Arzneipflanze 2018 - www.hmppa.at - Presseinformation

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Arzneipflanze
    2018
  Presseinformation
   15. Februar 2018

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                                                            Inhalt

1.       Herzlich willkommen – Infos auf einen Blick                                                                           3

2.       Cannabis – Arzneipflanze 2018: Auswahlkriterien, Entscheidungsfindung, Ergebnis                                       4
         Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner

3.       Porträt der Arzneipflanze des Jahres 2018 – Tradition und Kultivierung                                                6
         em. o. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz

4.       Cannabis sativa: Inhaltsstoffe und pharmakologische Wirkung                                                           8
         Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer

5.       Gesetzliche Rahmenbedingungen in Österreich                                                                          11
         Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Brigitte Kopp

6.       Stellenwert der Arzneipflanze 2018 in der medizinischen Praxis                                                       14
         o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress

7.       Zusammenfassung                                                                                                      17

8.       Pressebilder                                                                                                         19

         Beilage: USB-Stick mit Pressemappe, Bilder in Druckqualität

 Die in diesem Text verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen treten der besseren Lesbarkeit halber teilweise nur in einer Form
                                auf, sind aber natürlich gleichwertig auf beide Geschlechter bezogen.

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                                                 1.
                               Herzlich willkommen zum Pressefrühstück

                   Arzneipflanze 2018: Cannabis –
      pharmazeutische Nutzung und ihre Bedeutung in der Medizin
Wann: Donnerstag, 15. Februar 2018, 10 Uhr
Wo: Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien

Heuer steht Cannabis als Arzneipflanze des Jahres 2018 auf dem Siegertreppchen.
Erfahren Sie auf der morgigen Pressekonferenz am Donnerstag, 15. Februar, 10 bis ca. 11.30 Uhr, im Presseclub
Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien, welche Kriterien zu dieser Entscheidung geführt haben, welche
Inhaltsstoffe pharmazeutisch nutzbar sind, bei welchen Diagnosen die Inhaltsstoffe der Arzneipflanze 2018 in
der medizinischen Praxis erfolgreich eingesetzt werden können und was bei den Verschreibungen beachtet
werden muss.

Auf dem Podium:

        Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner, Präsident der HMPPA, Abteilung für Pharmakognosie am
         Institut für Pharmazie, Universität Innsbruck:
         "Cannabis – Arzneipflanze 2018: Auswahlkriterien, Entscheidungsfindung, Ergebnis"

        em. o. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz, Vizepräsident der HMPPA, Abt. Funktionelle Pflanzenstoffe,
          Veterinärmedizinische Universität Wien:
          "Porträt der Arzneipflanze des Jahres 2018 – Tradition und Kultivierung"

        Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer, Vizepräsident der HMPPA, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften,
         Karl-Franzens-Universität Graz:
         "Cannabis sativa: Inhaltsstoffe und pharmakologische Wirkung"

        Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Brigitte Kopp, Vizepräsidentin der HMPPA, Department für Pharmakognosie,
         Universität Wien:
         "Gesetzliche Rahmenbedingungen in Österreich"

        o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress, EDPM, FFPMCAI(hon), Abt. für Spezielle Anästhesie und
          Schmerzmedizin, Medizinische Universität Wien / AKH Wien:
          "Stellenwert der Arzneipflanze 2018 in der medizinischen Praxis"

Audiobeiträge vom heutigen Pressefrühstück finden Sie nach Veranstaltungsende unter:
www.o-ton.at (kostenlose Registrierung für JournalistInnen)

Bilder vom Pressefrühstück gerne auf Anfrage an office@hennrich-pr.at oder:
https://www.flickr.com/photos/vipevents/sets/72157693368073915
© Franz Johann Morgenbesser

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2. Cannabis – Arzneipflanze 2018: Auswahlkriterien, Entscheidungsfindung, Ergebnis

Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner
Präsident der HMPPA, Abteilung für Pharmakognosie am Institut für Pharmazie,
Universität Innsbruck

Die Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) ist ein einzigartiges
Netzwerk, das seit seiner Gründung am 1. Dezember 2006 mit höchster Kompetenz
daran arbeitet, Naturstoffe und pflanzliche Arzneistoffe zu entwickeln, und diese
Erkenntnisse gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft zum Wohle
der Patienten nach modernsten wissenschaftlichen Standards umzusetzen.

Die erklärten Tätigkeitsfelder der HMPPA sind die Grundlagen- und
anwendungsorientierte Forschung sowie deren Umsetzung in der Pharmazeutischen
Industrie sowie die Aus- und Weiterbildung im Bereich pflanzlicher Arzneimittel.

Universitäten in Graz, Innsbruck und Wien arbeiten dabei auf überregionaler Ebene zusammen. Zudem
bestehen Kooperationen mit weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen, Registrierungsbehörden,
Organisationen und Partnern aus der Wirtschaft in Österreich und dem europäischen Umfeld. Seit 2006 hat
sich Österreich mit dieser Plattform im weltweiten Kontext als anerkanntes Kompetenzzentrum für
Phytoforschung etabliert.

Durch die Beteiligung von Wissenschaftlern aus den Fachgebieten Angewandte Botanik, Analytische Chemie,
Phytochemie, Pharmazie, Pharmakognosie und Medizin ist Kompetenz vom Rohstoff bis zum im Handel
erhältlichen pflanzlichen Arzneimittel gegeben. Eine Besonderheit dabei ist auch, dass erstmals Experten aus
westlicher Schulmedizin und Traditioneller Chinesischer Medizin zusammenarbeiten.

Damit werden nicht nur neue „Public-Private-Partnerships“ initiiert und gefördert, sondern Österreichs
Bedeutung als Kompetenzzentrum auf dem Gebiet pflanzlicher Wirkstoffe und Arzneimittel weiter gestärkt.

Die Arzneipflanze des Jahres
Die Wissenschaft gewinnt nicht nur ständig neue Erkenntnisse über die Wirkung der traditionellen
Arzneipflanzen, auch neue Pflanzenwirkstoffe halten Einzug in die Medizin. So wurde beispielsweise 2015 die
Entdeckung des Malariamittels Artemisinin mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. Die Herbal Medicinal Products
Platform Austria (HMPPA) hat sich daher zur Aufgabe gemacht, jährlich die Arzneipflanze des Jahres in
Österreich zu küren. Im vergangenen Jahr hat es das Mutterkraut – aufgrund seiner schmerzstillenden,
präventiven Wirkung bei Migräne – auf den 1. Platz geschafft.

Kriterien für Auswahl
Die Arzneipflanze des Jahres 2018 wurde auch wieder unter Berücksichtigung folgender Kriterien gewählt:
    • Bezug zu Österreich
    • wissenschaftlich aktuell interessant: neue Studien, Forschungsthema eines Instituts, Stimulation von
       Forschung, Würdigung von vorliegenden Ergebnissen
    • Bedeutung in der Medizin und Pharmazie
    • wirtschaftliche Bedeutung
    • neue Indikationsgebiete
    • Aktuelles zu Qualität oder Anbau
    • nicht berücksichtigt werden in Deutschland gekürte Arzneipflanzen des Jahres der letzten Jahre wie
       Saathafer, Kümmel, Johanniskraut, Spitzwegerich, Kapuzinerkresse, Süßholz, Passionsblume und Efeu
       oder Andorn

Cannabis ist Arzneipflanze des Jahres 2018
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien kürt die Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) Cannabis
zur Arzneipflanze des Jahres 2018.

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Ein wissenschaftliches Symposium zur Arzneipflanze 2018 findet am 15. November 2018 von 9-16 Uhr an der
Universität Wien, 1010 Wien, Universitätsring 1, Kleiner Festsaal, statt. Näheres in Kürze auf
http://www.hmppa.at

Präsidium der HMPPA:

Präsident:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner
Tel. 0512/507 58400
E-Mail: hermann.stuppner@uibk.ac.at

Vizepräsidentin:
Univ.-Prof.i.R. Mag. Dr. Dr.h.c. Brigitte Kopp
Tel. 0664/499 55 77
E-Mail: brigitte.kopp@univie.ac.at

Vizepräsident:
Emer. O. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz
Tel. 01/250 77 3100
E-Mail: chlodwig.franz@vetmeduni.ac.at

Vizepräsident, Leiter für TCM-Angelegenheiten:
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer
Tel. 0316/380 87 00
E-Mail: rudolf.bauer@uni-graz.at

Zur Person
Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner
geb. 28.4.1957 in Deutschnofen, Südtirol

Akademischer und beruflicher Werdegang:
Von 1976 bis 1982 studierte er Pharmazie an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. 1985 folgte die
Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München und 1986 ging er für ein Postdoc Jahr an die
University of California, Department of Developmental and Cell Biology, Phytochemical & Toxicology
Laboratory. 1993 habilitierte Stuppner im Fach Pharmakognosie an der LFU Innsbruck. 1997 begann er seine
Tätigkeit als Außerordentlicher Universitätsprofessor in diesem Fach in Innsbruck und seit 2001 ist er
ordentlicher Professor für Pharmakognosie und Leiter des Instituts für Pharmazie/Pharmakognosie an der LFU
Innsbruck. Seit 2004 ist Stuppner Studiendekan der Fakultät für Chemie und Pharmazie und seit 2006 Präsident
bzw. Vizepräsident der Österreichischen Pharmazeutischen Gesellschaft.

Kontakt:
Institut für Pharmazie/Pharmakognosie
Universität Innsbruck
Centrum für Chemie und Biomedizin
6020 Innsbruck, Innrain 80/82
Tel. 0512/50 75 84 00
E-Mail: hermann.stuppner@uibk.ac.at
Web: www.hmppa.at

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3. Porträt der Arzneipflanze des Jahres 2018 – Tradition und Kultivierung
em. o. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz
Vizepräsident der HMPPA, Abt. Funktionelle Pflanzenstoffe, Veterinärmedizinische Universität Wien

Der Hanf (Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der
Hanfgewächse (Cannabaceae). In Österreich wird die Unterart Cannabis sativa ssp.
sativa einerseits v.a. wegen ihrer langen Fasern als Faserhanf landwirtschaftlich im
Feldanbau genutzt. Andererseits wird sie wegen ihres Gehaltes an Cannabinoiden
als Drogenhanf für medizinische Zwecke von der Österreichischen Agentur für
Ernährungssicherheit (AGES) unter streng kontrollierten Bedingungen in
Gewächshäusern kultiviert.
Daneben gibt es noch andere Cannabis-Arten, die in Europa jedoch eine geringere
Rolle spielen: Dazu gehören Cannabis sativa ssp. spontanea, Cannabis indica ssp.
indica sowie Cannabis indica ssp. kafiristanica. Eine sehr nahe Verwandte aus der
Familie der Cannabaceae ist der Hopfen (Humulus). Beiden Pflanzen gemeinsam
ist, dass sie in den weiblichen Blüten viel ätherisches Öl sowie Harz mit vielen
Terpenverbindungen enthalten.

Historische Bedeutung
Hanf zählt zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. Faserhanf ist seit der Antike bekannt. Daraus
wurden v.a. Seile und Gewebe hergestellt sowie Samen und Samenöl genutzt. Heute wird Faserhanf v.a. zur
Herstellung von Dämmstoffen und Textilien verwendet. Aus dem Blattabfall werden Pellets gepresst, die als
Tierfutter oder Brennstoff dienen.
Die medizinische Bedeutung von Hanf war in Europa relativ gering. Es wurden verschiedene Abkochungen der
Blätter bzw. Samen gegen Rotlauf und Pest verwendet. Allerdings wurde auch vor unangenehmen
Nebenwirkungen gewarnt, wie z.B.: „mehret Haupt-Weh … und bringet Tobsucht …“ (Adamus Lonicerus:
Vollständiges Kräuterbuch, S. 350, Ulm 1737). Hingegen wurde Cannabis in Indien und China u.a. als „Nektar
der Verzückung“ gerühmt (Richard Evans Schultes, Albert Hofmann: Pflanzen der Götter, Bern 1980).
Als halluzinogene Drogen gelten „Marihuana“ (weibliche Blüten) und „Haschisch“ (Harz der Blätter und Blüten).
Ein Nebenprodukt des Hanfkrautes bzw. der Blätter ist ätherisches Öl mit den Hauptkomponenten Myrcen,
Pinen, Ocimen, Humulen, Caryophyllen sowie Caryophyllenoxid.

Cannabis-Kultivierung
Bei Cannabis handelt sich um eine einjährige krautige Pflanze, die in der Natur vier bis sechs Meter hoch
werden kann. Die Blüte erfolgt hauptsächlich von Juli bis September, also in Monaten mit abnehmender
Tageslichtlänge. Hanf ist zweihäusig – das bedeutet, es gibt männliche und weibliche Pflanzen – und kann
vegetativ vermehrt werden. Aus den Mutterpflanzen werden für die Produktion von Drogenhanf Stecklinge
hergestellt, die Pflanzen werden in Töpfen gezogen. Aus den geernteten Blüten wird Harz produziert, das
heutzutage einen sehr hohen Gehalt (rund 20 Prozent) an Tetrahydrocannabinol (THC) besitzt.
Ein wichtiges Ziel ist die Züchtung neuer Hanf-Sorten. Für Faserhanf werden dabei folgende Eigenschaften
angestrebt: Lange, reißfeste, flexible Fasern, hoher Ertrag pro Fläche, THC-Gehalt unter 0,2 Prozent (EU),
gegebenenfalls höherer Gehalt an ätherischem Öl, günstige Riech- und Geschmacksstoffe sowie ein höherer
Gehalt an nicht-psychoaktiven Cannabinoiden.
Bei Drogenhanf wird auf große weibliche Blütenstände mit einem hohen Gehalt an THC oder Cannabidiol (CBD)
gesetzt. Ein weiteres Augenmerk liegt auf neuen interessanten Neben-Cannabinoiden, die für medizinische
Zwecke nutzbringend zum Einsatz gebracht werden könnten.

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Zur Person
em. o. Univ.-Prof. Dr. Chlodwig Franz
Vizepräsident der HMPPA, Abt. Funktionelle Pflanzenstoffe, Veterinärmedizinische Universität Wien

Em. O. Univ.-Prof. DI Dr. Dr.habil. Chlodwig Franz wurde 1944 in Graz geboren studierte an der Universität für
Bodenkultur in Wien, an den Universitäten Wien (Biologie) und München (Pharm. Biologie) und an der TU
München-Weihenstephan. Er war Mitarbeiter verschiedener Forschungsprojekte über Arznei- und
Gewürzpflanzen an der Universität und der TU München und 1981-1984 Leiter der Abteilung Arznei- und
Gewürzpflanzen an der TU München – Weihenstephan. Von 1985 bis 2012 war er O. Univ. Prof. für Botanik und
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft und Vorstand des Instituts für Angewandte Botanik und Pharmakognosie
der Veterinärmedizinischen Universität Wien. 2 Amtsperioden fungierte er als Vizerektor für Forschung und
Evaluierung und stellvertretender Rektor der Veterinärmedizinischen Universität, an mehreren europäischen
und außereuropäischen Universitäten war er als Gastprofessor tätig. Seit Herbst 2012 ist Prof. Franz Emeritus.

Die Arbeitsgebiete von Prof. Franz erstrecken sich von der Biodiversität über die Züchtungsgenetik und den
Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen, das Qualitätsmanagement pflanzlicher Arznei- Gewürz- und
Teedrogen sowie pflanzl. Nahrungsergänzungen und Phytopharmaka bis hin zur Phytotherapie in der
Veterinärmedizin. 1988 und 1989 arbeitete er für mehrere Monate für die UN Foundation for Drug Abuse
Control in Bolivien. Er leitete mehrere internationale Forschungsprojekte (EU, ERA-Net, UNIDO, GTZ u.a.) in
Europa, Lateinamerika und Indien, war bzw. ist im Vorstand mehrerer internationaler wissenschaftlicher
Gesellschaften und ist derzeit mit seinem Consultingbüro Med’Arom vorwiegend in Europa tätig. Sein
Werkverzeichnis umfasst mehr als 300 wissenschaftl. Publikationen und Buchbeiträge, etwa 100 wissenschaftl.
Vorträge und 5 Patente.

Kontakt:
AG Funktionelle Pflanzenstoffe
Veterinärmedizinische Universität Wien
1210 Wien, Veterinärplatz 1
Tel. 01/25077 3101 (Sekretariat)
E-Mail: chlodwig.franz@vetmeduni.ac.at
Web: http://www.vetmeduni.ac.at

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4. Cannabis sativa: Inhaltsstoffe und pharmakologische Wirkung
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer,
Vizepräsident der HMPPA,
Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Karl-Franzens-Universität Graz:

Die Arzneipflanze des Jahres 2018, Cannabis sativa, enthält in den weiblichen
Blüten mehr als 100 Cannabinoide (Terpenphenole), welche bisher nur in
Cannabis gefunden wurden. Daneben findet man auch noch ätherisches Öl,
sowie Flavonoide, Zucker etc. Insgesamt sind bereits ca. 500 verschiedene
Inhaltsstoffe bekannt. Das am besten untersuchte Cannabinoid ist Delta9-
Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC). Dieser wichtigste psychoaktive Wirkstoff in
Cannabis wurde 1964 von Yehiel Gaoni und Raphael Mechoulam am Weizmann-
Institut für Wissenschaften in Israel entdeckt. Für Cannabidiol (CBD), ein nicht
psychoaktives Cannabinoid, wurden u.a. entzündungshemmende, anti-psychotische und anti-konvulsive
Wirkungen nachgewiesen. THC und CBD besitzen ein unterschiedliches Wirkspektrum und sind daher auch für
unterschiedliche medizinische Einsatzgebiete geeignet. Die wichtigsten pharmakologischen Effekte von THC
und CBD sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.

Effekte                                         Δ9-THC           CBD
CB1-Rezeptorinteraktion                            ++             ±
CB2-Rezeptorinteraktion                                +          ±
Antiinflammatorisch                                    +          +
Immunmodulierend                                       +          +
Analgetisch (chron. Schmerz)                           +          ±
ZNS-Effekte:
Antikonvulsiv                                          +         ++
Muskelrelaxierend                                  ++             +
Anxiolytisch                                           ±         ++
Psychotrop                                         ++             -
Antipsychotisch                                        -         ++
Antiemetisch                                       ++            ++
Sedierung                                              +          -
Gastrointestinale Effekte:
Appetitsteigerung                                      +          -
 GI-Motilitätssenkung                      ++            +
nach Atakan Z. Ther Adv Psychopharmacol. 2(6):241-54 (2012)

Variable Qualität der getrockneten Hanfpflanze
Die Zusammensetzung der Cannabis-Pflanze unterliegt großen Schwankungen, daher ist auch die Qualität
hochvariabel. Tetrahydrocannabinol liegt in der Cannabis-Pflanze überwiegend als THC-Säure (THCA), einer
Vorläufersubstanz von THC vor. THCA findet sich in unterschiedlichen Mengen in frischem, ungetrocknetem
Cannabis und wird während des Trocknungsprozesses teilweise zu THC dekarboxyliert, insbesondere bei
starker Hitze, beispielsweise beim Rauchen oder bei der Herstellung von essbaren Cannabis-Produkten. Daraus
ergeben sich für Patienten Probleme bei der Dosierung. Dies ist insbesondere in Deutschland relevant, wo
getrocknetes Cannabiskraut auch in der Apotheke bezogen werden kann. Die empfohlene Dosierung laut
Deutschem Arzneimittel-Codex (DAC) beträgt zweimal täglich 5-10 mg THC. 5 mg THC entsprechen z.B. bei
einer THC-reichen Sorte (etwa 22 % THC) 22,7 mg der getrockneten Pflanze, bei einer THC-armen Sorte (etwa
6,3 % THC) jedoch 79,4 mg der getrockneten Pflanze.

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Aus diesen Gründen ist Zubereitungen der Reinsubstanzen der Vorzug zu geben, weil nur damit eine genaue
Dosierung und eine rationale Arzneimitteltherapie möglich ist.

Endocannabinoid-System
In den 1990er-Jahren entdeckten Wissenschaftler im menschlichen Nervensystem spezielle Rezeptoren, an die
THC bindet, die sogn. Cannabinoid-Rezeptoren. In der Folge fanden Mechoulam und sein Forschungsteam
körpereigene, „endogene“ Liganden: Anandamid (Arachidonoylethanolamid, AEA), angelehnt an den Begriff
aus dem indischen Sanskrit „ananda“ für Glückseligkeit, und 2-Arachidonoylglycerol (2-AG). Die Entdeckung
war der Startschuss für die bis heute anhaltende Erforschung des Endocannabinoid-Systems.
Das Endocannabinoid-System ist ein körpereigenes Regulationssystem, das neben der Funktion im
Zentralnervensystem auch an der Steuerung des Immunsystems und des apoptotischen Zelltods beteiligt ist.
Die Endocannabinoide Anandamid und 2-AG sind volle Agonisten an den Rezeptoren CB1 und CB2, während
der Cannabis-Inhaltsstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol ein partieller Agonist an beiden Rezeptortypen ist.

Zwei Rezeptortypen: CB1 und CB2
     CB1-Rezeptoren finden sich hauptsächlich auf Nervenzellen (Kleinhirn, Hippocampus), aber auch im
        Darm. Sie spielen im Hypothalamus für die Appetitregulierung eine Rolle, in der Amygdala für
        Gedächtnisleistung und emotionale Verarbeitung sowie in Nervenenden für die Schmerzempfindung
        eine Rolle.
     CB2-Rezeptoren sind v.a. auf Zellen des Immunsystems (z.B. Mastzellen) und in der Peripherie
        lokalisiert.
Tierexperimentelle Studien haben vielversprechende Ergebnisse bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen des
ZNS und des Magen-Darm-Traktes sowie in der Therapie von Gliomen geliefert. Daher besteht die Hoffnung,
dass spezifische CB1- oder CB2-Rezeptoragonisten oder -antagonisten ganz neue therapeutische Perspektiven
eröffnen.

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Zur Person
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer

Akademischer und beruflicher Werdegang
1976-1980 Studium der Pharmazie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
1984 Promotion an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät bei H. Wagner
1990 Habilitation für das Fach „Pharmazeutische Biologie“ an der Universität München
1990 Gastprofessor am Institut für Pharmakognosie der Universität Innsbruck
1993-2002 Universitäts-Professor (C3) am Institut für Pharmazeutische Biologie der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf
2002-2004 Universitäts-Professor am Institut für Pharmakognosie der Karl-Franzens-Universität Graz
seit 2004 Leiter des Instituts für Pharmazeutische Wissenschaften an der Universität Graz
Besondere Tätigkeiten:
Langjähriges Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Phytotherapie, Vizepräsident der HMPPA;
2002-2007 Präsident der Society for Medicinal Plant and Natural Product Research (GA); 1998-2001 und 2008-
2009 Vizepräsident der GA; 2005-2015 Mitglied im Beirat für Traditionelle Asiatische Medizin (TAM) im
Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit; 2015-2017 Präsident der International Society of
Ethnopharmacology; 2012-2014 Gründungspräsident der Good Practice in TCM Research Association (GP-TCM
RA); seit 2005 Mitglied der Expertengruppe 13A der Europäischen Arzneibuchkommission; seit 2017 Chairman
der TCM-Arbeitsgruppe der Europäischen Arzneibuchkommission
Autor von mehr als 350 wissenschaftlichen Publikationen; Autor und Mitherausgeber von 6 Büchern; 6 Patente
Mitglied im Editorial Board zahlreicher wissenschaftlicher Zeitschriften
Gastprofessor an sechs Universitäten in China
Zahlreiche Preise und Auszeichnungen, u.a. Egon-Stahl-Preis der Society for Medicinal Plant Research (GA);
International Award der Belgian Society of Pharmaceutical Sciences; Norman R. Farnsworth Excellence in
Botanical Research Award of the American Botanical Council; Distinguished Achievement Award des National
Center for Natural Products Research der University of Oxford, MS, USA; Qihuang International Prize der China
Association of Chinese Medicine; Outstanding International Scientist Award (Pranab Banerji Memorial Award)
der Society for Ethnopharmacology India.

Arbeitsschwerpunkte
Analytik und Qualitätsprüfung von Arzneidrogen und Phytopharmaka der Inhaltsstoffe von Arzneipflanzen;
phytochemische und pharmakologische Untersuchung von pflanzlichen Arzneidrogen der TCM);
Pflanzenmetabolomics; Interaktion von Arzneipflanzen mit dem Darmmikrobiom.

Kontakt:
Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Universität Graz
Universitätsplatz 4, 8010 Graz
Tel. +43 (0)316 380 8700
E-Mail: rudolf.bauer@uni-graz.at
Web: https://pharmazie.uni-graz.at/

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Tel. 01/879 99 07, office@hennrich-pr.at
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- 11 -

5. Gesetzliche Rahmenbedingungen in Österreich
Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Brigitte Kopp,
Vizepräsidentin der HMPPA, Department für Pharmakognosie, Universität Wien:

Die rechtliche Situation von Cannabis – also Pflanzenteilen und Zubereitungen der
Pflanze – sowie seinen Reinsubstanzen ist in der österreichischen
Suchtmittelgesetzgebung detailliert geregelt. Durch eine Ausnahmeregelung ist der
medizinische Einsatz von cannabisbasierten Arzneimitteln erlaubt.

Die Aufnahme von Cannabis in den Anhang I der Einzigen Suchtgiftkonvention 1961 der
Vereinten Nationen führte dazu, dass sowohl die arzneiliche Verwendung als auch die
Erforschung von Cannabis für viele Jahre weitgehend zum Erliegen kam: In diesem Anhang sind nicht
verkehrsfähige Suchtstoffe mit höchstem Abhängigkeitspotential wie z.B. auch Heroin oder LSD aufgelistet.
Mittlerweile wird die arzneiliche Verwendung von Cannabis weltweit wieder vermehrt untersucht.

Suchtmittelgesetzgebung
Die Verschreibung von Cannabis (definiert als Blüten- und Fruchtstände von Cannabis sativa L.) ist laut
Österreichischer Suchtmittelgesetzgebung in Österreich verboten (Nicht verkehrsfähige Suchtstoffe nach SMG
§2 Abs. 1 und Suchtgiftverordnung Anhang I.1.a: Cannabis [Marihuana] Blüten- oder Fruchtstände der zur
Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, denen das Harz nicht entzogen worden ist).
In der Suchtgiftverordnung gibt es allerdings die Ausnahmeregelung für die Verschreibung von zugelassenen
Arzneispezialitäten aus Cannabisextrakten sowie für den Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), isoliert
aus Cannabisextrakten für die magistrale Zubereitung.

Laut Suchtgiftverordnung § 14 dürfen folgende Substanzen nicht verschrieben werden:
    1. Suchtgifte in Substanz;
    2. Arzneimittel, die mehr als ein Suchtgift enthalten, ausgenommen zugelassene Spezialitäten;
    3. Zubereitungen aus Heroin, Cannabis, Cocablättern, Ecgonin und den im Anhang V der Verordnung
        angeführten Stoffen. Ausgenommen sind:
        a) Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind,
        b) Der aus Cannabisextrakten isolierte Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol mit einem
             standardisierten Reinheitsgrad von mehr als 95 Prozent für magistrale Zubereitungen.

Verfügbare cannabisbasierte Arzneimittel in Österreich
Dem medizinischen Einsatz cannabisbasierter Arzneimittel steht das Suchtmittelrecht nicht entgegen. Der
Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) wurde im Zuge des Beitritts Österreichs zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe dem Anhang IV der Suchtgiftverordnung unterstellt und steht
damit weiterhin zur Verfügung – etwa für die magistrale ärztliche Verschreibung, wobei kein spezielles
Anwendungsgebiet anzugeben ist.

Aktuell sind verschiedene standardisierte Cannabinoid-Medikamente mit gut belegter Wirksamkeit in
Österreich zugelassen:
     Dronabinol (= internationaler Freiname für Delta-9-Tetrahydrocannabinol [THC]): Dabei handelt es
          sich um ein natürliches, psychoaktives Cannabinoid der Hanfpflanze und den pharmakologisch
          wichtigsten Cannabisinhaltsstoff. THC wurde erstmals in den 1960er Jahren aus Cannabis isoliert. Die
          Erstzulassung des synthetisch hergestellten Arzneistoffes THC erfolgte 1985 in den USA.

        Der halbsynthetisch hergestellte Arzneistoff Dronabinol (THC) ist seit 2004 als Rezepturarzneimittel in
         Österreich verordnungsfähig. Seit 2015 ist auch natürliches, aus Cannabisextrakt isoliertes Dronabinol
         mit einem standardisierten Reinheitsgrad von > 95 % für magistrale Zubereitungen ärztlich
         verschreibungsfähig (Kapseln zu 2,5 mg, 5 mg und 10 mg und 2,5 %ige, 5 %ige ölige Lösung). Die
         Monographie im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC) stellt die Qualität des Rezepturarzneistoffes
         sicher. Als Vorteile sind die exakte und reproduzierbare Dosierbarkeit, die exakte Titrierbarkeit der
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         individuell adäquaten Dosis für eine Dauertherapie sowie die Qualität und einfache Anwendbarkeit
         von Dronabinol hervorzuheben.

        Nabiximols ist eine als Arzneistoff verwendete Extraktmischung aus den Blättern und Blüten der
         Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) und enthält jeweils standardisierte Gehalte an Delta-9-
         Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).

          Nabiximols in ethanolischer Lösung ist als Sublingualspray in Österreich seit 2012 der ärztlichen
          Verschreibung zugänglich (Ein Sprühstoß [100 Mikroliter Spray] enthält 2,7 mg THC, 2,5 mg CBD sowie
          40 mg Ethanol).

        Nabilon ist ein vollsynthetisches THC-Analogon; das Arzneimittel ist in Kapselform mittels ärztlicher
         Verschreibung erhältlich; es unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.

        Cannabidiol (CBD) ist ein natürliches Cannabinoid, nicht psychoaktiv und unterliegt daher nicht den
         suchtmittelrechtlichen Vorschriften. CBD ist derzeit in Österreich eine Rezeptursubstanz für die
         Herstellung von Lösungen und Kapseln in der Apotheke; für die Sicherstellung der Qualität der
         Rezeptursubstanz gibt es seit 2016 eine Monographie im DAC. CBD ist seit Herbst 2016 in Deutschland
         als Arzneimittel verschreibungspflichtig. CBD befindet sich derzeit als Fertigarzneimittel in klinischer
         Entwicklung mit Orphan Drug Designation von FDA und EMA.

Wissenschaftliche Evidenz
Die Frage des medizinischen Einsatzes von Cannabis (Blüten- und Fruchtstände von Cannabis sativa L.) und
damit in Verbindung die Änderung der Rechtslage ist ausschließlich anhand der wissenschaftlichen Evidenz zu
beurteilen. Cannabinoide (Dronabinol, Nabiximols, Nabilon und in Bälde auch CBD-haltige Arzneimittel) stehen
in Österreich für Patienten zur Verfügung. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Produkte, die ihre
Wirksamkeit und arzneimitteltechnische Sicherheit bereits bewiesen haben. Hingegen gibt es keinen Beweis
dafür, dass die medizinische Wirkung von Cannabis oder Marihuana besser wäre als die bereits verfügbaren
therapeutischen Cannabinoid-Reinsubstanzen. Insbesondere fehlt der wissenschaftliche Nachweis der Vorteile
von Marihuana im Vergleich zum Wirkstoff Dronabinol, dessen Wirksamkeit bei einigen Indikationen durch
Studien und medizinische Erfahrung sehr gut dokumentiert ist. Die Sicherheit der Therapie ist hoch – bisher
wurde weltweit kein Todesfall im Zusammenhang mit einer Cannabinoid-Behandlung dokumentiert. Im
herkömmlichen Dosierungsbereich treten kaum Nebenwirkungen auf.

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Zur Person
Univ.-Prof.i.R. Mag.pharm. Dr. Dr.h.c. Brigitte Kopp

Akademischer und beruflicher Werdegang:
Studium der Pharmazie an der Universität Wien, der Chemie und Physik an der TU Wien

1976          Promotion am Institut für Pharmakognosie bei K. Jentzsch
1983          Habilitation für das Fach Pharmakognosie/Pharmazeutische Biologie
1989 und 1999 Ruf als Professor für Pharmakognosie an die Universitäten Innsbruck und Graz
seit 2000     Professorin für Pharmakognosie an der Universität Wien; zahlreiche Auszeichnungen und
              Gastprofessuren
2000-2004     Studiendekanin an der Fakultät für Naturwissenschaften der Universität Wien
2004-2014     Studienpräses der Universität Wien 2004-2014
2008-2011     Präsidentin der Society for Medicinal Plant and Natural Product Research (GA);
              12 Jahre Vizepräsidentin dieser Gesellschaft

Langjähriges Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Phytotherapie, Vizepräsidentin der
HMPPA, Mitglied der Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. (FAH) in Deutschland, Mitglied in
der Expertengruppe 13B der Europäischen Arzneibuchkommission, Mitglied der Expertengruppe des
Österreichischen Arzneibuches und Mitglied der Arzneibuchkommision, Mitglied der
Lebensmittelcodexkommission sowie der Untergruppen „Tee und teeähnliche Getränke“ sowie
„Nahrungsergänzungsmittel“; vielfache Gutachtertätigkeit.
Forschungsschwerpunkte sind Arzneipflanzen und Naturstoffe mit zytostatischer und/oder
entzündungshemmender Wirkung, Entwicklung von Methoden zur Qualitätsprüfung von Arzneidrogen und
Zubereitungen, Pflanzliche Biotechnologie zur Herstellung hochwertiger Arzneipflanzen sowie biogener
Arzneistoffe.

Kontakt:
Department für Pharmakognosie
Universität Wien
1090 Wien, Althanstraße 14
Tel. 01/42 77-55971
E-Mail: brigitte.kopp@univie.ac.at
Web: https://pharmakognosie.univie.ac.at/people/kopp-brigitte/

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6. Stellenwert der Arzneipflanze 2018 in der medizinischen Praxis
o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress, EDPM, FFPMCAI(hon,
Abt. für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin, Medizinische Universität Wien/
AKH Wien:

Die Hanfpflanze (Cannabis) wurde von der Herbal Medicinal Products Platform
Austria (HMPPA) aufgrund ihrer Vielfalt an Inhaltsstoffen mit
unterschiedlichsten pharmakologischen Eigenschaften zur Arzneipflanze 2018 in
Österreich gekürt. Essenziell ist dabei eine grundlegende Unterscheidung
zwischen der Pflanze Cannabis selbst, deren Zubereitungen (Haschisch oder
Marihuana) wegen ihrer berauschenden Wirkung inhaliert werden, und ihren
spezifischen Hauptinhaltsstoffen (Cannabinoide). Diese können als
Reinsubstanzen bei bestimmten Beschwerdebildern – durch klinische Studien
mit hoher Evidenz belegte – positive medizinische Wirkungen erzielen.

Cannabisextrakt enthält allein mehr als 100 verschiedene Cannabinoide, zusätzlich noch unzählige Terpene und
Flavonoide. Die zwei wichtigsten Cannabinoid-Reinsubstanzen sind bereits seit längerem als Arzneimittel
verfügbar. Wie jedes andere Medikament besitzen sie klare Einsatzgebiete, Kontraindikationen und
Nebenwirkungen. Zu differenzieren ist grundsätzlich zwischen aus der Pflanze gewonnenem oder synthetisch
hergestelltem Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Sie sind durch ein unterschiedliches
Wirkungsspektrum charakterisiert und kommen daher auch bei unterschiedlichen Krankheiten zur Anwendung.
Der Nutzen der Reinsubstanzen ist in den zugelassenen Indikationen bereits in klinischen Studien sowie
teilweise auch in Metaanalysen mit hoher Evidenz belegt und in renommierten Fachjournalen publiziert.
Weitere Studien sind noch im Laufen. Ein wesentlicher Vorteil der Einzelsubstanzen besteht darin, dass sie eine
gezielte Dauer-Therapie mit genauer, reproduzierbarer Dosierung und konstanten Blutspiegeln gewährleisten.
Dies ist durch inhaliertes Cannabis keinesfalls möglich.

Verfügbare Produkte
THC, das u.a. berauschende, antispastische, antiemetische, analgetische und appetitanregende Eigenschaften
besitzt, ist unter der Bezeichnung Dronabinol in Deutschland bereits seit 1998 und in Österreich seit 2004
verschreibbar. Neben den magistralen Zubereitungen von Dronabinol als Rezepturarzneimittel in Form von
Kapseln oder Tropfen ist auch ein Sublingual-Spray mit einer Dronabinol-CBD-Mischung im Handel. Daneben
sind synthetisches Dronabinol sowie das synthetische THC-Analogon Nabilone auf dem heimischen
Arzneimittel-Markt. Cannabidiol (CBD) besitzt keinerlei berauschende oder suchterzeugende Effekte, sondern
ist v.a. antientzündlich, antiepileptisch und antipsychotisch sowie – geringer als Dronabinol - auch analgetisch
wirksam. Es kann in Österreich derzeit auch in Form magistraler Zubereitungen in Apotheken bezogen werden.
Außerdem gibt es mittlerweile im Handel sowie im Internet eine Vielzahl diverser THC-freier Produkte mit Hanf
zu kaufen.

Unterschiedliche Einsatzgebiete
     Dronabinol (THC): Einsatzgebiete sind v.a. Tumorschmerzbehandlung und Symptomkontrolle in der
        Palliativmedizin – also in der Behandlung von schweren chronischen Schmerzen und anderen
        Symptomen bei Tumor- und Palliativpatienten als Ergänzung (Add-on) zu Opioiden. Cannabinoide
        können starke Opioide keinesfalls ersetzen, aber deren Wirkung steigern und deren Nebenwirkungen
        wie v.a. Appetitmangel oder Übelkeit reduzieren. In den USA wurde Dronabinol aufgrund seiner
        antiemetischen Wirkung bereits Mitte der 1980er-Jahre zur Behandlung der Chemotherapie-
        assoziierten Übelkeit bei Krebspatienten zugelassen. Anfang der 1990er-Jahre folgte die Zulassung für
        das sogenannte Wasting-Syndrom (Magersucht) bei Tumor- und v.a. auch AIDS-Patienten. Weitere
        Einsatzgebiete sind schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose (MS) sowie neuropathische chronische
        Schmerzen, die durch herkömmliche medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapien nicht
        ausreichend gelindert werden können.

        Cannabidiol (CBD): Die am besten untersuchten Indikationen sind frühkindliche refraktäre Epilepsien,
         kindliche Schizophrenie sowie die Vorbeugung von Graft-versus-Host-Reaktionen nach
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          Knochenmarkstransplantationen. Auch die Schizophrenie bei Erwachsenen könnte eine sinnvolle
          Indikation darstellen. Als weitere Einsatzgebiete kommen entzündliche Erkrankungen und Glio-
          blastome infrage, dazu fehlen jedoch noch aussagekräftige klinische Studien. Derzeit gilt Cannabidiol
          in Österreich nicht als Arzneistoff, es dürfte jedoch in absehbarer Zeit in den USA und Europa erste
          Arzneimittel-Zulassungen bekommen.

Verschreibungsmodalitäten in Österreich
Für die Verordnung THC-haltiger Präparate ist lediglich ein Suchtgiftrezept („Suchtgift-Vignette“) erforderlich.
Die Verschreibung kann durch jeden Arzt erfolgen, für die Kostenübernahme seitens der Krankenkassen sind
jedoch in jedem Fall eine begründete medizinische Indikation und die chefärztliche Genehmigung notwendig.
Cannabidiol-haltige, THC-freie Zubereitungen aus Hanf können als Nahrungsmittel (Hanföl, Tee, etc.) gekauft
werden, sind in dieser Form jedoch aufgrund variierender Mengen an Inhaltsstoffen für Therapiezwecke nicht
geeignet. Eine medizinische Wirkung ist ausschließlich durch Kapseln oder eine hochprozentige Lösung (10 %)
zu erreichen, die auf Rezept in der Apotheke bezogen werden können.

Geringes Suchtpotenzial
Cannabidiol besitzt aufgrund fehlender berauschender Wirkung keinerlei Suchtpotenzial. Dronabinol hat ein
geringes Sucht- und Abhängigkeitspotenzial. Zwar kann Dronabinol nach langem und hochdosiertem Gebrauch
Entzugsreaktionen auslösen, einige Daten deuten aber darauf hin, dass Dronabinol und vor allem Cannabidiol
sogar geeignet sein könnten, Drogenabhängige bei einem Entzug zu unterstützen.

Verkehrstüchtigkeit
Dronabinol ist tage- und wochenlang im Harn nachweisbar. Patienten können sich von ihrem Arzt bescheinigen
lassen, dass sie Dronabinol aus medizinischen Gründen einnehmen. Sie müssen nach österreichischem Recht
vor jeder Teilnahme am Straßenverkehr selbst ihre Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Eine Selbsteinschätzung ist
bei konstanter Dosierung in der Regel möglich, lediglich zu Therapiebeginn, solange die Dosis langsam
gesteigert wird, sowie im Zusammenwirken mit anderen berauschenden oder psychoaktiven Substanzen
(Zusatzmedikation, Alkoholkonsum) sollte grundsätzlich auf das Lenken von Fahrzeugen verzichtet werden.
Generell sollten spezielle Umstände wie Übermüdung, Fieber, andere Erkrankungen, welche per se die
Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können, berücksichtigt werden und zu höchster Vorsicht Anlass geben.

Wertvolle Arzneimittel
Cannabinoidsubstanzen sind definitiv als Arzneimittel in der Schulmedizin angekommen! Das körpereigene
Endocannabinoid-System hat eine wesentliche Bedeutung als integrativ modulierendes System zwischen
großen Regelkreisen wie Immun-, Nerven- und Hormonsystem. Die in diese Systeme eingreifenden
Cannabinoide sind wertvolle Arzneimittel, für die in Zukunft weitere Einsatzgebiete entdeckt werden. Daher ist
eine seriöse Trennung zwischen Cannabinoiden als Medizin und Cannabis als Rauschmittel extrem wichtig. Es
gibt keinen Patienten, der in Österreich illegal zur Cannabispflanze greifen muss, um die nachgewiesene
Wirkung bestimmter Cannabinoide zu nutzen. Die Reinsubstanzen bieten den Vorteil, dass sie gezielt und in
bedarfsgerecht exakter Dosierung eingesetzt werden können. Dies gilt für die bereits zugelassenen THC-
Präparate ebenso wie für Cannabidiol, dessen erste Arzneimittelzulassung – vermutlich für die Indikation
kindliche Epilepsie – in naher Zukunft zu erwarten ist.

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Zur Person
o.Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress EDPM, FFPMCAI (hon)

Ordinarius für Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerzmedizin an der Medizinischen Universität / Allgemeines
Krankenhaus Wien und Vorstand der Abteilung für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin der MedUni
Wien/AKH Wien

Nach Promotion, Forschungstätigkeit, Facharztausbildung und Habilitation in Deutschland wurde Professor
Kress 1989 mit dem Zentraleuropäischen Anästhesie-Preis ausgezeichnet. Mit 40 Jahren erhielt Professor Kress
1993 den Lehrstuhl für Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerzmedizin an der Universität Wien. Neben der
deutschen und österreichischen Facharztanerkennung besitzt er Zusatzqualifikationen in präklinischer
Notfallmedizin, Spezieller Anästhesiologischer Intensivmedizin, sowie nationale und internationale Diplome in
Spezieller Schmerzmedizin (ÖÄK-Diplom, European Diploma in Pain Medicine EDPM).

Professor Kress war von 2008 bis einschließlich 2017 Präsident der European Pain Federation EFIC in Brüssel,
deren Executive Board und Council er seit 2000 angehörte. Er ist Ehrenmitglied der Polnischen Gesellschaft
zum Studium des Schmerzes, Honorary Fellow der Faculty of Pain Medicine des College of Anaesthetists of
Ireland (FFPMCAI) sowie Vorstandsmitglied und Past-Präsident der Österreichischen Schmerzgesellschaft
(ÖSG). Professor Kress war Academician der European Academy of Anaesthesiology (EAA), im
Gründungsvorstand der Österreichischen Palliativ-Gesellschaft (OPG) und Gründungsvorsitzender der Sektion
Schmerz der Österreichischen Gesellschaft für Anaesthesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI).

Professor Kress veröffentlichte über 200 internationale wissenschaftliche Buch- und Zeitschriftenartikel. Seine
vielfältigen klinischen Tätigkeiten und Forschungsgebiete umfassen medikamentöse Behandlung akuter und
chronischer Schmerzen, Pharmakologie der Analgetika, Narkotika und Cannabinoide, Tumorschmerz,
Palliativmedizin, sowie interventionelle Analgesieverfahren einschließlich Neuromodulation. Er ist mehrfacher
Buchherausgeber, war langjähriger Deputy Editor der internationalen wissenschaftlichen Fachzeitschrift
European Journal of Pain, Mitherausgeber von Acute Pain, Editor von CHANGE PAIN News & Reviews Journal
und der ÖSG Schmerznachrichten. Er veranstaltete mit seiner Abteilung 20 Internationale Wiener
Schmerzsymposien und organisierte als Kongresspräsident drei Europäische Schmerzkongresse sowie einen
Europäischen Palliativkongress (EAPC).

Kontakt:
Medizinische Universität / AKH Wien
Abt. für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin
1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20
Tel. Sekretariat: +43-1-4040041440
E-Mail: hans-georg.kress@meduniwien.ac.at

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7. Zusammenfassung:
Arzneipflanze 2018 Cannabis sativa
Pharmazeutische Nutzung und ihre Bedeutung in der Medizin
Die Hanfpflanze (Cannabis sativa) wurde in Österreich von der Herbal Medicinal Products Platform Austria
(HMPPA) – bestehend aus ExpertInnen der pharmazeutischen Institute der Universitäten Graz, Innsbruck und
Wien – aufgrund ihrer aktuellen Bedeutung, der Vielfalt an interessanten pharmakologisch wirksamen
Inhaltsstoffen, und der Tatsache, dass sie nun in Österreich zur Arzneistoffgewinnung angebaut wird, zur
Arzneipflanze des Jahres 2018 gekürt.

Die HMPPA ist ein einzigartiges wissenschaftliches Netzwerk, das seit seiner Gründung am 1. Dezember 2006
mit höchster Kompetenz daran arbeitet, Naturstoffe zu erforschen und pflanzliche Arzneistoffe zu entwickeln,
und versucht, diese Erkenntnisse gemeinsam mit Partnern aus Medizin und Wirtschaft zum Wohle der
Patienten nach modernsten wissenschaftlichen Standards umzusetzen. „Die erklärten Tätigkeitsfelder der
HMPPA sind die Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung, deren Umsetzung in der
Pharmazeutischen Industrie, sowie die Aus- und Weiterbildung im Bereich pflanzlicher Arzneimittel“, betont
Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner, Präsident der HMPPA, Abteilung für Pharmakognosie am Institut für
Pharmazie, Universität Innsbruck. Ein jährliches Highlight ist es auch, die Arzneipflanze des Jahres in Österreich
zu küren. Zu den Kriterien zählen u.a. Bezug zu Österreich, wissenschaftliche Aktualität, Bedeutung in Medizin
und Pharmazie, wirtschaftliche Bedeutung und neue Indikationsgebiete. Die Wahl für 2018 fiel auf die
Hanfpflanze Cannabis sativa, die zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt zählt und eine Fülle
verschiedener Cannabinoide, Terpene und Flavonoide enthält.

Faserhanf und Drogenhanf
„In Österreich wird Cannabis sativa ssp. sativa einerseits v.a. wegen der langen Fasern als Faserhanf
landwirtschaftlich im Feldanbau genutzt. Andererseits wird sie seit kurzem von der Österreichischen Agentur
für Ernährungssicherheit (AGES) wegen ihres Gehaltes an Cannabinoiden als Drogenhanf für die Isolierung von
Dronabinol unter streng kontrollierten Bedingungen in Gewächshäusern kultiviert“, berichtet em. o. Univ.-
Prof. Dr. Chlodwig Franz, Vizepräsident der HMPPA, Abt. Funktionelle Pflanzenstoffe, Veterinärmedizinische
Universität Wien.

Reinsubstanzen als Arzneimittel
Essenziell ist eine Unterscheidung zwischen den Zubereitungen der Pflanze Cannabis sativa, (Haschisch oder
Marihuana), die auch wegen ihrer berauschenden Wirkung verwendet werden, und den als Reinsubstanzen
verwendeten und als „Cannabinoide“ bezeichneten spezifischen Hauptwirkstoffen Tetrahydrocannabiol (THC)
und Cannabidiol (CBD). „THC und CBD besitzen ein unterschiedliches Wirkspektrum und können bei
bestimmten Beschwerdebildern positive medizinische Wirkungen erzielen“ erklärt Univ.-Prof. Dr. Rudolf
Bauer, Vizepräsident der HMPPA, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, Karl-Franzens-Universität Graz.
Die Zusammensetzung des Inhaltsstoffspektrums in der Cannabis-Pflanze unterliegt großen Schwankungen,
daher ist auch die Qualität der Droge hoch variabel. Aus diesen Gründen ist für medizinische Zwecke
Zubereitungen der Reinsubstanzen der Vorzug zu geben, weil nur damit eine genaue Dosierung und eine
rationale Arzneimitteltherapie möglich ist. Die rechtliche Situation von Cannabis – also Pflanzenteilen und
Zubereitungen der Pflanze – sowie seinen Reinsubstanzen ist in der österreichischen Suchtmittelgesetzgebung
detailliert geregelt. „Durch eine Ausnahmeregelung ist der medizinische Einsatz von cannabisbasierten
Arzneimitteln erlaubt“, erläutert Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Brigitte Kopp, Vizepräsidentin der HMPPA, Department
für Pharmakognosie, Universität Wien.

Medizinische Einsatzgebiete von Dronabinol und Cannabidiol
„Partialsynthetisches THC ist unter der Bezeichnung Dronabinol in Deutschland bereits seit 1998 und in
Österreich seit 2004 rezeptierbar sowie seit 2015 ist auch das aus Cannabisextrakt isolierte THC (Dronabinol)
für magistrale Zubereitungen ärztlich verschreibungsfähig. Durch klinische Studien mit hoher Evidenz belegte
Einsatzgebiete sind v.a. Tumorschmerzbehandlung und Symptomkontrolle in der Palliativmedizin,
Chemotherapie-assoziierte Übelkeit sowie Magersucht bei Tumor- und AIDS-Patienten, schmerzhafte Spastik
bei Multipler Sklerose sowie neuropathische chronische Schmerzen“, erläutert o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg
Kress, EDPM, FFPMCAI(hon), Abt. für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin, Medizinische Universität

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Wien/ AKH Wien. Neben den magistralen Zubereitungen von Dronabinol als Rezepturarzneimittel in Form von
Kapseln oder Tropfen ist auch ein Sublingual-Spray mit einer Dronabinol-CBD-Mischung im Handel. Daneben
sind synthetisches Dronabinol sowie das synthetische THC-Analogon Nabilon auf dem heimischen Arzneimittel-
Markt.
Die am besten untersuchten Indikationen für CBD sind frühkindliche refraktäre Epilepsien, kindliche
Schizophrenie sowie die Vorbeugung von Graft-versus-Host-Reaktionen nach Knochenmarkstransplantationen.
Auch die Schizophrenie bei Erwachsenen könnte eine sinnvolle Indikation darstellen. Eine eventuelle Anti-
Tumorwirkung bei Glioblastomen wird erforscht und ist noch nicht gesichert. CBD ist in Österreich derzeit eine
Rezeptursubstanz, Zubereitungen sind über Apotheken erhältlich. CBD dürfte jedoch in absehbarer Zeit in
Europa und den USA erste Arzneimittel-Zulassungen – vermutlich in der Indikation frühkindliche Epilepsie –
bekommen.

Endocannabinoid-System
In den 1990er-Jahren entdeckten Wissenschaftler im menschlichen Nervensystem spezielle Rezeptoren (CB1,
CB2), an die THC bindet. In der Folge wurden zwei körpereigene, also endogene Liganden gefunden: die
Arachidonsäurederivate Anandamid (Arachidonoylethanolamid, AEA), und 2-Arachidonoylglycerol (2-AG). Diese
Entdeckungen waren der Startschuss für die bis heute anhaltende Erforschung des Endocannabinoid-Systems.
„Es repräsentiert ein körpereigenes, physiologisches Regulationssystem, das neben seiner Funktion im
Zentralnervensystem auch an der Steuerung des Immunsystems und des apoptotischen Zelltods beteiligt ist“,
so Prof. Bauer.
Tierexperimentelle Studien haben vielversprechende Ergebnisse bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen des
ZNS und des Magen-Darm-Trakts sowie bei Gliomen geliefert. Daher besteht die Hoffnung, dass spezifische
CB1- oder CB2-Rezeptoragonisten oder -antagonisten neue therapeutische Perspektiven eröffnen können.

Seriöse Trennung wichtig
Die in das Endocannabinoid-System eingreifenden Cannabinoide sind wertvolle Arzneimittel, für die in Zukunft
weitere Einsatzgebiete entdeckt werden. „Daher ist eine seriöse Trennung zwischen Cannabinoiden als Medizin
und Cannabis als Rauschmittel extrem wichtig“, betont Prof. Kress. „Es gibt keinen Patienten, der in Österreich
illegal zur Cannabispflanze greifen muss, um die nachgewiesene Wirkung bestimmter Cannabinoide zu nutzen.
Die Reinsubstanzen bieten den Vorteil, dass sie gezielt, in bedarfsgerecht exakter und damit reproduzierbarer
Dosierung eingesetzt werden können.“

Wissenschaftliches Symposium „Cannabis in der Medizin“
Donnerstag 15. November 2018, an der Universität Wien, Kleiner Festsaal, Universitätsring 1, 1010 Wien

Weitere Infos: http://www.hmppa.at

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8. Pressebilder
Für die redaktionelle Berichterstattung stellen wir Ihnen diese Bilder gerne honorarfrei zur Verfügung.
Sie finden sie in drucktauglicher Qualität auf dem beiliegenden USB-Stick.

Hermann Stuppner                       Chlodwig FRANZ                 Rudolf Bauer
© privat                               © privat                       © Sissi Furgler Fotografie

Brigitte Kopp                          Hans Georg Kress
© Foto Wilke                           © privat

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