Amtsblatt für die Stadt Oberhausen

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Amtsblatt für die
                                                                                                Stadt Oberhausen
                                                                                                      Pressestelle

Stadt Oberhausen
15. April 2021
                                                                                                        Rathaus
                                                                                               46042 Oberhausen

                                                                                                 Amtsblatt 7/2021         stadt
                                                                                                                          oberhausen
                                                           Stichwort:
      Amtliche Bekanntmachungen                            A 42 Ausbau von AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord
                                                           zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Der dort
Planfeststellung für den A 42 Ausbau von                   angegebene externe Link führt auf das Beteiligungsportal
AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord von                       „Tetraeder“, über das die Planunterlagen eingesehen wer-
Betriebs-km 26+000 bis Betriebs-km                         den können.
30+750, einschließlich weiterer hiermit im                 Aufgrund des aktuellen COVID-19-Infektionsgeschehens
Zusammenhang stehender Folgemaß-                           und der daraus resultierenden Einschränkungen kann
nahmen sowie landschaftspflegerischer                      eine Einsichtnahme in die Planunterlagen bei der Stadt
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf                        Oberhausen nicht gewährleistet werden. Sofern eine Ein-
dem Gebiet                                                 sichtnahme in die Planunterlagen über die Internetseite
                                                           der Bezirksregierung Münster nicht möglich ist, werden
-   der Stadt Bottrop, Gemarkung Bottrop, Flur 122, 123,   die Planunterlagen bei Bedarf anderweitig zur Verfügung
    124, 168, 169, 170, 171, 174                           gestellt. In diesem Fall ist die Bezirksregierung Münster
-   der Stadt Essen                                        unter Tel: 0251 411-0 oder per E-Mail an
    • Gemarkung Vogelheim, Flur 018, 043                   poststelle@brms.nrw.de zur Anforderung der Unterlagen
    • Gemarkung Karnap, Flur 006                           zu kontaktieren.
    • Gemarkung Altenessen, Flur 001
-   der Stadt Oberhausen, Gemarkung Osterfeld,             Darüber hinaus sind der Inhalt der Bekanntmachung und
    Flur 036                                               die auszulegenden Unterlagen gemäß § 20 UVPG auch
                                                           über das zentrale Internetportal unter www.uvp-
Vorhabenträgerin:                                          verbund.de zugänglich. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt
Die Autobahn GmbH des Bundes                               der auf der oben genannten Internetseite zur Einsicht-
Niederlassung Westfalen - Außenstelle Bochum               nahme eingestellten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 S. 2 UVPG
Philippstraße 3                                            i. V. m. § 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG NRW i. V. m. § 3
44803 Bochum                                               PlanSiG).

vormals: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regional-           Die Planunterlagen enthalten aus Gründen des
niederlassung Ruhr                                         Datenschutzes keine Einzelangaben über persönliche
                                                           oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbar-
Hinweis: Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt            er natürlicher Personen; diese sind verschlüsselt (Name
die Ausführung von Aufgaben der Straßenbaulast im          und Anschrift der Eigentümer der betroffenen Grund-
Sinne des § 3 FStrG mit Wirkung zum 01.01.2021 und tritt   stücke werden nicht genannt). In den Planunterlagen wer-
gem. § 10 Abs. 2 Fernstraßen-Überleitungsgesetz            den die betroffenen Grundstücke nur mit Kataster-
(FernstrÜG) in laufende Vergabe- und Gerichtsverfahren     angaben bezeichnet. Der Schlüssel kann bei Nachweis
sowie in sonstige Verfahren und Rechtspositionen ein       eines berechtigten Interesses bei der jeweiligen
(vgl. Art 90 Abs. 2 GG, Art 143e Abs. 1 GG i. V. m.        Kommune und bei der Bezirksregierung Münster eingese-
FernstrÜG und Infrastrukturgesellschaftserrichtungsge-     hen werden
setz).
                                                           1. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung                  der Auslegungsfrist,
Westfalen hat für das o. a. Bauvorhaben die                   bis zum 18.06.2021 einschließlich,
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §
                                                              bei der Bezirksregierung Münster, 48128 Münster
17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes
                                                              oder bei der Stadt Oberhausen, Technisches Rathaus,
(FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des
                                                              Bereich 5-6/Mobilität, Bahnhofstraße 66, 46145 Ober-
Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-
                                                              hausen, Einwendungen gegen den Plan schriftlich er-
Westfalen (VwVfG NRW) beantragt.
                                                              heben. Die Einwendung muss den geltend gemachten
                                                              Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erken-
Für das Vorhaben ist gemäß dem Gesetz über die
                                                              nen lassen.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Anlage 1, Nr.
14.3 als Schnellstraße gemäß § 6 UVPG eine
                                                              Die Schriftform kann wie folgt durch eine besondere
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
                                                              elektronische Form ersetzt werden:
Mit Erlass des Ministeriums für Verkehr des Landes
                                                              • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter
Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2020 wurde die Bezirks-
                                                                sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die
regierung Münster als zuständige Planfeststellungs-
                                                                De-Mail-Adresse lautet:
behörde bestimmt.
                                                                poststelle@brms-nrw.de-mail.de,
                                                              • durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) sowie die für
                                                                mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elek-
den Plan erstellten Gutachten stehen gemäß § 3 des
                                                                tronische Poststelle der Behörde. Die E-Mail-
Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Pla-
                                                                Adresse lautet: poststelle@brms.sec.nrw.de.
nungs- und Genehmigungsverfahren während der
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz -
PlanSiG) im Zeitraum

vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021 einschließlich             INHALT
auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter     Amtliche Bekanntmachungen
www.brms.nrw.de/go/verfahren →
Planfeststellungsverfahren Straße
                                                             Seite 115 bis 129

                                                                                                                  115
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                           Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

   Grundsätzlich sind Einwendungen gemäß § 73 Abs. 4             Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der
   S. 1 VwVfG NRW bzw. § 21 Abs. 1 UVPG schriftlich              rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwen-
   oder zur Niederschrift einzulegen. Die Abgabe von Er-         dungen verzichten (§ 17a Nr. 1 FStrG).
   klärungen zur Niederschrift wird hiermit für dieses
   Anhörungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 PlanSiG              Findet ein Erörterungstermin statt, wird er vorher orts-
   ausgeschlossen, da die Abgabe einer Niederschrift             üblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen,
   aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens                 die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw.
   nicht für den gesamten Zeitraum vom 19.04.2021 bis            bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter,
   18.06.2021 gewährleistet werden kann. Statt einer Er-         von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17
   klärung zur Niederschrift kann gemäß § 4 Abs. 2 Satz          VwVfG NRW).
   1 PlanSiG die Abgabe von elektronischen Erklärungen
   über das Beteiligungsportal „Tetraeder“ erfolgen. Das         Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und
   Portal ist erreichbar über folgenden Link:                    des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrich-
                                                                 tigungen vorzunehmen, so können diese Benachrich-
   www.brms.nrw.de/go/verfahren →                                tigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
   Planfeststellungsverfahren Straße                             werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG NRW).
   Stichwort:
   A 42 Ausbau von AS Bottrop-Süd bis AK Essen-Nord              Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist
                                                                 möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine
   Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwen-              schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten
                                                                 der Anhörungsbehörde zu geben ist.
   dungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG
   NRW). Einwendungen und Stellungnahmen von Ver-
                                                                 Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem
   einigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls
   ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NRW).                  Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt
   Dieser Einwendungsausschluss beschränkt sich bei              werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss
   Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die             des Erörterungstermins beendet.
   Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die
   Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur            Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
   auf dieses Verwaltungsverfahren.
                                                              4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung
                                                                 von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme
   Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf
   Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form verviel-       am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entste-
   fältigter gleichlautender Texte eingereicht werden            hende Kosten werden nicht erstattet.
   (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unter-
                                                              5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der
   schrift versehenen Seite deutlich sichtbar und leserlich
   ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertre-         Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist,
   ter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Vertreter        werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem
   kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls            gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
   können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben
   (§ 17 Abs. 1 und 2 VwVfG NRW).                             6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird
                                                                 nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die
   Ferner wird die Anhörungsbehörde gleichförmige Ein-           Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustel-
   gaben insoweit unberücksichtigt lassen, als Unter-            lung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
                                                                 an die Einwender und diejenigen, die eine Stellung-
   zeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder
   unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 S. 3 VwVfG           nahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Be-
                                                                 kanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50
   NRW).
                                                                 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 S. 1
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung und der Hinweis              VwVfG NRW).
   auf die Präklusion (§ 73 Abs. 4 S. 3 und 5 VwVfG
   NRW) dienen auch der Benachrichtigung                      7. Vom Beginn der Auslegung des Planes oder von dem
                                                                 Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit
   a)   der nach landesrechtlichen Vorschriften im               gegeben wird, den Plan einzusehen (§ 73 Abs. 3
                                                                 VwVfG NRW) treten die Anbaubeschränkungen nach
        Rahmen des § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsge-
        setzes anerkannten Vereine sowie                         § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a
                                                                 FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeit-
   b)   der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese           punkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufs-
        für den Umweltschutz einsetzen und nach in an-           recht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a
        deren gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung            Abs. 6 FStrG).
        von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten
                                                              8. Es wird darauf hingewiesen,
        vorgesehenen Verfahren anerkannt sind
        (Vereinigungen),                                         • dass die für das Verfahren und für die Entscheidung
                                                                   über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie für
   von der Auslegung des Plans.                                    Äußerungen und Nachfragen zuständige Behörde
                                                                   die   Bezirksregierung      Münster,     hier   das
3. In der Regel findet ein Erörterungstermin statt, bei            Verkehrsdezernat, ist,
   dem die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen
   Einwendungen und Stellungnahmen mit der Trägerin              • dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch
   des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie              Planfeststellungsbeschluss entschieden wird,
   denjenigen, die Einwendungen erhoben oder
   Stellungnahmen abgegeben haben, mündlich erörtert.            • dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterla-
                                                                   gen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den

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Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                    Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

   Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß §§ 18          • dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 16
   Abs. 1 und 19 Abs. 1 UVPG ist und                       UVPG notwendigen Angaben enthalten.

                                                                          Straßenbau –
                                                                          Regionalniederlassung
                                                                          Ruhr

                          Anlage 1   Allgemein verständliche,             Landschaft + Siedlung
                                     nichttechnische Zusammenfassung      AG

                          Anlage 2   Tabellarische Lesehilfe und          Landschaft + Siedlung
                                     ergänzende Unterlage zum UVP-        AG
                                     Bericht
                             9       Landschaftspflegerische              Landschaft + Siedlung
                                     Maßnahmen                            AG

                             17      Immissionstechnische
                                     Untersuchungen
                            17.1     Schalltechnische Untersuchung:       Landesbetrieb
                                     Erläuterungsbericht und              Straßenbau –
                                     Berechnung                           Regionalniederlassung
                                                                          Ruhr

                          Anlage 1   Ergebnisbericht zur                  Landesbetrieb
                                     Verkehrsuntersuchung:                Straßenbau –
                                     Schalltechnische Abwägung            Regionalniederlassung
                                                                          Ruhr

                            17.3     Luftschadstoffgutachten              Simu PLAN –
                                                                          Ingenieurbüro für
                                                                          Nummerische
                                                                          Simulation
                            18       Wassertechnische
                                     Untersuchungen

                            18.6     Fachbeitrag zur EG-                  Froelich & Sporbeck
                                     Wasserrahmenrichtlinie (EG-          GmbH & Co. KG
                                     WRRL)

                            19       Umweltfachliche
                                     Untersuchungen
                            19.1     Landschaftspflegerische Begleitplan L + S Landschaft +
                                     (LBP)                               Siedlung AG

                            19.2     Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag   Landschaft + Siedlung
                                     (Stufe II), inkl. Faunistisches      AG
                                     Gutachten
                            19.3     Umweltverträglichkeitsuntersuchung   Landschaft + Siedlung
                                     (UVU)                                AG

                            19.4     Störfallgutachten                    UCON GmbH

                            22       Verkehrsuntersuchung                 Ingenieurgruppe IVV
                                                                          GmbH & Co. KG

                                                                                                        117
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9. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorhabenträger     12.11.2019 (ergänzt am 10.02.2020) als Satzung
   nach § 17 Abs. 2 FStrG die Möglichkeit hat, eine vor-   beschlossen.
   läufige Anordnung zu beantragen, in der vorberei-
   tende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau              Gesetzliche Grundlage ist § 10 Abs. 1 i. V. m. § 13a
   oder zur Änderung festgesetzt werden.                   des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
                                                           Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634),
10. Bei der Durchführung des Anhörungs- und Planfest-      zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
    stellungsverfahrens werden personenbezogene            08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), und § 7 der Gemein-
    Daten verarbeitet. Gemäß Art. 13 und 14 der Verord-    deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
    nung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung -       Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
    DSGVO) sind die betroffenen Personen hierüber zu       (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
    informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die       3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV.NRW.2020, S.
    „Datenschutzhinweise Planfeststellungsverfahren“       218b, ber. S. 916).
    verwiesen, die auf der Internetseite der Bezirksre-
    gierung Münster unter                                  In gleicher Sitzung hat der Haupt- und Finanzaus-
    https://www.bezreg-muenster.de/de/datenschutz/25/      schuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - auf
    index.html aufgerufen werden können.                   der Grundlage einer Delegierung i.S. von § 60 Abs. 2
                                                           Satz 1 GO NRW anstelle des Rates der Stadt die dem
Oberhausen, 15. April 2021                                 Bebauungsplan Nr. 746 beigefügte Begründung in der
In Vertretung                                              Fassung vom 12.11.2019 (ergänzt am 10.02.2020) als
                                                           Entscheidungsbegründung beschlossen.
Frank Motschull                                            Gesetzliche Grundlage ist § 9 Abs. 8 i. V. m. § 13a
                                                           BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
                                                           03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch
Bekanntmachung über den Satzungs-                          Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S.
beschluss und das Inkrafttreten des Be-                    1728).
bauungsplans Nr. 746 - Jägerstraße/                        Das Plangebiet umfasst in Gänze die Grundstücke
Dachsstraße -                                              Gemarkung Sterkrade, Flur 28, Flurstücke 28, 224,
I. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses                  225, 327, 328, 329, 330, 342, 343, 344, 387, 388, 421,
   gemäß § 10 Abs. 3 BauGB                                 422 sowie 476 (Iltisstraße) und teilweise die
                                                           Grundstücke Gemarkung Sterkrade, Flur 28, Flurstück
   Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des    669 (Dachsstraße) sowie Gemarkung Sterkrade, Flur
   Oberbürgermeisters - hat auf der Grundlage einer        3, Flurstück 823 (Jägerstraße).
   Delegierung i.S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemein-
   deordnung (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt in      Die   genaue     Abgrenzung      des   räumlichen
   seiner Sitzung am 22.03.2021 den Bebauungsplan Nr.      Geltungsbereichs ergibt sich auch aus der nachfol-
   746 - Jägerstraße/Dachsstraße - in der Fassung vom      genden Abbildung.

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Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                        Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

  Der Bebauungsplan Nr. 746 - Jägerstraße/                          Kalenderjahres, in dem die vorbezeichneten
  Dachsstraße - liegt mit Begründung vom Tage der                   Vermögensnachteile eingetreten sind, die
  Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an im                      Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
  Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus
  Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer             2.   Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf folgendes
  Nr. A 004, während der nachstehend genannten                      hingewiesen:
  Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
                                                                    Unbeachtlich werden
  Dienstzeiten:
                                                                    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB
  Montag - Donnerstag         08:00 - 16:00 Uhr                        beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
  Freitag                     08:00 - 12:00 Uhr                        Verfahrens- und Formvorschriften,

  Über den Inhalt des Bebauungsplans wird auf                       2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
  Verlangen Auskunft erteilt.                                          BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
                                                                       über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  Während der COVID-19-Pandemie wird im Interesse                      des Flächennutzungsplans und
  der Bevölkerung und des Personals der Stadtverwal-
  tung Oberhausen um eine vorherige Terminverein-                   3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
  barung gebeten.                                                      Mängel des Abwägungsvorgangs,

  Kontaktdaten:                                                     wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be-
  Fachbereich 5-1-40                                                kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber
  - Servicestelle Bauleitpläne -                                    der Stadt Oberhausen unter Darlegung des die
  Bahnhofstraße 66                                                  Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
  46145 Oberhausen                                                  gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend,
  servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de                         wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB
  Tel.: 0208 825-2799 oder -2174                                    beachtlich sind.

  Die Einsichtnahme ist während der COVID-19-                  3.   Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung
  Pandemie nur durch eine Einzelperson möglich. Soll-               für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
  te zwingend eine Begleitperson erforderlich sein, so ist          der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.
  dies vorher abzusprechen. Der/die Besucher/in hat                 NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch
  zum vereinbarten Termin einen Mund-/Nasenschutz                   Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020
  zu tragen. Die Abstandsregeln sind einzuhalten.                   (GV.NRW.2020, S. 916), können Verletzungen
                                                                    von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen
                                                                    diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
II. Bekanntmachungsanordnung gemäß § 2 Abs. 4                       Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden,
    Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)                          es sei denn,

  Der vom Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteili-                 a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder
  gung des Oberbürgermeisters - auf der Grundlage                     ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
  einer Delegierung i.S. von § 60 Abs. 2 Satz 1                       nicht durchgeführt,
  Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der
  Stadt am 22.03.2021 gefasste Satzungsbeschluss zum                b)die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Be-
  Bebauungsplan Nr. 746 - Jägerstraße/Dachsstraße -                   stimmung oder der Flächennutzungsplan ist
  wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser                 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
  Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 746                      gemacht worden,
  - Jägerstraße/Dachsstraße - gemäß § 10 Abs. 3 des
  Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft.                                  c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss
  Hinweise                                                             vorher beanstandet oder
  1.   Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2            d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen-
       sowie Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in                     über der Gemeinde vorher gerügt und dabei
       der Fassung der Bekanntmachung vom                             die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
       03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert                bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
       durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020
       (BGBl. I, S. 1728), über die Entschädigung von        III. Bestätigungen und Bekanntmachungsanord-
       durch den Bebauungsplan eintretenden Vermö-                nung des Oberbürgermeisters gemäß § 2 Abs. 3
       gensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das           Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)
       Erlöschen entsprechender Entschädigungs-
       ansprüche wird hingewiesen.                             Der Inhalt/Wortlaut des papiergebundenen Doku-
                                                               ments des Bebauungsplans Nr. 746 - Jäger-
       Hiernach kann der Entschädigungsberechtigte             straße/Dachsstraße - stimmt mit dem vom Haupt- und
       Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39          Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürger-
       bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile            meisters - auf der Grundlage einer Delegierung i. S.
       eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An-        von § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW)
       spruchs dadurch herbeiführen, dass er die               anstelle des Rates der Stadt am 22.03.2021 gefassten
       Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem          Beschluss überein.
       Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Ent-
       schädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner-         Es wurde nach den Vorschriften des § 2 Abs. 1 und 2
       halb von drei Jahren nach Ablauf des                    der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung

                                                                                                                119
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                      Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

   von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsver-            Grenzen der Flurstücke Nr. 224, 320 und 318;
   ordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV. NRW.           südliche Grenze des Flurstücks Nr. 318; diese Grenze
   S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch           verlängert bis zu einer Parallelen von 8,0 m zur west-
   Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 739), ver-        lichen Grenze des Flurstücks Nr. 384; Parallele von
   fahren.                                                  8,0 m zur westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 384;
                                                            rechtwinklig abknickend zum nordwestlichsten
   Die öffentliche Bekanntmachung wird hiermit ange-        Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 321.
   ordnet.
                                                            Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungs-
Oberhausen, 1. April 2021                                   bereichs ergibt sich auch aus der nachfolgenden
                                                            Abbildung.

Schranz                                                     Gesetzliche Grundlage ist § 2 Abs. 1 BauGB in der
Oberbürgermeister                                           Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
                                                            (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
                                                            Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728).
Ergänzende Informationen zum Bebauungsplan
Nr. 746 - Jägerstraße/Dachsstraße -                         Interessenten können zur Unterrichtung über die Lage
Um die Wiedernutzbarmachung einer brachgefallenen           des Plangebiets einen Plan mit den Umringsgrenzen
Gewerbefläche für eine angepasste, zeitgemäße Wohn-         im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus
                                                            Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer
bauentwicklung zu ermöglichen, werden mit dem Bebau-
ungsplan Wohngebiete, Erschließungsanlagen und              Nr. A 013, während der Dienstzeiten einsehen.
öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Weitergehende
Qualitäts-, Ausstattungs-, Herrichtungs- und Erhaltungs-    Dienstzeiten:
standards der Planung sind in einem den Bebauungsplan       Montag - Donnerstag         08:00 - 16:00 Uhr und
Nr. 746 - Jägerstraße/Dachsstraße - ergänzenden städte-     Freitag                     08:00 - 12:00 Uhr
baulichen Vertrag i.S.v. § 11 BauGB zwischen der Stadt
Oberhausen und dem Projektträger geregelt worden.           Im Interesse der Bevölkerung und des Personals der
                                                            Stadtverwaltung Oberhausen wird während der
Da die gesetzlich definierten Voraussetzungen vorlagen,     COVID-19-Pandemie um eine vorherige Terminver-
wurde ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren im          einbarung gebeten.
Sinne des § 13a BauGB durchgeführt. Deshalb war
gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13         Kontaktdaten:
Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
                                                            Fachbereich 5-1-40
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von           - Konstruktion und Verfahren der Bauleitpläne -
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten       Bahnhofstraße 66
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
                                                            46145 Oberhausen
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a
                                                            bauleitplaene@oberhausen.de
Abs. 1 BauGB abzusehen.                                     Tel.: 0208 825-3265 oder -2498
Weitere Informationen (u. a. Plan und Begründung) sind
                                                            Die Einsichtnahme ist während der COVID-19-
auch im Internet unter
                                                            Pandemie nur durch eine Einzelperson möglich. Sollte
www.o-sp.de/oberhausen/plan/rechtskraft.php abrufbar.
                                                            zwingend eine Begleitperson erforderlich sein, so ist
                                                            dies vorher abzusprechen. Der/die Besucher/in hat
                                                            zum vereinbarten Termin einen Mund-/Nasenschutz
Bekanntmachung über den Aufstellungs-                       zu tragen. Die Abstandsregeln sind einzuhalten.
beschluss zum Bebauungsplan Nr. 749
- Steinbrinkstraße -                                        Mit dem Bebauungsplan Nr. 749 werden folgende
                                                            Hauptplanungsziele verfolgt:
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
   gemäß § 2 Abs. 1 BauGB                                   -   Festsetzung von Urbanen Gebieten;
                                                            -   Ausschluss von Nutzungen mit schädlichen Aus-
   Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung             wirkungen wie bordellartige Betriebe, Vergnü-
   des Oberbürgermeisters - hat auf der Grundlage               gungsstätten, Wettbüros, Wettannahmestellen
   einer Delegierung i.S. von § 60 Abs. 2 Satz 1                und andere;
   Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der          -   Prüfung von Gestaltungsfestsetzungen.
   Stadt in seiner Sitzung am 22.03.2021 die Aufstellung
   eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs        Hinweis
   5-1 - Stadtplanung - vom 05.02.2021 abgegrenzte und
   in der Begründung zum Beschluss beschriebene             Gemäß § 209 BauGB haben Eigentümer und Besitzer
   Gebiet beschlossen (Bebauungsplan Nr. 749                zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen
   - Steinbrinkstraße -).                                   Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach
                                                            diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen
   Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 749 umfasst        Grundstücke betreten und Vermessungen, Boden-
   einen Bereich an der Steinbrinkstraße 192 - 196. Es      und Grundwasseruntersuchungen oder ähnliche
   liegt in der Gemarkung Sterkrade, Flur 21, und wird      Arbeiten ausführen.
   wie folgt umgrenzt:

   Nördliche Grenzen der Flurstücke Nr. 321, 322 und
   225; östliche Grenze des Flurstücks Nr. 225; nördliche
   Grenzen der Flurstücke Nr. 320 und 224; östliche

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Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                     Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

II. Bekanntmachungsanordnung gemäß § 2 Abs. 4                verordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV.
    Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)                   NRW. S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert
  Der vom Haupt- und Finanzausschuss - mit Betei-            durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S.
  ligung des Oberbürgermeisters - auf der Grundlage          739), verfahren.
  einer Delegierung i. S. von § 60 Abs. 2 Satz 1
  Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der            Die öffentliche Bekanntmachung wird hiermit ange-
  Stadt am 22.03.2021 gefasste Aufstellungsbeschluss         ordnet.
  zum Bebauungsplan Nr. 749 - Steinbrinkstraße - wird
  hiermit öffentlich bekannt gemacht.                     Oberhausen, 31. März 2021

II. Bestätigungen und Bekanntmachungsanord-               Schranz
    nung des Oberbürgermeisters gemäß § 2 Abs. 3          Oberbürgermeister
    Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)
                                                          Ergänzende Informationen zur Aufstellung des
  Der Wortlaut der Bekanntmachung des Aufstellungs-       Bebauungsplans Nr. 749:
  beschlusses zum Bebauungsplan Nr. 749 - Stein-
  brinkstraße - stimmt mit dem vom Haupt- und Finanz-     Das im Plangebiet befindliche ehemalige Gästehaus der
  ausschusses - mit Beteiligung des Oberbürgermeis-       Gutehoffnungshütte (GHH) Oberhausen steht seit
  ters - auf der Grundlage einer Delegierung i. S. von    mehreren Jahren leer. Für das Gebäude bestanden Um-
  § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW)             nutzungsinteressen. Derzeit wird ein Abbruch und Neu-
  anstelle des Rates der Stadt am 22.03.2021 gefassten    bau diskutiert. Das Grundstück des ehemaligen Gäste-
  Beschluss überein.                                      hauses der GHH befindet sich direkt angrenzend an das
                                                          eingetragene Denkmal „Rathaus Sterkrade“ und damit an
  Es wurde im Sinne der Vorschriften des § 2 Abs. 1 und   stadträumlich bedeutender Stelle.
  2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmach-
  ung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungs-          Ziel des Bebauungsplans ist es die bestehenden
                                                          Bebauungs- und Nutzungsstruktur zu bewahren bzw. zur

                                                                                                          121
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Unterstützung der Ziele des integrierten Handlungs-          Zudem erfolgt die öffentliche Auslegung der Unter-
konzepts und des Einzelhandelskonzepts zu entwickeln.        lagen innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist
Hierbei ist insbesondere die Erhaltung vorhandener und       auch im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches
die Entwicklung neuer städtebaulicher Raumkanten von         Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66 (Eingang
Bedeutung. Ebenfalls soll der Bebauungsplan Aussagen         zurzeit nur über den Gebäudeteil D), Erdgeschoss,
zur verträglichen Höhenentwicklung enthalten. Gerade         Zimmer Nr. A 013, während der nachstehend genannt-
diese städtebaulichen Fragestellungen sind besonders         en Dienstzeiten:
mit Blick auf die Einbindung des eingetragenen Denkmals
„Rathaus Sterkrade“ zu sehen.                                Dienstzeiten:
                                                             Montag - Donnerstag         08:00 - 16:00 Uhr
Im Hinblick auf die mit dem integrierten Handlungs-          Freitag                     08:00 - 12:00 Uhr
konzept verfolgten Ziele der Aufwertung des Stadtbildes
ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans zu          Im Interesse der Bevölkerung und des Personals der
prüfen, inwieweit Gestaltungsfestsetzungen hier bei der      Stadtverwaltung Oberhausen wird während der
Zielerreichung einen Beitrag leisten können.                 COVID-19-Pandemie um eine vorherige Terminver-
                                                             einbarung gebeten.
Da der im Plangebiet liegende Abschnitt der Steinbrink-
straße Teil der Fußgängerzone der Innenstadt von Sterk-      Kontaktdaten:
rade ist, sollen die Nutzungsstrukturen bewahrt und
entsprechend dieser Funktion entwickelt werden. Die          Fachbereich 5-1-40
vorhandene und weiterhin zu stärkende Durchmischung          - Konstruktion und Verfahren der Bauleitpläne -
einer zentrumstypischen Nutzung aus Einzelhandel,            Bahnhofstraße 66
Dienstleistungen und Wohnen soll durch die Festsetzung       46145 Oberhausen
„Urbane Gebiete (MU)“ erreicht werden.                       bauleitplaene@oberhausen.de
                                                             Tel.: 0208 825-3265 oder -2498
Um die Ziele der übergeordneten Planungskonzepte
durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 749 zu          Die Einsichtnahme ist während der COVID-19-
                                                             Pandemie nur durch eine Einzelperson möglich. Sollte
unterstützen, sollen bestimmte Nutzungsarten, die geeig-
                                                             zwingend eine Begleitperson erforderlich sein, so ist
net wären die positiven Entwicklungen in der Innenstadt
von Sterkrade durch die Auslösung von Trading-down-          dies vorher abzusprechen. Der/die Besucher/in hat
Effekten zu stören (z. B. Wettbüros, Spielhallen oder        einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Die Abstands-
                                                             regeln sind einzuhalten.
Bordellnutzungen), durch textliche Festsetzung gesteuert
werden.
                                                             Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Weitere Informationen wie u.a. die Abbildung mit der Ab-     Umweltbericht
grenzung des räumlichen Geltungsbereichs sind im             Zur Aufhebung des Fluchtlinienplans wurde eine Um-
Internet unter                                               weltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB durch-
https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/aufstellung.php zu       geführt. Die dabei untersuchten Umweltauswirkungen
erhalten.                                                    sind im Umweltbericht als Bestandteil der Begrün-
                                                             dung beschrieben und bewertet worden. Nachfolgend
                                                             werden die hierin enthaltenen Arten umweltbezogener
Bekanntmachung über die öffentliche                          Informationen nachfolgend nach Themenblöcken
Auslegung des aufzuhebenden Fluchtlini-                      zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert:
enplans Nr. 286 - Liricher Straße -
                                                             Mensch:
I. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung             •  Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktion
   gemäß § 3 (2) BauGB                                       •  Verkehrslärm
                                                             •  Gewerblicher Lärm und weitere Immissionen
   Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des      •  Risiken für die menschliche Gesundheit (Unfälle,
   Oberbürgermeisters - hat sich auf der Grundlage einer        Katastrophen und Seveso-III-Richtlinie)
   Delegierung i. S. von § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemein-
   deordnung (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt in        Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt:
   seiner Sitzung am 22.03.2021 mit der Aufhebung des        •    Biotoptypen, Vegetation und Flora
   Fluchtlinienplans Nr. 286 - Liricher Straße - (in Kraft   •    Planungsrelevante Arten
   seit dem 06.04.1914) einverstanden erklärt und die        •    Geschützte Alleen/Naturdenkmäler
   öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Fluchtlini-
   enplans Nr. 286 nebst der Aufhebungsbegründung            Fläche:
   (einschließlich Umweltbericht) und des Entwurfs der       •   Flächenverbrauch/Neuversiegelungen
   Aufhebungssatzung beschlossen.
                                                             Boden:
   Der aufzuhebende Fluchtlinienplan Nr. 286 - Liricher      •   Bodenverhältnisse
   Straße - liegt deshalb mit der Aufhebungsbegründung       •   Schutzwürdige Böden
   (einschließlich Umweltbericht) und dem Entwurf der        •   Bodenbelastungen/Altlasten
   Aufhebungssatzung sowie den wesentlichen, bereits
   vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und           Wasser:
   Informationen in der Zeit vom                             •  Oberflächengewässer
                                                             •  Grundwasserverhältnisse
   23.04.2021 bis 25.05.2021 einschließlich                  •  Hochwasser und Starkregenereignisse
   im Internet unter https://www.o-sp.de/oberhausen/         Klima/Luft:
   plan/auslegung.php öffentlich aus.                        •   Lufthygienischer    Umweltzustand/Klimaverhält-
                                                                 nisse

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Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                      Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

  Landschaft (Ortsbild):                                     abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
  •   Ortsbildprägung durch Straße, Gebäude und              schlussfassung über die Aufhebung des Fluchtlinien-
      Straßenbäume                                           plans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde
                                                             deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
  Kultur- und sonstige Sachgüter:                            müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der
  •    Kulturlandschaftliche Bedeutung                       Aufhebung des Fluchtlinienplans nicht von Bedeutung
  •    Schützenswerte Bau- und Bodendenkmäler                ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

  Kumulation mit anderen Plänen und Projekten:               Gesetzliche Grundlage ist § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
  •  Auswirkungen von Vorhaben benachbarter                  (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
     Plangebiete                                             03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch
                                                             Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I,
  Wechselwirkungen:                                          S. 1728), in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicher-
  •  Relevante Wechselwirkungen zwischen den                 stellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmi-
     Schutzgütern                                            gungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
                                                             (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG).
  Umweltbezogene Informationen aus den frühzeit-
  igen Beteiligungsverfahren                                 Das Aufhebungsgebiet umfasst einen Abschnitt der
  Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren           Liricher Straße zwischen Eschenstraße und Wick-
  gemäß den §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB sind          straße. Es liegt in der Gemarkung Oberhausen, Flur 5,
                                                             und wird wie folgt umgrenzt:
  keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen
  Informationen eingegangen:
                                                             Südliche Grenzen der Flurstücke Nr. 299, 185, 161,
  Die der Stadt Oberhausen in den bisherigen Verfahr-        159, 163, 200 und 417; Verlängerung der südlichen
  ensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten um-      Grenzen der Flurstücke Nr. 200 und 417 bis zur
  weltbezogenen Informationen und Stellungnahmen             östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 109; östliche
                                                             Grenzen der Flurstücke Nr. 109, 300 und 299;
  sind bei der Erarbeitung des Umweltberichts abwä-
  gend berücksichtigt worden.                                nördliche Grenzen der Flurstücke Nr. 299, 253, 245,
                                                             243, 247, 241 und 239; vom südöstlichsten
  Weitere Details der umweltrelevanten Informationen         Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 28 abknickend zum
                                                             nordwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 250.
  sind dem ausliegenden Umweltbericht zu entnehmen.

  Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist          Die genaue Abgrenzung ergibt sich auch aus der
  (bis 25.05.2021) abgegeben werden. Nicht rechtzeitig       nachfolgenden Übersichtsskizze.

II. Bekanntmachungsanordnung im Sinne des § 2                begründung (einschließlich Umweltbericht) und des
    Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung                         Entwurfs der Aufhebungssatzung werden hiermit
    (BekanntmVO)                                             öffentlich bekannt gemacht.
  Der vom Haupt- und Finanzausschuss - mit Betei-
                                                          II. Bestätigungen und Bekanntmachungsanord-
  ligung des Oberbürgermeisters - auf der Grundlage
  einer Delegierung i. S. von § 60 Abs. 2 Satz 1              nung des Oberbürgermeisters im Sinne § 2 Abs. 3
  Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der             Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)
  Stadt am 22.03.2021 gefasste Beschluss zur                 Der Wortlaut der Bekanntmachung des Beschlusses
  öffentlichen Auslegung sowie die öffentliche               zur öffentlichen Auslegung des aufzuhebenden Flucht-
  Auslegung des aufzuhebenden Fluchtlinienplans              linienplans Nr. 286 - Liricher Straße - nebst der Auf-
  Nr. 286 - Liricher Straße - nebst der Aufhebungs-          hebungsbegründung (einschließlich Umweltbericht)

                                                                                                              123
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                       Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

   und des Entwurfs der Aufhebungssatzung stimmt mit         Zudem erfolgt die öffentliche Auslegung der Unter-
   dem vom Haupt- und Finanzausschuss - mit Betei-           lagen innerhalb der vorgenannten Darlegungsfrist
   ligung des Oberbürgermeisters - auf der Grundlage         auch im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches
   einer Delegierung i. S. von § 60 Abs. 2 Satz 1            Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66 (Eingang
   Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der           zurzeit nur über den Gebäudeteil D), Erdgeschoss,
   Stadt gefassten Beschluss vom 22.03.2021 überein.         Zimmer Nr. A 013, und in der Bezirksverwaltungsstelle
                                                             Osterfeld, Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183,
   Es wurde im Sinne der Vorschriften des § 2 Abs. 1 und     Zimmer 10, während der nachstehend genannten
   2 der Verordnung über die öffentliche Bekannt-            Dienstzeiten:
   machung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmach-
   ungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999               Dienstzeiten Bereich 5-1 - Stadtplanung -:
   (GV. NRW. S. 516 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert
                                                             Montag - Donnerstag         08:00 - 16:00 Uhr
   durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S.
                                                             Freitag                     08:00 - 12:00 Uhr
   739), verfahren.

Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.                  Dienstzeiten Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld:
                                                             Montag - Mittwoch           08:00 - 16:00 Uhr
Oberhausen, 31. März 2021                                    Donnerstag                  08:00 - 18:00 Uhr
                                                             Freitag                     08:00 - 12:00 Uhr
Schranz                                                      Innerhalb dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich die all-
Oberbürgermeister                                            gemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren
                                                             voraussichtliche Auswirkungen erläutern zu lassen.
Ergänzende Informationen zur Aufhebung des
Fluchtlinienplans Nr. 286 -Liricher Straße-                  Es wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur
                                                             Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Fluchtlinienplan Nr. 286 - Liricher Straße - vom
06.04.1914 bildete seinerzeit die rechtliche Grundlage       Im Interesse der Bevölkerung und des Personals der
zum Bau der Liricher Straße zwischen Eschenstraße und        Stadtverwaltung Oberhausen wird aufgrund der
Wickstraße. Die festgesetzten Fluchtlinien entsprechen       COVID-19-Pandemie um eine vorherige Terminver-
im südöstlichen Bereich nicht dem aktuell vollzogenen        einbarung gebeten.
Ausbau. Der Fluchtlinienplan soll deshalb aufgehoben
werden.                                                      Kontaktdaten Bereich 5-1 - Stadtplanung -:
Nach Aufhebung des Fluchtlinienplans kann ein bereits        Fachbereich 5-1-40
geschlossener Grundstückstauschvertrag umgesetzt wer-        - Konstruktion und Verfahren der Bauleitpläne -
den. Dieser beinhaltet den Tausch eines zurzeit städt-       Bahnhofstraße 66
ischen Flurstücks gegen ein im privaten Eigentum stehen-     46145 Oberhausen
des Flurstück.                                               bauleitplaene@oberhausen.de
                                                             Tel.: 0208 825-3265 oder -2498
Weitere Informationen (u. a. Plan und Aufhebungs-
begründung (inkl. Umweltbericht)) sind ab dem                Kontaktdaten Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld:
23.04.2021 im Internet unter                                 Rathaus Osterfeld
https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/auslegung.php            Bottroper Straße 183
abrufbar.                                                    46117 Oberhausen
                                                             olaf.hinkemeyer@oberhausen.de
                                                             Tel.: 0208 825-8145
Bekanntmachung über die Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung                     Die Einsichtnahme ist nur durch eine Einzelperson
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch                               möglich. Sollte zwingend eine Begleitperson erforder-
(BauGB) zum Vorentwurf des vorhaben-                         lich sein, so ist dies vorher abzusprechen. Der/die
                                                             Besucher/in hat zum vereinbarten Termin einen
bezogenen Bebauungsplans Nr. 29                              Mund-/Nasenschutz zu tragen. Die Abstandsregeln
- Dorstener Straße -                                         sind einzuhalten.
I. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlich-               Aufgrund der akuten COVID-19-Pandemie wird statt
   keitsbeteiligung                                          einer Präsenz-Bürgerversammlung im Zuge der
   Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.12.2017     frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, neben der
   die Beteiligung der Öffentlichkeit an o. g. Bauleitpla-   Verlängerung des Auslegungszeitraums von zwei auf
   nung beschlossen (14-tägige Darlegung der Planung         vier Wochen,
   mit Bürgerversammlung).
                                                             am 05.05.2021 ab 18 Uhr eine Online-Bürgerver-
   Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-           sammlung durchgeführt.
   plans Nr. 29 - Dorstener Straße - (mit dem Vorhaben-
   und Erschließungsplan) liegt mit dem Vorentwurf der       Weiterführende Informationen hierzu, u.a. zur Anmel-
   Begründung deshalb in der Zeit vom                        dung und Durchführung, werden im Internet im
                                                             „Bauleitplanung Online“-Portal der Stadt Oberhausen
   22.04.2021 bis 20.05.2021 einschließlich                  unter https://www.o-sp.de/oberhausen/start.php sowie
   im Internet unter                                         im genannten Beteiligungszeitraum auch unter
   https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/beteiligung.php       https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/beteiligung.php
   öffentlich aus.                                           bereitgestellt.

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Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                          Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

   Gesetzliche Grundlage ist § 3 Abs. 1 BauGB in der             Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungs-
   Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017                     plans Nr. 29 liegt in der Gemarkung Osterfeld, Flur 11,
   (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des      und wird wie folgt umgrenzt:
   Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), in Ver-
   bindung mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungs-           Nordwestliche Grenze des Flurstückes Nr. 137;
   gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren                   nordöstliche Grenzen der Flurstücke Nr. 137, 159, 160
   während der COVID-19-Pandemie (Planungssicher-                und 251; südliche Grenzen des Flurstücks Nr. 251;
   stellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I,           südwestliche Grenzen der Flurstücke Nr. 251, 160 und
   S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetz-        137.
   es vom 03.12.2020 (BGBl. I, S. 2694), und den
   „Verfahrensgrundsätzen für die vorgezogene                    Die aktuell geplante Abgrenzung des Plangebietes
   Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der             ergibt sich aus der nachfolgenden Übersichtsskizze.
   Stadt Oberhausen.

   Hinweis                                                       Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum
   Gemäß § 209 BauGB haben Eigentümer und Besitzer               vorhabenbezogenen         Bebauungsplan      Nr.  29
   zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behör-            - Dorstener Straße - stimmen mit dem Ratsbeschluss
   den zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Ge-            vom 18.12.2017 überein.
   setzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke be-
   treten und Vermessungen, Boden- und Grundwasser-              Es wurde im Sinne der Vorschriften des § 2 Abs. 1 und
   untersuchungen oder ähnliche Arbeiten ausführen.              2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmach-
                                                                 ung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmach-
II. Bekanntmachungsanordnung im Sinne des § 2                    ungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999
    Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung                             (GV. NRW. S. 516/SGV NRW 2023), zuletzt geändert
    (BekanntmVO)                                                 durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S.
                                                                 739), verfahren.
   Der vom Rat der Stadt am 18.12.2017 gefasste
   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der        Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.
   Bauleitplanung sowie die Durchführung der frühzeiti-
   gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB       Oberhausen, 30. März 2021
   zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29
   - Dorstener Straße - werden hiermit öffentlich bekannt
   gemacht.                                                   Schranz
                                                              Oberbürgermeister
II. Bestätigungen und Bekanntmachungsanord-
    nung des Oberbürgermeisters im Sinne § 2 Abs. 3
    Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)
   Der Wortlaut der Bekanntmachung des Beschlusses
   zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitpla-
   nung sowie die Durchführung der frühzeitigen

                                                                                                                   125
Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                        Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

Ergänzende Informationen zur Aufstellung des                 Bekanntmachung des Beschlusses zur
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29:                     öffentlichen Auslegung des Vorhabenbe-
Das ehemalige Betriebsgelände eines Autohandels an           zogenen Bebauungsplans Nr. 31 - Teuto-
der Dorstener Straße liegt derzeit brach. Eine gewerbliche   burger Straße/Turnplatzstraße (Lidl) -
Nachnutzung wird für die Fläche aufgrund ihrer kleinteili-
gen Struktur und der direkten Nachbarschaft zu               I. Bekanntmachung der Beschlüsse und der
Wohngebieten perspektivisch nicht mehr in Betracht              Offenlage
gezogen. Vielmehr sollen für das Vorhabengebiet die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutz-            Der Haupt- und Finanzausschuss hat auf der Grund-
ung geschaffen werden.                                         lage einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1
                                                               Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Aus vorgenannten Gründen wurde am 18.12.2017 auf               anstelle des Rates der Stadt beschlossen, das
Antrag eines Vorhabenträgers ein Verfahren zur Aufstel-        Verfahrensgebiet zu vergrößern.
lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29
eingeleitet.                                                   Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezoge-
                                                               nen Bebauungsplans Nr. 31 liegt in der Gemarkung
Der Vorhabenträger plant entlang der Dorstener Straße          Osterfeld, Flur 19. Er wird begrenzt durch die Teuto-
ein Mehrfamilienhaus mit 22 Wohneinheiten (WE) zu real-        burger Straße (südlich), die Huyssenstraße und Teil-
isieren. Im rückwärtigen Areal des Vorhabengebietes ist        flächen der Jacobistraße (nördlich), die Turnplatz-
eine Einfamilienhausbebauung - in Form von 7                   straße (westlich) und die Straße Im Fuhlenbrock
Einzelhäusern und 6 Doppelhäusern (12 Doppel-                  (östlich), die die Grenze zum Gemeindegebiet der
haushälften) - vorgesehen. Insgesamt soll der vorhaben-        Stadt Bottrop darstellt.
bezogene Bebauungsplan die Realisierung von 41
Wohneinheiten ermöglichen.                                     Er umfasst in Gänze die Flurstücke Nr. 532 und
                                                               Nr. 534 sowie eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 533
Weitere Informationen sind auch im Internet unter              (öffentliche Verkehrs- und Grünfläche). Um letztere
www.o-sp.de/oberhausen/start.php zu erhalten.                  Teilfläche wurde der Geltungsbereich gegenüber dem
                                                               einleitenden Beschluss zur Optimierung der Vorha-
                                                               benfläche erweitert.

                                                               Die Abgrenzung ist auch dem abgebildeten Plan des
                                                               Bereichs 5-1/Stadtplanung vom 23.09.2019 zu ent-
                                                               nehmen.

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Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                     Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

  In gleicher Sitzung hat sich der Haupt- und Finanz-       Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
  ausschuss auf der Grundlage einer Delegierung             •    Biotoptypen, Vegetation und Flora
  gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das          •    Planungsrelevante Arten/Artenschutzprüfung
  Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der           •    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
  Stadt mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Be-
  bauungsplans Nr. 31 vom 06.02.2021 einverstanden          Fläche und Boden:
  erklärt und beschließt die öffentliche Auslegung nebst    •   Baugrunduntersuchung/Bodenverhältnisse
  Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begrün-         •   Versickerung
  dung (Teil A) inkl. planungsbegleitenden Fachgutacht-
  en und Umweltbericht (Teil B).                            Wasser:
                                                            •  Grundwasserhaushalt
  Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-              •  Niederschlagswasserbeseitigung
  plans Nr. 31 - Teutoburger Straße/Turnplatzstraße
  (Lidl) - liegt deshalb nebst Vorhaben- und Er-            Luft und Klima:
  schließungsplan sowie der Begründung (Teil A) inkl.       •    Lufthygienisch-klimatische Situation
  planungsbegleitenden Fachgutachten und Umweltbe-          •    Anpassung an den Klimawandel
  richt (Teil B) und den wesentlichen, bereits vorliegen-
  den umweltbezogenen Stellungnahmen und Infor-             Landschaft und Ortsbild:
  mationen in der Zeit vom                                  •   Dachbegrünung
                                                            •   Pflanzmaßnahmen
  23.04.2021 bis 25.05.2021 einschließlich
  im Internet unter                                         Kultur und Sachgüter:
                                                            •    nicht betroffen
  https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/auslegung.php
  öffentlich aus.
                                                            Kumulation mit anderen Plänen und Projekten:
  Zudem erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterla-      •  nicht vorhanden
  gen in der vorgenannten Auslegungsfrist im Bereich
  5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus Sterkrade,      Wechselwirkungen:
  Bahnhofstraße 66 (Eingang zurzeit nur über den            •  relevante Wechselwirkungen zwischen und inner-
  Gebäudeteil D), Erdgeschoss, Zimmer A013, während            halb der Schutzgüter
  der nachstehend genannten Öffnungszeiten.
                                                            Umgang mit Abfällen und Abwässern:
  Öffnungszeiten:                                           •  Abfallsatzung
                                                            •  Entwässerungssatzung
  Montag - Donnerstag         08:00 - 16:00 Uhr
  Freitag                     08:00 - 12:00 Uhr             Erneuerbare Energien und effiziente         Nutzung
                                                            von Energie:
  Im Interesse der Bevölkerung und des Personals der        •   Photovoltaikanlagen
  Stadtverwaltung Oberhausen wird aufgrund der              •   Wärme- und Kälteversorgung
  COVID-19-Pandemie um eine vorherige Terminver-
  einbarung unter folgendem Kontakt gebeten:                Monitoring:
                                                            •   Überprüfung des Vollzuges der festgesetzten
  Fachbereich 5-1-40                                            Begrünungsmaßnahmen
  - Konstruktion und Verfahren der Bauleitpläne -           •   Überwachungssysteme der Fachbehörden
  Bahnhofstraße 66                                          •   Unterrichtung über Auswirkungen bei der
  46145 Oberhausen                                              Realisierung des Bauleitplans
  bauleitplaene@oberhausen.de
  Tel.: 0208 825-2498 oder -3265                            Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ge-
                                                            mäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind Stellung-
  Die Einsichtnahme ist nur durch eine Einzelperson         nahmen mit umweltbezogenen Informationen von fol-
  möglich. Sollte zwingend eine Begleitperson erforder-     genden Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher
  lich sein, so ist dies vorher mit der genannten Ausle-    Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen:
  gungsstelle abzusprechen. Der/die Besucher/in hat
  zum vereinbarten Termin einen Mund-/Nasenschutz           •   Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau
  zu tragen. Die Abstandsregeln sind einzuhalten.               und Energie in NRW vom 31.10.2019: Hinweis
  Weitere Rückfragen zur diesbzgl. Durchführung der             auf ein Bergwerksfeld und ein Erlaubnisfeld, zu
  öffentlichen Auslegung können ebenfalls unter dem             einwirkungsrelevantem Bergbau sowie zu zu-
  genannten Kontakt erfolgen.                                   künftigen bergbaulichen Tätigkeiten
                                                            •   Energieversorgung Oberhausen AG vom
  Zur Bebauungsplanung wurde eine Umweltprüfung                 26.11.2019: Hinweis auf Netze und Anlagen
  nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB durchgeführt. Die dabei      •   Wirtschaftsbetriebe Oberhausen - Betrieb Kanäle
  untersuchten Umweltauswirkungen sind im Umwelt-               und Straßen - vom 04.11.2019: Hinweise auf das
  bericht als gesonderter Teil der Begründung be-               Erfordernis eines Schutzstreifens zur Freihaltung
  schrieben und bewertet worden. Nachfolgend werden             eines vorhandenen städtischen Kanals, zur
  die hierin enthaltenen Arten umweltbezogener                  Führung des Schmutz- und Oberflächenwassers,
  Informationen stichwortartig nach Themenblöcken               der Niederschlagswasserbeseitigung und der
  zusammengefasst aufgeführt:                                   Versickerung des Dachwassers auf dem Grund-
                                                                stück
  Mensch, seine Gesundheit und Bevölkerung insgesamt:       •   Bürger*in 1 vom 05.12.2019: Verkehrsmenge und
  •  Lärm und Schadstoffe
                                                                -qualität sowie die Verkehrsführung, Lärmbeläs-
  •  Freiraumversorgung                                         tigung, Lärmschutz und dessen Ausführung/
  •  sonstige gesundheitliche Aspekte

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Amtsblatt für die Stadt Oberhausen                                        Amtsblatt Nr. 7 vom 15. April 2021

      Gestaltung, Ortsbildbeeinträchtigung durch den          Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist
      Gebäudekörper                                           (bis 25.05.2021) abgegeben werden. Nicht rechtzeitig
  •   Bürger*in 2 vom 13.12.2019: Lärmbelästigung,            abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
      Verkehrsführung, Gefährdung der nicht-motor-            schlussfassung über den Bebauungsplan unberück-
      isierten Verkehrsteilnehmer, Ortsbildbeeinträchti-      sichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt
      gung durch den Gebäudekörper, Emissionsbe-              nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
      rechnungen, Solarenergie                                deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs-
  •   Bürger*in 2 vom 20.12.2019: Verkehrsführung,            plans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
      Lärmschutz und dessen Ausführung/Gestaltung,
      Bepflanzungen, Erschütterungen                          Gesetzliche Grundlage ist § 3 Abs. 2 BauGB in der
  •   Bürger*in 3 vom 23.11.2019: Ortsbildbeeinträch-         Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
      tigung durch den Gebäudekörper                          (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
                                                              Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728).
  In der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
  Öffentlichkeit am 20.11.2019 und 18.12.2019 durchge-
  führten Bürgerversammlungen wurden zu den folgen-        II. Bekanntmachungsanordnung im Sinne des § 2
  den Themen umweltbezogene Stellungnahmen                     Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung
  vorgebracht:                                                 (BekanntmVO)
                                                              Die vom Haupt- und Finanzausschuss auf Grundlage
  •   Lärmemissionen und -immissionen                         einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1
  •   Lärmschutz und dessen Ausführung/Gestaltung
                                                              Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
  •   Verkehrsführung                                         anstelle des Rates der Stadt am 22.03.2021 gefassten
  •   Verkehrsberechnung
                                                              Beschlüsse zur Vergrößerung des räumlichen Gel-
  •   Gefahrenpotenzial für nicht-motorisierte Ver-           tungsbereichs sowie zur öffentlichen Auslegung des
      kehrsteilnehmer                                         vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31
  •   Bepflanzung                                             - Teutoburger Straße/Turnplatzstraße (Lidl) - nebst
  •   Ortsbildbeeinträchtigung durch den Gebäu-
                                                              Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begrün-
      dekörper                                                dung (Teil A) inkl. planungsbegleitenden Fachgutacht-
                                                              en und Umweltbericht (Teil B) werden hiermit öffentlich
  Folgende Prüfungsergebnisse mit umweltbezogenen             bekannt gemacht.
  Informationen sind verfügbar und als Anlage der
  Begründung bzw. dem Umweltbericht beigefügt:
                                                           III. Bestätigungen des Oberbürgermeisters im Sinne
  •   Artenschutzprüfung/artenschutzrechtlicher Fach-           des § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung
      beitrag in der Fassung vom 29.01.2021,
                                                                (BekanntmVO)
      Gutachterbüro ökoplan - Hemmer, Moers.
  •   Baugrundbeurteilung/Versickerungsuntersu-
      chung/Orientierende Bodenuntersuchung in der            Hiermit bestätige ich,
      Fassung vom 30.09.2005, Ingenieurbüro GFP für
      Geotechnik und Umweltplanung GbR, Duisburg.             1.   dass der Inhalt/Wortlaut der Bekanntmachung
  •   Baugrundbeurteilung/Gründungsberatung und                    der Beschlüsse zur Vergrößerung des räumlichen
      abfallwirtschaftliche Beurteilung des zu erwar-              Geltungsbereichs sowie zur öffentlichen Aus-
      tenden Aushubmaterials in der Fassung vom                    legung des Vorhabenbezogenen Bebauungs-
      26.02.2020, Ingenieurbüro GFP für Geotechnik                 plans Nr. 31 - Teutoburger Straße/
      und Umweltplanung GbR, Duisburg.                             Turnplatzstraße (Lidl) - nebst Vorhaben- und
  •   Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung des                Erschließungsplan sowie der Begründung (Teil A)
      Lidl-Lebensmitteldiscounters in der Fassung vom              inkl. planungsbegleitenden Fachgutachten und
      04.12.2020, Einzelhandelsgutachter CIMA Bera-                Umweltbericht (Teil B) mit den Beschlüssen des
      tung + Management GmbH, Köln, aktualisiert am                Haupt- und Finanzausschusses auf Grundlage
      04.02.2021.                                                  einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Ge-
  •   Verkehrstechnische Untersuchung zum vorha-                   meindeordnung für das Land Nordrhein-
      benbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Teuto-                    Westfalen anstelle des Rates der Stadt vom
      burger Straße/Turnplatzstraße“ in Oberhausen                 22.03.2021 übereinstimmen.
      (Schallgutachten) in der Fassung vom
      05.02.2021, Ingenieursbüro Brilon Bondzio               2.   dass im Sinne der Vorschriften des § 2 Abs. 1 und
      Weiser, Bochum.                                              Abs. 2 der Verordnung über die öffentliche Be-
  •   Schalltechnische Untersuchung zum vorhaben-                  kanntmachung von kommunalem Ortsrecht
      bezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Teutoburger                  (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO)
      Straße/Turnplatzstraße“ in Oberhausen (Schall-               vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW.
      gutachten) in der Fassung vom 08.02.2021,                    2023), zuletzt geändert durch Verordnung vom
      Ingenieursbüro Brilon Bondzio Weiser, Bochum.                05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), verfahren worden
                                                                   ist.
  Die der Stadt Oberhausen in den bisherigen
  Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestell-   Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.
  ten umweltbezogenen Informationen und Stellung-
  nahmen sind bei der Erarbeitung des Umweltberichts       Oberhausen, 1. April 2021
  abwägend berücksichtigt worden.
  Weitere Details der umweltbezogenen Informationen
  sind dem ausliegenden Umweltbericht mit den ge-          Schranz
  nannten Prüfergebnissen und den aufgeführten             Oberbürgermeister
  Stellungnahmen zu entnehmen.

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