Amtsblatt für die Stadt Oberhausen
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Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Pressestelle Stadt Oberhausen 15. April 2021 Rathaus 46042 Oberhausen Amtsblatt 7/2021 stadt oberhausen Stichwort: Amtliche Bekanntmachungen A 42 Ausbau von AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Der dort Planfeststellung für den A 42 Ausbau von angegebene externe Link führt auf das Beteiligungsportal AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord von „Tetraeder“, über das die Planunterlagen eingesehen wer- Betriebs-km 26+000 bis Betriebs-km den können. 30+750, einschließlich weiterer hiermit im Aufgrund des aktuellen COVID-19-Infektionsgeschehens Zusammenhang stehender Folgemaß- und der daraus resultierenden Einschränkungen kann nahmen sowie landschaftspflegerischer eine Einsichtnahme in die Planunterlagen bei der Stadt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Oberhausen nicht gewährleistet werden. Sofern eine Ein- dem Gebiet sichtnahme in die Planunterlagen über die Internetseite der Bezirksregierung Münster nicht möglich ist, werden - der Stadt Bottrop, Gemarkung Bottrop, Flur 122, 123, die Planunterlagen bei Bedarf anderweitig zur Verfügung 124, 168, 169, 170, 171, 174 gestellt. In diesem Fall ist die Bezirksregierung Münster - der Stadt Essen unter Tel: 0251 411-0 oder per E-Mail an • Gemarkung Vogelheim, Flur 018, 043 poststelle@brms.nrw.de zur Anforderung der Unterlagen • Gemarkung Karnap, Flur 006 zu kontaktieren. • Gemarkung Altenessen, Flur 001 - der Stadt Oberhausen, Gemarkung Osterfeld, Darüber hinaus sind der Inhalt der Bekanntmachung und Flur 036 die auszulegenden Unterlagen gemäß § 20 UVPG auch über das zentrale Internetportal unter www.uvp- Vorhabenträgerin: verbund.de zugänglich. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt Die Autobahn GmbH des Bundes der auf der oben genannten Internetseite zur Einsicht- Niederlassung Westfalen - Außenstelle Bochum nahme eingestellten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 S. 2 UVPG Philippstraße 3 i. V. m. § 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG NRW i. V. m. § 3 44803 Bochum PlanSiG). vormals: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regional- Die Planunterlagen enthalten aus Gründen des niederlassung Ruhr Datenschutzes keine Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbar- Hinweis: Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt er natürlicher Personen; diese sind verschlüsselt (Name die Ausführung von Aufgaben der Straßenbaulast im und Anschrift der Eigentümer der betroffenen Grund- Sinne des § 3 FStrG mit Wirkung zum 01.01.2021 und tritt stücke werden nicht genannt). In den Planunterlagen wer- gem. § 10 Abs. 2 Fernstraßen-Überleitungsgesetz den die betroffenen Grundstücke nur mit Kataster- (FernstrÜG) in laufende Vergabe- und Gerichtsverfahren angaben bezeichnet. Der Schlüssel kann bei Nachweis sowie in sonstige Verfahren und Rechtspositionen ein eines berechtigten Interesses bei der jeweiligen (vgl. Art 90 Abs. 2 GG, Art 143e Abs. 1 GG i. V. m. Kommune und bei der Bezirksregierung Münster eingese- FernstrÜG und Infrastrukturgesellschaftserrichtungsge- hen werden setz). 1. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung der Auslegungsfrist, Westfalen hat für das o. a. Bauvorhaben die bis zum 18.06.2021 einschließlich, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § bei der Bezirksregierung Münster, 48128 Münster 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes oder bei der Stadt Oberhausen, Technisches Rathaus, (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Bereich 5-6/Mobilität, Bahnhofstraße 66, 46145 Ober- Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein- hausen, Einwendungen gegen den Plan schriftlich er- Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. heben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erken- Für das Vorhaben ist gemäß dem Gesetz über die nen lassen. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Anlage 1, Nr. 14.3 als Schnellstraße gemäß § 6 UVPG eine Die Schriftform kann wie folgt durch eine besondere Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. elektronische Form ersetzt werden: Mit Erlass des Ministeriums für Verkehr des Landes • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2020 wurde die Bezirks- sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die regierung Münster als zuständige Planfeststellungs- De-Mail-Adresse lautet: behörde bestimmt. poststelle@brms-nrw.de-mail.de, • durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) sowie die für mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elek- den Plan erstellten Gutachten stehen gemäß § 3 des tronische Poststelle der Behörde. Die E-Mail- Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Pla- Adresse lautet: poststelle@brms.sec.nrw.de. nungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) im Zeitraum vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021 einschließlich INHALT auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter Amtliche Bekanntmachungen www.brms.nrw.de/go/verfahren → Planfeststellungsverfahren Straße Seite 115 bis 129 115
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 Grundsätzlich sind Einwendungen gemäß § 73 Abs. 4 Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der S. 1 VwVfG NRW bzw. § 21 Abs. 1 UVPG schriftlich rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwen- oder zur Niederschrift einzulegen. Die Abgabe von Er- dungen verzichten (§ 17a Nr. 1 FStrG). klärungen zur Niederschrift wird hiermit für dieses Anhörungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 PlanSiG Findet ein Erörterungstermin statt, wird er vorher orts- ausgeschlossen, da die Abgabe einer Niederschrift üblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. nicht für den gesamten Zeitraum vom 19.04.2021 bis bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, 18.06.2021 gewährleistet werden kann. Statt einer Er- von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 klärung zur Niederschrift kann gemäß § 4 Abs. 2 Satz VwVfG NRW). 1 PlanSiG die Abgabe von elektronischen Erklärungen über das Beteiligungsportal „Tetraeder“ erfolgen. Das Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und Portal ist erreichbar über folgenden Link: des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrich- tigungen vorzunehmen, so können diese Benachrich- www.brms.nrw.de/go/verfahren → tigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt Planfeststellungsverfahren Straße werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG NRW). Stichwort: A 42 Ausbau von AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwen- schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. dungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG NRW). Einwendungen und Stellungnahmen von Ver- Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem einigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NRW). Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt Dieser Einwendungsausschluss beschränkt sich bei werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die des Erörterungstermins beendet. Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. auf dieses Verwaltungsverfahren. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form verviel- am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entste- fältigter gleichlautender Texte eingereicht werden hende Kosten werden nicht erstattet. (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unter- 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der schrift versehenen Seite deutlich sichtbar und leserlich ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertre- Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, ter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Vertreter werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 1 und 2 VwVfG NRW). 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Ferner wird die Anhörungsbehörde gleichförmige Ein- Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustel- gaben insoweit unberücksichtigt lassen, als Unter- lung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellung- zeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 S. 3 VwVfG nahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Be- kanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 NRW). Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 S. 1 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung und der Hinweis VwVfG NRW). auf die Präklusion (§ 73 Abs. 4 S. 3 und 5 VwVfG NRW) dienen auch der Benachrichtigung 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit a) der nach landesrechtlichen Vorschriften im gegeben wird, den Plan einzusehen (§ 73 Abs. 3 VwVfG NRW) treten die Anbaubeschränkungen nach Rahmen des § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsge- setzes anerkannten Vereine sowie § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeit- b) der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese punkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufs- für den Umweltschutz einsetzen und nach in an- recht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a deren gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung Abs. 6 FStrG). von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten 8. Es wird darauf hingewiesen, vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), • dass die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie für von der Auslegung des Plans. Äußerungen und Nachfragen zuständige Behörde die Bezirksregierung Münster, hier das 3. In der Regel findet ein Erörterungstermin statt, bei Verkehrsdezernat, ist, dem die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit der Trägerin • dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie Planfeststellungsbeschluss entschieden wird, denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, mündlich erörtert. • dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterla- gen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den 116
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß §§ 18 • dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 16 Abs. 1 und 19 Abs. 1 UVPG ist und UVPG notwendigen Angaben enthalten. Straßenbau – Regionalniederlassung Ruhr Anlage 1 Allgemein verständliche, Landschaft + Siedlung nichttechnische Zusammenfassung AG Anlage 2 Tabellarische Lesehilfe und Landschaft + Siedlung ergänzende Unterlage zum UVP- AG Bericht 9 Landschaftspflegerische Landschaft + Siedlung Maßnahmen AG 17 Immissionstechnische Untersuchungen 17.1 Schalltechnische Untersuchung: Landesbetrieb Erläuterungsbericht und Straßenbau – Berechnung Regionalniederlassung Ruhr Anlage 1 Ergebnisbericht zur Landesbetrieb Verkehrsuntersuchung: Straßenbau – Schalltechnische Abwägung Regionalniederlassung Ruhr 17.3 Luftschadstoffgutachten Simu PLAN – Ingenieurbüro für Nummerische Simulation 18 Wassertechnische Untersuchungen 18.6 Fachbeitrag zur EG- Froelich & Sporbeck Wasserrahmenrichtlinie (EG- GmbH & Co. KG WRRL) 19 Umweltfachliche Untersuchungen 19.1 Landschaftspflegerische Begleitplan L + S Landschaft + (LBP) Siedlung AG 19.2 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Landschaft + Siedlung (Stufe II), inkl. Faunistisches AG Gutachten 19.3 Umweltverträglichkeitsuntersuchung Landschaft + Siedlung (UVU) AG 19.4 Störfallgutachten UCON GmbH 22 Verkehrsuntersuchung Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG 117
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 9. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorhabenträger 12.11.2019 (ergänzt am 10.02.2020) als Satzung nach § 17 Abs. 2 FStrG die Möglichkeit hat, eine vor- beschlossen. läufige Anordnung zu beantragen, in der vorberei- tende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau Gesetzliche Grundlage ist § 10 Abs. 1 i. V. m. § 13a oder zur Änderung festgesetzt werden. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), 10. Bei der Durchführung des Anhörungs- und Planfest- zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom stellungsverfahrens werden personenbezogene 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), und § 7 der Gemein- Daten verarbeitet. Gemäß Art. 13 und 14 der Verord- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der nung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 DSGVO) sind die betroffenen Personen hierüber zu (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV.NRW.2020, S. „Datenschutzhinweise Planfeststellungsverfahren“ 218b, ber. S. 916). verwiesen, die auf der Internetseite der Bezirksre- gierung Münster unter In gleicher Sitzung hat der Haupt- und Finanzaus- https://www.bezreg-muenster.de/de/datenschutz/25/ schuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - auf index.html aufgerufen werden können. der Grundlage einer Delegierung i.S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW anstelle des Rates der Stadt die dem Oberhausen, 15. April 2021 Bebauungsplan Nr. 746 beigefügte Begründung in der In Vertretung Fassung vom 12.11.2019 (ergänzt am 10.02.2020) als Entscheidungsbegründung beschlossen. Frank Motschull Gesetzliche Grundlage ist § 9 Abs. 8 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Bekanntmachung über den Satzungs- Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. beschluss und das Inkrafttreten des Be- 1728). bauungsplans Nr. 746 - Jägerstraße/ Das Plangebiet umfasst in Gänze die Grundstücke Dachsstraße - Gemarkung Sterkrade, Flur 28, Flurstücke 28, 224, I. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 225, 327, 328, 329, 330, 342, 343, 344, 387, 388, 421, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB 422 sowie 476 (Iltisstraße) und teilweise die Grundstücke Gemarkung Sterkrade, Flur 28, Flurstück Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des 669 (Dachsstraße) sowie Gemarkung Sterkrade, Flur Oberbürgermeisters - hat auf der Grundlage einer 3, Flurstück 823 (Jägerstraße). Delegierung i.S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemein- deordnung (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt in Die genaue Abgrenzung des räumlichen seiner Sitzung am 22.03.2021 den Bebauungsplan Nr. Geltungsbereichs ergibt sich auch aus der nachfol- 746 - Jägerstraße/Dachsstraße - in der Fassung vom genden Abbildung. 118
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 Der Bebauungsplan Nr. 746 - Jägerstraße/ Kalenderjahres, in dem die vorbezeichneten Dachsstraße - liegt mit Begründung vom Tage der Vermögensnachteile eingetreten sind, die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an im Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer 2. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf folgendes Nr. A 004, während der nachstehend genannten hingewiesen: Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Unbeachtlich werden Dienstzeiten: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Verfahrens- und Formvorschriften, Über den Inhalt des Bebauungsplans wird auf 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Verlangen Auskunft erteilt. BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und Während der COVID-19-Pandemie wird im Interesse des Flächennutzungsplans und der Bevölkerung und des Personals der Stadtverwal- tung Oberhausen um eine vorherige Terminverein- 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche barung gebeten. Mängel des Abwägungsvorgangs, Kontaktdaten: wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be- Fachbereich 5-1-40 kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber - Servicestelle Bauleitpläne - der Stadt Oberhausen unter Darlegung des die Bahnhofstraße 66 Verletzung begründenden Sachverhalts geltend 46145 Oberhausen gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB Tel.: 0208 825-2799 oder -2174 beachtlich sind. Die Einsichtnahme ist während der COVID-19- 3. Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung Pandemie nur durch eine Einzelperson möglich. Soll- für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung te zwingend eine Begleitperson erforderlich sein, so ist der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. dies vorher abzusprechen. Der/die Besucher/in hat NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch zum vereinbarten Termin einen Mund-/Nasenschutz Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 zu tragen. Die Abstandsregeln sind einzuhalten. (GV.NRW.2020, S. 916), können Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer II. Bekanntmachungsanordnung gemäß § 2 Abs. 4 Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) es sei denn, Der vom Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteili- a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder gung des Oberbürgermeisters - auf der Grundlage ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde einer Delegierung i.S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 nicht durchgeführt, Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt am 22.03.2021 gefasste Satzungsbeschluss zum b)die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Be- Bebauungsplan Nr. 746 - Jägerstraße/Dachsstraße - stimmung oder der Flächennutzungsplan ist wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 746 gemacht worden, - Jägerstraße/Dachsstraße - gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss Hinweise vorher beanstandet oder 1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- sowie Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in über der Gemeinde vorher gerügt und dabei der Fassung der Bekanntmachung vom die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), über die Entschädigung von III. Bestätigungen und Bekanntmachungsanord- durch den Bebauungsplan eintretenden Vermö- nung des Oberbürgermeisters gemäß § 2 Abs. 3 gensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) Erlöschen entsprechender Entschädigungs- ansprüche wird hingewiesen. Der Inhalt/Wortlaut des papiergebundenen Doku- ments des Bebauungsplans Nr. 746 - Jäger- Hiernach kann der Entschädigungsberechtigte straße/Dachsstraße - stimmt mit dem vom Haupt- und Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürger- bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile meisters - auf der Grundlage einer Delegierung i. S. eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An- von § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW) spruchs dadurch herbeiführen, dass er die anstelle des Rates der Stadt am 22.03.2021 gefassten Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Beschluss überein. Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Ent- schädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner- Es wurde nach den Vorschriften des § 2 Abs. 1 und 2 halb von drei Jahren nach Ablauf des der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung 119
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsver- Grenzen der Flurstücke Nr. 224, 320 und 318; ordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV. NRW. südliche Grenze des Flurstücks Nr. 318; diese Grenze S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch verlängert bis zu einer Parallelen von 8,0 m zur west- Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 739), ver- lichen Grenze des Flurstücks Nr. 384; Parallele von fahren. 8,0 m zur westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 384; rechtwinklig abknickend zum nordwestlichsten Die öffentliche Bekanntmachung wird hiermit ange- Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 321. ordnet. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungs- Oberhausen, 1. April 2021 bereichs ergibt sich auch aus der nachfolgenden Abbildung. Schranz Gesetzliche Grundlage ist § 2 Abs. 1 BauGB in der Oberbürgermeister Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728). Ergänzende Informationen zum Bebauungsplan Nr. 746 - Jägerstraße/Dachsstraße - Interessenten können zur Unterrichtung über die Lage Um die Wiedernutzbarmachung einer brachgefallenen des Plangebiets einen Plan mit den Umringsgrenzen Gewerbefläche für eine angepasste, zeitgemäße Wohn- im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer bauentwicklung zu ermöglichen, werden mit dem Bebau- ungsplan Wohngebiete, Erschließungsanlagen und Nr. A 013, während der Dienstzeiten einsehen. öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Weitergehende Qualitäts-, Ausstattungs-, Herrichtungs- und Erhaltungs- Dienstzeiten: standards der Planung sind in einem den Bebauungsplan Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr und Nr. 746 - Jägerstraße/Dachsstraße - ergänzenden städte- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr baulichen Vertrag i.S.v. § 11 BauGB zwischen der Stadt Oberhausen und dem Projektträger geregelt worden. Im Interesse der Bevölkerung und des Personals der Stadtverwaltung Oberhausen wird während der Da die gesetzlich definierten Voraussetzungen vorlagen, COVID-19-Pandemie um eine vorherige Terminver- wurde ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren im einbarung gebeten. Sinne des § 13a BauGB durchgeführt. Deshalb war gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Kontaktdaten: Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Fachbereich 5-1-40 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von - Konstruktion und Verfahren der Bauleitpläne - der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten Bahnhofstraße 66 umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie 46145 Oberhausen von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a bauleitplaene@oberhausen.de Abs. 1 BauGB abzusehen. Tel.: 0208 825-3265 oder -2498 Weitere Informationen (u. a. Plan und Begründung) sind Die Einsichtnahme ist während der COVID-19- auch im Internet unter Pandemie nur durch eine Einzelperson möglich. Sollte www.o-sp.de/oberhausen/plan/rechtskraft.php abrufbar. zwingend eine Begleitperson erforderlich sein, so ist dies vorher abzusprechen. Der/die Besucher/in hat zum vereinbarten Termin einen Mund-/Nasenschutz Bekanntmachung über den Aufstellungs- zu tragen. Die Abstandsregeln sind einzuhalten. beschluss zum Bebauungsplan Nr. 749 - Steinbrinkstraße - Mit dem Bebauungsplan Nr. 749 werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt: I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Festsetzung von Urbanen Gebieten; - Ausschluss von Nutzungen mit schädlichen Aus- Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung wirkungen wie bordellartige Betriebe, Vergnü- des Oberbürgermeisters - hat auf der Grundlage gungsstätten, Wettbüros, Wettannahmestellen einer Delegierung i.S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 und andere; Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der - Prüfung von Gestaltungsfestsetzungen. Stadt in seiner Sitzung am 22.03.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs Hinweis 5-1 - Stadtplanung - vom 05.02.2021 abgegrenzte und in der Begründung zum Beschluss beschriebene Gemäß § 209 BauGB haben Eigentümer und Besitzer Gebiet beschlossen (Bebauungsplan Nr. 749 zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen - Steinbrinkstraße -). Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 749 umfasst Grundstücke betreten und Vermessungen, Boden- einen Bereich an der Steinbrinkstraße 192 - 196. Es und Grundwasseruntersuchungen oder ähnliche liegt in der Gemarkung Sterkrade, Flur 21, und wird Arbeiten ausführen. wie folgt umgrenzt: Nördliche Grenzen der Flurstücke Nr. 321, 322 und 225; östliche Grenze des Flurstücks Nr. 225; nördliche Grenzen der Flurstücke Nr. 320 und 224; östliche 120
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 II. Bekanntmachungsanordnung gemäß § 2 Abs. 4 verordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV. Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) NRW. S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert Der vom Haupt- und Finanzausschuss - mit Betei- durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. ligung des Oberbürgermeisters - auf der Grundlage 739), verfahren. einer Delegierung i. S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der Die öffentliche Bekanntmachung wird hiermit ange- Stadt am 22.03.2021 gefasste Aufstellungsbeschluss ordnet. zum Bebauungsplan Nr. 749 - Steinbrinkstraße - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Oberhausen, 31. März 2021 II. Bestätigungen und Bekanntmachungsanord- Schranz nung des Oberbürgermeisters gemäß § 2 Abs. 3 Oberbürgermeister Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) Ergänzende Informationen zur Aufstellung des Der Wortlaut der Bekanntmachung des Aufstellungs- Bebauungsplans Nr. 749: beschlusses zum Bebauungsplan Nr. 749 - Stein- brinkstraße - stimmt mit dem vom Haupt- und Finanz- Das im Plangebiet befindliche ehemalige Gästehaus der ausschusses - mit Beteiligung des Oberbürgermeis- Gutehoffnungshütte (GHH) Oberhausen steht seit ters - auf der Grundlage einer Delegierung i. S. von mehreren Jahren leer. Für das Gebäude bestanden Um- § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW) nutzungsinteressen. Derzeit wird ein Abbruch und Neu- anstelle des Rates der Stadt am 22.03.2021 gefassten bau diskutiert. Das Grundstück des ehemaligen Gäste- Beschluss überein. hauses der GHH befindet sich direkt angrenzend an das eingetragene Denkmal „Rathaus Sterkrade“ und damit an Es wurde im Sinne der Vorschriften des § 2 Abs. 1 und stadträumlich bedeutender Stelle. 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmach- ung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungs- Ziel des Bebauungsplans ist es die bestehenden Bebauungs- und Nutzungsstruktur zu bewahren bzw. zur 121
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 Unterstützung der Ziele des integrierten Handlungs- Zudem erfolgt die öffentliche Auslegung der Unter- konzepts und des Einzelhandelskonzepts zu entwickeln. lagen innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist Hierbei ist insbesondere die Erhaltung vorhandener und auch im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches die Entwicklung neuer städtebaulicher Raumkanten von Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66 (Eingang Bedeutung. Ebenfalls soll der Bebauungsplan Aussagen zurzeit nur über den Gebäudeteil D), Erdgeschoss, zur verträglichen Höhenentwicklung enthalten. Gerade Zimmer Nr. A 013, während der nachstehend genannt- diese städtebaulichen Fragestellungen sind besonders en Dienstzeiten: mit Blick auf die Einbindung des eingetragenen Denkmals „Rathaus Sterkrade“ zu sehen. Dienstzeiten: Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Im Hinblick auf die mit dem integrierten Handlungs- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr konzept verfolgten Ziele der Aufwertung des Stadtbildes ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans zu Im Interesse der Bevölkerung und des Personals der prüfen, inwieweit Gestaltungsfestsetzungen hier bei der Stadtverwaltung Oberhausen wird während der Zielerreichung einen Beitrag leisten können. COVID-19-Pandemie um eine vorherige Terminver- einbarung gebeten. Da der im Plangebiet liegende Abschnitt der Steinbrink- straße Teil der Fußgängerzone der Innenstadt von Sterk- Kontaktdaten: rade ist, sollen die Nutzungsstrukturen bewahrt und entsprechend dieser Funktion entwickelt werden. Die Fachbereich 5-1-40 vorhandene und weiterhin zu stärkende Durchmischung - Konstruktion und Verfahren der Bauleitpläne - einer zentrumstypischen Nutzung aus Einzelhandel, Bahnhofstraße 66 Dienstleistungen und Wohnen soll durch die Festsetzung 46145 Oberhausen „Urbane Gebiete (MU)“ erreicht werden. bauleitplaene@oberhausen.de Tel.: 0208 825-3265 oder -2498 Um die Ziele der übergeordneten Planungskonzepte durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 749 zu Die Einsichtnahme ist während der COVID-19- Pandemie nur durch eine Einzelperson möglich. Sollte unterstützen, sollen bestimmte Nutzungsarten, die geeig- zwingend eine Begleitperson erforderlich sein, so ist net wären die positiven Entwicklungen in der Innenstadt von Sterkrade durch die Auslösung von Trading-down- dies vorher abzusprechen. Der/die Besucher/in hat Effekten zu stören (z. B. Wettbüros, Spielhallen oder einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Die Abstands- regeln sind einzuhalten. Bordellnutzungen), durch textliche Festsetzung gesteuert werden. Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen: Weitere Informationen wie u.a. die Abbildung mit der Ab- Umweltbericht grenzung des räumlichen Geltungsbereichs sind im Zur Aufhebung des Fluchtlinienplans wurde eine Um- Internet unter weltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB durch- https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/aufstellung.php zu geführt. Die dabei untersuchten Umweltauswirkungen erhalten. sind im Umweltbericht als Bestandteil der Begrün- dung beschrieben und bewertet worden. Nachfolgend werden die hierin enthaltenen Arten umweltbezogener Bekanntmachung über die öffentliche Informationen nachfolgend nach Themenblöcken Auslegung des aufzuhebenden Fluchtlini- zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert: enplans Nr. 286 - Liricher Straße - Mensch: I. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung • Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion gemäß § 3 (2) BauGB • Verkehrslärm • Gewerblicher Lärm und weitere Immissionen Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des • Risiken für die menschliche Gesundheit (Unfälle, Oberbürgermeisters - hat sich auf der Grundlage einer Katastrophen und Seveso-III-Richtlinie) Delegierung i. S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemein- deordnung (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt in Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt: seiner Sitzung am 22.03.2021 mit der Aufhebung des • Biotoptypen, Vegetation und Flora Fluchtlinienplans Nr. 286 - Liricher Straße - (in Kraft • Planungsrelevante Arten seit dem 06.04.1914) einverstanden erklärt und die • Geschützte Alleen/Naturdenkmäler öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Fluchtlini- enplans Nr. 286 nebst der Aufhebungsbegründung Fläche: (einschließlich Umweltbericht) und des Entwurfs der • Flächenverbrauch/Neuversiegelungen Aufhebungssatzung beschlossen. Boden: Der aufzuhebende Fluchtlinienplan Nr. 286 - Liricher • Bodenverhältnisse Straße - liegt deshalb mit der Aufhebungsbegründung • Schutzwürdige Böden (einschließlich Umweltbericht) und dem Entwurf der • Bodenbelastungen/Altlasten Aufhebungssatzung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Wasser: Informationen in der Zeit vom • Oberflächengewässer • Grundwasserverhältnisse 23.04.2021 bis 25.05.2021 einschließlich • Hochwasser und Starkregenereignisse im Internet unter https://www.o-sp.de/oberhausen/ Klima/Luft: plan/auslegung.php öffentlich aus. • Lufthygienischer Umweltzustand/Klimaverhält- nisse 122
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 Landschaft (Ortsbild): abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- • Ortsbildprägung durch Straße, Gebäude und schlussfassung über die Aufhebung des Fluchtlinien- Straßenbäume plans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen Kultur- und sonstige Sachgüter: müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der • Kulturlandschaftliche Bedeutung Aufhebung des Fluchtlinienplans nicht von Bedeutung • Schützenswerte Bau- und Bodendenkmäler ist (§ 4a Abs. 6 BauGB). Kumulation mit anderen Plänen und Projekten: Gesetzliche Grundlage ist § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch • Auswirkungen von Vorhaben benachbarter (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom Plangebiete 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, Wechselwirkungen: S. 1728), in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicher- • Relevante Wechselwirkungen zwischen den stellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmi- Schutzgütern gungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG). Umweltbezogene Informationen aus den frühzeit- igen Beteiligungsverfahren Das Aufhebungsgebiet umfasst einen Abschnitt der Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren Liricher Straße zwischen Eschenstraße und Wick- gemäß den §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB sind straße. Es liegt in der Gemarkung Oberhausen, Flur 5, und wird wie folgt umgrenzt: keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen eingegangen: Südliche Grenzen der Flurstücke Nr. 299, 185, 161, Die der Stadt Oberhausen in den bisherigen Verfahr- 159, 163, 200 und 417; Verlängerung der südlichen ensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten um- Grenzen der Flurstücke Nr. 200 und 417 bis zur weltbezogenen Informationen und Stellungnahmen östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 109; östliche Grenzen der Flurstücke Nr. 109, 300 und 299; sind bei der Erarbeitung des Umweltberichts abwä- gend berücksichtigt worden. nördliche Grenzen der Flurstücke Nr. 299, 253, 245, 243, 247, 241 und 239; vom südöstlichsten Weitere Details der umweltrelevanten Informationen Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 28 abknickend zum nordwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 250. sind dem ausliegenden Umweltbericht zu entnehmen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist Die genaue Abgrenzung ergibt sich auch aus der (bis 25.05.2021) abgegeben werden. Nicht rechtzeitig nachfolgenden Übersichtsskizze. II. Bekanntmachungsanordnung im Sinne des § 2 begründung (einschließlich Umweltbericht) und des Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung Entwurfs der Aufhebungssatzung werden hiermit (BekanntmVO) öffentlich bekannt gemacht. Der vom Haupt- und Finanzausschuss - mit Betei- II. Bestätigungen und Bekanntmachungsanord- ligung des Oberbürgermeisters - auf der Grundlage einer Delegierung i. S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 nung des Oberbürgermeisters im Sinne § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) Stadt am 22.03.2021 gefasste Beschluss zur Der Wortlaut der Bekanntmachung des Beschlusses öffentlichen Auslegung sowie die öffentliche zur öffentlichen Auslegung des aufzuhebenden Flucht- Auslegung des aufzuhebenden Fluchtlinienplans linienplans Nr. 286 - Liricher Straße - nebst der Auf- Nr. 286 - Liricher Straße - nebst der Aufhebungs- hebungsbegründung (einschließlich Umweltbericht) 123
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 und des Entwurfs der Aufhebungssatzung stimmt mit Zudem erfolgt die öffentliche Auslegung der Unter- dem vom Haupt- und Finanzausschuss - mit Betei- lagen innerhalb der vorgenannten Darlegungsfrist ligung des Oberbürgermeisters - auf der Grundlage auch im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches einer Delegierung i. S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66 (Eingang Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der zurzeit nur über den Gebäudeteil D), Erdgeschoss, Stadt gefassten Beschluss vom 22.03.2021 überein. Zimmer Nr. A 013, und in der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld, Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183, Es wurde im Sinne der Vorschriften des § 2 Abs. 1 und Zimmer 10, während der nachstehend genannten 2 der Verordnung über die öffentliche Bekannt- Dienstzeiten: machung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmach- ungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 Dienstzeiten Bereich 5-1 - Stadtplanung -: (GV. NRW. S. 516 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 739), verfahren. Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet. Dienstzeiten Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld: Montag - Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Oberhausen, 31. März 2021 Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Schranz Innerhalb dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich die all- Oberbürgermeister gemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen erläutern zu lassen. Ergänzende Informationen zur Aufhebung des Fluchtlinienplans Nr. 286 -Liricher Straße- Es wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Fluchtlinienplan Nr. 286 - Liricher Straße - vom 06.04.1914 bildete seinerzeit die rechtliche Grundlage Im Interesse der Bevölkerung und des Personals der zum Bau der Liricher Straße zwischen Eschenstraße und Stadtverwaltung Oberhausen wird aufgrund der Wickstraße. Die festgesetzten Fluchtlinien entsprechen COVID-19-Pandemie um eine vorherige Terminver- im südöstlichen Bereich nicht dem aktuell vollzogenen einbarung gebeten. Ausbau. Der Fluchtlinienplan soll deshalb aufgehoben werden. Kontaktdaten Bereich 5-1 - Stadtplanung -: Nach Aufhebung des Fluchtlinienplans kann ein bereits Fachbereich 5-1-40 geschlossener Grundstückstauschvertrag umgesetzt wer- - Konstruktion und Verfahren der Bauleitpläne - den. Dieser beinhaltet den Tausch eines zurzeit städt- Bahnhofstraße 66 ischen Flurstücks gegen ein im privaten Eigentum stehen- 46145 Oberhausen des Flurstück. bauleitplaene@oberhausen.de Tel.: 0208 825-3265 oder -2498 Weitere Informationen (u. a. Plan und Aufhebungs- begründung (inkl. Umweltbericht)) sind ab dem Kontaktdaten Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld: 23.04.2021 im Internet unter Rathaus Osterfeld https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/auslegung.php Bottroper Straße 183 abrufbar. 46117 Oberhausen olaf.hinkemeyer@oberhausen.de Tel.: 0208 825-8145 Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Die Einsichtnahme ist nur durch eine Einzelperson gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglich. Sollte zwingend eine Begleitperson erforder- (BauGB) zum Vorentwurf des vorhaben- lich sein, so ist dies vorher abzusprechen. Der/die Besucher/in hat zum vereinbarten Termin einen bezogenen Bebauungsplans Nr. 29 Mund-/Nasenschutz zu tragen. Die Abstandsregeln - Dorstener Straße - sind einzuhalten. I. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlich- Aufgrund der akuten COVID-19-Pandemie wird statt keitsbeteiligung einer Präsenz-Bürgerversammlung im Zuge der Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, neben der die Beteiligung der Öffentlichkeit an o. g. Bauleitpla- Verlängerung des Auslegungszeitraums von zwei auf nung beschlossen (14-tägige Darlegung der Planung vier Wochen, mit Bürgerversammlung). am 05.05.2021 ab 18 Uhr eine Online-Bürgerver- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- sammlung durchgeführt. plans Nr. 29 - Dorstener Straße - (mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan) liegt mit dem Vorentwurf der Weiterführende Informationen hierzu, u.a. zur Anmel- Begründung deshalb in der Zeit vom dung und Durchführung, werden im Internet im „Bauleitplanung Online“-Portal der Stadt Oberhausen 22.04.2021 bis 20.05.2021 einschließlich unter https://www.o-sp.de/oberhausen/start.php sowie im Internet unter im genannten Beteiligungszeitraum auch unter https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/beteiligung.php https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/beteiligung.php öffentlich aus. bereitgestellt. 124
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 Gesetzliche Grundlage ist § 3 Abs. 1 BauGB in der Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungs- Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 plans Nr. 29 liegt in der Gemarkung Osterfeld, Flur 11, (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des und wird wie folgt umgrenzt: Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), in Ver- bindung mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungs- Nordwestliche Grenze des Flurstückes Nr. 137; gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren nordöstliche Grenzen der Flurstücke Nr. 137, 159, 160 während der COVID-19-Pandemie (Planungssicher- und 251; südliche Grenzen des Flurstücks Nr. 251; stellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I, südwestliche Grenzen der Flurstücke Nr. 251, 160 und S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetz- 137. es vom 03.12.2020 (BGBl. I, S. 2694), und den „Verfahrensgrundsätzen für die vorgezogene Die aktuell geplante Abgrenzung des Plangebietes Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der ergibt sich aus der nachfolgenden Übersichtsskizze. Stadt Oberhausen. Hinweis Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Gemäß § 209 BauGB haben Eigentümer und Besitzer vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behör- - Dorstener Straße - stimmen mit dem Ratsbeschluss den zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Ge- vom 18.12.2017 überein. setzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke be- treten und Vermessungen, Boden- und Grundwasser- Es wurde im Sinne der Vorschriften des § 2 Abs. 1 und untersuchungen oder ähnliche Arbeiten ausführen. 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmach- ung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmach- II. Bekanntmachungsanordnung im Sinne des § 2 ungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (GV. NRW. S. 516/SGV NRW 2023), zuletzt geändert (BekanntmVO) durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 739), verfahren. Der vom Rat der Stadt am 18.12.2017 gefasste Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet. Bauleitplanung sowie die Durchführung der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Oberhausen, 30. März 2021 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 - Dorstener Straße - werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Schranz Oberbürgermeister II. Bestätigungen und Bekanntmachungsanord- nung des Oberbürgermeisters im Sinne § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) Der Wortlaut der Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitpla- nung sowie die Durchführung der frühzeitigen 125
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 Ergänzende Informationen zur Aufstellung des Bekanntmachung des Beschlusses zur Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29: öffentlichen Auslegung des Vorhabenbe- Das ehemalige Betriebsgelände eines Autohandels an zogenen Bebauungsplans Nr. 31 - Teuto- der Dorstener Straße liegt derzeit brach. Eine gewerbliche burger Straße/Turnplatzstraße (Lidl) - Nachnutzung wird für die Fläche aufgrund ihrer kleinteili- gen Struktur und der direkten Nachbarschaft zu I. Bekanntmachung der Beschlüsse und der Wohngebieten perspektivisch nicht mehr in Betracht Offenlage gezogen. Vielmehr sollen für das Vorhabengebiet die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutz- Der Haupt- und Finanzausschuss hat auf der Grund- ung geschaffen werden. lage einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Aus vorgenannten Gründen wurde am 18.12.2017 auf anstelle des Rates der Stadt beschlossen, das Antrag eines Vorhabenträgers ein Verfahren zur Aufstel- Verfahrensgebiet zu vergrößern. lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans Nr. 31 liegt in der Gemarkung Der Vorhabenträger plant entlang der Dorstener Straße Osterfeld, Flur 19. Er wird begrenzt durch die Teuto- ein Mehrfamilienhaus mit 22 Wohneinheiten (WE) zu real- burger Straße (südlich), die Huyssenstraße und Teil- isieren. Im rückwärtigen Areal des Vorhabengebietes ist flächen der Jacobistraße (nördlich), die Turnplatz- eine Einfamilienhausbebauung - in Form von 7 straße (westlich) und die Straße Im Fuhlenbrock Einzelhäusern und 6 Doppelhäusern (12 Doppel- (östlich), die die Grenze zum Gemeindegebiet der haushälften) - vorgesehen. Insgesamt soll der vorhaben- Stadt Bottrop darstellt. bezogene Bebauungsplan die Realisierung von 41 Wohneinheiten ermöglichen. Er umfasst in Gänze die Flurstücke Nr. 532 und Nr. 534 sowie eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 533 Weitere Informationen sind auch im Internet unter (öffentliche Verkehrs- und Grünfläche). Um letztere www.o-sp.de/oberhausen/start.php zu erhalten. Teilfläche wurde der Geltungsbereich gegenüber dem einleitenden Beschluss zur Optimierung der Vorha- benfläche erweitert. Die Abgrenzung ist auch dem abgebildeten Plan des Bereichs 5-1/Stadtplanung vom 23.09.2019 zu ent- nehmen. 126
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 In gleicher Sitzung hat sich der Haupt- und Finanz- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: ausschuss auf der Grundlage einer Delegierung • Biotoptypen, Vegetation und Flora gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das • Planungsrelevante Arten/Artenschutzprüfung Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der • Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Stadt mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans Nr. 31 vom 06.02.2021 einverstanden Fläche und Boden: erklärt und beschließt die öffentliche Auslegung nebst • Baugrunduntersuchung/Bodenverhältnisse Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begrün- • Versickerung dung (Teil A) inkl. planungsbegleitenden Fachgutacht- en und Umweltbericht (Teil B). Wasser: • Grundwasserhaushalt Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- • Niederschlagswasserbeseitigung plans Nr. 31 - Teutoburger Straße/Turnplatzstraße (Lidl) - liegt deshalb nebst Vorhaben- und Er- Luft und Klima: schließungsplan sowie der Begründung (Teil A) inkl. • Lufthygienisch-klimatische Situation planungsbegleitenden Fachgutachten und Umweltbe- • Anpassung an den Klimawandel richt (Teil B) und den wesentlichen, bereits vorliegen- den umweltbezogenen Stellungnahmen und Infor- Landschaft und Ortsbild: mationen in der Zeit vom • Dachbegrünung • Pflanzmaßnahmen 23.04.2021 bis 25.05.2021 einschließlich im Internet unter Kultur und Sachgüter: • nicht betroffen https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/auslegung.php öffentlich aus. Kumulation mit anderen Plänen und Projekten: Zudem erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterla- • nicht vorhanden gen in der vorgenannten Auslegungsfrist im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus Sterkrade, Wechselwirkungen: Bahnhofstraße 66 (Eingang zurzeit nur über den • relevante Wechselwirkungen zwischen und inner- Gebäudeteil D), Erdgeschoss, Zimmer A013, während halb der Schutzgüter der nachstehend genannten Öffnungszeiten. Umgang mit Abfällen und Abwässern: Öffnungszeiten: • Abfallsatzung • Entwässerungssatzung Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Erneuerbare Energien und effiziente Nutzung von Energie: Im Interesse der Bevölkerung und des Personals der • Photovoltaikanlagen Stadtverwaltung Oberhausen wird aufgrund der • Wärme- und Kälteversorgung COVID-19-Pandemie um eine vorherige Terminver- einbarung unter folgendem Kontakt gebeten: Monitoring: • Überprüfung des Vollzuges der festgesetzten Fachbereich 5-1-40 Begrünungsmaßnahmen - Konstruktion und Verfahren der Bauleitpläne - • Überwachungssysteme der Fachbehörden Bahnhofstraße 66 • Unterrichtung über Auswirkungen bei der 46145 Oberhausen Realisierung des Bauleitplans bauleitplaene@oberhausen.de Tel.: 0208 825-2498 oder -3265 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ge- mäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind Stellung- Die Einsichtnahme ist nur durch eine Einzelperson nahmen mit umweltbezogenen Informationen von fol- möglich. Sollte zwingend eine Begleitperson erforder- genden Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher lich sein, so ist dies vorher mit der genannten Ausle- Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen: gungsstelle abzusprechen. Der/die Besucher/in hat zum vereinbarten Termin einen Mund-/Nasenschutz • Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau zu tragen. Die Abstandsregeln sind einzuhalten. und Energie in NRW vom 31.10.2019: Hinweis Weitere Rückfragen zur diesbzgl. Durchführung der auf ein Bergwerksfeld und ein Erlaubnisfeld, zu öffentlichen Auslegung können ebenfalls unter dem einwirkungsrelevantem Bergbau sowie zu zu- genannten Kontakt erfolgen. künftigen bergbaulichen Tätigkeiten • Energieversorgung Oberhausen AG vom Zur Bebauungsplanung wurde eine Umweltprüfung 26.11.2019: Hinweis auf Netze und Anlagen nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB durchgeführt. Die dabei • Wirtschaftsbetriebe Oberhausen - Betrieb Kanäle untersuchten Umweltauswirkungen sind im Umwelt- und Straßen - vom 04.11.2019: Hinweise auf das bericht als gesonderter Teil der Begründung be- Erfordernis eines Schutzstreifens zur Freihaltung schrieben und bewertet worden. Nachfolgend werden eines vorhandenen städtischen Kanals, zur die hierin enthaltenen Arten umweltbezogener Führung des Schmutz- und Oberflächenwassers, Informationen stichwortartig nach Themenblöcken der Niederschlagswasserbeseitigung und der zusammengefasst aufgeführt: Versickerung des Dachwassers auf dem Grund- stück Mensch, seine Gesundheit und Bevölkerung insgesamt: • Bürger*in 1 vom 05.12.2019: Verkehrsmenge und • Lärm und Schadstoffe -qualität sowie die Verkehrsführung, Lärmbeläs- • Freiraumversorgung tigung, Lärmschutz und dessen Ausführung/ • sonstige gesundheitliche Aspekte 127
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021 Gestaltung, Ortsbildbeeinträchtigung durch den Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist Gebäudekörper (bis 25.05.2021) abgegeben werden. Nicht rechtzeitig • Bürger*in 2 vom 13.12.2019: Lärmbelästigung, abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- Verkehrsführung, Gefährdung der nicht-motor- schlussfassung über den Bebauungsplan unberück- isierten Verkehrsteilnehmer, Ortsbildbeeinträchti- sichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt gung durch den Gebäudekörper, Emissionsbe- nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und rechnungen, Solarenergie deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- • Bürger*in 2 vom 20.12.2019: Verkehrsführung, plans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB). Lärmschutz und dessen Ausführung/Gestaltung, Bepflanzungen, Erschütterungen Gesetzliche Grundlage ist § 3 Abs. 2 BauGB in der • Bürger*in 3 vom 23.11.2019: Ortsbildbeeinträch- Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 tigung durch den Gebäudekörper (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728). In der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 20.11.2019 und 18.12.2019 durchge- führten Bürgerversammlungen wurden zu den folgen- II. Bekanntmachungsanordnung im Sinne des § 2 den Themen umweltbezogene Stellungnahmen Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung vorgebracht: (BekanntmVO) Die vom Haupt- und Finanzausschuss auf Grundlage • Lärmemissionen und -immissionen einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 • Lärmschutz und dessen Ausführung/Gestaltung Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen • Verkehrsführung anstelle des Rates der Stadt am 22.03.2021 gefassten • Verkehrsberechnung Beschlüsse zur Vergrößerung des räumlichen Gel- • Gefahrenpotenzial für nicht-motorisierte Ver- tungsbereichs sowie zur öffentlichen Auslegung des kehrsteilnehmer vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 • Bepflanzung - Teutoburger Straße/Turnplatzstraße (Lidl) - nebst • Ortsbildbeeinträchtigung durch den Gebäu- Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begrün- dekörper dung (Teil A) inkl. planungsbegleitenden Fachgutacht- en und Umweltbericht (Teil B) werden hiermit öffentlich Folgende Prüfungsergebnisse mit umweltbezogenen bekannt gemacht. Informationen sind verfügbar und als Anlage der Begründung bzw. dem Umweltbericht beigefügt: III. Bestätigungen des Oberbürgermeisters im Sinne • Artenschutzprüfung/artenschutzrechtlicher Fach- des § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung beitrag in der Fassung vom 29.01.2021, (BekanntmVO) Gutachterbüro ökoplan - Hemmer, Moers. • Baugrundbeurteilung/Versickerungsuntersu- chung/Orientierende Bodenuntersuchung in der Hiermit bestätige ich, Fassung vom 30.09.2005, Ingenieurbüro GFP für Geotechnik und Umweltplanung GbR, Duisburg. 1. dass der Inhalt/Wortlaut der Bekanntmachung • Baugrundbeurteilung/Gründungsberatung und der Beschlüsse zur Vergrößerung des räumlichen abfallwirtschaftliche Beurteilung des zu erwar- Geltungsbereichs sowie zur öffentlichen Aus- tenden Aushubmaterials in der Fassung vom legung des Vorhabenbezogenen Bebauungs- 26.02.2020, Ingenieurbüro GFP für Geotechnik plans Nr. 31 - Teutoburger Straße/ und Umweltplanung GbR, Duisburg. Turnplatzstraße (Lidl) - nebst Vorhaben- und • Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung des Erschließungsplan sowie der Begründung (Teil A) Lidl-Lebensmitteldiscounters in der Fassung vom inkl. planungsbegleitenden Fachgutachten und 04.12.2020, Einzelhandelsgutachter CIMA Bera- Umweltbericht (Teil B) mit den Beschlüssen des tung + Management GmbH, Köln, aktualisiert am Haupt- und Finanzausschusses auf Grundlage 04.02.2021. einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Ge- • Verkehrstechnische Untersuchung zum vorha- meindeordnung für das Land Nordrhein- benbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Teuto- Westfalen anstelle des Rates der Stadt vom burger Straße/Turnplatzstraße“ in Oberhausen 22.03.2021 übereinstimmen. (Schallgutachten) in der Fassung vom 05.02.2021, Ingenieursbüro Brilon Bondzio 2. dass im Sinne der Vorschriften des § 2 Abs. 1 und Weiser, Bochum. Abs. 2 der Verordnung über die öffentliche Be- • Schalltechnische Untersuchung zum vorhaben- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht bezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Teutoburger (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) Straße/Turnplatzstraße“ in Oberhausen (Schall- vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. gutachten) in der Fassung vom 08.02.2021, 2023), zuletzt geändert durch Verordnung vom Ingenieursbüro Brilon Bondzio Weiser, Bochum. 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), verfahren worden ist. Die der Stadt Oberhausen in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestell- Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet. ten umweltbezogenen Informationen und Stellung- nahmen sind bei der Erarbeitung des Umweltberichts Oberhausen, 1. April 2021 abwägend berücksichtigt worden. Weitere Details der umweltbezogenen Informationen sind dem ausliegenden Umweltbericht mit den ge- Schranz nannten Prüfergebnissen und den aufgeführten Oberbürgermeister Stellungnahmen zu entnehmen. 128
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