ARCHIV ABSTIMMUNG VOM 26.09.2021 - EDU Kanton Bern

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ARCHIV ABSTIMMUNG VOM 26.09.2021 - EDU Kanton Bern
EDU Kanton Bern: Archiv Volksabstimmung vom 26.09.2021                           Seite 1

EDU KANTON BERN

ARCHIV ABSTIMMUNG VOM 26.09.2021
DIE RESULTATE DER ABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER

Quelle: VoteInfo

Mit 64.1% Ja wurde Ehe für alle und Zugang zur Samenspende für lesbische Paare
angenommen
JA-ANTEIL BE: 65.2%

JA-ANTEIL IN DEN VERWALTUNGSKREISEN
Jura Bernois: 53.3% |
Biel-Seeland: 65.0% |
Bern-Mittelland: 72.0% |
Oberaargau: 61.6% |
Emmental: 61.8% |
Thun: 59.1% |
Interlaken-Oberhasli: 57.5%

NEIN-ANTEIL IN DEN VERWALTUNGSKREISEN
Obersimmental-Saanen: 52.9% |
Frutigen-Niedersimmental: 52.0%
Stimmbeteiligung: 52.6%
MIT 64.9% WURDE DIE VOLKSINITIATIVE «LÖHNE ENTLASTEN, KAPITAL
GERECHT BESTEUERN» («99 %-INITIATIVE») ABGELEHNT
Sie wurde auch in allen Ständen verworfen
Nein-Anteil BE: 59.3%
Stimmbeteiligung: 52.6%
DER NEUE KLIMASCHUTZARTIKEL IN DER KANTONALVERFASSUNG BE WURDE
MIT 63.9% ANGENOMMEN

JA-ANTEIL IN DEN VERWALTUNGSKREISEN
Jura-Bernois: 60.1% |
Biel-Seeland: 60.7% |
Bern-Mittelland: 71.9% |
Oberaargau: 55.0% |
Emmental: 57.6% | Thun: 58.2% |

© EDU Kanton Bern 2021
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Interlaken-Oberhasli: 53.7%

NEIN-ANTEIL:
Obersimmental-Saanen: 56.6% |
Niedersimmental-Frutigen: 53.9%
Stimmbeteiligung: 49.8%

ABSTIMMEN AM 26. SEPT. 2021
EIN RÜCKBLICK AUF DIE KAMPAGNE DER EDU

DIE «EHE FÜR ALLE» INKL. SAMENSPENDE FÜR LESBISCHE PAARE
--> führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die
betroffenen Kinder!
Darum mit NEIN abstimmen!
MEDIENMITTEILUNG DER EDU KANTON BERN

DIE DELEGIERTENVERSAMMLUNG DER EDU KANTON BERN HAT DEN
BESCHLUSS BETREFFEND REGIERUNGSRATSWAHLEN UND DIE PAROLEN FÜR
DIE DREI ABSTIMMUNGSVORLAGEN VOM 26.09.2021 GEFASST.
Am 16. August 2021 hat die EDU Kanton Bern an ihrer Delegiertenversammlung in
Münsingen wichtige Themen behandelt.

REGIERUNGSRATSWAHLEN 2022
Die EDU Kanton Bern verzichtet auf eine eigene Kandidatur und unterstützt einstimmig das
bürgerliche 4er-Ticket (SVP-SVP-FDP-Die Mitte).

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EDU Kanton Bern: Archiv Volksabstimmung vom 26.09.2021                                 Seite 3

PAROLEN ZU DEN VORLAGEN

1. Eidgenössische Vorlage Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital
gerecht besteuern»

-> 1 JA – 41 NEIN – 0 Enthaltungen -> NEIN-Parole

2. Eidgenössische Vorlage Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

-> 0 JA – 41 NEIN – 1 Enthaltungen -> NEIN-Parole

3. Kantonale Vorlage Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)

-> 0 JA – 42 NEIN – 0 Enthaltungen -> NEIN-Parole
Weitere Auskünfte:
Benjamin Carisch, Kantonalpräsident EDU, 078 791 11 49
Jakob Schwarz, Fraktionspräsident EDU, 078 765 05 88

EDU SAGT NEIN ZUM KLIMASCHUTZ-ARTIKEL
Katharina Baumann, EDU-Grossrätin| Standpunkt Nr. 9 - September 2021
Nach dem Willen einer Mehrheit im Grossen Rat, soll die Berner Kantonsverfassung um
einen Klimaschutz- Artikel ergänzt werden. Konkret soll das Ziel der Klimaneutralität (siehe
Kasten) bis 2050 im Verfassungstext verankert werden. Obschon die EDU-Fraktion bei der
Förderung nachhaltiger Energieformen und Technologien an vorderster Front mit dabei ist,
lehnt sie wie die Delegierten eine Verfassungsänderung aus folgenden Gründen ab:
     Der bisherige Umweltschutz-Artikel ist ausgezeichnet formuliert. Sinnvolle
        Massnahmen können vom Grossen Rat jederzeit beschlossen werden, wenn der
        politische Wille vorhanden ist.
     Die Verfassungsänderung nützt an sich nichts und verursacht nur Kosten.
     In keinem anderen Verfassungsartikel steht eine Jahreszahl drin, dies ist zu unflexibel.

DER BEGRIFF KLIMANEUTRALITÄT
Zustand, in dem nur noch so viel Treibhausgase (THG) ausgestossen werden, wie
gleichzeitig auf natürlichem Weg aufgenommen werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen,
müssen zum einen die Emissionen massiv reduziert werden, zum andern sollen natürliche
Systeme, welche Kohlendioxid speichern, gestärkt werden. In der Schweiz bieten sich
Wälder und Moore als sogenannte CO2-Senken an.

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ERLÄUTERUNGEN ZUR KANTONALEN ABSTIMMUNGSVORLAGE VOM 26.
SEPTEMBER 2021

                                                                             Symbolbild:
pixabay.com

ANLASS ZUR VERFASSUNGSÄNDERUNG LAUT ABSTIMMUNGSBÜCHLEIN
(BOTSCHAFT DES GROSSEN RATES)
Auch in der Schweiz gibt es die Klimaveränderung. Im Kanton Bern sind die vier
Klimaregionen Jura, Mittelland, Voralpen und Alpen von den Folgen der Klimaveränderung
betroffen. So etwa der Rückgang der Gletscher, das Ansteigen der Schneefallgrenze oder
die Zunahme von Hitzeperioden und Starkniederschlägen. Der Grosse Rat will den
Klimaschutz ausdrücklich in der Verfassung verankern und hat dazu einen neuen
Verfassungsartikel (Klimaschutz-Artikel) ausgearbeitet.

INHALT UND ABSTIMMUNG IM GROSSEN RAT
Kanton und Gemeinden sollen sich aktiv für eine Begrenzung der Klimaveränderung
einsetzen. Als Ziel soll in der Verfassung die Klimaneutralität auf das Jahr 2050 festgelegt
werden. Zudem sollen sich Kanton und Gemeinden dafür engagieren, Risiken und Schäden,
die als Folgen des Klimawandels entstehen, zu begrenzen.
Konkrete Massnahmen sind dann auf der Gesetzesebene zu regeln. Künftigen Massnahmen
müssen insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft ausgerichtet sein. Ebenso müssen
sie umwelt- und sozialverträglich ausgestaltet sein.
Im Grossen Rat wurde diese Anpassung mit 98 Ja gegen 44 Nein bei 10 Enthaltungen
beschlossen. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, müssen die
Stimmberechtigten am 26. September ebenfalls darüber entscheiden.

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IN DER WINTERSESSION 2020 UNTERSTÜTZTE DIE EDU EINEN
NICHTEINTRETENS- ANTRAG
Unser Fraktionspräsident Jakob Schwarz hielt fest, dass die EDU-Fraktion den Klimawandel
und den menschlichen Einfluss darauf nicht bestreitet und sich auch hinter das Pariser
Klimaabkommen stellt. Doch der bestehende Artikel 31 in unserer kantonalen
Verfassung genügt zum Thema Umwelt- und Klimaschutz. Darin steht, dass die natürliche
Umwelt für die gegenwärtigen und künftigen Generationen gesund zu erhalten ist. Sie soll
durch staatliche und private Tätigkeiten so wenig wie möglich belastet werden. Die
natürlichen Lebensgrundlagen dürfen nur soweit beansprucht werden, als ihre
Erneuerungsfähigkeit und ihre Verfügbarkeit weiterhin gewährleistet bleiben. Kanton und
Gemeinden sorgen für den Schutz des Menschen und der natürlichen Umwelt vor
schädlichen und lästigen Einwirkungen.

Der Vorschlag der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) für eine
Ergänzung der Verfassung bringt keinen Mehrwert, und für das Klima machen wir konkret
gar nichts. Es gibt kein Gesetz und keine Massnahme, die darauf angewiesen ist, dass die
bestehende Verfassung geändert werden muss. Es gibt im bestehenden
Verfassungsartikel griffige Grundlagen genug zum Beschluss von Massnahmen für den
Umwelt- und Klimaschutz. Die EDU stellt sich gegen eine Symbolpolitik.

EINGELEITET WURDE DIESES GESCHÄFT DURCH EINE PARLAMENTARISCHE
INITIATIVE.
Die Initianten dieser Initiative hielten Art. 31 der kantonalen Verfassung für ungenügend ->
Der Regierungsrat hielt dagegen zunächst eine Verfassungsänderung für unnötig.

AUS SEINER MEDIENMITTEILUNG VOM 20. MAI 2020 MIT DEM TITEL
«REGIERUNG WILL KEINE VERANKERUNG DES KLIMASCHUTZES IN DER
KANTONSVERFASSUNG»:
Zitat: "Der Umweltschutz ist bereits in der Kantonsverfassung formuliert und deckt
implizit alle Bereiche ab, darunter auch die Klimathematik." Dies hat der Regierungsrat in
seiner Stellungnahme zur kantonalen parlamentarischen Initiative ‹Klimaschutz als
vordringliche Aufgabe in der Kantonsverfassung verankern› zuhanden der Bau-, Energie-,
Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates festgehalten. Für die Regierung
stellt der Klimaschutz einen Teilaspekt des Umweltschutzes da. Damit stellt der geplante
zusätzliche Artikel für die Regierung eine Konkretisierung des Verfassungsartikels 31 dar und
wäre auf Verfassungsstufe nicht richtig angesiedelt.

DIE VORLAGE BEINHALTET DIE ERGÄNZUNG DER KANTONALEN VERFASSUNG
MIT DEM ARTIKEL 31A UND DEM TITEL "KLIMASCHUTZ".

DER WORTLAUT:
1 Kanton und Gemeinden setzen sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und
deren nachteiliger Auswirkungen ein.
2 Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der
Klimaneutralität bis 2050 und stärken die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen
Auswirkungen der Klimaveränderung.
3 Die Massnahmen zum Klimaschutz sind insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft
auszurichten sowie umwelt- und sozialverträglich auszugestalten. Sie beinhalten namentlich
Instrumente der Innovations- und Technologieförderung.
4 Kanton und Gemeinden richten die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf eine
klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung aus.

© EDU Kanton Bern 2021
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Die Argumente dafür und dagegen finden Sie im Abstimmungsbüchlein.

Die Delegiertenversammlung der EDU Kanton Bern hat einstimmig die Nein- Parole zur
Verfassungs- Ergänzung mit dem "Klimaschutz"- Artikel beschlossen.

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