Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam
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Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam __________________________________________________________________________________ Nummer 238a __________________________________________________________________________________ Potsdam, 13.04.2015 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Städtebau an der Fachhochschule Potsdam (BStO) Herausgeber: Präsident der Fachhochschule Potsdam Kiepenheuerallee 5 14469 Potsdam Postfach 60 06 08 14406 Potsdam
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Städtebau an der Fachhochschule Potsdam (BStO) Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam Nr. 238a vom 13.04.2015 Studienordnung für den Bachelorstudiengang §1 Architektur und Städtebau an der Fachhochschule Aufgabe der Studienordnung Potsdam (BStO) Die Studienordnung regelt den inhaltlichen und orga- Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Architektur und nisatorischen Studienablauf im Bachelorstudiengang Städtebau der Fachhochschule Potsdam hat am Architektur und Städtebau. 23.03.2015 in Wahrnehmung seiner Kompetenzen aus § 72 Abs. 2 Nr. 1 Brandenburgisches Hochschulgesetz §2 (BbgHG) vom 28. April 2014 (GVBl. I Nr. 18) in Verbin- Studienziel dung mit § 22 Abs. 1 der Grundordnung (GO) der Fach- hochschule Potsdam vom 05. Februar 2013 (ABK Nr. (1) Das Studium im Bachelorstudiengang Architektur 213) auf der Grundlage der Regelungen in §§ 9 Abs. 4 S. und Städtebau an der Fachhochschule Potsdam be- 1, 12 Abs. 2 S. 2, 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 S. 1, 20 sowie 22 reitet auf der Grundlage wissenschaftlicher Er- Abs. 4 Brandenburgisches Hochschulgesetz sowie § 1 kenntnisse und insbesondere durch die anwen- Hochschulvergabeverordnung vom 21. Mai 2014 dungsbezogene Lehre die Absolventinnen und Ab- (GVBl.II/14, [Nr. 27]) sowie § 4 Abs. 7 Hochschulprü- solventen darauf vor, praxisgerechte und baukünst- fungsverordnung vom 4. März 2015 (GVBl. II Nr. 12) die lerisch hochwertige Problemlösungen erarbeiten zu am 09. April beschlossene und am 16. Juni 2014 in ABK können. Nr. 238 verkündete Studienordnung für den Bachelor- studiengang Architektur und Städtebau erneut be- (2) Das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium schlossen. führt zum 1. berufsqualifizierenden Bachelor of Arts. Dieser ist Voraussetzung für die Aufnahme in Inhaltsverzeichnis eine nationale Architektenkammer, für die EU- § 1 Aufgabe der Studienordnung rechtliche Anerkennung als Architek- tin/Architekt (gem. Richtlinie 2005/36/ EG des Eu- § 2 Studienziel ropäischen Parlamentes) und eine Zugangsvoraus- § 3 Zugang zum Studium und Zulassungsverfahren setzung für die Aufnahme in einen konsekutiven Masterstudiengang Architektur und Städtebau mit § 4 Regelstudienzeit, Studienbeginn und Teilzeit- 2. berufsqualifizierenden Abschluss, der seinerseits studienmöglichkeit Voraussetzung für die internationale Anerkennung als Architekt / Architektin außerhalb der Europäi- § 5 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistun- schen Gemeinschaft ist. gen von anderen Hochschulen §3 § 6 Studienfachberatung /Mentorenprogramm Zugang zum Studium und Zulassungsverfahren § 7 Gasthörerinnen/Gasthörer § 8 Umfang und Aufbau des Studiums (1) Die Qualifikation für das Studium wird durch das Zeugnis der allgemeinen Hoch- bzw. Fachhoch- § 9 Studieninhalte – Module des Studiums schulreife oder eine als gleichwertig anerkannte § 10 Lehr- und Lernformen Vorbildung entsprechend § 9 des Brandenburgi- schen Hochschulgesetzes nachgewiesen. § 11 Prüfungen und Prüfungsformen § 12 Inkrafttreten (2) Zusätzlich ist eine Eignungsprüfung, die durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezoge- Anlage: nen baukünstlerisch-gestalterischen Eignung (Fest- (Studienverlauf / Modulstruktur) stellungsordnung, BFO, ABK Nr. 112 vom 31.08.2006) geregelt ist, erfolgreich abzulegen. §4 Regelstudienzeit, Studienbeginn und Teilzeitstudienmöglichkeit (1) Die Regelstudienzeit für das Bachelor- Vollzeitstudium beträgt acht Semester einschließ- lich der Bachelorthesis. Studierenden mit Familien- verantwortung, insbesondere Studierenden mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie im Ausnahmefall auch anderen Studierenden, wird auf Antrag an den Prüfungsausschuss ein individuelles Seite 2 von 5
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Städtebau an der Fachhochschule Potsdam (BStO) Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam Nr. 238a vom 13.04.2015 Teilzeitstudium ermöglicht (Absatz 3). Mit der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird in die- §5 sen Fällen ein Studienplan erstellt, in dem die zeitli- Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen chen Anforderungen der Studien- und Prüfungsord- von anderen Hochschulen nung individuell angepasst werden. (1) Im Rahmen der Bachelorstudienordnung können (2) Die Aufnahme des Studiums ist jeweils nur zu Be- Studien- und Prüfungsleistungen an den Partner- ginn des Wintersemesters möglich. Immatri- hochschulen der Fachhochschule Potsdam erbracht kulation und Beurlaubung regelt die Immatrikulati- werden. Diese gelten, sofern sie den Regelungen der onsordnung der Fachhochschule Potsdam in der je- Partnerschaftsvereinbarungen des Fachbereichs Ar- weils gültigen Fassung. chitektur und Städtebau mit anderen Hochschulen entsprechen, als gleichwertig und werden ohne (3) Studierende, die vorübergehend nicht in der Lage weitere Prüfung anerkannt. sind ein Vollzeitstudium zu betreiben und die erklä- ren, dass sie mindestens die Hälfte der Zeit des Voll- (2) Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungs- zeitstudiums ihrem Studium widmen werden, kön- leistungen von anderen Hochschulen entscheidet nen ein Teilzeitstudium beantragen. der Prüfungsausschuss gemäß § 12 der Prüfungs- In der individuellen Teilzeitstudienphase kann der ordnung für den Bachelorstudiengang Architektur zeitliche Studienaufwand um maximal 50 Prozent und Städtebau (BPO, ABK Nr. 239 vom 16.06.2014). des üblichen Studienaufwands reduziert werden. Die Regelstudienzeit und vorhandene Fristen ver- §6 längern sich bei einem Teilzeitstudium wie folgt: Studienfachberatung / Mentorenprogramm • bei einem oder zwei Teilzeitsemestern um ein Fachsemester (1) Der Fachbereich Architektur und Städtebau berät • bei drei oder vier Teilzeitsemestern um zwei Fach- Studieninteressierte, Studienbewerberinnen- semester /bewerber und Studierende in allen studiengang- spezifischen Fragen. Diese Studienfachberatung er- Maximal kann die Anzahl der Teilzeitsemester 50 streckt sich auf Fragen der Möglichkeiten, der Eig- Prozent der Anzahl der Semester in der Regelstudi- nung, der Anforderungen, der Inhalte und des Auf- enzeit umfassen. Individuell Teilzeitstudierende ha- baus des Studiums. ben den gleichen Status innerhalb einer Hochschule wie Vollzeitstudierende. (2) Die individuelle Beratung bei studienbedingten fachlichen Schwierigkeiten ist die Aufgabe der Mögliche Gründe für ein Teilzeitstudium sind: Hochschullehrenden. Die Beratung in Prüfungsan- • Betreuung eines Kindes (bis zum Alter von 14 Jah- gelegenheiten wird von der/dem Vorsitzenden des ren) Prüfungsausschusses wahrgenommen. • Pflege / Betreuung eines nahen Angehörigen • chronische Krankheit oder Behinderung (3) Die Dekanin/der Dekan bestellt innerhalb eines • Berufstätigkeit (mindestens 15 Zeitstunden) Jahres nach Aufnahme des Studiums für alle Studie- • Ehrenamt bzw. eine gemeinnützige Tätigkeit renden des Studienganges eine jeweils persönliche (mindestens 15 Zeitstunden) Mentorin/einen jeweils persönlichen Mentor, • Gremientätigkeit (AStA, StuRa oder Senat) in der die/der sie während des Studiums nach Bedarf ins- studentischen Selbstverwaltung der FH besondere in der Studiengestaltung, bei der zeitli- • andere wichtige Gründe. chen Planung und der inhaltlichen Ausrichtung des Studiums beratend unterstützt. Teilzeitsemester müssen mit der Rückmeldung bzw. (4) Für jede Studierende/jeden Studierenden werden Immatrikulation jeweils zum 15. Februar bzw. bis i.d.R. zum Ende des 2. Fachsemesters Mentoren- zum 15. Juli für das folgende Semester bei der Ab- gespräche als Einzel- oder Gruppenveranstaltung teilung Studienangelegenheiten beantragt werden. angeboten. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die Abteilung Studienangelegenheiten. (5) Mentoren oder Mentorinnen können Hochschulleh- Teilzeitsemester werden mit dem dafür vorgesehe- rende, Akademische Mitarbeiterinnen/akademische nen Formular beantragt. Dem Antrag liegen eine Mitarbeiter sowie geeignete wissenschaftliche oder Begründung und ein Learning Agreement über die künstlerische Hilfskräfte des zugehörigen Fachbe- individuelle Studienverlaufsplanung bei. reichs sein. Das Learning Agreement wird in der Studienbera- tung mit der/dem Vorsitzenden des Prüfungsaus- (6) Studierende können die Zuordnung zu einer ande- schusses erstellt. Studienberatung und Learning ren Mentorin/einem anderen Mentor beantragen. Agreement sind verbindlich. Seite 3 von 5
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Städtebau an der Fachhochschule Potsdam (BStO) Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam Nr. 238a vom 13.04.2015 §7 Das Grundstudium endet mit Ablauf des 4. Fachse- Gasthörerinnen/Gasthörer mesters. Spätestens im 6. Fachsemester müssen alle Leistungen des Grundstudiums erbracht sein. Inhalt (1) Die Zulassung von Gasthörerinnen/Gasthörern und Art der Zwischenprüfung regelt die Prüfungs- erfolgt nach Maßgabe der Immatrikulationsord- ordnung. nung der Fachhochschule Potsdam in der jeweils gültigen Fassung. (4) Mit dem Programm des Grundstudiums erarbeiten sich die Studierenden die Grundlagen der Architek- (2) Gasthörerinnen/Gasthörern können zur Teilnahme tur. Die Aneignung von Grundlagenwissen erfolgt in an Lehrveranstaltungen nach Anhörung der Lehren- Vorlesungen und Seminaren sowie schwerpunkt- den, die die jeweilige Veranstaltung leiten, zugelas- mäßig in Übungen. In diesen wird in die einzelnen sen werden, sofern ihre Vorbildung eine Teilnahme Aspekte des architektonischen Entwerfens und als sinnvoll erscheinen lässt. Die Teilnahme an Prü- Konstruierens und in die Grundlagen des Gestaltens fungen und die Erbringung von Leistungsnachwei- eingeführt. sen ist in der Regel ausgeschlossen. Auf Antrag be- stätigt die/der Lehrende der Gasthörerin/dem (5) Das Programm des Hauptstudiums umfasst eine Gasthörer die Teilnahme. Vertiefung der Fähigkeiten des architektonischen Entwerfens und Konstruierens. §8 Umfang und Aufbau des Studiums (6) Nach Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen gem. § 17 BPO (ABK Nr. 239 vom 16.06.2014) wird (1) Der Bachelorstudiengang ist vollständig modulari- die Abschlussarbeit (Bachelorthesis) angefertigt und siert. Ein Modul ist eine thematisch und zeitlich, in durch das Bachelorkolloquium beendet. sich abgeschlossene und mit ECTS-Punkten (Credits) versehene Einheit, die durch studienbegleitende (7) Im Bachelorstudium sind Praxisphasen von insge- Prüfungsleistungen abgeschlossen wird. Der Ar- samt 10 Wochen in einem Architekturbüro zu ab- beitsaufwand ergibt sich aus dem Besuch von Lehr- solvieren gem. § 2 Abs. 3 BPO (ABK Nr. 239 vom veranstaltungen (Präsenzzeiten), der Projektarbeit, 16.06.2014). dem Selbststudium und den Prüfungszeiten. §9 (2) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelor- Studieninhalte – Module des Studiums studiums und zur Erlangung des Bachelorgrades müssen 240 Credits erworben werden. Für den Er- (1) Das Studium ist inhaltlich nach Modulen aufgebaut. werb eines Anrechnungspunktes wird ein Arbeits- Die in den Modulen zu erbringenden Studien- und aufwand von 30 Stunden zugrunde gelegt. Prüfungsleistungen sind semesterbezogen im Stu- dienverlaufsplan abgebildet. (3) Das Studium gliedert sich in ein 4-semestriges Grundstudium und ein anschließendes 4- (2) Das Studium beinhaltet die Pflicht- und Wahlmodu- semestriges Hauptstudium. Studioarbeit ist wesent- le des 1. bis 8. Semesters im Bachelorstudiengang. licher Teil des Ausbildungskonzepts in beiden Studi- enabschnitten. (3) Die Studienverlaufspläne enthalten auch interdis- ziplinäre Wahlmodule zum fachübergreifenden Zum Ende des 4. Studiensemesters wird mit Beste- Lernen. hen der nach der Prüfungsordnung festgelegten Module eine Bachelorzwischen-prüfung gemäß § 21 (4) Die Modulbeschreibungen umfassen die Inhalte, Abs. 1 Satz 2 BbgHG erbracht. Durch das Ablegen Lehr-/Lernformen, Teilnahmevoraussetzungen, den der Bachelor-Zwischenprüfung sollen die Studie- Leistungserfassungsprozess, die Credits und die zu renden nachweisen, dass sie das Ziel des Grundstu- erreichende Gesamtqualifikation. diums erreicht, und insbesondere die inhaltlichen § 10 Grundlagen des Fachs, ein methodisches Instru- Lehr- und Lernformen mentarium und eine systematische Orientierung erworben haben, die erforderlich sind, um das Stu- Die Lerninhalte werden in Vorlesungen, Entwurfs- dium mit Erfolg fortzusetzen. Die Bachelorzwi- projekten, Übungen, Kompaktkursen, Seminaren schenprüfung wird studienbegleitend im Anschluss und Exkursionen erworben und zum Erreichen des an die jeweiligen Lehrveranstaltungen des Grund- Lernzieles im intensiven, begleitenden Selbststudi- studiums durchgeführt. Sie soll vor Beginn der Vor- um vertieft. lesungszeit des auf das Grundstudium folgenden Semesters abgeschlossen werden können. Seite 4 von 5
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Städtebau an der Fachhochschule Potsdam (BStO) Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam Nr. 238a vom 13.04.2015 • Vorlesungen dienen dem Erwerb eines zusam- § 11 menhängenden Grund- und Vertiefungswissens Prüfungen und Prüfungsformen sowie methodischer Kenntnisse. (1) Alle Module werden studienbegleitend abgeschlos- • Entwurfsprojekte sind die wesentlichen sen. Elemente des Studiums. An konkreten Entwurfs-, Konstruktions- und Städtebauaufgaben soll der (2) Die Bachelorprüfungsordnung (BPO, ABK Nr. 239 komplexe Planungs- und Entwurfsvorgang trai- vom 16.06.2014) unterscheidet folgende Prüfungs- niert werden. In geeigneten Fällen können Lehr- arten: inhalte verschiedener Studienmodule aus allen Modulbereichen modulübergreifend auf ein ge- • studienbegleitende Modul- und in Ausnahme meinsames Projekt abgestellt werden. Die Arbeit Teilmodulprüfungen entsprechend Studienver- am Projekt findet ausschließlich im Studio statt. laufsplan Das Entwurfsprojekt wird mit einer Abschluss- • Bachelor-Thesis mit Kolloquium. präsentation beendet. (3) Alle Einzelheiten regelt die Bachelorprüfungsord- • Übungen finden in der Regel in Form von Studio- nung (BPO) des Studiengangs Architektur und Städ- arbeit statt. Selbstständige Arbeiten der Studie- tebau. renden werden vorwiegend als Einzel-, aber auch als Gruppenarbeit durch eine/einen oder mehre- § 12 re Lehrende betreut. Daher ist die enge Rück- Inkrafttreten kopplung mit den Betreuerinnen/Betreuern Sinn und Ziel. (1) Diese Ordnung tritt am 17. Juni 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Ba- • Seminare dienen der Anwendung von erarbeite- chelorstudiengang Architektur und Städtebau ten Lernstoffen, der Schulung in der Fachmetho- (ABK Nr. 238) vom 16. Juni 2014 außer Kraft. dik durch Lösung exemplarischer Aufgaben so- wie der selbstständigen Erarbeitung vor allem (2) Diese Bachelorstudienordnung gilt für alle Studie- wissenschaftlicher und künstlerischer, aber auch renden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im technischer Kenntnisse. Studiengang Architektur und Städtebau mit Ba- chelorabschluss das Studium aufgenommen ha- • Exkursionen dienen dem Erwerb von Kenntnis- ben. Studierende, die seit dem WS 2011/12 im sen und Fähigkeiten durch Anschauung und Studiengang Architektur und Städtebau mit Ba- Analyse gebauter Objekte, städtebaulicher Räu- chelorabschluss immatrikuliert wurden, setzen me, der zugehörigen Lebensformen sowie der auf Basis der Freiwilligkeit ihr Studium nach den kultur- und geistesgeschichtlichen Zusammen- Regelungen dieser Ordnung fort. hänge. Sie dienen darüber hinaus der unmittel- baren sinnlichen Erfahrung und Perzeption von gez. Prof. Dr. phil. Eckehard Binas Architektur und Baukultur. Präsident • Interdisziplinäre Seminare dienen im Rahmen Potsdam, den 09.04.2015 der Zusammenarbeit mit anderen Studiengän- gen und Fachbereichen der Fachhochschule Potsdam und weiteren Hochschulen und Einrich- tungen insbesondere des Wissenschaftsstandor- tes Potsdam zur Vertiefung des allgemeinen kul- turellen Grundverständnisses und zur Erarbei- tung von komplexen fachbereichsübergreifen- den akademischen Projekten. Seite 5 von 5
Fachhochschule Potsdam POTSDAM SCHOOL OF ARCHITECTURE Studienverlauf - Modulstruktur Anlage zu Studienordnungen BStO § 9 1. Semester, Bachelor of Arts (BA-Grundstudium) gültig ab Erstimmatrikulation gem. Inkrafttreten, bzw. nach Wechselerklärung Modul Nr. Teilmodul Vorl. Sem. Üb. Credits Credits Bemer- SWS CW Nachweis einzel Benotung Einzel Modul kung (v) / gemeinsam Wichtung M1 M 1.1 Gestalten I 4 6 12 4 0,2000 Präsentation/ ja (B) Gestalten Abgabe Darstellen M1.4 Freies Zeichnen I 3 2 3 0,1500 Zus.fassung der Teilnoten zu einer Note M 1.2 Darstellende Geometrie I 1 4 2 5 0,2125 M 1.1- Bauaufnahme 1 2 1 0,0500 M 1.6 M2 M 2.2 - Einführung in Entwerfen 5 10 12 5 0,2500 Präsentation/ ja (A) Entwerfen M 2.7 und Konstruieren I, Abgabe/ Klausur/ Städtebau Architektur und Raum Konstruktion M 2.7 Grundlagen Konstruieren und 1 2 1 0,0125 Teilnahme Teilnahme- Entwerfen I bestätigung M3 M 3.1 Tragwerkslehre I 2 2 4 2 0,0571 Klausur/ ja (B) Technik Konstruktionslehre Tragwerk Abgabe Naturw. und Systeme Zus.fassung der Recht M 3.6 Baustofftechnologie I 2 2 2 0,0571 Teilnoten Materialkunde zu einer Note M4 M 4.2 Architektur- und 2 2 2 2 0,0250 Klausur ja (B) Geschichte Stadtbaugeschichte I Theorie Summe 1. Semester BA 4 4 17 30 30 25 1,014286
Fachhochschule Potsdam POTSDAM SCHOOL OF ARCHITECTURE Studienverlauf - Modulstruktur Anlage zu Studienordnungen BStO § 9 2. Semester, Bachelor of Arts (BA-Grundstudium) gültig ab Erstimmatrikulation gem. Inkrafttreten, bzw. nach Wechselerklärung Modul Nr. Teilmodul Vorl. Sem. Üb. Credits Credits Bemer- SWS CW Nachweis einzel Benotung Einzel Modul kung (v) / gemeinsam Wichtung M1 M 1.1 Gestalten II 4 4 8 4 0,2000 Präsentation/ ja (B) Gestalten Abgabe Darstellen Zus.fassung der M 1.4. Freies Zeichnen II 3 2 3 0,1500 Teilnoten zu einer Note M 1.2 Darstellende Geometrie II 2 3 2 5 0,1750 M2 M 2.2 - Einführung in Entwerfen 5 10 12 5 0,2500 Präsentation/ ja (A) Entwerfen M 2.7 und Konstruieren II, Abgabe/ Klausur/ Städtebau Struktur, Konstruktion Konstruktion und Material M 2.7 Grundlagen Konstruieren und 1 2 1 0,0125 Teilnahme- Entwerfen II Teilnahme bestätigung in M 2 Fachexkursion Berlin 0 0,0000 Teilnahme- Teilnahme bestätigung M3 M 3.1 Tragwerkslehre II 2 2 6 2 0,0571 Klausur/ ja (B) Technik Konstruktionslehre Tragwerk Abgabe Naturw. und Systeme Zus.fassung der Recht M 3.5 Bauphysik I 2 2 2 0,0571 Teilnoten zu einer Note M 3.6 Baustofftechnologie II 2 2 2 0,0571 Materialkunde M4 M 4.2 Architektur- und 2 2 4 2 0,0250 Klausur/ ja (B) Geschichte Stadtbaugeschichte II Vortrag (schriftl.)/ Theorie M 4.4 Stadtgeschichte Potsdam 2 2 2 0,0250 Abgabe/ Zus.fassung der Prüfung (mdl.) Teilnoten zu einer Note Summe 2. Semester BA 7 6 15 30 30 28 1,0089 Bemerkung: Pflichtteilnahme an einer Fachexkursion bis zum 7. Sem. von min. 3 Tagen, integriert in Modul M 2 und M 4
Fachhochschule Potsdam POTSDAM SCHOOL OF ARCHITECTURE Studienverlauf - Modulstruktur Anlage zu Studienordnungen BStO § 9 3. Semester, Bachelor of Arts (BA-Grundstudium) gültig ab Erstimmatrikulation gem. Inkrafttreten, bzw. nach Wechselerklärung Modul Nr. Teilmodul Vorl. Sem. Üb. Credits Credits Bemer- SWS CW Nachweis einzel Benotung Einzel Modul kung (v) / gemeinsam Wichtung M1 M 1.3 Experimentelles Darstellen 3 4 8 3 0,1500 Präsentation/ ja (B) Gestalten Abgabe Darstellen M 1.6 Architekturdarstellung 3 4 3 0,1500 Abgabe ja (B) CAD I / Grundlagen M2 M 2.1 - Entwerfen, konstruktiver 7 12 16 7 0,3500 Präsentation/ ja (A) Entwerfen M 2.7 Schwerpunkt, "Haus und Stadt" Abgabe/ Städtebau M 2.6 Konstr., Bauteile, Material 2 2 2 0,0250 Teilnahme- Konstruktion bestätigung Teilnahme M 2.8 Elemente der Stadtarchitektur 1 2 1 0,0125 Teilnahme- Teilnahme bestätigung M3 M 3.5 Bauphysik II 2 2 2 2 0,0571 Klausur/ ja (B) Technik Abgabe Naturw. Recht M4 M 4.1 Architekturtheorie I 2 2 4 2 0,0571 Klausur/ ja (B) Geschichte Vortrag (schriftl.)/ Theorie M 4.2 Architektur- und 2 2 2 0,0250 Abgabe/ Zus.fassung der Stadtbaugeschichte III Prüfung (mdl.) Teilnoten zu einer Note Summe 3. Semester BA 5 4 13 30 30 22 0,8268 Bemerkung: Pflichtteilnahme an einer Fachexkursion bis zum 7. Sem. von min. 3 Tagen, integriert in Modul M 2 und M 4
Fachhochschule Potsdam POTSDAM SCHOOL OF ARCHITECTURE Studienverlauf - Modulstruktur Anlage zu Studienordnungen BStO § 9 4. Semester, Bachelor of Arts (BA-Grundstudium) gültig ab Erstimmatrikulation gem. Inkrafttreten, bzw. nach Wechselerklärung Modul Nr. Einzelmodul Vorl. Sem. Üb. Credits Credits Bemer- SWS CW Nachweis einzel Benotung Einzel Modul kung (v) / gemeinsam Wichtung M1 M 1.6 Architekturdarstellung 3 4 4 3 0,1500 Abgabe ja (B) Gestalten CAD II / Visualisierung Darstellen M2 M 2.8 - Entwerfen mit 7 12 14 7 0,3500 Präsentation/ ja (A) Entwerfen M 2.9 städtebaul./landschaftspl. Abgabe Städtebau Schwerpunkt, Konstruktion struktureller Entwurf - Stadt M 2.9 Grundlagen der Garten- und 2 2 2 0,0250 Teilnahme- Landschaftsarchitektur Teilnahme bestätigung M3 M 3.5 Konstruktion / Bauphysik III 2 2 2 2 0,0250 Klausur/ ja (B) Technik Abgabe Naturw. Recht M4 M 4.1 Architekturtheorie II 2 2 6 2 0,0571 Klausur/ ja (B) Geschichte Vortrag (schriftl.)/ Theorie M 4.2 Architektur- und 2 2 2 0,0250 Abgabe/ Zus.fassung der Stadtbaugesch./20.JH Prüfung (mdl.) Teilnoten zu einer Note M 4.6 Denkmalpflege I / Geschichte 2 2 2 0,0250 WM-BA 2 Fächer aus M 1, M2, M 3, 4 4 4 2+2 4 0,0178 Vortrag (schriftl.)/ ja (B) M 4 oder M 5 Credits Abgabe Summe 4. Semester BA 8 6 10 30 30 24 0,6749 Bemerkung: Pflichtteilnahme an einer Fachexkursion bis zum 7. Sem. von min. 3 Tagen, integriert in Modul M 2 und M 4
Fachhochschule Potsdam POTSDAM SCHOOL OF ARCHITECTURE Studienverlauf - Modulstruktur Anlage zu Studienordnungen BStO § 9 5. Semester, Bachelor of Arts (BA-Hauptstudium) gültig ab Erstimmatrikulation gem. Inkrafttreten, bzw. nach Wechselerklärung Modul Nr. Teilmodul Vorl. Sem. Üb. Credits Credits Bemer- SWS CW Nachweis einzel Benotung Einzel Modul kung (v) / gemeinsam Wichtung M1 M 1.1 Gestalten Sonderthemen I 3 4 4 3 0,1500 Abgabe ja (B) Gestalten Darstellen M2 M 2.1 - Experimenteller Entwurf (5. + 7. 7 12 14 7 0,3500 Präsentation/ ja (A) Entwerfen M 2.9 Sem. gemeinsam) Angebote Abgabe Städtebau alternativ mit unterschiedlicher Konstruktion Thematik, incl. Stehgreifentwürfe in M 2 Präsentation und Kommunikation 2 2 Leistung im 2 0,0250 Prüfung ja (B) (M 5.5) Projekt im Projekt M3 M 3.2 Gebäudetechnik - 2 2 4 2 0,0250 Klausur/ ja (B) Technik Technische Ausrüstung I Abgabe/ Zus.fassung der Naturw. M 3.7 öffentliches Baurecht / 2 2 2 0,0250 Vortrag/ Teilnoten Recht Bauantragsverfahren Prüfung (mdl.) zu einer Note M4 M 4.6 Denkmalpflege II / Methoden 2 2 4 2 0,0250 Klausur/ ja (B) Geschichte Vortrag (schriftl.)/ Theorie M 4.1 Architekturtheorie III 2 2 2 0,0571 Abgabe/ Zus.fassung der Prüfung (mdl.) Teilnoten zu einer Note WM-BA 2 Fächer aus M 1, M 2, M 3, 4 4 4 2+2 4 0,0178 Vortrag (schriftl.)/ ja (B) M 4 oder M 5 Credits Abgabe Summe 5. Semester BA 8 6 10 30 30 24 0,6749 Bemerkung: Pflichtteilnahme an einer Fachexkursion bis zum 7. Sem. von min. 3 Tagen, integriert in Modul M 2 und M 4
Fachhochschule Potsdam POTSDAM SCHOOL OF ARCHITECTURE Studienverlauf - Modulstruktur Anlage zu Studienordnungen BStO § 9 6. Semester, Bachelor of Arts (BA-Hauptstudium) gültig ab Erstimmatrikulation gem. Inkrafttreten, bzw. nach Wechselerklärung Modul Nr. Teilmodul Vorl. Sem. Üb. Credits Credits Bemer- SWS CW Nachweis Benotung Einzel Modul kung (v) Wichtung M1 M 1.1 Gestalten Sonderthemen II 3 4 4 3 0,1500 Abgabe ja (B) Gestalten Darstellen M2 M 2.2 - Entwerfen mit 7 10 20 7 0,3500 Präsentation/ ja (A) Entwerfen M 2.8 konstrukt./ tragwerksspl. Abgabe/ Städtebau Schwerpunkt, Konstruktion "Das große Haus in der Stadt" M 2.6 Große Häuser 2 2 2 0,0250 Teilnahme- Konstruktion, Struktur, Material Teilnahme bestätigung M2 Konstruktionslehre 2 2 Leistung im 2 0,0250 im Projekt Tragwerk, Tragwerksentwurf Projekt Abgabe M 2.1 - Praxisphase 6 zuzügl 2 0 Teilnahme- M 2.9 im Architekturbüro (anteilig) Sem. + Credits Teilnahme / Bericht bestätigung in vorlesungsfreier Zeit des SoSe M3 M 3.2 Gebäudetechnik - 2 2 2 2 0,0250 Klausur/ ja (B) Technik Technische Ausrüstung II Abgabe/ Naturw. Vortrag/ Recht Prüfung (mdl.) M4 M 4.3 Architektur und Kunst 2 2 4 2 0,0250 Klausur/ ja (B) Geschichte Vortrag (schriftl.)/ Theorie Abgabe/ Zus.fassung der Prüfung (mdl.) Teilnoten M 4.8 Geschichte der Konstruktion 2 2 2 0,0571 zu einer Note Summe 6. Semester BA 8 2 10 30 30 20 0,6571 Bemerkung: Pflichtteilnahme an einer Fachexkursion bis zum 7. Sem. von min. 3 Tagen, integriert in Modul M 2 und M 4
Fachhochschule Potsdam POTSDAM SCHOOL OF ARCHITECTURE Studienverlauf - Modulstruktur Anlage zu Studienordnungen BStO § 9 7. Semester, Bachelor of Arts (BA-Hauptstudium) gültig ab Erstimmatrikulation gem. Inkrafttreten, bzw. nach Wechselerklärung Modul Nr. Teilmodul Vorl. Sem. Üb. Credits Credits Bemer- SWS CW Nachweis einzel Benotung Einzel Modul kung (v) / gemeinsam Wichtung M2 M 2.1 - Experimenteller Entwurf (5. + 7. 8 12 20 8 0,4000 Präsentation/ ja (A) Entwerfen M 2.9 Sem. gemeinsam) Angebote Abgabe/ Städtebau alternativ mit unterschiedlicher Konstruktion Thematik, ggf. incl. Stehgreifentwürfe in M 2 Haustypologien 2 2 2 0,0250 Teilnahme- Teilnahme bestätigung M 2.1 - Praxisphase 6 0 Teilnahme- M 2.9 im Architekturbüro (anteilig) Teilnahme / Bericht bestätigung in vorlesungsfreier Zeit des SoSe M3 M 3.7 Privates Baurecht I 2 2 4 2 0,0250 Klausur/ ja (B) Technik Abgabe Naturw. M 3.9 Projektmanagement und 2 2 2 0,0250 Teilnahme- Recht in M 2 Projektentwicklung / Grundlagen bestätigung Teilnahme M 4.2 Stadtbaugeschichte Berlin 2 2 4 2 0,0250 M 4.7 Geschichte der Gartenkunst 2 2 2 0,0250 WM-BA 1 Fach aus M 2, M 3 oder 2 2 2 2 0,0089 Vortrag (schriftl.)/ ja (B) M4 Abgabe Summe 7. Semester BA 10 2 8 30 30 20 0,5250 Bemerkung: Pflichtteilnahme an einer Fachexkursion bis zum 7. Sem. von min. 3 Tagen, integriert in Modul M 2 und M 4
Fachhochschule Potsdam POTSDAM SCHOOL OF ARCHITECTURE Studienverlauf - Modulstruktur Anlage zu Studienordnungen BStO § 9 8. Semester, Bachelor of Arts (BA-Hauptstudium) gültig ab Erstimmatrikulation gem. Inkrafttreten, bzw. nach Wechselerklärung Modul Nr. Teilmodul Vorl. Sem. Üb. Credits Credits Bemer- SWS CW Nachweis einzel Benotung Einzel Modul kung (v) / gemeinsam Wichtung M2 M 2.1 - Bachelor-Thesis 10 12 12 10 0,4000 Präsentation/ ja (C) Entwerfen M 2.9 Entwurf incl. Kolloquium Abgabe/ Städtebau Konstruktion in M2 M 2.1 - Thesisseminar zum Entwurf 2 6 6 2 0,0571 Teilnahme Teilnahme- M 2.9 bestätigung M3 M 3.9 Projektmanagement und 2 4 6 2 0,1333 Teilnahme Teilnahme- Technik in M 2 Projektentwicklung / bestätigung Naturw. Sonderthema zur Thesis Recht M 3.7 Privates Baurecht II 2 2 2 0,0250 ja (B) Klausur/ Abgabe WM-BA 1 Fach aus M 2, M 3 oder 2 2 6 2 0,0089 Vortrag (schriftl.)/ ja (B) M4 Abgabe 1 Fach interdiziplinär M 5 2 4 2 0,0267 Vortrag (schriftl.)/ ja (B) Abgabe Summe 8. Semester BA 2 8 10 30 30 20 0,6510
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