Amtsblatt für die Stadt Beelitz

 
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Amtsblatt für die Stadt Beelitz
Amtsblatt
                     für die Stadt Beelitz
              Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Beelitz mit Informationsteil

20. Jahrgang                                   Beelitz, den 24. November 2021                                            Nr. 10

                                Inhaltsverzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen
Seite 1:   Information zu den Beelitzer Nachrichten               Seite 4:   Klarstellungssatzung GT Beelitz-Schönefeld
Seite 2:   Schulanmeldung Grundschule Fichtenwalde                Seite 4:   Impressum
Seite 2:   Schulanmeldung Diesterweg-Grundschule Beelitz          Seite 5:   Sanierungsmaßnahme „Historische Altstadt Beelitz“
Seite 2:   Information Waldbesitzer                               Seite 5    Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
Seite 3:   B-Plan Nr. 13-1 „Reha Nord“ GT Beelitz Heilstät-       Seite 7:   Sitzungstermine
           ten                                                    Seite 7:   Stellenausschreibung WAZN

Liebe Beelitzerinnen,                       überflüssig erschien.
                                            Gegenüber der Unteren Kommunalauf-
                                                                                        Tages– und Wochenendzeitungen mehr
                                                                                        aus unserer Stadt berichtet wird. Aller-
liebe Beelitzer,                            sicht hat besagter Stadtverordneter da-     dings ist da in den vergangenen Jahren
                                            raufhin die generelle Praxis hinterfragt,   eine große Lücke entstanden. Die haben
erstmals seit 30 Jahren erhalten Sie Ihre   unsere Bürger mit einem eigenen Stadt-      wir zu kompensieren versucht, damit
Beelitzer Nachrichten nicht mehr frisch     blatt über Neuigkeiten aus dem Rathaus      unsere Bürgerinnen und Bürger auch
gedruckt zusammen mit dem Amtsblatt         sowie das Geschehen in den Vereinen         weiterhin auf dem Laufenden sind - und
frei Haus, sondern nur in digitaler Form,   und das Leben in den Kitas und Schulen      damit unsere Vereine, Kitas und Schu-
gegebenenfalls zum selbst Ausdrucken.       zu informieren. Denn laut einem Urteil      len über ihre wertvolle Arbeit berichten
Es ist ein Schritt, zu dem wir uns          des Bundesgerichtshofes, auf welches er     können, die einer Tageszeitung viel-
schweren Herzens entschlossen haben         sich bezieht, dürften Kommunen „zwar        leicht nicht immer so berichtenswert
und den wir nicht freiwillig gegangen       amtliche Mitteilungen veröffentlichen       erscheint.
sind. Wir möchten damit aber einen - im     und Bürgerinnen und Bürger über Vor-
Falle weiterer Printveröffentlichungen -    haben der Kommunalverwaltung und            Vor allem ältere Bürgerinnen und Bür-
sicherlich anstehenden Rechtsstreit um-     der Gemeindevertretung unterrichten,        ger, die sich in den Beelitzer Nachrich-
gehen.                                      jedoch nicht presseähnlich über das ge-     ten informieren, haben nun leider das
                                            sellschaftliche Leben in der Gemeinde       Nachsehen. Wir können nur hoffen,
Was ist der Anlass? Wie Sie vielleicht      berichten“.                                 dass die meisten von ihnen die Möglich-
wissen, gibt es Menschen in Beelitz, die                                                keit haben — wenn sie es möchten —
unsere Arbeit äußerst ablehnend be-         Was das konkret bedeutet und inwieweit      sich diese Ausgabe auszudrucken oder
trachten und regelmäßig übergeordnete       sich ein Urteil, welches sich auf einen     von Kindern oder Enkeln ausdrucken zu
Stellen anrufen, um diese Arbeit über-      Fall in Süddeutschland bezieht, übertra-    lassen. Wir werden sicher mittelfristig
prüfen zu lassen. Das hat natürlich seine   gen lässt, muss nun erst einmal erörtert    eine Lösung finden, um Ihnen die Infor-
Berechtigung und ist an sich auch un-       werden. Wir möchten dem Ergebnis            mationen aus Beelitz und den Ortsteilen
problematisch, obwohl es aber auch Zeit     nicht vorgreifen und verzichten daher       auch wieder in gedruckter Form zu-
kostet, wenn wir als Verwaltung zusätz-     als Konsequenz bis auf Weiteres auf den     gänglich zu machen. Ob wir das dann
lich zu Beschluss– und Genehmigungs-        Druck unseres Stadtblattes - womit eine     als Stadt leisten oder sich vielleicht ein
verfahren immer wieder die Rechtmä-         „Presseähnlichkeit“ also ganz objektiv      anderer Herausgeber findet, wird sich
ßigkeit unserer Arbeit für diese Stadt      ausgeschlossen wird.                        zeigen.
nachweisen müssen. Die Verzögerung
des Freibadneubaus am Wasserturm ist        Allerdings fragen wir uns schon, wie        Sicher ist aber: Wenn wir jetzt nichts
ein gutes Beispiel dafür.                   wir als Stadt die Pflicht, Verwaltungs-     ändern, wird auch die ständige Stichelei
                                            handeln transparent zu gestalten, erfül-    weitergehen. Und dafür fehlt uns in An-
Nun hat jemand, der in Beelitz auch         len sollen, wenn zugleich so enge Gren-     betracht der wirklich wichtigen Aufga-
politische Verantwortung trägt, Be-         zen gesetzt werden. In dem Fall, auf den    ben, die für Beelitz anstehen, schlicht-
schwerde im Hinblick auf die Beelitzer      sich der Stadtverordnete bezieht, hatte     weg die Zeit.
Nachrichten eingelegt, nachdem ein von      ein Medienunternehmen geklagt gehabt,
ihm eingereichter Leserbrief - der als
„Brief an die Stadtverordneten“ betitelt
                                            weil es seinen Anspruch auf exklusive
                                            Berichterstattung gefährdet sah. Davon
                                                                                        Herzliche Grüße,
war - nicht abgedruckt wurde. Diesen        kann bei uns in Beelitz nicht die Rede      Ihre Redaktion der
„Brief“ hatte er bereits an die Stadtver-
ordneten verteilt und er war auch Teil
                                            sein: Veröffentlichungen, ob im Internet
                                            oder in den Beelitzer Nachrichten, ge-
                                                                                        Beelitzer Nachrichten
der Niederschrift, weshalb uns eine zu-     hen zeitgleich, zumeist im Vorfeld, den
                                                                                        Unser Stadtblatt finden Sie als E-Paper
sätzliche Veröffentlichung in den Bee-      lokalen Medien im Umkreis als Presse-
                                                                                        im PDF-Format auf www.beelitz.de/
litzer Nachrichten, zumal es einiger        mitteilung zu. Wir würden uns sogar
                                                                                        beelitzer_nachrichten
Richtigstellungen bedurft hätte, als        ausdrücklich wünschen, dass in den
Amtsblatt für die Stadt Beelitz
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ                     Nr. 10/ 20. Jahrgang                            24. NOVEMBER 2021, SEITE 2

         Schulanmeldungen 2022/2023
Grundschule Fichtenwalde                       Diesterweg Grundschule
 (Grundschule mit flexibler Eingangsphase)             Beelitz                          Achtung Waldbesitzer und
Sehr geehrte Eltern,
                                             Clara-Zetkin-Str. 197a | 14547 Beelitz     Eigentümer von Bäumen!
wir freuen uns bereits auf das erste Ken-    Tel.: 033204 – 42207
nenlernen unserer zukünftigen Schulan-       Fax: 033204 – 42290                        Der Niederschlagsmangel der vergan-
fänger.                                      www.grundschule-beelitz.de                 genen Jahre macht es Schädlingen
                                             Email: gs_beelitz@hotmail.com              leicht, sich auf den Bäumen einzunis-
Am 01. August 2022 beginnt die Schul-                                                   ten. Sie sorgen dafür, dass Bäume in
pflicht für alle Kinder, die bis zum 30.     Sehr geehrte Eltern,                       kurzer Zeit absterben und umstürzen.
September 2022 das sechste Lebensjahr        bald ist es soweit. Die Schulpflicht be-   Auch gibt es viele Bäume mit gravie-
vollenden. Kinder, die in der Zeit vom       ginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2022   renden Schäden im Wurzel-, Stamm-
01. Oktober 2022 bis 31. Dezember            das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1.   bzw. Kronenbereich, ausgelöst durch
2022 das sechste Lebensjahr vollenden,       August 2022.                               Trockenheit, durch Pilzbefall oder
können auf Antrag der Eltern in die                                                     durch Totholz. Baumschäden nehmen
Schule aufgenommen werden.                   Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis     in den vergangenen Jahren stetig zu,
                                             zum 31.12. das 6. Lebensjahr vollenden,    dies bedeutet eine Gefahr für den Ver-
Unsere Schulanmeldungen finden               werden auf Antrag der Eltern zu Beginn     kehr.
unter Beachtung der geltenden Hygie-         des Schuljahres in die Schule aufgenom-
neregeln                                     men.                                       Um die Verkehrssicherheit zu gewähr-
am Montag, dem 10. 01. 2022                                                             leisten, kontrollieren die Straßenwär-
von 08:15 Uhr bis 13:00 Uhr                  Wir bieten folgende Zeiten für die         ter:innen regelmäßig den zum Landes-
                                             jeweiligen Kitas an:                       betrieb gehörenden Baumbestand an
am Dienstag, dem 11. 01. 2022                Montag, 10.01.2022                         Bundes- und Landesstraßen. Sollten sie
von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr                  8.30 – 12.00 Uhr Kita „Kinderland“         dabei im Einzelfall auch Schäden an
                                             14.00 – 18.00 Uhr Kita „Sonnenschein“,     Bäumen feststellen, die zum Bestand
am Donnerstag, dem 13. 01. 2022              „Storchennest“ und „Landwichtel“           privater Waldbesitzer:innen gehören,
von 08:15 Uhr bis 16:30 Uhr                                                             werden die Eigentümer:innen, sofern
                                             Dienstag, 11.01.2022                       bekannt, benachrichtigt und dazu auf-
statt.                                       8.30 - 12.00 Uhr Kita „Sonnenschein“,      gefordert, umgehend zu handeln.
                                             „Storchennest“ und „Landwichtel“
Für die Einzugsbereiche Fichtenwalde,        14.00 – 18.00 Uhr Kita „Kinderland“        Ist Gefahr im Verzug, sind die Straßen-
Busendorf, Klaistow, Kanin und Heil-                                                    meistereien berechtigt, unverzüglich
stätten erfolgt die Terminvergabe über       Mittwoch, 12.01.2022                       eine sogenannte Ersatzvornahme ein-
ausgehängte Listen in der Kita „Kaniner      8.30 - 13.00 Uhr „Kita am Park“            zuleiten. Das heißt, die Risikobäume
Zwerge“ und in der Kita „Borstel“. Al-                                                  werden durch die Straßenmeisterei
ternativ kann ein Termin auch über un-       Donnerstag, 13.01.2022                     oder durch beauftragte Fachunterneh-
ser Sekretariat, Tel.: 033206 61160 ver-     8.30 - 12.00 Uhr Kita „Kinderland“         men gefällt und das Holz verbleibt vor
einbart werden.                              14.00 – 18.00 Uhr „Kita am Park“           Ort. Die Kosten für diese Maßnahme
                                             Bitte vereinbaren Sie mit dem Sekretari-   werden dem Eigentümer in Rechnung
Ich bitte Sie, zur Anmeldung mit Ih-         at der Grundschule unter 033204-42207      gestellt.
rem Kind in unsere Schule zu kom-            einen Termin zur Schulanmeldung. Die
men und folgende Unterlagen mitzu-           Termine werden jeweils im 15 Minuten-      Die privaten Waldbesitzer müssen sich
bringen:                                     Takt vergeben. Beachten Sie bitte die      darüber im Klaren sein, dass sie für
- Geburtsurkunde                             geltenden Hygieneregeln in dem Schul-      Unfälle haftbar gemacht werden, die
- Impfausweis (Masernnachweis)               gebäude.                                   von umgestürzten Bäumen oder herab-
- Bestätigung zur Teilnahme an der                                                      fallenden Ästen verursacht worden
  Sprachstandfeststellung durch die Kita     Bei der Schulanmeldung (mit Ihrem          sind. Sie haben die Pflicht, die Bäume
- ggf. eine Vollmacht zur Anmeldung          Kind) sind die Geburtsurkunde des Kin-     in ihrem Bestand regelmäßig von
  zum Schulbesuch, wenn nicht alle           des, die Teilnahmebescheinigung an der     Fachleuten begutachten zulassen. Das
  Erziehungsberechtigen an dem Termin        Sprachstandsfeststellung     vorzulegen    gilt auch für Bäume in der zweiten und
  teilnehmen können                          sowie die „Erklärung zum Sorgerecht“.      dritten Reihe entlang von Straßen. Tie-
                                             Sollte zur Schulanmeldung nur ein Er-      fer im Wald stehende Bäume können
Für die erste Elternversammlung wird es      ziehungsberechtigter erscheinen, bringen   Dominoeffekte auslösen und andere
eine gesonderte Einladung geben.             Sie bitte die „Vollmacht zur Anmeldung     Bäume mitreißen, wenn sie umstürzen.
                                             zum Schulbesuch“ mit.
Mit freundlichen Grüßen                                                                 Bei Fragen helfen die Kolleg:innen vor
                                             Eltern, die ihre Kinder vom Schulbesuch    Ort in den regional zuständigen Stra-
Ines Mülhens-Hackbarth                       zurückstellen lassen möchten, bitten       ßenmeistereien des Landesbetriebs
Schulleiterin                                wir zur Schulanmeldung am Mittwoch,        Straßenwesen sowie in den Oberförste-
                                             den 26.01.2022 von 14.00 bis 18.00 Uhr.    reien des Landesbetriebs Forst Bran-
Grundschule Fichtenwalde                     Bitte vereinbaren Sie unter 033204-        denburg gerne weiter.
Berliner Straße 111                          42207 einen Termin.                        Steffen Streu, Pressesprecher
14547 Beelitz OT Fichtenwalde                Mit freundlichen Grüßen                    Landesstraßenbetrieb      Straßenwesen
                                             A.Chrzanowski                              Brandenburg
                                             Schulleiterin
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ                 Nr. 10/ 20. Jahrgang                           24. NOVEMBER 2021, SEITE 3

                           Öffentliche Bekanntmachung
           Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des
    Bebauungsplans Nr. 13-1 „Reha-Nord“ der Stadt Beelitz, GT Beelitz-Heilstätten
Die Stadtverordnetenversammlung          wird im beschleunigten Verfahren von     oder während der Dienststunden zur
der Stadt Beelitz hat in ihrer öffent-   der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4        Niederschrift abgegeben werden. Die
lichen Sitzung am 24.08.2021 ein         BauGB, von dem Umweltbericht nach §      Stellungnahmen sind in die abschließen-
Änderungsverfahren des Bebau-            2a BauGB und von der Angabe nach § 3     de Abwägung der öffentlichen und pri-
                                         Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten        vaten Belange gegeneinander und unter-
ungsplans Nr. 13-1 „Reha-Nord“ im        umweltbezogener Informationen verfüg-    einander einzubeziehen. Es wird darauf
beschleunigten Verfahren nach §          bar sind, abgesehen.                     hingewiesen, dass nicht fristgerecht
13a BauGB „Bebauungspläne der                                                     abgegebene Stellungnahmen bei der
Innenentwicklung“ eingeleitet.           Die öffentliche Auslegung erfolgt vom    Beschlussfassung über die Satzung un-
                                              02.12.2021 bis einschließlich       berücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich des                      07.01.2022
Entwurfs der Änderung des Bebau-                                                  Schriftliche Stellungnahmen richten Sie
ungsplans umfasst eine Teilfläche        im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner   bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bau-
des Flurstücks 375 der Flur 2 in der     Straße 202, 14547 Beelitz, Oberge-       amt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz
Gemarkung Beelitz. Das Plangebiet        schoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort     oder per E-Mail an peterek@beelitz.de.
besitzt eine Größe von ca. 24.750        der Auslegung) während der Dienststun-
m².                                      den                                      Die Verarbeitung personenbezogener
                                                                                  Daten erfolgt auf Grundlage des § 3
Der Änderungsbereich bezieht sich Montag, Mittwoch, Donnerstag                    BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1
                                       von 8:30 bis 12:00 Uhr und                 Buchst. e DSGVO und dem Branden-
auf das denkmalgeschützte Be- 13:00 bis 16:00 Uhr,                                burgischen Datenschutzgesetz. Sofern
standsgebäude und Baugebiet der Dienstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und               Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender-
historischen                Männer- 13:00 bis 18:00 Uhr und                       angaben abgeben, erhalten Sie keine
Lungenheilstätte (Gebäude B 3). Mit Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr                Mitteilung über das Ergebnis der Prü-
einer neu gefassten textlichen Fest- sowie nach telefonischer Vereinbarung        fung. Weitere Informationen entnehmen
setzung werden die allgemein zuläs- unter (033204) 391 97. Auskünfte wer-         Sie bitte dem Formblatt Informations-
sigen Nutzungsarten für dieses Bau- den in Zimmer 112 erteilt.                    pflichten bei der Erhebung von Daten
gebiet neu bestimmt. Die Vollge-                                                  im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili-
schosszahl wird dem baulichen Be- Die Auslegungsunterlagen werden auch            gung nach BauGB (Art. 13 DSGVO),
stand und der Definition der Bran- online unter www.geoportal-beelitz.de          welches mit ausliegt.
denburgischen Bauordnung folgend veröffentlicht.
                                                                             Beelitz, den 11.11.2021
auf vier zulässige Geschosse ange- Sie haben die Möglichkeit, sich an der
passt. Für das als Sondergebiet „B Planung zu beteiligen. Während der Bernhard Knuth
3“ neu bezeichnete Areal verbleibt Auslegungsfrist können Stellungnahmen Bürgermeister
der Schwerpunkt der zulässigen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich
Nutzungen weiterhin auf
verschiedenen den Ge-              Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-1 „Reha Nord“
sundheitspark     Beelitz
ergänzenden Funktionen.

Die bereits im Zeitraum
vom 01.07.2021 bis ein-
schließlich 02.08.2021 er-
folgte öffentliche Ausle-
gung des Entwurfs der Än-
derung des Bebauungsplans
Nr. 13-1 „Reha-Nord“ der
Stadt Beelitz in der Fassung
vom Mai 2021 wird auf-
grund einer fehlerhaften
Bekanntmachung auf der
Internetseite der Stadt Bee-
litz wiederholt.

Der Entwurf der Änderung
des Bebauungsplans Nr. 13-
1 „Reha-Nord“ der Stadt
Beelitz in der Fassung vom
November              2021
(Planzeichnung mit Begrün-
dung) wird gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch öffentlich
ausgelegt. Nach den Maßga-
ben des Baugesetzbuches
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ                    Nr. 10/ 20. Jahrgang                               24. NOVEMBER 2021, SEITE 4

                           Öffentliche Bekanntmachung
   1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang
             bebauten Ortsteils der Stadt Beelitz für den GT Schönefeld
                nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung)
Bekanntmachungsanordnung
Der Bürgermeister der Stadt Beelitz
macht gemäß Verordnung über die öf-
fentliche Bekanntmachung von Satzun-
gen und sonstigen ortsrechtlichen Vor-
schriften in den Gemeinden, Ämtern
und Landkreisen (Bekanntmachungs-
verordnung – BekanntmV) vom 01.
Dezember 2000, zuletzt geändert durch
Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Okto-
ber 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29 die
nachstehende 1. Änderung der Satzung
über die Festlegung der Grenzen des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils der
Stadt Beelitz für den GT Schönefeld
nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
(Klarstellungssatzung), beschlossen in
öffentlicher Sitzung der Beelitzer Stadt-
verordnetenversammlung                am
02.11.2021, bekannt.

Hinweis: Die Planzeichnung der Sat-
zungsänderung mit einer ergänzenden
Begründung wird in der Stadtverwal-
tung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße
202, 14547 Beelitz während der Dienst-
stunden zur Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen
Auskunft erteilt.

Beelitz, 09. November 2021
gez. Bernhard Knuth
Bürgermeister

Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Beelitz hat in ihrer öffentlichen
Sitzung am 02.11.2021 die 1. Änderung
der Satzung über die Festlegung der
Grenzen des im Zusammenhang bebau-          ner Wegs und westlich des Riebener          148 (tlw.), 145/1, 145/2 (tlw.) sowie 146
ten Ortsteil der Stadt Beelitz für den GT   Damms. Die Fläche wird im Süden             (tlw.) in den satzungsgemäßen Innenbe-
Schönefeld nach § 34 Abs. 4 Nr. 1           durch das vorwiegend unbebaute, pri-        reich einbezogen. Der Geltungsbereich
BauGB       (Klarstellungssatzung) be-      vate Gartenland begrenzt und liegt voll-    folgt nunmehr der tatsächlich vorhande-
schlossen.                                  ständig außerhalb des Landschafts-          nen Bebauung.
                                            schutzgebiets „Wittbrietzener Feldflur“.
Die in den Geltungsbereich der Satzung      Mit der 1. Änderung wird eine ca.           Beelitz, 09. November 2021
einzubeziehende 1. Änderung bezieht         11.000 qm große Fläche der Flurstücke       gez. Bernhard Knuth
sich räumlich auf die Bebauung südlich      119/2 (tlw.), 137 (tlw.), 138 (tlw.),       Bürgermeister
der Beelitzer Chaussee sowie des Riebe-     139/1, 139/2, 139/3 (tlw.), 139/4 (tlw.),

                                            Verantwortlich für den Inhalt: Bern-        in der Stadtverwaltung, Hauptamt.
      IMPRESSUM:                            hard Knuth, Bürgermeister. Das              Für nicht gelieferte Zeitungen kann
                                            Amtsblatt (Auflage: 6.500 Expl.) er-        nur Ersatz eines Einzelexemplares
        Amtsblatt                           scheint in der Regel monatlich kos-         im Rahmen der Auflagenhöhe ge-
  für die Stadt Beelitz                     tenlos für die Haushalte der Stadt          fordert werden. Weitergehende An-
Herausgeber ist die Stadt Beelitz,          Beelitz, die über einen von außen           sprüche, insbesondere auf Scha-
vertreten durch den Bürgermeister;          erreichbaren Briefkasten verfügen.          densersatz, sind ausdrücklich ausge-
14547 Beelitz, Berliner Str. 202, Tel.      Kostenlose Exemplare für die Haus-          schlossen. Druckfehler und Irrtümer
033204-391-0, Fax: 033204-39135,            halte der Stadt, Einsicht in alte Aus-      sind nicht ausgeschlossen.
e-mail: stadtverwaltung@beelitz.de.         gaben,     Kopien,    Kaufexemplare         Satz: C. Uschner,
Internet: www.beelitz.de                    (1,00 Euro/Stück) und Abonnements           Druck: TASTOMAT GmbH
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ                    Nr. 10/ 20. Jahrgang                             24. NOVEMBER 2021, SEITE 5

                           Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss über die Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierungsmaß-
             nahme „Historische Altstadt Beelitz “ bis zum 31.12.2025
Bekanntmachungsanordnung                    bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf   Benennung einer Frist – beschlossen
Der Bürgermeister der Stadt Beelitz         Verlangen Auskunft erteilt.                und     mit   Bekanntmachung      am
macht gemäß Verordnung über die öf-                                                    05.10.1994 in Kraft gesetzt. Die Sat-
fentliche Bekanntmachung von Satzun-        Beelitz, 09. November 2021                 zung wurde im Amtsblatt Nr. 01/15.
gen und sonstigen ortsrechtlichen Vor-      gez. Bernhard Knuth                        Jahrgang am 27. Januar 2016 erneut
schriften in den Gemeinden, Ämtern          Bürgermeister                              bekanntgemacht. Somit wäre die Sanie-
und Landkreisen (Bekanntmachungs-                                                      rungssatzung gemäß § 235 Abs. 4
verordnung – BekanntmV) vom 01.             Beschluss über die Verlängerung der        BauGB spätestens zum 31.12.2021 auf-
Dezember 2000, zuletzt geändert durch       Frist für die Durchführung der Sanie-      zuheben.
Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Okto-       rungsmaßnahme „Historische Alt-
ber 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29 die     stadt Beelitz “ bis zum 31.12.2025         Die Sanierungsmaßnahme „Historische
nachstehende Verlängerung der Frist für     Die Stadtverordnetenversammlung der        Altstadt Beelitz“ ist noch nicht abge-
die Durchführung der Sanierungsmaß-         Stadt Beelitz hat in ihrer öffentlichen    schlossen. Die im Rahmen der Gesamt-
nahme „Historische Altstadt Beelitz“ bis    Sitzung am 02. November 2021, auf der      maßnahme geplanten Sanierungsmaß-
zum 31.12.2025, auf der Grundlage des       Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 i.V.     nahmen können auch nicht bis zum
§ 142 Abs. 3 Satz 4 i.V. m. § 235 Abs.4     m. § 235 Abs.4 BauGB in der zum Zeit-      31.12.2021 vollständig umgesetzt wer-
BauGB in der zum Zeitpunkt des Be-          punkt des Beschlusses aktuellen Fas-       den. Um die Sanierungsmaßnahme in
schlusses aktuellen Fassung, beschlos-      sung, die Verlängerung der Frist für die   einem geordneten Verfahren und mit
sen in öffentlicher Sitzung der Beelitzer   Durchführung der Sanierungsmaßnahme        ausreichender finanzieller Absicherung
Stadtverordnetenversammlung           am    „Historische Altstadt Beelitz“ bis zum     abschließen zu können, ist eine Verlän-
02.11.2021, bekannt.                        31.12.2025 beschlossen.                    gerung der Frist bis zum 31.12.2025
                                                                                       erforderlich.
Hinweis: Die Satzungsbegründung wird        Die Satzung über die förmliche Festle-
in der Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt,     gung       des        Sanierungsgebietes   Beelitz, 09. November 2021
Berliner Straße 202, 14547 Beelitz wäh-     „Historische Altstadt Beelitz“ wurde am    gez. Bernhard Knuth
rend der Dienststunden zur Einsicht         10.05.1993 durch die Stadtverordneten-     Bürgermeister
                                            versammlung der Stadt Beelitz – ohne

                                 Öffentliche Bekanntmachung
                Beschlüsse der 14. Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2021
1. Bestätigung der Tagesordnung des         Grundschule, der Grundschule Fichten-      im Falle der Beendigung des Landes-
öffentlichen Teils der 14. Sitzung der      walde sowie der Oberschule Beelitz.        projektes.
Stadtverordnetenversammlung                 Abstimmung: einstimmig angenommen.         Abstimmung: einstimmig angenommen
Beschlusstext: 179/14/2021                  4. Beauftragung des Bürgermeisters
Der Tagesordnung des öffentlichen           zur Fortführung des Projektes              6. Bebauungsplan „Reesdorf - Woh-
Teils der 14. Sitzung der Stadtverordne-    "Gesundheitsfachkraft an den Schu-         nen am Waldrand“, Stadt Beelitz, OT
tenversammlung wird ohne Änderung           len"                                       Reesdorf
zugestimmt.                                 Beschlusstext: 182/14/2021                 Beschlusstext: 184/14/2021:
Abstimmung: einstimmig angenommen           Die Stadtverordnetenversammlung be-        Abstimmung zum Antrag, die Be-
                                            auftragt den Bürgermeister bei den zu-     schlussvorlage zurückzustellen.
2. Bestätigung der Niederschrift des        ständigen Ministerien und dem Land-        Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt
öffentlichen Teils der 13. Sitzung der      kreis Potsdam-Mittelmark die Notwen-
Stadtverordnetenversammlung                 digkeit der Projektfortführung zu erklä-   Beschlusstext: 185/14/2021
Beschlusstext: 180/14/2021                  ren und auf eine Entscheidung zur Fi-      1. Die Stadtverordnetenversammlung
Der geänderten Niederschrift des Öf-        nanzierung zu drängen.                        der Stadt Beelitz beschließt die Auf-
fentlichen Teils der 13. Sitzung der        Abstimmung: einstimmig angenommen             stellung     des     Bebauungsplans
Stadtverordnetenversammlung       wird                                                    „Reesdorf- Wohnen am Waldrand“
zugestimmt.                                 5. Schulgesundheitsfachkraft an den           gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit
Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt         Grundschulen Beelitz und Fichten-             § 8 Baugesetzbuch für das in der
                                            walde sowie der Oberschule Beelitz            Anlage in einer Größe von 29.681
3. Antrag der Fraktion UKB/ CDU:            Beschlusstext: 183/14/2021                    m² dargestellte Gebiet in der Gemar-
Weiterführung der Beschäftigung der         Die Stadtverordnetenversammlung be-           kung Reesdorf. Der räumliche Gel-
Schulgesundheitsfachkräfte an den           schließt den Abschluss eines Träger-          tungsbereich umfasst das Flurstück
Beelitzer Schulen – Prüfung der Finan-      schaftsvertrages zwischen der Stadt Be-       370 teilweise der Flur 6 der Gemar-
zierung/ Kofinanzierung ab 01/2022          elitz und der AWO zum Einsatz der             kung Reesdorf, wobei ca. 8.000 m2
Beschlusstext: 181/14/2021                  bisherigen Schulgesundheitsfachkräfte         für eine Nutzung als Wohnbau-
Die Stadtverwaltung prüft die Finanzie-     in dem bisherigen Leistungsumfang in          grundstücke und die Differenz zur
rung/ Kofinanzierung ab 01/2022 zur         den Grundschulen Beelitz und Fichten-         Gesamtgeltungsbereichsgröße in der
Weiterbeschäftigung der Schulgesund-        walde sowie an der Oberschule Beelitz         Größe von ca.21.681 m2 als Wald-
heitsfachkräfte an der Diesterweg –
                                                                                                           (Fortsetzung auf Seite 6)
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ                   Nr. 10/ 20. Jahrgang                             24. NOVEMBER 2021, SEITE 6

(Fortsetzung von Seite 5)                     bereichsflächen in das beschleunigte    11. Bebauungsplan Nr. 13.2 "Beelitz-
   fläche mit Aufwertungspotenzial            Verfahren) erstellt und das Planver-    Heilstätten westlich der Landesstraße
   vorgesehen sind.                           fahren im vereinfachten Verfahren       88 an der Bahn", 2. Änderung, Teil-
2. Der Bebauungsplan wird im be-              nach § 13 BauGB durchgeführt. Ei-       bereich 13.2 - Nord, Stadt Beelitz, GT
   schleunigten Verfahren nach § 13 b         ne Umweltprüfung wird nicht durch-      Beelitz-Heilstätten - Satzungsbe-
   BauGB (Einbeziehung von Außen-             geführt, ein Umweltbericht gem. § 2     schluss
   bereichsflächen in das beschleunigte       a BauGB wird nicht erstellt.            Beschlusstext: 190/14/2021
   Verfahren) erstellt und das Planver-    3. Im Rahmen des vereinfachten Ver-        1. Die Stadtverordnetenversammlung
   fahren im vereinfachten Verfahren          fahrens gem. § 13 BauGB wird von           beschließt den Bebauungsplan Nr.
   nach § 13 BauGB durchgeführt. Ei-          einer frühzeitigen Unterrichtung und       13.2 „Beelitz-Heilstätten westlich
   ne Umweltprüfung wird nicht durch-         Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB,          der Landesstraße 88 an der Bahn“, 2.
   geführt, ein Umweltbericht gem. § 2        der Beteiligung der Öffentlichkeit         Änderung, Teilbereich 13.2 - Nord,
   a BauGB wird nicht erstellt.               und der Beteiligung der Behörden           Stadt      Beelitz,  GT     Beelitz-
3. Im Rahmen des vereinfachten Ver-           und sonstigen Trägern öffentlicher         Heilstätten, bestehend aus der Plan-
   fahrens gem. § 13 BauGB wird von           Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB              zeichnung (Teil A) und textlichen
   einer frühzeitigen Unterrichtung und       abgesehen.                                 Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10
   Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB,       4. Ziel und Zweck des Bebauungsplans          Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Be-
   der Beteiligung der Öffentlichkeit         ist die Ausweisung einer Wohnbau-          gründung zum Bebauungsplan wird
   und der Beteiligung der Behörden           fläche.                                    gebilligt.
   und sonstigen Trägern öffentlicher      Abstimmung: einstimmig angenommen          2. Der Bebauungsplan ist gemäß § 10
   Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB                                                         Abs. 2 BauGB der höheren Verwal-
   abgesehen                               9. Bebauungsplan "An der Busendor-            tungsbehörde zur Genehmigung
4. Ziel und Zweck des Bebauungsplans       fer Dorfstraße", Stadt Beelitz, OT            einzureichen.
   ist die Ausweisung von Wohnbau-         Busendorf - Aufstellungsbeschluss          3. Satzungsbeschluss und Genehmi-
   flächen.                                Beschlusstext: 188/14/2021                    gung sind ortsüblich bekannt zu ma-
Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt        1. Die Stadtverordnetenversammlung            chen.
                                               der Stadt Beelitz fasst den Aufstel-   Abstimmung einstimmig angenommen
7. Bebauungsplan "Erweiterung Be-              lungsbeschluss des Bebauungsplanes
triebsstandort der Firma STARBAU"              „An der Busendorfer Dorfstraße“,       12. Bebauungsplan "Wohnbebauung
OT Salzbrunn - Aufstellungsbe-                 Stadt Beelitz, OT Busendorf im Ver-    Trebbiner Straße" der Stadt Beelitz,
schluss                                        fahren nach § 13b BauGB – Einbe-       OT Beelitz - Beitrittsbeschluss zur
Beschlusstext: 186/14/2021                     ziehung von Außenbereichsflächen       Genehmigung und erneuter Satzungs-
Die Stadtverordnetenversammlung be-            in das beschleunigte Verfahren. Der    beschluss
schließt die Aufstellung des Bebauungs-        Geltungsbereich des Bebauungspla-      Beschlusstext: 191/14/2021
plans „Erweiterung Betriebsstandort der        nes umfasst das Flurstück 126/2 der    1. Mit Schreiben vom 08.09.2021 hat
Firma STARBAU“ gemäß § 2 Abs. 1 in             Flur 2 der Gemarkung Busendorf.           der Fachdienst Öffentliches Recht
Verbindung mit § 8 Baugesetzbuch               Der Geltungsbereich beinhaltet eine       des      Landkreises        Potsdam-
(BauGB) für das in der Anlage darge-           Fläche von ca. 5.800 m².                  Mittelmark den Bebauungsplan
stellte Gebiet in der Gemarkung Salz-      2. Ziel und Zweck des Bebauungsplans          „Wohnbebauung Trebbiner Straße“
brunn. Der räumliche Geltungsbereich           ist die Schaffung der planungsrecht-      mit Maßgaben genehmigt (Az.:
umfasst die Flurstücke 131 teilweise           lichen Voraussetzungen zur Errich-        04/21). Die Stadtverordnetenver-
und 294 teilweise in der Flur 2 der Ge-        tung von Einfamilienhäusern.              sammlung beschließt den Maßgaben
markung Salzbrunn mit einer Größe von      3. Der Aufstellungsbeschluss wird             der Genehmigung beizutreten.
ca. 1.940 m2. Im Rahmen der Bebau-             nach § 13b BauGB – Einbeziehung        2. Die Stadtverordnetenversammlung
ungsplanaufstellung wird eine Umwelt-          von Außenbereichsflächen in das           beschließt    den    Bebauungsplan
prüfung gemäß § 2Abs. 4 BauGB                  beschleunigte Verfahren – durchge-        „Wohnbebauung Trebbiner Straße“
durchgeführt und ein Umweltbericht             führt. Die Aufstellung im beschleu-       der Stadt Beelitz, OT Beelitz, beste-
gemäß § 2 a BauGB erstellt.                    nigten Verfahren erfolgt ohne             hend aus der Planzeichnung (Teil A)
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist          Durchführung einer Umweltprüfung          und textlichen Festsetzungen (Teil
die Ausweisung als Gewerbegebietsflä-          nach § 2 Abs. 4 BauGB.                    B) in der Fassung vom Oktober
che.                                       Abstimmung: einstimmig angenommen             2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Abstimmung: einstimmig angenommen.                                                       Satzung. Die Begründung zum Be-
                                           10. Bebauungsplan Nr. 13.2 "Beelitz-          bauungsplan wird gebilligt.
8. Bebauungsplan "Lessingstraße            Heilstätten westlich der Landesstraße      3. Der Beitrittsbeschluss zur Erfüllung
HsNr. 14", Stadt Beelitz, OT Fichten-      88 an der Bahn", 2. Änderung, Teil-           der Maßgaben ist der höheren Ver-
walde - Aufstellungsbeschluss              bereich 13.2 - Nord, Stadt Beelitz, GT        waltungsbehörde       nachzuweisen.
Beschlusstext: 187/14/2021                 Beelitz-Heilstätten - Abwägungsbe-            Nach deren Bestätigung sind Sat-
1. Die Stadtverordnetenversammlung         schluss
   der Stadt Beelitz beschließt die Auf-   Beschlusstext: 189/14/2021                    zungsbeschluss und die Erteilung
   stellung     des     Bebauungsplans     Die Auswertung der Stellungnahmen             der Genehmigung ortsüblich bekannt
   „Lessingstraße HsNr.14“ gemäß § 2       der Behörden und sonstigen Träger öf-         zu machen.
   Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Bau-       fentlicher Belange nach § 4 Abs. 2
   gesetzbuch für das in der Anlage in     BauGB und der Nachbargemeinden             Abstimmung: einstimmig angenommen
   einer Größe von 1.200 m² dargestell-    gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Stel-
   te Gebiet in der Gemarkung Fichten-     lungnahmen der Öffentlichkeit im Rah-      13. Bebauungsplan "Nürnbergstraße
   walde. Der räumliche Geltungsbe-        men der Beteiligung nach § 3 Abs. 2        Süd" der Stadt Beelitz, OT Beelitz -
   reich umfasst das Flurstück 245 der     BauGB werden zur Kenntnis genom-           Beitrittsbeschluss zur Genehmigung
   Flur 4 der Gemarkung Fichtenwalde.      men. Die Abwägungen werden be-             und erneuter Satzungsbeschluss
2. Der Bebauungsplan wird im be-           schlossen.                                 Beschlusstext: 192/14/2021
   schleunigten Verfahren nach § 13 b      Abstimmung: einstimmig angenommen          1. Mit Schreiben vom 14.09.2021 hat
   BauGB (Einbeziehung von Außen-                                                        der Fachdienst Öffentliches Recht
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ                      Nr. 10/ 20. Jahrgang                                24. NOVEMBER 2021, SEITE 7

   des Landkreises Potsdam-Mittelmark       für den GT Schönefeld (Satzung nach §     16. Änderung Beschluss der Stadtver-
   den Bebauungsplan „Nürnbergstraße        34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB) in der Fassung     ordnetenversammlung Nr. 190/9/09
   Süd“ mit Maßgaben genehmigt (Az.:        Oktober 2021 als Satzung. Die 1. Ände-    zum Abschluss eines Erbbaupachtver-
   06/21). Die Stadtverordnetenver-         rung betrifft die Grundstücke der Gemar-  trages im OT Schlunkendorf, Gemar-
   sammlung beschließt den Maßgaben         kung Schönefeld, Flur 2, Flurstücke       kung Schlunkendorf, Flur 1, Flurst. 70,
   der Genehmigung beizutreten.                                                       71 auf Verkauf nach dem Sachen-
                                            119/2 (tlw.), 137 (tlw.), 138 (tlw.), 139/1,
2. Die     Stadtverordnetenversammlung      139/2, 139/3 (tlw.), 139/4 (tlw.), 148    rechtsbereinigungsgesetz an den Ge-
   beschließt     den     Bebauungsplan     (tlw.), 145/1, 145/2 (tlw.) sowie 146     bäudeeigentümer
   „Nürnbergstraße Süd“ der Stadt Bee-      (tlw.). Die Begründung wird zur Kennt-    Beschlusstext: 195/14/2021
   litz, OT Beelitz, bestehend aus der      nis genommen.                             Der Beschluss 190/9/09 wird dahinge-
   Planzeichnung (Teil A) und textlichen    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die  hend verändert, dass anstelle des Ab-
   Festsetzungen (Teil B) in der Fassung    1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs.    schlusses eines Erbbaupachtvertrages
   vom Oktober 2021 gemäß § 10 Abs. 1       4 Nr. 1 BauGB in Kraft zu setzen.         einem Verkauf des Grundstücks, zu den
   BauGB als Satzung. Die Begründung        Abstimmung: einstimmig angenommen         gleichen Konditionen, zugestimmt wird.
   zum Bebauungsplan wird gebilligt.                                                  Der Miteigentümer ist zwischenzeitlich
3. Der Beitrittsbeschluss zur Erfüllung     15. Beschluss über die Verlängerung verstorben, so dass der Verkauf an den
   der Maßgaben ist der höheren Ver-        der Frist für die Durchführung der hinterbliebenen Eigentümer, nach Wert-
   waltungsbehörde nachzuweisen. Nach       Sanierungsmaßnahme           "Historische gutachten vom 10.10.2020, erfolgt.
   deren Bestätigung sind Satzungsbe-       Altstadt Beelitz" bis zum 31.12.2025      Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt
   schluss und die Erteilung der Geneh-     Beschlusstext: 194/14/2021
   migung ortsüblich bekannt zu ma-         Die Stadtverordnetenversammlung der Claudia Uschner
   chen.                                    Stadt Beelitz beschließt auf der Grundla- SG Sitzungsdienst
Abstimmung: einstimmig angenommen           ge des § 142 Abs. 3 Satz 4 i.V. m. § 235
                                            Abs.4 BauGB in der zum Zeitpunkt des
14. 1. Änderung der Satzung über die        Beschlusses aktuellen Fassung die Frist
Festlegung der Grenzen des im Zusam-        für die Durchfüh-
menhang bebauten Ortsteils der Stadt        rung der Sanie-         Wasser- und Abwasserzweckverband
Beelitz für den GT Schönefeld               rungsmaßnahme           „Nieplitz“ in Beelitz sucht
(Klarstellungssatzung) nach § 34 Abs.       „Historische Alt-
4 Nr. 1 BauGB - Satzungsbeschluss           stadt Beelitz“ bis
Beschlusstext: 193/14/2021                  zum 31.12.2025 zu         technische/n Mitarbeiter/in
Die Stadtverordnetenversammlung be-         verlängern.               für Trinkwassernetz und Wasserwerke
schließt die 1. Änderung der Satzung        Abstimmung: ein-          in Festeinstellung.
über die Festlegung des im Zusammen-        stimmig angenom-
hang bebauten Ortsteil der Stadt Beelitz    men                           Vollständige Stellenbeschreibung unter:
                                                                                     www.waz-nieplitz.de

                      Sitzungstermine und Sprechzeiten
           Stadt Beelitz                    Die Ausschusssitzungen finden jeweils
                                            um 18.30 Uhr im Ratssaal, Berliner
                                                                                                Ortsteil Buchholz
Stadtverordnetenversammlung                 Straße 202, 14547 Beelitz, als Audiosit-       Ortsbeirat Buchholz
                14.12.21                    zungen statt. Änderungen sind nicht                      28.01.21 | 18.03.22
Die Sitzungen finden zur Wahrung der        ausgeschlossen und werden in den Be-                     06.05.22 | 08.07.22
Abstandsregeln während der Corona-          kanntmachungskästen veröffentlicht.            Beginn um 19.00 Uhr in der Gaststätte
Pandemie im Tiedemannsaal, Clara-                                                          „Drei Linden“, Chausseestr. 104, 14547
Zetkin-Str. 16, 14547 Beelitz, statt. Be-                                                  Buchholz. Änderungen werden rechtzei-
ginn jeweils um 18.30 Uhr. Änderungen
sind nicht ausgeschlossen und werden in
                                                    Ortsteil Beelitz                       tig bekanntgegeben.
                                            Ortsbeirat Beelitz
den Bekanntmachungskästen veröffent-
licht.
                                                          01.12.21                          Ortsteil Fichtenwalde
                                                                                           Sprechstunde des Ortsvorstehers
                                            Die Sitzung findet als Audiositzung um                       06.12.21
Hauptausschuss: 06.12.2021                  18.30 Uhr, zur Wahrung der Abstands-           jeweils von 17 bis 18 Uhr im Hans-
                                            regeln während der Corona-Pandemie             Grade-Haus, Am Markt 1A.
Ausschuss für Finanzen, Wirt-               im Ratssaal, Berliner Straße 202, 14547        Mario Wagner, Ortsvorsteher
schaft und Entwicklungsfragen               Beelitz, statt. Änderungen sind nicht
30.11.21                                    ausgeschlossen und werden in den Be-
                                            kanntmachungskästen veröffentlicht.                Ortsteil Zauchwitz
                                            Jacqueline Borrmann                            Ortsbeirat Zauchwitz/Körzin
Ausschuss für Soziales, Bildung             Ortsvorsteherin                                31.03.22 (Café Kirschbaum Körzin)
und Kultur: 07.12.21                                                                       30.06.22 (DGH Zauchwitz)
                                                   Die Sprechstunde der
Ausschuss für Umwelt, Energie                Ortsvorsteherin Beelitz wird nach             Beginn jeweils um 19.00 Uhr
und Nachhaltigkeit: 02.12.21                   telefonischer Voranmeldung                  Änderungen sind nicht ausgeschlossen,
                                              durchgeführt:  0174 3346692                 bitte beachten Sie die öffentlichen Aus-
                                                                                           hänge.

                                     Ende des amtlichen Teils
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ                      Nr. 10/ 20. Jahrgang                               24. NOVEMBER 2021, SEITE 8

Institution/Anschrift                                         Sprechzeit/Ansprechpartner/Telefonnummer
Beratungszentrum Potsdam-Mittelmark, in Beelitz               Clara-Zetkin-Straße 196 (Telefon Vorwahl: Beelitz (033204)
Allg. soz. Beratung u. Wohnraumberatung                       Raum 001, Frau Kaminski, Mi 13 - 16.30 Uhr                (617625)
Pflegeberatung - kostenlose Information zu allen Fragen       Raum 002, Fr. Schwalm/Fr. Litsche, Mi 13 - 16.30 Uhr     (617633)
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung                  Raum 002, Frau Schütze, Do 9.00 - 12.00 Uhr               (617633)
Soz.-Psych. Dienst - Psychosoziale Beratung                   Raum 003, Frau Kapelle, Do 9.00 - 12.00 Uhr              (617638)
Soz.-Päd. Beratung und Unterstützung f. Eltern, Kinder, Ju-
gendliche und junge Erwachsene ….                             Raum 003, Fr. Seidlitz, jeden Die./Monat 13 - 18 Uhr         (617638)
Sozialberatung des Pflegestützpunktes                         Raum 003, Fr. Koch, Mi 13 - 16.30 Uhr                        (617638)
Amb. Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete             Raum 001, Fr. Sacharow, Do 8.30-17 Uhr                       (617625)
Beratungsstelle für Überschuldete, Schuldner- u. Insolvenz
Beratung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen         Raum 003, Frau Borrmann, Mi 9.00 - 11.00 Uhr             0178-2118340
Migrationsberatung                                            Raum 001, Frau Löffler, jed. 1. u. 4. Fr./Monat 9-14 Uhr      (617625)
Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle                Raum 004, Frau Jankowski, Fr. 9 - 13 Uhr od. n. Vereinb.       (617625)
AWO-Beratungsstelle in Beelitz
Clara-Zetkin-Str. 196, Beelitz, Raum 001                      jed. 1. u. 3. Die./Monat, 9 - 18 Uhr, Frau Stümer
- Schuldnerberatung                                           nur nach Vereinbarung, 03327-5737280
                                                              Do 8.30-17 Uhr, Frau Sacharow, 033204-617625
- Amb. Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete           jed. 1. Fr/Monat 9 - 12 Uhr, Frau Löffler, 033204-617625
- Migrationsberatungsstelle                                   jed. 4. Fr/Monat 9 - 14 Uhr, Frau Löffler, 033204-617625

DIE JOHANNITER, Regionalverband , P-M-Fläming                 Bürozeit 7—16 Uhr, 24 Std. erreichbar, Tel.: 6285-0
Trebbiner Straße 22, 14547 Beelitz
- ambulanter Pflegedienst                                     - Frau Sommerfeld, Tel. 6285-15
- Behindertenfahrdienst / Krankenbeförderung                  - Herr Wodarz, Tel. 6285-13 und 14
- Hausnotruf                                                  - Frau Neubacher, Tel. 6285-11

Mieterbund e.V.,                                              Tel. 03328 / 3367470, Vor-Ort nur nach Anfrage
Schiedsstelle, Berliner Str. 202, 14547 Beelitz               Nur auf schriftlichen Antrag
Begegnungshaus, Berliner Straße 27                            Montag, Mittwoch, Freitag ab 14.00 Uhr
Beelitzer Tafel, Kleiderkammer (Bekleidung f. Bedürftige)     Montag-Freitag 10 - 15 Uhr, Tel. 61719

„Feeling“ Häusliche Kranken- und Seniorenpflege               Frau Wladasch, täglich von 8 bis 18 Uhr, Tel. 033204-42177

Häusliche Kranken- und Seniorenpflege                         Bürozeit Mo-Fr. 7.00 - 16.00 Uhr, Tag u. Nacht: 033204/61012
Pflegeteam Harmony, Berliner Str. 189
Seniorenzentrum „ Negendanks Land“ Nürnbergstr. 38a           033204-320116, Pflegedienstltg. 033204-320117,
                                                              Tagespflege 033204-320159
Caritas Schwangerschaftsberatung                              Vorübergehend: 0177/2737189
                                                              Schwangerschaft.michendorf@caritas-brandenburg.de
Caritas Erziehungs– und Familienberatung                      Informationen unter 0331/710298 zu folgenden Zeiten:
Michendorf, Langerwischer Str. 27 A                           Mo 11-16 Uhr, Di-Do 9-14 Uhr

MEGmbH Teltow, Schwangerschafts– und Schwanger-               Fr. G. Klotzek, 1. und 3. Donnerstag, 13.00 - 16.00 Uhr
schaftskonfliktberatung Ärztehaus, Trebbiner Str. 22          Tel. 033204/50100 oder 03328/427258, Terminvereinbarung

Koordinatorin f. Freiwilligenarbeit & Bürgerengagement in     Steffi Wiesner, Tel. 033841/4495-17, FAX: 033841/4495-18,
Potsdam-Mittelmark (AAfV PM e.V.)                             e-mail: freiwillig-pm@aafv.de,
Beratungszentrum im Fläming-Bahnhof                           Internet: www.freiwilligenarbeit-pm.de
Am Bahnhof 11, 14806 Belzig                                   Termine in Beelitz nach Vereinbarung

Seniorenbeirat                                                Frau Ranneberg, Tel. 033204/33627, täglich

Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde                   Friedhofs- und Gemeindebüro, Kirchplatz 1, Tel. 033204-42352
St. Marien - St. Nikolai                                      Bürozeiten:
Friedhof: Trebbiner Straße, Beelitz                           Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag 10.00 - 17.00 Uhr

Selbsthilfegruppe Frauen Krebs - Gruppe Beelitz               Treffen jeden 1. Montag im Monat um 16.00 Uhr,
Offene Gruppe auch für Männer                                 im Tiedemannsaal, Clara-Zetkin-Str.; Beelitz
                                                              Info unter der Rufnummer 033204-40065 und 61111

Selbsthilfegruppe Parkinson Beelitz-Heilstätten               Jeden 4. Montag, 15.00 Uhr im Unterrichtsräume der Akademie f.
                                                              Sozial- und Gesundheitsberufe GmbH im Fachkrankenhaus für
                                                              Bewegungsstörungen/Parkinson, Beelitz-Heilstätten, Str. n. Fich-
                                                              tenwalde 16
Selbsthilfegruppe Schlaganfall Beelitz-Heilstätten            Jeden 4. Dienstag, 17.00 Uhr im Konferenzraum (Raum 348) der
                                                              Neurologischen Rehabilitationsklinik Beelitz-Heilstätten, Paracel-
                                                              susring 6a
Selbsthilfegruppen zum erfragen bei AWO KIS                   Frau Polkowski 03328-3539154,
Reha-Klinik Beelitz-Heilstätten Paracelsusweg 6a              Beratung jeden 4. dienstags 17:00 - 18.30 Uhr
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