Arbeitsentgelt im Beitrags- und Steuerrecht - aok.defk/online-seminare

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Arbeitsentgelt im Beitrags- und Steuerrecht - aok.defk/online-seminare
Arbeitsentgelt
im Beitrags-
und Steuerrecht
     aok.de/fk/online-seminare
Arbeitsentgelt im Beitrags- und Steuerrecht - aok.defk/online-seminare
Unsere Themen
» Übereinstimmung im Steuer- und
  Sozialversicherungs (SV)-Recht
» Überlassung eines Dienstwagens
» Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
» Urlaubsabgeltungen bei Tod des Arbeitnehmers
» Job-Tickets
» 44-Euro-Sachbezugs-Freigrenze
» Zuschüsse zu Mahlzeiten
» Gruppenunfallversicherung
» Verbilligte Wohnraumüberlassung
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Übereinstimmung
im Steuer- und
Sozialversicherungs
(SV)-Recht
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ÜBEREINSTIMMUNG IM STEUER- UND SV-RECHT
              » § 17 Sozialgesetzbuch IV (Verordnungsermächtigung)
Gesetzliche
Grundlage

              » Vereinfachung des Beitragseinzugs durch möglichst
Ziel            weitgehende Übereinstimmung mit dem Steuerrecht

              » Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
Ergebnis        • Die SvEV bestimmt in § 1, welche Zuwendungen nicht dem
                  sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen sind
                  (unter anderem einmalige Einnahmen, laufende Zulagen,
                  Zuschläge, Zuschüsse …, die zusätzlich zu Löhnen oder
                  Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind).
                • Dennoch gibt es Unterschiede zum Steuerrecht.

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Überlassung eines
Dienstwagens auch
für private Zwecke
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ÜBERLASSUNG EINES DIENSTWAGENS AUCH FÜR
PRIVATE ZWECKE
Grundsatz:
» Firmenwagenbesteuerung gilt bei Erlaubnis durch Arbeitgeber, dass
  Firmenfahrzeug auch privat genutzt werden darf (Verfügungsmacht)
» Sachbezug bereits mit der Überlassung des Fahrzeugs (nicht erst mit
  der tatsächlichen privaten Nutzung)
» 1-Prozent-Regelung, sofern Verhältnis private Fahrten/übrige Fahrten
  nicht durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird

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ÜBERLASSUNG EINES DIENSTWAGENS AUCH FÜR
PRIVATE ZWECKE – 1-PROZENT-REGELUNG
                Privatnutzung
1-Prozent-
Regelung        » Auf volle Hundert abgerundeter Bruttolistenpreis
                  zum Zeitpunkt der Erstzulassung
                » Rabatte dürfen nicht mindernd berücksichtigt werden –
                  das gilt auch für „versteckte Rabatte“ (zum Beispiel bei
                  Business-/Flottenpaketen)
                » Besonderheiten bei Elektro-/Hybridfahrzeugen
                » Weitere Besonderheiten (zum Beispiel bei nur
                  gelegentlicher Nutzung)
                Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte
0,03-Prozent-
Regelung        » Kürzeste Straßenverbindung
                » Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten (< 15 Tage)
                  mit 0,002 Prozent des Listenpreises je
                  Entfernungskilometer möglich – Nachweis und
                  Dokumentation im Lohnkonto notwendig und kein
                  Wechsel während des Kalenderjahres zulässig

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ÜBERLASSUNG EINES DIENSTWAGENS AUCH FÜR
PRIVATE ZWECKE – 1-PROZENT-REGELUNG

     Beispiel
 Firmenwagen (Bruttolistenpreis 49.680 €) zur Privatnutzung überlassen.
 Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 18 km.

 Ermittlung
 » 49.600 € x 1% =                                                    496 €
 » zuzüglich 49.600 € x 0,03% x 18 km =                            267,84 €
 » Summe                                                           763,84 €

                                                                              7
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ÜBERLASSUNG EINES DIENSTWAGENS AUCH FÜR
PRIVATE ZWECKE – ZUZAHLUNGEN
Zuzahlungen des Arbeitsnehmers
» Mindern den geldwerten Vorteil (Voraussetzung: aufgrund arbeits- oder
  dienstrechtlicher Rechtsgrundlage gezahlt)
» 1-Prozent-Regelung: Geleistete Zuzahlungen reduzieren den
  geldwerten Vorteil, maximal jedoch bis auf einen Betrag von 0 €.

      Hinweis
  » Nicht als Zuzahlungen gelten Kosten, die keine eigentlichen Kfz-Kosten sind,
    zum Beispiel Mautgebühren, Fährkosten, Parkgebühren, Beiträge für Unfall-
    und Insassenversicherungen oder Bußgelder.

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ÜBERLASSUNG EINES DIENSTWAGENS AUCH FÜR
PRIVATE ZWECKE – ELEKTROMOBILITÄT
Lohnsteuerlich relevante Sachverhalte
                Anschaffung und Überlassung
Privatnutzung
                vor 1.1.2019
                Anschaffung und Überlassung
                nach 1.1.2019

                Elektro und Hybridfahrzeuge

Aufladen        Beim Arbeitgeber

                An einer privaten Ladevorrichtung des
                Arbeitnehmers

                Beim Dritten

                Überlassung/Übereignung einer
                Ladevorrichtung

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ÜBERLASSUNG EINES DIENSTWAGENS AUCH FÜR
PRIVATE ZWECKE – ELEKTROMOBILITÄT
Anschaffung und Überlassung vor dem 1.1.2019
Elektrofahrzeuge und Hybrid-Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeug: Ermittlung des
geldwerten Vorteils nach der 1-Prozent-Regelung/Fahrtenbuchmethode

1-Prozent-        Pauschaler Abzug der Kosten des Batteriesystems beim
Regelung          Bruttolistenpreis

Fahrtenbuch-      Minderung der Absetzung für Abnutzung (AfA)-
methode           Bemessungsgrundlage

» Gestaffelt nach Anschaffungsjahr des Autos und Speicherkapazität der
  Batterie (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
» Einzelheiten: Bundesfinanzministeriums-Schreiben vom 5. Juni 2014,
  IV C 6 – S 2177/13/10002
» Die Regelungen des BMF-Schreibens gelten auch für Brennstoffzellen-
  fahrzeuge (24. Januar 2018, IV C 6 – S 2177/13/10002)

                                                                              10
ÜBERLASSUNG EINES DIENSTWAGENS AUCH FÜR
PRIVATE ZWECKE – ELEKTROMOBILITÄT
Anschaffung und Überlassung vor dem 1.1.2019
Minderung und Höchstbetrag für pauschalen Abzug des Batteriesystems bei
1-Prozent-Regelung (gestaffelt nach Anschaffungsjahr des Kraftfahrzeugs)

                                                    Minderungsbetrag       Höchstbetrag
Anschaffungsjahr/Jahr der Erstzulassung   in €/kWh der Batteriekapazität            in €
2013 und früher                                                     500          10.000
2014                                                                450           9.500
2015                                                                400           9.000
2016                                                                350           8.500
2017                                                                300           8.000
2018                                                                250           7.500
2019                                                                200           7.000
2020                                                                150           6.500
2021                                                                100           6.000
2022                                                                 50           5.500

                                                                                      11
ÜBERLASSUNG EINES DIENSTWAGENS AUCH FÜR
PRIVATE ZWECKE – ELEKTROMOBILITÄT
Anschaffung und Überlassung seit dem 1.1.2019
Zusätzliche Förderung der Elektromobilität, grundsätzlich bis 2030
(JStG 2019 – BGBl 2019 I S. 2451):
Reduzierung des Bruttolistenpreises zur Begünstigung von Elektro- und
Hybridelektrofahrzeugen mit kontinuierlich steigenden Anforderungen an
die Reichweite.

                                                                         12
ÜBERLASSUNG EINES DIENSTWAGENS AUCH FÜR
PRIVATE ZWECKE – ELEKTROMOBILITÄT
Anschaffung und Überlassung seit dem 1.1.2019
                         Voraussetzungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

         Anschaffungs-   Höchstschadstoffausstoß
         zeitraum        oder...                 ...Mindestreichweite                      Rechtsfolge

Hybrid   1.1.2019 bis    50 g CO2 /                40 km                                   Ansatz nur 50% des
         31.12.2021      gefahrenem km                                                     Bruttolistenpreises/der
                                                                                           zu berücksichtigenden
         1.1.2022 bis    50 g CO2 /                60 km                                   Aufwendungen
         31.12.2024      gefahrenem km

         1.1.2025 bis    50 g CO2 /                80 km
         31.12.2030      gefahrenem km

Elektro 1.1.2019 bis     0 g CO2 /                 Keine Mindestreichweite, aber Brutto-   Ansatz nur 25 Prozent
        31.12.2030       gefahrenem km             listenpreis nicht höher als 40.000 €    des Bruttolistenpreises/
                                                                                           der Aufwendungen
                                                                                           (Jahressteuergesetz 2019)

         Hinweis
   » Erstmalige Anwendung der Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2019
     für den Veranlagungszeitraum 2020

                                                                                                                       13
ELEKTROMOBILITÄT – LADEVORRICHTUNGEN
                    » Steuerfrei: elektrisches Aufladen an einer Einrichtung
Aufladen beim         des Arbeitgebers oder eines verbundenen
Arbeitgeber           Unternehmens (nicht jedoch bei Dritten)

                                         Zusätzliche Lademöglichkeit
                                         beim Arbeitgeber
Aufladen an         Vereinfachter
einer privaten      Auslagenersatz             Mit           Ohne
Ladevorrichtung
                    Hybridfahrzeug            10 €            25 €
des Arbeitnehmers
                    Elektrofahrzeug           20 €            50 €

                    » Nicht begünstigt
Aufladen
bei Dritten

                                                                               14
ELEKTROMOBILITÄT – LADEVORRICHTUNGEN
                        » Steuerfrei: vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die
Überlassung einer         zur privaten Nutzung überlassene betriebliche
Ladevorrichtung           Ladevorrichtung
                        » Voraussetzung: Gewährung zusätzlich zum ohnehin
                          geschuldeten Arbeitslohn; keine Steuerbefreiung bei
                          Entgeltumwandlung!

Übereignung von Ladevorrichtungen zu privaten Zwecken

    Beispiel
 Arbeitgeber übereignet dem Arbeitnehmer eine betriebliche Ladestation im Wert
 von 2.150 €

 » Geldwerter Vorteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig
 » Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent zuzüglich Annexsteuern: Beitragsfreiheit
 » Entsprechendes gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des
   Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung einer privaten Ladevorrichtung

                                                                                  15
PRIVATE NUTZUNG DES FIRMENWAGENS WÄHREND
ENTGELTERSATZLEISTUNGEN

     Beispiel
 Ein verheirateter krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Steuerklasse 3,
 1 Kind, Beschäftigungsort Bayern) erhält zusätzlich zu seinem Bruttolohn von
 3.500 € einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, den er auch während seiner
 Arbeitsunfähigkeit vom 11.3. bis 30.4.2020 nutzen darf.
 » Entgeltfortzahlung 11.3. bis 21.4.2020 (sechs Wochen)
 » Ab 22.4.2020 Krankengeldbezug (täglich 70,58 €)
 » Geldwerter Vorteil für die private Nutzung des Firmenwagens                300 €
   (Bruttolistenpreis 30.000 € - 1-Prozent-Regelung) monatlich

 » Bruttoarbeitsentgelt monatlich                                           3.800 €
 » Nettoarbeitsentgelt monatlich                                         2.673,81 €
 » Nettoarbeitsentgelt täglich (2.673,81 : 30)                              89,13 €
 » Geldwerter Vorteil täglich (300 € : 30)                                     10 €

 Besteht für Firmenwagen während Krankengeld-Bezug Beitragspflicht?

                                                                                   16
PRIVATE NUTZUNG DES FIRMENWAGENS WÄHREND
ENTGELTERSATZLEISTUNGEN

     Beispiel (Lösung)
 » Das Krankengeld (70,58 €) + geldwerter Vorteil (10 €) übersteigen das tägliche
   Nettoarbeitsentgelt (89,13 €) nicht. Der geldwerte Vorteil des Firmenwagens ist
   während des Krankengeldbezuges nicht beitragspflichtig.
 » Als Sachbezug gehört der Firmenwagen zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt
   während der Arbeitsunfähigkeit.
 » Da er während der Entgeltfortzahlung zur privaten Nutzung überlassen bleibt, zählt der
   geldwerte Vorteil als Teil des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts zu den
   erstattungsfähigen Aufwendungen bei Teilnahme am Ausgleichsverfahren bei
   Entgeltfortzahlung (U1).

                                                                                       17
Sonn-, Feiertags- und
Nachtarbeitszuschläge
SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEITSZUSCHLÄGE
Allgemein
» Zuschläge (neben dem Grundlohn gezahlt), die für tatsächlich geleistete
  Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden: steuerfrei
» Nachweis durch Einzelaufzeichnung (zum Beispiel durch Arbeitszeitkonten,
  Stundenzettel, Stempelkarten)
» Pauschal gezahlte Zuschläge oder eine einheitliche Vergütung für Sonn-,
  Feiertags- oder Nachtarbeit: steuerpflichtig
» Grundlohn ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende
  • laufende Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer
  • für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum
  • aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt,
  höchstens jedoch 50 € (§ 3b Abs. 2 Satz 1 EStG).

      Ausnahme
  » Abweichende Höchstgrenze für die Sozialversicherung –
    höchstens 25 € (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV)

                                                                             19
SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEITSZUSCHLÄGE

                                           Kein Grundlohn
       Grundlohn
                                              (Auszug)

» Laufender Arbeitslohn                » Sonstige Bezüge (einmalige Zuwendungen)
» Vermögenswirksame Leistungen         » Vergütungen für Mehrarbeit/Überstunden
» Erschwernis- oder Schicht-           » Steuerfreier Arbeitslohn (steuerfreie
  zuschläge                              Sachbezüge – unter anderem
» Laufend gewährte Sachbezüge,           bei Anwendung der 44-Euro-Freigrenze)
  soweit sie steuerpflichtig sind      » Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse/
  (Firmenwagen zur privaten Nutzung)     Reisekostenvergütungen
» Laufende Beiträge zur betrieb-
  lichen Altersversorgung, auch wenn
  sie pauschal versteuert werden

      Tipp
  » Die Dokumentations-Erfordernisse sind unbedingt zu beachten

                                                                                   20
SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEITSZUSCHLÄGE
Übersicht Zuschlagssätze / Steuerfreiheit

Arbeitszeit                                                        Zuschlag zum Grundlohn

Nachtarbeit von 20 Uhr – 6 Uhr                                                       25%

Nachtarbeit von 0 Uhr – 4 Uhr, wenn Beginn vor 0 Uhr                                 40%

Sonntagsarbeit von 0 Uhr – 24 Uhr, auch die Arbeit
                                                                                     50%
von 0 Uhr - 4 Uhr am Montag, wenn Beginn vor 0 Uhr

Feiertagsarbeit (gesetzlich) von 0 Uhr – 24 Uhr, auch die Arbeit
von 0 Uhr – 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages, wenn                        125%
Beginn vor 0 Uhr

Arbeit am 24. Dezember von 14 Uhr – 24 Uhr                                          150%

Arbeit am 1. Mai sowie am 25. und 26. Dezember
                                                                                    150%
von 0 Uhr bis 24 Uhr

Arbeit am 31. Dezember von 14 Uhr – 24 Uhr                                          125%

                                                                                        21
SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEITSZUSCHLÄGE
(SFN-ZUSCHLÄGE)
Steuer- und beitragsfreier SFN-Zuschlag

                                                       Maximal        Maximal
Zuschlagsart                     Höhe des Zuschlags   steuerfrei   beitragsfrei

Nachtzuschlag (20 Uhr – 6 Uhr)                 25%      12,50 €         6,25 €

Erhöhter Nachtzuschlag                         40%         20 €           10 €

Sonntag                                        50%         25 €        12,50 €

Feiertag                                      125%      62,50 €        31,25 €

Weihnachten/1.5.                              150%         75 €        37,50 €

 Berechnet auf der Grundlage des
 steuerlichen beziehungsweise
 beitragsfreien Maximalbetrags
 von 50 bzw. 25 €.

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SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEITSZUSCHLÄGE
Steuer- und beitragsfreier SFN-Zuschlag

      Beispiel
  Arbeitnehmer (Stundenlohn von 60 €) arbeitet am Sonntag.
  Arbeitsvertraglich vereinbarter Zuschlag für Sonntagsarbeit (50 %) = 30 €.

  Von diesem Zuschlag für Sonntagsarbeit in Höhe von 30 € je Stunde sind
  » 25 € steuerfrei (50 Prozent von maximal 50 €)
  » 12,50 € beitragsfrei in der Sozialversicherung (50 Prozent von maximal 25 €)

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SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTARBEITSZUSCHLÄGE
Steuer- und beitragsfreier SFN-Zuschlag
» Wird ein Zuschlag für Nachtarbeit von 20 Prozent auf einen
  arbeitsrechtlich maßgebenden Grundlohn von 30 € (= 6 €) gezahlt,
  bleibt dieser in voller Höhe beitragsfrei, weil er das maximal beitragsfreie
  Volumen von (25 Prozent von 25 € =) 6,25 € nicht übersteigt.
» Aber: Wird ein über dem gesetzlichen Wert liegender Prozentsatz
  gezahlt, ist der steuer- beziehungsweise beitragsfreie Zuschlag auf den
  gesetzlich vorgeschriebenen Prozentsatz zu begrenzen, auch wenn der
  Grundlohn weniger als 50 € beziehungsweise 25 € beträgt.

      Beispiel
  Arbeitnehmer erhält arbeitsvertraglich für Sonntagsarbeit einen Zuschlag von
  100 Prozent auf seinen Grundlohn von 10 € (= 10 €)

  » Steuer- und beitragsfrei sind jeweils nur 5 € (= 50 Prozent von 10 €)

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SFN-ZUSCHLÄGE WÄHREND KRANKHEIT ODER
MUTTERSCHUTZ BEI MINIJOBS
» Steuerfreiheit besteht nur für tatsächlich geleistete SFN-Arbeit.
» SFN-Zuschläge ohne tatsächliche Arbeitsleistung während
  • eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder
  • im Fall der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
  erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 3b EStG.
» Die dann als Arbeitsentgelt zu berücksichtigenden Zuschläge wirken sich
  jedoch nicht auf den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung aus.

» Dies gilt unabhängig davon, ob ein arbeitsrechtlicher Anspruch
  darauf besteht. In diesen Fällen sind allerdings auch von dem
  450 € übersteigenden Betrag die im Rahmen der geringfügig
  entlohnten Beschäftigung anfallenden
  Abgaben (Pauschalbeiträge, Umlagen,
  Steuern) an die Minijob-Zentrale
  zu zahlen.

                                                                              25
SFN-ZUSCHLÄGE WÄHREND KRANKHEIT ODER
MUTTERSCHUTZ BEI MINIJOBS

     Beispiel
 a) Geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Arbeitslohn
    von 450 € für tatsächlich geleistete Nachtarbeit 50 € Zuschlag.
    Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung: 450 €.

 » Es verbleibt bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung.

 b) Geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer erhält während einer sechswöchigen
    Entgeltfortzahlung zusätzlich zu seinem Arbeitslohn von 450 € den ihm
    arbeitsrechtlich zustehenden Nachtarbeitszuschlag von 50 €.

 » Weiterhin geringfügig entlohnte Beschäftigung, da es sich um ein gelegentliches
   unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze handelt.
   Pauschalbeiträge, Umlagen und Steuern aus 500 €.

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SFN-ZUSCHLÄGE WÄHREND KRANKHEIT ODER
MUTTERSCHUTZ BEI MINIJOBS

     Beispiel
 c) Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin erhält zusätzlich zu ihrem
    Arbeitsentgelt von 450 € für regelmäßige Nachtarbeit steuerfreie SFN-Zuschläge
    in Höhe von 50 €. Die schwangere Arbeitnehmerin fällt aufgrund eines
    Beschäftigungsverbots aus.
    Der Arbeitgeber ist gesetzlich auch zur Fortzahlung des Zuschlags für
    Nachtarbeit verpflichtet.

 » Da keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wird, ist der SFN-Zuschlag von 50 €
   nunmehr steuer- und beitragspflichtig.
 » Die Sonderregelung bei Mutterschutz und Krankheit führt trotz Überschreitens der
   Geringfügigkeitsgrenze von 450 € zu keiner Statusänderung. Die üblichen Abgaben
   sind vom Arbeitgeber aus dem Betrag von 500 € (450 € plus 50 €) abzuführen.

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SFN-ZUSCHLÄGE WÄHREND URLAUB/FEIERTAGEN
BEI MINIJOBS
Statusänderung tritt allerdings ein, wenn die ebenfalls als Arbeitsentgelt zu
berücksichtigenden SFN-Zuschläge während
» bezahltem Urlaubs- oder
» Feiertage
gezahlt werden, da die Zahlung aus diesen Anlässen einplanbar und
vorhersehbar ist.

Folge: mehr als geringfügige Beschäftigung ab dem Zeitpunkt der
» Kenntnis beziehungsweise
» arbeitsrechtlichen Zusicherung
  (Arbeits-/Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung)

                                                                                28
SFN-ZUSCHLÄGE WÄHREND URLAUB / FEIERTAGEN
BEI MINIJOBS

    Beispiel
 Ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer (monatliches Arbeitsentgelt 450 €) hat
 aufgrund eines Tarifvertrags Anspruch auf Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen
 während seines bezahlten Urlaubs von jährlich 24 Arbeitstagen.

 » Da die Zahlung der steuer- und beitragspflichtigen Nachtarbeitszuschläge während
   des bezahlten Urlaubs zu einem vorhersehbaren Überschreiten der jährlichen Grenze
   von 5.400 € (450 € x 12) führt, besteht ab dem Zeitpunkt der arbeitsrechtlichen
   Zusicherung keine geringfügige Beschäftigung mehr.

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Urlaubsabgeltungen
bei Tod des
Arbeitnehmers
URLAUBSABGELTUNG BEI TOD DES ARBEITNEHMERS
Bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 22.1.2019:
» Urlaubsansprüche gingen wegen des höchstpersönlichen Charakters unter.

Aktuelle Rechtsprechung des BAG (Anpassung an Urteil des europäischen
Gerichtshofs (EuGH-) 6.11.2018):
» Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem
  Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen bezahlten
  Jahresurlaub verlangen.

Steuerliche Folgen:
» Abgeltungsbetrag ist steuerpflichtig (sonstiger Bezug)
» Lohnsteuerabzug nach den Besteuerungsmerkmalen des Erben
» Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ggf. für ein
  zweites Dienstverhältnis seitens des Arbeitgebers abzurufen

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URLAUBSABGELTUNG BEI TOD DES ARBEITNEHMERS
Sozialversicherung
» Beitragspflicht als Einmalzahlung beim Verstorbenen
» Gilt für alle nach dem 22.1.2019 gezahlten Urlaubsabgeltungen wegen
  Todes
» Zuordnung: letzter Lohnabrechnungszeitraum

      Beispiel
  Arbeitnehmer verstirbt am 31.5.2020
  Urlaubsabgeltung von 750 € für 5 nicht genommene Urlaubstage
  Auszahlungsmonat Juli 2020

  » Urlaubsabgeltung grundsätzlich beitragspflichtige Einmalzahlung
  » Beitragsrechtliche Zuordnung/Abrechnung im Mai 2020 mit entsprechender Meldung

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Job-Tickets
JOB-TICKETS
Steuerfrei seit 2019
                                                         Steuerliche Folge
Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und                      » Minderung der
Sachbezüge):                                                Entfernungspauschale
» Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten                     » Seit Lohnabrechnung
  Arbeitslohn (= keine Gehaltsumwandlung)                   Januar 2019 anzuwenden
» Fahrten im ÖPNV („Linienverkehr“) steuerfrei:
   • Fahrten zwischen Wohnung und erster
     Tätigkeitsstätte
   • Privatfahrten

      Merke
  » Nicht begünstigt: Taxifahrten, private Nutzung im Fernverkehr, (Linien-)Luftverkehr

                                                                                          34
JOB-TICKETS

    Beispiel
 Ein Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
 ein monatliches Job-Ticket zur Verfügung. Nach Anrechnung der Zuzahlung des
 Arbeitnehmers ergibt sich ein geldwerter Vorteil monatlicher Vorteil von 40 €.

 » Der geldwerte Vorteil in Form des Sachbezugs in Höhe von 40 € ist steuer- und
   sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 15 Satz 2 EStG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV.
 » Keine Anrechnung auf die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge
 » Allerdings: Minderung der Entfernungspauschale in Höhe von 480 € (12 × 40 €)
 » Wahlrecht zur Pauschalversteuerung mit 25 Prozent durch Jahressteuergesetz 2019:
   In diesem Fall keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale

                                                                                      35
JOB-TICKETS

     Beispiel
 Ein Arbeitnehmer wandelt von seinem Arbeitslohn 50 € monatlich zugunsten der
 Gestellung eines Job-Tickets für den Weg von der Wohnung zur Arbeit um.

 » Zurverfügungstellung Job-Ticket nicht steuerfrei, da steuerlich schädliche
   Gehaltsumwandlung vorliegt
 » Anwendung der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 44 € nicht möglich
 » Bei Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils mit 15 Prozent erfolgt Anrechnung
   auf die Entfernungspauschale
 » Wahlrecht zur Pauschalversteuerung mit 25 Prozent durch Jahressteuergesetz 2019:
   In diesem Fall keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale
 » Sozialversicherung: Bei Pauschalbesteuerung (15 Prozent oder 25 Prozent)
   besteht Beitragsfreiheit

                                                                                       36
44-Euro-Sachbezugs-
freigrenze
44-EURO-SACHBEZUGS-FREIGRENZE
Neuerungen: Gesetzliche Regelung Jahressteuergesetz 2019
Grundsatz: Barlohn                          Ausnahme: Sachlohn
§ 8 Abs. 1 S. 2 EStG n.F.                   § 8 Abs. 1 S. 3 EStG n.F.
Einnahmen in Geld künftig auch:             Gutscheine und Geldkarten, die:
» Zweckgebundene Geldleistungen             » Ausschließlich zum Bezug von
» Nachträgliche Kostenerstattungen            Waren und Dienstleistungen
                                              berechtigen und
» Geldsurrogate und andere Vorteile,
  die auf einen Geldbetrag lauten           » Die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10
                                              ZAG (Zahlungsdienstaufsichts-
                                              gesetz) erfüllen

     Merke
  » 44-Euro-Freigrenze bei (Sach-) Gutscheinen nur, wenn zusätzlich zum ohnehin
    geschuldeten Arbeitslohn gewährt (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG n.F.)
  » Gehaltsumwandlungen sind schädlich (kein Sachbezug)

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44-EURO-SACHBEZUGS-FREIGRENZE
Neuerungen: Gesetzliche Regelung Jahressteuergesetz 2019

      Beispiel
  a) Ein Arbeitnehmer darf nach einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung bei einer
     Tankstelle seiner Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und bekommt nach Vorlage des
     Tankbelegs seine Kosten (44 €) anschließend vom Arbeitgeber erstattet.

  » Keine Anwendung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge, da nachträgliche
    Kostenerstattung ab 1.1.2020 eine steuer- und beitragspflichtige Geldleistung ist.

  b) Ein
  b) Ein Arbeitgeber
         Arbeitgeber gibt
                     gibt seinen
                          seinen Arbeitnehmern
                                 Arbeitnehmern aufgrund
                                                aufgrund einer
                                                          einer arbeitsvertraglichen
                                                                arbeitsvertraglichen
     Vereinbarung für
     Vereinbarung für den
                      den Besuch
                           Besuch eines
                                   eines Fitnessstudios
                                         Fitnessstudios eine
                                                        eine zweckgebundene
                                                             zweckgebundene
     Geldzuwendung, die
     Geldzuwendung,   die die
                          die Arbeitnehmer
                              Arbeitnehmer nachweislich
                                            nachweislich für
                                                         für den
                                                             den Besuch
                                                                  Besuch des
                                                                          des
     Fitnessstudios verwenden.
     Fitnessstudios verwenden.

  » Keine
  » Keine Anwendung
          Anwendung der  der 44-Euro-Freigrenze
                             44-Euro-Freigrenze für
                                                für Sachbezüge,
                                                    Sachbezüge, da
                                                                da eses sich
                                                                        sich bei
                                                                             bei der
                                                                                 der
    zweckgebundenen Zuwendung
    zweckgebundenen        Zuwendung um
                                     um eine
                                         eine Geldleistung
                                              Geldleistung handelt,
                                                           handelt, die
                                                                    die steuer-
                                                                        steuer- und
                                                                                und
    beitragspflichtig ist.
    beitragspflichtig ist.

                                                                                         39
44-EURO-SACHBEZUGS-FREIGRENZE
Neuerungen: Gesetzliche Regelung Jahressteuergesetz 2019

      Beispiel
  c) Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber aufgrund einer
     arbeitsvertraglichen Vereinbarung eine Prepaid-Geldkarte im Wert von 40 €
     monatlich, die bundesweit ausschließlich zum Bezug von Waren oder
     Dienstleistungen einer bestimmten Ladenkette berechtigt.

  » Es handelt sich um einen Sachbezug, für den die monatliche 44-Euro-Freigrenze für
    Sachbezüge anwendbar ist.

  d) Die Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber aufgrund einer arbeits-
     vertraglichen Vereinbarung eine Prepaid-Kreditkarte, auf der am ersten Werktag
     eines jeden Monats ein Guthaben von 44 € aufgeladen wird. Die Prepaid-
     Kreditkarte kann weltweit als generelles Zahlungsmittel eingesetzt werden.

  » Die monatliche 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge ist nicht anwendbar, da es sich
    nicht um einen Sachbezug, sondern um eine Geldleistung handelt (Open-Loop-Karte).
    Zufluss der Geldleistung jeweils im Zeitpunkt der Aufladung des Guthabens.

                                                                                        40
Zuschüsse zu
Mahlzeiten
ZUSCHÜSSE ZU MAHLZEITEN – GRUNDSÄTZE
Mahlzeiten: Speisen sowie Lebensmittel, die üblicherweise der Ernährung
dienen einschließlich der dazu üblichen Getränke
                    Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer

     Steuerpflichtiger Arbeitslohn                 Kein Arbeitslohn
Möglich bei folgenden Fällen:           Wenn im überwiegenden
» Belohnungsessen                       betrieblichen Interesse:
» Betriebsveranstaltung                 » Arbeitsessen während eines
  (> 110 € Freibetrag)                    außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes
                                          (< 60 €)
» Auswärtstätigkeit
  (< 8h Abwesenheit/> 3 Monatsfrist)    » Bewirtung von Geschäftsfreunden
» Arbeitstägliche Mahlzeiten-           » Mahlzeit bei üblicher Betriebs-
  gestellung: Kantinenessen,              veranstaltung (< 110 €)
  Essensgutschein

                                                                            42
ZUSCHÜSSE ZU MAHLZEITEN – ARBEITSESSEN
» Überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, wenn möglichst reibungsloser Arbeitsablauf im
  Vordergrund steht
» Restaurantbesuch: Erhöhte Dokumentationsverpflichtung
» Wert der Mahlzeit inkl. Getränke darf Freigrenze von 60 € inklusive Umsatzsteuer nicht
  überschreiten

      Beispiel
  Der Arbeitgeber lädt fünf Arbeitnehmer wegen ihrer zum Jahresende geleisteten
  Überstunden in ein Restaurant ein. Rechnungsbetrag 290 € (brutto).

  Lösung:
  » Überwiegend eigenbetriebliches Interesse und Kosten innerhalb der Freigrenze, kein
    Arbeitslohn, aber erhöhte Dokumentationspflichten. Wenn solche Essen regelmäßig
    vorkommen: Anschein, dass Arbeitslohn vorliegt

      Tipp
  » Sorgfältige Dokumentation der Arbeitsessen (insbesondere Anlass)

                                                                                           43
ZUSCHÜSSE ZU MAHLZEITEN – KANTINE

    Selbst betriebene                      Fremdbetriebene
        Kantine                                Kantine

» Kein üblicher Endpreis vorhanden     » Arbeitgeber leistet aufgrund vertraglicher
» Unentgeltliche Mahlzeit                Verpflichtung Barzuschüsse an Gastronom,
  gengestellung: Bewertung               überlässt diesem unentgeltlich oder verbilligt
  mit Sachbezugswert                     Räumlichkeiten
» Entgeltliche Mahlzeitengestellung:   » Unentgeltliche Mahlzeitengestellung: Bewertung
  Differenz zwischen                     mit Sachbezugswert
  Sachbezugswert und Zuzahlung         » Entgeltliche Mahlzeitengestellung: Differenz
  des Mitarbeiters                       zwischen Sachbezugswert und Zuzahlung des
                                         Mitarbeiters
                                       » Durchschnittsbewertung zulässig:
                                           Gesamtentgelt für Mahlzeiten/
                                              Lohnzahlungszeitraum           Durch-
                                                                           = schnitts-
                                               Anzahl der Mahlzeiten         entgelt

                                                                                          44
ZUSCHÜSSE ZU MAHLZEITEN

               » Aktualisiertes Anwendungsschreiben des
                 Bundesfinanzministeriums vom 18.1.2019 zu
                 • Kantinenmahlzeiten
                 • Essensmarken bzw. Restaurantschecks
               » Erfüllung Rechtsanspruch
                 • Ansatz des amtlichen Sachbezugswertes
                 • Zuschuss kein Arbeitslohn

               Art der Mahlzeit              Bewertung

               Frühstück                          1,80 €

               Mittagessen                        3,40 €

               Abendessen                         3,40 €

                                                             45
ZUSCHÜSSE ZU MAHLZEITEN – ESSENSMARKEN

               » Maximale Einlösung einer Marke pro Tag
               » Arbeitslohn: Amtlicher Sachbezugswert
               » Restaurantschecks: Verrechnungswert darf
                 amtlichen Sachbezugswert um nicht mehr als
                 3,10 € überschreiten (2020: Sachbezugswert
                 3,40 € → Restaurantscheck maximal 6,50 €)
               » Keine Ausgabe von Essensmarken/Restaurants-
                 checks für Urlaubs-/Krankheitstage
               » Vereinfachungsregelung:
                 max. 15 Essensmarken/Monat

               » Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 Prozent
                 zuzüglich Annexsteuern möglich  führt zur
                 Beitragsfreiheit

                                                                46
ZUSCHÜSSE ZU MAHLZEITEN

     Beispiel
 Ein Arbeitnehmer erhält eine Essensmarke mit einem Wert von 6,33 €. Die vom
 Arbeitnehmer in einer Gaststätte eingenommene Mahlzeit kostet 10 €.

 Lösung:
 » Preis der Mahlzeit                                                          10 €
 » Wert der Essensmarke                                                    6,33 €
 » Zahlung des Arbeitnehmers                                               3,67 €

 » Sachbezugswert der Mahlzeit (2020)                                      3,40 €
 » Abzüglich Zahlung des Arbeitnehmers                                     3,67 €
 » Geldwerter Vorteil                                                           0€

                                                                                 47
ZUSCHÜSSE ZU MAHLZEITEN

     Beispiel
 Arbeitgeber verkauft Essensmarken in 2020 (Wert 5 €) zum Preis von 1 € an seine
 Arbeitnehmer pro Arbeitstag

 » Welcher Betrag ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig?

 Lösung:
 » Bewertung der Mahlzeit mit Sachbezugswert von 3,40 €
 » Differenz zwischen Sachbezugswert und Zuzahlung Arbeitnehmer (2,40 €) ist steuer-
   und beitragspflichtig pro Mahlzeit
 » Pauschalierung mit 25 Prozent ermöglicht Beitragsfreiheit

                                                                                       48
ZUSCHÜSSE ZU MAHLZEITEN

     Beispiel
 Arbeitgeber verkauft pro Arbeitnehmer je Kalendermonat nur 15 Essensmarken im
 Wert von jeweils 6,50 € (2020). Bei der Lohnabrechnung wird für 15 Mahlzeiten vom
 Nettolohn ein Betrag von 51 € (3,40 € x 15) einbehalten.

 » Besteht Steuer- und Beitragspflicht, wenn ja, in welcher Höhe?

 Lösung:
 » Bewertung der Mahlzeit mit Sachbezugswert von 3,40 €
 » Monatlicher Zuschuss von 46,50 € (3,10 € x 15) ist steuer- und beitragsfrei
 » Da Arbeitnehmer Aufzahlung in Höhe Sachbezugswert leistet, besteht Steuer- und
   Beitragsfreiheit für AG-Zuschuss von 46,50 €

                                                                                    49
Gruppenunfall-
versicherung
GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG

 Definition: Mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Vertrag versichert
Lohnsteuerliche Auswirkung:
Zahlt der Arbeitgeber Prämien für seine Arbeitnehmer zu einer Gesamtunfall-
versicherung, durch die auch das Risiko nicht beruflicher Unfälle abgedeckt wird:
Frage, ob und inwieweit steuerpflichtige Zukunftssicherungsleistungen vorliegen

Zentrale Frage: Wer kann die Rechte aus dem Versicherungsvertrag gegenüber
Versicherungsunternehmen ausüben?

1. Ausübung der Rechte stehen ausschließlich dem Arbeitgeber zu
» Beitragsleistung: kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
» Leistungsgewährung: Arbeitslohn in Höhe der auf den Versicherungsschutz
  entfallenden Beiträge
2. Arbeitnehmer selbst kann Rechte geltend machen
» Beitragsleistung: steuerpflichtiger Arbeitslohn
» Leistungserbringung: kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

                                                                                    51
GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG

     Ausnahmen und Besonderheiten
 1. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen wenn,
 » Unfall im beruflichen Bereich eingetreten ist und
 » Die Beiträge ganz oder teilweise Werbungskosten oder steuerfreie Vergütungen für
   Reisenebenkosten waren
 » Versicherungsleistung: Lohnzahlung eines Dritten (= Versicherungsunternehmen)
 » Lohnsteuerabzugsverpflichtung, wenn Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass
   derartige Vergütungen erbracht werden
 2. Lebenslange Rentenzahlungen aus einer privaten
 Unfallversicherung, bei denen die Beiträge als Arbeitslohn
 steuerpflichtig waren

                                                                                      52
GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG
Lohnsteuerpauschalierung
» 20 Prozent Pauschalierung der Beiträge möglich wenn:
  • Gruppenunfallversicherung (mindestens zwei Arbeitnehmer)
  • Durchschnittlicher Beitrag je Arbeitnehmer darf 100 € (Freigrenze) jährlich nicht
    übersteigen (bis 2019: 62 €)
    − Für die Prüfung des Höchstbetrags sind die Nettobeiträge zugrunde zulegen
      (Beiträge ohne Versicherungssteuer)
    − Die pauschale Lohnsteuer errechnet sich aus dem vollen Beitragsaufwand
      (brutto, inklusive Versicherungs-steuer)
» Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
  SvEV), wenn Pauschalierung bis spätestens zum Zeitpunkt der
  Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung durchgeführt
  worden ist (bis Ende Februar des Folgejahres)

                                                                                        53
Verbilligte Wohnraum-
überlassung
VERBILLIGTE WOHNRAUMÜBERLASSUNG
Grundsatz: verbilligte Wohnraumüberlassung = steuerpflichtiger Arbeitslohn

Bewertungsabschlag (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG):
» Unterbleiben des Ansatzes soweit:
  • vom Arbeitnehmer gezahltes Entgelt mind. zweidritte der
    ortsüblichen Miete entspricht und
  • der ortsübliche Mietwert nicht mehr als 25 € je Quadratmeter (ohne umlagefähige
    Betriebskosten) beträgt.
» Bewertungsabschlag in Höhe von ein Drittel wirkt wie ein Freibetrag,
  da Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Mietvorteile, die nach
  Anwendung des Abschlags ermittelte Vergleichsmiete ist
» Vom Arbeitnehmer tatsächlich gezahlte Miete (inklusive Nebenkosten) ist auf
  Vergleichsmiete anzurechnen

                                                                                      55
VERBILLIGTE WOHNRAUMÜBERLASSUNG
Sozialversicherungsrechtliche Bewertung von verbilligter
Wohnraumüberlassung
» Eigenständige Bewertungen in der Sozialversicherungs-
  entgeltverordnung (SvEV), losgelöst vom Steuerrecht
» Vorteilswert ist unter Berücksichtigung der Bewertungsregelungen des
  § 2 Abs. 4 und 5 SvEV zu ermitteln (= ortsüblicher Mietpreis)
» Bisher keine Übernahme der steuerrechtlichen Vorschriften des § 8 Abs.
  2 Satz 12 EStG in die SvEV

 Ergebnis:
 keine Berücksichtigung des Bewertungsabschlags bei der Feststellung
 des Sachbezugswerts in der Sozialversicherung

                                                                           56
VERBILLIGTE WOHNRAUMÜBERLASSUNG

     Beispiel
 Ein Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ab Januar 2020 eine 100 qm
 Wohnung für 700 € monatlich zuzüglich 300 € Nebenkosten. Der niedrigste Mietwert
 der Mietpreisspanne des Mietspiegels für vergleichbare Wohnungen beträgt 15 €
 je qm.

 » Monatlicher Mietwert (100 qm x 15 €)                                   1.500 €
 » Umlagefähige Nebenkosten                                                300 €
 » Summe                                                                  1.800 €
 » abzüglich Bewertungsabschlag (1/3)                                      600 €
 » verbleiben                                                             1.200 €
 » Entgelt des Arbeitnehmers (700 € + 300 €)                              1.000 €
 » steuerlicher geldwerter Vorteil                                         200 €

 » Geldwerter Vorteil Sozialversicherung (1.800 € ./. 1.000 €)             800 €
   (kein Bewertungsabschlag)

                                                                               57
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