Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen
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65. Jahrgang · Nr. 23 ·16. September 2022 · Postverlagsort 48127 Münster · H 1208 B Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohn- raum im Gebiet der Stadt Münster - Wohn- raumschutzsatzung Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohn- raum im Gebiet der Stadt Münster - Wohn- vom 8.9.2022 raumschutzsatzung Der Rat der Stadt Münster erlässt aufgrund § 12 Absatz Fischerprüfung 1 des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG) in der Fassung vom 23. Juni 2021 (GV.NRW. S. 765) in Verbin- Widerspruchsrecht und Einwilligung nach dung mit § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 der Gemeinde- dem Bundesmeldegesetz ordnung NRW vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666, SGV Öffentliche Auslegung des Entwurfs der NRW 2023) in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebau- vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) folgende ungsplans Nr. 375: Gievenbeck – Toppheide Satzung: (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhaus- Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im weg) Gebiet der Stadt Münster - Wohnraumschutzsatzung Aufhebung des Beschlusses zur 100. Ände- rung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Präambel: Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper Im Gebiet der Stadt Münster besteht ein erhöhter Straße / Westlich Am Sandbach Wohnraumbedarf. Das Land NRW bewertete 2020 die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung Stadt Münster auf Grundlage des Gutachtens „Iden- des Bebauungsplans Nr. 608: Hiltruper Stra- tifizierung von angespannten Wohnungsmärkten in ße / Westlich Am Sandbach Nordrhein-Westfalen für die Festlegung einer Gebiets- Vereinfachte Umlegung G 90: Heroldstraße kulisse von Mietpreisbegrenzungsverordnungen nach §§ 556d und 558 BGB sowie einer Kündigungssperr- Vereinfachte Umlegung G 132: Hoher fristverordnung nach § 577a BGB“ des Instituts em- Hainweg pirica, Berlin, als ein Gebiet, in dem die ausreichende Bekanntmachung des Entwurfes der Haus- Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu haltssatzung der Stadt Münster für das Haus- angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Auf der haltsjahr 2023 Grundlage der aktuellen Wohnungsmarktlage gehört Benachrichtigung über öffentliche Zustellun- die Stadt Münster so zur Gebietskulisse der Mieter- gen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz NRW schutzverordnung NRW. Ein von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes „Gutach- ten zur sachlichen und räumlichen Differenzierung der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen (Ge- bietskulissen)“ aus dem Jahr 2020 stellt für das Gebiet der Stadt Münster sowohl bezüglich der Kosten für Mietwohnraum und Wohneigentum als auch bezüg- lich der Bedarfe an Mietwohnraum und Wohneigen- tum die jeweils höchste Niveaustufe fest. Daher wird die vorliegende Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum für weitere fünf Jahre erlassen. 217 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
§ 1 Gegenstand der Satzung angenommen wird, z. B. wegen der Größe, des Grundrisses oder aufgrund von unerträglichen (1) Mit dieser Satzung soll die Wohnraumversorgung Umwelteinflüssen. der Bevölkerung in der Stadt Münster gewährleistet werden und Wohnraum vor ungenehmigter Zweck- (5) Die Wohnfläche des Wohnraums ist die Summe entfremdung geschützt werden. der anrechenbaren Grundfläche der ausschließlich zur Wohnung gehörenden Räume (§ 24 WohnStG). (2) Öffentlich geförderter Wohnraum ist von dieser Maßgeblich für die Berechnung sind die Vorschrif- Satzung betroffen, sobald seine Zweckbindung ten der Wohnflächenverordnung vom 25. Novem- gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur För- ber 2003 (BGBI. 1 S. 2346) in der jeweils geltenden derung und Nutzung von Wohnraum für das Land Fassung. NRW - §§ 22 und 23 WFNG NRW - entfällt bzw. bereits entfallen ist. (3) Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch § 3 Leerstand Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte anderen als (1) Wird Wohnraum ab Beginn des Leerstehenlassens Wohnzwecken zugeführt wird. nicht innerhalb von sechs Monaten zu Wohnzwe- cken genutzt, so haben die Verfügungsberechtigten § 2 Wohnraum dies der Stadt Münster unverzüglich anzuzeigen. Sie haben die Gründe hierfür anzugeben und nachzu- (1) Wohnraum im Sinne dieser Satzung umfasst alle weisen sowie Belegenheit, Größe, wesentliche Aus- Räume, die zu Wohnzwecken objektiv geeignet und stattung und die vorgesehene Miete mitzuteilen. subjektiv bestimmt sind. (2) Wird ein Leerstand verbunden mit der konkreten (2) Räume sind objektiv zu Wohnzwecken geeignet, Absicht einer Baumaßnahme angezeigt, gilt die Ge- wenn sie als solche baurechtlich genehmigt oder nehmigung des Leerstehenlassens für die Dauer der wenigstens genehmigungsfähig sind und nicht so Baumaßnahme als erteilt, wenn die Stadt Münster schwere Mängel aufweisen, dass die Bewohnbarkeit nicht innerhalb von sechs Monaten widerspricht. nach den Bestimmungen des Wohnraumstärkungs- Eine Genehmigung des Leerstehenlassens kann mit gesetzes nicht wiederhergestellt werden kann. der Auflage verbunden werden, den Zeitraum des Zudem müssen die Räume alleine oder zusammen Leerstands durch die Zwischenvermietung auf der mit anderen Räumen die Führung eines selbststän- Basis eines Zeitmietvertrags an einen Dritten oder digen Haushalts ermöglichen. durch eine andere Zwischennutzung so gering wie (3) Räume sind subjektiv zu Wohnzwecken bestimmt, möglich zu halten. wenn die Widmung durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten, z. B. durch die erstmali- § 4 Zweckentfremdung ge Nutzung zu Wohnzwecken oder durch entspre- chende Umwidmung, nach außen zum Ausdruck (1) Die Zweckentfremdung von Wohnraum bedarf gebracht wurde. einer Genehmigung. Ohne Genehmigung verboten (4) Kein schützenswerter Wohnraum im Sinne dieser ist jedes Handeln oder Unterlassen Verfügungs- Satzung liegt vor, wenn oder Nutzungsberechtigter, durch das Wohnraum seiner eigentlichen Zweckbestimmung entzogen 1. der Wohnraum dem allgemeinen Wohnungs- wird. markt nicht zur Verfügung steht, weil das Woh- nen in einem engen räumlichen Zusammenhang (2) Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, an eine bestimmte Tätigkeit geknüpft ist (z. B. wenn der Wohnraum Wohnraum für Aufsichtsperson auf Betriebsge- 1. zu mehr als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche lände, Hausmeisterwohnung im Schulgebäude), für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwen- 2. der Wohnraum bereits vor dem 21.3.2015 det oder überlassen wird, und seitdem ohne Unterbrechung anderen als 2. für die Zwecke der Kurzzeitvermietung für mehr Wohnzwecken diente, als drei Monate, längstens 90 Tage im Kalender- 3. Wohnraum noch nicht bezugsfertig ist, jahr, genutzt wird; für Wohnraum, den Studie- rende angemietet haben, gilt hiervon abwei- 4. baurechtlich eine Wohnungsnutzung nicht chend eine Frist von mehr als sechs Monaten, zulässig ist, längstens jedoch 180 Tage im Kalenderjahr, 5. der Wohnraum einen vom Verfügungsberech- 3. baulich derart verändert oder in einer Weise ge- tigten nicht zu vertretenden, schweren Mangel nutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr aufweist und ein ordnungsgemäßer Zustand geeignet ist, nicht mit einem objektiv wirtschaftlichen und zumutbaren Aufwand wiederhergestellt werden 4. länger als sechs Monate leer steht, kann. § 8 Absatz 2 WohnStG gilt entsprechend, 5. ganz oder teilweise abgebrochen wird. 6. der Wohnraum aufgrund der Umstände des Einzelfalls nachweislich nicht mehr vom Markt 218 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
§ 5 Persönlicher Anwendungsbereich Antragsteller macht glaubhaft, dass sie bzw. er das Vorhaben finanzieren (z.B. mittels Bankbürg- (1) Verpflichtet zum Schutz des Wohnraums vor schaft) kann. zweckfremder Nutzung nach dieser Satzung sind: (3) Eine Genehmigung wird bei bewohntem Wohn- 1. die über den Wohnraum verfügungsberech- raum nur unter der aufschiebenden Bedingung tigten natürlichen oder juristischen Personen, erteilt, dass diese erst wirksam wird, wenn die Mie- insbesondere terinnen bzw. die Mieter den Wohnraum verlassen • Eigentümerinnen und Eigentümer, haben. • Erbbauberechtigte, (4) Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Stadt • die aufgrund eines Nießbrauchrechts oder Münster innerhalb von sechs Monaten ab vollstän- eines anderen dinglichen Rechts Berechtig- digem Einreichen der Antragsunterlagen nicht ten sowie entschieden hat. Die Genehmigung der Zweck- 2. die Nutzungsberechtigten, insbesondere entfremdung erlischt mit einem Wechsel der • Mieterinnen und Mieter, Verfügungs- oder Nutzungsberechtigung oder der Änderung des Verwendungszwecks, es sei denn, • sonstige Bewohnerinnen und Bewohner. dass der Ersatzwohnraum geschaffen oder eine ein- (2) Den in Absatz 1 genannten Personen stehen die in malige Ausgleichszahlung nach § 6 dieser Satzung § 3 Absatz 5 WohnStG genannten Beauftragten, geleistet wurde. insbesondere von Haus- oder Wohnungsverwal- tungen, gleich. § 7 Entrichtung von Ausgleichsbeträgen § 6 Genehmigung (1) Die Zweckentfremdungsgenehmigung kann ins- besondere bei Vorliegen eines überwiegenden (1) Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung wird schutzwürdigen, privaten Interesses unter der auf Antrag erteilt, wenn vorrangige öffentliche Auflage zur Entrichtung einer einmaligen oder Interessen oder ein berechtigtes Interesse des laufenden Ausgleichszahlung erteilt werden. Mit Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten das Inter- der Ausgleichszahlung soll die durch die Zweck- esse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums entfremdung bedingten Mehraufwendungen der überwiegen. Allgemeinheit für die Schaffung neuen Wohnraums (2) Ein beachtliches Angebot zur Bereitstellung von Er- mindestens teilweise kompensiert und so ein satzwohnraum gleicht das öffentliche Interesse an Ausgleich für den Verlust an Wohnraum geschaffen der Erhaltung des Wohnraums in der Regel aus. Ein werden. Die Ausgleichsbeiträge werden zweck- beachtliches Angebot liegt vor, wenn die folgenden gebunden für die Förderung der Schaffung neuen Voraussetzungen erfüllt sind: Wohnraums in Münster eingesetzt. 1. der Ersatzwohnraum wird im Gebiet Stadt (2) Die Ausgleichszahlung wird pro Quadratmeter Münster geschaffen, zweckentfremdeten Wohnraums festgesetzt. Die 2. zwischen der Zweckentfremdung und der Be- Höhe orientiert sich am jeweiligen Fördersatz, der reitstellung von Ersatzwohnraum besteht ein für die Erstellung von öffentlich gefördertem Miet- zeitlicher Zusammenhang (kein Ersatzwohn- wohnraum, Einkommensgruppe B, in Münster gilt. raum aus dem Bestand oder auf Vorrat), (3) Bei nur vorübergehendem Verlust des Wohnraums 3. die Verfügungsberechtigung über den zweck- ist in der Regel eine laufende, monatlich zu entrich- entfremdeten und den Ersatzwohnraum stimmt tende Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwi- überein, schen der Miethöhe für neu geförderte Wohnun- 4. der Ersatzwohnraum ist nicht kleiner als der gen der Einkommensgruppe B und dem Oberwert durch die Zweckentfremdung entfallende der Mietspanne für vergleichbaren Wohnraum in Wohnraum, Münster, mindestens jedoch 2,00 Euro pro Quad- ratmeter, zu entrichten. 5. der Ersatzwohnraum darf nicht als Luxuswohn- raum anzusehen sein, der den Standard des (4) Die Ausgleichszahlung kann abgesenkt werden, durch die Zweckentfremdung entfallenden wenn die in § 14 Absatz 2 Satz 2 und 3 WohnStG Wohnraums in besonders erheblicher Weise genannten Gründe vorliegen. überschreitet, 6. der Ersatzwohnraum steht dem Wohnungs- § 8 Nebenbestimmungen markt in gleicher Weise wie der durch die (1) Die Genehmigung zur Zweckentfremdung von Zweckentfremdung entfallende Wohnraum zur Wohnraum kann befristet, bedingt oder unter Auf- Verfügung und lagen erteilt werden. Dies gilt auch für das Ersatz- 7. das Angebot zur Errichtung von Ersatzwohn- wohnraumangebot. raum ist verlässlich, d. h. seine öffentlichrecht- (2) Ist aufgrund einer Nebenbestimmung die Wirk- liche Zulässigkeit ergibt sich aus prüfbaren samkeit einer Genehmigung erloschen, so ist der Unterlagen und die Antragstellerin bzw. der 219 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Raum wieder als Wohnraum zu behandeln und migungspflicht für die zweckfremde Nutzung des Wohnzwecken zuzuführen. Wohnraums besteht. Bei der Überlassung mehrerer Wohnungen zum Zweck der Kurzzeitvermietung muss für jede einzelne Wohnung gesondert eine § 9 Negativattest Anzeige erfolgen. Änderungen der anzugebenden Bei Maßnahmen, für die eine Genehmigung nicht Daten sind unverzüglich mitzuteilen. erforderlich ist, weil schützenswerter Wohnraum nicht (2) Die Stadt Münster teilt der oder dem Anzeigenden vorhanden ist oder eine Zweckentfremdung nicht vor- eine amtliche Nummer (WohnraumIdentitäts- liegt, wird auf Antrag ein Negativattest ausgestellt. nummer) mit. Wird eine Genehmigung für die Überlassung von Wohnraum zum Zweck der Kurz- § 10 Mitwirkungs-, Auskunfts- und Betretungsrecht zeitvermietung erteilt, wird mit der Genehmigung eine Wohnraum-Identitätsnummer vergeben. Die (1) Personen nach § 2 dieser Satzung und § 16 Wohnraum-Identitätsnummer kann befristet erteilt WohnStG haben den Bediensteten der Stadt Müns- werden. Wird eine Genehmigung zum Zweck der ter alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen Kurzzeitvermietung befristet erteilt, ist auch die vorzulegen, die erforderlich sind, um die Einhaltung WohnraumIdentitätsnummer für denselben Zeit- der Vorschriften dieser Satzung zu überwachen. raum befristet. (2) Personen nach § 2 dieser Satzung sind verpflichtet, (3) Ist die oder der Anzeigende nicht mehr verfü- den Beauftragten der Stadt Münster das Betreten gungs- oder nutzungsberechtigt, ist je betroffener des Wohnraumes oder der Unterkunft zu gestatten, Wohnung eine neue Wohnraum-Identitätsnummer wenn dies für die Entscheidung über eine Maßnah- erforderlich. me nach dieser Satzung erforderlich ist, insbeson- dere die Einholung von Auskünften nicht ausreicht (4) Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte (§ 18 Absatz 1 WohnStG). haben die Wohnraum-Identitätsnummer stets und für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben, wenn sie die Nutzung des Wohnraums zum Zweck der § 11 Anordnungen Kurzzeitvermietung anbieten oder dafür werben. (1) Wird Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken (5) Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte genutzt, kann angeordnet werden, dass der Wohn- haben jede einzelne Überlassung von Wohnraum raum wieder Wohnzwecken zuzuführen ist (Wohn- zum Zweck der Kurzzeitvermietung der Stadt nutzungsgebot). Die Stadt Münster kann auch die Münster spätestens am zehnten Tag nach Beginn Räumung anordnen (Räumungsgebot). der Überlassung anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, (2) Ist Wohnraum so verändert worden, dass er nicht erlischt die Wohnraum-ldentitätsnummer. mehr für Wohnzwecke geeignet ist, kann angeord- (6) Wer unter Nutzung eines Telemediendienstes oder net werden, dass der frühere Zustand wiederher- eines Druckerzeugnisses oder anderen Mediums, gestellt oder ein zumindest gleichwertiger Zustand in dem überwiegend Angebote oder Werbung für geschaffen wird (Wiederherstellungsgebot). Ein die Überlassung von Wohnraum zum Zweck der Wiederherstellungsgebot scheidet aus, soweit die Kurzzeitvermietung angezeigt werden oder an- Wiederherstellung unzumutbar wäre. Dies ist der gezeigt werden können, ohne einer gesetzlichen Fall, wenn die Herstellungskosten die ortsüblichen lmpressumspflicht zu unterliegen und dieser nach- Kosten für einen Neubau in gleicher Größe, Ausstat- zukommen, die Überlassung von ein oder mehreren tung und am gleichen Standort überschreiten wür- Räumen anbietet oder bewirbt, hat dies zuvor der den. Ist die Wiederherstellung des früheren Zustan- Stadt Münster anzuzeigen. Absätze 1 bis 4 gelten des nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand entsprechend. möglich, kann die Schaffung von Ersatzwohnraum (7) Wer es Dritten ermöglicht, Angebote oder Wer- oder die Zahlung einer einmaligen Ausgleichszah- bung für die Überlassung von Räumen, die der lung verlangt werden (§15 Absatz 2 WohnStG). öffentlichen Angabe einer Wohnraum-Identitäts- nummer bedürfen, zu veröffentlichen oder daran § 12 Anzeige- und Registrierungspflicht bei Kurzzeit- mitwirkt, hat sicherzustellen, dass diese Angebote vermietung oder Werbung nicht ohne eine öffentlich sichtbare (1) Vor der Überlassung von Wohnraum zum Zweck Wohnraum-Identitätsnummer veröffentlicht wer- der Kurzzeitvermietung ist dies der Stadt Müns- den oder veröffentlicht sind. ter unter Angabe des Familiennamens, des Vor- namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, der § 13 Ordnungswidrigkeiten Belegenheit der Wohnung, der Verwendung als (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder Haupt- oder Nebenwohnung und des beabsichtig- fahrlässig ten Vertriebswegs für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn 1. Wohnraum ohne die nach dieser Satzung erfor- nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 noch keine Geneh- derliche Genehmigung zu anderen als Wohn- zwecken nutzt oder überlässt, länger als sechs 220 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Monate leer stehen lässt, diesen durch Abbruch löst die bis dahin bestehende Wohnraumschutzsat- vernichtet oder eine Zweckentfremdung nicht zung der Stadt Münster vom 14. Februar 2020 ab. abwendet, obwohl dies zumutbar war (§ 21 (2) Diese Satzung tritt 5 Jahre nach ihrer Veröffentli- Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 WohnStG), chung außer Kraft. 2. wer einer mit einer Genehmigung verbundenen Die vorstehende Ortssatzung wird hiermit öffentlich Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht recht- bekannt gemacht. zeitig nachkommt (§ 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 WohnStG), Auf die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NW wird 3. wer eine Auskunft nicht, nicht richtig oder hingewiesen. Diese Bestimmung lautet wie folgt: nicht vollständig erteilt, Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt oder nicht zur Verfü- gung stellt (§ 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 § 7 Abs. 6 Satz 1 WohnStG), 4. wer die Anzeige zum Leerstand nicht oder nicht Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften rechtzeitig vornimmt, oder die Angaben nicht dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige orts- oder nicht rechtzeitig macht, oder die Nach- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne weise nicht oder nicht rechtzeitig erbringt (§ 21 nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 WohnStG), mehr geltend gemacht werden, es sei denn 5. wer die Wohnraum-Identitätsnummer nicht, nicht richtig oder nicht vollständig oder eine a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein ungültige, falsche oder gefälschte Wohnraum- vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht Identitätsnummer angibt (§ 21 Absatz 1 Satz 1 durchgeführt, Nummer 12 WohnStG), 6. wer die Überlassung von Wohnraum nicht, nicht b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestim- rechtzeitig oder nicht vollständig angibt (§ 21 mung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ord- Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 WohnStG). nungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, (2) Darüber hinaus handelt ordnungswidrig im Sinne von § 21 Absatz 2 WohnStG, wer vorsätzlich oder fahrlässig c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 1. ohne erforderliche Genehmigung die Überlas- sung von Wohnraum zum Zweck der Kurzzeit- vermietung anbietet oder dafür wirbt, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber 2. Angebote oder Werbung dafür verbreitet oder der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletz- deren Verbreitung ermöglicht oder te Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 3. es entgegen § 17 Absatz 9 WohnStG ermöglicht oder daran mitwirkt, Angebote oder Werbung ohne Wohnraum-Identitätsnummer zu veröf- Münster, den 8. September 2022 fentlichen oder seiner Entfernungspflicht nach § Der Oberbürgermeister 21 Absatz 3 WohnStG oder § 17 Absatz 2 Satz 2 Markus Lewe WohnStG nicht nachkommt. (3) Gemäß § 21 Absatz 4 WohnStG kann die Ordnungs- widrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden. (4) Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswid- rigkeiten richtet sich nach dem Gesetz über Ord- nungswidrigkeiten (OWiG) vom 19. Februar 1987 (BGBI. 1 S. 602) in der jeweils gültigen Fassung. § 14 Verwaltungsgebühren Die Erhebung von Verwaltungsgebühren richtet sich nach der Verordnung nach dem Wohnraumstärkungs- gesetz (WohnStVO) nebst Gebührentarif. § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentli- chung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft und 221 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Fischerprüfung Darüber hinaus haben Sie ein Widerspruchsrecht ge- gen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldege- In der Zeit vom 28.11.2022 bis voraussichtlich setz erhobenen Daten an das Bundesamt für das Per- 8.12.2022 findet bei der Unteren Fischereibehörde der sonalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Stadt Münster eine Fischerprüfung statt. Übersendung von Informationsmaterial an Personen Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldaten- gesetz und § 36 Abs. 2 BMG). Die Datenübermittlung • zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens dreizehn erfolgt zum 28.2.2023. Ein Widerspruch gegen die Jahre alt ist und Weitergabe ist rechtzeitig vorher zu stellen. • in Münster seinen ständigen Wohnsitz hat. Auf die oben genannten Widerspruchsrechte wird ausdrücklich hingewiesen. Anmeldeformulare finden Sie unter www.stadt-mu- Widersprüche nehmen das Amt für Bürger- und Rats- enster.de/ordnungsamt oder direkt beim Ordnungs- service, Stadthaus 1, Klemensstraße 10, die Bezirks- amt der Stadt Münster, Klemensstraße 10, 48143 verwaltungen bzw. die Bürgerbüros entgegen oder Münster, Zimmer 6030, Tel.: 0251/492-3213/3226. Dort nutzen Sie unseren kann auch die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 € Online-Service unter: https://buergerdienste.citeq.de/ eingezahlt werden. meldewesen/webclient/app/m/5515000/uebermitt- Anmeldungen sind bis zum 27.10.2022 möglich. lungssperre Münster, den 23. August 2022 Münster, den 24. August 2022 I.A. Der Oberbürgermeister Michael Thomas Markus Lewe Abteilungsleiter Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Widerspruchsrecht und Einwilligung nach vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebau- dem Bundesmeldegesetz ungsplans Nr. 375: Gievenbeck – Toppheide Nach § 50 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhaus- in nachstehend genannten besonderen Fällen Aus- weg) künfte erteilen: - An Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 Bundesmelde- gesetz), - an Mitglieder parlamentarischer oder kommuna- ler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz), - an Adressbuchverlage - § 50 Abs. 3 Bundesmelde- gesetz. Sie haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten nach § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz zu widersprechen. Sie haben ebenfalls ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten an eine öffentlich-rechtliche Reli- gionsgemeinschaft, wenn sie als Familienangehöriger Übersichtsplan Nr. 1 Bereich der vorhabenbezogenen (Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjäh- 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 riger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtli- chen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Für den oben bezeichneten Teil des Stadtgebiets wur- Daten für Zwecke der Steuererhebung der jeweiligen de gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) der Entwurf Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs. 2 der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungs- und 3 BMG). plans Nr. 375 nebst Begründung erarbeitet. 222 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Ziel der Bebauungsplanänderung ist – auf Antrag der Umweltbezogene Stellungnahmen, die auszulegen Wohn- + Stadtbau GmbH als Vorhabenträgerin – eine wären, liegen nicht vor. Anpassung der dargestellten Ansichtspläne der Bau- körper 1-5 der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Münster, den 9. September 2022 Bebauungsplans Nr. 375. Die bisher beabsichtigte Gestaltung mit Verblendsteinen soll unter Beibehal- Der Oberbürgermeister tung der Farbgebung (hell, sandsteinfarben) durch I.V. eine Putzfassade mit Mineralwolle und hochwertigem, Robin Denstorff mineralischem Kratzputz ersetzt werden. Stadtbaurat Die Abgrenzung des Bereichs der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 ist aus dem abgedruckten Übersichtsplan Nr. 1 zu ersehen. Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Aufhebung des Beschlusses zur 100. Ände- Flurstücke: rung des Flächennutzungsplans der Stadt Gemarkung Münster; Flur 60, Flurstücke 292, 293, 294. Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grund- Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper züge der Planung nicht berührt, sodass das verein- Straße / Westlich Am Sandbach fachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet wird und von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit be- kanntgegeben: Der Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Ände- rung des Bebauungsplans Nr. 375 liegt ab Montag, dem 26.9.2022 bis einschließlich Mittwoch, dem 26.10.2022 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die öf- fentliche Auslegung erfolgt während der Dienststun- den (Montag bis Mittwoch: 8 - 16 Uhr, Donnerstag: 8 - 18 Uhr, Freitag: 8 - 13 Uhr) bei der Stadtverwaltung Münster, im Kundenzentrum im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster. Aus organisatorischen Gründen bieten wir eine vorhe- rige telefonische Terminabsprache zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer 0251/492-6195 an. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass neben Übersichtsplan Nr. 2 Bereich der Aufhebung der 100. der öffentlichen Auslegung im Kundenzentrum des Änderung des Flächennutzungsplans Stadthauses 3 sämtliche Unterlagen während der Auslegungsfrist auch im Internet unter https://www. stadt-muenster.de/stadtplanung eingesehen und her- Der Rat der Stadt Münster hat am 7.9.2022 den folgen- untergeladen werden können. den Beschluss gefasst: Fragen, die zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen Der vom Rat der Stadt Münster am 24.6.2020 getroffe- bestehen, können telefonisch bei dem zuständigen ne Beschluss zur 100. Änderung des Flächennutzungs- Ansprechpartner unter 0251/492-6195 gestellt wer- plans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil den. Angelmodde im Bereich Hiltruper Straße / Westlich Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtver- Am Sandbach wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 waltung Münster Stellungnahmen abgegeben werden. Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Müns- Niederschrift, per EMail oder über ein Online-Formular ter wird hiermit bekanntgemacht. auf der oben genannten Internetseite vorgebracht Die Abgrenzung des Bereichs der Aufhebung der werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- 100. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem men können bei der Beschlussfassung über die vorha- abgedruckten Übersichtsplan Nr. 2 zu ersehen. benbezogene Bebauungsplanänderung unberücksich- tigt bleiben. Münster, den 13. September 2022 Öffentlich ausgelegt wird der Entwurf der vorhabenbe- zogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 mit Der Oberbürgermeister der Begründung. Markus Lewe 223 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung ON 1: Flurstücke 1042 und 1399, des Bebauungsplans Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach ON 3: Flurstück 1006 ON 4: Flurstücke 1007 und 1041 am 17.8.2022 unanfechtbar geworden ist. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster wird nach § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechts- zustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerin in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Beteiligten können gegen diese Bekanntmachung Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Arnsberg, Kammer Übersichtsplan Nr. 3 Bereich der Aufhebung des Be- für Baulandsachen. Wer vor dem Landgericht Anträ- baungsplans Nr. 608 ge zur Hauptsache stellen will, muss sich durch eine Rechtsanwaltschaft vertreten lassen. Der Antrag muss die Bekanntmachung der Unanfecht- Der Rat der Stadt Münster hat am 7.9.2022 den folgen- barkeit bezeichnen, gegen die er sich richtet. Er soll die den Beschluss gefasst: Erklärung enthalten, inwieweit die Bekanntmachung Der vom Rat der Stadt Münster am 24.6.2020 getrof- angefochten wird und einen bestimmten Antrag ent- fene Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans halten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach wird Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch Antrages dienen. (BauGB) aufgehoben. Der Antrag ist innerhalb von sechs Wochen, nachdem Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstü- die Unanfechtbarkeit bekannt gemacht worden ist, cke: schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstel- Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstücke 2561, le des Umlegungsausschusses der Stadt Münster (Post- 2562. anschrift: Umlegungsausschuss der Stadt Münster, 48127 Münster, Hausanschrift: Stadthaus 3, Alberslo- her Weg 33, 48155 Münster) zu erklären. Die öffentli- Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Müns- che Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungs- ter wird hiermit bekanntgemacht. tages des Amtsblattes vollzogen. Die Abgrenzung des Bereichs der Aufhebung des Be- Der Nachtbriefkasten befindet sich am Stadthaus 1, bauungsplans Nr. 608 ist aus dem abgedruckten Über- Eingang Klemensstraße. sichtsplan Nr. 3 zu ersehen. Wird die Frist durch das Verschulden einer bevoll- mächtigten oder vertretenden Person versäumt, so Münster, den 13. September 2022 wird deren Verschulden den vertretenen Beteiligten Der Oberbürgermeister zugerechnet. Markus Lewe Münster, den 23. August 2022 Umlegungsausschuss Vereinfachte Umlegung G 90: Heroldstraße der Stadt Münster Nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt ge- L.S. macht, dass der vom Umlegungsausschuss der Stadt Erwin Scheer Münster am 22.6.2022 nach § 82 BauGB gefasste Be- Vorsitzender schluss über die vereinfachte Umlegung G 90: Herold- straße für die Grundstücke Gemarkung Amelsbüren, Flur 3 224 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Vereinfachte Umlegung G 132: Hoher Hain- Münster, den 23. August 2022 weg Umlegungsausschuss der Stadt Münster Nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt ge- macht, dass der vom Umlegungsausschuss der Stadt L.S. Münster am 22.6.2022 nach § 82 BauGB gefasste Erwin Scheer Beschluss über die vereinfachte Umlegung G 132: Ho- Vorsitzender her Hainweg für die Grundstücke Gemarkung Münster, Flur 193, Bekanntmachung des Entwurfes der Haushalts- ON 1: Flurstück 317, satzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2023 ON 2: Flurstücke 428 und 431, Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung ON 3: Flurstück 449, der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge- setzes zur Einführung digitaler Sitzungen für kom- ON 4: Flurstück 450, munale Gremien und zur Änderung kommunal- rechtlicher Vorschriften vom 13.4.2022 (GV. NRW. am 23.8.2022 unanfechtbar geworden ist. S. 490), wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haus- haltsjahr 2023 mit Anlagen ab dem 19.9.2022 für Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, voraus- Münster wird nach § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige sichtlich bis zum 14.12.2022, während der Dienst- Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die stunden im Amt für Finanzen und Beteiligungen, vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechts- Klemensstraße 10, Zimmer 6.049, 48143 Münster, zustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Ein- zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt. weisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. In der Zeit vom 19.9.2022 – 31.10.2022 können Einwendungen gegen den Entwurf der Haushalts- satzung und ihre Anlagen der vorgenannten Stelle Rechtsbehelfsbelehrung: schriftlich zugeleitet oder während der Dienststun- Die Beteiligten können gegen diese Bekanntmachung den mündlich zu Protokoll gegeben werden. Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Arnsberg, Kammer Münster, den 14. September 2022 für Baulandsachen. Wer vor dem Landgericht Anträ- Der Oberbürgermeister ge zur Hauptsache stellen will, muss sich durch eine Rechtsanwaltschaft vertreten lassen. Markus Lewe Der Antrag muss die Bekanntmachung der Unanfecht- barkeit bezeichnen, gegen die er sich richtet. Er soll die Erklärung enthalten, inwieweit die Bekanntmachung angefochten wird und einen bestimmten Antrag ent- halten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Der Antrag ist innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Unanfechtbarkeit bekannt gemacht worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstel- le des Umlegungsausschusses der Stadt Münster (Post- anschrift: Umlegungsausschuss der Stadt Münster, 48127 Münster, Hausanschrift: Stadthaus 3, Alberslo- her Weg 33, 48155 Münster) zu erklären. Die öffentli- che Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungs- tages des Amtsblattes vollzogen. Der Nachtbriefkasten befindet sich am Stadthaus 1, Eingang Klemensstraße. Wird die Frist durch das Verschulden einer bevoll- mächtigten oder vertretenden Person versäumt, so wird deren Verschulden den vertretenen Beteiligten zugerechnet. 225 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz NRW Die nachfolgend aufgeführten Schriftstücke der Stadt Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter: Münster werden durch eine öffentliche Bekanntma- Tel. 0251/492-1303 chung zugestellt. Bitte beachten Sie: Ausweisdokumente: 1. Mit dieser Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, Bitte bringen Sie unbedingt ein Ausweisdokument nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. mit, wenn Sie den Ausdruck des Schriftstücks abholen. Sofern Sie als Bevollmächtigte/r erscheinen, benöti- 2. Das Schriftstück gilt als öffentlich zugestellt, wenn gen Sie Ihr eigenes Ausweisdokument; den Nachweis seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benach- der Bevollmächtigung und ein Ausweisdokument des richtigung zwei Wochen verstrichen sind. Zustelladressaten. 3. Das Schriftstück kann eine Ladung zu einem Termin Ausweisdokumente deutsche Mitbürger/-innen: Perso- enthalten. Das Versäumen dieses Termins kann nalausweis, Reisepass Rechtsnachteile zur Folge haben. Ausweisdokumente ausländische Mitbürger/-innen: Sie oder ein/e von Ihnen dazu Bevollmächtigte/r Nationalpass, internationaler Reiseausweis, Ausweiser- können einen Ausdruck des Schriftstücks bis zum satz 30.9.2022 bei der Stadt Münster abholen beim Amt für Kommunikation, Stadthaus 1, 9. Etage, Zimmer Ein Führerschein reicht nicht. 9.036, Eingang Heinrich-Brüning-Straße Name und letzte bekannte Anschrift des Datum des Aktenzeichen des Art des Zustellungsadressaten Schriftstücks Schriftstücks Schriftstücks * Eldar Bagersade, Gescherweg 76, 48161 Münster 30.8.2022 59.2608.524816 Bescheid Nelli Lytvynchuk, Schifffahrter Damm 9, 21.6.2022 59.2203.519618 Bescheid 48145 Münster Tonino Drücker Stehrweg 2, 48155 Münster 1.9.2022 12-4004.1590.314.3 Bescheid Lisa Kachel, Sopienstraße 15, 48167 Münster 1.9.2022 32.22 SV VA2 Bescheid WAF-AM100 Mehre Khavandgar, Hensenstraße 186, 48161 Münster 31.8.2022 59.2614.005723 Bescheid Jens Heinrich Riegelmeyer, Ludgeriplatz 4, 5.9.2022 59.2421.400081 Ladung zu 48151 Münster einem Termin Yevheniia Lapchuk, Vennheideweg 25, 48165 Münster 1.9.2022 59.2605.519699 Bescheid 1 2.9.2022 Bescheid 2 Nana Teteloshvilie, Herdingstr. 15, 5.9.2022 59.1304.009501 Ladung zu 48153 Münster einem Termin Timo Lange, An der Meerwiese 69, 48157 Münster 6.9.2022 32.22.RE VA2/MS- Bescheid FL1909 Andre Hermes, c/o Diakonie Wohnhilfen, 6.9.2022 59.2403.476797 Bescheid Windthorststraße 7, 48143 Münster Ferenc Tibor Füresz, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster 8.9.2022 59.2421.529608 Bescheid Maricel Anastasiei, An der Wallhecke 7, 9.9.2022 32.22.RE VA2/ Bescheid 48167 Münster MS-UE367 * Enthält das Schriftstück eine Ladung zu einem Termin, kann das Versäumen dieses Termins Rechtsnachteile zur Folge haben 226 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
227 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
Impressum Herausgeberin: Stadt Münster Amt für Kommunikation Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster Redaktion: Heike Schulz Telefon 02 51/4 92-13 03 Fax 02 51/4 92-77 12 E-Mail: SchulzHeike@stadt-muenster.de Druck: Personal- und Organisationsamt Expedition und Druck Das Amtsblatt wird veröffentlicht unter: www.stadt-muenster.de/amtsblatt.html. Es ist auch eine gedruckte Ausgabe erhältlich. Jahres-Abonnement: 32 Euro. Kündigung spätestens bis zum 15. Dezember für den 1. Januar des Folgejahres. Einzelnummern gibt es in der Münster-Information im Stadthaus 1. 228 Amtsblatt Nr. 23 vom 16. September 2022
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