ARCHIV ABSTIMMUNG VOM 26.09.2021 - EDU Kanton Bern
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EDU Kanton Bern: Archiv Volksabstimmung vom 26.09.2021 Seite 1 EDU KANTON BERN ARCHIV ABSTIMMUNG VOM 26.09.2021 DIE RESULTATE DER ABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER Quelle: VoteInfo Mit 64.1% Ja wurde Ehe für alle und Zugang zur Samenspende für lesbische Paare angenommen JA-ANTEIL BE: 65.2% JA-ANTEIL IN DEN VERWALTUNGSKREISEN Jura Bernois: 53.3% | Biel-Seeland: 65.0% | Bern-Mittelland: 72.0% | Oberaargau: 61.6% | Emmental: 61.8% | Thun: 59.1% | Interlaken-Oberhasli: 57.5% NEIN-ANTEIL IN DEN VERWALTUNGSKREISEN Obersimmental-Saanen: 52.9% | Frutigen-Niedersimmental: 52.0% Stimmbeteiligung: 52.6% MIT 64.9% WURDE DIE VOLKSINITIATIVE «LÖHNE ENTLASTEN, KAPITAL GERECHT BESTEUERN» («99 %-INITIATIVE») ABGELEHNT Sie wurde auch in allen Ständen verworfen Nein-Anteil BE: 59.3% Stimmbeteiligung: 52.6% DER NEUE KLIMASCHUTZARTIKEL IN DER KANTONALVERFASSUNG BE WURDE MIT 63.9% ANGENOMMEN JA-ANTEIL IN DEN VERWALTUNGSKREISEN Jura-Bernois: 60.1% | Biel-Seeland: 60.7% | Bern-Mittelland: 71.9% | Oberaargau: 55.0% | Emmental: 57.6% | Thun: 58.2% | © EDU Kanton Bern 2021
EDU Kanton Bern: Archiv Volksabstimmung vom 26.09.2021 Seite 2 Interlaken-Oberhasli: 53.7% NEIN-ANTEIL: Obersimmental-Saanen: 56.6% | Niedersimmental-Frutigen: 53.9% Stimmbeteiligung: 49.8% ABSTIMMEN AM 26. SEPT. 2021 EIN RÜCKBLICK AUF DIE KAMPAGNE DER EDU DIE «EHE FÜR ALLE» INKL. SAMENSPENDE FÜR LESBISCHE PAARE --> führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder! Darum mit NEIN abstimmen! MEDIENMITTEILUNG DER EDU KANTON BERN DIE DELEGIERTENVERSAMMLUNG DER EDU KANTON BERN HAT DEN BESCHLUSS BETREFFEND REGIERUNGSRATSWAHLEN UND DIE PAROLEN FÜR DIE DREI ABSTIMMUNGSVORLAGEN VOM 26.09.2021 GEFASST. Am 16. August 2021 hat die EDU Kanton Bern an ihrer Delegiertenversammlung in Münsingen wichtige Themen behandelt. REGIERUNGSRATSWAHLEN 2022 Die EDU Kanton Bern verzichtet auf eine eigene Kandidatur und unterstützt einstimmig das bürgerliche 4er-Ticket (SVP-SVP-FDP-Die Mitte). © EDU Kanton Bern 2021
EDU Kanton Bern: Archiv Volksabstimmung vom 26.09.2021 Seite 3 PAROLEN ZU DEN VORLAGEN 1. Eidgenössische Vorlage Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» -> 1 JA – 41 NEIN – 0 Enthaltungen -> NEIN-Parole 2. Eidgenössische Vorlage Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) -> 0 JA – 41 NEIN – 1 Enthaltungen -> NEIN-Parole 3. Kantonale Vorlage Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel) -> 0 JA – 42 NEIN – 0 Enthaltungen -> NEIN-Parole Weitere Auskünfte: Benjamin Carisch, Kantonalpräsident EDU, 078 791 11 49 Jakob Schwarz, Fraktionspräsident EDU, 078 765 05 88 EDU SAGT NEIN ZUM KLIMASCHUTZ-ARTIKEL Katharina Baumann, EDU-Grossrätin| Standpunkt Nr. 9 - September 2021 Nach dem Willen einer Mehrheit im Grossen Rat, soll die Berner Kantonsverfassung um einen Klimaschutz- Artikel ergänzt werden. Konkret soll das Ziel der Klimaneutralität (siehe Kasten) bis 2050 im Verfassungstext verankert werden. Obschon die EDU-Fraktion bei der Förderung nachhaltiger Energieformen und Technologien an vorderster Front mit dabei ist, lehnt sie wie die Delegierten eine Verfassungsänderung aus folgenden Gründen ab: Der bisherige Umweltschutz-Artikel ist ausgezeichnet formuliert. Sinnvolle Massnahmen können vom Grossen Rat jederzeit beschlossen werden, wenn der politische Wille vorhanden ist. Die Verfassungsänderung nützt an sich nichts und verursacht nur Kosten. In keinem anderen Verfassungsartikel steht eine Jahreszahl drin, dies ist zu unflexibel. DER BEGRIFF KLIMANEUTRALITÄT Zustand, in dem nur noch so viel Treibhausgase (THG) ausgestossen werden, wie gleichzeitig auf natürlichem Weg aufgenommen werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen zum einen die Emissionen massiv reduziert werden, zum andern sollen natürliche Systeme, welche Kohlendioxid speichern, gestärkt werden. In der Schweiz bieten sich Wälder und Moore als sogenannte CO2-Senken an. © EDU Kanton Bern 2021
EDU Kanton Bern: Archiv Volksabstimmung vom 26.09.2021 Seite 4 ERLÄUTERUNGEN ZUR KANTONALEN ABSTIMMUNGSVORLAGE VOM 26. SEPTEMBER 2021 Symbolbild: pixabay.com ANLASS ZUR VERFASSUNGSÄNDERUNG LAUT ABSTIMMUNGSBÜCHLEIN (BOTSCHAFT DES GROSSEN RATES) Auch in der Schweiz gibt es die Klimaveränderung. Im Kanton Bern sind die vier Klimaregionen Jura, Mittelland, Voralpen und Alpen von den Folgen der Klimaveränderung betroffen. So etwa der Rückgang der Gletscher, das Ansteigen der Schneefallgrenze oder die Zunahme von Hitzeperioden und Starkniederschlägen. Der Grosse Rat will den Klimaschutz ausdrücklich in der Verfassung verankern und hat dazu einen neuen Verfassungsartikel (Klimaschutz-Artikel) ausgearbeitet. INHALT UND ABSTIMMUNG IM GROSSEN RAT Kanton und Gemeinden sollen sich aktiv für eine Begrenzung der Klimaveränderung einsetzen. Als Ziel soll in der Verfassung die Klimaneutralität auf das Jahr 2050 festgelegt werden. Zudem sollen sich Kanton und Gemeinden dafür engagieren, Risiken und Schäden, die als Folgen des Klimawandels entstehen, zu begrenzen. Konkrete Massnahmen sind dann auf der Gesetzesebene zu regeln. Künftigen Massnahmen müssen insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft ausgerichtet sein. Ebenso müssen sie umwelt- und sozialverträglich ausgestaltet sein. Im Grossen Rat wurde diese Anpassung mit 98 Ja gegen 44 Nein bei 10 Enthaltungen beschlossen. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, müssen die Stimmberechtigten am 26. September ebenfalls darüber entscheiden. © EDU Kanton Bern 2021
EDU Kanton Bern: Archiv Volksabstimmung vom 26.09.2021 Seite 5 IN DER WINTERSESSION 2020 UNTERSTÜTZTE DIE EDU EINEN NICHTEINTRETENS- ANTRAG Unser Fraktionspräsident Jakob Schwarz hielt fest, dass die EDU-Fraktion den Klimawandel und den menschlichen Einfluss darauf nicht bestreitet und sich auch hinter das Pariser Klimaabkommen stellt. Doch der bestehende Artikel 31 in unserer kantonalen Verfassung genügt zum Thema Umwelt- und Klimaschutz. Darin steht, dass die natürliche Umwelt für die gegenwärtigen und künftigen Generationen gesund zu erhalten ist. Sie soll durch staatliche und private Tätigkeiten so wenig wie möglich belastet werden. Die natürlichen Lebensgrundlagen dürfen nur soweit beansprucht werden, als ihre Erneuerungsfähigkeit und ihre Verfügbarkeit weiterhin gewährleistet bleiben. Kanton und Gemeinden sorgen für den Schutz des Menschen und der natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Der Vorschlag der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) für eine Ergänzung der Verfassung bringt keinen Mehrwert, und für das Klima machen wir konkret gar nichts. Es gibt kein Gesetz und keine Massnahme, die darauf angewiesen ist, dass die bestehende Verfassung geändert werden muss. Es gibt im bestehenden Verfassungsartikel griffige Grundlagen genug zum Beschluss von Massnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz. Die EDU stellt sich gegen eine Symbolpolitik. EINGELEITET WURDE DIESES GESCHÄFT DURCH EINE PARLAMENTARISCHE INITIATIVE. Die Initianten dieser Initiative hielten Art. 31 der kantonalen Verfassung für ungenügend -> Der Regierungsrat hielt dagegen zunächst eine Verfassungsänderung für unnötig. AUS SEINER MEDIENMITTEILUNG VOM 20. MAI 2020 MIT DEM TITEL «REGIERUNG WILL KEINE VERANKERUNG DES KLIMASCHUTZES IN DER KANTONSVERFASSUNG»: Zitat: "Der Umweltschutz ist bereits in der Kantonsverfassung formuliert und deckt implizit alle Bereiche ab, darunter auch die Klimathematik." Dies hat der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur kantonalen parlamentarischen Initiative ‹Klimaschutz als vordringliche Aufgabe in der Kantonsverfassung verankern› zuhanden der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates festgehalten. Für die Regierung stellt der Klimaschutz einen Teilaspekt des Umweltschutzes da. Damit stellt der geplante zusätzliche Artikel für die Regierung eine Konkretisierung des Verfassungsartikels 31 dar und wäre auf Verfassungsstufe nicht richtig angesiedelt. DIE VORLAGE BEINHALTET DIE ERGÄNZUNG DER KANTONALEN VERFASSUNG MIT DEM ARTIKEL 31A UND DEM TITEL "KLIMASCHUTZ". DER WORTLAUT: 1 Kanton und Gemeinden setzen sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiliger Auswirkungen ein. 2 Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und stärken die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung. 3 Die Massnahmen zum Klimaschutz sind insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft auszurichten sowie umwelt- und sozialverträglich auszugestalten. Sie beinhalten namentlich Instrumente der Innovations- und Technologieförderung. 4 Kanton und Gemeinden richten die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung aus. © EDU Kanton Bern 2021
EDU Kanton Bern: Archiv Volksabstimmung vom 26.09.2021 Seite 6 Die Argumente dafür und dagegen finden Sie im Abstimmungsbüchlein. Die Delegiertenversammlung der EDU Kanton Bern hat einstimmig die Nein- Parole zur Verfassungs- Ergänzung mit dem "Klimaschutz"- Artikel beschlossen. © EDU Kanton Bern 2021
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