KA131 Erasmus+ 2021-2027 - LEARNING MOBILITY OF INDIVIDUALS Mobility Projects for HIGHER EDUCATION STUDENTS and STAFF

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KA131 Erasmus+ 2021-2027 - LEARNING MOBILITY OF INDIVIDUALS Mobility Projects for HIGHER EDUCATION STUDENTS and STAFF
Erasmus+ 2021-2027
KA131
LEARNING MOBILITY OF INDIVIDUALS
Mobility Projects for
HIGHER EDUCATION STUDENTS and STAFF
Martin Gradl, Angelika Zojer, Margit Dirnberger, Elmar Harringer
Technischer Support: Jürgen Hofmann
12.04.2021
KA131 Erasmus+ 2021-2027 - LEARNING MOBILITY OF INDIVIDUALS Mobility Projects for HIGHER EDUCATION STUDENTS and STAFF
Erasmus+ Next Generation 2021-2027

• EU-Programm Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend
  und Sport wird von 2021-2027 fortgeführt.
• Grenzüberschreitende Mobilität für Menschen aller Altersgruppen,
  Zusammenarbeit im Rahmen europäischer Projekte sowie
  Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen
  Zusammenarbeit weiterhin die zentralen Aufgaben von Erasmus+.
• Ausrichtung auf politische Zielsetzungen:
    − Europäischer Bildungsraum
    − Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027
    − Europäischer Green Deal
    − EU-Jugendstrategie 2019-2027

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Erasmus+ 2021–2027 - Budget

• Gesamtbudget von 26,2 Mrd. EUR plus zusätzliche 2,2 Mrd. EUR aus
  dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und
  internationale Zusammenarbeit (NDICI) – fast doppelt so viel wie im
  Vorgängerprogramm (2014-2020).
• Davon 70% für die Förderung von Mobilitätsprojekten und 30% der
  Mittel für die Förderung von Kooperationsprojekten sowie Aktivitäten
  zur Politikentwicklung.
• 83% für Bildung, 10,3% für Jugend und 1,9% für Sport.
• Budget AT für das Jahr 2021: gesamt 47,8 Mio. EUR

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Erasmus+ 2021-2027

    Weiterhin drei Leitaktionen und Jean Monnet

                        Cooperation      Support to
      Learning             among           policy
     mobility of        organisations   developmen    Jean Monnet
     individuals             and           t and         Actions
        (KA1)            institutions   cooperation
                            (KA2)          (KA3)

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Teilnehmende Länder

    • Programmländer:
        • 27 EU-Mitgliedstaaten
        • Island, Liechtenstein, Norwegen, Republik
          Nordmazedonien, Serbien, Türkei
    • Partnerländer:
        • weltweit (14 Regionen)

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Erasmus+ 2021-2027
    Die Key Priorities

    • Inklusion und Diversität

    • Green Erasmus+

    • Digitale Transformation

    • Gemeinsame Werte, ziviles Engagement
      und Teilhabe

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Überblick

    • Mobilitätsprojekt KA131
    • Konsortien
    • Antragsrunde 2021 und Antragstellung 2021

    PAUSE

    • Studierendenmobilität

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Mobilitätsprojekt
        KA131

8   8   www.erasmusplus.at
Aktivitäten im Mobilitätsprojekt KA131

    • Studienaufenthalte und Praktika
        − auch als Blended mobility möglich
    • Kurzzeitmobilität für Studierende
        − für Doktoratsstudierende und Post-docs
        − für benachteiligte Studierende in Kombination mit virtueller
          Komponente
    • Lehr- und Fortbildungsaufenthalte für Hochschulpersonal
        − auch Incoming-Lehraufenthalte aus Unternehmen und
          sonstigen Einrichtungen möglich
    • Blended Intensive Programms
        − für Studierende und Personal möglich

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Mobilitätsprojekt KA131

     • Antragstellerin: Hochschule mit ECHE oder Konsortium
         − eine Hochschule kann einen individuellen Antrag stellen
           und/oder Mitglied eines Konsortiums sein
     • Projektdauer: 26 Monate einheitlich
     • Projektstart: 1. Juni n
     • Projektende: 31. Juli n+2
     • Projektstart 2021: 1. September 2021

10           10   www.erasmusplus.at
Mobilitätsprojekt KA131

     • Hochschule stellt einen Antrag der alle Aktivitäten umfassen
       kann
         − Umschichtungen zwischen den Aktivitätsarten sind
           während der Laufzeit des Projekts möglich (genaue
           Kriterien in der Finanzhilfevereinbarung beachten)

     • maximal 20 % des Budgets können für Mobilität in
       Partnerländer verwendet werden
         − Aufruf 2021: nur Outgoing-Mobilität

11           11   www.erasmusplus.at
Mobilitätsprojekt KA131 - Voraussetzungen

     • Erasmus Charta für die Hochschulbildung
         − Programmländer: entsendende und aufnehmende Hochschule
           müssen eine gültige ECHE haben
         − Partnerländer: HEI im Programmland muss eine gültige ECHE haben
     • Inter-Institutional Agreement
         − muss vor der Mobilität abgeschlossen werden
         − verpflichtend für Studienaufenthalte und Lehraufenthalte
         − kann auch Fortbildungsaufenthalte und Praktika umfassen
         − Möglichkeiten für „Blended Mobility“
         − verpflichtend für alle Aktivitäten mit Hochschulen in Partnerländern

12             12    www.erasmusplus.at
Konsortien

13   13   www.erasmusplus.at
Konsortium
     • Zusammenschluss von Hochschulen und ggf. weiteren
       Einrichtungen um gemeinsam ein Mobilitätsprojekt
       durchzuführen
     • besteht aus mindestens drei Organisationen
        − davon mindestens zwei Entsendehochschulen mit
          ECHE
        − alle beteiligten Organisationen stammen aus dem
          gleichen Programmland
        − davon eine koordinierende Einrichtung

14        14   www.erasmusplus.at
Konsortium
     • Hochschulen mit ECHE können einen Mobilitätsantrag
       stellen:
         − individuell und
         − gleichzeitig als Mitglied in einem (oder mehreren)
            Konsortien

     • Beispiel:
         − Konsortium zur Abwicklung der Studierendenmobilität
         − Personalmobilität individuell
         − Nachteil: keine Umschichtungen des Budgets zwischen
           Studierenden- und Personalmobilität möglich

15         15    www.erasmusplus.at
Konsortium
     • Akkreditierung
         − Akkreditierungsantrag muss spätestens gleichzeitig mit dem
           Mobilitätsantrag bei der nationalen Agentur eingereicht
           werden.
         − Akkreditierung wird für die gesamte Programmlaufzeit
           vergeben.

     • Kriterien für Bewertung
         − Relevanz des Konsortiums
         − Qualität der Zusammensetzung des Konsortiums und der
            Vereinbarungen zwischen den beteiligten Einrichtungen
         − Qualität der Umsetzung der geplanten Aktivitäten
         − Impact und Verbreitungsaktivitäten

16          16   www.erasmusplus.at
Fragen?

17         17   www.erasmusplus.at
Antragsrunde 2021

18   18   www.erasmusplus.at
Antragsrunde 2021

     •   Antragsfrist:   11. Mai 2021, 12 Uhr
     •   Projektstart:   1. September 2021
     •   Projektdauer:   26 Monate
     •   Projektende:    31. Oktober 2023

19             19   www.erasmusplus.at
Projektzyklus - Antragsrunde 2021
     Voraussichtlicher Zeitplan Stand April 2021
     • Antragsfrist: 11. Mai 2021, 12 Uhr

     • Mai/Juni 2021: Prüfung der Anträge, Auswahlkomitee,
       Auswahlentscheidung

     • Ende Juni/Juli 2021: Verständigung über Auswahl

     • Juli/August 2021: Vertragsausstellung durch den OeAD

20            20   www.erasmusplus.at
Projektzyklus - Antragsrunde 2021
     Voraussichtlicher Zeitplan Stand April 2021
     • Bis vor Projektstart: Gegenzeichnung durch die Hochschule
         − Auszahlung der ersten Tranche des Zuschusses (meist
           80 %)
     • Projektstart: 1. September 2021
         − Beginn der Aktivitäten
         − laufendes Monitoring durch die nationale Agentur
         − Herbst 2021: Seminar für erfolgreiche
           Antragsteller/innen

21           21   www.erasmusplus.at
Projektzyklus - Antragsrunde 2021

     • Zwischenberichte
         − voraussichtlich drei
         − Auszahlung weiterer Zuschussraten
         − ggf. Verzicht auf Mittel
         − ggf. Zusatzverträge
     • Projektende: 31. Oktober 2023
     • Schlussberichtstermin: voraussichtlich 60 Tage nach
       Projektende
     • Prüfung der Schlussberichte und Abrechnung der Projekte
     • Desk Checks und System Checks

22           22   www.erasmusplus.at
Antragstellung

23   23   www.erasmusplus.at
Antragstellung 2021
     Lernmobilität von Einzelpersonen im Hochschulbereich
     • Online-Formular
        − https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/
     • Organisation Identification Number (OID) und EULogIn
       notwendig
     • Declaration of Honour
        − Unterschrift durch zeichnungsberechtigte Person
     • Antragsfrist: 11. Mai 2021, 12 Uhr

24           24   www.erasmusplus.at
Antragstellung 2021

25          25   www.erasmusplus.at
Antragstellung 2021

26          26   www.erasmusplus.at
Antragstellung 2021

27          27   www.erasmusplus.at
Fragen?

28         28   www.erasmusplus.at
PAUSE

29     29   www.erasmusplus.at
Studierendenmobilität

30     30   www.erasmusplus.at
Zielgruppe
     Berechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer
     • Studierende, die an einer Hochschule für Studien inskribiert
       sind, die zu einem anerkannten akademischen Grad führen:

        − Kurzzeitstudien
        − Bachelor
        − Master
        − PhD
        − kürzlich Graduierte

31           31   www.erasmusplus.at
Möglichkeiten der Mobilität für Studierende

     • Studienaufenthalt
     • Studienaufenthalt kombiniert mit einem kurzem Praktikum
     • Praktikum
     • Graduiertenpraktikum
     • Blended Mobility: alle Studien- und Praktikumsaufenthalte
       können auch als Blended Mobility stattfinden
     • für bestimmte Studierende: Kurzzeitmobilität mit virtueller
       Komponente
     • Kurzzeitmobilität für Doktoratsstudierende
     • Teilnahme an einem Blended intensive programme

32           32   www.erasmusplus.at
Möglichkeiten der Mobilität für Studierende

     • Erasmus+ Förderung pro Studienzyklus (BA, MA, PhD):
       physische Mobilität für bis zu zwölf Monate möglich
        − Teilnahme an Erasmus+ Programm und Förderung unter Erasmus
          Mundus zählen zu den zwölf Monaten pro Studienzyklus
     • verschiedene Mobilitätsarten können dabei kombiniert
       werden (SMS, SMT, BIP…)
     • Graduiertenpraktikum zählt zur Förderdauer des
       vorangegangenen Studienzyklus
     • als Gastland ausgeschlossen ist das Land des Wohnsitzes
       während des Studiums

33           33   www.erasmusplus.at
Studienaufenthalt

     • Förderdauer: zwei bis zwölf Monate/ein Trimester
     • Förderhöhe: nach Ländergruppen gestaffelt
     • Aufnahmeeinrichtung:
         − im Programmland: Hochschule mit ECHE & IIA
         − im Partnerland: offiziell anerkannte Hochschule mit
           gültigem IIA (bevor Mobilität startet)

34           34   www.erasmusplus.at
Studienaufenthalt

     • Studienaufenthalt muss auf das Studienprogramm
       angerechnet werden (automatic recognition)
     • one-cycle study programmes: 24 Monate Förderung möglich
     • kann kombiniert werden mit einem Praktikum, das weniger
       als zwei Monate dauert.

35           35   www.erasmusplus.at
Praktikum

     • während des Studiums oder
     • bis zu 12 Monate nach Abschluss (Graduiertenpraktikum)
     • Förderdauer: zwei bis zwölf Monate
     • Förderhöhe:
         − nach Ländergruppen gestaffelt
         − top up zusätzlich zu individual support: 150 Euro pro
           Monat
     • entsendende Einrichtung: mit ECHE
     • Praktika sollen, wenn immer möglich, integraler Teil des
       Studienprogramms sein.

36           36   www.erasmusplus.at
Praktikum

     • Graduiertenpraktika
        − Auswahl während des Studiums
        − bis 12 Monate nach Studienabschluss möglich
        − Zeitraum verlängert sich, wenn Studierende nach
          Abschluss des Studiums verpflichtet sind, den
          Wehrdienst oder Zivildienst zu leisten

37           37   www.erasmusplus.at
Praktikum
     Aufnahmeeinrichtung
     • Jede öffentliche oder private Organisation, die am
       Arbeitsmarkt oder in den Bereichen Bildung, Ausbildung
       und Jugend tätig ist.
         − an einem relevanten Arbeitsplatz (Unternehmen,
           Forschungsinstitut, Organisation…)
         − Hochschulen (mit und ohne ECHE)
         − Assistenzzeit für angehende Lehrer/innen oder PhD
           Studierende
         − kann in einem Horizon Europe-Förderprojekt stattfinden
           (Achtung Doppelfinanzierung vermeiden)

38           38   www.erasmusplus.at
Praktikum

     • Ausgeschlossen sind
        − EU-Institutionen, EU-Agenturen und EU-Einrichtungen
        − Organisationen, die EU-Programme verwalten
     • Liste der möglichen Aufnahmeeinrichtungen: Erasmus+
       Programme Guide 2021, S.48
     • Praktikumsplatzsuche: https://erasmusintern.org/

39           39   www.erasmusplus.at
Fragen?

40         40   www.erasmusplus.at
Inklusion
     Studierende „fewer opportunities“
        • top up individual support: 250 Euro pro Monat als
          Pauschale für
            − Studienbeihilfenbezieher/innen
            − Studierende, die mit ihren Kindern mobil werden
            − Studierende mit Behinderung

41           41   www.erasmusplus.at
Inklusion
     Inclusion support
     • Teilnehmende mit Behinderung
         − Echtkosten für Mobilität, um individuelle Bedürfnisse
           abzudecken
         − bei OeAD zu beantragen
         − Echtkosten für vorbereitende Besuche am Ort der
           Gastinstitution (Details zur Abwicklung werden noch
           festgelegt)
     • OS-Mittel: Pauschale für Institutionen: 100 Euro pro
       Teilnehmer/in

42           42   www.erasmusplus.at
Green travel Studierende

     • Förderung für umweltfreundlichere Mobilitätsarten
         − einmaliges top up: 50 Euro pro Teilnehmer/in
         − bis zu vier zusätzliche Tage zum Aufenthalt (individual
           support für Reisetage, wenn nötig)

43            43   www.erasmusplus.at
Blended mobility
     Studium & Praktikum
     • Jeder Studienaufenthalt und jedes Praktikum (inkl.
       Doktoratsmobilität) kann als blended mobility durchgeführt
       werden.
     • Blended mobility = eine Kombination aus
         − physischer Mobilität (mind. 2 Monate) und
         − einer virtuellen Komponente, die gemeinsames Online-
           Lernen und Teamwork ermöglicht
            − z.B. Studierende aus verschiedenen Ländern von ggf. verschiedenen
              Studienrichtungen arbeiten gemeinsam an einer Aufgabe, die in ihren
              eigenen Studien anerkannt wird.

44            44    www.erasmusplus.at
Kurzzeitmobilität
     Studium & Praktikum
     • physische Aufenthaltsdauer: mind. fünf, max. 30 Tage
     • in Kombination mit verpflichtender virtueller Komponente
     • in einem Programmland oder Partnerland

45           45   www.erasmusplus.at
Kurzzeitmobilität Zielgruppe
     Studium & Praktikum
     • möglich für
        − Studierende, die keine Langzeitmobilität absolvieren
          können (aufgrund benachteiligter Situation,
          Studienrichtung…)
        − Doktoratsstudierende: virtuelle Komponente ist
          empfohlen, nicht verpflichtend
        − alle Studierende: Teilnahme an Blended intensive
          programmes

46           46   www.erasmusplus.at
Kurzzeitmobilität Förderung
     Studium & Praktikum
     • 70 Euro pro Tag (5-14 Tage)
     • 50 Euro pro Tag (15-30 Tage)
     • 2 Reisetage (vor und nach physischer Mobilität möglich)
     • fewer opportunities top up: 100 Euro (5-14 Tage), 150 Euro (15-30 Tage)
       pauschal für die gesamte Mobilität
     • fewer opportunities: Studierende erhalten Reisekosten nach
       Distanzband
     • green travel top up: 50 Euro einmalig und bis zu vier Reisetage (sofern
       Studierende keine Reisekosten erhalten)
     • inclusion support (Echtkosten TN mit Behinderung): ja
     • top up traineeships: nein

47             47    www.erasmusplus.at
Online Language Support (OLS)

     • Studierende können ihre Sprachniveau in zwei Sprachen
       feststellen
     • Online Sprachkurse

48           48   www.erasmusplus.at
Fragen?

49         49   www.erasmusplus.at
Vielen Dank für Ihre
     Aufmerksamkeit!

     Ihr Team Erasmus+ Hochschulbildung
     Internationale Hochschulkooperation
     hochschulbildung@oead.at
     Wien, 12. April 2021

50          50   www.erasmusplus.at
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