BFARM IM DIALOG: ARZNEIMITTELFÄLSCHUNGEN UND UMSETZUNG DER FÄLSCHUNGSSCHUTZRICHTLINIE 8. MAI 2018
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BfArM im Dialog: Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie: Bedeutung für die sichere Versorgung mit Arzneimitteln und Auswirkungen auf Behörden, Apotheken und Industrie 8. Mai 2018 Dr. Oliver Onusseit
Agenda 1. Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU 2. Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 über Sicherheitsmerkmale 3. Aufbau des nationalen Arzneimittelverifikationssystems 4. Auswirkungen auf Behörden, Apotheken und Industrie 5. Anpassung nationalen Rechts an die delegierte Verordnung 6. Ausblick und Herausforderungen Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 3
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Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU Ziele und Maßnahmen 1. Verhinderung des Eindringens von Fälschungen in die legale Lieferkette Sicherheitsmerkmale 2. Stärkung des Vertrauens in die legale Lieferkette Akteure (Großhändler, Arzneimittelvermittler) 3. Sicherheit beim Bezug von Arzneimitteln über das Internet EU-Logo 4. Höhere Anforderungen an die Wirkstoffherstellung bzw. den Wirkstoffimport Written confirmation, Drittlandliste Umsetzung im 2. AMG-Änderungsgesetz vom 19. Oktober 2012 Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 5
Delegierter Rechtsakt über Sicherheitsmerkmale Ermächtigungsgrundlage: Artikel 54a der RL 2001/83/EG 1. Eigenschaften und technischen Spezifikationen des individuellen Erkennungsmerkmals Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigen 2. Listen der Arzneimittel, die Merkmale nicht tragen bzw. tragen müssen Fälschungsrisiko berücksichtigen (Kriterienkatalog) 3. Verfahren zur Meldung an EU KOM und Bewertung 4. Modalitäten der Überprüfung Merkmale der Lieferketten in den Mitgliedstaaten berücksichtigen, Verhältnismäßigkeit sicherstellen 5. Einrichtung und Verwaltung des Datenspeicher- und - abrufsystems Kosten durch Inhaber der Herstellungserlaubnisse zu tragen Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 6
Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 • Individuelles Erkennungsmerkmal (standardisiert) Seriennummer (randomisiert) auf 2D-Barcode zur eindeutigen Identifizierung einzelner Packungen Produktcode (Name, Darreichungsform, Stärke, Packungsgröße, Mitgliedstaat) Nummer/Code für Erstattungszwecke Chargenbezeichnung Verfalldatum • Vorrichtung gegen Manipulation (ATD) • Modalitäten der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale/ „end-to-end“-System − Hersteller buchen Seriennummer in die Datenbank ein − Parallelhändler/Umverpacker überprüfen, buchen aus, ersetzen gleichwertig und buchen ein − Großhändler überprüfen risikobasiert und buchen ggf. aus (Ausnahmen nach Artikel 23) − Apotheken (und andere abgebende Personen) überprüfen Sicherheitsmerkmale und buchen aus Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 7
Aufbau des nationalen Arzneimittel- verifikationssystems securPharm − Einrichtung und Verwaltung des Datenspeicher- und –abrufsystems − „Herstellerserver“ (ACS) und „Apothekenserver“ (NGDA) − Konflikt-managendes System (KMS) − „stakeholder-governance“, Hersteller und MAH − Beteiligung von Großhändlern, Apotheken − Kostenübernahme durch Hersteller • Anbindung der Nutzergruppen − Hersteller − Apotheken/Großhändler − Anbindung Krankenhäuser/Krankenhaus-versorgende Apotheken − Ggf. weitere Nutzergruppen • Informationswege bei Arzneimittelfälschungen sowie beim Verdacht auf Arzneimittelfälschungen ( Art. 37 d) delegierte Verordnung) Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 8
Auswirkungen auf Hersteller Anbringen der Sicherheitsmerkmale & Hochladen in das Datenspeichersystem • Planung, Beauftragung der Umrüstung, Anbieter von Hard- und Software • bereits Erfahrung mit Serialisierung? KMU, Anpassung der Produktpalette? • Generika-Hersteller (Mengen, Kosten) • Regulatorische Auswirkungen s. implementation plans der EMA und der CMD (h) • Überprüfung der Lesbarkeit nach Herstellung • Dokumentation • Etablierung der neuen Prozesse im Unternehmen Parallelvertrieb/Umverpackung • Überprüfung vor Entfernung und Ersetzen durch gleichwertige Sicherheitsmerkmale Anbindung securPharm System • Rechtzeitiger Vertragsabschluss mit ACS PharmaProtect GmbH als Betreiber-gesellschaft der Datenbank der pharmazeutischen Industrie von securPharm Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 9
Auswirkungen auf Großhändler Überprüfen und Deaktivieren der Sicherheitsmerkmale in besonderen Fällen • Risikobasierte Überprüfung des UI (Artikel 20) • In Ausnahmefällen nach Artikel 22 und 23 der delegierten Verordnung z.B. bei Vertrieb außerhalb der Union, bei Vernichtung, ggf. bei den in Artikel 23 genannten Ausnahmen zu Artikel 23 entsprechende zukünftige nationale Regelung in der AMHandelsV • Zurücksetzen des Status eines deaktivierten UI in bestimmten Fällen (Artikel 13) Anbindung an das securPharm System • rechtzeitige Anbindung an den von der NGDA betriebene Apothekenserver Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 10
Auswirkungen auf Personen, die zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit befugt oder ermächtigt sind • Überprüfen und Ausbuchen der Sicherheitsmerkmale bei der Abgabe der Arzneimittel (end to end-System) Ausnahmen nach Art. 23 • Zusätzliches Überprüfen bei Wareneingang ist möglich • Ausstattung mit Scannern und entsprechender Software • Anbindung der >20.000 Apotheken • Meldeverpflichtung Änderung ApBetrO: zukünftig bereits Meldeverpflichtung bei Verdacht auf AM-Fälschungen, aber technische Ursachen ausgeschlossen • Anbindung an den Apothekenserver (Betreiber NGDA) N-Ident- Verfahren • Anbindung der Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 11
Auswirkungen auf Behörden • Landesbehörden − Überwachung der Datenspeichersysteme − Zugriff der Behörden auf das Datenspeichersystem zur Untersuchung von Fälschungsfällen nach Art. 39 del. VO − Beteiligung im Verwaltungsrat von securPharm • Bundesoberbehörden (BfArM und PEI) − Klassifikation der Arzneimittel, die Sicherheitsmerkmale tragen müssen basierend auf Artikel 43 der delegierten Verordnung Veröffentlichung in AMIS − Informationswege bei Arzneimittelfälschungen (Art. 37 d)) ggf. koordinierende Funktion der BOBn bei Fälschungsverdachtsmeldungen von securPharm Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 12
Anpassung nationalen Rechts • Verordnungsentwurf Sicherheitsmerkmale – Ausgestaltung der Regelungsspielräume nach Artikel 23 der delegierten Verordnung – Meldung bereits bei Fälschungsverdachtsfällen (aber Ausschluss technischer Ursachen) – Anpassung der AMHandelsV, ApBetrO, AMWHV • Anpassung der Arzneimittelgesetzes – Anzeige- und Überwachungspflichten ( § 64, § 67 AMG) – Sanktionen (§ 97 AMG) Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 13
Ausblick & Herausforderungen Die delegierte Verordnung gilt ab dem 9. Februar 2019! • Ziel: rechtzeitige Vorbereitung auf die gesetzlichen Verpflichtungen und Anbindung aller betroffenen Akteure an das nationale Arzneimittelverifikationssystem • Das securPharm System steht bereit • Probleme werden sich erst im Betrieb zeigen, daher: frühzeitig „Üben“ • Die deutschen Stakeholder sind mit securPharm an der Spitze der europäischen Entwicklung Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesministerium für Gesundheit Referat 114 Rochusstraße 1 53123 Bonn Ansprechpartner Dr. Oliver Onusseit Oliver.onusseit@bmg.bund.de www.bundesgesundheitsministerium.de Tel. +49 228 99 441 4657 Fax +49 228 99 441 4928 Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 15
Backup slides Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 16
Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU • Anwendungsbereich – Rx-Arzneimittel: Müssen Sicherheitsmerkmale tragen, sofern nicht ausgenommen („white list“) – OTC-Arzneimittel: Dürfen keine Sicherheitsmerkmale tragen, sofern nicht ausnahmsweise auf Grund eines festgestellten Fälschungsrisikos gelistet („black list“) – Ausweitung ATD Bekanntmachung BfArM/PEI Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 17
Fälschungsschutzrichtlinie 2001/62/EU & delegierte Verordnung (EU) 2016/161 • Ziel: Verhindern des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette (Patientenschutz) • Delegierter Rechtsakt der Kommission (EU) 2016/161, enthält Bestimmungen über – Sicherheitsmerkmale auf der Packung von verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln, – Aufbau des Datenspeichersystems, – Modalitäten zum Überprüfen und Ausbuchen der Sicherheitsmerkmale • Gültigkeit der delegierten Verordnung: 9. Februar 2019 • Vorbereitung durch die Akteure auf die ab 9. Februar 2019 geltenden Verpflichtungen in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 18
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Fälschungsschutzrichtlinie 2001/62/EU & delegierte Verordnung (EU) 2016/161 • White list und Black list − MS konnten KOM Vorschläge für White- und Black-list einreichen − D hat ca. 300 AM an die KOM gemeldet − White-list: Gruppenausnahmen für z.B. homöopathische Arzneimittel, medizinische Gase, best. Infusionslösungen, Kontrastmittel etc. − insgesamt wenig Ausnahmen auf White-list • White-list Anfragen − derzeitige Erweiterung des Anhang I aussichtslos − fachliche Bewertung der in Art. 54a genannten Kriterien durch BOBn − BMG sammelt die bewerteten Anfragen − Weiterleitung an KOM (nach Februar 2019 bzw. wenn die EU KOM signalisiert die delegierte Verordnung zu ändern) − KOM trifft letztliche Entscheidung, ob ein Arzneimittel auf die White list aufgenommen wird Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 20
Auswirkungen auf Behörden, Apotheken und Industrie • Anforderungen − Umrüstung der Verpackungsanlagen zum Kennzeichnen mit Sicherheitsmerkmalen − Etablierung einer IT zum Generieren und Hochladen der Seriennummern − Ausstattung mit Lesegeräten und IT bei Großhändlern, Apotheken und sonstigen ausbuchenden Stellen − Anbindung an das securPharm System • Auswirkung auf − Hersteller − Großhändler − Personen, die zur Abgabe von AM an die Öffentlichkeit ermächtigt oder befugt sind ( ≙ i.d.R. Apotheken) − Behörden Dr. Oliver Onusseit: Arzneimittelfälschungen und Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie | 18.05.2018 | Seite 21
Fälschungsschutzrichtlinie 2001/62/EU & delegierte Verordnung (EU) 2016/161 Datenserver Hosted by Standort • State of play securPharm Herstellerserver Arvato Bielefeld/ Gütersloh (Betreiber ACS) − Standorte der Datenserver Konflikt- Arvato Bielefeld/ Gütersloh − Pilotbetrieb seit 2013 managendes − Stand der Anbindung System − Kosten für die angebundenen Stellen, Apothekenserver Telekom FFM/Magedburg (Betreiber NGDA) Ermäßigungen für KMU? Anbindung an Bereits voraussichtliche securPharm angebunden Anbindung Hersteller 215 350 - 400 Beispiel securPharm Kostenmodell für Hersteller Vollversorgende 1 11 fee/package Großhändler Annual fee Nicht vollversorgende n.a. n.a. Großhändler Onboarding fee Apotheken 400 ~ 19.500 KH-Apotheken 1 ~ 400 Weitere (ZBS) Dr. Oliver Onusseit: n.a. der Fälschungsschutzrichtlinien.a. Arzneimittelfälschungen und Umsetzung | 18.05.2018 | Seite 22
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