Außenwirtschaft aktuell 06/2021 - IHK Braunschweig
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1 Veranstaltungen/Unternehmerreisen 3 Online-Workshop: Neue Absatzchancen in Österreich am 23. Juni .................................................... 3 Incoterms®2020: Lieferbedingungen im internationalen Handel am 22 Juni ................................... 3 Export im Vertrieb: Basiswissen für erfolgreiche Vertriebsmitarbeiter am 24. Juni ........................... 3 Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft am 02. September .......................................................................... 4 Virtuelle Informationsveranstaltung: Die neue EU-Dual-Use-Verordnung am 16. Juni ................... 4 Wirtschaftskonferenz Rumänien im Dialog mit deutschen Unternehmen am 25. Juni .................... 5 Post-Brexit: ein halbes Jahr danach am 07. Juli ....................................................................................... 5 Tansania/Uganda, Philippinen und Brasilien: Geförderten Geschäftsreisen im 2. Halbjahr 21 ........ 6 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 7 Belarus senkt Exportzölle für Öl und Ölprodukte ..................................................................................... 7 Brasilien verlängert Antidumpingzoll auf Aluminiumbleche aus EU ..................................................... 8 Brexit: Aufteilung der Zollkontingente ........................................................................................................ 8 Chinesische Exportkontrolle ......................................................................................................................... 8 Deutschland: Investitionsprüfungen 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft ........ 8 EAWU: Einfuhrzölle für Vorprodukte von Solarmodulen auf Null gesetzt ........................................... 9 EAWU: Aussetzung von Zoll für den Import von Zucker ......................................................................... 9 EU: Neuerungen im grenzüberschreitenden Online-Handel ab 1. Juli 2021 .................................... 10 - Grenze ........................................................................................................................ 11 EU: eCommerce - 2. Stufe des MwSt-Digitalpakets ............................................................................... 11 EU: Neue Dual-Use-Verordnung verabschiedet..................................................................................... 12 EU: Embargo gegen Belarus ....................................................................................................................... 12 EU: Abkommen mit China über geografische Ursprungsangaben ..................................................... 12 Ghana: Sonderabgabe auf mehrwertsteuerpflichtige Lieferungen und Importe ............................. 13 Iran: Warenbegleitpapier ............................................................................................................................. 13 Myanmar: Verlängerung der EU-Sanktionen und neuer Delegierter .................................................. 14 Russland führt Exportverbot für Buchweizen ein ................................................................................... 15 Russland: stellt Import von Futtermitteln aus Deutschland ein ........................................................... 15 Südafrika: Einführung von Einfuhrzöllen auf Weizen und Weizenmehl ............................................. 16 Türkei: Antisubvention Regenbogenforellen ....................................................................................... 16 Außenwirtschaft aktuell 06/2021
2 Ländernotizen 17 Allgemein: GTAI-Weltkarte "Wege aus der Coronakrise" .......................................................................17 Brexit: FAQ.......................................................................................................................................................17 Brexit: Benennung eines verantwortlichen Vertreters ............................................................................17 China: Registrierung von ausländischen Lebensmittelherstellern ....................................................... 18 EU: Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der Schweiz gescheitert ..................................... 19 Ghana: Neuer Delegierter der Deutschen Wirtschaft ............................................................................ 20 Iran: Erstes Quartal 21 - Rückgang des Handels zwischen Iran und Europa um 6 Prozent ........... 20 WHO: Neues Führungsteam der Welthandelsorganisation .................................................................. 21 Veröffentlichungen 21 AHK World Business Outlook Frühjahr 2021............................................................................................ 21 Buchtipp: Praxis der Exportkontrolle inklusive Exkurs zur neuen Dual-use-Verordnung............... 22 Außenwirtschaft aktuell 06/2021
3 Veranstaltungen/Unternehmerreisen Online-Workshop: Neue Absatzchancen in Öster- reich am 23. Juni IHK Braunschweig, 09:30 12:30 Uhr, kostenfrei Im Online-Workshop informieren wir Sie über wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich, etwaige Fördermög- lichkeiten und die nicht zu unterschätzenden Mentalitätsunterschie- de. Weiterhin erfahren Sie, wie wir Sie aktiv bei Ihrem Export und der Suche nach Geschäfts- bzw. Vertriebspartnern in Österreich unter- stützen können. Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Incoterms®2020: Lieferbedingungen im internatio- nalen Handel am 22 Juni IHK Hannover, 09:00 15: Geregelt werden Lieferort und -kosten, die Haftung bei Beschädigun- gen oder Versicherungserfordernisse. Das Online-Seminar zu den In- coterms®2020 findet am 22. Juni 2021 von 9:00 bis 15:00 Uhr statt. Es vermittelt anhand von praktischen Beispielen, wie die Lieferbedin- gungen richtig vereinbart und angewandt werden. Das ausführliche Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Internetseite der IHK Hannover Export im Vertrieb: Basiswissen für erfolgreiche Ver- triebsmitarbeiter am 24. Juni IHK Braunschweig, 09:00 16: Auslandsmärkte eröffnen neue Absatzchancen und versprechen luk- rative Geschäfte. Sie lernen die wichtigsten Grundlagen kennen, um kompetent auftreten zu können. Dieses Seminar vermittelt kompakt und strukturiert ein übergreifendes Wissen über wesentliche Zusam- menhänge von A (Auftragsabwicklung) bis Z (Zoll). Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Außenwirtschaft aktuell 06/2021
4 Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft am 02. Septem- ber IHK Braunschweig, 09:00 16: Grenzüberschreitender Handel mit Waren und Dienstleistungen ge- hört mittlerweile für viele Unternehmen zum Alltag. Doch nach wie vor gibt es Unsicherheiten bei der korrekten umsatzsteuerlichen Ab- wicklung. Ziels des Seminars ist es, die Grundsystematik der Umsatz- steuer im Auslandsgeschäft anhand von einfachen Fällen zu verdeut- lichen und mehr Handlungssicherheit zu vermitteln. Darüber hinaus geht es um aktuelle Änderungen, wie das Schreiben der Finanzver- waltung zum Nachweis von innergemeinschaftlichen Lieferungen oder das VAT Package, der Neuregelung des Ortes der sonstigen Leistungen, das zum 01.01.2010 gilt. Des Weiteren wird auf die neue Gelangungsbestätigung ab dem 01.10.2013 eingegangen (Neurege- lung der Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lie- ferungen) Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Virtuelle Informationsveranstaltung: Die neue EU- Dual-Use-Verordnung am 16. Juni Die Novelle der EU-Verordnung tritt voraussichtlich am 9. September in Kraft. Sie modernisiert die geltenden Regeln zur Kontrolle der Aus- fuhr, der Handels- und Vermittlungstätigkeit, der technischen Unter- stützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppel- tem Verwendungszweck. Diese "Dual-Use-Güter" sind in der Regel für zivile Zwecke vorgese- hen, können aber auch von militärischem Nutzen sein. Ihre Ausfuhr unterliegt deshalb einer besonders strikten Reglementierung. Die Online-Veranstaltung zum Thema startet um 13 Uhr. Neben DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier und BAFA-Präsident Torsten Safarik kommen die Expertinnen und Experten aus der Ge- nehmigungsbehörde BAFA zu Wort, die auch aktiv in den Novellie- rungsprozess eingebunden waren. Sie erklären unter anderem die Verfahren, den internationalen Rege- lungskontext oder die sogenannten Outreach-Projekte, in denen das Bundesamt mit Partnern außerhalb der EU zusammenarbeitet. Defini- tionen und Genehmigungspflichten stehen ebenso auf der Agenda wie die Ausfuhr gelisteter beziehungsweise nicht gelisteter Güter, die Außenwirtschaft aktuell 06/2021
5 Zusammenarbeit mit dem Zoll oder Statistikpflichten. Zudem werden konkrete Fragen beantwortet. Das detaillierte Programm und ein Anmeldeformular finden Sie unter der Adresse https://event.dihk.de/dualuse. Wirtschaftskonferenz Rumänien im Dialog mit deut- schen Unternehmen am 25. Juni Sind Sie auf der Suche nach neuen, nahegelegenen Beschaffungs- märkten (Near-Shoring) oder nach einem neuen Absatzmarkt? Möch- ten Sie mehr über neue Geschäftsopportunitäten für ihr Unterneh- men erfahren? Dann nehmen Sie am 25. Juni an einer halbtägigen Wirtschaftskonferenz teil. die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer (AHK Ru- mänien) und der Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft (OA) orga- nisieren mit Unterstützung des Deutschen Industrie- und Handels- kammertags e. V. (DIHK) eine Wirtschaftskonferenz, um den Dialog zwischen Rumänien und der deutschen Wirtschaft zu intensivieren und Rumänien als attraktiven Investitionsstandort und verlässlichen Wirtschaftspartner vorzustellen. Hochrangige Mitglieder der rumänischen Regierung werden an der Konferenz, die ein Hauptpanel und vier thematische Workshops um- fasst, teilnehmen: 1. Produktion, Industrie 4.0, F&E 2. Green Deal (Energie & Umwelt) 3. Infrastruktur & Logistik 4. Intelligente Städte, intelligente Regionen Wann: 25. Juni 2021, 10:00 - 16:00 Uhr EEST Wo: Online und im AHK-Studio in Bukarest Wie: Englisch mit deutscher Simultanübersetzung Anmeldung: Kostenlose Teilnahme, Anmeldung erforderlich Post-Brexit: ein halbes Jahr danach am 07. Juli Während Schottland und Nordirland mehrheitlich für einen Verbleib in der EU gestimmt haben, haben sich England und Wales dagegen ausgesprochen. Die britische Wirtschaft hat sich ebenfalls mehrheit- lich für einen Verbleib Großbritanniens in der EU ausgesprochen. Nach mehrmaliger Verlängerung einer Übergangsperiode wurde im Dezember 2020 der finale Schlussstrich gezogen, das Vereinigte Kö- Außenwirtschaft aktuell 06/2021
6 nigreich ist nicht mehr Teil der EU, ein Freihandelsabkommen wurde in letzter Minute vereinbart, um Zölle und mengenmäßige Beschrän- kungen zu vermeiden. Mit dem Abkommen wurde geregelt, dass Nordirland in der Zollunion mit der EU verbleibt und dort weiterhin EU-Recht und die gleichen Standards gelten, die Grenze zu Großbri- tannien wurde in die irische See verlagert. Zwar konnten Zölle und Kontingente durch das Abkommen für Ur- sprungswaren vermieden werden, Zollformalitäten sind dennoch notwendig um Waren von der EU nach GB und umgekehrt zu bewe- gen. Für viele Firmen war dies Neuland, viele haben die negativen Auswirkungen zu spüren bekommen, in einigen Bereichen ergaben sich aber auf mal ganz neu Geschäftschancen und Verkehrsrelatio- nen. Welche Auswirkungen beiderseits des Kanals der Austritt auf die Wirt- schaft hat, soll in einer Post-Brexit-Veranstaltung erörtert werden. Die Veranstaltung findet am 07. Juli als reine Webinarveranstaltung von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Weitere Informationen und Anmeldung hier. Tansania/Uganda, Philippinen und Brasilien: Geför- derten Geschäftsreisen im 2. Halbjahr 21 Die Reisen gliedern sich in folgende Elemente: Fachkonferenzen, auf denen sich die deutschen Unternehmen loka- len Entscheidungsträgern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vorstellen. Individuelle B2B-Termine, die im Vorfeld der Reise auf Basis der Unternehmenswünsche organisiert und in den Räumlichkei- ten der Gesprächspartner durchgeführt werden. Site-Visits mit Be- such von Referenzanlagen und Unternehmen vor Ort. Networking, z.B. bei Round-Tables oder gemeinsamen Abendessen Förderung & Kosten Wie gehabt ist die Teilnahme an den Veranstaltungen des BMWi- Markterschließungsprogramms bis auf einen geringen Eigenbeitrag kostenfrei. Je nach Unternehmensgröße fallen pro teilnehmenden Unternehmen zwischen 500-1.000 Bitte beachten Sie: Sollte das Pandemiegeschehen eine physische Durchführung vor Ort nicht möglich machen und sollten die Programmbestandteile damit digital durchgeführt werden, reduziert sich der Eigenbeitrag pro Unterneh- men um 50% Außenwirtschaft aktuell 06/2021
7 Maßnahmen zum Wasser- und Abwassersektor im Ausland 2021: German Water Partnership e.V. organisiert in Kooperation mit den je- weiligen Auslandshandelskammern die untenstehenden Maßnahmen für Ihren Geschäftserfolg. Bitte finden Sie weitere Informationen zur jeweiligen Veranstaltung sowie das zugehörige Anmeldeformular je- weils als Link hinterlegt: 1. Markterkundungsreise Tansania / Uganda 25.-29. Oktober 2021 2. Geschäftsanbahnungsreise Philippinen 15.-19. November 2021 3. Geschäftsanbahnungsreise Brasilien 29. November-03. Dezember 2021 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Belarus senkt Exportzölle für Öl und Ölprodukte (GTAI) Der Ministerrat beschloss die Zollsenkungen am 1. Mai 2021 für Produkte, die außerhalb des Zollgebietes der Eurasischen Wirt- schaftsunion ausgeführt werden. Der bisherige Exportzoll auf: • Rohöl • Ofenöl • Ölbitumen • Petrolatum • Paraffin und Altöle betrug 57, 6 US-Dollar und wurde nun auf 54,9 USD pro Tonne ge- senkt. Der Ausfuhrzoll für Direktbenzin wurde von 31,6 US-Dollar auf 30,1 USD pro Tonne festgesetzt. Der Zollsatz für: • handelsübliches Benzin • Dieselkraftstoff • leichte und mittlere Destillate • Benzol, Toluol, Xylol und Schmiermittel wurde von 17, US-Dollar auf 16,4 USD pro Tonne herabgesetzt. Außenwirtschaft aktuell 06/2021
8 Brasilien verlängert Antidumpingzoll auf Aluminium- bleche aus EU (GTAI) Der Zoll beträgt 2,38 Prozent und gilt gemäß Resolution Nr. 199 vom 4. Mai 2021 für Aluminiumbleche der Unterpositionen 3701 30 21 und 3701 30 31 des gemeinsamen Zolltarifs des Mercosur. Be- troffen sind alle Unternehmen in der Europäischen Union. Er gilt nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch weiterhin für sämtliche dort angesiedelten Unternehmen. Von der Antidum- pingmaßnahme sind außerdem die Länder China, Taiwan und die USA betroffen. Brexit: Aufteilung der Zollkontingente (GTAI) Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gel- ten neue Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Produkte, Fischerei- und Industrieerzeugnisse. Die EU verhandelt mit insgesamt 21 Handelspartnern über die Auftei- lung der länderspezifischen Kontingente. Im März erzielte die EU eine Einigung mit den USA. Auch mit Argentinien, Australien, Norwegen, Pakistan, Thailand sowie Indonesien sind die Verhandlungen mittler- weile abgeschlossen. Eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sowie die Mitteilung über das Inkrafttreten stehen zum Teil aber noch aus. Neben den länderspezifischen Kontingenten gibt es auch allgemeine Kontingente für Drittstaaten. Die Kommission stellt eine Übersicht über die Aufteilung der Kontingente für landwirtschaftliche Erzeugnis- se post-Brexit zur Verfügung. Chinesische Exportkontrolle (AHK) Seit dem 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkon- trollgesetz in Kraft. Ähnlich wie das US-Exportkontrollrecht bean- sprucht es extraterritoriale Gültigkeit. Die Deutsche Auslandshandels- kammer für China hat dazu ein Merkblatt (Englisch) veröffentlicht. Deutschland: Investitionsprüfungen 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft (DIHK) Mit der 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts- verordnung (AWV) hat die Bundesregierung zum wiederholten Mal die Regelungen zu Investitionsprüfungen ausgeweitet. Viele Bedenken Außenwirtschaft aktuell 06/2021
9 der deutschen Wirtschaft, welche der DIHK dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in einer ausführlichen Stellungnahme übermittelt hatte, sind bei der Reform aufgegriffen worden. So sind die Fallgruppen in der 17. AWV-Novelle weitgehend präziser gefasst als im Referentenentwurf, was die Rechtssicherheit für beteiligte Un- ternehmen erhöht. Für die neu eingeführten Fallgruppen sowie die im Sommer 2020 geschaffenen Fallgruppen im Gesundheitssektor gilt nun eine höhere Prüfeintrittsschwelle von 20 Prozent (an Stelle von 10 Prozent im Entwurf). Außerdem enthält die 17. AWV-Novelle nun auch Übergangsvorschriften. EAWU: Einfuhrzölle für Vorprodukte von Solarmo- dulen auf Null gesetzt (GTAI) Insbesondere Materialien und Rohstoffe für die Herstellung von Photovoltaikzellen und Photovoltaikmodulen auf Basis hocheffi- zienter Heterostrukturtechnologien fallen unter die vorübergehende zollfreie Einfuhr. Hintergrund der Entscheidung ist, dass innerhalb der EAWU keine vergleichsweisen Produkte mit den erforderlichen Qualitätsmerkma- len hergestellt werden. Weil die Mitgliedstaaten die Herstellung von Solarmodulen und entsprechende Produktkapazitäten als bedeutsam für die Zukunft erachtet haben, wurde die Zollfreiheit vereinbart. In diesem Zusammenhang setzte der Rat ebenfalls den Einfuhrzoll auf kristallines Silizium von technischer Reinheit bis Ende 2021 auf Null. EAWU: Aussetzung von Zoll für den Import von Zu- cker (GTAI) Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hatte bei sei- nem Treffen Ende April 2021 die Nullsetzung des Einfuhrzolls be- schlossen. Sie dient der Stabilisierung des Zuckermarktes, nachdem Verbraucher zuvor mit hohen Preissteigerungen bei Lebensmitteln konfrontiert waren. Der Einfuhrzoll betrug bislang 340 US-Dollar je Tonne Zucker. Der Import ist jedoch durch Quoten begrenzt. Zuckerlieferungen nach Armenien sind bis zu einem Umfang von 22.500 Tonnen nicht zollpflichtig, für Kirgisistan beträgt die Freimenge 40.000 Tonnen. Das Zollfreivolumen für Kasachstan beläuft sich auf 134.500 Tonnen und Außenwirtschaft aktuell 06/2021
10 für Russland auf 350.000 Tonnen. Die Eurasische Wirtschaftskommission kündigte an, zusammen mit den Mitgliedsländern die aktuelle Situation zu überwachen und gege- benenfalls im Juli 2021 zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen zu er- örtern. EU: Neuerungen im grenzüberschreitenden Online- Handel ab 1. Juli 2021 Für den 1. Januar 2021 geplant, pandemiebedingt aber verschoben auf den 1. Juli 2021 treten zur Mitte des Jahres eine Reihe von Ände- rungen in Kraft, die Hindernisse im grenzüberschreitenden Online- Handel beseitigen sollen. Grundlage sind Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG, der sog. Mehrwertsteuer-Richtlinie oder auch MwSt- Richtlinie. Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem (siehe dazu elektronischen Gesch - der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) für die Mehrwertsteuer wird auf andere Dienstleistungen von Unternehmen an Verbrau- cher (B2C), innergemeinschaftliche Fernverkäufe sowie inlän- dische Lieferungen ausgedehnt und so zu einer größeren ein- zigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop OSS); - Abschaffung des bisherigen Schwellenwertes für innergemein- schaftliche Fernverkäufe; der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro; - Einführung neuer Aufzeichnungspflichten für Unternehmen, die die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle erbringen. Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion: Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektroni- schen Geschäftsverkehr (Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates, Richtli- nie (EU) 2019/1995 des Rates, Durchführungsverordnung (EU) 2019/2026 des Rates), veröffentlicht: September 2020 Außenwirtschaft aktuell 06/2021
11 EU: E - Grenze (IHK und DIHK) In der Meldung vom 20. Mai 2021 informierte die IHK Braunschweig über die bevorstehende Umsetzung der 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1. Juli 2021 und die damit einher- gehenden Änderungen bei Zoll und Steuern für Importsendungen mit geringem Wert (bis 150 Euro) einschließlich des Wegfalls der 22- Euro-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer. Die Pflicht zur Zollanmeldung und Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer ab dem 1. Eurocent gilt insbesondere auch für den eCommerce- Bereich. Der Zoll stellt auf seiner Website umfangreiche Informatio- nen zum eCommerce für Unternehmen und Privatpersonen bereit und erweitert diese regelmäßig. Die Inhalte sind dabei aktuell wie folgt strukturiert: 1. eCommerce und Unternehmen → Informationen für Unter- nehmen 2. eCommerce und Privatpersonen → Informationen für Privat- personen 3. eCommerce und ATLAS → Informationen für den Bereich AT- LAS 4. eCommerce Chatbot TinA → Chatbot TinA als digitale Informationsmöglichkeit wurde An- fang Juni um eCommerce-Inhalte ergänzt. Er soll allgemeine Fragen zu diesem Thema beantworten (zusätzlich zu Brexit-Fragen). Laut Auskunft des Zolls werden die Inhalte des Chatbots ressortüber- greifend von der Zollverwaltung, dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Verfügung gestellt, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache. EU: eCommerce - 2. Stufe des MwSt-Digitalpakets (GZD) In seiner vom 12.05.2021 informiert der Zoll nun über die diesbezüglichen Codierungsanforderungen in Zoll- einer Übergangsregelung für große Sendungsvolumen (> 3.000 Sen- dungen täglich) skizziert, bis das für die automatisierte Abfertigung der LVC-Sendungen vorgesehene Modul "ATLAS-IMPOST" am 15. Ja- nuar 2022 fertiggestellt ist. Weiterführende Informationen enthält die Homepage des Zolls. Außenwirtschaft aktuell 06/2021
12 EU: Neue Dual-Use-Verordnung verabschiedet (DIHK) Nachdem das Europäische Parlament die neue Dual-use- Verordnung bereits im März 2021 verabschiedet hatte, hat nun der Rat dem Text formell zugestimmt. Eine Veröffentlichung im EU- Amtsblatt soll noch im Mai 2021 erfolgen. Dann könnte die Verord- nung bereits Ende August 2021 in Kraft treten. Der Rat hat am 10. Mai 2021 die Verordnung zur Modernisierung des EU-Systems für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlungstätigkeit, der technischen Hilfe, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) verabschiedet. Dabei handelt es sich um Güter, Software und Technologie, die so- wohl für zivile als auch für militärische Anwendungen genutzt werden können. Den englischen Vorab-Entwurf finden Sie hier EU: Embargo gegen Belarus (BAFA) Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die unmit- telbare und mittelbare Erbringung von technischer Hilfe im Zusam- menhang mit Rüstungsgütern nach Art. 1b der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 verboten ist. Dies schließt auch Wartungs- und Reparatur- maßnahmen an belarussischen Flugzeugen ein, soweit diese auf- grund ihrer Ausstattung als Rüstungsgut anzusehen sind. Daneben kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Erbringung von Wartungs- und Reparaturdienstleistungen gegenüber der belarussi- schen Fluggesellschaft Belavia seitens der Straf- und Ermittlungsbe- hörden als verbotene mittelbare Bereitstellung wirtschaftlicher Res- sourcen gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 be- wertet würde. EU: Abkommen mit China über geografische Ur- sprungsangaben (GTAI) Das Abkommen umfasst zurzeit rund 200 geschützte Anga- ben. In den kommenden vier Jahren sollen weitere 350 Angaben auf- genommen werden. Beispiele für geschützte geografische Angaben sind Champagner, Feta, irischer Whisky, Münchener Bier, Ouzo, Par- maschinken oder Queso Manchego. Unter den chinesischen Produk- ten umfasst die Liste beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian Bohnen- paste), Anji Bai Cha (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Panjin Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu Ingwer). Außenwirtschaft aktuell 06/2021
13 • Pressemitteilung der EU-Kommission • Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regie- rung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Be- reich der geografischen Angaben und deren Schutz; ABl. 408I vom 4. Dezember 2020, S. 3. Ghana: Sonderabgabe auf mehrwertsteuerpflichtige Lieferungen und Importe (GTAI) Mit dem Covid-19 Health Recovery Levy Act 2021 (Act 1068) hat die ghanaische Regierung eine 1-prozentige Covid-19- Gesundheitsabgabe auf Lieferungen und Einfuhren von Waren und Dienstleistungen eingeführt, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Für die Covid-Abgabe gelten die Regeln der Mehrwertsteuer mit Aus- nahme des Prinzips der Abzugsfähigkeit. Außerdem hat die Regierung mit dem Energy Sector Levies (Amend- ment) Act, 2021 (Act 1064) zwei neue Abgaben auf Mineralölerzeug- nisse beschlossen. Mit der Sanitation and Pollution Levy wird der Preis pro Liter Benzin und Diesel um 0,10 Ghana-Cedi (GHc) erhöht. Mit der Energy Sector Recovery Levy steigt der Preis pro Liter Benzin und Diesel um zusätzlich 0,20 GHc, für Flüssiggas (LPG) beträgt diese Ab- gabe 0,18 GHc je Kilogramm. Die Abgaben sind ebenfalls zum 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Iran: Warenbegleitpapier (GTAI) Für eine ordnungsgemäße Verzollung im Iran sind die folgen- den Warenbegleitpapiere erforderlich: - Handelsrechnung (zweifach) in englischem Wortlaut mit de- taillierten handelsüblichen Angaben, HS-Zolltarifcodenummer und Angaben zur Import- und Devisengenehmigung im Iran. Am Ende der Handelsrechnung ist die folgende rechtsverbind- liche und unterschriebene Erklärung abzugeben: certify that the prices stated in this invoice are the current ex- port market prices for the merchandises described therein and we accept full responsibility for any inaccuracies or errors Falls der Exportmarktpreis nicht vorliegt, kann die fol- gende Erklärung verwendet werden: the prices stated in this invoice are true and correct and are representing the amount payable for the mentioned goods Außenwirtschaft aktuell 06/2021
14 and that no further payments cash or otherwise nor special discounts were agreed, except such mentioned in this invoice. We accept full responsibility for this statemen - Packliste - Ursprungszeugnis (zweifach), die Ausstellung kann bei der zu- ständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt werd R nis ist von der IHK zu beglaubigen - (Luft-)Frachtbrief oder Konnossement, die Akkreditivnummer ist anzugeben - Frachtrechnung mit folgender unterschriebener Erklärung: ntioned prices corre- - Inspektionszertifikat, für Waren, für die eine Konformitätsbe- wertung bzw. Mengen- und Qualitätsprüfung im Exportland zwingend vorgeschrieben is je nach Art der Ware ggf. Analysenzertifika- te, Freiverkaufszertifikate, Gesundheitszeugnisse, Pflanzenge- sundheitszeugnisse Die Handels- und Frachtrechnung sowie die Zertifikate sind zunächst von der zuständigen Stelle (IHK, Behörde) zu bestätigen und anschlie- ßend bei der Konsularabteilung der iranischen Botschaft oder den für die jeweiligen Bundesländer zuständigen iranischen Generalkonsula- ten zur gebührenpflichtigen Legalisierung einzureichen. Myanmar: Verlängerung der EU-Sanktionen und neuer Delegierter (AHK) Am 29. April 2021 verlängerte der Rat der Europäischen Union die restriktiven Maßnahmen im Hinblick auf die Situation in Myanmar um ein Jahr, bis zum 30. April 2022. Zudem möchten wir an dieser Stelle noch einmal informieren, das Dr. Martin Krummeck seit dem 1. Mai 2021 Delegierter der Deutschen Wirtschaft in Myanmar ist. Dr. Martin Krummeck, der bereits einige Jahre für die AHK Indonesien tätig war, hat seit dem 1. Mai 2021 die Position des Delegierten der Deutschen Wirtschaft übernommen. Außenwirtschaft aktuell 06/2021
15 Russland führt Exportverbot für Buchweizen ein (GTAI) Die Ausfuhr von Buchweizen, Buchweizenkorn und Buchwei- zenbrei wurde verboten, damit die einheimische Versorgung mit den Lebensmitteln gesichert ist. Nach Angaben des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Ent- wicklung nahm der Export von Buchweizenprodukten in eine Reihe von Ländern vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Situation seit November 2020 erheblich zu. Das vorübergehende Exportverbot gilt nicht für Waren, die aus Russ- land für internationale humanitäre Hilfe, als Lieferungen für russische Militärstützpunkte im Ausland und für russische Organisationen in Baikonur geliefert werden. Darüber hinaus gilt das Verbot nicht für Waren, die über ein Transitverfahren durch Russland exportiert wer- den. Russland: stellt Import von Futtermitteln aus Deutschland ein (GTAI) Der entsprechende Einspruch wurde an das deutsche Bun- desministerium für Ernährung und Landwirtschaft gerichtet. Grundla- ge seien wiederholte Fälle von nicht deklarierten GVO-Komponenten in Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen. Rosselkhoznadzor (Bundesdienst für tierärztliche und pflanzen- schutzrechtliche Überwachung) erläuterte, dass seit 2015 elf solcher Fälle identifiziert wurden. Zunächst legte man nur bestimmten Unter- nehmen Lieferbeschränkungen auf. Weiterhin wird die Entscheidung damit begründet, dass die "von deutscher Seite vorgelegten Informa- tionen der vergangenen sechs Jahre zu diesen Verstößen nicht genü- gend Material enthielten, um die zuvor auferlegten Beschränkungen zu prüfen". Verhandlungen über den zukünftigen Import sind derzeit in Planung. Die russischen Behörden haben in den vergangenen Monaten mehr- fach Bedenken geäußert, dabei ging es neben Waren aus Deutschland auch um Waren aus den Niederlanden, USA und Spanien. Entspre- chende Entschlüsse wurden im Februar diesen Jahres auch gegen die anderen Länder gerichtet, wobei mit den entsprechenden Behörden ebenfalls verhandelt wird. Außenwirtschaft aktuell 06/2021
16 Südafrika: Einführung von Einfuhrzöllen auf Weizen und Weizenmehl (GTAI) Ab dem 14. Mai 2021 können Weizen sowie Weizenmehl nicht mehr zollfrei eingeführt werden. Die Zollsätze für die unterschiedli- chen Weizenprodukte finden Sie hier Türkei: Antisubvention Regenbogenforellen (GTAI) Die Europäische Kommission führt die Maßnahmen mit Wir- kung vom 26. Mai 2021 ein. Die Einführung erfolgt nach Abschluss ei- ner Auslaufüberprüfung. Die Maßnahmen waren ursprünglich 2015 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/309 eingeführt worden und werden mit der vorliegenden Durchführungsverordnung verlän- gert. Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Regenbogenforel- len (Oncorhynchus mykiss) mit Ursprung in der Türkei: • lebend, mit einem Stückgewicht von 1,2 kg oder weniger, oder • frisch, gekühlt, gefroren und/oder geräuchert: als ganze Fische (mit Kopf), auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1,2 kg oder weniger, oder • ohne Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit ei- nem Stückgewicht von 1 kg oder weniger, oder • als Fischfilets mit einem Stückgewicht von 400 g oder weni- ger. Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: ex 0301 91 90, ex 0302 11 80, ex 0303 14 90, ex 0304 42 90, ex 0304 82 90 und ex 0305 43 00. Die Zollsätze für unterschiedliche Lieferanten fin- den Sie hier. Außenwirtschaft aktuell 06/2021
17 Ländernotizen Allgemein: GTAI-Weltkarte "Wege aus der Coronakrise" (GTAI) Weltkarte Wohin steue geführt und auf der Webseite www.gtai.de/coronavirus veröffentlicht. Die Karte beinhaltet aktuelle Lageeinschätzungen des GTAI- Auslandsnetzes zu rund 100 Ländern weltweit. Da die Coronapandemie weltweit zu unterschiedlichen wirtschaftli- chen Einschnitten geführt hat, sollen Unternehmen mit Bezug zur Außenwirtschaft Möglichkeiten zu Geschäftschancen aufgezeigt wer- den. Angeboten werden Einschätzungen zu den vier wichtigsten Branchen im jeweiligen Land, die nach einem Ampelsystem struktu- riert sind. Brexit: FAQ (GTAI) Die gtai hat in einer FAQ Liste einer Reihe von interessanten Fragestellungen beantwortet, wie • Wie lange gilt die CE-Kennzeichnung noch? • Wann brauchen Unternehmen einen bevollmächtigten Vertreter? • Wie findet man einen bevollmächtigten Vertreter? • Wann brauchen Unternehmen eine britische EORI-Nummer? • Was sind CPC-Codes? • Wann ist eine Erklärung zum Ursprung notwendig? • Wie funktioniert der Warenverkehr mit Nordirland? • Mit welchen Ländern hat das VK Freihandelsabkommen geschlos- sen? Auf die entsprechende Seite gelangen Sie hier Brexit: Benennung eines verantwortlichen Vertreters (GTAI) Mit dem Austritt aus der Europäischen Union hat das Vereinigte Königreich auch den EU-Binnenmarkt verlassen. Für viele exportie- rende Unternehmen ohne Niederlassung in Großbritannien hat das die Konsequenz, dass sie eine verantwortliche Person (Authorised Re- presentative / Responsible Person) mit Sitz in Großbritannien benen- nen müssen. Außenwirtschaft aktuell 06/2021
18 Betroffen sind beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Che- mie, Kosmetik und Medizintechnik. Auch für bestimmte Produkte, die mit dem neuen UKCA-Label gekennzeichnet werden müssen, ist die Benennung eines Vertreters vorgeschrieben. Um die Suche nach einem Dienstleister, der als Bevollmächtigter in Großbritannien agieren kann, zu vereinfachen, hat die AHK Großbri- tannien eine Liste mit Anbietern zusammengestellt. Die Liste wird re- gelmäßig aktualisiert und ist auf der Internetseite der AHK Großbri- tannien unter der Rubrik Brexit FAQ abrufbar. Weiterführende Informationen zu den veränderten Marktzugangsbe- dingungen für einzelne Branchen und Produktkategorien finden Sie unter Marktzugang nach dem Brexit. China: Registrierung von ausländischen Lebensmit- telherstellern (GTAI) In China treten zum 1. Januar 2022 neue Bestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln in Kraft. Hersteller von Lebensmitteln, die ihre Ware nach China verkaufen, müssen dann beim chinesischen Zoll registriert sein. Das gilt auch für Firmen, die diese Waren verar- beiten oder lagern (Art. 2 des Erlasses der chinesischen Generalzolldi- rektion). Voraussetzungen für die Registrierung sind in Art. 5 geregelt. Der chi- nesische Zoll muss das staatliche System der Lebensmittelüberwa- chung des Exportlandes als gleichwertig anerkennen (Art. 5 Abs. 1). Hersteller müssen nachweisen, dass die Lebensmittel chinesische Vorschriften einhalten (Art. 5 Abs. 3). Lebensmittelüberwachungsbe- hörden des Herstellungslandes müssen gegenüber dem chinesischen Zoll eine Empfehlung für den Hersteller abgeben (Art. 6, Satz 1 und Art. 7). Der chinesische Zoll ist berechtigt, Bezugsquellen, Produkti- ons- und Verarbeitungstechniken sowie historische Daten zur Le- bensmittelsicherheit, Kundendaten und Ernährungsgewohnheiten ab- zufragen (Art. 6, Satz 2). Für die Registrierung der Hersteller folgender Produkte wird die Mit- wirkung der Lebensmittelüberwachungsbehörden des Herstellungs- landes gefordert (Art. 7): Fleisch und Fleischprodukte, Waren der Aquakultur, Molkereiwaren, Vogelnester, Produkte von Bienen, Eier und Eiprodukte, essbare Fette und Öle, gefüllte Nudeln, Getreide, in- dustrielle Getreidepulver und Malz, frische und getrocknete Gemüse, Außenwirtschaft aktuell 06/2021
19 getrocknete Bohnen und Gewürze, Nüsse und Saaten, ungeröstete Kaffee- und Kakaobohnen sowie diätetische Lebensmittel. Artikel 8 regelt die Mitwirkungspflichten der Lebensmittelüberwachungsbe- hörden des Herstellerlandes. Darunter eine Bestätigung, dass der Her- steller die Bestimmungen des chinesischen Regelwerks erfüllt (Art. 8 Abs. 4). Die Hersteller aller anderen Waren können sich ohne die Mitwirkung der Lebensmittelüberwachungsbehörden des Herstellungslandes di- rekt beim chinesischen Zoll registrieren (Art. 9). Erforderlich sind An- gaben wie Name und Adresse des Unternehmens, rechtliche Vertreter und Kontaktpersonen, Registrierung im Heimatland, Angaben zum Lebensmittel, zu Produktion, Produktionskapazitäten (Art. 10). Sofern zwischenstaatliche Vereinbarungen hinsichtlich der Registrierung bestehen, gehen diese vor (Art. 11). Gem. Art. 13 kann der chinesische Zoll die Angaben im Zusammen- hang mit der Registrierung schriftlich, über Video oder durch einen Besuch vor Ort beim Hersteller überprüfen. Dies kann auch durch Dritte geschehen. Sofern die Registrierung beim chinesischen Zoll erfolgreich war, müs- sen die Waren, die nach China geliefert werden auf der inneren und äußeren Verpackung mit der Registrierung gekennzeichnet sein (Art. 15). Die Registrierung selbst ist fünf Jahre lang gültig (Art. 16). Der chinesische Zoll wird eine Liste der registrierten, ausländischen Le- bensmittelhersteller veröffentlichen (Art. 17). Weitere Verfahrensregeln sind in den Artikeln 18 bis 28 geregelt. Quelle: Erlass Nr. 248 der chinesischen Generalzolldirektion vom 12.4.2021 (nur Chinesisch), Englische Übersetzung der EU EU: Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der Schweiz gescheitert (Europäische Kommission) Am 26.05.2021 hat die Schweiz die Ver- handlungen zum EU-Schweiz Rahmenabkommen gestoppt. Das Ab- kommen ist damit gescheitert, sodass im bilateralen Handel für die Unternehmen mit mehr Handelshemmnissen und weniger Planungs- sicherheit zu rechnen ist. Das bereits 2018 fertigverhandelte Instituti- onelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz sollte die Grundlage sein für eine Verbesserung und Weiterentwicklung der künftigen bilateralen Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Außenwirtschaft aktuell 06/2021
20 Schweiz. Sein Hauptzweck war, ein Level Playing Field für den EU- Binnenmarkt sicherzustellen, zu dem auch Unternehmen aus der Schweiz seit Langem einen präferentiellen Zugang haben. Auch wenn die bestehenden bilateralen Handelsabkommen fortbestehen, wird ohne das Rahmenabkommen die Modernisierung der EU-Schweiz Wirtschaftsbeziehungen erschwert. So sind 50 Jahre seit dem Inkraft- treten des Freihandelsabkommens vergangen, 20 Jahre seit dem ers- ten und zweiten bilateralen Abkommen. Weitere Informationen finden Sie hier Ghana: Neuer Delegierter der Deutschen Wirtschaft (AHK) Seit dem 01. April 2021 ist Burkhardt Hellemann neuer Dele- gierter der Deutschen Wirtschaft in Ghana. Der Politwissenschaftler leitete zuletzt das Auslandsbüro Ghana der Konrad-Adenauer-Stiftung, wo er sich insbesondere auf die Gebiete Unternehmensförderung, Parteipolitik und Bürgerdialog fokussierte. Vor seiner Zeit in Ghana sammelte der verheiratete vierfache Famili- envater nationale und internationale Erfahrungen in verschiedenen Bereichen. U.a. arbeitete er als Programmdirektor für ein Friedensbe- ratungs-Projekt in Yaoundé, Kamerun, sowie für eine NGO in Köln. Kontaktdaten B. Hellemann: burkhardt.hellmann@ghana.ahk.de, +233-(0)-245 439 457, https://www.ghana.ahk.de/ Iran: Erstes Quartal 21 - Rückgang des Handels zwi- schen Iran und Europa um 6 Prozent (AHK) Nach den neuesten Statistiken des European Trade Center be- trug das Handelsvolumen zwischen Iran und 27 europäischen Län- dern im ersten Quartal dieses Jahres 1089.1 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (1154.1 Mio. Euro) sank es um 6 Prozent. Von Januar bis März 2021 exportierte Europa 891.3 Millionen Euro nach Iran, ein Rückgang von 4 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeit- raum 2020. Zudem war der Export von Maschinen im Wert von 306 Millionen Euro der Hauptteil der Exporte aus Europa nach Iran. Im ersten Quartal 2021 gingen die Exporte des Irans im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ebenfalls um 12 Prozent zurück. In diesem Zeit- raum exportierte das Land 197.8 Millionen Euro in die Europäische Union. Außenwirtschaft aktuell 06/2021
21 Das Handelsvolumen im März 2021, jedoch mit einem Wert von 383.3 Mio. Euro, im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt ein Wachstum von 4 Prozent. In diesem Monat fiel der europäische Export leicht auf 307.9 Millionen Euro. In diesem Monat führte Iran auch 75.4 Millionen Euro nach Europa aus, ein Anstieg von 27 Prozent gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres. WHO: Neues Führungsteam der Welthandelsorgani- sation (WHO) Am 04.05.2021 hat die Generaldirektorin der Welthandelsor- ganisation, Ngozi Okonjo-Iweala, das neue WTO-Führungsteam vor- gestellt. Bright Okogu aus Nigeria wird Kabinettschef. Weitere Berater sind Edwink Kessie, Yuvan Beejadhur, Nicole Mensa und Tomochika Uyama. Die vier neuen stellvertretenden Generaldirektor*innen sind: • Jean-Marie Paugam, Frankreich • Angela Ellard, USA • Zhang Xiangchen, China • Anabel Gonzales, Costa Rica Weitere Informationen finden Sie hier: Veröffentlichungen AHK World Business Outlook Frühjahr 2021 Reiseeinschränkungen, Lieferkettenprobleme, hohe Energie- und Rohstoffpreise: Mehr als 4.500 deutsche Unternehmen im Ausland haben sich an der Frühjahrs-Umfrage des AHK World Business Out- look beteiligt. Die Erholung der Weltwirtschaft gewinnt an Fahrt und ein Großteil der deutschen Unternehmen im Ausland hofft, die Ver- luste des vergangenen Jahres aufzuholen. 45 Prozent der Auslands- unternehmen bewerten ihre Geschäfte als gut, nur 14 Prozent als schlecht ein deutlich positiveres Bild als noch im Herbst. Die deut- schen Auslandsunternehmen setzen darauf, dass der wirtschaftliche Aufholprozess auch in den kommenden Monaten anhält. Das zeigt sich in den Erwartungen mit Blick auf die Geschäfte in den kommen- Außenwirtschaft aktuell 06/2021
22 den zwölf Monaten. 52 Prozent der Unternehmen rechnen mit besse- ren, nur 8 Prozent mit schlechteren Geschäften. Trotz der aufgehell- ten Stimmung in der Weltwirtschaft stellen die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie die Unternehmen jedoch weiterhin vor große Herausforderungen. Durchschnittlich erwarten 47 Prozent der Unter- nehmen eine bessere Konjunktur, 21 Prozent schätzen, dass sich die wirtschaftliche Lage vor Ort in den kommenden Monaten eintrüben wird. Über alle Weltregionen hinweg geht ein Großteil der Unternehmen (43 Prozent) erst für das kommende Jahr von einer nachhaltigen Konjunkturerholung aus, 25 Prozent sogar erst für die Zeit nach 2022. Die Broschüre ist im PDF erhältlich. Weitere Informa- tionen hier Buchtipp: Praxis der Exportkontrolle inklusive Exkurs zur neuen Dual-use-Verordnung Mit gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die betriebsinterne Exportkontrolle heraus. Diese hilft, Abläufe so zu ge- stalten, dass Risiken im Außenwirtschaftsverkehr erkannt, Probleme bei der Bearbeitung von Exportgeschäften gelöst und Exporte letzt- endlich verantwortungsvoll abgewickelt werden können. Mit der 4. Auflage wurde das Buch vollständig überarbeitet und ins- besondere Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der Novelle der EG Dual-use Verordnung 428/2009 thematisiert. Wichtigster Schwerpunkt bleiben die Grundlagen der Exportkontrolle, die Be- triebsorganisation sowie Checklisten und Hinweise. Neu enthalten ist der zunehmend an Bedeutung gewinnende The- menkomplex . In der Neuauflage von erhalten Sie wertvolle Tipps, die Sie un- bedingt im Umgang mit Banken beachten sollten. ISBN: 978-3-8462-1063-5 4., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2021 220 Seiten; 16,5 x 24,4 cm; Buch (Hardcover) Außenwirtschaft aktuell 06/2021
Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Braunschweig Fachbereich Außenwirtschaft Brabandtstraße 11 38100 Braunschweig Die Informationen werden mit größter Sorgfalt in einer Gemeinschaftsproduktion mit anderen IHKs zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Meldungen können bei der IHK angefordert werden. Tagesaktuelle Veranstaltungsinformationen finden Sie unter: www.braunschweig.ihk.de/system/vstsuche Ansprechpartnerin der Industrie- und Handelskammer Braunschweig: Doreen Weisheit Tel.: 0531 4715-256 E-Mail: doreen.weisheit@braunschweig.ihk.de Layout: ©2020 Industrie- und Handelskammer Braunschweig Grafik Titelblatt: Prasit Rodphan/123rf.com
Sie können auch lesen