Herzlich Willkommen! ERASMUS+ - "Hello to Europe!" Informationsveranstaltung

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Herzlich Willkommen! ERASMUS+ - "Hello to Europe!" Informationsveranstaltung
Herzlich Willkommen!
                                „Hello to Europe!“
                               Informationsveranstaltung
                                   ERASMUS+
                                         2014/15

                                    Changing lives. Opening minds.

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Herzlich Willkommen! ERASMUS+ - "Hello to Europe!" Informationsveranstaltung
Gliederung:

1.   Überblick Gesamtprogramm
2.   Allgemeine Förderbedingungen
3.   Programmländer
4.   Das Stipendium
5.   Antragstellung
6.   Ende des Auslandsaufenthaltes
7.   Rechte und Pflichten
8.   Sonderförderung
9.   Online Sprachkurse

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Herzlich Willkommen! ERASMUS+ - "Hello to Europe!" Informationsveranstaltung
1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+
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• Comenius (Schulbildung)
• ERASMUS (Hochschulbildung)
• Grundtvig (Erwachsenenbildung)
• Leonardo (Berufliche Bildung)
• Internationale EU-Hochschulprogramme mit Drittländern: ERASMUS Mundus, Tempus, Alfa, Edulink/ Youth in Action
...Programm

                                                       ERASMUS +

• Laufzeit: 2014 – 2020/21
• Budget: 14,77 Mrd. EUR
• Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen, persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit verbessern,
..Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern, Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern

Schlüsselaktion 1:                          Schlüsselaktion 2:                         Schlüsselaktion 3:

Mobilität von Einzelpersonen                Zusammenarbeit zur Förderung von           Unterstützung politischer Reformen
                                            Innovation und zum Austausch von
                                            bewährten Verfahren

                                                                                                                            3
ERASMUS+
Schlüsselaktion 1:
Mobilität von Einzelpersonen

•   Studierendenmobilität:
    - Auslandsstudium (SMS)
    - Auslandspraktikum (SMP)

•   Personalmobilität:
    - Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
    - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

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2. Allgemeine Förderbedingungen
•   Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen
•   Unabhängig von Nationalität und Alter
•   Nur Programmländer
•   Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus
    (Bachelor, Master, Promotion)
      –    Mobilitäten aus der alten Programmgeneration (PLL) werden angerechnet
•   Mittelverfügbarkeit

Für SMS
•    Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements (SMS) mit der Gasthochschule
•    Dauer min. 3 Monate (90 Tage)
•    Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden

Für SMP
•    Dauer min. 2 Monate (60 Tage)
•    Aufnehmende Einrichtungen: Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) oder beliebige,
     auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen
•    Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht:
      – EU-Institutionen (vollständige Liste: http://europa.eu/institutions/index_de.htm)
      – Einrichtungen die EU-Programme verwalten
•    Neu: Graduiertenpraktika:
      – Bewerbung und Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr (vor Exmatrikulation)
      – Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen werden
      – Wird auf die max.12 Monate der Studienphase der Antragsstellung angerechnet

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3. Programmländer

Mitgliedstaaten der EU
   Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,
   Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,
   Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
   Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
   Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
   Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Programmländer außerhalb der EU
   Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei

Überseeische Gebiete
   z.B. Grönland, Niederländische Antillen
   Vollständige Liste zum Download auf unserer HP:
   ERASMUS+  Allgemeines  Informationen zum EU-Programm

Die Schweiz ist 2014/15 kein Programmland.
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4. Das Stipendium
   1. Förderzeitraum: 01.06.14 – 31.05.2016 (z.B. WS14/15 & SS15 oder SS15 & WS15/16 möglich)
   2. Förderdauer:
   •   Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte für akademische
       Zwecke anwesend ist.
                   – Auch Begrüßungsveranstaltungen oder Kurse zur sprachlichen oder kulturellen Vorbereitung
                   – Auch Sprachkurse bei externen Sprachkursanbietern (Bescheinigung über Relevanz für Ihren
                     .Auslandsaufenthalt nötig, erhältlich bei Ihrem DIO)
   3. Förderhöhe
   •   Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt
   •   Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl
       an sogenannten Zero-Grant-Tagen einbehalten
                   – Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit
   •      Spezifische Regelungen bei Sonderförderung

Ländergruppen:                                                                      SMS zur Zeit          SMP zur Zeit

LGI – Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, UK,   300 EUR/ Monat       420 EUR/ Monat
Liechtenstein, Norwegen                                                              10 EUR/ Tag          14 EUR/ Tag

LG II – Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien,           240 EUR/ Monat       360 EUR/ Monat
Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei                  8 EUR/ Tag           12 EUR/ Tag

LG III – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien,    180 EUR/ Monat       300 EUR/ Monat
Slowakei, Mazedonien                                                                 6 EUR/ Tag           10 EUR/ Tag  7
4. Das Stipendium

•   Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von
    über 300,00 Euro/Monat angerechnet.
     – Bafög-Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage nach Abgabe der
        Bewerbungsunterlagen

•   Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus-Stipendium keinen
    Einfluss
     – Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen
         Stipendiengeber

•   Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen
     – Infos unter: http://www.daad.de/ausland/service/daad-
        gruppenversicherungen/05124.de.html

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5. Antragstellung
Schritt 1: Departmental International Office – DIO [International Office Ihrer Fakultät]

•   Beratung
•   Check Interinstitutional Agreements/Plätze oder Unternehmen und TA-Inhalte
•   Einreichung Learning Agreements (vollständig unterzeichnet)
•   Unterzeichnung Grant Agreement

Schritt 2: International Office (Erasmus Büro) – Ilka Knippel und Antje Timmermann

•   Einreichung der Bewerbungsunterlagen für das ERASMUS Stipendium:
     SMS                                             SMP

     • Grant Agreement                               • Grant Agreement
     -> Muss im ORIGINAL vorliegen und vollständig   -> Muss im ORIGINAL vorliegen und vollständig
     .....unterzeichnet und ausgefüllt sein          .....unterzeichnet und ausgefüllt sein
     • Letter of Acceptance (Email ausreichend)      • Kopie des Learning Agreement

•   Die Deadline für die Antragsstellung für SMS-Mobilitäten ist der 15. Februar bzw. der 15. Juli
    Für SMP muss der Antrag rechtzeitig vor der Mobilität eingereicht werden (ca. 2 Monate)
•   Bitte informieren Sie sich laufend auf unserer HP, wo wir neue Informationen veröffentlichen sobald
    sie verfügbar sind:
    http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/
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6. Ende des Auslandsaufenthaltes
    Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind Sie verpflichtet, zeitnah (spätestens innerhalb
    von 30 Tagen) folgende Unterlagen abzugeben:

Für SMS
•   Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC)
       Abzugeben im International Office
•   Bericht im Mobility Tool der EU
       Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per Email von der EU

Für SMP:
•   Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC)
       Abzugeben im International Office
•   Bericht im Mobility Tool der EU
       Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per Email von der EU

       Nach Abgabe aller Abschlussdokumente erfolge die Abschlusszahlung je nach
        Mittelverfügbarkeit

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7. Rechte und Pflichten
Wichtigste Inhalte der Studierendencharta
Rechte:
• Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung (Learning Agreement - LA)
• Keine Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren und Gebühren für den Zugang zu
   Labor- und Bibliothekseinrichtungen
• Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch die Heimathochschule
• Erhalt von Leistungsnachweisen
• Gleichbehandlung und -betreuung wie reguläre Studierende
• Studienförderung durch Erasmus möglich

Pflichten:
• Nachkommen der ERASMUS-Vereinbarungen im Grant Agreement
• Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen
• Verlängerung einer Mobilität einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsdauer
• Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule
• Abgabe aller nötigen Unterlagen

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8. Sonderförderung

1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50)

    –   Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studien- oder Praktikaaufenthalten
    –   Option 1 – Pauschal: Erhalt des Höchstbetrag der entsprechenden Ländergruppe
    –   Option 2 – Individuell: Antrag auf eine
        Zuschusszahlung für entstehende                                  SMS       SMP
        Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich)
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                                                              LG II          450 EUR           650 EUR
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                                                              Abbildung: Höchstbeträge der Ländergruppen
2. Förderung von Studierenden mit Kind

    –   Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studienaufenthalten
    –   Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen
    –   Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200 EUR monatlich

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Beratungsangebot im International Office
8. Sonderförderung

Antragsverfahren:

•   Übliche Mobilitätsformulare

•   Zusätzliches Formular für die Extraförderung
     –   Zusatzformular muss spätestens 2 Monate vor Ausreise vollständig im Büro des
         International Office vorliegen

•   Kopie des Behindertenausweises (und ggf. Beleg-Nachweis für Mehrkosten) bzw.
    Nachweis, dass die Kinder mit ins Ausland reisen (z.B. Flugticket) und
    Geburtsurkunde(n)

•   Die Förderung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage verfügbarer
    Mittel – frühe Beantragung lohnt sich!

•   Der Bericht im Mobility Tool ist um die besonderen Aspekte zu ergänzen

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9. Sprachenförderung Online

Komponente 1: Verpflichtender Sprachtest vor und nach der Mobilität
Komponente 2: (Optional) Onlinesprachkurs

-   Zielt auf die Hauptarbeitssprache einer Mobilität
    -   Nicht für Muttersprachler
-   Verfügbar für: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und
    Spanisch
    -   Für nicht verfügbare Arbeitssprachen: kein Test und kein Sprachkurs

        Alle Informationen (u.a. Link zum Test) werden an die von Ihnen im Grant
        Agreement angegebene Emailadresse gesendet.

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Ansprechpartner:

Ilka Knippel und Antje Timmermann

Hochschule Bremen
International Office - Erasmus
Neustadtswall 30
28199 Bremen
Raum AB 104 und 105

Telefon      +49 (0) 421 - 5905 - 4135 oder - 2440
Telefax      +49 (0) 421 - 5905 - 4109

erasmus@hs-bremen.de

Sprechzeiten
Mo: 13.00 – 15.00 Uhr
Di und Do: 9.00 – 12.00 Uhr

Homepage: http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/

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