Untergliederungsanalyse UG 10-Bundeskanzleramt - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 2023 ...

Die Seite wird erstellt Raik Neumann
 
WEITER LESEN
BD | Budgetdienst

Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2020 – 2023

Untergliederungsanalyse
UG 10-Bundeskanzleramt

                                       7. Mai 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5

    2.1     Überblick ................................................................................................................. 5

    2.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9

    2.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................13

3     Rücklagen .....................................................................................................................14

4     Förderungen..................................................................................................................15

5     Personal ........................................................................................................................17

6     Beteiligungen ................................................................................................................18

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................19

    7.1     Überblick ................................................................................................................19

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................20

                                                                                                                                 2 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

                       Voranschlagsentwürfe und COVID-19-Pandemie

Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2020 (BFG-E 2020) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020 – 2023 (BFRG-E 2020 – 2023) um Daten aus
anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die Entwürfe zum BFG 2020 und zum BFRG 2020 – 2023 wurden dem Nationalrat am
18. März 2020 von der Bundesregierung vorgelegt. Die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie auf den Bundeshaushalt waren zu diesem Zeitpunkt erst in Ansätzen abzusehen
und wurden im Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA-E 2020) nur durch eine
Überschreitungsermächtigung iHv 4 Mrd. EUR für den Bundesminister für Finanzen in der
UG 45-Bundesvermögen zur Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und durch
eine Reduktion der Steuerschätzung in der UG 16-Öffentliche Abgaben iHv 1,1 Mrd. EUR
berücksichtigt. Diese Überschreitungsermächtigung ist auch in den Regelungen im
gesetzlichen Budgetprovisorium für 2020 sowie im geänderten BFRG 2019 – 2023 enthalten
und wurde zwischenzeitlich durch das 5. COVID-Gesetz auf 28 Mrd. EUR erhöht. In allen
anderen    Untergliederungen    entspricht    die    Veranschlagung        im   BVA-E     2020     der
Haushaltsplanung vor Beginn der COVID-19-Krise.

Die COVID-19-Krise hat in allen Ressorts wesentliche Auswirkungen auf die im BFG-E 2020
vorgesehenen     Voranschlagsbeträge,        wobei     die   einzelnen      Untergliederungen       in
unterschiedlichem Ausmaß von den Änderungen betroffen sein werden. Für erforderliche
Mittelverwendungsüberschreitungen       (MVÜ)       aufgrund der     COVID-19-Krise kann der
Bundesminister für Finanzen den Ressorts im Budgetvollzug zusätzliche Mittel aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung stellen. Nicht verbrauchte Mittel aus
diesen    Zuweisungen     unterliegen   am      Ende     des     Jahres     nicht   dem    üblichen
Rücklagenverfahren.

Die   Untergliederungsanalyse     des   Budgetdienstes         basiert    grundsätzlich   auf    dem
Zahlenmaterial und den Erläuterungen in den von der Bundesregierung vorgelegten
Budgetdokumenten. Es werden jedoch auch die bereits absehbaren Auswirkungen der
COVID-19-Krise auf den Voranschlag und die Wirkungsinformation der jeweiligen
Untergliederung angeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Ausführungen den Stand zum
Zeitpunkt der Erstellung der Analyse (Datum am Deckblatt) wiedergeben und nicht laufend
aktualisiert werden.

                                                                                                 3 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

1     Zusammenfassung

Diese Untergliederung ist im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz 2020
(BMG-Novelle 2020) von Aufgabenänderungen und damit auch von Budgetumschichtungen
betroffen. Der Budgetdienst stellt in seinen Tabellen jeweils die Ausgangslage ohne
Umschichtungen (Erfolgszahlen für die Jahre 2018 sowie vorläufiger Erfolg 2019) dar. Das
zudem    angeführte      Budgetprovisorium   beinhaltet      die    Budgetzahlen 2019    nach     der
Umschichtung und kann damit als grober „Ausgangswert“ für 2020 betrachtet werden, der in
den Tabellen dem BVA-E 2020 und in weiterer Folge dem BFRG-E 2020 – 2023
gegenübergestellt wird.

Der     Entwurf     zum       Bundesvoranschlag 2020          (BVA-E 2020),      der     bei     den
Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 10-Bundeskanzleramt im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 413,5 Mio. EUR vor.

Im Vergleich zum gesetzlichen Budgetprovisorium steigen die Auszahlungen um rd. 23 %
(d.s. 76,7 Mio. EUR), vor allem wegen der neu aufgenommenen Integrationsmittel
(+67,9 Mio. EUR),       der   Medienförderung    für   den     digitalen   Transformationsprozess
(+15 Mio. EUR) und der Erhöhung der Budgetmittel für Frauenangelegenheiten und
Gleichstellung (+2 Mio. EUR). Entfallen sind hingegen die Mittel für die letzte EU-Wahl
(-12,9 Mio. EUR). Im Rahmen der COVID-19-Pandemie sind (Stand Anfang Mai 2020)
Auszahlungen für die Infokampagne (19,5 Mio. EUR) und die Erhöhung der Presseförderung
bzw. der Vertriebsförderung (15,5 Mio. EUR) über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in
der UG 10-Bundeskanzleramt abzudecken. Der Anstieg der Auszahlungen des BVA-E 2020
zum vorläufigen Erfolg 2019 beträgt 28 %, insbesondere wegen der Änderungen aufgrund der
BMG-Novelle 2020.

In den darauffolgenden Jahren steigt die Auszahlungsobergrenze im Finanzrahmen bis 2023
auf 421,0 Mio. EUR (=0,48 % der Gesamtauszahlungen des Bundes). Rücklagenentnahmen
sind dabei in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten.

Für das Jahr 2020 sind im Personalplan der UG 10-Bundeskanzleramt 743 Planstellen
vorgesehen.       Der   Personalplan   enthält   für   das         Bundeskanzleramt    (BKA)     eine
Überschreitungsermächtigung um bis zu 50 Planstellen. Im BFRG-E 2020 – 2023 wird diese
Ermächtigung in die Grenze einbezogen, dementsprechend werden für die Jahre 2020 bis
2023 793 Planstellen ausgewiesen.

                                                                                                4 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Die Angaben zur Wirkungsorientierung der UG 10-Bundeskanzleramt beinhalten vier
Wirkungsziele, wobei im Vergleich zum Vorjahr ein Wirkungsziel entfallen ist. Dieses war nur
unmittelbar auf die MitarbeiterInnen des BKA ausgerichtet. Wirkungsziele sollen jedoch eine
möglichst große externe Reichweite aufweisen. Das Gleichstellungsziel „Hoher Nutzen der
Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und
Europapolitik. Hohe Rechtstaatlichkeit sowie Rechtssicherheit und einfacher Zugang zu Recht
für BürgerInnen und Unternehmen“ wurde geändert, die Kennzahlen wurden angepasst.

2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

2.1      Überblick

Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in
einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen
und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Tabelle 1:       Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2018 bis 2023)

         Finanzierungshaushalt
 UG 10                                       Erfolg     Vorl. Erf.   GBp        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E     BFRG-E
                               in Mio. EUR    2018        2019       2020        2020       2021         2022       2023
 Auszahlungen                                   341,1        323,2     336,8       413,5        415,2      419,0      421,0
 Anteil an Gesamtauszahlungen                  0,44%        0,41%     0,43%       0,50%        0,50%      0,49%      0,48%
 jährliche Veränderung                         -8,4%        -5,3%      4,2%       28,0%         0,4%       0,9%       0,5%
 Einzahlungen                                     4,5          5,4       5,8         5,8         n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamteinzahlungen                  0,01%        0,01%     0,01%       0,01%             -          -          -
 jährliche Veränderung                        -23,0%        19,2%      8,7%        8,7%             -          -          -
               Nettofinanzierungssaldo         -336,6       -317,8    -330,9      -407,7            -          -          -
            Ergebnishaushalt

 UG 10                                       Erfolg     Vorl. Erf.   GBp        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E     BFRG-E
                               in Mio. EUR    2018        2019       2020        2020       2021         2022       2023
 Aufwendungen                                   355,2        318,7     340,1       416,5         n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                  0,45%        0,39%     0,42%       0,49%             -          -          -
 jährliche Veränderung                         -5,5%       -10,3%       6,7%      30,7%             -          -          -
 Erträge                                          5,0          6,1        5,8        5,8         n.v.       n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                      0,01%        0,01%     0,01%       0,01%             -          -          -
 jährliche Veränderung                        -21,8%        22,2%      -5,1%      -4,8%             -          -          -
                        Nettoergebnis          -350,2       -312,6    -334,4      -410,7            -          -          -

Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die
BMG-Novelle 2020 in dieser Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020,
BFRG E 2020 – 2023

                                                                                                                      5 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Der BVA-E 2020 sieht für die UG 10-Bundeskanzleramt im Finanzierungshaushalt
Auszahlungen iHv insgesamt 413,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum gesetzlichen
Budgetprovisorium steigen die Auszahlungen um rd. 23 % (d.s. 76,7 Mio. EUR), vor allem
wegen der neu aufgenommenen Integrationsmittel (+67,9 Mio. EUR), der Medienförderung für
den digitalen Transformationsprozess (+15 Mio. EUR) und der Erhöhung der Budgetmittel für
Frauenangelegenheiten und Gleichstellung (+2 Mio. EUR). Die Mittel für die EU-Wahl 2019
entfallen hingegen (-12,9 Mio. EUR). Im Rahmen der COVID-19-Pandemie sind (Stand
Anfang Mai 2020) Auszahlungen für die Infokampagne (19,5 Mio. EUR) und die Erhöhung der
Presseförderung      bzw.       der   Vertriebsförderung     (15,5 Mio. EUR)     über    den
Krisenbewältigungsfonds in der UG 10 zu erwarten.

Gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 beträgt der Anstieg der Auszahlungen im BVA-E 2020
28 %, insbesondere wegen der Änderungen aufgrund der BMG-Novelle 2020. Die
Auszahlungen der UG 10-Bundeskanzleramt steigen im gesamten Betrachtungszeitraum
zunächst auf 0,5 % im Jahr 2020, sinken aber danach auf 0,48 % bis zum Jahr 2023. Die
Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigen eine ähnliche Entwicklung.

Abgabe und Übernahme von Budgetmitteln aufgrund der BMG-Novelle 2020

Die Zuständigkeiten in der UG 10-Bundeskanzleramt gemäß der Änderungen der letzten
Novelle des Bundesministeriengesetzes (BMG) betrafen insbesondere die Übernahme von
Agenden    der    staatlichen    Verfassung   inkl.   Verfassungsdienst,   Verwaltungsreform,
Verwaltungsangelegenheiten aus der UG 13-Justiz und der Angelegenheiten der Integration
aus der UG 12-Äußeres. Gleichzeitig wurden Planstellen und die damit verbundenen
Personalauszahlungen/-aufwendungen in die UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport, in die
UG 25-Familie und Jugend und die UG 32-Kunst und Kultur verschoben. Höhere
Einzahlungen/Erträge beinhaltet       die UG 10 künftig     aufgrund   der   Übernahme der
Integrationsagenden aus der UG 11-Inneres (Vergütungen des BMI für den AMIF).

                                                                                        6 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Die Verschiebungen in den Kompetenzen und der Planstellen waren auch mit umfangreichen
Mittelumschichtungen verbunden. Die Erhöhung der Auszahlungen vom BVA 2019 auf das
gesetzliche Budgetprovisorium betrifft gemäß BMG-Novelle insgesamt 25,4 Mio. EUR.
Folgende Tabelle gibt dazu einen Überblick:

Tabelle 2:      Abgabe und Übernahme von Budgetmittel aufgrund der BMG-Novelle

 Abgabe von Budgetmittel                                                (in Mio. EUR)
 10 Planstellen          UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport                      0,8
 3 Planstellen           UG 25-Familie und Jugend                                 0,2
 1 Planstelle            UG 32-Kunst und Kultur                                   0,1
                                                     Summe                        1,1
 Übernahme Budgetmittel
 Integrationsagenden    UG 12-Äußeres                                           24,5
 Verfassungsdienst      UG 13-Justiz                                             2,0
                                                              Summe             26,5
                          Summe der übernommenen Budgetmittel                   25,4

Quelle: Gesetzliches Budgetprovisorium 2020

Wichtigste laufende und geplante Maßnahmen

Der Strategiebericht listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und
Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 auf. Dabei sind
durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Änderungen zu erwarten. Aufgrund der
mittelfristigen Perspektive werden diese Maßnahmen, allenfalls mit Verzögerungen,
voraussichtlich weiterhin relevant bleiben. Im Strategiebericht 2020 – 2023 werden
insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Förderung der sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration von sich
         rechtmäßig und dauerhaft in Österreich aufhaltenden Migrantinnen und Migranten

        Förderung von frauenspezifischen Beratungsangeboten, Initiativen und Projekten zum
         Abbau        von      Benachteiligungen      für      Frauen      sowie        Kofinanzierung     der
         Gewaltschutzzentren gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres

        Ausbau der Digitalisierung bei Services des Ressorts – insbesondere im Bereich des
         IT-Personalmanagements des Bundes, der Statistik Austria und des Österreichischen
         Staatsarchivs

        Medienförderung              (Digitalsteuergesetz:       digitaler        Transformationsprozess
         österreichischer Medienunternehmen)

        Durchführung von Informationsmaßnahmen und -kampagnen

                                                                                                         7 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Entwicklung der Auszahlungen

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2020 – 2023 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen.1 Für die
Jahre 2019 und 2020 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2023)

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, BFRG-E 2020 – 2023

Die Differenzen bei den Auszahlungen in der UG 10-Bundeskanzleramt vom Finanzjahr 2019
auf 2020 sind vor allem von der BMG-Novelle geprägt. Die Zuständigkeiten betrafen
insbesondere Änderungen bei der Übernahme von Agenden der staatlichen Verfassung inkl.
Verfassungsdienst, Verwaltungsreform, Verwaltungsangelegenheiten aus der UG 13-Justiz
und der Angelegenheiten der Integration aus der UG 12-Äußeres, gleichzeitig wurde die
Anzahl der Planstellen angepasst. Im weiteren Verlauf bleiben die Auszahlungen bis 2023 auf
gleichem Niveau.

In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2020 zeigt sich eine deutliche Veränderung bei
den Auszahlungen für Transfers, die von 204,7 Mio. EUR im Jahr 2019 auf 281,7 Mio. EUR im
Jahr 2020 steigen sollen. Dies ist ebenfalls insbesondere auf die Änderungen im Hinblick auf
die BMG-Novelle 2020 (Integrationsmittel), die erstmalig veranschlagte Medienförderung, die
Erhöhung des Frauenbudgets und den Wegfall der Mittel für die EU-Wahl zurückzuführen.

1
 Der Vergleich zum nominellen BIP sowie zur Inflationsrate wurde nicht aufgenommen, weil die Verwerfungen durch die
COVID-19-Krise zu nicht aussagekräftigen oder missverständlichen Darstellungen führen würden.

                                                                                                            8 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

2.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 3:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                              Finanzierungshaushalt
 UG 10                                                          Erfolg     Vorl. Erf.   GBp       BVA-E           Diff. BVA-E 2020 -
                                                in Mio. EUR      2018        2019       2020       2020      Vorl.Erf 2019   GBp 2020
 10          Auszahlungen                                          341,1        323,2    336,8       413,5         28,0%        22,8%
 10.01       Steuerung, Koordination und Services                  331,0        312,8    326,6       401,4         28,3%        22,9%
 10.01.01    Ressortübergreifende Vorhaben                         147,4        160,5    147,7        99,3        -38,1%       -32,8%
 10.01.02    Zentralstelle                                         105,3         75,8     79,1        89,2         17,6%        12,7%
 10.01.03    Informationstätigkeit                                   3,5          2,2      2,4         2,4          9,3%             -
 10.01.04    Dienststellen und ausgegliederte Bereiche              74,7         74,2     75,1        74,9          0,9%        -0,2%
 10.01.06    Integration                                                                  22,2        67,9              -      205,5%
 10.01.07    Kultus und Volksgruppen                                                                  67,7              -            -
 10.02       Frauenangelegenheiten und Gleichstellung               10,2         10,4     10,2        12,2         17,2%        19,5%
 10.02.01    Frauenangelegenheiten und Gleichstellung               10,2         10,4     10,2        12,2         17,2%        19,5%
 10          Einzahlungen                                            4,5          5,4      5,8         5,8          8,7%             -
 10.01       Steuerung, Koordination und Services                    4,5          5,0      5,8         5,8         16,2%             -
 10.01.01    Ressortübergreifende Vorhaben                           1,8          1,8      1,8         1,7         -2,7%        -5,5%
 10.01.02    Zentralstelle                                           1,8          2,1      1,3         1,4        -34,0%         7,0%
 10.01.03    Informationstätigkeit                                   0,0          0,0      0,0         0,0         32,2%       -37,5%
 10.01.04    Dienststellen und ausgegliederte Bereiche               0,9          1,2      0,4         0,4        -67,8%        -7,7%
 10.01.06    Integration                                                                   2,3         2,3              -            -
 10.01.07    Kultus und Volksgruppen                                                                   0,1              -            -
                                   Nettofinanzierungssaldo        -336,6       -317,8    -330,9     -407,7         28,3%        23,2%

Anmerkung: Der Budgetdienst hat den Bruch im Verlauf der Budgetzahlen aufgrund der Budgetumschichtungen durch die
BMG-Novelle 2020 in dieser Tabelle durch eine doppelt gezogene senkrechte Linie dargestellt.

Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium (GBp) 2020, BVA-E 2020

GB 10.01-„Steuerung, Koordination und Services“

Im DB 10.01.01-„Ressortübergreifende Vorhaben“ ergeben sich zunächst Änderungen
aufgrund des Wegfalls der Mehrauszahlungen für die EU-Wahl 2020 (2019: 12,9 Mio. EUR).
Die Budgetmittel für den Bereich Kultus- und Volksgruppenangelegenheiten wurden in das
DB 10.01.07-„Kultus und Volksgruppen“ verschoben. Erstmals wurden in diesem Detailbudget
die Mittel für die Medienförderung iHv 15 Mio. EUR budgetiert. Nach dem Digitalsteuergesetz
unterliegen Onlinewerbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden, einer
Digitalsteuer iHv 5 % des Entgelts. Die Einnahmen dieser Steuer werden in der
UG 16-Öffentliche Abgaben verbucht, wobei aus dem Aufkommen 15 Mio. EUR jährlich zur
Finanzierung            des       digitalen         Transformationsprozesses                      österreichischer              Medien
(zweckgebunden) vorgesehen sind und in diesem Detailbudget zweckgebunden veranschlagt
werden.

                                                                                                                                   9 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Das    DB       10.01.02-„Zentralstelle“         beinhaltet   insbesondere      die   Auszahlungen     im
Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Infrastruktur des BKA, für das Personal, für
Sachaufwand für Dienstreisen, für Arbeitsleihverträge sowie für Werkleistungen. Zusätzlich
werden        im     Hinblick    auf   die    COVID-19-Pandemie        Schutzausrüstungen       (Masken,
Desinfektionsmittel, Fiebermessgeräte) und die mobile IT-Ausstattung für das Homeoffice für
MitarbeiterInnen über das laufende Budget dieses Detailbudget bezahlt. Ebenso in diesem
Detailbudget finden sich Mittel für den Bereich Internationales.

Weiters       sind    für   Zusatzkosten      und    Anschubkosten     im      Zuge   der   Novelle   des
Integrationsgesetzes Budgetmittel iHv 1,3 Mio. EUR budgetiert. Das Ziel dieses Gesetzes ist
es primär, bestimmten ausländischen Personengruppen eine Integration in die österreichische
Gesellschaft zu ermöglichen. Im Rahmen dessen sind gesetzlich vorgesehene Deutschkurse
nach bundesweit einheitlichen Kriterien zu absolvieren. Darüber hinaus legen das
Integrationsgesetz und eine Verordnung die Rahmenbedingungen für die bundesweit
einheitlichen Integrationsprüfungen fest. Dieser Betrag wurde im Zuge der Veranschlagung
gemäß § 37 BHG 2013 gebunden.

Im DB 10.01.02-„Zentralstelle“ wurde seit 2018 auch der Zukunftsfonds iHv 2 Mio. EUR dotiert,
der noch bis 2021 läuft. Dieser Fonds fördert jährlich insbesondere wissenschaftliche Arbeiten,
die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der
Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der
internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der
Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen. In Erfüllung
des gesetzlichen Auftrages hat der Zukunftsfonds mit Jahresende 2019 rd. 3.800 Projekte
behandelt, wovon 2.603 genehmigt wurden.

Im DB 10.01.03-„Informationstätigkeit“ wurden die Budgetmittel, die im Zusammenhang mit
den    Informationstätigkeiten          der      Bundesregierung      stehen     (Medienkooperationen),
veranschlagt, welche im BVA-E 2020 insgesamt 2,4 Mio. EUR betragen und gegenüber 2019
auf   gleichem          Niveau     verbleiben.      Ebenso    wurde     die     COVID-19-Infokampagne
iHv 19,5 Mio. EUR (Stand Anfang Mai 2020) aus diesem Detailbudget bezahlt und aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds über eine Mittelverwendungsüberschreitung (MVÜ)
finanziert.

                                                                                                  10 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Das DB 10.01.04-„Dienststellen und ausgegliederte Bereiche“ beinhaltet insbesondere die
Budgetmittel für die Basisabgeltung der Statistik Austria, die Presse- und Publizistikförderung
und das Österreichische Staatsarchiv. Die Presseförderung, die insgesamt 9 Mio. EUR
beträgt, wurde im Rahmen der COVID-19-Pandemie gesetzlich aufgestockt. Zur Abfederung
der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Einnahmensituation im Bereich der Printmedien
werden im Jahr 2020 Medieninhaber von Tageszeitungen mit einem einmaligen Betrag von
3,25 EUR pro Exemplar finanziell unterstützt (insgesamt 9,7 Mio. EUR). Zusätzlich soll die
Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen einmalig um insgesamt 5,8 Mio. EUR
(Tageszeitungen: 5,2 Mio. EUR; Wochenzeitungen: 4,5 Mio. EUR) erhöht werden. Die Mittel
für   das     Österreichische     Staatsarchiv    stiegen     2020     auf    15,24 Mio. EUR
(2019: 14,66 Mio. EUR), aufgrund höherer Miet- und Betriebskosten und der Entschimmelung
von Archivbeständen.

Das Bundesstatistikgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Statistik Austria, deren
Basisabgeltung im BVA-E 2020 rd. 50 Mio. EUR beträgt und die seit Errichtung der
Bundesanstalt Statistik Austria im Wesentlichen unverändert geblieben ist (nur 2014 erfolgte
eine Reduktion). Im Finanzjahr 2019 wurde die Basisabgeltung um 1 Mio. EUR gekürzt.

Die Budgetmittel für das DB 10.01.06-„Integration“ wurden 2020 erstmals im BKA
veranschlagt. Die Integrationsagenden waren bis zum Jahr 2019 in der UG 12-Äußeres
budgetiert und wurden aufgrund der BMG-Novelle ins BKA übertragen. Dieses Detailbudget
beinhaltet insbesondere die Beiträge zum Fonds zur Integration von Flüchtlingen iHv
67,9 Mio. EUR, darin enthalten ist ein Betrag von 17,6 Mio. EUR für die Ausweitung der
Zielgruppe und der Kursniveaus der Deutschkurse aufgrund des Integrationsgesetzes in
Verbindung mit dem Sozialhilfe Grundsatzgesetz.             Letzterer wurde im      Zuge der
Veranschlagung nach § 34 BHG 2018 gebunden.

Die   Bereiche   Kultus und Volksgruppen wurden           2020   erstmalig   in   ein eigenes
DB 10.01.07-„Kultus und Volksgruppen“ verschoben. Die Mittel für 2020 (67,7 Mio. EUR)
sind gegenüber 2019 im Wesentlichen gleich geblieben.

                                                                                        11 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

GB 10.02-„Frauen und Gleichstellung“

Das GB 10.02-„Frauenangelegenheiten und Gleichstellung“ beinhaltet das Budget der
Frauenministerin, wobei mit diesem insbesondere Gleichstellungsaufgaben erfüllt werden, die
die Koordination von Frauenangelegenheiten bzw. die Förderungen im Zusammenhang mit
Schutz gegen Gewalt betreffen. Nachfolgende Tabelle weist diese Budgetmittel für die Jahre
2013 bis 2020 aus:

Tabelle 4:            Budgetmittel Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

                                                         Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    Vorl. Erf.   BVA-E
                                                          2013      2014      2015      2016      2017      2018       2019        2020
                                           in Mio. EUR
    Betrieblicher Sachaufwand                              4,504     4,277     4,525     4,189     4,511     4,403        4,615     5,132
    davon
      Aufwand für Werkleistungen                           4,458     4,249     4,496     4,174     4,507     4,386       4,599      5,132
      Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                  0,046     0,028     0,029     0,016     0,003     0,000       0,003      0,000
    Transferaufwand                                        5,883     5,848     5,875     5,960     6,139     5,767       5,751      7,018
      Zuschüsse f. lfd. Aufwand an priv. Institutionen     5,878     5,843     5,870     5,955     6,134     5,762       5,746      7,013
      Ehrenpreise                                          0,005     0,005     0,005     0,005     0,005     0,005       0,005      0,005
                                              Gesamt      10,387    10,125    10,400    10,149    10,650    10,170      10,366     12,150

Quelle: HIS, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020

Im BVA-E 2020 steigen die Budgetmittel auf 12,15 Mio. EUR, dies entspricht einer Steigerung
um 17,2 % (2 Mio. EUR2) gegenüber 2019. Im Zeitraum von 2013 bis 2019 lagen die Mittel nur
geringfügig über 10 Mio. EUR und blieben weitgehend unverändert.3 Die kumulierte
Inflationsrate betrug im selben Zeitraum rd. 9,5 %, weshalb die zur Verfügung stehenden Mittel
bis 2019 real gesunken sind. Primär kompensiert die vorgesehene Erhöhung 2020 die Inflation
und etwaige Steigerungen von Gehältern, weshalb die reale Steigerung der Budgetmittel
deutlich geringer ausfällt.

Die Budgetmittel für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung setzen sich im Wesentlichen
aus dem Transferaufwand für die Frauenförderung und dem Sachaufwand, insbesondere für
Werkleistungen, zusammen. Im Jahr 2020 sind im BVA-E rd. 7 Mio. EUR für Förderungen
(insbesondere für Frauenservicestellen, Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen,
Notrufe und Notwohnungen sowie sonstige frauen- und gleichstellungsspezifische Projekte)
und rd. 5 Mio. EUR für den Betrieblichen Sachaufwand (darunter die gemeinsam mit dem BMI
kofinanzierten Gewaltschutzzentren) vorgesehen.

2
    Von der Erhöhung wurden 20.000 EUR für Reiskosten im DB 10.01.02-„Zentralstelle“ verbucht.
3
  Der höhere Erfolg im Jahr 2017 stand im Zusammenhang mit einer im BFG 2017 vorgesehenen Überschreitungsermächtigung
iHv 0,5 Mio. EUR, die in den Jahren 2018 und 2019 nicht mehr vorgesehen war. Konkret resultierte der Mehrbedarf laut den
Berichten über die MVÜ im Jahr 2017 aus einem Mehrbedarf aufgrund des Anstiegs der Fallzahlen bei den Gewaltschutzzentren.

                                                                                                                                  12 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

2.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt        die        Entwicklung                  des         Finanzierungs-              und           des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2020 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt und Ergebnishaushalt

 UG 10                                                            FinHH - Ausz.                                  ErgHH - Aufw.                      Diff. EH-FH
                                                     Vorl. Erf.    BVA-E     Diff. BVA-E 2020 Vorl. Erf.          BVA-E     Diff. BVA-E 2020          BVA-E
                                         in Mio. EUR   2019         2020     - Vorl. Erf. 2019  2019               2020     - Vorl. Erf. 2019          2020
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                         321,6       412,0        90,4     28,1%       315,4        411,0        95,6    30,3%             -1,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                    49,7        56,0         6,3     12,6%        48,9         55,0         6,1    12,5%             -1,0
   davon
     Bezüge                                               37,6        43,0         5,4    14,5%        37,4          42,8         5,4    14,6%             -0,2
     Gesetzlicher Sozialaufwand                            8,9         9,4         0,5     5,8%         8,9           9,4         0,5     5,9%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand       67,2        74,4         7,2    10,7%        62,2          74,4        12,1    19,4%              0,0
   davon
     Vergütungen innerhalb des Bundes                      5,0         5,0         0,0    -0,2%          5,0          5,0         0,0     0,1%              0,0
     Mieten                                                7,4         8,5         1,1    15,1%          7,3          8,5         1,2    16,0%              0,0
     Aufwand für Werk leistungen                          41,7        45,4         3,8     9,0%         37,6         45,4         7,9    20,9%              0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                   7,1         8,0         0,9    12,9%          6,6          8,0         1,4    21,3%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                   204,7       281,7        76,9    37,6%        204,3        281,7        77,4    37,9%              0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger         57,4        115,3        57,9    100,9%       56,9         115,3        58,4   102,7%              0,0
     an private Haushalte/Institutionen                 147,3        166,2        18,9     12,9%      147,3         166,2        18,9    12,9%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                               3,3           5,4         2,2     67,2%             5,4
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                    2,1           2,5         0,5    22,4%              2,5
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                             1,1           2,9         1,8   155,1%              2,9
     Abfertigungen                                                                                      0,4           1,1         0,8   212,1%              1,1
     Jubiläumszuwendungen                                                                               0,5           1,2         0,7   141,6%              1,2
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                1,5         1,5         -0,1     -3,6%                                                          -1,5
   Sachanlagen                                             1,4         1,2         -0,1    -9,5%                                                           -1,2
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,2         0,2          0,1    47,8%                                                           -0,2
 Darlehen und Vorschüsse                                   0,0         0,1          0,1   204,7%                                                           -0,1
   Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen             0,0         0,0                       -                                                          0,0
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt          323,2       413,5        90,4     28,0%       318,7        416,5        97,8    30,7%              2,9

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt          5,4         5,8         0,5      8,7%           6,1        5,8        -0,3     -4,8%            -0,1

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis       -317,8      -407,7        -89,9         -     -312,6       -410,7      -98,1            -          -3,0

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020, eigene Berechnungen

Die Unterschiede zwischen dem Ergebnishaushalt und dem Finanzierungshaushalt sind im
Jahr 2020 mit insgesamt 3 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die
üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen
(wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im
Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und
Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den
Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

                                                                                                                                                      13 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

3        Rücklagen
Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2017 und Ende 2018
sowie den vorläufigen Stand der Rücklagen per 31. Dezember 2019 und im BVA-E 2020
allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme budgetierter
Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Nachträgliche Korrekturen (etwa
durch Umschichtungen sowie Berücksichtigung der BMG-Novelle) sind noch nicht
berücksichtigt. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2019 steht erst mit Vorlage des
Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2020 endgültig fest.

Tabelle 6:        Rücklagengebarung

 UG 10                                    Stand 31.12.       Veränderung vorl. Stand Budget. RL-Verwen- Rücklagen Anteil RL-Rest
                           in Mio. EUR   2017      2018          2019    31.12.2019   dung BVA-E 2020     -rest   am BVA-E 2020
 Detailbudgetrücklagen                     78,87     42,69         -10,98      31,71
 Variable Auszahlungsrücklagen            126,11      0,00              -       0,00
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen        0,00      0,00          +0,15       0,15
                        Gesamtsumme       204,98     42,69         -10,84      31,85                  -     31,85           7,7%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2017 und 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA-E 2020

Die UG 10-Bundeskanzleramt verfügte Ende 2018 über Rücklagen iHv 42,7 Mio. EUR. Im
Jahr 2019 wurden aus Rücklagen 10,84 Mio. EUR, insbesondere für IT-Aufwendungen für
Personalmanagementanwendungen, entnommen. Dies führte dann per 31. Dezember 2019
insgesamt zu einem Rücklagenstand von 31,85 Mio. EUR.

Im Zuge der BMG-Novelle 2020 wurden der UG 10-Bundeskanzleramt laut BKA weitere
13,3 Mio. EUR an Rücklagen überrechnet, die insbesondere Projekte des Integrationsfonds
(12,83 Mio. EUR) und des AMIF (300.000 EUR, zweckgebunden) betreffen.

Für die UG 10-Bundeskanzleramt sind im BVA-E 2020 keine Rücklagenentnahmen
budgetiert.

                                                                                                                         14 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

4    Förderungen
Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 7:       Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 10                                                              Erfolg     Vorl. Erf.   BVA-E     Diff. BVA-E 2020
                                                      in Mio. EUR    2018        2019        2020     - Vorl. Erf. 2019
 Förderungen                                                            66,1         78,6      95,8      17,1     21,8%
 davon
   Zuwendungen an politische Parteien                                   29,9         42,9      30,7      -12,2   -28,5%
   Medienförderung für den digitalen Transformationsprozess                                    15,0       15,0         -
   Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen                                          12,2       12,2         -
   Zuwendungen an politische Akademien                                  10,5         10,5      10,5        0,0     0,0%
   Presse-/Pub.-Förderung                                                9,0          9,0       9,0        0,0     0,0%
   Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen (GB 10.02)         5,8          5,8       7,0        1,3    22,0%
   Projekte des AMIF                                                                            5,5        5,5         -
   Volksgruppenförderung                                                 3,9          3,9       3,9        0,0     0,2%
   Zukunftsfonds                                                         2,0          2,0       2,0        0,0     0,0%

Quellen: BMF, eigene Berechnungen

In den Transfers an private Haushalte/Institutionen sind insbesondere Zuwendungen an
politische Parteien iHv rd. 30,7 Mio. EUR (2019: 42,9 Mio. EUR) und Zuwendungen an
politische Akademien iHv 10,5 Mio. EUR (2019: 10,5 Mio. EUR) veranschlagt. Ferner finden
sich darin die Förderungen im Rahmen der Kultusangelegenheiten (2020: 63,7 Mio. EUR).

In der UG 10-Bundeskanzleramt ist in den Förderungen ferner die Volksgruppenförderung
gem. Volksgruppengesetz (2020: 3,9 Mio. EUR) veranschlagt. Der Bund hat gemäß
Volksgruppengesetz Maßnahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung und Sicherung
des Bestandes von Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte
dienen, ebenso fördert er auch interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der
Volksgruppen dienen.

In den Förderungen finden sich für 2020 erstmalig Medienförderungen für den digitalen
Transformationsprozess iHv 15 Mio. EUR.

                                                                                                                   15 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

In den Förderungen ist die Presse- und Publizistikförderung (2020: 9 Mio. EUR) enthalten.
Gesetzliche Grundlage der Bundespresseförderung ist das mit 1. Jänner 2014 in Kraft
getretene Presseförderungsgesetz 2004. Zuständig für die Presseförderung des Bundes ist
die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Das Presseförderungsgesetz 2004 sieht
neben der Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen und einer besonderen
Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen auch eine Reihe von
Maßnahmen zur Qualitätsförderung und Zukunftssicherung vor.4 Zusätzlich wurde diese
Förderung im Rahmen der COVID-19-Pandemie gesetzlich aufgestockt. Zur Abfederung der
wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Einnahmesituation im Bereich der Printmedien werden
im Jahr 2020 Medieninhaber von Tageszeitungen mit einem einmaligen Betrag von 3,25 EUR
pro    Exemplar      finanziell    unterstützt      (insgesamt      9,7 Mio. EUR).        Zusätzlich     soll    die
Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen einmalig um insgesamt 5,8 Mio. EUR
(Tageszeitungen: 5,2 Mio. EUR; Wochenzeitungen: 4,5 Mio. EUR) erhöht werden.

4
 Dem Kommunikationsbericht 2018 der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH sind Einzelheiten über die Vergabe im Jahr
2016 zu entnehmen.

                                                                                                             16 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

5           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 8:          Planstellenverzeichnis5

    UG 10                                                    2015       2016       2017       2018       2019       2020

    PLANSTELLEN
       Planstellen                                             1.218      1.344      1.428        716        705        743
       PCP**)                                                493.826    547.948    583.981    277.117    274.293    290.614
    PERSONALSTAND zum 31.12.
       VBÄ*)                                                    1.141      1.243      1.331        711        631        769
       PCP**)                                                 461.710    509.253    545.999    266.789   239.772      -
    Personalaufwand                                          Erfolg     Erfolg     Erfolg     Erfolg   Vorl. Erf.   BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt        in Mio. EUR       81,5       88,5       96,9       54,7       50,1       57,9

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“
(zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen
sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die
sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet.

**) Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen
betreffen.

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, Gesetzliches Budgetprovisorium 2020, BVA-E 2020, aktuelle Personalpläne,
Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2020, Ministerratsvortrag (11/19) vom 18. März 2020, eigene Berechnungen

Das BKA war durch die letzte BMG-Novelle von Planstellenänderungen betroffen.

5
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.
Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

                                                                                                                     17 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Nachstehende Tabelle zeigt den entsprechenden Zu- und Abgang an Planstellen:

Tabelle 9:      Übernahme und Abgabe von Planstellen

 Übernahme von Planstellen
 UG 13-Justiz (Verfassungsdienst)                28
 UG 12-Äußeres (Integrationsangelegenheiten)     29
                                     Summe       57
 Abgabe von Planstellen
 UG 17-Öffentlicher Dienst und Sport             -10
 UG 32-Kunst und Kultur                           -1
 UG 15-Finanzverwaltung                           -5
 UG 25-Familien und Jugend                        -3
                                       Summe     -19
                             Saldo Planstellen   38

Quelle: Teilheft 2020 UG 10-Bundeskanzleramt

Für das Jahr 2020 sind im Personalplan der UG 10-Bundeskanzleramt 743 Planstellen
vorgesehen, die sich aufgrund von Änderungen (+38 Planstellen) aus der BMG-Novelle
ergeben. Für das Bundeskanzleramt ist im Personalplan für das Jahr 2020 und 2021 eine
Überschreitungsermächtigung um bis zu 50 Planstellen vorgesehen. Laut BKA ist diese
Flexibilität für die abgegebenen Planstellen für das Kabinett der ehemaligen Bundesministerin
an das BMAFJ und die Einrichtung des neuen Kabinetts. Weiters sind/waren dringende
erforderliche Organisationsmaßnahmen im Ressort umzusetzen und interministerielle
Bindungen im Bereich Volksanwaltschaft, BMEIA und BMDW. Im BFRG-E 2020 – 2023 wird
diese Überschreitungsermächtigung in die Grenze einbezogen, dementsprechend werden für
die Jahre 2020 bis 2023 793 Planstellen ausgewiesen.

Der Personalaufwand ist im BVA-E 2020 im Ergebnishaushalt mit 57,9 Mio. EUR veranschlagt
und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 7,8 Mio. EUR.

6      Beteiligungen
Da der Bericht über die Beteiligungen des Bundes 2020 erst am 7. Mai 2020 vorgelegt wurde,
können die in den Untergliederungsanalysen der letzten Jahre enthaltenen Zahlungsflüsse
aus Ausgliederungen und Beteiligungen aktuell nicht zur Verfügung gestellt werden.

In der UG 10-Bundeskanzleramt werden die Beteiligungen des Bundes an der Statistik Austria,
der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), der Wiener Zeitung GmbH und
der Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH (Beteiligung der Wiener Zeitung) verwaltet.

                                                                                      18 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

7       Wirkungsorientierung

7.1     Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

           Die Wirkungsziel-Landkarte umfasst sämtliche Wirkungsziele aller
            Untergliederungen im BVA-E 2020.

           Ein Gleichstellungziel ist in allen Untergliederungen vorzusehen, wobei eine
            Koordinierung mit anderen Ressorts erfolgen sollte. Die Gleichstellungsziel-
            Landkarte umfasst alle diesbezüglichen Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen.

           Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs)
            stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen
            Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach
            als Zielsetzung angeführt. Mit der SDG-Landkarte wird ein erster Überblick über den
            Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs gegeben. Der
            Budgetdienst hat dazu auf der Grundlage des von der EU im Länderbericht 2020
            herangezogenen     Indikatorensets   die   entsprechenden        relevanten    und   mit
            ausreichender Reichweite versehenen Indikatoren und Maßnahmen aus den
            Wirkungsinformationen im BVA 2020 den jeweiligen SDGs zugeordnet.

           Auch die in den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2020 vorgesehenen
            Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen werden durch die COVID-19-Pandemie
            wesentlich beeinflusst. Der Budgetdienst hat daher eine Übersichtslandkarte zum
            COVID-19-Einfluss    auf   die Wirkungsinformation    erstellt    und   auch    in   den
            nachfolgenden Einzelfeststellungen werden die absehbaren Auswirkungen angeführt.

                                                                                             19 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

7.2    Einzelfeststellungen

Das ursprüngliche Wirkungsziel 1 (Gleichstellungsziel, Das Bundeskanzleramt als attraktiver
und moderner Dienstgeber. Angestrebte Wirkung: motiviertes, engagiertes und entsprechend
der Aufgabenanforderungen qualifiziertes Personal in einem effizienten Organisationsrahmen
– mit optimierten Geschäftsprozessen und Ressourceneinsatz – sicherstellen. Die
Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Förderung der Diversität von den
Bediensteten sind feste Bestandteile der Organisationskultur des Bundeskanzleramts) ist
entfallen. In seiner Wirkung war das Ziel nur unmittelbar auf die Zielgruppe der
MitarbeiterInnen des BKA gerichtet. Gleichstellungsziele sollen in ihrer Ausrichtung jedoch
eine möglichst große gesellschaftliche Reichweite aufweisen.

Das im BVA-E 2020 angeführte Wirkungsziel 1 betrifft nun „den hohen Nutzen der (digitalen)
Informations- und Serviceleistungen des Ressorts für die BürgerInnen, die Verwaltung, die
Politik und die Unternehmen Österreichs“. Die Kennzahl 10.1.1 misst den Anteil der
BürgerInnenanfragen, die innerhalb von fünf Werktagen beantwortet werden. Der Zielzustände
2016 bis 2018 wurden mit 95 % zur Gänze erreicht. Die Zielwerte für 2019 bis 2021 verbleiben
bei 95 %. Es handelt sich um einen Qualitätsindikator, der die Geschwindigkeit der
Beantwortung misst, über die Zufriedenheit der BürgerInnen mit der Antwort aber nur bedingt
Aussagen zulässt. Die Kennzahl 10.1.2 misst anhand der Anzahl der registrierten UserInnen
in der Datenbank StatCube die Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik
Austria. Sie stellt damit das Interesse von UserInnen an diesem kostenpflichtigen Service dar,
die tatsächliche Verwendung oder die Zufriedenheit der UserInnen kann daraus nicht
unmittelbar abgeleitet werden. Die Zielzustände 2016 und 2017 an registrierten UserInnen
wurden erreicht. Im Zeitraum       2019 bis 2021 steigen die Zielwerte von 900 auf 1.600
UserInnen.    Die    Kennzahl      10.1.4    misst   die   Anzahl    der   Zugriffe    auf     das
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Der Zielwert von 1,72 Mrd. Zugriffen für 2018
wurde mit 2,12 Mrd. übertroffen. Da die Zielwerte für 2019 bis 2021 niedriger sind als der Ziel-
und Istwert im Jahr 2018, sollten diese angepasst werden. Mit der Kennzahl werden eher
undifferenzierte Zugriffe gemessen, die einen Hinweis auf die Nutzung des RIS geben. Eine
Aussage über die Zufriedenheit der NutzerInnen und den Nutzen des Service lässt sich daraus
nur bedingt ableiten.

Das Wirkungsziel 2 („Gleichstellungsziel, Hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des
Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik. Hohe Rechtsstaatlichkeit
sowie Rechtssicherheit und einfacher Zugang zu Recht für BürgerInnen und Unternehmen.“)
ist ein Wirkungsziel des BKA mit integriertem Gleichstellungsaspekt. Es ist nach außen
gerichtet.   Ein    Wirkungsziel    zur     Koordinierungsleistung   des    BKA       bzw.     des

                                                                                             20 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Regierungszentrums, insbesondere die Unterstützung von Regierungsmitgliedern durch
Policyberatung           und     sonstige Unterstützungsleistungen6,   wird   auch   international   in
Performancemanagementsystemen häufig herangezogen. 2020 wurde zusätzlich der Aspekt
der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit aufgenommen, was der BMG-Novelle 2020
geschuldet ist, die den Verfassungsdienst ins Bundeskanzleramt bringt. Die Kennzahl 10.2.1
misst nur einen wesentlichen Aspekt des Wirkungsziels (Nutzen der Beratungen der
Gleichbehandlungsanwaltschaft) und stellt dabei neu auf den Prozentanteil der infolge von
Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene ab. Dies bietet
eine deutlich bessere Grundlage für die Erreichung des Wirkungsziels, als der Indikator im
BVA 2019, der auf das Aufkommen der Beratungen betreffend den erweiterten
Kompetenzbereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft abstellte.

Das Wirkungsziel 3 „Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der
ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und
Eindämmung von Gewalt“ ist primär auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen
ausgerichtet. Dieses Wirkungsziel wurde im Bericht zur Wirkungsorientierung 2018 als zur
Gänze erreicht evaluiert. Sämtliche Kennzahlen wurden zur Gänze oder überplanmäßig
erreicht. Das Wirkungsziel im BKA umfasst weiterhin alle Maßnahmen aus dem
Aufgabenbereich der Frauensektion. Das Gleichstellungsziel ist durch die COVID-19-Krise in
unterschiedlichen Aspekten betroffen. Aus dem Blickwinkel Sicherheit ist das Ziel der
Bundesministerin für Frauen und Integration betroffen, da zu befürchten ist, dass bei
eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit die häusliche Gewalt zunimmt.

Wirkungsziel 4 betrifft das „Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich
vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit
der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive
Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird, zudem gilt eine auf Sachlichkeit
orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu
berücksichtigen“. Es wurde im Rahmen der BMG-Novelle aus der UG 12-Äußeres in die
UG 10-Bundeskanzleramt verschoben. Die Erreichung des Wirkungsziels soll mit zwei
Kennzahlen gemessen werden. Der Zielzustand der „Entwicklung des Integrationsklimas“
wurde 2016 bis 2018 erreicht, der Zielwert wird ab 2020 erhöht (6 anstatt 9 verschiedene
subjektive Einschätzungen des Indikators 25 des Integrationsberichts sollen zumindest eine
positive Tendenz aufweisen).

6
    Zum Beispiel in Australien und Neuseeland.

                                                                                               21 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2016 bis 2018 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist.

                           Legende
 Neu                  Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung,
                      Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Hoher Nutzen der (digitalen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts für die
BürgerInnen, die Verwaltung, die Politik und die Unternehmen Österreichs.

Maßnahmen

      Durchführung von Informationsmaßnahmen und Informationskampagnen;
      Bereitstellung einer zentralen Ansprechstelle für Fragen und Anliegen der Bevölkerung
       an Politik und Verwaltung (Betrieb des BürgerInnenservices);
      ressortübergreifende und koordinierende Funktionen bei Informationskampagnen des
       Bundes;
      benutzerorientierte Beratung, Bereitstellung und Weiterentwicklung von Verfahren der
       Informationstechnik (IT) für das Personalmanagement der Verwaltung sowie
       sukzessiver Gebietskörperschaften übergreifender Ausbau desselben;
      Bereitstellung einer zentralen Ansprechstelle für Fragen und Anliegen der Verwaltung
       zum IT- Personalmanagement;
      Bedarfsanalyse und laufender bedarfsorientierter Ausbau des Datenangebots sowie
       der Usability der Online-Datenbank StatCube durch die Statistik Austria;
      Attraktivität des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) für die BenutzerInnen
       durch stets aktuelle Inhalte sicherstellen;
      sukzessive Digitalisierung der Bestände des Österreichischen Staatsarchivs.

                                                                                     22 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Indikatoren

Kennzahl 10.1.1          Beantwortung von BürgerInnenanfragen aller Art durch das BürgerInnenservice
                         Beantwortungszeit von BürgerInnenanfragen an das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts; prozentueller Anteil
 Berechnungsmethode
                         der innerhalb von fünf Werktagen beantworteten Fragen.
         Datenquelle     Bundeskanzleramt, interne Datenbank des BürgerInnenservices
   Messgrößenangabe      %
                                2016                2017                 2018              2019                2020                2021
           Zielzustand                    95                  95                  95                 95                   95             95
            Istzustand                    95                  95                  95
        Zielerreichung      = Zielzustand       = Zielzustand       = Zielzustand
                         Ab dem Zielwert 2018 wird die Berechnungsmethode der Kennzahl geändert: Während bis 2017 der Prozentanteil
                         der Erstbeantwortungen von Anfragen innerhalb von drei Werktagen errechnet wurde, liegen dem Prozentanteil ab
                         dem Zielwert 2018 die vollständigen Beantwortungen von Anfragen innerhalb von fünf Werktagen zugrunde. Damit
                         wird die Kennzahl aussagekräftiger. Bei inhaltlich komplexen Anfragen, die eine umfassendere Beantwortung
                         erfordern (z. B. wenn Inputs anderer Ressorts oder der politischen Ebene erforderlich sind), ist das
                         BürgerInnenservice bestrebt, eine Frist von acht Werktagen einzuhalten. Eingedenk des kontinuierlich steigenden
                         Volumens an Anfragen bei gleichbleibendem Ressourceneinsatz sind die für 2020 bis 2021 angestrebten
                         Zielzustände durchaus ambitioniert.
Kennzahl 10.1.2        Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik Austria
Berechnungsmethode     Kumulierte Anzahl der registrierten UserInnen in der webbasierten Datenbank StatCube
          Datenquelle  Statistik Austria, BenutzerInnenverwaltung StatCube
  Messgrößenangabe     Anzahl
                               2016                2017               2018               2019                2020                 2021
           Zielzustand                  400                400                800                 900              1.500                 1.600
            Istzustand                  658                992              1.107
        Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                       Der hohe Nutzen der Anwendung StatCube spiegelt sich in der positiven Entwicklung der Kennzahl wider. Da sowohl
                       der Zielwert 2017 (480) als auch der Zielwert 2018 (800) deutlich übertroffen wurden, strebt die Statistik Austria für
                       2020 und die Folgejahre eine weiterhin ambitionierte Entwicklung der Kennzahl an.

                         Anzahl der vom Österreichischen Staatsarchiv für die ForscherInnen digital zur Verfügung gestellten
Kennzahl 10.1.3
                         Archivalen
 Berechnungsmethode      Zählung der innerhalb eines Jahres eingescannten Archivalen - zum Beispiel: Mikrofilme, Papierdokumente, Fotos etc.
          Datenquelle    Zählerstand der Scan-Anlage des Bundeskanzleramts
   Messgrößenangabe      Anzahl
                                 2016               2017                2018               2019                2020               2021
           Zielzustand             -                  -                   -        nicht verfügbar       1.000.000         1.000.000
            Istzustand   nicht verfügbar    nicht verfügbar     nicht verfügbar
        Zielerreichung             -                  -                   -
                         Die Kennzahl misst den Ausbau der digitalen Informationsangebote des Österreichischen Staatsarchivs. Annahme zur
                         Kennzahl: Je höher das digitale Informationsangebot, desto einfacher ist für ForscherInnen der Zugang zu Archivalen.

                         Zugriffszahlen auf Dokumente der Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ im Rechtsinformationssystem
Kennzahl 10.1.4
                         des Bundes (RIS)
 Berechnungsmethode      Zählung der Zugriffe auf Dokumente aus der Anwendung RIS (Bundesrecht konsolidierte Fassung)
          Datenquelle    Auswertung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
   Messgrößenangabe      Anzahl
                                2016                2017               2018                 2019               2020              2021
           Zielzustand       1.900.000.000       1.950.000.000      1.720.000.000        1.720.000.000     2.200.000.000      2.250.000.000
            Istzustand       1.838.140.373       2.080.910.000      2.117.770.000
        Zielerreichung    unter Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                         Nach einer Periode des kontinuierlichen Anstiegs der Zugriffszahlen bis 2016 wurden in den Jahren 2017 und 2018
                         absolute Rekordwerte erreicht. Die Zielwerte 2020 und 2021 entsprechen daher einem ambitionierten Niveau.

Wirkungsziel 2:

Gleichstellungsziel
Hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der
Regierungs- und Europapolitik. Hohe Rechtstaatlichkeit sowie Rechtssicherheit und einfacher
Zugang zu Recht für BürgerInnen und Unternehmen.

                                                                                                                                     23 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 10-Bundeskanzleramt

Maßnahmen

         Erarbeitung und ressortübergreifende Abstimmung von Strategien und Positionen
          sowie effiziente, zeitgerechte, situationsadäquate Vorlage von Unterlagen an die
          politische Ebene zur Vorbereitung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und des
          Europäischen Rates, zu Bereichen der EU- und Regierungspolitik wie Wirtschafts- und
          Finanzpolitik, Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Sicherheitspolitik, Forschung,
          Technologie und Innovation, Agenda 2030, Verkehr, Umwelt, Klimaschutz, und
          Energie;
         legistische Maßnahmen zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im österreichischen
          Verwaltungsstrafverfahren nach Vorgaben der EU-Richtlinien 2016/2019 und
          2016/800;
         Einrichtung einer Stabstelle zur Bekämpfung                                       des      Antisemitismus             bei      der
          Bundesministerin für EU und Verfassung;
         Suche nach haltbaren und dem Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes entsprechenden
          Lösungen mit PflichtenträgerInnen (ArbeitgeberInnen, DienstleistungsanbieterInnen)
          im Rahmen eines vertraulichen Beratungs- und Unterstützungsprozesses mit
          Betroffenen durch die GAW;
         durch verstärkte Informations- und Bewusstseinsarbeit bei den PflichtenträgerInnen
          laut Gleichbehandlungsgesetz wird eine Steigerung der vergleichsweisen Lösungen für
          jene Betroffene angestrebt, die dies wünschen;
         Aktualisierung der österreichischen Cybersicherheitsstrategie;
         laufende Ermittlung von Betreibern wesentlicher Dienste in kritischen Sektoren
          (Energie, Verkehr-, Trinkwasserversorgung etc.) durch die Behörde für strategische
          Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS), um die Cybersicherheit in der
          Daseinsvorsorge Österreichs zu erhöhen;

Indikatoren

                        Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW): Prozentanteil der infolge von
Kennzahl 10.2.1
                        Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene
                       Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit den Beratungsergebnissen „Ersatzleistung“,
 Berechnungsmethode „Entschuldigung“ und „gleichbehandlungskonformes Ergebnis“ bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle,
                       bei denen im Beratungsverlauf eine vergleichsweise Lösung angestrebt wird.
           Datenquelle Datenerfassungssystem der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts
   Messgrößenangabe %
                               2016                2017                2018               2019               2020               2021
           Zielzustand           -                          50                   55                57                67              67
            Istzustand nicht verfügbar     nicht verfügbar                       67
        Zielerreichung           -                   -            über Zielzustand

Kennzahl 10.2.2        Anzahl der Sitzungen mit relevanten Stakeholdern zur Modernisierung des Verwaltungsrechts
Berechnungsmethode     Zählung
          Datenquelle  Bundeskanzleramt, Sektion Verfassungsdienst
  Messgrößenangabe     Anzahl
                               2016               2017                 2018                2019               2020                2021
           Zielzustand           -                  -                    -         nicht verfügbar                      6                 6
            Istzustand nicht verfügbar    nicht verfügbar      nicht verfügbar
        Zielerreichung           -                  -                    -
                       Es geht um die Etablierung eines Besprechungsformats, in dem spezifisch Themen zur Modernisierung des
                       Verwaltungsrechts erörtert, definiert und weiterentwickelt werden sollen, mit dem Ziel der Erarbeitung von
                       Regierungsvorlagen und einer Verbesserung der Rechtsgrundlagen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

                                                                                                                                    24 / 26
Sie können auch lesen