Amtliches Mitteilungsblatt
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Amtliches Mitteilungsblatt Philosophische Fakultät III Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium Kunst- und Bildgeschichte Kernfach und Zweitfach im Kombinationsstudiengang Beifach im Monostudiengang Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Unter den Linden 6, 10099 Berlin Satz und Vertrieb: Referat Öffentlichkeitsarbeit, Marketing 18. Jahrgang/24. Juli 2009 und Fundraising
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Studienordnung für das Bachelorstudium Kunst- und Bildgeschichte Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfassung der Hum- Kernfach einschließlich Bachelorarbeit, 60 SP auf das boldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt Zweitfach und 30 SP auf die berufsfeldbezogenen Zu- der HU Nr. 28/2006) hat der Fakultätsrat der Philoso- satzqualifikationen. Der Gesamtumfang des Studien- phischen Fakultät III am 20. April 2009 die folgende ganges beträgt somit 5400 Stunden Arbeitsaufwand Studienordnung erlassen.∗ für Studierende, die auf eine Regelstudienzeit von sechs Semestern im Umfang von je 30 Studienpunk- §1 Geltungsbereich ten, also 900 Stunden pro Semester verteilt sind. §2 Studienbeginn, Vollzeitstudium, Teilzeit- studium (2) Angebote im Fach Kunst- und Bildgeschichte kön- §3 Umfang der Studienangebote des Faches nen als Kernfach in einem Bachelorkombinationsstu- §4 Fächerkombinationen diengang studiert werden. Dies bedeutet ein Studium §5 Studienziele, Internationalität und in diesem Fach im Umfang von 2700 Stunden (90 Anerkennung anderer Studienleistungen SP). § 6 Module und Studienpunkte § 7 Studienaufbau (3) Angebote im Fach Kunst- und Bildgeschichte kön- § 8 Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen nen als Zweitfach in einem Bachelorkombinationsstu- § 9 Lehr- und Lernformen diengang studiert werden. Dies bedeutet ein Studium § 10 Qualitätssicherung in diesem Fach im Umfang von 1800 Stunden (60 § 11 In-Kraft-Treten SP). Anlage 1: Modulbeschreibungen (4) Angebote im Fach Kunst- und Bildgeschichte kön- Anlage 2: Studienverlaufsplan nen auch als Beifach in einem Bachelormonostudien- gang studiert werden. Dies bedeutet ein Studium in diesem Fach im Umfang von 600 Stunden (20 SP). § 1 Geltungsbereich § 4 Fächerkombinationen Die Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau (1) Grundsätzlich können Studienangebote im Bache- des Studiums der Kunst- und Bildgeschichte im Ba- lorstudiengang frei miteinander kombiniert werden. chelorstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie gilt in Verbindung mit der Prüfungsordnung für dieses Fach und der Allgemeinen Satzung für Studien- § 5 Studienziele, Internationalität und An- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) erkennung anderer Studienleistungen (1) Das Studium zielt auf die Vermittlung fundierter § 2 Studienbeginn, Vollzeitstudium, Grundkenntnisse in der Geschichte der Formen und Teilzeitstudium Funktionen künstlerischer Gestaltung vom frühen Mit- (1) Das Studium kann jeweils nur zum Winter- telalter bis in die Gegenwart. Dazu zählen die Ge- semester aufgenommen werden. schichte der Architektur, der Skulptur, der Malerei und Grafik, des Kunsthandwerks, der Fotografie und (2) Das Studium ist in der Regel ein Vollzeitstudium. des Films, der Medien elektronischer Bildgenerierung Es kann gemäß der ASSP als Teilzeitstudium studiert wie auch gattungssprengender künstlerischer Verfah- werden. ren. Neben der allgemeinen Kunst- und Bildgeschichte sind die Kunst Osteuropas, die Kunstgeschichte Ber- § 3 Umfang der Studienangebote lin-Brandenburgs und die neuen Medien vertreten. des Faches Historisch übergreifend wird besonders in den Schwerpunkten der Geschlechterforschung (Gender (1) In einem Bachelorstudiengang müssen insgesamt Studies), der Beziehungen von Kunst und Technik und 180 Studienpunkte (SP) erworben werden. Im Kom- der Rezeptionsgeschichte der antiken Kunst gearbei- binationsstudiengang entfallen davon 90 SP auf das tet. Im Vordergrund steht die Erforschung der Histori- zität der Gegenstände. Grundlegend hierfür ist die ∗ Vermittlung der fachspezifischen Methoden, wie der Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und For- Formanalyse, Stilgeschichte, Ikonologie und aktueller schung hat die Studienordnung am 30. Juni 2009 mit einer Befristung bis zum 30. September 2010 zur Kenntnis ge- Forschungskonzepte, die sich an neu entstehenden nommen. Problemfeldern orientieren. Grundlegend ist zudem 3
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 die überfachlich relevante Einübung des Gebrauchs Studierenden Rechnung zu tragen. Die Module wer- technischer Medien für die Arbeitsorganisation, Re- den im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU und auf den cherche, Präsentation und wissenschaftliche Aufarbei- Internet-Seiten der Fakultät veröffentlicht. Die Stu- tung. Daneben erhalten die Studierenden durch die dienfachberatung informiert über die aktuellen Inhalte Lehrangebote des Seminars für künstlerisch- und Anforderungen des Fachs und ist bei der indivi- ästhetische Praxis vertiefende Einführungen in die duellen Studienplanung behilflich. Praxis und Geschichte künstlerischer Techniken (Druckgrafik und Zeichnung). Darüber hinaus sollen (3) In jedem Modul erwerben die Studierenden für die die Studierenden Einblicke in die Praxisfelder der Gesamtarbeitsbelastung eine bestimmte Anzahl an Kunst- und Bildgeschichte, wie Museen, Denkmal- Studienpunkten. Ein Studienpunkt entspricht 30 Zeit- schutz, Kunstmarkt, Medien der Massenkommunikati- stunden. Diese Stunden setzen sich aus Präsenz in on, Journalismus, Tourismus usw. erhalten. Kenntnis- Lehrveranstaltungen und der Zeit für das Selbststudi- se in der Geschichte der Disziplin und die Reflexion um einschließlich der Gruppenarbeit, der Projektarbeit ihrer Methoden und Arbeitsformen gehören ebenso zu oder der Arbeit an Präsentationen und anderen Stu- den Ausbildungszielen wie die Befähigung der Studie- dienarbeiten sowie dem Prüfungsaufwand zusammen. renden zur Analyse visueller Artefakte in unterschied- lichen historischen Kontexten. (4) Für den Erwerb der Studienpunkte müssen die ge- Der erfolgreiche Studienabschluss in der Kunst- und forderten Arbeitsleistungen erbracht und die Modulab- Bildgeschichte qualifiziert für Berufe in den Bereichen schlussprüfung bestanden sein. Die Arbeitsleistung der Kunstvermittlung und -erhaltung, wie Museen o- kann durch aktive Teilnahme, durch mündliche oder der Denkmalpflege, in den Bereichen der Öffentlich- schriftliche Vor- und Nachbereitung einer Lehrveran- keitsarbeit und der Museumspädagogik, des Kunst- staltung, durch Tests, durch Kurzvorträge oder Dar- marktes und der Medien. Darüber hinaus liefert der stellung in unterschiedlichen Medien, durch Thesen- Bachelorstudiengang die Voraussetzungen für eine papiere o.Ä. nachgewiesen werden. Die Einzelheiten Fortsetzung der wissenschaftlichen Ausbildung im geben die Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Lehr- Masterstudiengang Kunst- und Bildgeschichte und veranstaltungen bekannt. Bildwissenschaft. Studierende erlangen diese Kompetenzen in der Mi- schung aus Präsenzlehre, virtueller Lehre und Selbst- § 7 Studienaufbau studium einzeln und gemeinsam mit anderen. Als (1) Kernfach Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin eröff- Im Kernfach besteht das Studium aus folgenden Mo- net das Fach Kunst- und Bildgeschichte die Möglich- dulen: keit, frühzeitig auch eigenständig an Forschungs- und Entwicklungsprojekten mitzuwirken. Einführung: Modul I Einführung in die Kunst- und Bildgeschichte I, (2) Das Studium fördert das internationalisierte Wis- 10 SP sen durch Studien im Ausland. Es wird empfohlen, Modul II Einführung in die Kunst- und Bildgeschichte das Modul IX Spezialisierung im 5. Fachsemester II, 10 SP (idealtypischer Studienverlaufsplan) als Auslandsstu- Vertiefung: dium an einer der Partneruniversitäten zu absolvie- Modul III Mittelalter, 10 SP ren. Sprachvorbereitende Studienanteile können z. B. Modul IV Neuzeit, 10 SP im Sprachenzentrum geleistet und als berufsfeldbezo- Modul V Moderne und Gegenwart, 10 SP gene Zusatzqualifikation angerechnet werden. Modul VI Bildgeschichte/Methoden/Wissenschafts- geschichte, 10 SP (3) Gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen, Modul VII Exkursion, 5 SP die in anderen Fächern oder an anderen Hochschulen Spezialisierung: erbracht worden sind, werden auf der Grundlage der Modul IX Spezialisierung, 10 SP Prüfungsordnung und der maßgeblichen Regelungen Modul X Bachelorarbeit, 15 SP der Humboldt-Universität zu Berlin anerkannt.. (2) Zweitfach § 6 Module und Studienpunkte Das Zweitfach Kunst- und Bildgeschichte gliedert sich in eine Einführungsphase mit den Modulen I und II (1) Das Studium setzt sich aus Modulen zusammen, und eine Vertiefungsphase mit den Modulen III bis VI in denen Lehrangebote inhaltlich und zeitlich mitein- (Module siehe Kernfach). ander verknüpft und grundsätzlich durch studienbe- gleitende Prüfungen nach Maßgabe der Prüfungsord- (3) Beifach nung abgeschlossen werden. Einzelne Module können Das Studium als Beifach gliedert sich in eine Einfüh- im Ausland absolviert werden. In allen Modulen kön- rungsphase (Modul I oder II) und eine Vertiefungs- nen einzelne Lehrveranstaltungen oder ganze Module phase (Modul III, IV oder V). durch vergleichbar große Studienprojekte i. S. v. § 9 (Module siehe Kernfach). dieser Studienordnung ersetzt werden. (2) Der Fakultätsrat setzt die Inhalte der Module fest; § 8 Berufsfeldbezogene Zusatzqualifika- tionen er kann im Rahmen der Qualifikationsziele des Faches Lehr- und Lernformen oder Module austauschen oder (1) Im Studium werden berufsfeldbezogene Zusatz- neue hinzufügen, um der wissenschaftlichen Entwick- qualifikationen im Umfang von 30 Studienpunkten er- lung des Faches sowie der beruflichen Chancen der 4
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 worben. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch Tutorium (TU): Tutorien sind Lehrveranstaltungen, in den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss. denen grundlegende Techniken wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt werden. Sie werden vorrangig (2) Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen können von MA- oder Promotions-Studierenden betreut und insbesondere sein: können andere Lehrveranstaltungen ergänzen. - Fachspezifisches Anwendungswissen (Umgang mit Bild- und Literaturdatenbanken, Bildbearbeitungs- Sprachkurs (SK): Sprachkurse sind Lehrveranstaltun- und Präsentationsprogrammen; Praxisbereiche kunst- gen, die auf den Erwerb einer Fremdsprache gerichtet historischer Arbeit; künstlerische Arbeitstechniken) sind. Sie können auch im Block absolviert werden. - fächerübergreifende Schlüsselqualifikationen, die in- sbesondere Sozialkompetenz, Methodenkompetenz und Sprachkompetenz umfassen (Präsentationstech- (Berufliches) Praktikum (PR), Praxisseminar (PS), Pra- niken, Moderationstechniken, zertifizierte Sprachpra- xisworkshop (PW), Praxiskolloquium (PKO): Praktika xis in modernen Fremdsprachen, zertifizierte zusätzli- und vergleichbare Veranstaltungen ermöglichen Stu- che Fremdsprachenkompetenz) dierenden Einblicke in unterschiedliche Tätigkeitsfel- - Praktika der und die probeweise Anwendung des Erlernten. Sie können blockweise oder studienbegleitend absolviert werden und werden unterschiedlich intensiv von Leh- (3) Die Qualifikationen können auch im Ausland er- renden betreut. Sie umfassen je nach Dauer bis zu worben werden. insgesamt 30 Studienpunkte. Über die Tauglichkeit der frei wählbaren Praktika im Modul VIII wird vor Beginn in einem Gespräch mit einer Hochschullehre- § 9 Lehr- und Lernformen rin/einem Hochschullehrer oder einer wissenschaftli- Die im Studiengang zu erwerbenden Kompetenzen chen Mitarbeiterin/einem wissenschaftlichen Mitarbei- werden in unterschiedlichen Lehr– und Lernformen ter des Seminars entschieden. vermittelt. Vorlesung (VL): Vorlesungen sind Lehrveranstaltun- § 10 Qualitätssicherung gen, die Studierenden breites Wissen im Überblick Das Studienangebot unterliegt regelmäßigen Maß- vermitteln sollen. nahmen zur Sicherung der Qualität dieses Angebotes. Dazu zählen insbesondere die Akkreditierung und Re- Grundkurse (GK): Grundkurse sind seminaristische akkreditierung sowie die Evaluation der Lehre. Lehrveranstaltungen, in denen Studierende Grundla- genwissen und die Kompetenz zur Orientierung im Fach erwerben sollen. § 11 In-Kraft-Treten Seminar (SE), auch Proseminar, Hauptseminar, Ver- (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- tiefungsseminar: Seminare sind Lehrveranstaltungen, lichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- in denen Studierende vertieftes Wissen erlangen sol- Universität zu Berlin in Kraft. len, die Kompetenz zur eigenständigen Anwendung dieses Wissens oder zur Analyse und Beurteilung (2) Die bisher gültige Studienordnung Amtliches Mit- neuer Problemlagen entwickeln sollen. teilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 38/2006 i.V.m. 28/2007) tritt am gleichen Tage außer Studienprojekt (SPJ): Studienprojekte vermitteln Stu- Kraft, behält jedoch ihre Gültigkeit für Studierende, dierenden methodische Kompetenzen und ermögli- die auf Grundlage dieser Studienordnung ihr Studium chen die Arbeit an selbst gewählten Forschungspro- an der Humboldt-Universität zu Berlin aufgenommen jekten. haben. Projekttutorien (PRT): Projekttutorien sind studenti- (3) Studierende nach Absatz 2 können sich innerhalb sche Lehrveranstaltungen, in denen ggf. unterstützt von sechs Monaten nach In-Kraft-Treten der vorlie- durch Lehrende eigenständig gewählte Themen aus genden Studienordnung für ein Studium nach dieser unterschiedlichen Perspektiven bearbeitet und Fähig- Ordnung entscheiden. Die Erklärung muss schriftlich keiten wissenschaftlicher Reflexion eingeübt werden. gegenüber dem Prüfungsbüro erfolgen und ist unwi- derruflich. Übung (UE): Übungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende Anwendungskompetenzen erlan- (4) Das Studium nach der bisher gültigen Studienord- gen sollen. Sie können eine Vorlesung ergänzen. nung (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 38/2006 i.V.m. 28/2007) Exkursion (EX): Exkursionen sind meist in einem wird längstens bis zum Außer-Kraft-Treten der Prü- mehrtägigen Block durchgeführte Veranstaltungen an fungsordnung (Amtliches Mitteilungsblatt der Hum- einem anderen Ort, die dazu dienen, sich mit Gegens- boldt-Universität zu Berlin Nr. 38/2006 i.V.m. tänden des Studiums aus eigener Anschauung ver- 28/2007) angeboten. traut zu machen. Kolloquium (KO): Kolloquien zielen auf die aktive Re- flexion vertiefter Fragestellungen aus der Forschung. Sie können die Phase des Studienabschlusses und der Erstellung der Bachelorarbeit ergänzen. 5
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Anlage 1: Modulbeschreibungen Modul I Einführung in die Kunst- und Bildgeschichte I Studienpunkte: 10 Lern- und Qualifikationsziele: Grundlagen der Beschreibung und Analyse von Bildwerken und Architektur. Im Zentrum des Einführungskur- ses steht die Vermittlung der fachspezifischen Terminologie und Methodik (z.B. Ikonographie, Formanalyse und Funktionsgeschichte) sowie die Vorstellung der verschiedenen Medien der Bildkünste (z.B. Malerei, Zeichnung, Skulptur und Plastik, Fotographie, Neue Medien, Kunstgewerbe) und die Vorstellung der ver- schiedenen Bauformen und -aufgaben (Architektur, Städtebau, Gartenkunst). Entsprechend des propädeuti- schen Charakters des Moduls werden in einem Tutorium ausgehend von speziellen Fallbeispielen die Grund- lagen des wissenschaftlichen Arbeitens vertiefend eingeübt. Das im Einführungskurs und Tutorium vermittel- te Wissen wird durch eine Vorlesung im Bereich der Bildkünste oder der Architektur erweitert und gefestigt. Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit der Fachterminologie, Beschreibung und Analyse von Bildwerken und Architektur und die vertiefende Einübung von Techniken des wissenschaftlichen Arbei- tens (Literaturrecherche, Anfertigung von Protokollen, Thesenpapieren, Referaten, Hausarbeiten). Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: keine Lehr- und Präsenz- Anzahl der SP Themenbereiche Lernformen SWS PS oder UE 2 3 SP Einführung in die Fachterminologie und Methodik VL 2 3 SP Exemplarische Konkretisierung TU oder UE 2 2 SP Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Modulabschlussprüfung Klausur von 120 Minuten 2 SP Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls WS SS 6
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Modul II Einführung in die Kunst- und Bildgeschichte II Studienpunkte: 10 Lern- und Qualifikationsziele: Grundlagen der Beschreibung und Analyse von Bildwerken und Architektur. Im Zentrum des Einführungskur- ses steht die Vermittlung der fachspezifischen Terminologie und Methodik (z.B. Ikonographie, Formanalyse und Funktionsgeschichte) sowie die Vorstellung der verschiedenen Medien der Bildkünste (z.B. Malerei, Zeichnung, Skulptur und Plastik, Fotographie, Neue Medien, Kunstgewerbe) und die Vorstellung der ver- schiedenen Bauformen und -aufgaben (Architektur, Städtebau, Gartenkunst). Während im Modul I allgemei- ne kunstgeschichtliche Grundkenntnisse vermittelt werden, stehen im Modul II spezielle Forschungsfragen und Forschungsthemen stärker im Vordergrund. Ziel ist die forschungsorientierte Vermittlung von Kompe- tenzen im Umgang mit der Fachterminologie, Beschreibung und Analyse von Bildwerken und Architektur und die vertiefende Einübung von Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (Literaturrecherche, Anfertigung von Protokollen, Thesenpapieren, Referaten, Hausarbeiten). Das Modul baut auf dem vorangegangenen Mo- dul auf, indem es weniger vom Einzelgegenstand ausgeht als theoretischere Forschungsfragen in den Vor- dergrund stellt. Im Seminar wird eine kritische Herangehensweise an die Gegenstände des Faches eingeübt. Studierende erhalten die Möglichkeit, die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (Literaturrecherche, Anfertigung von Protokollen, Thesenpapieren, Referaten, Hausarbeiten) weiter einzuüben und die Schlüssel- kompetenz des kritischen Denkens und Argumentierens zu erlernen. Im begleitenden Tutorium werden aus- gehend von den Problemstellungen des Seminars, Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens vertieft. In der begleitenden Vorlesung werden die theoretischen Fachfragen in einen größeren Zusammenhang gestellt, das analytische Denken erweitert und gefestigt. Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: keine Lehr- und Präsenz- Anzahl der SP Themenbereiche Lernformen SWS PS oder UE 2 3 SP Einführung in die Fachterminologie und Methodik VL 2 3 SP Exemplarische Konkretisierung TU oder UE 2 2 SP Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Modulabschlussprüfung Hausarbeit von ca. 10 Seiten 2 SP Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls WS SS 7
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Modul III Mittelalter Studienpunkte: 10 Lern- und Qualifikationsziele: Kenntnisse der Bedingungen und Techniken von Produktion und Rezeption mittelalterlicher Bau- und Bild- werke, ihrer Ikonographie, Form- und Funktionsgeschichte. Damit verbunden wird eine Vertiefung in der Kenntnis unterschiedlicher kunstgeschichtlicher Methoden. Ziel ist ein Ausbau der Fähigkeit zur kunsthistori- schen Beschreibung mittelalterlicher Kunst aus unterschiedlichen Gattungen an konkreten Fällen (Architek- tur, Malerei, Plastik, Kunstgewerbe, usw.) und deren Interpretation im zeitlichen und räumlichen Kontext, sowie der Ausbau der Fähigkeit zur Reflexion gattungsgeschichtlicher und medienspezifischer Aspekte. In den Lehrveranstaltungen erlernen die Studierenden die folgenden berufsqualifizierenden Schlüsselkompe- tenzen: Einzelphänomene in größeren Zusammenhängen zu sehen, kritisch zu analysieren, und zu reflektie- ren. Darüber hinaus werden die Fähigkeiten der mündlichen und schriftlichen Präsentation ausgebaut, das visuelle Gedächtnis und Einzel- und Teamarbeit geschult.. Daneben wird auch der Umgang mit dem Artefakt in seiner konkreten Umgebung (Stadt- oder Gartenraum, baulicher Kontext, Museum, Sammlung, Galerie, Archiv usw.) und damit die praxisrelevante Anwendung des erworbenen Wissens eingeübt. Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: keine Lehr- und Präsenz- Anzahl der SP Themenbereiche Lernformen SWS VL oder SE 2 3 SP Mittelalterliche Kunst SE oder UE 2 3 SP Mittelalterliche Kunst Modulabschlussprüfung Hausarbeit von 15 - 20 Seiten oder Klausur von 120 Minuten oder mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten 4 SP Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls WS SS 8
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Modul IV Neuzeit Studienpunkte: 10 Lern- und Qualifikationsziele: Kenntnisse der Bedingungen und Techniken von Produktion und Rezeption neuzeitlicher Bau- und Bildwerke, ihrer Ikonographie, Form- und Funktionsgeschichte sowie Einblicke in die Geschichte der Kunsttheorie und der Sammlungsgeschichte. Damit verbunden wird eine Vertiefung in der Kenntnis unterschiedlicher kunstge- schichtlicher Methoden. Ziel ist ein Ausbau der Fähigkeit zur kunsthistorischen Beschreibung neuzeitlicher Kunst an konkreten Fällen aus unterschiedlichen Gattungen (Architektur, Malerei, Plastik, Kunstgewerbe, usw.) und deren Interpretation im zeitlichen und räumlichen Kontext sowie der Reflexion gattungsgeschicht- licher und medienspezifischer Aspekte. In den Lehrveranstaltungen erlernen die Studierenden die folgenden berufsqualifizierenden Schlüsselkompe- tenzen: Einzelphänomene in größeren Zusammenhängen zu sehen, kritisch zu analysieren, und zu reflektie- ren. Darüber hinaus werden die Fähigkeiten der mündlichen und schriftlichen Präsentation ausgebaut, das visuelle Gedächtnis und Einzel- und Teamarbeit geschult. Daneben wird auch der Umgang mit dem Artefakt in seiner konkreten Umgebung (Stadt- oder Gartenraum, baulicher Kontext, Museum, Sammlung, Galerie, Archiv usw.) und damit die praxisrelevante Anwendung des erworbenen Wissens eingeübt. Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: keine Lehr- und Präsenz- Anzahl der SP Themenbereiche Lernformen SWS VL oder SE 2 3 SP Kunst der Neuzeit SE oder UE 2 3 SP Kunst der Neuzeit Modulabschlussprüfung Hausarbeit von 15 - 20 Seiten oder Klausur von 120 Minuten oder mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten 4 SP Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls WS SS 9
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Modul V Moderne und Gegenwart Studienpunkte: 10 Lern- und Qualifikationsziele: Kenntnisse der Bedingungen und Techniken von Produktion und Rezeption von Bau- und Bildwerken vom Beginn der Moderne bis in die Gegenwart, ihrer Ikonographie, Form- und Funktionsgeschichte sowie ihrer In- stitutionen. Damit verbunden geht es auch um die Vermittlung unterschiedlicher kunstgeschichtlicher Metho- den. Ziel ist ein Ausbau der Fähigkeit zur kunsthistorischen Beschreibung moderner und/oder aktueller Kunst an konkreten Fällen aus unterschiedlichen Gattungen (Architektur, Malerei, Plastik, Kunstgewerbe, Fotogra- fie, Film, Video, Computer) und deren Interpretation sowie der Reflexion gattungsgeschichtlicher und me- dienspezifischer Aspekte. In den Lehrveranstaltungen erlernen die Studierenden die folgenden berufsqualifizierenden Schlüsselkompe- tenzen: Einzelphänomene in grösseren Zusammenhängen zu sehen, kritisch zu analysieren, und zu reflektie- ren. Darüber hinaus werden die Fähigkeiten der mündlichen und schriftlichen Präsentation ausgebaut, das visuelle Gedächtnis und Einzel- und Teamarbeit geschult. Daneben wird auch der Umgang mit dem Artefakt in seiner konkreten Umgebung (Stadt- oder Gartenraum, baulicher Kontext, Museum, Sammlung, Galerie, Archiv usw.) und damit die praxisrelevante Anwendung des erworbenen Wissens eingeübt. Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: keine Lehr- und Präsenz- Anzahl der SP Themenbereiche Lernformen SWS VL oder SE 2 3 SP Kunst der Moderne und Gegenwart SE oder UE 2 3 SP Kunst der Moderne und Gegenwart (das Seminar soll nach Möglichkeit einen anderen Bereich der moder- nen oder Gegenwartskunst erschließen als die Vorle- sung) Modulabschlussprüfung Hausarbeit von 15 - 20 Seiten oder Klausur von 120 Minuten oder mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten 4 SP Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls WS SS 10
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Modul VI Bildgeschichte/Methoden/Wissenschaftsgeschichte Studienpunkte: 10 Lern- und Qualifikationsziele: Kenntnisse der Fachgeschichte, ihrer Fragestellungen, theoretischen Grundlagen und Methoden. Thematisiert werden darüber hinaus in transdisziplinärer Perspektive Produktion und Funktion visueller Artefakte. Ziel ist die Vermittlung wissenschaftshistorischer Kenntnisse, die Befähigung zur Analyse und Reflexion der Funkti- ons- und Herstellungsbedingungen wie Wirkungsweisen von Bildern in unterschiedlicher historischen und funktionalen Kontexten, von populären bis hin zu akademischen Wissenskulturen, sowie die Befähigung zu transdisziplinärem Arbeiten. In den Lehrveranstaltungen erlernen die Studierenden die folgenden berufsqualifizierenden Schlüsselkompe- tenzen: Einzelphänomene in größeren Zusammenhängen zu sehen, kritisch zu analysieren, und zu reflektie- ren. Darüber hinaus werden die Fähigkeiten der mündlichen und schriftlichen Präsentation ausgebaut, das visuelle Gedächtnis und Einzel- und Teamarbeit geschult. Daneben wird auch der Umgang mit dem Artefakt in seiner konkreten Umgebung (Stadt- oder Gartenraum, baulicher Kontext, Museum, Sammlung, Galerie, Archiv usw.) und damit die praxisrelevante Anwendung des erworbenen Wissens eingeübt. Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: keine Lehr- und Präsenz- Anzahl der SP Themenbereiche Lernformen SWS SE oder UE 2 3 SP Wissenschaftsgeschichte Transdisziplinarität VL oder SE 2 3 SP Wissenschaftsgeschichte Transdisziplinarität Modulabschlussprüfung Hausarbeit im Umfang von 15 - 20 Seiten oder Klausur von 120 Minuten oder mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten 4 SP Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls WS SS 11
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Modul VII Exkursion Studienpunkte: 5 Lern- und Qualifikationsziele: Die Exkursion dient der Erweiterung und Verbesserung der Kenntnis von Bau- und Bildwerken durch Autopsie vor Ort sowie der Intensivierung der Vertrautheit mit Originalen. Ziel ist außerdem die Vermittlung von Kom- petenzen in der Beschreibung und Analyse der Präsentationsformen von Kunstwerken in Museen, Sammlun- gen, Galerien usw. sowie der topographischen, stadträumlichen oder gartenkünstlerischen Zusammenhänge, in denen Bauwerke stehen. In diesem Modul stehen der Erwerb der folgenden Schlüsselkompetenzen im Vordergrund: Teamfähigkeit und verbale Kommunikations- und Präsentationstechniken vor Ort. Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: keine Lehr- und Präsenz- Anzahl der SP Themen, Inhalte Lernformen SWS Blocksemi- 2 Themenbereiche der Module III bis VI nar/Vor- bereitung Exkursion 3 SP Themenbereiche der Module III bis VI mit einer Dauer von insgesamt mind. fünf Tagen inkl. Nachberei- tung Modulabschlussprüfung Exkursionsbericht mit „bestanden/nicht bestanden“ Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls WS SS 12
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Modul VIII Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen Studienpunkte: 30 Lern- und Qualifikationsziele: Das Praxismodul bietet Informationen über mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder und gibt die Möglichkeit der Orientierung und Schwerpunktsetzung im Hinblick auf Berufsqualifikation und Berufseinstieg. Vermittelt wer- den Grundlagen der Praxis kunsthistorischen und bildwissenschaftlichen Arbeitens in verschiedenen Berufs- feldern. Das Praxismodul ermöglicht darüber hinaus den Erwerb von fachspezifischen, fachfremden und/oder fächer- übergreifenden Schlüsselqualifikationen sowie den Erwerb von praxisrelevantem Anwendungswissen. Bestandteil des Moduls ist der Besuch einer Veranstaltung des Seminars für künstlerisch-ästhetische Praxis. Hier werden künstlerische Arbeitstechniken wie verschiedene Druckverfahren, Zeichentechniken u.ä. prak- tisch eingeübt. Weiterhin ermöglicht das Praxismodul die Aneignung von computergestützten Forschungspraktiken und Bild- dateien sowie die Anwendung von Fach- und Methodenwissen auf praktischer, berufsnaher Ebene ebenso wie die Reflexion über die gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die weitere berufliche Orientierung. Im Praxiskolloquium werden die im Praxismodul gewonnenen Erfahrungen evaluiert und im Rahmen eines öf- fentlichen Gruppengesprächs reflektiert. Das Praxismodul wird mit „bestanden/nicht bestanden“ abgeschlossen. Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: keine Lehr- und Präsenz- Anzahl der SP Themenbereiche Lernformen SWS Praxisorien- 9 SP Fachspezifisches Anwendungswissen: tierte Lehr- - Kompetenzen im Umgang mit Bild- und Litera- veranstal- turdatenbanken, Bildbearbeitungs- und Präsenta- tungen (PL) tionsprogrammen; Einsatz technischer Medien für die Arbeitsorganisation, Recherche, Präsentation und wissenschaftliche Aufarbeitung (2 SWS, 3 SP) - Praxisbereiche kunsthistorischer Arbeit, z. B. Seminare u. Übungen in Berufsfeldern wie Muse- umskunde, Ausstellungswesen, Denkmalpflege, Medien, Kunstkritik, Journalismus usw. (2 SWS, 3 SP) - Veranstaltung des Seminars für künstlerisch- ästhetische Praxis zur praktischen Einübung künstlerischer Arbeitstechniken wie Druck- verfahren, Aktzeichnen u.ä. (2 SWS, 3 SP) Praxisorien- 5 – 13 SP Angebote nach freier Wahl (fächerübergreifende und tierte Lehr- fachfremde Schlüsselqualifikationen): veranstal- - Sprachkurse moderne Fremdsprachen/Latein tungen (PL) (max. 10 SP) - Präsentationstechniken, Rhetorik (bspw. Angebo- te des Career Centers der HU) (max. 5 SP) - Arbeit in Gremien der HU (max. 2 SP) Praktikum mind. 4, 8 – 16 SP Mind. 160 Arbeitsstunden im Semester oder entspre- bzw. max. 8 Wo- chend vierwöchiges Praktikum in der vorlesungsfrei- praktische chen en Zeit oder praktische Tätigkeit (z. B. qualifizierte Leistungen Nebenjobs, studentische Hilfskraft, Tutorien) (incl. Praktikumsbericht, 3-5 Seiten) PKO 1 Praxiskolloquium mit öffentlichem Gruppengespräch Modulabschlussprüfung Praxiskolloquium mit „bestanden/nicht bestanden“ Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester (3.-5. Semester) Beginn des Moduls WS SS 13
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Modul IX Spezialisierung Studienpunkte: 10 Lern- und Qualifikationsziele: Setzung eines individuellen Schwerpunktes, in dem die bisher erworbenen Kenntnisse zeitlich oder gegens- tandsbezogen erweitert bzw. vertieft werden sollen. Ziel ist die Schulung des selbständigen wissenschaftli- chen Arbeitens im Hinblick auf die Erstellung der Bachelorarbeit, die pointierte Präsentation von Thesen im Vortrag, die strukturierte Darstellung und Diskussion von Forschungsergebnissen und die Entwicklung eige- ner Interpretationsansätze in schriftlicher Form. Es wird empfohlen, dieses Modul als Auslandsstudium an ei- ner der Partneruniversitäten zu absolvieren. Sprachvorbereitende Studienanteile können z. B. im Sprachen- zentrum geleistet und als berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation angerechnet werden. Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul: Abschluss der Module I und II Lehr- und Präsenz- Anzahl der SP Themenbereiche Lernformen SWS SE 2 3 SP Vertiefung oder Erweiterung in einem selbstgewähl- ten Schwerpunkt aus dem thematischen Bereich des Mittelalters, der Neuzeit, der Moderne und Gegen- wart oder der Bildgeschichte SE 2 3 SP Vertiefung oder Erweiterung in einem selbstgewähl- ten Schwerpunkt aus dem thematischen Bereich des Mittelalters, der Neuzeit, der Moderne und Gegen- wart oder der Bildgeschichte ODER Forschungs- 2 6 SP frei wählbar seminar o- der Studien- projekt Modulabschlussprüfung Hausarbeit im Umfang von ca. 15 - 20 Seiten oder Klausur von 120 Minuten 4 SP oder: Forschungsarbeit im Forschungsseminar oder Studienprojekt ca. 20 Seiten 4 SP Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls WS SS 14
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Modul X Bachelorarbeit Studienpunkte: 15 Lern- und Qualifikationsziele: In der Bachelorarbeit weisen die Studierenden durch die schriftliche Darstellung und Bearbeitung einer Prob- lemstellung aus dem Bereich Kunst- und Bildgeschichte ihre Befähigung zum selbstständigen wissenschaftli- chen Arbeiten nach. Das Modul schult die Schlüsselkompetenzen der Selbstorganisation, des eigenverantwortlichen und wissen- schaftlichen Arbeitens, sowie der schriftlichen Kommunikations- und Präsentationstechniken. Voraussetzungen für die Anmeldung: Erfolgreicher Abschluss der Module I bis VI KO 2 3 SP Vertiefung in einem selbstgewählten Schwerpunkt aus den thematischen Bereichen der Module III bis VIII Modulabschlussprüfung Bachelorarbeit im Umfang von etwa 90.000 Zeichen bzw. ca. 45 Seiten 12 SP Dauer des Moduls 1 Semester 2 Semester Beginn des Moduls WS SS 15
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Anlage 2: Idealtypischer Studienverlaufsplan für das Kernfach Hier finden Sie die im Studiengang angebotenen Lehrveranstaltungen in den jeweiligen Modulen und eine Aufstellung der Studienpunkte (SP) im jeweiligen Semester in einem idealtypischen, so aber nicht verpflichtenden Studienverlauf. Das 4. oder 5. Semester kann an einer Universität im Ausland studiert werden. Es wird empfohlen, das Modul IX Spezialisierung im 5. Fachsemester als Auslandsstudium an einer der Partneruniversitäten zu absolvieren. Sprachvorbereitende Studienanteile können z. B. im Sprachenzentrum geleistet und als berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation angerechnet werden. 1. Studienjahr 2. Studienjahr 3. Studienjahr SP (incl. MAP MAP) Module 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester I Einführung in die VL + PS + Klausur von 120 Min. Kunst- und Bildge- TU 10 (2 SP) schichte I 8 SP, 6 SWS II Einführung in die VL + PS + Hausarbeit von ca. 10 Seiten Kunst- und Bildge- TU 10 (2 SP) schichte II 8 SP, 6 SWS III Mittelalter VL/SE + SE/UE 10 6 SP, 4 SWS IV Neuzeit VL/SE + SE/UE 10 Hausarbeit von ca. 15-20 Seiten 6 SP, 4 SWS oder Klausur von 120 Min. oder V Moderne und VL/SE + mündliche Prüfung von ca. 30 Gegenwart SE/UE 10 Min. (4 SP) 6 SP, 4 SWS VI Bildgeschichte/ VL/SE + Methoden/Wissen- SE/UE 10 schaftsgeschichte 6 SP, 4 SWS VII Exkursion Exkursion insgesamt mind. 5 Tage Exkursionsbericht mit „bestan- 5 den/nicht bestanden“ VIII Berufsfeld- Praktikum (10 SP) Teilnahme am Praxiskolloquium bezogene Zusatz- Praxisorientierte Lehrveranstaltungen (20 SP) 30 mit „bestanden/nicht bestanden“ qualifikationen IX Spezialisierung SE + HS Hausarbeit von 15 - 20 Seiten (als Auslandsstudi- 6 SP, 4 SWS oder Klausur von 120 Min. (4 SP) um möglich) oder 10 oder: FS/SP Forschungsarbeit ca. 20 Seiten 6 SP, 2 SWS (4 SP) X Bachelorarbeit BA-Arbeit BA-Arbeit (15 SP) 15 15 SP SP (incl. MAP) 20 20 20 25 20 15 120 16
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Idealtypischer Studienverlaufsplan für das Zweitfach 1. Studienjahr 2. Studienjahr 3. Studienjahr SP (incl. MAP MAP) Module 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester I Einführung in die VL + PS + Klausur von 120 Min. Kunst- und Bildge- TU 10 (2 SP) schichte I 8 SP, 6 SWS II Einführung in VL + PS + Hausarbeit von ca. 10 Seiten (2 die Kunst- und TU 10 SP) Bildgeschichte II 8 SP, 6 SWS III Mittelalter VL/SE + SE/UE 10 6 SP, 4 SWS IV Neuzeit VL/SE + SE/UE 10 Hausarbeit von ca. 15-20 Seiten 3 SP, 2 SWS 3 SP, 2 SWS oder Klausur von 120 Min. oder V Moderne und VL/SE + mündliche Prüfung von ca. 30 Gegenwart SE/UE 10 Min. (4 SP) 6 SP, 4 SWS VI Bildgeschichte/ VL/SE + Methoden/Wissen- SE/UE 10 schaftsgeschichte 6 SP, 4 SWS SP (incl. MAP) 10 10 13 17 10 60 17
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Idealtypischer Studienverlaufsplan für das Beifach 1. Studienjahr 2. Studienjahr 3. Studienjahr SP (incl. MAP MAP) Module 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester I Einführung in die VL + PS + Klausur von 120 Min. Kunst- und Bildge- TU 10 (2 SP) schichte I 8 SP, 6 SWS ODER II Einführung in VL + PS + Hausarbeit von ca. 10 Seiten (2 die Kunst- und TU 10 SP) Bildgeschichte II 8 SP, 6 SWS III Mittelalter VL/SE + SE/UE 10 6 SP, 4 SWS ODER Hausarbeit von ca. 15-20 Seiten IV Neuzeit VL/SE + oder Klausur von 120 Min. oder SE/UE 10 mündliche Prüfung von ca. 30 6 SP, 4 SWS Min. (4 SP) ODER V Moderne und VL/SE + Gegenwart SE/UE 10 6 SP, 4 SWS SP (incl. MAP) 10 10 20 18
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 Prüfungsordnung für das Bachelorstudium Kunst- und Bildgeschichte Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfassung der Hum- der des Ausschusses bleiben im Amt, bis die ihnen boldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt Nachfolgenden ihr Amt angetreten haben. der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 28/2006) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III am (2) Der Prüfungsausschuss besteht aus 4 Hochschul- 20. April 2009 die folgende Prüfungsordnung erlas- lehrerinnen und -lehrern, 2 wissenschaftlichen Mitar- sen.* beitenden und 1 Studierenden. Die Hochschullehre- rinnen und -lehrer müssen die Mehrheit der Stimmen haben. Der Ausschuss wählt aus der Gruppe der § 1 Geltungsbereich Hochschullehrenden den oder die Vorsitzende/n und § 2 Prüfungsausschuss eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. § 3 Prüferinnen und Prüfer § 4 Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen, (3) Der Prüfungsausschuss Anerkennung von Leistungen, Regelstudienzeit – bestellt die Prüferinnen/Prüfer, § 5 Form der Prüfungen – achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen § 6 Studienabschluss und Bachelorarbeit eingehalten werden; Mitglieder haben das Recht, § 7 Sprache in Prüfungen bei der Abnahme der Prüfungen zugegen zu § 8 Wiederholung von Prüfungen sein, § 9 Ausgleich von Nachteilen, Vereinbarkeit von – berichtet regelmäßig dem Fakultätsrat über Prü- Familie und Studium fungen und Studienzeiten, § 10 Versäumnis und Rücktritt, Verzögerung, – informiert regelmäßig über die Notengebung, Täuschung und Ordnungsverstoß – entscheidet über die Anerkennung von Leistun- § 11 Benotung von Prüfungsleistungen gen, § 12 Abschlussnote – gibt Anregungen zur Studienreform. § 13 Scheine, Zeugnisse, Diploma Supplement und akademischer Grad (4) Der Ausschuss kann durch Beschluss Zuständig- § 14 Nachträgliche Aberkennung des Grades, keiten auf Vorsitzende und deren Stellvertretende ü- Heilung von Fehlern bertragen. Der Prüfungsausschuss wird über alle Ent- § 15 Einsicht in die Prüfungsakten scheidungen zeitnah informiert. § 16 In-Kraft-Treten (5) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind zur Anlage: Übersicht über Modulabschlussprüfungen Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Sofern sie nicht dem öffentlichen Dienst angehören, sind sie durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende entsprechend zu verpflichten. § 1 Geltungsbereich § 3 Prüferinnen und Prüfer Diese Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studienordnung für dieses Fach und der Allgemeinen Prüfungen in den Modulen werden von den Lehrenden Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten abgenommen, die im Modul lehren und vom Prü- (ASSP). fungsausschuss als Prüferinnen und Prüfer bestellt sind. Bestellt werden dürfen nur Lehrende, soweit sie zu selbstständiger Lehre berechtigt sind. Die Bachelo- § 2 Prüfungsausschuss rarbeit wird von Hochschullehrerinnen oder -lehrern oder von habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeiten- (1) Für Prüfungen im Fach Kunst- und Bildgeschichte den betreut und bewertet. ist der Prüfungsausschuss Kultur- und Kunstwissen- schaften zuständig. Der Ausschuss wird auf Vorschlag der im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III § 4 Umfang der Studien- und Prüfungs- vertretenen Gruppen durch den Fakultätsrat für 2 leistungen, Anerkennung von Leistun- Jahre eingesetzt. Er kann im Laufe dieser Zeit durch gen, Regelstudienzeit Mehrheitsbeschluss durch einen neuen Ausschuss er- setzt werden. Die Amtszeit des studentischen Mit- (1) Im Kombinationsstudiengang entfallen 90 SP auf glieds kann auf ein Jahr begrenzt werden. Die Mitglie- das Kernfach einschließlich Bachelorarbeit, 60 SP auf ein Zweitfach und 30 SP auf die berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikationen. * Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und For- schung hat die Prüfungsordnung am 30. Juni 2009 mit einer Befristung bis zum 30. September 2010 bestätigt. 19
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 (2) Die Leistungsanforderungen im Studium ergeben § 6 Studienabschluss und Bachelorarbeit sich aus dem Studienangebot gemäß §§ 3 und 7 der (1) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer die Mo- Studienordnung und den im Anhang ausgewiesenen dulabschlussprüfungen der folgenden Module bestan- Modulabschlussprüfungen. Die dort genannten Module den hat: werden grundsätzlich mit einer Modulabschlussprü- Modul I Einführung in die Kunst- und Bildgeschichte I fung abgeschlossen. Studienpunkte werden erst dann Modul II Einführung in die Kunst- und endgültig vergeben, wenn alle Nachweise erbracht Bildgeschichte II und die Modulabschlussprüfung bestanden worden ist. Modul III Mittelalter Dies gilt auch für Leistungen, die an anderen Hoch- Modul IV Neuzeit schulen erbracht worden sind. Modul V Moderne und Gegenwart Modul VI Bildwisssenschaft (3) Der Bachelorstudiengang wird in einer Regelstu- /Methoden/Wissenschaftsgeschichte dienzeit von sechs Semestern abgeschlossen. (2) Ein Bachelorstudium ist erfolgreich abgeschlossen, (4) Die Anerkennung von Leistungen in anderen Fä- wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen gemäß chern oder an anderen Hochschulen richtet sich nach Anlage in den Fächern erfolgreich erbracht und eine den maßgeblichen Regelungen der Humboldt-Univer- Bachelorarbeit im Kernfach mit einem Umfang von sität zu Berlin. 12 Studienpunkten (und ein Kolloquium) mindestens mit ausreichend benotet worden ist. (5) Leistungen, die während eines Studienaufenthalts im Ausland auf der Grundlage einer Studienvereinba- (3) In der Bachelorarbeit weisen Studierende nach, rung („learning agreement“) erbracht worden sind, dass sie ein Thema aus ihrem Fachgebiet selbststän- werden anerkannt. dig wissenschaftlich bearbeiten können. Sie ist inner- halb von acht Wochen zu erstellen, soll in der Regel einen Umfang von 90.000 Zeichen bzw. 45 Seiten § 5 Form der Prüfungen Text nicht überschreiten und ist mit einer unter- (1) Prüfungsleistungen werden in unterschiedlichen schriebenen Erklärung zur Beachtung dieser Prü- Formen erbracht. Möglich sind mündliche, schriftliche fungsordnung, zur eigenständigen Anfertigung der und multimediale Prüfungsleistungen. Die Prüfungs- Arbeit und zur erstmaligen Einreichung einer Bachelo- leistung muss so gestaltet sein, dass sie die für das rarbeit in diesem Studiengebiet in dreifacher Ausferti- Modul in der Studienordnung ausgewiesene Arbeits- gung und grundsätzlich auch in elektronischer Form belastung der Studierenden nicht erhöht. Sind für die beim Prüfungsausschuss einzureichen. Modulabschlussprüfung alternative Prüfungsformen vorgesehen, ist die jeweilige Prüfungsform zu Beginn (4) Das Thema der Bachelorarbeit vergeben die vom des Moduls bekannt zu geben. Prüfungsausschuss zu bestellenden Prüferinnen oder Prüfer, die auch die Betreuung und ein Gutachten zur (2) In mündlichen Prüfungen weisen Studierende Arbeit übernehmen, nach einer Besprechung mit dem nach, dass sie ein breites und integriertes Wissen der oder der Studierenden. Studierende können Themen wissenschaftlichen Grundlagen ihres Studienfaches vorschlagen, ohne dass dem Vorschlag gefolgt wer- sowie ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theo- den muss. Studierende können ein Thema innerhalb rien und Methoden erworben haben, dass sie fachbe- von 14 Tagen nach Ausgabe an den Prüfungsaus- zogene Positionen und Problemlösungen erarbeiten schuss zurückgeben; sie erhalten dann ein neues und argumentativ verteidigen können. Mündliche Prü- Thema zur Bearbeitung. fungen verlängern sich, wenn mehrere Studierende gemeinsam geprüft werden. Sie werden protokolliert. (5) Die Bachelorarbeit wird unabhängig vom ersten Die Note wird dem oder der Studierenden im An- Gutachten von einem zweiten Prüfer bzw. einer zwei- schluss an die Prüfung mitgeteilt und begründet. An- ten Prüferin begutachtet, die ebenfalls der Prüfungs- dere Personen können auf Wunsch der oder des Stu- ausschuss bestellt. Die Note ergibt sich aus dem a- dierenden bei der Prüfung anwesend sein. rithmetischen Mittel der Notenvorschläge in den bei- den Gutachten. Weichen die Notenvorschläge um zwei (3) In schriftlichen Prüfungen weisen Studierende oder mehr Noten voneinander ab oder wird ein „nicht nach, dass sie die wissenschaftlichen Grundlagen ih- ausreichend“ vorgeschlagen, bestellt der Prüfungs- res Studienfaches auf eine Tätigkeit oder einen Beruf ausschuss ein weiteres Gutachten und setzt die Note anwenden, Problemlösungen und Argumente in ihrem auf der Grundlage der drei Gutachten fest. Fachgebiet eigenständig bearbeiten, die dafür rele- vanten Informationen recherchieren, bewerten und interpretieren und daraus wissenschaftlich fundierte § 7 Sprache in Prüfungen Urteile ableiten können. Die Note von schriftlichen Prüfungen werden in der Regel in deutscher Sprache Prüfungen wird Studierenden spätestens vier Wochen erbracht. Prüferinnen und Prüfer können aus fachli- nach der Prüfung mitgeteilt; sie wird schriftlich oder chen Gründen Prüfungen in anderen Sprachen ab- mündlich begründet. nehmen. Über Ausnahmen aus individuellen Gründen entscheidet der Prüfungsausschuss auf schriftlichen (4) In multimedialen Prüfungen weisen Studierende Antrag. nach, dass sie unter Nutzung unterschiedlicher Me- dien Themen aus ihrem Fachgebiet selbstständig be- arbeiten und Ergebnisse präsentieren können. 20
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 § 8 Wiederholung von Prüfungen (3) Der Prüfungsausschuss muss Studierende anhö- ren, ihnen belastende Entscheidungen unverzüglich (1) Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen kön- mitteilen, sie begründen und mit einer Rechtsbehelfs- nen zwei Mal wiederholt werden. Die erste Wiederho- belehrung versehen. Studierende haben das Recht, lung soll Studierenden vor Beginn der Vorlesungszeit, belastende Entscheidungen des Prüfungsausschusses die zweite Wiederholung muss vor Ende der Vorle- innerhalb von acht Wochentagen auf der Grundlage sungszeit des auf die nicht bestandene Prüfung fol- eines begründeten Antrags vom Ausschuss überprü- genden Semesters ermöglicht werden. fen zu lassen. (2) Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann nur ein Mal, auf Wunsch mit einem neuen Thema, wiederholt § 11 Benotung von Prüfungsleistungen werden. Fehlversuche an anderen Universitäten im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes wer- (1) Die Benotung aller Prüfungsleistungen orientiert den angerechnet. Die Erstellung der zweiten Bache- sich an den allgemeinen Regelungen der Humboldt- lorarbeit sollte spätestens drei Monate nach dem Be- Universität zu Berlin und am European Credit Transfer scheid über die erste Arbeit beginnen. System (ECTS). Es werden folgende Noten vergeben: 1 = sehr gut – eine hervorragende Leistung, ggf. § 9 Ausgleich von Nachteilen, Vereinbar- auch 1,3 keit von Familie und Studium 2 = gut – eine Leistung, die erheblich über den Wer wegen länger andauernder oder ständiger kör- durchschnittlichen Anforderungen liegt; ggf. perlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen auch 1,7 oder 2,3 oder wegen der Betreuung von Kindern oder anderen 3 = befriedigend – eine Leistung, die durch- Angehörigen nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen schnittlichen Anforderungen entspricht, ggf. und Studienleistungen ganz oder teilweise in der vor- auch 2,7 oder 3,3 gesehenen Form oder zur vorgesehenen Zeit zu er- 4 = ausreichend – eine Leistung, die trotz ihrer bringen, hat einen Anspruch auf den Ausgleich dieser Mängel noch den Anforderungen genügt, ggf. Nachteile. Der Prüfungsausschuss legt auf Antrag und auch 3,7 in Absprache mit der oder dem Studierenden und der 5 = nicht ausreichend – eine Leistung, die wegen oder dem Prüfenden Maßnahmen fest, wie eine erheblicher Mängel den Anforderungen nicht gleichwertige Prüfung erbracht werden kann. Maß- mehr genügt nahmen sind insbesondere verlängerte Bearbeitungs- zeiten, Nutzung anderer Medien, Prüfung in einem (2) Wird aus mehreren Noten eine Gesamtnote gebil- bestimmten Raum oder ein anderer Prüfungszeit- det, wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem punkt. Die Inanspruchnahme der Schutzfristen nach Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden dem Mutterschutzgesetz bzw. Bundeserziehungsgeld- ohne Rundung gestrichen. Es gilt: gesetz gilt entsprechend. – bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 = sehr gut § 10 Versäumnis und Rücktritt, Verzöge- – bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich rung, Täuschung und Ordnungsverstoß 2,5 = gut – bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich (1) Wer zu einem Prüfungstermin nicht erscheint, die 3,5 = befriedigend Prüfung abbricht oder die Frist für die Erbringung der – bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich Prüfungsleistung überschreitet, hat die Prüfung nicht 4,0 = ausreichend bestanden. Dies gilt nicht, wenn dafür triftige Gründe – bei einem Durchschnitt ab 4,1 = nicht ausrei- vorliegen. Diese Gründe müssen unverzüglich dem chend Prüfungsausschuss mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Prüfungsausschuss teilt dem oder der § 12 Abschlussnote Studierenden mit, ob die Gründe anerkannt werden. Ist dies der Fall, darf die Prüfung nachgeholt oder die (1) Die Gesamtnote für den erfolgreichen Abschluss Frist verlängert werden; bereits erbrachte Leistungen eines Bachelorstudiengangs setzt sich aus den Noten sind anzuerkennen. aller Modulabschlussprüfungen und der Note der Ba- chelorarbeit, gewichtet nach den jeweils zu erbrin- (2) Wer das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch genden Studienpunkten, zusammen. Täuschung, durch Verwendung von Quellen ohne de- ren Nennung, durch Zitate ohne Kennzeichnung oder (2) Die Gesamtnote wird zusätzlich im Einklang mit durch Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu be- der jeweils geltenden ECTS-Bewertungsskala ausge- einflussen sucht oder andere Studierende im Verlauf wiesen. Näheres dazu regelt die Allgemeine Satzung der Prüfung stört, hat die Prüfung nicht bestanden. In für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Hum- schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss boldt-Universität zu Berlin. bestimmen, dass eine Wiederholung der Prüfung nicht möglich ist. Wird die Täuschung oder der Versuch erst nach Erteilung des Nachweises bekannt, wird der Nachweis rückwirkend aberkannt. 21
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 26/2009 § 13 Scheine, Zeugnisse, Diploma Supple- § 16 In-Kraft-Treten ment und akademischer Grad (1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer (1) Alle Prüfungsleistungen im Fach Kunst- und Bild- Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der geschichte werden nach Maßgabe der allgemeinen Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. Regelungen für das Studium an der Humboldt- Universität zu Berlin bescheinigt. Studierende erhal- (2) Die bisher gültige Prüfungsordnung (Amtliches ten ein „Diploma Supplement“, das den Anforderun- Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin gen der EU entspricht. Nr. 38/2006 i.V.m. 28/2007) tritt am gleichen Tage außer Kraft, behält jedoch ihre Gültigkeit für Studie- (2) Wer einen Bachelorstudiengang mit dem Kernfach rende, die auf Grundlage dieser Prüfungsordnung ihr Kunst- und Bildgeschichte erfolgreich abschließt, er- Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin aufge- langt den Akademischen Grad „Bachelor of Arts nommen haben. (B.A.)“. (3) Studierende nach Absatz 2 können sich innerhalb von sechs Monaten nach In-Kraft-Treten der vorlie- § 14 Nachträgliche Aberkennung des genden Prüfungsordnung für eine Prüfungsabnahme Grades, Heilung von Fehlern nach dieser Ordnung entscheiden. Die Erklärung muss (1) Wird nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erfolgen und dass die Voraussetzungen für den Abschluss des Stu- ist unwiderruflich. diums nicht erfüllt waren, und hat der oder die Stu- dierende dies vorsätzlich verschwiegen, werden (4) Die Prüfungen nach der bisher gültigen Prüfungs- Zeugnis und Grad durch den Prüfungsausschuss ent- ordnung (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- zogen und die Urkunde eingezogen. Handelte der Universität zu Berlin Nr. 38/2006 i.V.m. 28/2007) oder die Studierende nicht vorsätzlich, sind die Vor- werden bis zum Ende des Sommersemesters 2012 aussetzungen nachträglich zu erfüllen und der Mangel abgenommen. wird durch eine erfolgreiche Bachelorarbeit behoben. (2) Dasselbe gilt, wenn nach Aushändigung des Zeug- nisses bekannt wird, dass der oder die Studierende im Studium getäuscht hat. § 15 Einsicht in die Prüfungsakten Nach Abschluss der jeweiligen Modulabschlussprüfung und der Abschlussprüfung besteht innerhalb von drei Monaten Anspruch auf Einsicht in die eigenen schriftli- chen oder multimedialen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und die Prüfungsprotokolle. Die Einsicht ermöglicht der Prüfungsausschuss auf Antrag. 22
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