Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) - Fontanestadt Neuruppin
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zum Vorhaben B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ Fontanestadt Neuruppin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin Vorhabenträger: Stadtwerke Neuruppin Heinrich-Rau-Straße 3 16816 Neuruppin Bearbeiter: Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung Bechliner Weg 8 16816 Neuruppin Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel .................................... Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel Stand: 03/2021
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Inhalt 1 Veranlassung und Gesetzesgrundlagen .......................................................... 3 2 Kurzbeschreibung des Vorhabens ................................................................... 4 3 Untersuchtes Artenspektrum ............................................................................ 7 4 Faunistische Untersuchungen 2019 / 2021 .................................................... 14 4.1 Brutvögel ........................................................................................................14 4.2 Amphibien ......................................................................................................20 4.3 Reptilien - Zauneidechse ...............................................................................22 4.4 Nachtkerzenschwärmer .................................................................................26 4.5 Fledermäuse – Bewertung von Fällbäumen.................................................26 4.6 Xylobionte Holzkäfer – Bewertung von Fällbäumen ...................................28 5 Artenschutzprüfung ......................................................................................... 29 5.1 Arten nach FFH-Richtlinie, Anhang IV..........................................................29 5.1.1 Amphibien .................................................................................................29 5.1.2 Reptilien ....................................................................................................30 5.1.3 Fledermäuse .............................................................................................31 5.1.4 Xylobionte Holzkäfer..................................................................................31 5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie .....................................................................................31 6 Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG ................................................... 35 7 Vermeidungs- Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ........................ 36 7.1 Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen ..................................................36 7.2 Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................37 7.2.1 Reptilien ....................................................................................................37 7.2.2 Brutvögel ...................................................................................................40 8 Weiterer Untersuchungsbedarf / Fazit............................................................ 42 Anlage Anlage 1 Ergebnisse der faunistischen Erfassungen Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 2
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 1 Veranlassung und Gesetzesgrundlagen Der Vorhabenträger, die Stadtwerke Neuruppin, beabsichtigen, verschiedene bauliche Anlagen im Umfeld der bestehenden Kläranlage im Norden der Stadt zu realisieren. Die Gesamtfläche des B-Plangebietes beträgt rund 8,0 ha. Für die Erstellung des B-Planes in der aktuellen Fassung vom Februar 2021 wurde das Büro DNR DAAB NORDHEIM REUTLER PARTGMBB, Leipzig, beauftragt. Das B-Plangebiet wird gekennzeichnet durch meist anthropogen beeinflusste, brachliegende, teils jedoch auch bereits in Nutzung befindliche Flächen. Auf Teilflächen sind Haufwerke aus verschiedenen Materialien vorhanden, im nördlichen Teil befindet sich ein großes Holz- / Reisiglager. Im westlichen B-Plangebiet befindet sich ein Graben, südlich davon eine temporäre Nassfläche mit Strauchweiden. Im südlichen und östlichen Abschnitt schließen sich waldartige Flächen mit jedoch jüngerer bis mittelalter Bestockung an. Von Frühjahr bis zum Sommer 2019 erfolgten mehrere Begehungen zur Erfassung des Artenspektrums. Im Vorfeld wurde anhand der Habitatbedingungen vor Ort der Untersuchungsumfang festgelegt. Er orientiert sich an den „Standarduntersuchungsanforderungen zum besonderen Artenschutz im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsvorhaben im Land Brandenburg“. Detaillierte Untersuchungen erfolgten für die Artengruppen der Brutvögel, Amphibien und Reptilien. Für die streng geschützte Nachtfalterart des Nachtkerzenschwärmers erfolgte eine Untersuchung hinsichtlich des Vorkommens von Futterpflanzen. Alle weiteren zu betrachtenden Arten oder Artengruppen wurden anhand ihrer artspezifischen Habitatbedingungen gegenüber den Wirkungen des Vorhabens bewertet. Durch eine am 18.12.2007 in Kraft getretene Änderung der Artenschutzbelange im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG für zulässige Vorhaben für europäische Vogelarten und Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie („europarechtlich geschützte Arten“). Das geplante Vorhaben ist somit hinsichtlich Vorkommen und Gefährdung von europarechtlich geschützten Arten sowie allen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu überprüfen. Folgende Gesetzesgrundlagen bzw. Richtlinien dienten als Grundlage für den vorliegenden Fachbeitrag: 1. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409EWG) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14.04.2003 (Vogelschutzrichtlinie) 2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003 (Abl. EU Nr. L 284 S. 1). Seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vorliegend. 3. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. 4. Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]), geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) 5. Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten - Bundesartenschutzverordnung (16.05.2005) Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung ist es primär, ob das geplante Vorhaben bzw. die dem Vorhaben vorbereitenden Handlungen geeignet sind, diesen Arten gegenüber Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 3
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG auszulösen. Weiterhin erfolgt eine Ableitung von ggf. notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen. Der vorliegende Stand des AFB (02-2021) berücksichtigt Änderungen des Plangebiets mit Stand vom Februar 2020. Weiterhin fließen die Hinweise und Anregungen seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises OPR vom 23.07.2020 mit in das Gutachten ein. 2 Kurzbeschreibung des Vorhabens Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 umfasst die künftigen Flächen für den Stadtservice, Flächen für den Ausbau des Bildungsstandortes „Energiepark“ sowie Flächen für die Energiegewinnung bzw. den Ausbau von Stoffkreisläufen zur Rohstoffverwertung. Im Baugebiet 1 wird das Sondergebiet „Bildungspark / Nachhaltige Energie“ festgesetzt. Hier soll ein Energiebildungszentrum entstehen, dass im Zusammenspiel mit dem bereits nördlich des Geltungsbereiches des B-Planes existierenden „Kleinen Energiepark“ entwickelt wird. Die Baugebieter 2, 3 und 4 werden als Sondergebiete für den Stadtservice festgesetzt und umfassen Flächen für die Lagerung von Streugut, Silos, eine betriebliche Tankstelle sowie Flächen für den Bau einer Mehrzweckhalle, Baustofflager und weitere Lagerflächen. Im Baugebiet 5 als Sondergebiet Stadtservice ist der Bau eines Verwaltungsgebäudes zulässig. Das Baugebiet 6 wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solar“ festgesetzt. Hier soll eine PV-Anlage entstehen, die künftig die Energie für den Betrieb des Wasserwerkes liefert. Zwischen dem bestehenden „Kleinen Energiepark“ und dem geplanten Energiebildungszentrum gelegen, soll die Anlage in das Bildungsangebot eingebunden werden. Westlich der bestehenden Kläranlage im Baugebiet 7 wird das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bioabfallbehandlung“ festgesetzt. Änderungen des Plangebiets (Stand 02-2021) In der folgenden Tabelle 1 werden die Änderungen des B-Planes Stand 02-2021 mit dem bisher artenschutzrechtlich bewerteten B-Plan aus 11-2019 verglichen. Tabelle 1: Gegenüberstellung von Änderungen der Stände 11-2019 und 02-2021 Baugebiet Planung 2021 Veränderung gegenüber Stand 11-2019 Energiepark / Bildungsstätte Weitgehend keine Änderungen; 1 geringfügige Verkleinerung der Baufläche Stadtservice, Streugut, Silos, betriebl. Veränderung der Lage von Baugrenzen, 2 Tankstelle Zusammenführung mit Baugebiet 3 Stadtwerke/Stadtservice, Mehrzweckhalle, Verkleinerung der Baugebieter und Silos, Baustofflager, Lagerflächen angrenzender Grünflächen, Anpassung 3 der Plangebietsgrenze, Zusammenführung mit Baugebiet 2 Stadtwerke/Stadtservice, Baustofflager Deutliche Vergrößerung des 4 Lagerflächen Sondergebiets; Wegfall der südlichen Grünfläche 5 Stadtwerke/Stadtservice/Verwaltung keine Änderungen Energiepark / Solar Ausweitung der Baugrenze auf den 6 ganzen Graben Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 4
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Baugebiet Planung 2021 Veränderung gegenüber Stand 11-2019 7 Energiepark / Bioabfallbehandlung keine Änderungen Energiepark, Nachrotte, Kompostierung Östlicher Teil Überführung in SPE-Fläche 8 2 Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die geplanten B-Planflächen mit ihren einzelnen Baugebietern. Legende zu Abb. 1 (Ausschnitt): Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 5
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Abbildung 1: B-Plangebiet Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ (DNR PartGmbB, Stand 02-2021) Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 6
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 3 Untersuchtes Artenspektrum Beschreibung der Habitatbedingungen Das B-Plangebiet befindet sich nördlich der Stadtlage Neuruppin im Bereich der bestehenden Kläranlage. Das Gebiet ist anthropogen durch Verkehrsflächen, einen Schaugarten, Siedlungsflächen, größeren Holzablagerungen sowie alten, trockenen Klärbecken vorgeprägt. Gewässerflächen sind mit dem Graben sowie einer aus einer Leitung gespeisten Nassstelle ebenfalls anthropogen beeinflusst. In der aktuellen Fassung des B-Plans wurde ein Gewässer (Biotoptyp SPU – Temp. Kleingewässer, naturnah) mit in das Plangebiet aufgenommen. Im Untersuchungsjahr 2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden und aufgrund der ruderalen Vegetation auch nicht als temporäres Gewässer anzusprechen war. Aktuell wird er mit Wasser beschickt und es hat sich eine Wasserfläche ausgebildet. Randlich an das B-Plangebiet grenzen Gehölz- und Waldflächen an. Ältere Baumbestände sind mit einer Eichen-Baumgruppe vorhanden. Durch eine abschnittsweise Auflassung haben sich z.T. meist ruderale Vegetationsausprägungen entwickelt, die in Verbindung mit sandigen Flächen und Ablagerungen Habitate für Tierarten anbieten. Die Biotoptypen wurden durch das Büro PLANKONTOR STADT UND LAND GMBH 2019 kartiert. In der aktuellen Fassung vom Februar 2021 erfolgte eine geringfügige Anpassung und Aktualisierung des Biotopbestandes (Büro DNR DAAB NORDHEIM REUTLER PARTGMBB, Leipzig). Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 7
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Abbildung 2: Biotoptypen des B-Plangebiets (Quelle: PLANKONTOR STADT UND LAND GMBH, angepasst DNR PARTGMBB 02-2021) Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 8
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Die nachfolgende Tabelle 2 listet die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten auf und begründet den Untersuchungsbedarf für das Vorhaben. Bei farblich gekennzeichneten Artengruppen erfolgte eine Ableitung eines Untersuchungsbedarfes. Tabelle 2: Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV mit Relevanz eines möglichen Vorkommens im Bereich des Projektgebiets des geplanten B-Planverfahrens Nr. 66 Relevanz für eine Untersuchung im Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Internet Dezember 2019) Energiepark“ Land- / Meeressäuger (19 Arten) Fischotter leben an der Grenze zwischen Wasser und Land. Dabei bevorzugen sie naturnahe Ein Vorkommen des Bibers kann aufgrund und natürliche Ufer von Seen fehlender Habitate ausgeschlossen werden. und mäandrierende Flüsse mit Auch ein Vorkommen des Fischotters ist langen Uferlinien unwahrscheinlich bzw. nur als Fischotter (Lutra Biber können sowohl in Wanderkorridor denkbar. Die feuchten lutra) stehenden als auch in Flächen des B-Plangebietes wurden im Biber (Castor fiber) fließenden Gewässern leben. Rahmen der Amphibienerfassung mit Biberbaue werden häufig in untersucht. Hinweise auf eine Nutzung durch Uferböschungen angelegt. den Fischotter gelangen nicht. Wenn dies nicht möglich ist, Weitergehende Untersuchungen konnten bauen sich die Tiere aber auch somit entfallen. selbst aus Ästen und Reisig ihre Burgen. übrige Arten - Nicht relevant Fledermäuse (25 Arten) Winterquartiere: Innerhalb der B-Planflächen befinden sich keine geeigneten, frostfreien Strukturen Sommerquartiere: die vorhandenen Baumstrukturen sowie das Gebäude in Baugebiet 1 (Untersuchung nur von außen) wurden im Vorfeld z.T. mittels eines Fernglases hinsichtlich geeigneter Habitate abgesucht. Potentiell geeignete Habitate sind in den 5 Altbäumen der Eichenbaumreihe im Alle Arten - südöstlichen Teil des B-Plangebiets vorhanden. Hier konnten einige Höhlungen, Stammrisse, etc. festgestellt werden. Diese Bäume werden jedoch in einer Grünfläche festgesetzt und bleiben erhalten. Eine weitere Eiche dieser Baumreihe soll in der aktuellen Anpassung von 02-2020 doch gefällt werden. Diese und alle weiteren, älteren Fällbäume werden in Kap. 4.5 bzw. Kap. 5.1.3 artenschutzrechtlich bewertet. Die weiteren Baumbestände innerhalb des B- Plangebiets stellten sich aufgrund fehlender Strukturen als ungeeignet heraus oder 1 Bundesamt für Naturschutz. http://www.ffh-anhang4.bfn.de/ Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 9
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Relevanz für eine Untersuchung im Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Internet Dezember 2019) Energiepark“ werden festgesetzt. Das Gebäude in Baugebiet 1 sowie die Nebengebäude bieten potentielle Sommerhabitate an, ein Zutritt war jedoch nicht möglich. Bei baulichen Veränderungen ist somit eine Kontrolle der Gebäude vor einer baulichen Veränderung durch einen Fachgutachter nachzuholen. Jagdgebiet: als Jagdgebiet sind die gehölzbestandenen Flächen des B- Plangebiets als geeignet einzuschätzen. Durch die pot. Beseitigung von Wald- und Gehölzflächen erfolgt zwar eine voraussichtliche Veränderung im B- Planverfahren, jedoch ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung von Jagdflächen auszugehen, da ausreichende gleichartige Flächen verbleiben. Fazit: Für ältere Fällbäume erfolgte eine zusätzliche Kontrolle im blattlosen Zustand (01-2021 – Kap. 4.5). Die Gebäudeflächen in Baugebiet 1 sind vor baulichen Veränderungen näher hinsichtlich der Fledermausfauna zu untersuchen (vgl. Kap. 5.1.3) Amphibien (13 Arten) z.T relevant; Potentiell geeignete Kleingewässer wurden mit dem Graben im westlichen Teil (Baugebiet 6) sowie der Feuchtfläche (Austritt von Sickerwasser) im zentral- südlichen Teil des B-Plangebiets festgestellt (Baugebieter 2 und 3). Da eine Beeinträchtigung von möglichen Laich- und Winterquartieren somit nicht vollständig auszuschließen war, erfolgten im Alle Arten - Frühjahr bis zum Sommer an den o.g Gewässern und dem Umfeld nähere Erfassungen. Das Gewässer im östlichen Teil des Plangebiets wurde aktuell in das B- Plangebiet integriert. Im Untersuchungsjahr 2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden, so dass er nicht untersucht wurde. Er wird als Gewässer festgesetzt und soll sich naturnah entwickeln. Artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen für die Artengruppe werden somit nicht gesehen. Reptilien (9 Arten) Schlingnatter sandige Heidegebiete sowie Randbereiche von Mooren bzw. (Coronella Nicht relevant degenerierte austriaca) Hochmoorkomplexe Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 10
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Relevanz für eine Untersuchung im Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Internet Dezember 2019) Energiepark“ Europäische nur noch in wenigen natürlichen Nicht relevant Sumpfschildkröte Vorkommen, in Seen- und Bruchlandschaften östlich der (Emys orbicularis) Elbe u.a. Wegränder, Böschungen, Die offenen und besonnten Flächen mit Dämme, Bahntrassen, wenig verschiedenen Haufwerken aus Erde und genutzte Wiesen und Weiden, Steinen sowie Hangflächen bieten der Art Zauneidechse Abgrabungs- und pot. Habitatflächen. Rohbodenflächen. Auch in Eine Erfassung wurde somit für notwendig (Lacerta agilis) Dünen- und Heidegebieten, an erachtet und 2019 durchgeführt. naturnahen Waldrändern, auf Halbtrocken- und Trockenrasen etc. In Brandenburg lebt die Östliche Smaragdeidechse von allem an Östliche Straßen und Wegböschungen Smaragdeidechse sowie im Randbereich von Nicht relevant Kiefernforsten und -schonungen (Lacerta viridis) auf nährstoffarmen Sandböden; Nachweise im Osten Brandenburgs Äskulapnatter Nachweise nur in (Zamenis Nicht relevant Süddeutschland longissimus) Mauereidechse Nachweise nur in Nicht relevant (Podarcis muralis) Süddeutschland ist eng an Gewässerlebensräume gebunden und besiedelt in Würfelnatter (Natrix Deutschland klimatisch Nicht relevant tessellata) begünstigte Fließgewässer mit hoher durchschnittlicher Sonneneinstrahlung Westliche Inselartige Vorkommen in Smaragdeidechse Nicht relevant Südwestdeutschland (Lacerta bilineata) Kroatische Gebirgseidechse kein natürlich begründetes Nicht relevant (Iberolacerta Vorkommen in Deutschland horvarthi) Fische (4 Arten) Alle Arten - Nicht relevant Schmetterlinge (16 Arten) Apollofalter Nachweise nur in Nicht relevant (Parnassius apollo) Süddeutschland Blauschillernder Nachweise nur in Feuerfalter Nicht relevant Süddeutschland (Lycaena helle) Eschen- Scheckenfalter Tagfalter des lichten Waldes Nicht relevant (Euphydryas Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 11
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Relevanz für eine Untersuchung im Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Internet Dezember 2019) Energiepark“ maturna) Haarstrangwurzel- Inselartige Vorkommen in eule (Gortyna Nicht relevant Südwestdeutschland borelii lunata) Heckenwollafter Inselartige Vorkommen in Nicht relevant (Eriogaster catax) Südwestdeutschland Moor- Wiesenvögelchen Nachweise nur in Nicht relevant (Coenonympha Süddeutschland oedippus) Osterluzeifalter Nachweise in Sachsen und (Zerynthia Nicht relevant Süddeutschland polyxena) Regensburger Nachweise nur in Gelbling (Colias Nicht relevant Süddeutschland myrmidone) Schwarzer Apollo Nachweise in Mittel- und (Parnassius Nicht relevant Süddeutschland mnemosyne) Wald- Wiesenvögelchen ausgeprägte Art lichter Wälder Nicht relevant (Coenonympha hero) Gelbringfalter ausgeprägte Art lichter Wälder Nicht relevant (Lopinga achine) Die Eiablage erfolgt an verschiedenen Ampfer-Arten; zum Teil sind sie sehr stark auf Großer Feuerfalter den Fluss-Ampfer als Pflanzenarten nicht im Bereich des B- (Lycaena dispar) Raupennahrung spezialisiert, in Plangebiets vorhanden. anderen Regionen können sie aber auch andere Ampfer-Arten nutzen. Heller Wiesenknopf- frische bis (wechsel-)feuchte Pflanzenart nicht im Bereich des B- Ameisenbläuling Wiesen mit dem Großen Plangebiets vorhanden. Wiesenknopf (Eiablagepflanze); (Maculinea teleius) Dunkler Standorte mit Vorkommen des Wiesenknopf- Großen Wiesenknopfs Ameisenbläuling Pflanzenart nicht im Bereich des B- (Sanguisorba officinalis) und der Plangebiets vorhanden. (Maculinea Roten Knotenameise (Myrmica nausithous) rubra). Meist auf Magerrasen, Voraussetzungen für sein Vorkommen sind das Quendel- Vorhandensein seiner Ameisenbläuling Pflanzenart nicht im Bereich des B- Raupenfutterpflanzen (Thymian Plangebiets vorhanden. (Maculinea arion) oder Dost) und seiner Wirtsameisen, meist der Knotenameise; kein Vorkommen im Bereich der Ostprignitz Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 12
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Relevanz für eine Untersuchung im Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Internet Dezember 2019) Energiepark“ bekannt (Quelle: BfN) Die Pflanzenarten (Nachtkerzen- Nachtkerzen- / Weidenröschenarten) wachsen schwärmer an feuchten und frischen, Kontrolle der Vorhabenflächen auf mögliche (Proserpinus gelegentlich auch trockenen Futterpflanzen der Art. proserpina) Standorten und müssen zudem gut besonnt sein Libellen (8 Arten) Alle Arten - Nicht relevant Käfer (9 Arten) Goldstreifiger Prachtkäfer Baumwipfel abgestorbener alter (Buprestis Nadelbäume Nicht relevant splendens) Sämtliche zu fällende Altbäume wurden im Großer Eichenbock locker gegliederte, lichte Wälder Januar 2021 hinsichtlich eines möglichen (Cerambyx cerdo) mit hohem Eichenanteil Vorkommens untersucht. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4.6 bzw. 5.1.4 dargestellt. Breitrand besiedelt größere, möglichst (Dytiscus Nicht relevant nährstoffarme Stehgewässer latissimus) Schmalbindiger schwach bis mäßig Breitflügel- nährstoffführende, bis zu einem Tauchkäfer Nicht relevant Meter tiefe, größere (Graphoderus Standgewässer bilineatus) Eremit Sämtliche zu fällende Altbäume wurden im Wärmegeprägte Wälder mit Januar 2021 hinsichtlich eines möglichen (Osmoderma altem Laubbaumbestand Vorkommens untersucht. Die Ergebnisse eremita) werden im Kapitel 4.6 bzw. 5.1.4 dargestellt. Alpenbock lichte Buchenhangwälder mit (Rosalia alpina) süd- und westexponierter Lage Nicht relevant Vierzähniger in lichten Wäldern an warmen, Mistkäfer sonnigen Hängen und in (Bolbelasmus verschiedenen locker Nicht relevant unicornis) gegliederten Eichenwäldern Rothalsiger unter der Rinde in faulweichem, Düsterkäfer von Pilzgeflecht durchsetztem Nicht relevant (Phryganophilus Totholz ruficollis) Die Larve des Scharlachkäfers lebt unter der Rinde von Scharlachkäfer stärkerem Totholz von Laub-, (Cucujus seltener Nadelhölzern und Nicht relevant cinnaberinus) benötigt dabei eine ausreichende Durchfeuchtung des Holzes Mollusken (3 Arten) Alle Arten - Nicht relevant Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 13
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Relevanz für eine Untersuchung im Tier- / Pflanzenart Vorkommen (BfN1 Abfrage Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Internet Dezember 2019) Energiepark“ Europäische Vogelarten Habitate im Bereich von Halb-Offenland- sowie Gehölzflächen pot. vorhanden Alle Arten - Aufgrund der Kleinflächigkeit bzw. anthropogenen Vorprägung Untersuchung mit 6 Begehungen zwischen März und Juni Farn- und Blütenpflanzen (28 Arten) Pflanzenarten nicht im Bereich des B- Alle Arten - Plangebiets vorhanden. Faunistische Untersuchungen erfolgten somit für die Artengruppen der Brutvögel, Amphibien und Zauneidechse. Weiterhin wurde eine Kontrolle der Vorhabenflächen auf mögliche Futterpflanzen der Nachtfalterart Nachtkerzenschwärmer vorgenommen. Für die Artengruppen der Fledermäuse und Holzkäfer erfolgte aktuell im Januar 2021 im Bereich von älteren zu fällenden Bäumen eine Bewertung vom Boden aus. Die Ergebnisse werden in Kapitel 4 wiedergegeben. Bei baulichen Veränderungen der Gebäudeflächen im Baugebiet 1 sind weitere Voruntersuchungen für Fledermäuse notwendig. Die Lage der einzelnen Untersuchungsflächen ist der Anlage 1 zu entnehmen. 4 Faunistische Untersuchungen 2019 / 2021 4.1 Brutvögel Methodik Untersuchungsraum Das Untersuchungsgebiet im Bereich der Kläranlage Neuruppin wurde nach den Vorgaben der Revierkartierungsmethode2 und den Angaben aus SÜDBECK et al. (2005)3 mehrmals begangen. Die Größe des Untersuchungsgebietes (UG) nahm ca. 8 ha ein. Untersuchungsumfang 2019 Das Gesamtgebiet wurde 2019 zu folgenden 6 Terminen begangen: 21.03.2019, 08.30 – 10.00 Uhr Brutvogelkartierung 29.03.2019, 19.30 – 20.30 Uhr Abendkontrolle Eulenarten 17.04.2019, 06.45 – 08.30 Uhr Brutvogelkartierung 09.05.2019, 06.30 – 08.00 Uhr Brutvogelkartierung 23.05.2019, 06.00 – 07.30 Uhr Brutvogelkartierung 27.06.2019, 07.30 – 09.00 Uhr Brutvogelkartierung Bei den Morgenkartierungen wurde auf das Verhören der Gesänge sowie auf Sichtbeobachtungen von revier- und brutanzeigendem Verhalten der Vögel geachtet. Als 2 BIBBY, COLIN J. (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Neumann. Radebeul. 3 Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell. Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 14
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 potentielle Brutvögel, d.h. Individuen, die voraussichtlich im angetroffenen Raum zur Brut schreiten, wurden gewertet, wenn zumindest eine der folgenden Verhaltensweisen der Vögel registriert wurde: • zweimalige Feststellung eines singenden Männchens an einem Ort • Warnverhalten • Futter- / Nistmaterialtragende Alttiere • Befliegen eines Nestes / Höhle • gesehene Jungvögel Weiterhin wurden Arten, bei denen die angegebenen Kriterien nicht beobachtet werden konnten, die sich aber am geeigneten Brutort aufhielten, als Brutzeitfeststellung gewertet. Bei der Abend- / Nachtbegehung erfolgte im Bereich der Waldflächen eine Prüfung auf eine Besiedlung von Eulenarten wie Waldohreule oder Waldkauz. Ein Nachweis gelang hier nicht. Wetterbedingungen Datum Uhrzeit Wetter 21.03.2019 08.30 – 10.00 Uhr Heiter, leicht bewölkt, 11 °C, kein Wind 29.03.2019 19.30 – 20.30 Uhr Heiter, klar, 10 °C, kein Wind 17.04.2019 06.45 – 08.30 Uhr Sonne, 2,5 - 8 °C, kein Wind 09.05.2019 06.30 – 08.00 Uhr Bedeckt, heiter, 12 °C, schwacher Wind 23.05.2019 07.00 – 08.30 Uhr Bedeckt, sonnig 12 - 17 °C, Wind schwach 27.06.2019 07.30 – 09.00 Uhr Sonne, Wolken, 14-16 °C, Wind 2- 3 (NW) Ergebnisse Im Weiteren erfolgt die tabellarische Auflistung aller 2019 festgestellten Vogelarten. Es werden sowohl die potentiell brütenden als auch die lediglich zur Nahrungssuche das Gebiet nutzenden Arten benannt. In der folgenden Tabelle 3 wird neben den Artnamen, dem Artkürzel sowie dem Status der Vogelart eine Zuordnung zu den europäischen Schutzkategorien der EU- Vogelschutzrichtlinie, Anhang I4 vorgenommen. Des Weiteren erfolgt ein Abgleich der vorgefundenen Arten mit den Angaben der Bundesartenschutzverordnung5 und der Roten Liste des Bundeslandes Brandenburg6. Arten, die durch das geplante Vorhaben potentiell betroffen sein können, werden farblich hervorgehoben. Auf diese wird in der Folge separat eingegangen. Eine grafische Darstellung der Untersuchungsergebnisse stellt Anlage 1 heraus. 4 Richtlinie des Rates vom 02.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG). 5 Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (16.05.2005). 6 Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg. Heft 4, 2008. Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 15
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Legende Tabelle 3: EU-VR Anhang I EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), Anhang I BArtSchV Bundesartenschutzverordnung + streng geschützte Arten RL-Bbg Rote Liste Brandenburg 2019 (2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste) B Gesangsrevier / Brutvogel BZF Brutzeitfeststellung NG Nahrungsgast Dz. durchziehend Rev. Brutrevier sM / rM singendes / rufendes Männchen Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 16
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Tabelle 3: Brutvogelarten B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ (2019) Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status Kürzel in Eintrag EU- BArtSchV RL-Brbg. Bemerkung UG Karte VR (2019) Anhang I Stockente Anas platyrhynchos B Sto NG im untersuchten Graben Ringeltaube Columba palumbus B Rt 1 sM Waldflächen südlich Baugebiet 3; 1 sM östlich an Baugebiet 4 angrenzend Wendehals Jynx torquilla BZF Wh + 2 Am 17.04. 1 rM südwestlich an UG angrenzend; keine weiteren Nachweise Grünspecht Picus viridis BZF Gsp + 1 Rev. im Westen des B-Plangebiets bzw. in den angrenzenden Waldflächen Buntspecht Dendrocopos major B Bsp 1 Rev. im Westen des B-Plangebiets bzw. in den angrenzenden Waldflächen; 1 weiteres Rev. im Baugebiet 4 Heidelerche Lullula arborea B Hei x + 1 Rev. / sM außerhalb B-Plangebiet westl. an das Baugebiet 7 angrenzend; Gesangsrevier noch weiter nach Norden außerhalb UG reichend Bachstelze Motacilla alba B, NG Bst 1 Rev. in Baugebiet 7; 1 weiteres Rev. bei Wohngebäude / Nebengebäuden (Baugebiet 1); nahrungssuchend Baugebiet 8 Zaunkönig Troglodytes troglodytes B Zk Häufig in unterholzreichen Wald- und Gehölzflächen; 1 Rev. im Bereich des Holzlagers östlicher Teil des Baugebiets 7 1 Rev. im Bereich von Waldflächen in Baugebiet 4 Heckenbraunelle Prunella modularis B He 1 Rev. im Bereich des Holzlagers östlicher Teil des Baugebiets 7 Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 17
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status Kürzel in Eintrag EU- BArtSchV RL-Brbg. Bemerkung UG Karte VR (2019) Anhang I Rotkehlchen Erithacus rubecula B Ro Häufig in unterholzreichen Wald- und Gehölzflächen 1 Rev. im Bereich von Waldflächen in Baugebiet 4 1 sM in feuchten Gebüschflächen in Baugebiet 3 Nachtigall Luscinia megarhyhnos B Na 1 sM in feuchten Gebüschflächen in Baugebiet 3 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola B Sk 1 Rev. nördliches Baugebiet 7 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B Hrs 1 Rev. im Bereich der Kläranlage Amsel Turdus merula B Am Häufig in unterholzreichen Wald- und Gehölzflächen; 1 Rev. im Bereich des Holzlagers östlicher Teil des Baugebiets 7 1 Rev. im Bereich der Gartenflächen Baugebiet 1 Singdrossel Turdus philomelos B Si 1 Rev. im Bereich von Waldflächen in Baugebiet 4 Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris Dz. Srs Nur auf dem Durchzug rastend in feuchten Gebüschflächen; keine weiteren Feststellungen Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Mg Häufig in unterholzreichen Wald- und Gehölzflächen; 1 sM in feuchten Gebüschflächen in Baugebiet 3 1 sM Waldflächen südlich Baugebiet 3 Dorngrasmücke Sylvia communis B Dg V 1 sM in feuchten Gebüschflächen in Baugebiet 3 Zilpzalp Phylloscopus collybita B Zi 1 sM nördlich in Baugebiet 2; weiteres Rev. in westlichen Waldflächen Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 18
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status Kürzel in Eintrag EU- BArtSchV RL-Brbg. Bemerkung UG Karte VR (2019) Anhang I Blaumeise Parus caeruleus B Bm 1 Rev. nördlich Baugebiet 5 Kohlmeise Parus major B Km 1 Rev. nördlich Baugebiet 5; weiteres Rev. in westlichen Waldflächen Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B Gbl 1 Rev. im Bereich von Waldflächen in Baugebiet 4; weiteres Rev. in westlichen Waldflächen Eichelhäher Garrulus glandarius B, NG Ei 1x fetsgestellt Waldflächen südlich Baugebiet 1 Nebelkrähe Corvus cornix B Nk 1 Rev. / Nest in Baumbestand südlich Baugebiet 1 Star Sturnus vulgaris BN, B S 1 Rev. / Brutplatz in Eichenbaumreihe östlich Baugebiet 3; weiteres Rev. in angrenzenden Waldflächen Buchfink Fringilla coelebs B Bu 1 sM nördlich in Baugebiet 2; weitere Rev. in westlichen / südwestlichen Waldflächen Grünfink Carduelis chloris B Gf 1 sM in Baumreihe an Straße (südl. Kläranlage) Bluthänfling Carduelis cannabina B Hä 3 1 Rev. nördl. an Baugebiet 7 angrenzend, bereits außerhalb UG Feldsperling Passer montanus B Fsp Mehrere Rev. in Baugebiet 1 Goldammer Emberiza citrinella B Ga 1 Rev. in Eichenbaumreihe östl. Baugebiet 3; weiteres Rev. bei Kläranlage Rohrammer Emberiza schoeniclus B Ra 1 Rev. nördl. an Baugebiet 7 angrenzend, bereits außerhalb UG Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 19
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Zusammenfassung der Tabelle 3: Im Ergebnis der Erfassungen konnten insgesamt 31 Vogelarten innerhalb des Untersuchungsgebietes bzw. daran angrenzend nachgewiesen werden. Mit der Heidelerche ist 1 Art im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, wobei das Revier außerhalb des Geltungsbereiches lag. Mit den festgestellten Arten Wendehals, Grünspecht und Heidelerche, die in der Bundesartenschutzverordnung als streng geschützte Art eingestuft sind, konnten 3 Arten nachgewiesen werden. Diese Arten wurden jedoch nicht mit Brut- und Nahrungsverhalten innerhalb des B-Plangebietes festgestellt. In der Roten Liste Brandenburgs (2019) werden für das untersuchte Gebiet insgesamt 3 Arten (Wendehals, Bluthänfling, Dorngrasmücke) in den Kategorien 2, 3 bzw. V geführt. Die Dorngrasmücke ist anlagenbedingt betroffen. Für folgende Brutvogelarten können bau-, betriebs- oder anlagenbedingte Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden: Ringeltaube, Buntspecht, Bachstelze, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Nachtigall, Schwarzkehlchen, Amsel, Singdrossel, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Zilpzalp, Gartenbaumläufer, Buchfink, Feldsperling, Goldammer Auf sie wird näher im Kapitel 5.2 eingegangen. 4.2 Amphibien Methodik Untersuchungsraum (UG) Untersucht wurde der im westlichen Teil des B-Plangebiets liegende Graben. Weiterhin erfolgten Kontrollen an der feuchten bis nassen Sickerstelle im südlich-zentral gelegenen Teil des UG. Untersuchungsumfang 2019 Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht: 21.03.2019, 08.30 – 10.00 Uhr Tagkontrolle der Gewässer, Aufnahme möglicher wandernder Tiere 29.03.2019, 19.30 – 20.30 Uhr Abendkontrolle der Gewässer, Aufnahme möglicher wandernder Tiere 17.04.2019, 08.30 – 09.30 Uhr Tagkontrolle der Gewässer, Kescherkontrolle 09.05.2019, 08.00 – 09.00 Uhr Tagkontrolle der Gewässer, Kescherkontrolle 27.06.2019, 07.30 – 09.00 Uhr Kontrolle der Gewässer Wetterbedingungen Datum Uhrzeit Wetter 21.03.2019 08.30 – 10.00 Uhr Heiter, leicht bewölkt, 11 °C, kein Wind 29.03.2019 19.30 – 20.30 Uhr Heiter, klar, 10°C, kein Wind 17.04.2019 08.30 – 09.30 Uhr Sonne, 2,5 - 8 °C, kein Wind Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 20
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Datum Uhrzeit Wetter 09.05.2019 08.00 – 09.00 Uhr Bedeckt, heiter, 12 °C, schwacher Wind 27.06.2019 07.30 – 09.00 Uhr Sonne, Wolken, 14-16 °C, Wind 2- 3 (NW) Ergebnisse In beiden Gewässern gelangen keine Nachweise von Amphibienarten. Die Nassstelle zeigte stark eisenhaltiges Wasser, welches aus einer Einleitstelle herrührte. Trotz Wasseraufkommens bis zum Juni, konnten keine Tiere festgestellt werden. Die Wasserqualität wird hierfür als Grund angenommen. Der Graben war nur zeitweise Wasser führend. Auch hier gelangen keine Nachweise. Als Hauptgrund wird hier die starke Faulschlammbildung vermutet. Abbildung 3: Nassstelle mit starker Abbildung 4: Graben im April 2019, ohne Verockerung; keine Nachweise von Amphibien Nachweis Oberflächengewässer / Regenwasserversickerungsfläche (RVF) In der aktuellen Fassung des B-Plans wurde ein Gewässer mit in das Plangebiet aufgenommen. Im Untersuchungsjahr 2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden (Abb. 5), so dass er nicht untersucht wurde und aufgrund der ruderalen Vegetation auch nicht als temporäres Gewässer anzusprechen war. Aktuell wird er mit Wasser beschickt und es hat sich eine Wasserfläche ausgebildet (vgl. Abb. 6). Er wird als Regenwasserversickerungsfläche festgesetzt (wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von gereinigtem Wasser der Kläranlage liegt vor) und soll sich naturnah entwickeln. Ein Vorkommen von häufigen Amphibien kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Streng geschützte Arten werden aufgrund der Kartierergebnisse in Verbindung mit dem stark anthropogen beeinflussten Umfeld nicht erwartet. Aufgrund der Festsetzung als Gewässer werden artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen für die Artengruppe gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht gesehen. Ganzjahreslebensräume (Laich- und Winterhabitate) sind auch bei Umsetzung des B-Planverfahrens vorhanden. Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 21
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Abbildung 5: Gewässerfläche 2019 – Abbildung 6: Gewässer 2021 mit Zulauf dauerhaft trocken (Foto: Plankontor Stadt und Land GmbH) 4.3 Reptilien - Zauneidechse Methodik Untersuchungsraum (UG) Bei den ersten Begehungen wurden alle Flächen des B-Plangebiets hinsichtlich möglicher Habitate beurteilt. Hierbei konnte insbesondere der nördliche bzw. westliche Abschnitt – Baugebieter 1, 6, 7 und 8 - aufgrund der bereits vorliegenden Nutzungsweise bzw. Ausprägung für ein Vorkommen ausgeschlossen werden. Näher untersucht wurden dagegen geeignete Habitaflächen vorwiegend im südlich zentralen Plangebiet. Hier sind besonnte Randflächen von Gehölzen (Baugebiet 5) bzw. besonnte Haufwerke und Ränder von alten unbefestigten Klärbecken (Baugebieter 2, 3, 4 und z.T. angrenzend geplante Verkehrsflächen) vorhanden. Untersuchungsumfang 2019 Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht: 06.04.2019, 11.45 – 13.30 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen 17.04.2019, 11.45 – 13.00 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen 02.08.2019, 10.00 – 11.30 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche nach juv. Tieren Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 22
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 14.09.2019, 10.30 – 12.00 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche nach juv. Tieren Wetterbedingungen Datum Uhrzeit Wetter 06.04.2019 11.45 – 13.30 Uhr Sonnig, 19 - 20 °C, schwacher Wind 17.04.2019 11.45 – 13.00 Uhr Sonnig, 16-18 °C, schwacher Wind 02.08.2019 10.00 – 11.30 Uhr Sonnig, einzelne Wolken, 22 °C, kein Wind 14.09.2019 10.30 – 12.00 Uhr Sonnig, einzelne Wolken, 18-20 °C, schw. Wind Ergebnisse Die Nachweise gelangen im südlich zentralen Teil des B-Plangebiets im Bereich von besonnten Böschungen, umfangreichen Haufen aus Holz, Erde und z.T. Steinen sowie im Randbereich von Klärbecken. Festgestellt wurden die beiden Reptilienarten Wald- und Zauneidechse. Tiere konnten bei allen vier Terminen nachgewiesen werden. Die Nachweise sind der Tabelle 4 sowie den folgenden Abbildungen zu entnehmen. Tabelle 4: Nachweise von Reptilienarten Art - deutsch Art - Anzahl Fundort FFH- RL- wissenschaftlich Anh. IV Bbg. gesamt (2004) Böschungen ausgewiesene Grünflächen östlich 10 Nachweise Baugebiet 5 Zauneidechse Lacerta agilis x 3 (alle Termine) Haufwerke, Klärbecken Baugebiet 3 Böschungen 4 Nachweise ausgewiesene Waldeidechse Zootoca vivipara - 3 (17.04.2019) Grünflächen östlich Baugebiet 5 Darstellung der Einzelnachweise Zauneidechse 06.04.2019 3 x „Rascheln“ (Haufwerke) 17.04.2019 1 ad. Männchen, 2 ad. Weibchen, 1 juv. Tier (Haufwerke, Böschungen) 02.08.2019 1 juv. Tier (altes Klärbecken) 14.09.2019 2 juv. Tiere (Haufwerke) Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 23
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Waldeidechse 17.04.2019 4 ad. Tier (Böschungen) Fotodokumentation Abbildung 7: Holzablagerungen Böschungen Abbildung 8: ad. Waldeidechse östlich Baugebiet östlich Baugebiet 5 5 Abbildung 9: Waldeidechse (17.04.2019) - Abbildung 10: ad. Waldeidechse (17.04.2019) - Großansicht Detail Abbildung 11: Böschungen Baugebiet 5 Abbildung 12: grasbewachsene Haufwerke Baugebiet 3 / geplante Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 24
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Verkehrsflächen Abbildung 13: grasbewachsene Haufwerke Abbildung 14: juv. Zauneidechse grasbewachsene Baugebiet 3 / geplante Haufwerke (17.04.2019) Verkehrsflächen Abbildung 15: juv. Zauneidechse (02.08.2019) – Abbildung 16: juv. Zauneidechse Rand des Rand des Klärbeckens Baugebiet 3 Klärbeckens Baugebiet 3 - Detail Abbildung 17: juv. Zauneidechse Detail Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 25
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Einordnung der Ergebnisse Es wird von einer jeweils kleineren Population der Zaun- und der Waldeidechse des B- Plangebiets ausgegangen. Die Vorkommen konzentrierten sich auf den südlich-zentralen Teil des B-Plangebiets zwischen den geplanten Baugebietern 3, 4 und 5 sowie im Bereich von geplanten Verkehrsflächen. Es wird von einer Populationsstärke bei der streng geschützten Zauneidechse von 50-100 Tieren und bei der besonders geschützten Waldeidechse von 25-50 Tieren ausgegangen. 4.4 Nachtkerzenschwärmer Methodik Untersuchungsraum (UG) Im Jahr 2019 erfolgten für die Maßnahmenflächen des B-Planverfahrens 2 Begehungen zu möglichen Futterpflanzen der Falterart. Die untersuchten Flächen umfassten alle Abschnitte mit ruderaler Vegetation, die die artspezifischen Futterpflanzen wie Nachtkerze (Oenothera spec.), Weidenröschen-Arten (Epilobium spec.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria) aufweisen konnten. Der überwiegende Teil des UG mit Verkehrs-, Bebauungs- und Waldflächen konnte hierbei ausgeschlossen werden. Lediglich im Bereich der südlichen B- Planflächen lagen potentielle Habitate mit möglichem Vorkommen der Pflanzenarten. Hier erfolgten nähere Untersuchungen zur Pflanzenausstattung. Untersuchungsumfang Die Untersuchungen erfolgten parallel zu den Begehungen der Reptilienuntersuchungen. Ergebnisse Auf den betreffenden Flächen konnten keine Exemplare von Nachtkerzen (Oenothera spec.) gefunden werden. Auch weitere artspezifische Futterpflanzen wie Weidenröschen-Arten (Epilobium spec.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria) wurden nicht nachgewiesen. Weitergehende Erfassungen für die Falterart waren somit nicht erforderlich. 4.5 Fledermäuse – Bewertung von Fällbäumen Untersuchungsraum / methodisches Vorgehen Die nachfolgend beschriebenen, geplant zu fällenden Altbäume wurden einer eingehenden Prüfung auf ein Vorkommen von Habitatelementen der Artengruppe unterzogen. Die Prüfung erfolgte im blattlosen Zustand aktuell im Januar 2021. Methodik Fledermäuse Methodisches Vorgehen Quartiere • vorhandene Fällbäume wurden auf ein Vorkommen von möglichen Quartieren wie Höhlungen, Stammrisse untersucht; Überprüfung aller in Frage kommenden, erreichbaren Strukturelemente auf Fledermausspuren (Kot, Fraßreste) bzw. vorhandene Tiere. Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 26
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Für die Untersuchungen an den Bäumen stand eine ausziehbare Leiter, eine leuchtstarke LED-Taschenlampe und ein beleuchteter Teleskop-Taschenspiegel zur Verfügung. Weiterhin erfolgte eine Kontrolle von unten mittels Fernglas Zeiss 10x40. Ergebnisse Die näher untersuchten Bäume bzw. Habitatelemente zeigten keine potentielle Eignung als Fortpflanzungs- und Lebensstätte. Nachfolgend wird dies kurz dokumentiert. Zur Lage der untersuchten Bäume siehe Anlage 1. Tabelle 5: Ergebnisse an den pot. zu fällenden Bäumen (Datum Jan. 2021) Bez. Art Durch- Bewertung Fotodokumentation messer Artenschutz (m) Baugebiet 3 1x 2 Totäste, keine Stiel-Eiche – A 0,80 Höhlungen; Quercus Keine robur artrelevanten Strukturen 4x Baugebiet 2 / 3 Weiden- B 50-70 Keine Baumgruppe artrelevanten Salix alba Strukturen 2x Baugebiet 6 nördl. Graben Stiel-Eiche – C 40-50 Keine Quercus artrelevanten robur Strukturen Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 27
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 Bez. Art Durch- Bewertung Fotodokumentation messer Artenschutz (m) 1x Baugebiet 3 D Gem. Kiefer – 65 Keine Pinus artreleva nten sylvestris Strukturen 4.6 Xylobionte Holzkäfer – Bewertung von Fällbäumen Methodisches Vorgehen Eremit • Nachweis eines möglichen Brutbaumes (Bäume mit Höhlen od. Rissen) über Reste (Kotpillen, Ektoskelettreste) am Stammfuß alter Bäume (Eichen, Linden, Buchen, Weiden), ganzjährig möglich • Untersuchung eines vorhandenen möglichen Mulmkörpers auf Larven (ganzjährig) Methodisches Vorgehen Heldbock • Erfassung geeigneter Eichen-Brutbäume und Erkennung besiedelter Bäume zur unbelaubten Jahreszeit durch Feststellung der Schlupflöcher und Fraßgänge. • Bei Eichen mit frischem Mulmauswurf sind zur Feststellung von Imagines im Zeitraum Mai – Juli mindestens 5 Begehungen abends bzw. nachts durchzuführen (Temperatur > 18 Grad, hohe relative Luftfeuchte). • Pro Gebiet ist an ausgewählten Bäumen die Anzahl der Schlupflöcher vor und nach der Flugzeit auszuzählen. Untersuchungsumfang 2021 Die Bäume wurden zu den o.g. Terminen der Baumkontrolle für Fledermäuse mit untersucht. Ergebnisse Eremit / Heldbock An den zu fällenden Bäumen konnten zu den Terminen keine Habitatelemente oder Tiere bzw. Reste von ihnen festgestellt werden. Ein Mulmkörper, Bohrlöcher / Fraßgänge oder Schlupflöcher waren an allen Bäumen nicht erkennbar. Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 28
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand 03-2021 5 Artenschutzprüfung In § 44 Abs. 5 BNatSchG wird der Anwendungsbereich der Verbotstatbestände für nach § 15 BNatSchG zugelassene Eingriffe sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 auf europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-RL begrenzt. In den folgenden Kapiteln werden die innerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellten streng geschützten Tierarten hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen des Vorhabens bewertet. 5.1 Arten nach FFH-Richtlinie, Anhang IV 5.1.1 Amphibien Gemäß des Anhangs IV der FFH - RL sind die folgenden neun angeführten Amphibienarten mit Vorkommen in Brandenburg zu berücksichtigen. Tabelle 6: Amphibienarten gem. Anhang IV FFH-RL Amphibienart Vorkommen, Lebensraum (BfN 2015) Nachweis 2019 besiedeln ein breites Spektrum an stehenden, Rotbauchunke pflanzenreichen und besonnten Gewässern, wie (Bombina Feldsölle, Teiche oder Druckwassertümpel Kein Nachweis bombina) (Qualmwasser) und Überschwemmungsflächen in den Flussauen Oft in Sand- und Kiesgruben; Laichgewässer u.a. in Kreuzkröte unbewachsenen und voll besonnten Pfützen, (Bufo calamita) Kein Nachweis Fahrspuren und andere nur zeitweilig wasserführende Tümpel. offene, trockenwarme Lebensräume mit grabbaren, Wechselkröte unbewachsenen Böden. Zur Fortpflanzung nutzt sie gut (Bufo viridis) besonnte, nicht oder kaum mit Pflanzen bewachsene Kein Nachweis Laichgewässer mit längerer Wasserführung und flachen Ufern. Wasserlebensraum: Fischfreie, besonnte Kleingewässer (Tümpel, Weiher, Druck-/Qualmwasserbereiche, Bracks, Flutmulden und Altwässer in Fluss- und Bachauen, zeitweilig überschwemmte Grünlandsenken, auch Laubfrosch Gewässer in Abbaugruben Kein Nachweis (Hyla arborea) Landlebensraum: Gehölzstreifen, Röhrichte und gewässerbegleitende Hochstaudenfluren als Sitz- und Rufwarten außerhalb der Paarungszeit sowie als Biotopverbundstrukturen Knoblauchkröte typischer Kulturfolger; besiedelt überwiegend (Pelobates fuscus) Kein Nachweis landwirtschaftlich genutzte Gebiete im Tiefland bevorzugt Gebiete mit hohem Grundwasserstand oder Moorfrosch staunasse Flächen. Sein Lebensraum sind die Nass- (Rana arvalis) Kein Nachweis und Feuchtwiesen, Zwischen- und Niedermoore sowie Erlen- und Birkenbrüche. Er lebt bevorzugt in trockenen, lichten, krautreichen Springfrosch Laub- und Laubmischwäldern, die ein ausreichendes (Rana dalmatina) Kein Nachweis Angebot an Laichgewässern aufweisen. Diese befinden sich im Wald oder in Waldnähe und sind zumindest Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin 29
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