Amtsblatt für die Stadt Beelitz
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Amtsblatt für die Stadt Beelitz Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Beelitz mit Informationsteil 20. Jahrgang Beelitz, den 24. November 2021 Nr. 10 Inhaltsverzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen Seite 1: Information zu den Beelitzer Nachrichten Seite 4: Klarstellungssatzung GT Beelitz-Schönefeld Seite 2: Schulanmeldung Grundschule Fichtenwalde Seite 4: Impressum Seite 2: Schulanmeldung Diesterweg-Grundschule Beelitz Seite 5: Sanierungsmaßnahme „Historische Altstadt Beelitz“ Seite 2: Information Waldbesitzer Seite 5 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Seite 3: B-Plan Nr. 13-1 „Reha Nord“ GT Beelitz Heilstät- Seite 7: Sitzungstermine ten Seite 7: Stellenausschreibung WAZN Liebe Beelitzerinnen, überflüssig erschien. Gegenüber der Unteren Kommunalauf- Tages– und Wochenendzeitungen mehr aus unserer Stadt berichtet wird. Aller- liebe Beelitzer, sicht hat besagter Stadtverordneter da- dings ist da in den vergangenen Jahren raufhin die generelle Praxis hinterfragt, eine große Lücke entstanden. Die haben erstmals seit 30 Jahren erhalten Sie Ihre unsere Bürger mit einem eigenen Stadt- wir zu kompensieren versucht, damit Beelitzer Nachrichten nicht mehr frisch blatt über Neuigkeiten aus dem Rathaus unsere Bürgerinnen und Bürger auch gedruckt zusammen mit dem Amtsblatt sowie das Geschehen in den Vereinen weiterhin auf dem Laufenden sind - und frei Haus, sondern nur in digitaler Form, und das Leben in den Kitas und Schulen damit unsere Vereine, Kitas und Schu- gegebenenfalls zum selbst Ausdrucken. zu informieren. Denn laut einem Urteil len über ihre wertvolle Arbeit berichten Es ist ein Schritt, zu dem wir uns des Bundesgerichtshofes, auf welches er können, die einer Tageszeitung viel- schweren Herzens entschlossen haben sich bezieht, dürften Kommunen „zwar leicht nicht immer so berichtenswert und den wir nicht freiwillig gegangen amtliche Mitteilungen veröffentlichen erscheint. sind. Wir möchten damit aber einen - im und Bürgerinnen und Bürger über Vor- Falle weiterer Printveröffentlichungen - haben der Kommunalverwaltung und Vor allem ältere Bürgerinnen und Bür- sicherlich anstehenden Rechtsstreit um- der Gemeindevertretung unterrichten, ger, die sich in den Beelitzer Nachrich- gehen. jedoch nicht presseähnlich über das ge- ten informieren, haben nun leider das sellschaftliche Leben in der Gemeinde Nachsehen. Wir können nur hoffen, Was ist der Anlass? Wie Sie vielleicht berichten“. dass die meisten von ihnen die Möglich- wissen, gibt es Menschen in Beelitz, die keit haben — wenn sie es möchten — unsere Arbeit äußerst ablehnend be- Was das konkret bedeutet und inwieweit sich diese Ausgabe auszudrucken oder trachten und regelmäßig übergeordnete sich ein Urteil, welches sich auf einen von Kindern oder Enkeln ausdrucken zu Stellen anrufen, um diese Arbeit über- Fall in Süddeutschland bezieht, übertra- lassen. Wir werden sicher mittelfristig prüfen zu lassen. Das hat natürlich seine gen lässt, muss nun erst einmal erörtert eine Lösung finden, um Ihnen die Infor- Berechtigung und ist an sich auch un- werden. Wir möchten dem Ergebnis mationen aus Beelitz und den Ortsteilen problematisch, obwohl es aber auch Zeit nicht vorgreifen und verzichten daher auch wieder in gedruckter Form zu- kostet, wenn wir als Verwaltung zusätz- als Konsequenz bis auf Weiteres auf den gänglich zu machen. Ob wir das dann lich zu Beschluss– und Genehmigungs- Druck unseres Stadtblattes - womit eine als Stadt leisten oder sich vielleicht ein verfahren immer wieder die Rechtmä- „Presseähnlichkeit“ also ganz objektiv anderer Herausgeber findet, wird sich ßigkeit unserer Arbeit für diese Stadt ausgeschlossen wird. zeigen. nachweisen müssen. Die Verzögerung des Freibadneubaus am Wasserturm ist Allerdings fragen wir uns schon, wie Sicher ist aber: Wenn wir jetzt nichts ein gutes Beispiel dafür. wir als Stadt die Pflicht, Verwaltungs- ändern, wird auch die ständige Stichelei handeln transparent zu gestalten, erfül- weitergehen. Und dafür fehlt uns in An- Nun hat jemand, der in Beelitz auch len sollen, wenn zugleich so enge Gren- betracht der wirklich wichtigen Aufga- politische Verantwortung trägt, Be- zen gesetzt werden. In dem Fall, auf den ben, die für Beelitz anstehen, schlicht- schwerde im Hinblick auf die Beelitzer sich der Stadtverordnete bezieht, hatte weg die Zeit. Nachrichten eingelegt, nachdem ein von ein Medienunternehmen geklagt gehabt, ihm eingereichter Leserbrief - der als „Brief an die Stadtverordneten“ betitelt weil es seinen Anspruch auf exklusive Berichterstattung gefährdet sah. Davon Herzliche Grüße, war - nicht abgedruckt wurde. Diesen kann bei uns in Beelitz nicht die Rede Ihre Redaktion der „Brief“ hatte er bereits an die Stadtver- ordneten verteilt und er war auch Teil sein: Veröffentlichungen, ob im Internet oder in den Beelitzer Nachrichten, ge- Beelitzer Nachrichten der Niederschrift, weshalb uns eine zu- hen zeitgleich, zumeist im Vorfeld, den Unser Stadtblatt finden Sie als E-Paper sätzliche Veröffentlichung in den Bee- lokalen Medien im Umkreis als Presse- im PDF-Format auf www.beelitz.de/ litzer Nachrichten, zumal es einiger mitteilung zu. Wir würden uns sogar beelitzer_nachrichten Richtigstellungen bedurft hätte, als ausdrücklich wünschen, dass in den
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Nr. 10/ 20. Jahrgang 24. NOVEMBER 2021, SEITE 2 Schulanmeldungen 2022/2023 Grundschule Fichtenwalde Diesterweg Grundschule (Grundschule mit flexibler Eingangsphase) Beelitz Achtung Waldbesitzer und Sehr geehrte Eltern, Clara-Zetkin-Str. 197a | 14547 Beelitz Eigentümer von Bäumen! wir freuen uns bereits auf das erste Ken- Tel.: 033204 – 42207 nenlernen unserer zukünftigen Schulan- Fax: 033204 – 42290 Der Niederschlagsmangel der vergan- fänger. www.grundschule-beelitz.de genen Jahre macht es Schädlingen Email: gs_beelitz@hotmail.com leicht, sich auf den Bäumen einzunis- Am 01. August 2022 beginnt die Schul- ten. Sie sorgen dafür, dass Bäume in pflicht für alle Kinder, die bis zum 30. Sehr geehrte Eltern, kurzer Zeit absterben und umstürzen. September 2022 das sechste Lebensjahr bald ist es soweit. Die Schulpflicht be- Auch gibt es viele Bäume mit gravie- vollenden. Kinder, die in der Zeit vom ginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2022 renden Schäden im Wurzel-, Stamm- 01. Oktober 2022 bis 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. bzw. Kronenbereich, ausgelöst durch 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, August 2022. Trockenheit, durch Pilzbefall oder können auf Antrag der Eltern in die durch Totholz. Baumschäden nehmen Schule aufgenommen werden. Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis in den vergangenen Jahren stetig zu, zum 31.12. das 6. Lebensjahr vollenden, dies bedeutet eine Gefahr für den Ver- Unsere Schulanmeldungen finden werden auf Antrag der Eltern zu Beginn kehr. unter Beachtung der geltenden Hygie- des Schuljahres in die Schule aufgenom- neregeln men. Um die Verkehrssicherheit zu gewähr- am Montag, dem 10. 01. 2022 leisten, kontrollieren die Straßenwär- von 08:15 Uhr bis 13:00 Uhr Wir bieten folgende Zeiten für die ter:innen regelmäßig den zum Landes- jeweiligen Kitas an: betrieb gehörenden Baumbestand an am Dienstag, dem 11. 01. 2022 Montag, 10.01.2022 Bundes- und Landesstraßen. Sollten sie von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr Kita „Kinderland“ dabei im Einzelfall auch Schäden an 14.00 – 18.00 Uhr Kita „Sonnenschein“, Bäumen feststellen, die zum Bestand am Donnerstag, dem 13. 01. 2022 „Storchennest“ und „Landwichtel“ privater Waldbesitzer:innen gehören, von 08:15 Uhr bis 16:30 Uhr werden die Eigentümer:innen, sofern Dienstag, 11.01.2022 bekannt, benachrichtigt und dazu auf- statt. 8.30 - 12.00 Uhr Kita „Sonnenschein“, gefordert, umgehend zu handeln. „Storchennest“ und „Landwichtel“ Für die Einzugsbereiche Fichtenwalde, 14.00 – 18.00 Uhr Kita „Kinderland“ Ist Gefahr im Verzug, sind die Straßen- Busendorf, Klaistow, Kanin und Heil- meistereien berechtigt, unverzüglich stätten erfolgt die Terminvergabe über Mittwoch, 12.01.2022 eine sogenannte Ersatzvornahme ein- ausgehängte Listen in der Kita „Kaniner 8.30 - 13.00 Uhr „Kita am Park“ zuleiten. Das heißt, die Risikobäume Zwerge“ und in der Kita „Borstel“. Al- werden durch die Straßenmeisterei ternativ kann ein Termin auch über un- Donnerstag, 13.01.2022 oder durch beauftragte Fachunterneh- ser Sekretariat, Tel.: 033206 61160 ver- 8.30 - 12.00 Uhr Kita „Kinderland“ men gefällt und das Holz verbleibt vor einbart werden. 14.00 – 18.00 Uhr „Kita am Park“ Ort. Die Kosten für diese Maßnahme Bitte vereinbaren Sie mit dem Sekretari- werden dem Eigentümer in Rechnung Ich bitte Sie, zur Anmeldung mit Ih- at der Grundschule unter 033204-42207 gestellt. rem Kind in unsere Schule zu kom- einen Termin zur Schulanmeldung. Die men und folgende Unterlagen mitzu- Termine werden jeweils im 15 Minuten- Die privaten Waldbesitzer müssen sich bringen: Takt vergeben. Beachten Sie bitte die darüber im Klaren sein, dass sie für - Geburtsurkunde geltenden Hygieneregeln in dem Schul- Unfälle haftbar gemacht werden, die - Impfausweis (Masernnachweis) gebäude. von umgestürzten Bäumen oder herab- - Bestätigung zur Teilnahme an der fallenden Ästen verursacht worden Sprachstandfeststellung durch die Kita Bei der Schulanmeldung (mit Ihrem sind. Sie haben die Pflicht, die Bäume - ggf. eine Vollmacht zur Anmeldung Kind) sind die Geburtsurkunde des Kin- in ihrem Bestand regelmäßig von zum Schulbesuch, wenn nicht alle des, die Teilnahmebescheinigung an der Fachleuten begutachten zulassen. Das Erziehungsberechtigen an dem Termin Sprachstandsfeststellung vorzulegen gilt auch für Bäume in der zweiten und teilnehmen können sowie die „Erklärung zum Sorgerecht“. dritten Reihe entlang von Straßen. Tie- Sollte zur Schulanmeldung nur ein Er- fer im Wald stehende Bäume können Für die erste Elternversammlung wird es ziehungsberechtigter erscheinen, bringen Dominoeffekte auslösen und andere eine gesonderte Einladung geben. Sie bitte die „Vollmacht zur Anmeldung Bäume mitreißen, wenn sie umstürzen. zum Schulbesuch“ mit. Mit freundlichen Grüßen Bei Fragen helfen die Kolleg:innen vor Eltern, die ihre Kinder vom Schulbesuch Ort in den regional zuständigen Stra- Ines Mülhens-Hackbarth zurückstellen lassen möchten, bitten ßenmeistereien des Landesbetriebs Schulleiterin wir zur Schulanmeldung am Mittwoch, Straßenwesen sowie in den Oberförste- den 26.01.2022 von 14.00 bis 18.00 Uhr. reien des Landesbetriebs Forst Bran- Grundschule Fichtenwalde Bitte vereinbaren Sie unter 033204- denburg gerne weiter. Berliner Straße 111 42207 einen Termin. Steffen Streu, Pressesprecher 14547 Beelitz OT Fichtenwalde Mit freundlichen Grüßen Landesstraßenbetrieb Straßenwesen A.Chrzanowski Brandenburg Schulleiterin
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Nr. 10/ 20. Jahrgang 24. NOVEMBER 2021, SEITE 3 Öffentliche Bekanntmachung Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-1 „Reha-Nord“ der Stadt Beelitz, GT Beelitz-Heilstätten Die Stadtverordnetenversammlung wird im beschleunigten Verfahren von oder während der Dienststunden zur der Stadt Beelitz hat in ihrer öffent- der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Niederschrift abgegeben werden. Die lichen Sitzung am 24.08.2021 ein BauGB, von dem Umweltbericht nach § Stellungnahmen sind in die abschließen- Änderungsverfahren des Bebau- 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 de Abwägung der öffentlichen und pri- Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten vaten Belange gegeneinander und unter- ungsplans Nr. 13-1 „Reha-Nord“ im umweltbezogener Informationen verfüg- einander einzubeziehen. Es wird darauf beschleunigten Verfahren nach § bar sind, abgesehen. hingewiesen, dass nicht fristgerecht 13a BauGB „Bebauungspläne der abgegebene Stellungnahmen bei der Innenentwicklung“ eingeleitet. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom Beschlussfassung über die Satzung un- 02.12.2021 bis einschließlich berücksichtigt bleiben können. Der räumliche Geltungsbereich des 07.01.2022 Entwurfs der Änderung des Bebau- Schriftliche Stellungnahmen richten Sie ungsplans umfasst eine Teilfläche im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bau- des Flurstücks 375 der Flur 2 in der Straße 202, 14547 Beelitz, Oberge- amt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz Gemarkung Beelitz. Das Plangebiet schoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort oder per E-Mail an peterek@beelitz.de. besitzt eine Größe von ca. 24.750 der Auslegung) während der Dienststun- m². den Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Der Änderungsbereich bezieht sich Montag, Mittwoch, Donnerstag BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 von 8:30 bis 12:00 Uhr und Buchst. e DSGVO und dem Branden- auf das denkmalgeschützte Be- 13:00 bis 16:00 Uhr, burgischen Datenschutzgesetz. Sofern standsgebäude und Baugebiet der Dienstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender- historischen Männer- 13:00 bis 18:00 Uhr und angaben abgeben, erhalten Sie keine Lungenheilstätte (Gebäude B 3). Mit Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr Mitteilung über das Ergebnis der Prü- einer neu gefassten textlichen Fest- sowie nach telefonischer Vereinbarung fung. Weitere Informationen entnehmen setzung werden die allgemein zuläs- unter (033204) 391 97. Auskünfte wer- Sie bitte dem Formblatt Informations- sigen Nutzungsarten für dieses Bau- den in Zimmer 112 erteilt. pflichten bei der Erhebung von Daten gebiet neu bestimmt. Die Vollge- im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili- schosszahl wird dem baulichen Be- Die Auslegungsunterlagen werden auch gung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), stand und der Definition der Bran- online unter www.geoportal-beelitz.de welches mit ausliegt. denburgischen Bauordnung folgend veröffentlicht. Beelitz, den 11.11.2021 auf vier zulässige Geschosse ange- Sie haben die Möglichkeit, sich an der passt. Für das als Sondergebiet „B Planung zu beteiligen. Während der Bernhard Knuth 3“ neu bezeichnete Areal verbleibt Auslegungsfrist können Stellungnahmen Bürgermeister der Schwerpunkt der zulässigen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich Nutzungen weiterhin auf verschiedenen den Ge- Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-1 „Reha Nord“ sundheitspark Beelitz ergänzenden Funktionen. Die bereits im Zeitraum vom 01.07.2021 bis ein- schließlich 02.08.2021 er- folgte öffentliche Ausle- gung des Entwurfs der Än- derung des Bebauungsplans Nr. 13-1 „Reha-Nord“ der Stadt Beelitz in der Fassung vom Mai 2021 wird auf- grund einer fehlerhaften Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Bee- litz wiederholt. Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 13- 1 „Reha-Nord“ der Stadt Beelitz in der Fassung vom November 2021 (Planzeichnung mit Begrün- dung) wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Nach den Maßga- ben des Baugesetzbuches
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Nr. 10/ 20. Jahrgang 24. NOVEMBER 2021, SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Stadt Beelitz für den GT Schönefeld nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) Bekanntmachungsanordnung Der Bürgermeister der Stadt Beelitz macht gemäß Verordnung über die öf- fentliche Bekanntmachung von Satzun- gen und sonstigen ortsrechtlichen Vor- schriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungs- verordnung – BekanntmV) vom 01. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Okto- ber 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29 die nachstehende 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Stadt Beelitz für den GT Schönefeld nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung), beschlossen in öffentlicher Sitzung der Beelitzer Stadt- verordnetenversammlung am 02.11.2021, bekannt. Hinweis: Die Planzeichnung der Sat- zungsänderung mit einer ergänzenden Begründung wird in der Stadtverwal- tung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz während der Dienst- stunden zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Beelitz, 09. November 2021 gez. Bernhard Knuth Bürgermeister Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.11.2021 die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebau- ner Wegs und westlich des Riebener 148 (tlw.), 145/1, 145/2 (tlw.) sowie 146 ten Ortsteil der Stadt Beelitz für den GT Damms. Die Fläche wird im Süden (tlw.) in den satzungsgemäßen Innenbe- Schönefeld nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 durch das vorwiegend unbebaute, pri- reich einbezogen. Der Geltungsbereich BauGB (Klarstellungssatzung) be- vate Gartenland begrenzt und liegt voll- folgt nunmehr der tatsächlich vorhande- schlossen. ständig außerhalb des Landschafts- nen Bebauung. schutzgebiets „Wittbrietzener Feldflur“. Die in den Geltungsbereich der Satzung Mit der 1. Änderung wird eine ca. Beelitz, 09. November 2021 einzubeziehende 1. Änderung bezieht 11.000 qm große Fläche der Flurstücke gez. Bernhard Knuth sich räumlich auf die Bebauung südlich 119/2 (tlw.), 137 (tlw.), 138 (tlw.), Bürgermeister der Beelitzer Chaussee sowie des Riebe- 139/1, 139/2, 139/3 (tlw.), 139/4 (tlw.), Verantwortlich für den Inhalt: Bern- in der Stadtverwaltung, Hauptamt. IMPRESSUM: hard Knuth, Bürgermeister. Das Für nicht gelieferte Zeitungen kann Amtsblatt (Auflage: 6.500 Expl.) er- nur Ersatz eines Einzelexemplares Amtsblatt scheint in der Regel monatlich kos- im Rahmen der Auflagenhöhe ge- für die Stadt Beelitz tenlos für die Haushalte der Stadt fordert werden. Weitergehende An- Herausgeber ist die Stadt Beelitz, Beelitz, die über einen von außen sprüche, insbesondere auf Scha- vertreten durch den Bürgermeister; erreichbaren Briefkasten verfügen. densersatz, sind ausdrücklich ausge- 14547 Beelitz, Berliner Str. 202, Tel. Kostenlose Exemplare für die Haus- schlossen. Druckfehler und Irrtümer 033204-391-0, Fax: 033204-39135, halte der Stadt, Einsicht in alte Aus- sind nicht ausgeschlossen. e-mail: stadtverwaltung@beelitz.de. gaben, Kopien, Kaufexemplare Satz: C. Uschner, Internet: www.beelitz.de (1,00 Euro/Stück) und Abonnements Druck: TASTOMAT GmbH
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Nr. 10/ 20. Jahrgang 24. NOVEMBER 2021, SEITE 5 Öffentliche Bekanntmachung Beschluss über die Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierungsmaß- nahme „Historische Altstadt Beelitz “ bis zum 31.12.2025 Bekanntmachungsanordnung bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Benennung einer Frist – beschlossen Der Bürgermeister der Stadt Beelitz Verlangen Auskunft erteilt. und mit Bekanntmachung am macht gemäß Verordnung über die öf- 05.10.1994 in Kraft gesetzt. Die Sat- fentliche Bekanntmachung von Satzun- Beelitz, 09. November 2021 zung wurde im Amtsblatt Nr. 01/15. gen und sonstigen ortsrechtlichen Vor- gez. Bernhard Knuth Jahrgang am 27. Januar 2016 erneut schriften in den Gemeinden, Ämtern Bürgermeister bekanntgemacht. Somit wäre die Sanie- und Landkreisen (Bekanntmachungs- rungssatzung gemäß § 235 Abs. 4 verordnung – BekanntmV) vom 01. Beschluss über die Verlängerung der BauGB spätestens zum 31.12.2021 auf- Dezember 2000, zuletzt geändert durch Frist für die Durchführung der Sanie- zuheben. Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Okto- rungsmaßnahme „Historische Alt- ber 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29 die stadt Beelitz “ bis zum 31.12.2025 Die Sanierungsmaßnahme „Historische nachstehende Verlängerung der Frist für Die Stadtverordnetenversammlung der Altstadt Beelitz“ ist noch nicht abge- die Durchführung der Sanierungsmaß- Stadt Beelitz hat in ihrer öffentlichen schlossen. Die im Rahmen der Gesamt- nahme „Historische Altstadt Beelitz“ bis Sitzung am 02. November 2021, auf der maßnahme geplanten Sanierungsmaß- zum 31.12.2025, auf der Grundlage des Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 i.V. nahmen können auch nicht bis zum § 142 Abs. 3 Satz 4 i.V. m. § 235 Abs.4 m. § 235 Abs.4 BauGB in der zum Zeit- 31.12.2021 vollständig umgesetzt wer- BauGB in der zum Zeitpunkt des Be- punkt des Beschlusses aktuellen Fas- den. Um die Sanierungsmaßnahme in schlusses aktuellen Fassung, beschlos- sung, die Verlängerung der Frist für die einem geordneten Verfahren und mit sen in öffentlicher Sitzung der Beelitzer Durchführung der Sanierungsmaßnahme ausreichender finanzieller Absicherung Stadtverordnetenversammlung am „Historische Altstadt Beelitz“ bis zum abschließen zu können, ist eine Verlän- 02.11.2021, bekannt. 31.12.2025 beschlossen. gerung der Frist bis zum 31.12.2025 erforderlich. Hinweis: Die Satzungsbegründung wird Die Satzung über die förmliche Festle- in der Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, gung des Sanierungsgebietes Beelitz, 09. November 2021 Berliner Straße 202, 14547 Beelitz wäh- „Historische Altstadt Beelitz“ wurde am gez. Bernhard Knuth rend der Dienststunden zur Einsicht 10.05.1993 durch die Stadtverordneten- Bürgermeister versammlung der Stadt Beelitz – ohne Öffentliche Bekanntmachung Beschlüsse der 14. Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2021 1. Bestätigung der Tagesordnung des Grundschule, der Grundschule Fichten- im Falle der Beendigung des Landes- öffentlichen Teils der 14. Sitzung der walde sowie der Oberschule Beelitz. projektes. Stadtverordnetenversammlung Abstimmung: einstimmig angenommen. Abstimmung: einstimmig angenommen Beschlusstext: 179/14/2021 4. Beauftragung des Bürgermeisters Der Tagesordnung des öffentlichen zur Fortführung des Projektes 6. Bebauungsplan „Reesdorf - Woh- Teils der 14. Sitzung der Stadtverordne- "Gesundheitsfachkraft an den Schu- nen am Waldrand“, Stadt Beelitz, OT tenversammlung wird ohne Änderung len" Reesdorf zugestimmt. Beschlusstext: 182/14/2021 Beschlusstext: 184/14/2021: Abstimmung: einstimmig angenommen Die Stadtverordnetenversammlung be- Abstimmung zum Antrag, die Be- auftragt den Bürgermeister bei den zu- schlussvorlage zurückzustellen. 2. Bestätigung der Niederschrift des ständigen Ministerien und dem Land- Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt öffentlichen Teils der 13. Sitzung der kreis Potsdam-Mittelmark die Notwen- Stadtverordnetenversammlung digkeit der Projektfortführung zu erklä- Beschlusstext: 185/14/2021 Beschlusstext: 180/14/2021 ren und auf eine Entscheidung zur Fi- 1. Die Stadtverordnetenversammlung Der geänderten Niederschrift des Öf- nanzierung zu drängen. der Stadt Beelitz beschließt die Auf- fentlichen Teils der 13. Sitzung der Abstimmung: einstimmig angenommen stellung des Bebauungsplans Stadtverordnetenversammlung wird „Reesdorf- Wohnen am Waldrand“ zugestimmt. 5. Schulgesundheitsfachkraft an den gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt Grundschulen Beelitz und Fichten- § 8 Baugesetzbuch für das in der walde sowie der Oberschule Beelitz Anlage in einer Größe von 29.681 3. Antrag der Fraktion UKB/ CDU: Beschlusstext: 183/14/2021 m² dargestellte Gebiet in der Gemar- Weiterführung der Beschäftigung der Die Stadtverordnetenversammlung be- kung Reesdorf. Der räumliche Gel- Schulgesundheitsfachkräfte an den schließt den Abschluss eines Träger- tungsbereich umfasst das Flurstück Beelitzer Schulen – Prüfung der Finan- schaftsvertrages zwischen der Stadt Be- 370 teilweise der Flur 6 der Gemar- zierung/ Kofinanzierung ab 01/2022 elitz und der AWO zum Einsatz der kung Reesdorf, wobei ca. 8.000 m2 Beschlusstext: 181/14/2021 bisherigen Schulgesundheitsfachkräfte für eine Nutzung als Wohnbau- Die Stadtverwaltung prüft die Finanzie- in dem bisherigen Leistungsumfang in grundstücke und die Differenz zur rung/ Kofinanzierung ab 01/2022 zur den Grundschulen Beelitz und Fichten- Gesamtgeltungsbereichsgröße in der Weiterbeschäftigung der Schulgesund- walde sowie an der Oberschule Beelitz Größe von ca.21.681 m2 als Wald- heitsfachkräfte an der Diesterweg – (Fortsetzung auf Seite 6)
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Nr. 10/ 20. Jahrgang 24. NOVEMBER 2021, SEITE 6 (Fortsetzung von Seite 5) bereichsflächen in das beschleunigte 11. Bebauungsplan Nr. 13.2 "Beelitz- fläche mit Aufwertungspotenzial Verfahren) erstellt und das Planver- Heilstätten westlich der Landesstraße vorgesehen sind. fahren im vereinfachten Verfahren 88 an der Bahn", 2. Änderung, Teil- 2. Der Bebauungsplan wird im be- nach § 13 BauGB durchgeführt. Ei- bereich 13.2 - Nord, Stadt Beelitz, GT schleunigten Verfahren nach § 13 b ne Umweltprüfung wird nicht durch- Beelitz-Heilstätten - Satzungsbe- BauGB (Einbeziehung von Außen- geführt, ein Umweltbericht gem. § 2 schluss bereichsflächen in das beschleunigte a BauGB wird nicht erstellt. Beschlusstext: 190/14/2021 Verfahren) erstellt und das Planver- 3. Im Rahmen des vereinfachten Ver- 1. Die Stadtverordnetenversammlung fahren im vereinfachten Verfahren fahrens gem. § 13 BauGB wird von beschließt den Bebauungsplan Nr. nach § 13 BauGB durchgeführt. Ei- einer frühzeitigen Unterrichtung und 13.2 „Beelitz-Heilstätten westlich ne Umweltprüfung wird nicht durch- Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Landesstraße 88 an der Bahn“, 2. geführt, ein Umweltbericht gem. § 2 der Beteiligung der Öffentlichkeit Änderung, Teilbereich 13.2 - Nord, a BauGB wird nicht erstellt. und der Beteiligung der Behörden Stadt Beelitz, GT Beelitz- 3. Im Rahmen des vereinfachten Ver- und sonstigen Trägern öffentlicher Heilstätten, bestehend aus der Plan- fahrens gem. § 13 BauGB wird von Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zeichnung (Teil A) und textlichen einer frühzeitigen Unterrichtung und abgesehen. Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, 4. Ziel und Zweck des Bebauungsplans Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Be- der Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Ausweisung einer Wohnbau- gründung zum Bebauungsplan wird und der Beteiligung der Behörden fläche. gebilligt. und sonstigen Trägern öffentlicher Abstimmung: einstimmig angenommen 2. Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Abs. 2 BauGB der höheren Verwal- abgesehen 9. Bebauungsplan "An der Busendor- tungsbehörde zur Genehmigung 4. Ziel und Zweck des Bebauungsplans fer Dorfstraße", Stadt Beelitz, OT einzureichen. ist die Ausweisung von Wohnbau- Busendorf - Aufstellungsbeschluss 3. Satzungsbeschluss und Genehmi- flächen. Beschlusstext: 188/14/2021 gung sind ortsüblich bekannt zu ma- Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt 1. Die Stadtverordnetenversammlung chen. der Stadt Beelitz fasst den Aufstel- Abstimmung einstimmig angenommen 7. Bebauungsplan "Erweiterung Be- lungsbeschluss des Bebauungsplanes triebsstandort der Firma STARBAU" „An der Busendorfer Dorfstraße“, 12. Bebauungsplan "Wohnbebauung OT Salzbrunn - Aufstellungsbe- Stadt Beelitz, OT Busendorf im Ver- Trebbiner Straße" der Stadt Beelitz, schluss fahren nach § 13b BauGB – Einbe- OT Beelitz - Beitrittsbeschluss zur Beschlusstext: 186/14/2021 ziehung von Außenbereichsflächen Genehmigung und erneuter Satzungs- Die Stadtverordnetenversammlung be- in das beschleunigte Verfahren. Der beschluss schließt die Aufstellung des Bebauungs- Geltungsbereich des Bebauungspla- Beschlusstext: 191/14/2021 plans „Erweiterung Betriebsstandort der nes umfasst das Flurstück 126/2 der 1. Mit Schreiben vom 08.09.2021 hat Firma STARBAU“ gemäß § 2 Abs. 1 in Flur 2 der Gemarkung Busendorf. der Fachdienst Öffentliches Recht Verbindung mit § 8 Baugesetzbuch Der Geltungsbereich beinhaltet eine des Landkreises Potsdam- (BauGB) für das in der Anlage darge- Fläche von ca. 5.800 m². Mittelmark den Bebauungsplan stellte Gebiet in der Gemarkung Salz- 2. Ziel und Zweck des Bebauungsplans „Wohnbebauung Trebbiner Straße“ brunn. Der räumliche Geltungsbereich ist die Schaffung der planungsrecht- mit Maßgaben genehmigt (Az.: umfasst die Flurstücke 131 teilweise lichen Voraussetzungen zur Errich- 04/21). Die Stadtverordnetenver- und 294 teilweise in der Flur 2 der Ge- tung von Einfamilienhäusern. sammlung beschließt den Maßgaben markung Salzbrunn mit einer Größe von 3. Der Aufstellungsbeschluss wird der Genehmigung beizutreten. ca. 1.940 m2. Im Rahmen der Bebau- nach § 13b BauGB – Einbeziehung 2. Die Stadtverordnetenversammlung ungsplanaufstellung wird eine Umwelt- von Außenbereichsflächen in das beschließt den Bebauungsplan prüfung gemäß § 2Abs. 4 BauGB beschleunigte Verfahren – durchge- „Wohnbebauung Trebbiner Straße“ durchgeführt und ein Umweltbericht führt. Die Aufstellung im beschleu- der Stadt Beelitz, OT Beelitz, beste- gemäß § 2 a BauGB erstellt. nigten Verfahren erfolgt ohne hend aus der Planzeichnung (Teil A) Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist Durchführung einer Umweltprüfung und textlichen Festsetzungen (Teil die Ausweisung als Gewerbegebietsflä- nach § 2 Abs. 4 BauGB. B) in der Fassung vom Oktober che. Abstimmung: einstimmig angenommen 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Abstimmung: einstimmig angenommen. Satzung. Die Begründung zum Be- 10. Bebauungsplan Nr. 13.2 "Beelitz- bauungsplan wird gebilligt. 8. Bebauungsplan "Lessingstraße Heilstätten westlich der Landesstraße 3. Der Beitrittsbeschluss zur Erfüllung HsNr. 14", Stadt Beelitz, OT Fichten- 88 an der Bahn", 2. Änderung, Teil- der Maßgaben ist der höheren Ver- walde - Aufstellungsbeschluss bereich 13.2 - Nord, Stadt Beelitz, GT waltungsbehörde nachzuweisen. Beschlusstext: 187/14/2021 Beelitz-Heilstätten - Abwägungsbe- Nach deren Bestätigung sind Sat- 1. Die Stadtverordnetenversammlung schluss der Stadt Beelitz beschließt die Auf- Beschlusstext: 189/14/2021 zungsbeschluss und die Erteilung stellung des Bebauungsplans Die Auswertung der Stellungnahmen der Genehmigung ortsüblich bekannt „Lessingstraße HsNr.14“ gemäß § 2 der Behörden und sonstigen Träger öf- zu machen. Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Bau- fentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gesetzbuch für das in der Anlage in BauGB und der Nachbargemeinden Abstimmung: einstimmig angenommen einer Größe von 1.200 m² dargestell- gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Stel- te Gebiet in der Gemarkung Fichten- lungnahmen der Öffentlichkeit im Rah- 13. Bebauungsplan "Nürnbergstraße walde. Der räumliche Geltungsbe- men der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Süd" der Stadt Beelitz, OT Beelitz - reich umfasst das Flurstück 245 der BauGB werden zur Kenntnis genom- Beitrittsbeschluss zur Genehmigung Flur 4 der Gemarkung Fichtenwalde. men. Die Abwägungen werden be- und erneuter Satzungsbeschluss 2. Der Bebauungsplan wird im be- schlossen. Beschlusstext: 192/14/2021 schleunigten Verfahren nach § 13 b Abstimmung: einstimmig angenommen 1. Mit Schreiben vom 14.09.2021 hat BauGB (Einbeziehung von Außen- der Fachdienst Öffentliches Recht
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Nr. 10/ 20. Jahrgang 24. NOVEMBER 2021, SEITE 7 des Landkreises Potsdam-Mittelmark für den GT Schönefeld (Satzung nach § 16. Änderung Beschluss der Stadtver- den Bebauungsplan „Nürnbergstraße 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB) in der Fassung ordnetenversammlung Nr. 190/9/09 Süd“ mit Maßgaben genehmigt (Az.: Oktober 2021 als Satzung. Die 1. Ände- zum Abschluss eines Erbbaupachtver- 06/21). Die Stadtverordnetenver- rung betrifft die Grundstücke der Gemar- trages im OT Schlunkendorf, Gemar- sammlung beschließt den Maßgaben kung Schönefeld, Flur 2, Flurstücke kung Schlunkendorf, Flur 1, Flurst. 70, der Genehmigung beizutreten. 71 auf Verkauf nach dem Sachen- 119/2 (tlw.), 137 (tlw.), 138 (tlw.), 139/1, 2. Die Stadtverordnetenversammlung 139/2, 139/3 (tlw.), 139/4 (tlw.), 148 rechtsbereinigungsgesetz an den Ge- beschließt den Bebauungsplan (tlw.), 145/1, 145/2 (tlw.) sowie 146 bäudeeigentümer „Nürnbergstraße Süd“ der Stadt Bee- (tlw.). Die Begründung wird zur Kennt- Beschlusstext: 195/14/2021 litz, OT Beelitz, bestehend aus der nis genommen. Der Beschluss 190/9/09 wird dahinge- Planzeichnung (Teil A) und textlichen Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die hend verändert, dass anstelle des Ab- Festsetzungen (Teil B) in der Fassung 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. schlusses eines Erbbaupachtvertrages vom Oktober 2021 gemäß § 10 Abs. 1 4 Nr. 1 BauGB in Kraft zu setzen. einem Verkauf des Grundstücks, zu den BauGB als Satzung. Die Begründung Abstimmung: einstimmig angenommen gleichen Konditionen, zugestimmt wird. zum Bebauungsplan wird gebilligt. Der Miteigentümer ist zwischenzeitlich 3. Der Beitrittsbeschluss zur Erfüllung 15. Beschluss über die Verlängerung verstorben, so dass der Verkauf an den der Maßgaben ist der höheren Ver- der Frist für die Durchführung der hinterbliebenen Eigentümer, nach Wert- waltungsbehörde nachzuweisen. Nach Sanierungsmaßnahme "Historische gutachten vom 10.10.2020, erfolgt. deren Bestätigung sind Satzungsbe- Altstadt Beelitz" bis zum 31.12.2025 Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt schluss und die Erteilung der Geneh- Beschlusstext: 194/14/2021 migung ortsüblich bekannt zu ma- Die Stadtverordnetenversammlung der Claudia Uschner chen. Stadt Beelitz beschließt auf der Grundla- SG Sitzungsdienst Abstimmung: einstimmig angenommen ge des § 142 Abs. 3 Satz 4 i.V. m. § 235 Abs.4 BauGB in der zum Zeitpunkt des 14. 1. Änderung der Satzung über die Beschlusses aktuellen Fassung die Frist Festlegung der Grenzen des im Zusam- für die Durchfüh- menhang bebauten Ortsteils der Stadt rung der Sanie- Wasser- und Abwasserzweckverband Beelitz für den GT Schönefeld rungsmaßnahme „Nieplitz“ in Beelitz sucht (Klarstellungssatzung) nach § 34 Abs. „Historische Alt- 4 Nr. 1 BauGB - Satzungsbeschluss stadt Beelitz“ bis Beschlusstext: 193/14/2021 zum 31.12.2025 zu technische/n Mitarbeiter/in Die Stadtverordnetenversammlung be- verlängern. für Trinkwassernetz und Wasserwerke schließt die 1. Änderung der Satzung Abstimmung: ein- in Festeinstellung. über die Festlegung des im Zusammen- stimmig angenom- hang bebauten Ortsteil der Stadt Beelitz men Vollständige Stellenbeschreibung unter: www.waz-nieplitz.de Sitzungstermine und Sprechzeiten Stadt Beelitz Die Ausschusssitzungen finden jeweils um 18.30 Uhr im Ratssaal, Berliner Ortsteil Buchholz Stadtverordnetenversammlung Straße 202, 14547 Beelitz, als Audiosit- Ortsbeirat Buchholz 14.12.21 zungen statt. Änderungen sind nicht 28.01.21 | 18.03.22 Die Sitzungen finden zur Wahrung der ausgeschlossen und werden in den Be- 06.05.22 | 08.07.22 Abstandsregeln während der Corona- kanntmachungskästen veröffentlicht. Beginn um 19.00 Uhr in der Gaststätte Pandemie im Tiedemannsaal, Clara- „Drei Linden“, Chausseestr. 104, 14547 Zetkin-Str. 16, 14547 Beelitz, statt. Be- Buchholz. Änderungen werden rechtzei- ginn jeweils um 18.30 Uhr. Änderungen sind nicht ausgeschlossen und werden in Ortsteil Beelitz tig bekanntgegeben. Ortsbeirat Beelitz den Bekanntmachungskästen veröffent- licht. 01.12.21 Ortsteil Fichtenwalde Sprechstunde des Ortsvorstehers Die Sitzung findet als Audiositzung um 06.12.21 Hauptausschuss: 06.12.2021 18.30 Uhr, zur Wahrung der Abstands- jeweils von 17 bis 18 Uhr im Hans- regeln während der Corona-Pandemie Grade-Haus, Am Markt 1A. Ausschuss für Finanzen, Wirt- im Ratssaal, Berliner Straße 202, 14547 Mario Wagner, Ortsvorsteher schaft und Entwicklungsfragen Beelitz, statt. Änderungen sind nicht 30.11.21 ausgeschlossen und werden in den Be- kanntmachungskästen veröffentlicht. Ortsteil Zauchwitz Jacqueline Borrmann Ortsbeirat Zauchwitz/Körzin Ausschuss für Soziales, Bildung Ortsvorsteherin 31.03.22 (Café Kirschbaum Körzin) und Kultur: 07.12.21 30.06.22 (DGH Zauchwitz) Die Sprechstunde der Ausschuss für Umwelt, Energie Ortsvorsteherin Beelitz wird nach Beginn jeweils um 19.00 Uhr und Nachhaltigkeit: 02.12.21 telefonischer Voranmeldung Änderungen sind nicht ausgeschlossen, durchgeführt: 0174 3346692 bitte beachten Sie die öffentlichen Aus- hänge. Ende des amtlichen Teils
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Nr. 10/ 20. Jahrgang 24. NOVEMBER 2021, SEITE 8 Institution/Anschrift Sprechzeit/Ansprechpartner/Telefonnummer Beratungszentrum Potsdam-Mittelmark, in Beelitz Clara-Zetkin-Straße 196 (Telefon Vorwahl: Beelitz (033204) Allg. soz. Beratung u. Wohnraumberatung Raum 001, Frau Kaminski, Mi 13 - 16.30 Uhr (617625) Pflegeberatung - kostenlose Information zu allen Fragen Raum 002, Fr. Schwalm/Fr. Litsche, Mi 13 - 16.30 Uhr (617633) Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Raum 002, Frau Schütze, Do 9.00 - 12.00 Uhr (617633) Soz.-Psych. Dienst - Psychosoziale Beratung Raum 003, Frau Kapelle, Do 9.00 - 12.00 Uhr (617638) Soz.-Päd. Beratung und Unterstützung f. Eltern, Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene …. Raum 003, Fr. Seidlitz, jeden Die./Monat 13 - 18 Uhr (617638) Sozialberatung des Pflegestützpunktes Raum 003, Fr. Koch, Mi 13 - 16.30 Uhr (617638) Amb. Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete Raum 001, Fr. Sacharow, Do 8.30-17 Uhr (617625) Beratungsstelle für Überschuldete, Schuldner- u. Insolvenz Beratung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen Raum 003, Frau Borrmann, Mi 9.00 - 11.00 Uhr 0178-2118340 Migrationsberatung Raum 001, Frau Löffler, jed. 1. u. 4. Fr./Monat 9-14 Uhr (617625) Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle Raum 004, Frau Jankowski, Fr. 9 - 13 Uhr od. n. Vereinb. (617625) AWO-Beratungsstelle in Beelitz Clara-Zetkin-Str. 196, Beelitz, Raum 001 jed. 1. u. 3. Die./Monat, 9 - 18 Uhr, Frau Stümer - Schuldnerberatung nur nach Vereinbarung, 03327-5737280 Do 8.30-17 Uhr, Frau Sacharow, 033204-617625 - Amb. Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete jed. 1. Fr/Monat 9 - 12 Uhr, Frau Löffler, 033204-617625 - Migrationsberatungsstelle jed. 4. Fr/Monat 9 - 14 Uhr, Frau Löffler, 033204-617625 DIE JOHANNITER, Regionalverband , P-M-Fläming Bürozeit 7—16 Uhr, 24 Std. erreichbar, Tel.: 6285-0 Trebbiner Straße 22, 14547 Beelitz - ambulanter Pflegedienst - Frau Sommerfeld, Tel. 6285-15 - Behindertenfahrdienst / Krankenbeförderung - Herr Wodarz, Tel. 6285-13 und 14 - Hausnotruf - Frau Neubacher, Tel. 6285-11 Mieterbund e.V., Tel. 03328 / 3367470, Vor-Ort nur nach Anfrage Schiedsstelle, Berliner Str. 202, 14547 Beelitz Nur auf schriftlichen Antrag Begegnungshaus, Berliner Straße 27 Montag, Mittwoch, Freitag ab 14.00 Uhr Beelitzer Tafel, Kleiderkammer (Bekleidung f. Bedürftige) Montag-Freitag 10 - 15 Uhr, Tel. 61719 „Feeling“ Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Frau Wladasch, täglich von 8 bis 18 Uhr, Tel. 033204-42177 Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Bürozeit Mo-Fr. 7.00 - 16.00 Uhr, Tag u. Nacht: 033204/61012 Pflegeteam Harmony, Berliner Str. 189 Seniorenzentrum „ Negendanks Land“ Nürnbergstr. 38a 033204-320116, Pflegedienstltg. 033204-320117, Tagespflege 033204-320159 Caritas Schwangerschaftsberatung Vorübergehend: 0177/2737189 Schwangerschaft.michendorf@caritas-brandenburg.de Caritas Erziehungs– und Familienberatung Informationen unter 0331/710298 zu folgenden Zeiten: Michendorf, Langerwischer Str. 27 A Mo 11-16 Uhr, Di-Do 9-14 Uhr MEGmbH Teltow, Schwangerschafts– und Schwanger- Fr. G. Klotzek, 1. und 3. Donnerstag, 13.00 - 16.00 Uhr schaftskonfliktberatung Ärztehaus, Trebbiner Str. 22 Tel. 033204/50100 oder 03328/427258, Terminvereinbarung Koordinatorin f. Freiwilligenarbeit & Bürgerengagement in Steffi Wiesner, Tel. 033841/4495-17, FAX: 033841/4495-18, Potsdam-Mittelmark (AAfV PM e.V.) e-mail: freiwillig-pm@aafv.de, Beratungszentrum im Fläming-Bahnhof Internet: www.freiwilligenarbeit-pm.de Am Bahnhof 11, 14806 Belzig Termine in Beelitz nach Vereinbarung Seniorenbeirat Frau Ranneberg, Tel. 033204/33627, täglich Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde Friedhofs- und Gemeindebüro, Kirchplatz 1, Tel. 033204-42352 St. Marien - St. Nikolai Bürozeiten: Friedhof: Trebbiner Straße, Beelitz Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag 10.00 - 17.00 Uhr Selbsthilfegruppe Frauen Krebs - Gruppe Beelitz Treffen jeden 1. Montag im Monat um 16.00 Uhr, Offene Gruppe auch für Männer im Tiedemannsaal, Clara-Zetkin-Str.; Beelitz Info unter der Rufnummer 033204-40065 und 61111 Selbsthilfegruppe Parkinson Beelitz-Heilstätten Jeden 4. Montag, 15.00 Uhr im Unterrichtsräume der Akademie f. Sozial- und Gesundheitsberufe GmbH im Fachkrankenhaus für Bewegungsstörungen/Parkinson, Beelitz-Heilstätten, Str. n. Fich- tenwalde 16 Selbsthilfegruppe Schlaganfall Beelitz-Heilstätten Jeden 4. Dienstag, 17.00 Uhr im Konferenzraum (Raum 348) der Neurologischen Rehabilitationsklinik Beelitz-Heilstätten, Paracel- susring 6a Selbsthilfegruppen zum erfragen bei AWO KIS Frau Polkowski 03328-3539154, Reha-Klinik Beelitz-Heilstätten Paracelsusweg 6a Beratung jeden 4. dienstags 17:00 - 18.30 Uhr
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