Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 21. September 2021 Nummer 9 30. Jahrgang Foto: ©TVNOW/ Stephan Zwickirsch/X Filme v.l.n.r.: Arthur Grünberg (Alexander Scheer), Alice Grünberg (Nina Kunzendorf), Vicky Maler (Naemi Feitisch), Harry Grünberg (Ludwig Simon), Carl Goldmann (Samuel Finzi), Elsie Schön (Amy Benkenstein). Setbesuch bei „Torstraße 1“ Die Geschichte von außergewöhnlichen dermann“) und Samuel Finzi („Schachno- Kretschmer zeigte sich beeindruckt beim Frauen, eines legendären Kaufhauses velle“, „Die Hochzeit“) sowie die beiden Rundgang durch das Kaufhaus Jonass, und einer großen Liebe – erzählt über Nachwuchstalente und Hauptdarstellerin das in Görlitz aufwendig nachgebaut wur- mehrere Jahrzehnte eines bewegten bzw. Hauptdarsteller Naemi Feitisch und de: „Görlitz ist der Hotspot für Filmpro- Jahrhunderts – das ist „Torstraße 1“ (Ar- Ludwig Simon. Im Berlin der späten duktion in Sachsen und gehört zu den at- beitstitel). Für die hochkarätig besetzte 1920er Jahre lassen sie die dramatische traktivsten Drehorten in Deutschland und Event-Serie unter der Regie von Sherry deutsche Zeitenwende aus der Perspek- Europa. Die einzigartige historische Bau- Hormann (Folgen 1-6) und Umut Dağ tive einer jungen Frau und einer jüdischen substanz macht Görlitz zu einem beson- (Folgen 7-12) finden derzeit sowie nach Familie wieder aufleben – eine rauschen- deren Drehort. Zugleich zeigt das auf- einer kurzen Drehpause bis Anfang No- de Zeit zwischen Aufbruch und unbändi- wändige Filmset von „Torstraße 1“, wie vember die Dreharbeiten in Görlitz statt. ger Lebensgier, aber auch voller dramati- wandelbar und vielfältig die Stadt ist. Ich Weitere Drehorte sind Berlin und Bran- scher, politischer Ereignisse und berüh- bin mir sicher, dass die Infrastruktur, die denburg. render menschlicher Schicksale. Im Mit- wir derzeit beispielsweise mit dem Film- Vor der Kamera stehen Nina Kunzendorf telpunkt der Geschehnisse: das berühm- büro aufbauen, dazu beiträgt, dass wir („Der große Fake – Die Wirecard-Story“, te Kaufhaus Jonass in der Torstraße 1. Görlitz auch dauerhaft als internationalen „In aller Stille“), Alexander Scheer („Gun- Sachsens Ministerpräsident Michael Filmstandort etablieren können.“
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 2 21. September 2021 | Nummer 9 Inhalt „Filmproduzenten schätzen unsere Stadt“, so lec GmbH (EGZ). „Für diesen Zweck wurde das Oberbürgermeister Octavian Ursu, „als besonderen Filmbüro Görlitz mit Unterstützung des Freistaates Görlitz begeht und vielfältigen Drehort, an dem sie sich sehr will- Sachsen im Zuge der Corona-Pandemie bei der am 6. Oktober den kommen fühlen. Das sind beste Voraussetzungen EGZ angesiedelt.“ Kommunalen Gedenktag . . .Seite 4 dafür, Görlitz als Filmstandort weiter zu etablieren. Die zwölfteilige Serie, die in zwei Blöcken à sechs Durch die Gründung des Filmbüros und der Film- Folgen gedreht wird, startet im ersten Halbjahr Statistische akademie, und auch mit der strukturellen Unterstüt- 2022 auf dem Streamingdienst TVNOW, der dann zung unserer Hochschule, wollen wir eine verlässli- RTL+ heißt, und ist später auch bei VOX zu sehen. Monatszahlen Juli . . . . . . ..Seite 5 che Infrastruktur schaffen, um dauerhaft Filmpro- „Torstraße 1“ (AT) ist eine Produktion von X FILME Drittmittelbericht 2020 . . . .Seite 6 duktionen in unserer Stadt zu haben und halten.“ CREATIVE POOL GmbH („Babylon Berlin“, „Good Produzent Stefan Arndt ergänzt: „Sachsen, Sach- Bye, Lenin!“) für TVNOW. Uwe Urbas („Doktor Bal- Filmbüro Görlitz startet sen- Anhalt und Thüringen sind schon seit langem louz“), Stefan Arndt („Das weiße Band“, „Die Kän- Drehorte verschiedener X Filme Produktionen ge- guru-Chroniken“) und Michael Polle („Tatort – Un- Lokale Service Datenbank .Seite 20 wesen. Anders als in der Vergangenheit ist dieses klare Lage“) sind die verantwortlichen Produzen- Projekt aber ein langfristiges Investment, denn es ten. Die Drehbücher basieren auf dem Roman Impressum gibt eine Vielzahl von Geschichten, die wir in der „Torstraße 1“ erzählen wollen. Umso mehr freuen „Torstraße 1“ von Sybil Volks und stammen von Head-Autorin Conni Lubek („Tempel“) in Zusam- Amtsblatt Görlitz wir uns, dass wir mit der Stadt Görlitz, dem MDM, menarbeit mit Silja Clemens („Unter Nachbarn“), Herausgeber: dem Filmbüro Görlitz und besonders dem Land Holger Joos („Hölle im Kopf“, „Tatort – Unklare La- Große Kreisstadt Görlitz Sachsen Partner gefunden haben, die gemeinsam ge“) und Carola M. Lowitz. Regisseurin Sherry Vertreten durch den Oberbürgermeister mit uns den strukturellen Wandel in der Region ge- Hormann inszeniert nach „Nur eine Frau“, „3096 Octavian Ursu Verantwortlich für den Inhalt: stalten. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Betei- Tage“, „Altes Land“ und „Wüstenblume“ erneut Annegret Oberndorfer ligten, die diese besondere Anstrengung möglich komplexe, vielschichtige Frauenfiguren, deren Er- Redaktion: Silvia Gerlach gemacht haben.“ fahrungen im Fokus des Geschehens stehen. Der Telefon: 03581 671234 Die Produktion der Serie wird von der MDM mit österreichische Regisseur Umut Dağ („Vienna Fax: 03581 671441 insgesamt 1,44 Millionen Euro unterstützt. Davon Blood“, "Kuma,", "Risse im Beton") wird die Fol- E-Mail: presse@goerlitz.de wurden für Corona-Schutzmaßnahmen 499.000 gen 7 - 12 in Szene setzen. Producerinnen sind Internet: www.goerlitz.de Ein Anspruch auf Veröffentlichung ein- Euro aus dem sächsischen Corona-Bewältigungs- Maximiliane Prokop und Mariella Santibáñez. Die gereichter lokaler Informationen besteht fonds bewilligt, und 400.000 Euro kommen aus der magischen Bilder der Historienserie liefern Di- nicht. neuen Zusatzförderung Sachsen, die beide durch rector of Photography Cristian Pirjol (Folgen 1 - 6) Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen sowie Xiaosu "Xax" Han und Andreas Thalhammer Verantwortlich für Satz/Druck: Riedel GmbH & Co. KG, Verlag für Kom- Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert (Folgen 7 - 12), Ute Paffendorf („Brecht“) zeichnet munal- und Bürgerzeitungen Mittel- werden. Claas Danielsen, Geschäftsführer Mittel- für das Kostümdesign verantwortlich. Das auf- deutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1 deutsche Medienförderung dazu: „Wir sind stolz wendige Setting entsteht unter der Leitung von 09244 Lichtenau OT Ottendorf darauf, dass X Filme mit „Torstraße 1“ eine ambi- Stephan Gessler („Cloud Atlas“) – so wurde unter Telefon: 037208 870 tionierte High-End-Serie in Sachsen realisiert und anderem das Kaufhaus Jonass auf rund zweitau- Hannes Riedel, Geschäftsführer Anzeigen und Beilagen über Verlag damit nicht nur die einzigartige Filmstadt Görlitz send Quadratmetern in Görlitz nachempfunden. Riedel GmbH & Co. KG stärkt, sondern sich auch aktiv für die Aus- und Unter der Leitung von Hauke Bartel, Bereichsleiter E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de Fortbildung von Fachkräften in der Region ein- Fiction Mediengruppe RTL Deutschland, über- Internet www.riedel-verlag.de setzt.“ nimmt Brigitte Kohnert die redaktionelle Verant- Vertrieb: Riedel GmbH & Co. KG "Wir freuen uns, X Filme und weiteren Filmproduk- wortung. Gefördert wird das Serienprojekt von der Auflagenhöhe: 8.000 Exemplare tionen als kompetenter lokaler Partner in der Vor- Mitteldeutschen Medienförderung (MDM), dem Erscheinungsweise: einmal am bereitung und Durchführung der Dreharbeiten in Medienboard Berlin-Brandenburg und dem Ger- 3. Dienstag jeden Monats. Die nächste Görlitz aktiv zur Seite zu stehen", so Andrea Behr, man Motion Picture Fund. Den Weltvertrieb hat Ausgabe des Amtsblattes der Großen Geschäftsführerin der Europastadt GörlitzZgorze- Beta Film übernommen. Kreisstadt Görlitz erscheint am 19. Okto- ber 2021, Redaktionsschluss dafür ist am 5. Oktober 2021. Die Amtsblätter liegen im Rathaus, in der Jägerkaserne, der Stadtbibliothek, den städtischen Gesellschaften und Einrich- tungen, Apotheken, Banken, Sparkas- sen, Tankstellen und vielen weiteren Stellen kostenlos zum Mitnehmen aus. Der Verlag verwendet bei der Herstel- lung ausschließlich FSC-zertifiziertes Papier und als Farbe: DDF Superior PSO Bio. www.goerlitz.de zertifiziert mit dem Ins Goldene Buch der Stadt Görlitz trugen sich außer Schauspielerin Nina Kunzendorf (im Bild) auch Re- gisseurin Sherrry Hormann, die Produzenten Stefan Arndt, Michael Polle und Uwe Urbas ein. Ebenso war C der bekannte Modedesigner Guido Maria Kretschmer als Überraschungsgast am Set und trug sich mit in M das Goldene Buch ein. Foto: ©Pawel Sosnowski Y K
21. September 2021 | Nummer 9 3 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Nachrichten aus dem Rathaus Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Kein Dienstbetrieb des unsere Homepage www.goerlitz.de sowie Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: Sachgebietes Einwohnermel- die des Landkreises Görlitz http://coronavi- 116 117 dewesen/Bürgerservice am rus.landkreis.gr informieren Sie aktuell und Unabhängige Patientenberatung umfassend zum Pandemiegeschehen. Gel- Deutschland: 0800 011 77 22 Montag, 27. September 2021 tende Gesetze, Verordnungen und Maßnah- Bürgertelefon des Bundesgesundheits- men finden Sie unter https://www.coronavi- ministeriums: 030 346 465 100 Zur Bundestagswahl am 26. September rus.sachsen.de. sowie unter folgenden Internetseiten: 2021 sind die Mitarbeiterinnen und Mitar- Für Fragen zu Corona erreichen Sie das www.rki.de/ncov beiter des Sachgebietes Einwohnermelde- Bürgertelefon im Gesundheitsamt mon- www.kvs-sachsen.de/aktuelle-info-zu- wesen/Bürgerservice in den Wahlbüros, den tags, mittwochs und freitags von 8:00 bis coronavirus/ Briefwahlbezirken und zur Ergebnisüber- 12:00 Uhr sowie dienstags und donners- www.infektionsschutz.de mittlung an das Statistische Landesamt ein- tags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter 03581 gesetzt. 663-5656 sowie per E-Mail unter anfragen- Die Corona-App des Bundes ist kostenlos Aufgrund der in diesem Zusammenhang zu corona@kreis-gr.de. im App Store und bei Google Play zum erwartenden Arbeitszeiten für die Auszäh- Download erhältlich. lung und für die Übermittlung der Ergebnis- Weitere Auskünfte zum Coronavirus erhal- Wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit se muss der Dienstbetrieb aufgrund gesetz- ten Sie unter folgenden Telefonnummern: und eine schöne Herbstzeit licher Regelungen des Arbeitszeitgesetzes Bürgertelefon des Sozialministeriums: am Folgetag, den 27. September 2021 0800 100 0214 Ihre Amtsblattredaktion (Montag), eingestellt bleiben. Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen der Stadt Görlitz Unterstützung für das Ehren- Bei der Durchführung der Bundestagswahl ke und Briefwahlbezirke entsprechende am 26. September 2021 unter Pandemiebe- Schutzmaßnahmen nach der geltenden amt im Unbezahlbarland dingungen gilt es die Wählerinnen und Wäh- Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Am 13. September 2021 um 09:00 Uhr wur- ler als auch die Wahlhelferinnen und Wahl- getroffen. de das Portal zur Beantragung einer Zuwen- helfer vor einer Ansteckung mit COVID-19 Informationen dazu werden voraussichtlich dung aus dem Ehrenamtsbudget des Frei- zu schützen und die Verbreitung des Virus in der 38. Kalenderwoche auf der Homepa- staates Sachsen wieder geöffnet. Alle eh- möglichst zu verhindern. Dazu werden in ge der Stadt Görlitz unter www.goerlitz.de renamtlich tätigen Vereine und Einzelperso- den Wahlbüros der allgemeinen Wahlbezir- eingestellt. nen können einen Unterstützungsbetrag in Höhe von 200 Euro oder 500 Euro beantra- Ausbildungsbeginn in der Stadtverwaltung Görlitz gen. Benötigt werden lediglich Angaben zu Namen, Adresse und Kontoverbindung des Am 31. August 2021 begrüßte Oberbürger- In der Stadtverwaltung Görlitz absolvieren Antragstellers sowie eine plausible Darstel- meister Octavian Ursu zusammen mit Ka- derzeit 22 Auszubildende in fünf Berufen ih- lung des geplanten Vorhabens. thrin Burkhardt, Leiterin des Hauptverwal- re Lehre. „Besonders freue ich mich darü- tungsamtes und Heike Golbs, Personalrats- ber, dass alle Azubis aus dem dritten Lehr- Insgesamt stellt der Freistaat Sachsen in vorsitzende, die neuen Auszubildenden der jahr erfolgreich ihre Prüfung bestanden ha- diesem Jahr 140.000 Euro für eine direkte Stadtverwaltung Görlitz. Auf insgesamt fünf ben“, so OB Octavian Ursu. Vergabe an engagierte Einzelpersonen und neue Auszubildende zum Verwaltungsfach- Während der Feierstunde dankte OB Ursu Vereine im Landkreis Görlitz zur Verfügung. angestellten freuen sich die Mitarbeiterinnen allen frisch gebackenen Verwaltungsange- Im Frühjahr sind bereits 226 Anträge mit ei- und Mitarbeiter der Verwaltung. Zudem be- stellten sowie den Ausbilderinnen und Aus- ner Gesamtsumme von 65.000 Euro bewil- ginnt ein junger Mann eine Lehre zum Gärt- bildern für ihr besonderes Engagement im ligt worden. Voraussetzung dafür ist, dass ner im Eigenbetrieb Städtischer Friedhof. Sinne der Stadt Görlitz. die beantragte Zuwendung dem Gemein- wohl im Landkreis Görlitz zugutekommt. Mehrfachanträge und Anträge von Akteuren außerhalb des Landkreises Görlitz werden nicht bearbeitet. Die Antragstellung ist ausschließlich online auf der Seite www.unbezahlbar.land mög- lich. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Säch- sischen Landtag beschlossenen Haushalts. Immer aktuell auf C M Y Die Auszubildenden der Stadtverwaltung bei einem Fototermin im historischen Rathausin- www.goerlitz.de K nenhof. Foto: Dana Himpel
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 4 21. September 2021 | Nummer 9 Begrüßung der ABC-Schützen Vorschulkinder auf dem Görlitzer Wochenmarkt Am 6. September 2021 begann für 573 Kin- Einen Besuch der besonderen Art erlebten Massagen und Bürsten oder klassische der an den Görlitzer Grund- und Förder- Ende August die Händler des Wochenmark- Kneippanwendungen, wie dem Armbad schulen ein neuer Lebensabschnitt. Es ist tes an der Elisabethstraße. Auf Einladung oder Wassertreten. schon eine Tradition geworden, dass der von Frau Schiel, der Ansprechpartnerin der Letzteres war an diesem Donnerstagvormit- Oberbürgermeister der Stadt Görlitz die Deutschen Marktgilde eG, besuchten tag auch auf dem Wochenmarkt möglich, ABC-Schützen am ersten Tag begrüßt. So 17 Vorschul- und Vorvorschulkinder des denn ein Regenschauer ließ viele kleine wurden auch in diesem Jahr die Erstklässler Kinderhauses „Kinderinsel Kunterbunt“ zu- Pfützen auf dem Elisabethplatz entstehen. der Regenbogenschule und der Grund- sammen mit ihren Erzieherinnen den Markt. Der Regen tat der Stimmung der Kinder und schule Königshufen persönlich willkommen Vieles gab es an den Ständen zu entdecken, Erzieherinnen keinen Abbruch, alle waren geheißen und beglückwünscht. Alle ABC- erleben und erzählen. Selbstverständlich durchgehend bestens gelaunt. Wie könnte Schützen erhielten von Oberbürgermeister gehörten allerlei Obst und Gemüse, bunte es auch anders sein, da sie an jedem Stand Octavian Ursu eine Glückwunschkarte zum Blumen und Milchprodukte aber auch So- fröhlich von den Händlerinnen und Händlern ersten Schultag. Der Naturschutz-Tierpark cken und Broiler dazu. Die Kinder begut- empfangen wurden. Gemeinsam wurde Görlitz-Zgorzelec war durch den Direktor Dr. achteten jeden Marktstand ausführlich und dann das Angebot am Stand inspiziert und Sven Hammer ebenfalls vertreten und zeigten, dass sie sich sehr gut mit Obst und natürlich probiert. Die Kinder verließen kei- schenkte den Klassen Gutscheine für eine Gemüse auskennen, schließlich gehört es nen Stand mit leeren Mägen und Händen. gemeinsame Entdeckungsreise durch den zu ihrem Alltag im Kinderhaus dazu. Es gab unter anderem Pflaumen, Äpfel, Erd- Tierpark. Besonders gefreut haben sich alle Denn das Kinderhaus „Kinderinsel Kunter- beeren, Gurken, Tomaten sowie Käsehäpp- Kinder über den Besuch des Maskottchens bunt“ arbeitet in seiner pädagogischen Aus- chen zum Kosten für die Kinder. Der Rosen- – den Roten Panda. Bei einer kleinen Frage- richtung nach dem Kneipp Konzept. Dies mann hatte einen Strauß Rosen und Korb runde der Kinder und des Vertreters aus zielt darauf ab, den Kindern von Beginn an mit Süßigkeiten vorbereitet und vom Grill- dem Tierpark wurde klar, dass sich die Kin- und auf vielfältige Art eine gesunde Lebens- hähnchenwagen gab es einen Broiler, den der auf die Tiere und den Ausflug freuen. weise nach den Lehren von Sebastian sich die Kinder im Kinderhaus schmecken Kneipp nahe zu bringen. Dazu gehören ne- lassen konnten. Zum Abschied durfte jedes ben einer gesunden Ernährung mit frischem Kind am Glücksrad der Marktgilde drehen Brot vom Bäcker und Honig vom Imker na- und bekam zur Erinnerung an diesen erleb- türlich viel Bewegung an frischer Luft, aber nisreichen Vormittag auf dem Markt einen auch Entspannungselemente in Form von Luftballon. Isa Plath, der Rote Panda, Dr. Sven Hammer und Oberbürgermeister Octavian Ursu be- grüßten die Erstklässler der Regenbogen- schule und der Grundschule Königshufen. Foto: Vivian Krause Fundsachen August Schlüsselbunde 1 Schlüsselbund mit einem Fahrzeug- Viel Interessantes gab es für die Kinder der „Kinderinsel Kunterbunt“ auf dem Markt zu ent- schlüssel „Mercedes“ decken. Foto: Josephine Brettschneider 6 einzelne Schlüssel – auch Fahrrad- schlüssel 1 Fahrzeugschlüssel „Dacia“ 6 Smartphone, 2 x „Huawei“, Görlitz begeht am 6. Oktober den Kommunalen Gedenktag 2 x „Samsung“, „iPhone“, „Wiko“ 2 Brillen (Klinikum) In der Großen Kreisstadt Görlitz wird der sein. Diese dient als 1 Bluetooth-Kopfhörer (Klinikum) 6. Oktober als örtlicher Gedenktag zur Erin- Begleitausstellung zur 1 Damenjacke „Khujo“ nerung an die friedliche Revolution 1989 be- Kunstinstallation „Das 1 Kinderfahrrad gangen. Dieser Tag würdigt das Wirken die- Fenster“ von Susanne Fundsachen können im Bürgerzentrum Jä- ser Bewegung für Freiheit und Demokratie Hopmann. Die Installa- gerkaserne auf der Hugo-Keller-Straße 14 ab- und die damaligen Akteure in der Neiße- tion wurde im Rahmen gegeben werden. Rückfragen sind unter der stadt. Am Abend des 6. Oktober 2021 laden der Görlitzer ART Rufnummer 03581 672727 möglich. Die He- die Evangelische Innenstadtgemeinde und 2021/2022 an der Süd- rausgabe von Fundsachen und die Ausstel- die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kir- seite der Frauenkirche lung von Bestätigungen über nicht aufgefun- chen in Görlitz für 18:30 Uhr zur Ökumeni- angebracht. Die Aus- dene Sachen für Versicherungen erfolgt bei schen Andacht in die Frauenkirche ein, bei stellung wurde in Zusammenarbeit der Katrin Demuth in der Jägerkaserne, Hugo- der Oberbürgermeister Octavian Ursu ein Evangelischen Innenstadtgemeinde, der C Keller-Straße 14, Zimmer 5. Bei der Abholung Grußwort halten wird. Außerdem wird ab Oberlausitzischen Bibliothek der Wissen- M Y von Fundsachen wird um vorherige Terminab- dem 6. Oktober die Ausstellung „Bild und schaften sowie der Görlitzer Sammlungen K sprache unter Telefon 03581 671522 gebeten. Gegenbild“ in der Frauenkirche erlebbar für Geschichte und Kultur erstellt.
21. September 2021 | Nummer 9 5 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Auszug aus den Statistischen Monatszahlen der Stadt Görlitz – Juli 2021 Hinweis: Die vollständigen Berichte liegen an der Bürgerinformation in der Jägerkaserne aus bzw. können unter http://www.goerlitz.de /Statistische_Zahlen.html eingesehen werden. Sachgebiet Einheit Zeitraum Bevölkerung Juli 2021 Juli 2020 Bevölkerung insgesamt (nur Hauptwohnsitz) Personen 55.787 56.208 davon: Biesnitz Personen 3.907 3.963 Hagenwerder Personen 873 830 Historische Altstadt Personen 2.525 2.579 Innenstadt Personen 16.709 16.791 Klein Neundorf Personen 144 138 Klingewalde Personen 614 623 Königshufen Personen 7.368 7.388 Kunnerwitz Personen 532 533 Ludwigsdorf Personen 757 761 Nikolaivorstadt Personen 1.687 1.671 Ober-Neundorf Personen 266 266 Rauschwalde Personen 5.676 5.763 Schlauroth Personen 399 408 Südstadt Personen 9.042 9.134 Tauchritz Personen 196 191 Weinhübel Personen 5.092 5.169 darunter: Ausländische Bevölkerung Personen 6.634 6.357 Natürliche Bevölkerungsbewegung Lebendgeborene insgesamt Personen 19 41 Gestorbene insgesamt Personen 68 59 Räumliche Bevölkerungsbewegung Zuzüge insgesamt 1) Personen 366 371 Fortzüge insgesamt 2) Personen 312 271 Umzüge insgesamt 3) Personen 121 141 Arbeitsmarkt Arbeitslose nach SGB III Personen 830 1.071 Arbeitslose nach SGB II Personen 2.339 2.418 Arbeitslose insgesamt Personen 3.169 3.489 und zwar 4) unter 25 Jahre Personen 235 281 50 Jahre und älter Personen 1.433 1.449 Langzeitarbeitslose Personen 1.726 1.527 Ausländer Personen 555 726 Schwerbehinderte Menschen Personen 153 159 Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen) Prozent 12,0 13,3 Arbeitslosenquote (bezogen auf abhängig zivile Erwerbspersonen) Prozent 13,1 14,5 Gewerbe Gewerbeanmeldungen insgesamt Anzahl 106 145 Gewerbeabmeldungen insgesamt Anzahl 131 86 Gewerbebestand insgesamt Anzahl 7.092 7.062 1) Summe aller Zuzüge in die einzelnen Stadt- und Ortsteile, sowohl aus anderen Stadt- und Ortsteilen von Görlitz als auch von außerhalb des Stadtgebietes. 2) Summe aller Fortzüge aus den einzelnen Stadt- und Ortsteilen, sowohl in andere Stadt- und Ortsteile von Görlitz als auch nach außer- halb des Stadtgebietes. 3) Summe aller Umzüge innerhalb der einzelnen Stadt- und Ortsteile. C 4) M Hierbei handelt es sich um eine teilweise Ausgliederung mit verschiedenen, nicht summierbaren Merkmalen. Y K Herausgeber: Stadtverwaltung Görlitz, Kommunale Statistikstelle, Telefon: 03581 671513 oder 671507.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 6 21. September 2021 | Nummer 9 3. Ausschreibung – Aktions- und Initiativfonds der Partnerschaft Herzlichen Glückwunsch für Demokratie Stadt Görlitz Die Stadt Görlitz gratuliert Ab sofort können Einzelprojekte im Rahmen Tel. 03581 8776425 den neuen Erdenbürgern des Bundesprogramms "Demokratie leben!" Mobil: 0152 25816054 und deren Eltern für den Förderzeitraum 15.08.2021 bis y.vardic@neisse-pfd.de 31.12.2021 mit einer Fördersumme bis zu Im Monat August wurden 2.000,00 Euro beantragt werden. Die Förde- Alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie im Standesamt Görlitz 74 Kinder rung kann nur für Projekte beantragt werden, unter: beurkundet, davon waren 33 Jungen die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind. https://goerlitz.neisse-pfd.de/aktions-und- und 41 Mädchen. Der Antrag auf Zuwendung muss unter- initiativfonds.html schrieben in digitaler Form bei der Fach- und Ebenfalls gratulieren Koordinierungsstelle bis zum 30.09.2021 (bis Die aktuelle Zielpyramide, welche als inhalt- die Stadt Görlitz und 23:59 Uhr) eingegangen sein. liche Orientierung für die Antragstellung der Seniorenbeirat allen dient, finden Sie auf www.goerlitz.neisse- Jubilaren zu ihren Geburtstagen. Kontakt: PfD Görlitz, Yasmin Vardić pfd.de (Fördermöglichkeiten). Jakobstraße 5a/2.OG, 02826 Görlitz (Aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzverordnung müssen wir leider auf die namentliche Erwähnung der Jubilare verzichten.) Öffentliche Bekanntmachungen Stadtverwaltung Görlitz Tel.: 03581 671323 Stadtverwaltung Görlitz Tel.: 03581 671347 SG Steuer- und Kassenverwaltung Fax: 03581 671457 Sachgebiet Steuer- und Fax.: 03581 671457 Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz Kassenverwaltung als Vollstreckungsbehörde Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz Zahlungserinnerung Zwangsversteigerung von Immobilien Die Stadt Görlitz macht darauf aufmerksam, dass am 15.10.2021 die Zweitwohnungsteuer fällig wird. Bitte tätigen Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen auf Antrag der Stadt Sie Ihre Zahlung rechtzeitig. Geben Sie bei der Zahlung unbe- Görlitz durch das Amtsgericht Görlitz u. a. folgende Grundstü- dingt das Kassenzeichen des Abgabenbescheides an. Bitte cke öffentlich versteigert werden: Jochmannstraße 11 W1-W15 (Wohneigentum/unsaniertes beachten Sie, dass für nicht rechtzeitig gezahlte Abgaben Mehrfamilienhaus) Säumniszuschläge gemäß § 240 Abgabenordnung entstehen, Schillerstraße 25 (unsaniertes Mehrfamilienhaus) zuzüglich weiterer Gebühren. Sie können Ihrer Zahlungsverpflichtung bequem nachkommen, Interessenten können sich für Auskünfte an die Stadt Görlitz, indem Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Frau Hennig, Tel.: 03581 67 1347, wenden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.goerlitz.de/ stadtkasse oder Sie rufen uns persönlich an. Zur Beachtung! Die Steuer- und Kassenverwaltung bittet, die Anliegen weiter- Zur Beachtung! hin vorrangig telefonisch, gern auch per E-Mail oder schriftlich Wir bitten um vorherige telefonische Kontaktaufnahme zwecks mit der Behörde zu klären. Abstimmung eines Termins. Görlitz, 21.09.2021 Görlitz, 21.09.2021 Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Ihre Sachgebiet Steuer- und Kassenverwaltung Ihre Steuer- und Kassenverwaltung als Vollstreckungsbehörde Drittmittelbericht 2020 Gemäß § 16 der Drittmittelrichtlinie der Stadt Görlitz sind die jährli- Alle Drittmittel im nachfolgenden Bericht wurden gemäß dieser Re- chen Spenden, Schenkungen und Verwaltungssponsoringtätigkei- gelung angenommen. ten (vgl. § 73 Abs. 5 SächsGemO) in einem Drittmittelbericht zu ver- Eine Ausnahme bildeten die Zuwendungen im Bereich der Kinderta- öffentlichen. gesstätten und der Schulprojekte, welche keiner Zustimmung durch Die Annahme von Spenden und Schenkungen bis zu einem Wert den Verwaltungsausschuss oder Stadtrat erforderten. von 50.000 € und der Abschluss von Verwaltungssponsoringverträ- gen bis zu einem Wert von 25.000 € obliegen gemäß Hauptsatzung Görlitz, den 19.08.2021 C M der Stadt Görlitz dem Verwaltungsausschuss. Für übersteigende Octavian Ursu Y K Zuwendungen ist der Stadtrat zuständig. Oberbürgermeister
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 8 21. September 2021 | Nummer 9 Stadtverwaltung Görlitz Tel.: 03581 671304 Für diese öffentliche Mahnung wird keine Mahngebühr erhoben. SG Steuer- und Kassenverwaltung Fax: 03581 671457 Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mah- Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz nung mit einer Mahngebühr von mindestens 5,00 EUR oder die Abgaben werden sofort durch Zwangsvollstreckungsmaßnah- Öffentliche Mahnung men beigetrieben. Sie können Mahnungen umgehen, indem Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Nähere Infor- Die Stadt Görlitz macht darauf aufmerksam, dass am 15.09.2021 mationen erhalten Sie unter www.goerlitz.de/stadtkasse . die Grundsteuern B fällig waren. Die Abgabepflichtigen, die sich mit der Zahlung der genannten Abgabe im Rückstand befinden, Zur Beachtung! werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstre- Wir bitten um vorherige telefonische Kontaktaufnahme zwecks ckungsgesetz gemahnt und aufgefordert, bis zum 28.09.2021 ih- Abstimmung eines Termins. rer Zahlungspflicht nachzukommen. Geben Sie bei der Zahlung unbedingt das Kassenzeichen des Abgabenbescheides an. Für Görlitz, 21.09.2021 nicht rechtzeitig gezahlte Abgaben sind Säumniszuschläge ge- Mit freundlichen Grüßen mäß § 240 Abgabenordnung zu zahlen. Ihre Steuer- und Kassenverwaltung Öffentliche Zustellung Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 Für nachfolgende Pflichtige liegt ein Schreiben zur Abholung in der des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwal- Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenver-waltung, Unter- tungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG), markt 6-8, Zimmer 201 in 02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentli- § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Bekanntma- che Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren chungssatzung der Stadt Görlitz. Ablauf Rechtsverluste drohen können. Tel.-Nr. Bescheiddatum Kassenzeichen Pflichtige/r letzte/r bekannte/r Anschrift/Sitz 03581 29.07.2021 67-1326 03581 06.08.2021 67-1326 Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Pflichtigen um Schuldner handelt. Die Steuer- und Kassenverwaltung bittet, die Anliegen weiterhin vorrangig telefonisch, gern auch per E-Mail oder schriftlich mit der Behörde zu klären. Öffentliche Zustellung Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Für nachfolgende Personen liegt das unten aufgeführte Schreiben §§ 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- zur Abholung in der Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kas- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen senverwaltung, Untermarkt 6-8, Zimmer 201 in Görlitz bereit. Durch (SächsVwVfZG) i. V. m. § 41 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, (VwVfG), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Be- nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. kanntmachungssatzung der Stadt Görlitz. Tel.-Nr. Bescheiddatum Aktenzeichen Abgabenpflichtige/r letzte/r bekannte/r Anschrift/Sitz 03581 18.08.2021 67-1362 03581 22.06.2021 67-1338 Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Personen um Schuldner handelt. Die Steuer- und Kassenverwaltung bittet, die Anliegen weiterhin vorrangig telefonisch, gern auch per E-Mail oder schriftlich mit der Behörde zu klären. C M Y K
21. September 2021 | Nummer 9 9 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Öffentliche Zustellung Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Für nachfolgende Pflichtige liegt ein Bescheid zur Abholung in der § 3 Abs. 1 Pkt. 3b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (Sächs- Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenverwaltung, Unter- KAG) i. V. m. § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO), § 4 Gesetz zur Re- markt 6-8, Zimmer 201 in 02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentli- gelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungs- che Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren rechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG), § 10 Verwaltungs- Ablauf Rechtsverluste drohen können. zustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Bekanntmachungssatzung der Stadt Görlitz. Tel.-Nr. Bescheiddatum Kassenzeichen Pflichtige/r letzte/r bekannte/r Firma Anschrift/Sitz 03581 21.09.2021 67-1472 03581 23.06.2021 67-1472 03581 23.07.2021 67-1472 03581 21.09.2021 67-1472 03581 21.09.2021 67-1472 03581 21.09.2021 67-1416 03581 12.08.2021 67-1416 03581 21.09.2021 67-1416 03581 21.09.2021 67-1416 03581 21.09.2021 67-1416 03581 21.09.2021 67-1416 03581 21.09.2021 67-1416 03581 21.09.2021 67-1416 03581 21.09.2021 67-1416 03581 12.08.2021 67-1416 C M Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Pflichtigen um Schuldner handelt. Y K Die Steuer- und Kassenverwaltung bittet, die Anliegen weiterhin vorrangig telefonisch, gern auch per E-Mail oder schriftlich mit der Behörde zu klären.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 10 21. September 2021 | Nummer 9 Öffentliche Zustellung Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Für die nachfolgend Pflichtige liegen Schreiben zur Abholung in der § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Stadtverwaltung Görlitz, Sachgebiet Bauordnung, Zimmer 161, Hu- Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen go-Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentliche (SächsVwVfZG), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Bekanntmachungssatzung der Stadt Görlitz. Rechtsverluste drohen. Datum Aktenzeichen Pflichtige letzte bekannte Anschrift 13.08.2021 631.5-7458/9/63/tr Weißenfels Immobilien GmbH Eisenbahnstraße 95, 04315 Leipzig 13.08.2021 913-631.5-7458/9/63/tr Weißenfels Immobilien GmbH Eisenbahnstraße 95, 04315 Leipzig Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „BS 10 – Waldsiedlung am Nordstrand“ des Berzdorfer Sees Der vom Planungsverband Berzdorfer See am 14.09.2020 als Sat- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- zung beschlossene Bebauungsplan „BS 10 – Waldsiedlung am gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Nordstrand“ in der Planfassung vom 28.07.2020 mit redaktionellen 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO Änderungen vom 04.09.2020, bestehend aus Teil A - Planzeichnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, und Teil B - Textlichen Festsetzungen ist durch Ablauf der Genehmi- 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist gungsfrist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB mit Bescheid AZ: 3300- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder 01-12-BLP-1445 der höheren Verwaltungsbehörde am 27.07.2021 b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- fiktiv genehmigt worden. über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke: macht worden ist. - Gemarkung Deutsch Ossig Flur 2: 175/1*, 194/1* Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, - Gemarkung Deutsch Ossig Flur 6: 15*, 31/2*, 31/3*, 37, 61* so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge- - Gemarkung Görlitz Flur 84: 22/9* nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. (* teilweise). Diese Bekanntmachung ist auch unter https://www.goerlitz.de/Be- kanntmachungen.html und im Landesportal Sachsen unter dem Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startsei- dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jeder- te einsehbar. mann kann die Satzung, ihre Begründung inklusive des Umweltbe- richtes und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 Diese Veröffentlichung erscheint BauGB in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, am 21.09.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, während der am 29.09.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Au- am 01.10.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf. ßerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme unter Telefonnummer 03581 672145 vereinbart werden. Görlitz, den 21.09.2021 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen Octavian Ursu, Vorsitzender des Planungsverbandes von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä- gung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge- wiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor- den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be- gründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan- sprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnach- teile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- derjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- ligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekom- C men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an M gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Y K 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Quelle: Satzungsplan, erstellt durch IBOS GmbH
21. September 2021 | Nummer 9 11 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „BS 15 – Ranch am See“ am Berzdorfer See Der vom Planungsverband Berzdorfer See am 14.09.2020 als Sat- 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist zung beschlossene Bebauungsplan „BS 15 – Ranch am See“ in der a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat Fassung vom 11.06.2020, bestehend aus Teil A - Planzeichnung oder und Teil B - Textlichen Festsetzungen ist durch Ablauf der Genehmi- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- gungsfrist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB mit Bescheid AZ: 3300- über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, 01-12-BLP-1859 der höheren Verwaltungsbehörde am 27.07.2021 der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- fiktiv genehmigt worden. macht worden ist. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 20 der Flur 1 der Ge- Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, markung Hagenwerder. so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge- Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungs- Diese Bekanntmachung ist auch unter https://www.goerlitz.de/Be- plan in Kraft. Jedermann kann die Satzung, ihre Begründung inklusi- kanntmachungen.html und im Landesportal Sachsen unter dem ve des Umweltberichtes und die zusammenfassende Erklärung ge- Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startsei- mäß § 10 Abs. 4 BauGB in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für te einsehbar. Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft Diese Veröffentlichung erscheint verlangen. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Ein- am 21.09.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, sichtnahme unter Telefonnummer 03581 672145 vereinbart werden. am 29.09.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen am 01.10.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf. von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä- gung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge- Görlitz, den 21.09.2021 wiesen. Unbeachtlich werden demnach Octavian Ursu, Vorsitzender des Planungsverbandes 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor- den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be- gründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan- sprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnach- teile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- derjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- ligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekom- men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO Quelle: Satzungsplan, erstellt durch Richter + Kaup, Ingenieure, wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Planer, Landschaftsarchitekten Einladung zur Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Berzdorfer See” Am Montag, dem 11.10.2021, findet um 16:00 Uhr im Raum 350 des 8. Änderung Geltungsbereich „BS 14 – südliche Hafenzeile“ (Her- Technischen Rathauses, Hugo-Keller-Straße 14, die 142. Verbands- auslösen des Segelstützpunktes) versammlung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” statt. 9. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „BS 18 – Segelstütz- punkt am Hafen Tauchritz“ Der öffentliche Teil der Tagesordnung beinhaltet: 10. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1. Protokollbestätigung der Sitzung vom 01.02.2021 „BS 19 – Campingplatz Waldsiedlung“ (plb) 2. Bürgerfragestunde 11. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „BS 13 – 3. Beschluss Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus- Ferienhäuser Insel der Sinne“ haltsjahr 2020 12. Sonstiges 4. Beschluss Bewilligung außerplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2021 5. Halbjahresinformation 2021 Im Anschluss tagt die Verbandsversammlung nichtöffentlich. C M 6. Aufhebung des Bebauungsplanes „BS 02 – Ferienhäuser Tauchritz“ Y 7. Anpassung des Geltungsbereiches „BS 03 – Ehemalige Tages- Octavian Ursu K anlagen Tagebau Berzdorf“ Verbandsvorsitzender
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 12 21. September 2021 | Nummer 9 Bekanntmachung der Stadt Görlitz über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 77 „Sicherung Sanierungsziele Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“ Auf Grund von §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 sowie 17 Abs. 1 Satz 3 des Görlitz, den 11.08.2021 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Ar- Octavian Ursu tikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2939) in Verbin- Oberbürgermeister dung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geän- Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Sächs- (SächsGVBI. S. 722) hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sit- GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma- zung am 22.07.2020 folgende Satzung beschlossen. chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Satzung der Stadt Görlitz 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, über die Veränderungssperre 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 77 gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs- „Sicherung Sanierungsziele Historische Altstadt GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, und Nikolaivorstadt“ 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder § 1 Zu sichernde Planung b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver- beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 77 „Sicherung Sanierungszie- letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. le Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“ aufzustellen. Zur Siche- rung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird ei- Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend ge- ne Veränderungssperre angeordnet. macht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 77 „Si- cherung Sanierungsziele Historische Altstadt und Nikolaivorstadt“. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan in der Fassung vom 15.12.2020 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. § 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet nach § 2 dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder baulichen Anlagen nicht beseitigt werden; Erhebliche oder wesent- lich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und bauli- chen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim- mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Wenn überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre bau- rechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemein- de nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 In- und Außer-Kraft-Treten Die Veränderungssperre tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Be- kanntmachung angerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Be- bauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich abge- schlossen ist. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung erscheint am 21.09.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz. Diese Bekanntmachung ist auch unter: https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html Unmaßstäblich und im Landesportal Sachsen unter dem Link Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz SG Geoinformation C M https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuord- Y K einsehbar. nung, LRA GR
21. September 2021 | Nummer 9 13 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg“ Der Zweckverband Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoter- Wasser: berg hat in seiner Sitzung am 19.08.2021 erneut den Entwurf des • Sicherung des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen durch Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoter- Baustoffe und Maschinen berg“, in der Planfassung vom 19.07.2021, bestehend aus Plan- • Entwässerung der Grundstücke über Regenwasserkanal zeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Grünordnungs- • Planung von Regenrückhaltebecken plan (Teil C), Erläuterung zum Grünordnungsplan (Teil D) und Be- gründung inklusive Umweltbericht mit Anlagen gebilligt und zur Klima/Luft: Auslegung bestimmt. • Beeinflussung des Mikroklimas während der Bauzeit durch Ver- Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textli- lust von Vegetationsstrukturen chen Festsetzungen, Grünordnungsplan, Erläuterung zum Grünord- • Pflanzung von Gehölzen (Baumgruppen, Baumreihen, Allee) als nungsplan und Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vom ausgleichende Wirkung auf das örtliche Kleinklima 13.10.2021 bis 12.11.2021 in der Gemeindeverwaltung Markers- dorf, Kirchstraße 3, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten) Landschaftsbild: • geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da Vorhaben Montag geschlossen in einem bestehenden Gewerbegebiet Dienstag 08.30 – 11.30 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr • Kompensation durch Neuanpflanzungen und Extensivierung ei- Mittwoch geschlossen ner Wiese Donnerstag 08.30 – 11.30 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr Freitag 08.30 – 11.30 Uhr Schutzgebiete: • keine betroffen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. In den Auslegungsun- • In weiterer Entfernung befinden sich: terlagen sind die umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten. Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen wäh- - Vogelschutzgebiet „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“ rend der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten einge- – 1.000 m entfernt, sehen werden: - FFH-Gebiet „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Landesportal Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de Oberlausitz“ – 1.350 m, Homepage der Gemeinde: https://www.markersdorf.de - FFH-Gebiet „Fließgewässer bei Schöpstal und Kodersdorf“ – 2.500 m, Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flur- - Naturschutzgebiet „Landeskrone“ – 1.350 m stücke: • durch die große Entfernung keine negativen Auswirkungen zu er- warten Gemarkung Markersdorf Flur 12: 147/3, 147/4, 157/4, 157/5, 157/6, 157/8 (teilweise), 157/10, 157/11, Flora/Biotope/Wald: 169/1, 169/2 (teilw.), 170, 171/3, 171/4, 171/5, 172/1, 172/2, 172/3, • Biotoptypenkartierung liegt vor (Umweltbericht, Anlage 2) 173/3, 173/4, 173/6, 173/7, 173/9, 173/10, 178/3, 178/4, 178/6, • Eingriff-/Ausgleichbilanzierung liegt vor (Umweltbericht, Anlage 179/10, 179/11, 179/16, 179/17, 181/3 (teilw.), 182/1, 182/7, 182/8, 1) 183/1, 183/4, 183/5, 183/7, 183/8, 183/9, 183/10, 183/11, 183/12, • Grünordnungsplan liegt vor (Teil C der Satzung) 183/13, 183/14, 183/15, 183/16, 183/18, 183/19, 183/20, 183/21, • keine Beanspruchung von Flächen im Sinne des SächsWaldG 183/23, 183/24, 183/26, 183/27, 183/28, 183/31, 183/34, 183/36, • Gehölzverluste 183/37, 183/39, 183/40, 183/41, 183/42, 183/43, 183/44, 183/45, 183/49, 183/48, 189, 190, 191, 205/3, 205/5, 206/5, 206/6, 208/2, Fauna: 210/2, 211/1, 211/4, 212, 213, 214. • Aufgrund der intensiven Nutzung des Gewerbegebietes keine Artenkartierung notwendig Gemarkung Schlauroth Flur 1: • mittlere Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten 5/1, 5/3, 5/4, 5/5, 14/7, 14/9, 20/2, 20/3, 20/8, 20/9 (teilweise), • Verringerung der Beeinträchtigung durch Baumfällung außer- 20/10, 20/12, 20/13, 20/14, 21/1 halb der Vogelbrutzeit • Kompensation durch Schaffung neuer Brutplätze (Anpflanzung Gemarkung Görlitz Flur 53: neuer Bäume) und neuer Lebensräume (Extensivierung einer 1/4, 2/4. Wiese) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- Mensch: plans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiederge- • Beeinträchtigung während der Bauphase geben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichneri- • Schalltechnisches Gutachten liegt vor (Umweltbericht, Anlage 3) sche Festsetzung im Bebauungsplan. • Emissionskontingentierung Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume verfügbar. Eine arten- Kultur- und Sachgüter: schutzfachliche Beurteilung sowie eine Schallprognose liegen vor • Innerhalb des Planungsgebietes befindet sich ein Baudenkmal und eine geotechnische Untersuchung wird durchgeführt. in der Raiffeisenstr. 15. Es handelt sich um ein Herrenhaus des ehern. Rittergutes aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: • keine Beeinträchtigung Boden: • dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungs- • Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der frist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder- C M Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase schrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- Y • Darstellung der Änderung des Versiegelungsgrades (Verkleine- lungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau- K rung im Vergleich zu dem alten B-Plan) ungsplan unberücksichtigt bleiben.
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