Arbeit! Wohnen! Urbane Auseinandersetzungen um EU-Migration - Lisa Riedner Institut für Kulturanthropologie & Europäische Ethnologie ...

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Arbeit! Wohnen! Urbane Auseinandersetzungen um EU-Migration - Lisa Riedner Institut für Kulturanthropologie & Europäische Ethnologie ...
Arbeit! Wohnen!
           Urbane Auseinandersetzungen
                um EU-Migration

Lisa Riedner
Institut für Kulturanthropologie & Europäische Ethnologie
Georg-August-Universität Göttingen
lisa.riedner@uni-goettingen.de
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„[D]ie Landeshauptstadt München [ist] – unabhängig von
      Leistungsansprüchen nach dem SGB II oder SGB XII – bei
      Wohnungslosigkeit für die Unterbringung der wohnungslosen
      Personen nach Art. 6, 7 LStVG zuständig. Dies gilt auch für
      arbeitssuchende Ausländerinnen und Ausländer“

Amt fur Soziale Sicherung & Amt für Wohnen und Migration [Sozialreferat, Landeshauptstadt München] (2006): Auswirkungen der Änderungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beschlussvorlage Nr. 02-08 / V 08799 des Sozialausschusses vom 12.10.2006. Verfügbar unter: https://www.ris-
muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/975814.pdf [23.06.2016].
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„Seit Inkrafttreten der 6-Monats-Regelung (Juli 2011) und der
 städtischen Regelung für EU-Bürgerinnen und Bürger
 (September 2011) wurden 701 Personen (Stand 30.6.2012) nicht
 untergebracht. Nur deshalb ist es dem Sozialreferat gelungen,
 das Münchner Sofortunterbringungssystem für Wohnungslose
 an der Grenze des sozialverträglich Machbaren zu managen.“

Amt fur Wohnen und Migration [Sozialreferat, Landeshauptstadt München] (2012): Münchner Gesamtplan II – Soziale Wohnraumversorgung/
Wohnungslosenhilfe – Handlungsprogramm „Wohnen statt Unterbringen“ - Erfahrungsbericht und Fortschreibung. Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10010 vom
11.10.2012. Verfügbar unter: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2771316.pdf [23.06.2016].
Es gehe darum, „eine bisher so nicht mögliche Kontaktbasis zu den obdachlosen
    Menschen [zu] schaffen, die in zwei Richtungen wirken soll: zum einen die Anbindung
    ‚ortsansässiger‘, anspruchsberechtigter Personen ans örtliche Hilfenetz mit dem Ziel
    der dauerhaften Versorgung mit einer Wohnmöglichkeit, zum anderen die Beratung
    perspektivloser Zuwanderinnen und Zuwanderer.“

    „Die Armutszuwanderung v.a. aus den osteuropäischen Ländern hat dazu geführt,
    dass sich Menschen in München aufhalten, die perspektivisch kaum eine Chance
    haben, sich selbst auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt zu versorgen.[…] Im
    Unterschied zu den sogenannten ‚ortsansässigen‘ Obdachlosen, die aus
    verschiedenen Gründen eine Versorgung im Sofortunterbringungssystem der Stadt
    ablehnen und ‚Platte machen‘, wäre es für die vorgenannte Gruppe in der Regel
    besser, wieder in ihr Heimatland zurückzukehren, statt den Winter unter härtesten
    Bedingungen hier auf der Straße zu verbringen“

Amt fur Wohnen und Migration [Sozialreferat, Landeshauptstadt München] (2012c): Einrichtung und Betrieb eines Kälteschutzraums fur die Kälteperiode;
Einrichtung eines ganzjährigen Beratungsdienstes. Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10525 vom 08.11.2012. Verfugbar unter: https://www.ris
muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2812237.pdf [23.06.2016].
Detaillierte Informationen zur rechtlichen Situation finden sich hier: Voigt, Claudius. "Ausgeschlossen oder privilegiert." Zur aufenthalts-und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. Berlin.
(2013). URL: http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2017-11-13_broschuere_A4_unionsbuerger_auflage3_web.pdf [29.03.2018].
Vgl: Riedner, Lisa (2011):
“Let’s show the world how we
live and work!” The Struggles
of Bulgarian Day-labourers in
Munich. In: Multicultural
Center Prague (Hg.): Flexi In-
Security. Ten Stories and
Photo Reportages on the
Situation of Labor Migrants in
Times of Economic Crisis.
Prag. Available online:
http://mkc.cz/doc/FLEXI_cze.
pdf [30.01.2018].
Foto: Trixi Eder.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt:
lisa.riedner@uni-goettingen.de

Riedner, Lisa (2018): Arbeit! Wohnen!
Urbane Aueinandersetzungen um
EU-Migration.
Edition Assemblage, Münster.

                                        Zeichnung: Petja Dimitrova (http://www.petjadimitrova.net/)
Soziale Rechte

                Anspruch auf Grundsicherung (SGB II, Hartz IV)

                         • bei aktueller Erwerbstätigkeit (5,5 Stunden die Woche können ausreichen)

                         • bei früherer Erwerbstätigkeit von über einem Jahr (innerhalb eines Zeitraums
                           von 2 Jahren)

                         • bei früherer Erwerbstätigkeit von weniger als einem Jahr besteht der Anspruch
                           für sechs Monate

Detaillierte Informationen zur rechtlichen Situation finden sich hier: Voigt, Claudius. "Ausgeschlossen oder privilegiert." Zur aufenthalts-und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. Berlin.
(2013). URL: http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2017-11-13_broschuere_A4_unionsbuerger_auflage3_web.pdf [29.03.2018].
Ausschluss von sozialen Rechten
                Seit 2007 haben Ausländer*innen, die nur zum Zwecke der Arbeitsuche
                aufenthaltsberechtigt sind, keinen Anspruch auf Hartz IV/Leistungen nach
                SGB II

                Seit 2016 sind Unionsbürger*innen für einen Zeitraum von fünf Jahren von
                Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausgeschlossen, wenn sie
                         • ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche haben
                         • ihr Aufenthaltsrecht allein aus der Schul- oder Berufsausbildung ihrer Kinder ableiten
                         • kein „materielles“ Aufenthaltsrecht haben

                Migrationspolitisches Aushungern der wirtschaftlich
                Unproduktiven?! (Claudius Voigt)
Detaillierte Informationen zur rechtlichen Situation finden sich hier: Voigt, Claudius. "Ausgeschlossen oder privilegiert." Zur aufenthalts-und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. Berlin.
(2013). URL: http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2017-11-13_broschuere_A4_unionsbuerger_auflage3_web.pdf [29.03.2018].
Aberkennung der Freizügigkeit
                Die Freizügigkeit kann nur auf besonderen Anlass hin durch die
                Ausländerbehörde in einem spezifischen Verfahren aberkannt werden.

                Gründe für die Aberkennung (siehe Freizügigkeitsgesetz/EU):
                         • Vortäuschen falscher Tatsachen
                         • Bedrohung der öffentlichen Sicherheit
                         • nach den ersten 6 Monaten Aufenthalt, wenn ein*e Unionsbürger*in nicht
                           arbeitet oder ohne Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (erst seit 2014)

Detaillierte Informationen zur rechtlichen Situation finden sich hier: Voigt, Claudius. "Ausgeschlossen oder privilegiert." Zur aufenthalts-und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. Berlin.
(2013). URL: http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2017-11-13_broschuere_A4_unionsbuerger_auflage3_web.pdf [29.03.2018].
Foto: Beatrix Eder
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