Aufnahme des regulären Schulbetriebes zum 17.08.2020 Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern
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Aufnahme des regulären Schulbetriebes zum 17.08.2020 Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern Der Regelbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler im regulären Klassenverband wird ab dem 17. August 2020 für alle Jahrgänge der hessischen Schulen wiederaufgenommen und die Stundentafel in der aktuell gültigen Fassung umgesetzt. Der Unterricht findet mit der üblichen Klassenstärke statt. Am Montag, den 17. August 2020, beginnt der Unterricht an der Langenbergschule für die Jahrgänge 6 und 7 um 7.50 Uhr. Für die Jahrgänge 8, 9 und 10 beginnt der Unterricht um 8.40 Uhr. Der Unterricht endet für alle Klassen um 12.00 Uhr. Am Dienstag, den 18. August 2020, findet die Einschulungsfeier für die neuen Schüler der 5. Klassen statt. Die Hauptschulklasse 5a beginnt um 8.30 Uhr, die Realschulklasse 5b um 9.15 Uhr und die Realschulklasse 5c um 10.00 Uhr. Auch an diesem Tag endet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler um 12.00 Uhr. In der gesamten ersten Woche bieten wir für die Kinder in den Ganztagsklassen bei Bedarf eine Betreuung bis 16.00 Uhr (ohne Mittagessen) an. Ab der zweiten Schulwoche wird dann für alle Schülerinnen und Schüler der Ganztagsklassen ein Mittagessen in der Mena bereitgestellt. Grundsätzlich ist auch weiterhin im regulären Schul- und Unterrichtsbetrieb auf die Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln zu achten. Taktgeber aller weiteren Entscheidungen bleibt allerdings das Infektionsgeschehen. Entscheidend wird deshalb auch weiterhin sein, dass die Fallzahlen beherrschbar bleiben und neue Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden können. In Abhängigkeit von der Infektionslage können die damit verbundenen Einschränkungen des Regelbetriebs unterschiedlich weitreichend sein. Neben dem zunächst vorgesehenen Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen sind auch ein Vollbetrieb bei Lerngruppenkonstanz, eine Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht mit reduzierten Gruppengrößen bis 15 Schülerinnen und Schülern und schließlich auch der Verzicht auf Präsenzunterricht und die vollständige Umstellung auf Fernunterricht bei schulbezogenen, regionalen oder gar landesweiten Schulschließungen denkbar. Der Regelbetrieb beginnt unter folgenden Bedingungen: Das Mindestabstandsgebot in den Unterrichtsräumen ist aufgehoben. Das Abstandsgebot von 1,5 m gilt aber weiterhin außerhalb der Unterrichtsräume im gesamten Schulgebäude und dem gesamten Schulgelände. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts ist zunächst nicht verpflichtend. Die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, besteht allerdings im gesamten Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume und dem gesamten Schulgelände.
Die Schulleitung und aufsichtführende Lehrkräfte können darüber hinaus zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichten, wenn die Abstandsregel nicht eingehalten wird oder in besonderen Situationen nicht eingehalten werden kann. Die Kontakte der Schülerinnen und Schüler sollten sich auf die eigene Klasse beschränken. Dies gilt auch für die Pausen. Jede Durchmischung mit anderen Lerngruppen sind zu vermeiden, soweit dies unter den jeweiligen Unterrichtsbedingungen möglich ist. Bitte beachten Sie auch die folgenden ergänzenden Hinweise: Hygiene Ein sorgsamer Umgang mit der Gesundheit aller Beteiligten ist oberstes Ziel. Wo immer möglich, sollte bei schulbezogenen Veranstaltungen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Weitere grundlegende Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten • eine sorgfältige Händehygiene, • die Vermeidung körperlicher Kontakte wie Umarmungen und Händeschütteln und, wo immer dies möglich ist, die Wahrung eines angemessenen Abstandes, wie er auch in Alltagssituationen gilt; • Einhalten der Husten- und Niesetikette, • regelmäßiges und ausreichendes Lüften der Unterrichtsräume, • die gründliche und regelmäßige Reinigung im Schulgebäude. Zum Wohl und Schutz der gesamten Schulgemeinde bitten wir alle um diszipliniertes Verhalten und um konsequentes Einhalten der Regelungen. Wer die Hygieneregeln nicht beachtet, wird vom Unterricht ausgeschlossen. Bitte die entsprechenden Verhaltensmaßnahmen auch auf dem Schulweg beachten. Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht. Die Masken sollten unbedingt bereits im Wartebereich an den Bushaltestellen und am Bahnhof getragen werden. Umgang mit Verdachtsfällen Grundsätzlich wird die Verwendung der Corona-Warn-App empfohlen. Die Verwendung ist freiwillig und kann nicht angeordnet werden. Personen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, dürfen die Schule nicht betreten. Bei Auftreten solcher Symptome während der Unterrichtszeit werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler in einem separaten Raum isoliert. Die Sorgeberechtigten werden informiert und es wird empfohlen, mit dem behandelnden Kinderarzt, dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 Kontakt aufzunehmen. Bei Auftreten oder bei Verdacht auf eine SARS CoV-2-Erkrankung ist sofort die Schule zu informieren. Diese wird das Staatliche Schulamt unverzüglich in Kenntnis setzen. Weitere Maßnahmen sind in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu treffen.
Die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler darf erst wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, wenn die Bescheinigung eines Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, die bestätigt, dass die Schülerin oder der Schüler untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde. Befreiung vom Präsenzunterricht Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes im Sinne der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus möglich. Das ärztliche Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen im vorgenannten Sinne die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben. Für Schülerinnen und Schüler, die aus o.g. Gründen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, erfolgt – soweit erforderlich – eine Ausstattung mit Digitalgeräten, die es ihnen ermöglicht, durch entsprechende Zuschaltung von zuhause aus am Unterricht gemeinsam mit ihrem Klassen- bzw. Kursverband teilnehmen zu können. In diesem Fall gelten die Grundsätze der Leistungsbewertung gemäß § 73 des Hessischen Schulgesetzes. Beschulung außerhalb des Präsenzunterrichts Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzbetrieb nicht teilnehmen, haben ihrer Pflicht zur Teilnahme an schulischen Lehrangeboten im Rahmen häuslicher Lernsituationen nachzukommen. a.) Einsatz von Videokonferenzsystemen Zu diesem Zweck kann eine Zuschaltung einzelner Schülerinnen und Schüler per Videokonferenzsystem erfolgen. Die Zuschaltung ist nur dann möglich, wenn die Eltern sowie zusätzlich die Schülerinnen und Schüler selbst, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind, zugestimmt haben. Aus Nachweisgründen sollte die Einwilligung möglichst in schriftlicher Form erfolgen. Die anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe sowie ihre Eltern sind darüber zu informieren, dass eine Videoübertragung stattfindet, und es bedarf auch ihrer schriftlichen Einwilligung. Mustervorlagen für die Einwilligung werden im Bedarfsfall bereitgestellt. Die Nutzung aller gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme ist übergangsweise an Schulen freigegeben. Bitte melden Sie sich, falls Sie zu Hause nicht über einen PC oder ein Tablet für diese Zwecke verfügen. b.) Andere Gestaltungsoptionen Alle relevanten Unterrichts- und Übungsmaterialien können postalisch oder digital versandt werden. Darüber hinaus stehen Lehrkräfte einzelnen Schülerinnen oder Schülern in individuell festgelegten Besprechungs- und Beratungszeiten zur Klärung von inhaltlichen Fragen, Austausch von Unterrichtsmaterialien und Übungen zur Verfügung. Sie können in der Schule vor Ort, telefonisch oder via Internet digital stattfinden.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer individuellen ärztlichen Bewertung im Falle einer Erkrankung dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können grundsätzlich auch vor Ort im Präsenzunterricht in bestehenden Lerngruppen beschult werden, wenn besondere Hygienemaßnahmen (insbesondere die Abstandsregelung) für diese vorhanden sind bzw. organisiert werden können. Auf diesen Grundlagen ist eine Leistungsbewertung für die betreffenden Schülerinnen und Schüler zulässig. Hierfür sind auch besondere Formen der Leistungsfeststellung vorzusehen, etwa in der Vereinbarung einer Präsenzzeit in der Schule ohne Lerngruppe, nur mit der Lehrkraft. In diesem Rahmen könnte auch eine Klassenarbeit geschrieben werden. Klassenfahrten Mehrtägige Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bleiben zunächst bis einschließlich Januar 2021 ausgesetzt. Durchführung von Betriebspraktika Betriebspraktika sollen grundsätzlich nach den Herbstferien wieder durchgeführt werden. Zentrale Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Haupt-und Realschule Die Projekt-und Präsentationsprüfungen sowie die zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen finden wie gewohnt statt. Kommunikation Folgende Einzelaspekte der Kommunikation sind zu regeln, damit wirkungsvolle Lernprozesse auch außerhalb des Präsenzunterrichts abgesichert werden: • Als Kommunikationsweg zur Übermittlung von Informationen und Materialien von der Schule an die Elternhäuser und die Schülerinnen und Schüler verwendet die Langenbergschule standardmäßig die Teams App. Alle Schülerinnen und Schüler werden in den ersten Wochen in die Nutzung dieser App eingewiesen. • Bitte verabreden Sie Sprechzeiten zur Sicherstellung der telefonischen oder persönlichen Erreichbarkeit mit den zuständigen Lehrkräften. • weitere Kontaktmöglichkeiten zu anderen Ansprechpartnerinnen und -partnern wie z. B. zur Schulsozialarbeit und auch zur Schulleitung entnehmen Sie bitte der Homepage www.langenbergschule-birkenau.de oder Sie melden sich telefonisch direkt im Sekretariat unter der Rufnummer 06201 391390. Ganztags- und Mensabetrieb Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder grundsätzlich möglich. Deshalb bieten wir ab der zweiten Schulwoche für unsere Ganztagsklassen ein Mittagessen an. Ob dieses Angebot für weitere Schülerinnen und Schüler später ausgeweitet werden kann, werden wir von den Erfahrungen der ersten Wochen abhängig machen. Fächer und Unterricht
Grundsätzlich werden alle Fächer, die in der Stundentafel vorgesehen sind, auch wieder unterrichtet. Für einige Fächer wie z.B. Sport, Musik oder Hauswirtschaft gelten aber besondere Regelungen. Diese werden die Fachlehrkräfte in den ersten Unterrichtsstunden mit den Schülerinnen und Schülern besprechen. Mit diesen Regelungen möchten wir dazu beitragen, die so wichtige Bildung der Kinder und Jugendlichen im größtmöglichen Umfang zu unterstützen und gleichzeitig die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Dies hat im letzten Schuljahr dank des sehr disziplinierten Verhaltens der Schülerinnen und Schüler und dank Ihrer aller Unterstützung sehr gut funktioniert. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass auch in Zukunft alle Schülerinnen und Schüler weiter gern zur Langenbergschule kommen und Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder mit einem guten Gefühl zur Langenbergschule schicken können. Mit freundlichen Grüßen Bernd Brieskorn Schulleiter
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