G it - Gemeinde Gitschtal

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G it - Gemeinde Gitschtal
Amtliche Mitteilung | An einen Haushalt | Zugestellt durch Post.at | Nummer 2 | Februar 2021

                its c h t a l
G
                                                              REPORT
                                                         KURZ
                                         Schnell
                                         gemeldet

    INFORMATION ZUR GEMEINDERATS-
      UND BÜRGERMEISTERWAHL 2021
            IM BLATTINNEREN

  Gemeinde Gitschtal| 9622 Weißbriach 202| Tel.: 04286/212| gitschtal@ktn.gde.at|www.gitschtal.gv.at
G it - Gemeinde Gitschtal
Aus der Amtsstube
HEIZKOSTENZUSCHUSS                      2020/2021     Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl.
                                                      Erhöhungsbetrag), Naturalbezüge, Kriegsopfer-
Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses              entschädigung, Pflegegelder und die Wohnbeihilfe
können bis 26. Februar 2021 am hs. Gemein-            nach dem Wohnbauförderungsgesetz.
deamt eingebracht werden. Spätere Antragstellun-
gen können nicht mehr berücksichtigt werden.
                                                      VERLÄNGERUNG ALTERNATIVEN-
An Nachweisen sind vorzulegen:                        ERGIEFÖRDERUNG KÄRNTEN
• Aktuelle Monatseinkommen (netto) aller im ge-
   meinsamen Haushalt lebenden Personen.              Die Alternativenergieförderung, bei der die Neu-
                                                      errichtung, Umstellung und Erneuerung von um-
Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung        welt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern,
im Jänner 2021) betragen für den                      Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie Maß-
                                                      nahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von
Heizkostenzuschuss in Höhe von € 180,00               Anlagen im Bundesland Kärnten gefördert wird,
                                                      wurde bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Einkommensgrenze monatlich:
                                                      Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privat-
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern    € 920,00     zimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sons-
                                                      tige unternehmerisch tätige Organisationen sowie
Bei alleinstehenden PensionistInnen (gilt nicht für   gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definier-
Witwen/Witwer) die mindestens 360 Beitragsmo-         ten Bedingungen können auch Privatpersonen
nate der Pflichtversicherung aufgrund einer Er-       Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-
werbstätigkeit erworben haben         € 1.040,00      Stromspeicher beantragen. Weitere Informationen
                                                      zur Einreichung sowie den Voraussetzungen gibt es
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen         auf der Land Kärnten Homepage unter www.ktn.
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften…)               gv.at/Themen-AZ/Uebersicht?thema=119&subthe
                                    € 1.450,00        ma=121.

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus-        Neue Richtlinien zur Kärntner Wohnbauförde-
halt lebende Person (auch Minderjährige)              rung 2021
                                                      Seit 01.01.2021 gültig sind die neuen Richtlini-
                                       € 150,00       en der Kärntner Wohnbauförderung, welche un-
                                                      ter www.wohnbau.ktn.gv.at downloadbar sind und
Heizkostenzuschuss in Höhe von € 110,00               ganz im Zeichen des Umweltschutzes stehen. Ver-
Einkommensgrenze monatlich:                           längert wurden auch die Impulsprogramme für
                                                      „Raus aus fossilen Brennstoffen“ und die nach-
                                                      trägliche „Montage von Außenbeschattungen“ zur
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern   € 1.140,00    Vermeidung sommerlicher Überwärmungen.
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen         Vor-Ort-Energieberatung
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften...)
                                                      Auch die Vor-Ort Energieberatung wird im Jahr
                                    € 1.570,00        2021 wieder kostenlos über das Kärntner Energie-
                                                      beraterInnen Netzwerk (netEB) angeboten.
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus-        Weitere Informationen sowie die Liste mit den zer-
halt lebende Person (auch Minderjährige)              tifizierten BeraterInnen finden Sie unter
                                       € 150,00       www.neteb-kärnten.at.
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist
von der Einkommenssituation bei Antragstellung        APPELL AN HUNDEBESITZER
auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung       Es wird höflich darauf hingewiesen, dass Hunde-
der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen.       besitzer den Kot ihrer vierbeinigen Lieblinge sach-
Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden              gemäß zu entsorgen haben. Sei es bei der kleinen
Einkommensbegriff auszugehen. Als Einkommen           Runde um den Häuserblock oder bei ausgedehn-
gelten daher alle Einkünfte aus selbstständiger       ten Spaziergängen, die Hinterlassenschaften der
oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensio-     Vierbeiner sollte nicht nur der Umwelt zuliebe ord-
nen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz,          nungsgemäß entsorgt werden, sondern auch an-
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der      deren Tieren und Mitmenschen gegenüber.
Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem           In der Gemeinde Gitschtal gibt es hierfür an fre-
K-MSG (Mindestsicherung), ferner auch Famili-         quentierten Stellen auch Sackerln zur Entnahme.
enzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher Art,
Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien und
Kinderbetreuungsgeld.
Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle
Einkünfte zusammenzurechnen.
Bei Lehrlingen ab dem 18. Lebensjahr, die eine
Lehrlingsentschädigung beziehen, und im gemein-
samen Haushalt mit einem Elternteil leben, ist von
einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen
auszugehen.
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MELDUNG DER BIENENVÖLKER                             Februar 2021 wird auch der/die Bürgermeister/in
                                                     unserer Gemeinde mittels einem eigenen Stimm-
Gemäß § 5 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz       zettel gewählt. Sollte bei der Bürgermeisterwahl
– K- BiWG sind die Bienenhalter verpflichtet, bis    kein/e Kandidat/in mehr als die Hälfte der abge-
längstens 15. April jeden Jahres den Standort, die   gebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen,
Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene      findet am 14. März 2021 eine Bürgermeisterstich-
der Rasse „Carnica“ (Apis mellifera carnica) ge-     wahl zwischen jenen KandidatInnen statt, die im
halten werden, die Rasse der Bienenvölker bekannt    ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich
zu geben.                                            vereinigen konnten. Die sonstigen Funktionen in-
Eine Meldung kann sowohl beim hs. Gemeinde-          nerhalb des Gemeinderates (Vizebürgermeister
amt, als auch online auf der Homepage der Ge-        und Gemeindevorstand) werden anlässlich der
meinde Gitschtal, Rubrik Formulare erfolgen.         konstituierenden Sitzung des Gemeinderates mit-
                                                     tels Wahlvorschläge der anspruchsberechtigten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldung         Parteien gewählt.
nach § 5 Abs. 2 K-BiWG zusätzlich zur Meldung
der Bienenvölker im VIS von den Bienenhaltern        Wer ist wahlberechtigt?
erbracht werden muss. Die Meldung im VIS ersetzt     Nach den Bestimmungen der Gemeinderats- und
nicht die Meldung der Bienenvölker nach § 5 Abs.     Bürgermeisterwahlordnung sind alle Männer und
2 K-BiWG.                                            Frauen wahlberechtigt, welche die österreichi-
                                                     sche Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am
BLUTSPENDEN                                          28.02.2021 das 16. Lebensjahr vollendet haben,
                                                     vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am
Der freiwillige Blutspendedienst des Kärntner Ro-    26.12.2020 (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz in un-
ten Kreuzes veranstaltet am                          serer Gemeinde inne hatten.
                                                     Weiters sind unter den gleichen Bedingungen auch
        Montag, den 29. März 2021                    EU-Bürger wahlberechtigt. Im Ausland lebende
       in der Volkschule Weißbriach                  Österreicher können das Wahlrecht bei diesen
                                                     Wahlen nicht ausüben.
in der Zeit von 15:30 Uhr bis 20:00 Uhr              Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausfüh-
eine Blutabnahme. Die Bevölkerung der Gemein-        rungen wurden alle wahlberechtigten Gemeinde-
de Gitschtal wird gebeten, sich recht zahlreich an   und EU-Bürger in Wählerverzeichnissen erfasst.
dieser Blutspendeaktion zu beteiligen.               Diese Verzeichnisse bilden, nach Abschluss des
                                                     Einspruchs- und Berufungsverfahrens, die alleinige
                                                     Grundlage für die Ausübung des Wahlrechtes. Ist
                                                     also eine Person im Wählerverzeichnis nicht einge-
                                                     tragen, so kann sie die Wahlbehörde, auch wenn
                                                     ihr Wahlrecht zweifellos feststeht, nicht zur Abstim-
                                                     mung zulassen. Eine Ausnahme bilden nur Wäh-
                                                     ler, denen auf der Grundlage des Wählerverzeich-
                                                     nisses eine Wahlkarte ausgestellt wurde. Näheres
                                                     dazu finden Sie im Abschnitt „Wahlkartenwähler“.
                                                     Coronabedingte Neuerungen bei der Wahl
                                                     Es ist aus Sicherheitsgründen wichtig, dass sich
GEMEINDERATS- UND BÜRGER-                            nicht zu viele Menschen am selben Tag im Wahl-
                                                     lokal treffen. Daher gibt es am Freitag, den 19.
MEISTERWAHLEN 2021                                   Februar 2021 einen Vorwahltag. Dieser findet im
Wahlinformation                                      Kultursaal der Gemeinde Gitschtal, 9622 Weiß-
                                                     briach 202 statt. Als Alternative geht der Appell an
Die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2021       die BürgerInnen, die Möglichkeit einer Wahlkarte
wurden mittels Verordnung der Kärntner Landesre-     zu nutzen.
gierung für alle 132 Kärntner Gemeinden ausge-       Ab 1. Feber 2021 können Sie am Gemeindeamt
schrieben. Dabei wurde Sonntag, der 28. Februar      eine Wahlkarte ausgestellt bekommen, diese mit
2021 als Wahltag für die Gemeinderats- und Bür-      nach Hause nehmen oder direkt vor Ort (eine ge-
germeisterwahlen und der 26.12.2020 als Stich-       eignete Wahlmöglichkeit ist gegeben) Ihre Stimme
tag bestimmt. Bei diesen Wahlen werden sowohl        abgeben.
die Mitglieder des Gemeinderates der Kärntner
Gemeinden als auch deren BürgermeisterInnen          Die amtliche Wahlinformation bekommt
gewählt. Der Wahlabschnitt für den zu wählenden      jede/r Wahlberechtigte in Form eines Fol-
Gemeinderat beträgt 6 Jahre.                         ders zugestellt.
WER und WAS wird am 28. Februar 2021 ge-             Informationen
wählt?                                               Für alle Anfragen und Auskünfte im Zusammen-
                                                     hang mit der Gemeinderats- und Bürgermeister-
Gemeinderatswahl                                     wahl 2021 stehen die Mitarbeiter der Gemeinde
Am 28. Februar 2021 werden die 15 Mitglieder         Gitschtal unter der Telefonnummer 04286/212
unseres Gemeinderates gewählt. Die Zahl der Mit-     oder per E-Mail unter gitschtal@ktn.gde.at gerne
glieder des Gemeinderates richtet sich nach der      zur Verfügung.
Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung. Dem-
nach setzt sich der Gemeinderat in Gemeinden
mit einer Wohnbevölkerung zwischen 1.000 und         Wahlkarten/Briefwahl
2.000 Einwohnern aus 15 Mitgliedern zusammen.
                                                     Wahlkartenwähler
Bürgermeisterwahl                                    WählerInnen, die sich voraussichtlich am Wahltag
Gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl am 28.         an einem anderen Ort als dem ihrer Eintragung im
Wählerverzeichnis aufhalten, haben Anspruch auf         meindeamt der Gemeinde Gitschtal wird durch die
Ausstellung einer Wahlkarte.                            Bereitstellung einer Wahlzelle die Möglichkeit ge-
Die Wahlkarte ist ein weißes verschließbares Ku-        boten, das Wahlrecht unmittelbar auszuüben, um
vert, welches auch zur postalischen Rückbeförde-        anschließend die Wahlkarte direkt beim Gemein-
rung geeignet ist. In der Wahlkarte befinden sich       deamt abgeben zu können.
die amtlichen Stimmzettel sowie ein gummiertes
Wahlkuvert.                                             Es wird COVID-19 bedingt ersucht, zur
Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten können           Wahlkartenabholung mit Stimmabgabe
bei der Gemeinde Gitschtal unter Vorlage eines          das eigene Schreibzeug (Kugelschreiber)
Identitätsausweises (z.B. amtlicher Lichtbildaus-       mitzunehmen.
weis oder eine andere persönliche Urkunde) ein-
gebracht werden.                                        Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist nichtig,
                                                        wenn:
ONLINE BEANTRAGUNG UNTER: www.                          • die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte
wahlkartenantrag.at                                        nicht oder nachweislich nicht vom Wahlberech-
Die telefonische Beantragung einer Wahl-                   tigten abgegeben wurde
karte ist NICHT möglich!
                                                        • die Wahlkarte kein Wahlkuvert oder mehrere
Die Antragstellung ist bei schriftlichen Anträgen bis      Wahlkuverts enthält
Mittwoch, dem 24. Februar 2021 und bei münd-            • das Wahlkuvert beschriftet ist
lichen (nicht telefonischen) Anträgen bis Freitag,      • die Prüfung der Unversehrtheit des Verschlusses
dem 26. Februar 2021, 12:00 Uhr möglich. Ver-              der Wahlkarte ergeben hat, dass dieser der-
spätet einlangende Anträge können nicht mehr be-           art beschädigt ist, dass ein vorausgegangenes
rücksichtigt werden.                                       missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen
Wenn eine Wahlkarte beantragt wurde, darf der              des Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden
Wähler nur mehr mit der Wahlkarte seine Stimme             kann oder
abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche            • die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag
Weise er wählen möchte.                                    (Sonntag, 28. Februar 2021) bis 12:00 Uhr bei
                                                           der Gemeinde Gitschtal eingelangt ist.
Briefwahl
Die Briefwahl kommt insbesondere für WählerIn-          Bürgermeisterstichwahl:
nen in Frage, die sich am Wahltag nicht am Ort          Sollte es zu einer Bürgermeisterstichwahl kommen,
ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten.        so können Sie Ihre Wahlkarte ab 3. März 2021
Die Briefwahl ist aber auch durch WählerInnen           ausgestellt bekommen.
möglich, die sich am Wahltag in einem Spital auf-
halten oder auf Grund von Bettlägerigkeit oder          Achtung: Späteste Antragstellung schriftlich: 10.
mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht das        März 2021, mündlich bei persönlicher Abholung:
für sie vorgesehene Wahllokal am Wahltag aufsu-         12. März 2021, 12:00 Uhr
chen können.
Um von der Briefwahl Gebrauch machen zu kön-
nen, benötigt der/die jeweilige Wahlberechtig-
te eine Wahlkarte. Ausstellungserfordernisse für        Vorwahltag – 19. Februar 2021
Wahlkarten siehe unter „Wahlkartenwähler“.              		         18.00 – 20.00 Uhr
In der Folge hat der Inhaber einer Wahlkarte zum        Eine zusätzliche Gelegenheit zur vorgezogenen
Zwecke der Briefwahl                                    Stimmabgabe anlässlich der Gemeinderats- und
• zunächst der Wahlkarte die beiden amtlichen           Bürgermeisterwahl 2021 besteht für alle Wähle-
    Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert          rInnen, die im Wählerverzeichnis der Gemein-
    zu entnehmen                                        de Gitschtal eingetragen sind, am Freitag, den
• die beiden amtlichen Stimmzettel für die Ge-          19.02.2021 in der Zeit von 18:00 bis 20:00
    meinderats- und Bürgermeisterwahl persönlich,       Uhr im Kultursaal der Gemeinde Gitschtal, 9622
    unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen          Weißbriach 202.
• die beiden amtlichen Stimmzettel in das gum-          WählerInnen, die von der Möglichkeit der vorgezo-
    mierte Wahlkuvert zu legen, dieses zu verkle-       genen Stimmabgabe Gebrauch machen, haben ihr
    ben und in die Wahlkarte zurückzulegen, diese       Wahlrecht damit ausgeübt und können am Wahl-
    zu verkleben                                        tag in ihrem (örtlichen) Wahllokal ihr Stimmrecht
                                                        nicht mehr ausüben.
• durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstatt-
    lich zu erklären, dass er die beiden amtlichen      Wahlkartenwähler können im Rahmen der
    Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und un-        vorgezogenen Stimmabgabe ihr Wahl-
    beeinflusst ausgefüllt hat und schließlich          recht nicht ausüben.
• die Wahlkarte der Gemeinde Gitschtal so
    rechtzeitig zu übermitteln, dass diese dort bis     Es wird COVID-19 bedingt ersucht, zur
    zum Wahltag (Sonntag, 28. Februar 2021) bis         vorgezogenen Stimmabgabe das eigene
    12:00 Uhr einlangt.                                 Schreibzeug (Kugelschreiber) mitzuneh-
                                                        men.
Erfolgt die Übermittlung der Wahlkarte per Post,
ist der damit verbundene Postweg unbedingt zu           Bei einer eventuellen Bürgermeisterstichwahl wird
berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der           es ebenfalls einen Vorwahltag geben, und zwar am
Wahlbrief rechtzeitig bei der Gemeinde Gitschtal        Freitag, den 5. März 2021 in der Zeit von 15.00
einlangt. Die mit der Rückübermittlung der Wahl-        bis 20.00 Uhr.
karte verbundenen Postgebühren werden von der
Gemeinde Gitschtal getragen.
Bei persönlicher Abholung der Wahlkarte am Ge-
Wahl des Gemeinderates (weißer Stimmzettel)
Wahltag – 28. Februar 2021                             Für eine gültige Stimme ist das Ankreuzen einer der
                                                       am Stimmzettel angeführten wahlwerbenden Partei
Wo wird gewählt?                                       in dem dafür vorgesehenen Feld erforderlich. Dar-
Unser Gemeindegebiet ist in zwei Wahlsprengel          über hinaus können bei der gewählten Partei noch
eingeteilt, und zwar nach regionalen Gesichts-         Vorzugsstimmen für einzelne Kandidaten vergeben
punkten. Diese Einteilung hat sich schon seit Jah-     werden.
ren bestens bewährt.                                   Vorzugsstimmen:
Wir glauben und hoffen, dass jeder Wähler an
Hand dieser Orientierungshilfen problemlos „sein“      Auf dem Stimmzettel für die Gemeinderatswahl
Wahllokal findet. Zusätzlich erhält jeder Wahlbe-      können bei der gewählten Partei im rechten Feld
rechtigte noch rechtzeitig eine Information für die    des Stimmzettels bis zu drei Bewerber mittels Fami-
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2021, aus          liennamen (erforderlichenfalls auch mit dem Vor-
der sein zuständiger Wahlsprengel, das Wahllokal       namen oder Reihungsnummer) bezeichnet werden.
sowie die jeweilige Wahlzeit hervorgeht.               Diese Kandidaten erhalten eine Vorzugsstimme für
Bitte diese Verständigung zur Wahlhandlung mit-        den Gemeinderat.
nehmen; sie führt zum leichteren Auffinden im
Wählerverzeichnis.                                     Direktwahl des Bürgermeisters (gelber Stimmzettel)
                                                       Für eine gültige Stimme ist das Ankreuzen einer
Wahlsprengel		      01, Weißbriach                     der am Stimmzettel angeführten Bürgermeisterkan-
Einzugsbereich      Weißbriach, Leditz, Regitt, 		     didaten in dem dafür vorgesehenen Feld erforder-
			Golz und Langwiesen                                 lich.
Wahllokal      Kultursaal der Gemeinde Gitschtal,      Stichwahl des Bürgermeisters
			9622 Weißbriach 202                                 Erreicht bei der Bürgermeisterwahl am 28.02.2021
Wahlzeit       07:00 Uhr bis 12:00 Uhr                 kein Wahlbewerber mehr als die Hälfte der abge-
                                                       gebenen gültigen Stimmen, so findet am Sonntag,
                                                       dem 14.03.2021 ein zweiter Wahlgang zwischen
Wahlsprengel		        02, St. Lorenzen/G.              den beiden stimmenstärksten Kandidaten des ers-
                                                       ten Wahlganges statt. Dies wird gegebenenfalls
Einzugsbereich        St. Lorenzen/G, Jadersdorf,      noch mittels Kundmachung gesondert bekannt ge-
			                   Lassendorf, Brunn und 		         geben.
			Wulzentratten
Wahllokal     Ehemalige Volksschule St. Lorenzen/G.,   Verbotszone
		            St. Lorenzen/G. 93, 9620 Hermagor        Von der Gemeindewahlbehörde wurde verfügt,
                                                       dass als gesetzlich vorgeschriebene Verbotszone
Wahlzeit      07:00 Uhr bis 12:00 Uhr                  das Gebäude gilt, in dem sich ein Wahllokal befin-
                                                       det, sowie der Umkreis von 50 Metern bei beiden
                                                       Wahllokalen. Innerhalb dieser Zone ist jede Art
Wahlsprengel		        Besondere Wahlbehörde            der Wahlwerbung, jede Ansammlung von Personen
Einzugsbereich        Gesamtes Gemeindegebiet          sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten
                                                       (ausgenommen Sicherheitsorgane).
Wahlzeit 		           09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Es wird COVID-19 bedingt ersucht, zur                  Hygiene-Empfehlungen für WählerInnen
Wahlhandlung das eigene Schreibzeug                    Kranke Personen
(Kugelschreiber) mitzunehmen.
                                                       Kranke WählerInnen sollen dringend die Möglich-
                                                       keit der Briefwahl nutzen.
Wählen am Wahltag im Wahllokal
                                                       Ansammlungen vermeiden und Abstand halten
Das Wahlrecht für die Gemeinderats- und Bürger-        Vor und im Wahllokal sind Ansammlungen zu ver-
meisterwahl 2021 ist am Wahltag (28.02.2021)           meiden und eine dauerhafte Distanz von zwei Me-
persönlich in ihrem zuständigen örtlichen Wahllo-      tern zwischen sich und anderen Personen einzu-
kal auszuüben, sofern nicht die Briefwahl oder die     halten.
fliegende Wahlkommission in Anspruch genom-
men wird.                                              Mund-Nasen-Schutz tragen
Ausnahmen gibt es nur für Blinde, schwer Sehbe-        Vor Eintritt in das Gebäude des Wahllokales und
hinderte und gebrechliche WählerInnen. Solche          während des gesamten Aufenthaltes ist ein Mund-
Personen dürfen sich im Wahllokal von einer Be-        Nasen-Schutz zu tragen
gleitperson, die sie sich selbst auswählen können,
führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen.         Handhygiene
Wählen dürfen nur Personen, die im abgeschlosse-
nen Wählerverzeichnis eingetragen sind.                Die Hände sollen bei Betreten des Wahllokales mit
                                                       bereit gestellten Desinfektionsmitteln desinfiziert
Am Wahltag zur Gemeinderats- und Bürgermeis-           werden. Das Desinfektionsmittel soll zumindest 30
terwahl werden an jeden Wahlberechtigten in sei-       Sekunden auf den Händen verteilt werden.
nem Wahllokal folgende Wahlunterlagen ausgege-
ben:                                                   Hustenetikette
Zwei Stimmzettel mit einem Wahlkuvert.                 Beim Husten oder Niesen sind Mund und Nase mit
Ein Stimmzettel (weiß) gilt für die Wahl des Ge-       gebeugtem Ellenbogen oder einem Papiertaschen-
meinderates und ein Stimmzettel (gelb) für die         tuch bedeckt zu halten und das Papiertaschentuch
Wahl des Bürgermeisters (Direktwahl). Nach der         ist sofort zu entsorgen. Danach sind die Hände zu
erfolgten Wahl kommen die beiden Stimmzettel in        waschen oder zu desinfizieren.
das Kuvert und anschließend in die Wahlurne.
Vorlage der Wahlinformation und des Licht-
bildausweises
Es wird empfohlen, die Wahlinformation sowie den
amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststel-
lung so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem
Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann
(z.B. Aufschlagen der entsprechenden Seite im Rei-
sepass).
Eigenes Schreibmaterial
Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, ein ei-
genes Schreibgerät (Kugelschreiber) in das Wahl-
lokal mitzubringen.
Sofortiges Verlassen des Wahllokales
Sobald das Wahlkuvert in die Wahlurne geworfen
wurde, ist das Wahllokal sofort zu verlassen. Es
wird empfohlen, auch das Gebäude des Wahllo-
kales unmittelbar zu verlassen.

WULFENIAGUTSCHEIN
Der Wulfeniagutschein wurde in der Stadtgemein-
de Hermagor-Pressegger See im letzten Jahr ein-
geführt und ersetzt auch den bisherigen Gutschein
der Einkaufstadt Hermagor. Die Abwicklung erfolgt
nun über das Stadt- und Standortmarketing der
Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See.
Sinn des Wulfeniagutscheines ist es, dass die Kauf-
kraft in der Region gestärkt wird. Die Wertschöp-
fung soll bei uns bleiben.
Partner beim Wulfeniagutschein sind in erster Linie
die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, die
Gemeinde Gitschtal, der Verein Einkaufstadt Her-
magor und die Sparkasse Hermagor. Teilnehmen
können alle Betriebe der beiden Gemeinden und
es kommen ständig neue Teilnehmer hinzu, schließ-
lich bekommen die mitmachenden Unternehmen
den Betrag der angenommenen Gutscheine ohne
jeden Abzug 1:1 binnen wenigen Tagen nach der
Abgabe bei der Sparkasse Hermagor durch das
Stadt- und Standortmarketing Hermagor über ein
Konto der Einkaufstadt Hermagor überwiesen.
Erhältlich ist der Wulfeniagutschein bei der Stadt-
gemeinde Hermagor-Pressegger See, bei der
Gemeinde Gitschtal, Intersport Alpensport, P&B
snowandsports, Cafe Bistro, Juwelier Kury, Bau-
ernmarkt Hermagor und bei der Wirtschaftskam-
mer Hermagor. Derzeit ist der Zugang wegen der
Einschränkungen im Zusammenhang mit den Co-
vid-19-Bestimmungen nur eingeschränkt möglich.
Animiert werden sollen nicht nur möglichst viele
Unternehmen zum Mitmachen, sondern auch alle
Bürgerinnen und Bürger, den Gutschein als idea-
le regionale Geschenksidee zu nutzen, schließlich
profitieren alle von Regionalität und ist ein Zusam-
menhalt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
wie während der Coronakrise besonders wichtig.
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