Anleitung für den Kartoffelbauern Lebensmittelsicherheits-Zertifikat für die kartoffel-verarbeitende Industrie VVA-Zertifikat - Anbau- und ...

 
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Anleitung für den Kartoffelbauern Lebensmittelsicherheits-Zertifikat für die kartoffel-verarbeitende Industrie VVA-Zertifikat - Anbau- und ...
Anleitung für den
   Kartoffelbauern

Lebensmittelsicherheits-
       Zertifikat
   für die kartoffel-
verarbeitende Industrie
   [VVA-Zertifikat]
     Anbau- und Lagersaison 2020/2021
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                      Version 19

Inhaltsangabe
1. ALLGEMEINES                                                                3
1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG                                                        3
1.2 EINLEITUNG                                                                5

2.   AN- UND ABMELDUNG UND KONTROLLE                                          6

3.   BEURTEILUNGSKRITERIEN VVA ZERTIFIKAT                                     8

4. EINSPRUCH                                                                  9
4.1 EINSPRUCHSVERFAHREN                                                       9
4.2 PARITÄTISCHE GEMEINSAME AUSSCHUSS                                         9

REFERENTZEN                                                                  11
ABKURZUNGEN                                                                  11

ANLAGEN
A: Checkliste zur Selbstbeurteilung für den Kartoffelbauern                  12
B: Buchführung über Kalamitäten                                              22
C: Anforderungen an Kompost                                                  23
D: Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen                      25
E: Checkliste Reinigung Lagerung und Ausrüstung im Zusammenhang mit
   Chlorpropham                                                              26

VAVI                                                                  Seite 2 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                    Version 19

1. Allgemeines
1.1 Begriffsbestimmung
Die folgenden Begriffsbestimmungen werden in dieser Anleitung für den Kartoffelbauern
verwendet:

    Anleitung für den Kartoffelbauern: Gründet sich auf das Handbuch
    „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ und ist für
    Kartoffelbauern, Kontrollinstanzen (KI) und Abnehmer bestimmt. In der Anleitung
    wird beschrieben, was das „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die
    kartoffelverarbeitende Industrie“ VVA-Zertifikat beinhaltet, wie man die Kriterien
    erfüllen kann, wie die Kontrolle verläuft, von wem und in welcher Weise es ausgestellt
    wird.

    Handbuch: Das Handbuch beschreibt das „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die
    kartoffelverarbeitende Industrie“ (VVA-Zertifikat). Es gibt an, wie man die Kriterien
    erfüllen kann, wie, von wem und in welcher Weise kontrolliert wird. Außerdem wird
    angegeben, wie an die entsprechenden Glieder der Kette berichtet wird, z. B. bezüglich
    der Nachverfolgbarkeit. Das Handbuch ist für Kontrollinstanzen (KI) sowie Abnehmer
    gedacht.

    Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie: Wird auch als
    VVA-Zertifikat bezeichnet. Es ist ein Zertifikat, das ein Kartoffelbauer erhält, wenn er
    die Maßnahmen der Beurteilungskriterien im eigenen Betrieb durchführt. Diese
    Maßnahmen, die sich aus einer Risiko-Analyse eines Kartoffelanbaubetriebs mit
    Lagerung ergeben, können dafür sorgen, dass Risiken in bezug auf die Lebensmittel-
    und tierfuttersicherheit, die während Anbau, Ernte, Transport und Lagerung von
    Kartoffeln auftreten, minimiert oder sogar gänzlich ausgeschaltet werden können. In
    bezug auf die Durchführung dieser Maßnahmen kontrolliert eine unabhängige,
    anerkannte Kontrollinstanz den Kartoffelanbaubetrieb, führt eine administrative
    Kontrolle der Anbauregistrierungsformulare durch und entnimmt willkürlich oder
    gezielt Proben, die in bezug auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln beurteilt
    werden. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhält der Kartoffelbauer ein VVA-
    Zertifikat. Das VVA-Zertifikat ist ebenfalls als Modul im VVAK enthalten.

    Kartoffelbauer: Ist der primäre Produzent von Kartoffeln.

    Kartoffelanbaubetrieb: Der Betrieb, in dem die Kartoffeln angebaut werden. Dabei
    handelt es sich meistens um einen Ackerbaubetrieb. Dazu gehören auch die Arbeiten,
    die von Dritten (z. B. Lohnarbeitern) für diesen Kartoffelbauern während Anbau, Ernte,
    Transport und Lagerung, wofür dieser Kartoffelbauer verantwortlich ist, ausgeführt
    werden.

    Kartoffelschlag: a) ist ein Stück Ackerland mit derselben Vorgeschichte, das für den
                         Anbau von Kartoffeln derselben Sorte mit derselben
                         Pflanzenbehandlung bestimmt ist;
                     b) Spezifikation a) einschließlich einer nach Rücksprache mit dem
                         Abnehmer festgelegten Beschreibung, z. B. Kartoffelschlagcode.

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    Abnehmer: ist ein Betrieb, der vom Kartoffelbauern Kartoffeln abnimmt, um diese
    anschließend
                    a) im eigenen Betrieb als Rohstoff für die Herstellung von
                        Kartoffelprodukten zu verwenden. Dieser Abnehmer ist Mitglied
                        des Verbandes der kartoffelverarbeitenden Industrie (VAVI);
                    b) an VAVI-Mitglieder zu verkaufen.

    Kontrollinstanz (KI): Eine dritte, von dem VAVI anerkannte, unabhängige Instanz, die
    bewiesen hat, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in bezug auf
    Kontrollen und Prüfungen von Kartoffelbauern und Kartoffelanbaubetrieben verfügt.
    Bei der Kontrollinstanz beschäftigte Sachverständige führen Kontrollen/Audits von
    Richtlinien/Checklisten für Ackerbaubetriebe durch, aufgrund derer ein VVA-Zertifikat
    ausgestellt wird. Die letzte Liste der anerkannten Kontrollinstanzen ist auf der Website
    www.vavi.nl zu finden.

    Beurteilungskriterien: Betreffen die Risiken aus der generischen HACCP-Analyse mit
    den dazugehörigen Verwaltungsmaßnahmen, die mit Hilfe einer Checkliste im
    Kartoffelanbaubetrieb aufgrund der Nachweisbarkeit und Durchführung der
    entsprechenden Maßnahmen beurteilt werden.

    GVO: Ist ein gentechnisch veränderter Organismus, mit dem hier spezifisch die GVO-
    Solanaceae oder Kartoffelfamilie gemeint wird.

    GMP-Regelung: Mit dieser Regelung von GMP + International des Marktverbands
    Tierfutter können Betriebe sichtbar nachweisen, dass Tierfutter den gesetzlichen
    Bestimmungen sowie den über die Gesetzgebung hinausgehenden Anforderungen aus
    den Vereinbarungen mit den Lieferparteien entspricht.

    Zukauf: Das Übernehmen (kostenlos oder gegen Bezahlung) von Kartoffelkulturen oder
    einer Lieferung von Kartoffeln, die nicht im eigenen Zuchtbetrieb angebaut wurden,
    jedoch unter einem eigenen VVA-Zertifikat (niederländisches
    Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie) verkauft
    werden.

    Trinkwasserqualität: Wasser, das die Normen des Trinkwassergesetzes und des
    Trinkwasserbeschlusses (vom 23. Mai 2011) erfüllt.

    Pflanzenschutzmittel: Alle Produkte mit einer Genehmigung des CTGB (für gebrauch
    in die Niederlanden) oder BVL (für gebrauch in Deutschland). So auch Biozide und
    Zusatzstoffe wie Abflüsse, Klebstoffe, Insektizide, Desinfektionsmittel und
    Schädlingsbekämpfungsmittel.

    Klärschlamm (auch als (Abwasser-) aufbereitungsschlamm, Abwasser Klärschlamm
    usw. bezeichnet): Artikel 1e des Durchführungsbeschlusses zum Düngemittelgesetz
    beschreibt ihn wie folgt:
    - Schlamm, der aus einer Anlage zur Behandlung von häuslichem, städtischem oder
    industriellem Abwasser oder anderem Abwasser mit einer ähnlichen Zusammensetzung
    wie häusliches, städtisches und industrielles Abwasser stammt; oder
    - Schlamm, der aus Klärgruben und anderen Anlagen zur Sammlung, Entsorgung und
    Behandlung von Abwässern mit Ausnahme von Fett- und Sandfängern stammt.

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1.2 Einleitung
Dem „Lebensmittelsicherheitszertifikat der kartoffelverarbeitenden Industrie“ (VVA-
Zertifikat) liegt ein Programm zugrunde, das der Verband der kartoffelverarbeitenden
Industrie (VAVI) in einem Handbuch des VVA-Zertifikats festgelegt hat. Dieses Handbuch
liegt der Anleitung für den Kartoffelbauern zugrunde.
In der Anleitung für den Kartoffelbauern wird beschrieben, in welcher Weise die
Produktion von Kartoffeln als Rohstoff für die verarbeitende Industrie unter solchen
Bedingungen stattfinden kann, dass in bezug auf die Lebensmittelsicherheit eine optimale
Qualität gewährleistet ist und bleibt. Das VWA-Zertifikats fürht zu einer Ton-und Hygiene
Produkt bestimmt für den menschlichen Verzehr durch „Gute Landwirtschaftliche Praxis“.
Eine weitere Zielsetzung der Kette vom Kartoffelbauer bis zum Abnehmer ist die
Nachverfolgbarkeit.
Kartoffelbauern können nicht nur an die verarbeitende Industrie liefern, sondern sie können
Kartoffeln oder Nebenprodukte auch an Abnehmer, die aufgrund der GMP-Regelung
Tierfuttersektor zertifiziert sind, liefern.
Das Anforderungspaket ist basiert auf einer generische HACCP-Analyse von Anbau, Ernte,
Transport und Lagerung der Kartoffeln, wobei jeder Schritt dieses Prozesses aufgezeichnet
ist. Dabei wurde geprüft, wo in bezug auf die Lebensmittelsicherheit möglicherweise eine
Gefahr entstehen könnte. Die wichtigsten Risiken wurden aufgeführt. In den
Beurteilungskriterien werden diese genannt und es wurde angegeben, welche Maßnahmen
getroffen werden müssen, um das potentielle Risiko auf ein akzeptables Niveau
einzudämmen bzw. auszuschalten.
Eine vom VAVI anerkannte unabhängige Kontrollinstanz muss feststellen, ob während
Anbau, Ernte, Transport und Lagerung der Kartoffeln auch tatsächlich die für notwendig
erachteten (präventiven) Verwaltungsmaßnahmen in ausreichendem Maße getroffen
wurden und dass die Registrierung der verwendeten Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und
Keimhemmungsmittel genau aufgeführt und immer aktualisiert worden sind.

Um diese Verwaltungsmaßnahmen zu unterstützen, können, willkürlich oder gezielt,
Proben von Boden, Pflanzen oder Knollen entnommen werden, so dass die Kontrollinstanz
diese auf die mögliche Anwesenheit von Rückständen von Pflanzenschutzmittel
analysieren kann.

Das VVA-Zertifikat wird dem Kartoffelbauern von der angewiesenen Kontrollinstanz
ausgehändigt, wenn sich nach der physischen Betriebskontrolle (gleichzeitig administrative
Kontrolle) in bezug auf die Kartoffelschläge zeigt, dass der Kartoffelbauer alle
Vorschriften erfüllt. Das VVA-Zertifikat (mit einer Geltungsdauer von einem Jahr) ist der
Beweis dafür, dass alle in der Anleitung für den Kartoffelbauern gestellten Anforderungen
ausreichend erfüllt wurden.

Nachhaltigkeit
Für Sie als Züchter besteht die Möglichkeit, im Rahmen des VVA-Zertifikats an dem
freiwilligen Nachhaltigkeitsmodul VVAK mitzuwirken.
Die Anweisung enthält u. a. Anforderungen in Bezug auf Biomasse zu Energiezwecken
(Richtlinie für Erneuerbare Energie RED) sowie für Arbeit, Flora und Fauna,
Bodenbewirtschaftung, (lokale) Wirtschaft, Energie, Pflanzenschutzmittel, Wasser etc. Das
Wirtschaftsministerium hat 2012 bekannt gegeben, dass Zertifizierung eine Möglichkeit als

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Kontrollmittel für die Ökologiesierungsanforderungen der (zukünftigen)
Gemeinschaftlichen Agrarpolitik darstellt.
In der VVAK-Anbauanleitung sind auf den Seiten 19-23 in einer gesonderten Tabelle (mit
rotem Umriss) die für den Erhalt des Nachhaltigkeitszertifikats und VVA-zertifikat
zusätzlich zu erfüllenden Anforderungen aufgeführt.
Das Nachhaltigkeitszertifikat von VVAK erfüllt auf höchstem Niveau ("Gold") die FSA-
Anforderungen des SAI. Um dies zu erreichen, ohne das Nachhaltigkeitszertifikat der
VVAK verbindlich zu machen, wurden die fehlenden Anforderungen zur Erreichung von
"Gold" ab 2020 zur VVA hinzugefügt.

GMP Torwächter
Im Feld angebaute (Neben-) Produkte, die unter VVAK (und damit auch VVA) angebaut
werden, erfüllen nachweislich die Anforderungen von GMP +. Kunden können diese
Zertifikate als Interpretation des sogenannten "Torwächter-Prinzips" verwenden.

2. An- und abmeldung und Kontrolle
Ein Kartoffelbauer kann sich bei einer der angewiesenen Kontrollinstanzen (www.vavi.nl)
anmelden.
Der Bauer erteilt damit der gewählten Kontrollinstanz auch Zustimmung, die Daten dieser
Kartoffeln an einen von dem Bauern spezifisch benannten oder bevollmächtigten
Abnehmer dieser Kartoffeln zu senden. Dieser Abnehmer benötigt diese Daten rechtzeitig
vor der Lieferung, damit er diesen Rohstoff in einer verantwortungsvollen Weise in
Empfang nehmen und verarbeiten kann.

Vertrag
Mit der Anmeldung schließen Sie einen Vertrag mit der kontrollierenden Behörde. Dieser
Vertragsschluss ist Teilnahmevoraussetzung.

Wenn sich ein Bauer einmal für das VVA-Zertifikat angemeldet hat, wird sich die
Kontrollinstanz in den darauffolgenden Jahren für eine Verlängerung an ihn wenden. Ohne
gegenteilige Nachricht des Bauern wird die Teilnahme automatisch verlängert. Der Bauer
hat das Recht, vor Anfang der Anbausaison den Vertrag mit der Kontrollinstanz nicht zu
verlängern.

Bei Anmeldung verpflichtet sich der Kartoffelbauer, bei den von den Konstrollinstanzen
durchgeführten Kontrollen mitzuwirken. Das bedeutet, dass für die Kontrollen Zeit
freigemacht werden muss und dass sämtliche wichtigen Unterlagen zusammengetragen
wurden, damit die Kontrolle zügig und zielgerichtet stattfinden kann.

Um für die Lieferung mit dem VVA-Zertifikat in Betracht zu kommen, erhalten
Kartoffelbauern einen physischen Betriebsbesuch (durchschnittliche 1,1 mal pro Jahr),
während gleichzeitig eine administrative Kontrolle stattfindet. Der physische
Betriebsbesuch kann ab 6 Monate vor Ablauf des Zertifikats bis zu (unter bestimmten
Bedingungen) bis zum Ablaufdatum des Zertifikats.
Spätestens 15 Monate nach Ausstellungsdatum des Zertifikats muss der nächste
Betriebsbesuch geplant sein. Allerdings findet der physische Betriebsbesuch bei
Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen oder in der Vorsaison, und bei Bauern, die
abgelehnt wurden, vor der Lieferung der ersten Partie statt.

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Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen, und Bauern, die abgelehnt wurden, haben
den Status „angemeldet“. Nach dem ersten physischen Betriebsbesuch (vor Lieferung der
ersten Partie), bei dem gleichzeitig die administrative Kontrolle stattfindet, kann dieser
Status für jeden Betrieb (unter der Bedingung, dass alle Beurteilungskriterien erfüllt sind)
in eine „definitive Genehmigung“ geändert werden. Der Status der definitiven
Genehmigung bleibt bis zum nächsten Betriebsbesuch bestehen. Abgelehnte
Kartoffelbauern fallen zurück auf den Status „angemeldet“. Wenn nicht der gesamte
Betrieb zertifiziert werden kann, können trotzdem noch Zertifikate für Schläge oder Rassen
erteilt werden. Dazu erhält der Abnehmer dann einen Bericht.

Administrative Irrtümer sind möglichst vor Ort zu lösen. Dabei hat der Bauer gegenüber
dem Kontrolleur den Nachweis zu führen.

Die vom Kartoffelbauern angewiesene Kontrollinstanz setzt sich telefonisch und/oder
schriftlich mit dem Kartoffelbauern in Verbindung, um für die kombinierte physische und
administrative Kontrolle im Anbaubetrieb einen Termin zu vereinbaren. Die vom
Kartoffelbauern zu beachtende präventive Maßnahme ist so formuliert, dass diese ebenfalls
als kontrollierbare Norm für eine unabhängige Kontrollinstanz und als Checkliste zur
Selbstbeurteilung für den Kartoffelbauern dient (siehe Anlage A). Diese Checkliste muss
vor physischen Betriebskontrolle vom Kartoffelbauern vollständig ausgefüllt werden.

Die Abmeldung ist das ganze Jahr über möglich und das Zertifikat bleibt für den Rest der
Anbausaison gültig, es sei denn, die Gültigkeit des Zertifikats endet vorher.
Durch die folgende Zertifizierungseinrichtung muss zunächst eine Untersuchung
durchgeführt werden, bevor ein neues Zertifikat erteilt wird.

Daten für die Zertifizierung
Während der Betriebsprüfung haben die KIs mit den Kartoffenbauern abzustimmen, auf
welche(n) Namen das Zertifikat ausgestellt werden soll, damit nicht mehrere VVA-
Zertifikate auf eine Anschrift ausgestellt werden müssen.

Wenn Sie einen GLN-Code für Ihren Unternehmensstandort haben, können Sie diesen nur
mit Zustimmung der KI auf dem Zertifikat angeben.

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3. Beurteilungskriterien VVA-Zertifikat
Es wurde eine generische HACCP-Analyse durchgeführt, in der jeder Schritt des
Kartoffelanbaus, der Ernte, des Transports und der Lagerung abgebildet wurde. Es wurde
untersucht, wo mögliche Gefahren hinsichtlich der Lebens- und Futtermittelsicherheit
auftreten können. Diese Schwerpunkte identifizieren die wichtigsten Risiken und
beschreiben die Kontrollmaßnahmen, die ergriffen werden müssen, um das potenzielle
Risiko zu verringern oder besser zu beseitigen.
Die Bewertungskriterien (Aufmerksamkeitspunkte, potenzielle Risiken und
Kontrollmaßnahmen) sind in Kapitel 3.3 des VVA-Handbuchs aufgeführt.
Die folgende Tabelle zeigt die Hauptaktivitäten und die zu beachtenden Punkte.

    Aktivität                              Schwerpunkt
    Allgemeines                            - Maschineneinsatz
                                           - Nachverfolgbarkeit
                                           - Kalamitäten
                                           - Lohnarbeit
                                           - Bodenbewirtschaftung
                                           - Emissionsminderung
                                           - Rentabilität
                                           - Geschäftsplan (Nachhaltigkeit)
    Anbauphase                             - Schlag
                                           - Ausgangsmaterial
                                           - Düngung
                                           - Pflanzenschutz
                                           - Jagd
                                           - Wasserverbrauch
    Ernte und/oder Einbringer der          - maschinen und transport
    Ernte bei Lagerung
                                           - Produktabfälle
    Lagerung und Aufbewahrung              - Lagerraum
                                           - Ungeziefer
                                           - Keimhemmungsmittel
                                           - Klimaführung
                                           - Geräte zum Aufwärmen
                                           - Lampen
                                           - Thermometer im Produkt
                                           - Tageslicht
                                           - Kühlapparatur
    Waschen und Spülen                     - für oder bei Dritten
                                           - nur eigene Kartoffeln
    Auslagern und/oder Abliefern           - Fremdkörper
                                           - Sicherheitsfrist
                                           - Transport

Die Kontrollmaßnahmen sind in der Checkliste zur Selbstbewertung (Anhang A)
aufgeführt.

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4. Einspruch
4.1 Einspruchsverfahren
Ein Kartoffelbauer, der sich für ein VVA-Zertifikat angemeldet, jedoch einen abschlägigen
Bescheid erhalten hat, kann dagegen Einspruch erheben.
Nachdem der Kartoffelbauer von der Kontrollinstanz schriftlich unter Angabe von Gründen
darüber informiert worden ist, dass er kein VVA-Zertifikat bekommt, kann er bei dieser
Kontrollinstanz schriftlich Einspruch erheben. Dies muss innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt der schriftlichen Ablehnung erfolgen.
In diesem Einspruch muss deutlich angegeben werden, dass das VVA-Zertifikat zu Unrecht
abgelehnt wurde, was mit beigefügten Beweisen nachgewiesen werden kann.
Ein solcher Einspruch wird von der Kontrollinstanz, falls möglich, innerhalb von 4 Wochen
behandelt. Ob das möglich ist, liegt am Gegenstand des Einspruchs.
-Wenn es sich ganz deutlich um einen administrativen Fehler des Kartoffelbauern handelt,
für den es ausreichende Beweise gibt, kann die Kontrollinstanz innerhalb von vier Wochen
antworten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie "Berufung" einlegen,
indem Sie die KI auffordern, die Akte, möglicherweise ergänzt durch Beweise, beim
„paritätischen Ausschuss“ einzureichen.
- Wenn der Einspruch mit Beweise und/oder die umschreibung von der Anforderung in
VVA nicht eindeutig sind, wird dem Einspruch zuerst einem sogenannten „paritätische
gemeinsame Ausschuss“ vorgelegt. Nach Erhalt des Hinweises wird die KI so schnell wie
möglich antworten.

4.2 Paritätische gemeinsame Ausschuss
Einsprüche, die von der Kontrollinstanz nicht eindeutig behandelt werden können und
wenn ein Züchter in "Berufung" geht, werden von der Kontrollinstanz gesammelt und mit
Argumenten und Erläuterungen versehen. Die Einsprüche werden im paritätischen
Ausschuss behandelt. Der Ausschuss besteht aus einem Vertreter der Abnehmer (VAVI-
Mitglieder), einem Vertreter einer Kontrollinstanz (vom VAVI anzuweisen), einem
Vertreter aus dem Kartoffelanbau (von LTO in den Niederlanden oder einer vergleichbaren
Instanz in dem betreffenden Land anzuweisen) und wenn erforderlich einem unabhängigen
Sachverständigen auf dem Fachgebiet, auf das sich der Einspruch bezieht (von den drei
vorerwähnten Mitgliedern des Ausschusses anzuweisen). Nachdem sich dieser Ausschuss
mit dem betreffenden Einspruch befasst hat, wird er der betreffenden Kontrollinstanz eine
Empfehlung geben. Diese Kontrollinstanz wird den betreffenden Kartoffelbauern darüber
informieren, ob seinem Einspruch stattgegeben wird oder nicht.

Bezieht sich die Ablehnung auf eine kulturübergreifende Anforderung, wird der Einspruch
beim Berufungsausschuss VVAK eingereicht. Darin sind mehrere Ernteketten vertreten.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 7 des VVAK-Handbuchs (verfügbar unter
www.bo-akkerbouw.nl).

Wenn ein Kartoffelbauer nicht mit der Antwort auf seinen Einspruch oder "Berufung"
durch die Kontrollinstanz einverstanden ist, kann er beim VAVI ein schiedsrichterliches
Verfahren beantragen (siehe dazu die Einkaufsbedingungen für Kartoffeln, Schaltstelle
zwischen Industrie und Handel und Schiedsgerichtsordnung).

VAVI                                                                             Seite 9 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                              Version 19

Bei der Einlegung eines Widerspruchs, einer Beschwerde oder eines Schiedsverfahrens ist
es wichtig, die Behauptungen mit (überzeugenden und sachlichen) Beweisen zu belegen.
Die Beurteilung erfolgt anhand der angebotenen Nachweise. Nur wenn ein wichtiger Grund
vorliegt, wird eine Untersuchung eingeleitet.

VAVI                                                                         Seite 10 von 28
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Referenzen

   [1] Internetsites NL-MRL's: http//www.rikilt.wageningen-ur/nl/vws/index.html;
       EU-MRL’s: www.europa.eu.int/comm/food/fs/ph_ps/pest/index_en.htm
   [2] Bestrijdingsmiddelendatabank, siehe: www.ctgb.nl; www.bvl.bund.de
   [3] Fytorom, Nefyto, Den Haag (www.fytorom.nl)
   [4] Informationen über Pflanzenschutz: www.bib.wau.nl/gbk, www.ctgb.nl,
       www.milieumeetlat.nl, www.fytoweb.fgov.be, www.bba.de, http://e-
       phy.agriculture.gouv.fr/; www.proplanta.de;
       www.kws.com/de/de/beratung/bestandesfuehrung/pflanzenschutz/schadbild-finder/;
       www.Landwirtschaftskammer.de

Abkürzungen

   VVA-Certificaat            = Lebensmittelsicherheitszertifikat kartoffelverarbeitende
                                Industrie
   VAVI                       = Verband der kartoffelverarbeitenden Industrie
   GVO                        = gentechnisch veränderter Organismus
   HACCP                      = Hazard Analysis & Critical Control Point Program
   MRL                        = Maximaler Rückstandswert
   EU                         = Europäische Union
   CTGB                       = Gremium für die Zulassung von Pflanzenschutzmittel und
                                Biozide. In Deutschland: BVL
   BVL                        = Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
   GC-MS                      = Gaschromatographie mit massenspektrometrischer Dektektion
   LC-MS/MS                   = Flüssigkeitschromatographie mit Tandem-
                                Massenspektrometrie
   LOD                        = Detektionsgrenze (limit of detection)
   EC/NL                      = Europäische Kommission / Niederlande
   Codex alimentarius         = Gemeinsamer FAO/WHO Lebensmittelstandard (über
                                Hygiene)
   GMP                        = Good Manufacturing/Managing Practice

VAVI                                                                             Seite 11 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                              Version 19

        Anlage A: Checkliste zur Selbstbeurteilung für den
        Kartoffelbauern
        (Beurteilungskriterien Maßnahme 1)
        Firma: ............................
        Datum: ...........................
        Unterschrift: ..................
        Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für Pflanzengesundheit wurde ein Empfehlung
        aufgenommen. Nichtbeachtung führt nicht zur Ablehnung.

        ALLGEMEINES

   Schwerpunkt                  Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                         Durchgeführt?
                                                                                                  Ja Nein N.Z.
- Selbstbeurteilung       1.   Jedes Jahr vor der Betriebskontrolle die Checkliste zur            O     O       O
                               Selbstbeurteilung ausfüllen (Datum und Unterschrift).

- Maschineneinsatz        2.   Benutzung gut gewarteter und sauberer Maschinen bei Anbau,         O     O       O
                               Ernte, Transport, Lagerung und Lieferung. Diese Maschinen
                               dürfen keine Lecks und/oder losen Glasteile enthalten. Bei
                               direktem Kontakt von Maschinenöl und Produkt Food Grade Öl
                               benutzen.
                          3.   Der Einsatz von Maschinen, die in der Anbauphase, bei Ernte,       O     O       O
                               Transport, Lagerung und Lieferung mit gentechnisch geänderten
                               Organismen [GVO- Kartoffeln] in Berührung gekommen sind, ist
                               verboten.

- Nachverfolgbarkeit      4.  Eindeutige Registrierung Identität Kartoffelschlag (Standort        O     O       O
                              festlegen). Deutlich angeben, welche Schläge für das „VVA-
                              Zertifikat“ in Betracht kommen.
                          5. Identität Partien bei Lagerung festlegen (Etikett, Plan Lagerraum,   O     O       O
                              Code).
                          6. Alle für die Kontrolle eines VVA-Zertifikats erforderlichen          O     O       O
                              Registrierungen in bezug auf Anbau und Lagerung, Berichte über
                              Kontrollen und Zertifikate mindestens 3 Jahre aufbewahren.
                          7. Partien, die die Kriterien des „VVA-Zertifikats“ nicht erfüllen,     O     O       O
                              nicht zusammenfügen, sondern getrennt lagern.
                          8. Der Bauer ist für Verladung ab dem richtigen Schlag bzw. der         O     O       O
                              richtigen Partie verantwortlich.
                          9. Beim Wechsel von Schlag/Partie, alle Knollen aus den Geräten         O     O       O
                              für das Einlagern und Auslagern entfernen (Förderbänder usw.).
                          10. Registrierung gelieferter Partien (Datum, Abnehmer).                O     O       O
                          11. Aufbewahren Einkaufsbelege und/oder Rechnungen Pflanzgut,           O     O       O
                              Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Biozide.
                          11.a Beim Zukauf von Kartoffeln registrieren Sie: Datum, Händler-       O     O       O
                              und Herstellerdaten, Menge der Kulturen/Produkt (ha/Tonne),
                              evtl. Quittungsnummern (mit Gewichtsangabe), Transporteur und
                              Kaufbeleg sowie VVA-Zertifikat dieses Betriebs. Weitere
                              akzeptierte Zertifikate sind: VVAK (Lebensmittel- und
                              Futtermittelsicherheit im Ackerbau), GlobalGAP, Vegaplan und
                              QS. Sie müssen auch im Besitz der Zertifikate des Herstellers
                              sein, wenn Sie über Händler einkaufen. Das NAO-
                              Hygieneprotokoll ist für einen Kartoffelhändler ausreichend. Sie

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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                               Version 19

   Schwerpunkt                Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                           Durchgeführt?
                                                                                                  Ja Nein N.Z.
                             bewahren diese Daten mindestens 5 Jahre lang auf.
                             Hinweis: (Reste von) Pflanzkartoffeln, die als Speisekartoffeln
                             geliefert werden, müssen für diesen Verkauf zertifiziert sein. Das
                             Risiko besteht insbesondere in Residenzen nicht autorisierter
                             Lagerschutzprodukte.

- Kalamitäten *)         12. Obligatorische Buchführung, Versand der Buchführung und              O     O       O
                             Meldung an den Abnehmer von Feuer, Unglücken oder
                             gefundenen Fremdkörpern wie Glas, Öl, Chemikalien,
                             Quarantäne-Organismen, anderen schädlichen Fremdmaterialien
                             und/oder GVO einschl. Registrierung der Art und Weise, in der
                             (eine) korrigierende Maßnahme(n) getroffen wurde(n). Dem
                             Abnehmer auf Verlangen sofort Informationen über die
                             Kartoffeln erteilen. Gleichzeitig ist bei Feststellung schädlicher
                             oder ungeeigneter Produkte dies als Zwischenfall bei der
                             zuständige nationalen Behörde zu melden. Siehe auch die
                             Meldemöglichkeit unter
                             www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_Amtlich
                             eLebensmittelueberwachung/lm_AmtLMUeberwachung_node.ht
                             ml. Dafür ist der Bauer verantwortlich. Anhand Ihrer
                             Verwaltungsunterlagen sind Sie in der Lage, innerhalb von vier
                             Stunden (nach mündlichem Kontakt) Informationen zur Herkunft
                             einer gelieferten (Teil-) Partie zu geben sowie über eventuelle
                             weitere Teile dieser ursprünglichen Partie (an wen geliefert,
                             Datum, Menge). Im Falle des Absetzens als Tierfutter ist die
                             Kalamität gleichzeitig beim FND (Food and Nutrition Delta)
                             (siehe Anlage B) zu melden. Ausländische Züchter haben
                             Kalamitäten bei den zuständigen Stellen zu melden.
                             - Melden beim BVL (Tel.: +34 531/21497-0),
                             www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/02_Futtermittel/futtermitte
                             l_node.html.
                             - Melden beim Verband der niederländischen Tierfutterkette FND
                             (Tel.: +31 6 53648893), info@diervoerderketen.nl
                             - Nachlesen in den EWS-Bedingungen von GMP+ (siehe
                             www.gmpplus.org/media/2738/gmp2018-beslisboom-nl.pdf, ob
                             und falls ja, wie die Meldung an GMP+ International zu erfolgen
                             hat.
                             Über die im App Store erhältliche GMP EWS Melder App
                             können Meldungen einfach und schnell verschickt und
                             Warnmeldungen erhalten werden.

- Lohnarbeit             13. Bei Vergabe von Arbeiten an Lohnarbeiter oder Subunternehmer         O     O       O
                             müssen diese (Bauer verfügt jeweils über Kopien und
                             überwachen, dass der Lohnunternehmer die VVA-
                             Sicherheitsvorschriften einhält)
                             - im Besitz eines Zertifikats (VKL) oder
                             - eines Lebensmittelsicherheitszertifikats Kartoffeln
                             (VVA/VVAK) oder GLOBALG.A.P. sein, oder jedes anderen
                             Zertifikats oder Prüfnachweises, der diese Bedingungen
                             abdeckt. Oder
                             - im Rahmen der VVA/VVAK-Kontrolle von einer
                             Kontrollinstanz kontrolliert werden.

- Bodenbewirtschaftung   14. Sie ergreifen mindestens 2 der folgenden Maßnahmen für die           O     O       O
                             Bodengesundheit:
                             - Sie verwenden minimale Bodenbearbeitungstechniken.
                             - Sie bearbeiten Ernterückstände im Boden für die organische

       VAVI                                                                                           Seite 13 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                             Version 19

    Schwerpunkt                Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                         Durchgeführt?
                                                                                                 Ja Nein N.Z.
                                Substanz.
                              - Sie gebrauchen organischen Mist oder Kompost.
                              - Sie säen nach dem Hauptanbau Gründüngung.
                              - Sie vermeiden übermäßigen Gebrauch von
                                Pflanzenschutzmitteln.
                              - Sie drainieren nasse Parzellen.
                          15. Sie wenden Fruchtfolge auf Ihre Farm an                            O     O       O
                          16. Sie bauen mehrere Gewächsen an und / oder sie haben mehrere        O     O       O
                              Geschäftsbereiche
                          17. Sie treffen mindestens 2 der folgenden Maßnahmen zur               O     O       O
                              Bodenverdichtung:
                              - Sie üben einen niedrigen Reifendruck auf das Land aus.
                              - Sie wenden mehr Aktionen in einem Durchgang an (Graben /
                                Säen).
                              - Sie benutzen leichtere Maschinen.
                              - Sie verwenden feste Straßenbahnlinien und / oder Sprühwege.
                              - Sie verhindern, dass Maschinen bei Nässe an Land gehen.

- Emissionsminderung      18. Sie treffen mindestens 1 Maßnahme aus 3 der 4 Kategorien zur       O     O       O
                              Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Füllen Sie Anhang D
                              aus.

- Rentabilität            19. Wenn Sie einen Anbauvertrag abschließen oder das geerntete         O     O       O
                              Produkt verkaufen, treffen Sie oder Ihre Genossenschaft
                              Vereinbarungen über den günstigsten Zeitpunkt der Lieferung (in
                              Verbindung mit Preis und Qualität)
                          20. Sie haben einen Geschäftsplan (Anbauplan) zur Verfügung, der       O     O       O
                              sich auf die wirtschaftliche Langfristigkeit konzentriert. Dies
                              betrifft beispielsweise eine Finanzprognose, mehrere Gewächse
                              und Verträge.

- Geschäftsplan           21. Sie haben einen aktuellen und dokumentierten Geschäftsplan, in     O     O       O
                              dem alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert werden.
                              Wenn kein Plan vorliegt, füllen Sie die folgende Checkliste mit
                              den folgenden Geschäftsrisiken und -chancen aus:
                              Achten Sie auf die folgenden Risiken und Chancen des
                              Ackerbaugeschäfts?
                              - rechtliche Anforderungen.
                              - Verschlechterung und Zerstörung natürlicher Lebensräume.
                              - seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
                              - Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter.
                              - Bodenverschmutzung und Erosion.
                              - Wasserverschmutzung (Boden, Leckage, Abfluss aus der
                                Lagerung und / oder Anwendung von Düngung und
                                Pflanzenschutzmittel, Kraftstoff oder Abfall).
                              - Wasserverfügbarkeit (Abfall vermeiden, Wasserbedarf der
                                Umwelt respektieren).
                              - Drift von Pflanzenschutzmittel.
                              - Luftverschmutzung, einschließlich Feuer und Rauch.
                              - potenzielle Verschmutzung von außerhalb des Unternehmens
                                (Verschmutzung oder invasive Arten).
                              - Lebensmittelsicherheitsrisiken.

        * Siehe auch Beispiel Buchführung über Kalamitäten Anlage B

        VAVI                                                                                         Seite 14 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                                Version 19

       ANBAU

   Schwerpunkt                Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                            Durchgeführt?
                                                                                                   Ja Nein N.Z.
- Kartoffelschlag        22. Ausschließlich Anbau auf nicht verunreinigten Schlägen erlaubt,       O     O       O
                             die in den vergangenen 3 Jahren nicht durch nicht offiziell
                             zugelassene Stoffe verunreinigt wurden. (z.B. verunreinigter
                             Schlamm, Glas, Öl, Dioxine, Schwermetalle und ab dem
                             01.01.2017 Qualitätskompost der Klasse C) oder wovon die
                             Zuchterde durch frühere Züchtungen oder Aktivitäten chemisch
                             verunreinigt ist (z.B. Obstbaumzucht, Müllentsorgung,
                             Industriegebiet). Im Zweifelsfall: Bodenanalyse. Obligatorische
                             Beseitigung von Verunreinigungen (Glasteile, Kunststoff usw.
                             vor allem entlang öffentlicher Verkehrswege). Achten Sie auf
                             Parcellen im Umkreis von 1 km um einen Golfplatz auch auf
                             Golfbälle.
                         23. Falls auf dem Schlag Stechäpfel (Datura stramonium) gefunden          O     O       O
                             werden, müssen diese von Hand entfernt werden.
                         24. Die Entfernung zu GVO-Versuchsfeldern mit Kartoffeln beträgt          O     O       O
                             wegen der Isolierung mindestens 10 m.
                         25. Anbau auf Schlägen, auf denen in den vergangenen vier Jahren          O     O       O
                             GVO-Kartoffeln gewachsen wurden, ist verboten.
                         26. Empfehlung: Wenn Sie eine Bodenanalyse durchführen lassen,            O     O       O
                             um einen Einblick in das Bodenleben zu erhalten oder
                             Investitionen zur Verbesserung der Bodengesundheit zu tätigen,
                             müssen Sie Folgendes registrieren: den Analysebericht oder die
                             durchgeführten Aktivitäten. Sie bewahren diese Daten mindestens
                             5 Jahre lang auf.

- Ausgangsmaterial       27. Pro Partei muss ein offizielles Genehmigungszertifikat vorliegen      O     O       O
                             sowie eine Rechnung oder ein Liefernachweis, aus dem Umfang
                             und Identität hervorgehen.Dies gilt nicht, wenn der Abnehmer für
                             genehmigtes Ausgangsmaterial sorgt und dem jeweiligen Kunden
                             auf Antrag der Zertifizierungsstelle vollständige Einsicht in die
                             Verwaltung gibt, um die Konformität der Pflanzgutpartie
                             feststellen zu können. Bei eigenem Zuwachs muss ein
                             Genehmigungsnachweis gemäß nationaler Gesetzgebung
                             vorliegen.
                         28. Die Wahl der Sorte berücksichtigt die Wünsche der Kunden, die         O     O       O
                             Eignung der Sorte für die Region, den Bodentyp und den
                             nachhaltigen Anbau.
                         29. Anbau von GVO-Sorten nicht erlaubt.                                   O     O       O

- Düngung                30. Düngeempfehlung befolgen, um Umweltbelastung zu verhüten              O     O       O
                             (vorzugsweise aufgrund der Analysezahlen).
                         31. Auf dem Schlag nur Bodenverbesserungsmittel verwenden, für            O     O       O
                             die es ein (Produkt-) Zertifikat gibt oder analyse bericht, mit dem
                             nachgewiesen wird, und die in Anlage E des VVA-Handbuchs
                             aufgeführten Standards für Glas, Steine und sonstige
                             Verunreinigungen. Die Glasstandardprüfung gilt nicht für
                             Kompost. Die Anforderungen an Grünkompost und Bioabfälle
                             (GFT-Kompost) finden sich in Anlage E des VVA-Handbuchs.
                             Für sonstige Düngerstoffe müssen Analysebericht gemäß
                             Durchführungsbeschluss zum Düngemittelgesetz
                             (Aufbewahrungsfrist: mindestens fünf Jahre) und
                             Ablieferungsnachweis vorgelegt werden können. Dies gilt nicht
                             für organische Düngemittel (wie tierischen Dünger) Ihres eigenen
                             Betriebs. Siehe
                             www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengu

       VAVI                                                                                            Seite 15 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                             Version 19

   Schwerpunkt                   Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                       Durchgeführt?
                                                                                                 Ja Nein N.Z.
                              ng/duengeverordnung/index.
                          32. Faulschlamm für organische Düngung verboten.                       O     O       O
                          33. Düngemittel gemäß den nationalen und lokalen Gesetzen lagern.      O     O       O
                          34. Düngemittel nicht zusammen mit Pflanzenschutzmitteln lagern.       O     O       O
                          35. Nur gesetzlich zugelassene Düngemittel verwenden                   O     O       O
                          36.  Das Ergebnis der Düngungsstudie (PK-Bodenanalyse, max. 4          O     O       O
                              Jahre alt) wird zur Erstellung des Düngungsplans herangezogen.
                          37. Verwendete Biostimulanzien und das Ergebnis der Anwendung          O     O       O
                              werden protokolliert. Biostimulanzien sind Düngemittel, die
                              pflanzliche Ernährungsprozesse auf der Basis von
                              Mikroorganismen oder (in) organischem Material (z. B.
                              Mykorrhizapilzen, Silizium und Selen) stimulieren.
                          38. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende              O     O       O
                              Streuvorrichtungen verwenden. Kalibrierung (Kontrolle des guten
                              Funktionierens, Einstellung und Verteilung) muss jährlich
                              durchgeführt werden, wobei das Datum registriert wird
                              (Kalibrierung darf sowohl extern als auch vom Kartoffelbauern
                              selbst ausgeführt werden).

                                Datum: …...........

                          39. Buchführung über eingesetzte Düngemittel aktualisieren (1x pro     O     O       O
                              Woche).

- Pflanzenschutz          40. Der technisch Verantwortliche (Kartoffelbauer und/oder             O     O       O
(einschl. Pflanzgut-          Anbaubetreuer) auf dem Gebiet von Pflanzenschutz und Düngung
behandlung)                   muss seine Kompetenz nachweisen und die Verwendung von
                              Pflanzenschutzmitteln begründen können (im Zusammenhang mit
                              der Spritzlizenz). Eine Spritzlizenz (für die Niederlande) ist
                              obligatorisch, wenn nicht obligatorisch vorhanden, nachweisbare
                              Erfahrung des technisch Verantwortlichen.
                          41. Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln muss den nationalen         O     O       O
                              und lokalen Gesetzen entsprechen.
                          42. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende Verteiler    O     O       O
                              /Spritze verwenden. Dies gilt für Feld- und Reihenspritzen,
                              Vernebelungsgeräte und Unkrautstreicher (bei diesen Geräten
                              landet das Mittel direkt auf der Pflanze bzw. dem Produkt).
                              Weitere Informationen über Arten und Prüfungsfrequenz siehe:
                              www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/te
                              chnik/geraetekontrolle.htm und
                              www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/pflanzenschutz/t
                              echnik/beizgeraete.htm.
                              Die gesetzliche Prüffrist befolgen (Prüfnachweis vorhanden), in
                              Ländern ohne obligatorische Prüfung jährlich kalibrieren (Datum
                              registrieren).
                          43. Der Erbschaftsscan (www.erfemissiescan.nl) identifiziert das       O     O       O
                              Risiko von Emissionen aus dem Nachlass.
                          44. Die maximale Dosierung und die Zahl der Einsätze gemäß der         O     O       O
                              Gebrauchsvorschrift darf nicht überschritten werden.
                          45. Wenn die Gefahr einer Resistenzentwicklung besteht, befolgen       O     O       O
                              Sie die Hinweise auf dem Etikett.
                          46. Sicherheitsfristen beachten. Bei Verwendung von                    O     O       O
                              Pflanzenschutzmitteln, die sich noch in der Prüfphase befinden,
                              ist die Zustimmung des Kunden für die Verwendung dieser
                              Mittel erforderlich.
                              Bitte beachten Sie: Für Pflanzkartoffeln dürfen Sie nur Produkte
                              verwenden, die auch für Speisekartoffeln zugelassen sind, wenn
                              Sie einen Teil der Ernte als Speisekartoffeln liefern möchten.

        VAVI                                                                                         Seite 16 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                              Version 19

   Schwerpunkt                Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                          Durchgeführt?
                                                                                                 Ja Nein N.Z.
                         47. Nur gesetzlich zulässige Mittel verwenden.                          O     O       O
                         48. Buchführung über eingesetzte Pflanzenschutzmittel aktualisieren     O     O       O
                             (einschl. Angabe Erntedatum wegen Sicherheitsfristen;
                             Anwendungszweck, Name der Person, die die Mittel anwendet
                             und Art der Behandlung, 1 x pro Woche).
                         49. Sie ergreifen mindestens eine der folgenden Maßnahmen für den       O     O       O
                             integrierten Pflanzenschutz (IPM), um die Anwendung von
                             Pflanzenschutzmittel einzuschränken:
                             - Sie verwenden eine fortschrittliche Sprühtechnik, um die Drift
                               zu begrenzen.
                             - Sie verwenden die GPS-Abschnittskontrolle, um Überlappungen
                               zu minimieren.
                             - Sie verwenden Präzisionstechniken / ortsspezifisches Sprühen.
                             - Sie wenden so viel wie möglich eine reduzierte Dosis an.
                             - Sie verwenden biologische Arbeitsstoffe oder UV-Licht.
                             - Sie wenden selektive Mittel an (um natürliche Feinde zu
                               schonen).
                             - Sie stützen Ihre Stoffwahl auf die Umweltauswirkungen.
                             - Sie bekämpfen Unkraut mechanisch (möglicherweise in
                               Kombination mit einem falschen Saatbett).
                             - Sie werden von externen Parteien beraten (Kultivierungsleiter).
                         50. Sie ergreifen mindestens eine der folgenden Maßnahmen für den       O     O       O
                             integrierten Pflanzenschutz (IPM), um die Verwendung von
                             Pflanzenschutzmittel zu verhindern:
                             - Sie wenden Fruchtfolge an.
                             - Sie verwenden Sorten, die gegen häufige Schädlinge und
                               Krankheiten resistent sind.
                             - Sie verwenden ein Decision Support System (DSS), z. B. ein
                               Phytophthora-Alarmsystem.
                             - Sie stützen eine Anwendung auf Schadensschwellen im Feld.
                             - Sie stützen eine Anwendung auf Pest-Signalmeldungen und /
                               oder Saug- / Haftfallen.
                             - Sie haben temporäre oder permanente Feldkanten für das
                               Management von Insekten (natürliche Feinde).
                         51. Sie ergreifen Maßnahmen, um die Übertragung von Phytophthora        O     O       O
                             infestans auf (andere) Kulturen / Parzellen zu verringern / zu
                             verhindern. Beispiele sind: Abdeckung von Kartoffelabfallhaufen
                             vor dem 15. April, Lagerung von Kartoffeln und Bekämpfung
                             großer Phytophthora-Befall.

- Jagd auf Wild          52. Jagd nicht erlaubt, wenn Gefahr besteht, dass Schrot ins Produkt    O     O       O
                             gerät.

- Wasserverbrauch        53. Ausschließliche Nutzung von                                         O     O       O
                             Beregnungswasser/kohlensäurehaltigem Wasser in guter Qualität
                             (z.B. Quellen-, Leitungs- und Regenwasser).
                             Oberflächengewässer müssen sauber sein, im Zweifel sind
                             Informationen bei der Wasserbehörde einzuholen oder führen Sie
                             eine Analyse durch (Norm: max. 1.000 cfu E. coli je 100 ml
                             Wasser). Tip: siehe www.umweltbundesamt.de/themen/wasser.
                             Achten Sie auf Zuläufe!
                             Hinweis: Kontakt mit Oberflächenwasser, in dem Ratten leben,
                             kann zu Morbus Weil führen. Siehe www.biologie-
                             seite.de/Biologie/Weil-Krankheit.
                             Hinweis: Wenn möglich, schalten Sie Quellen aus, um Terror zu
                             verhindern, z. B. das Hinzufügen schädlicher Substanzen.
                         54. Treffen Sie beim Streuen mindestens eine der folgenden              O     O       O
                             Maßnahmen, um dies so effizient wie möglich durchzuführen:

       VAVI                                                                                          Seite 17 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                               Version 19

   Schwerpunkt                   Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                           Durchgeführt?
                                                                                                     Ja Nein N.Z.
                                - Sie gebrauchen ein Decision Support System (BOS).
                                - Sie gebrauchen Bodenfeuchtesensoren.
                                - Sie nutzen externe Beratungsunternehmen.
                                - Die Sprinkleranlage wird regelmäßig gewartet / eingestellt.
                            55. Tragen Sie bei der Bewässerung die Parzelle, das Datum und die       O     O       O
                                Bewässerung ein (in mm oder m3 / ha oder in Pumpstunden +
                                Pumpleistung in m3 / Stunde).

          ERNTE und/oder EINBRINGEN der Ernte bei Lagerung in eigenen Lagerräumen

   Schwerpunkt                   Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                           Durchgeführt?
                                                                                                     Ja Nein N.Z.
- Maschinen für die         56. Bei drohendem Regen muss eine Plane für den Kipper und die           O     O       O
  Ernte und das                 Erntegeräte verfügbar sein.
  Einbringen der Ernte      57. Keine produktfremden Teile in Transportmitteln (saubere Kipper,      O     O       O
  und Transport ab dem          Kisten usw. benutzen).
  Kartoffelschlag           58. Keine kaputten Transport- / Lagermittel (Kisten usw.).               O     O       O

- Produktabfälle            59. Das Laub bleibt auf dem Land und wird bearbeitet im Bodem.           O     O       O
                                Alle pflanzlichen Nebenprodukte werden entweder auf die
                                Parcelle zurückgeführt oder erhalten einen alternativen Zweck (z.
                                B. Tierfutter). Nichts wird so entsorgt wie Müll.

          LAGERUNG und AUFBEWAHRUNG in eigenen Lagerräumen

   Schwerpunkt                   Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                           Durchgeführt?
                                                                                                     Ja Nein N.Z.
- Lager                     60. Nur Lagerung in sauberem Lagerraum (das ganze Jahr hindurch          O     O       O
                                sauberer Lagerraum frei von Verunreinigungen)
                            61. Reinigen Sie den Lagerbereich und die Ausrüstung vor der             O     O       O
                                Lagerung (spätestens am 1. Oktober) gründlich, wie in Anhang E
                                angegeben. Hinweis: Dies gilt auch, wenn Sie die
                                Speisekartoffeln bei Dritten lagern.
                            62. Informieren Sie Ihre Kunden und Ihren KI innerhalb von 3 Tagen       O     O       O
                                nach der Reinigung (und spätestens am 1. Oktober) über die in 61.
                                vorgeschriebene Reinigung, indem Sie die Checkliste in Anhang
                                E ausfüllen und diese senden oder per E-Mail senden.
                            63. Der Lagerraum muss in einem guten Wartungszustand sein (keine        O     O       O
                                kaputten Bretter, Isolationsmaterial usw.)
                            64. Der Lagerraum muss von dem Lager für die Maschinen und der           O     O       O
                                Werk-statt getrennt sein, es sei denn, dass die Verunreinigung von
                                Wänden und Böden verhindert wird (z. B. Abdeckung mit
                                Kunststoff oder Plane; bei Hilfsstoffen ist auch eine intakte
                                Verpackung ausreichend.
                            65. (Haus-) Tiere dürfen im Lagerraum nicht auf das Produkt              O     O       O
                                kommen oder sich darauf niederlassen. (Hygienevorschriften
                                müssen im Betrieb sichtbar angebracht werden.)
                            66. Vermeiden, dass Kot von (Haus-) Tieren und Vögeln auf das            O     O       O
                                Produkt gerät, u. a. durch Gaze vor den Einlauf- und
                                Auslaufluken (Gaze!)
                            67. Keine Lagerung in Lagerräumen / Kisten, in denen GVO-                O     O       O
                                Kartoffeln im Anbaujahr gelagert wurden.
                            68. Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Lagerraum           O     O       O
                                verboten.

          VAVI                                                                                           Seite 18 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                                Version 19

   Schwerpunkt                 Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                            Durchgeführt?
                                                                                                    Ja Nein N.Z.
                              Abfall (z. B. Verpackungsmaterial, Reste) sowie Gefahrenstoffe        O     O       O
                              sind so aufzubewahren, dass eine Verunreinigung des Produkts
                              verhindert wird.

- Ungeziefer              69. Vermeidung von Ungeziefer, (Haus-) Tieren und Vögeln                  O     O       O
                              (Exkremente und Nester vermeiden) am Produkt am Lagerort
                              durch adäquate Abschirmung z. B. Zugänge abschließen, keine
                              Vögel über Partien, keine Haustiere im Produkt, Netze vor
                              Einlass- und Auslassluken usw. Falls erforderlich, Köder für
                              Ungeziefer (an sicheren Orten) aussetzen. Berücksichtigen Sie
                              bei der Wahl von Schädlingsbekämpfungsmitteln eventuell
                              aufgebaute Resistenzen gegenüber ähnlichen Mitteln. Kontakt des
                              Produkts mit Schädlingsbekämpfungsmitteln verhindern. Eine
                              „Betriebskatze“ ist eine gute Alternative, um Ungeziefer zu
                              bekämpfen.

- Keimhem-mungsmittel 70. Gesetzliche Gebrauchsvorschrift, Gebrauchsanleitung und                   O     O       O
                          sonstige Instruktionen auf dem Etikett befolgen. Der technische
                          Verantwortliche (Anbauer und/oder Anbauassistent) für die
                          Verwendung von Keimhemmungsmitteln muss seine Kompetenz
                          (z.B. mit Spritzlizenz) nachweisen können und den Gebrauch von
                          Keimhemmungsmitteln untermauern (z.B. mit Spritzlizenz). Eine
                          Spritzlizenz (für die Niederlande) ist obligatorisch; ist dies nicht
                          der Fall, ist eine nachweisbare Erfahrung des technischen
                          Verantwortlichen notwendig.

- Klimaführung            71. Buchführung eingesetzte Keimhemmungsmittel aktualisieren.             O     O       O

- Geräte zum              72. Optimale Klimaführung anstreben (bei Luftbefeuchtern auf die          O     O       O
Aufwärmen                     richtige Wassertemperatur achten).
                          73. Nur richtig eingestellte, gut aufgestellte und gut gewartete Geräte   O     O       O
                              zum Aufwärmen verwenden (nicht auf oder über dem Produkt
                              aufstellen).
                          74. Nur Brennstoffe verwenden, die sich zum Trocknen oder                 O     O       O
                              Aufwärmen von Produkten eignen.

- Lampen über Produkt     76. Schutzplatte, bruchfreie Lampen oder Schutzhülle für Lampen           O     O       O
                              dort vorhanden, wo Kartoffeln verarbeitet oder gelagert werden.

- Thermometer im          77. Es ist verboten, Thermometer mit Quecksilber und/oder aus Glas        O     O       O
  Produkt                     zu benutzen.

- Direktes Tageslicht     78. Kein direktes Tageslicht im Lager über dem Produkt.                   O     O       O

- Kühlapparatur           79. Gut gewartete Kühlapparatur, ausschließlich mit Deckplatte über       O     O       O
                              Produkt (Prüfbericht, nicht alter als 2 Jahre).

        VAVI                                                                                            Seite 19 von 28
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat                                                Version 19

        WASCHEN und SPÜLEN von Kartoffeln

    Schwerpunkt                Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                           Durchgeführt?
                                                                                                   Ja    Nein N.Z.
- Waschen / Spülen für    80. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem die Anlage            O      O       O
oder durch Dritten            auch von Dritten genutzt wird und beim Waschen/Spülen (im
                              Auftrag des Züchters) in externen Betrieben, gilt, dass die Wasch-
                              /Spültätigkeiten nach dem Hygienecode des niederländischen
                              Kartoffelverbands, NAO, oder nach einer gleichwertigen Norm
                              zertifiziert sein müssen (BRC und FSCC).
- Waschen / Spülen        81. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem die Anlage            O      O       O
durch und für den             nicht von Dritte genutzt wird, gilt:
Erzeuger selbst               - bei der Nutzung von Lehm, wird eine Verunreinigung durch
                              Anwendung von Food Grade-Lehm ausgeschlossen. Dies kann
                              mithilfe einer Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht
                              nachgewiesen werden;
                              - bei der Nutzung von Salz, wird eine Verunreinigung durch
                              Anwendung von Food Grade-Salz ausgeschlossen. Dies kann
                              mithilfe einer Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht
                              nachgewiesen werden;
                          82. - die letzte Spülung erfolgt mit Trinkwasser. Wird (teilweise)       O      O       O
                              anderes Wasser verwendet, muss(müssen) die Quelle(n)
                              Trinkwasserqualität aufweisen (nachweisbar auf Grundlage der
                              jährlichen Analyse) oder ihre Eignung muss in den 12 Monaten,
                              die der Nutzung vorausgehen, durch eine befugte Behörde
                              bestätigt worden sein (Wasserbehörde,
                              Wasserversorgungsunternehmen). Siehe
                              www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwass
                              erqualitaet;
                              - bei der Nutzung von rezirkuliertem Wasser während der letzten
                              Spülung,
                              ist dieses Wasser gefiltert und wird mindestens jährlich der pH-
                              Wert (Bandbreite 7 – 14) kontrolliert. Die Anwendung von
                              desinfizierenden und Antischaum-Mitteln im Spülwasser erfüllt
                              die gesetzliche Nutzungsvorschrift (Etikett) und wird regelmäßig
                              überprüft.                                                           O      O       O
                          83. - das die Wasseranalyse des für das Waschen bzw. Spülen der
                              Kartoffeln verwendeten Wassers durchführende Labor muss nach
                              ISO 17025 oder einem vergleichbaren nationalen Standard über
                              zugelassen sein oder es muss dokumentiert nachweisbar im
                              Begriff sein, diese Zertifizierung zu erlangen.                      O      O       O
                          84. - alle Lieferlose Kartoffeln müssen während des Waschens bzw.
                              Spülens nachweislich rückverfolgbar sein.

        AUSLAGERN und/oder ABLIEFERN

    Schwerpunkt                Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                           Durchgeführt?
                                                                                                   Ja    Nein N.Z.
- Fremdkörper             85. Genug Kapazität einsetzen, um Fremdkörper /grüne Knollen bei         O      O       O
                              Lieferung auszusortieren. Achten Sie bei Kartoffeln aus der Nähe
                              (
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   Schwerpunkt                Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme                        Durchgeführt?
                                                                                               Ja    Nein N.Z.
- Transport              87. Findet der Transport unter eigener Verwaltung statt, müssen die   O      O       O
                             Transportmittel gereinigt werden nach dem Transport von:
                              a. Grundstoffen für Futtermittel: fegen
                              b. Erde/Steinen: mit Wasser (Hochdruck) reinigen
                              c. Kunstdünger: fegen
                              d. verpackten Produkten: fegen
                              e. trockenem stapelbarem Geflügel- und Pferdemist: Reinigung
                                 und Desinfektion
                              f. nassem Mist: Reinigung, Desinfektion und Freigabe nach
                                 externer Kontrolle durch eine gemäß ISO 17020 akkreditierte
                                 Inspektionseinrichtung.
                         88. Wenn Dritte den Transport im Auftrag des Kartoffelbauern          O      O       O
                             durchführen: Der Spediteur ist im Besitz des GMP B4.1
                             Transportzertifikats und kann nachweisbar die Anforderungen
                             erfüllen (Kopie Zertifikat).
                             Wenn der Transport im Auftrag des Abnehmers erfolgt, ist dies
                             nicht erforderlich. Der Abnehmer ist aber zu informieren, wenn
                             das Transportmittel nicht Anforderung 87 entspricht.

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     Anlage B: Buchführung über Kalamitäten
     (Beurteilungskriterien Maßnahme 12)
Name Kartoffelbauer
Anschrift
PLZ            Ort
Land
Tel.           E-mail.
Abnehmer                                                                     Tel.
                                                                             E-mail
Kontrollinstanz                                                              Tel.
                                                                             E-mail
     BESCHWERDE/KALAMITÄT
Kartoffelschlag  Sorte                                                                             Aktion*
(Code oder
Nahme)
Lagerung (Code)
Datum Kalamität                            …
Beschreibung
Beschwerde/Kalamität

Maßnahme Nr. Checkliste
                                                                               (Nr. 1 bis 88)
Korrigierende Maßnahme

Maßnahme zur
Verbesserung (wie kann
die Beschwerde/Kalamität
künftig vermieden
werden)
                                           Beim Kartoffelbauern/ beim Abnehmer/
Wo befindet sich das                       Zwischenlagerung
betreffende Produkt jetzt?
Datum Meldung an                           …            z. Hd. von:
Abnehmer                                                Herrn/Frau
(einschl. Tel. / E-Mailen)
Evtl. Datum Meldung an                                  z. Hd. vom Koordinator:
FND**                                                   Herrn/Frau
(einschl. Tel. / E-Mailen)
Evtl. Datum Meldung an                                  z. Hd. zentrale Meldestelle:
GMP+**                                                  Herrn/Frau
(einschl. Tel. / E-Mailen)
Evtl. Datum Meldung an                                  z. Hd. von:
NVWA / BVL                                 …            Herrn/Frau
(einschl. Tel. / E-Mailen)
     *vom Abnehmer / von der Kontrollinstanz (KI) auszufüllen ** beim Absetzen als Tierfutter an FND (Tel.
     +316-53648893; info@diervoederketen.nl) und überprüfen anhand www.gmpplus.org/media/
     2738/gmp2018-beslisboom-nl.pdf, ggf. an GMP+ zu melden. Sie können über die GMP EWS Reporter-App (im
     App Store erhältlich) Bericht erstatten.

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Anlage C: Anforderungen an Kompost

Hierunter wird auf die an Bioabfälle (GFT-Kompost) und Grünkompost gestellten
Anforderungen eingegangen. Diese Anforderungen beziehen sich insbesondere auf:
- Anforderungen an Probennahme und Analyse
- unerwünschte Stoffe in den Grundstoffen, besonders in Bioabfällen (GFT)
- Glas, Steine und andere Verunreinigungen im Kompost
Weiterhin gelten gesetzliche Bestimmungen (Düngemittelgesetz), u.a. betreffend
Schwermetalle.

Keurcompost und gleichwertige Zertifikate
Grün- und Bioabfall-(GFT-)Kompost werden vorzugsweise unter dem Branchenlabel
„Keurcompost“ zertifiziert. Keurcompost der Klassen A erfüllt die untenstehenden Normen.
Qualitätskompost der Klasse C erfüllt zum 1.1.2017 nicht mehr als standardgerecht und
Klasse B reicht ab dem 07.01.2020 nicht mehr aus . Betriebe und Standorte sind unter
www.keurcompost.nl/register zu finden.
Daneben sind auch die folgenden Zertifikate als ausreichend zu betrachten:

- RHP
- BGK (Herkunft: Deutschland)
- Attestierung durch Vlaco o.b.v. nach Vlarema-Kriterien (Herkunft: Belgien)
Der Zertifizierungsrat für Ackerbau (Akkerbouw Certificeringsoverleg) entscheidet, welche
Zertifizierungen als ausreichend zu betrachten sind.

Unzertifizierter Kompost
Nicht nach Keurcompost oder einem der vorgenannten gleichwertigen
Zertifizierungsprogramme zertifizierter Bioabfall- (GFT-) oder Grün-Kompost ist lediglich
dann gestattet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt werden:

Probennahme und Analyse
    Die Probennahme erfolgt durch unabhängigen Probennehmer. Das Datum der
      Probennahme und der (Betriebs-)Name des Probennehmers sind im Analysebericht zu
      vermerken.
    Das den Analysebericht erstellende Labor ist durch ein Akkreditierungsorgan (z.B.
      RvA) nach NEN-EN-ISO/IEC 17025:2005 zertifiziert.
    Analysen beziehen sich auf maximal 1.000 to Frischkompost. Die Menge ist in der
      Analyse anzugeben.
    Die Analyse beinhaltet eine Erklärung oder eine Übersicht über die Ergebnisse,
      woraus hervorgeht, dass der Kompost auf die in den Standards für Keurcompostklasse
      A. (Tab. 2.1 von BRL Keurcompost) vorgeschriebenen Werte untersucht wurde und
      die diesbezüglichen Grenzwerte einhält.
    Vereinen und Vermischen analysierter Kompostpartien ist nur dann zulässig, wenn
      jede Partie für sich laut Analysebericht die nach Standard geforderten Werte einhält
      und die Nachverfolgbarkeit verwaltungstechnisch gesichert ist.

Grundstoff
    Im Fall kompostierter Bioabfälle (GFT) muss der Grundstoff frei von medizinischen
      Hilfsmitteln für Inkontinenz und (Wegwert-)Windeln sein. Hierüber wurden mit den
      betreffenden Gemeinden und Kompostierern Vereinbarungen getroffen. Ab 1.1.2017

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