G it - Gemeinde Gitschtal
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Amtliche Mitteilung | An einen Haushalt | Zugestellt durch Post.at | Nummer 2 | Februar 2021 its c h t a l G REPORT KURZ Schnell gemeldet INFORMATION ZUR GEMEINDERATS- UND BÜRGERMEISTERWAHL 2021 IM BLATTINNEREN Gemeinde Gitschtal| 9622 Weißbriach 202| Tel.: 04286/212| gitschtal@ktn.gde.at|www.gitschtal.gv.at
Aus der Amtsstube HEIZKOSTENZUSCHUSS 2020/2021 Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl. Erhöhungsbetrag), Naturalbezüge, Kriegsopfer- Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses entschädigung, Pflegegelder und die Wohnbeihilfe können bis 26. Februar 2021 am hs. Gemein- nach dem Wohnbauförderungsgesetz. deamt eingebracht werden. Spätere Antragstellun- gen können nicht mehr berücksichtigt werden. VERLÄNGERUNG ALTERNATIVEN- An Nachweisen sind vorzulegen: ERGIEFÖRDERUNG KÄRNTEN • Aktuelle Monatseinkommen (netto) aller im ge- meinsamen Haushalt lebenden Personen. Die Alternativenergieförderung, bei der die Neu- errichtung, Umstellung und Erneuerung von um- Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung welt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, im Jänner 2021) betragen für den Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie Maß- nahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizkostenzuschuss in Höhe von € 180,00 Anlagen im Bundesland Kärnten gefördert wird, wurde bis 31. Dezember 2022 verlängert. Einkommensgrenze monatlich: Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privat- Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 920,00 zimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sons- tige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Bei alleinstehenden PensionistInnen (gilt nicht für gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definier- Witwen/Witwer) die mindestens 360 Beitragsmo- ten Bedingungen können auch Privatpersonen nate der Pflichtversicherung aufgrund einer Er- Förderungen für thermische Solaranlagen und PV- werbstätigkeit erworben haben € 1.040,00 Stromspeicher beantragen. Weitere Informationen zur Einreichung sowie den Voraussetzungen gibt es Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf der Land Kärnten Homepage unter www.ktn. (z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften…) gv.at/Themen-AZ/Uebersicht?thema=119&subthe € 1.450,00 ma=121. Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus- Neue Richtlinien zur Kärntner Wohnbauförde- halt lebende Person (auch Minderjährige) rung 2021 Seit 01.01.2021 gültig sind die neuen Richtlini- € 150,00 en der Kärntner Wohnbauförderung, welche un- ter www.wohnbau.ktn.gv.at downloadbar sind und Heizkostenzuschuss in Höhe von € 110,00 ganz im Zeichen des Umweltschutzes stehen. Ver- Einkommensgrenze monatlich: längert wurden auch die Impulsprogramme für „Raus aus fossilen Brennstoffen“ und die nach- trägliche „Montage von Außenbeschattungen“ zur Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.140,00 Vermeidung sommerlicher Überwärmungen. Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen Vor-Ort-Energieberatung (z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften...) Auch die Vor-Ort Energieberatung wird im Jahr € 1.570,00 2021 wieder kostenlos über das Kärntner Energie- beraterInnen Netzwerk (netEB) angeboten. Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus- Weitere Informationen sowie die Liste mit den zer- halt lebende Person (auch Minderjährige) tifizierten BeraterInnen finden Sie unter € 150,00 www.neteb-kärnten.at. Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung APPELL AN HUNDEBESITZER auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung Es wird höflich darauf hingewiesen, dass Hunde- der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. besitzer den Kot ihrer vierbeinigen Lieblinge sach- Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden gemäß zu entsorgen haben. Sei es bei der kleinen Einkommensbegriff auszugehen. Als Einkommen Runde um den Häuserblock oder bei ausgedehn- gelten daher alle Einkünfte aus selbstständiger ten Spaziergängen, die Hinterlassenschaften der oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensio- Vierbeiner sollte nicht nur der Umwelt zuliebe ord- nen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, nungsgemäß entsorgt werden, sondern auch an- Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der deren Tieren und Mitmenschen gegenüber. Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem In der Gemeinde Gitschtal gibt es hierfür an fre- K-MSG (Mindestsicherung), ferner auch Famili- quentierten Stellen auch Sackerln zur Entnahme. enzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien und Kinderbetreuungsgeld. Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Bei Lehrlingen ab dem 18. Lebensjahr, die eine Lehrlingsentschädigung beziehen, und im gemein- samen Haushalt mit einem Elternteil leben, ist von einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen auszugehen.
MELDUNG DER BIENENVÖLKER Februar 2021 wird auch der/die Bürgermeister/in unserer Gemeinde mittels einem eigenen Stimm- Gemäß § 5 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz zettel gewählt. Sollte bei der Bürgermeisterwahl – K- BiWG sind die Bienenhalter verpflichtet, bis kein/e Kandidat/in mehr als die Hälfte der abge- längstens 15. April jeden Jahres den Standort, die gebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen, Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene findet am 14. März 2021 eine Bürgermeisterstich- der Rasse „Carnica“ (Apis mellifera carnica) ge- wahl zwischen jenen KandidatInnen statt, die im halten werden, die Rasse der Bienenvölker bekannt ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich zu geben. vereinigen konnten. Die sonstigen Funktionen in- Eine Meldung kann sowohl beim hs. Gemeinde- nerhalb des Gemeinderates (Vizebürgermeister amt, als auch online auf der Homepage der Ge- und Gemeindevorstand) werden anlässlich der meinde Gitschtal, Rubrik Formulare erfolgen. konstituierenden Sitzung des Gemeinderates mit- tels Wahlvorschläge der anspruchsberechtigten Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldung Parteien gewählt. nach § 5 Abs. 2 K-BiWG zusätzlich zur Meldung der Bienenvölker im VIS von den Bienenhaltern Wer ist wahlberechtigt? erbracht werden muss. Die Meldung im VIS ersetzt Nach den Bestimmungen der Gemeinderats- und nicht die Meldung der Bienenvölker nach § 5 Abs. Bürgermeisterwahlordnung sind alle Männer und 2 K-BiWG. Frauen wahlberechtigt, welche die österreichi- sche Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am BLUTSPENDEN 28.02.2021 das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Der freiwillige Blutspendedienst des Kärntner Ro- 26.12.2020 (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz in un- ten Kreuzes veranstaltet am serer Gemeinde inne hatten. Weiters sind unter den gleichen Bedingungen auch Montag, den 29. März 2021 EU-Bürger wahlberechtigt. Im Ausland lebende in der Volkschule Weißbriach Österreicher können das Wahlrecht bei diesen Wahlen nicht ausüben. in der Zeit von 15:30 Uhr bis 20:00 Uhr Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausfüh- eine Blutabnahme. Die Bevölkerung der Gemein- rungen wurden alle wahlberechtigten Gemeinde- de Gitschtal wird gebeten, sich recht zahlreich an und EU-Bürger in Wählerverzeichnissen erfasst. dieser Blutspendeaktion zu beteiligen. Diese Verzeichnisse bilden, nach Abschluss des Einspruchs- und Berufungsverfahrens, die alleinige Grundlage für die Ausübung des Wahlrechtes. Ist also eine Person im Wählerverzeichnis nicht einge- tragen, so kann sie die Wahlbehörde, auch wenn ihr Wahlrecht zweifellos feststeht, nicht zur Abstim- mung zulassen. Eine Ausnahme bilden nur Wäh- ler, denen auf der Grundlage des Wählerverzeich- nisses eine Wahlkarte ausgestellt wurde. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt „Wahlkartenwähler“. Coronabedingte Neuerungen bei der Wahl Es ist aus Sicherheitsgründen wichtig, dass sich GEMEINDERATS- UND BÜRGER- nicht zu viele Menschen am selben Tag im Wahl- lokal treffen. Daher gibt es am Freitag, den 19. MEISTERWAHLEN 2021 Februar 2021 einen Vorwahltag. Dieser findet im Wahlinformation Kultursaal der Gemeinde Gitschtal, 9622 Weiß- briach 202 statt. Als Alternative geht der Appell an Die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2021 die BürgerInnen, die Möglichkeit einer Wahlkarte wurden mittels Verordnung der Kärntner Landesre- zu nutzen. gierung für alle 132 Kärntner Gemeinden ausge- Ab 1. Feber 2021 können Sie am Gemeindeamt schrieben. Dabei wurde Sonntag, der 28. Februar eine Wahlkarte ausgestellt bekommen, diese mit 2021 als Wahltag für die Gemeinderats- und Bür- nach Hause nehmen oder direkt vor Ort (eine ge- germeisterwahlen und der 26.12.2020 als Stich- eignete Wahlmöglichkeit ist gegeben) Ihre Stimme tag bestimmt. Bei diesen Wahlen werden sowohl abgeben. die Mitglieder des Gemeinderates der Kärntner Gemeinden als auch deren BürgermeisterInnen Die amtliche Wahlinformation bekommt gewählt. Der Wahlabschnitt für den zu wählenden jede/r Wahlberechtigte in Form eines Fol- Gemeinderat beträgt 6 Jahre. ders zugestellt. WER und WAS wird am 28. Februar 2021 ge- Informationen wählt? Für alle Anfragen und Auskünfte im Zusammen- hang mit der Gemeinderats- und Bürgermeister- Gemeinderatswahl wahl 2021 stehen die Mitarbeiter der Gemeinde Am 28. Februar 2021 werden die 15 Mitglieder Gitschtal unter der Telefonnummer 04286/212 unseres Gemeinderates gewählt. Die Zahl der Mit- oder per E-Mail unter gitschtal@ktn.gde.at gerne glieder des Gemeinderates richtet sich nach der zur Verfügung. Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung. Dem- nach setzt sich der Gemeinderat in Gemeinden mit einer Wohnbevölkerung zwischen 1.000 und Wahlkarten/Briefwahl 2.000 Einwohnern aus 15 Mitgliedern zusammen. Wahlkartenwähler Bürgermeisterwahl WählerInnen, die sich voraussichtlich am Wahltag Gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl am 28. an einem anderen Ort als dem ihrer Eintragung im
Wählerverzeichnis aufhalten, haben Anspruch auf meindeamt der Gemeinde Gitschtal wird durch die Ausstellung einer Wahlkarte. Bereitstellung einer Wahlzelle die Möglichkeit ge- Die Wahlkarte ist ein weißes verschließbares Ku- boten, das Wahlrecht unmittelbar auszuüben, um vert, welches auch zur postalischen Rückbeförde- anschließend die Wahlkarte direkt beim Gemein- rung geeignet ist. In der Wahlkarte befinden sich deamt abgeben zu können. die amtlichen Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Es wird COVID-19 bedingt ersucht, zur Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten können Wahlkartenabholung mit Stimmabgabe bei der Gemeinde Gitschtal unter Vorlage eines das eigene Schreibzeug (Kugelschreiber) Identitätsausweises (z.B. amtlicher Lichtbildaus- mitzunehmen. weis oder eine andere persönliche Urkunde) ein- gebracht werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist nichtig, wenn: ONLINE BEANTRAGUNG UNTER: www. • die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte wahlkartenantrag.at nicht oder nachweislich nicht vom Wahlberech- Die telefonische Beantragung einer Wahl- tigten abgegeben wurde karte ist NICHT möglich! • die Wahlkarte kein Wahlkuvert oder mehrere Die Antragstellung ist bei schriftlichen Anträgen bis Wahlkuverts enthält Mittwoch, dem 24. Februar 2021 und bei münd- • das Wahlkuvert beschriftet ist lichen (nicht telefonischen) Anträgen bis Freitag, • die Prüfung der Unversehrtheit des Verschlusses dem 26. Februar 2021, 12:00 Uhr möglich. Ver- der Wahlkarte ergeben hat, dass dieser der- spätet einlangende Anträge können nicht mehr be- art beschädigt ist, dass ein vorausgegangenes rücksichtigt werden. missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen Wenn eine Wahlkarte beantragt wurde, darf der des Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden Wähler nur mehr mit der Wahlkarte seine Stimme kann oder abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche • die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag Weise er wählen möchte. (Sonntag, 28. Februar 2021) bis 12:00 Uhr bei der Gemeinde Gitschtal eingelangt ist. Briefwahl Die Briefwahl kommt insbesondere für WählerIn- Bürgermeisterstichwahl: nen in Frage, die sich am Wahltag nicht am Ort Sollte es zu einer Bürgermeisterstichwahl kommen, ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten. so können Sie Ihre Wahlkarte ab 3. März 2021 Die Briefwahl ist aber auch durch WählerInnen ausgestellt bekommen. möglich, die sich am Wahltag in einem Spital auf- halten oder auf Grund von Bettlägerigkeit oder Achtung: Späteste Antragstellung schriftlich: 10. mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht das März 2021, mündlich bei persönlicher Abholung: für sie vorgesehene Wahllokal am Wahltag aufsu- 12. März 2021, 12:00 Uhr chen können. Um von der Briefwahl Gebrauch machen zu kön- nen, benötigt der/die jeweilige Wahlberechtig- te eine Wahlkarte. Ausstellungserfordernisse für Vorwahltag – 19. Februar 2021 Wahlkarten siehe unter „Wahlkartenwähler“. 18.00 – 20.00 Uhr In der Folge hat der Inhaber einer Wahlkarte zum Eine zusätzliche Gelegenheit zur vorgezogenen Zwecke der Briefwahl Stimmabgabe anlässlich der Gemeinderats- und • zunächst der Wahlkarte die beiden amtlichen Bürgermeisterwahl 2021 besteht für alle Wähle- Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert rInnen, die im Wählerverzeichnis der Gemein- zu entnehmen de Gitschtal eingetragen sind, am Freitag, den • die beiden amtlichen Stimmzettel für die Ge- 19.02.2021 in der Zeit von 18:00 bis 20:00 meinderats- und Bürgermeisterwahl persönlich, Uhr im Kultursaal der Gemeinde Gitschtal, 9622 unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen Weißbriach 202. • die beiden amtlichen Stimmzettel in das gum- WählerInnen, die von der Möglichkeit der vorgezo- mierte Wahlkuvert zu legen, dieses zu verkle- genen Stimmabgabe Gebrauch machen, haben ihr ben und in die Wahlkarte zurückzulegen, diese Wahlrecht damit ausgeübt und können am Wahl- zu verkleben tag in ihrem (örtlichen) Wahllokal ihr Stimmrecht nicht mehr ausüben. • durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstatt- lich zu erklären, dass er die beiden amtlichen Wahlkartenwähler können im Rahmen der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und un- vorgezogenen Stimmabgabe ihr Wahl- beeinflusst ausgefüllt hat und schließlich recht nicht ausüben. • die Wahlkarte der Gemeinde Gitschtal so rechtzeitig zu übermitteln, dass diese dort bis Es wird COVID-19 bedingt ersucht, zur zum Wahltag (Sonntag, 28. Februar 2021) bis vorgezogenen Stimmabgabe das eigene 12:00 Uhr einlangt. Schreibzeug (Kugelschreiber) mitzuneh- men. Erfolgt die Übermittlung der Wahlkarte per Post, ist der damit verbundene Postweg unbedingt zu Bei einer eventuellen Bürgermeisterstichwahl wird berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der es ebenfalls einen Vorwahltag geben, und zwar am Wahlbrief rechtzeitig bei der Gemeinde Gitschtal Freitag, den 5. März 2021 in der Zeit von 15.00 einlangt. Die mit der Rückübermittlung der Wahl- bis 20.00 Uhr. karte verbundenen Postgebühren werden von der Gemeinde Gitschtal getragen. Bei persönlicher Abholung der Wahlkarte am Ge-
Wahl des Gemeinderates (weißer Stimmzettel) Wahltag – 28. Februar 2021 Für eine gültige Stimme ist das Ankreuzen einer der am Stimmzettel angeführten wahlwerbenden Partei Wo wird gewählt? in dem dafür vorgesehenen Feld erforderlich. Dar- Unser Gemeindegebiet ist in zwei Wahlsprengel über hinaus können bei der gewählten Partei noch eingeteilt, und zwar nach regionalen Gesichts- Vorzugsstimmen für einzelne Kandidaten vergeben punkten. Diese Einteilung hat sich schon seit Jah- werden. ren bestens bewährt. Vorzugsstimmen: Wir glauben und hoffen, dass jeder Wähler an Hand dieser Orientierungshilfen problemlos „sein“ Auf dem Stimmzettel für die Gemeinderatswahl Wahllokal findet. Zusätzlich erhält jeder Wahlbe- können bei der gewählten Partei im rechten Feld rechtigte noch rechtzeitig eine Information für die des Stimmzettels bis zu drei Bewerber mittels Fami- Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2021, aus liennamen (erforderlichenfalls auch mit dem Vor- der sein zuständiger Wahlsprengel, das Wahllokal namen oder Reihungsnummer) bezeichnet werden. sowie die jeweilige Wahlzeit hervorgeht. Diese Kandidaten erhalten eine Vorzugsstimme für Bitte diese Verständigung zur Wahlhandlung mit- den Gemeinderat. nehmen; sie führt zum leichteren Auffinden im Wählerverzeichnis. Direktwahl des Bürgermeisters (gelber Stimmzettel) Für eine gültige Stimme ist das Ankreuzen einer Wahlsprengel 01, Weißbriach der am Stimmzettel angeführten Bürgermeisterkan- Einzugsbereich Weißbriach, Leditz, Regitt, didaten in dem dafür vorgesehenen Feld erforder- Golz und Langwiesen lich. Wahllokal Kultursaal der Gemeinde Gitschtal, Stichwahl des Bürgermeisters 9622 Weißbriach 202 Erreicht bei der Bürgermeisterwahl am 28.02.2021 Wahlzeit 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr kein Wahlbewerber mehr als die Hälfte der abge- gebenen gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 14.03.2021 ein zweiter Wahlgang zwischen Wahlsprengel 02, St. Lorenzen/G. den beiden stimmenstärksten Kandidaten des ers- ten Wahlganges statt. Dies wird gegebenenfalls Einzugsbereich St. Lorenzen/G, Jadersdorf, noch mittels Kundmachung gesondert bekannt ge- Lassendorf, Brunn und geben. Wulzentratten Wahllokal Ehemalige Volksschule St. Lorenzen/G., Verbotszone St. Lorenzen/G. 93, 9620 Hermagor Von der Gemeindewahlbehörde wurde verfügt, dass als gesetzlich vorgeschriebene Verbotszone Wahlzeit 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr das Gebäude gilt, in dem sich ein Wahllokal befin- det, sowie der Umkreis von 50 Metern bei beiden Wahllokalen. Innerhalb dieser Zone ist jede Art Wahlsprengel Besondere Wahlbehörde der Wahlwerbung, jede Ansammlung von Personen Einzugsbereich Gesamtes Gemeindegebiet sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten (ausgenommen Sicherheitsorgane). Wahlzeit 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Es wird COVID-19 bedingt ersucht, zur Hygiene-Empfehlungen für WählerInnen Wahlhandlung das eigene Schreibzeug Kranke Personen (Kugelschreiber) mitzunehmen. Kranke WählerInnen sollen dringend die Möglich- keit der Briefwahl nutzen. Wählen am Wahltag im Wahllokal Ansammlungen vermeiden und Abstand halten Das Wahlrecht für die Gemeinderats- und Bürger- Vor und im Wahllokal sind Ansammlungen zu ver- meisterwahl 2021 ist am Wahltag (28.02.2021) meiden und eine dauerhafte Distanz von zwei Me- persönlich in ihrem zuständigen örtlichen Wahllo- tern zwischen sich und anderen Personen einzu- kal auszuüben, sofern nicht die Briefwahl oder die halten. fliegende Wahlkommission in Anspruch genom- men wird. Mund-Nasen-Schutz tragen Ausnahmen gibt es nur für Blinde, schwer Sehbe- Vor Eintritt in das Gebäude des Wahllokales und hinderte und gebrechliche WählerInnen. Solche während des gesamten Aufenthaltes ist ein Mund- Personen dürfen sich im Wahllokal von einer Be- Nasen-Schutz zu tragen gleitperson, die sie sich selbst auswählen können, führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen. Handhygiene Wählen dürfen nur Personen, die im abgeschlosse- nen Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Hände sollen bei Betreten des Wahllokales mit bereit gestellten Desinfektionsmitteln desinfiziert Am Wahltag zur Gemeinderats- und Bürgermeis- werden. Das Desinfektionsmittel soll zumindest 30 terwahl werden an jeden Wahlberechtigten in sei- Sekunden auf den Händen verteilt werden. nem Wahllokal folgende Wahlunterlagen ausgege- ben: Hustenetikette Zwei Stimmzettel mit einem Wahlkuvert. Beim Husten oder Niesen sind Mund und Nase mit Ein Stimmzettel (weiß) gilt für die Wahl des Ge- gebeugtem Ellenbogen oder einem Papiertaschen- meinderates und ein Stimmzettel (gelb) für die tuch bedeckt zu halten und das Papiertaschentuch Wahl des Bürgermeisters (Direktwahl). Nach der ist sofort zu entsorgen. Danach sind die Hände zu erfolgten Wahl kommen die beiden Stimmzettel in waschen oder zu desinfizieren. das Kuvert und anschließend in die Wahlurne.
Vorlage der Wahlinformation und des Licht- bildausweises Es wird empfohlen, die Wahlinformation sowie den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststel- lung so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann (z.B. Aufschlagen der entsprechenden Seite im Rei- sepass). Eigenes Schreibmaterial Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, ein ei- genes Schreibgerät (Kugelschreiber) in das Wahl- lokal mitzubringen. Sofortiges Verlassen des Wahllokales Sobald das Wahlkuvert in die Wahlurne geworfen wurde, ist das Wahllokal sofort zu verlassen. Es wird empfohlen, auch das Gebäude des Wahllo- kales unmittelbar zu verlassen. WULFENIAGUTSCHEIN Der Wulfeniagutschein wurde in der Stadtgemein- de Hermagor-Pressegger See im letzten Jahr ein- geführt und ersetzt auch den bisherigen Gutschein der Einkaufstadt Hermagor. Die Abwicklung erfolgt nun über das Stadt- und Standortmarketing der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See. Sinn des Wulfeniagutscheines ist es, dass die Kauf- kraft in der Region gestärkt wird. Die Wertschöp- fung soll bei uns bleiben. Partner beim Wulfeniagutschein sind in erster Linie die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, die Gemeinde Gitschtal, der Verein Einkaufstadt Her- magor und die Sparkasse Hermagor. Teilnehmen können alle Betriebe der beiden Gemeinden und es kommen ständig neue Teilnehmer hinzu, schließ- lich bekommen die mitmachenden Unternehmen den Betrag der angenommenen Gutscheine ohne jeden Abzug 1:1 binnen wenigen Tagen nach der Abgabe bei der Sparkasse Hermagor durch das Stadt- und Standortmarketing Hermagor über ein Konto der Einkaufstadt Hermagor überwiesen. Erhältlich ist der Wulfeniagutschein bei der Stadt- gemeinde Hermagor-Pressegger See, bei der Gemeinde Gitschtal, Intersport Alpensport, P&B snowandsports, Cafe Bistro, Juwelier Kury, Bau- ernmarkt Hermagor und bei der Wirtschaftskam- mer Hermagor. Derzeit ist der Zugang wegen der Einschränkungen im Zusammenhang mit den Co- vid-19-Bestimmungen nur eingeschränkt möglich. Animiert werden sollen nicht nur möglichst viele Unternehmen zum Mitmachen, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger, den Gutschein als idea- le regionale Geschenksidee zu nutzen, schließlich profitieren alle von Regionalität und ist ein Zusam- menhalt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie während der Coronakrise besonders wichtig.
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