Anleitung für den Kartoffelbauern Lebensmittelsicherheits-Zertifikat für die kartoffel-verarbeitende Industrie VVA-Zertifikat - Anbau- und ...
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Anleitung für den
Kartoffelbauern
Lebensmittelsicherheits-
Zertifikat
für die kartoffel-
verarbeitende Industrie
[VVA-Zertifikat]
Anbau- und Lagersaison 2020/2021Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 19
Inhaltsangabe
1. ALLGEMEINES 3
1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG 3
1.2 EINLEITUNG 5
2. AN- UND ABMELDUNG UND KONTROLLE 6
3. BEURTEILUNGSKRITERIEN VVA ZERTIFIKAT 8
4. EINSPRUCH 9
4.1 EINSPRUCHSVERFAHREN 9
4.2 PARITÄTISCHE GEMEINSAME AUSSCHUSS 9
REFERENTZEN 11
ABKURZUNGEN 11
ANLAGEN
A: Checkliste zur Selbstbeurteilung für den Kartoffelbauern 12
B: Buchführung über Kalamitäten 22
C: Anforderungen an Kompost 23
D: Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen 25
E: Checkliste Reinigung Lagerung und Ausrüstung im Zusammenhang mit
Chlorpropham 26
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1. Allgemeines
1.1 Begriffsbestimmung
Die folgenden Begriffsbestimmungen werden in dieser Anleitung für den Kartoffelbauern
verwendet:
Anleitung für den Kartoffelbauern: Gründet sich auf das Handbuch
„Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ und ist für
Kartoffelbauern, Kontrollinstanzen (KI) und Abnehmer bestimmt. In der Anleitung
wird beschrieben, was das „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die
kartoffelverarbeitende Industrie“ VVA-Zertifikat beinhaltet, wie man die Kriterien
erfüllen kann, wie die Kontrolle verläuft, von wem und in welcher Weise es ausgestellt
wird.
Handbuch: Das Handbuch beschreibt das „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die
kartoffelverarbeitende Industrie“ (VVA-Zertifikat). Es gibt an, wie man die Kriterien
erfüllen kann, wie, von wem und in welcher Weise kontrolliert wird. Außerdem wird
angegeben, wie an die entsprechenden Glieder der Kette berichtet wird, z. B. bezüglich
der Nachverfolgbarkeit. Das Handbuch ist für Kontrollinstanzen (KI) sowie Abnehmer
gedacht.
Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie: Wird auch als
VVA-Zertifikat bezeichnet. Es ist ein Zertifikat, das ein Kartoffelbauer erhält, wenn er
die Maßnahmen der Beurteilungskriterien im eigenen Betrieb durchführt. Diese
Maßnahmen, die sich aus einer Risiko-Analyse eines Kartoffelanbaubetriebs mit
Lagerung ergeben, können dafür sorgen, dass Risiken in bezug auf die Lebensmittel-
und tierfuttersicherheit, die während Anbau, Ernte, Transport und Lagerung von
Kartoffeln auftreten, minimiert oder sogar gänzlich ausgeschaltet werden können. In
bezug auf die Durchführung dieser Maßnahmen kontrolliert eine unabhängige,
anerkannte Kontrollinstanz den Kartoffelanbaubetrieb, führt eine administrative
Kontrolle der Anbauregistrierungsformulare durch und entnimmt willkürlich oder
gezielt Proben, die in bezug auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln beurteilt
werden. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhält der Kartoffelbauer ein VVA-
Zertifikat. Das VVA-Zertifikat ist ebenfalls als Modul im VVAK enthalten.
Kartoffelbauer: Ist der primäre Produzent von Kartoffeln.
Kartoffelanbaubetrieb: Der Betrieb, in dem die Kartoffeln angebaut werden. Dabei
handelt es sich meistens um einen Ackerbaubetrieb. Dazu gehören auch die Arbeiten,
die von Dritten (z. B. Lohnarbeitern) für diesen Kartoffelbauern während Anbau, Ernte,
Transport und Lagerung, wofür dieser Kartoffelbauer verantwortlich ist, ausgeführt
werden.
Kartoffelschlag: a) ist ein Stück Ackerland mit derselben Vorgeschichte, das für den
Anbau von Kartoffeln derselben Sorte mit derselben
Pflanzenbehandlung bestimmt ist;
b) Spezifikation a) einschließlich einer nach Rücksprache mit dem
Abnehmer festgelegten Beschreibung, z. B. Kartoffelschlagcode.
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Abnehmer: ist ein Betrieb, der vom Kartoffelbauern Kartoffeln abnimmt, um diese
anschließend
a) im eigenen Betrieb als Rohstoff für die Herstellung von
Kartoffelprodukten zu verwenden. Dieser Abnehmer ist Mitglied
des Verbandes der kartoffelverarbeitenden Industrie (VAVI);
b) an VAVI-Mitglieder zu verkaufen.
Kontrollinstanz (KI): Eine dritte, von dem VAVI anerkannte, unabhängige Instanz, die
bewiesen hat, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in bezug auf
Kontrollen und Prüfungen von Kartoffelbauern und Kartoffelanbaubetrieben verfügt.
Bei der Kontrollinstanz beschäftigte Sachverständige führen Kontrollen/Audits von
Richtlinien/Checklisten für Ackerbaubetriebe durch, aufgrund derer ein VVA-Zertifikat
ausgestellt wird. Die letzte Liste der anerkannten Kontrollinstanzen ist auf der Website
www.vavi.nl zu finden.
Beurteilungskriterien: Betreffen die Risiken aus der generischen HACCP-Analyse mit
den dazugehörigen Verwaltungsmaßnahmen, die mit Hilfe einer Checkliste im
Kartoffelanbaubetrieb aufgrund der Nachweisbarkeit und Durchführung der
entsprechenden Maßnahmen beurteilt werden.
GVO: Ist ein gentechnisch veränderter Organismus, mit dem hier spezifisch die GVO-
Solanaceae oder Kartoffelfamilie gemeint wird.
GMP-Regelung: Mit dieser Regelung von GMP + International des Marktverbands
Tierfutter können Betriebe sichtbar nachweisen, dass Tierfutter den gesetzlichen
Bestimmungen sowie den über die Gesetzgebung hinausgehenden Anforderungen aus
den Vereinbarungen mit den Lieferparteien entspricht.
Zukauf: Das Übernehmen (kostenlos oder gegen Bezahlung) von Kartoffelkulturen oder
einer Lieferung von Kartoffeln, die nicht im eigenen Zuchtbetrieb angebaut wurden,
jedoch unter einem eigenen VVA-Zertifikat (niederländisches
Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie) verkauft
werden.
Trinkwasserqualität: Wasser, das die Normen des Trinkwassergesetzes und des
Trinkwasserbeschlusses (vom 23. Mai 2011) erfüllt.
Pflanzenschutzmittel: Alle Produkte mit einer Genehmigung des CTGB (für gebrauch
in die Niederlanden) oder BVL (für gebrauch in Deutschland). So auch Biozide und
Zusatzstoffe wie Abflüsse, Klebstoffe, Insektizide, Desinfektionsmittel und
Schädlingsbekämpfungsmittel.
Klärschlamm (auch als (Abwasser-) aufbereitungsschlamm, Abwasser Klärschlamm
usw. bezeichnet): Artikel 1e des Durchführungsbeschlusses zum Düngemittelgesetz
beschreibt ihn wie folgt:
- Schlamm, der aus einer Anlage zur Behandlung von häuslichem, städtischem oder
industriellem Abwasser oder anderem Abwasser mit einer ähnlichen Zusammensetzung
wie häusliches, städtisches und industrielles Abwasser stammt; oder
- Schlamm, der aus Klärgruben und anderen Anlagen zur Sammlung, Entsorgung und
Behandlung von Abwässern mit Ausnahme von Fett- und Sandfängern stammt.
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1.2 Einleitung
Dem „Lebensmittelsicherheitszertifikat der kartoffelverarbeitenden Industrie“ (VVA-
Zertifikat) liegt ein Programm zugrunde, das der Verband der kartoffelverarbeitenden
Industrie (VAVI) in einem Handbuch des VVA-Zertifikats festgelegt hat. Dieses Handbuch
liegt der Anleitung für den Kartoffelbauern zugrunde.
In der Anleitung für den Kartoffelbauern wird beschrieben, in welcher Weise die
Produktion von Kartoffeln als Rohstoff für die verarbeitende Industrie unter solchen
Bedingungen stattfinden kann, dass in bezug auf die Lebensmittelsicherheit eine optimale
Qualität gewährleistet ist und bleibt. Das VWA-Zertifikats fürht zu einer Ton-und Hygiene
Produkt bestimmt für den menschlichen Verzehr durch „Gute Landwirtschaftliche Praxis“.
Eine weitere Zielsetzung der Kette vom Kartoffelbauer bis zum Abnehmer ist die
Nachverfolgbarkeit.
Kartoffelbauern können nicht nur an die verarbeitende Industrie liefern, sondern sie können
Kartoffeln oder Nebenprodukte auch an Abnehmer, die aufgrund der GMP-Regelung
Tierfuttersektor zertifiziert sind, liefern.
Das Anforderungspaket ist basiert auf einer generische HACCP-Analyse von Anbau, Ernte,
Transport und Lagerung der Kartoffeln, wobei jeder Schritt dieses Prozesses aufgezeichnet
ist. Dabei wurde geprüft, wo in bezug auf die Lebensmittelsicherheit möglicherweise eine
Gefahr entstehen könnte. Die wichtigsten Risiken wurden aufgeführt. In den
Beurteilungskriterien werden diese genannt und es wurde angegeben, welche Maßnahmen
getroffen werden müssen, um das potentielle Risiko auf ein akzeptables Niveau
einzudämmen bzw. auszuschalten.
Eine vom VAVI anerkannte unabhängige Kontrollinstanz muss feststellen, ob während
Anbau, Ernte, Transport und Lagerung der Kartoffeln auch tatsächlich die für notwendig
erachteten (präventiven) Verwaltungsmaßnahmen in ausreichendem Maße getroffen
wurden und dass die Registrierung der verwendeten Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und
Keimhemmungsmittel genau aufgeführt und immer aktualisiert worden sind.
Um diese Verwaltungsmaßnahmen zu unterstützen, können, willkürlich oder gezielt,
Proben von Boden, Pflanzen oder Knollen entnommen werden, so dass die Kontrollinstanz
diese auf die mögliche Anwesenheit von Rückständen von Pflanzenschutzmittel
analysieren kann.
Das VVA-Zertifikat wird dem Kartoffelbauern von der angewiesenen Kontrollinstanz
ausgehändigt, wenn sich nach der physischen Betriebskontrolle (gleichzeitig administrative
Kontrolle) in bezug auf die Kartoffelschläge zeigt, dass der Kartoffelbauer alle
Vorschriften erfüllt. Das VVA-Zertifikat (mit einer Geltungsdauer von einem Jahr) ist der
Beweis dafür, dass alle in der Anleitung für den Kartoffelbauern gestellten Anforderungen
ausreichend erfüllt wurden.
Nachhaltigkeit
Für Sie als Züchter besteht die Möglichkeit, im Rahmen des VVA-Zertifikats an dem
freiwilligen Nachhaltigkeitsmodul VVAK mitzuwirken.
Die Anweisung enthält u. a. Anforderungen in Bezug auf Biomasse zu Energiezwecken
(Richtlinie für Erneuerbare Energie RED) sowie für Arbeit, Flora und Fauna,
Bodenbewirtschaftung, (lokale) Wirtschaft, Energie, Pflanzenschutzmittel, Wasser etc. Das
Wirtschaftsministerium hat 2012 bekannt gegeben, dass Zertifizierung eine Möglichkeit als
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Kontrollmittel für die Ökologiesierungsanforderungen der (zukünftigen)
Gemeinschaftlichen Agrarpolitik darstellt.
In der VVAK-Anbauanleitung sind auf den Seiten 19-23 in einer gesonderten Tabelle (mit
rotem Umriss) die für den Erhalt des Nachhaltigkeitszertifikats und VVA-zertifikat
zusätzlich zu erfüllenden Anforderungen aufgeführt.
Das Nachhaltigkeitszertifikat von VVAK erfüllt auf höchstem Niveau ("Gold") die FSA-
Anforderungen des SAI. Um dies zu erreichen, ohne das Nachhaltigkeitszertifikat der
VVAK verbindlich zu machen, wurden die fehlenden Anforderungen zur Erreichung von
"Gold" ab 2020 zur VVA hinzugefügt.
GMP Torwächter
Im Feld angebaute (Neben-) Produkte, die unter VVAK (und damit auch VVA) angebaut
werden, erfüllen nachweislich die Anforderungen von GMP +. Kunden können diese
Zertifikate als Interpretation des sogenannten "Torwächter-Prinzips" verwenden.
2. An- und abmeldung und Kontrolle
Ein Kartoffelbauer kann sich bei einer der angewiesenen Kontrollinstanzen (www.vavi.nl)
anmelden.
Der Bauer erteilt damit der gewählten Kontrollinstanz auch Zustimmung, die Daten dieser
Kartoffeln an einen von dem Bauern spezifisch benannten oder bevollmächtigten
Abnehmer dieser Kartoffeln zu senden. Dieser Abnehmer benötigt diese Daten rechtzeitig
vor der Lieferung, damit er diesen Rohstoff in einer verantwortungsvollen Weise in
Empfang nehmen und verarbeiten kann.
Vertrag
Mit der Anmeldung schließen Sie einen Vertrag mit der kontrollierenden Behörde. Dieser
Vertragsschluss ist Teilnahmevoraussetzung.
Wenn sich ein Bauer einmal für das VVA-Zertifikat angemeldet hat, wird sich die
Kontrollinstanz in den darauffolgenden Jahren für eine Verlängerung an ihn wenden. Ohne
gegenteilige Nachricht des Bauern wird die Teilnahme automatisch verlängert. Der Bauer
hat das Recht, vor Anfang der Anbausaison den Vertrag mit der Kontrollinstanz nicht zu
verlängern.
Bei Anmeldung verpflichtet sich der Kartoffelbauer, bei den von den Konstrollinstanzen
durchgeführten Kontrollen mitzuwirken. Das bedeutet, dass für die Kontrollen Zeit
freigemacht werden muss und dass sämtliche wichtigen Unterlagen zusammengetragen
wurden, damit die Kontrolle zügig und zielgerichtet stattfinden kann.
Um für die Lieferung mit dem VVA-Zertifikat in Betracht zu kommen, erhalten
Kartoffelbauern einen physischen Betriebsbesuch (durchschnittliche 1,1 mal pro Jahr),
während gleichzeitig eine administrative Kontrolle stattfindet. Der physische
Betriebsbesuch kann ab 6 Monate vor Ablauf des Zertifikats bis zu (unter bestimmten
Bedingungen) bis zum Ablaufdatum des Zertifikats.
Spätestens 15 Monate nach Ausstellungsdatum des Zertifikats muss der nächste
Betriebsbesuch geplant sein. Allerdings findet der physische Betriebsbesuch bei
Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen oder in der Vorsaison, und bei Bauern, die
abgelehnt wurden, vor der Lieferung der ersten Partie statt.
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Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen, und Bauern, die abgelehnt wurden, haben
den Status „angemeldet“. Nach dem ersten physischen Betriebsbesuch (vor Lieferung der
ersten Partie), bei dem gleichzeitig die administrative Kontrolle stattfindet, kann dieser
Status für jeden Betrieb (unter der Bedingung, dass alle Beurteilungskriterien erfüllt sind)
in eine „definitive Genehmigung“ geändert werden. Der Status der definitiven
Genehmigung bleibt bis zum nächsten Betriebsbesuch bestehen. Abgelehnte
Kartoffelbauern fallen zurück auf den Status „angemeldet“. Wenn nicht der gesamte
Betrieb zertifiziert werden kann, können trotzdem noch Zertifikate für Schläge oder Rassen
erteilt werden. Dazu erhält der Abnehmer dann einen Bericht.
Administrative Irrtümer sind möglichst vor Ort zu lösen. Dabei hat der Bauer gegenüber
dem Kontrolleur den Nachweis zu führen.
Die vom Kartoffelbauern angewiesene Kontrollinstanz setzt sich telefonisch und/oder
schriftlich mit dem Kartoffelbauern in Verbindung, um für die kombinierte physische und
administrative Kontrolle im Anbaubetrieb einen Termin zu vereinbaren. Die vom
Kartoffelbauern zu beachtende präventive Maßnahme ist so formuliert, dass diese ebenfalls
als kontrollierbare Norm für eine unabhängige Kontrollinstanz und als Checkliste zur
Selbstbeurteilung für den Kartoffelbauern dient (siehe Anlage A). Diese Checkliste muss
vor physischen Betriebskontrolle vom Kartoffelbauern vollständig ausgefüllt werden.
Die Abmeldung ist das ganze Jahr über möglich und das Zertifikat bleibt für den Rest der
Anbausaison gültig, es sei denn, die Gültigkeit des Zertifikats endet vorher.
Durch die folgende Zertifizierungseinrichtung muss zunächst eine Untersuchung
durchgeführt werden, bevor ein neues Zertifikat erteilt wird.
Daten für die Zertifizierung
Während der Betriebsprüfung haben die KIs mit den Kartoffenbauern abzustimmen, auf
welche(n) Namen das Zertifikat ausgestellt werden soll, damit nicht mehrere VVA-
Zertifikate auf eine Anschrift ausgestellt werden müssen.
Wenn Sie einen GLN-Code für Ihren Unternehmensstandort haben, können Sie diesen nur
mit Zustimmung der KI auf dem Zertifikat angeben.
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3. Beurteilungskriterien VVA-Zertifikat
Es wurde eine generische HACCP-Analyse durchgeführt, in der jeder Schritt des
Kartoffelanbaus, der Ernte, des Transports und der Lagerung abgebildet wurde. Es wurde
untersucht, wo mögliche Gefahren hinsichtlich der Lebens- und Futtermittelsicherheit
auftreten können. Diese Schwerpunkte identifizieren die wichtigsten Risiken und
beschreiben die Kontrollmaßnahmen, die ergriffen werden müssen, um das potenzielle
Risiko zu verringern oder besser zu beseitigen.
Die Bewertungskriterien (Aufmerksamkeitspunkte, potenzielle Risiken und
Kontrollmaßnahmen) sind in Kapitel 3.3 des VVA-Handbuchs aufgeführt.
Die folgende Tabelle zeigt die Hauptaktivitäten und die zu beachtenden Punkte.
Aktivität Schwerpunkt
Allgemeines - Maschineneinsatz
- Nachverfolgbarkeit
- Kalamitäten
- Lohnarbeit
- Bodenbewirtschaftung
- Emissionsminderung
- Rentabilität
- Geschäftsplan (Nachhaltigkeit)
Anbauphase - Schlag
- Ausgangsmaterial
- Düngung
- Pflanzenschutz
- Jagd
- Wasserverbrauch
Ernte und/oder Einbringer der - maschinen und transport
Ernte bei Lagerung
- Produktabfälle
Lagerung und Aufbewahrung - Lagerraum
- Ungeziefer
- Keimhemmungsmittel
- Klimaführung
- Geräte zum Aufwärmen
- Lampen
- Thermometer im Produkt
- Tageslicht
- Kühlapparatur
Waschen und Spülen - für oder bei Dritten
- nur eigene Kartoffeln
Auslagern und/oder Abliefern - Fremdkörper
- Sicherheitsfrist
- Transport
Die Kontrollmaßnahmen sind in der Checkliste zur Selbstbewertung (Anhang A)
aufgeführt.
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4. Einspruch
4.1 Einspruchsverfahren
Ein Kartoffelbauer, der sich für ein VVA-Zertifikat angemeldet, jedoch einen abschlägigen
Bescheid erhalten hat, kann dagegen Einspruch erheben.
Nachdem der Kartoffelbauer von der Kontrollinstanz schriftlich unter Angabe von Gründen
darüber informiert worden ist, dass er kein VVA-Zertifikat bekommt, kann er bei dieser
Kontrollinstanz schriftlich Einspruch erheben. Dies muss innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt der schriftlichen Ablehnung erfolgen.
In diesem Einspruch muss deutlich angegeben werden, dass das VVA-Zertifikat zu Unrecht
abgelehnt wurde, was mit beigefügten Beweisen nachgewiesen werden kann.
Ein solcher Einspruch wird von der Kontrollinstanz, falls möglich, innerhalb von 4 Wochen
behandelt. Ob das möglich ist, liegt am Gegenstand des Einspruchs.
-Wenn es sich ganz deutlich um einen administrativen Fehler des Kartoffelbauern handelt,
für den es ausreichende Beweise gibt, kann die Kontrollinstanz innerhalb von vier Wochen
antworten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie "Berufung" einlegen,
indem Sie die KI auffordern, die Akte, möglicherweise ergänzt durch Beweise, beim
„paritätischen Ausschuss“ einzureichen.
- Wenn der Einspruch mit Beweise und/oder die umschreibung von der Anforderung in
VVA nicht eindeutig sind, wird dem Einspruch zuerst einem sogenannten „paritätische
gemeinsame Ausschuss“ vorgelegt. Nach Erhalt des Hinweises wird die KI so schnell wie
möglich antworten.
4.2 Paritätische gemeinsame Ausschuss
Einsprüche, die von der Kontrollinstanz nicht eindeutig behandelt werden können und
wenn ein Züchter in "Berufung" geht, werden von der Kontrollinstanz gesammelt und mit
Argumenten und Erläuterungen versehen. Die Einsprüche werden im paritätischen
Ausschuss behandelt. Der Ausschuss besteht aus einem Vertreter der Abnehmer (VAVI-
Mitglieder), einem Vertreter einer Kontrollinstanz (vom VAVI anzuweisen), einem
Vertreter aus dem Kartoffelanbau (von LTO in den Niederlanden oder einer vergleichbaren
Instanz in dem betreffenden Land anzuweisen) und wenn erforderlich einem unabhängigen
Sachverständigen auf dem Fachgebiet, auf das sich der Einspruch bezieht (von den drei
vorerwähnten Mitgliedern des Ausschusses anzuweisen). Nachdem sich dieser Ausschuss
mit dem betreffenden Einspruch befasst hat, wird er der betreffenden Kontrollinstanz eine
Empfehlung geben. Diese Kontrollinstanz wird den betreffenden Kartoffelbauern darüber
informieren, ob seinem Einspruch stattgegeben wird oder nicht.
Bezieht sich die Ablehnung auf eine kulturübergreifende Anforderung, wird der Einspruch
beim Berufungsausschuss VVAK eingereicht. Darin sind mehrere Ernteketten vertreten.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 7 des VVAK-Handbuchs (verfügbar unter
www.bo-akkerbouw.nl).
Wenn ein Kartoffelbauer nicht mit der Antwort auf seinen Einspruch oder "Berufung"
durch die Kontrollinstanz einverstanden ist, kann er beim VAVI ein schiedsrichterliches
Verfahren beantragen (siehe dazu die Einkaufsbedingungen für Kartoffeln, Schaltstelle
zwischen Industrie und Handel und Schiedsgerichtsordnung).
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Bei der Einlegung eines Widerspruchs, einer Beschwerde oder eines Schiedsverfahrens ist
es wichtig, die Behauptungen mit (überzeugenden und sachlichen) Beweisen zu belegen.
Die Beurteilung erfolgt anhand der angebotenen Nachweise. Nur wenn ein wichtiger Grund
vorliegt, wird eine Untersuchung eingeleitet.
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Referenzen
[1] Internetsites NL-MRL's: http//www.rikilt.wageningen-ur/nl/vws/index.html;
EU-MRL’s: www.europa.eu.int/comm/food/fs/ph_ps/pest/index_en.htm
[2] Bestrijdingsmiddelendatabank, siehe: www.ctgb.nl; www.bvl.bund.de
[3] Fytorom, Nefyto, Den Haag (www.fytorom.nl)
[4] Informationen über Pflanzenschutz: www.bib.wau.nl/gbk, www.ctgb.nl,
www.milieumeetlat.nl, www.fytoweb.fgov.be, www.bba.de, http://e-
phy.agriculture.gouv.fr/; www.proplanta.de;
www.kws.com/de/de/beratung/bestandesfuehrung/pflanzenschutz/schadbild-finder/;
www.Landwirtschaftskammer.de
Abkürzungen
VVA-Certificaat = Lebensmittelsicherheitszertifikat kartoffelverarbeitende
Industrie
VAVI = Verband der kartoffelverarbeitenden Industrie
GVO = gentechnisch veränderter Organismus
HACCP = Hazard Analysis & Critical Control Point Program
MRL = Maximaler Rückstandswert
EU = Europäische Union
CTGB = Gremium für die Zulassung von Pflanzenschutzmittel und
Biozide. In Deutschland: BVL
BVL = Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
GC-MS = Gaschromatographie mit massenspektrometrischer Dektektion
LC-MS/MS = Flüssigkeitschromatographie mit Tandem-
Massenspektrometrie
LOD = Detektionsgrenze (limit of detection)
EC/NL = Europäische Kommission / Niederlande
Codex alimentarius = Gemeinsamer FAO/WHO Lebensmittelstandard (über
Hygiene)
GMP = Good Manufacturing/Managing Practice
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Anlage A: Checkliste zur Selbstbeurteilung für den
Kartoffelbauern
(Beurteilungskriterien Maßnahme 1)
Firma: ............................
Datum: ...........................
Unterschrift: ..................
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für Pflanzengesundheit wurde ein Empfehlung
aufgenommen. Nichtbeachtung führt nicht zur Ablehnung.
ALLGEMEINES
Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Durchgeführt?
Ja Nein N.Z.
- Selbstbeurteilung 1. Jedes Jahr vor der Betriebskontrolle die Checkliste zur O O O
Selbstbeurteilung ausfüllen (Datum und Unterschrift).
- Maschineneinsatz 2. Benutzung gut gewarteter und sauberer Maschinen bei Anbau, O O O
Ernte, Transport, Lagerung und Lieferung. Diese Maschinen
dürfen keine Lecks und/oder losen Glasteile enthalten. Bei
direktem Kontakt von Maschinenöl und Produkt Food Grade Öl
benutzen.
3. Der Einsatz von Maschinen, die in der Anbauphase, bei Ernte, O O O
Transport, Lagerung und Lieferung mit gentechnisch geänderten
Organismen [GVO- Kartoffeln] in Berührung gekommen sind, ist
verboten.
- Nachverfolgbarkeit 4. Eindeutige Registrierung Identität Kartoffelschlag (Standort O O O
festlegen). Deutlich angeben, welche Schläge für das „VVA-
Zertifikat“ in Betracht kommen.
5. Identität Partien bei Lagerung festlegen (Etikett, Plan Lagerraum, O O O
Code).
6. Alle für die Kontrolle eines VVA-Zertifikats erforderlichen O O O
Registrierungen in bezug auf Anbau und Lagerung, Berichte über
Kontrollen und Zertifikate mindestens 3 Jahre aufbewahren.
7. Partien, die die Kriterien des „VVA-Zertifikats“ nicht erfüllen, O O O
nicht zusammenfügen, sondern getrennt lagern.
8. Der Bauer ist für Verladung ab dem richtigen Schlag bzw. der O O O
richtigen Partie verantwortlich.
9. Beim Wechsel von Schlag/Partie, alle Knollen aus den Geräten O O O
für das Einlagern und Auslagern entfernen (Förderbänder usw.).
10. Registrierung gelieferter Partien (Datum, Abnehmer). O O O
11. Aufbewahren Einkaufsbelege und/oder Rechnungen Pflanzgut, O O O
Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Biozide.
11.a Beim Zukauf von Kartoffeln registrieren Sie: Datum, Händler- O O O
und Herstellerdaten, Menge der Kulturen/Produkt (ha/Tonne),
evtl. Quittungsnummern (mit Gewichtsangabe), Transporteur und
Kaufbeleg sowie VVA-Zertifikat dieses Betriebs. Weitere
akzeptierte Zertifikate sind: VVAK (Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit im Ackerbau), GlobalGAP, Vegaplan und
QS. Sie müssen auch im Besitz der Zertifikate des Herstellers
sein, wenn Sie über Händler einkaufen. Das NAO-
Hygieneprotokoll ist für einen Kartoffelhändler ausreichend. Sie
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Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Durchgeführt?
Ja Nein N.Z.
bewahren diese Daten mindestens 5 Jahre lang auf.
Hinweis: (Reste von) Pflanzkartoffeln, die als Speisekartoffeln
geliefert werden, müssen für diesen Verkauf zertifiziert sein. Das
Risiko besteht insbesondere in Residenzen nicht autorisierter
Lagerschutzprodukte.
- Kalamitäten *) 12. Obligatorische Buchführung, Versand der Buchführung und O O O
Meldung an den Abnehmer von Feuer, Unglücken oder
gefundenen Fremdkörpern wie Glas, Öl, Chemikalien,
Quarantäne-Organismen, anderen schädlichen Fremdmaterialien
und/oder GVO einschl. Registrierung der Art und Weise, in der
(eine) korrigierende Maßnahme(n) getroffen wurde(n). Dem
Abnehmer auf Verlangen sofort Informationen über die
Kartoffeln erteilen. Gleichzeitig ist bei Feststellung schädlicher
oder ungeeigneter Produkte dies als Zwischenfall bei der
zuständige nationalen Behörde zu melden. Siehe auch die
Meldemöglichkeit unter
www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_Amtlich
eLebensmittelueberwachung/lm_AmtLMUeberwachung_node.ht
ml. Dafür ist der Bauer verantwortlich. Anhand Ihrer
Verwaltungsunterlagen sind Sie in der Lage, innerhalb von vier
Stunden (nach mündlichem Kontakt) Informationen zur Herkunft
einer gelieferten (Teil-) Partie zu geben sowie über eventuelle
weitere Teile dieser ursprünglichen Partie (an wen geliefert,
Datum, Menge). Im Falle des Absetzens als Tierfutter ist die
Kalamität gleichzeitig beim FND (Food and Nutrition Delta)
(siehe Anlage B) zu melden. Ausländische Züchter haben
Kalamitäten bei den zuständigen Stellen zu melden.
- Melden beim BVL (Tel.: +34 531/21497-0),
www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/02_Futtermittel/futtermitte
l_node.html.
- Melden beim Verband der niederländischen Tierfutterkette FND
(Tel.: +31 6 53648893), info@diervoerderketen.nl
- Nachlesen in den EWS-Bedingungen von GMP+ (siehe
www.gmpplus.org/media/2738/gmp2018-beslisboom-nl.pdf, ob
und falls ja, wie die Meldung an GMP+ International zu erfolgen
hat.
Über die im App Store erhältliche GMP EWS Melder App
können Meldungen einfach und schnell verschickt und
Warnmeldungen erhalten werden.
- Lohnarbeit 13. Bei Vergabe von Arbeiten an Lohnarbeiter oder Subunternehmer O O O
müssen diese (Bauer verfügt jeweils über Kopien und
überwachen, dass der Lohnunternehmer die VVA-
Sicherheitsvorschriften einhält)
- im Besitz eines Zertifikats (VKL) oder
- eines Lebensmittelsicherheitszertifikats Kartoffeln
(VVA/VVAK) oder GLOBALG.A.P. sein, oder jedes anderen
Zertifikats oder Prüfnachweises, der diese Bedingungen
abdeckt. Oder
- im Rahmen der VVA/VVAK-Kontrolle von einer
Kontrollinstanz kontrolliert werden.
- Bodenbewirtschaftung 14. Sie ergreifen mindestens 2 der folgenden Maßnahmen für die O O O
Bodengesundheit:
- Sie verwenden minimale Bodenbearbeitungstechniken.
- Sie bearbeiten Ernterückstände im Boden für die organische
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Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Durchgeführt?
Ja Nein N.Z.
Substanz.
- Sie gebrauchen organischen Mist oder Kompost.
- Sie säen nach dem Hauptanbau Gründüngung.
- Sie vermeiden übermäßigen Gebrauch von
Pflanzenschutzmitteln.
- Sie drainieren nasse Parzellen.
15. Sie wenden Fruchtfolge auf Ihre Farm an O O O
16. Sie bauen mehrere Gewächsen an und / oder sie haben mehrere O O O
Geschäftsbereiche
17. Sie treffen mindestens 2 der folgenden Maßnahmen zur O O O
Bodenverdichtung:
- Sie üben einen niedrigen Reifendruck auf das Land aus.
- Sie wenden mehr Aktionen in einem Durchgang an (Graben /
Säen).
- Sie benutzen leichtere Maschinen.
- Sie verwenden feste Straßenbahnlinien und / oder Sprühwege.
- Sie verhindern, dass Maschinen bei Nässe an Land gehen.
- Emissionsminderung 18. Sie treffen mindestens 1 Maßnahme aus 3 der 4 Kategorien zur O O O
Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Füllen Sie Anhang D
aus.
- Rentabilität 19. Wenn Sie einen Anbauvertrag abschließen oder das geerntete O O O
Produkt verkaufen, treffen Sie oder Ihre Genossenschaft
Vereinbarungen über den günstigsten Zeitpunkt der Lieferung (in
Verbindung mit Preis und Qualität)
20. Sie haben einen Geschäftsplan (Anbauplan) zur Verfügung, der O O O
sich auf die wirtschaftliche Langfristigkeit konzentriert. Dies
betrifft beispielsweise eine Finanzprognose, mehrere Gewächse
und Verträge.
- Geschäftsplan 21. Sie haben einen aktuellen und dokumentierten Geschäftsplan, in O O O
dem alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert werden.
Wenn kein Plan vorliegt, füllen Sie die folgende Checkliste mit
den folgenden Geschäftsrisiken und -chancen aus:
Achten Sie auf die folgenden Risiken und Chancen des
Ackerbaugeschäfts?
- rechtliche Anforderungen.
- Verschlechterung und Zerstörung natürlicher Lebensräume.
- seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
- Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter.
- Bodenverschmutzung und Erosion.
- Wasserverschmutzung (Boden, Leckage, Abfluss aus der
Lagerung und / oder Anwendung von Düngung und
Pflanzenschutzmittel, Kraftstoff oder Abfall).
- Wasserverfügbarkeit (Abfall vermeiden, Wasserbedarf der
Umwelt respektieren).
- Drift von Pflanzenschutzmittel.
- Luftverschmutzung, einschließlich Feuer und Rauch.
- potenzielle Verschmutzung von außerhalb des Unternehmens
(Verschmutzung oder invasive Arten).
- Lebensmittelsicherheitsrisiken.
* Siehe auch Beispiel Buchführung über Kalamitäten Anlage B
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ANBAU
Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Durchgeführt?
Ja Nein N.Z.
- Kartoffelschlag 22. Ausschließlich Anbau auf nicht verunreinigten Schlägen erlaubt, O O O
die in den vergangenen 3 Jahren nicht durch nicht offiziell
zugelassene Stoffe verunreinigt wurden. (z.B. verunreinigter
Schlamm, Glas, Öl, Dioxine, Schwermetalle und ab dem
01.01.2017 Qualitätskompost der Klasse C) oder wovon die
Zuchterde durch frühere Züchtungen oder Aktivitäten chemisch
verunreinigt ist (z.B. Obstbaumzucht, Müllentsorgung,
Industriegebiet). Im Zweifelsfall: Bodenanalyse. Obligatorische
Beseitigung von Verunreinigungen (Glasteile, Kunststoff usw.
vor allem entlang öffentlicher Verkehrswege). Achten Sie auf
Parcellen im Umkreis von 1 km um einen Golfplatz auch auf
Golfbälle.
23. Falls auf dem Schlag Stechäpfel (Datura stramonium) gefunden O O O
werden, müssen diese von Hand entfernt werden.
24. Die Entfernung zu GVO-Versuchsfeldern mit Kartoffeln beträgt O O O
wegen der Isolierung mindestens 10 m.
25. Anbau auf Schlägen, auf denen in den vergangenen vier Jahren O O O
GVO-Kartoffeln gewachsen wurden, ist verboten.
26. Empfehlung: Wenn Sie eine Bodenanalyse durchführen lassen, O O O
um einen Einblick in das Bodenleben zu erhalten oder
Investitionen zur Verbesserung der Bodengesundheit zu tätigen,
müssen Sie Folgendes registrieren: den Analysebericht oder die
durchgeführten Aktivitäten. Sie bewahren diese Daten mindestens
5 Jahre lang auf.
- Ausgangsmaterial 27. Pro Partei muss ein offizielles Genehmigungszertifikat vorliegen O O O
sowie eine Rechnung oder ein Liefernachweis, aus dem Umfang
und Identität hervorgehen.Dies gilt nicht, wenn der Abnehmer für
genehmigtes Ausgangsmaterial sorgt und dem jeweiligen Kunden
auf Antrag der Zertifizierungsstelle vollständige Einsicht in die
Verwaltung gibt, um die Konformität der Pflanzgutpartie
feststellen zu können. Bei eigenem Zuwachs muss ein
Genehmigungsnachweis gemäß nationaler Gesetzgebung
vorliegen.
28. Die Wahl der Sorte berücksichtigt die Wünsche der Kunden, die O O O
Eignung der Sorte für die Region, den Bodentyp und den
nachhaltigen Anbau.
29. Anbau von GVO-Sorten nicht erlaubt. O O O
- Düngung 30. Düngeempfehlung befolgen, um Umweltbelastung zu verhüten O O O
(vorzugsweise aufgrund der Analysezahlen).
31. Auf dem Schlag nur Bodenverbesserungsmittel verwenden, für O O O
die es ein (Produkt-) Zertifikat gibt oder analyse bericht, mit dem
nachgewiesen wird, und die in Anlage E des VVA-Handbuchs
aufgeführten Standards für Glas, Steine und sonstige
Verunreinigungen. Die Glasstandardprüfung gilt nicht für
Kompost. Die Anforderungen an Grünkompost und Bioabfälle
(GFT-Kompost) finden sich in Anlage E des VVA-Handbuchs.
Für sonstige Düngerstoffe müssen Analysebericht gemäß
Durchführungsbeschluss zum Düngemittelgesetz
(Aufbewahrungsfrist: mindestens fünf Jahre) und
Ablieferungsnachweis vorgelegt werden können. Dies gilt nicht
für organische Düngemittel (wie tierischen Dünger) Ihres eigenen
Betriebs. Siehe
www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengu
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Ja Nein N.Z.
ng/duengeverordnung/index.
32. Faulschlamm für organische Düngung verboten. O O O
33. Düngemittel gemäß den nationalen und lokalen Gesetzen lagern. O O O
34. Düngemittel nicht zusammen mit Pflanzenschutzmitteln lagern. O O O
35. Nur gesetzlich zugelassene Düngemittel verwenden O O O
36. Das Ergebnis der Düngungsstudie (PK-Bodenanalyse, max. 4 O O O
Jahre alt) wird zur Erstellung des Düngungsplans herangezogen.
37. Verwendete Biostimulanzien und das Ergebnis der Anwendung O O O
werden protokolliert. Biostimulanzien sind Düngemittel, die
pflanzliche Ernährungsprozesse auf der Basis von
Mikroorganismen oder (in) organischem Material (z. B.
Mykorrhizapilzen, Silizium und Selen) stimulieren.
38. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende O O O
Streuvorrichtungen verwenden. Kalibrierung (Kontrolle des guten
Funktionierens, Einstellung und Verteilung) muss jährlich
durchgeführt werden, wobei das Datum registriert wird
(Kalibrierung darf sowohl extern als auch vom Kartoffelbauern
selbst ausgeführt werden).
Datum: …...........
39. Buchführung über eingesetzte Düngemittel aktualisieren (1x pro O O O
Woche).
- Pflanzenschutz 40. Der technisch Verantwortliche (Kartoffelbauer und/oder O O O
(einschl. Pflanzgut- Anbaubetreuer) auf dem Gebiet von Pflanzenschutz und Düngung
behandlung) muss seine Kompetenz nachweisen und die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln begründen können (im Zusammenhang mit
der Spritzlizenz). Eine Spritzlizenz (für die Niederlande) ist
obligatorisch, wenn nicht obligatorisch vorhanden, nachweisbare
Erfahrung des technisch Verantwortlichen.
41. Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln muss den nationalen O O O
und lokalen Gesetzen entsprechen.
42. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende Verteiler O O O
/Spritze verwenden. Dies gilt für Feld- und Reihenspritzen,
Vernebelungsgeräte und Unkrautstreicher (bei diesen Geräten
landet das Mittel direkt auf der Pflanze bzw. dem Produkt).
Weitere Informationen über Arten und Prüfungsfrequenz siehe:
www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/te
chnik/geraetekontrolle.htm und
www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/pflanzenschutz/t
echnik/beizgeraete.htm.
Die gesetzliche Prüffrist befolgen (Prüfnachweis vorhanden), in
Ländern ohne obligatorische Prüfung jährlich kalibrieren (Datum
registrieren).
43. Der Erbschaftsscan (www.erfemissiescan.nl) identifiziert das O O O
Risiko von Emissionen aus dem Nachlass.
44. Die maximale Dosierung und die Zahl der Einsätze gemäß der O O O
Gebrauchsvorschrift darf nicht überschritten werden.
45. Wenn die Gefahr einer Resistenzentwicklung besteht, befolgen O O O
Sie die Hinweise auf dem Etikett.
46. Sicherheitsfristen beachten. Bei Verwendung von O O O
Pflanzenschutzmitteln, die sich noch in der Prüfphase befinden,
ist die Zustimmung des Kunden für die Verwendung dieser
Mittel erforderlich.
Bitte beachten Sie: Für Pflanzkartoffeln dürfen Sie nur Produkte
verwenden, die auch für Speisekartoffeln zugelassen sind, wenn
Sie einen Teil der Ernte als Speisekartoffeln liefern möchten.
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47. Nur gesetzlich zulässige Mittel verwenden. O O O
48. Buchführung über eingesetzte Pflanzenschutzmittel aktualisieren O O O
(einschl. Angabe Erntedatum wegen Sicherheitsfristen;
Anwendungszweck, Name der Person, die die Mittel anwendet
und Art der Behandlung, 1 x pro Woche).
49. Sie ergreifen mindestens eine der folgenden Maßnahmen für den O O O
integrierten Pflanzenschutz (IPM), um die Anwendung von
Pflanzenschutzmittel einzuschränken:
- Sie verwenden eine fortschrittliche Sprühtechnik, um die Drift
zu begrenzen.
- Sie verwenden die GPS-Abschnittskontrolle, um Überlappungen
zu minimieren.
- Sie verwenden Präzisionstechniken / ortsspezifisches Sprühen.
- Sie wenden so viel wie möglich eine reduzierte Dosis an.
- Sie verwenden biologische Arbeitsstoffe oder UV-Licht.
- Sie wenden selektive Mittel an (um natürliche Feinde zu
schonen).
- Sie stützen Ihre Stoffwahl auf die Umweltauswirkungen.
- Sie bekämpfen Unkraut mechanisch (möglicherweise in
Kombination mit einem falschen Saatbett).
- Sie werden von externen Parteien beraten (Kultivierungsleiter).
50. Sie ergreifen mindestens eine der folgenden Maßnahmen für den O O O
integrierten Pflanzenschutz (IPM), um die Verwendung von
Pflanzenschutzmittel zu verhindern:
- Sie wenden Fruchtfolge an.
- Sie verwenden Sorten, die gegen häufige Schädlinge und
Krankheiten resistent sind.
- Sie verwenden ein Decision Support System (DSS), z. B. ein
Phytophthora-Alarmsystem.
- Sie stützen eine Anwendung auf Schadensschwellen im Feld.
- Sie stützen eine Anwendung auf Pest-Signalmeldungen und /
oder Saug- / Haftfallen.
- Sie haben temporäre oder permanente Feldkanten für das
Management von Insekten (natürliche Feinde).
51. Sie ergreifen Maßnahmen, um die Übertragung von Phytophthora O O O
infestans auf (andere) Kulturen / Parzellen zu verringern / zu
verhindern. Beispiele sind: Abdeckung von Kartoffelabfallhaufen
vor dem 15. April, Lagerung von Kartoffeln und Bekämpfung
großer Phytophthora-Befall.
- Jagd auf Wild 52. Jagd nicht erlaubt, wenn Gefahr besteht, dass Schrot ins Produkt O O O
gerät.
- Wasserverbrauch 53. Ausschließliche Nutzung von O O O
Beregnungswasser/kohlensäurehaltigem Wasser in guter Qualität
(z.B. Quellen-, Leitungs- und Regenwasser).
Oberflächengewässer müssen sauber sein, im Zweifel sind
Informationen bei der Wasserbehörde einzuholen oder führen Sie
eine Analyse durch (Norm: max. 1.000 cfu E. coli je 100 ml
Wasser). Tip: siehe www.umweltbundesamt.de/themen/wasser.
Achten Sie auf Zuläufe!
Hinweis: Kontakt mit Oberflächenwasser, in dem Ratten leben,
kann zu Morbus Weil führen. Siehe www.biologie-
seite.de/Biologie/Weil-Krankheit.
Hinweis: Wenn möglich, schalten Sie Quellen aus, um Terror zu
verhindern, z. B. das Hinzufügen schädlicher Substanzen.
54. Treffen Sie beim Streuen mindestens eine der folgenden O O O
Maßnahmen, um dies so effizient wie möglich durchzuführen:
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- Sie gebrauchen ein Decision Support System (BOS).
- Sie gebrauchen Bodenfeuchtesensoren.
- Sie nutzen externe Beratungsunternehmen.
- Die Sprinkleranlage wird regelmäßig gewartet / eingestellt.
55. Tragen Sie bei der Bewässerung die Parzelle, das Datum und die O O O
Bewässerung ein (in mm oder m3 / ha oder in Pumpstunden +
Pumpleistung in m3 / Stunde).
ERNTE und/oder EINBRINGEN der Ernte bei Lagerung in eigenen Lagerräumen
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- Maschinen für die 56. Bei drohendem Regen muss eine Plane für den Kipper und die O O O
Ernte und das Erntegeräte verfügbar sein.
Einbringen der Ernte 57. Keine produktfremden Teile in Transportmitteln (saubere Kipper, O O O
und Transport ab dem Kisten usw. benutzen).
Kartoffelschlag 58. Keine kaputten Transport- / Lagermittel (Kisten usw.). O O O
- Produktabfälle 59. Das Laub bleibt auf dem Land und wird bearbeitet im Bodem. O O O
Alle pflanzlichen Nebenprodukte werden entweder auf die
Parcelle zurückgeführt oder erhalten einen alternativen Zweck (z.
B. Tierfutter). Nichts wird so entsorgt wie Müll.
LAGERUNG und AUFBEWAHRUNG in eigenen Lagerräumen
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- Lager 60. Nur Lagerung in sauberem Lagerraum (das ganze Jahr hindurch O O O
sauberer Lagerraum frei von Verunreinigungen)
61. Reinigen Sie den Lagerbereich und die Ausrüstung vor der O O O
Lagerung (spätestens am 1. Oktober) gründlich, wie in Anhang E
angegeben. Hinweis: Dies gilt auch, wenn Sie die
Speisekartoffeln bei Dritten lagern.
62. Informieren Sie Ihre Kunden und Ihren KI innerhalb von 3 Tagen O O O
nach der Reinigung (und spätestens am 1. Oktober) über die in 61.
vorgeschriebene Reinigung, indem Sie die Checkliste in Anhang
E ausfüllen und diese senden oder per E-Mail senden.
63. Der Lagerraum muss in einem guten Wartungszustand sein (keine O O O
kaputten Bretter, Isolationsmaterial usw.)
64. Der Lagerraum muss von dem Lager für die Maschinen und der O O O
Werk-statt getrennt sein, es sei denn, dass die Verunreinigung von
Wänden und Böden verhindert wird (z. B. Abdeckung mit
Kunststoff oder Plane; bei Hilfsstoffen ist auch eine intakte
Verpackung ausreichend.
65. (Haus-) Tiere dürfen im Lagerraum nicht auf das Produkt O O O
kommen oder sich darauf niederlassen. (Hygienevorschriften
müssen im Betrieb sichtbar angebracht werden.)
66. Vermeiden, dass Kot von (Haus-) Tieren und Vögeln auf das O O O
Produkt gerät, u. a. durch Gaze vor den Einlauf- und
Auslaufluken (Gaze!)
67. Keine Lagerung in Lagerräumen / Kisten, in denen GVO- O O O
Kartoffeln im Anbaujahr gelagert wurden.
68. Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Lagerraum O O O
verboten.
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Abfall (z. B. Verpackungsmaterial, Reste) sowie Gefahrenstoffe O O O
sind so aufzubewahren, dass eine Verunreinigung des Produkts
verhindert wird.
- Ungeziefer 69. Vermeidung von Ungeziefer, (Haus-) Tieren und Vögeln O O O
(Exkremente und Nester vermeiden) am Produkt am Lagerort
durch adäquate Abschirmung z. B. Zugänge abschließen, keine
Vögel über Partien, keine Haustiere im Produkt, Netze vor
Einlass- und Auslassluken usw. Falls erforderlich, Köder für
Ungeziefer (an sicheren Orten) aussetzen. Berücksichtigen Sie
bei der Wahl von Schädlingsbekämpfungsmitteln eventuell
aufgebaute Resistenzen gegenüber ähnlichen Mitteln. Kontakt des
Produkts mit Schädlingsbekämpfungsmitteln verhindern. Eine
„Betriebskatze“ ist eine gute Alternative, um Ungeziefer zu
bekämpfen.
- Keimhem-mungsmittel 70. Gesetzliche Gebrauchsvorschrift, Gebrauchsanleitung und O O O
sonstige Instruktionen auf dem Etikett befolgen. Der technische
Verantwortliche (Anbauer und/oder Anbauassistent) für die
Verwendung von Keimhemmungsmitteln muss seine Kompetenz
(z.B. mit Spritzlizenz) nachweisen können und den Gebrauch von
Keimhemmungsmitteln untermauern (z.B. mit Spritzlizenz). Eine
Spritzlizenz (für die Niederlande) ist obligatorisch; ist dies nicht
der Fall, ist eine nachweisbare Erfahrung des technischen
Verantwortlichen notwendig.
- Klimaführung 71. Buchführung eingesetzte Keimhemmungsmittel aktualisieren. O O O
- Geräte zum 72. Optimale Klimaführung anstreben (bei Luftbefeuchtern auf die O O O
Aufwärmen richtige Wassertemperatur achten).
73. Nur richtig eingestellte, gut aufgestellte und gut gewartete Geräte O O O
zum Aufwärmen verwenden (nicht auf oder über dem Produkt
aufstellen).
74. Nur Brennstoffe verwenden, die sich zum Trocknen oder O O O
Aufwärmen von Produkten eignen.
- Lampen über Produkt 76. Schutzplatte, bruchfreie Lampen oder Schutzhülle für Lampen O O O
dort vorhanden, wo Kartoffeln verarbeitet oder gelagert werden.
- Thermometer im 77. Es ist verboten, Thermometer mit Quecksilber und/oder aus Glas O O O
Produkt zu benutzen.
- Direktes Tageslicht 78. Kein direktes Tageslicht im Lager über dem Produkt. O O O
- Kühlapparatur 79. Gut gewartete Kühlapparatur, ausschließlich mit Deckplatte über O O O
Produkt (Prüfbericht, nicht alter als 2 Jahre).
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WASCHEN und SPÜLEN von Kartoffeln
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- Waschen / Spülen für 80. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem die Anlage O O O
oder durch Dritten auch von Dritten genutzt wird und beim Waschen/Spülen (im
Auftrag des Züchters) in externen Betrieben, gilt, dass die Wasch-
/Spültätigkeiten nach dem Hygienecode des niederländischen
Kartoffelverbands, NAO, oder nach einer gleichwertigen Norm
zertifiziert sein müssen (BRC und FSCC).
- Waschen / Spülen 81. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem die Anlage O O O
durch und für den nicht von Dritte genutzt wird, gilt:
Erzeuger selbst - bei der Nutzung von Lehm, wird eine Verunreinigung durch
Anwendung von Food Grade-Lehm ausgeschlossen. Dies kann
mithilfe einer Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht
nachgewiesen werden;
- bei der Nutzung von Salz, wird eine Verunreinigung durch
Anwendung von Food Grade-Salz ausgeschlossen. Dies kann
mithilfe einer Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht
nachgewiesen werden;
82. - die letzte Spülung erfolgt mit Trinkwasser. Wird (teilweise) O O O
anderes Wasser verwendet, muss(müssen) die Quelle(n)
Trinkwasserqualität aufweisen (nachweisbar auf Grundlage der
jährlichen Analyse) oder ihre Eignung muss in den 12 Monaten,
die der Nutzung vorausgehen, durch eine befugte Behörde
bestätigt worden sein (Wasserbehörde,
Wasserversorgungsunternehmen). Siehe
www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwass
erqualitaet;
- bei der Nutzung von rezirkuliertem Wasser während der letzten
Spülung,
ist dieses Wasser gefiltert und wird mindestens jährlich der pH-
Wert (Bandbreite 7 – 14) kontrolliert. Die Anwendung von
desinfizierenden und Antischaum-Mitteln im Spülwasser erfüllt
die gesetzliche Nutzungsvorschrift (Etikett) und wird regelmäßig
überprüft. O O O
83. - das die Wasseranalyse des für das Waschen bzw. Spülen der
Kartoffeln verwendeten Wassers durchführende Labor muss nach
ISO 17025 oder einem vergleichbaren nationalen Standard über
zugelassen sein oder es muss dokumentiert nachweisbar im
Begriff sein, diese Zertifizierung zu erlangen. O O O
84. - alle Lieferlose Kartoffeln müssen während des Waschens bzw.
Spülens nachweislich rückverfolgbar sein.
AUSLAGERN und/oder ABLIEFERN
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- Fremdkörper 85. Genug Kapazität einsetzen, um Fremdkörper /grüne Knollen bei O O O
Lieferung auszusortieren. Achten Sie bei Kartoffeln aus der Nähe
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Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Durchgeführt?
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- Transport 87. Findet der Transport unter eigener Verwaltung statt, müssen die O O O
Transportmittel gereinigt werden nach dem Transport von:
a. Grundstoffen für Futtermittel: fegen
b. Erde/Steinen: mit Wasser (Hochdruck) reinigen
c. Kunstdünger: fegen
d. verpackten Produkten: fegen
e. trockenem stapelbarem Geflügel- und Pferdemist: Reinigung
und Desinfektion
f. nassem Mist: Reinigung, Desinfektion und Freigabe nach
externer Kontrolle durch eine gemäß ISO 17020 akkreditierte
Inspektionseinrichtung.
88. Wenn Dritte den Transport im Auftrag des Kartoffelbauern O O O
durchführen: Der Spediteur ist im Besitz des GMP B4.1
Transportzertifikats und kann nachweisbar die Anforderungen
erfüllen (Kopie Zertifikat).
Wenn der Transport im Auftrag des Abnehmers erfolgt, ist dies
nicht erforderlich. Der Abnehmer ist aber zu informieren, wenn
das Transportmittel nicht Anforderung 87 entspricht.
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22-06-2020Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 19
Anlage B: Buchführung über Kalamitäten
(Beurteilungskriterien Maßnahme 12)
Name Kartoffelbauer
Anschrift
PLZ Ort
Land
Tel. E-mail.
Abnehmer Tel.
E-mail
Kontrollinstanz Tel.
E-mail
BESCHWERDE/KALAMITÄT
Kartoffelschlag Sorte Aktion*
(Code oder
Nahme)
Lagerung (Code)
Datum Kalamität …
Beschreibung
Beschwerde/Kalamität
Maßnahme Nr. Checkliste
(Nr. 1 bis 88)
Korrigierende Maßnahme
Maßnahme zur
Verbesserung (wie kann
die Beschwerde/Kalamität
künftig vermieden
werden)
Beim Kartoffelbauern/ beim Abnehmer/
Wo befindet sich das Zwischenlagerung
betreffende Produkt jetzt?
Datum Meldung an … z. Hd. von:
Abnehmer Herrn/Frau
(einschl. Tel. / E-Mailen)
Evtl. Datum Meldung an z. Hd. vom Koordinator:
FND** Herrn/Frau
(einschl. Tel. / E-Mailen)
Evtl. Datum Meldung an z. Hd. zentrale Meldestelle:
GMP+** Herrn/Frau
(einschl. Tel. / E-Mailen)
Evtl. Datum Meldung an z. Hd. von:
NVWA / BVL … Herrn/Frau
(einschl. Tel. / E-Mailen)
*vom Abnehmer / von der Kontrollinstanz (KI) auszufüllen ** beim Absetzen als Tierfutter an FND (Tel.
+316-53648893; info@diervoederketen.nl) und überprüfen anhand www.gmpplus.org/media/
2738/gmp2018-beslisboom-nl.pdf, ggf. an GMP+ zu melden. Sie können über die GMP EWS Reporter-App (im
App Store erhältlich) Bericht erstatten.
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22-06-2020Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 19
Anlage C: Anforderungen an Kompost
Hierunter wird auf die an Bioabfälle (GFT-Kompost) und Grünkompost gestellten
Anforderungen eingegangen. Diese Anforderungen beziehen sich insbesondere auf:
- Anforderungen an Probennahme und Analyse
- unerwünschte Stoffe in den Grundstoffen, besonders in Bioabfällen (GFT)
- Glas, Steine und andere Verunreinigungen im Kompost
Weiterhin gelten gesetzliche Bestimmungen (Düngemittelgesetz), u.a. betreffend
Schwermetalle.
Keurcompost und gleichwertige Zertifikate
Grün- und Bioabfall-(GFT-)Kompost werden vorzugsweise unter dem Branchenlabel
„Keurcompost“ zertifiziert. Keurcompost der Klassen A erfüllt die untenstehenden Normen.
Qualitätskompost der Klasse C erfüllt zum 1.1.2017 nicht mehr als standardgerecht und
Klasse B reicht ab dem 07.01.2020 nicht mehr aus . Betriebe und Standorte sind unter
www.keurcompost.nl/register zu finden.
Daneben sind auch die folgenden Zertifikate als ausreichend zu betrachten:
- RHP
- BGK (Herkunft: Deutschland)
- Attestierung durch Vlaco o.b.v. nach Vlarema-Kriterien (Herkunft: Belgien)
Der Zertifizierungsrat für Ackerbau (Akkerbouw Certificeringsoverleg) entscheidet, welche
Zertifizierungen als ausreichend zu betrachten sind.
Unzertifizierter Kompost
Nicht nach Keurcompost oder einem der vorgenannten gleichwertigen
Zertifizierungsprogramme zertifizierter Bioabfall- (GFT-) oder Grün-Kompost ist lediglich
dann gestattet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt werden:
Probennahme und Analyse
Die Probennahme erfolgt durch unabhängigen Probennehmer. Das Datum der
Probennahme und der (Betriebs-)Name des Probennehmers sind im Analysebericht zu
vermerken.
Das den Analysebericht erstellende Labor ist durch ein Akkreditierungsorgan (z.B.
RvA) nach NEN-EN-ISO/IEC 17025:2005 zertifiziert.
Analysen beziehen sich auf maximal 1.000 to Frischkompost. Die Menge ist in der
Analyse anzugeben.
Die Analyse beinhaltet eine Erklärung oder eine Übersicht über die Ergebnisse,
woraus hervorgeht, dass der Kompost auf die in den Standards für Keurcompostklasse
A. (Tab. 2.1 von BRL Keurcompost) vorgeschriebenen Werte untersucht wurde und
die diesbezüglichen Grenzwerte einhält.
Vereinen und Vermischen analysierter Kompostpartien ist nur dann zulässig, wenn
jede Partie für sich laut Analysebericht die nach Standard geforderten Werte einhält
und die Nachverfolgbarkeit verwaltungstechnisch gesichert ist.
Grundstoff
Im Fall kompostierter Bioabfälle (GFT) muss der Grundstoff frei von medizinischen
Hilfsmitteln für Inkontinenz und (Wegwert-)Windeln sein. Hierüber wurden mit den
betreffenden Gemeinden und Kompostierern Vereinbarungen getroffen. Ab 1.1.2017
VAVI Seite 23 von 28
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