Aus der Arbeit des Gemeinderats Gemeinderatssitzung vom 11. April 2019 1. Fragestunde
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Aus der Arbeit des Gemeinderats Gemeinderatssitzung vom 11. April 2019 1. Fragestunde In der letzten Gemeinderatssitzung haben insgesamt fünf Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt, Fragen von allgemeinem Interesse an Bürgermeister Vierling zu stellen. Ein Bürger erkundigte sich, ob es zutreffend ist, dass der Edeka-Markt am Stettenfels in der Siegfried-Levi-Straße in Untergruppenbach schließt und wenn ja, ob eine Ersatzversorgung vorgesehen ist. Bürgermeister Vierling teilte hierzu mit, dass der Gemeindeverwaltung zugetragen wurde, dass der Markt voraussichtlich schließen wird. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass der neue Edeka-Markt in Untergruppenbach in Kürze genehmigt wird und evtl. eine Übergangslösung durch den künftigen Betreiber des neuen Edeka-Marktes geprüft wird. Ein weiterer Bürger teilte mit, dass die Parksituation in der Ortsdurchfahrt von Oberheinriet im Bereich der alten Schule zu wünschen übrig lässt. Dort wird im Kurvenbereich geparkt. Der Vorsitzende gab hierzu bekannt, dass die Gemeinde derzeit leider keinen gemeindlichen Vollzugsdienst hat. Kontrollen sind aber auch vom Ordnungsamt möglich und diese werden durchgeführt. Ein weiterer Bürger erkundigte sich nach dem neuen Standort des Recyclinghofs. Ursprünglich war geplant, diesen hinter der Aral-Tankstelle zu errichten. Bürgermeister Vierling teilte hierzu mit, dass das Budget des Landratsamts für diesen Standort nicht ausreicht und die Gemeinde einen neuen Standort oben an der Autobahn favorisiert. Hier laufen derzeit Abstimmungsgespräche sowohl mit dem Landratsamt als auch mit dem Regierungspräsidium im Hinblick auf die Erweiterung des dortigen Park- und Ride-Platzes. Zwei weitere Bürgerinnen sprachen sich dafür aus, bezüglich der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2019/2020 in der heutigen Sitzung noch keine vollendeten Tatsachen zu schaffen. Hier sollte man sich nochmals an einem Runden Tisch zusammensetzen und nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Bürgermeister Vierling wies darauf hin, dass sich der Gemeinderat beim Tagesordnungspunkt 5 ausführlich mit der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung beschäftigen wird und zunächst zugewartet werden soll zu welchem Ergebnis das Gremium hierbei kommt. 2. Gemeindehaushalt 2019 einschließlich Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung - Beschlussfassung Bürgermeister Vierling führte hierzu aus, dass nach der Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss die Gemeinde heute den ersten Haushalt nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht verabschieden wird. Wie bereits angekündigt, hat die Verwaltung nach der Einbringung des Haushalts ein Abstimmungsgespräch mit der Kommunalaufsicht des Landratsamts geführt. Dieses Gespräch verlief sehr positiv und das Team der Kämmerei wurde sehr gelobt. Einen Änderungswunsch gab es seitens der Genehmigungsbehörde. Bislang war geplant, die Abschreibungen im Nachtragshaushalt mit der tatsächlichen Höhe zu veranschlagen und deshalb im Haushalt zu neutralisieren.
Weitere Änderungen waren nicht notwendig, weshalb die einzelnen Projekte nicht neu vorgestellt wurden, sondern die Fraktionen direkt um ihre Haushaltsreden und die Zustimmung zum Haushalt gebeten wurden. Für die UWG-Fraktion nahm Gemeinderat Hermann Steiner, für die CDU-Bürgerliste Frau Lopetra Möhle und für die SPD-Fraktion Frau Ellen Mangatter abschließend zum Haushaltsplan Stellung. Nach den Haushaltsreden beschloss der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 sowie den Wirtschaftsplan für den Wasserversorgungsbetrieb 2019. 3. Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes Bürgermeister Vierling informierte den Gemeinderat, dass bei der Berechnung der Gebühren die Gemeinde nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes auch eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals vornehmen muss. Bei der Festlegung des Zinssatzes hat der Gemeinderat einen Beurteilungsspielraum, der jedoch die Zinsentwicklung mehrerer Zinsperioden und die absehbare Zinsentwicklung wiederspiegeln muss. Letztmals wurde der kalkulatorische Zinssatz im Jahre 1996 auf 6 % festgelegt. Seither sind jedoch die Kapitalmarktzinsen deutlich gesunken, weshalb die Gemeindeprüfungsanstalt eine Anpassung empfohlen hat. Aufgrund der in den letzten zehn Jahren tatsächlich bezahlten Fremdkapitalzinsen schlug die Verwaltung vor, den kalkulatorischen Zinssatz auf 3,5 % festzulegen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat diesen Zinssatz. 4. Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2019/2020 Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Gesamtleiterin der Kindergärten in Unterheinriet, Frau Polosek und erläuterte dem Gremium, das einmal im Jahr der Gemeinderat über die Bedarfsplanung berät. Ziel der Bedarfsplanung ist es, die Betreuungsbedarfe mit den Angeboten der Gemeinde abzugleichen und notwendige Maßnahmen einzuleiten, um den Bedarf zu decken. Kaum ein anderer Bereich hat sich in den letzten Jahren so dynamisch entwickelt, wie der Kita-Bereich. Auch hier in Untergruppenbach wurden in den letzten Monaten zahlreiche Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die zu einer Verbesserung der Betreuungssituation beitragen. Zum 01.01.2019 wurden in den Kita-Einrichtungen Hauswirtschaftskräfte eingestellt, um das pädagogische Personal zu entlasten. In der Kita Kelterstraße wurde das Dach und die Fassade saniert. Im heute verabschiedeten Haushaltsplan sind weitere Mittel für die Sanierung im Innenbereich (Decken/Böden/Wände) veranschlagt. Durch die Trennung der Schulkindbetreuung von Kita- und Schulkindbereich mit der Schaffung zusätzlicher Räume wurden weitere Betreuungsplätze geschaffen.
In der Januarsitzung wurde beschlossen, in Untergruppenbach eine Waldkita einzurichten. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Der Bauwagen ist bestellt und das Baugesuch eingereicht. Nach derzeitigem Stand plant die Gemeinde, im September 2019 den Betrieb aufnehmen zu können. Der Bürgermeister führte aus, dass diese Maßnahmen zeigen, dass der Gemeinde der Bereich Bildung und Betreuung sehr wichtig ist. Zu den Kinderzahlen gab der Vorsitzende bekannt, dass in der Sitzungsvorlage sehr ausführlich dargelegt ist, wie sich die Kinderzahlen und die Nachfrage entwickelt hat. Insgesamt kann festgestellt werden, dass derzeit 290 Kinder in unseren Einrichtungen betreut werden, was ganz knapp unter dem Wert des Vorjahres liegt. Allerdings zeigen die Zahlen auch, dass die Geburtenzahlen in unserer Gemeinde erfreulicherweise im vergangenen Jahr auf ein Rekordniveau gestiegen sind. Allein in Untergruppenbach sind es 25 Geburten mehr als im Vorjahr. Diese Kinder werden in den nächsten Jahren bei der Gemeinde in den Einrichtungen ankommen. Außerdem werden auch weitere Baugebiete einen erhöhten Bedarf nach sich ziehen. Bei über fünf Hektar Bauland ist mit rund 25 zusätzlichen Kindern zu rechnen. Auch die Betreuungsquote wird in den nächsten Jahren deutlich steigen. Somit kann festgehalten werden, dass die Gemeinde hier in den nächsten Jahren noch Hausaufgaben zu machen hat. Zwar konnten bislang alle Familien mit entsprechenden Kita-Plätzen versorgt werden, dennoch ist die Gemeinde mit ihren Plätzen am Limit und es werden hier weitere Plätze geschaffen werden müssen. Auf den U3-Bereich bezogen sind in der Gesamtgemeinde ausreichend Krippenplätze vorhanden. In Untergruppenbach sind diese ausgeschöpft, in Unterheinriet ist noch ein Puffer vorhanden. Weitere Maßnahmen wie zum Beispiel eine Altersmischung von zwei bis sechs oder eine zusätzliche Kleingruppe in der Kita Falkenstraße könnten kurzfristig eine Entlastung bringen. Auch die Ü3-Plätze sind sehr gut nachgefragt. Hier werden durch die Wald-Kita 20 zusätzliche Plätze geschaffen, was zu einer Entspannung der Platzsituation beiträgt. Zur Umstrukturierung in Unterheinriet führt der Bürgermeister folgendes aus: In Unterheinriet sind die Halbtags-Betreuungsplätze knapp. Vor allem in der Kelterstraße ist ein Mehrbedarf erkennbar, was einen Handlungsbedarf auslöst. Nach der Trennung der altersgemischten Gruppe ist daher eine Umstrukturierung im Ü3- Bereich sinnvoll. Angedacht ist, dass in der Kita Kelterstraße alle Halbtagskinder und in der Eberhard-Schweizer-Grundschule-Kita alle Ganztageskinder betreut werden. Bislang gibt es in beiden Einrichtungen sowohl Ganztages- als auch Halbtagesangebote. Dies führt dazu, dass zum Beispiel am Nachmittag in der Kita Kelterstraße nur wenige Kinder betreut werden. In der Kelterstraße sind zum Beispiel derzeit sieben Ganztageskinder
angemeldet. Durch die Kombi-Modelle sind an manchen Nachmittagen weniger als vier Kinder anwesend. Diese Trennung würde einerseits die notwendigen Kita-Plätze schaffen und darüber hinaus auch eine optimale Personaleinsatzplanung und Raumnutzung ermöglichen. Natürlich hätte dies auch Konsequenzen für einige Familien und auch Veränderungen für das Personal. Die sieben Ganztageskinder, die bislang in der Kita Kelterstraße betreut werden, müssten in die Eberhard-Schweizer-Grundschule-Kita wechseln und vier Kinder, die in der Eberhard-Schweizer-Grundschule-Kita betreut werden, müssten in die Kita Kelterstraße wechseln. Diese Überlegungen hat die Gemeindeverwaltung am 1. April 2019 mit dem pädagogischen Personal der Einrichtungen kommuniziert und am 4. April 2019 wurden die Elternbeiräte informiert. Der Elternbeirat sieht die Notwendigkeit der Maßnahme. Gerade gestern hat der Bürgermeister nochmals mit der Gesamtelternbeiratsvorsitzenden Frau Niederbracht telefoniert. Auch sie hat Verständnis für die Notwendigkeit der organisatorischen Änderung. Nichtsdestotrotz haben den Bürgermeister in den letzten Tagen zahlreiche E-Mails und Anrufe von den betroffenen Eltern erreicht. Hier besteht der große Wunsch nach einer gemeinsamen Elterninformationsveranstaltung. Ebenfalls wurde mehrfach die Bitte an die Verwaltung herangetragen, eine Übergangslösung zu finden, dass die Kinder die Einrichtung nicht wechseln müssen. Der Vorschlag des Bürgermeisters war, dass die organisatorische Änderung beschlossen wird und die Verwaltung dann ermächtigt wird, nach dem Gespräch zu entscheiden, ob die Änderung gleich oder mit einer einjährigen Übergangsfrist umgesetzt wird. Eine längere Übergangsfrist ist aufgrund des Platzbedarfs nicht möglich. Im Anschluss daran erläuterte Frau Polosek nochmals ausführlich die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung und beantwortet Fragen aus der Mitte des Gemeinderats. Abschließend wies der Bürgermeister noch darauf hin, dass es ab dem kommenden Kita-Jahr möglich sein soll, auch für die Halbtageskinder im VÖ-Bereich ein warmes Mittagessen anzubieten. Der in der Sitzungsvorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde insofern geändert und ergänzt, dass die Verwaltung nach einer umfassenden Elternanhörung entscheidet, ob die organisatorische Umstellung zum Kita-Jahr 2019/2020 oder erst im nächsten Kita-Jahr erfolgt. Künftig wird auch für die Halbtageskinder im Ü3-Bereich ein warmes Mittagessen angeboten. Einstimmig fasste der Gemeinderat hierzu folgende Beschlüsse: Kinder unter drei Jahren 1. Sollte sich aufgrund des Bedarfs an Ganztagesplätzen eine Änderung der Betriebsgenehmigung der dritten Kindergruppe in der Kintertageseinrichtung “Oberheinrieter Straße” ergeben, wird die Verwaltung zur Einstellung von zusätzlich notwendigem Personal ermächtigt. 2. Falls die zusätzlichen Plätze in der “Oberheinrieter Straße” nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, müssen Alternativen gefunden werden, die mit dem Gemeinderat abgestimmt werden.
Kinder über 3 Jahre 3. Zeigt sich der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen in Untergruppenbach, muss eine Alternative gefunden werden, die mit dem Gemeinderat abgestimmt wird. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt im Zuge der Umstrukturierung der Altersgemischten Gruppe in Unterheinriet die Betriebsform der “ESG” als Ganztageseinrichtung und die “Kelterstraße” als Halbtageseinrichtung nach Bedarf und der personellen Ressourcen anzupassen. Bei steigender Nachfrage wird die Verwaltung beauftragt, die halben Gruppen zu erweitern und zusätzliches Personal einzustellen. Ob die organisatorische Umstellung zum Kita-Jahr 2019/2020 oder erst im nächsten Kita-Jahr erfolgt, wird von der Verwaltung nach einer umfassenden Elternanhörung entschieden. 5. Um eine Altersmischung zwischen 3 – 6-jährigen in der Naturkita zu ermöglichen, werden zu Beginn Familien bevorzugt, die bereits ihr Kind in unserer Einrichtung betreuen lassen. Die Naturkita wird gleichermaßen für Familien aus Untergruppenbach und Unterheinriet zur Verfügung stehen. 6. In der Naturkita wird es kein warmes Essensangebot geben. Aufgrund der Platzsituation im Bauwagen und der Sicherstellung der geforderten Temperaturen des Essens ist dies nicht möglich. 7. Künftig wird auch für die Halbtageskinder im Ü3-Bereich ein warmes Mittagessen angeboten. Schulkinder 8. Sollte die Gruppengröße stärker als 70 Kinder an der Stettenfelsschule werden, wird gemeinsam mit der Schulkindbetreuung und dem Gemeinderat nach einer räumlichen Alternative gesucht. Allgemein 9. Sofern die Kinderzahlen im laufenden Betreuungsjahr 2019/2020 weiteres Personal erfordern, wird die Verwaltung im Benehmen mit der jeweiligen Einrichtungsleitung zur Einstellung ermächtigt. 5. Forstreform - Umsetzung im Landkreis Heilbronn Der Vorsitzende gab dem Gremium bekannt, dass über die Forstreform schon mehrmals berichtet wurde, letztmals sehr umfangreich bei der Waldbegehung vor einigen Wochen. Durch das Kartellverfahren wird es zum 01.01.2020 zu einer umfassenden Forstreform kommen. Die Reform beinhaltet, dass der Staatswald künftig in einer Anstalt des öffentlichen Rechts bewirtschaftet wird. Untergruppenbach hat zwar viel Waldfläche, jedoch gehören von den rund 1.200 ha Wald lediglich 300 ha der Gemeinde. Dies macht eine neue Einteilung der Revierbezirke erforderlich. Die Gemeinde musste entscheiden, wie es mit der Beförsterung künftig weitergeht. Es gab die Möglichkeit, das Landratsamt mit der Beförsterung dem Holzverkauf zu beauftragen und zwar nicht mehr als staatliche Aufgabe, sondern als kreiskommunale Aufgabe, die Gemeinde könnte selbst das Personal einstellen oder aber einen anderen Dritten damit beauftragen. Da die Gemeinde mit den Dienstleistungen des Landratsamts in diesem Bereich sehr zufrieden war und der Bürgermeister den Wald nicht in erster Linie als Wirtschaftsgut,
sondern als Erholungsfläche für die Bürger betrachtet, hat er vorgeschlagen, auch künftig mit dem Landratsamt zusammen zu arbeiten. Für die Gemeinde würde dies Mehrkosten zum Status Quo von rund 4.400 Euro bedeuten. Da die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zwar auf Landesebene vorbesprochen jedoch noch nicht verabschiedet sind, war es dem Vorsitzenden wichtig, einen Vorbehalt in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Fortführung der forstlichen Betreuung im forstlichen Revierdienst sowie der Wirtschaftsverwaltung inklusive Holzverkauf durch das Kreisforstamt des Landratsamts Heilbronn unter den vom Landratsamt vorgelegten Konditionen zu. Die forsttechnische Betriebsleitung wird wie bisher kostenfrei vom Kreisforstamt des Landratsamts Heilbronn wahrgenommen. Dieser Beschluss kam unter dem Vorbehalt zustande, dass die gesetzlichen Regelungen auf Landesebene in der aktuell vorliegenden Fassung umgesetzt werden. Sollten sich hieran wesentliche Änderungen ergeben, ist erneut im Gemeinderat zu beraten. 6. Unterheinriet – Neue Mitte – Vermietung Ladengeschäft - Information zum Sachstand/weiteres Vorgehen Bürgermeister Vierling gab zu diesem Tagesordnungspunkt bekannt, dass Frau Luithle zum 30.04.2019 gekündigt hat, der Geschäftsbetrieb aber bereits zum 31.03.2019 eingestellt wurde. Um die Nahversorgung für Unterheinriet sicherzustellen, hat die Gemeinde die Vermietung des Ladengeschäfts mit sehr attraktiven Konditionen ausgeschrieben. 15 Bewerbungen sind eingegangen. Aus der Sicht des Bürgermeisters kommt für die Gemeinde aber nur ein Ladengeschäft in Frage, das zum einen die Nahversorgung und zum anderen die Versorgung mit Postdienstleistungen sicherstellt. Deshalb gibt es auch die subventionierte Miete. Mit zwei Bewerbern konnte die Verwaltung schon Gespräche führen. Eine Gewerbetreibende aus einer Nachbargemeinde, die die Idee einer regionalen Markthalle hat, überlegt gerade noch und hat ihre Entscheidung für nächste Woche zugesagt. Der Termin in der Gemeinderatssitzung diente zur Information und zur Abstimmung des weiteren Vorgehens. Der Vorschlag seitens des Bürgermeisters ist, dass die in Frage kommenden Personen sich und ihr Geschäftsmodell dem Gemeinderat vorstellen. Dies sind aktuell Herr Jacques Joubert und Frau Margarete Proske, Herr Kawal Chibber und gegebenenfalls auch Frau Susanne Krafft, sofern sie auch Interesse an der Anmietung des Ladengeschäfts hat. Als Termin schlug der Bürgermeister vor, dass sich der Gemeinderat nach der Bauausschusssitzung am Montag, 29.04.2019 zum Vorstellungstermin trifft. Die Einladungen hierzu ergehen noch. Gemeinderat Stieb stellte fest, dass die Neue Mitte das Zentrum von Unterheinriet ist. Hier finden verschiedene Veranstaltungen statt, wie beispielsweise das Maifest und wöchentlich der Heinrieter Markt.
Der Gemeinderat hat hier auch eine soziale Verantwortung, zum Beispiel die Post zu erhalten und die Unterheinrieter sollen einen Bezug zum Laden haben beispielsweise durch den Verkauf von regionalen Produkten. Der Gemeinderat nahm die weitere Vorgehensweise in Sachen Vermietung des Gemeinderaumes in der Neuen Mitte zustimmend zur Kenntnis. 7. Bebauungsplan der Innenwicklung nach § 13 a BauGB „Neugreut, 1. Änderung“ - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB Für das Gebäude Siegfried-Levi-Straße 8 ist geplant, die bisherigen Räumlichkeiten im Obergeschoss zu einem so genannten Boarding House umzubauen. Bei einem Boarding House handelt es sich um einen Beherbergungsbetrieb, der auf das Langzeitwohnen von Gästen in Apartments oder Zimmern ausgerichtet ist. Es handelt sich um eine bebauungsplanrechtlich nicht geregelte Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb. Der geltende Bebauungsplan „Neugreut“ setzt für das Baugebiet als Art der baulichen Nutzung ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Beherbergungsbetriebe, in denen gewohnt wird, oder die wohnähnlich genutzt werden, sind in einem Gewerbegebiet unzulässig. Nach Aussage des Landratsamts rechtfertigt die geplante Nutzung nicht die Einstufung als Beherbergungsbetrieb im planungsrechtlichen Sinn und ist deshalb auf dem Baugrundstück nicht genehmigungsfähig. Von Seiten der Gemeinde werden durch die Ansiedlung des Boarding Houses keine Konflikte mit der städtebaulichen Zielsetzung des Gebiets „Neugreut“ befürchtet. Durch eine Bebauungsplanänderung sollen darum die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung der Nutzungsänderung geschaffen werden. Dafür ist die Änderung der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung von einem eingeschränkten Gewerbegebiet in ein Mischgebiet erforderlich. Konflikte mit der umgebenden Nutzung sind durch die Änderung nicht zu erwarten, da auf den an das Plangebiet angrenzenden Flächen ein Mischgebiet angesetzt ist und auch im Plangebiet selbst nur solche Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Verhandlungsgegenstand Herrn Plieninger vom beauftragten Ingenieurbüro „Käser“ aus Untergruppenbach, welches mit der Änderung des Bebauungsplans beauftragt ist. Herr Plieninger gab weitere Erläuterungen zur geplanten Änderung. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Neugreut, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren. 8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bachstraße/Entenstraße“ Auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3439/3 zwischen der Entenstraße und der Bachstraße plant der Bauherr den Neubau eines Fünffamilenwohnhauses. Das Baugrundstück war bisher mit einer Scheune überbaut, die zwischenzeitlich abgebrochen wurde. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, da der bestehende Bebauungsplan zum Beispiel hinsichtlich der Geschosszahl und der Baugrenzen überschritten wird. Der Vorhabenträger hat
einen entsprechenden Antrag gemäß § 12 BauGB gestellt und einen Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt. Das Baugesuch stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Geplant ist, ein Wohnhaus mit fünf Wohnungen zu errichten. Die Bebauung nimmt die gewachsene Struktur der Ortsmitte auf und bildet entlang der Bachstraße eine klare räumliche Kante. An der Bachstraße/Entenstraße setzt sie einen markanten Punkt an der Straßenecke. Die Neubebauung umfasst zwei Baukörper, die L-förmig angeordnet und mit einem gemeinsamen Treppenhaus miteinander verbunden sind. Geplant sind drei Vollgeschosse plus Dachgeschoss, wobei das unterste Geschoss der Parkierung dient. Da die Entenstraße entlang des Plangebiets recht schmal ist und momentan über keinen Gehweg verfügt, soll im Zuge der vorliegenden Planung Flächen für einen öffentlichen Gehweg bereitgestellt werden. Vom ausgebauten Fahrbahnrand wird hierfür eine Breite von 1,50 m vorgesehen und als öffentliche Verkehrsfläche (Gehweg) festgesetzt. Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls Herrn Plieninger vom beauftragten Ingenieurbüro „Käser“, der den Planentwurf dem Gemeinderat eingehend erläuterte und Fragen aus der Mitte des Gemeinderats beantwortete. Mit 16 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung beschloss der Gemeinderat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Entenstraße/Bachstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die im Lageplan dargestellte Abgrenzung. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.03.2019, gefertigt durch das Büro Käser-Ingenieure wurden gebilligt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs durchzuführen und parallel dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Sitzung. Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.
Sie können auch lesen