AUSSCHREIBUNG FONDS DIGITALES LERNEN UND LEHREN 2022/2023

Die Seite wird erstellt Hortensia-Barbara Brückner
 
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Prorektor Bildung                                       Zentrum für interdisziplinäres Lernen und Lehren (ZiLL)

                                  AUSSCHREIBUNG
    FONDS DIGITALES LERNEN UND LEHREN 2022/2023
  Grundsätze und Regelungen zur Förderung von Projekten im Themenfeld Digitales Lernen
       und Lehren in den Jahren 2022/2023 an der Technischen Universität Dresden

EINLEITUNG
Seit 2006 stellt die TU Dresden zentrale Unterstützungsmittel für die Realisierung digitaler Lern-
und Lehrszenarien zur Verfügung. Über 140 Projekte konnten in den letzten sieben
Förderperioden umgesetzt werden. Aktuell werden 10 Projekte mit dem Fokus auf digitales
Lernen und Lehren mit einem Volumen von insgesamt 123.000€ unterstützt. In Folge des
exponentiellen Anstiegs digitaler Lehre innerhalb der vergangenen Semester liegt in dieser
Ausschreibung der Fokus nicht mehr auf der Verbreitung von E-Learning per se, sondern
vielmehr auf der didaktischen Anpassung der (teil)digitalen Lehre oder Lehrbestandteile, deren
Kontinuität, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung adressiert werden.

1. GEGENSTAND UND ZIELSTELLUNG DER FÖRDERUNG
Auf Grundlage des Beschlusses des Rektorats vom 08.12.2020 werden Vorhaben gefördert, die
der Umsetzung der E-Learning-Strategie der TU Dresden dienen. Für die Umsetzung stehen bis
zum 30.09.2023 bereitgestellte Unterstützungsmittel in Höhe von bis zu 95.000€ zur
Verfügung. Bis zu 75.000€ werden regulär anhand der kriteriengeleiteten Antragsbewertungen
vergeben. Mit bis zu 20.000€ werden daneben in diesem Jahr bis zu zwei „Digitale Wegbereiter“-
Projekte mit Erneuerungspotential gefördert. Dazu kann die Jury Vorhaben vorschlagen, die
von einer begründeten Herausforderung ausgehen und mit einem besonders neuartigen oder
wagemutigen Ansatz darauf reagieren, der so in diesem Kontext noch nicht erprobt wurde.

Folgende strategische Ziele sollen mit didaktisch begründetem Einsatz digitaler Medien in der
Lehre verfolgt werden:

     -    Förderung von Individualität und Interaktion (Individualisierung von Lernprozessen),
     -    Unterstützung der Lehrtätigkeit (Förderung digitaler Handlungskompetenzen),
     -    Neuauflage oder Ausbau bestehender Angebote unter Berücksichtigung der Diversity
          und Barrierefreiheit als Open Educational Ressource oder Practice (OER/OEP) und
          damit die Erweiterung des Lehrangebots, so dass dieses einer größeren
          Personengruppe zur Verfügung steht.
2. FÖRDERFÄHIGE VORHABEN
Gefördert werden Projektvorhaben, die auf die Umsetzung der oben genannten strategischen
Ziele durch digitale Lern- und Lehrszenarien fokussiert sind. Dabei können Ideen mit folgenden
Schwerpunkten realisiert werden:

Beispielhaft können die oben genannten Schwerpunkte wie folgt umgesetzt werden (vgl.
Umsetzungsplan zur E-Learning-Strategie):

    -   Schaffung von Selbstlernangeboten zur Stärkung selbstgesteuerten und informellen
        Lernens
    -   Entwicklung und Umsetzung von Schnupper- und Brückenkursen für
        StudienanfängerInnen
    -   (Weiter-)Entwicklung und Erprobung zielgruppenadäquater (Self-) Assessment-
        Angebote
    -   Entwicklung von Strategien zur Verbesserung des E-Assessments
    -   Integration virtueller Gruppenarbeiten in die Lehre
    -   Stärkung interaktiver Lernformate in Lehrveranstaltungen
    -   Ausbildung und Einsatz von E-TutorInnen
    -   Unterstützung standortübergreifender (internationaler) Lehrkooperationen
    -   Verankerung des Querschnittsthemas „Digitalisierung“ als Lehrinhalt
    -   Neuentwicklung innovativer (teil)digitalisierter Inhalte

Zusätzlich zu einer finanziellen Förderung wird das ZiLL eine kontinuierliche didaktische und
organisatorische Beratung und Vernetzung aller geförderten Antragstellenden anbieten. Bei
der Antragstellung ist bei Bedarf unterhalb des Projekttitels das Stichwort „Didaktische
Beratung“ anzugeben. Eine Entscheidung für oder gegen dieses Angebot hat keinen Einfluss
auf die Förderentscheidung.

3. ANTRAGSVERFAHREN
Anträge sind bis 15.04.2022 ausschließlich digital per E-Mail (fonds-dll@tu-dresden.de)
einzureichen. Wählen Sie gern multimediale Formate, wie Videos oder Präsentationen, um die
Punkte 1 bis 4 (s. u.) Ihres Vorhabens zu verdeutlichen.
Folgende Angaben bzw. Informationen müssen enthalten sein:

Projekt- und personenbezogene Angaben:
            - Projekttitel und Laufzeit des Projektes
            - Antragstellende und Projektkoordinator (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail)

Beschreibung des Vorhabens (anonymisiert):

            1. Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung des Vorhabens,
            2. Motivation/Potential durch den Einsatz digitaler Medien,
            3. Kurzdarstellung des Vorhabens inkl. Realisierungskonzept (fachlich,
               organisatorisch, zeitlich),
            4. Mehrwert für Studierende (stichpunktartig Einordnung der Vorhaben in die E-
               Learning-Strategie der TU Dresden),
            5. Qualitätssicherungs- und Nachhaltigkeitskonzept (skizziert),
            6. Zeitplan und Finanzkalkulation (Personal- und Sachmittel).

Der Umfang der Einreichungen einschließlich Anlagen soll 2.500 Wörter nicht überschreiten.
Als Vorlage dient die oben genannte Gliederung. Bei Einreichungen wie Videos oder
Präsentationen sollte der Beitrag 10min nicht überschreiten. Eine vorherige Einsichtnahme und
Befürwortung des Antrages durch den/die E-Learning-Beauftragte/n der Fakultät/Fachrichtung
bzw. des Bereichs sowie dessen Unterschrift sind obligatorisch. Eine Befürwortung erfolgt
anhand der in der E-Learning-Strategie der TU Dresden oder auf Ebene der
Bereiche/Fachrichtungen/Fakultäten definierten Entwicklungsperspektiven und Ziele.

4. ZEITLICHER ABLAUF

5. BEGUTACHTUNGS- UND ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN
Jeder Antrag wird in anonymisierter Form jeweils per Zufallsauswahl zwei Gutachtenden zur
Bewertung im Peer-Verfahren zugeleitet. Weichen die Gutachten stark voneinander ab, wird
ein Drittgutachten eingeholt. Es können mehrere Anträge eingereicht werden, insofern die
Ideen klar voneinander abgegrenzt sind und nicht aufeinander aufbauen. Antragstellende
können mit maximal einem Antrag gefördert werden.
Folgende Gütekriterien sind die Grundlage für die Begutachtung, wobei die ersten drei
Kriterien dreifach gewichtet werden:

  - Didaktische Umsetzungsplanung und Machbarkeit
  - Technische Umsetzungsplanung und Machbarkeit
  - Neuartigkeit der Konzepte oder der Umsetzung sowie Relevanz laut den Zielen der E-
    Learning-Strategie
  - Nachhaltigkeitsplanung und deren Machbarkeit
  - Berücksichtigung der Barrierefreiheit und Diversity
  - Vollständigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der Projektbeschreibung
  - Realistischer Kosten- und Zeitplan

„Digitale Wegbereiter“-Projekte werden insbesondere anhand folgender Kriterien von der
Jury ausgewählt. Dabei muss in der Antragstellung nicht jedes Kriterium adressiert sein:

  - Experimentiercharakter:          Das      Vorhaben     weist    einen        besonderen
    Experimentiercharakter bzw. sehr hohen Innovationsgrad auf (Neuheit des Ansatzes im
    jeweiligen Lehrkontext)
  - Professionalisierung: Das Vorhaben fördert qualitätsgesicherte Kompetenzentwicklung
    und -weitergabe i. S. der Professionalisierung
  - Übertragbarkeit bzw. Skalierbarkeit: Das Vorhaben ist entweder besonders geeignet,
    um nach erster Erprobung auf andere Lehrkontexte übertragen bzw. in größerem
    Umfang umgesetzt zu werden (z. B. durch die Qualifizierung von MultiplikatorInnen). Oder
    es wird überzeugend dargelegt, wie ein erprobter Ansatz in einen anderen Lehrkontext
    transferiert und dort Erfolg versprechend umgesetzt werden kann.

6. ZUWENDUNGSBESTIMMUNGEN
  - Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der TU Dresden, die offiziell mit der Durchführung
    einer Lehrveranstaltung betraut sind.
  - Der Förderzeitraum beginnt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zum 01.09.2022 und
    endet zum 31.08.2023. Kürzere Laufzeiten mit flexiblem Beginn sind möglich.
  - Nicht gefördert werden Parallelentwicklungen zu bestehenden zentralen IT-
    Infrastruktursystemen und Serviceangeboten.
  - Es können Personal- und Sachkosten geltend gemacht werden. Grundausstattung kann
    im Rahmen dieser Förderung nicht finanziert werden. Die Mittel dürfen nur für den im
    Antrag genannten Zweck und im beantragten Zeitraum verwendet werden. Die Mittel sind
    Haushaltsmittel und müssen bis zum 30.09.2023 verausgabt werden. Sollen in
    begründeten Fällen Mittel umgewidmet werden, ist vorab ein formloser Antrag zu stellen.
  - Nach Abschluss des Projektes sind spätestens bis zum 31.10.2023 unaufgefordert ein
    Abschlussbericht und eine Mittelverwendungstabelle vorzulegen. Entsprechende
    Vorlagen werden auf Anfrage durch das ZiLL zur Verfügung gestellt.
  - Die Verantwortlichen der geförderten Projekte sind angehalten, in der Projektlaufzeit auf
    Anfrage Auskunft über den Projektstand zu erteilen und ihre (Zwischen-) Ergebnisse im
    Kontext von E-Learning-Vernetzungsveranstaltungen an der TU Dresden zu präsentieren.
  - Eine Veröffentlichung der Erfahrungen und Ergebnisse durch die Projektverantwortlichen
    ist ausdrücklich erwünscht.
- Die Projektverantwortlichen verpflichten sich am Auftakt- und Abschlussworkshop sowie
  mindestens einem der mehrmals jährlich stattfindenden Netzwerktreffen teilzunehmen.
  Dort präsentieren die Geförderten ihre Ideen und Ergebnisse und können sich mit
  anderen Projekten austauschen.
- Teile des Abschlussberichtes (u.a. Projektinformationen) werden auf den Webseiten der
  TU Dresden sowie bei Zustimmung auch auf den Seiten des Bildungsportals Sachsen
  dokumentiert. Im Sinne des Gedankens der Open Education/Open Science sollten die
  Projektergebnisse möglichst unter einer offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden.
  Beratungen durch die SLUB in Kooperation mit dem ZiLL sind hierzu jederzeit über die
  Wissensbar buchbar.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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