Außenwirtschaft aktuell 08/2021 - IHK Braunschweig

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Außenwirtschaft aktuell 08/2021 - IHK Braunschweig
Außenwirtschaft aktuell
08/2021

IND US TRI E- U N D H A N D EL S K A MMER B R AUN S C H W E IG
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Veranstaltungen/Unternehmerreisen                                                                                                      3
GTAI-Webinar zum Thema "Rückblick auf die Reform der Entsenderichtlinie" am 5. August ......... 3
Online-Sprechtag: Inside Ukraine am 31. August ..................................................................................... 3
Seminar Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft am 02. September .......................................................... 4
Kostenloses Beratungsangebot Geschäftspotenziale in Subsahara-Afrika am 16./17. September . 4
Seminar Export- und Zollabwicklung EU und Drittländer am 20. September .................................... 5
Inside Vietnam - Digitaler Ländersprechtag am 22. September ............................................................ 5
Seminar Compliance und Organisation im Zollbereich am 23. September ........................................ 5

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht                                                                                                        6
Afrikanische Freihandelszone AfCFTA seit Januar 2021 .......................................................................... 6
Bosnien und Herzegowina: Neues Zollgesetz tritt in Kraft ..................................................................... 6
China: Datensicherheitsgesetz ab September 2021 in Kraft................................................................... 7
EU: Entgültiger Antidumpingzoll auf warmgewalzte Flacherzeugnisse Ursprung Türkei ................. 7
EU: Import von Stahl- und Eisenerzeugnissen .......................................................................................... 9
EU/Russland: Verlängerung der Sanktionen .............................................................................................. 9
EU: Neue Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern ....................................................................... 10
Ghana: Vollständige Umsetzung des WPA............................................................................................... 10
Indien: Vorabregistrierung für Import von Mikrochips ........................................................................... 11
Mauritius: passt Verbrauchsteuer und Zollabgaben an .......................................................................... 11
Mercosur und EU: Handelsabkommen wird Exporte ankurbeln ......................................................... 12
Russland: Vorübergehende Ausfuhrzölle auf Stahl ................................................................................ 12
Sambia: Aufhebung Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer auf Speiseöl .......................................... 13
Südafrika: Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren aktualisiert ................................ 13
Südafrika: Aufhebung Einfuhrzoll auf Weizen und Weizenmehl.......................................................... 14
Südkorea: FTA Anhang mit technischen Standards im Automobilbereich aktualisiert .................... 14
Tadschikistan: gewerbliche Wareneinfuhr ............................................................................................... 14
Togo: Grenzkontrollen für kennzeichnungspflichtige Waren .............................................................. 15
Türkei: Schutzzölle auf Tapeten erneut verlängert ................................................................................ 15
Ukraine: Neue Registrierungspflicht für Zollabfertigung ....................................................................... 15
USA/EU: Einigung im Boeing-Airbus-Streit.............................................................................................. 16

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USA: Zollbehörde implementiert USMCA-Zollvorschriften in Zollrecht .............................................17
VK: Handelsabkommen mit Island, Norwegen und Liechtenstein .......................................................17

Ländernotizen                                                                                                                              18
Brexit: Erlaubnis für Grenzgänger kann noch beantragt werden ........................................................ 18
EU: multilaterale Reaktion auf Coronakrise ............................................................................................. 19
Frankreich: Hersteller halten an Investitionsplänen für Landtechnik fest .......................................... 20
Polen: Neue Wartungsverträge im Straßenbau ....................................................................................... 20
Russland: Steigende Lohnkosten wegen Inflation und Fachkräftemangel ........................................ 21
Slowakei: Chancen im Maschinenbau ...................................................................................................... 21
Sürdkorea: Autoimporte steigen weiter .................................................................................................... 21
WTO: Update Handelsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 ........................................... 22
WTO: Liste der Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen ........................................................................ 22

Veröffentlichungen                                                                                                                         23
                              - Ihr Weg durch den Zoll ....................................................................................... 23

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Veranstaltungen/Unternehmerreisen

GTAI-Webinar zum Thema "Rückblick auf die Reform der
Entsenderichtlinie" am 5. August
Germany Trade & Invest veranstaltet am 5. August 2021 um 14.30 Uhr ein
Webinar z
Letztes Jahr, am 30. Juli 2020, endete die 2-jährige Umsetzungsfrist für die
reformierte Entsenderichtlinie. Zu dem Zeitpunkt hatten noch nicht alle
Mitgliedstaaten die Änderungen in ihr nationales Recht implementiert.
Der Reform lag d
                                                            neue Herausfor-
derungen im Auslandsgeschäft gestellt. Mittlerweile ist fast ein Jahr seit Ab-
lauf der Umsetzungsfrist vergangen. Das nehmen wir zum Anlass im Webi-
nar zu schauen, was sich geändert hat. Der Schwerpunkt bei der Betrach-
tung wird auf den osteuropäischen Mitgliedstaaten liegen.
Das Webinar richtet sich an Unternehmer, die bereits im Auslandsgeschäft
aktiv sind oder in das Auslandsgeschäft einsteigen möchten.
    • Referentin: Marcelina Nowak, MJI, Deputy Director im Bereich Aus-
        ländisches Wirtschaftsrecht von Germany Trade & Invest in Bonn
   •   Moderation: Jakob Kemmer, Manager im Bereich Ausländisches
       Wirtschaftsrecht von Germany Trade & Invest in Bonn
Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei. Die Anmeldung ist unter diesem
Link möglich. Voraussichtliche Dauer des Webinars: ca. 30 Minuten.

Online-Sprechtag: Inside Ukraine am 31. August
IHK Stade, 10:00 12:00, kostenfrei
Nach dem Einbruch um real rund 6 Prozent 2020 wird die ukrainische
Wirtschaft 2021 voraussichtlich auf den Wachstumspfad zurückkehren. In
ihrem Inflationsbericht von Oktober 2020 rechnet die ukrainische Natio-
nalbank 2021 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real
4,2 Prozent. Die Ukraine dürfte 2021 von der Erholung der Weltwirtschaft
und dem erwarteten Abflauen der Coronavirus-Pandemie profitieren. Am
31. August bietet die IHK Stade in Zusammenarbeit mit der AHK Ukraine ei-
nen Online-Sprechtag an. Die Anmeldung können Sie hier vornehmen.
Ort: online (Microsoft Teams), Anmeldung bitte bis zum 20.08.2021

                Außenwirtschaft aktuell 08/2021
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Seminar Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft am 02. Sep-
tember
IHK Braunschweig, 09:00 16:30 Uhr, 22
Grenzüberschreitender Handel mit Waren und Dienstleistungen gehört
mittlerweile für viele Unternehmen zum Alltag. Doch nach wie vor gibt es
Unsicherheiten bei der korrekten umsatzsteuerlichen Abwicklung. Ziels des
Seminars ist es, die Grundsystematik der Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft
anhand von einfachen Fällen zu verdeutlichen und mehr Handlungssicher-
heit zu vermitteln. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie
hier.

Kostenloses Beratungsangebot Geschäftspotenziale in
Subsahara-Afrika am 16./17. September
Subsahara-Afrika bietet Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Der
afrikanische Markt öffnet sich und wirbt weltweit um Handelspartner und
Investoren. Die Covid-19-Pandemie bringt Herausforderungen und
zugleich Chancen und Potenziale für Geschäftsaktivitäten auf dem afrikan-
ischen Kontinent mit sich.

Am 16. und 17. September 2021 bietet Ihnen das Netzwerk der Deutschen
Auslandshandelskammern in Subsahara-Afrika (AHK-Netz) in Zusam-
menarbeit mit Industrie- und Handelskammern aus ganz Deutschland eine
kostenlose individuelle Beratung an. Ca. 30 AHK-Expert*innen beantworten
im Rahmen von 45-minütigen Einzelgesprächen Ihre konkreten Fragen zu
allgemeinen und branchenbezogenen Themen.
So nehmen Sie teil: Reservieren Sie sich bereits jetzt Ihren Platz für die
kostenlosen AHK-Beratungen mit einer kurzen E-Mail an
doreen.weisheit@braunschweig.ihk.de.
Die Terminvereinbarung findet über eine Online-Plattform statt, auf der Sie
die aussagekräftigen Profile der AHK-Berater*innen einsehen und anhand
der jeweiligen Branchen- und Länderexpertise Ihren Termin buchen kön-
nen. Den Link zur Terminbuchungsplattform erhalten Sie, sobald dieser
online verfügbar ist von Ihrem IHK Ansprechpartner.

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Seminar Export- und Zollabwicklung EU und Drittländer
am 20. September
IHK Braunschweig, 09:00 17:00 Uhr, 22
Gerade für Anfänger im internationalen Geschäft ist die Vielzahl von unter-
schiedlichen Dokumenten oft verwirrend. Im Seminar werden die wichtigs-
ten Exportpapiere vorgestellt und die Teilnehmer lernen anhand von kon-
kreten Praxisfällen, wie diese Dokumente ordnungsgemäß ausgefüllt wer-
den. Die umfangreichen Seminarunterlagen enthalten neben allen wichti-
gen Dokumenten zahlreiche Checklisten, Ausfüllanleitungen und Beispiel-
formulare mit vielen nützlichen Hinweisen aus der Praxis. Dabei werden
insbesondere die Regelungen des Unionszollkodex behandelt.
Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Inside Vietnam - Digitaler Ländersprechtag am 22. Sep-
tember
IHK für Ostfriesland und Papenburg, 08:30 13:00 Uhr, kostenfrei
Sie möchten sich über die aktuelle Lage der Wirtschaft oder Ihre Ge-
schäftschancen in Vietnam informieren? Zusammen mit den Industrie- und
Handelskammern Oldenburg, Osnabrück und Stade bieten wir Ihnen am
22. September 2021 die Möglichkeit, im individuellen Gespräch Ihre kon-
kreten Fragen und Themen zu besprechen und zu klären.
Als Referenten haben wir Herrn Björn Koslowski, stellvertretender Delegier-
ter der Deutschen Wirtschaft in Vietnam, eingeladen, der Sie zu den Mög-
lichkeiten beraten und Ihnen wichtige Tipps zum Markteinstieg oder Aus-
bau von Geschäftsaktivitäten geben wird. Die Anmeldung können Sie hier
vornehmen.
Ort:      online (GoToMeeting)

Seminar Compliance und Organisation im Zollbereich
am 23. September
IHK Braunschweig, 09:00 17:00 Uhr, 40
In den hochkomplexen und international verwobenen Lieferketten deut-
scher Unternehmen sind die Anforderungen an das in diesem Bereich ar-
beitende Personal durch zollrechtliche Bestimmungen und Bewilligungen
hoch und erfordern regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Dieses Semi-
nar zielt darauf ab, den Teilnehmern unmittelbar umsetzbares und vor al-
lem prozessorientiertes Wissen an die Hand zu geben. Neben der Vermitt-

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lung von rechtlichen Grundlagen, vermittelt Thorsten Goebel, langjährige
Führungskraft im Zollbereich der ZF Friedrichshafen AG und erfahrener Do-
zent für Zollseminare, den Teilnehmern konsequent, wie sie effiziente und
kennzahlenbasierte Steuerungssysteme in der Zollabteilung als Schnittstel-
lenfunktion ihres Unternehmens etablieren. Das Seminar richtet sich an
Fach- und Führungskräfte im Zollbereich. Die Teilnehmer erwartet ein in-
teraktives und auf aktuellen Praxisbeispielen basiertes Lehrformat. Details
und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Afrikanische Freihandelszone AfCFTA seit Januar 2021
(GTAI) Das Abkommen strebt neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifä-
ren Handelsbarrieren auch Regelungen zu Themen wie Investitionen, geis-
tige Eigentumsrechte und E-Commerce an.
Die afrikanischen Staats- und Regierungschefs billigten bei ihrem Gipfel-
treffen im Dezember 2020, den Handel nach den Regeln des afrikanischen
Freihandelsabkommens wie geplant am 1. Januar 2021 aufzunehmen. Vom
Präferenzhandel profitieren können jedoch nur diejenigen Vertragsparteien,
die ihre Zollangebote eingereicht (derzeit 41 Länder) und vereinbarte Ziele
in nationales Recht umgesetzt haben. Weitere Voraussetzung ist, dass für
die betreffenden Produkte bereits einheitliche Ursprungsregeln bestehen.
Dies ist bislang für 81 Prozent der gesamten Zolllinien der Fall.
Den Vertragsstaaten wurde bis Ende Juni 2021 Zeit eingeräumt, noch aus-
stehende Ursprungsregeln auszuhandeln und fehlende Zollangebote ein-
zureichen. Erst nach Abschluss der Verhandlungen kann ein reibungsloser
Abbau von Binnenzöllen beginnen.
Details: https://www.gtai.de/gtai-de/trade/zoll/zollbericht/afrika/ausblick-
afrikanische-kontinentale-freihandelszone-afcfta-168504

Bosnien und Herzegowina: Neues Zollgesetz tritt in Kraft
(GTAI) Das neue Zollgesetz Bosnien und Herzegowinas (BiH) wurde bereits
2015 im Amtsblatt veröffentlicht. Abgesehen von einigen wenigen Bestim-
mungen, die vorzeitig in Kraft getreten sind, wurde das Startdatum immer
wieder verschoben. Zum 1. August 2021 soll es nun in Kraft treten.

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Das neue Zollgesetz lehnt sich an die Zollgesetzgebung der EU an und
stellt unter anderem die Weichen für:
    • die papierlose Zollabwicklung,
    • den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO, bosnisch:
                          subjekt) für besonders zuverlässige und vertrau-
        enswürdige Unternehmen sowie
    • die summarische Eingangsanmeldung und summarische Aus-
        gangsanmeldung.
Da die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des elektronischen
Versandverfahrens (NCTS - New Computerized Transit System) teilweise
erfüllt wurden, beginnt auch dessen Nutzung zum 1. August, jedoch zu-
nächst auf nationalem Niveau. Ziel ist es, innerhalb eines Jahres dem Über-
einkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beizutreten.
Das gemeinsame Versandverfahren wird für die Beförderung von Waren
zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern (Island, Norwegen,
Liechtenstein und der Schweiz), der Türkei (seit 2012), der Republik Nord-
mazedonien (seit 2015), Serbien (seit 2016), dem Vereinigten Königreich
und Nordirland verwendet. Das papierlose Verfahren könnte die Transport-
zeiten im Handel mit BiH deutlich verkürzen.
Weitere Informationen:
Zollgesetz Bosnien und Herzegowinas (Zakon o carinskoj politici u Bosni i
Hercegovini), Amtsblatt Nr. 58 vom 21. Juli 2015

China: Datensicherheitsgesetz ab September 2021 in
Kraft
(GTAI) Der zweite Entwurf stammte aus dem April 2021, am 10. Juni 2021
wurde das neue Datensicherheitsgesetz (Data Security Law; nachfolgend:
DSL) nun nach drei Lesungen in China verabschiedet.
Weitere Informationen:
 https://www.gtai.de/gtai-
de/trade/recht/rechtsbericht/china/chinesisches-datensicherheitsgesetz-
ab-september-2021-in-kraft-677440

EU: Entgültiger Antidumpingzoll                  auf   warmgewalzte
Flacherzeugnisse Ursprung Türkei
(GTAI) Die Europäische Kommission führt mit Wirkung 7. Juli 2021 einen
endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Flacherzeugnis-
se aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, auch in

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Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalbanderzeugnisse
                ), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen mit Ur-
sprung in der Türkei ein.
Die folgenden Waren sind ausgenommen:
    • Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl und kornorientiertem Silici-
        umelektrostahl,
    • Erzeugnisse aus Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl,
    • Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Di-
        cke von mehr als 10 mm und einer Breite von 600 mm oder mehr,
    • Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Di-
        cke von 4,75 mm oder mehr, aber nicht mehr als 10 mm, und einer
        Breite von 2 050 mm oder mehr,
    • Erzeugnisse mit a) einer Breite von 350 mm oder weniger und b) ei-
        ner Dicke von 50 mm oder mehr, unabhängig von der Länge der
        Ware.
Die betroffen Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes einge-
reiht: 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208
37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 10, 7208 52 99, 7208
53 00, 7208 54 00, ex 7211 13 00 (TARIC-Code 7211130019), ex 7211 14 00
(TARIC-Code 7211140095), ex 7211 19 00 (TARIC-Code 7211190095), ex
7225 19 10 (TARIC-Code 7225191090), 7225 30 90, ex 7225 40 60 (TARIC-
Code 7225406090), 7225 40 90, ex 7226 19 10 (TARIC-Code 7226191095),
ex 7226 91 91 (TARIC-Code 7226919119) und 7226 91 99 7.
Es gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei
Grenze der Union, unverzollt:

                                      Endgültiger   Anti-
Unternehmen                                               TARIC-Zusatzcode
                                      dumpingzollsatz
                                      7,3 %             C602
Erdemir Group:
  • Ere                               5,0 %             C603
  • ke

                                      4,7 %             C604

                                      5,7 %             C605
                                      5,7 %             C606
Alle übrigen Unternehmen              7,3 %             C999

                 Außenwirtschaft aktuell 08/2021
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Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den
Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung gemäß Artikel 1 Absatz 3 vor-
gelegt werden. Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt wer-
den kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz An-
wendung. Im Januar 2021 hatte die Europäische Kommission vorläufige
Antidumpingmaßnahmen eingeführt. Die in diesem Zusammenhang geleis-
teten Sicherheitsleistungen werden endgültig vereinnahmt.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission vom 5.
Juli 2021; ABl. L 238 vom 6. Juli 2021, S. 32.

EU: Import von Stahl- und Eisenerzeugnissen
(GTAI) Auf Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse gelten seit 1. Februar
2019 endgültige Schutzmaßnahmen (Durchführungsverordnung (EU)
2019/159). Die Maßnahmen betreffen Stahlerzeugnisse aus 26 Warenkate-
gorien. Für diese Waren wurden Zollkontingente eröffnet. Sind die Kontin-
gente erschöpft, werden zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf die
betroffenen Waren erhoben.
Die Schutzmaßnahmen werden bis 30. Juni 2024 verlängert. Eine Über-
sicht über die Warenkategorien und die (länderspezifischen) Kontingente
enthält der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029, geän-
dert durch Durchführungsverordnung (EU) 2021/1091 (die Änderung be-
treffen Warenkategorie 4).
Quellen:
    • Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029 der Kommission vom 24.
        Juni 2021; ABl. L 225I vom 25. Juni 2021, S. 1;
    • Durchführungsverordnung (EU) 2021/1091 der Kommission vom 2.
        Juli 2021; ABl. L 236 vom 5. Juli 2021, S. 47.

EU/Russland: Verlängerung der Sanktionen
(GTAI) Die bestehenden Sanktionen gegenüber Russland werden um weite-
re sechs Monate bis zum 31. Januar 2022 verlängert.
Die restriktiven Maßnahmen wurden 2014 aufgrund der Lage in der Ukraine
eingeführt. Sie betreffen den Finanz-, Energie- sowie Verteidigungssektor
sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck.
Eine ausführliche Übersicht über die EU-Russland-Sanktionen finden Sie im
 GTAI-Special.

              Außenwirtschaft aktuell 08/2021
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EU: Neue Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern
(GTAI) Ab dem 9. September 2021 müssen Unternehmen die geänderten
Vorschriften der Dual-Use Verordnung beachten.
Dual-Use-Waren umfassen Güter, Software und Technologie, die sowohl
zu zivilen als auch militärischen Zwecken genutzt werden können. Die Be-
handlung dieser Güter ist ein zentraler Baustein des Exportkontrollrechts.
Speziell geregelt war sie in der Dual-Use Verordnung (EG) Nr. 428/2009
vom 5. Mai 2009, die nunmehr durch die Verordnung (EU) 2021/821 vom
20. Mai 2021 neu gefasst worden ist. Sie tritt am 9. September 2021 in Kraft.
Bis zu diesem Datum werden Anträge auf Ausfuhrgenehmigung auf der
Grundlange der noch geltenden Dual-Use-Verordnung beschieden.
Die Neufassung umfasst sowohl die bislang erfolgten Änderungen als auch
bisher noch nicht geregelte neue Aspekte.
Details:
    • Genehmigungspflichten für gelistete Güter bleiben bestehen
    • Genehmigungen können auch für nicht gelistete Güter erforderlich
        sein
    • Menschenrechte gewinnen an Bedeutung
    • Auch technische Unterstützung ist relevant
    • Nationale Güterlisten anderer Mitgliedstaaten können entscheidend
        sein
    • Zwei neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen
    • Genehmigungsbehörden sollen kooperieren
    • Neue Nummerierungen beachten
    • Nationale Ausfuhrliste nicht aus dem Blickfeld verlieren

Ghana: Vollständige Umsetzung des WPA
(GTAI) Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (iWPA) zwischen
der Europäischen Union (EU) und Ghana wird seit 1. Juli 2021 in Ghana
wirksam umgesetzt.
Durch das iWPA erhält Ghana seit Dezember 2016 einen zoll- und kontin-
gentfreien Zugang zum EU-Markt. Am 1. Juli 2021 hat Ghana begonnen,
den Zugang zu seinem Markt für 80 Prozent des Gesamtvolumens der EU-
Exporte zu liberalisieren. Die Umsetzung des Zeitplans für die Zollliberali-
sierung auf ghanaischer Seite verzögerte sich aufgrund von technischen
Anpassungen, die zwischen der EU und Ghana vereinbart wurden. Die er-
forderlichen Ursprungsdokumente für den Handel, einschließlich der Ur-
sprungszeugnisse und Ursprungserklärungen, mussten erst entwickelt wer-

               Außenwirtschaft aktuell 08/2021
11
den. Die Codes und Systeme für den Beginn der effektiven Umsetzung der
Zollsenkungen für EU-Produkte, die nach Ghana eingeführt werden, sind
nun vorhanden.
Das Abkommen enthielt zu Beginn kein eigenes Ursprungsprotokoll. Das
fehlende Ursprungsprotokoll wurde mit Beschluss Nr. 1/2020 des WPA-
Ausschusses angenommen und wird seit 20. August 2020 für die EU und
Ghana angewendet.
Quelle: Gemeinsame Erklärung der EU und Ghanas zur Aufnahme des
Handels im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
EU-Ghana

Indien: Vorabregistrierung für Import von Mikrochips
(GTAI) Die Maßnahme folgt entsprechenden Vorschriften für den Import
von bestimmten Stahlwaren und NE-Metallerzeugnissen sowie Kohle. Die
indische Zentralregierung hat durch Verordnung (Notification) 05/2015-
2020 mit Wirkung vom 1. August 2021 eine verpflichtende Registrierung
von elektronischen integrierten Schaltungen (HS-Code 8542) bei der indi-
schen Außenhandelsbehörde DGFT vor dem Import vorgeschrieben. Die
indische Einfuhrliste wurde entsprechend angepasst. Das "Chip Import Mo-
nitoring System (CHIMS)" verpflichtet demnach indische Importeure vorab
online beim DGFT einen entsprechenden Antrag einzureichen, die Import-
bewilligung wird dann automatisch erteilt.

Mauritius: passt Verbrauchsteuer und Zollabgaben an
(GTAI) Für ausgewählte Waren ändern sich im Rahmen der Haushaltspla-
nung für 2021/2022 Zollabgaben sowie Verbrauchsteuersätze.
Folgende Änderungen sieht der Haushaltsplan 2021/2022 vor:
   • Erhöhung der Verbrauchsteuer auf alkoholische Erzeugnisse ab dem
       12. Juni 2021. Die betroffenen Waren werden auf S. 12 des Anhan-
       ges zusammengefasst.
   • Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Tabakerzeugnisse ab dem 12.
       Juni 2021. Die betroffenen Waren werden auf S. 13 des Anhanges
       zusammengefasst.
   • Die Steuer in Höhe von 6 Cent/kg Zucker auf lokal hergestellte und
       importierte gesüßte Produkte, die nicht zu den Grundnahrungsmit-
       teln gehören, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

              Außenwirtschaft aktuell 08/2021
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   •   Fruchtpürees für Kleinkinder und zuckergesüßte Waren mit einem
       Gesamtzuckergehalt von bis zu 4g pro 100g/100ml werden von der
       Steuer befreit.
   • Die Verbrauchsteuer in Höhe von 5 Prozent auf Elektrotransporter
       bis 180 kW, die ausschließlich für den Warentransport verwendet
       werden, wird aufgehoben.
   • Die Verbrauchsteuerermäßigung für Kraftfahrzeuge wird bis zum 30.
       Juni 2022 verlängert. Die konkreten Rabattierungen werden auf S.
       14 des Anhanges zusammengefasst.
   • Umsetzung von Zollsenkungsverpflichtungen, die im Rahmen von
       Freihandelsabkommen/Wirtschaftspartnerschaftsabkommen einge-
       gangen wurden. Für welche Abkommen die Verpflichtungen in
       2021/2022 umgesetzt werden, wird auf S. 15 des Anhanges zusam-
       mengefasst.
   • Der derzeit für Busse gewährte Zollrabatt in Höhe von 30 Prozent
       wird um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Weitere steuerrechtliche Änderungen entnehmen Sie dem Budget Speech.
Mehr zum Thema:
   • Budget Speech 2021/2022
   • Anhang zum Budget Speech

Mercosur und EU: Handelsabkommen wird Exporte an-
kurbeln
(GTAI) Das Ende Juni 2019 erfolgreich ausverhandelte Handelsabkommen
ist Teil eines umfassenden Assoziierungsabkommens. Seit Juli 2021 sind die
Zollabbauprogramme veröffentlicht. Am 28. Juni 2019 einigten sich der
Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) und die Europäi-
sche Union nach fast 20-jähriger Verhandlungsdauer auf ein umfassendes
Handelsabkommen, das Bestandteil des Assoziierungsabkommens ist.
Weitere Details finden Sie hier: https://www.gtai.de/gtai-
de/trade/zoll/zollbericht/mercosur/freihandelsabkommen-mercosur-
80048

Russland: Vorübergehende Ausfuhrzölle auf Stahl
(GTAI) Vom 1. August bis 31. Dezember 2021 werden in Russland Ausfuhr-
zölle auf Eisen- und Nichteisenmetalle eingeführt.
Dabei bestehen die neuen Ausfuhrzölle aus einem Basissatz von 15 Prozent
und einer zusätzlichen spezifischen Komponente (in Dollar pro Tonne).

               Außenwirtschaft aktuell 08/2021
13
Die zusätzliche Komponente wird abhängig von der Metallart (bei Nichtei-
senmetallen) oder dem Verarbeitungsgrad der Produkte (bei Eisenmetallen)
unter Berücksichtigung der Dynamik der Weltmarktpreise für die ersten fünf
Monate des Jahres 2021 berechnet.
Die vorübergehenden Zölle wurden eingeführt, bis ein dauerhafter Mecha-
nismus zur Stabilisierung der Preise für Metalle und Metallerzeugnisse ent-
wickelt wird. Hintergrund der Entscheidung war, dass die Weltmarkpreise
für Metallerzeugnisse stark angestiegen sind und gleichzeitig auch die In-
landspreise so hoch wurden, dass die Umsetzung von großen Infrastruktur-
projeken wie zum Beispiel der Bau sozialer Einrichtungen erschwert wur-
den.

Sambia: Aufhebung Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteu-
er auf Speiseöl
(GTAI) Importiertes Rohöl, welches zur Herstellung von Speiseöl dient, wird
derzeit nicht mit Einfuhrzöllen sowie der Einfuhrumsatzsteuer (VAT) belas-
tet. Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent sowie die geltenden
Einfuhrzölle werden vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Oktober 2021 ausgesetzt.
Diese Maßnahme dient der Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedin-
gungen und der Eindämmung steigender Preise für Speiseöl.
Quelle und weitere Informationen:
Zambia Trade Information Portal, Mitteilung vom 13. Juli 2021
Tariff Book

Südafrika: Liste beschränkter und verbotener Ein- und
Ausfuhren aktualisiert
(GTAI) Am 13. Juli 2021 hat Südafrika eine aktualisierte Liste der verbotenen
und beschränkten Einfuhren sowie Ausfuhren veröffentlicht.

Folgende Änderung wurde aufgenommen:
Tarif-
           Warenbezeichnung                                        Änderung
position
           Leder "einschließlich Pergament- oder Rohhautleder"
           von Rindern und Kälbern "einschließlich Büffeln" oder   Einfuhrgenehmigung
           von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben      der zuständigen Ve-
41.07
           oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten     terinärbehörde erfor-
           (ausgenommen Sämischleder, Lackleder, folienkaschier-   derlich
           te Lackleder und metallisierte Leder, HS 41.14)

                 Außenwirtschaft aktuell 08/2021
14
Mehr zum Thema:
  • Aktualisierte Liste "Prohibited and Restricted Goods"
  • Was Sie bei beschränkten und verbotenen Einfuhren und Ausfuhren
      beachten sollten

Südafrika: Aufhebung Einfuhrzoll auf Weizen und Wei-
zenmehl
Wirksam seit dem 2. Juli 2021: Die am 14. Mai 2021 eingeführ-
ten Einfuhrzölle auf Weizen sowie Weizenmehl wurden zum 2. Juli 2021
wieder aufgehoben. Demnach können nun Waren der Zolltarifnummern
1001.91; 1001.99; 1101.00.10; 1101.00.20; 1101.00.30 und 1101.00.90 zoll-
frei in Südafrika eingeführt werden.
Weitere Informationen:
     • Meldung "Südafrika führt Einfuhrzölle auf Weizen und Weizenmehl
         ein"
     • Government Gazette No.44792 No. R.570 vom 2. Juli 2021

Südkorea: FTA Anhang mit technischen Standards im
Automobilbereich aktualisiert
(GTAI) Anhang 2-C des Freihandelsabkommens EU-Korea enthält Bestim-
mungen zu Kraftfahrzeugen und Teilen davon. Die Anlagen 2-C-2 und 2-
C-3 dieses Anhangs werden geändert.
Hintergrund ist eine im Abkommen vorgesehene regelmäßige Überprüfung,
um Änderungen internationaler oder nationaler Vorschriften Rechnung zu
tragen.
Die Änderungen sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Quellen:
    • Beschluss Nr. 3 des Handelsausschusses EU-Korea vom 29. April
        2021; ABl. L 235 vom 2. Juli 2021, S. 1;

Tadschikistan: gewerbliche Wareneinfuhr
(GTAI) Zoll und Einfuhr kompakt - Tadschikistan gibt Exporteuren einen
Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende
Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Das Merkblatt kann auf den Internetseiten der Germany Trade & Invest her-
untergeladen werden.

              Außenwirtschaft aktuell 08/2021
15
Togo: Grenzkontrollen              für    kennzeichnungspflichtige
Waren
(GTAI) Bereits seit 1. September 2020 müssen einige verbrauchsteuerpflich-
tige Waren wie Wasser, Fruchtsaft, Bier, Wein, bestimmte andere alkoholi-
sche Getränke und Tabakprodukte mit einem Sicherheitsaufkleber gekenn-

Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht oder verkauft werden. Fehlt die obli-
gatorische Kennzeichnung, gilt das Produkt als illegale Einfuhr (Schmuggel)
oder Fälschung.
Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des togoischen Ministers für
Wirtschaft und Finanzen und des Ministers für Handel und Industrie werden
seit 1. Juli 2021 dementsprechende Grenzkontrollen und Inspektionen bei
inländischen Verkaufsstellen im gesamten Staatsgebiet durchgeführt.
Ausrüstungen für automatisierte Produktionslinien sowie Etiketten für Im-
porteure und kleine lokale Hersteller zur sicheren fiskalischen Kennzeich-
nung der betreffenden Konsumgüter sind bei dem Unternehmen SICPA
(Société Industrielle et Commerciale de Produits Alimentaires) erhältlich,
das von der togoischen Regierung mit der Umsetzung der Solution Auto-
matisée de Marquage (SAM) betraut wurde. Wirtschaftsbeteiligte können
sich auch an die Anlaufstelle von SICPA bei der Finanzbehörde Office To-
golais des Recettes wenden.

Türkei: Schutzzölle auf Tapeten erneut verlängert
(GTAI) Die Schutzzölle auf Tapeten wurden um drei weitere Jahre verlän-
gert. Betroffen sind Tapeten der Zolltarifnummern 4814.20.00.00,
4814.90.10.00 und 4814.90.70.10. Diese Maßnahme gilt vom 6. August
2021 bis zum 5. August 2024. Im ersten Jahr beträgt der Zollsatz 3,00
USD/kg, im zweiten 2,75 USD/ kg und im dritten Jahr 2,50 USD/kg. Die
Schutzzölle gelten auch für Einfuhren aus der EU.
Quelle: Türkisches Amtsblatt, Erlass vom 09. Juli 2021

Ukraine: Neue Registrierungspflicht für Zollabfertigung
(GTAI) Betroffen von der Änderung sind die Vorschriften des Abschnitts XXI
Absatz 61 des Zollkodex der Ukraine: "Über die obligatorische Registrierung
von nicht ansässigen Personen". Bisher konnten nur Personen, die in der
Ukraine ihren Wohnsitz haben, eine Zollanmeldung abgeben.

               Außenwirtschaft aktuell 08/2021
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Nun können das auch "nicht ansässige Personen", dazu zählen:
•    Zolldeklaranten von Waren und Nutzfahrzeugen, d.h. ausländische
     Frachtführer, die Waren und Nutzfahrzeuge einführen oder den Wa-
     rentransit wählen
•    Beförderer bzw. verantwortliche Personen für die Beförderung von
     Waren über die Zollgrenze der Ukraine
Das Registrierungsverfahren kann durch folgende Optionen durchgeführt
werden:
•    Bei der Einreise/Ausreise wird ein Registrierungsformular direkt an
     der Zollkontrollstelle ausgefüllt, eine Kopie
     der Registrierungsbescheinigung wird ausgehändigt
•    Ein ausgefülltes Registrierungsformulars wird per Post an ein beliebiges
     Zollamt in der Ukraine gesendet, Kopie der Registrierungsbescheini-
     gung wird anschließend ausgestellt
•    Ein bereits ausgefülltes Registrierungsformular wird an der Zollkon-
     trollstelle vom Frachtführer oder einer bevollmächtigten Person (Voll-
     macht oder Zollagent) vorgelegt.
Die Registrierungsbescheinigung kann in jeder Sprache des offiziellen in-
ternationalen Verkehrs ausgefüllt werden. Um die Verarbeitung von Infor-
mationen zu beschleunigen, ist es jedoch sinnvoll, sie in Ukrainisch oder
Englisch auszufüllen. Nachdem die Daten aus dem Antrag in das Informati-
onssystem des Zolldienstes übernommen wurden, wird dem Anmel-
der innerhalb einer Stunde eine vorläufige Registrierungsnummer zugeteilt.
Mit dieser Nummer wird die uneingeschränkte Erledigung aller Zollformali-
täten und -verfahren ermöglicht. Eine Registrierungsnummer wird nicht
ausgestellt, wenn die erforderlichen Daten unvollständig sind oder eine Re-
gistrierung bereits vorliegt.
Quelle und weitergehende Informationen: Zollamt Ukraine

USA/EU: Einigung im Boeing-Airbus-Streit
(GTAI) Im März 2021 vereinbarten USA und EU eine Aussetzung der Zusatz-
zölle für vier Monate. Im Juli verlängerten die USA und die EU diese Frist auf
fünf Jahre. Am 9. Juli 2021 veröffentlichte die US-Handelsbeauftragte Kat-
herine Tai dazu eine Mitteilung im Gesetzblatt. Die Fünf-Jahres-Frist be-
ginnt für die EU am 11. Juli 2021, für das Vereinigte Königreich am 4. Juli
2021. Gleichzeitig veröffentlichte die EU die Aussetzung der Zusatzzölle.

                Außenwirtschaft aktuell 08/2021
17
Während des Gipfeltreffens der EU und der USA in Brüssel am 15. Juni 2021

um unerlaubte Subventionen an die Flugzeughersteller Boeing und Airbus
geeinigt.
Die Einigung besagt, dass beide Seiten zunächst für fünf Jahre auf die Er-
hebung der zusätzlichen Zölle verzichten. In diesem Zeitraum wollen die
USA und die EU eine dauerhafte Lösung finden. Außerdem einigten sich
beide Seiten auf ein Übereinkommen für den Luftfahrtsektor, das künftig
zur Vermeidung von Eskalationen solcher Konflikte beitragen soll. Ein An-
hang des Übereinkommens zielt auf die gegenseitige Unterstüt-
zung gegenüber dem Wettbewerb aus China ab. Für das Vereinigte König-
reich wurde ebenfalls eine Einigung erzielt.
Die Handelsbeauftragte behält sich vor, vor Ende der Fünf-Jahres-
Fristen die Umsetzung des Übereinkommens für den Luftfahrtsektor durch
die EU und das Vereinigtes Königreich zu prüfen und eventuell die Zusatz-
zölle wieder zu erheben.
Weiteführende Informationen:
    • Pressemitteilung der US-Handelsbeauftragten vom 15. Juni 2021
    • Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 15. Juni 2021.

USA: Zollbehörde implementiert USMCA-
Zollvorschriften in Zollrecht
(GTAI) Die Zollbehörde Customs and Border Protection hat hierzu die Ge-
                    Code of Federal Regulations           inem vorläufigen Er-
lass (Interim Final Rule) geändert. Der Erlass gilt seit dem 1. Juli 2021.
Die Änderungen beinhalten Vorgaben der Kapitel 1, 2, 5 und 7 des USMCA
unter anderem zum Marktzugang für Waren, den Vorgaben zum Nachweis
des Ursprungs und Zollvereinfachungen. Im Detail werden damit Vorschrif-
ten zur Ein- und Ausfuhr von Waren, zur Rückerstattung von Zöllen, zum
Drawback-Verfahren, zur Bestimmung und zum Nachweis des Warenur-
sprungs, zu Warenmustern, zu Waren, die nach einer Reparatur oder Bear-
beitung in Kanada oder Mexiko wieder in den USA eingeführt werden und
zu Strafbestimmungen in US-Zollrecht implementiert.

VK: Handelsabkommen mit Island, Norwegen und Liech-
tenstein
(GTAI) Nach einer grundsätzlichen Einigung im letzten Monat hat das Ver-
einigte Königreich das Handelsabkommen mit den EWR-EFTA-Staaten

                Außenwirtschaft aktuell 08/2021
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Norwegen, Island und Liechtenstein unterzeichnet. Das Abkommen zwi-
schen dem Vereinigten Königreich (VK) und den drei EWR-EFTA-Staaten
wird das bisherige Interimsabkommen (Roll-over) ersetzen.
Es deckt neben den üblichen Themen wie Warenhandel, Dienstleistungen,
Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen und geistiges Eigentum,
auch sehr fortschrittliche Themen, wie zum Beispiel Kleine und Mittelstän-
dische Unternehmen, E-Commerce und nachhaltige Entwicklungen ab.
Erleichterungen im Warenverkehr
Elektronische Verfahren, Dokumente und Unterschriften sowie moderne
digitale Bestimmungen ermöglichen einen schnelleren und unkomplizier-
ten Warenverkehr zwischen den Vertragsstaaten und gehen mit Einsparun-
gen für Unternehmen einher.
Quellen und weitere Informationen
    • Pressemitteilung vom 8. Juli über die endgültige Unterzeichnung
    • Zusammenfassende Informationen zum Abkommen
    • Free Trade Agreement between Iceland, the Principality of Liechten-
        stein and the Kingdom of Norway and the United Kingdom of Great
        Britain and Northern Ireland [MS No.3/2021]
    • Policy Paper: Summary of the FTA

Ländernotizen
Brexit: Erlaubnis für Grenzgänger kann noch beantragt
werden
(GTAI) Die britische Regierung stellt klar: für die Beantragung einer Grenz-
gänger-Erlaubnis gibt es keine Frist. Aber trotzdem ist ein Antrag nicht un-
begrenzt möglich. Die Beantragung einer Erlaubnis für Grenzgänger (Fron-
tier Worker Permit) ist auch nach dem 30. Juni 2021 noch möglich. Es gibt
keine Ausschlussfrist, durch deren Ablauf ein Antrag unzulässig würde.

Bitte beachten Sie jedoch in diesem Zusammenhang zwei sehr wichtige
Hinweise:
    1. Bis zum 30. Juni konnte man sich noch auf den Grenzgänger-Status
       berufen, ohne ihn belegen zu müssen. Wer hingegen ab Juli 2021
       in das Vereinigte Königreich einreisen und sich dabei auf den
       Grenzgänger-Status berufen möchten, muss die Erlaubnis bereits
       haben.

               Außenwirtschaft aktuell 08/2021
19
   2. Dass es keine Ausschlussfrist gibt, bedeutet nicht, dass ein Antrag
      zeitlich unbegrenzt möglich ist. Denn ein Antrag muss auch materi-
      ell bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt, dass Grenz-
      gänger mindestens einmal in einem 12-Monats-Zeitraum als solche
      im Vereinigten Königreich aktiv gewesen sein müssen. Wer also bei-
      spielsweise am 1. Oktober 2020 das letzte Mal als Grenzgänger im
      VK gearbeitet hat, muss bis spätestens 30. September 2021 ein wei-
      teres Mal legal (also seit 1. Juli: nur mit Erlaubnis) als Grenzgänger
      im VK arbeiten, weil ansonsten das 12-Monats-Kriterium nicht mehr
      erfüllt werden kann. Es kann also durchaus Eile geboten sein.

EU: multilaterale Reaktion auf Coronakrise
(GTAI) Die Europäische Union (EU) fordert in einem Vorschlag an die Welt-
handelsorganisation (WTO) einen universellen und fairen Zugang zu Covid-
19-Impfstoffen und -Arzneimitteln.
Die EU möchte die Produktion von Covid-19 Impfstoffen und -
Arzneimitteln ausweiten und einen universellen und fairen Zugang zu die-
sen Produkten ermöglichen. Zur Erreichung dieser Ziele hat die EU einen
Vorschlag bei der WTO eingereicht, der die Mitglieder der WTO auffordert,
sich für einen multilateralen Handelsplan einzusetzen.
Die EU fordert die Regierungen auf,
 1. "zu gewährleisten, dass COVID-19-Impfstoffe, -Therapien und ihre Be-
     standteile ungehindert die Grenzen passieren können;
 2. die Hersteller zu ermutigen, ihre Produktion auszuweiten und gleich-
     zeitig sicherzustellen, dass die Länder, die Impfstoffe am dringendsten
     benötigen, diese zu einem erschwinglichen Preis erhalten, und
 3. die Nutzung von Zwangslizenzen im Rahmen des bestehenden WTO-
     Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geis-
     tigen Eigentums (Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights,
     TRIPS) zu erleichtern. Das TRIPS-Übereinkommen bietet bereits eine
     solche Flexibilität dies stellt während der Pandemie ein legitimes In-
     strument dar, das bei Bedarf rasch genutzt werden kann."
Neben dessen legt die EU dem für das TRIPS-Übereinkommen zuständige
WTO-Gremium eine gesonderte Mitteilung über geistiges Eigentum vor.
Weitere Informationen:
    • Pressemitteilung vom 4. Juni der Europäischen Kommission (ENG)
    • Pressemitteilung der Europäischen Kommission (DEU)
    • Mitteilung der EU an den Allgemeinen Rat der WTO

               Außenwirtschaft aktuell 08/2021
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Frankreich: Hersteller halten an Investitionsplänen für
Landtechnik fest
(GTAI) Die Landtechnikbranche erholte sich nach Ende der Betriebsschlie-
ßungen 2020 kräftig. Trotz Lieferengpässen zu Jahresbeginn 2021 bleibt
das Investitionsklima gut.
Nachdem die französische Regierung Mitte März 2020 eine strikte Aus-
gangssperre verhängt hatte, stellten auch viele Hersteller von Landtechnik
den Betrieb ein. Nach etwa vier bis acht Wochen gelang es den meisten
Firmen, die Produktion wieder aufzunehmen. Nachschubprobleme verur-
sachten vielfach die in der Krise zum Teil unterbrochenen Lieferketten. Da-
her konnten die Unternehmen, trotz kräftiger Nachfrage, die Produktion
nicht so schnell und stark wieder hochfahren, wie es die gute Nachfrage-
entwicklung erlaubt hätte.
Die Nachfrage nach Landmaschinen legt in Frankreich weiter zu. Unter-
nehmen sind trotz Lieferengpässen optimistisch. Staat subventioniert An-
schaffung von Landtechnik.
Details:
    - https://www.gtai.de/gtai-
        de/trade/branchen/branchenbericht/frankreich/hersteller-halten-
        an-investitionsplaenen-fest-678092
    - https://www.gtai.de/gtai-
        de/trade/branchen/branchenbericht/frankreich/landmaschinen-
        weiter-stark-nachgefragt-674430

Polen: Neue Wartungsverträge im Straßenbau
(GTAI) Die polnische Straßenbaubehörde plant für 2021 und 2022 fast 200
Ausschreibungen im Wert von zusammen über 1,2 Milliarden Euro.
Die Generaldirektion für Landesstraßen und Autobahnen (Generalna Dy-
rekcja Dróg Krajowych i Autostrad; GDDKiA) sucht neue Partner für die
Wartung und Instandhaltung polnischer Landesstraßen, Schnellstraßen und
Autobahnen. Potenzielle Dienstleister wären zuständig für die Ausbesse-
rung des Fahrbahnbelags, die Erneuerungen von Fahrbahnmarkierungen
und für Räumungsarbeiten. Die neuen Serviceverträge haben eine Laufzeit
von vier Jahren.
Details: https://www.gtai.de/gtai-
de/trade/branchen/branchenmeldung/polen/neue-wartungsvertraege-im-
strassenbau-679114

               Außenwirtschaft aktuell 08/2021
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Russland: Steigende Lohnkosten wegen Inflation und
Fachkräftemangel
(GTAI) Der Fachkräftemangel zwingt Russlands Arbeitgeber zur Anhebung
ihres Gehaltsniveaus. Rund zwei Drittel der Unternehmen sind bereit, im
Jahr 2021 die Löhne ihrer Angestellten zu erhöhen, ergab eine Umfrage der
Personalagentur Kelly Services. Die Steigerung liegt im Schnitt bei 4 bis 6
Prozent. Auch Boni werden wieder gewährt.
Details: https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/bericht-
wirtschaftsumfeld/russland/lohnkosten-675754#toc-anchor--2

Slowakei: Chancen im Maschinenbau
(GTAI) Die Coronakrise nutzen Maschinenhersteller in der Slowakei, um zu
investieren. Ihre Bruttoanlageinvestitionen sind in den ersten drei Quartalen
2020 leicht gestiegen.
Nach mehreren produktionsstarken Jahren hat die Pandemie den slowaki-
schen Maschinenbau 2020 zurückgeworfen. Produktion und Umsätze fie-
len im Vergleich zum Vorjahr um über ein Zehntel. Sie begannen sich 2021
von Januar bis Mai mit kräftigen Zuwächsen zu erholen, ebenso wie die Be-
stellungen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, steigern die Unternehmen ih-
re Energieeffizienz, Digitalisierung und Automatisierung. Davon profitiert
auch der slowakische Automatisierungspezialist MTS, der Erweiterungsin-
vestitionen plant. Schüle Slovakia investiert in ein neues Werk für Alumini-
um-Druckgussteile, Porsche Werkzeugbau in ein Zentrum für robotisierte
Fertigungslinien der Automobilindustrie und BHS Sonthofen in ein Werk für
                                                -Gruppe hat ihr slowakisches
Werk für Seilfördertechnik erweitert.

Sürdkorea: Autoimporte steigen weiter
(GTAI) Nach dem starken Vorjahreszeitraum im Zuge der Coronapandemie
und geringeren Steuern beim Automobilkauf gingen im 1. Halbjahr 2021 die
Absatzzahlen leicht zurück. Die Importe legten jedoch gegen den Gesamtt-
rend des Marktes zu. Ursächlich dafür waren unter anderem rekordver-
dächtig hohe Immobilienpreise, die für viele den Traum von einer eigenen
Immobilie deutlich erschwerten. Auch die Pandemie mit den praktisch
nicht vorhandenen Möglichkeiten, ins Ausland zu reisen, waren ein ent-
scheidender Faktor. Des Weiteren hegten viele Konsumenten den Wunsch,
sich in Coronazeiten mit einem eigenen, möglichst repräsentativen Fahr-
zeug bewegen zu können. Die Regierung verlängerte im Juni 2021 zudem

               Außenwirtschaft aktuell 08/2021
22
die Reduzierung der Erwerbsteuer beim Autokauf bis Ende 2021.
Details: https://www.gtai.de/gtai-
de/trade/branchen/branchenbericht/suedkorea/autoimporte-in-
suedkorea-steigen-weiter-677332

WTO: Update Handelsmaßnahmen im Zusammenhang
mit COVID-19
(GTAI) Die WTO ruft alle WTO-Mitglieder auf, handelsbeschränkende Maß-
nahmen im Zusammenhang mit COVID-19 zu melden.
Bisher sind zahlreiche Meldungen zu Handelsmaßnahmen im Zusammen-
hang mit COVID-19 bei der WTO eingegangen. Den größten Anteil neh-
men weiterhin technische sowie sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen
ein. Handelserleichterungen wurden zudem nur im geringen Maße an die
WTO weitergeleitet.
Die Maßnahmen betreffen dabei zumeist den Handel mit persönlicher
Schutzausrüstung (PSA), Lebensmitteln, medizinischen Gütern, pflanzlichen
Produkten und lebenden Tieren.
Die Liste der Maßnahmen, die bereits der WTO gemeldet wurden, wird
kontinuierlich aktualisiert. Schauen Sie sich auch die interaktive Weltkarte
der WTO an, die einen guten Überblick über alle Maßnahmen gibt.
Über das Portal ePing können Sie sich ebenfalls über neue Sanitäre und
Phytonsanitäre Maßnahmen (SPS) und Technische Handelshemmnisse
(TBT) informieren.
Informationen zu Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen -Verboten und -
Lizenzen erhalten Sie auf der WTO-Seite "Documents Online".
Neben den handelsbezogenen Maßnahmen wurden auch weitere Maß-
nahmen im Zuge der Corona-Pandemie erlassen:
    • Maßnahmen, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen;
    • Maßnahmen, die Rechte an geistigem Eigentum betreffen.

WTO: Liste der Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen
WTO-Mitglieder ergreifen zunehmend Unterstützungsmaßnahmen als Re-
aktion auf die Pandemie.
Das WTO-Sekretariat stellt eine Tabelle mit Covid-19-
Unterstützungsmaßnahmen, die von den WTO-Mitgliedern erlassen wur-
den, zur Verfügung. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und dient der
Transparenz im Rahmen der Coronapandemie.
Zur Liste der Unterstützungsmaßnahmen

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Veröffentlichungen
APP Zoll und Reise - Ihr Weg durch den Zoll
(GZD)                                                                  Pa-
nik zu versetzen, wenn Sie sich bereits vor Urlaubsbeginn danach erkundi-
gen, welche Zollbestimmungen bei der Rückreise nach Deutschland gelten.
Es müssen nicht unbedingt verbotene Gegenstände sein, die den Zoll auf
den Plan rufen. Auch innerhalb der EU gibt es für bestimmte Waren, wie Zi-
garetten und Spirituosen, Höchstgrenzen für die Einfuhr. Aus Nicht-EU-
Ländern dürfen Waren in festgelegten Freimengen abgabenfrei eingeführt
werden. Aber auch innerhalb dieser Grenzen kann nicht alles, was in ande-
ren Ländern verkauft wird, bei der Einreise nach Deutschland ohne Weite-
res mitgebracht werden. Z. B. bei Waren, die unter den Artenschutz fallen,
bestimmten Kulturgütern, gefälschter Markenkleidung u.v.m. drohen Buß-
geldverfahren und Geldstrafen.
Der Zoll bietet eine kostenlose App an, die erweiterte Funktionen und
wichtige Informationen rund um den Reiseverkehr vorhält. Sie gibt unter
anderem Antworten darauf:
    • welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind,
    • was bei der Einfuhr der unterschiedlichen Waren zu beachten ist,
    • welche Waren mit welchem Warenwert abgabenfrei mitgebracht
       werden können,
    • was zu bezahlen ist, wenn die Freimenge überschritten wurde,
    • was passiert, wenn Waren, die Verboten und Beschränkungen un-
       terliegen, mitgebracht werden

Die App kann unter www.zoll.de heruntergeladen werden. Zur Vermeidung
von Roaming-Gebühren funktioniert die App ohne Internetverbindung.
Informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend, denn Unwissenheit schützt
vor Strafe nicht!

               Außenwirtschaft aktuell 08/2021
Impressum
Herausgeber:
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Fachbereich Außenwirtschaft
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig

Die Informationen werden mit größter Sorgfalt in einer
Gemeinschaftsproduktion mit anderen IHKs zusammengetragen,
recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann
jedoch nicht übernommen werden. Weitere Informationen zu den
einzelnen Meldungen können bei der IHK angefordert werden.
Tagesaktuelle Veranstaltungsinformationen finden Sie unter:
www.braunschweig.ihk.de/system/vstsuche

Ansprechpartnerin der Industrie- und Handelskammer Braunschweig:
Doreen Weisheit      Tel.: 0531 4715-256
                     E-Mail: doreen.weisheit@braunschweig.ihk.de

Layout: ©2020 Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Grafik Titelblatt: Prasit Rodphan/123rf.com
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