ANTRAG AUF FREISTELLUNG AUS DER APOTHEKENPFLICHT - VARROOSE-MITTEL ZUR ANWENDUNG BEI BIENEN - BFARM
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Inhalt • Varroose – Pathogenese einer Erkrankung • Wirtschaftliche Folgen der Varroose • Behandlung der Varroose • Antrag auf Freistellung für Api Life Var (Thymol u.a.) • Antrag auf Freistellung für Oxalsäure Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Varroose (Varroatose) Es handelt sich bei der Varroose um eine Ektoparasitose der westlichen Honigbiene, Apis mellifera, verursacht durch Milben der Gattung Varroa destructor mit Folgeschäden durch ein von den Milben übertragenes Virus, das Flügeldeformationsvirus. Ohne Behandlung kommt es im Winter bei der westlichen Honigbiene 3-5 Jahre nach der Infestation mit V. destructor zum Zusammenbruch des Bienenvolkes. © BVL Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Verbreitung von Varroa destructor V. destructor breitet sich nach Adaptation an die westliche Honigbiene seit den 1960‘er Jahren von Nordindien kommend weltweit aus. Inzwischen ist der ursprünglich aus Korea stammende Parasit in Amerika, Europa, Afrika und Australien nachgewiesen. In Nordamerika und Europa sind 100% der Bienenstöcke infiziert. Die östliche Honigbiene Apis cerana zeigt verschiedene Abwehrmechanismen gegen den Parasiten, die der westlichen Honigbiene Apis mellifera fehlen bzw. nur gering ausgeprägt sind. © Scott Bauer Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Lebenszyklus V. destructor Weibliche Milben leben auf den Bienen und den Brutrahmen. Sie durchstechen die Bienenhaut (Cutikula) an den dünnen Zwischen- gelenkshäuten und saugen die Haemolymphe der Bienen. Zur Vermehrung befallen die Milben die Bienenlarven vor der Ver- deckelung der Brutzellen durch die Ammenbienen. In der verdeckelten Brut entwickeln sich pro Bienenlarve ein Milbenmännchen und 4 bis 6 Milbenweibchen. In der Brutzelle ernähren sich sowohl die Muttermilbe als auch alle Nachkommen von der Hämolymphe des Wirtes. Die so entstandenen Verletzungen der Bienenlarve bzw. –puppe bieten Eintrittsmöglichkeiten für weitere Krankheitserreger. Nach Schlüpfen der Jungbienen wechseln die jungen Milbenweibchen auf andere Bienen über. Ammenbienen werden vor älteren Stock- und Flugbienen bevorzugt. Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Schädigung durch V. destructor • Schwächung der Arbeiterinnen durch Saugen der Hämolymphe, dadurch geringere Honigleistung des Stockes insgesamt. • Durch Schwächung der Bienen vermehrtes Bienensterben im Winter • Entwicklungsstörungen der Flügel durch Saugen an der Bienenlarve- bzw. –puppe, geringere Arbeiterinnenpopulation des Stockes • Infektion der Bienen mit dem Flügeldeformationsvirus (DWV = „deformed wing virus“), Vertreibung deformierter Bienen • Absterben der Brut bei massiver Infestation des Stockes Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Wirtschaftliche Folgen der Varroose In Deutschland erzeugen rund 80.000 Imker mit Hilfe der Bienen circa 30.000 t Honig jährlich. Deutsche Imker meldeten 2012 Produktionsrückgänge von 50 Prozent. Im Winter 2011/2012 waren 15 % der Völker gestorben, inzwischen liegen die Verluste bei 15 – 20% (starke regionale Unterschiede). Für die Landwirtschaft ist die durch die Westliche Honigbiene erfolgte Bestäubung der Blüten von Bedeutung, was sie zu einem der wichtigsten Nutztiere macht. Der so genannte Bestäubungswert der Bienen in der Landwirtschaft entspricht schätzungsweise dem 10-fachen Wert des Honigs. Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Umsatz mit Bienenhonig im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland* (in Millionen Euro) 400 350 334 322 292 286 300 273 275 274 267 250 200 150 100 50 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 *20% in Deutschland selbst erzeugt Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017 Seite 8
Behandlung der Varroose • mechanischen Methoden wie die Brutentnahme der Drohnenbrut • Therapie mit Ektoparasitika (20 zugelassene TAM) • Stoff (Tierarzneimittel) – COUMAFOS (Perizin) – AMITRAZ (Apitraz) – FLUMETHRIN (Bayvarol; PolyVar Yellow) – THYMOL (Thymovar 15 g; Apiguard; API LIFE VAR) – MILCHSÄURE (Milchsäure 15% ad us. vet.) – AMEISENSÄURE (Ameisensäure 60% ad us.vet; Varroacid 60; MAQS) – OXALSÄURE (Oxalsäuredihydrat-Lösung 3.5 % (m/V) ad us. vet.; OXUVAR 5,7 % ; VarroMed) Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Anwendung der Varroose-Tierarzneimittel • Als feste Zubereitung zum Verdampfen der Wirkstoffe, z. B. als Strip zur Behandlung während der Tracht = Honigproduktion (MAQS) oder nach der Tracht (Apitraz, Thymovar, API LIFE VAR, PolyVar Yellow) oder als Gel (Apiguard). • Als Lösung zum Aufträufeln auf die Waben (Perizin, Ameisensäure, Milchsäure und Oxalsäure) außerhalb der Tracht • Alle Mittel sind unter Berücksichtigung einer Varroa-Bekämpfungs- strategie anzuwenden und ausschließlich bei sensiblen Stämmen. Resistenzen sind für Flumethrin und Coumafos bekannt. Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Risiken bei der Anwendung • Bei nicht sachgemäßer Anwendung (zu hohe Dosierung, zu hohe Temperaturen, nicht ausreichende Belüftung des Stockes) kann es zum Ausschwärmen des Bienenvolkes kommen. Nach der Tracht schwärmende Bienen überleben den Winter nicht. • Alle säurehaltigen Bienenmittel bergen für den Anwender das Risiko von Verätzungen (Oxuvar 5,7%, Oxalsäure 3,5% ad us. vet., Milchsäure 15%, Ameisensäure 60%). • Bei Anwendung organischer Säuren während der Tracht ist der Honig nicht verkehrsfähig. Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Antrag von API LIFE VAR API LIFE VAR wird als getränkter Streifen zum Einlegen in den Bienenstock in Verkehr gebracht. Es wird außerhalb der Tracht angewendet. Warnhinweise: Nicht bei Temperaturen über 30 Grad anwenden. Die Warnhinweise für den Anwender (Haut- und Augenkontakt vermeiden, undurchlässige Handschuhe und Schutzausrüstung, bei Kontakt gründlich mit Wasser und Seife waschen) werden als ausreichend erachtet. Nebenwirkungsmeldungen beim Menschen liegen nicht vor. Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Antrag von API LIFE VAR • Das Risiko der Anwendung der Kombination von Thymol mit Campher und weiteren ätherischen Ölen unterscheidet sich nicht im Vergleich mit dem freiverkäuflichen Monopräparat Thymol zur Anwendung bei Bienen. • Das BVL befürwortet die Entlassung aus der Apothekenpflicht Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Antrag von Oxuvar 5,7 % Oxuvar 5,7% wird als Lösung in Verkehr gebracht und mit Zucker (Saccharose) auf die gebrauchsfertige Lösung 3,5% verdünnt. Es darf nicht auf Waben geträufelt oder gesprüht werden, die für die Honigproduktion vorgesehen sind. Als Träufelanwendung wird es im Herbst/Winter bei Temperaturen zwischen 5 und -15 Grad C angewendet oder im Frühjahr oder Herbst als Sprühanwendung am brutfreien Volk als einmalige Behandlung bei Temperaturen über 8 Grad C. Die Vorsichtsmaßnahmen (Hinweis: ätzend, Schutzausrüstung, bei Sprühanwendung Atemschutzmaske, bei versehentlichem Kontakt spülen, Arzt zu Rate ziehen) werden als ausreichend erachtet und unterscheiden sich nicht von denen anderer organischer Säuren. Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Antrag von Oxuvar 5,7 % • Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass sich das Risiko von Oxalsäure 5,7% und Oxalsäure 3,5% ad us. vet. von dem anderer organischer Säuren unterscheidet. Zwar ist Oxalsäure eine stärkere Säure als Milch- und Ameisensäure, dafür wird sie auch stärker verdünnt angewendet. Die Abgabe durch Apotheken bietet keinen zusätzlichen Schutz für den Anwender oder die korrekte Anwendung. • Das BVL befürwortet die Entlassung aus der Apothekenpflicht Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Sitzung des Ausschusses für Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit 13. Juni 2017
Tagesordnungspunkt 4 Vorschlag zur Änderung der bestehenden Position „Thymol zur Anwendung bei Bienen“ in Anlage 1a zu § 1 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) in: „Thymol, in Fertigarzneimitteln auch in Kombination mit Eukalyptusöl, Campher und Menthol, zur Anwendung bei Bienen“ Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht | 13. Juni 2017 | Seite 1
Tagesordnungspunkt 5 Vorschlag zur Ergänzung der Anlage 1a zu § 1 Absatz 1 Nummer 1 der AMVerkRV durch die folgende Position: „Oxalsäuredihydratlösung bis 5,7 % zur Anwendung bei Bienen“ Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht | 13. Juni 2017 | Seite 2
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