AUSSCHREIBUNG FONDS DIGITALES LERNEN UND LEHREN 2022/2023
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Prorektor Bildung Zentrum für interdisziplinäres Lernen und Lehren (ZiLL) AUSSCHREIBUNG FONDS DIGITALES LERNEN UND LEHREN 2022/2023 Grundsätze und Regelungen zur Förderung von Projekten im Themenfeld Digitales Lernen und Lehren in den Jahren 2022/2023 an der Technischen Universität Dresden EINLEITUNG Seit 2006 stellt die TU Dresden zentrale Unterstützungsmittel für die Realisierung digitaler Lern- und Lehrszenarien zur Verfügung. Über 140 Projekte konnten in den letzten sieben Förderperioden umgesetzt werden. Aktuell werden 10 Projekte mit dem Fokus auf digitales Lernen und Lehren mit einem Volumen von insgesamt 123.000€ unterstützt. In Folge des exponentiellen Anstiegs digitaler Lehre innerhalb der vergangenen Semester liegt in dieser Ausschreibung der Fokus nicht mehr auf der Verbreitung von E-Learning per se, sondern vielmehr auf der didaktischen Anpassung der (teil)digitalen Lehre oder Lehrbestandteile, deren Kontinuität, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung adressiert werden. 1. GEGENSTAND UND ZIELSTELLUNG DER FÖRDERUNG Auf Grundlage des Beschlusses des Rektorats vom 08.12.2020 werden Vorhaben gefördert, die der Umsetzung der E-Learning-Strategie der TU Dresden dienen. Für die Umsetzung stehen bis zum 30.09.2023 bereitgestellte Unterstützungsmittel in Höhe von bis zu 95.000€ zur Verfügung. Bis zu 75.000€ werden regulär anhand der kriteriengeleiteten Antragsbewertungen vergeben. Mit bis zu 20.000€ werden daneben in diesem Jahr bis zu zwei „Digitale Wegbereiter“- Projekte mit Erneuerungspotential gefördert. Dazu kann die Jury Vorhaben vorschlagen, die von einer begründeten Herausforderung ausgehen und mit einem besonders neuartigen oder wagemutigen Ansatz darauf reagieren, der so in diesem Kontext noch nicht erprobt wurde. Folgende strategische Ziele sollen mit didaktisch begründetem Einsatz digitaler Medien in der Lehre verfolgt werden: - Förderung von Individualität und Interaktion (Individualisierung von Lernprozessen), - Unterstützung der Lehrtätigkeit (Förderung digitaler Handlungskompetenzen), - Neuauflage oder Ausbau bestehender Angebote unter Berücksichtigung der Diversity und Barrierefreiheit als Open Educational Ressource oder Practice (OER/OEP) und damit die Erweiterung des Lehrangebots, so dass dieses einer größeren Personengruppe zur Verfügung steht.
2. FÖRDERFÄHIGE VORHABEN Gefördert werden Projektvorhaben, die auf die Umsetzung der oben genannten strategischen Ziele durch digitale Lern- und Lehrszenarien fokussiert sind. Dabei können Ideen mit folgenden Schwerpunkten realisiert werden: Beispielhaft können die oben genannten Schwerpunkte wie folgt umgesetzt werden (vgl. Umsetzungsplan zur E-Learning-Strategie): - Schaffung von Selbstlernangeboten zur Stärkung selbstgesteuerten und informellen Lernens - Entwicklung und Umsetzung von Schnupper- und Brückenkursen für StudienanfängerInnen - (Weiter-)Entwicklung und Erprobung zielgruppenadäquater (Self-) Assessment- Angebote - Entwicklung von Strategien zur Verbesserung des E-Assessments - Integration virtueller Gruppenarbeiten in die Lehre - Stärkung interaktiver Lernformate in Lehrveranstaltungen - Ausbildung und Einsatz von E-TutorInnen - Unterstützung standortübergreifender (internationaler) Lehrkooperationen - Verankerung des Querschnittsthemas „Digitalisierung“ als Lehrinhalt - Neuentwicklung innovativer (teil)digitalisierter Inhalte Zusätzlich zu einer finanziellen Förderung wird das ZiLL eine kontinuierliche didaktische und organisatorische Beratung und Vernetzung aller geförderten Antragstellenden anbieten. Bei der Antragstellung ist bei Bedarf unterhalb des Projekttitels das Stichwort „Didaktische Beratung“ anzugeben. Eine Entscheidung für oder gegen dieses Angebot hat keinen Einfluss auf die Förderentscheidung. 3. ANTRAGSVERFAHREN Anträge sind bis 15.04.2022 ausschließlich digital per E-Mail (fonds-dll@tu-dresden.de) einzureichen. Wählen Sie gern multimediale Formate, wie Videos oder Präsentationen, um die Punkte 1 bis 4 (s. u.) Ihres Vorhabens zu verdeutlichen.
Folgende Angaben bzw. Informationen müssen enthalten sein: Projekt- und personenbezogene Angaben: - Projekttitel und Laufzeit des Projektes - Antragstellende und Projektkoordinator (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) Beschreibung des Vorhabens (anonymisiert): 1. Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung des Vorhabens, 2. Motivation/Potential durch den Einsatz digitaler Medien, 3. Kurzdarstellung des Vorhabens inkl. Realisierungskonzept (fachlich, organisatorisch, zeitlich), 4. Mehrwert für Studierende (stichpunktartig Einordnung der Vorhaben in die E- Learning-Strategie der TU Dresden), 5. Qualitätssicherungs- und Nachhaltigkeitskonzept (skizziert), 6. Zeitplan und Finanzkalkulation (Personal- und Sachmittel). Der Umfang der Einreichungen einschließlich Anlagen soll 2.500 Wörter nicht überschreiten. Als Vorlage dient die oben genannte Gliederung. Bei Einreichungen wie Videos oder Präsentationen sollte der Beitrag 10min nicht überschreiten. Eine vorherige Einsichtnahme und Befürwortung des Antrages durch den/die E-Learning-Beauftragte/n der Fakultät/Fachrichtung bzw. des Bereichs sowie dessen Unterschrift sind obligatorisch. Eine Befürwortung erfolgt anhand der in der E-Learning-Strategie der TU Dresden oder auf Ebene der Bereiche/Fachrichtungen/Fakultäten definierten Entwicklungsperspektiven und Ziele. 4. ZEITLICHER ABLAUF 5. BEGUTACHTUNGS- UND ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN Jeder Antrag wird in anonymisierter Form jeweils per Zufallsauswahl zwei Gutachtenden zur Bewertung im Peer-Verfahren zugeleitet. Weichen die Gutachten stark voneinander ab, wird ein Drittgutachten eingeholt. Es können mehrere Anträge eingereicht werden, insofern die Ideen klar voneinander abgegrenzt sind und nicht aufeinander aufbauen. Antragstellende können mit maximal einem Antrag gefördert werden.
Folgende Gütekriterien sind die Grundlage für die Begutachtung, wobei die ersten drei Kriterien dreifach gewichtet werden: - Didaktische Umsetzungsplanung und Machbarkeit - Technische Umsetzungsplanung und Machbarkeit - Neuartigkeit der Konzepte oder der Umsetzung sowie Relevanz laut den Zielen der E- Learning-Strategie - Nachhaltigkeitsplanung und deren Machbarkeit - Berücksichtigung der Barrierefreiheit und Diversity - Vollständigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der Projektbeschreibung - Realistischer Kosten- und Zeitplan „Digitale Wegbereiter“-Projekte werden insbesondere anhand folgender Kriterien von der Jury ausgewählt. Dabei muss in der Antragstellung nicht jedes Kriterium adressiert sein: - Experimentiercharakter: Das Vorhaben weist einen besonderen Experimentiercharakter bzw. sehr hohen Innovationsgrad auf (Neuheit des Ansatzes im jeweiligen Lehrkontext) - Professionalisierung: Das Vorhaben fördert qualitätsgesicherte Kompetenzentwicklung und -weitergabe i. S. der Professionalisierung - Übertragbarkeit bzw. Skalierbarkeit: Das Vorhaben ist entweder besonders geeignet, um nach erster Erprobung auf andere Lehrkontexte übertragen bzw. in größerem Umfang umgesetzt zu werden (z. B. durch die Qualifizierung von MultiplikatorInnen). Oder es wird überzeugend dargelegt, wie ein erprobter Ansatz in einen anderen Lehrkontext transferiert und dort Erfolg versprechend umgesetzt werden kann. 6. ZUWENDUNGSBESTIMMUNGEN - Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der TU Dresden, die offiziell mit der Durchführung einer Lehrveranstaltung betraut sind. - Der Förderzeitraum beginnt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zum 01.09.2022 und endet zum 31.08.2023. Kürzere Laufzeiten mit flexiblem Beginn sind möglich. - Nicht gefördert werden Parallelentwicklungen zu bestehenden zentralen IT- Infrastruktursystemen und Serviceangeboten. - Es können Personal- und Sachkosten geltend gemacht werden. Grundausstattung kann im Rahmen dieser Förderung nicht finanziert werden. Die Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck und im beantragten Zeitraum verwendet werden. Die Mittel sind Haushaltsmittel und müssen bis zum 30.09.2023 verausgabt werden. Sollen in begründeten Fällen Mittel umgewidmet werden, ist vorab ein formloser Antrag zu stellen. - Nach Abschluss des Projektes sind spätestens bis zum 31.10.2023 unaufgefordert ein Abschlussbericht und eine Mittelverwendungstabelle vorzulegen. Entsprechende Vorlagen werden auf Anfrage durch das ZiLL zur Verfügung gestellt. - Die Verantwortlichen der geförderten Projekte sind angehalten, in der Projektlaufzeit auf Anfrage Auskunft über den Projektstand zu erteilen und ihre (Zwischen-) Ergebnisse im Kontext von E-Learning-Vernetzungsveranstaltungen an der TU Dresden zu präsentieren. - Eine Veröffentlichung der Erfahrungen und Ergebnisse durch die Projektverantwortlichen ist ausdrücklich erwünscht.
- Die Projektverantwortlichen verpflichten sich am Auftakt- und Abschlussworkshop sowie mindestens einem der mehrmals jährlich stattfindenden Netzwerktreffen teilzunehmen. Dort präsentieren die Geförderten ihre Ideen und Ergebnisse und können sich mit anderen Projekten austauschen. - Teile des Abschlussberichtes (u.a. Projektinformationen) werden auf den Webseiten der TU Dresden sowie bei Zustimmung auch auf den Seiten des Bildungsportals Sachsen dokumentiert. Im Sinne des Gedankens der Open Education/Open Science sollten die Projektergebnisse möglichst unter einer offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Beratungen durch die SLUB in Kooperation mit dem ZiLL sind hierzu jederzeit über die Wissensbar buchbar. - Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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