Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz

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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt
                                  der Großen Kreisstadt Görlitz
                                  21. September 2021                              Nummer 9                             30. Jahrgang

Foto: ©TVNOW/ Stephan Zwickirsch/X Filme
v.l.n.r.: Arthur Grünberg (Alexander Scheer), Alice Grünberg (Nina Kunzendorf), Vicky Maler (Naemi Feitisch), Harry Grünberg (Ludwig
Simon), Carl Goldmann (Samuel Finzi), Elsie Schön (Amy Benkenstein).

Setbesuch bei „Torstraße 1“
Die Geschichte von außergewöhnlichen          dermann“) und Samuel Finzi („Schachno-       Kretschmer zeigte sich beeindruckt beim
Frauen, eines legendären Kaufhauses           velle“, „Die Hochzeit“) sowie die beiden     Rundgang durch das Kaufhaus Jonass,
und einer großen Liebe – erzählt über         Nachwuchstalente und Hauptdarstellerin       das in Görlitz aufwendig nachgebaut wur-
mehrere Jahrzehnte eines bewegten             bzw. Hauptdarsteller Naemi Feitisch und      de: „Görlitz ist der Hotspot für Filmpro-
Jahrhunderts – das ist „Torstraße 1“ (Ar-     Ludwig Simon. Im Berlin der späten           duktion in Sachsen und gehört zu den at-
beitstitel). Für die hochkarätig besetzte     1920er Jahre lassen sie die dramatische      traktivsten Drehorten in Deutschland und
Event-Serie unter der Regie von Sherry        deutsche Zeitenwende aus der Perspek-        Europa. Die einzigartige historische Bau-
Hormann (Folgen 1-6) und Umut Dağ             tive einer jungen Frau und einer jüdischen   substanz macht Görlitz zu einem beson-
(Folgen 7-12) finden derzeit sowie nach       Familie wieder aufleben – eine rauschen-     deren Drehort. Zugleich zeigt das auf-
einer kurzen Drehpause bis Anfang No-         de Zeit zwischen Aufbruch und unbändi-       wändige Filmset von „Torstraße 1“, wie
vember die Dreharbeiten in Görlitz statt.     ger Lebensgier, aber auch voller dramati-    wandelbar und vielfältig die Stadt ist. Ich
Weitere Drehorte sind Berlin und Bran-        scher, politischer Ereignisse und berüh-     bin mir sicher, dass die Infrastruktur, die
denburg.                                      render menschlicher Schicksale. Im Mit-      wir derzeit beispielsweise mit dem Film-
Vor der Kamera stehen Nina Kunzendorf         telpunkt der Geschehnisse: das berühm-       büro aufbauen, dazu beiträgt, dass wir
(„Der große Fake – Die Wirecard-Story“,       te Kaufhaus Jonass in der Torstraße 1.       Görlitz auch dauerhaft als internationalen
„In aller Stille“), Alexander Scheer („Gun-   Sachsens Ministerpräsident Michael           Filmstandort etablieren können.“
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                                       2                                         21. September 2021 | Nummer 9

Inhalt                                      „Filmproduzenten schätzen unsere Stadt“, so             lec GmbH (EGZ). „Für diesen Zweck wurde das
                                            Oberbürgermeister Octavian Ursu, „als besonderen        Filmbüro Görlitz mit Unterstützung des Freistaates
Görlitz begeht                              und vielfältigen Drehort, an dem sie sich sehr will-    Sachsen im Zuge der Corona-Pandemie bei der
am 6. Oktober den                           kommen fühlen. Das sind beste Voraussetzungen           EGZ angesiedelt.“
Kommunalen Gedenktag . . .Seite 4           dafür, Görlitz als Filmstandort weiter zu etablieren.   Die zwölfteilige Serie, die in zwei Blöcken à sechs
                                            Durch die Gründung des Filmbüros und der Film-          Folgen gedreht wird, startet im ersten Halbjahr
Statistische                                akademie, und auch mit der strukturellen Unterstüt-     2022 auf dem Streamingdienst TVNOW, der dann
                                            zung unserer Hochschule, wollen wir eine verlässli-     RTL+ heißt, und ist später auch bei VOX zu sehen.
Monatszahlen Juli . . . . . . ..Seite 5
                                            che Infrastruktur schaffen, um dauerhaft Filmpro-       „Torstraße 1“ (AT) ist eine Produktion von X FILME
Drittmittelbericht 2020 . . . .Seite 6      duktionen in unserer Stadt zu haben und halten.“        CREATIVE POOL GmbH („Babylon Berlin“, „Good
                                            Produzent Stefan Arndt ergänzt: „Sachsen, Sach-         Bye, Lenin!“) für TVNOW. Uwe Urbas („Doktor Bal-
Filmbüro Görlitz startet                    sen- Anhalt und Thüringen sind schon seit langem        louz“), Stefan Arndt („Das weiße Band“, „Die Kän-
                                            Drehorte verschiedener X Filme Produktionen ge-         guru-Chroniken“) und Michael Polle („Tatort – Un-
Lokale Service Datenbank .Seite 20
                                            wesen. Anders als in der Vergangenheit ist dieses       klare Lage“) sind die verantwortlichen Produzen-
                                            Projekt aber ein langfristiges Investment, denn es      ten. Die Drehbücher basieren auf dem Roman
Impressum                                   gibt eine Vielzahl von Geschichten, die wir in der
                                            „Torstraße 1“ erzählen wollen. Umso mehr freuen
                                                                                                    „Torstraße 1“ von Sybil Volks und stammen von
                                                                                                    Head-Autorin Conni Lubek („Tempel“) in Zusam-
Amtsblatt Görlitz                           wir uns, dass wir mit der Stadt Görlitz, dem MDM,       menarbeit mit Silja Clemens („Unter Nachbarn“),
Herausgeber:                                dem Filmbüro Görlitz und besonders dem Land             Holger Joos („Hölle im Kopf“, „Tatort – Unklare La-
Große Kreisstadt Görlitz                    Sachsen Partner gefunden haben, die gemeinsam           ge“) und Carola M. Lowitz. Regisseurin Sherry
Vertreten durch den Oberbürgermeister
                                            mit uns den strukturellen Wandel in der Region ge-      Hormann inszeniert nach „Nur eine Frau“, „3096
Octavian Ursu
Verantwortlich für den Inhalt:
                                            stalten. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Betei-     Tage“, „Altes Land“ und „Wüstenblume“ erneut
Annegret Oberndorfer                        ligten, die diese besondere Anstrengung möglich         komplexe, vielschichtige Frauenfiguren, deren Er-
Redaktion: Silvia Gerlach                   gemacht haben.“                                         fahrungen im Fokus des Geschehens stehen. Der
Telefon:     03581 671234                   Die Produktion der Serie wird von der MDM mit           österreichische Regisseur Umut Dağ („Vienna
Fax:         03581 671441                   insgesamt 1,44 Millionen Euro unterstützt. Davon        Blood“, "Kuma,", "Risse im Beton") wird die Fol-
E-Mail:      presse@goerlitz.de
                                            wurden für Corona-Schutzmaßnahmen 499.000               gen 7 - 12 in Szene setzen. Producerinnen sind
Internet:    www.goerlitz.de
Ein Anspruch auf Veröffentlichung ein-
                                            Euro aus dem sächsischen Corona-Bewältigungs-           Maximiliane Prokop und Mariella Santibáñez. Die
gereichter lokaler Informationen besteht    fonds bewilligt, und 400.000 Euro kommen aus der        magischen Bilder der Historienserie liefern Di-
nicht.                                      neuen Zusatzförderung Sachsen, die beide durch          rector of Photography Cristian Pirjol (Folgen 1 - 6)
                                            Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen          sowie Xiaosu "Xax" Han und Andreas Thalhammer
Verantwortlich für Satz/Druck:
Riedel GmbH & Co. KG, Verlag für Kom-       Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert          (Folgen 7 - 12), Ute Paffendorf („Brecht“) zeichnet
munal- und Bürgerzeitungen Mittel-          werden. Claas Danielsen, Geschäftsführer Mittel-        für das Kostümdesign verantwortlich. Das auf-
deutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1    deutsche Medienförderung dazu: „Wir sind stolz          wendige Setting entsteht unter der Leitung von
09244 Lichtenau OT Ottendorf                darauf, dass X Filme mit „Torstraße 1“ eine ambi-       Stephan Gessler („Cloud Atlas“) – so wurde unter
Telefon: 037208 870                         tionierte High-End-Serie in Sachsen realisiert und      anderem das Kaufhaus Jonass auf rund zweitau-
Hannes Riedel, Geschäftsführer
Anzeigen und Beilagen über Verlag
                                            damit nicht nur die einzigartige Filmstadt Görlitz      send Quadratmetern in Görlitz nachempfunden.
Riedel GmbH & Co. KG                        stärkt, sondern sich auch aktiv für die Aus- und        Unter der Leitung von Hauke Bartel, Bereichsleiter
E-Mail:      anzeigen@riedel-verlag.de      Fortbildung von Fachkräften in der Region ein-          Fiction Mediengruppe RTL Deutschland, über-
Internet     www.riedel-verlag.de           setzt.“                                                 nimmt Brigitte Kohnert die redaktionelle Verant-
Vertrieb: Riedel GmbH & Co. KG              "Wir freuen uns, X Filme und weiteren Filmproduk-       wortung. Gefördert wird das Serienprojekt von der
Auflagenhöhe: 8.000 Exemplare               tionen als kompetenter lokaler Partner in der Vor-      Mitteldeutschen Medienförderung (MDM), dem
Erscheinungsweise: einmal am                bereitung und Durchführung der Dreharbeiten in          Medienboard Berlin-Brandenburg und dem Ger-
3. Dienstag jeden Monats. Die nächste       Görlitz aktiv zur Seite zu stehen", so Andrea Behr,     man Motion Picture Fund. Den Weltvertrieb hat
Ausgabe des Amtsblattes der Großen          Geschäftsführerin der Europastadt GörlitzZgorze-        Beta Film übernommen.
Kreisstadt Görlitz erscheint am 19. Okto-
ber 2021, Redaktionsschluss dafür ist
am 5. Oktober 2021.

Die Amtsblätter liegen im Rathaus, in der
Jägerkaserne, der Stadtbibliothek, den
städtischen Gesellschaften und Einrich-
tungen, Apotheken, Banken, Sparkas-
sen, Tankstellen und vielen weiteren
Stellen kostenlos zum Mitnehmen aus.

Der Verlag verwendet bei der Herstel-
lung ausschließlich FSC-zertifiziertes
Papier und als Farbe: DDF Superior
PSO Bio.

   www.goerlitz.de

zertifiziert mit dem
                                            Ins Goldene Buch der Stadt Görlitz trugen sich außer Schauspielerin Nina Kunzendorf (im Bild) auch Re-
                                            gisseurin Sherrry Hormann, die Produzenten Stefan Arndt, Michael Polle und Uwe Urbas ein. Ebenso war
                                                                                                                                                           C
                                            der bekannte Modedesigner Guido Maria Kretschmer als Überraschungsgast am Set und trug sich mit in             M
                                            das Goldene Buch ein.                                                         Foto: ©Pawel Sosnowski           Y
                                                                                                                                                           K
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
21. September 2021 | Nummer 9                                       3                              Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

     Nachrichten aus dem Rathaus

    Sehr geehrte Leserinnen und Leser,                                                             Kein Dienstbetrieb des
    unsere Homepage www.goerlitz.de sowie           Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
                                                                                                   Sachgebietes Einwohnermel-
    die des Landkreises Görlitz http://coronavi-    116 117                                        dewesen/Bürgerservice am
    rus.landkreis.gr informieren Sie aktuell und    Unabhängige Patientenberatung
    umfassend zum Pandemiegeschehen. Gel-           Deutschland: 0800 011 77 22                    Montag, 27. September 2021
    tende Gesetze, Verordnungen und Maßnah-         Bürgertelefon des Bundesgesundheits-
    men finden Sie unter https://www.coronavi-      ministeriums: 030 346 465 100                  Zur Bundestagswahl am 26. September
    rus.sachsen.de.                                 sowie unter folgenden Internetseiten:          2021 sind die Mitarbeiterinnen und Mitar-
    Für Fragen zu Corona erreichen Sie das          www.rki.de/ncov                                beiter des Sachgebietes Einwohnermelde-
    Bürgertelefon im Gesundheitsamt mon-            www.kvs-sachsen.de/aktuelle-info-zu-           wesen/Bürgerservice in den Wahlbüros, den
    tags, mittwochs und freitags von 8:00 bis       coronavirus/                                   Briefwahlbezirken und zur Ergebnisüber-
    12:00 Uhr sowie dienstags und donners-          www.infektionsschutz.de                        mittlung an das Statistische Landesamt ein-
    tags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter 03581                                                        gesetzt.
    663-5656 sowie per E-Mail unter anfragen-       Die Corona-App des Bundes ist kostenlos        Aufgrund der in diesem Zusammenhang zu
    corona@kreis-gr.de.                             im App Store und bei Google Play zum           erwartenden Arbeitszeiten für die Auszäh-
                                                    Download erhältlich.                           lung und für die Übermittlung der Ergebnis-
    Weitere Auskünfte zum Coronavirus erhal-        Wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit        se muss der Dienstbetrieb aufgrund gesetz-
    ten Sie unter folgenden Telefonnummern:         und eine schöne Herbstzeit                     licher Regelungen des Arbeitszeitgesetzes
    Bürgertelefon des Sozialministeriums:                                                          am Folgetag, den 27. September 2021
    0800 100 0214                                   Ihre Amtsblattredaktion                        (Montag), eingestellt bleiben.

    Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen der Stadt Görlitz
                                                                                                   Unterstützung für das Ehren-
    Bei der Durchführung der Bundestagswahl         ke und Briefwahlbezirke entsprechende
    am 26. September 2021 unter Pandemiebe-         Schutzmaßnahmen nach der geltenden
                                                                                                   amt im Unbezahlbarland
    dingungen gilt es die Wählerinnen und Wäh-      Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
                                                                                                   Am 13. September 2021 um 09:00 Uhr wur-
    ler als auch die Wahlhelferinnen und Wahl-      getroffen.
                                                                                                   de das Portal zur Beantragung einer Zuwen-
    helfer vor einer Ansteckung mit COVID-19        Informationen dazu werden voraussichtlich
                                                                                                   dung aus dem Ehrenamtsbudget des Frei-
    zu schützen und die Verbreitung des Virus       in der 38. Kalenderwoche auf der Homepa-
                                                                                                   staates Sachsen wieder geöffnet. Alle eh-
    möglichst zu verhindern. Dazu werden in         ge der Stadt Görlitz unter www.goerlitz.de
                                                                                                   renamtlich tätigen Vereine und Einzelperso-
    den Wahlbüros der allgemeinen Wahlbezir-        eingestellt.
                                                                                                   nen können einen Unterstützungsbetrag in
                                                                                                   Höhe von 200 Euro oder 500 Euro beantra-
    Ausbildungsbeginn in der Stadtverwaltung Görlitz                                               gen. Benötigt werden lediglich Angaben zu
                                                                                                   Namen, Adresse und Kontoverbindung des
    Am 31. August 2021 begrüßte Oberbürger-         In der Stadtverwaltung Görlitz absolvieren     Antragstellers sowie eine plausible Darstel-
    meister Octavian Ursu zusammen mit Ka-          derzeit 22 Auszubildende in fünf Berufen ih-   lung des geplanten Vorhabens.
    thrin Burkhardt, Leiterin des Hauptverwal-      re Lehre. „Besonders freue ich mich darü-
    tungsamtes und Heike Golbs, Personalrats-       ber, dass alle Azubis aus dem dritten Lehr-    Insgesamt stellt der Freistaat Sachsen in
    vorsitzende, die neuen Auszubildenden der       jahr erfolgreich ihre Prüfung bestanden ha-    diesem Jahr 140.000 Euro für eine direkte
    Stadtverwaltung Görlitz. Auf insgesamt fünf     ben“, so OB Octavian Ursu.                     Vergabe an engagierte Einzelpersonen und
    neue Auszubildende zum Verwaltungsfach-         Während der Feierstunde dankte OB Ursu         Vereine im Landkreis Görlitz zur Verfügung.
    angestellten freuen sich die Mitarbeiterinnen   allen frisch gebackenen Verwaltungsange-       Im Frühjahr sind bereits 226 Anträge mit ei-
    und Mitarbeiter der Verwaltung. Zudem be-       stellten sowie den Ausbilderinnen und Aus-     ner Gesamtsumme von 65.000 Euro bewil-
    ginnt ein junger Mann eine Lehre zum Gärt-      bildern für ihr besonderes Engagement im       ligt worden. Voraussetzung dafür ist, dass
    ner im Eigenbetrieb Städtischer Friedhof.       Sinne der Stadt Görlitz.                       die beantragte Zuwendung dem Gemein-
                                                                                                   wohl im Landkreis Görlitz zugutekommt.
                                                                                                   Mehrfachanträge und Anträge von Akteuren
                                                                                                   außerhalb des Landkreises Görlitz werden
                                                                                                   nicht bearbeitet.
                                                                                                   Die Antragstellung ist ausschließlich online
                                                                                                   auf der Seite www.unbezahlbar.land mög-
                                                                                                   lich.

                                                                                                   Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit
                                                                                                   Steuermitteln auf Grundlage des vom Säch-
                                                                                                   sischen Landtag beschlossenen Haushalts.

                                                                                                      Immer aktuell auf
C
M
Y   Die Auszubildenden der Stadtverwaltung bei einem Fototermin im historischen Rathausin-
                                                                                                       www.goerlitz.de
K
    nenhof.                                                             Foto: Dana Himpel
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                             4                                     21. September 2021 | Nummer 9

Begrüßung der ABC-Schützen                     Vorschulkinder auf dem Görlitzer Wochenmarkt
Am 6. September 2021 begann für 573 Kin-       Einen Besuch der besonderen Art erlebten       Massagen und Bürsten oder klassische
der an den Görlitzer Grund- und Förder-        Ende August die Händler des Wochenmark-        Kneippanwendungen, wie dem Armbad
schulen ein neuer Lebensabschnitt. Es ist      tes an der Elisabethstraße. Auf Einladung      oder Wassertreten.
schon eine Tradition geworden, dass der        von Frau Schiel, der Ansprechpartnerin der     Letzteres war an diesem Donnerstagvormit-
Oberbürgermeister der Stadt Görlitz die        Deutschen Marktgilde eG, besuchten             tag auch auf dem Wochenmarkt möglich,
ABC-Schützen am ersten Tag begrüßt. So         17 Vorschul- und Vorvorschulkinder des         denn ein Regenschauer ließ viele kleine
wurden auch in diesem Jahr die Erstklässler    Kinderhauses „Kinderinsel Kunterbunt“ zu-      Pfützen auf dem Elisabethplatz entstehen.
der Regenbogenschule und der Grund-            sammen mit ihren Erzieherinnen den Markt.      Der Regen tat der Stimmung der Kinder und
schule Königshufen persönlich willkommen       Vieles gab es an den Ständen zu entdecken,     Erzieherinnen keinen Abbruch, alle waren
geheißen und beglückwünscht. Alle ABC-         erleben und erzählen. Selbstverständlich       durchgehend bestens gelaunt. Wie könnte
Schützen erhielten von Oberbürgermeister       gehörten allerlei Obst und Gemüse, bunte       es auch anders sein, da sie an jedem Stand
Octavian Ursu eine Glückwunschkarte zum        Blumen und Milchprodukte aber auch So-         fröhlich von den Händlerinnen und Händlern
ersten Schultag. Der Naturschutz-Tierpark      cken und Broiler dazu. Die Kinder begut-       empfangen wurden. Gemeinsam wurde
Görlitz-Zgorzelec war durch den Direktor Dr.   achteten jeden Marktstand ausführlich und      dann das Angebot am Stand inspiziert und
Sven Hammer ebenfalls vertreten und            zeigten, dass sie sich sehr gut mit Obst und   natürlich probiert. Die Kinder verließen kei-
schenkte den Klassen Gutscheine für eine       Gemüse auskennen, schließlich gehört es        nen Stand mit leeren Mägen und Händen.
gemeinsame Entdeckungsreise durch den          zu ihrem Alltag im Kinderhaus dazu.            Es gab unter anderem Pflaumen, Äpfel, Erd-
Tierpark. Besonders gefreut haben sich alle    Denn das Kinderhaus „Kinderinsel Kunter-       beeren, Gurken, Tomaten sowie Käsehäpp-
Kinder über den Besuch des Maskottchens        bunt“ arbeitet in seiner pädagogischen Aus-    chen zum Kosten für die Kinder. Der Rosen-
– den Roten Panda. Bei einer kleinen Frage-    richtung nach dem Kneipp Konzept. Dies         mann hatte einen Strauß Rosen und Korb
runde der Kinder und des Vertreters aus        zielt darauf ab, den Kindern von Beginn an     mit Süßigkeiten vorbereitet und vom Grill-
dem Tierpark wurde klar, dass sich die Kin-    und auf vielfältige Art eine gesunde Lebens-   hähnchenwagen gab es einen Broiler, den
der auf die Tiere und den Ausflug freuen.      weise nach den Lehren von Sebastian            sich die Kinder im Kinderhaus schmecken
                                               Kneipp nahe zu bringen. Dazu gehören ne-       lassen konnten. Zum Abschied durfte jedes
                                               ben einer gesunden Ernährung mit frischem      Kind am Glücksrad der Marktgilde drehen
                                               Brot vom Bäcker und Honig vom Imker na-        und bekam zur Erinnerung an diesen erleb-
                                               türlich viel Bewegung an frischer Luft, aber   nisreichen Vormittag auf dem Markt einen
                                               auch Entspannungselemente in Form von          Luftballon.

Isa Plath, der Rote Panda, Dr. Sven Hammer
und Oberbürgermeister Octavian Ursu be-
grüßten die Erstklässler der Regenbogen-
schule und der Grundschule Königshufen.
                         Foto: Vivian Krause

Fundsachen August
Schlüsselbunde
1 Schlüsselbund mit einem Fahrzeug-
                                               Viel Interessantes gab es für die Kinder der „Kinderinsel Kunterbunt“ auf dem Markt zu ent-
    schlüssel „Mercedes“
                                               decken.                                                      Foto: Josephine Brettschneider
6 einzelne Schlüssel – auch Fahrrad-
    schlüssel
1 Fahrzeugschlüssel „Dacia“
6 Smartphone, 2 x „Huawei“,                    Görlitz begeht am 6. Oktober den Kommunalen Gedenktag
    2 x „Samsung“, „iPhone“, „Wiko“
2 Brillen (Klinikum)                           In der Großen Kreisstadt Görlitz wird der      sein. Diese dient als
1 Bluetooth-Kopfhörer (Klinikum)               6. Oktober als örtlicher Gedenktag zur Erin-   Begleitausstellung zur
1 Damenjacke „Khujo“                           nerung an die friedliche Revolution 1989 be-   Kunstinstallation „Das
1 Kinderfahrrad                                gangen. Dieser Tag würdigt das Wirken die-     Fenster“ von Susanne
Fundsachen können im Bürgerzentrum Jä-         ser Bewegung für Freiheit und Demokratie       Hopmann. Die Installa-
gerkaserne auf der Hugo-Keller-Straße 14 ab-   und die damaligen Akteure in der Neiße-        tion wurde im Rahmen
gegeben werden. Rückfragen sind unter der      stadt. Am Abend des 6. Oktober 2021 laden      der Görlitzer ART
Rufnummer 03581 672727 möglich. Die He-        die Evangelische Innenstadtgemeinde und        2021/2022 an der Süd-
rausgabe von Fundsachen und die Ausstel-       die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kir-      seite der Frauenkirche
lung von Bestätigungen über nicht aufgefun-    chen in Görlitz für 18:30 Uhr zur Ökumeni-     angebracht. Die Aus-
dene Sachen für Versicherungen erfolgt bei     schen Andacht in die Frauenkirche ein, bei     stellung wurde in Zusammenarbeit der
Katrin Demuth in der Jägerkaserne, Hugo-       der Oberbürgermeister Octavian Ursu ein        Evangelischen Innenstadtgemeinde, der
                                                                                                                                              C
Keller-Straße 14, Zimmer 5. Bei der Abholung   Grußwort halten wird. Außerdem wird ab         Oberlausitzischen Bibliothek der Wissen-        M
                                                                                                                                              Y
von Fundsachen wird um vorherige Terminab-     dem 6. Oktober die Ausstellung „Bild und       schaften sowie der Görlitzer Sammlungen         K
sprache unter Telefon 03581 671522 gebeten.    Gegenbild“ in der Frauenkirche erlebbar        für Geschichte und Kultur erstellt.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
21. September 2021 | Nummer 9                                         5                              Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

    Auszug aus den Statistischen Monatszahlen der Stadt Görlitz – Juli 2021
    Hinweis: Die vollständigen Berichte liegen an der Bürgerinformation in der Jägerkaserne aus bzw. können unter
    http://www.goerlitz.de /Statistische_Zahlen.html eingesehen werden.

         Sachgebiet                                             Einheit                                         Zeitraum
         Bevölkerung                                                                                Juli 2021                        Juli 2020
         Bevölkerung insgesamt (nur Hauptwohnsitz)
                                                                Personen                              55.787                           56.208
         davon:
          Biesnitz                                              Personen                               3.907                            3.963
          Hagenwerder                                           Personen                                 873                              830
          Historische Altstadt                                  Personen                               2.525                            2.579
          Innenstadt                                            Personen                              16.709                           16.791
          Klein Neundorf                                        Personen                                 144                              138
          Klingewalde                                           Personen                                 614                              623
          Königshufen                                           Personen                               7.368                            7.388
          Kunnerwitz                                            Personen                                 532                              533
          Ludwigsdorf                                           Personen                                 757                              761
          Nikolaivorstadt                                       Personen                               1.687                            1.671
          Ober-Neundorf                                         Personen                                 266                              266
          Rauschwalde                                           Personen                               5.676                            5.763
          Schlauroth                                            Personen                                 399                              408
          Südstadt                                              Personen                               9.042                            9.134
          Tauchritz                                             Personen                                 196                              191
          Weinhübel                                             Personen                               5.092                            5.169
         darunter:
          Ausländische Bevölkerung                              Personen                               6.634                             6.357
         Natürliche Bevölkerungsbewegung
         Lebendgeborene insgesamt                               Personen                                  19                                41
         Gestorbene insgesamt                                   Personen                                  68                                59
         Räumliche Bevölkerungsbewegung
         Zuzüge insgesamt 1)                                    Personen                                 366                               371
         Fortzüge insgesamt 2)                                  Personen                                 312                               271
         Umzüge insgesamt 3)                                    Personen                                 121                               141

         Arbeitsmarkt
         Arbeitslose nach SGB III                               Personen                                 830                             1.071
         Arbeitslose nach SGB II                                Personen                               2.339                             2.418
         Arbeitslose insgesamt                                  Personen                               3.169                             3.489
         und zwar 4)
             unter 25 Jahre                                     Personen                                 235                               281
             50 Jahre und älter                                 Personen                               1.433                             1.449
             Langzeitarbeitslose                                Personen                               1.726                             1.527
             Ausländer                                          Personen                                 555                               726
             Schwerbehinderte Menschen                          Personen                                 153                               159
         Arbeitslosenquote
         (bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen)              Prozent                                 12,0                              13,3
         Arbeitslosenquote
         (bezogen auf abhängig zivile Erwerbspersonen)          Prozent                                 13,1                              14,5
         Gewerbe
         Gewerbeanmeldungen insgesamt                           Anzahl                                   106                               145
         Gewerbeabmeldungen insgesamt                           Anzahl                                   131                                86
         Gewerbebestand insgesamt                               Anzahl                                 7.092                             7.062

    1)
           Summe aller Zuzüge in die einzelnen Stadt- und Ortsteile, sowohl aus anderen Stadt- und Ortsteilen von Görlitz als auch von außerhalb
           des Stadtgebietes.
    2)
           Summe aller Fortzüge aus den einzelnen Stadt- und Ortsteilen, sowohl in andere Stadt- und Ortsteile von Görlitz als auch nach außer-
           halb des Stadtgebietes.
    3)
           Summe aller Umzüge innerhalb der einzelnen Stadt- und Ortsteile.
C   4)
M          Hierbei handelt es sich um eine teilweise Ausgliederung mit verschiedenen, nicht summierbaren Merkmalen.
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K
    Herausgeber: Stadtverwaltung Görlitz, Kommunale Statistikstelle, Telefon: 03581 671513 oder 671507.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                                   6                                          21. September 2021 | Nummer 9

                                                 3. Ausschreibung – Aktions- und Initiativfonds der Partnerschaft
   Herzlichen Glückwunsch                        für Demokratie Stadt Görlitz
     Die Stadt Görlitz gratuliert
                                                 Ab sofort können Einzelprojekte im Rahmen              Tel.     03581 8776425
     den neuen Erdenbürgern
                                                 des Bundesprogramms "Demokratie leben!"                Mobil: 0152 25816054
          und deren Eltern                       für den Förderzeitraum 15.08.2021 bis                  y.vardic@neisse-pfd.de
                                                 31.12.2021 mit einer Fördersumme bis zu
        Im Monat August wurden
                                                 2.000,00 Euro beantragt werden. Die Förde-             Alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie
     im Standesamt Görlitz 74 Kinder             rung kann nur für Projekte beantragt werden,           unter:
   beurkundet, davon waren 33 Jungen             die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind.             https://goerlitz.neisse-pfd.de/aktions-und-
            und 41 Mädchen.                      Der Antrag auf Zuwendung muss unter-                   initiativfonds.html
                                                 schrieben in digitaler Form bei der Fach- und
       Ebenfalls gratulieren                     Koordinierungsstelle bis zum 30.09.2021 (bis           Die aktuelle Zielpyramide, welche als inhalt-
       die Stadt Görlitz und                     23:59 Uhr) eingegangen sein.                           liche Orientierung für die Antragstellung
     der Seniorenbeirat allen                                                                           dient, finden Sie auf www.goerlitz.neisse-
  Jubilaren zu ihren Geburtstagen.               Kontakt: PfD Görlitz, Yasmin Vardić                    pfd.de (Fördermöglichkeiten).
                                                 Jakobstraße 5a/2.OG, 02826 Görlitz
          (Aufgrund der Bestimmungen
    der Datenschutzverordnung müssen wir
   leider auf die namentliche Erwähnung der
               Jubilare verzichten.)

Öffentliche Bekanntmachungen

  Stadtverwaltung Görlitz                 Tel.: 03581 671323                    Stadtverwaltung Görlitz            Tel.: 03581 671347
  SG Steuer- und Kassenverwaltung         Fax: 03581 671457                     Sachgebiet Steuer- und             Fax.: 03581 671457
  Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz                                                 Kassenverwaltung als Vollstreckungsbehörde
                                                                                Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz

  Zahlungserinnerung
                                                                                Zwangsversteigerung von Immobilien
  Die Stadt Görlitz macht darauf aufmerksam, dass am
  15.10.2021 die Zweitwohnungsteuer fällig wird. Bitte tätigen                  Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen auf Antrag der Stadt
  Sie Ihre Zahlung rechtzeitig. Geben Sie bei der Zahlung unbe-                 Görlitz durch das Amtsgericht Görlitz u. a. folgende Grundstü-
  dingt das Kassenzeichen des Abgabenbescheides an. Bitte                       cke öffentlich versteigert werden:
                                                                                Jochmannstraße 11 W1-W15 (Wohneigentum/unsaniertes
  beachten Sie, dass für nicht rechtzeitig gezahlte Abgaben
                                                                                Mehrfamilienhaus)
  Säumniszuschläge gemäß § 240 Abgabenordnung entstehen,
                                                                                Schillerstraße 25 (unsaniertes Mehrfamilienhaus)
  zuzüglich weiterer Gebühren.
  Sie können Ihrer Zahlungsverpflichtung bequem nachkommen,
                                                                                Interessenten können sich für Auskünfte an die Stadt Görlitz,
  indem Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.
                                                                                Frau Hennig, Tel.: 03581 67 1347, wenden.
  Nähere Informationen erhalten Sie unter www.goerlitz.de/
  stadtkasse oder Sie rufen uns persönlich an.                                  Zur Beachtung!
                                                                                Die Steuer- und Kassenverwaltung bittet, die Anliegen weiter-
  Zur Beachtung!                                                                hin vorrangig telefonisch, gern auch per E-Mail oder schriftlich
  Wir bitten um vorherige telefonische Kontaktaufnahme zwecks                   mit der Behörde zu klären.
  Abstimmung eines Termins.
                                                                                Görlitz, 21.09.2021
  Görlitz, 21.09.2021                                                           Mit freundlichen Grüßen
  Mit freundlichen Grüßen                                                       Ihre Sachgebiet Steuer- und Kassenverwaltung
  Ihre Steuer- und Kassenverwaltung                                             als Vollstreckungsbehörde

Drittmittelbericht 2020
Gemäß § 16 der Drittmittelrichtlinie der Stadt Görlitz sind die jährli-       Alle Drittmittel im nachfolgenden Bericht wurden gemäß dieser Re-
chen Spenden, Schenkungen und Verwaltungssponsoringtätigkei-                  gelung angenommen.
ten (vgl. § 73 Abs. 5 SächsGemO) in einem Drittmittelbericht zu ver-          Eine Ausnahme bildeten die Zuwendungen im Bereich der Kinderta-
öffentlichen.                                                                 gesstätten und der Schulprojekte, welche keiner Zustimmung durch
Die Annahme von Spenden und Schenkungen bis zu einem Wert                     den Verwaltungsausschuss oder Stadtrat erforderten.
von 50.000 € und der Abschluss von Verwaltungssponsoringverträ-
gen bis zu einem Wert von 25.000 € obliegen gemäß Hauptsatzung                Görlitz, den 19.08.2021                                                   C
                                                                                                                                                        M
der Stadt Görlitz dem Verwaltungsausschuss. Für übersteigende                 Octavian Ursu                                                             Y
                                                                                                                                                        K
Zuwendungen ist der Stadtrat zuständig.                                       Oberbürgermeister
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
21. September 2021 | Nummer 9   7   Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                              8                                       21. September 2021 | Nummer 9

  Stadtverwaltung Görlitz                 Tel.: 03581 671304             Für diese öffentliche Mahnung wird keine Mahngebühr erhoben.
  SG Steuer- und Kassenverwaltung         Fax: 03581 671457              Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mah-
  Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz                                          nung mit einer Mahngebühr von mindestens 5,00 EUR oder die
                                                                         Abgaben werden sofort durch Zwangsvollstreckungsmaßnah-
  Öffentliche Mahnung                                                    men beigetrieben. Sie können Mahnungen umgehen, indem Sie
                                                                         uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Nähere Infor-
  Die Stadt Görlitz macht darauf aufmerksam, dass am 15.09.2021          mationen erhalten Sie unter www.goerlitz.de/stadtkasse .
  die Grundsteuern B fällig waren. Die Abgabepflichtigen, die sich
  mit der Zahlung der genannten Abgabe im Rückstand befinden,            Zur Beachtung!
  werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstre-             Wir bitten um vorherige telefonische Kontaktaufnahme zwecks
  ckungsgesetz gemahnt und aufgefordert, bis zum 28.09.2021 ih-          Abstimmung eines Termins.
  rer Zahlungspflicht nachzukommen. Geben Sie bei der Zahlung
  unbedingt das Kassenzeichen des Abgabenbescheides an. Für              Görlitz, 21.09.2021
  nicht rechtzeitig gezahlte Abgaben sind Säumniszuschläge ge-           Mit freundlichen Grüßen
  mäß § 240 Abgabenordnung zu zahlen.                                    Ihre Steuer- und Kassenverwaltung

Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4        Für nachfolgende Pflichtige liegt ein Schreiben zur Abholung in der
des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwal-         Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenver-waltung, Unter-
tungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG),          markt 6-8, Zimmer 201 in 02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentli-
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Bekanntma-              che Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren
chungssatzung der Stadt Görlitz.                                         Ablauf Rechtsverluste drohen können.

  Tel.-Nr.      Bescheiddatum             Kassenzeichen                          Pflichtige/r              letzte/r bekannte/r
                                                                                                           Anschrift/Sitz

  03581         29.07.2021
  67-1326

  03581         06.08.2021
  67-1326

Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Pflichtigen um Schuldner handelt.
Die Steuer- und Kassenverwaltung bittet, die Anliegen weiterhin vorrangig telefonisch, gern auch per E-Mail oder schriftlich mit der
Behörde zu klären.

Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß            Für nachfolgende Personen liegt das unten aufgeführte Schreiben
§§ 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens-          zur Abholung in der Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kas-
und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen               senverwaltung, Untermarkt 6-8, Zimmer 201 in Görlitz bereit. Durch
(SächsVwVfZG) i. V. m. § 41 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz           diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden,
(VwVfG), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Be-            nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
kanntmachungssatzung der Stadt Görlitz.

  Tel.-Nr.     Bescheiddatum        Aktenzeichen               Abgabenpflichtige/r                    letzte/r bekannte/r
                                                                                                      Anschrift/Sitz

  03581        18.08.2021
  67-1362

  03581        22.06.2021
  67-1338

Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Personen um Schuldner handelt.
Die Steuer- und Kassenverwaltung bittet, die Anliegen weiterhin vorrangig telefonisch, gern auch per E-Mail oder schriftlich mit der
Behörde zu klären.

                                                                                                                                                C
                                                                                                                                                M
                                                                                                                                                Y
                                                                                                                                                K
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
21. September 2021 | Nummer 9                                        9                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

    Öffentliche Zustellung
    Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß            Für nachfolgende Pflichtige liegt ein Bescheid zur Abholung in der
    § 3 Abs. 1 Pkt. 3b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (Sächs-             Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenverwaltung, Unter-
    KAG) i. V. m. § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO), § 4 Gesetz zur Re-       markt 6-8, Zimmer 201 in 02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentli-
    gelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungs-            che Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren
    rechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG), § 10 Verwaltungs-        Ablauf Rechtsverluste drohen können.
    zustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Bekanntmachungssatzung der
    Stadt Görlitz.

      Tel.-Nr.      Bescheiddatum         Kassenzeichen                      Pflichtige/r                     letzte/r bekannte/r
                                                                             Firma                            Anschrift/Sitz

      03581         21.09.2021
      67-1472

      03581         23.06.2021
      67-1472

      03581         23.07.2021
      67-1472

      03581         21.09.2021
      67-1472

      03581         21.09.2021
      67-1472

      03581         21.09.2021
      67-1416

      03581         12.08.2021
      67-1416

      03581         21.09.2021
      67-1416

      03581         21.09.2021
      67-1416

      03581         21.09.2021
      67-1416

      03581         21.09.2021
      67-1416

      03581         21.09.2021
      67-1416

      03581         21.09.2021
      67-1416

      03581         21.09.2021
      67-1416

      03581         12.08.2021
      67-1416

C
M   Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Pflichtigen um Schuldner handelt.
Y
K
    Die Steuer- und Kassenverwaltung bittet, die Anliegen weiterhin vorrangig telefonisch, gern auch per E-Mail oder schriftlich mit der
    Behörde zu klären.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                                10                                       21. September 2021 | Nummer 9

Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß               Für die nachfolgend Pflichtige liegen Schreiben zur Abholung in der
§ 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und                Stadtverwaltung Görlitz, Sachgebiet Bauordnung, Zimmer 161, Hu-
Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen                      go-Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentliche
(SächsVwVfZG), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1             Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf
Bekanntmachungssatzung der Stadt Görlitz.                                   Rechtsverluste drohen.

  Datum            Aktenzeichen                     Pflichtige                                       letzte bekannte Anschrift

  13.08.2021       631.5-7458/9/63/tr               Weißenfels Immobilien GmbH                       Eisenbahnstraße 95, 04315 Leipzig

  13.08.2021       913-631.5-7458/9/63/tr           Weißenfels Immobilien GmbH                       Eisenbahnstraße 95, 04315 Leipzig

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes
„BS 10 – Waldsiedlung am Nordstrand“ des Berzdorfer Sees
Der vom Planungsverband Berzdorfer See am 14.09.2020 als Sat-               2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-
zung beschlossene Bebauungsplan „BS 10 – Waldsiedlung am                        gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
Nordstrand“ in der Planfassung vom 28.07.2020 mit redaktionellen            3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
Änderungen vom 04.09.2020, bestehend aus Teil A - Planzeichnung                 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
und Teil B - Textlichen Festsetzungen ist durch Ablauf der Genehmi-         4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
gungsfrist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB mit Bescheid AZ: 3300-                 a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
01-12-BLP-1445 der höheren Verwaltungsbehörde am 27.07.2021                     b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
fiktiv genehmigt worden.                                                            über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
                                                                                    der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke:                               macht worden ist.
- Gemarkung Deutsch Ossig Flur 2: 175/1*, 194/1*                            Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,
- Gemarkung Deutsch Ossig Flur 6: 15*, 31/2*, 31/3*, 37, 61*                so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-
- Gemarkung Görlitz Flur 84: 22/9*                                          nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
(* teilweise).                                                              Diese Bekanntmachung ist auch unter https://www.goerlitz.de/Be-
                                                                            kanntmachungen.html und im Landesportal Sachsen unter dem
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit             Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startsei-
dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jeder-              te einsehbar.
mann kann die Satzung, ihre Begründung inklusive des Umweltbe-
richtes und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4                Diese Veröffentlichung erscheint
BauGB in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung,             am 21.09.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz,
Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, während der                    am 29.09.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und
Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Au-           am 01.10.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
ßerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme unter
Telefonnummer 03581 672145 vereinbart werden.                               Görlitz, den 21.09.2021
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen             Octavian Ursu, Vorsitzender des Planungsverbandes
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä-
gung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge-
wiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver-
     letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli-
     che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-
     ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-
     gungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor-
den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-
gründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan-
sprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnach-
teile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen-
derjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl-
ligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekom-
                                                                                                                                                   C
men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an                                                                                     M
gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn                                                                                                    Y
                                                                                                                                                   K
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,          Quelle: Satzungsplan, erstellt durch IBOS GmbH
21. September 2021 | Nummer 9                                            11                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

    Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes
    „BS 15 – Ranch am See“ am Berzdorfer See
    Der vom Planungsverband Berzdorfer See am 14.09.2020 als Sat-                 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    zung beschlossene Bebauungsplan „BS 15 – Ranch am See“ in der                     a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
    Fassung vom 11.06.2020, bestehend aus Teil A - Planzeichnung                          oder
    und Teil B - Textlichen Festsetzungen ist durch Ablauf der Genehmi-               b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
    gungsfrist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB mit Bescheid AZ: 3300-                       über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
    01-12-BLP-1859 der höheren Verwaltungsbehörde am 27.07.2021                           der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
    fiktiv genehmigt worden.                                                              macht worden ist.
    Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 20 der Flur 1 der Ge-               Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,
    markung Hagenwerder.                                                          so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-
    Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit               nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
    dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungs-                   Diese Bekanntmachung ist auch unter https://www.goerlitz.de/Be-
    plan in Kraft. Jedermann kann die Satzung, ihre Begründung inklusi-           kanntmachungen.html und im Landesportal Sachsen unter dem
    ve des Umweltberichtes und die zusammenfassende Erklärung ge-                 Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startsei-
    mäß § 10 Abs. 4 BauGB in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für                 te einsehbar.
    Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14,
    während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft                Diese Veröffentlichung erscheint
    verlangen. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Ein-                 am 21.09.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz,
    sichtnahme unter Telefonnummer 03581 672145 vereinbart werden.                am 29.09.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und
    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen               am 01.10.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
    von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä-
    gung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge-                Görlitz, den 21.09.2021
    wiesen. Unbeachtlich werden demnach                                           Octavian Ursu, Vorsitzender des Planungsverbandes
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver-
         letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli-
         che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-
         ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-
         gungsvorganges,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der
    Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor-
    den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-
    gründen soll, ist darzulegen.
    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
    BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan-
    sprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnach-
    teile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen-
    derjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl-
    ligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
    Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
    Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekom-
    men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an
    gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-
         gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
    3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO                 Quelle: Satzungsplan, erstellt durch Richter + Kaup, Ingenieure,
         wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                                Planer, Landschaftsarchitekten

    Einladung zur Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Berzdorfer See”
    Am Montag, dem 11.10.2021, findet um 16:00 Uhr im Raum 350 des                8. Änderung Geltungsbereich „BS 14 – südliche Hafenzeile“ (Her-
    Technischen Rathauses, Hugo-Keller-Straße 14, die 142. Verbands-                  auslösen des Segelstützpunktes)
    versammlung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” statt.                     9. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „BS 18 – Segelstütz-
                                                                                      punkt am Hafen Tauchritz“
    Der öffentliche Teil der Tagesordnung beinhaltet:                             10. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan
    1. Protokollbestätigung der Sitzung vom 01.02.2021                                „BS 19 – Campingplatz Waldsiedlung“ (plb)
    2. Bürgerfragestunde                                                          11. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „BS 13 –
    3. Beschluss Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus-                     Ferienhäuser Insel der Sinne“
       haltsjahr 2020                                                             12. Sonstiges
    4. Beschluss Bewilligung außerplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2021
    5. Halbjahresinformation 2021                                                 Im Anschluss tagt die Verbandsversammlung nichtöffentlich.
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    6. Aufhebung des Bebauungsplanes „BS 02 – Ferienhäuser Tauchritz“
Y   7. Anpassung des Geltungsbereiches „BS 03 – Ehemalige Tages-                  Octavian Ursu
K
       anlagen Tagebau Berzdorf“                                                  Verbandsvorsitzender
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                                 12                                      21. September 2021 | Nummer 9

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über den Erlass einer Veränderungssperre
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 77
„Sicherung Sanierungsziele Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“
Auf Grund von §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 sowie 17 Abs. 1 Satz 3 des             Görlitz, den 11.08.2021
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Ar-           Octavian Ursu
tikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2939) in Verbin-          Oberbürgermeister
dung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geän-               Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die
dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020                      unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Sächs-
(SächsGVBI. S. 722) hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sit-        GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma-
zung am 22.07.2020 folgende Satzung beschlossen.                             chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
                                                                             Dies gilt nicht, wenn
                 Satzung der Stadt Görlitz                                   1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
               über die Veränderungssperre                                   2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-
   für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 77                            gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
                                                                             3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-
     „Sicherung Sanierungsziele Historische Altstadt
                                                                                GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
                   und Nikolaivorstadt“                                      4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
                                                                             a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
                     § 1 Zu sichernde Planung                                b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 15.04.2021              der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver-
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 77 „Sicherung Sanierungszie-                 letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
le Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“ aufzustellen. Zur Siche-
rung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird ei-             Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend ge-
ne Veränderungssperre angeordnet.                                            macht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
                                                                             genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
                 § 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst
den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 77 „Si-
cherung Sanierungsziele Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist in dem als Anlage
beigefügten Lageplan in der Fassung vom 15.12.2020 dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

          § 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet nach § 2
dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
baulichen Anlagen nicht beseitigt werden; Erhebliche oder wesent-
lich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und bauli-
chen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim-
mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Wenn überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, kann
von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre bau-
rechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemein-
de nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und
mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre
hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und
die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der
Veränderungssperre nicht berührt.

                    § 4 In- und Außer-Kraft-Treten
Die Veränderungssperre tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung
in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Be-
kanntmachung angerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist
der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs
nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Be-
bauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich abge-
schlossen ist. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Diese Bekanntmachung erscheint am 21.09.2021 im Amtsblatt der
Stadt Görlitz.
Diese Bekanntmachung ist auch unter:
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html                                Unmaßstäblich
und im Landesportal Sachsen unter dem Link                                   Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz SG Geoinformation            C
                                                                                                                                                   M
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite             Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuord-          Y
                                                                                                                                                   K
einsehbar.                                                                   nung, LRA GR
21. September 2021 | Nummer 9                                           13                               Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

    Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
    „Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg“
    Der Zweckverband Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoter-                 Wasser:
    berg hat in seiner Sitzung am 19.08.2021 erneut den Entwurf des              • Sicherung des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen durch
    Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoter-                   Baustoffe und Maschinen
    berg“, in der Planfassung vom 19.07.2021, bestehend aus Plan-                • Entwässerung der Grundstücke über Regenwasserkanal
    zeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Grünordnungs-         • Planung von Regenrückhaltebecken
    plan (Teil C), Erläuterung zum Grünordnungsplan (Teil D) und Be-
    gründung inklusive Umweltbericht mit Anlagen gebilligt und zur               Klima/Luft:
    Auslegung bestimmt.                                                          • Beeinflussung des Mikroklimas während der Bauzeit durch Ver-
    Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textli-                 lust von Vegetationsstrukturen
    chen Festsetzungen, Grünordnungsplan, Erläuterung zum Grünord-               • Pflanzung von Gehölzen (Baumgruppen, Baumreihen, Allee) als
    nungsplan und Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vom                            ausgleichende Wirkung auf das örtliche Kleinklima
    13.10.2021 bis 12.11.2021 in der Gemeindeverwaltung Markers-
    dorf, Kirchstraße 3, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)               Landschaftsbild:
                                                                                 • geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da Vorhaben
    Montag            geschlossen                                                   in einem bestehenden Gewerbegebiet
    Dienstag          08.30 – 11.30 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr                     • Kompensation durch Neuanpflanzungen und Extensivierung ei-
    Mittwoch          geschlossen
                                                                                    ner Wiese
    Donnerstag        08.30 – 11.30 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr
    Freitag           08.30 – 11.30 Uhr
                                                                                 Schutzgebiete:
                                                                                 • keine betroffen
    zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. In den Auslegungsun-
                                                                                 • In weiterer Entfernung befinden sich:
    terlagen sind die umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten.
    Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen wäh-                 - Vogelschutzgebiet „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“
    rend der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten einge-                – 1.000 m entfernt,
    sehen werden:                                                                   - FFH-Gebiet „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen
    Landesportal Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de                        Oberlausitz“ – 1.350 m,
    Homepage der Gemeinde: https://www.markersdorf.de                               - FFH-Gebiet „Fließgewässer bei Schöpstal und Kodersdorf“
                                                                                       – 2.500 m,
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flur-                  - Naturschutzgebiet „Landeskrone“ – 1.350 m
    stücke:                                                                      • durch die große Entfernung keine negativen Auswirkungen zu er-
                                                                                    warten
    Gemarkung Markersdorf Flur 12:
    147/3, 147/4, 157/4, 157/5, 157/6, 157/8 (teilweise), 157/10, 157/11,        Flora/Biotope/Wald:
    169/1, 169/2 (teilw.), 170, 171/3, 171/4, 171/5, 172/1, 172/2, 172/3,        • Biotoptypenkartierung liegt vor (Umweltbericht, Anlage 2)
    173/3, 173/4, 173/6, 173/7, 173/9, 173/10, 178/3, 178/4, 178/6,              • Eingriff-/Ausgleichbilanzierung liegt vor (Umweltbericht, Anlage
    179/10, 179/11, 179/16, 179/17, 181/3 (teilw.), 182/1, 182/7, 182/8,            1)
    183/1, 183/4, 183/5, 183/7, 183/8, 183/9, 183/10, 183/11, 183/12,            • Grünordnungsplan liegt vor (Teil C der Satzung)
    183/13, 183/14, 183/15, 183/16, 183/18, 183/19, 183/20, 183/21,              • keine Beanspruchung von Flächen im Sinne des SächsWaldG
    183/23, 183/24, 183/26, 183/27, 183/28, 183/31, 183/34, 183/36,              • Gehölzverluste
    183/37, 183/39, 183/40, 183/41, 183/42, 183/43, 183/44, 183/45,
    183/49, 183/48, 189, 190, 191, 205/3, 205/5, 206/5, 206/6, 208/2,            Fauna:
    210/2, 211/1, 211/4, 212, 213, 214.                                          • Aufgrund der intensiven Nutzung des Gewerbegebietes keine
                                                                                    Artenkartierung notwendig
    Gemarkung Schlauroth Flur 1:                                                 • mittlere Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten
    5/1, 5/3, 5/4, 5/5, 14/7, 14/9, 20/2, 20/3, 20/8, 20/9 (teilweise),          • Verringerung der Beeinträchtigung durch Baumfällung außer-
    20/10, 20/12, 20/13, 20/14, 21/1                                                halb der Vogelbrutzeit
                                                                                 • Kompensation durch Schaffung neuer Brutplätze (Anpflanzung
    Gemarkung Görlitz Flur 53:                                                      neuer Bäume) und neuer Lebensräume (Extensivierung einer
    1/4, 2/4.                                                                       Wiese)
    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs-
                                                                                 Mensch:
    plans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiederge-
                                                                                 • Beeinträchtigung während der Bauphase
    geben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichneri-
                                                                                 • Schalltechnisches Gutachten liegt vor (Umweltbericht, Anlage 3)
    sche Festsetzung im Bebauungsplan.
                                                                                 • Emissionskontingentierung
    Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
    Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf
    Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume verfügbar. Eine arten-              Kultur- und Sachgüter:
    schutzfachliche Beurteilung sowie eine Schallprognose liegen vor             • Innerhalb des Planungsgebietes befindet sich ein Baudenkmal
    und eine geotechnische Untersuchung wird durchgeführt.                          in der Raiffeisenstr. 15. Es handelt sich um ein Herrenhaus des
                                                                                    ehern. Rittergutes aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
    Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:                            • keine Beeinträchtigung
    Boden:
    • dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung                           Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungs-
    • Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der                 frist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder-
C
M
       Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase                      schrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel-
Y   • Darstellung der Änderung des Versiegelungsgrades (Verkleine-               lungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau-
K
       rung im Vergleich zu dem alten B-Plan)                                    ungsplan unberücksichtigt bleiben.
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