WUNSIEDLER - Starke Emotionen - starke Festspiele: Die Päpstin - Wunsiedel
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WUNSIEDLER
Ausgabe 139 | 6. Juli 2019
Starke Emotionen – starke Festspiele:
Die Päpstin
- Anzeige -
Jean-Paul-Mittelschule: 5. bis 9. Juli 2019:
Einweihung am 25. Juli Wunsiedler Volks- und WiesenfestDas nächste ÖFFNUNGSZEITEN
Amtsblatt der Stadt Wunsiedel Babystübchen
Kemnather Str. 3 - Verleih gg.Kaution
Samstag 9 – 12 Uhr
erscheint am 3. August 2019.
Deutsches Naturstein-Archiv
Anzeigen- und Redaktionsschluss: 19. Juli 2019 Tel. (09232) 1038
Montag – Donnerstag 8 – 16 Uhr
Zugang nur mit vorheriger Anmeldung
IHRE ANSPRECHPARTNER: möglich!
Für den Inhalt: Inge Schuster E-Mail: derwunsiedler@wunsiedel.de Eine-Welt-Laden
Tel.: 09232 602-105 Mittwoch 16.30 – 18 Uhr
Freitag 15 – 18 Uhr
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Tel.: 09287 2163 oder 0163 8292705
Fax: 09287 3116 Fichtelgebirgsmuseum
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Dienstag – Sonntag 10 – 17 Uhr
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„Der Wunsiedler“ Mittwoch 14 – 16 Uhr
Donnerstag 14 – 20 Uhr
Freitag 14 – 22 Uhr
Samstags geöffnet bei Samstags-
veranstaltungen, der Montag darauf
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ist dann geschlossen!
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Fichtelgebirgshalle
Tel. (09232) 602-167
Dienstag 10 – 15 Uhr
Mittwoch 13 – 17 Uhr
Donnerstag & Freitag 13 – 19 Uhr
Tourist-Information in der
Fichtelgebirgshalle
Tel. (09232) 602-162
Montag – Freitag 9.30 – 17 Uhr
Ludwig-Hacker-Platz 16 | Wunsiedel | Tel.: 09232 915642 0 | www.bauerwpg.de Donnerstag 9.30 – 18 Uhr
Samstag 9.30 – 13 Uhr
2 Der Wunsiedler Juli 2019EDITORIAL
EDITORIAL
Liebe Wunsiedlerinnen, liebe Wunsiedler, liebe Gäste,
wunderschön geschmückte Brunnen, strahlender Sonnenschein, gute Musik und
beste Bewirtung haben unser Brunnenfest zu einer einzigarten Veranstaltung werden
lassen. Herzlichen Dank unseren Brunnengemeinschaften und allen Akteuren, die
zum Gelingen beigetragen haben. Es war ein rundum gelungenes Wochenende.
Eine Woche zuvor hat Bernd Sibler, Minister für Kunst und Wissenschaft, unsere
diesjährigen Luisenburg-Festspiele eröffnet. „Die Päpstin“, das Premierenstück, ist
Theater der Extraklasse. Allen Respekt Birgit Simmler und ihrem Team. Es erweckt
Lust auf mehr und ich bin mir sicher, auch Sie freuen sich schon auf die Stücke, die
uns noch erwarten.
Freuen dürfen sich auch unsere Schülerinnen und Schüler der Jean-Paul-Mittel-
schule. Sie haben nach den Pfingstferien ihre sanierten Räume bezogen. Die offizielle
Einweihung erfolgt am Donnerstag, 25. Juli, mit einem Festakt und anschließendem
Tag der offenen Tür.
Unsere Mittelschule hat die derzeit modernste Ausstattung. Statt der Kreidetafeln
arbeiten die Lehrer mit höhenverstellbaren interaktiven Touch-Displays und beidsei-
tigen Whiteboards. Aber auch „hinter den Kulissen“ steckt moderne Technik.
AUSLAGESTELLEN Die Schule erfüllt nach der Sanierung weitgehend Passivhaus-Standard; jedes Klas-
senzimmer wurde mit Einzellüftungsgeräten ausgestattet.
Sämtliche Beleuchtungen wurden in modernster LED-Technik ausgeführt. Das
Der WUNSIEDLER liegt wegen der gro-
Farbkonzept der Mittelschule (sowohl innen als auch außen) ist abgestimmt auf die
ßen Nachfrage in begrenzter Stückzahl
und etwas zeitversetzt ebenfalls aus in
bereits fertiggestellten Bauabschnitte Dreifachturnhalle, Grundschule und Altbau.
Bad Alexandersbad: Haus des Gastes Selbstverständlich ist der Zugang barrierefrei. So macht Schule Spaß!
Nagel: Sparkasse, Edeka, Apotheke
Röslau: Bäckerei Küspert, Sparkasse Und bitte bedenken Sie, die Mittelschule bereitet Ihre Kinder sehr gut auf das mo-
Sichersreuth: Gasthof-Pension Reinl derne Berufsleben vor. Die praktischen Fächer wie Technik, Wirtschaft und Soziales
Tröstau: Sparkasse, Neukauf, Tank- haben große Bedeutung. Es werden über die Schule Betriebspraktika ermöglicht, um
stelle und Werkstatt Brand die Suche nach dem Wunschberuf zu erleichtern. In der 9. Klasse kann der „Quali“
Thiersheim: Sparkasse, VR-Bank,
erworben werden. Aber genauso gut ist ein Wechsel in eine M-Klasse, eine andere
Edeka
Mittelschule, an die Wirtschaftsschule oder der „Quabi“ möglich. Die Neue Mittel-
Weißenstadt: Kulturamt, Kur-Hotel am
See
schule in Wunsiedel bietet alle Chancen und Möglichkeiten!
Wunsiedel: E-Center Enders
Der Sommer ist in vollem Gang und das nächste Fest in Wunsiedel steht vor der Tür.
Ich lade Sie ganz herzlich zu unserem Volks- und Wiesenfest ein. Am Freitag, 5. Juli,
startet es offiziell mit dem Einzug der Vereine und dem Bieranstich. Heuer findet
gleichzeitig am Sonntag der Kreisfeuerwehrtag in Wunsiedel, mit großem Festumzug,
statt. Freuen Sie sich mit mir auf den Wiesenfestumzug. Er steht heuer unter dem
Motto „Klimawandel“. Den Abschluss des Volksfestes bildet wie immer das große
IMPRESSUM Feuerwerk am Dienstag.
Herausgeber: Ein ganz besonderer Leckerbissen wird das Sommerfest der Luisenburg-Festspiele
Nordbayerischer Kurier
auf unserem Marktplatz am 14.07.2019 um 19.00 Uhr. Dabei werden zu Beginn die
Zeitungsverlag GmbH,
Theodor-Schmidt-Str. 17,
Nachwuchspreise der Festspiele verliehen; danach folgt ein spannendes Bühnen-
95448 Bayreuth
programm.
Verantwortlich für den Inhalt: Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Juli. Genießen Sie den Sommer, die Feste an
Für den amtlichen Teil: allen Ecken und Enden, unsere Luisenburg-Festspiele und Freizeiteinrichtungen.
Stadt Wunsiedel, Erster Bürgermeister Wunsiedel hat viel zu bieten!
Karl-Willi Beck
Für den redaktionellen Teil: Mit herzlichen Grüßen
Nordbayerischer Kurier, Otto Lapp
Ihr
(stellv. Chefredakteur)
Anzeigen (verantw.):
Nordbayerischer Kurier, Dr. Serge Schäfers
Druck:
KB Medien GmbH & Co. KG, Wunsiedel
Erscheinungsweise:
In der Regel am ersten Samstag im Monat Karl-Willi Beck
Erster Bürgermeister
Titelfoto: Luisenburg-Festspiele
Foto: Florian Miedl
Erscheinungstermin dieser Ausgabe:
6. Juli 2019
Der Wunsiedler Juli 2019 3Amtliche Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel; vom 15.07.2019 bis 15.08.2019
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
bei der Stadt Wunsiedel – Stadtbauamt - im Dienstgebäude Markt-
Wintersreuther Straße/Am Energiepark in Holenbrunn
platz 8, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Don-
und Ersetzung des Bebauungsplanes „Wintersreuther nerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Straße II“ durch den Bebauungsplan „Am Energie- sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme gemäß
park“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Bauge- § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich aus.
setzbuch (BauGB);
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Schutzgut Arten, Lebensräume und biologische Vielfalt:
• naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtli-
Der Stadtrat der Stadt Wunsiedel hat mit Beschluss vom 27.06.2019 chen Prüfung (saP)
einen zweiten Einleitungsbeschluss für das Verfahren zur Änderung • Eingriffe in die Lebensraumausstattung verschiedener Arten (v.a.
des Flächennutzungsplanes der Stadt Wunsiedel auf den Grundstü- Vögel, Fledermäuse, Reptilien)
cken der Fl.-Nrn. 186/2, 192/0, 195/0, 195/2, 196/0, 200/0, 203/0, • Rodung von Gehölzen
204/0, 205/0, 207/0, 208/0, 209/0, 209/5, 209/6, 209/14, 209/18, • dauerhafte Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten
209/19, 209/22, 209/23, 210/2, 211/0, 212/0, 215/0, 216/0, 217/0, Flächen
218/0, 219/0, 220/0, 232/0, 233/2, 235/0, 236/0, 237/0, 238/0, • Veränderung der Habitatstruktur
239/0, 240/2, 250/0 und die Teilflächen der Fl.-Nrn. 103/7, 112/0, • Anlagebedingte Barrierewirkung
185/71, 209/21, 221/0, 224/0, 225/0, 226/0, 227/0, 228/0 der Ge- • Veränderung der abiotischen Standortfaktoren wie morphologi-
markung Holenbrunn und Ersetzung des Bebauungsplanes „Win- sche und Temperatur-Verhältnisse
tersreuther Straße II“ durch den Bebauungsplan „Am Energiepark“ • Beantragung von Befreiungen für den möglichen Eingriff in
im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Schutzgebiete
Grundstücke Fl.-Nrn. 112/1, 117, 120, 123, 124, 128, 128/1, 128/2, • Eingriff in die Wild-Äsflächen
129/0, 130/0, 132/0, 132/2, 133/0, 134/0, 135/0, 136/0, 138/0, • Eingriff in das Naherholungsgebiet Bibersbach
138/2, 207/0, 210/2, 211/0, 212/0, 215/0, 216/0, 217/0, 218/0, • Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet
219/0, 220/0 und die Teilflächen der Fl.-Nrn. 103/7, 112/0, 116/0,
185/71, 221/0, 225/0, 226/0, 227/0 der Gemarkung Holenbrunn Fläche:
gem. § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet. • Flächenentzug durch Versiegelung/Überbauung
Die beiden Einleitungsbeschlüsse vom 04.11.2017 und 07.04.2018 • Flächenverlust durch Ausgleich kompensieren
sind somit hinfällig, da sich der Geltungsbereich der Bauleitpläne ge- • Begründung zum Flächenbedarf, fehlende Verfügbarkeit der
ändert hat. Innenentwicklung
Da es im Bereich des „Energiepark Holenbrunn“ keine freien Grund- • Erwerb von Ökopunkten um Flächendruck für Landwirte zu ent-
stücke mehr gibt und es Überlegungen von künftigen Partnern der schärfen
SWW Wunsiedel GmbH gibt, weitere Anlagen zur Thematik „Power • Ausgleichsflächen sollen sich nicht nachteilig auf die bewirt-
to X“ bzw. zur dezentralen Energiewende im Sinne der Begriffe „De- schafteten Flächen auswirken
zentralisierung“, „Digitalisierung“ und „Dekarbonisierung“ in Wun- • keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Flächen durch
siedel zu planen und zu bauen, ist es notwendig auf den o.g. Flächen die Bepflanzung der Ausgleichsflächen
Baurecht zu schaffen. • Ersatzflächen für die Landwirtschaft sollen bereit gestellt werden
Im Flächennutzungsplan der Stadt Wunsiedel sind diese Grundstü-
cke momentan als „landwirtschaftliche Flächen“ dargestellt. Künftig Boden:
sollen diese Flächen als „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt wer- • Flächenentzug durch Versiegelung/Überbauung
den. Im Bebauungsplan werden diese Flächen als Gewerbegebiete • dauerhafte Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten
(GE) festgesetzt. Flächen
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des • Abgleich mit Altlastenkataster
Bebauungsplanes „Energiepark Holenbrunn“ werden im Parallelver- • Erforderlichkeit eines bergschadenskundlichen Gutachtens wird
fahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt. Mit Inkrafttreten empfohlen
des Bebauungsplanes „Energiepark Holenbrunn“ wird der alte Be- • Bodengutachten zu den Erdbewegungen soll vorgelegt werden
bauungsplan „Wintersreuther Straße II“ durch den neuen Bebau-
ungsplan „Energiepark Holenbrunn“ ersetzt. Wasser:
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und • Flächenentzug durch Versiegelung/Überbauung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 13.05.2019 bis • Veränderung der abiotischen Standortfaktoren wie morphologi-
13.06.2019 durchgeführt. sche, hydrologisch und Temperaturverhältnisse
In der Stadtratssitzung am 27.06.2019 wurden die Entwürfe zur Än- • Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten
derung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebau- Flächen und Wiesengrundstücke durch die Oberflächenentwäs-
ungsplanes „Energiepark Holenbrunn“ jeweils einschließlich der Be- serung des Gewerbegebietes
gründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung • Abgleich der Entwässerungskonzeption im wasserrechtlichen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Erlaubnisverfahren
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom • Wasserverschmutzung
17.06.2019 sowie der Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark • hydrologisches Gutachten soll vorgelegt werden
Holenbrunn“ in der Fassung vom 17.06.2019 liegen jeweils mit Be- • Eingriff in das Wasserschutzgebiet
gründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden we- • Anforderung einer Stellungnahme des Wasserwirtschaftamtes
sentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit • es wird empfohlen unterirdische Löschwasserbehälter nach DIN
4 Der Wunsiedler Juli 2019Amtliche Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachung
14230 zu bauen in-wunsiedel/bauen-und-wohnen/Bauleitplanung eingesehen wer-
den. Dort können auch Stellungnahmen abgegeben werden.
Klima/Luft: Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der
• Flächenentzug durch Versiegelung/Überbauung Stadt Wunsiedel abgegeben werden.
• Rodung von Gehölzen Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
• dauerhafte Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne un-
Flächen berücksichtigt bleiben können.
• Veränderung der abiotischen Standortfaktoren wie morphologi-
sche, hydrologisch und Temperaturverhältnisse Wunsiedel, den 28.06.2019
• Stoffliche Einwirkungen durch Staub STADT WUNSIEDEL
• Neubelastung durch Zunahme von Verkehrsbewegungen
• Klima und Luftverschmutzung Karl-Willi Beck
Erster Bürgermeister
Landschaftsbild:
• Flächenentzug durch Versiegelung/Überbauung
• Rodung von Gehölzen
• dauerhafte Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten
Flächen
• Neubelastung durch Zunahme von Verkehrsbewegungen
• Zerstörung des Landschaftsbildes
Mensch und Erholung: Die Festspielstadt Wunsiedel sucht,
zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
• Veränderung der abiotischen Standortfaktoren wie morphologi-
sche, hydrologisch und Temperaturverhältnisse Diplom-Ingenieur
• Bau- und anlagebedingte nichtstoffliche Einwirkungen durch bzw. Bachelor / Master (m/w/d)
Lärm (Verkehrs- und Gewerbelärm), Schall, Licht und Erschütte-
Fachrichtung Bauingenieurwesen (Tiefbau)
rungen
• Stoffliche Einwirkungen durch Staub oder
• Neubelastung durch Zunahme von Verkehrsbewegungen
• Lärmgutachten ist vorzulegen
Staatl. geprüften Bautechniker
• Immissionsorte am Wintersberger Weg sind zu berücksichtigen der Fachrichtung Tiefbau (m/w/d)
als Mitarbeiter im Stadtbauamt und
Kultur- und Sachgüter: Vertreter des Stadtbaumeisters
• Meldepflicht für aufgefundene Bodendenkmäler Haben Sie Interesse an unserem Stellenangebot?
Unsere vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. Homepage www.wunsiedel.de unter Stellenangebote.
2 BauGB durch Anschreiben gesondert um Abgabe einer Stellung- Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
nahme gebeten. Stadt Wunsiedel Karl-Willi Beck
Ferner kann der Entwurf im Internet unter www.wunsiedel.de/leben- Erster Bürgermeister
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man sich auf seine Partner verlassen kann!
Wir stehen für Ihr Recht!
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Kanzlei Am Bahnhof – 95632 Wunsiedel – Tel. 09232 99 10 10 – Fax 09232 99 10 20
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Der Wunsiedler Juli 2019 5Amtliche Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachung Aus dem Mehrgenerationenhaus
Satzung zur Änderung der Satzung über die Ehrenamtliche gesucht
Straßenreinigung in der Stadt Wunsiedel durch das
Seit ein paar Jahren gibt es im Mehrgenerationenhaus einen Näh-
WUN Infrastruktur KU (Straßenreinigungssatzung –
treff. Wir suchen zur Verstärkung für unsere ehrenamtlichen Anleite-
SRS) vom 04.06.2019 rinnen noch eine oder zwei engagierten Frauen (oder Männer), die
Lust und Zeit haben, ihre Kenntnisse an der Nähmaschine an andere
Auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 89 der Bayer. Ge- weiter zu geben. Ebenso würde sich das Team des Mehrgeneratio-
meindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. nenhauses auch über Helferinnen freuen, die sich während des Näh-
August 1998 (GVBl. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch treffs um mitgebrachte Kinder kümmern, damit die Mamis ungestört
§ 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) in Verbin- an der Nähmaschine üben können.
dung mit § 2 Abs. 3 Buchstabe a) und § 6 Abs. 3 der Unternehmer- Zurzeit findet der Nähtreff immer donnerstags am Vormittag statt.
satzung für das WUN Infrastruktur KU vom 18.07.2013 (Wunsiedler Eine Erweiterung auf andere Tage bzw. Zeiten wäre mit tatkräftiger
Amtsblatt Nr. 70 vom 03.08.2013), zuletzt geändert am 18.12.2018 Unterstützung denkbar. Interessierte können sich unter 09232/18 19
(Wunsiedler Amtsblatt Nr. 133 vom 05.01.2019) erlässt das Kom- 989 oder 09232/602 107 melden. Heike Syma
munalunternehmen WUN Infrastruktur folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der
Seniorenfahrt mit dem Bürgermeister am 3. August
Stadt Wunsiedel durch das WUN Infrastruktur KU (Straßenreini-
gungssatzung – SRS)
Die Seniorenrundfahrt mit dem Ersten Bürgermeister erfreut sich
§1 nach wie vor großer Beliebtheit. Es gibt immer wieder neues zu be-
In der Anlage zu § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung – Stra- richten und zu zeigen, so dass es jedes Jahr aufs Neue eine inter-
ßenverzeichnis – wird bei der Lage Bernstein die Staatsstraße St. essante Exkursion ist. Ganz gemütlich geht es beim anschließen-
2177 durch die Staatsstraße St. 2180 ersetzt. den Kaffeetrinken zu. Mal sehen, wo die Kaffeetafel heuer aufge-
baut wird. Bei Anmeldungen und Fragen wenden Sie sich bitte an
§2 Gertraud Sturm, Telefon 3965, oder an Karin Hille im Rathaus, Tele-
In-Kraft-Treten fon 602-102. Inge Schuster
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Termin: Samstag, 3. August 2019
Wunsiedel, 04.06.2019 Haltestellen:
12:40 Uhr Schönbrunn, Dorf
Marco Krasser 13:00 Uhr Bernstein
Vorstand des WUN Infrastruktur KU 13:10 Uhr Holenbrunn, Eisenbahnbrücke
13:15 Uhr Holenbrunn, Dorfteich
13:20 Uhr Wunsiedel, ehem. „Rübezahl“
Amtliche Bekanntmachung 13:25 Uhr Goethestraße
13:30 Uhr Wunsiedel, Luitpoldplatz
Jakobimarkt in Wunsiedel
Der Wunsiedler wünscht viel Spaß!
Am Sonntag, 21. Juli 2019 wird in Wunsiedel der traditionelle Jako-
bimarkt abgehalten. Das Marktgelände umfasst den Marktplatz,
Theresienstraße, Burggraf-Friedrich-Straße sowie einen Teil der
Ludwigstraße. Beim Bücherflohmarkt im Rathaus, der von 10.00 bis
16.00 Uhr abgehalten wird, kann wieder interessante regionale Lite-
ratur günstig erworben werden. Der Trödelmarkt findet wieder in-
nerhalb des Marktgeländes im unteren Bereich der Ludwigstraße
statt. Es werden ca. 25 Trödler erwartet. Die genannten Straßen und NACHRUF
Plätze sind an diesem Tag von 6.00 bis 19.00 Uhr für den Straßen-
verkehr gesperrt. Die Ladengeschäfte dürfen aus Anlass des Mark- Die Festspielstadt Wunsiedel trauert um
Herrn Hans Hüttel
tes von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden.
Die Stadt Wunsiedel lädt alle Bürgerinnen und Bürger aus nah und
fern zum Besuch des Jakobimarktes mit seinen vielfältigen Attrak-
Die Verstorbene war von 1964 bis 1996 bei der Stadt
tionen ein. Parkplätze stehen Besuchern und Gästen in ausreichen- Wunsiedel, zuletzt im Einwohnermeldeamt, beschäftigt.
der Zahl zur Verfügung. Neben den bekannten öffentlichen Park-
plätzen am Busbahnhof, in der Sonnenstraße und in der Tiefgarage Hans Hüttel war ein pflichtbewusster und ordentlicher
beim Landratsamt Wunsiedel/Fichtelgebirgshalle, stellt die SWW Mitarbeiter, der allseits sehr geschätzt wurde.
Wunsiedel GmbH den Parkplatz beim ehem. Diska-Markt in der Rot-
Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen.
Kreuz-Straßen zur Verfügung.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Wunsiedel, 18.06.2019
STADT WUNSIEDEL Wunsiedel, im Mai 2019
Karl-Willi Beck Frank Werner
Karl-Willi Beck
Erster Bürgermeister Personalratsvorsitzender
Erster Bürgermeister
6 Der Wunsiedler Juli 2019Amtliche Mitteilungen
Aus dem Rathaus Aus dem Rathaus
Information aus dem Bayerischen Staatsministerium Umrüstung der
des Innern, für Sport und Integration Straßenbeleuchtung in
Liebe Leserinnen und Leser, Wunsiedel auf LED-Technik
Planungssicherheit und finanzielle Entlastung für die Bürgerinnen und Bereits im Jahr 2013 wurde mit der Um-
Bürger in den bayerischen Kommunen – das sind die Ziele unseres rüstung der Straßenbeleuchtung auf
heute beschlossenen Härtefallausgleichs für Straßenausbaubeiträge. hocheffiziente LED-Technik, gefördert
Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht durch das Bundesministerium für Um-
mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabenge- im Rahmen der Nationalen Klimaschutz-
setz geändert und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. initiative im gesamten Stadtgebiet Wunsiedels begonnen. Vorrangig
Für Härtefälle in der Zeit davor haben wir einen Härtefallfonds einge- wurden in den vergangenen Jahren hauptsächlich die als umwelt-
richtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die schädlich eingestuften Quecksilber-Hochdruckdampflampen durch
zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom LED-Leuchtmittel ersetzt. Im März 2019 wurde der 4. Bauabschnitt
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch mit der Umrüstung der Langfeld-Leuchtstoffröhren, Teil 3 in Wun-
diese unzumutbar belastet wurden. Dafür stellen wir insgesamt 50 siedel und in den Ortsteilen Holenbrunn, Schönbrunn, Furthammer,
Millionen Euro zur Verfügung – gut angelegtes Geld für die Menschen Breitenbrunn und Göpfersgrün durch die SWW-Wunsiedel auf einer
vor Ort. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entschei- Gesamtlänge von ca. 21 Straßenkilometern erfolgreich abgeschlos-
det eine eigens eingerichtete Kommission. sen.
Mit dieser freiwilligen Leistung ist es uns gelungen, den Bedürfnissen Unter der Kennziffer 03K05096 erhält die Stadt Wunsiedel durch Zu-
der Kommunen nach verlässlicher Finanzausstattung für eine leis- wendungen des Bundes 25 % der Gesamtinvestitionskosten. Bei
tungsstarke kommunale Infrastruktur Rechnung zu tragen und dieser Baumaßnahme wurden 596 Aufsatz-, Ausleger- und Über-
gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger deutlich zu entlasten. spannungsleuchten in den Haupterschließungs- und Nebenstraßen
Unter www.strabs-haertefall.bayern.de bieten wir Ihnen umfassende auf LED-Technik umgerüstet. Nach Berechnung des mit der Pro-
Hilfe zur Antragsstellung und beantworten die wichtigsten Fragen. jektdurchführung beauftragten Ingenieurbüros, EVF-Energievision
Und auch auf unserem Twitter-Kanal #BayStMI bieten wir anschau- Franken beträgt die jährliche Stromeinsparung ca. 148.000 Kilo-
liche Informationen. wattstunden mit einer CO2-Einsparung von ca. 1.750 Tonnen über
die Lebensdauer von 20 Jahren. Dies entspricht einer durchschnitt-
Mit besten Grüßen lichen Einsparung von ca. 77 %.
Im Anschluss dieser Maßnahme wurde bereits mit der Umrüstung
Ihr Ihr der restlichen Altstadtleuchten im Stadtgebiet Wunsiedels begon-
Joachim Herrmann, MdL Gerhard Eck, MdL nen, die bis Mitte Juli andauern wird.
Staatsminister Staatssekretär Auch dieses Projekt mit der Kennziffer 03K09117 wird durch das
Bundesministerium mit 25 % der Investitionskosten gefördert.
Aus dem Einwohnermeldeamt Insgesamt betrachtet liegt die Stadt Wunsiedel jetzt mit ca. 73 %
LED-Beleuchtungsanteil der gesamten Straßenbeleuchtung im
4 Geburten im Mai obersten Bereich vergleichbarer Kommunen.
Bei vier Geburten wurden der Veröffentlichung nicht zugestimmt.
Stadtbauamt, 14.06.2019
13 Sterbefälle im Mai Verfasser: Michael Lorz
01.05.2019 Reul, Adolf Hermann, Göpfersgrün 26
05.05.2019 Schneider, Ilse Alma, geb. Püschner, Bibersbacher
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06.05.2019 Besse, Rosa, geb. Schwab, Ludwigstr. 92
09.05.2019 Wölki, Ernst August, Theodor-Heuss-Str. 60
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25.05.2019 Völker, Melitta, geb. Mut, Konrad-Adenauer-Ring 43
26.05.2019 Wunschheim, Anneliese, geb. Büttner, Pachelbel-
gasse 1
27.05.2019 Kleine, Silke, geb. Baumberg, Katharinenstr. 3
30.05.2019 Treiber, Anna, geb. Dötzel, St.-Jakob-Str. 25
6 Eheschließungen im Mai
18.05.2019 Bleiner Rene und Christine, geb. Fisch, Wildenberg-
str. 6
18.05.2019 Besford Quinn und Weiß Alessia, Dresden
29.05.2019 Bock Georg und Frey Susanne, Marktredwitz
Bei drei Eheschließungen wurde der Veröffentlichung nicht zuge-
stimmt.
Der Wunsiedler Juli 2019 7Amtliche Mitteilungen
Verschiedenes
TenneT informiert – Bodenkundliche und geotechnische Untersuchungen für das Projekt SuedOstLink
Durchführung in der Stadt Wunsiedel, ab dem 12.08.2019 bis 13.12.2019
Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs- 9,00 m im Bohrzustand) oder im Ausnahmefall mit einem kombinier-
Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ), die zwischen den Netz- ten Ramm- und Drehbohrgerät mit Raupenfahrwerk (kleines Ketten-
verknüpfungspunkten Wolmirstedt bei Magdeburg und Isar bei gerät, Gesamtgewicht ca. 14.000 kg, Länge ca. 6,10 m, Breite ca.
Landshut verläuft. Die rund 580 km lange Erdkabel-Leitung ist im 2,00 m, Höhe ca. 2,90 m im Fahrbetrieb, ca. 8,50 m im Bohrzustand)
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Dezember 2015, zuletzt ge- oder ähnlichem ausgeführt werden. Dabei werden Rammkernson-
ändert durch Art. 12 G vom 26.7.2016, als Vorhaben Nr. 5 gesetzlich dierungen, Schneckenbohrungen, Rammsondierungen und Schürfe
verankert. Das Vorhaben befindet sich seit März 2017 im formellen im Normalfall bis auf eine Tiefe von 3-4 m durchgeführt. Verrohrte
Genehmigungsverfahren, der sogenannten Bundesfachplanung. Kernbohrungen reichen bis zu einer Tiefe von etwa 10 bis 25 Metern.
SuedOstLink wird nach den Maßgaben des BBPlG als Erdkabel ge- Anschließend werden die Bohrlöcher wieder verfüllt, sofern sie nicht
plant. Im existierenden Korridornetz stellen Querungen vorhandener zu einer Grundwassermessstelle ausgebaut werden. Die Ramm-
Infrastruktur und Gewässer eine besondere Herausforderung dar. kernsondierungen und Rammsondierungen nehmen wenige Stun-
Ebenso muss die Untersuchung von Fragestellungen zum Grund- den und die Kernbohrungen ca. 1 – 2 Tage in Anspruch.
wasser, der Bodenbeschaffenheit und nicht zuletzt die generelle Das Bohrgerät fährt entweder selbst oder wird auf einem Tieflader
geotechnische Eignung des Untergrundes im Vorfeld geklärt wer- antransportiert, soweit dies auf den vorhandenen Feldwegen mög-
den. Die jetzt anstehenden Boden-, Grundwasser- und geotechni- lich ist. Die Bohrpunkte werden dadurch auf dem kürzesten Weg mit
schen Untersuchungen dienen dazu, die bodenphysikalischen den geringsten Beeinträchtigungen angefahren. Der Transporter
Eigenschaften zu prüfen, um die Eignung dieser Bereiche für den verbleibt am Feldrand.
Trassenverlauf beurteilen zu können und Schutzkonzepte für Boden
und Grundwasser aufzustellen. Zu diesem Zweck wird TenneT im Nutzung von Grundstücken
Zeitraum vom 12.08.2019 bis 13.12.2019 geotechnische und bo- Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaft-
denkundliche Untersuchungen durchführen. liche Wege betreten und befahren werden. Sollte es trotz aller Vor-
sicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden
Beauftragte Firmen: durch TenneT bzw. durch die oben genannten Firmen in voller Höhe
Die Arbeiten werden von einer oder von mehreren durch die TenneT entschädigt. Im Falle von behördlichen Auflagen werden ökologische
TSO GmbH beauftragten Firmen durchgeführt. Baubegleitung, archäologische Baubegleitung, Einsatz von Bagger-
matten, archäologische Untersuchungen oder ähnliches durchge-
Vermessungsarbeiten führt. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der
Zu den bodenkundlichen und geotechnischen Untersuchungen ge- Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach §20
hört eine Vermessung sowie Auspflockung der Bohrpunkte. Vor Ort SprengG.
werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststel-
lung des Ist-Zustandes mittels Fotografie und/oder Videoaufnahme Gesetzliche Grundlage und Termine
aufgenommen. Im Rahmen der für die geotechnischen Untersu- Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von äußeren Umständen
chung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten
Mitarbeiter/innen mit dem PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs Bodenverhältnissen. Der voraussichtliche Beginn und die Dauer der
und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch Untersuchungen auf den betroffenen Grundstücken ergeben sich aus
keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen. Baumaschinen wer- der beigefügten Flurstückliste und den zugehörigen Planunterlagen.
den bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt.
Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Wunsiedel, in der
Art und Umfang der Voruntersuchungen Bauverwaltung zu den regulären Öffnungszeiten oder unter
Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte mit- www.tennet.eu/de/SuedOstLink.
tels schwerer Rammsondierungen (DPH) und des Standardpene-
trationstests (SPT), Entnahmen von Bodenproben und Aufnahme der Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus §
Bodenhorizonte mittels Rammkernsondierungen (d = 80 mm), 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer
Schneckenbohrungen (d = 220 mm) und verrohrten Kernbohrungen ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sons-
(d = 146 mm), Schurferstellungen sowie die Erstellung von Grund- tigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß §
wassermessstellen (DN 50 - DN 125) für Grundwasserprobenahmen 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert TenneT alle
und Pumpversuche. betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnah-
Die Sondierung erfolgt z.B. mit einer Sondierraupe (kleines Ketten- men. Für Ihr Verständnis danken wir im Voraus.
gerät, Gesamtgewicht ca. 1.100 kg, Länge ca. 2,40 m, Breite ca. Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen
0,80 m, Höhe ca. 1,50 m im Fahrbetrieb, ca. 3,10 m im Sondierzu- Für Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung.
stand) oder ähnlichem. Bitte wenden Sie sich an: Tel.: +49 (921) 50740 4006
Die Bohrung kann z.B. mit einem kombinierten Ramm- und Dreh- E-Mail: suedostlink@tennet.eu
bohrgerät (Allrad-Fahrwerk, Gesamtgewicht ca. 18.000 kg, Länge Näheres zum Projekt und Planungsstand finden Sie hier:
ca. 8,20 m, Breite ca. 2,50 m, Höhe ca. 4,00 m im Fahrbetrieb, ca. www.tennet.eu/de/SuedOstLink
Gemarkung Flurstücksnr. BEZ_Kurz Tiefe in m Zufahrt Kernbohrung Kleinrammbohrung Schwere Rammsondierung Grundwassermessstelle
Bernstein 857 B 364 (VT) 25 x
Bernstein 866 B8 25 x
(Höchstädt Ost)
Bernstein 852 x
Bernstein 864 x
8 Der Wunsiedler Juli 2019Amtliche Mitteilungen
Verschiedenes
TenneT informiert – Bodenkundliche und geotechnische Untersuchungen für das Projekt SuedOstLink
Durchführung in der Stadt Wunsiedel, ab dem 12.08.2019 bis 30.09.2019
Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs- ten Ramm- und Drehbohrgerät mit Raupenfahrwerk (kleines Ketten-
Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ), die zwischen den Netz- gerät, Gesamtgewicht ca. 14.000 kg, Länge ca. 6,10 m, Breite ca.
verknüpfungspunkten Wolmirstedt bei Magdeburg und Isar bei 2,00 m, Höhe ca. 2,90 m im Fahrbetrieb, ca. 8,50 m im Bohrzustand)
Landshut verläuft. Die rund 580 km lange Erdkabel-Leitung ist im oder ähnlichem ausgeführt werden. Dabei werden Rammkernson-
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Dezember 2015, zuletzt ge- dierungen, Schneckenbohrungen, Rammsondierungen und Schürfe
ändert durch Art. 12 G vom 26.7.2016, als Vorhaben Nr. 5 gesetzlich im Normalfall bis auf eine Tiefe von 3-4 m durchgeführt. Verrohrte
verankert. Das Vorhaben befindet sich seit März 2017 im formellen Kernbohrungen reichen bis zu einer Tiefe von etwa 10 bis 25 Metern.
Genehmigungsverfahren, der sogenannten Bundesfachplanung. Anschließend werden die Bohrlöcher wieder verfüllt, sofern sie nicht
SuedOstLink wird nach den Maßgaben des BBPlG als Erdkabel ge- zu einer Grundwassermessstelle ausgebaut werden. Die Ramm-
plant. Im existierenden Korridornetz stellen Querungen vorhandener kernsondierungen und Rammsondierungen nehmen wenige Stun-
Infrastruktur und Gewässer eine besondere Herausforderung dar. den und die Kernbohrungen ca. 1 – 2 Tage in Anspruch.
Ebenso muss die Untersuchung von Fragestellungen zum Grund- Das Bohrgerät fährt entweder selbst oder wird auf einem Tieflader
wasser, der Bodenbeschaffenheit und nicht zuletzt die generelle antransportiert, soweit dies auf den vorhandenen Feldwegen mög-
geotechnische Eignung des Untergrundes im Vorfeld geklärt wer- lich ist. Die Bohrpunkte werden dadurch auf dem kürzesten Weg mit
den. Die jetzt anstehenden Boden-, Grundwasser- und geotechni- den geringsten Beeinträchtigungen angefahren. Der Transporter
schen Untersuchungen dienen dazu, die bodenphysikalischen verbleibt am Feldrand.
Eigenschaften zu prüfen, um die Eignung dieser Bereiche für den
Trassenverlauf beurteilen zu können und Schutzkonzepte für Boden Nutzung von Grundstücken
und Grundwasser aufzustellen. Zu diesem Zweck wird TenneT im Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaft-
Zeitraum vom 12.08.2019 bis 30.09.2019 geotechnische und bo- liche Wege betreten und befahren werden. Sollte es trotz aller Vor-
denkundliche Untersuchungen durchführen. sicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden
durch TenneT bzw. durch die oben genannten Firmen in voller Höhe
Beauftragte Firmen: entschädigt. Im Falle von behördlichen Auflagen werden ökologische
Die Arbeiten werden von einer oder von mehreren durch die TenneT Baubegleitung, archäologische Baubegleitung, Einsatz von Bagger-
TSO GmbH beauftragten Firmen durchgeführt. matten, archäologische Untersuchungen oder ähnliches durchge-
führt. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der
Vermessungsarbeiten Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach §20
Zu den bodenkundlichen und geotechnischen Untersuchungen ge- SprengG.
hört eine Vermessung sowie Auspflockung der Bohrpunkte. Vor Ort
werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststel- Gesetzliche Grundlage und Termine
lung des Ist-Zustandes mittels Fotografie und/oder Videoaufnahme Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von äußeren Umständen
aufgenommen. Im Rahmen der für die geotechnischen Untersu- ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten
chung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Bodenverhältnissen. Der voraussichtliche Beginn und die Dauer der
Mitarbeiter/innen mit dem PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs Untersuchungen auf den betroffenen Grundstücken ergeben sich aus
und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch der beigefügten Flurstückliste und den zugehörigen Planunterlagen.
keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen. Baumaschinen wer-
den bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt. Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Wunsiedel, in der
Bauverwaltung zu den regulären Öffnungszeiten oder unter
Art und Umfang der Voruntersuchungen www.tennet.eu/de/SuedOstLink.
Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte mit-
tels schwerer Rammsondierungen (DPH) und des Standardpene- Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus §
trationstests (SPT), Entnahmen von Bodenproben und Aufnahme der 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer
Bodenhorizonte mittels Rammkernsondierungen (d = 80 mm), ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sons-
Schneckenbohrungen (d = 220 mm) und verrohrten Kernbohrungen tigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß §
(d = 146 mm), Schurferstellungen sowie die Erstellung von Grund- 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert TenneT alle
wassermessstellen (DN 50 - DN 125) für Grundwasserprobenahmen betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnah-
und Pumpversuche. men. Für Ihr Verständnis danken wir im Voraus.
Die Sondierung erfolgt z.B. mit einer Sondierraupe (kleines Ketten- Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen
gerät, Gesamtgewicht ca. 1.100 kg, Länge ca. 2,40 m, Breite ca.
0,80 m, Höhe ca. 1,50 m im Fahrbetrieb, ca. 3,10 m im Sondierzu- Für Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung.
stand) oder ähnlichem. Bitte wenden Sie sich an: Tel.: +49 (921) 50740 4006
Die Bohrung kann z.B. mit einem kombinierten Ramm- und Dreh- E-Mail: suedostlink@tennet.eu
bohrgerät (Allrad-Fahrwerk, Gesamtgewicht ca. 18.000 kg, Länge
ca. 8,20 m, Breite ca. 2,50 m, Höhe ca. 4,00 m im Fahrbetrieb, ca. Näheres zum Projekt und Planungsstand finden Sie hier:
9,00 m im Bohrzustand) oder im Ausnahmefall mit einem kombinier- www.tennet.eu/de/SuedOstLink
Gemarkung Flurstücksnr. BEZ_Kurz Tiefe in m Zufahrt Kernbohrung Kleinrammbohrung Schwere Rammsondierung
Bernstein 870 B 10 (Höchstädt Ost) 4 x x
Der Wunsiedler Juli 2019 9Amtliche Mitteilungen
Aus dem Stadtrat
80. Stadtratssitzung vom 27.06.2019 Freistaat Bayern (GO) - BayRS 2020-1-1-I - in der Fassung der Neu-
bekanntmachung vom 11.09.1989 (GVBl. S. 585) und Art. 7 Abs. 3
Im öffentlichen Teil der o. g. Stadtratssitzung wurden folgende Be- des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister,
schlüsse gefasst: der Kreisräte und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlge-
setz – GLKrWG -) BayRS 2021-1/2-2-I- in der jeweils gültigen Fas-
Vollzug der Gemeindeordnung - GO; sung, erlässt die Stadt Wunsiedel folgende Satzung:
a) Mitteilung über eine Fraktionsbildung oder
Ausschussgemeinschaftsbildung §1
b) Besetzung der Ausschüsse und ggf. Änderung der Personen, die aus Anlass von Wahlen oder Volksentscheiden der
Bestellung der Mitglieder für den Hauptausschuss, Stadt Wunsiedel als ehrenamtliche Mitglieder in einen Wahlvorstand
Bauausschuss, Kulturausschuss und Großbau- (Wahlvorsteher, Stellvertreter des Wahlvorstehers, Schriftführer, Bei-
maßnahmenausschuss sitzer usw.) berufen werden, erhalten für diese ehrenamtliche Tätig-
Der Stadtrat beschließt entsprechend des Vorschlags der CSU- keit folgende Entschädigungen:
Fraktion die namentliche Abberufung 45,00 € für verbundene Kommunalwahlen (Wahl des Bürgermeis-
CSU Träger, Michael CSU Fraas, Jürgen ters, des Landrats, des Stadtrats und des Kreistages),
30,00 € für alle übrigen Wahlen und Volksentscheide.
im Bauausschuss von Diese Sätze gelten soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
CSU Schöffel, Roland (FW) CSU Fuchs, Alexander (FW)
§2
im Großbaumaßnahmenausschuss von (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
CSU Widenmayer, Margit CSU Fraas, Jürgen (2) Gleichzeitig tritt die Wahlhelferentschädigungssatzung vom
17.02.1990, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.09.2013, außer
Abstimmungsergebnis: 18:1 Kraft.
Der Stadtrat beschließt für den Hauptausschuss, Abstimmungsergebnis: 11:8
Bauausschuss und Großbaumaßnahmenausschuss
gemäß der Freien Wähler-Fraktion jeweils folgende Grundsatzbeschluss über die Nutzung von städti-
namentliche Besetzung: schen Anwesen und Einrichtungen
Der Stadtrat beschließt folgende Regelungen:
Hauptausschuss:
FW Träger, Michael (CSU) FW Fraas, Jürgen (CSU) 1. Die Definition einer politischen Veranstaltung lautet:
„Als politische motivierte Veranstaltung gelten Veranstaltungen
Bauausschuss: unter der Verantwortlichkeit von politischen Parteien, politischen
FW Schöffel, Roland FW Fuchs, Alexander Vereinen und Wählergruppierungen jeglicher Art, z.B. für Wahl-
werbeveranstaltungen, Parteitage, politische Unterhaltung bzw.
Großbaumaßnahmenausschuss: Konzerte usw.“
FW Widenmayer, Margit (CSU) FW Fraas, Jürgen (CSU)
Abstimmungsergebnis: 0:19
Abstimmungsergebnis: 19:0
2. Die Inanspruchnahme städtischer Gebäude und Anwesen, wie
Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes; z.B. Dorfgemeinschaftshäuser, ohne öffentliche Nutzung für poli-
Bestellung des Gemeindewahlleiters und des stell- tische Veranstaltungen und Wahlwerbung ist möglich.
vertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommu-
nalwahl 2020 Abstimmungsergebnis: 2:17
a) Der Stadtrat bestellt für die Durchführung der Kommunalwahlen
2020 Herrn Verwaltungsrat Frank Müller zum Gemeindewahlleiter. 3. Die Inanspruchnahme städtischer Gebäude und Anwesen mit öf-
b) Der Stadtrat bestellt Herrn Verwaltungsinspektor Daniel Wolf zum fentlicher Nutzung wie Rathaus, Luisenburg-Theater, FFW-Ge-
stellvertretenden Gemeindewahlleiter. rätehäuser usw. für politische Veranstaltungen und Wahlwer-
bung ist möglich.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (Für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
gelten die allgemeinen Gesetze, Satzungen und Verordnungen
Satzungserlass über die Entschädigung für die eh- und sind von dieser Regelung ausgenommen.)
renamtliche Tätigkeit von Gemeindebürgern anläss-
lich von Wahlen und Volksentscheiden in der Stadt Abstimmungsergebnis: 0:19
Wunsiedel (Wahlhelferentschädigungssatzung)
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung: 4. Die Inanspruchnahme städtischer öffentlicher Einrichtungen, wie
z.B. Bücherei, Musikschule, Dreifachturnhalle, Mehrgeneratio-
„Satzung über die Entschädigung nenhaus für politische Veranstaltungen und Wahlwerbung ist
für die ehrenamtliche Tätigkeit von Gemeindebürgern möglich.
anlässlich von Wahlen und Volksentscheiden
in der Stadt Wunsiedel (Wahlhelferentschädigungssatzung) Abstimmungsergebnis: 0:19
vom (gleiches Datum wie Bürgermeisterunterschrift)
5. Der Stadtrat empfiehlt den Tochterunternehmen, vertreten durch
Aufgrund der Art. 20 a und 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den den Vorstand oder Geschäftsführer, entsprechend den Ziffern 1
10 Der Wunsiedler Juli 2019Amtliche Mitteilungen
Aus dem Stadtrat
bis 4 zu verfahren. b) Information zur Ablauf- und Zeitplanung
c) Baudurchführungsbeschluss
Abstimmungsergebnis: 19:0 Der Stadtrat billigt für die Maßnahmenänderung des Projekts „Er-
werb einer Lager- und Werkstatthalle für die Luisenburg-Festspiele
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungs- mit Umbau“ (Sanierung Talstation) die vom Architekten Sven Hackl
konzeptes der Stadt Wunsiedel -ISEK-; vorgestellte Planung und beschließt die Durchführung des Projekts
a) Vorstellung durch den Architekten und Stadtplaner zu Gesamtkosten in Höhe von 2,47 Mio. € brutto.
Dr. Ulrich Wieler und den Stadtbaumeister Die Eigenmittel der Stadt Wunsiedel in Höhe von brutto 473.844 €
b) Vorstellung und Abwägung der Einwände und sind aus dem Förderbeitrag der Luisenburg-Festspiele des jeweiligen
Bemerkungen aus der Beteiligung der „Träger Haushaltsjahres gem. Kostenanfall nach Baufortschritt bereit zu stel-
öffentlicher Belange“ len.
b) Billigung des fortgeschriebenen Stadtentwick-
lungskonzeptes Abstimmungsergebnis: 20:0
Der Stadtrat beschließt hinsichtlich der Fortschreibung des Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Wunsiedel die Bauleitplanung der Stadt Bayreuth;
durch das Büro UmbauStadt Weimar dargestellten und vorgeschla- Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbe-
genen Abwägungen bzw. Empfehlungen aus dem Beteiligungsver- und Sonderstandort Einzelhandel / Möbel, ehemalige
fahren der Träger öffentlicher Belange sowie die am 18.06.2019 aus- Markgrafenkaserne“ und des Bebauungsplanes „Ge-
gegebene Fassung der Fortschreibung des ISEK einschl. der Anre- werbe- und Einzelhandelsstandort, Einzelhandel/Mö-
gungen der Regierung von Oberfranken vom 18.06.2019. bel und Logistik, ehemalige Markgrafenkaserne;
Entsprechende redaktionelle Änderungen können noch eingearbei- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-
tet werden. Die Prioritätenliste ist als Projektspeicher anzusehen mit fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
unverbindlicher Priorisierung. Die Betrachtung des Verkehrs, bis hin (BauGB) und für das vereinfachte Raumordnungsver-
zum Verkehrsgutachten genießt erste Priorität, einschließlich der Be- fahren gem. Art. 25 Abs. 4 i. V. m. Art. 26 Bayer. Lan-
trachtung des Zulauf- und Durchgangsverkehrs. desplanungsgesetz (BayLplG)
Die Stadt Wunsiedel erhebt gegen die Änderung des Flächennut-
Abstimmungsergebnis: 20:0 zungsplanes „Gewerbe- und Sonderstandort Einzelhandel/Möbel,
ehemalige Markgrafenkaserne“ und des Bebauungsplanes „Gewer-
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; be- und Einzelhandelsstandort, Einzelhandel/Möbel und Logistik,
Bericht zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ehemalige Markgrafenkaserne“ der Stadt Bayreuth keine Einwen-
zum 01.01.2018; dungen.
Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses zur
weiteren Vorgehensweise bezüglich der fiktiven Abstimmungsergebnis: 19:0
Endabrechnung der Straßen, für die bereits Voraus-
zahlungen geleistet wurden Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel;
Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Hauptausschus- 2. Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächen-
ses und beschließt, dass die Verwaltung für die noch nicht endgültig nutzungsplanes im Bereich Wintersreuther Straße/Am
abgerechneten Straßen, für die Vorauszahlungen erhoben wurden, Energiepark in Holenbrunn und Ersetzung des Be-
jeweils baldmöglichst eine fiktive Endabrechnung durchführt und da- bauungsplanes „Wintersreuther Straße II“
nach eine entsprechende Auswertung vorlegt. Der Stadtrat beschließt den 2. Einleitungsbeschluss zur Änderung
des Flächennutzungsplanes auf den Grundstücken der Fl.-Nrn.
Abstimmungsergebnis: 20:0 128/1, 186/2, 192/0, 195/0, 195/2, 196/0, 200/0, 203/0, 204/0,
205/0, 207/0, 208/0, 209/0, 209/5, 209/6, 209/14, 209/18, 209/19,
Erweiterung und Neukonzeption der Kindertages- 209/22, 209/23, 210/2, 211/0, 212/0, 215/0, 216/0, 217/0, 218/0,
stätte Sternenzelt; 219/0, 220/0, 232/0, 233/2, 235/0, 236/0, 237/0, 238/0, 239/0,
a) Grundsatzentscheidung zur Ausführung der 240/2, 250/0 und die Teilflächen der Fl.-Nrn. 103/7, 112/0, 129/0,
Baumaßnahme durch einen externen Dritten 136/0, 185/71, 209/21, 221/0, 224/0, 225/0, 226/0, 227/0, 228/0
Dienstleistungsunternehmer der Gemarkung Holenbrunn und Ersetzung des Bebauungsplanes
b) Auftrag zur Ausschreibung dieser externen „Wintersreuther Straße II“ durch den Bebauungsplan „Am Energie-
Leistungen park“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat beschließt, die komplette Durchführung der Maßnahme für die Grundstücke Fl.-Nrn. 112/1, 117, 120, 123, 124, 128, 128/1,
„Erweiterung und Neukonzeption der Kindertagesstätte Sternenzelt“ 128/2, 129, 130, 132, 132/2, 133, 134, 135, 136, 138, 138/2, 207/0,
(einschl. aller Planungs- und Bauleistungen) durch einen Geschäfts- 210/2, 211/0, 212/0, 215/0, 216/0, 217/0, 218/0, 219/0, 220/0 und
besorgungsvertrag auf einen externen Dienstleister auszulagern. die Teilflächen der Fl.-Nrn. 103/7, 112/0, 129/0, 136/0, 185/71,
Die Verwaltung wird beauftragt diese externen Dienstleistungen aus- 221/0, 225/0, 226/0, 227/0 der Gemarkung Holenbrunn.
zuschreiben.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Abstimmungsergebnis: 20:0
Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel;
Umbau und Erweiterung der Betriebsgebäude der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
Luisenburg-Festspiele - Sanierung der „Talstation“; Wintersreuther Straße/Am Energiepark in Holenbrunn
a) Vorstellung des Planungs- und Kostenstandes zur und Ersetzung des Bebauungsplanes „Wintersreuther
Maßnahmenänderung durch den Architekten Sven Straße II“ durch den Bebauungsplan „Am Energie-
Hackl und den Stadtbaumeister park“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Bauge-
Der Wunsiedler Juli 2019 11Amtliche Mitteilungen
Aus dem Stadtrat Städt. Sing- und Musikschule
setzbuch (BauGB); Tage der offenen Tür der Musikschule Wunsiedel
Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4 Abs. von Montag, 8. Juli, bis Freitag, 12. Juli
2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat billigt den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Infos gibt es unter:
und den Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Holenbrunn“ Städt. Sing- und Musikschule Wunsiedel
mit Begründung und Umweltbericht und beschließt dessen Ausle- Maximilianstr. 41, 95632 Wunsiedel
gung zusammen mit den von der Stadt Wunsiedel für wesentlich er- Tel.: 09232 8819887, Fax: 09232 602139
achteten bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Handy: 0170 4844818
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.07.2019 bis 15.08.2019. E-Mail: musikschule@wunsiedel.de
Der bisherige Bebauungsplan „Wintersreuther Straße II“ wird durch www.wunsiedel.de
den Bebauungsplan „Energiepark Holenbrunn“ mit dessen Inkraft-
treten ersetzt.
Abstimmungsergebnis: 20:0 Musikschule Wunsiedel besuchte die Luisenburg
Aus dem Stadtrat
80. Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2019
In der o. g. Stadtratssitzung wurden folgende Bekanntgaben des
Bürgermeisters zum Handeln aus erteilten Ermächtigungen und Be-
kanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen für de-
ren Geheimhaltung die Gründe weggefallen sind, bekannt gegeben:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlichen Sitzungen
79. Stadtratssitzung vom 16.05.2019
Nachhaltige Sicherung des Betriebs des Bürgerbusses;
a) Entlohnung der Fahrer,
b) Fahrpreiserhöhung,
c) Fahrplankürzungen
Der Stadtrat hat ab Oktober 2019 die Einführung einer Aufwands- Die Musikschule Wunsiedel durfte im Juni bei einer Probe von Grea-
entschädigungszahlung der Bürgerbusfahrer in Höhe von 5 € pro se auf der Luisenburg tolle und musikalische Eindrücke von der prak-
Stunde in Form einer Ehrenamtspauschale beschlossen. tischen Probenarbeit sammeln. Vielen lieben Dank an Birgit Simmler
Der Stadtrat hat die Tariferhöhung auf 2 € für eine Einzelfahrt und auf und Brigitte Welcker für die sehr gute Zusammenarbeit.
20 € für die Monatskarte ab Oktober 2019 beschlossen. Die 6er-Kar-
te bleibt bei 7,50 €.
Es ist keine weitere Ausdünnung des Fahrplans vorgesehen, aber die
Verwaltung wurde damit beauftragt, regelmäßig die Routenführung
Ferienprogrammheft liegt aus
auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.
Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die notwendigen Anträge
einschließlich der Organisationspauschale des Bayerischen Staats- Ganztägige Angebote mit pädagogischer Betreuung im Mehr-
ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu stellen. generationenhaus, Natur-Action im Kinder-und Jugendhilfe-
Der Beschluss unterliegt dem Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Ge- zentrum St. Josef, Pumptrackbau, Kletterpark, Skatertage und
nehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die rechtsaufsichtli- noch vieles mehr zusammen mit unserem Jugendzentrum
che Genehmigung wurde 2019 erteilt.
Im Laufe des Jahres 2019 ist das Organisationsmodell des Bürger- Liebe Familien, liebe Schüler, das Programmheft für die Ferienan-
busses zu überprüfen, auch hinsichtlich ÖPNV im Landkreis Wun- gebote in den Sommerferien 2019 wird Anfang Juli in den Schulen
siedel i. F. und anderen Anrufbus-Modellen (z. B. BAXI). verteilt und liegt auch im Rathaus, im Landratsamt, im Jugendzen-
trum, im Mehrgenerationenhaus usw.aus.
Sitzung des Hauptausschusses vom 04.06.2019 Das Programmheft enthält die Angebote des Jugendzentrums, die
Naturbautage vom Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Josef so-
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der wie die ganztätigen Betreuungsangebote im Mehrgenerationen-
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen haus für Kinder von 6-12 Jahren, deren Eltern arbeiten müssen.
für kommunale/gemeinnützige Zwecke in Höhe von Freut Euch z.B. auf eine Skatewoche oder beteiligt Euch am Bau
5.035 Euro, die sich wie folgt aufteilen: der Pumptrackstrecke am Burgermühlweiherplatz, auf den Bau
Feuerschutzabgabe 425,00 € eines Backofens aus Lehm, Ausflüge und Radtouren und vieles
Spende FFW Wunsiedel zum 160-jährigen Jubiläum 160,00 € mehr.
Spende FFW Wunsiedel 750,00 € Alle Veranstalter freuen sich auf Eure Anmeldungen und wünschen
Spende FFW Wunsiedel für MTW 3.700,00 € allen schon jetzt schöne Sommerferien. Heike Syma
12 Der Wunsiedler Juli 2019Sie können auch lesen