuweisungen unterliegen am Ende des Jahres nicht dem üblichen Rücklagenverfahren. Die Untergliederungsanalyse des Budgetdienstes basiert grundsätzlich auf dem Zahlenmaterial und den Erläuterungen in den von der Bundesregierung vorgelegten Budgetdokumenten. Es werden jedoch auch die bereits absehbaren Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und die Wirkungsinformation der jeweiligen Untergliederung angeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Ausführungen den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Analyse (Datum am Deckblatt) wiedergeben und nicht laufend aktualisiert werden. 3 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt 1 Zusammenfassung Diese Untergliederung ist im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020 (BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne Umschichtungen (Erfolgszahlen für die Jahre 2018 sowie vorläufiger Erfolg 2019) dar. Das zudem angeführte Budgetprovisorium beinhaltet die Budgetzahlen 2019 nach der Umschichtung und kann damit als grober „Ausgangswert“ für 2020 betrachtet werden, der in den Tabellen dem BVA-E 2020 und in weiterer Folge dem BFRG-E 2020 – 2023 gegenübergestellt wird. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020), der bei den Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 10-Bundeskanzleramt im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 413,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum gesetzlichen Budgetprovisorium steigen die Auszahlungen um rd. 23 % (d.s. 76,7 Mio. EUR), vor allem wegen der neu aufgenommenen Integrationsmittel (+67,9 Mio. EUR), der Medienförderung für den digitalen Transformationsprozess (+15 Mio. EUR) und der Erhöhung der Budgetmittel für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung (+2 Mio. EUR). Entfallen sind hingegen die Mittel für die letzte EU-Wahl (-12,9 Mio. EUR). Im Rahmen der COVID-19-Pandemie sind (Stand Anfang Mai 2020) Auszahlungen für die Infokampagne (19,5 Mio. EUR) und die Erhöhung der Presseförderung bzw. der Vertriebsförderung (15,5 Mio. EUR) über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 10-Bundeskanzleramt abzudecken. Der Anstieg der Auszahlungen des BVA-E 2020 zum vorläufigen Erfolg 2019 beträgt 28 %, insbesondere wegen der Änderungen aufgrund der BMG-Novelle 2020. In den darauffolgenden Jahren steigt die Auszahlungsobergrenze im Finanzrahmen bis 2023 auf 421,0 Mio. EUR (=0,48 % der Gesamtauszahlungen des Bundes). Rücklagenentnahmen sind dabei in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten. Für das Jahr 2020 sind im Personalplan der UG 10-Bundeskanzleramt 743 Planstellen vorgesehen. Der Personalplan enthält für das Bundeskanzleramt (BKA) eine Überschreitungsermächtigung um bis zu 50 Planstellen. Im BFRG-E 2020 – 2023 wird diese Ermächtigung in die Grenze einbezogen, dementsprechend werden für die Jahre 2020 bis 2023 793 Planstellen ausgewiesen. 4 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Die Angaben zur Wirkungsorientierung der UG 10-Bundeskanzleramt beinhalten vier Wirkungsziele, wobei im Vergleich zum Vorjahr ein Wirkungsziel entfallen ist. Dieses war nur unmittelbar auf die MitarbeiterInnen des BKA ausgerichtet. Wirkungsziele sollen jedoch eine möglichst große externe Reichweite aufweisen. Das Gleichstellungsziel „Hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik. Hohe Rechtstaatlichkeit sowie Rechtssicherheit und einfacher Zugang zu Recht für BürgerInnen und Unternehmen“ wurde geändert, die Kennzahlen wurden angepasst. 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2018 bis 2023) Finanzierungshaushalt UG 10 Erfolg Vorl. Erf. GBp BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2018 2019 2020 2020 2021 2022 2023 Auszahlungen 341,1 323,2 336,8 413,5 415,2 419,0 421,0 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,44% 0,41% 0,43% 0,50% 0,50% 0,49% 0,48% jährliche Veränderung -8,4% -5,3% 4,2% 28,0% 0,4% 0,9% 0,5% Einzahlungen 4,5 5,4 5,8 5,8 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% - - - jährliche Veränderung -23,0% 19,2% 8,7% 8,7% - - - Nettofinanzierungssaldo -336,6 -317,8 -330,9 -407,7 - - - Ergebnishaushalt UG 10 Erfolg Vorl. Erf. GBp BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2018 2019 2020 2020 2021 2022 2023 Aufwendungen 355,2 318,7 340,1 416,5 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 0,45% 0,39% 0,42% 0,49% - - - jährliche Veränderung -5,5% -10,3% 6,7% 30,7% - - - Erträge 5,0 6,1 5,8 5,8 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% - - - jährliche Veränderung -21,8% 22,2% -5,1% -4,8% - - - Nettoergebnis -350,2 -312,6 -334,4 -410,7 - - - Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 in dieser Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020, BFRG E 2020 – 2023 5 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Der BVA-E 2020 sieht für die UG 10-Bundeskanzleramt im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 413,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum gesetzlichen Budgetprovisorium steigen die Auszahlungen um rd. 23 % (d.s. 76,7 Mio. EUR), vor allem wegen der neu aufgenommenen Integrationsmittel (+67,9 Mio. EUR), der Medienförderung für den digitalen Transformationsprozess (+15 Mio. EUR) und der Erhöhung der Budgetmittel für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung (+2 Mio. EUR). Die Mittel für die EU-Wahl 2019 entfallen hingegen (-12,9 Mio. EUR). Im Rahmen der COVID-19-Pandemie sind (Stand Anfang Mai 2020) Auszahlungen für die Infokampagne (19,5 Mio. EUR) und die Erhöhung der Presseförderung bzw. der Vertriebsförderung (15,5 Mio. EUR) über den Krisenbewältigungsfonds in der UG 10 zu erwarten. Gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 beträgt der Anstieg der Auszahlungen im BVA-E 2020 28 %, insbesondere wegen der Änderungen aufgrund der BMG-Novelle 2020. Die Auszahlungen der UG 10-Bundeskanzleramt steigen im gesamten Betrachtungszeitraum zunächst auf 0,5 % im Jahr 2020, sinken aber danach auf 0,48 % bis zum Jahr 2023. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigen eine ähnliche Entwicklung. Abgabe und Übernahme von Budgetmitteln aufgrund der BMG-Novelle 2020 Die Zuständigkeiten in der UG 10-Bundeskanzleramt gemäß der Änderungen der letzten Novelle des Bundesministeriengesetzes (BMG) betrafen insbesondere die Übernahme von Agenden der staatlichen Verfassung inkl. Verfassungsdienst, Verwaltungsreform, Verwaltungsangelegenheiten aus der UG 13-Justiz und der Angelegenheiten der Integration aus der UG 12-Äußeres. Gleichzeitig wurden Planstellen und die damit verbundenen Personalauszahlungen/-aufwendungen in die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport, in die UG 25-Familie und Jugend und die UG 32-Kunst und Kultur verschoben. Höhere Einzahlungen/Erträge beinhaltet die UG 10 künftig aufgrund der Übernahme der Integrationsagenden aus der UG 11-Inneres (Vergütungen des BMI für den AMIF). 6 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Die Verschiebungen in den Kompetenzen und der Planstellen waren auch mit umfangreichen Mittelumschichtungen verbunden. Die Erhöhung der Auszahlungen vom BVA 2019 auf das gesetzliche Budgetprovisorium betrifft gemäß BMG-Novelle insgesamt 25,4 Mio. EUR. Folgende Tabelle gibt dazu einen Überblick: Tabelle 2: Abgabe und Übernahme von Budgetmittel aufgrund der BMG-Novelle Abgabe von Budgetmittel (in Mio. EUR) 10 Planstellen UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport 0,8 3 Planstellen UG 25-Familie und Jugend 0,2 1 Planstelle UG 32-Kunst und Kultur 0,1 Summe 1,1 Übernahme Budgetmittel Integrationsagenden UG 12-Äußeres 24,5 Verfassungsdienst UG 13-Justiz 2,0 Summe 26,5 Summe der übernommenen Budgetmittel 25,4 Quelle: Gesetzliches Budgetprovisorium 2020 Wichtigste laufende und geplante Maßnahmen Der Strategiebericht listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 auf. Dabei sind durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Änderungen zu erwarten. Aufgrund der mittelfristigen Perspektive werden diese Maßnahmen, allenfalls mit Verzögerungen, voraussichtlich weiterhin relevant bleiben. Im Strategiebericht 2020 – 2023 werden insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Förderung der sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration von sich rechtmäßig und dauerhaft in Österreich aufhaltenden Migrantinnen und Migranten Förderung von frauenspezifischen Beratungsangeboten, Initiativen und Projekten zum Abbau von Benachteiligungen für Frauen sowie Kofinanzierung der Gewaltschutzzentren gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres Ausbau der Digitalisierung bei Services des Ressorts – insbesondere im Bereich des IT-Personalmanagements des Bundes, der Statistik Austria und des Österreichischen Staatsarchivs Medienförderung (Digitalsteuergesetz: digitaler Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen) Durchführung von Informationsmaßnahmen und -kampagnen 7 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Entwicklung der Auszahlungen Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen.1 Für die Jahre 2019 und 2020 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2023) Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, BFRG-E 2020 – 2023 Die Differenzen bei den Auszahlungen in der UG 10-Bundeskanzleramt vom Finanzjahr 2019 auf 2020 sind vor allem von der BMG-Novelle geprägt. Die Zuständigkeiten betrafen insbesondere Änderungen bei der Übernahme von Agenden der staatlichen Verfassung inkl. Verfassungsdienst, Verwaltungsreform, Verwaltungsangelegenheiten aus der UG 13-Justiz und der Angelegenheiten der Integration aus der UG 12-Äußeres, gleichzeitig wurde die Anzahl der Planstellen angepasst. Im weiteren Verlauf bleiben die Auszahlungen bis 2023 auf gleichem Niveau. In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2020 zeigt sich eine deutliche Veränderung bei den Auszahlungen für Transfers, die von 204,7 Mio. EUR im Jahr 2019 auf 281,7 Mio. EUR im Jahr 2020 steigen sollen. Dies ist ebenfalls insbesondere auf die Änderungen im Hinblick auf die BMG-Novelle 2020 (Integrationsmittel), die erstmalig veranschlagte Medienförderung, die Erhöhung des Frauenbudgets und den Wegfall der Mittel für die EU-Wahl zurückzuführen. 1 Der Vergleich zum nominellen BIP sowie zur Inflationsrate wurde nicht aufgenommen, weil die Verwerfungen durch die COVID-19-Krise zu nicht aussagekräftigen oder missverständlichen Darstellungen führen würden. 8 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt 2.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 3: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 10 Erfolg Vorl. Erf. GBp BVA-E Diff. BVA-E 2020 - in Mio. EUR 2018 2019 2020 2020 Vorl.Erf 2019 GBp 2020 10 Auszahlungen 341,1 323,2 336,8 413,5 28,0% 22,8% 10.01 Steuerung, Koordination und Services 331,0 312,8 326,6 401,4 28,3% 22,9% 10.01.01 Ressortübergreifende Vorhaben 147,4 160,5 147,7 99,3 -38,1% -32,8% 10.01.02 Zentralstelle 105,3 75,8 79,1 89,2 17,6% 12,7% 10.01.03 Informationstätigkeit 3,5 2,2 2,4 2,4 9,3% - 10.01.04 Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 74,7 74,2 75,1 74,9 0,9% -0,2% 10.01.06 Integration 22,2 67,9 - 205,5% 10.01.07 Kultus und Volksgruppen 67,7 - - 10.02 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 10,2 10,4 10,2 12,2 17,2% 19,5% 10.02.01 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 10,2 10,4 10,2 12,2 17,2% 19,5% 10 Einzahlungen 4,5 5,4 5,8 5,8 8,7% - 10.01 Steuerung, Koordination und Services 4,5 5,0 5,8 5,8 16,2% - 10.01.01 Ressortübergreifende Vorhaben 1,8 1,8 1,8 1,7 -2,7% -5,5% 10.01.02 Zentralstelle 1,8 2,1 1,3 1,4 -34,0% 7,0% 10.01.03 Informationstätigkeit 0,0 0,0 0,0 0,0 32,2% -37,5% 10.01.04 Dienststellen und ausgegliederte Bereiche 0,9 1,2 0,4 0,4 -67,8% -7,7% 10.01.06 Integration 2,3 2,3 - - 10.01.07 Kultus und Volksgruppen 0,1 - - Nettofinanzierungssaldo -336,6 -317,8 -330,9 -407,7 28,3% 23,2% Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die BMG-Novelle 2020 in dieser Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt. Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020 GB 10.01-„Steuerung, Koordination und Services“ Im DB 10.01.01-„Ressortübergreifende Vorhaben“ ergeben sich zunächst Änderungen aufgrund des Wegfalls der Mehrauszahlungen für die EU-Wahl 2020 (2019: 12,9 Mio. EUR). Die Budgetmittel für den Bereich Kultus- und Volksgruppenangelegenheiten wurden in das DB 10.01.07-„Kultus und Volksgruppen“ verschoben. Erstmals wurden in diesem Detailbudget die Mittel für die Medienförderung iHv 15 Mio. EUR budgetiert. Nach dem Digitalsteuergesetz unterliegen Onlinewerbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden, einer Digitalsteuer iHv 5 % des Entgelts. Die Einnahmen dieser Steuer werden in der UG 16-Öffentliche Abgaben verbucht, wobei aus dem Aufkommen 15 Mio. EUR jährlich zur Finanzierung des digitalen Transformationsprozesses österreichischer Medien (zweckgebunden) vorgesehen sind und in diesem Detailbudget zweckgebunden veranschlagt werden. 9 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Das DB 10.01.02-„Zentralstelle“ beinhaltet insbesondere die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Infrastruktur des BKA, für das Personal, für Sachaufwand für Dienstreisen, für Arbeitsleihverträge sowie für Werkleistungen. Zusätzlich werden im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie Schutzausrüstungen (Masken, Desinfektionsmittel, Fiebermessgeräte) und die mobile IT-Ausstattung für das Homeoffice für MitarbeiterInnen über das laufende Budget dieses Detailbudget bezahlt. Ebenso in diesem Detailbudget finden sich Mittel für den Bereich Internationales. Weiters sind für Zusatzkosten und Anschubkosten im Zuge der Novelle des Integrationsgesetzes Budgetmittel iHv 1,3 Mio. EUR budgetiert. Das Ziel dieses Gesetzes ist es primär, bestimmten ausländischen Personengruppen eine Integration in die österreichische Gesellschaft zu ermöglichen. Im Rahmen dessen sind gesetzlich vorgesehene Deutschkurse nach bundesweit einheitlichen Kriterien zu absolvieren. Darüber hinaus legen das Integrationsgesetz und eine Verordnung die Rahmenbedingungen für die bundesweit einheitlichen Integrationsprüfungen fest. Dieser Betrag wurde im Zuge der Veranschlagung gemäß § 37 BHG 2013 gebunden. Im DB 10.01.02-„Zentralstelle“ wurde seit 2018 auch der Zukunftsfonds iHv 2 Mio. EUR dotiert, der noch bis 2021 läuft. Dieser Fonds fördert jährlich insbesondere wissenschaftliche Arbeiten, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages hat der Zukunftsfonds mit Jahresende 2019 rd. 3.800 Projekte behandelt, wovon 2.603 genehmigt wurden. Im DB 10.01.03-„Informationstätigkeit“ wurden die Budgetmittel, die im Zusammenhang mit den Informationstätigkeiten der Bundesregierung stehen (Medienkooperationen), veranschlagt, welche im BVA-E 2020 insgesamt 2,4 Mio. EUR betragen und gegenüber 2019 auf gleichem Niveau verbleiben. Ebenso wurde die COVID-19-Infokampagne iHv 19,5 Mio. EUR (Stand Anfang Mai 2020) aus diesem Detailbudget bezahlt und aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds über eine Mittelverwendungsüberschreitung (MVÜ) finanziert. 10 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Das DB 10.01.04-„Dienststellen und ausgegliederte Bereiche“ beinhaltet insbesondere die Budgetmittel für die Basisabgeltung der Statistik Austria, die Presse- und Publizistikförderung und das Österreichische Staatsarchiv. Die Presseförderung, die insgesamt 9 Mio. EUR beträgt, wurde im Rahmen der COVID-19-Pandemie gesetzlich aufgestockt. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Einnahmensituation im Bereich der Printmedien werden im Jahr 2020 Medieninhaber von Tageszeitungen mit einem einmaligen Betrag von 3,25 EUR pro Exemplar finanziell unterstützt (insgesamt 9,7 Mio. EUR). Zusätzlich soll die Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen einmalig um insgesamt 5,8 Mio. EUR (Tageszeitungen: 5,2 Mio. EUR; Wochenzeitungen: 4,5 Mio. EUR) erhöht werden. Die Mittel für das Österreichische Staatsarchiv stiegen 2020 auf 15,24 Mio. EUR (2019: 14,66 Mio. EUR), aufgrund höherer Miet- und Betriebskosten und der Entschimmelung von Archivbeständen. Das Bundesstatistikgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Statistik Austria, deren Basisabgeltung im BVA-E 2020 rd. 50 Mio. EUR beträgt und die seit Errichtung der Bundesanstalt Statistik Austria im Wesentlichen unverändert geblieben ist (nur 2014 erfolgte eine Reduktion). Im Finanzjahr 2019 wurde die Basisabgeltung um 1 Mio. EUR gekürzt. Die Budgetmittel für das DB 10.01.06-„Integration“ wurden 2020 erstmals im BKA veranschlagt. Die Integrationsagenden waren bis zum Jahr 2019 in der UG 12-Äußeres budgetiert und wurden aufgrund der BMG-Novelle ins BKA übertragen. Dieses Detailbudget beinhaltet insbesondere die Beiträge zum Fonds zur Integration von Flüchtlingen iHv 67,9 Mio. EUR, darin enthalten ist ein Betrag von 17,6 Mio. EUR für die Ausweitung der Zielgruppe und der Kursniveaus der Deutschkurse aufgrund des Integrationsgesetzes in Verbindung mit dem Sozialhilfe Grundsatzgesetz. Letzterer wurde im Zuge der Veranschlagung nach § 34 BHG 2018 gebunden. Die Bereiche Kultus und Volksgruppen wurden 2020 erstmalig in ein eigenes DB 10.01.07-„Kultus und Volksgruppen“ verschoben. Die Mittel für 2020 (67,7 Mio. EUR) sind gegenüber 2019 im Wesentlichen gleich geblieben. 11 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt GB 10.02-„Frauen und Gleichstellung“ Das GB 10.02-„Frauenangelegenheiten und Gleichstellung“ beinhaltet das Budget der Frauenministerin, wobei mit diesem insbesondere Gleichstellungsaufgaben erfüllt werden, die die Koordination von Frauenangelegenheiten bzw. die Förderungen im Zusammenhang mit Schutz gegen Gewalt betreffen. Nachfolgende Tabelle weist diese Budgetmittel für die Jahre 2013 bis 2020 aus: Tabelle 4: Budgetmittel Frauenangelegenheiten und Gleichstellung Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Vorl. Erf. BVA-E 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 in Mio. EUR Betrieblicher Sachaufwand 4,504 4,277 4,525 4,189 4,511 4,403 4,615 5,132 davon Aufwand für Werkleistungen 4,458 4,249 4,496 4,174 4,507 4,386 4,599 5,132 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 0,046 0,028 0,029 0,016 0,003 0,000 0,003 0,000 Transferaufwand 5,883 5,848 5,875 5,960 6,139 5,767 5,751 7,018 Zuschüsse f. lfd. Aufwand an priv. Institutionen 5,878 5,843 5,870 5,955 6,134 5,762 5,746 7,013 Ehrenpreise 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 Gesamt 10,387 10,125 10,400 10,149 10,650 10,170 10,366 12,150 Quelle: HIS, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020 Im BVA-E 2020 steigen die Budgetmittel auf 12,15 Mio. EUR, dies entspricht einer Steigerung um 17,2 % (2 Mio. EUR2) gegenüber 2019. Im Zeitraum von 2013 bis 2019 lagen die Mittel nur geringfügig über 10 Mio. EUR und blieben weitgehend unverändert.3 Die kumulierte Inflationsrate betrug im selben Zeitraum rd. 9,5 %, weshalb die zur Verfügung stehenden Mittel bis 2019 real gesunken sind. Primär kompensiert die vorgesehene Erhöhung 2020 die Inflation und etwaige Steigerungen von Gehältern, weshalb die reale Steigerung der Budgetmittel deutlich geringer ausfällt. Die Budgetmittel für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung setzen sich im Wesentlichen aus dem Transferaufwand für die Frauenförderung und dem Sachaufwand, insbesondere für Werkleistungen, zusammen. Im Jahr 2020 sind im BVA-E rd. 7 Mio. EUR für Förderungen (insbesondere für Frauenservicestellen, Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen, Notrufe und Notwohnungen sowie sonstige frauen- und gleichstellungsspezifische Projekte) und rd. 5 Mio. EUR für den Betrieblichen Sachaufwand (darunter die gemeinsam mit dem BMI kofinanzierten Gewaltschutzzentren) vorgesehen. 2 Von der Erhöhung wurden 20.000 EUR für Reiskosten im DB 10.01.02-„Zentralstelle“ verbucht. 3 Der höhere Erfolg im Jahr 2017 stand im Zusammenhang mit einer im BFG 2017 vorgesehenen Überschreitungsermächtigung iHv 0,5 Mio. EUR, die in den Jahren 2018 und 2019 nicht mehr vorgesehen war. Konkret resultierte der Mehrbedarf laut den Berichten über die MVÜ im Jahr 2017 aus einem Mehrbedarf aufgrund des Anstiegs der Fallzahlen bei den Gewaltschutzzentren. 12 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt 2.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2020 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt UG 10 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 BVA-E in Mio. EUR 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 2020 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 321,6 412,0 90,4 28,1% 315,4 411,0 95,6 30,3% -1,0 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 49,7 56,0 6,3 12,6% 48,9 55,0 6,1 12,5% -1,0 davon Bezüge 37,6 43,0 5,4 14,5% 37,4 42,8 5,4 14,6% -0,2 Gesetzlicher Sozialaufwand 8,9 9,4 0,5 5,8% 8,9 9,4 0,5 5,9% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 67,2 74,4 7,2 10,7% 62,2 74,4 12,1 19,4% 0,0 davon Vergütungen innerhalb des Bundes 5,0 5,0 0,0 -0,2% 5,0 5,0 0,0 0,1% 0,0 Mieten 7,4 8,5 1,1 15,1% 7,3 8,5 1,2 16,0% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 41,7 45,4 3,8 9,0% 37,6 45,4 7,9 20,9% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 7,1 8,0 0,9 12,9% 6,6 8,0 1,4 21,3% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 204,7 281,7 76,9 37,6% 204,3 281,7 77,4 37,9% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 57,4 115,3 57,9 100,9% 56,9 115,3 58,4 102,7% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 147,3 166,2 18,9 12,9% 147,3 166,2 18,9 12,9% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 3,3 5,4 2,2 67,2% 5,4 Abschreibungen auf Vermögenswerte 2,1 2,5 0,5 22,4% 2,5 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 1,1 2,9 1,8 155,1% 2,9 Abfertigungen 0,4 1,1 0,8 212,1% 1,1 Jubiläumszuwendungen 0,5 1,2 0,7 141,6% 1,2 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 1,5 1,5 -0,1 -3,6% -1,5 Sachanlagen 1,4 1,2 -0,1 -9,5% -1,2 Immaterielle Vermögenswerte 0,2 0,2 0,1 47,8% -0,2 Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,1 0,1 204,7% -0,1 Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 323,2 413,5 90,4 28,0% 318,7 416,5 97,8 30,7% 2,9 Einzahlungen / Erträge insgesamt 5,4 5,8 0,5 8,7% 6,1 5,8 -0,3 -4,8% -0,1 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -317,8 -407,7 -89,9 - -312,6 -410,7 -98,1 - -3,0 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen Die Unterschiede zwischen dem Ergebnishaushalt und dem Finanzierungshaushalt sind im Jahr 2020 mit insgesamt 3 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 13 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt 3 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2017 und Ende 2018 sowie den vorläufigen Stand der Rücklagen per 31. Dezember 2019 und im BVA-E 2020 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme budgetierter Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Nachträgliche Korrekturen (etwa durch Umschichtungen sowie Berücksichtigung der BMG-Novelle) sind noch nicht berücksichtigt. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2019 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2020 endgültig fest. Tabelle 6: Rücklagengebarung UG 10 Stand 31.12. Veränderung vorl. Stand Budget. RL-Verwen- Rücklagen Anteil RL-Rest in Mio. EUR 2017 2018 2019 31.12.2019 dung BVA-E 2020 -rest am BVA-E 2020 Detailbudgetrücklagen 78,87 42,69 -10,98 31,71 Variable Auszahlungsrücklagen 126,11 0,00 - 0,00 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 0,00 0,00 +0,15 0,15 Gesamtsumme 204,98 42,69 -10,84 31,85 - 31,85 7,7% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020 Die UG 10-Bundeskanzleramt verfügte Ende 2018 über Rücklagen iHv 42,7 Mio. EUR. Im Jahr 2019 wurden aus Rücklagen 10,84 Mio. EUR, insbesondere für IT-Aufwendungen für Personalmanagementanwendungen, entnommen. Dies führte dann per 31. Dezember 2019 insgesamt zu einem Rücklagenstand von 31,85 Mio. EUR. Im Zuge der BMG-Novelle 2020 wurden der UG 10-Bundeskanzleramt laut BKA weitere 13,3 Mio. EUR an Rücklagen überrechnet, die insbesondere Projekte des Integrationsfonds (12,83 Mio. EUR) und des AMIF (300.000 EUR, zweckgebunden) betreffen. Für die UG 10-Bundeskanzleramt sind im BVA-E 2020 keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 14 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt 4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 7: Direkte Förderungen (Auszug) UG 10 Erfolg Vorl. Erf. BVA-E Diff. BVA-E 2020 in Mio. EUR 2018 2019 2020 - Vorl. Erf. 2019 Förderungen 66,1 78,6 95,8 17,1 21,8% davon Zuwendungen an politische Parteien 29,9 42,9 30,7 -12,2 -28,5% Medienförderung für den digitalen Transformationsprozess 15,0 15,0 - Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen 12,2 12,2 - Zuwendungen an politische Akademien 10,5 10,5 10,5 0,0 0,0% Presse-/Pub.-Förderung 9,0 9,0 9,0 0,0 0,0% Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (GB 10.02) 5,8 5,8 7,0 1,3 22,0% Projekte des AMIF 5,5 5,5 - Volksgruppenförderung 3,9 3,9 3,9 0,0 0,2% Zukunftsfonds 2,0 2,0 2,0 0,0 0,0% Quellen: BMF, eigene Berechnungen In den Transfers an private Haushalte/Institutionen sind insbesondere Zuwendungen an politische Parteien iHv rd. 30,7 Mio. EUR (2019: 42,9 Mio. EUR) und Zuwendungen an politische Akademien iHv 10,5 Mio. EUR (2019: 10,5 Mio. EUR) veranschlagt. Ferner finden sich darin die Förderungen im Rahmen der Kultusangelegenheiten (2020: 63,7 Mio. EUR). In der UG 10-Bundeskanzleramt ist in den Förderungen ferner die Volksgruppenförderung gem. Volksgruppengesetz (2020: 3,9 Mio. EUR) veranschlagt. Der Bund hat gemäß Volksgruppengesetz Maßnahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes von Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen, ebenso fördert er auch interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen. In den Förderungen finden sich für 2020 erstmalig Medienförderungen für den digitalen Transformationsprozess iHv 15 Mio. EUR. 15 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt In den Förderungen ist die Presse- und Publizistikförderung (2020: 9 Mio. EUR) enthalten. Gesetzliche Grundlage der Bundespresseförderung ist das mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretene Presseförderungsgesetz 2004. Zuständig für die Presseförderung des Bundes ist die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Das Presseförderungsgesetz 2004 sieht neben der Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen und einer besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen auch eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätsförderung und Zukunftssicherung vor.4 Zusätzlich wurde diese Förderung im Rahmen der COVID-19-Pandemie gesetzlich aufgestockt. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Einnahmesituation im Bereich der Printmedien werden im Jahr 2020 Medieninhaber von Tageszeitungen mit einem einmaligen Betrag von 3,25 EUR pro Exemplar finanziell unterstützt (insgesamt 9,7 Mio. EUR). Zusätzlich soll die Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen einmalig um insgesamt 5,8 Mio. EUR (Tageszeitungen: 5,2 Mio. EUR; Wochenzeitungen: 4,5 Mio. EUR) erhöht werden. 4 Dem Kommunikationsbericht 2018 der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH sind Einzelheiten über die Vergabe im Jahr 2016 zu entnehmen. 16 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt 5 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 8: Planstellenverzeichnis5 UG 10 2015 2016 2017 2018 2019 2020 PLANSTELLEN Planstellen 1.218 1.344 1.428 716 705 743 PCP**) 493.826 547.948 583.981 277.117 274.293 290.614 PERSONALSTAND zum 31.12. VBÄ*) 1.141 1.243 1.331 711 631 769 PCP**) 461.710 509.253 545.999 266.789 239.772 - Personalaufwand Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Vorl. Erf. BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 81,5 88,5 96,9 54,7 50,1 57,9 *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. **) Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium 2020, BVA-E 2020, aktuelle Personalpläne, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2020, Ministerratsvortrag (11/19) vom 18. März 2020, eigene Berechnungen Das BKA war durch die letzte BMG-Novelle von Planstellenänderungen betroffen. 5 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. 17 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Nachstehende Tabelle zeigt den entsprechenden Zu- und Abgang an Planstellen: Tabelle 9: Übernahme und Abgabe von Planstellen Übernahme von Planstellen UG 13-Justiz (Verfassungsdienst) 28 UG 12-Äußeres (Integrationsangelegenheiten) 29 Summe 57 Abgabe von Planstellen UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport -10 UG 32-Kunst und Kultur -1 UG 15-Finanzverwaltung -5 UG 25-Familien und Jugend -3 Summe -19 Saldo Planstellen 38 Quelle: Teilheft 2020 UG 10-Bundeskanzleramt Für das Jahr 2020 sind im Personalplan der UG 10-Bundeskanzleramt 743 Planstellen vorgesehen, die sich aufgrund von Änderungen (+38 Planstellen) aus der BMG-Novelle ergeben. Für das Bundeskanzleramt ist im Personalplan für das Jahr 2020 und 2021 eine Überschreitungsermächtigung um bis zu 50 Planstellen vorgesehen. Laut BKA ist diese Flexibilität für die abgegebenen Planstellen für das Kabinett der ehemaligen Bundesministerin an das BMAFJ und die Einrichtung des neuen Kabinetts. Weiters sind/waren dringende erforderliche Organisationsmaßnahmen im Ressort umzusetzen und interministerielle Bindungen im Bereich Volksanwaltschaft, BMEIA und BMDW. Im BFRG-E 2020 – 2023 wird diese Überschreitungsermächtigung in die Grenze einbezogen, dementsprechend werden für die Jahre 2020 bis 2023 793 Planstellen ausgewiesen. Der Personalaufwand ist im BVA-E 2020 im Ergebnishaushalt mit 57,9 Mio. EUR veranschlagt und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 7,8 Mio. EUR. 6 Beteiligungen Da der Bericht über die Beteiligungen des Bundes 2020 erst am 7. Mai 2020 vorgelegt wurde, können die in den Untergliederungsanalysen der letzten Jahre enthaltenen Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen aktuell nicht zur Verfügung gestellt werden. In der UG 10-Bundeskanzleramt werden die Beteiligungen des Bundes an der Statistik Austria, der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), der Wiener Zeitung GmbH und der Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH (Beteiligung der Wiener Zeitung) verwaltet. 18 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Die Wirkungsziel-Landkarte umfasst sämtliche Wirkungsziele aller Untergliederungen im BVA-E 2020. Ein Gleichstellungziel ist in allen Untergliederungen vorzusehen, wobei eine Koordinierung mit anderen Ressorts erfolgen sollte. Die Gleichstellungsziel- Landkarte umfasst alle diesbezüglichen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen. Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. Mit der SDG-Landkarte wird ein erster Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs gegeben. Der Budgetdienst hat dazu auf der Grundlage des von der EU im Länderbericht 2020 herangezogenen Indikatorensets die entsprechenden relevanten und mit ausreichender Reichweite versehenen Indikatoren und Maßnahmen aus den Wirkungsinformationen im BVA 2020 den jeweiligen SDGs zugeordnet. Auch die in den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2020 vorgesehenen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen werden durch die COVID-19-Pandemie wesentlich beeinflusst. Der Budgetdienst hat daher eine Übersichtslandkarte zum COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsinformation erstellt und auch in den nachfolgenden Einzelfeststellungen werden die absehbaren Auswirkungen angeführt. 19 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt 7.2 Einzelfeststellungen Das ursprüngliche Wirkungsziel 1 (Gleichstellungsziel, Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber. Angestrebte Wirkung: motiviertes, engagiertes und entsprechend der Aufgabenanforderungen qualifiziertes Personal in einem effizienten Organisationsrahmen – mit optimierten Geschäftsprozessen und Ressourceneinsatz – sicherstellen. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Förderung der Diversität von den Bediensteten sind feste Bestandteile der Organisationskultur des Bundeskanzleramts) ist entfallen. In seiner Wirkung war das Ziel nur unmittelbar auf die Zielgruppe der MitarbeiterInnen des BKA gerichtet. Gleichstellungsziele sollen in ihrer Ausrichtung jedoch eine möglichst große gesellschaftliche Reichweite aufweisen. Das im BVA-E 2020 angeführte Wirkungsziel 1 betrifft nun „den hohen Nutzen der (digitalen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts für die BürgerInnen, die Verwaltung, die Politik und die Unternehmen Österreichs“. Die Kennzahl 10.1.1 misst den Anteil der BürgerInnenanfragen, die innerhalb von fünf Werktagen beantwortet werden. Der Zielzustände 2016 bis 2018 wurden mit 95 % zur Gänze erreicht. Die Zielwerte für 2019 bis 2021 verbleiben bei 95 %. Es handelt sich um einen Qualitätsindikator, der die Geschwindigkeit der Beantwortung misst, über die Zufriedenheit der BürgerInnen mit der Antwort aber nur bedingt Aussagen zulässt. Die Kennzahl 10.1.2 misst anhand der Anzahl der registrierten UserInnen in der Datenbank StatCube die Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik Austria. Sie stellt damit das Interesse von UserInnen an diesem kostenpflichtigen Service dar, die tatsächliche Verwendung oder die Zufriedenheit der UserInnen kann daraus nicht unmittelbar abgeleitet werden. Die Zielzustände 2016 und 2017 an registrierten UserInnen wurden erreicht. Im Zeitraum 2019 bis 2021 steigen die Zielwerte von 900 auf 1.600 UserInnen. Die Kennzahl 10.1.4 misst die Anzahl der Zugriffe auf das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Der Zielwert von 1,72 Mrd. Zugriffen für 2018 wurde mit 2,12 Mrd. übertroffen. Da die Zielwerte für 2019 bis 2021 niedriger sind als der Ziel- und Istwert im Jahr 2018, sollten diese angepasst werden. Mit der Kennzahl werden eher undifferenzierte Zugriffe gemessen, die einen Hinweis auf die Nutzung des RIS geben. Eine Aussage über die Zufriedenheit der NutzerInnen und den Nutzen des Service lässt sich daraus nur bedingt ableiten. Das Wirkungsziel 2 („Gleichstellungsziel, Hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik. Hohe Rechtsstaatlichkeit sowie Rechtssicherheit und einfacher Zugang zu Recht für BürgerInnen und Unternehmen.“) ist ein Wirkungsziel des BKA mit integriertem Gleichstellungsaspekt. Es ist nach außen gerichtet. Ein Wirkungsziel zur Koordinierungsleistung des BKA bzw. des 20 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Regierungszentrums, insbesondere die Unterstützung von Regierungsmitgliedern durch Policyberatung und sonstige Unterstützungsleistungen6, wird auch international in Performancemanagementsystemen häufig herangezogen. 2020 wurde zusätzlich der Aspekt der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit aufgenommen, was der BMG-Novelle 2020 geschuldet ist, die den Verfassungsdienst ins Bundeskanzleramt bringt. Die Kennzahl 10.2.1 misst nur einen wesentlichen Aspekt des Wirkungsziels (Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft) und stellt dabei neu auf den Prozentanteil der infolge von Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene ab. Dies bietet eine deutlich bessere Grundlage für die Erreichung des Wirkungsziels, als der Indikator im BVA 2019, der auf das Aufkommen der Beratungen betreffend den erweiterten Kompetenzbereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft abstellte. Das Wirkungsziel 3 „Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt“ ist primär auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen ausgerichtet. Dieses Wirkungsziel wurde im Bericht zur Wirkungsorientierung 2018 als zur Gänze erreicht evaluiert. Sämtliche Kennzahlen wurden zur Gänze oder überplanmäßig erreicht. Das Wirkungsziel im BKA umfasst weiterhin alle Maßnahmen aus dem Aufgabenbereich der Frauensektion. Das Gleichstellungsziel ist durch die COVID-19-Krise in unterschiedlichen Aspekten betroffen. Aus dem Blickwinkel Sicherheit ist das Ziel der Bundesministerin für Frauen und Integration betroffen, da zu befürchten ist, dass bei eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit die häusliche Gewalt zunimmt. Wirkungsziel 4 betrifft das „Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird, zudem gilt eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen“. Es wurde im Rahmen der BMG-Novelle aus der UG 12-Äußeres in die UG 10-Bundeskanzleramt verschoben. Die Erreichung des Wirkungsziels soll mit zwei Kennzahlen gemessen werden. Der Zielzustand der „Entwicklung des Integrationsklimas“ wurde 2016 bis 2018 erreicht, der Zielwert wird ab 2020 erhöht (6 anstatt 9 verschiedene subjektive Einschätzungen des Indikators 25 des Integrationsberichts sollen zumindest eine positive Tendenz aufweisen). 6 Zum Beispiel in Australien und Neuseeland. 21 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2016 bis 2018 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist. Legende Neu Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Hoher Nutzen der (digitalen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts für die BürgerInnen, die Verwaltung, die Politik und die Unternehmen Österreichs. Maßnahmen Durchführung von Informationsmaßnahmen und Informationskampagnen; Bereitstellung einer zentralen Ansprechstelle für Fragen und Anliegen der Bevölkerung an Politik und Verwaltung (Betrieb des BürgerInnenservices); ressortübergreifende und koordinierende Funktionen bei Informationskampagnen des Bundes; benutzerorientierte Beratung, Bereitstellung und Weiterentwicklung von Verfahren der Informationstechnik (IT) für das Personalmanagement der Verwaltung sowie sukzessiver Gebietskörperschaften übergreifender Ausbau desselben; Bereitstellung einer zentralen Ansprechstelle für Fragen und Anliegen der Verwaltung zum IT- Personalmanagement; Bedarfsanalyse und laufender bedarfsorientierter Ausbau des Datenangebots sowie der Usability der Online-Datenbank StatCube durch die Statistik Austria; Attraktivität des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) für die BenutzerInnen durch stets aktuelle Inhalte sicherstellen; sukzessive Digitalisierung der Bestände des Österreichischen Staatsarchivs. 22 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Indikatoren Kennzahl 10.1.1 Beantwortung von BürgerInnenanfragen aller Art durch das BürgerInnenservice Beantwortungszeit von BürgerInnenanfragen an das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts; prozentueller Anteil Berechnungsmethode der innerhalb von fünf Werktagen beantworteten Fragen. Datenquelle Bundeskanzleramt, interne Datenbank des BürgerInnenservices Messgrößenangabe % 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Zielzustand 95 95 95 95 95 95 Istzustand 95 95 95 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Ab dem Zielwert 2018 wird die Berechnungsmethode der Kennzahl geändert: Während bis 2017 der Prozentanteil der Erstbeantwortungen von Anfragen innerhalb von drei Werktagen errechnet wurde, liegen dem Prozentanteil ab dem Zielwert 2018 die vollständigen Beantwortungen von Anfragen innerhalb von fünf Werktagen zugrunde. Damit wird die Kennzahl aussagekräftiger. Bei inhaltlich komplexen Anfragen, die eine umfassendere Beantwortung erfordern (z. B. wenn Inputs anderer Ressorts oder der politischen Ebene erforderlich sind), ist das BürgerInnenservice bestrebt, eine Frist von acht Werktagen einzuhalten. Eingedenk des kontinuierlich steigenden Volumens an Anfragen bei gleichbleibendem Ressourceneinsatz sind die für 2020 bis 2021 angestrebten Zielzustände durchaus ambitioniert. Kennzahl 10.1.2 Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik Austria Berechnungsmethode Kumulierte Anzahl der registrierten UserInnen in der webbasierten Datenbank StatCube Datenquelle Statistik Austria, BenutzerInnenverwaltung StatCube Messgrößenangabe Anzahl 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Zielzustand 400 400 800 900 1.500 1.600 Istzustand 658 992 1.107 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Der hohe Nutzen der Anwendung StatCube spiegelt sich in der positiven Entwicklung der Kennzahl wider. Da sowohl der Zielwert 2017 (480) als auch der Zielwert 2018 (800) deutlich übertroffen wurden, strebt die Statistik Austria für 2020 und die Folgejahre eine weiterhin ambitionierte Entwicklung der Kennzahl an. Anzahl der vom Österreichischen Staatsarchiv für die ForscherInnen digital zur Verfügung gestellten Kennzahl 10.1.3 Archivalen Berechnungsmethode Zählung der innerhalb eines Jahres eingescannten Archivalen - zum Beispiel: Mikrofilme, Papierdokumente, Fotos etc. Datenquelle Zählerstand der Scan-Anlage des Bundeskanzleramts Messgrößenangabe Anzahl 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Zielzustand - - - nicht verfügbar 1.000.000 1.000.000 Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar Zielerreichung - - - Die Kennzahl misst den Ausbau der digitalen Informationsangebote des Österreichischen Staatsarchivs. Annahme zur Kennzahl: Je höher das digitale Informationsangebot, desto einfacher ist für ForscherInnen der Zugang zu Archivalen. Zugriffszahlen auf Dokumente der Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ im Rechtsinformationssystem Kennzahl 10.1.4 des Bundes (RIS) Berechnungsmethode Zählung der Zugriffe auf Dokumente aus der Anwendung RIS (Bundesrecht konsolidierte Fassung) Datenquelle Auswertung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Messgrößenangabe Anzahl 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Zielzustand 1.900.000.000 1.950.000.000 1.720.000.000 1.720.000.000 2.200.000.000 2.250.000.000 Istzustand 1.838.140.373 2.080.910.000 2.117.770.000 Zielerreichung unter Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Nach einer Periode des kontinuierlichen Anstiegs der Zugriffszahlen bis 2016 wurden in den Jahren 2017 und 2018 absolute Rekordwerte erreicht. Die Zielwerte 2020 und 2021 entsprechen daher einem ambitionierten Niveau. Wirkungsziel 2: Gleichstellungsziel Hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik. Hohe Rechtstaatlichkeit sowie Rechtssicherheit und einfacher Zugang zu Recht für BürgerInnen und Unternehmen. 23 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt Maßnahmen Erarbeitung und ressortübergreifende Abstimmung von Strategien und Positionen sowie effiziente, zeitgerechte, situationsadäquate Vorlage von Unterlagen an die politische Ebene zur Vorbereitung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und des Europäischen Rates, zu Bereichen der EU- und Regierungspolitik wie Wirtschafts- und Finanzpolitik, Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Sicherheitspolitik, Forschung, Technologie und Innovation, Agenda 2030, Verkehr, Umwelt, Klimaschutz, und Energie; legistische Maßnahmen zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren nach Vorgaben der EU-Richtlinien 2016/2019 und 2016/800; Einrichtung einer Stabstelle zur Bekämpfung des Antisemitismus bei der Bundesministerin für EU und Verfassung; Suche nach haltbaren und dem Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes entsprechenden Lösungen mit PflichtenträgerInnen (ArbeitgeberInnen, DienstleistungsanbieterInnen) im Rahmen eines vertraulichen Beratungs- und Unterstützungsprozesses mit Betroffenen durch die GAW; durch verstärkte Informations- und Bewusstseinsarbeit bei den PflichtenträgerInnen laut Gleichbehandlungsgesetz wird eine Steigerung der vergleichsweisen Lösungen für jene Betroffene angestrebt, die dies wünschen; Aktualisierung der österreichischen Cybersicherheitsstrategie; laufende Ermittlung von Betreibern wesentlicher Dienste in kritischen Sektoren (Energie, Verkehr-, Trinkwasserversorgung etc.) durch die Behörde für strategische Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS), um die Cybersicherheit in der Daseinsvorsorge Österreichs zu erhöhen; Indikatoren Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW): Prozentanteil der infolge von Kennzahl 10.2.1 Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“, Berechnungsmethode „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle, bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird. Datenquelle Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts Messgrößenangabe % 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Zielzustand - 50 55 57 67 67 Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar 67 Zielerreichung - - über Zielzustand Kennzahl 10.2.2 Anzahl der Sitzungen mit relevanten Stakeholdern zur Modernisierung des Verwaltungsrechts Berechnungsmethode Zählung Datenquelle Bundeskanzleramt, Sektion Verfassungsdienst Messgrößenangabe Anzahl 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Zielzustand - - - nicht verfügbar 6 6 Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar Zielerreichung - - - Es geht um die Etablierung eines Besprechungsformats, in dem spezifisch Themen zur Modernisierung des Verwaltungsrechts erörtert, definiert und weiterentwickelt werden sollen, mit dem Ziel der Erarbeitung von Regierungsvorlagen und einer Verbesserung der Rechtsgrundlagen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. 24 / 26
Sie können auch lesen