Arbeitszeugnis Gesetzliche Grundlagen

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Arbeitszeugnis
Gesetzliche Grundlagen
Jeder Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann gemäss Artikel 330a OR jederzeit ein
Zeugnis verlangen, welches über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Auskunft gibt sowie
über seine / ihre Leistungen und sein / ihr Verhalten (falls nicht anders verlangt).

Die drei Arten von Arbeitszeugnissen
a) Vollzeugnis
Diese Art bildet die Regel. Es gibt nicht nur Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsver-
hältnisses, sondern es äussert sich ebenso zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.
Es hat alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu enthalten, die für dessen Gesamt-
beurteilung von Bedeutung sind. Unter dem Leistungsbegriff wird eine Bewertung der Ar-
beitsqualität, der Arbeitsmenge und der Arbeitsbereitschaft vorgenommen. Das Ziel eines
Vollzeugnisses ist, dass sich der Arbeitgeber über die Leistungsfähigkeit und Leistungsbe-
reitschaft eines Stellenbewerbers ein Bild machen kann.

b) Zwischenzeugnis
Dieses ist nur dann sinnvoll, wenn zum Beispiel eine Änderung des Anstellungsverhältnisses
erfolgt. Der Arbeitnehmer kann jederzeit und ohne Begründung ein Zwischenzeugnis verlan-
gen. Im Unter-schied zum Vollzeugnis enthält dieses keine Angaben über das Ende der Be-
schäftigung, jedoch sollte das Zeugnis eine Formulierung enthalten, woraus ersichtlich ist
dass das Angestelltenverhältnis noch andauert.

c) Arbeitsbestätigung

Die Arbeitsbestätigung gibt nur Auskunft über die Dauer der Anstellung und die ausgeübte
Funktion. Bemerkungen über Leistung und Verhalten dürfen darin nicht vorkommen. Eben-
falls gehören Hinweise über den Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht aufge-
führt. Eine blosse Arbeitsbestätigung wird von den Arbeitgebern in der Regel so verstanden,
dass der ausstellende Arbeitgeber hinsichtlich der Leistung und / oder des Verhaltens unzu-
frieden war.

Grundregeln eines Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis muss wahr sein
Das Zeugnis muss objektiv richtig sein. Es darf keine falschen Angaben enthalten.

Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert und charakteristisch sein
Das Wesentliche ist vom Unwesentlichen zu trennen. Vereinzelte Vorfälle oder geringfügige
Verfehlungen sind bei einer Gesamtwürdigung des Arbeitnehmers ausser Betracht zu lassen.
Unwesentliche Vorfälle sind zum Beispiel: einmalige Auseinandersetzungen, selten vorkom-
mende schlechte Arbeitsleistung etc.
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis beinhaltet, dass er ein objektiv wahres
Zeugnis erhält nicht ein gutes. Eine Negativaussage kann durchaus in ein Arbeitszeugnis
kommen sofern sie für den Arbeitnehmer charakteristisch ist. Zwei Beispiele für eine Nega-

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tivaussage: Der Arbeitnehmer missachtet häufig die Weisungen seiner Vorgesetzten oder
der Arbeitnehmer arbeitet in der Regel sehr unzuverlässig.

Das Zeugnis muss klar abgefasst und vollständig sein
Das Zeugnis muss inhaltlich klar und deutlich formuliert werden. Unklare Formulierungen wie
„er hat so gut wie möglich gearbeitet oder sie bemühte sich stets oder er tat sein Möglichs-
tes“ sind wegzulassen. Geheimcodes sind zu unterlassen.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass auf seinen Wunsch hin der Austrittsgrund im
Zeugnis erwähnt wird. Das Fehlen eines Austrittsgrundes lässt vermuten, dass der Arbeit-
nehmer entlassen worden ist. Eine Vollständigkeit des Arbeitszeugnisses bewirkt, dass of-
fensichtliches Fehlen von Aussagen über Leistung oder Verhalten eines Arbeitnehmers als
qualifiziertes Schweigen verstanden wird.

Das darf im Arbeitszeugnis nicht stehen:

   •   Mitgliedschaft einer Partei oder Gewerkschaft/Berufsverband

   •   Details aus dem Privatleben

   •   Urlaubs-, Krankheits- und Fehltage

   •   Gehalt/Lohn
   •   Verdacht auf strafbare Handlungen

   •   Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

   •   Der Kündigungsgrund, sofern er für das weitere Berufsleben von Nachteil ist

Aufbau eines Arbeitszeugnisses
1. Personalien, Stellung, Arbeitsort und Anstellungsdauer, Funktion und Arbeitspen-
sum

2. Aufgaben
im Bereich persönliche Assistenz z.B.:
    • Hilfe bei den alltäglichen Lebensverrichtungen (Aufstehen und Zubettgehen, An-/Aus-
       kleiden, Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Verrichten der Notdurft)
    • Alltägliche pflegerische Massnahmen (Medikamente, Wunden- und Sondenpflege,
       Atemtherapie etc.)
    • Hilfe im Haushalt (Kochen, Einkauf/Besorgungen, Wohnungs- und Wäschepflege
       etc.)
    • Organisation des Helfernetzes, administrative Aufgaben
    • Begleitung in der Freizeit (Mobilität, Kommunikation etc.)
    • Hilfe bei Bildung, Arbeit, gemeinnützigem Engagement und Kindererziehung
    • Überwachung und Hilfe in der Nacht (umlagern etc.)

3. Qualifikation, Beurteilung des Verhaltens sowie mögliche Austrittsgründe

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Im Folgenden eine Reihe von Formulierungen aus Arbeitszeugnissen und ihre möglichen
Interpretationen. Die Liste kann dazu dienen, missverständliche Formulierungen zu vermei-
den:

Verhalten
Formulierung                                    Mögliche Interpretation
Keine Bemerkungen                             Er ist möglich, dass das Verhalten unbefriedi-
                                              gend war.
Er bemühte sich stets um ein gutes Verhältnis Er war ein Anpasser.
zu den Vorgesetzten.
Er war stets freundlich und aufmerksam.       Es handelt sich um einen angenehmen Mitar-
                                              beiter der Teamfähigkeit zeigt.
Gegenüber seinen Mitarbeitern zeigte er       Er suchte Kontakt zum anderen Geschlecht.
grosses Einfühlungsvermögen.
In seinem Verhalten war er stets ein Vorbild Sein Verhalten war in Ordnung, aber leis-
(ohne weitere Ausführungen über seine Leis- tungsmässig konnte er nicht genügen.
tungen).
Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern Dieser Mitarbeiter verhielt sich stets korrekt
war er stets freundlich und korrekt.          und war beliebt.
Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern Dieser Mitarbeiter war menschlich sehr wert-
war er stets zuvorkommend, freundlich und voll für das Team.
korrekt.
Arbeitsleistung
Formulierung                                    Mögliche Interpretation
Keine Bemerkungen.                              Es ist davon auszugehen, dass die Leistun-
                                                gen nicht genügten.
Er bemühte sich, seine Aufgaben so gut wie      Seine Leistungen befriedigten nicht, obwohl er
möglich zu erfüllen.                            sich Mühe gab.
Er hat sich stets bemüht, die ihm übertrage-    Seine Fähigkeiten sind minim, aber er ist wil-
nen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu er-    lig.
ledigen.
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er   Er bemühte sich, die Arbeit richtig zu erledi-
mit grossem Fleiss.                          gen, war aber nicht tüchtig.
Er ist ein gewissenhafter Mitarbeiter.       Er arbeitete gewissenhaft, aber die Arbeits-
                                             leistung kann nicht überzeugen.
Er bemühte sich, die ihm übertragenen Arbei- Die Leistungen sind mangelhaft, obwohl der
ten bestens zu erledigen.                    Wille zu besserer Arbeit vorhanden ist.
Er hat alle seine Fähigkeiten eingesetzt.    Die Leistungen waren schwach.
Er hat alle Aufgaben ordnungsgemäss erle-       Dieser Mitarbeiter entwickelt keine eigene Ini-
digt.                                           tiative und erledigt nur das, was man ihm auf-
                                                trägt (Minimalist).
Er zeigte für seine Arbeit Verständnis.         Er war nicht einsatzbereit, sondern bequem.
Wir schätzten seinen grossen Eifer.             Er war ein Streber; ohne allerdings den Anfor-
                                                derungen zu genügen.
Er hat sich stets um gute Vorschläge bemüht.    Er wusste stets alles besser ohne dass das
                                                Geschäft aber davon profitieren konnte.
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu   Es handelt sich um zuverlässige Leistungen,
unserer Zufriedenheit ausgeführt.               die aber nur mit der Note 4 zu bewerten sind.
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu   Es handelt sich hier um einen guten Mitarbei-
unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.        ter; der leistungsmässig regelmässig gut ge-
                                                arbeitet hat.
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu   Es handelt sich hier um einen sehr guten Mit-
unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.      arbeiter; der überwiegend sehr gute Leistun-
                                                gen erbracht hat.
Leistungsbewertung                              mit Schulnoten
                                                                                              3
Im Grossen und Ganzen hat er zu unserer          Note 3
Zufriedenheit gearbeitet.
Er genügte knapp.
Er arbeitete zu unserer Zufriedenheit.           Note 4
Er zeigte genügende Leistungen.
Wir waren mit ihm zufrieden.
Er arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit.    Note 5
Er zeigte gute Leistungen.
Er zeigte überdurchschnittliche Leistungen.
Er war ein guter Mitarbeiter.
Er arbeitete zu unserer vollsten Zufriedenheit. Note 6
Er zeigte hervorragende Leistungen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Formulierung                                     Mögliche Interpretation
Es fehlen Bemerkungen über den Austritts-   Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeit-
grund.                                      nehmer gehen musste.
Er verlässt uns im gegenseitigen Einverneh- Wir haben ihm gekündigt – oder zumindest:
men.                                        Wir sind froh, dass er gegangen ist.
Er verlässt uns auf eigenem Wunsch.         Es handelt sich um einen normalen Abgang,
                                            und der Mitarbeiter hinterlässt keine grosse
                                            Lücke.
Er verlässt uns auf eigenem Wunsch, was wir Der Mitarbeiter hat gekündigt, obwohl ihn der
sehr bedauern.                              Arbeitgeber aufgrund seiner Tüchtigkeit gerne
                                            behalten hätte.
Er verlässt uns auf eigenen Wunsch, was wir Es handelt sich hier um einen äusserst tüchti-
ausserordentlich bedauern.                  gen Mitarbeiter, der eine empfindliche Lücke
                                            hinterlässt.

Beispiele
Arbeitsbestätigung

Helena Musterine, geboren am 24. April 1981, Bürgerort und Heimatort Burgdorf, Bahnhofs-
trasse 15, 3400 Burgdorf, hat vom 1. Februar 2011 bis 31. Oktober 2011 bei mir zu Hause
als persönliche Assistentin gearbeitet. Ich bin im Rollstuhl und benötige Unterstützung im
Haushalt und bei der Freizeitgestaltung.

Bern, 31. Oktober 2011                   Unterschrift: Marta Muster

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Zwischenzeugnis: Assistenznehmer ist kognitiv eingeschränkt. Sein Bruder als ge-
setzlicher Vertreter verfasst das Zeugnis (→ gutes Zeugnis für Assistentin)

Max Muster (Assistenznehmer)
c/o Peter Muster (gesetzlicher Vertreter)
Adresse / Telefon

Zwischenzeugnis für Marta Musterine (Assistentin)

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Marta Musterine, geboren am 16. Mai 1961, Bürgerort und Heimatort Zürich, Wehntaler-
strasse 560, 8046 Zürich, ist seit 1. Mai 2008 als persönliche Assistentin bei meinem Bruder
Max Muster angestellt. Mein Bruder ist kognitiv eingeschränkt und benötigt Unterstützung im
täglichen Leben und in der Freizeit. Das Arbeitspensum von Marta Musterine beträgt pro
Woche 10 Arbeitsstunden.

Marta Musterine führt folgende Tätigkeiten für meinen Bruder aus:

- Hilfe beim Duschen

- Kleider bereitstellen und Kontrolle ob Kleider korrekt angezogen

- Hauptmahlzeit kochen und Zwischenmahlzeiten zubereiten

- kleinere Haushaltsarbeiten verrichten

- Begleitung und Unterstützung in den Freizeitaktivitäten wie Besuche von Konzerten und
  Kinobesuche

Frau Marta Musterine setzt ihre grossen Kenntnisse im Umgang mit geistig behinderten
Menschen ein. Sie ist einfühlsam und kann gut auf meinen Bruder auch in schwierigen Situa-
tionen eingehen. Mein Bruder ist beim Zusammensein mit ihr ausgeglichen und fröhlich. Frau
Marta Musterine ist zuverlässig und pflichtbewusst. Sie arbeitet zu unserer vollen Zufrieden-
heit.

Frau Marta Musterine befindet sich im ungekündigten Arbeitsverhältnis und dieses Zwi-
schenzeugnis wird auf ihren eigenen Wunsch ausgestellt.

Winterthur, 31. Oktober 2011                   Unterschrift: Peter Muster (gesetzlicher Ver-
treter)

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Assistenznehmer ist körperbehindert (→ sehr gutes Zeugnis für Assistentin)

Max Muster (Assistenznehmer)
Adresse / Telefon

Arbeitszeugnis für Stephanie Musterine (Assistentin)

Stephanie Musterine, geboren am 24. April 1981, Bürgerort und Heimatort Rapperswil,
Bahnhof-strasse 45, 8021 Zürich, hat vom 1. Februar 2006 bis 31. Oktober 2011 bei mir zu
Hause als persönliche Assistentin gearbeitet. Ich bin im Rollstuhl und benötige grosse Unter-
stützung im täglichen Leben. Das Arbeitspensum betrug 60 %.

Stephanie Musterine hat folgende Tätigkeiten für mich ausgeführt:

- Körperpflege (grundpflegerische Verrichtungen inkl. Haarpflege)

- Hilfe beim An- und Ausziehen

- Hilfe bei der Fortbewegung (sämtliche Transfers: Rollstuhl-Bett, Rollstuhl-Auto usw.)

- Hauptmahlzeit kochen und Zwischenmahlzeiten zubereiten
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- kleinere Haushaltsarbeiten verrichten

- Begleitung zur Pflege der sozialen Kontakte

Frau Stephanie Musterine hat ihre fachlichen Kenntnisse kompetent und zu meiner vollsten
Zufriedenheit eingesetzt. Sie hat meine Bedürfnisse gut wahrgenommen und konnte auf die-
se eingehen. Sie war stets kooperativ und pflegte einen zuvorkommenden Umgang mit mir
und den anderen Assistenznehmerinnen. Frau Stephanie Muster war stets offen und aufge-
stellt. Auch in Stresssituationen war sie ruhig und sachlich. Ihre Zuverlässigkeit und Pünkt-
lichkeit habe ich sehr geschätzt.

Frau Stephanie Musterine kündigte das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch per
31.10.2011. Ich bedauere ihren Weggang sehr.

Ich danke Frau Stephanie Muster herzlich für die geleisteten Dienste und wünsche ihr für die
Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Winterthur, 31. Oktober 2011                    Unterschrift: Max Muster

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Assistenznehmerin ist blind (→ sehr gutes Zeugnis für Assistentin)

Marta Muster (Assistenznehmerin)
Adresse / Telefon

Arbeitszeugnis für Helena Musterine (Assistentin)

Helena Musterine, geboren am 24. April 1981, Bürgerort und Heimatort Burgdorf, Berner-
strasse 15, 3000 Bern, hat vom 1. Februar 2006 bis 31. Oktober 2011 bei mir zu Hause als
persönliche Assistentin gearbeitet. Ich bin seit meinem 10. Lebensjahr vollständig blind und
benötige Hilfe im Haushalt und Freizeit. Sie war im Stundenlohn angestellt und arbeitete
durchschnittlich 6 Stunden pro Woche für mich.

Helena Musterine hat folgende Tätigkeiten für mich ausgeführt:

- Hilfe beim Einkaufen

- Hilfe bei der Wäschepflege

- Hilfe bei der Wohnungsreinigung

- Hilfe bei der Administration und Finanzen

- Vorlesen der Korrespondenz

- Hilfe bei der Orientierung im Ausgang

Frau Musterine war sehr pflichtbewusst und hat ihre Aufgaben sehr ernst genommen. Sie hat
mich umsichtig unterstützt, insbesondere bei der Orientierung im Ausgang war 100% Verlass
auf Frau Musterine. Sie arbeitete in allen Belangen zu meiner vollsten Zufriedenheit. Gerne
erwähne ich auch, dass Frau Musterine sehr flexibel war und oft sehr kurzfristig eingesprun-
gen ist. Ihre fröhliche Art war sehr bereichernd für mich.

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Frau Helena Musterine kündigte das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch per 31.10.2011,
um eine Stelle im Ausland anzutreten. Ich bedauere ihren Weggang ausserordentlich.

Ich danke Frau Helena Muster herzlich für die geleisteten Dienste und wünsche ihr für die
Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Bern, 31. Oktober 2011                    Unterschrift: Marta Muster

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Assistenznehmerin ist minderjährig und mehrfachbehindert (→ Leistung Note 4, Kün-
digung durch die Assistentin ist für Arbeitgeber kein Verlust)

Marta Muster (Assistenznehmerin)
c/o Eva Muster
Adresse / Telefon

Arbeitszeugnis für Helena Musterine (Assistentin)

Helena Musterine, geboren am 24. April 1981, Bürgerort und Heimatort Burgdorf, Im Acker
15, 3012 Bern, hat vom 1. Februar 2011 bis 31. Oktober 2011 bei uns zu Hause als persönli-
che Assistentin für meine Tochter gearbeitet. Meine Tochter Marta ist 7 Jahre alt und schwer
mehrfachbehindert (geistig und körperlich). Sie benötigt rund um die Uhr Betreuung. Frau
Musterine hat als persönliche Assistentin von meiner Tochter als Springerin gearbeitet, d.h.
sie ist jeweils als Stellvertreterin bei Abwesenheiten von den regulären Assistentinnen einge-
sprungen. Frau Musterine wurde im Stundenlohn angestellt. Die Arbeitszeit variierte zwi-
schen 3 – 10 Stunden im Monat.

Helena Musterine hat folgende Tätigkeiten für meine Tochter Marta ausgeführt:

- Hilfe beim Ankleiden und Auskleiden

- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

- Hilfe beim zu Bett bringen

Helena Musterine arbeitete zu unserer Zufriedenheit. Leider kam Sie mehrmals zu spät zur
Arbeit, was für ihre Teamkolleginnen zu Mehrarbeit führte. Frau Musterine war freundlich und
aufgeschlossen. Sie verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen.

Bern, 31. Oktober 2011                    Unterschrift: Eva Muster (gesetzliche Vertreterin)

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