Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) - Fontanestadt Neuruppin

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) - Fontanestadt Neuruppin
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                             zum Vorhaben

B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“
        Fontanestadt Neuruppin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin

 Vorhabenträger: Stadtwerke Neuruppin
                 Heinrich-Rau-Straße 3
                 16816 Neuruppin

 Bearbeiter:      Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung
                  Bechliner Weg 8
                  16816 Neuruppin
                  Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel

                          ....................................

                          Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel

                                                                 Stand: 03/2021
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) - Fontanestadt Neuruppin
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                               Stand 03-2021

Inhalt

1   Veranlassung und Gesetzesgrundlagen .......................................................... 3
2   Kurzbeschreibung des Vorhabens ................................................................... 4
3   Untersuchtes Artenspektrum ............................................................................ 7
4   Faunistische Untersuchungen 2019 / 2021 .................................................... 14
     4.1       Brutvögel ........................................................................................................14
     4.2       Amphibien ......................................................................................................20
     4.3       Reptilien - Zauneidechse ...............................................................................22
     4.4       Nachtkerzenschwärmer .................................................................................26
     4.5       Fledermäuse – Bewertung von Fällbäumen.................................................26
     4.6       Xylobionte Holzkäfer – Bewertung von Fällbäumen ...................................28
5   Artenschutzprüfung ......................................................................................... 29
     5.1    Arten nach FFH-Richtlinie, Anhang IV..........................................................29
        5.1.1   Amphibien .................................................................................................29
        5.1.2   Reptilien ....................................................................................................30
        5.1.3   Fledermäuse .............................................................................................31
        5.1.4   Xylobionte Holzkäfer..................................................................................31
     5.2    Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der
            Vogelschutzrichtlinie .....................................................................................31
6   Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 BNatSchG ................................................... 35
7   Vermeidungs- Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ........................ 36
     7.1    Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen ..................................................36
     7.2    Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................37
        7.2.1  Reptilien ....................................................................................................37
        7.2.2  Brutvögel ...................................................................................................40
8   Weiterer Untersuchungsbedarf / Fazit............................................................ 42

Anlage
Anlage 1         Ergebnisse der faunistischen Erfassungen

           Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin                                  2
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) - Fontanestadt Neuruppin
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                              Stand 03-2021

1      Veranlassung und Gesetzesgrundlagen
Der Vorhabenträger, die Stadtwerke Neuruppin, beabsichtigen, verschiedene bauliche
Anlagen im Umfeld der bestehenden Kläranlage im Norden der Stadt zu realisieren. Die
Gesamtfläche des B-Plangebietes beträgt rund 8,0 ha. Für die Erstellung des B-Planes in
der aktuellen Fassung vom Februar 2021 wurde das Büro DNR DAAB NORDHEIM REUTLER
PARTGMBB, Leipzig, beauftragt.
Das B-Plangebiet wird gekennzeichnet durch meist anthropogen beeinflusste,
brachliegende, teils jedoch auch bereits in Nutzung befindliche Flächen. Auf Teilflächen sind
Haufwerke aus verschiedenen Materialien vorhanden, im nördlichen Teil befindet sich ein
großes Holz- / Reisiglager. Im westlichen B-Plangebiet befindet sich ein Graben, südlich
davon eine temporäre Nassfläche mit Strauchweiden. Im südlichen und östlichen Abschnitt
schließen sich waldartige Flächen mit jedoch jüngerer bis mittelalter Bestockung an.
Von Frühjahr bis zum Sommer 2019 erfolgten mehrere Begehungen zur Erfassung des
Artenspektrums. Im Vorfeld wurde anhand der Habitatbedingungen vor Ort der
Untersuchungsumfang         festgelegt.     Er       orientiert    sich      an       den
„Standarduntersuchungsanforderungen zum besonderen Artenschutz im Rahmen von
Planungs- und Genehmigungsvorhaben im Land Brandenburg“. Detaillierte Untersuchungen
erfolgten für die Artengruppen der Brutvögel, Amphibien und Reptilien. Für die streng
geschützte Nachtfalterart des Nachtkerzenschwärmers erfolgte eine Untersuchung
hinsichtlich des Vorkommens von Futterpflanzen. Alle weiteren zu betrachtenden Arten oder
Artengruppen wurden anhand ihrer artspezifischen Habitatbedingungen gegenüber den
Wirkungen des Vorhabens bewertet.
Durch eine am 18.12.2007 in Kraft getretene Änderung der Artenschutzbelange im
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V. m. § 44
Abs. 5 BNatSchG für zulässige Vorhaben für europäische Vogelarten und Arten des
Anhanges IV der FFH-Richtlinie („europarechtlich geschützte Arten“). Das geplante
Vorhaben ist somit hinsichtlich Vorkommen und Gefährdung von europarechtlich
geschützten Arten sowie allen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu überprüfen.
Folgende Gesetzesgrundlagen bzw. Richtlinien dienten als Grundlage für den vorliegenden
Fachbeitrag:
    1. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
       Vogelarten (79/409EWG) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003
       des Rates vom 14.04.2003 (Vogelschutzrichtlinie)
    2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen
       Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-
       Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr.
       1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003
       (Abl. EU Nr. L 284 S. 1). Seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vorliegend.
    3. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -
       BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der
       Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.
    4. Brandenburgisches         Ausführungsgesetz       zum       Bundesnaturschutzgesetz
       (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar
       2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]), geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25.
       Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])
    5. Verordnung      zum     Schutz     wildlebender    Tier-    und    Pflanzenarten    -
       Bundesartenschutzverordnung (16.05.2005)

Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung ist es primär, ob das geplante Vorhaben bzw. die
dem Vorhaben vorbereitenden Handlungen geeignet sind, diesen Arten gegenüber

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B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                                 Stand 03-2021

Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG auszulösen. Weiterhin erfolgt eine Ableitung
von ggf. notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen.
Der vorliegende Stand des AFB (02-2021) berücksichtigt Änderungen des Plangebiets mit
Stand vom Februar 2020. Weiterhin fließen die Hinweise und Anregungen seitens der
Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises OPR vom 23.07.2020 mit in das Gutachten
ein.

2       Kurzbeschreibung des Vorhabens
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 umfasst die künftigen Flächen für den
Stadtservice, Flächen für den Ausbau des Bildungsstandortes „Energiepark“ sowie Flächen
für die Energiegewinnung bzw. den Ausbau von Stoffkreisläufen zur Rohstoffverwertung.
Im Baugebiet 1 wird das Sondergebiet „Bildungspark / Nachhaltige Energie“ festgesetzt. Hier
soll ein Energiebildungszentrum entstehen, dass im Zusammenspiel mit dem bereits nördlich
des Geltungsbereiches des B-Planes existierenden „Kleinen Energiepark“ entwickelt wird.
Die Baugebieter 2, 3 und 4 werden als Sondergebiete für den Stadtservice festgesetzt und
umfassen Flächen für die Lagerung von Streugut, Silos, eine betriebliche Tankstelle sowie
Flächen für den Bau einer Mehrzweckhalle, Baustofflager und weitere Lagerflächen.
Im Baugebiet 5 als Sondergebiet Stadtservice ist der Bau eines Verwaltungsgebäudes
zulässig.
Das Baugebiet 6 wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solar“ festgesetzt. Hier
soll eine PV-Anlage entstehen, die künftig die Energie für den Betrieb des Wasserwerkes
liefert. Zwischen dem bestehenden „Kleinen Energiepark“ und dem geplanten
Energiebildungszentrum gelegen, soll die Anlage in das Bildungsangebot eingebunden
werden.
Westlich der bestehenden Kläranlage im Baugebiet 7 wird das Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Bioabfallbehandlung“ festgesetzt.

Änderungen des Plangebiets (Stand 02-2021)
In der folgenden Tabelle 1 werden die Änderungen des B-Planes Stand 02-2021 mit dem
bisher artenschutzrechtlich bewerteten B-Plan aus 11-2019 verglichen.

Tabelle 1:        Gegenüberstellung von Änderungen der Stände 11-2019 und 02-2021

Baugebiet      Planung 2021                                       Veränderung gegenüber Stand 11-2019
               Energiepark / Bildungsstätte                       Weitgehend       keine      Änderungen;
    1
                                                                  geringfügige Verkleinerung der Baufläche
               Stadtservice,    Streugut,    Silos,   betriebl.   Veränderung der Lage von Baugrenzen,
    2
               Tankstelle                                         Zusammenführung mit Baugebiet 3
               Stadtwerke/Stadtservice, Mehrzweckhalle,           Verkleinerung der Baugebieter und
               Silos, Baustofflager, Lagerflächen                 angrenzender Grünflächen, Anpassung
    3
                                                                  der                 Plangebietsgrenze,
                                                                  Zusammenführung mit Baugebiet 2
               Stadtwerke/Stadtservice,          Baustofflager    Deutliche      Vergrößerung      des
    4          Lagerflächen                                       Sondergebiets; Wegfall der südlichen
                                                                  Grünfläche
    5          Stadtwerke/Stadtservice/Verwaltung                 keine Änderungen
               Energiepark / Solar                                Ausweitung der       Baugrenze       auf   den
    6
                                                                  ganzen Graben

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Baugebiet     Planung 2021                                       Veränderung gegenüber Stand 11-2019
    7         Energiepark / Bioabfallbehandlung                  keine Änderungen
              Energiepark, Nachrotte, Kompostierung              Östlicher Teil Überführung in SPE-Fläche
    8
                                                                 2

Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt die geplanten B-Planflächen mit ihren einzelnen
Baugebietern.
Legende zu Abb. 1 (Ausschnitt):

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Abbildung 1: B-Plangebiet Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ (DNR PartGmbB, Stand 02-2021)

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3     Untersuchtes Artenspektrum

Beschreibung der Habitatbedingungen
Das B-Plangebiet befindet sich nördlich der Stadtlage Neuruppin im Bereich der
bestehenden Kläranlage. Das Gebiet ist anthropogen durch Verkehrsflächen, einen
Schaugarten, Siedlungsflächen, größeren Holzablagerungen sowie alten, trockenen
Klärbecken vorgeprägt. Gewässerflächen sind mit dem Graben sowie einer aus einer Leitung
gespeisten Nassstelle ebenfalls anthropogen beeinflusst.
In der aktuellen Fassung des B-Plans wurde ein Gewässer (Biotoptyp SPU – Temp.
Kleingewässer, naturnah) mit in das Plangebiet aufgenommen. Im Untersuchungsjahr 2019
wurde er durchgehend trocken vorgefunden und aufgrund der ruderalen Vegetation auch
nicht als temporäres Gewässer anzusprechen war. Aktuell wird er mit Wasser beschickt und
es hat sich eine Wasserfläche ausgebildet.
Randlich an das B-Plangebiet grenzen Gehölz- und Waldflächen an. Ältere Baumbestände
sind mit einer Eichen-Baumgruppe vorhanden.
Durch    eine   abschnittsweise     Auflassung haben sich z.T.   meist  ruderale
Vegetationsausprägungen entwickelt, die in Verbindung mit sandigen Flächen und
Ablagerungen Habitate für Tierarten anbieten.
Die Biotoptypen wurden durch das Büro PLANKONTOR STADT UND LAND GMBH 2019 kartiert.
In der aktuellen Fassung vom Februar 2021 erfolgte eine geringfügige Anpassung und
Aktualisierung des Biotopbestandes (Büro DNR DAAB NORDHEIM REUTLER PARTGMBB,
Leipzig).

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Abbildung 2: Biotoptypen des B-Plangebiets (Quelle: PLANKONTOR STADT UND LAND GMBH, angepasst DNR PARTGMBB 02-2021)

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Die nachfolgende Tabelle 2 listet die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten auf und
begründet den Untersuchungsbedarf für das Vorhaben. Bei farblich gekennzeichneten
Artengruppen erfolgte eine Ableitung eines Untersuchungsbedarfes.

Tabelle 2:    Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV mit Relevanz eines
möglichen Vorkommens im Bereich des Projektgebiets des geplanten B-Planverfahrens Nr. 66
                                                                    Relevanz für eine Untersuchung im
Tier- / Pflanzenart     Vorkommen (BfN1 Abfrage                Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und
                        Internet Dezember 2019)                                Energiepark“
Land- / Meeressäuger (19 Arten)

                         Fischotter leben an der Grenze
                           zwischen Wasser und Land.
                        Dabei bevorzugen sie naturnahe          Ein Vorkommen des Bibers kann aufgrund
                          und natürliche Ufer von Seen         fehlender Habitate ausgeschlossen werden.
                         und mäandrierende Flüsse mit            Auch ein Vorkommen des Fischotters ist
                                  langen Uferlinien                   unwahrscheinlich bzw. nur als
Fischotter (Lutra
                              Biber können sowohl in              Wanderkorridor denkbar. Die feuchten
lutra)
                               stehenden als auch in              Flächen des B-Plangebietes wurden im
Biber (Castor fiber)      fließenden Gewässern leben.              Rahmen der Amphibienerfassung mit
                            Biberbaue werden häufig in         untersucht. Hinweise auf eine Nutzung durch
                             Uferböschungen angelegt.                 den Fischotter gelangen nicht.
                           Wenn dies nicht möglich ist,          Weitergehende Untersuchungen konnten
                         bauen sich die Tiere aber auch                       somit entfallen.
                        selbst aus Ästen und Reisig ihre
                                      Burgen.
übrige Arten                              -                                     Nicht relevant
Fledermäuse (25 Arten)

                                                               Winterquartiere: Innerhalb der B-Planflächen
                                                                befinden sich keine geeigneten, frostfreien
                                                                                 Strukturen
                                                                    Sommerquartiere: die vorhandenen
                                                                  Baumstrukturen sowie das Gebäude in
                                                                Baugebiet 1 (Untersuchung nur von außen)
                                                                    wurden im Vorfeld z.T. mittels eines
                                                                Fernglases hinsichtlich geeigneter Habitate
                                                                                 abgesucht.
                                                                 Potentiell geeignete Habitate sind in den 5
                                                                    Altbäumen der Eichenbaumreihe im
Alle Arten                                -                         südöstlichen Teil des B-Plangebiets
                                                                vorhanden. Hier konnten einige Höhlungen,
                                                                Stammrisse, etc. festgestellt werden. Diese
                                                                 Bäume werden jedoch in einer Grünfläche
                                                                   festgesetzt und bleiben erhalten. Eine
                                                                 weitere Eiche dieser Baumreihe soll in der
                                                                  aktuellen Anpassung von 02-2020 doch
                                                                  gefällt werden. Diese und alle weiteren,
                                                                älteren Fällbäume werden in Kap. 4.5 bzw.
                                                                 Kap. 5.1.3 artenschutzrechtlich bewertet.
                                                               Die weiteren Baumbestände innerhalb des B-
                                                                Plangebiets stellten sich aufgrund fehlender
                                                                   Strukturen als ungeeignet heraus oder

1   Bundesamt für Naturschutz. http://www.ffh-anhang4.bfn.de/

             Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin          9
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) - Fontanestadt Neuruppin
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                                 Stand 03-2021

                                                                    Relevanz für eine Untersuchung im
Tier- / Pflanzenart     Vorkommen (BfN1 Abfrage                Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und
                        Internet Dezember 2019)                                Energiepark“
                                                                             werden festgesetzt.
                                                                  Das Gebäude in Baugebiet 1 sowie die
                                                                      Nebengebäude bieten potentielle
                                                                Sommerhabitate an, ein Zutritt war jedoch
                                                               nicht möglich. Bei baulichen Veränderungen
                                                                 ist somit eine Kontrolle der Gebäude vor
                                                               einer baulichen Veränderung durch einen
                                                                         Fachgutachter nachzuholen.
                                                                     Jagdgebiet: als Jagdgebiet sind die
                                                                     gehölzbestandenen Flächen des B-
                                                                 Plangebiets als geeignet einzuschätzen.
                                                                Durch die pot. Beseitigung von Wald- und
                                                                       Gehölzflächen erfolgt zwar eine
                                                                     voraussichtliche Veränderung im B-
                                                                  Planverfahren, jedoch ist nicht von einer
                                                                      erheblichen Beeinträchtigung von
                                                               Jagdflächen auszugehen, da ausreichende
                                                                       gleichartige Flächen verbleiben.
                                                                Fazit: Für ältere Fällbäume erfolgte eine
                                                                    zusätzliche Kontrolle im blattlosen
                                                                       Zustand (01-2021 – Kap. 4.5).
                                                               Die Gebäudeflächen in Baugebiet 1 sind
                                                                   vor baulichen Veränderungen näher
                                                                  hinsichtlich der Fledermausfauna zu
                                                                       untersuchen (vgl. Kap. 5.1.3)
Amphibien (13 Arten)

                                                                                 z.T relevant;
                                                               Potentiell geeignete Kleingewässer wurden
                                                                    mit dem Graben im westlichen Teil
                                                                  (Baugebiet 6) sowie der Feuchtfläche
                                                                  (Austritt von Sickerwasser) im zentral-
                                                               südlichen Teil des B-Plangebiets festgestellt
                                                                           (Baugebieter 2 und 3).
                                                                 Da eine Beeinträchtigung von möglichen
                                                                 Laich- und Winterquartieren somit nicht
                                                               vollständig auszuschließen war, erfolgten im
Alle Arten                                -                        Frühjahr bis zum Sommer an den o.g
                                                                    Gewässern und dem Umfeld nähere
                                                                               Erfassungen.
                                                                    Das Gewässer im östlichen Teil des
                                                                    Plangebiets wurde aktuell in das B-
                                                                Plangebiet integriert. Im Untersuchungsjahr
                                                                    2019 wurde er durchgehend trocken
                                                                 vorgefunden, so dass er nicht untersucht
                                                               wurde. Er wird als Gewässer festgesetzt und
                                                                       soll sich naturnah entwickeln.
                                                               Artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen für
                                                               die Artengruppe werden somit nicht gesehen.
Reptilien (9 Arten)

Schlingnatter             sandige Heidegebiete sowie
                         Randbereiche von Mooren bzw.
(Coronella                                                                      Nicht relevant
                                 degenerierte
austriaca)                   Hochmoorkomplexe

             Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin        10
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                                 Stand 03-2021

                                                                    Relevanz für eine Untersuchung im
Tier- / Pflanzenart     Vorkommen (BfN1 Abfrage                Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und
                        Internet Dezember 2019)                                Energiepark“

Europäische              nur noch in wenigen natürlichen                        Nicht relevant
Sumpfschildkröte           Vorkommen, in Seen- und
                          Bruchlandschaften östlich der
(Emys orbicularis)                    Elbe
                          u.a. Wegränder, Böschungen,            Die offenen und besonnten Flächen mit
                          Dämme, Bahntrassen, wenig             verschiedenen Haufwerken aus Erde und
                         genutzte Wiesen und Weiden,            Steinen sowie Hangflächen bieten der Art
Zauneidechse                    Abgrabungs- und                            pot. Habitatflächen.
                            Rohbodenflächen. Auch in            Eine Erfassung wurde somit für notwendig
(Lacerta agilis)         Dünen- und Heidegebieten, an                erachtet und 2019 durchgeführt.
                          naturnahen Waldrändern, auf
                         Halbtrocken- und Trockenrasen
                                      etc.
                         In Brandenburg lebt die Östliche
                          Smaragdeidechse von allem an
Östliche                   Straßen und Wegböschungen
Smaragdeidechse             sowie im Randbereich von
                                                                                Nicht relevant
                         Kiefernforsten und -schonungen
(Lacerta viridis)        auf nährstoffarmen Sandböden;
                               Nachweise im Osten
                                  Brandenburgs
Äskulapnatter
                                 Nachweise nur in
(Zamenis                                                                        Nicht relevant
                                 Süddeutschland
longissimus)
Mauereidechse                    Nachweise nur in
                                                                                Nicht relevant
(Podarcis muralis)               Süddeutschland
                                   ist eng an
                            Gewässerlebensräume
                           gebunden und besiedelt in
Würfelnatter (Natrix
                            Deutschland klimatisch                              Nicht relevant
tessellata)
                         begünstigte Fließgewässer mit
                            hoher durchschnittlicher
                              Sonneneinstrahlung
Westliche
                            Inselartige Vorkommen in
Smaragdeidechse                                                                 Nicht relevant
                              Südwestdeutschland
(Lacerta bilineata)
Kroatische
Gebirgseidechse            kein natürlich begründetes
                                                                                Nicht relevant
(Iberolacerta              Vorkommen in Deutschland
horvarthi)
Fische (4 Arten)
Alle Arten                                -                                     Nicht relevant
Schmetterlinge (16 Arten)
Apollofalter                     Nachweise nur in
                                                                                Nicht relevant
(Parnassius apollo)              Süddeutschland
Blauschillernder
                                 Nachweise nur in
Feuerfalter                                                                     Nicht relevant
                                 Süddeutschland
(Lycaena helle)
Eschen-
Scheckenfalter             Tagfalter des lichten Waldes                         Nicht relevant
(Euphydryas
             Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin        11
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                               Stand 03-2021

                                                                  Relevanz für eine Untersuchung im
Tier- / Pflanzenart    Vorkommen (BfN1 Abfrage               Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und
                       Internet Dezember 2019)                               Energiepark“
maturna)
Haarstrangwurzel-
                           Inselartige Vorkommen in
eule (Gortyna                                                                 Nicht relevant
                             Südwestdeutschland
borelii lunata)
Heckenwollafter            Inselartige Vorkommen in
                                                                              Nicht relevant
(Eriogaster catax)           Südwestdeutschland
Moor-
Wiesenvögelchen                Nachweise nur in
                                                                              Nicht relevant
(Coenonympha                   Süddeutschland
oedippus)
Osterluzeifalter
                          Nachweise in Sachsen und
(Zerynthia                                                                    Nicht relevant
                              Süddeutschland
polyxena)
Regensburger
                               Nachweise nur in
Gelbling (Colias                                                              Nicht relevant
                               Süddeutschland
myrmidone)
Schwarzer Apollo
                           Nachweise in Mittel- und
(Parnassius                                                                   Nicht relevant
                              Süddeutschland
mnemosyne)
Wald-
Wiesenvögelchen
                        ausgeprägte Art lichter Wälder                        Nicht relevant
(Coenonympha
hero)
Gelbringfalter
                        ausgeprägte Art lichter Wälder                        Nicht relevant
(Lopinga achine)
                           Die Eiablage erfolgt an
                        verschiedenen Ampfer-Arten;
                       zum Teil sind sie sehr stark auf
Großer Feuerfalter          den Fluss-Ampfer als                 Pflanzenarten nicht im Bereich des B-
(Lycaena dispar)       Raupennahrung spezialisiert, in                  Plangebiets vorhanden.
                        anderen Regionen können sie
                       aber auch andere Ampfer-Arten
                                   nutzen.
Heller
Wiesenknopf-            frische bis (wechsel-)feuchte
                                                                  Pflanzenart nicht im Bereich des B-
Ameisenbläuling            Wiesen mit dem Großen
                                                                        Plangebiets vorhanden.
                       Wiesenknopf (Eiablagepflanze);
(Maculinea teleius)
Dunkler                 Standorte mit Vorkommen des
Wiesenknopf-                Großen Wiesenknopfs
Ameisenbläuling                                                   Pflanzenart nicht im Bereich des B-
                       (Sanguisorba officinalis) und der
                                                                        Plangebiets vorhanden.
(Maculinea              Roten Knotenameise (Myrmica
nausithous)                        rubra).
                           Meist auf Magerrasen,
                          Voraussetzungen für sein
                            Vorkommen sind das
Quendel-                    Vorhandensein seiner
Ameisenbläuling                                                   Pflanzenart nicht im Bereich des B-
                       Raupenfutterpflanzen (Thymian                    Plangebiets vorhanden.
(Maculinea arion)           oder Dost) und seiner
                          Wirtsameisen, meist der
                       Knotenameise; kein Vorkommen
                         im Bereich der Ostprignitz
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B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                                 Stand 03-2021

                                                                    Relevanz für eine Untersuchung im
Tier- / Pflanzenart     Vorkommen (BfN1 Abfrage                Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und
                        Internet Dezember 2019)                                Energiepark“
                             bekannt (Quelle: BfN)
                        Die Pflanzenarten (Nachtkerzen-
Nachtkerzen-            / Weidenröschenarten) wachsen
schwärmer                   an feuchten und frischen,          Kontrolle der Vorhabenflächen auf mögliche
(Proserpinus              gelegentlich auch trockenen                     Futterpflanzen der Art.
proserpina)              Standorten und müssen zudem
                                 gut besonnt sein
Libellen (8 Arten)

Alle Arten                                -                                     Nicht relevant

Käfer (9 Arten)
Goldstreifiger
Prachtkäfer              Baumwipfel abgestorbener alter
(Buprestis                      Nadelbäume                                      Nicht relevant
splendens)
                                                                Sämtliche zu fällende Altbäume wurden im
Großer Eichenbock        locker gegliederte, lichte Wälder      Januar 2021 hinsichtlich eines möglichen
(Cerambyx cerdo)             mit hohem Eichenanteil              Vorkommens untersucht. Die Ergebnisse
                                                               werden im Kapitel 4.6 bzw. 5.1.4 dargestellt.
Breitrand
                          besiedelt größere, möglichst
(Dytiscus                                                                       Nicht relevant
                          nährstoffarme Stehgewässer
latissimus)
Schmalbindiger
                               schwach bis mäßig
Breitflügel-
                         nährstoffführende, bis zu einem
Tauchkäfer                                                                      Nicht relevant
                              Meter tiefe, größere
(Graphoderus
                                 Standgewässer
bilineatus)

Eremit                                                          Sämtliche zu fällende Altbäume wurden im
                           Wärmegeprägte Wälder mit             Januar 2021 hinsichtlich eines möglichen
(Osmoderma
                            altem Laubbaumbestand                Vorkommens untersucht. Die Ergebnisse
eremita)
                                                               werden im Kapitel 4.6 bzw. 5.1.4 dargestellt.
Alpenbock                 lichte Buchenhangwälder mit
(Rosalia alpina)         süd- und westexponierter Lage                          Nicht relevant
Vierzähniger             in lichten Wäldern an warmen,
Mistkäfer                    sonnigen Hängen und in
(Bolbelasmus                   verschiedenen locker                             Nicht relevant
unicornis)                 gegliederten Eichenwäldern
Rothalsiger
                         unter der Rinde in faulweichem,
Düsterkäfer
                          von Pilzgeflecht durchsetztem                         Nicht relevant
(Phryganophilus
                                     Totholz
ruficollis)
                         Die Larve des Scharlachkäfers
                            lebt unter der Rinde von
Scharlachkäfer           stärkerem Totholz von Laub-,
(Cucujus                   seltener Nadelhölzern und                            Nicht relevant
cinnaberinus)                  benötigt dabei eine
                         ausreichende Durchfeuchtung
                                   des Holzes
Mollusken (3 Arten)
Alle Arten
                                          -                                     Nicht relevant

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                                                 Stand 03-2021

                                                                    Relevanz für eine Untersuchung im
Tier- / Pflanzenart     Vorkommen (BfN1 Abfrage                Projektgebiet B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und
                        Internet Dezember 2019)                                Energiepark“
Europäische Vogelarten

                                                                 Habitate im Bereich von Halb-Offenland-
                                                                  sowie Gehölzflächen pot. vorhanden
Alle Arten                                -                        Aufgrund der Kleinflächigkeit bzw.
                                                                       anthropogenen Vorprägung
                                                                    Untersuchung mit 6 Begehungen
                                                                        zwischen März und Juni
Farn- und Blütenpflanzen (28 Arten)
                                                                   Pflanzenarten nicht im Bereich des B-
Alle Arten                                -                               Plangebiets vorhanden.

Faunistische Untersuchungen erfolgten somit für die Artengruppen der Brutvögel, Amphibien
und Zauneidechse. Weiterhin wurde eine Kontrolle der Vorhabenflächen auf mögliche
Futterpflanzen der Nachtfalterart Nachtkerzenschwärmer vorgenommen. Für die
Artengruppen der Fledermäuse und Holzkäfer erfolgte aktuell im Januar 2021 im Bereich von
älteren zu fällenden Bäumen eine Bewertung vom Boden aus. Die Ergebnisse werden in
Kapitel 4 wiedergegeben. Bei baulichen Veränderungen der Gebäudeflächen im Baugebiet 1
sind weitere Voruntersuchungen für Fledermäuse notwendig.
Die Lage der einzelnen Untersuchungsflächen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

4         Faunistische Untersuchungen 2019 / 2021

4.1       Brutvögel
Methodik
Untersuchungsraum
Das Untersuchungsgebiet im Bereich der Kläranlage Neuruppin wurde nach den Vorgaben
der Revierkartierungsmethode2 und den Angaben aus SÜDBECK et al. (2005)3 mehrmals
begangen. Die Größe des Untersuchungsgebietes (UG) nahm ca. 8 ha ein.
Untersuchungsumfang 2019
Das Gesamtgebiet wurde 2019 zu folgenden 6 Terminen begangen:
21.03.2019, 08.30 – 10.00 Uhr                 Brutvogelkartierung
29.03.2019, 19.30 – 20.30 Uhr                 Abendkontrolle Eulenarten
17.04.2019, 06.45 – 08.30 Uhr                 Brutvogelkartierung
09.05.2019, 06.30 – 08.00 Uhr                 Brutvogelkartierung
23.05.2019, 06.00 – 07.30 Uhr                 Brutvogelkartierung
27.06.2019, 07.30 – 09.00 Uhr                 Brutvogelkartierung

Bei den Morgenkartierungen wurde auf das Verhören der Gesänge sowie auf
Sichtbeobachtungen von revier- und brutanzeigendem Verhalten der Vögel geachtet. Als

2 BIBBY, COLIN J. (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Neumann.

Radebeul.
3   Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell.

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potentielle Brutvögel, d.h. Individuen, die voraussichtlich im angetroffenen Raum zur Brut
schreiten, wurden gewertet, wenn zumindest eine der folgenden Verhaltensweisen der Vögel
registriert wurde:
            •      zweimalige Feststellung eines singenden Männchens an einem Ort
            •      Warnverhalten
            •      Futter- / Nistmaterialtragende Alttiere
            •      Befliegen eines Nestes / Höhle
            •      gesehene Jungvögel

Weiterhin wurden Arten, bei denen die angegebenen Kriterien nicht beobachtet werden
konnten, die sich aber am geeigneten Brutort aufhielten, als Brutzeitfeststellung gewertet.
Bei der Abend- / Nachtbegehung erfolgte im Bereich der Waldflächen eine Prüfung auf eine
Besiedlung von Eulenarten wie Waldohreule oder Waldkauz. Ein Nachweis gelang hier nicht.

Wetterbedingungen
Datum                     Uhrzeit                    Wetter

21.03.2019                08.30 – 10.00 Uhr          Heiter, leicht bewölkt, 11 °C, kein
                                                     Wind
29.03.2019                19.30 – 20.30 Uhr          Heiter, klar, 10 °C, kein Wind

17.04.2019                06.45 – 08.30 Uhr          Sonne, 2,5 - 8 °C, kein Wind

09.05.2019                06.30 – 08.00 Uhr          Bedeckt, heiter, 12 °C, schwacher
                                                     Wind
23.05.2019                07.00 – 08.30 Uhr          Bedeckt, sonnig 12 - 17 °C, Wind
                                                     schwach
27.06.2019                07.30 – 09.00 Uhr          Sonne, Wolken, 14-16 °C, Wind 2-
                                                     3 (NW)

Ergebnisse
Im Weiteren erfolgt die tabellarische Auflistung aller 2019 festgestellten Vogelarten. Es
werden sowohl die potentiell brütenden als auch die lediglich zur Nahrungssuche das Gebiet
nutzenden Arten benannt.
In der folgenden Tabelle 3 wird neben den Artnamen, dem Artkürzel sowie dem Status der
Vogelart eine Zuordnung zu den europäischen Schutzkategorien der EU-
Vogelschutzrichtlinie, Anhang I4 vorgenommen. Des Weiteren erfolgt ein Abgleich der
vorgefundenen Arten mit den Angaben der Bundesartenschutzverordnung5 und der Roten
Liste des Bundeslandes Brandenburg6.
Arten, die durch das geplante Vorhaben potentiell betroffen sein können, werden farblich
hervorgehoben. Auf diese wird in der Folge separat eingegangen.
Eine grafische Darstellung der Untersuchungsergebnisse stellt Anlage 1 heraus.

4 Richtlinie des Rates vom 02.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

(79/409/EWG).
5   Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (16.05.2005).
6    Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008. Naturschutz und
     Landschaftspflege in Brandenburg. Heft 4, 2008.

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                                              Stand 03-2021

Legende Tabelle 3:
EU-VR Anhang I         EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), Anhang I
BArtSchV               Bundesartenschutzverordnung + streng geschützte Arten
RL-Bbg                 Rote Liste Brandenburg 2019 (2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =
                       Vorwarnliste)
B                      Gesangsrevier / Brutvogel
BZF                    Brutzeitfeststellung
NG                     Nahrungsgast
Dz.                    durchziehend
Rev.                   Brutrevier
sM / rM                singendes / rufendes Männchen

          Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin      16
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                                                             Stand 03-2021

Tabelle 3:      Brutvogelarten B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ (2019)
Art - deutsch             Art - wissenschaftlich               Status      Kürzel in Eintrag EU-      BArtSchV        RL-Brbg.     Bemerkung
                                                                UG          Karte        VR                            (2019)
                                                                                      Anhang I
Stockente                    Anas platyrhynchos                  B           Sto                                                   NG im untersuchten Graben
Ringeltaube                  Columba palumbus                    B            Rt                                                   1 sM Waldflächen südlich Baugebiet 3;
                                                                                                                                   1 sM östlich an Baugebiet 4
                                                                                                                                   angrenzend
Wendehals                    Jynx torquilla                      BZF         Wh                            +               2       Am 17.04. 1 rM südwestlich an UG
                                                                                                                                   angrenzend;    keine      weiteren
                                                                                                                                   Nachweise
Grünspecht                   Picus viridis                       BZF         Gsp                           +                       1 Rev. im Westen des B-Plangebiets
                                                                                                                                   bzw.     in  den     angrenzenden
                                                                                                                                   Waldflächen
Buntspecht                   Dendrocopos major                   B           Bsp                                                   1 Rev. im Westen des B-Plangebiets
                                                                                                                                   bzw.     in   den    angrenzenden
                                                                                                                                   Waldflächen; 1 weiteres Rev. im
                                                                                                                                   Baugebiet 4
Heidelerche                  Lullula arborea                     B           Hei            x              +                       1 Rev. / sM außerhalb B-Plangebiet
                                                                                                                                   westl. an das Baugebiet 7 angrenzend;
                                                                                                                                   Gesangsrevier noch weiter nach
                                                                                                                                   Norden außerhalb UG reichend
Bachstelze                   Motacilla alba                      B, NG       Bst                                                   1 Rev. in Baugebiet 7; 1 weiteres Rev.
                                                                                                                                   bei Wohngebäude / Nebengebäuden
                                                                                                                                   (Baugebiet    1);   nahrungssuchend
                                                                                                                                   Baugebiet 8
Zaunkönig                    Troglodytes troglodytes             B            Zk                                                   Häufig in unterholzreichen Wald- und
                                                                                                                                   Gehölzflächen;
                                                                                                                                   1 Rev. im Bereich des Holzlagers
                                                                                                                                   östlicher Teil des Baugebiets 7
                                                                                                                                   1 Rev. im Bereich von Waldflächen in
                                                                                                                                   Baugebiet 4
Heckenbraunelle              Prunella modularis                  B            He                                                   1 Rev. im Bereich des Holzlagers
                                                                                                                                   östlicher Teil des Baugebiets 7

                                         Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin                                       17
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                                                    Stand 03-2021

Art - deutsch     Art - wissenschaftlich              Status      Kürzel in Eintrag EU-      BArtSchV        RL-Brbg.     Bemerkung
                                                       UG          Karte        VR                            (2019)
                                                                             Anhang I
Rotkehlchen         Erithacus rubecula                  B            Ro                                                   Häufig in unterholzreichen Wald- und
                                                                                                                          Gehölzflächen
                                                                                                                          1 Rev. im Bereich von Waldflächen in
                                                                                                                          Baugebiet 4
                                                                                                                          1 sM in feuchten Gebüschflächen in
                                                                                                                          Baugebiet 3
Nachtigall          Luscinia megarhyhnos                B            Na                                                   1 sM in feuchten Gebüschflächen in
                                                                                                                          Baugebiet 3
Schwarzkehlchen     Saxicola rubicola                   B            Sk                                                   1 Rev. nördliches Baugebiet 7
Hausrotschwanz      Phoenicurus ochruros                B           Hrs                                                   1 Rev. im Bereich der Kläranlage
Amsel               Turdus merula                       B           Am                                                    Häufig in unterholzreichen Wald- und
                                                                                                                          Gehölzflächen;
                                                                                                                          1 Rev. im Bereich des Holzlagers
                                                                                                                          östlicher Teil des Baugebiets 7
                                                                                                                          1 Rev. im Bereich der Gartenflächen
                                                                                                                          Baugebiet 1
Singdrossel         Turdus philomelos                   B            Si                                                   1 Rev. im Bereich von Waldflächen in
                                                                                                                          Baugebiet 4
Sumpfrohrsänger     Acrocephalus palustris              Dz.         Srs                                                   Nur auf dem Durchzug rastend in
                                                                                                                          feuchten    Gebüschflächen; keine
                                                                                                                          weiteren Feststellungen
Mönchsgrasmücke     Sylvia atricapilla                  B           Mg                                                    Häufig in unterholzreichen Wald- und
                                                                                                                          Gehölzflächen;
                                                                                                                          1 sM in feuchten Gebüschflächen in
                                                                                                                          Baugebiet 3
                                                                                                                          1 sM Waldflächen südlich Baugebiet 3
Dorngrasmücke       Sylvia communis                     B            Dg                                           V       1 sM in feuchten Gebüschflächen in
                                                                                                                          Baugebiet 3
Zilpzalp            Phylloscopus collybita              B            Zi                                                   1 sM nördlich in Baugebiet 2; weiteres
                                                                                                                          Rev. in westlichen Waldflächen

                                Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin                                         18
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                                                                    Stand 03-2021

Art - deutsch      Art - wissenschaftlich             Status      Kürzel in Eintrag EU-      BArtSchV        RL-Brbg.     Bemerkung
                                                       UG          Karte        VR                            (2019)
                                                                             Anhang I
Blaumeise            Parus caeruleus                    B           Bm                                                    1 Rev. nördlich Baugebiet 5
Kohlmeise            Parus major                        B           Km                                                    1 Rev. nördlich Baugebiet 5; weiteres
                                                                                                                          Rev. in westlichen Waldflächen
Gartenbaumläufer     Certhia brachydactyla              B           Gbl                                                   1 Rev. im Bereich von Waldflächen in
                                                                                                                          Baugebiet 4; weiteres Rev. in
                                                                                                                          westlichen Waldflächen
Eichelhäher          Garrulus glandarius                B, NG        Ei                                                   1x fetsgestellt Waldflächen südlich
                                                                                                                          Baugebiet 1
Nebelkrähe           Corvus cornix                      B            Nk                                                   1 Rev. / Nest in Baumbestand südlich
                                                                                                                          Baugebiet 1
Star                 Sturnus vulgaris                   BN, B        S                                                    1 Rev. / Brutplatz in Eichenbaumreihe
                                                                                                                          östlich Baugebiet 3; weiteres Rev. in
                                                                                                                          angrenzenden Waldflächen
Buchfink             Fringilla coelebs                  B            Bu                                                   1 sM nördlich in Baugebiet 2; weitere
                                                                                                                          Rev. in westlichen / südwestlichen
                                                                                                                          Waldflächen
Grünfink            Carduelis chloris                  B            Gf                                                    1 sM in Baumreihe an Straße (südl.
                                                                                                                          Kläranlage)
Bluthänfling         Carduelis cannabina                B            Hä                                           3       1 Rev. nördl. an Baugebiet           7
                                                                                                                          angrenzend, bereits außerhalb UG
Feldsperling         Passer montanus                    B           Fsp                                                   Mehrere Rev. in Baugebiet 1
Goldammer            Emberiza citrinella                B           Ga                                                    1 Rev. in Eichenbaumreihe östl.
                                                                                                                          Baugebiet 3; weiteres Rev. bei
                                                                                                                          Kläranlage
Rohrammer            Emberiza schoeniclus               B            Ra                                                   1 Rev. nördl. an Baugebiet           7
                                                                                                                          angrenzend, bereits außerhalb UG

                                Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin                                      19
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                                               Stand 03-2021

Zusammenfassung der Tabelle 3:
Im Ergebnis der Erfassungen konnten insgesamt 31 Vogelarten innerhalb des
Untersuchungsgebietes bzw. daran angrenzend nachgewiesen werden.
Mit der Heidelerche ist 1 Art im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, wobei das
Revier außerhalb des Geltungsbereiches lag.
Mit den festgestellten Arten Wendehals, Grünspecht und Heidelerche, die in der
Bundesartenschutzverordnung als streng geschützte Art eingestuft sind, konnten 3 Arten
nachgewiesen werden. Diese Arten wurden jedoch nicht mit Brut- und Nahrungsverhalten
innerhalb des B-Plangebietes festgestellt.
In der Roten Liste Brandenburgs (2019) werden für das untersuchte Gebiet insgesamt 3
Arten (Wendehals, Bluthänfling, Dorngrasmücke) in den Kategorien 2, 3 bzw. V geführt. Die
Dorngrasmücke ist anlagenbedingt betroffen.
Für    folgende Brutvogelarten können bau-,                       betriebs-     oder      anlagenbedingte
Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden:
Ringeltaube, Buntspecht, Bachstelze, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Nachtigall,
Schwarzkehlchen, Amsel, Singdrossel, Mönchsgrasmücke, Dorngrasmücke, Zilpzalp,
Gartenbaumläufer, Buchfink, Feldsperling, Goldammer
Auf sie wird näher im Kapitel 5.2 eingegangen.

4.2     Amphibien
Methodik

Untersuchungsraum (UG)
Untersucht wurde der im westlichen Teil des B-Plangebiets liegende Graben. Weiterhin
erfolgten Kontrollen an der feuchten bis nassen Sickerstelle im südlich-zentral gelegenen
Teil des UG.

Untersuchungsumfang 2019
Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht:
        21.03.2019, 08.30 – 10.00 Uhr              Tagkontrolle der Gewässer, Aufnahme möglicher
                                                   wandernder Tiere
        29.03.2019, 19.30 – 20.30 Uhr              Abendkontrolle der Gewässer,                   Aufnahme
                                                   möglicher wandernder Tiere
        17.04.2019, 08.30 – 09.30 Uhr             Tagkontrolle der Gewässer, Kescherkontrolle
        09.05.2019, 08.00 – 09.00 Uhr             Tagkontrolle der Gewässer, Kescherkontrolle
        27.06.2019, 07.30 – 09.00 Uhr             Kontrolle der Gewässer

Wetterbedingungen
Datum                Uhrzeit                     Wetter

21.03.2019           08.30 – 10.00 Uhr           Heiter, leicht bewölkt, 11 °C, kein
                                                 Wind
29.03.2019           19.30 – 20.30 Uhr           Heiter, klar, 10°C, kein Wind

17.04.2019           08.30 – 09.30 Uhr           Sonne, 2,5 - 8 °C, kein Wind

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B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                              Stand 03-2021

Datum               Uhrzeit                     Wetter

09.05.2019          08.00 – 09.00 Uhr           Bedeckt, heiter, 12 °C, schwacher
                                                Wind
27.06.2019          07.30 – 09.00 Uhr           Sonne, Wolken, 14-16 °C, Wind 2-
                                                3 (NW)

Ergebnisse
In beiden Gewässern gelangen keine Nachweise von Amphibienarten.
Die Nassstelle zeigte stark eisenhaltiges Wasser, welches aus einer Einleitstelle herrührte.
Trotz Wasseraufkommens bis zum Juni, konnten keine Tiere festgestellt werden. Die
Wasserqualität wird hierfür als Grund angenommen.
Der Graben war nur zeitweise Wasser führend. Auch hier gelangen keine Nachweise. Als
Hauptgrund wird hier die starke Faulschlammbildung vermutet.

Abbildung 3: Nassstelle        mit      starker         Abbildung 4: Graben         im   April      2019,   ohne
Verockerung; keine Nachweise von Amphibien              Nachweis

Oberflächengewässer / Regenwasserversickerungsfläche (RVF)
In der aktuellen Fassung des B-Plans wurde ein Gewässer mit in das Plangebiet
aufgenommen. Im Untersuchungsjahr 2019 wurde er durchgehend trocken vorgefunden
(Abb. 5), so dass er nicht untersucht wurde und aufgrund der ruderalen Vegetation auch
nicht als temporäres Gewässer anzusprechen war. Aktuell wird er mit Wasser beschickt und
es hat sich eine Wasserfläche ausgebildet (vgl. Abb. 6).
Er wird als Regenwasserversickerungsfläche festgesetzt (wasserrechtliche Genehmigung für
die Einleitung von gereinigtem Wasser der Kläranlage liegt vor) und soll sich naturnah
entwickeln.
Ein Vorkommen von häufigen Amphibien kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Streng geschützte Arten werden aufgrund der Kartierergebnisse in Verbindung mit dem stark
anthropogen beeinflussten Umfeld nicht erwartet.
Aufgrund der Festsetzung als Gewässer werden artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen
für die Artengruppe gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht gesehen. Ganzjahreslebensräume
(Laich- und Winterhabitate) sind auch bei Umsetzung des B-Planverfahrens vorhanden.

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                                               Stand 03-2021

Abbildung 5:    Gewässerfläche      2019     –        Abbildung 6:     Gewässer 2021 mit Zulauf
                dauerhaft    trocken     (Foto:
                Plankontor Stadt und Land
                GmbH)

4.3    Reptilien - Zauneidechse
Methodik

Untersuchungsraum (UG)
Bei den ersten Begehungen wurden alle Flächen des B-Plangebiets hinsichtlich möglicher
Habitate beurteilt. Hierbei konnte insbesondere der nördliche bzw. westliche Abschnitt –
Baugebieter 1, 6, 7 und 8 - aufgrund der bereits vorliegenden Nutzungsweise bzw.
Ausprägung für ein Vorkommen ausgeschlossen werden.
Näher untersucht wurden dagegen geeignete Habitaflächen vorwiegend im südlich zentralen
Plangebiet. Hier sind besonnte Randflächen von Gehölzen (Baugebiet 5) bzw. besonnte
Haufwerke und Ränder von alten unbefestigten Klärbecken (Baugebieter 2, 3, 4 und z.T.
angrenzend geplante Verkehrsflächen) vorhanden.

Untersuchungsumfang 2019
Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht:
       06.04.2019, 11.45 – 13.30 Uhr               Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen
       17.04.2019, 11.45 – 13.00 Uhr               Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen
       02.08.2019, 10.00 – 11.30 Uhr               Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche
                                                   nach juv. Tieren

           Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Bechliner Weg 8, 16816 Neuruppin      22
B-Plan Nr. 66 „Stadtservice und Energiepark“ - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
                                                 Stand 03-2021

        14.09.2019, 10.30 – 12.00 Uhr                Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche
                                                     nach juv. Tieren
Wetterbedingungen
Datum                  Uhrzeit                     Wetter

06.04.2019             11.45 – 13.30 Uhr           Sonnig, 19 - 20 °C, schwacher
                                                   Wind
17.04.2019             11.45 – 13.00 Uhr           Sonnig, 16-18 °C, schwacher Wind

02.08.2019             10.00 – 11.30 Uhr           Sonnig, einzelne Wolken, 22 °C,
                                                   kein Wind
14.09.2019             10.30 – 12.00 Uhr           Sonnig, einzelne Wolken, 18-20
                                                   °C, schw. Wind

Ergebnisse
Die Nachweise gelangen im südlich zentralen Teil des B-Plangebiets im Bereich von
besonnten Böschungen, umfangreichen Haufen aus Holz, Erde und z.T. Steinen sowie im
Randbereich von Klärbecken. Festgestellt wurden die beiden Reptilienarten Wald- und
Zauneidechse. Tiere konnten bei allen vier Terminen nachgewiesen werden.
Die Nachweise sind der Tabelle 4 sowie den folgenden Abbildungen zu entnehmen.

Tabelle 4:        Nachweise von Reptilienarten
Art - deutsch        Art             -          Anzahl                  Fundort             FFH-         RL-
                     wissenschaftlich                                                      Anh. IV      Bbg.
                                                gesamt
                                                                                                       (2004)

                                                                      Böschungen
                                                                     ausgewiesene
                                                                   Grünflächen östlich
                                             10 Nachweise             Baugebiet 5
Zauneidechse         Lacerta agilis                                                            x         3
                                             (alle Termine)
                                                                      Haufwerke,
                                                                 Klärbecken Baugebiet
                                                                          3
                                                                      Böschungen
                                             4 Nachweise             ausgewiesene
Waldeidechse         Zootoca vivipara                                                          -         3
                                             (17.04.2019)          Grünflächen östlich
                                                                      Baugebiet 5

Darstellung der Einzelnachweise

Zauneidechse
06.04.2019        3 x „Rascheln“ (Haufwerke)
17.04.2019        1 ad. Männchen, 2 ad. Weibchen, 1 juv. Tier (Haufwerke, Böschungen)
02.08.2019        1 juv. Tier (altes Klärbecken)
14.09.2019        2 juv. Tiere (Haufwerke)

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Waldeidechse
17.04.2019     4 ad. Tier (Böschungen)

Fotodokumentation

Abbildung 7:   Holzablagerungen         Böschungen      Abbildung 8:     ad. Waldeidechse östlich Baugebiet
               östlich Baugebiet 5                                       5

Abbildung 9:   Waldeidechse       (17.04.2019)      -   Abbildung 10: ad. Waldeidechse (17.04.2019) -
               Großansicht                                            Detail

Abbildung 11: Böschungen Baugebiet 5                    Abbildung 12: grasbewachsene                    Haufwerke
                                                                      Baugebiet    3                /    geplante
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                                                                              Verkehrsflächen

Abbildung     13:   grasbewachsene          Haufwerke     Abbildung 14: juv. Zauneidechse grasbewachsene
                Baugebiet     3    /         geplante                    Haufwerke (17.04.2019)
                Verkehrsflächen

Abbildung 15: juv. Zauneidechse (02.08.2019) –            Abbildung     16:     juv. Zauneidechse Rand des
              Rand des Klärbeckens Baugebiet 3                                Klärbeckens Baugebiet 3 - Detail

Abbildung 17: juv. Zauneidechse Detail

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Einordnung der Ergebnisse
Es wird von einer jeweils kleineren Population der Zaun- und der Waldeidechse des B-
Plangebiets ausgegangen. Die Vorkommen konzentrierten sich auf den südlich-zentralen
Teil des B-Plangebiets zwischen den geplanten Baugebietern 3, 4 und 5 sowie im Bereich
von geplanten Verkehrsflächen.
Es wird von einer Populationsstärke bei der streng geschützten Zauneidechse von 50-100
Tieren und bei der besonders geschützten Waldeidechse von 25-50 Tieren ausgegangen.

4.4       Nachtkerzenschwärmer
Methodik
Untersuchungsraum (UG)
Im Jahr 2019 erfolgten für die Maßnahmenflächen des B-Planverfahrens 2 Begehungen zu
möglichen Futterpflanzen der Falterart. Die untersuchten Flächen umfassten alle Abschnitte
mit ruderaler Vegetation, die die artspezifischen Futterpflanzen wie Nachtkerze (Oenothera
spec.), Weidenröschen-Arten (Epilobium spec.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria)
aufweisen konnten. Der überwiegende Teil des UG mit Verkehrs-, Bebauungs- und
Waldflächen konnte hierbei ausgeschlossen werden. Lediglich im Bereich der südlichen B-
Planflächen lagen potentielle Habitate mit möglichem Vorkommen der Pflanzenarten. Hier
erfolgten nähere Untersuchungen zur Pflanzenausstattung.

Untersuchungsumfang
Die Untersuchungen erfolgten parallel zu den Begehungen der Reptilienuntersuchungen.

Ergebnisse
Auf den betreffenden Flächen konnten keine Exemplare von Nachtkerzen (Oenothera spec.)
gefunden werden. Auch weitere artspezifische Futterpflanzen wie Weidenröschen-Arten
(Epilobium spec.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria) wurden nicht nachgewiesen.
Weitergehende Erfassungen für die Falterart waren somit nicht erforderlich.

4.5       Fledermäuse – Bewertung von Fällbäumen

Untersuchungsraum / methodisches Vorgehen
Die nachfolgend beschriebenen, geplant zu fällenden Altbäume wurden einer eingehenden
Prüfung auf ein Vorkommen von Habitatelementen der Artengruppe unterzogen. Die Prüfung
erfolgte im blattlosen Zustand aktuell im Januar 2021.

Methodik Fledermäuse

Methodisches Vorgehen
Quartiere
      •   vorhandene Fällbäume wurden auf ein Vorkommen von möglichen Quartieren wie
          Höhlungen, Stammrisse untersucht; Überprüfung aller in Frage kommenden,
          erreichbaren Strukturelemente auf Fledermausspuren (Kot, Fraßreste) bzw.
          vorhandene Tiere.

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Für die Untersuchungen an den Bäumen stand eine ausziehbare Leiter, eine leuchtstarke
LED-Taschenlampe und ein beleuchteter Teleskop-Taschenspiegel zur Verfügung. Weiterhin
erfolgte eine Kontrolle von unten mittels Fernglas Zeiss 10x40.

Ergebnisse
Die näher untersuchten Bäume bzw. Habitatelemente zeigten keine potentielle Eignung als
Fortpflanzungs- und Lebensstätte. Nachfolgend wird dies kurz dokumentiert. Zur Lage der
untersuchten Bäume siehe Anlage 1.

Tabelle 5:        Ergebnisse an den pot. zu fällenden Bäumen (Datum Jan. 2021)
Bez.   Art                Durch-      Bewertung          Fotodokumentation
                          messer      Artenschutz
                           (m)

                                      Baugebiet 3
       1x                             2 Totäste,
                                      keine
       Stiel-Eiche –
 A                          0,80      Höhlungen;
       Quercus
                                      Keine
       robur
                                      artrelevanten
                                      Strukturen

       4x                             Baugebiet 2 /
                                      3
       Weiden-
 B                          50-70     Keine
       Baumgruppe
                                      artrelevanten
       Salix alba                     Strukturen

       2x                             Baugebiet 6
                                      nördl. Graben
       Stiel-Eiche –
 C                          40-50     Keine
       Quercus                        artrelevanten
       robur                          Strukturen

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Bez.      Art                Durch-      Bewertung          Fotodokumentation
                             messer      Artenschutz
                              (m)

          1x                             Baugebiet 3
 D        Gem. Kiefer –         65       Keine
          Pinus                          artreleva nten
          sylvestris                     Strukturen

4.6       Xylobionte Holzkäfer – Bewertung von Fällbäumen

Methodisches Vorgehen Eremit
      •   Nachweis eines möglichen Brutbaumes (Bäume mit Höhlen od. Rissen) über Reste
          (Kotpillen, Ektoskelettreste) am Stammfuß alter Bäume (Eichen, Linden, Buchen,
          Weiden), ganzjährig möglich
      •   Untersuchung eines vorhandenen möglichen Mulmkörpers auf Larven (ganzjährig)

Methodisches Vorgehen Heldbock
      •   Erfassung geeigneter Eichen-Brutbäume und Erkennung besiedelter Bäume zur
          unbelaubten Jahreszeit durch Feststellung der Schlupflöcher und Fraßgänge.
      •   Bei Eichen mit frischem Mulmauswurf sind zur Feststellung von Imagines im Zeitraum
          Mai – Juli mindestens 5 Begehungen abends bzw. nachts durchzuführen
          (Temperatur > 18 Grad, hohe relative Luftfeuchte).
      •   Pro Gebiet ist an ausgewählten Bäumen die Anzahl der Schlupflöcher vor und nach
          der Flugzeit auszuzählen.

Untersuchungsumfang 2021
Die Bäume wurden zu den o.g. Terminen der Baumkontrolle für Fledermäuse mit untersucht.

Ergebnisse Eremit / Heldbock
An den zu fällenden Bäumen konnten zu den Terminen keine Habitatelemente oder Tiere
bzw. Reste von ihnen festgestellt werden.
Ein Mulmkörper, Bohrlöcher / Fraßgänge oder Schlupflöcher waren an allen Bäumen nicht
erkennbar.

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5       Artenschutzprüfung
In § 44 Abs. 5 BNatSchG wird der Anwendungsbereich der Verbotstatbestände für nach § 15
BNatSchG zugelassene Eingriffe sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
zulässige Vorhaben im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 auf europäische Vogelarten und Arten
des Anhangs IV FFH-RL begrenzt.
In den folgenden Kapiteln werden die innerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellten
streng geschützten Tierarten hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen des Vorhabens
bewertet.

5.1     Arten nach FFH-Richtlinie, Anhang IV

5.1.1 Amphibien
Gemäß des Anhangs IV der FFH - RL sind die folgenden neun angeführten Amphibienarten
mit Vorkommen in Brandenburg zu berücksichtigen.

Tabelle 6:        Amphibienarten gem. Anhang IV FFH-RL

Amphibienart            Vorkommen, Lebensraum (BfN 2015)                                    Nachweis 2019

                             besiedeln ein breites Spektrum an stehenden,
Rotbauchunke                pflanzenreichen und besonnten Gewässern, wie
(Bombina                       Feldsölle, Teiche oder Druckwassertümpel                     Kein Nachweis
bombina)                  (Qualmwasser) und Überschwemmungsflächen in den
                                               Flussauen
                           Oft in Sand- und Kiesgruben; Laichgewässer u.a. in
Kreuzkröte                    unbewachsenen und voll besonnten Pfützen,
(Bufo calamita)                                                                             Kein Nachweis
                          Fahrspuren und andere nur zeitweilig wasserführende
                                                Tümpel.
                           offene, trockenwarme Lebensräume mit grabbaren,
Wechselkröte             unbewachsenen Böden. Zur Fortpflanzung nutzt sie gut
(Bufo viridis)            besonnte, nicht oder kaum mit Pflanzen bewachsene                 Kein Nachweis
                         Laichgewässer mit längerer Wasserführung und flachen
                                                 Ufern.
                        Wasserlebensraum: Fischfreie, besonnte Kleingewässer
                        (Tümpel, Weiher, Druck-/Qualmwasserbereiche, Bracks,
                          Flutmulden und Altwässer in Fluss- und Bachauen,
                           zeitweilig überschwemmte Grünlandsenken, auch
Laubfrosch
                                       Gewässer in Abbaugruben                              Kein Nachweis
(Hyla arborea)
                            Landlebensraum: Gehölzstreifen, Röhrichte und
                          gewässerbegleitende Hochstaudenfluren als Sitz- und
                            Rufwarten außerhalb der Paarungszeit sowie als
                                       Biotopverbundstrukturen
Knoblauchkröte                 typischer Kulturfolger; besiedelt überwiegend
(Pelobates fuscus)                                                                          Kein Nachweis
                              landwirtschaftlich genutzte Gebiete im Tiefland
                          bevorzugt Gebiete mit hohem Grundwasserstand oder
Moorfrosch                 staunasse Flächen. Sein Lebensraum sind die Nass-
(Rana arvalis)                                                                              Kein Nachweis
                          und Feuchtwiesen, Zwischen- und Niedermoore sowie
                                        Erlen- und Birkenbrüche.
                           Er lebt bevorzugt in trockenen, lichten, krautreichen
Springfrosch              Laub- und Laubmischwäldern, die ein ausreichendes
(Rana dalmatina)                                                                            Kein Nachweis
                         Angebot an Laichgewässern aufweisen. Diese befinden
                           sich im Wald oder in Waldnähe und sind zumindest

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