AMPROLIUM SACHVERSTÄNDIGEN-AUSSCHUSS FÜR VERSCHREIBUNGSPFLICHT 03. JULI 2018 - BFARM
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Antrag Aufnahme des Stoffes Amprolium in die Anlage 1 der AMVV mit folgender Position: „Amprolium - zur Anwendung bei Tieren- - ausgenommen zur Anwendung bei Brieftauben-“ 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 03. Juli 2018 Seite 2
Historie I • im Jahr 2012 wurden zwei Amprolium-haltige Tierarzneimittel im Rahmen dezentraler Zulassungsverfahren für Nutzgeflügel zugelassen • die Präparate wurden national als verschreibungspflichtig eingestuft • zum damaligen Zeitpunkt wurde Amprolium nicht in die AMVV aufgenommen • aus Gründen der Rechtssicherheit soll dies nun erfolgen © nzgmw / fotolia.de 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 03. Juli 2018 Seite 3
Historie II • Amprolium ist nicht in der AMVV als verschreibungspflichtiger Stoff gelistet nach § 60 AMG freiverkäufliche Amprolium- haltige Heimtierpräparate können weiterhin vertrieben werden • nach Kenntnis des BVL ist zurzeit ein Amprolium-haltiges Heimtierpräparat (Chevi-kok®) für die Behandlung der Kokzidiose bei Brieftauben auf dem Markt © Andreas Stix / pixelio.de 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 03. Juli 2018 Seite 4
Pharmakologisches Profil • Thiamin-Analog mit antikokzidischer Wirkung Amprolium • Wirkungsmechanismus – kompetitive Hemmung des Thiamin-Transporters von Eimeria spp. essentieller Ko-Faktor, der nun für zahlreiche Stoffwechsel-Prozesse nicht mehr zur Verfügung steht • Indikation – Prophylaxe und Therapie der aviären (intestinalen) Kokzidiose • weltweite Verbreitung • hohe ökonomische Bedeutung beim Nutzgeflügel • hohe Wirtsspezifität des Erregers -> keine zoonotisches Potenzial 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 03. Juli 2018 Seite 5
Toxizität/UAWs • Toxizität Amprolium – nach oraler Aufnahme kaum bioverfügbar, besitzt eine geringe systemische Toxizität – der Thiamin-Transport des Wirtes wird ebenfalls gehemmt mögliche Thiamin-Unterversorgung bei verlängerter Anwendung verminderte Gewichtszunahmen • Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAWs) © uschi dreiucker / pixelio.de – in der UAW-Datenbank des BVL liegen keine Inlands- meldungen zu Amprolium-haltigen Präparaten vor 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 03. Juli 2018 Seite 6
Anwendersicherheit • die zurzeit zugelassenen Nutztier-Präparate sind Amprolium 20 %ige Lösungen – aufgrund des sauren pHs und den ätzenden Eigenschaften der wässrigen Lösung werden Schutzmaßnahmen für den Anwender empfohlen – es besteht die Gefahr von Reizungen • aus dem freiverkäuflich erhältlichen Präparat für Brieftauben wird zur Anwendung über das Futter oder Trinkwasser aus dem Pulver eine 0,03%ige Lösung hergestellt das Risiko der Auslösung lokaler Reizungen ist bei der Anwendung des Heimtierpräparates als weitaus geringer einzuschätzen 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 03. Juli 2018 Seite 7
Resistenzen, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch Amprolium • Resistenzentwicklung – bei häufiger Gabe ungünstig, wird als wichtigster limitierender Faktor beim Einsatz von Amprolium beschrieben die Verschreibungspflicht für die in größeren Mengen anzuwendenden Nutztierpräparate wird als sinnvoll erachtet • Gefahr durch häufigen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch das freiverkäufliche Heimtierpräparat ist in kleinen Abpackungen (12 Päckchen à 600 mg Amprolium) erhältlich es erscheint für einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch in der Nutztierhaltung ungeeignet 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 03. Juli 2018 Seite 8
Vorschlag für die Positionsformulierung Amprolium „Amprolium - zur Anwendung bei Tieren- - ausgenommen zur Anwendung bei Brieftauben-“ © Markus Hein / pixelio.de 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 03. Juli 2018 Seite 9
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung Kontakt: 79. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht 03. Juli 2018 Seite 10
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