KA131 Erasmus+ 2021-2027 - LEARNING MOBILITY OF INDIVIDUALS Mobility Projects for HIGHER EDUCATION STUDENTS and STAFF
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Erasmus+ 2021-2027 KA131 LEARNING MOBILITY OF INDIVIDUALS Mobility Projects for HIGHER EDUCATION STUDENTS and STAFF Martin Gradl, Angelika Zojer, Margit Dirnberger, Elmar Harringer Technischer Support: Jürgen Hofmann 12.04.2021
Erasmus+ Next Generation 2021-2027 • EU-Programm Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport wird von 2021-2027 fortgeführt. • Grenzüberschreitende Mobilität für Menschen aller Altersgruppen, Zusammenarbeit im Rahmen europäischer Projekte sowie Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit weiterhin die zentralen Aufgaben von Erasmus+. • Ausrichtung auf politische Zielsetzungen: − Europäischer Bildungsraum − Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 − Europäischer Green Deal − EU-Jugendstrategie 2019-2027 2 www.erasmusplus.at
Erasmus+ 2021–2027 - Budget • Gesamtbudget von 26,2 Mrd. EUR plus zusätzliche 2,2 Mrd. EUR aus dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – fast doppelt so viel wie im Vorgängerprogramm (2014-2020). • Davon 70% für die Förderung von Mobilitätsprojekten und 30% der Mittel für die Förderung von Kooperationsprojekten sowie Aktivitäten zur Politikentwicklung. • 83% für Bildung, 10,3% für Jugend und 1,9% für Sport. • Budget AT für das Jahr 2021: gesamt 47,8 Mio. EUR 3 www.erasmusplus.at
Erasmus+ 2021-2027 Weiterhin drei Leitaktionen und Jean Monnet Cooperation Support to Learning among policy mobility of organisations developmen Jean Monnet individuals and t and Actions (KA1) institutions cooperation (KA2) (KA3) 4 4 www.erasmusplus.at
Teilnehmende Länder • Programmländer: • 27 EU-Mitgliedstaaten • Island, Liechtenstein, Norwegen, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei • Partnerländer: • weltweit (14 Regionen) 5 5 www.erasmusplus.at
Erasmus+ 2021-2027 Die Key Priorities • Inklusion und Diversität • Green Erasmus+ • Digitale Transformation • Gemeinsame Werte, ziviles Engagement und Teilhabe 6 6 www.erasmusplus.at
Überblick • Mobilitätsprojekt KA131 • Konsortien • Antragsrunde 2021 und Antragstellung 2021 PAUSE • Studierendenmobilität 7 7 www.erasmusplus.at
Mobilitätsprojekt KA131 8 8 www.erasmusplus.at
Aktivitäten im Mobilitätsprojekt KA131 • Studienaufenthalte und Praktika − auch als Blended mobility möglich • Kurzzeitmobilität für Studierende − für Doktoratsstudierende und Post-docs − für benachteiligte Studierende in Kombination mit virtueller Komponente • Lehr- und Fortbildungsaufenthalte für Hochschulpersonal − auch Incoming-Lehraufenthalte aus Unternehmen und sonstigen Einrichtungen möglich • Blended Intensive Programms − für Studierende und Personal möglich 9 9 www.erasmusplus.at
Mobilitätsprojekt KA131 • Antragstellerin: Hochschule mit ECHE oder Konsortium − eine Hochschule kann einen individuellen Antrag stellen und/oder Mitglied eines Konsortiums sein • Projektdauer: 26 Monate einheitlich • Projektstart: 1. Juni n • Projektende: 31. Juli n+2 • Projektstart 2021: 1. September 2021 10 10 www.erasmusplus.at
Mobilitätsprojekt KA131 • Hochschule stellt einen Antrag der alle Aktivitäten umfassen kann − Umschichtungen zwischen den Aktivitätsarten sind während der Laufzeit des Projekts möglich (genaue Kriterien in der Finanzhilfevereinbarung beachten) • maximal 20 % des Budgets können für Mobilität in Partnerländer verwendet werden − Aufruf 2021: nur Outgoing-Mobilität 11 11 www.erasmusplus.at
Mobilitätsprojekt KA131 - Voraussetzungen • Erasmus Charta für die Hochschulbildung − Programmländer: entsendende und aufnehmende Hochschule müssen eine gültige ECHE haben − Partnerländer: HEI im Programmland muss eine gültige ECHE haben • Inter-Institutional Agreement − muss vor der Mobilität abgeschlossen werden − verpflichtend für Studienaufenthalte und Lehraufenthalte − kann auch Fortbildungsaufenthalte und Praktika umfassen − Möglichkeiten für „Blended Mobility“ − verpflichtend für alle Aktivitäten mit Hochschulen in Partnerländern 12 12 www.erasmusplus.at
Konsortien 13 13 www.erasmusplus.at
Konsortium • Zusammenschluss von Hochschulen und ggf. weiteren Einrichtungen um gemeinsam ein Mobilitätsprojekt durchzuführen • besteht aus mindestens drei Organisationen − davon mindestens zwei Entsendehochschulen mit ECHE − alle beteiligten Organisationen stammen aus dem gleichen Programmland − davon eine koordinierende Einrichtung 14 14 www.erasmusplus.at
Konsortium • Hochschulen mit ECHE können einen Mobilitätsantrag stellen: − individuell und − gleichzeitig als Mitglied in einem (oder mehreren) Konsortien • Beispiel: − Konsortium zur Abwicklung der Studierendenmobilität − Personalmobilität individuell − Nachteil: keine Umschichtungen des Budgets zwischen Studierenden- und Personalmobilität möglich 15 15 www.erasmusplus.at
Konsortium • Akkreditierung − Akkreditierungsantrag muss spätestens gleichzeitig mit dem Mobilitätsantrag bei der nationalen Agentur eingereicht werden. − Akkreditierung wird für die gesamte Programmlaufzeit vergeben. • Kriterien für Bewertung − Relevanz des Konsortiums − Qualität der Zusammensetzung des Konsortiums und der Vereinbarungen zwischen den beteiligten Einrichtungen − Qualität der Umsetzung der geplanten Aktivitäten − Impact und Verbreitungsaktivitäten 16 16 www.erasmusplus.at
Fragen? 17 17 www.erasmusplus.at
Antragsrunde 2021 18 18 www.erasmusplus.at
Antragsrunde 2021 • Antragsfrist: 11. Mai 2021, 12 Uhr • Projektstart: 1. September 2021 • Projektdauer: 26 Monate • Projektende: 31. Oktober 2023 19 19 www.erasmusplus.at
Projektzyklus - Antragsrunde 2021 Voraussichtlicher Zeitplan Stand April 2021 • Antragsfrist: 11. Mai 2021, 12 Uhr • Mai/Juni 2021: Prüfung der Anträge, Auswahlkomitee, Auswahlentscheidung • Ende Juni/Juli 2021: Verständigung über Auswahl • Juli/August 2021: Vertragsausstellung durch den OeAD 20 20 www.erasmusplus.at
Projektzyklus - Antragsrunde 2021 Voraussichtlicher Zeitplan Stand April 2021 • Bis vor Projektstart: Gegenzeichnung durch die Hochschule − Auszahlung der ersten Tranche des Zuschusses (meist 80 %) • Projektstart: 1. September 2021 − Beginn der Aktivitäten − laufendes Monitoring durch die nationale Agentur − Herbst 2021: Seminar für erfolgreiche Antragsteller/innen 21 21 www.erasmusplus.at
Projektzyklus - Antragsrunde 2021 • Zwischenberichte − voraussichtlich drei − Auszahlung weiterer Zuschussraten − ggf. Verzicht auf Mittel − ggf. Zusatzverträge • Projektende: 31. Oktober 2023 • Schlussberichtstermin: voraussichtlich 60 Tage nach Projektende • Prüfung der Schlussberichte und Abrechnung der Projekte • Desk Checks und System Checks 22 22 www.erasmusplus.at
Antragstellung 23 23 www.erasmusplus.at
Antragstellung 2021 Lernmobilität von Einzelpersonen im Hochschulbereich • Online-Formular − https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/ • Organisation Identification Number (OID) und EULogIn notwendig • Declaration of Honour − Unterschrift durch zeichnungsberechtigte Person • Antragsfrist: 11. Mai 2021, 12 Uhr 24 24 www.erasmusplus.at
Antragstellung 2021 25 25 www.erasmusplus.at
Antragstellung 2021 26 26 www.erasmusplus.at
Antragstellung 2021 27 27 www.erasmusplus.at
Fragen? 28 28 www.erasmusplus.at
PAUSE 29 29 www.erasmusplus.at
Studierendenmobilität 30 30 www.erasmusplus.at
Zielgruppe Berechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer • Studierende, die an einer Hochschule für Studien inskribiert sind, die zu einem anerkannten akademischen Grad führen: − Kurzzeitstudien − Bachelor − Master − PhD − kürzlich Graduierte 31 31 www.erasmusplus.at
Möglichkeiten der Mobilität für Studierende • Studienaufenthalt • Studienaufenthalt kombiniert mit einem kurzem Praktikum • Praktikum • Graduiertenpraktikum • Blended Mobility: alle Studien- und Praktikumsaufenthalte können auch als Blended Mobility stattfinden • für bestimmte Studierende: Kurzzeitmobilität mit virtueller Komponente • Kurzzeitmobilität für Doktoratsstudierende • Teilnahme an einem Blended intensive programme 32 32 www.erasmusplus.at
Möglichkeiten der Mobilität für Studierende • Erasmus+ Förderung pro Studienzyklus (BA, MA, PhD): physische Mobilität für bis zu zwölf Monate möglich − Teilnahme an Erasmus+ Programm und Förderung unter Erasmus Mundus zählen zu den zwölf Monaten pro Studienzyklus • verschiedene Mobilitätsarten können dabei kombiniert werden (SMS, SMT, BIP…) • Graduiertenpraktikum zählt zur Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus • als Gastland ausgeschlossen ist das Land des Wohnsitzes während des Studiums 33 33 www.erasmusplus.at
Studienaufenthalt • Förderdauer: zwei bis zwölf Monate/ein Trimester • Förderhöhe: nach Ländergruppen gestaffelt • Aufnahmeeinrichtung: − im Programmland: Hochschule mit ECHE & IIA − im Partnerland: offiziell anerkannte Hochschule mit gültigem IIA (bevor Mobilität startet) 34 34 www.erasmusplus.at
Studienaufenthalt • Studienaufenthalt muss auf das Studienprogramm angerechnet werden (automatic recognition) • one-cycle study programmes: 24 Monate Förderung möglich • kann kombiniert werden mit einem Praktikum, das weniger als zwei Monate dauert. 35 35 www.erasmusplus.at
Praktikum • während des Studiums oder • bis zu 12 Monate nach Abschluss (Graduiertenpraktikum) • Förderdauer: zwei bis zwölf Monate • Förderhöhe: − nach Ländergruppen gestaffelt − top up zusätzlich zu individual support: 150 Euro pro Monat • entsendende Einrichtung: mit ECHE • Praktika sollen, wenn immer möglich, integraler Teil des Studienprogramms sein. 36 36 www.erasmusplus.at
Praktikum • Graduiertenpraktika − Auswahl während des Studiums − bis 12 Monate nach Studienabschluss möglich − Zeitraum verlängert sich, wenn Studierende nach Abschluss des Studiums verpflichtet sind, den Wehrdienst oder Zivildienst zu leisten 37 37 www.erasmusplus.at
Praktikum Aufnahmeeinrichtung • Jede öffentliche oder private Organisation, die am Arbeitsmarkt oder in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend tätig ist. − an einem relevanten Arbeitsplatz (Unternehmen, Forschungsinstitut, Organisation…) − Hochschulen (mit und ohne ECHE) − Assistenzzeit für angehende Lehrer/innen oder PhD Studierende − kann in einem Horizon Europe-Förderprojekt stattfinden (Achtung Doppelfinanzierung vermeiden) 38 38 www.erasmusplus.at
Praktikum • Ausgeschlossen sind − EU-Institutionen, EU-Agenturen und EU-Einrichtungen − Organisationen, die EU-Programme verwalten • Liste der möglichen Aufnahmeeinrichtungen: Erasmus+ Programme Guide 2021, S.48 • Praktikumsplatzsuche: https://erasmusintern.org/ 39 39 www.erasmusplus.at
Fragen? 40 40 www.erasmusplus.at
Inklusion Studierende „fewer opportunities“ • top up individual support: 250 Euro pro Monat als Pauschale für − Studienbeihilfenbezieher/innen − Studierende, die mit ihren Kindern mobil werden − Studierende mit Behinderung 41 41 www.erasmusplus.at
Inklusion Inclusion support • Teilnehmende mit Behinderung − Echtkosten für Mobilität, um individuelle Bedürfnisse abzudecken − bei OeAD zu beantragen − Echtkosten für vorbereitende Besuche am Ort der Gastinstitution (Details zur Abwicklung werden noch festgelegt) • OS-Mittel: Pauschale für Institutionen: 100 Euro pro Teilnehmer/in 42 42 www.erasmusplus.at
Green travel Studierende • Förderung für umweltfreundlichere Mobilitätsarten − einmaliges top up: 50 Euro pro Teilnehmer/in − bis zu vier zusätzliche Tage zum Aufenthalt (individual support für Reisetage, wenn nötig) 43 43 www.erasmusplus.at
Blended mobility Studium & Praktikum • Jeder Studienaufenthalt und jedes Praktikum (inkl. Doktoratsmobilität) kann als blended mobility durchgeführt werden. • Blended mobility = eine Kombination aus − physischer Mobilität (mind. 2 Monate) und − einer virtuellen Komponente, die gemeinsames Online- Lernen und Teamwork ermöglicht − z.B. Studierende aus verschiedenen Ländern von ggf. verschiedenen Studienrichtungen arbeiten gemeinsam an einer Aufgabe, die in ihren eigenen Studien anerkannt wird. 44 44 www.erasmusplus.at
Kurzzeitmobilität Studium & Praktikum • physische Aufenthaltsdauer: mind. fünf, max. 30 Tage • in Kombination mit verpflichtender virtueller Komponente • in einem Programmland oder Partnerland 45 45 www.erasmusplus.at
Kurzzeitmobilität Zielgruppe Studium & Praktikum • möglich für − Studierende, die keine Langzeitmobilität absolvieren können (aufgrund benachteiligter Situation, Studienrichtung…) − Doktoratsstudierende: virtuelle Komponente ist empfohlen, nicht verpflichtend − alle Studierende: Teilnahme an Blended intensive programmes 46 46 www.erasmusplus.at
Kurzzeitmobilität Förderung Studium & Praktikum • 70 Euro pro Tag (5-14 Tage) • 50 Euro pro Tag (15-30 Tage) • 2 Reisetage (vor und nach physischer Mobilität möglich) • fewer opportunities top up: 100 Euro (5-14 Tage), 150 Euro (15-30 Tage) pauschal für die gesamte Mobilität • fewer opportunities: Studierende erhalten Reisekosten nach Distanzband • green travel top up: 50 Euro einmalig und bis zu vier Reisetage (sofern Studierende keine Reisekosten erhalten) • inclusion support (Echtkosten TN mit Behinderung): ja • top up traineeships: nein 47 47 www.erasmusplus.at
Online Language Support (OLS) • Studierende können ihre Sprachniveau in zwei Sprachen feststellen • Online Sprachkurse 48 48 www.erasmusplus.at
Fragen? 49 49 www.erasmusplus.at
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Team Erasmus+ Hochschulbildung Internationale Hochschulkooperation hochschulbildung@oead.at Wien, 12. April 2021 50 50 www.erasmusplus.at
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