Außenwirtschaft aktuell 08/2021 - IHK Braunschweig
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1 Veranstaltungen/Unternehmerreisen 3 GTAI-Webinar zum Thema "Rückblick auf die Reform der Entsenderichtlinie" am 5. August ......... 3 Online-Sprechtag: Inside Ukraine am 31. August ..................................................................................... 3 Seminar Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft am 02. September .......................................................... 4 Kostenloses Beratungsangebot Geschäftspotenziale in Subsahara-Afrika am 16./17. September . 4 Seminar Export- und Zollabwicklung EU und Drittländer am 20. September .................................... 5 Inside Vietnam - Digitaler Ländersprechtag am 22. September ............................................................ 5 Seminar Compliance und Organisation im Zollbereich am 23. September ........................................ 5 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 6 Afrikanische Freihandelszone AfCFTA seit Januar 2021 .......................................................................... 6 Bosnien und Herzegowina: Neues Zollgesetz tritt in Kraft ..................................................................... 6 China: Datensicherheitsgesetz ab September 2021 in Kraft................................................................... 7 EU: Entgültiger Antidumpingzoll auf warmgewalzte Flacherzeugnisse Ursprung Türkei ................. 7 EU: Import von Stahl- und Eisenerzeugnissen .......................................................................................... 9 EU/Russland: Verlängerung der Sanktionen .............................................................................................. 9 EU: Neue Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern ....................................................................... 10 Ghana: Vollständige Umsetzung des WPA............................................................................................... 10 Indien: Vorabregistrierung für Import von Mikrochips ........................................................................... 11 Mauritius: passt Verbrauchsteuer und Zollabgaben an .......................................................................... 11 Mercosur und EU: Handelsabkommen wird Exporte ankurbeln ......................................................... 12 Russland: Vorübergehende Ausfuhrzölle auf Stahl ................................................................................ 12 Sambia: Aufhebung Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer auf Speiseöl .......................................... 13 Südafrika: Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren aktualisiert ................................ 13 Südafrika: Aufhebung Einfuhrzoll auf Weizen und Weizenmehl.......................................................... 14 Südkorea: FTA Anhang mit technischen Standards im Automobilbereich aktualisiert .................... 14 Tadschikistan: gewerbliche Wareneinfuhr ............................................................................................... 14 Togo: Grenzkontrollen für kennzeichnungspflichtige Waren .............................................................. 15 Türkei: Schutzzölle auf Tapeten erneut verlängert ................................................................................ 15 Ukraine: Neue Registrierungspflicht für Zollabfertigung ....................................................................... 15 USA/EU: Einigung im Boeing-Airbus-Streit.............................................................................................. 16 Außenwirtschaft aktuell 08/2021
2 USA: Zollbehörde implementiert USMCA-Zollvorschriften in Zollrecht .............................................17 VK: Handelsabkommen mit Island, Norwegen und Liechtenstein .......................................................17 Ländernotizen 18 Brexit: Erlaubnis für Grenzgänger kann noch beantragt werden ........................................................ 18 EU: multilaterale Reaktion auf Coronakrise ............................................................................................. 19 Frankreich: Hersteller halten an Investitionsplänen für Landtechnik fest .......................................... 20 Polen: Neue Wartungsverträge im Straßenbau ....................................................................................... 20 Russland: Steigende Lohnkosten wegen Inflation und Fachkräftemangel ........................................ 21 Slowakei: Chancen im Maschinenbau ...................................................................................................... 21 Sürdkorea: Autoimporte steigen weiter .................................................................................................... 21 WTO: Update Handelsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 ........................................... 22 WTO: Liste der Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen ........................................................................ 22 Veröffentlichungen 23 - Ihr Weg durch den Zoll ....................................................................................... 23 Außenwirtschaft aktuell 08/2021
3 Veranstaltungen/Unternehmerreisen GTAI-Webinar zum Thema "Rückblick auf die Reform der Entsenderichtlinie" am 5. August Germany Trade & Invest veranstaltet am 5. August 2021 um 14.30 Uhr ein Webinar z Letztes Jahr, am 30. Juli 2020, endete die 2-jährige Umsetzungsfrist für die reformierte Entsenderichtlinie. Zu dem Zeitpunkt hatten noch nicht alle Mitgliedstaaten die Änderungen in ihr nationales Recht implementiert. Der Reform lag d neue Herausfor- derungen im Auslandsgeschäft gestellt. Mittlerweile ist fast ein Jahr seit Ab- lauf der Umsetzungsfrist vergangen. Das nehmen wir zum Anlass im Webi- nar zu schauen, was sich geändert hat. Der Schwerpunkt bei der Betrach- tung wird auf den osteuropäischen Mitgliedstaaten liegen. Das Webinar richtet sich an Unternehmer, die bereits im Auslandsgeschäft aktiv sind oder in das Auslandsgeschäft einsteigen möchten. • Referentin: Marcelina Nowak, MJI, Deputy Director im Bereich Aus- ländisches Wirtschaftsrecht von Germany Trade & Invest in Bonn • Moderation: Jakob Kemmer, Manager im Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht von Germany Trade & Invest in Bonn Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei. Die Anmeldung ist unter diesem Link möglich. Voraussichtliche Dauer des Webinars: ca. 30 Minuten. Online-Sprechtag: Inside Ukraine am 31. August IHK Stade, 10:00 12:00, kostenfrei Nach dem Einbruch um real rund 6 Prozent 2020 wird die ukrainische Wirtschaft 2021 voraussichtlich auf den Wachstumspfad zurückkehren. In ihrem Inflationsbericht von Oktober 2020 rechnet die ukrainische Natio- nalbank 2021 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real 4,2 Prozent. Die Ukraine dürfte 2021 von der Erholung der Weltwirtschaft und dem erwarteten Abflauen der Coronavirus-Pandemie profitieren. Am 31. August bietet die IHK Stade in Zusammenarbeit mit der AHK Ukraine ei- nen Online-Sprechtag an. Die Anmeldung können Sie hier vornehmen. Ort: online (Microsoft Teams), Anmeldung bitte bis zum 20.08.2021 Außenwirtschaft aktuell 08/2021
4 Seminar Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft am 02. Sep- tember IHK Braunschweig, 09:00 16:30 Uhr, 22 Grenzüberschreitender Handel mit Waren und Dienstleistungen gehört mittlerweile für viele Unternehmen zum Alltag. Doch nach wie vor gibt es Unsicherheiten bei der korrekten umsatzsteuerlichen Abwicklung. Ziels des Seminars ist es, die Grundsystematik der Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft anhand von einfachen Fällen zu verdeutlichen und mehr Handlungssicher- heit zu vermitteln. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Kostenloses Beratungsangebot Geschäftspotenziale in Subsahara-Afrika am 16./17. September Subsahara-Afrika bietet Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Der afrikanische Markt öffnet sich und wirbt weltweit um Handelspartner und Investoren. Die Covid-19-Pandemie bringt Herausforderungen und zugleich Chancen und Potenziale für Geschäftsaktivitäten auf dem afrikan- ischen Kontinent mit sich. Am 16. und 17. September 2021 bietet Ihnen das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern in Subsahara-Afrika (AHK-Netz) in Zusam- menarbeit mit Industrie- und Handelskammern aus ganz Deutschland eine kostenlose individuelle Beratung an. Ca. 30 AHK-Expert*innen beantworten im Rahmen von 45-minütigen Einzelgesprächen Ihre konkreten Fragen zu allgemeinen und branchenbezogenen Themen. So nehmen Sie teil: Reservieren Sie sich bereits jetzt Ihren Platz für die kostenlosen AHK-Beratungen mit einer kurzen E-Mail an doreen.weisheit@braunschweig.ihk.de. Die Terminvereinbarung findet über eine Online-Plattform statt, auf der Sie die aussagekräftigen Profile der AHK-Berater*innen einsehen und anhand der jeweiligen Branchen- und Länderexpertise Ihren Termin buchen kön- nen. Den Link zur Terminbuchungsplattform erhalten Sie, sobald dieser online verfügbar ist von Ihrem IHK Ansprechpartner. Außenwirtschaft aktuell 08/2021
5 Seminar Export- und Zollabwicklung EU und Drittländer am 20. September IHK Braunschweig, 09:00 17:00 Uhr, 22 Gerade für Anfänger im internationalen Geschäft ist die Vielzahl von unter- schiedlichen Dokumenten oft verwirrend. Im Seminar werden die wichtigs- ten Exportpapiere vorgestellt und die Teilnehmer lernen anhand von kon- kreten Praxisfällen, wie diese Dokumente ordnungsgemäß ausgefüllt wer- den. Die umfangreichen Seminarunterlagen enthalten neben allen wichti- gen Dokumenten zahlreiche Checklisten, Ausfüllanleitungen und Beispiel- formulare mit vielen nützlichen Hinweisen aus der Praxis. Dabei werden insbesondere die Regelungen des Unionszollkodex behandelt. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Inside Vietnam - Digitaler Ländersprechtag am 22. Sep- tember IHK für Ostfriesland und Papenburg, 08:30 13:00 Uhr, kostenfrei Sie möchten sich über die aktuelle Lage der Wirtschaft oder Ihre Ge- schäftschancen in Vietnam informieren? Zusammen mit den Industrie- und Handelskammern Oldenburg, Osnabrück und Stade bieten wir Ihnen am 22. September 2021 die Möglichkeit, im individuellen Gespräch Ihre kon- kreten Fragen und Themen zu besprechen und zu klären. Als Referenten haben wir Herrn Björn Koslowski, stellvertretender Delegier- ter der Deutschen Wirtschaft in Vietnam, eingeladen, der Sie zu den Mög- lichkeiten beraten und Ihnen wichtige Tipps zum Markteinstieg oder Aus- bau von Geschäftsaktivitäten geben wird. Die Anmeldung können Sie hier vornehmen. Ort: online (GoToMeeting) Seminar Compliance und Organisation im Zollbereich am 23. September IHK Braunschweig, 09:00 17:00 Uhr, 40 In den hochkomplexen und international verwobenen Lieferketten deut- scher Unternehmen sind die Anforderungen an das in diesem Bereich ar- beitende Personal durch zollrechtliche Bestimmungen und Bewilligungen hoch und erfordern regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Dieses Semi- nar zielt darauf ab, den Teilnehmern unmittelbar umsetzbares und vor al- lem prozessorientiertes Wissen an die Hand zu geben. Neben der Vermitt- Außenwirtschaft aktuell 08/2021
6 lung von rechtlichen Grundlagen, vermittelt Thorsten Goebel, langjährige Führungskraft im Zollbereich der ZF Friedrichshafen AG und erfahrener Do- zent für Zollseminare, den Teilnehmern konsequent, wie sie effiziente und kennzahlenbasierte Steuerungssysteme in der Zollabteilung als Schnittstel- lenfunktion ihres Unternehmens etablieren. Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte im Zollbereich. Die Teilnehmer erwartet ein in- teraktives und auf aktuellen Praxisbeispielen basiertes Lehrformat. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Afrikanische Freihandelszone AfCFTA seit Januar 2021 (GTAI) Das Abkommen strebt neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifä- ren Handelsbarrieren auch Regelungen zu Themen wie Investitionen, geis- tige Eigentumsrechte und E-Commerce an. Die afrikanischen Staats- und Regierungschefs billigten bei ihrem Gipfel- treffen im Dezember 2020, den Handel nach den Regeln des afrikanischen Freihandelsabkommens wie geplant am 1. Januar 2021 aufzunehmen. Vom Präferenzhandel profitieren können jedoch nur diejenigen Vertragsparteien, die ihre Zollangebote eingereicht (derzeit 41 Länder) und vereinbarte Ziele in nationales Recht umgesetzt haben. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffenden Produkte bereits einheitliche Ursprungsregeln bestehen. Dies ist bislang für 81 Prozent der gesamten Zolllinien der Fall. Den Vertragsstaaten wurde bis Ende Juni 2021 Zeit eingeräumt, noch aus- stehende Ursprungsregeln auszuhandeln und fehlende Zollangebote ein- zureichen. Erst nach Abschluss der Verhandlungen kann ein reibungsloser Abbau von Binnenzöllen beginnen. Details: https://www.gtai.de/gtai-de/trade/zoll/zollbericht/afrika/ausblick- afrikanische-kontinentale-freihandelszone-afcfta-168504 Bosnien und Herzegowina: Neues Zollgesetz tritt in Kraft (GTAI) Das neue Zollgesetz Bosnien und Herzegowinas (BiH) wurde bereits 2015 im Amtsblatt veröffentlicht. Abgesehen von einigen wenigen Bestim- mungen, die vorzeitig in Kraft getreten sind, wurde das Startdatum immer wieder verschoben. Zum 1. August 2021 soll es nun in Kraft treten. Außenwirtschaft aktuell 08/2021
7 Das neue Zollgesetz lehnt sich an die Zollgesetzgebung der EU an und stellt unter anderem die Weichen für: • die papierlose Zollabwicklung, • den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO, bosnisch: subjekt) für besonders zuverlässige und vertrau- enswürdige Unternehmen sowie • die summarische Eingangsanmeldung und summarische Aus- gangsanmeldung. Da die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des elektronischen Versandverfahrens (NCTS - New Computerized Transit System) teilweise erfüllt wurden, beginnt auch dessen Nutzung zum 1. August, jedoch zu- nächst auf nationalem Niveau. Ziel ist es, innerhalb eines Jahres dem Über- einkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beizutreten. Das gemeinsame Versandverfahren wird für die Beförderung von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz), der Türkei (seit 2012), der Republik Nord- mazedonien (seit 2015), Serbien (seit 2016), dem Vereinigten Königreich und Nordirland verwendet. Das papierlose Verfahren könnte die Transport- zeiten im Handel mit BiH deutlich verkürzen. Weitere Informationen: Zollgesetz Bosnien und Herzegowinas (Zakon o carinskoj politici u Bosni i Hercegovini), Amtsblatt Nr. 58 vom 21. Juli 2015 China: Datensicherheitsgesetz ab September 2021 in Kraft (GTAI) Der zweite Entwurf stammte aus dem April 2021, am 10. Juni 2021 wurde das neue Datensicherheitsgesetz (Data Security Law; nachfolgend: DSL) nun nach drei Lesungen in China verabschiedet. Weitere Informationen: https://www.gtai.de/gtai- de/trade/recht/rechtsbericht/china/chinesisches-datensicherheitsgesetz- ab-september-2021-in-kraft-677440 EU: Entgültiger Antidumpingzoll auf warmgewalzte Flacherzeugnisse Ursprung Türkei (GTAI) Die Europäische Kommission führt mit Wirkung 7. Juli 2021 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Flacherzeugnis- se aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, auch in Außenwirtschaft aktuell 08/2021
8 Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalbanderzeugnisse ), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen mit Ur- sprung in der Türkei ein. Die folgenden Waren sind ausgenommen: • Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl und kornorientiertem Silici- umelektrostahl, • Erzeugnisse aus Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl, • Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Di- cke von mehr als 10 mm und einer Breite von 600 mm oder mehr, • Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Di- cke von 4,75 mm oder mehr, aber nicht mehr als 10 mm, und einer Breite von 2 050 mm oder mehr, • Erzeugnisse mit a) einer Breite von 350 mm oder weniger und b) ei- ner Dicke von 50 mm oder mehr, unabhängig von der Länge der Ware. Die betroffen Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes einge- reiht: 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 10, 7208 52 99, 7208 53 00, 7208 54 00, ex 7211 13 00 (TARIC-Code 7211130019), ex 7211 14 00 (TARIC-Code 7211140095), ex 7211 19 00 (TARIC-Code 7211190095), ex 7225 19 10 (TARIC-Code 7225191090), 7225 30 90, ex 7225 40 60 (TARIC- Code 7225406090), 7225 40 90, ex 7226 19 10 (TARIC-Code 7226191095), ex 7226 91 91 (TARIC-Code 7226919119) und 7226 91 99 7. Es gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt: Endgültiger Anti- Unternehmen TARIC-Zusatzcode dumpingzollsatz 7,3 % C602 Erdemir Group: • Ere 5,0 % C603 • ke 4,7 % C604 5,7 % C605 5,7 % C606 Alle übrigen Unternehmen 7,3 % C999 Außenwirtschaft aktuell 08/2021
9 Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung gemäß Artikel 1 Absatz 3 vor- gelegt werden. Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt wer- den kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz An- wendung. Im Januar 2021 hatte die Europäische Kommission vorläufige Antidumpingmaßnahmen eingeführt. Die in diesem Zusammenhang geleis- teten Sicherheitsleistungen werden endgültig vereinnahmt. Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 der Kommission vom 5. Juli 2021; ABl. L 238 vom 6. Juli 2021, S. 32. EU: Import von Stahl- und Eisenerzeugnissen (GTAI) Auf Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse gelten seit 1. Februar 2019 endgültige Schutzmaßnahmen (Durchführungsverordnung (EU) 2019/159). Die Maßnahmen betreffen Stahlerzeugnisse aus 26 Warenkate- gorien. Für diese Waren wurden Zollkontingente eröffnet. Sind die Kontin- gente erschöpft, werden zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf die betroffenen Waren erhoben. Die Schutzmaßnahmen werden bis 30. Juni 2024 verlängert. Eine Über- sicht über die Warenkategorien und die (länderspezifischen) Kontingente enthält der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029, geän- dert durch Durchführungsverordnung (EU) 2021/1091 (die Änderung be- treffen Warenkategorie 4). Quellen: • Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029 der Kommission vom 24. Juni 2021; ABl. L 225I vom 25. Juni 2021, S. 1; • Durchführungsverordnung (EU) 2021/1091 der Kommission vom 2. Juli 2021; ABl. L 236 vom 5. Juli 2021, S. 47. EU/Russland: Verlängerung der Sanktionen (GTAI) Die bestehenden Sanktionen gegenüber Russland werden um weite- re sechs Monate bis zum 31. Januar 2022 verlängert. Die restriktiven Maßnahmen wurden 2014 aufgrund der Lage in der Ukraine eingeführt. Sie betreffen den Finanz-, Energie- sowie Verteidigungssektor sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Eine ausführliche Übersicht über die EU-Russland-Sanktionen finden Sie im GTAI-Special. Außenwirtschaft aktuell 08/2021
10 EU: Neue Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern (GTAI) Ab dem 9. September 2021 müssen Unternehmen die geänderten Vorschriften der Dual-Use Verordnung beachten. Dual-Use-Waren umfassen Güter, Software und Technologie, die sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken genutzt werden können. Die Be- handlung dieser Güter ist ein zentraler Baustein des Exportkontrollrechts. Speziell geregelt war sie in der Dual-Use Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009, die nunmehr durch die Verordnung (EU) 2021/821 vom 20. Mai 2021 neu gefasst worden ist. Sie tritt am 9. September 2021 in Kraft. Bis zu diesem Datum werden Anträge auf Ausfuhrgenehmigung auf der Grundlange der noch geltenden Dual-Use-Verordnung beschieden. Die Neufassung umfasst sowohl die bislang erfolgten Änderungen als auch bisher noch nicht geregelte neue Aspekte. Details: • Genehmigungspflichten für gelistete Güter bleiben bestehen • Genehmigungen können auch für nicht gelistete Güter erforderlich sein • Menschenrechte gewinnen an Bedeutung • Auch technische Unterstützung ist relevant • Nationale Güterlisten anderer Mitgliedstaaten können entscheidend sein • Zwei neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen • Genehmigungsbehörden sollen kooperieren • Neue Nummerierungen beachten • Nationale Ausfuhrliste nicht aus dem Blickfeld verlieren Ghana: Vollständige Umsetzung des WPA (GTAI) Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (iWPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Ghana wird seit 1. Juli 2021 in Ghana wirksam umgesetzt. Durch das iWPA erhält Ghana seit Dezember 2016 einen zoll- und kontin- gentfreien Zugang zum EU-Markt. Am 1. Juli 2021 hat Ghana begonnen, den Zugang zu seinem Markt für 80 Prozent des Gesamtvolumens der EU- Exporte zu liberalisieren. Die Umsetzung des Zeitplans für die Zollliberali- sierung auf ghanaischer Seite verzögerte sich aufgrund von technischen Anpassungen, die zwischen der EU und Ghana vereinbart wurden. Die er- forderlichen Ursprungsdokumente für den Handel, einschließlich der Ur- sprungszeugnisse und Ursprungserklärungen, mussten erst entwickelt wer- Außenwirtschaft aktuell 08/2021
11 den. Die Codes und Systeme für den Beginn der effektiven Umsetzung der Zollsenkungen für EU-Produkte, die nach Ghana eingeführt werden, sind nun vorhanden. Das Abkommen enthielt zu Beginn kein eigenes Ursprungsprotokoll. Das fehlende Ursprungsprotokoll wurde mit Beschluss Nr. 1/2020 des WPA- Ausschusses angenommen und wird seit 20. August 2020 für die EU und Ghana angewendet. Quelle: Gemeinsame Erklärung der EU und Ghanas zur Aufnahme des Handels im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Ghana Indien: Vorabregistrierung für Import von Mikrochips (GTAI) Die Maßnahme folgt entsprechenden Vorschriften für den Import von bestimmten Stahlwaren und NE-Metallerzeugnissen sowie Kohle. Die indische Zentralregierung hat durch Verordnung (Notification) 05/2015- 2020 mit Wirkung vom 1. August 2021 eine verpflichtende Registrierung von elektronischen integrierten Schaltungen (HS-Code 8542) bei der indi- schen Außenhandelsbehörde DGFT vor dem Import vorgeschrieben. Die indische Einfuhrliste wurde entsprechend angepasst. Das "Chip Import Mo- nitoring System (CHIMS)" verpflichtet demnach indische Importeure vorab online beim DGFT einen entsprechenden Antrag einzureichen, die Import- bewilligung wird dann automatisch erteilt. Mauritius: passt Verbrauchsteuer und Zollabgaben an (GTAI) Für ausgewählte Waren ändern sich im Rahmen der Haushaltspla- nung für 2021/2022 Zollabgaben sowie Verbrauchsteuersätze. Folgende Änderungen sieht der Haushaltsplan 2021/2022 vor: • Erhöhung der Verbrauchsteuer auf alkoholische Erzeugnisse ab dem 12. Juni 2021. Die betroffenen Waren werden auf S. 12 des Anhan- ges zusammengefasst. • Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Tabakerzeugnisse ab dem 12. Juni 2021. Die betroffenen Waren werden auf S. 13 des Anhanges zusammengefasst. • Die Steuer in Höhe von 6 Cent/kg Zucker auf lokal hergestellte und importierte gesüßte Produkte, die nicht zu den Grundnahrungsmit- teln gehören, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Außenwirtschaft aktuell 08/2021
12 • Fruchtpürees für Kleinkinder und zuckergesüßte Waren mit einem Gesamtzuckergehalt von bis zu 4g pro 100g/100ml werden von der Steuer befreit. • Die Verbrauchsteuer in Höhe von 5 Prozent auf Elektrotransporter bis 180 kW, die ausschließlich für den Warentransport verwendet werden, wird aufgehoben. • Die Verbrauchsteuerermäßigung für Kraftfahrzeuge wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die konkreten Rabattierungen werden auf S. 14 des Anhanges zusammengefasst. • Umsetzung von Zollsenkungsverpflichtungen, die im Rahmen von Freihandelsabkommen/Wirtschaftspartnerschaftsabkommen einge- gangen wurden. Für welche Abkommen die Verpflichtungen in 2021/2022 umgesetzt werden, wird auf S. 15 des Anhanges zusam- mengefasst. • Der derzeit für Busse gewährte Zollrabatt in Höhe von 30 Prozent wird um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Weitere steuerrechtliche Änderungen entnehmen Sie dem Budget Speech. Mehr zum Thema: • Budget Speech 2021/2022 • Anhang zum Budget Speech Mercosur und EU: Handelsabkommen wird Exporte an- kurbeln (GTAI) Das Ende Juni 2019 erfolgreich ausverhandelte Handelsabkommen ist Teil eines umfassenden Assoziierungsabkommens. Seit Juli 2021 sind die Zollabbauprogramme veröffentlicht. Am 28. Juni 2019 einigten sich der Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) und die Europäi- sche Union nach fast 20-jähriger Verhandlungsdauer auf ein umfassendes Handelsabkommen, das Bestandteil des Assoziierungsabkommens ist. Weitere Details finden Sie hier: https://www.gtai.de/gtai- de/trade/zoll/zollbericht/mercosur/freihandelsabkommen-mercosur- 80048 Russland: Vorübergehende Ausfuhrzölle auf Stahl (GTAI) Vom 1. August bis 31. Dezember 2021 werden in Russland Ausfuhr- zölle auf Eisen- und Nichteisenmetalle eingeführt. Dabei bestehen die neuen Ausfuhrzölle aus einem Basissatz von 15 Prozent und einer zusätzlichen spezifischen Komponente (in Dollar pro Tonne). Außenwirtschaft aktuell 08/2021
13 Die zusätzliche Komponente wird abhängig von der Metallart (bei Nichtei- senmetallen) oder dem Verarbeitungsgrad der Produkte (bei Eisenmetallen) unter Berücksichtigung der Dynamik der Weltmarktpreise für die ersten fünf Monate des Jahres 2021 berechnet. Die vorübergehenden Zölle wurden eingeführt, bis ein dauerhafter Mecha- nismus zur Stabilisierung der Preise für Metalle und Metallerzeugnisse ent- wickelt wird. Hintergrund der Entscheidung war, dass die Weltmarkpreise für Metallerzeugnisse stark angestiegen sind und gleichzeitig auch die In- landspreise so hoch wurden, dass die Umsetzung von großen Infrastruktur- projeken wie zum Beispiel der Bau sozialer Einrichtungen erschwert wur- den. Sambia: Aufhebung Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteu- er auf Speiseöl (GTAI) Importiertes Rohöl, welches zur Herstellung von Speiseöl dient, wird derzeit nicht mit Einfuhrzöllen sowie der Einfuhrumsatzsteuer (VAT) belas- tet. Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent sowie die geltenden Einfuhrzölle werden vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Oktober 2021 ausgesetzt. Diese Maßnahme dient der Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedin- gungen und der Eindämmung steigender Preise für Speiseöl. Quelle und weitere Informationen: Zambia Trade Information Portal, Mitteilung vom 13. Juli 2021 Tariff Book Südafrika: Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren aktualisiert (GTAI) Am 13. Juli 2021 hat Südafrika eine aktualisierte Liste der verbotenen und beschränkten Einfuhren sowie Ausfuhren veröffentlicht. Folgende Änderung wurde aufgenommen: Tarif- Warenbezeichnung Änderung position Leder "einschließlich Pergament- oder Rohhautleder" von Rindern und Kälbern "einschließlich Büffeln" oder Einfuhrgenehmigung von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben der zuständigen Ve- 41.07 oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten terinärbehörde erfor- (ausgenommen Sämischleder, Lackleder, folienkaschier- derlich te Lackleder und metallisierte Leder, HS 41.14) Außenwirtschaft aktuell 08/2021
14 Mehr zum Thema: • Aktualisierte Liste "Prohibited and Restricted Goods" • Was Sie bei beschränkten und verbotenen Einfuhren und Ausfuhren beachten sollten Südafrika: Aufhebung Einfuhrzoll auf Weizen und Wei- zenmehl Wirksam seit dem 2. Juli 2021: Die am 14. Mai 2021 eingeführ- ten Einfuhrzölle auf Weizen sowie Weizenmehl wurden zum 2. Juli 2021 wieder aufgehoben. Demnach können nun Waren der Zolltarifnummern 1001.91; 1001.99; 1101.00.10; 1101.00.20; 1101.00.30 und 1101.00.90 zoll- frei in Südafrika eingeführt werden. Weitere Informationen: • Meldung "Südafrika führt Einfuhrzölle auf Weizen und Weizenmehl ein" • Government Gazette No.44792 No. R.570 vom 2. Juli 2021 Südkorea: FTA Anhang mit technischen Standards im Automobilbereich aktualisiert (GTAI) Anhang 2-C des Freihandelsabkommens EU-Korea enthält Bestim- mungen zu Kraftfahrzeugen und Teilen davon. Die Anlagen 2-C-2 und 2- C-3 dieses Anhangs werden geändert. Hintergrund ist eine im Abkommen vorgesehene regelmäßige Überprüfung, um Änderungen internationaler oder nationaler Vorschriften Rechnung zu tragen. Die Änderungen sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Quellen: • Beschluss Nr. 3 des Handelsausschusses EU-Korea vom 29. April 2021; ABl. L 235 vom 2. Juli 2021, S. 1; Tadschikistan: gewerbliche Wareneinfuhr (GTAI) Zoll und Einfuhr kompakt - Tadschikistan gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen. Das Merkblatt kann auf den Internetseiten der Germany Trade & Invest her- untergeladen werden. Außenwirtschaft aktuell 08/2021
15 Togo: Grenzkontrollen für kennzeichnungspflichtige Waren (GTAI) Bereits seit 1. September 2020 müssen einige verbrauchsteuerpflich- tige Waren wie Wasser, Fruchtsaft, Bier, Wein, bestimmte andere alkoholi- sche Getränke und Tabakprodukte mit einem Sicherheitsaufkleber gekenn- Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht oder verkauft werden. Fehlt die obli- gatorische Kennzeichnung, gilt das Produkt als illegale Einfuhr (Schmuggel) oder Fälschung. Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des togoischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen und des Ministers für Handel und Industrie werden seit 1. Juli 2021 dementsprechende Grenzkontrollen und Inspektionen bei inländischen Verkaufsstellen im gesamten Staatsgebiet durchgeführt. Ausrüstungen für automatisierte Produktionslinien sowie Etiketten für Im- porteure und kleine lokale Hersteller zur sicheren fiskalischen Kennzeich- nung der betreffenden Konsumgüter sind bei dem Unternehmen SICPA (Société Industrielle et Commerciale de Produits Alimentaires) erhältlich, das von der togoischen Regierung mit der Umsetzung der Solution Auto- matisée de Marquage (SAM) betraut wurde. Wirtschaftsbeteiligte können sich auch an die Anlaufstelle von SICPA bei der Finanzbehörde Office To- golais des Recettes wenden. Türkei: Schutzzölle auf Tapeten erneut verlängert (GTAI) Die Schutzzölle auf Tapeten wurden um drei weitere Jahre verlän- gert. Betroffen sind Tapeten der Zolltarifnummern 4814.20.00.00, 4814.90.10.00 und 4814.90.70.10. Diese Maßnahme gilt vom 6. August 2021 bis zum 5. August 2024. Im ersten Jahr beträgt der Zollsatz 3,00 USD/kg, im zweiten 2,75 USD/ kg und im dritten Jahr 2,50 USD/kg. Die Schutzzölle gelten auch für Einfuhren aus der EU. Quelle: Türkisches Amtsblatt, Erlass vom 09. Juli 2021 Ukraine: Neue Registrierungspflicht für Zollabfertigung (GTAI) Betroffen von der Änderung sind die Vorschriften des Abschnitts XXI Absatz 61 des Zollkodex der Ukraine: "Über die obligatorische Registrierung von nicht ansässigen Personen". Bisher konnten nur Personen, die in der Ukraine ihren Wohnsitz haben, eine Zollanmeldung abgeben. Außenwirtschaft aktuell 08/2021
16 Nun können das auch "nicht ansässige Personen", dazu zählen: • Zolldeklaranten von Waren und Nutzfahrzeugen, d.h. ausländische Frachtführer, die Waren und Nutzfahrzeuge einführen oder den Wa- rentransit wählen • Beförderer bzw. verantwortliche Personen für die Beförderung von Waren über die Zollgrenze der Ukraine Das Registrierungsverfahren kann durch folgende Optionen durchgeführt werden: • Bei der Einreise/Ausreise wird ein Registrierungsformular direkt an der Zollkontrollstelle ausgefüllt, eine Kopie der Registrierungsbescheinigung wird ausgehändigt • Ein ausgefülltes Registrierungsformulars wird per Post an ein beliebiges Zollamt in der Ukraine gesendet, Kopie der Registrierungsbescheini- gung wird anschließend ausgestellt • Ein bereits ausgefülltes Registrierungsformular wird an der Zollkon- trollstelle vom Frachtführer oder einer bevollmächtigten Person (Voll- macht oder Zollagent) vorgelegt. Die Registrierungsbescheinigung kann in jeder Sprache des offiziellen in- ternationalen Verkehrs ausgefüllt werden. Um die Verarbeitung von Infor- mationen zu beschleunigen, ist es jedoch sinnvoll, sie in Ukrainisch oder Englisch auszufüllen. Nachdem die Daten aus dem Antrag in das Informati- onssystem des Zolldienstes übernommen wurden, wird dem Anmel- der innerhalb einer Stunde eine vorläufige Registrierungsnummer zugeteilt. Mit dieser Nummer wird die uneingeschränkte Erledigung aller Zollformali- täten und -verfahren ermöglicht. Eine Registrierungsnummer wird nicht ausgestellt, wenn die erforderlichen Daten unvollständig sind oder eine Re- gistrierung bereits vorliegt. Quelle und weitergehende Informationen: Zollamt Ukraine USA/EU: Einigung im Boeing-Airbus-Streit (GTAI) Im März 2021 vereinbarten USA und EU eine Aussetzung der Zusatz- zölle für vier Monate. Im Juli verlängerten die USA und die EU diese Frist auf fünf Jahre. Am 9. Juli 2021 veröffentlichte die US-Handelsbeauftragte Kat- herine Tai dazu eine Mitteilung im Gesetzblatt. Die Fünf-Jahres-Frist be- ginnt für die EU am 11. Juli 2021, für das Vereinigte Königreich am 4. Juli 2021. Gleichzeitig veröffentlichte die EU die Aussetzung der Zusatzzölle. Außenwirtschaft aktuell 08/2021
17 Während des Gipfeltreffens der EU und der USA in Brüssel am 15. Juni 2021 um unerlaubte Subventionen an die Flugzeughersteller Boeing und Airbus geeinigt. Die Einigung besagt, dass beide Seiten zunächst für fünf Jahre auf die Er- hebung der zusätzlichen Zölle verzichten. In diesem Zeitraum wollen die USA und die EU eine dauerhafte Lösung finden. Außerdem einigten sich beide Seiten auf ein Übereinkommen für den Luftfahrtsektor, das künftig zur Vermeidung von Eskalationen solcher Konflikte beitragen soll. Ein An- hang des Übereinkommens zielt auf die gegenseitige Unterstüt- zung gegenüber dem Wettbewerb aus China ab. Für das Vereinigte König- reich wurde ebenfalls eine Einigung erzielt. Die Handelsbeauftragte behält sich vor, vor Ende der Fünf-Jahres- Fristen die Umsetzung des Übereinkommens für den Luftfahrtsektor durch die EU und das Vereinigtes Königreich zu prüfen und eventuell die Zusatz- zölle wieder zu erheben. Weiteführende Informationen: • Pressemitteilung der US-Handelsbeauftragten vom 15. Juni 2021 • Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 15. Juni 2021. USA: Zollbehörde implementiert USMCA- Zollvorschriften in Zollrecht (GTAI) Die Zollbehörde Customs and Border Protection hat hierzu die Ge- Code of Federal Regulations inem vorläufigen Er- lass (Interim Final Rule) geändert. Der Erlass gilt seit dem 1. Juli 2021. Die Änderungen beinhalten Vorgaben der Kapitel 1, 2, 5 und 7 des USMCA unter anderem zum Marktzugang für Waren, den Vorgaben zum Nachweis des Ursprungs und Zollvereinfachungen. Im Detail werden damit Vorschrif- ten zur Ein- und Ausfuhr von Waren, zur Rückerstattung von Zöllen, zum Drawback-Verfahren, zur Bestimmung und zum Nachweis des Warenur- sprungs, zu Warenmustern, zu Waren, die nach einer Reparatur oder Bear- beitung in Kanada oder Mexiko wieder in den USA eingeführt werden und zu Strafbestimmungen in US-Zollrecht implementiert. VK: Handelsabkommen mit Island, Norwegen und Liech- tenstein (GTAI) Nach einer grundsätzlichen Einigung im letzten Monat hat das Ver- einigte Königreich das Handelsabkommen mit den EWR-EFTA-Staaten Außenwirtschaft aktuell 08/2021
18 Norwegen, Island und Liechtenstein unterzeichnet. Das Abkommen zwi- schen dem Vereinigten Königreich (VK) und den drei EWR-EFTA-Staaten wird das bisherige Interimsabkommen (Roll-over) ersetzen. Es deckt neben den üblichen Themen wie Warenhandel, Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen und geistiges Eigentum, auch sehr fortschrittliche Themen, wie zum Beispiel Kleine und Mittelstän- dische Unternehmen, E-Commerce und nachhaltige Entwicklungen ab. Erleichterungen im Warenverkehr Elektronische Verfahren, Dokumente und Unterschriften sowie moderne digitale Bestimmungen ermöglichen einen schnelleren und unkomplizier- ten Warenverkehr zwischen den Vertragsstaaten und gehen mit Einsparun- gen für Unternehmen einher. Quellen und weitere Informationen • Pressemitteilung vom 8. Juli über die endgültige Unterzeichnung • Zusammenfassende Informationen zum Abkommen • Free Trade Agreement between Iceland, the Principality of Liechten- stein and the Kingdom of Norway and the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland [MS No.3/2021] • Policy Paper: Summary of the FTA Ländernotizen Brexit: Erlaubnis für Grenzgänger kann noch beantragt werden (GTAI) Die britische Regierung stellt klar: für die Beantragung einer Grenz- gänger-Erlaubnis gibt es keine Frist. Aber trotzdem ist ein Antrag nicht un- begrenzt möglich. Die Beantragung einer Erlaubnis für Grenzgänger (Fron- tier Worker Permit) ist auch nach dem 30. Juni 2021 noch möglich. Es gibt keine Ausschlussfrist, durch deren Ablauf ein Antrag unzulässig würde. Bitte beachten Sie jedoch in diesem Zusammenhang zwei sehr wichtige Hinweise: 1. Bis zum 30. Juni konnte man sich noch auf den Grenzgänger-Status berufen, ohne ihn belegen zu müssen. Wer hingegen ab Juli 2021 in das Vereinigte Königreich einreisen und sich dabei auf den Grenzgänger-Status berufen möchten, muss die Erlaubnis bereits haben. Außenwirtschaft aktuell 08/2021
19 2. Dass es keine Ausschlussfrist gibt, bedeutet nicht, dass ein Antrag zeitlich unbegrenzt möglich ist. Denn ein Antrag muss auch materi- ell bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt, dass Grenz- gänger mindestens einmal in einem 12-Monats-Zeitraum als solche im Vereinigten Königreich aktiv gewesen sein müssen. Wer also bei- spielsweise am 1. Oktober 2020 das letzte Mal als Grenzgänger im VK gearbeitet hat, muss bis spätestens 30. September 2021 ein wei- teres Mal legal (also seit 1. Juli: nur mit Erlaubnis) als Grenzgänger im VK arbeiten, weil ansonsten das 12-Monats-Kriterium nicht mehr erfüllt werden kann. Es kann also durchaus Eile geboten sein. EU: multilaterale Reaktion auf Coronakrise (GTAI) Die Europäische Union (EU) fordert in einem Vorschlag an die Welt- handelsorganisation (WTO) einen universellen und fairen Zugang zu Covid- 19-Impfstoffen und -Arzneimitteln. Die EU möchte die Produktion von Covid-19 Impfstoffen und - Arzneimitteln ausweiten und einen universellen und fairen Zugang zu die- sen Produkten ermöglichen. Zur Erreichung dieser Ziele hat die EU einen Vorschlag bei der WTO eingereicht, der die Mitglieder der WTO auffordert, sich für einen multilateralen Handelsplan einzusetzen. Die EU fordert die Regierungen auf, 1. "zu gewährleisten, dass COVID-19-Impfstoffe, -Therapien und ihre Be- standteile ungehindert die Grenzen passieren können; 2. die Hersteller zu ermutigen, ihre Produktion auszuweiten und gleich- zeitig sicherzustellen, dass die Länder, die Impfstoffe am dringendsten benötigen, diese zu einem erschwinglichen Preis erhalten, und 3. die Nutzung von Zwangslizenzen im Rahmen des bestehenden WTO- Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geis- tigen Eigentums (Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS) zu erleichtern. Das TRIPS-Übereinkommen bietet bereits eine solche Flexibilität dies stellt während der Pandemie ein legitimes In- strument dar, das bei Bedarf rasch genutzt werden kann." Neben dessen legt die EU dem für das TRIPS-Übereinkommen zuständige WTO-Gremium eine gesonderte Mitteilung über geistiges Eigentum vor. Weitere Informationen: • Pressemitteilung vom 4. Juni der Europäischen Kommission (ENG) • Pressemitteilung der Europäischen Kommission (DEU) • Mitteilung der EU an den Allgemeinen Rat der WTO Außenwirtschaft aktuell 08/2021
20 Frankreich: Hersteller halten an Investitionsplänen für Landtechnik fest (GTAI) Die Landtechnikbranche erholte sich nach Ende der Betriebsschlie- ßungen 2020 kräftig. Trotz Lieferengpässen zu Jahresbeginn 2021 bleibt das Investitionsklima gut. Nachdem die französische Regierung Mitte März 2020 eine strikte Aus- gangssperre verhängt hatte, stellten auch viele Hersteller von Landtechnik den Betrieb ein. Nach etwa vier bis acht Wochen gelang es den meisten Firmen, die Produktion wieder aufzunehmen. Nachschubprobleme verur- sachten vielfach die in der Krise zum Teil unterbrochenen Lieferketten. Da- her konnten die Unternehmen, trotz kräftiger Nachfrage, die Produktion nicht so schnell und stark wieder hochfahren, wie es die gute Nachfrage- entwicklung erlaubt hätte. Die Nachfrage nach Landmaschinen legt in Frankreich weiter zu. Unter- nehmen sind trotz Lieferengpässen optimistisch. Staat subventioniert An- schaffung von Landtechnik. Details: - https://www.gtai.de/gtai- de/trade/branchen/branchenbericht/frankreich/hersteller-halten- an-investitionsplaenen-fest-678092 - https://www.gtai.de/gtai- de/trade/branchen/branchenbericht/frankreich/landmaschinen- weiter-stark-nachgefragt-674430 Polen: Neue Wartungsverträge im Straßenbau (GTAI) Die polnische Straßenbaubehörde plant für 2021 und 2022 fast 200 Ausschreibungen im Wert von zusammen über 1,2 Milliarden Euro. Die Generaldirektion für Landesstraßen und Autobahnen (Generalna Dy- rekcja Dróg Krajowych i Autostrad; GDDKiA) sucht neue Partner für die Wartung und Instandhaltung polnischer Landesstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen. Potenzielle Dienstleister wären zuständig für die Ausbesse- rung des Fahrbahnbelags, die Erneuerungen von Fahrbahnmarkierungen und für Räumungsarbeiten. Die neuen Serviceverträge haben eine Laufzeit von vier Jahren. Details: https://www.gtai.de/gtai- de/trade/branchen/branchenmeldung/polen/neue-wartungsvertraege-im- strassenbau-679114 Außenwirtschaft aktuell 08/2021
21 Russland: Steigende Lohnkosten wegen Inflation und Fachkräftemangel (GTAI) Der Fachkräftemangel zwingt Russlands Arbeitgeber zur Anhebung ihres Gehaltsniveaus. Rund zwei Drittel der Unternehmen sind bereit, im Jahr 2021 die Löhne ihrer Angestellten zu erhöhen, ergab eine Umfrage der Personalagentur Kelly Services. Die Steigerung liegt im Schnitt bei 4 bis 6 Prozent. Auch Boni werden wieder gewährt. Details: https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/bericht- wirtschaftsumfeld/russland/lohnkosten-675754#toc-anchor--2 Slowakei: Chancen im Maschinenbau (GTAI) Die Coronakrise nutzen Maschinenhersteller in der Slowakei, um zu investieren. Ihre Bruttoanlageinvestitionen sind in den ersten drei Quartalen 2020 leicht gestiegen. Nach mehreren produktionsstarken Jahren hat die Pandemie den slowaki- schen Maschinenbau 2020 zurückgeworfen. Produktion und Umsätze fie- len im Vergleich zum Vorjahr um über ein Zehntel. Sie begannen sich 2021 von Januar bis Mai mit kräftigen Zuwächsen zu erholen, ebenso wie die Be- stellungen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, steigern die Unternehmen ih- re Energieeffizienz, Digitalisierung und Automatisierung. Davon profitiert auch der slowakische Automatisierungspezialist MTS, der Erweiterungsin- vestitionen plant. Schüle Slovakia investiert in ein neues Werk für Alumini- um-Druckgussteile, Porsche Werkzeugbau in ein Zentrum für robotisierte Fertigungslinien der Automobilindustrie und BHS Sonthofen in ein Werk für -Gruppe hat ihr slowakisches Werk für Seilfördertechnik erweitert. Sürdkorea: Autoimporte steigen weiter (GTAI) Nach dem starken Vorjahreszeitraum im Zuge der Coronapandemie und geringeren Steuern beim Automobilkauf gingen im 1. Halbjahr 2021 die Absatzzahlen leicht zurück. Die Importe legten jedoch gegen den Gesamtt- rend des Marktes zu. Ursächlich dafür waren unter anderem rekordver- dächtig hohe Immobilienpreise, die für viele den Traum von einer eigenen Immobilie deutlich erschwerten. Auch die Pandemie mit den praktisch nicht vorhandenen Möglichkeiten, ins Ausland zu reisen, waren ein ent- scheidender Faktor. Des Weiteren hegten viele Konsumenten den Wunsch, sich in Coronazeiten mit einem eigenen, möglichst repräsentativen Fahr- zeug bewegen zu können. Die Regierung verlängerte im Juni 2021 zudem Außenwirtschaft aktuell 08/2021
22 die Reduzierung der Erwerbsteuer beim Autokauf bis Ende 2021. Details: https://www.gtai.de/gtai- de/trade/branchen/branchenbericht/suedkorea/autoimporte-in- suedkorea-steigen-weiter-677332 WTO: Update Handelsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 (GTAI) Die WTO ruft alle WTO-Mitglieder auf, handelsbeschränkende Maß- nahmen im Zusammenhang mit COVID-19 zu melden. Bisher sind zahlreiche Meldungen zu Handelsmaßnahmen im Zusammen- hang mit COVID-19 bei der WTO eingegangen. Den größten Anteil neh- men weiterhin technische sowie sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen ein. Handelserleichterungen wurden zudem nur im geringen Maße an die WTO weitergeleitet. Die Maßnahmen betreffen dabei zumeist den Handel mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Lebensmitteln, medizinischen Gütern, pflanzlichen Produkten und lebenden Tieren. Die Liste der Maßnahmen, die bereits der WTO gemeldet wurden, wird kontinuierlich aktualisiert. Schauen Sie sich auch die interaktive Weltkarte der WTO an, die einen guten Überblick über alle Maßnahmen gibt. Über das Portal ePing können Sie sich ebenfalls über neue Sanitäre und Phytonsanitäre Maßnahmen (SPS) und Technische Handelshemmnisse (TBT) informieren. Informationen zu Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen -Verboten und - Lizenzen erhalten Sie auf der WTO-Seite "Documents Online". Neben den handelsbezogenen Maßnahmen wurden auch weitere Maß- nahmen im Zuge der Corona-Pandemie erlassen: • Maßnahmen, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen; • Maßnahmen, die Rechte an geistigem Eigentum betreffen. WTO: Liste der Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen WTO-Mitglieder ergreifen zunehmend Unterstützungsmaßnahmen als Re- aktion auf die Pandemie. Das WTO-Sekretariat stellt eine Tabelle mit Covid-19- Unterstützungsmaßnahmen, die von den WTO-Mitgliedern erlassen wur- den, zur Verfügung. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und dient der Transparenz im Rahmen der Coronapandemie. Zur Liste der Unterstützungsmaßnahmen Außenwirtschaft aktuell 08/2021
23 Veröffentlichungen APP Zoll und Reise - Ihr Weg durch den Zoll (GZD) Pa- nik zu versetzen, wenn Sie sich bereits vor Urlaubsbeginn danach erkundi- gen, welche Zollbestimmungen bei der Rückreise nach Deutschland gelten. Es müssen nicht unbedingt verbotene Gegenstände sein, die den Zoll auf den Plan rufen. Auch innerhalb der EU gibt es für bestimmte Waren, wie Zi- garetten und Spirituosen, Höchstgrenzen für die Einfuhr. Aus Nicht-EU- Ländern dürfen Waren in festgelegten Freimengen abgabenfrei eingeführt werden. Aber auch innerhalb dieser Grenzen kann nicht alles, was in ande- ren Ländern verkauft wird, bei der Einreise nach Deutschland ohne Weite- res mitgebracht werden. Z. B. bei Waren, die unter den Artenschutz fallen, bestimmten Kulturgütern, gefälschter Markenkleidung u.v.m. drohen Buß- geldverfahren und Geldstrafen. Der Zoll bietet eine kostenlose App an, die erweiterte Funktionen und wichtige Informationen rund um den Reiseverkehr vorhält. Sie gibt unter anderem Antworten darauf: • welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind, • was bei der Einfuhr der unterschiedlichen Waren zu beachten ist, • welche Waren mit welchem Warenwert abgabenfrei mitgebracht werden können, • was zu bezahlen ist, wenn die Freimenge überschritten wurde, • was passiert, wenn Waren, die Verboten und Beschränkungen un- terliegen, mitgebracht werden Die App kann unter www.zoll.de heruntergeladen werden. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren funktioniert die App ohne Internetverbindung. Informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Außenwirtschaft aktuell 08/2021
Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Braunschweig Fachbereich Außenwirtschaft Brabandtstraße 11 38100 Braunschweig Die Informationen werden mit größter Sorgfalt in einer Gemeinschaftsproduktion mit anderen IHKs zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Meldungen können bei der IHK angefordert werden. Tagesaktuelle Veranstaltungsinformationen finden Sie unter: www.braunschweig.ihk.de/system/vstsuche Ansprechpartnerin der Industrie- und Handelskammer Braunschweig: Doreen Weisheit Tel.: 0531 4715-256 E-Mail: doreen.weisheit@braunschweig.ihk.de Layout: ©2020 Industrie- und Handelskammer Braunschweig Grafik Titelblatt: Prasit Rodphan/123rf.com
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