ANTRAG AUF FREISTELLUNG AUS DER APOTHEKENPFLICHT - VARROOSE-MITTEL ZUR ANWENDUNG BEI BIENEN - BFARM

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ANTRAG AUF FREISTELLUNG AUS DER APOTHEKENPFLICHT - VARROOSE-MITTEL ZUR ANWENDUNG BEI BIENEN - BFARM
Antrag auf Freistellung aus
der Apothekenpflicht
Varroose-Mittel zur Anwendung bei Bienen
ANTRAG AUF FREISTELLUNG AUS DER APOTHEKENPFLICHT - VARROOSE-MITTEL ZUR ANWENDUNG BEI BIENEN - BFARM
Inhalt

   • Varroose – Pathogenese einer Erkrankung

   • Wirtschaftliche Folgen der Varroose

   • Behandlung der Varroose

   • Antrag auf Freistellung für Api Life Var (Thymol u.a.)

   • Antrag auf Freistellung für Oxalsäure

Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit   13. Juni 2017
ANTRAG AUF FREISTELLUNG AUS DER APOTHEKENPFLICHT - VARROOSE-MITTEL ZUR ANWENDUNG BEI BIENEN - BFARM
Varroose (Varroatose)

   Es handelt sich bei der Varroose
   um eine Ektoparasitose der
   westlichen Honigbiene, Apis
   mellifera, verursacht durch Milben
   der Gattung Varroa destructor mit
   Folgeschäden durch ein von den
   Milben übertragenes Virus, das
   Flügeldeformationsvirus. Ohne
   Behandlung kommt es im Winter
   bei der westlichen Honigbiene 3-5
   Jahre nach der Infestation mit V.
   destructor zum Zusammenbruch
   des Bienenvolkes.                                                   © BVL

Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit           13. Juni 2017
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Verbreitung von Varroa destructor

   V. destructor breitet sich nach Adaptation an die westliche Honigbiene
   seit den 1960‘er Jahren von Nordindien kommend weltweit aus.
   Inzwischen ist der ursprünglich aus Korea stammende Parasit in
   Amerika, Europa, Afrika und Australien nachgewiesen. In Nordamerika
   und Europa sind 100% der Bienenstöcke infiziert.
   Die östliche Honigbiene Apis
   cerana zeigt verschiedene
   Abwehrmechanismen gegen den
   Parasiten, die der westlichen
   Honigbiene Apis mellifera fehlen
   bzw. nur gering ausgeprägt sind.
                                                                       © Scott Bauer

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Lebenszyklus V. destructor
   Weibliche Milben leben auf den Bienen und den Brutrahmen. Sie
   durchstechen die Bienenhaut (Cutikula) an den dünnen Zwischen-
   gelenkshäuten und saugen die Haemolymphe der Bienen.
   Zur Vermehrung befallen die Milben die Bienenlarven vor der Ver-
   deckelung der Brutzellen durch die Ammenbienen. In der verdeckelten
   Brut entwickeln sich pro Bienenlarve ein Milbenmännchen und 4 bis 6
   Milbenweibchen.
   In der Brutzelle ernähren sich sowohl die Muttermilbe als auch alle
   Nachkommen von der Hämolymphe des Wirtes. Die so entstandenen
   Verletzungen der Bienenlarve bzw. –puppe bieten
   Eintrittsmöglichkeiten für weitere Krankheitserreger.
   Nach Schlüpfen der Jungbienen wechseln die jungen Milbenweibchen
   auf andere Bienen über. Ammenbienen werden vor älteren Stock- und
   Flugbienen bevorzugt.
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Schädigung durch V. destructor

   • Schwächung der Arbeiterinnen durch Saugen der Hämolymphe,
         dadurch geringere Honigleistung des Stockes insgesamt.

   • Durch Schwächung der Bienen vermehrtes Bienensterben im Winter

   • Entwicklungsstörungen der Flügel durch Saugen an der Bienenlarve-
         bzw. –puppe, geringere Arbeiterinnenpopulation des Stockes

   • Infektion der Bienen mit dem Flügeldeformationsvirus
         (DWV = „deformed wing virus“), Vertreibung deformierter Bienen

   • Absterben der Brut bei massiver Infestation des Stockes

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Wirtschaftliche Folgen der Varroose

   In Deutschland erzeugen rund 80.000 Imker mit Hilfe der Bienen circa
   30.000 t Honig jährlich.
   Deutsche Imker meldeten 2012 Produktionsrückgänge von 50 Prozent.
   Im Winter 2011/2012 waren 15 % der Völker gestorben, inzwischen
   liegen die Verluste bei 15 – 20% (starke regionale Unterschiede).
   Für die Landwirtschaft ist die durch die Westliche Honigbiene erfolgte
   Bestäubung der Blüten von Bedeutung, was sie zu einem der
   wichtigsten Nutztiere macht.
   Der so genannte Bestäubungswert der Bienen in der Landwirtschaft
   entspricht schätzungsweise dem 10-fachen Wert des Honigs.

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Umsatz mit Bienenhonig im
   Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland*
   (in Millionen Euro)
        400

        350                                                                                             334
                                                                                         322
                                                                         292     286
        300                273          275                      274
                                                    267

        250

        200

        150

        100

         50

          0

                            2009         2010        2011         2012    2013    2014    2015           2016

     *20% in Deutschland selbst erzeugt
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Behandlung der Varroose

   • mechanischen Methoden wie die Brutentnahme der Drohnenbrut

   • Therapie mit Ektoparasitika (20 zugelassene TAM)

   • Stoff (Tierarzneimittel)
           – COUMAFOS (Perizin)
           – AMITRAZ (Apitraz)
           – FLUMETHRIN (Bayvarol; PolyVar Yellow)
           – THYMOL (Thymovar 15 g; Apiguard; API LIFE VAR)
           – MILCHSÄURE (Milchsäure 15% ad us. vet.)
           – AMEISENSÄURE (Ameisensäure 60% ad us.vet; Varroacid 60; MAQS)
           – OXALSÄURE (Oxalsäuredihydrat-Lösung 3.5 % (m/V) ad us. vet.;
                        OXUVAR 5,7 % ; VarroMed)

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Anwendung der Varroose-Tierarzneimittel

   • Als feste Zubereitung zum Verdampfen der Wirkstoffe, z. B. als Strip
         zur Behandlung während der Tracht = Honigproduktion (MAQS)
         oder nach der Tracht (Apitraz, Thymovar, API LIFE VAR, PolyVar
         Yellow) oder als Gel (Apiguard).

   • Als Lösung zum Aufträufeln auf die Waben (Perizin, Ameisensäure,
         Milchsäure und Oxalsäure) außerhalb der Tracht

   • Alle Mittel sind unter Berücksichtigung einer Varroa-Bekämpfungs-
         strategie anzuwenden und ausschließlich bei sensiblen Stämmen.
         Resistenzen sind für Flumethrin und Coumafos bekannt.

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Risiken bei der Anwendung

   • Bei nicht sachgemäßer Anwendung (zu hohe Dosierung, zu hohe
         Temperaturen, nicht ausreichende Belüftung des Stockes) kann es
         zum Ausschwärmen des Bienenvolkes kommen. Nach der Tracht
         schwärmende Bienen überleben den Winter nicht.

   • Alle säurehaltigen Bienenmittel bergen für den Anwender das Risiko
         von Verätzungen (Oxuvar 5,7%, Oxalsäure 3,5% ad us. vet.,
         Milchsäure 15%, Ameisensäure 60%).

   • Bei Anwendung organischer Säuren während der Tracht ist der Honig
         nicht verkehrsfähig.

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Antrag von API LIFE VAR

   API LIFE VAR wird als getränkter Streifen zum Einlegen in den
   Bienenstock in Verkehr gebracht. Es wird außerhalb der Tracht
   angewendet.
   Warnhinweise: Nicht bei Temperaturen über 30 Grad anwenden.

   Die Warnhinweise für den Anwender (Haut- und Augenkontakt
   vermeiden, undurchlässige Handschuhe und Schutzausrüstung, bei
   Kontakt gründlich mit Wasser und Seife waschen) werden als
   ausreichend erachtet. Nebenwirkungsmeldungen beim Menschen liegen
   nicht vor.

Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit   13. Juni 2017
Antrag von API LIFE VAR

   • Das Risiko der Anwendung der Kombination von Thymol mit
         Campher und weiteren ätherischen Ölen unterscheidet sich nicht im
         Vergleich mit dem freiverkäuflichen Monopräparat Thymol zur
         Anwendung bei Bienen.

   •  Das BVL befürwortet die Entlassung aus der Apothekenpflicht

Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit   13. Juni 2017
Antrag von Oxuvar 5,7 %

   Oxuvar 5,7% wird als Lösung in Verkehr gebracht und mit Zucker
   (Saccharose) auf die gebrauchsfertige Lösung 3,5% verdünnt. Es darf
   nicht auf Waben geträufelt oder gesprüht werden, die für die
   Honigproduktion vorgesehen sind. Als Träufelanwendung wird es im
   Herbst/Winter bei Temperaturen zwischen 5 und -15 Grad C
   angewendet oder im Frühjahr oder Herbst als Sprühanwendung am
   brutfreien Volk als einmalige Behandlung bei Temperaturen
   über 8 Grad C.
   Die Vorsichtsmaßnahmen (Hinweis: ätzend, Schutzausrüstung, bei
   Sprühanwendung Atemschutzmaske, bei versehentlichem Kontakt
   spülen, Arzt zu Rate ziehen) werden als ausreichend erachtet und
   unterscheiden sich nicht von denen anderer organischer Säuren.

Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit   13. Juni 2017
Antrag von Oxuvar 5,7 %

   • Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass sich das Risiko von
         Oxalsäure 5,7% und Oxalsäure 3,5% ad us. vet. von dem anderer
         organischer Säuren unterscheidet. Zwar ist Oxalsäure eine stärkere
         Säure als Milch- und Ameisensäure, dafür wird sie auch stärker
         verdünnt angewendet. Die Abgabe durch Apotheken bietet keinen
         zusätzlichen Schutz für den Anwender oder die korrekte Anwendung.

   •  Das BVL befürwortet die Entlassung aus der Apothekenpflicht

Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit   13. Juni 2017
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!

Kontakt:

Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit   13. Juni 2017
Tagesordnungspunkt 4

Vorschlag zur Änderung der bestehenden Position „Thymol zur Anwendung
bei Bienen“ in Anlage 1a zu § 1 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über
apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) in:

„Thymol, in Fertigarzneimitteln auch in Kombination mit Eukalyptusöl,
Campher und Menthol, zur Anwendung bei Bienen“

                                                   Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht | 13. Juni 2017 | Seite 1
Tagesordnungspunkt 5

Vorschlag zur Ergänzung der Anlage 1a zu § 1 Absatz 1 Nummer 1 der
AMVerkRV durch die folgende Position:

„Oxalsäuredihydratlösung bis 5,7 % zur Anwendung bei Bienen“

                                                   Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht | 13. Juni 2017 | Seite 2
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