Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen

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Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen
65. Jahrgang · Nr. 23 ·16. September 2022 · Postverlagsort 48127 Münster · H 1208 B

Amtsblatt
Öffentliche Bekanntmachungen
                                                       Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohn-
                                                       raum im Gebiet der Stadt Münster - Wohn-
                                                       raumschutzsatzung
  Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohn-
  raum im Gebiet der Stadt Münster - Wohn-             vom 8.9.2022
  raumschutzsatzung                                    Der Rat der Stadt Münster erlässt aufgrund § 12 Absatz
  Fischerprüfung                                       1 des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG) in der
                                                       Fassung vom 23. Juni 2021 (GV.NRW. S. 765) in Verbin-
  Widerspruchsrecht und Einwilligung nach
                                                       dung mit § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 der Gemeinde-
  dem Bundesmeldegesetz
                                                       ordnung NRW vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666, SGV
  Öffentliche Auslegung des Entwurfs der               NRW 2023) in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes
  vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebau-             vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) folgende
  ungsplans Nr. 375: Gievenbeck – Toppheide            Satzung:
  (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhaus-
                                                       Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im
  weg)
                                                       Gebiet der Stadt Münster - Wohnraumschutzsatzung
  Aufhebung des Beschlusses zur 100. Ände-
  rung des Flächennutzungsplans der Stadt
  Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im             Präambel:
  Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper            Im Gebiet der Stadt Münster besteht ein erhöhter
  Straße / Westlich Am Sandbach                        Wohnraumbedarf. Das Land NRW bewertete 2020 die
  Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung            Stadt Münster auf Grundlage des Gutachtens „Iden-
  des Bebauungsplans Nr. 608: Hiltruper Stra-          tifizierung von angespannten Wohnungsmärkten in
  ße / Westlich Am Sandbach                            Nordrhein-Westfalen für die Festlegung einer Gebiets-
  Vereinfachte Umlegung G 90: Heroldstraße             kulisse von Mietpreisbegrenzungsverordnungen nach
                                                       §§ 556d und 558 BGB sowie einer Kündigungssperr-
  Vereinfachte Umlegung G 132: Hoher
                                                       fristverordnung nach § 577a BGB“ des Instituts em-
  Hainweg
                                                       pirica, Berlin, als ein Gebiet, in dem die ausreichende
  Bekanntmachung des Entwurfes der Haus-               Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
  haltssatzung der Stadt Münster für das Haus-         angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Auf der
  haltsjahr 2023                                       Grundlage der aktuellen Wohnungsmarktlage gehört
  Benachrichtigung über öffentliche Zustellun-         die Stadt Münster so zur Gebietskulisse der Mieter-
  gen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz NRW            schutzverordnung NRW. Ein von der Landesregierung
                                                       Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes „Gutach-
                                                       ten zur sachlichen und räumlichen Differenzierung der
                                                       Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen (Ge-
                                                       bietskulissen)“ aus dem Jahr 2020 stellt für das Gebiet
                                                       der Stadt Münster sowohl bezüglich der Kosten für
                                                       Mietwohnraum und Wohneigentum als auch bezüg-
                                                       lich der Bedarfe an Mietwohnraum und Wohneigen-
                                                       tum die jeweils höchste Niveaustufe fest. Daher wird
                                                       die vorliegende Satzung zum Schutz und Erhalt von
                                                       Wohnraum für weitere fünf Jahre erlassen.

                                                                               217 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen
§ 1 Gegenstand der Satzung                                         angenommen wird, z. B. wegen der Größe, des
                                                                   Grundrisses oder aufgrund von unerträglichen
(1) Mit dieser Satzung soll die Wohnraumversorgung
                                                                   Umwelteinflüssen.
    der Bevölkerung in der Stadt Münster gewährleistet
    werden und Wohnraum vor ungenehmigter Zweck-            (5) Die Wohnfläche des Wohnraums ist die Summe
    entfremdung geschützt werden.                               der anrechenbaren Grundfläche der ausschließlich
                                                                zur Wohnung gehörenden Räume (§ 24 WohnStG).
(2) Öffentlich geförderter Wohnraum ist von dieser
                                                                Maßgeblich für die Berechnung sind die Vorschrif-
    Satzung betroffen, sobald seine Zweckbindung
                                                                ten der Wohnflächenverordnung vom 25. Novem-
    gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur För-
                                                                ber 2003 (BGBI. 1 S. 2346) in der jeweils geltenden
    derung und Nutzung von Wohnraum für das Land
                                                                Fassung.
    NRW - §§ 22 und 23 WFNG NRW - entfällt bzw.
    bereits entfallen ist.
(3) Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch            § 3 Leerstand
    Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte anderen als        (1) Wird Wohnraum ab Beginn des Leerstehenlassens
    Wohnzwecken zugeführt wird.                                 nicht innerhalb von sechs Monaten zu Wohnzwe-
                                                                cken genutzt, so haben die Verfügungsberechtigten
§ 2 Wohnraum                                                    dies der Stadt Münster unverzüglich anzuzeigen. Sie
                                                                haben die Gründe hierfür anzugeben und nachzu-
(1) Wohnraum im Sinne dieser Satzung umfasst alle               weisen sowie Belegenheit, Größe, wesentliche Aus-
    Räume, die zu Wohnzwecken objektiv geeignet und             stattung und die vorgesehene Miete mitzuteilen.
    subjektiv bestimmt sind.
                                                            (2) Wird ein Leerstand verbunden mit der konkreten
(2) Räume sind objektiv zu Wohnzwecken geeignet,                Absicht einer Baumaßnahme angezeigt, gilt die Ge-
    wenn sie als solche baurechtlich genehmigt oder             nehmigung des Leerstehenlassens für die Dauer der
    wenigstens genehmigungsfähig sind und nicht so              Baumaßnahme als erteilt, wenn die Stadt Münster
    schwere Mängel aufweisen, dass die Bewohnbarkeit            nicht innerhalb von sechs Monaten widerspricht.
    nach den Bestimmungen des Wohnraumstärkungs-                Eine Genehmigung des Leerstehenlassens kann mit
    gesetzes nicht wiederhergestellt werden kann.               der Auflage verbunden werden, den Zeitraum des
    Zudem müssen die Räume alleine oder zusammen                Leerstands durch die Zwischenvermietung auf der
    mit an­deren Räumen die Führung eines selbststän-           Basis eines Zeitmietvertrags an einen Dritten oder
    digen Haushalts ermöglichen.                                durch eine andere Zwischennutzung so gering wie
(3) Räume sind subjektiv zu Wohnzwecken bestimmt,               möglich zu halten.
    wenn die Widmung durch ausdrückliche Erklärung
    oder schlüssiges Verhalten, z. B. durch die erstmali-
                                                            § 4 Zweckentfremdung
    ge Nutzung zu Wohnzwecken oder durch entspre-
    chende Umwidmung, nach außen zum Ausdruck               (1) Die Zweckentfremdung von Wohnraum bedarf
    gebracht wurde.                                             einer Genehmigung. Ohne Genehmigung verboten
(4) Kein schützenswerter Wohnraum im Sinne dieser               ist jedes Handeln oder Unterlassen Verfügungs-
    Satzung liegt vor, wenn                                     oder Nutzungsberechtigter, durch das Wohnraum
                                                                seiner eigentlichen Zweckbestimmung entzogen
    1. der Wohnraum dem allgemeinen Wohnungs-
                                                                wird.
       markt nicht zur Verfügung steht, weil das Woh-
       nen in einem engen räumlichen Zusammenhang           (2) Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor,
       an eine bestimmte Tätigkeit geknüpft ist (z. B.          wenn der Wohnraum
       Wohnraum für Aufsichtsperson auf Betriebsge-             1. zu mehr als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche
       lände, Hausmeisterwohnung im Schulgebäude),                  für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwen-
    2. der Wohnraum bereits vor dem 21.3.2015                       det oder überlassen wird,
       und seitdem ohne Unterbrechung anderen als               2. für die Zwecke der Kurzzeitvermietung für mehr
       Wohnzwecken diente,                                          als drei Monate, längstens 90 Tage im Kalender-
    3. Wohnraum noch nicht bezugsfertig ist,                        jahr, genutzt wird; für Wohnraum, den Studie-
                                                                    rende angemietet haben, gilt hiervon abwei-
    4. baurechtlich eine Wohnungsnutzung nicht
                                                                    chend eine Frist von mehr als sechs Monaten,
       zulässig ist,
                                                                    längstens jedoch 180 Tage im Kalenderjahr,
    5. der Wohnraum einen vom Verfügungsberech-
                                                                3. baulich derart verändert oder in einer Weise ge-
       tigten nicht zu vertretenden, schweren Mangel
                                                                    nutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr
       aufweist und ein ordnungsgemäßer Zustand
                                                                    geeignet ist,
       nicht mit einem objektiv wirtschaftlichen und
       zumutbaren Aufwand wiederhergestellt werden              4. länger als sechs Monate leer steht,
       kann. § 8 Absatz 2 WohnStG gilt entsprechend,            5. ganz oder teilweise abgebrochen wird.
    6. der Wohnraum aufgrund der Umstände des
       Einzelfalls nachweislich nicht mehr vom Markt

218 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen
§ 5 Persönlicher Anwendungsbereich                                  Antragsteller macht glaubhaft, dass sie bzw. er
                                                                    das Vorhaben finanzieren (z.B. mittels Bankbürg-
(1) Verpflichtet zum Schutz des Wohnraums vor
                                                                    schaft) kann.
    zweckfremder Nutzung nach dieser Satzung sind:
                                                             (3) Eine Genehmigung wird bei bewohntem Wohn-
    1. die über den Wohnraum verfügungsberech-
                                                                 raum nur unter der aufschiebenden Bedingung
        tigten natürlichen oder juristischen Personen,
                                                                 erteilt, dass diese erst wirksam wird, wenn die Mie-
        insbesondere
                                                                 terinnen bzw. die Mieter den Wohnraum verlassen
        • Eigentümerinnen und Eigentümer,                        haben.
        • Erbbauberechtigte,                                 (4) Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Stadt
        • die aufgrund eines Nießbrauchrechts oder               Münster innerhalb von sechs Monaten ab vollstän-
           eines anderen dinglichen Rechts Berechtig-            digem Einreichen der Antragsunterlagen nicht
           ten sowie                                             entschieden hat. Die Genehmigung der Zweck-
    2. die Nutzungsberechtigten, insbesondere                    entfremdung erlischt mit einem Wechsel der
        • Mieterinnen und Mieter,                                Verfügungs- oder Nutzungsberechtigung oder der
                                                                 Änderung des Verwendungszwecks, es sei denn,
        • sonstige Bewohnerinnen und Bewohner.
                                                                 dass der Ersatzwohnraum geschaffen oder eine ein-
(2) Den in Absatz 1 genannten Personen stehen die in            malige Ausgleichszahlung nach § 6 dieser Satzung
     § 3 Absatz 5 WohnStG genannten Beauftragten,                geleistet wurde.
     insbesondere von Haus- oder Wohnungsverwal-
     tungen, gleich.
                                                             § 7 Entrichtung von Ausgleichsbeträgen

§ 6 Genehmigung                                              (1) Die Zweckentfremdungsgenehmigung kann ins-
                                                                 besondere bei Vorliegen eines überwiegenden
(1) Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung wird                   schutzwürdigen, privaten Interesses unter der
    auf Antrag erteilt, wenn vorrangige öffentliche              Auflage zur Entrichtung einer einmaligen oder
    Interessen oder ein berechtigtes Interesse des               laufenden Ausgleichszahlung erteilt werden. Mit
    Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten das Inter-             der Ausgleichszahlung soll die durch die Zweck-
    esse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums              entfremdung bedingten Mehraufwendungen der
    überwiegen.                                                  Allgemeinheit für die Schaffung neuen Wohnraums
(2) Ein beachtliches Angebot zur Bereitstellung von Er-          mindestens teilweise kompensiert und so ein
    satzwohnraum gleicht das öffentliche Interesse an            Ausgleich für den Verlust an Wohnraum geschaffen
    der Erhaltung des Wohnraums in der Regel aus. Ein            werden. Die Ausgleichsbeiträge werden zweck-
    beachtliches Angebot liegt vor, wenn die folgenden           gebunden für die Förderung der Schaffung neuen
    Voraussetzungen erfüllt sind:                                Wohnraums in Münster eingesetzt.
    1. der Ersatzwohnraum wird im Gebiet Stadt               (2) Die Ausgleichszahlung wird pro Quadratmeter
       Münster geschaffen,                                       zweckentfremdeten Wohnraums festgesetzt. Die
    2. zwischen der Zweckentfremdung und der Be-                 Höhe orientiert sich am jeweiligen Fördersatz, der
       reitstellung von Ersatzwohnraum besteht ein               für die Erstellung von öffentlich gefördertem Miet-
       zeitlicher Zusammenhang (kein Ersatzwohn-                 wohnraum, Einkommensgruppe B, in Münster gilt.
       raum aus dem Bestand oder auf Vorrat),                (3) Bei nur vorübergehendem Verlust des Wohnraums
    3. die Verfügungsberechtigung über den zweck-                ist in der Regel eine laufende, monatlich zu entrich-
       entfremdeten und den Ersatzwohnraum stimmt                tende Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwi-
       überein,                                                  schen der Miethöhe für neu geförderte Wohnun-
    4. der Ersatzwohnraum ist nicht kleiner als der              gen der Einkommensgruppe B und dem Oberwert
       durch die Zweckentfremdung entfallende                    der Mietspanne für vergleichbaren Wohnraum in
       Wohnraum,                                                 Münster, mindestens jedoch 2,00 Euro pro Quad-
                                                                 ratmeter, zu entrichten.
    5. der Ersatzwohnraum darf nicht als Luxuswohn-
       raum anzusehen sein, der den Standard des             (4) Die Ausgleichszahlung kann abgesenkt werden,
       durch die Zweckentfremdung entfallenden                   wenn die in § 14 Absatz 2 Satz 2 und 3 WohnStG
       Wohnraums in besonders erheblicher Weise                  genannten Gründe vorliegen.
       überschreitet,
    6. der Ersatzwohnraum steht dem Wohnungs-                § 8 Nebenbestimmungen
       markt in gleicher Weise wie der durch die             (1) Die Genehmigung zur Zweckentfremdung von
       Zweckentfremdung entfallende Wohnraum zur                 Wohnraum kann befristet, bedingt oder unter Auf-
       Verfügung und                                             lagen erteilt werden. Dies gilt auch für das Ersatz-
    7. das Angebot zur Errichtung von Ersatzwohn-                wohnraumangebot.
       raum ist verlässlich, d. h. seine öffentlich­recht-   (2) Ist aufgrund einer Nebenbestimmung die Wirk-
       liche Zulässigkeit ergibt sich aus prüfbaren              samkeit einer Genehmigung erloschen, so ist der
       Unterlagen und die Antragstellerin bzw. der
                                                                                   219 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Raum wieder als Wohnraum zu behandeln und                   migungspflicht für die zweckfremde Nutzung des
   Wohnzwecken zuzuführen.                                     Wohnraums besteht. Bei der Überlassung mehrerer
                                                               Wohnungen zum Zweck der Kurzzeitvermietung
                                                               muss für jede einzelne Wohnung gesondert eine
§ 9 Negativattest
                                                               Anzeige erfolgen. Änderungen der anzugebenden
Bei Maßnahmen, für die eine Genehmigung nicht                  Daten sind unverzüglich mitzuteilen.
erforderlich ist, weil schützenswerter Wohnraum nicht      (2) Die Stadt Münster teilt der oder dem Anzeigenden
vorhanden ist oder eine Zweckentfremdung nicht vor-            eine amtliche Nummer (Wohnraum­Identitäts-
liegt, wird auf Antrag ein Negativattest ausgestellt.          nummer) mit. Wird eine Genehmigung für die
                                                               Überlassung von Wohnraum zum Zweck der Kurz-
§ 10 Mitwirkungs-, Auskunfts- und Betretungsrecht              zeitvermietung erteilt, wird mit der Genehmigung
                                                               eine Wohnraum-Identitäts­nummer vergeben. Die
(1) Personen nach § 2 dieser Satzung und § 16
                                                               Wohnraum-Identitätsnummer kann befristet erteilt
    WohnStG haben den Bediensteten der Stadt Müns-
                                                               werden. Wird eine Genehmigung zum Zweck der
    ter alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen
                                                               Kurzzeitvermietung befristet erteilt, ist auch die
    vorzulegen, die erforderlich sind, um die Einhaltung
                                                               Wohnraum­Identitätsnummer für denselben Zeit-
    der Vorschriften dieser Satzung zu überwachen.
                                                               raum befristet.
(2) Personen nach § 2 dieser Satzung sind verpflichtet,
                                                           (3) Ist die oder der Anzeigende nicht mehr verfü-
    den Beauftragten der Stadt Münster das Betreten
                                                               gungs- oder nutzungsberechtigt, ist je betroffener
    des Wohnraumes oder der Unterkunft zu gestatten,
                                                               Wohnung eine neue Wohnraum-Identitätsnummer
    wenn dies für die Entscheidung über eine Maßnah-
                                                               erforderlich.
    me nach dieser Satzung erforderlich ist, insbeson-
    dere die Einholung von Auskünften nicht ausreicht      (4) Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte
    (§ 18 Absatz 1 WohnStG).                                   haben die Wohnraum-Identitätsnummer stets und
                                                               für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben, wenn
                                                               sie die Nutzung des Wohnraums zum Zweck der
§ 11 Anordnungen                                               Kurzzeitvermietung anbieten oder dafür werben.
(1) Wird Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken               (5) Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte
    genutzt, kann angeordnet werden, dass der Wohn-            haben jede einzelne Überlassung von Wohnraum
    raum wieder Wohnzwecken zuzuführen ist (Wohn-              zum Zweck der Kurzzeitvermietung der Stadt
    nutzungsgebot). Die Stadt Münster kann auch die            Münster spätestens am zehnten Tag nach Beginn
    Räumung anordnen (Räumungsgebot).                          der Überlassung anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige,
(2) Ist Wohnraum so verändert worden, dass er nicht            erlischt die Wohn­raum-ldentitätsnummer.
    mehr für Wohnzwecke geeignet ist, kann angeord-        (6) Wer unter Nutzung eines Telemediendienstes oder
    net werden, dass der frühere Zustand wiederher-            eines Druckerzeugnisses oder an­deren Mediums,
    gestellt oder ein zumindest gleichwertiger Zustand         in dem überwiegend Angebote oder Werbung für
    geschaffen wird (Wiederherstellungsgebot). Ein             die Überlassung von Wohnraum zum Zweck der
    Wiederherstellungsgebot scheidet aus, soweit die           Kurzzeitvermietung angezeigt werden oder an-
    Wiederherstellung unzumutbar wäre. Dies ist der            gezeigt werden können, ohne einer gesetzlichen
    Fall, wenn die Herstellungskosten die ortsüblichen         lmpressumspflicht zu unterliegen und dieser nach-
    Kosten für einen Neubau in gleicher Größe, Ausstat-        zukommen, die Überlassung von ein oder mehreren
    tung und am gleichen Standort überschreiten wür-           Räumen anbietet oder bewirbt, hat dies zuvor der
    den. Ist die Wiederherstellung des früheren Zustan-        Stadt Münster anzuzeigen. Absätze 1 bis 4 gelten
    des nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand                entsprechend.
    möglich, kann die Schaffung von Ersatzwohnraum         (7) Wer es Dritten ermöglicht, Angebote oder Wer-
    oder die Zahlung einer einmaligen Ausgleichszah-           bung für die Überlassung von Räumen, die der
    lung verlangt werden (§15 Absatz 2 WohnStG).               öffentlichen Angabe einer Wohnraum-Identitäts-
                                                               nummer bedürfen, zu veröffentlichen oder daran
§ 12 Anzeige- und Registrierungspflicht bei Kurzzeit-          mitwirkt, hat sicherzustellen, dass diese Angebote
vermietung                                                     oder Werbung nicht ohne eine öffentlich sichtbare
(1) Vor der Überlassung von Wohnraum zum Zweck                 Wohnraum-Identitätsnummer veröffentlicht wer-
    der Kurzzeitvermietung ist dies der Stadt Müns-            den oder veröffentlicht sind.
    ter unter Angabe des Familiennamens, des Vor-
    namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, der          § 13 Ordnungswidrigkeiten
    Belegenheit der Wohnung, der Verwendung als
                                                           (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
    Haupt- oder Nebenwohnung und des beabsichtig-
                                                               fahrlässig
    ten Vertriebswegs für die Gebrauchsüberlassung
    des Wohnraums anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn             1. Wohnraum ohne die nach dieser Satzung erfor-
    nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 noch keine Geneh-                  derliche Genehmigung zu anderen als Wohn-
                                                                  zwecken nutzt oder überlässt, länger als sechs
220 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Monate leer stehen lässt, diesen durch Abbruch           löst die bis dahin bestehende Wohnraumschutzsat-
       vernichtet oder eine Zweckentfremdung nicht              zung der Stadt Münster vom 14. Februar 2020 ab.
       abwendet, obwohl dies zumutbar war (§ 21             (2) Diese Satzung tritt 5 Jahre nach ihrer Veröffentli-
       Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 WohnStG),                    chung außer Kraft.
    2. wer einer mit einer Genehmigung verbundenen          Die vorstehende Ortssatzung wird hiermit öffentlich
       Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht recht-   bekannt gemacht.
       zeitig nachkommt (§ 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer
       9 WohnStG),
                                                            Auf die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NW wird
    3. wer eine Auskunft nicht, nicht richtig oder
                                                            hingewiesen. Diese Bestimmung lautet wie folgt:
       nicht vollständig erteilt, Unterlagen nicht oder
       nicht vollständig vorlegt oder nicht zur Verfü-
       gung stellt (§ 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10          § 7 Abs. 6 Satz 1
       WohnStG),
    4. wer die Anzeige zum Leerstand nicht oder nicht       Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
       rechtzeitig vornimmt, oder die Angaben nicht         dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige orts-
       oder nicht rechtzeitig macht, oder die Nach-         rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne
       weise nicht oder nicht rechtzeitig erbringt (§ 21    nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht
       Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 WohnStG),                  mehr geltend gemacht werden, es sei denn
    5. wer die Wohnraum-Identitätsnummer nicht,
       nicht richtig oder nicht vollständig oder eine       a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein
       ungültige, falsche oder gefälschte Wohnraum-            vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
       Identitätsnummer angibt (§ 21 Absatz 1 Satz 1           durchgeführt,
       Nummer 12 WohnStG),
    6. wer die Überlassung von Wohnraum nicht, nicht
                                                            b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestim-
       rechtzeitig oder nicht vollständig angibt (§ 21
                                                               mung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ord-
       Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 WohnStG).
                                                               nungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
(2) Darüber hinaus handelt ordnungswidrig im Sinne
    von § 21 Absatz 2 WohnStG, wer vorsätzlich oder
    fahrlässig                                              c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher
                                                               beanstandet oder
    1. ohne erforderliche Genehmigung die Überlas-
       sung von Wohnraum zum Zweck der Kurzzeit-
       vermietung anbietet oder dafür wirbt,                d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber
    2. Angebote oder Werbung dafür verbreitet oder             der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletz-
       deren Verbreitung ermöglicht oder                       te Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
                                                               worden, die den Mangel ergibt.
    3. es entgegen § 17 Absatz 9 WohnStG ermöglicht
       oder daran mitwirkt, Angebote oder Werbung
       ohne Wohnraum-Identitätsnummer zu veröf-             Münster, den 8. September 2022
       fentlichen oder seiner Entfernungspflicht nach §     Der Oberbürgermeister
       21 Absatz 3 WohnStG oder § 17 Absatz 2 Satz 2        Markus Lewe
       WohnStG nicht nachkommt.
(3) Gemäß § 21 Absatz 4 WohnStG kann die Ordnungs-
    widrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500.000 €
    geahndet werden.
(4) Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswid-
    rigkeiten richtet sich nach dem Gesetz über Ord-
    nungswidrigkeiten (OWiG) vom 19. Februar 1987
    (BGBI. 1 S. 602) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 14 Verwaltungsgebühren
Die Erhebung von Verwaltungsgebühren richtet sich
nach der Verordnung nach dem Wohnraumstärkungs-
gesetz (WohnStVO) nebst Gebührentarif.

§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentli-
    chung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft und
                                                                                  221 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Fischerprüfung                                             Darüber hinaus haben Sie ein Widerspruchsrecht ge-
                                                           gen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldege-
In der Zeit vom 28.11.2022 bis voraussichtlich             setz erhobenen Daten an das Bundesamt für das Per-
8.12.2022 findet bei der Unteren Fischereibehörde der      sonalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der
Stadt Münster eine Fischerprüfung statt.                   Übersendung von Informationsmaterial an Personen
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer                    mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten
                                                           Jahr volljährig werden (§ 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldaten-
                                                           gesetz und § 36 Abs. 2 BMG). Die Datenübermittlung
   • zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens dreizehn
                                                           erfolgt zum 28.2.2023. Ein Widerspruch gegen die
     Jahre alt ist und
                                                           Weitergabe ist rechtzeitig vorher zu stellen.
   • in Münster seinen ständigen Wohnsitz hat.             Auf die oben genannten Widerspruchsrechte wird
                                                           ausdrücklich hingewiesen.
Anmeldeformulare finden Sie unter www.stadt-mu-            Widersprüche nehmen das Amt für Bürger- und Rats-
enster.de/ordnungsamt oder direkt beim Ordnungs-           service, Stadthaus 1, Klemensstraße 10, die Bezirks-
amt der Stadt Münster, Klemensstraße 10, 48143             verwaltungen bzw. die Bürgerbüros entgegen oder
Münster, Zimmer 6030, Tel.: 0251/492-3213/3226. Dort       nutzen Sie unseren
kann auch die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 €           Online-Service unter: https://buergerdienste.citeq.de/
eingezahlt werden.                                         meldewesen/webclient/app/m/5515000/uebermitt-
Anmeldungen sind bis zum 27.10.2022 möglich.               lungssperre

Münster, den 23. August 2022                               Münster, den 24. August 2022
I.A.                                                       Der Oberbürgermeister
Michael Thomas                                             Markus Lewe
Abteilungsleiter

                                                           Öffentliche Auslegung des Entwurfs der
Widerspruchsrecht und Einwilligung nach                    vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebau-
dem Bundesmeldegesetz                                      ungsplans Nr. 375: Gievenbeck – Toppheide
Nach § 50 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde          (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhaus-
in nachstehend genannten besonderen Fällen Aus-            weg)
künfte erteilen:
- An Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern
   von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah-
   len und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 Bundesmelde-
   gesetz),

- an Mitglieder parlamentarischer oder kommuna-
  ler Vertretungskörperschaften sowie Presse und
  Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2
  Bundesmeldegesetz),

- an Adressbuchverlage - § 50 Abs. 3 Bundesmelde-
   gesetz.
Sie haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten nach
§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz zu widersprechen.
Sie haben ebenfalls ein Widerspruchsrecht gegen die
Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz
erhobenen Daten an eine öffentlich-rechtliche Reli-
gionsgemeinschaft, wenn sie als Familienangehöriger        Übersichtsplan Nr. 1 Bereich der vorhabenbezogenen
(Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjäh-      3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375
riger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtli-
chen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner
Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit   Für den oben bezeichneten Teil des Stadtgebiets wur-
Daten für Zwecke der Steuererhebung der jeweiligen         de gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) der Entwurf
Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs. 2      der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungs-
und 3 BMG).                                                plans Nr. 375 nebst Begründung erarbeitet.

222 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Ziel der Bebauungsplanänderung ist – auf Antrag der        Umweltbezogene Stellungnahmen, die auszulegen
Wohn- + Stadtbau GmbH als Vorhabenträgerin – eine          wären, liegen nicht vor.
Anpassung der dargestellten Ansichtspläne der Bau-
körper 1-5 der vorhabenbezogenen 2. Änderung des
                                                           Münster, den 9. September 2022
Bebauungsplans Nr. 375. Die bisher beabsichtigte
Gestaltung mit Verblendsteinen soll unter Beibehal-        Der Oberbürgermeister
tung der Farbgebung (hell, sandsteinfarben) durch          I.V.
eine Putzfassade mit Mineralwolle und hochwertigem,        Robin Denstorff
mineralischem Kratzputz ersetzt werden.                    Stadtbaurat
Die Abgrenzung des Bereichs der vorhabenbezogenen
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 ist aus dem
abgedruckten Übersichtsplan Nr. 1 zu ersehen.
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden
                                                           Aufhebung des Beschlusses zur 100. Ände-
Flurstücke:                                                rung des Flächennutzungsplans der Stadt
Gemarkung Münster; Flur 60, Flurstücke 292, 293, 294.      Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im
Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grund-          Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper
züge der Planung nicht berührt, sodass das verein-         Straße / Westlich Am Sandbach
fachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet wird
und von der Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 und § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit be-
kanntgegeben:
Der Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Ände-
rung des Bebauungsplans Nr. 375 liegt ab Montag,
dem 26.9.2022 bis einschließlich Mittwoch, dem
26.10.2022 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die öf-
fentliche Auslegung erfolgt während der Dienststun-
den (Montag bis Mittwoch: 8 - 16 Uhr, Donnerstag:
8 - 18 Uhr, Freitag: 8 - 13 Uhr) bei der Stadtverwaltung
Münster, im Kundenzentrum im Erdgeschoss des
Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster.
Aus organisatorischen Gründen bieten wir eine vorhe-
rige telefonische Terminabsprache zu den genannten
Zeiten unter der Telefonnummer 0251/492-6195 an.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass neben           Übersichtsplan Nr. 2 Bereich der Aufhebung der 100.
der öffentlichen Auslegung im Kundenzentrum des            Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthauses 3 sämtliche Unterlagen während der
Auslegungsfrist auch im Internet unter https://www.
stadt-muenster.de/stadtplanung eingesehen und her-         Der Rat der Stadt Münster hat am 7.9.2022 den folgen-
untergeladen werden können.                                den Beschluss gefasst:
Fragen, die zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen       Der vom Rat der Stadt Münster am 24.6.2020 getroffe-
bestehen, können telefonisch bei dem zuständigen           ne Beschluss zur 100. Änderung des Flächennutzungs-
Ansprechpartner unter 0251/492-6195 gestellt wer-          plans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil
den.                                                       Angelmodde im Bereich Hiltruper Straße / Westlich
Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtver-       Am Sandbach wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8
waltung Münster Stellungnahmen abgegeben werden.           Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben.
Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur      Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Müns-
Niederschrift, per EMail oder über ein Online-Formular     ter wird hiermit bekanntgemacht.
auf der oben genannten Internetseite vorgebracht           Die Abgrenzung des Bereichs der Aufhebung der
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-         100. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem
men können bei der Beschlussfassung über die vorha-        abgedruckten Übersichtsplan Nr. 2 zu ersehen.
benbezogene Bebauungsplanänderung unberücksich-
tigt bleiben.
                                                           Münster, den 13. September 2022
Öffentlich ausgelegt wird der Entwurf der vorhabenbe-
zogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 mit         Der Oberbürgermeister
der Begründung.                                            Markus Lewe

                                                                                 223 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung                ON 1: Flurstücke 1042 und 1399,
des Bebauungsplans Nr. 608: Hiltruper
Straße / Westlich Am Sandbach                            ON 3: Flurstück 1006

                                                         ON 4: Flurstücke 1007 und 1041

                                                         am 17.8.2022 unanfechtbar geworden ist.

                                                         Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
                                                         Münster wird nach § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige
                                                         Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die
                                                         vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechts-
                                                         zustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die
                                                         Einweisung der neuen Eigentümerin in den Besitz der
                                                         zugeteilten Grundstücke ein.

                                                         Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                         Die Beteiligten können gegen diese Bekanntmachung
                                                         Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Über den
                                                         Antrag entscheidet das Landgericht Arnsberg, Kammer
Übersichtsplan Nr. 3 Bereich der Aufhebung des Be-
                                                         für Baulandsachen. Wer vor dem Landgericht Anträ-
baungsplans Nr. 608
                                                         ge zur Hauptsache stellen will, muss sich durch eine
                                                         Rechtsanwaltschaft vertreten lassen.
                                                         Der Antrag muss die Bekanntmachung der Unanfecht-
Der Rat der Stadt Münster hat am 7.9.2022 den folgen-    barkeit bezeichnen, gegen die er sich richtet. Er soll die
den Beschluss gefasst:                                   Erklärung enthalten, inwieweit die Bekanntmachung
Der vom Rat der Stadt Münster am 24.6.2020 getrof-       angefochten wird und einen bestimmten Antrag ent-
fene Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans        halten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und
Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach wird    Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch       Antrages dienen.
(BauGB) aufgehoben.                                      Der Antrag ist innerhalb von sechs Wochen, nachdem
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstü-   die Unanfechtbarkeit bekannt gemacht worden ist,
cke:                                                     schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstel-
Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstücke 2561,           le des Umlegungsausschusses der Stadt Münster (Post-
2562.                                                    anschrift: Umlegungsausschuss der Stadt Münster,
                                                         48127 Münster, Hausanschrift: Stadthaus 3, Alberslo-
                                                         her Weg 33, 48155 Münster) zu erklären. Die öffentli-
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Müns-
                                                         che Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungs-
ter wird hiermit bekanntgemacht.
                                                         tages des Amtsblattes vollzogen.
Die Abgrenzung des Bereichs der Aufhebung des Be-
                                                         Der Nachtbriefkasten befindet sich am Stadthaus 1,
bauungsplans Nr. 608 ist aus dem abgedruckten Über-
                                                         Eingang Klemensstraße.
sichtsplan Nr. 3 zu ersehen.
                                                         Wird die Frist durch das Verschulden einer bevoll-
                                                         mächtigten oder vertretenden Person versäumt, so
Münster, den 13. September 2022                          wird deren Verschulden den vertretenen Beteiligten
Der Oberbürgermeister                                    zugerechnet.
Markus Lewe
                                                         Münster, den 23. August 2022
                                                         Umlegungsausschuss
Vereinfachte Umlegung G 90: Heroldstraße                 der Stadt Münster
Nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt ge-         L.S.
macht, dass der vom Umlegungsausschuss der Stadt         Erwin Scheer
Münster am 22.6.2022 nach § 82 BauGB gefasste Be-        Vorsitzender
schluss über die vereinfachte Umlegung G 90: Herold-
straße für die Grundstücke Gemarkung Amelsbüren,
Flur 3

224 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Vereinfachte Umlegung G 132: Hoher Hain-                     Münster, den 23. August 2022
weg                                                          Umlegungsausschuss
                                                             der Stadt Münster
Nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt ge-
macht, dass der vom Umlegungsausschuss der Stadt             L.S.
Münster am 22.6.2022 nach § 82 BauGB gefasste                Erwin Scheer
Beschluss über die vereinfachte Umlegung G 132: Ho-          Vorsitzender
her Hainweg für die Grundstücke Gemarkung Münster,
Flur 193,

                                                             Bekanntmachung des Entwurfes der Haushalts-
ON 1: Flurstück 317,                                         satzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr
                                                             2023
ON 2: Flurstücke 428 und 431,                                Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung
                                                             für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
ON 3: Flurstück 449,                                         der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.
                                                             S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge-
                                                             setzes zur Einführung digitaler Sitzungen für kom-
ON 4: Flurstück 450,                                         munale Gremien und zur Änderung kommunal-
                                                             rechtlicher Vorschriften vom 13.4.2022 (GV. NRW.
am 23.8.2022 unanfechtbar geworden ist.                      S. 490), wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der
                                                             Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haus-
                                                             haltsjahr 2023 mit Anlagen ab dem 19.9.2022 für
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt                die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, voraus-
Münster wird nach § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige            sichtlich bis zum 14.12.2022, während der Dienst-
Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die            stunden im Amt für Finanzen und Beteiligungen,
vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechts-             Klemensstraße 10, Zimmer 6.049, 48143 Münster,
zustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Ein-        zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
weisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
                                                             In der Zeit vom 19.9.2022 – 31.10.2022 können
                                                             Einwendungen gegen den Entwurf der Haushalts-
                                                             satzung und ihre Anlagen der vorgenannten Stelle
Rechtsbehelfsbelehrung:                                      schriftlich zugeleitet oder während der Dienststun-
Die Beteiligten können gegen diese Bekanntmachung            den mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Über den
Antrag entscheidet das Landgericht Arnsberg, Kammer          Münster, den 14. September 2022
für Baulandsachen. Wer vor dem Landgericht Anträ-            Der Oberbürgermeister
ge zur Hauptsache stellen will, muss sich durch eine
Rechtsanwaltschaft vertreten lassen.
                                                             Markus Lewe
Der Antrag muss die Bekanntmachung der Unanfecht-
barkeit bezeichnen, gegen die er sich richtet. Er soll die
Erklärung enthalten, inwieweit die Bekanntmachung
angefochten wird und einen bestimmten Antrag ent-
halten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und
Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des
Antrages dienen.
Der Antrag ist innerhalb von sechs Wochen, nachdem
die Unanfechtbarkeit bekannt gemacht worden ist,
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstel-
le des Umlegungsausschusses der Stadt Münster (Post-
anschrift: Umlegungsausschuss der Stadt Münster,
48127 Münster, Hausanschrift: Stadthaus 3, Alberslo-
her Weg 33, 48155 Münster) zu erklären. Die öffentli-
che Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungs-
tages des Amtsblattes vollzogen.
Der Nachtbriefkasten befindet sich am Stadthaus 1,
Eingang Klemensstraße.
Wird die Frist durch das Verschulden einer bevoll-
mächtigten oder vertretenden Person versäumt, so
wird deren Verschulden den vertretenen Beteiligten
zugerechnet.                                                                     225 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz NRW
Die nachfolgend aufgeführten Schriftstücke der Stadt          Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter:
Münster werden durch eine öffentliche Bekanntma-              Tel. 0251/492-1303
chung zugestellt.
Bitte beachten Sie:
                                                              Ausweisdokumente:
1. Mit dieser Benachrichtigung über eine öffentliche
   Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden,          Bitte bringen Sie unbedingt ein Ausweisdokument
   nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.            mit, wenn Sie den Ausdruck des Schriftstücks abholen.
                                                              Sofern Sie als Bevollmächtigte/r erscheinen, benöti-
2. Das Schriftstück gilt als öffentlich zugestellt, wenn
                                                              gen Sie Ihr eigenes Ausweisdokument; den Nachweis
   seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benach-
                                                              der Bevollmächtigung und ein Ausweisdokument des
   richtigung zwei Wochen verstrichen sind.
                                                              Zustelladressaten.
3. Das Schriftstück kann eine Ladung zu einem Termin
                                                              Ausweisdokumente deutsche Mitbürger/-innen: Perso-
   enthalten. Das Versäumen dieses Termins kann
                                                              nalausweis, Reisepass
   Rechtsnachteile zur Folge haben.
                                                              Ausweisdokumente ausländische Mitbürger/-innen:
Sie oder ein/e von Ihnen dazu Bevollmächtigte/r
                                                              Nationalpass, internationaler Reiseausweis, Ausweiser-
können einen Ausdruck des Schriftstücks bis zum
                                                              satz
30.9.2022 bei der Stadt Münster abholen beim Amt
für Kommunikation, Stadthaus 1, 9. Etage, Zimmer              Ein Führerschein reicht nicht.
9.036, Eingang Heinrich-Brüning-Straße

Name und letzte bekannte Anschrift des                     Datum des       Aktenzeichen des        Art des
Zustellungsadressaten                                      Schriftstücks   Schriftstücks           Schriftstücks *
Eldar Bagersade, Gescherweg 76, 48161 Münster                  30.8.2022 59.2608.524816            Bescheid
Nelli Lytvynchuk, Schifffahrter Damm 9,                        21.6.2022 59.2203.519618            Bescheid
48145 Münster
Tonino Drücker Stehrweg 2, 48155 Münster                        1.9.2022 12-4004.1590.314.3        Bescheid
Lisa Kachel, Sopienstraße 15, 48167 Münster                     1.9.2022 32.22 SV VA2              Bescheid
                                                                         WAF-AM100
Mehre Khavandgar, Hensenstraße 186, 48161 Münster              31.8.2022 59.2614.005723            Bescheid
Jens Heinrich Riegelmeyer, Ludgeriplatz 4,                      5.9.2022 59.2421.400081            Ladung zu
48151 Münster                                                                                      einem Termin
Yevheniia Lapchuk, Vennheideweg 25, 48165 Münster               1.9.2022 59.2605.519699            Bescheid 1
                                                                2.9.2022                           Bescheid 2
Nana Teteloshvilie, Herdingstr. 15,                             5.9.2022 59.1304.009501            Ladung zu
48153 Münster                                                                                      einem Termin
Timo Lange, An der Meerwiese 69, 48157 Münster                  6.9.2022 32.22.RE VA2/MS-          Bescheid
                                                                         FL1909
Andre Hermes, c/o Diakonie Wohnhilfen,                          6.9.2022 59.2403.476797            Bescheid
Windthorststraße 7, 48143 Münster
Ferenc Tibor Füresz, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster              8.9.2022 59.2421.529608            Bescheid

Maricel Anastasiei, An der Wallhecke 7,                         9.9.2022 32.22.RE VA2/             Bescheid
48167 Münster                                                            MS-UE367

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226 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
227 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Impressum

                                              Herausgeberin:   Stadt Münster
                                                               Amt für Kommunikation
                                                               Stadthaus 1, Klemensstraße 10,
                                                               48143 Münster
                                              Redaktion:       Heike Schulz
                                                               Telefon 02 51/4 92-13 03
                                                               Fax 02 51/4 92-77 12
                                                               E-Mail:
                                                               SchulzHeike@stadt-muenster.de
                                              Druck:           Personal- und Organisationsamt
                                                               Expedition und Druck

                                              Das Amtsblatt wird veröffentlicht unter:
                                              www.stadt-muenster.de/amtsblatt.html.
                                              Es ist auch eine gedruckte Ausgabe erhältlich.
                                              Jahres-Abonnement: 32 Euro. Kündigung spätestens bis
                                              zum 15. Dezember für den 1. Januar des Folgejahres.
                                              Einzelnummern gibt es in der Münster-Information im
                                              Stadthaus 1.
228 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
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