Code of Conduct. Verhaltens- und Ethikkodex der LBBW (Stand: Juni 2013) - Landesbank Baden-Württemberg.

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Code of Conduct.
Verhaltens- und Ethikkodex der LBBW (Stand: Juni 2013).

Landesbank Baden-Württemberg.
Inhalt.

          Präambel                                                                          3

          1. Integrität                                                                     4
          2. Respekt und Toleranz                                                           4
          3. Verantwortung für Mitarbeiter und Gesellschaft, Nachhaltigkeit                 5
          4. Kommunikation und Transparenz                                                  5
          5. Korruption und andere strafbare Handlungen, Geldwäsche, Finanzsanktionen       6
          6. Interessenkonflikte                                                            6
          7. Insiderwissen                                                                  6
          8. Vertraulichkeit und Datenschutz                                                7
          9. Wettbewerb                                                                     7
          10. Schutz von Unternehmenswerten                                                 7

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Code of Conduct der LBBW.

    Präambel.
    Der Code of Conduct ist der Verhaltens- und Ethikkodex („Kodex“) für die Landesbank Baden-Württemberg
    („LBBW“) und ihre Tochtergesellschaften.

    Ziel des Kodexes ist es, einen verlässlichen normativen Orientierungsrahmen für ein verantwortungsbe-
    wusstes Handeln jedes Einzelnen zu schaffen, das den gesetzlichen Anforderungen, aber auch ethischen
    und gesellschaftlichen Maßstäben gerecht wird. Der Kodex gilt für alle Geschäftsbereiche der LBBW, für die
    Mitglieder des Vorstands, für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LBBW auf allen Ebenen und ihrer
    Tochtergesellschaften. Der Einfachheit halber werden alle angesprochenen Adressaten als Mitarbeiter be-
    zeichnet; es sind aber immer beide Geschlechter gemeint. Der Kodex ist keine eigenständige Rechtsgrund-
    lage, die selbständige Pflichten für Mitarbeiter begründet, sondern eine nicht abschließende Zusammenfas-
    sung von Regeln, die aufgrund von bestehenden Rechtsquellen außerhalb und innerhalb der LBBW zu be-
    achten sind (z. B. Gesetze, Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Arbeitsvertrag etc.). Die Einhaltung des Kodex
    ist verbindlich.

    Der Kodex ist nicht nur von rechtlicher, sondern auch von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Die LBBW
    ist langfristig nur dann wettbewerbsfähig, wenn sie ihrer Verantwortung gegenüber Kunden, Anteilseignern,
    Wettbewerbern, Geschäftspartnern, den Aufsichtsbehörden und nicht zuletzt den eigenen Mitarbeitern
    nachkommt. Der nachhaltige geschäftliche Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der LBBW haben ihre Basis
    in dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Integrität der LBBW.

    Deshalb sind für die LBBW Integrität und die vorbehaltlose Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen die
    Grundlagen einer nachhaltigen Unternehmensführung. Die Bewahrung dieser Werte ist Aufgabe jedes Ein-
    zelnen. Aufrichtiges und ethisch vorbildliches Verhalten muss für alle selbstverständlich sein.

    In diesem Kodex legt die LBBW Grundsätze, Prinzipien und Regeln fest, welche die Leitlinien für das Verhal-
    ten aller Mitarbeiter des LBBW-Konzerns beschreiben. Der Kodex kann nicht alle denkbaren Geschäftsereig-
    nisse und Fragestellungen erfassen. Er ist daher nicht als abschließend zu betrachten. Alle Mitarbeiter sollen
    die Bedeutung dieses Kodexes verinnerlichen und seine Botschaft als Grundlage ihres täglichen Handelns
    verstehen.

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1. Integrität.
Integres Verhalten jedes Einzelnen ist die Grundvoraussetzung für vertrauensvolle und partnerschaftliche
Zusammenarbeit.

Die LBBW und ihre Mitarbeiter halten das jeweils geltende Recht ein. Die LBBW sensibilisiert und fördert ihre
Mitarbeiter, damit sie verantwortungsvoll und im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften
handeln. Die LBBW stellt sicher, dass sich die Mitarbeiter über die relevanten Rechtspflichten, Anweisungen,
Richtlinien, Rahmenbedingungen und lokalen Anforderungen informieren und diese einhalten können.

Jeder Mitarbeiter muss sich bei Wahrnehmung seiner Aufgaben für die LBBW stets professionell und ange-
messen in der Öffentlichkeit verhalten. Außerhalb seiner Aufgaben soll er sich bei seinem Verhalten über
mögliche Konsequenzen für die LBBW bewusst sein. Das gilt auch für die Teilnahme und Mitgliedschaft in
sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Twitter etc.) und Äußerungen im Internet. Das Verhalten der Mitarbei-
ter kann immer der LBBW zugerechnet werden und damit den internen und externen Ruf prägen.

2. Respekt und Toleranz.
Respekt, Toleranz und Chancengleichheit prägen den Anspruch an das Arbeitsumfeld in der LBBW. Interes-
sen und Rechte der Mitarbeiter werden berücksichtigt und jede Art von Diskriminierung oder Benachteili-
gung wird in der LBBW und im Verhältnis zu Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten oder
sonstigen Personen in keiner Weise akzeptiert. Dies gilt insbesondere für Diskriminierungen oder Benachtei-
ligungen wegen der Hautfarbe, des Geschlechts, der Herkunft, des Alters, der Religion, einer Behinderung,
des Familienstands, der sexuellen Orientierung oder der Staatsangehörigkeit.

Verfassungsfeindliche Inhalte oder Bestrebungen von Organisationen, die die oben genannten Werte nicht
respektieren, werden nicht toleriert. Die Zusammenarbeit mit derartigen Organisationen oder Personen-
gruppen wird ausgeschlossen.

Die Einhaltung dieser Werte erwartet die LBBW auch von ihren Kunden und Geschäftspartnern.

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3. Verantwortung für Mitarbeiter und Gesellschaft, Nachhaltigkeit.

Der LBBW ist ein verantwortungsvoller Umgang mit ihren Mitarbeitern wichtig. Eine faire Unternehmenskul-
tur, die sich durch einen respekt- und vertrauensvollen Umgang sowie gegenseitige Wertschätzung aller
Mitarbeiter zeigt, ist die Basis für geschäftlichen Erfolg. Die Führungskräfte müssen sich ihrer besonderen
Verantwortung für die Einhaltung dieser Werte und ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.

Die LBBW bietet den Mitarbeitern verschiedene Möglichkeiten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
zu erreichen, beispielsweise flexible Arbeitsmodelle und Kinderbetreuung.

Die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter haben der betriebsärztliche Dienst der LBBW sowie die von der
LBBW unterstützte Betriebssportgemeinschaft zum Ziel. Die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Arbeitssi-
cherheitsvorschriften ist unabdingbar und wird zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben in internen Regel-
werken dargestellt.

Die LBBW bekennt sich zu ihrer Verantwortung für ökologische, ökonomische, soziale und gesellschaftliche
Themen in allen Bereichen ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Die Schonung wertvoller Ressourcen beginnt im
eigenen Betrieb durch die konsequente Beachtung und Verbesserung des Umweltschutzes und die Vermei-
dung von negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Nachhaltigkeitsaspekte und ethische Verantwortung
sind in der LBBW auch maßgebend, wenn es um die Beurteilung von Geschäftsbeziehungen und die Bewer-
tung und Durchführung geschäftlicher Transaktionen geht.

Die LBBW engagiert sich insbesondere über ihre selbständigen Stiftungen für Kunst und Kultur, Ausbildung,
Fort- und Weiterbildung sowie Natur und Umwelt vor allem bei kulturellen, ökologischen, wissenschaftlichen
und sozialen Projekten. Ihr gemeinnütziges Engagement ist dabei vor allem auf Breitenwirkung, Nachwuchs-
förderung und die Unterstützung von neuen Initiativen ausgerichtet. Mitgliedschaften, Spenden und Spon-
soring werden in der LBBW strikt voneinander getrennt.

4. Kommunikation und Transparenz.
Die Kommunikations- und Informationspolitik der LBBW ist fair und verbindlich.

Informationen über die LBBW und ihre geschäftlichen Aktivitäten werden entsprechend den gesetzlichen
Verpflichtungen weitergegeben. Gesetzliche Mitteilungspflichten werden umfassend erfüllt.

Hinweise und Beschwerden über eventuelle Missstände innerhalb der LBBW werden ernst genommen sowie
umgehend und unvoreingenommen geprüft. Entsprechende Maßnahmen werden sofern erforderlich veran-
lasst.

Die LBBW kooperiert mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden und unterstützt deren Arbeit uneingeschränkt.

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5. Korruption und andere strafbare Handlungen, Geldwäsche,
Finanzsanktionen.

Jede Art von Korruption, Bestechung, Betrug und sonstige strafbare Handlungen sind für die LBBW und ihre
Mitarbeiter inakzeptabel. Die Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung dieser Tatbestände ist sicherzu-
stellen. Hierzu trägt jeder Mitarbeiter durch sein integres Verhalten bei. Die Vorgaben aus der Geschenke-
Richtlinie hinsichtlich der Annahme und Vergabe von Geschenken und Zuwendungen sind zwingend einzu-
halten, damit geschäftliche Entscheidungen unabhängig und nur aufgrund von objektiv nachvollziehbaren
und transparenten Kriterien getroffen werden.

Sollten der LBBW Verstöße im Zusammenhang mit Korruption und anderen strafbaren Handlungen bekannt
werden, wird diesen gewissenhaft nachgegangen. Sollten sich die Verdachtsmomente erhärten, können
arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden und strafrechtliche Folgen eintreten.
In der LBBW besteht gegen illegale Geschäftspraktiken, wie z.B. Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Ver-
stöße gegen Finanzsanktionen oder sonstige strafbare Handlungen, ein engmaschiges System, um diese
Handlungen zu erkennen und aufzudecken.

6. Interessenkonflikte.
Interessenkonflikte, die in zahlreichen Situationen des Bankgeschäftes entstehen können, werden innerhalb
der LBBW durch organisatorische Vorkehrungen sachgerecht gehandhabt. Ein nicht angemessener Umgang
mit Interessenkonflikten gefährdet den Ruf der LBBW und birgt die Gefahr vertragsrechtlicher Sanktionen
und eines damit verbundenen Vertrauensverlusts bei den Kunden. Sollten Interessenkonflikte nicht ver-
meidbar sein, werden sie offengelegt. Die LBBW achtet bei nicht vermeidbaren Konflikten auf einen verant-
wortungsvollen und angemessenen Umgang mit diesen Konflikten im Interesse des Kunden.

7. Insiderwissen.
Sofern Mitarbeiter der LBBW konkrete vertrauliche Informationen über Kunden, die noch nicht öffentlich
bekannt sind, erlangen, unterliegen diese einer besonderen Geheimhaltung. Diese vertraulichen Informatio-
nen werden auch innerhalb der LBBW streng vertraulich behandelt. Der Missbrauch von Insiderwissen ist
strafbar. Insiderwissen darf weder für persönliche Interessen, für Vorteile der LBBW noch für Vorteile Dritter
ausgenutzt werden. Bei Verdacht auf Missbrauch müssen die verantwortlichen Stellen eingeschaltet
werden.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich an die Grundsätze zu Mitarbeitergeschäften zu halten. Die LBBW über-
prüft das regelkonforme Verhalten der Mitarbeiter regelmäßig.

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8. Vertraulichkeit und Datenschutz.

Die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern ist die
Wahrung von Diskretion, Datenschutz und Bankgeheimnis. Daher ist es selbstverständlich, dass alle Daten,
die in der LBBW erhoben, verwendet oder gespeichert werden, vertraulich behandelt werden.

Sensible Informationen, die Mitarbeiter von Kunden erhalten, werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt.
Ebenso wird dafür Sorge getragen, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gewahrt werden.

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder weitergegeben, sofern dies gesetzlich zu-
lässig ist. Sie unterliegen strikten Sicherheitsbestimmungen. Zweifelsfragen sind mit dem Datenschutzbe-
auftragten der LBBW abzustimmen.

9. Wettbewerb.
Die LBBW ist eine international tätige Geschäftsbank. Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart erfüllt
sie auch die Aufgaben einer Sparkasse. Sie erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfor-
dernisse und trägt Verantwortung gegenüber ihren Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten und Mitbewer-
bern hinsichtlich eines fairen Wettbewerbs. Die Einhaltung der in diesem Code of Conduct niedergelegten
Leitlinien stärkt den Wettbewerb und führt dazu, dass die LBBW langfristig wettbewerbsfähig bleibt.

Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die LBBW den Schutz geistigen Eigentums respektiert und auf einen
gewissenhaften Umgang mit Urheber-, Lizenz- und sonstigen Schutzrechten achtet.

10. Schutz von Unternehmenswerten.
Alle Mitarbeiter tragen Verantwortung für die materiellen und immateriellen Unternehmenswerte der LBBW.
Die Nutzung der von der LBBW zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt, wenn es nicht anders vorgesehen ist,
nur zu Unternehmenszwecken.

Jedem Mitarbeiter sollte bewusst sein, dass sein dienstliches Verhalten den Ruf und die Reputation der LBBW
nach innen und nach außen prägt. Drohende Reputations- und Vertrauensverluste aus möglichem Fehlver-
halten sind zu vermeiden, da die Folgen nicht abzuschätzen sind und zu erheblichem Schaden für die LBBW
führen können.

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