Auswahl & Nutzung datenschutzfreundlicher Messengerdienste im Unternehmen - ein Überblick - FZI ...
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Auswahl & Nutzung Angeheizt durch die Diskussionen in Bezug auf Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge der Unternehmen im Home-Office während datenschutzfreundlicher der Corona-Pandemie, stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie sie ihren Beschäftigten eine datenschutzkonforme Nutzung von Messengerdiensten im beruflichen Kontext ermöglichen können, Messengerdienste im ohne auf die Bedürfnisse zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheim- nissen zu verzichten. Unternehmen – ein Um Informationssuchende bei der strukturierten Entscheidungs- findung zu unterstützen, veröffentlichte das FZI die Studie: Daten- Überblick und Geheimnisschutz bei der Kommunikation im Unternehmens- kontext. Die Ergebnisse der Studie fließen in diesen Leitfaden ein. Für einen schnellen Einstieg bietet dieser Überblick Checklisten, Infografiken sowie ein Entscheidungsdiagramm. Hier wird gezeigt, worauf es im Wesentlichen bei der Auswahl eines geeigneten Messengerdienstes ankommt. Ausgangspunkt ist eine typische Situation im Unternehmen: Antonia ist Managerin des mittelständischen Unternehmens für intelligente Telekommunikations- technologie IKT GmbH und benötigt für das mobile Arbeiten eine einfach bedienbare Kommunikations- lösung. Ihr ist jedoch aufgrund der Informationsfülle unklar, worauf sie hierbei achten muss und welche Punkte insbesondere bezüglich Daten- und Geheimnisschutz wichtig sind. Von anderen Unternehmen weiß sie, dass Sanktionen wegen Datenschutzverstößen drohen, wenn die Beschäftigten eigenmächtig Dienste für Teamkommu- nikation nutzen, welche das EU-Datenschutzrecht nicht erfüllen. Antonia fragt sich deshalb, worauf beim Einsatz von Messengerdiensten geachtet werden muss, um keine rechtlichen Sanktionen zu riskieren. 1
Der Einsatz eines Messengers hinterlässt Datenspuren: Antonia muss darauf Per Messenger werden die Beschäftigten auch Informationen achten, dass sowohl die Kommunikationsinhalte (Chat-Nachrichten, Voice- austauschen, die nicht publik werden dürfen, da andernfalls dem Calls, Video-Calls, etc.) als auch die Metadaten über beteiligte Personen, Unternehmen Schaden droht – Informationen, die Antonia als Kontaktverzeichnisse, Zeitpunkte, Dauer und Häufigkeit der Kommuni- Geschäftsgeheimnis vor der Konkurrenz bzw. vor der Öffentlichkeit kation, Standorte etc. ausreichend geschützt sind. schützen möchte. Datenschutz: Geschäftsgeheimnis: Findet Anwendung, sofern personenbezogene Daten einer betroffenen Liegt vor, sofern es sich handelt um eine Regeln beziehen: Worauf sich die Person von einem Verantwortlichen verarbeitet werden - nicht ohne weiteres zugängliche Information (geheim), - von kommerziellem Wert, weil sie geheim ist, = alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare - mit berechtigtem Interesse an der Geheimhaltung und natürliche Person beziehen - gesichert durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen. (Diese Gehen Sie davon aus, dass alle Daten bei der Kommunikation via können technischer, organisatorischer und / oder rechtlicher Natur sein.) Messengerdienst personenbezogen sind Dient dem Schutz der Menschen. Rechte stehen der betroffenen Dient dem Schutz der Unternehmensinteressen: Person zu: die natürliche Person, auf die sich die Daten beziehen. Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses ist die natürliche oder Personenbezogene Daten können sich auf mehrere betroffene juristische Person, die die rechtmäßige Kontrolle über ein Personen beziehen! IKT GmbH Geschäftsgeheimnis hat Der Verantwortliche muss datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten. Das Unternehmen entscheidet selbst, dem Geheimhaltungsbedürfnis entsprechende „Verantwortlicher“ ist die Stelle (natürlich oder juristische Person), die Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. IKT GmbH - über den Zweck der Datenverarbeitung und - die Mittel der Datenverarbeitung IKT GmbH allein oder gemeinsam mit anderen entscheidet. Betroffene Personen können bei Verletzung ihrer Rechte Schadensersatz- Rechtsinhaber und Rechtsinhaberinnen können ggü. rechtswidriger und Unterlassungsansprüche geltend machen. Aufsichtsbehörden können Erlangung und Offenlegung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen Geldbußen verhängen. geltend machen. Das Unternehmen ist bei der Kommunikationsgestaltung rechtlich verpflichtet Bereits die Definition als Geschäftsgeheimnis setzt voraus, dass angemessene ein angemessenes Datenschutzniveau umzusetzen. „Angemessen“ bezieht Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen wurden. Ein hohes Schutzniveau des sich stets auf die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Messengerdienstes wirkt sich somit nicht nur positiv im Hinblick auf die daten- Folge Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. schutzrechtliche Bewertung aus, sondern sichert Antonia gleichzeitig die Möglichkeit, gegen Verletzungen ihrer Rechte als Inhaberin von Geschäftsge- heimnissen rechtlich vorzugehen. 1
Möglicher Entscheidungsweg (schematisch): Datensicherheit Drittstaatentransfer Betriebsmodus Transparenz Rechtsgrundlage Betroffenenrechte On-Premise SaaS Einsatzzweck Datenminimierung Datenmanagement intern bedingungen Nutzungs- extern intern Dauer der extern Kosten Funktionen Nutzung Antonia steht vor dem dargestellten Entscheidungsprozess, der ihr bei der Recherche und im Gespräch mit verschiedenen Anbietern als Antonia ist vor allem wichtig, einen Messengerdienst zu Gedächtnisstütze hilft. Die einzelnen Aspekte werden im folgenden verwenden, der ihr Risiko bzgl. Sanktionen minimiert. Denn erläutert. sie weiß, dass Bußgelder bis zu 4 % des weltweiten Jahres- umsatzes oder 20 Mio. € verhängt werden können und es in Die Art der Bereitstellung sowie der Einsatzzweck (Kommunikationswege) der Vergangenheit bereits zu Strafen in Millionenhöhe kam. haben dabei unmittelbar Einfluss auf die datenschutzrechtlichen Sie sorgt sich zudem, dass ihrem Unternehmen Daten- Anforderungen, die die IKT GmbH als datenschutzrechtlich schutzverstöße ihrer Beschäftigten zugerechnet werden, Verantwortlicher entsprechend berücksichtigen muss. Ihre Möglichkeit wenn sie die Nutzung datenschutzwidriger Dienste erlau- Datenschutzprinzipien effektiv umzusetzen, hängt entscheidend davon ben oder dulden würde. ab, welche Funktionen der gewählte Dienst bereitstellt. 3
Die einzelnen Kommunikation: intern (nur innerbetrieblich) intern & extern Bausteine sind unterschiedlich Fragen kombinierbar. im Installationsumgebung: Private Endgeräte (App) Dienstgeräte (App) Client für Browser Das kann die Vorfeld Komplexität erhöhen oder Betriebsart: SaaS / Online-Dienst On-Premise senken! Es besteht die Pflicht einen geeigneten Dienstanbieter auszuwählen! Betriebsintern: Was Unterstützung bei Datenschutzpflichten, AV-Vertrag: geregelt Datenverarbeitung nur zu Zwecken des Auftraggebers werden ggf. individuelle oder oder kollektive muss Gemeinsame Dienst verfolgt eigene Zwecke; erfordert Zuständigkeits- Betriebsvereinbarung/ 1. Fragen im Vorfeld: Betriebsmodus Verantwortlichkeit: regel, wer welche Datenschutzpflichten erfüllt interne Richtlinien Technische Kompetenz Prüfung AV- Vertrag On-Premise SaaS Online-Dienste Bei Erwerb einer Softwarelizenz Bei der Auftragsverarbeitung (AV) wird der Bei gemeinsam Verantwortlichen zum Eigenbetrieb trifft den Dienst als „verlängerter Arm“ des für die gestaltet der Dienstanbieter seine Leistung Umsetzung Softwarehersteller keine Pflicht zur Verarbeitung Verantwortlichen tätig. sehr eigenständig und/oder verfolgt eigene Einhaltung des Datenschutzrechts. Verarbeitungszwecke. Funktionen zur Umsetzung der Der AV-Vertrag muss die Pflichten des Vereinbarung muss umfassende und Datenschutzpflichten können aber in Auftragnehmers zur Unterstützung bei der genaue Regelung der jeweiligen Garantien einem Lizenzvertrag vereinbart Umsetzung der Datenschutzpflichten sowie Verantwortlichkeiten beinhalten. Modell werden. Kontroll- und Weisungsrechte des steht in Widerspruch zum Grundsatz der Auftraggebers regeln. Datenminimierung. Das Unternehmen ist allein Das Unternehmen bleibt allein Datenübermittlungen an den Messenger- Verantwortlicher, sollte über Verantwortlicher, benötigt aber keine dienst bedürfen einer eigenen Rechts- Folgen grundlage, zusätzlich ist das Tele- ausreichend technische Expertise eigene Rechtsgrundlage für die AV. Sollte verfügen. AV-Vertrag rechtlich genau prüfen. kommunikationsrecht zu beachten. 4
AV-Musterverträge sollten sorgfältig geprüft werden! Mit Anbieter A müsste statt einem AV-Vertrag eine Vereinbarung über die Antonia tendiert dazu, eine SaaS-Lösung zu verwen- gemeinsame Verantwortung getroffen werden, deren wesentlicher Inhalt den SaaS SaaS den, da ihr keine eigene Infrastruktur zur Verfügung betroffenen Personen zur Verfügung zu stellen ist. steht und sie davon ausgeht, dass ihre Beschäftigten so eine niedrigere „Einstiegsschwelle“ haben, wenn Für den Messengerdienst kann zusätzlich als öffentlich zugänglicher keine aufwendige Implementierung und Wartung elektronischer Kommunikationsdienst das Telekommunikationsrecht (abgesehen von Updates) für den Dienst nötig sind. gelten. Dann müssen zusätzliche Aspekte zum Schutz des Fernmelde- geheimnisses, der Verarbeitung zum Datenverkehr erforderlicher Daten (Verkehrsdaten) sowie der Verarbeitung von Standortdaten beachtet werden. Anbieter A Anbieter B ! Dienst behält sich vor das Angebot nach eigenem Ermessen ☐ Dienst verfolgt keine eigenen Verarbeitungszwecke / 1. Fragen im Vorfeld: Betriebsmodus zu erweitern / einzuschränken Zwecke Dritter ! Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zu ☐ Die Datenverarbeitung geht nicht über das zur Erfüllung der rechtmäßigen Geschäftsvorgängen im Zusammenhang mit der AV-Pflichten notwendige Maß hinaus Bereitstellung der Dienste (z. B. zur Verbesserung des eigenen ☐ Dienst unterwirft sich Weisungen des Auftraggebers Angebots) ☐ Einbindung von Subunternehmen nur mit Zustimmung des ! Dienst informiert nur, sofern weitere Unterauftragnehmer Auftraggebers eingebunden werden (keine Zustimmungspflicht) ☐ Keine ungenehmigte Offenlegung von personenbezogenen ! Der Anbieter weist auf potenzielle Datenherausgabe- Daten ggü. Dritten pflichten ggü. Behörden eines Drittlands hin, welche im Widerspruch zu EU-Recht stehen könnten ☐ Verschwiegenheitsvereinbarung liegt vor ! Pflichten unter Vorbehalten z. B. anderer Sonderregelungen ☐ Dienst bietet Garantien / Zusagen für technische und (mit intransparentem / widersprüchlichem Inhalt) organisatorische Schutzmaßnahmen Keine Auftragsverarbeitung Auftragsverarbeitung ! Wird im Fall einer gemeinsamen Verantwortlichkeit ein AV-Vertrag geschlossen, liegt hierin bereits der ! In jedem Fall muss der für die Verarbeitung Verantwortliche (das Unternehmen) für die Einhaltung erste Datenschutzverstoß! der Datenschutzpflichten Sorge tragen! 5
Um das erforderliche Datenschutz- und Geheimhaltungsniveau zu bestimmen, Antonia möchte, dass ihre Beschäftigten den teilt sie alle potenziell betroffenen Daten in Schutzklassen ein. Sollen rechts- Messengerdienst sowohl intern als auch extern verbindliche Dokumente wie Geschäfts- und Handelsbriefe (z. B. Aufträge, Rech- nutzen können. Eine Nutzung des Dienstes soll nungen etc.) mit externen Geschäftskontakten ausgetauscht werden? Dann sowohl auf privaten Smartphones möglich sein, könnte ein professionelles Datenmanagement erforderlich werden, was sich im aber auch auf dem Dienstlaptop. Funktionsumfang widerspiegelt. Fokussiert sie hingegen auf den informellen und/oder privaten Austausch, steht eher die Vertraulichkeit im Vordergrund. Besondere Kategorien personenbezogener Daten personenbezogene Daten Für Existenz / Ansehen (gesellschaftliche Stellung, wirtschaft- liche Verhältnisse) relevante personenbezogene Daten intern extern Frei zugängliche personenbezogene Daten Beschäftigtendaten Pseudonymisierte Daten Schutzbedarf 2. Fragen im Vorfeld: Einsatzzweck Daten Dritter Anonymisierte Daten geheimnisse Geschäftsgeheimnisse? Geschäfts- „Kronjuwelen“: Geheimnisse, deren Strategisch Sonstige Offenlegung existenz- wichtige Besondere Kategorien? schützenswerte, bedrohend ist Informationen sensible Daten Private Dienstgeräte Endgeräte Risiken Anordnung der Messengerdienstnutzung Bei den Kosten eines Diensts ist zu beachten: Maßgeblich Bereitstellung für freiwillige ist der Stand der Technik, Implementierungs- Umfang Nutzung Unterschreitungen werden kosten Datenverarbeitung kaum allein mit dem Verweis Duldung Messengerdienst- auf höhere Kosten begründ- Nutzung im Betrieb bar sein! Hoher Schutzbedarf Stand der Technik 6
Nachdem sie sich entschieden hat, den Dienst sowohl für die Einwilligungen müssen freiwillig erfolgen, d. h. jederzeit ohne Nachteil interne als auch externe Kommunikation einzusetzen, braucht verweigert oder widerrufen werden können. Werden Personen von sie eine Rechtsgrundlage für die mit dem Dienst verbundene Kommunikationsforen ausgeschlossen („Gruppenzwang“) oder besteht Verarbeitung personenbezogener Daten. unmittelbarer Druck durch den Arbeitgeber (Weisungen), wäre eine Einwilligung kaum freiwillig. Zudem sollte die Nutzungsmöglichkeit Antonia weiß, dass Einwilligungen im Beschäftigtenkontext kritisch sein können. Die wichtigsten Punkte, die sie beachten eines Dienstes keinesfalls an die Erteilung einer Einwilligung geknüpft muss, sind Freiwilligkeit, Informiertheit, Bestimmtheit, werden („Kopplungsverbot“). Daraus folgt, dass Einwilligungen im Widerrufbarkeit sowie Nachweisbarkeit der Messenger- und Unternehmenskontext zwar möglich sind, sich aber nur Einwilligungserklärung. auf optional bereitzustellende Daten oder optionale Funktionen beziehen sollten. DSGVO / BDSG TTDSG Beschäftigte Verkehrsdaten Beschäftigungsverhältnis Entgeltberechnung Einwilligung Kollektivvereinbarung 3. Rechtsgrundlage Abwendung Störungen / Missbrauch Beispiele für Sanktionen bei Vertrag Verstößen: Rechtliche Verpflichtung Standortdaten 10 Mio € Bußgeld für unzulässige Berechtigtes Interesse Videoüberwachung von Einwilligung Beschäftigen [1] Externe 35 Mio € Bußgeld für DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung Ausspähen von BDSG: Bundesdatenschutzgesetz (hier: § 26 BDSG zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis) Beschäftigten [2] TTDSG: Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien 7
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf eine Beispiel-Sonderfälle: besondere Rechtsgrundlage gestützt werden – wobei auch mehrere Kategorien personenbezogener Daten, nebeneinander bestehen/verwendet werden können: Telekommunikationsdaten nach TTDSG (bei öffentlich zugänglichen Zu bedenken: Ist die Lösung Telekommunikationsdiensten) geeignet, Beschäftigte zu überwachen, muss der intern Betriebsrat zustimmen! extern Zweck Beschäftigungsverhältnis Vertrag ☐ Die Datenverarbeitung ist für die Begründung, Durchführung oder Bei externen Kommunikationskontakten kann es sich um Beschäftigte Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, wenn anderer Unternehmen oder Privatpersonen handeln. Ein Vertrag / ☐ Funktionen geeignet sind, beschriebene Zwecke zu erfüllen, vorvertragliche Maßnahmen legitimieren die Datenverarbeitung, sofern ☐ keine datenschutzfreundlicheren Alternativen bestehen, ☐ der Vertrag mit der betroffenen Person selbst geschlossen wird ☐ und Risiken in angemessenem Verhältnis zum verfolgten ☐ und die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Zweck stehen. Vertragserfüllung erforderlich ist. Einwilligung Einwilligung ☐ Die Beschäftigten können in die Datenverarbeitung einwilligen, sofern ☐ Es gelten die gleichen Wirksamkeitsvoraussetzungen (siehe Kasten die wie folgt geschieht: links), aber betroffene Personen können in die Datenverarbeitung ☐ informiert, für einen oder mehrere Verarbeitungszwecke, formfrei einwilligen. Der Verantwortliche muss die Einwilligung aber ☐ freiwillig (praktisch nur bei optionalen Daten/Vorgängen), nachweisen können. ☐ jederzeit ohne Nachteile widerrufbar, ☐ durch eine aktive Handlung, sowie Rechtliche Verpflichtung ☐ elektronisch oder schriftlich. ☐ Eine rechtliche Verpflichtung kann eine Datenverarbeitung zwingend 3. Rechtsgrundlage erforderlich machen, siehe Kasten links. Rechtliche Verpflichtung ☐ Eine rechtliche Verpflichtung im Unionsrecht oder deutschen Recht Berechtigtes Interesse kann eine Datenverarbeitung zwingend erforderlich machen. Im Unternehmenskontext sind oftmals einschlägig: ☐ Gerade bei Beschäftigten anderer Unternehmen besteht keine direkte ☐ Aufbewahrungspflichten von Handels- und Vertragsbeziehung mit der betroffenen Person, sodass auf die Geschäftsbriefen (sowie vergleichbaren Dokumenten), Interessenabwägung zurückgegriffen werden muss: ☐ steuerrechtliche Nachweispflichten. ☐ Es besteht ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten, Kollektivvereinbarung ☐ die Datenverarbeitung ist erforderlich zur Umsetzung des Interesses und ☐ Es wurde eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat geschlossen. ☐ es überwiegenden keine schutzwürdigen Belange der betroffenen Person. 8
Die private Kommunikation soll zwar nicht über den Messengerdienst erfolgen, Antonia geht aber davon aus, dass die Beschäftigten sich trotzdem auch zu privaten Zwecken austauschen werden. Muss sie ein Verbot verhängen und dies auch kontrollieren? Antonia entschließt sich, mehrere Kanäle (Gruppen) mit unterschiedlichen Vertraulichkeitsleveln einzurichten: Bisher wurde Unternehmen oft empfohlen, die private Kommunikation über Unternehmensinfrastruktur zu verbieten, da das Unternehmen sonst als Telekommunikationsdienst eingeordnet werden könnte, womit zusätzliche Pflichten verbunden wären*. Insbesondere wäre ein arbeitgeberseitiger Privatkommunikation: Zugriff auf Kommunikationsinhalte der Beschäftigten ausgeschlossen. Arbeitgeberseitige Datenzugriffe Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat die DSGVO Vorrang vor ausgeschlossen telekommunikationsrechtlichen Spezialregeln, sofern es sich nicht um öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste handelt (worunter mittlerweile auch Messenger fallen sollen). Für innerbetriebliche, geschlossene Systeme gilt somit die DSGVO. Kommunikation mit externen Kunden: Kontrollmöglichkeiten durch leitende Angestellte Sollte die private Nutzung vorsorglich ausgeschlossen werden? Informationsbereitstellung gegenüber Privatpersonen (ohne Antwortmöglichkeit 3. Rechtsgrundlage Besteht Kenntnis über private Kommunikation und wird diese und ohne Personenbezug) geduldet, kann eine betriebliche Übung entstehen, dann muss sich der Arbeitgeber so behandeln lassen, als wäre die Privatnutzung erlaubt worden. Besser ist klar zu regeln, bezüglich welcher Kanäle Vertraulichkeit erwartet werden kann und auf welcher der Arbeitgeber bspw. aus Compliance-Gründen zugreifen muss. Die Gestattung privater Kommunikation kann hier ggf. an eine Einwilligung in klar kommunizierte Zugriffsrechte geknüpft werden. *Ab dem 01.12.2021 gilt in Deutschland das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG). 9
Wer auf Transparenz nicht achtet, riskiert Sanktionen. Um das mit der Datenverarbeitung durch den Messengerdienst verbundene Außerdem benötigt Antonia als Verantwortliche ausrei- Risiko korrekt einschätzen zu können, muss der Verantwortliche zudem chend Informationen über Dienste, um Risikobewertungen über so viel Informationen wie möglich zur technischen Funktionsweise durchführen zu können. Hier sieht sie, welche Aspekte ihr und dabei den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen behilflich sein können. (TOMs) verfügen. Einige Anbieter beschreiben diese ausführlich. Zudem geben Sicherheitsaudits und Prüfungen von dritter Seite Gewissheit, dass Werbeversprechen tatsächlich umgesetzt werden. Sofern Außenstehende Datenschutzerklärung ungehinderten Zugriff auf den Quellcode haben, wenn dieser Open Source und veröffentlicht ist, können diese jederzeit Sicherheitsüberprüfungen Messenger-Apps sollten über Datenschutzerklärungen verfügen, die: durchführen. ☐ vor Installation der App und innerhalb der App jederzeit einsehbar ist, ☐ verständlich, vollständig, in deutscher Sprache ist, ☐ idealerweise nur den Messenger betreffend (nicht gleichzeitig Neben der Datenschutzerklärung sollten Interessenten wie Antonia auch Webseite, Kontaktformulare etc.) und einen Blick in die Nutzungsbedingungen werfen. Diese machen meistens ☐ möglichst keine technischen Begriffe und rechtlichen Fachtermini deutlich, ob eine berufliche Nutzung möglich ist, oder das Dienstdesign verwendet sowie kurz und prägnant gehalten ist. ausschließlich auf die Privatnutzung fokussiert. Bei Messengerdiensten für den Privatgebrauch wird eine Nutzung zu Geschäfts- und Berufszwecken oftmals sogar explizit ausgeschlossen. Wird ein Dienst trotzdem geschäftlich genutzt, kann hierin ein Vertrags- und Urheberrechtsverstoß liegen, da die Dokumentation TOMs Quellcode offen Einräumung der Softwarenutzungslizenzen zumeist an die Erfüllung der Nutzungsbedingungen geknüpft ist. Transparenzfördernd sind zudem: ☐ Dokumentation der Sicherheitseigenschaften und technischen Schutzmaßnahmen (TOM), ☐ Sicherheitsaudits, Prüfungen von dritter Seite (ggf. Zertifikate, Sicherheitsmeldungen wurden veröffentlicht), ☐ Quellcode ist öffentlich, aktuell und für Dritte reproduzierbar. 4. Transparenz Risikobewertung (DSFA, Zertifikate) Sofern ein hohes Risiko mit der Datenverarbeitung verbunden ist (z. B. bei Standorttracking, Verarbeitung von Gesundheitsdaten etc.) muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden, hier können Dienstanbieter mit Muster-DSFA unterstützen. Beispiele für Sanktionen bei Verstößen: 50 Mio € wegen Intransparenz bei personalisierter Werbung [3] Bei normalem/geringen Risiko ist keine DSFA erforderlich Folge: Pflicht zur regelmäßig wiederholten Einschätzung des Risikos. 225 Mio € wegen Intransparenz zur Datenweitergabe an Konzernmutter [4] 10
Ausnahmen / Nicht anwendbar: Die DSGVO gewährt den betroffenen Personen bestimmte Rechte, über die diese zunächst in der Regel im Rahmen der Datenschutzerklärung aufzuklären ist. Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse) Betroffene Person ist tatsächlich nicht ☐ Es muss eine Kontaktmöglichkeit zur Wahrnehmung dieser Rechte Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Auskunft bereitgestellt werden. ☐ Der Messengerdienstanbieter sollte dabei unterstützen. Berichtigung identifizierbar Eine fehlende Unterstützung durch Dienstanbieter kann kritisch sein, wenn das Unternehmen selbst keinen Zugriff auf die Server hat. Daher sollte ein Verarbeitung bleibt Dienstleister gewählt werden, der Serviceleistungen mit anbietet. Vergessenwerden/ erforderlich bspw. Löschung/Sperrung für rechtliche Verpflichtung ☐ Es ist möglich fristgerecht Auskunft zu erteilen über: - die verarbeiteten personenbezogenen Daten und Datenübertrag- Keine Einwilligung / - die Kontextinformationen (Zweck, Kategorien, Empfänger, etc.) barkeit kein Vertrag sowie eine Kopie bereitzustellen, ☐ ohne Rechte Dritter zu verletzen (ggf. mittels Schwärzungen). Widerruf / Datenverarbeitung beruht nicht auf Die Tatsache, dass die per Messengerdienst ausgetauschten Daten den Widerspruch Einwilligung / Interessenabwägung Kommunikationsbeteiligten bekannt sind, beschränkt nicht deren Recht auf Auskunft, wozu grundsätzlich auch eine Kopie der personenbezo- Entscheidung entfaltet gegenüber genen Daten zählt. Automatisierte betroffener Person keine rechtliche Einzelfall- Wirkung oder beeinträchtigt sie nicht in ☐ Unrichtige Daten werden berichtigt, indem: entscheidung ähnlicher Weise erheblich ☐ die betroffene Person selbstständig unrichtige / unvollständige Daten berichtigen kann oder ☐ es ist sichergestellt, dass Berichtigungsersuchen fristgerecht Werden beim Dienstanbieter selbst Daten nur flüchtig verarbeitet umgesetzt werden. und unmittelbar gelöscht, wird der Aufwand zur Umsetzung der 5. Betroffenenrechte Betroffenenrechte regelmäßig geringer ausfallen. Das Berichtigungsrecht dürfte sich vornehmlich auf die Profildaten Im Hinblick auf die lokal archivierten Daten bzw. Daten auf beschränken, da es sich bei ausgetauschter Kommunikation regelmäßig eigenen Endgeräten (welche der Arbeitgeberseite um historische und damit nicht „unrichtige“ Daten handelt. zuzuordnen sind) muss Antonia allerdings ebenfalls die Rechte der Betroffenen berücksichtigen. ☐ Individuelle Löschanfragen werden fristgerecht beantwortet. ☐ Eine Sperrung der Daten erfolgt, sofern bspw. über ein Lösch- / Ein Recht auf Datenübertragbarkeit dürfte ggü. dem Arbeitgeber Berichtigungsersuchen entschieden werden muss oder die betroffene nicht bestehen. Bei automatisierten Entscheidungen im Einzelfall Person die Sperrung beantragt. hat die betroffene Person mindestens das Recht auf eine ☐ Sofern Speicherfristen definiert sind, können Daten (ggf. automatisch) menschliche Intervention. Bei gewöhnlicher Kommunikation via nach Ablauf gelöscht werden Messenger dürfte dies nicht anwendbar sein. Ein wesentliches Augenmerk sollte auf die Frage der Datenspeicherung Beispiel für Sanktionen bei Verstößen: bzw. -löschung gelegt werden: diese ist von den Einsatzkontexten 14.5 Mio € wegen unzureichender Löschmöglichkeiten [5] abhängig. 11
Datensicherheit Datenminimierung ☐ Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Standardeinstellung ☐ Transportverschlüsselung (TLS 1.2 / TLS 1.3) Verschlüsselung Einstellungen ☐ Verschlüsselung gespeicherter Daten Durchgängig ohne „Lücken“ Ende-zu-Ende Schutz der Mit durchgängiger Verschlüsselung sind die Kommunikationsinhalte zumeist Transport Metadaten bereits gut geschützt, bei der Nutzung von Messengerdiensten fallen allerdings zahlreiche Metadaten an. Der beste Schutz der Metadaten besteht darin, diese 6. Datensicherheit, -minimierung und -management Speicher Registrierungs-/ erst gar nicht zu erheben. Je nach Einsatzzweck kann es im unternehmerischen Nutzungsdaten Kontext allerdings notwendig sein bspw. unter Klarnamen aufzutreten. Speicherort, Berechtigungen Eine einfache, nutzer- Datenübermittlung ☐ Nutzung von IDs, Pseudonyme möglich freundliche Bedienbarkeit (soweit im Unternehmenskontext sinnvoll)? von Privatsphäreneinstel- Identität ! Klarname, E-Mail, Mobilnummer optional? lungen sichert zudem, dass Standortdaten diese auch von technischen ☐ Profilbilder optional, Blurring-Funktion Laien umgesetzt werden Verifikation ! Tracking ☐ Aktivitäts- / Anwesenheitsanzeigen, können. Insgesamt sollten Kontakte Tippstatus, Lesebestätigungen optional, alle relevanten Sicherheits- mindestens deaktivierbar und Schutzmechanismen Datenmanagement aber bereits voreingestellt ☐ Kein Adressbuchabgleich oder nur optional sein. Endgeräte- management als Hash mit unmittelbarer Löschung Speicherung Vertraulichkeit ☐ Keine Form des Nutzertrackings Erfasst der Anbieter Standortdaten oder führt Nutzertracking durch, ! erhöht sich das Risiko der ☐ Speicherung verschlüsselt / getrennt von anderen Sachverhalten Datenverarbeitung! ☐ Verschlüsselte Backups auf internen Servern oder lokalen Endgeräten? ☐ Datenzugriffsberechtigungen für Verarbeitungszwecke erforderlich? Zur Sicherheit ist die lokale Speicherung einer Cloud-Lösung ☐ Ggf. Mobile-Device-Management vorzuziehen. Insgesamt sollten alle Datenübertragungsvorgänge transparent offengelegt und dem Sicherheitsbedürfnis Werden App-Berechtigungen angefordert, sollte stets klar sein, zu welchem entsprechend abgesichert sein. Zweck und auf welche personenbezogene Daten zugegriffen werden kann. ☐ Identifikation Kontakte: Authentifizierung und Authentisierung Fordert eine App mehr Berechtigungen ein, als notwendig erscheinen, sollte dies stets hellhörig machen. Für eine sichere Kommunikation relevant ist zudem: Welche Mechanismen bietet das System zum Nachweisen einer Identität Beispiele für Sanktionen bei Verstößen: ggü. Kommunikationskontakten? Erfolgt eine Prüfung dieses Identitätsnachweises auf seine Authentizität? Welche Zugangsdaten 100.000 € gegen KMU wegen unzureichendem Schutz vor unbefugtem Zugriff [6] erfordert die App und wie werden diese abgesichert? 35 Mio € wegen unerlaubtem Tracking [7] 12
Als Drittstaat / Drittland werden Länder bezeichnet, die außerhalb der EU bzw. des Antonia hat eine Liste mit für sie in Frage EWR liegen. Hierzu zählt bspw. auch die Schweiz, für diese – wie auch einige weitere kommenden Messengerdiensten erstellt. Hierbei fällt Staaten – hat die EU-Kommission festgestellt, dass das Datenschutzniveau ihr auf, dass viele Anbieter aus den USA kommen oder vergleichbar mit dem der EU ist. Somit bestehen hier derzeit keine Bedenken bei mit US-amerikanischen Dienstleistern kooperieren. Datenübermittlungen in die Schweiz, und somit sind keine zusätzlichen Teilweise wird auf die Einhaltung des „Privacy Bedingungen zu erfüllen. Anders ist dies mit den USA: Da insofern gern genutzte, Shield“ bzw. „Datenschutzschildes“ verwiesen. rein rechtlich wirkende „Transfergarantien“ wie Standardvertragsklauseln nach Dieser wurde allerdings vom EuGH für unwirksam US-amerikanischen Recht nicht durchsetzbar sind, bedarf es weiterer technischer erklärt, daher ist sie verunsichert, ob sie diese Dienste Schutzmechanismen. Der Einsatz solcher Dienste ist daher durchaus komplex. Die nun noch in ihrem Betrieb einsetzen darf. Verlagerung des Standorts der Datenverarbeitung in die EU löst kaum das Problem, da US-Unternehmen nach amerikanischem Recht (vgl. Cloud Act) zu einem nach EU- Recht rechtswidrigen Datentransfer in die USA verpflichtet sein können. 7. Datentransfer in Drittsaaten EU / EWR Angemessenheitsbeschluss Rechtliche und technische Transfergarantien Ausnahmen? Soll ein Transfer in ein unsicheres Drittland vermieden werden, gilt Trifft einer der links aufgeführten Punkte nicht zu, so muss mindestens eines Folgendes zu beachten: der folgenden Kriterien erfüllt sein: ☐ Sitz des Anbieters in EU/EWR oder Land mit ☐ Transfergarantien, wie Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission Rules, etc. sofern im Drittland durchsetzbar (erfordert Analyse Drittstaatenrecht) oder ☐ Serverstandorte, Ort der Datenverarbeitung sind in EU/EWR oder Land mit Angemessenheitsbeschluss ☐ Transfergarantien mit technischen Zusatzmaßnahmen, z. B.: ☐ Datenzugriffe ausschließende Verschlüsselung ☐ Anbieter bindet keine Sub-Dienstleister aus Drittstaat ein ☐ Pseudonymisierung (ohne singling-out-Möglichkeit) ☐ Split / multi-party processing ☐ Anbieter und Dienstleister unterliegen keinen drittstaatlichen Regeln, die Datentransfer in Drittstaat erfordern (z. B. Cloud Act) ☐ Ausnahmen, die Transfer rechtfertigen, z. B. ausdrückliche Einwilligung (enge Voraussetzungen, kaum in Beschäftigungskontext realisierbar). Liste mit Angemessenheitsbeschlüssen unter: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en) 13
Antonia beschäftigt weniger als 250 Beschäftigte. Diese befassen sich nur sehr gelegentlich mit der Die gezeigten Transparenz sowie Datensicherheits- und Datenmini- Verarbeitung personenbezogener Daten. Jedoch sind mierungsmechanismen des gewählten Dienstes haben direkten die Mitarbeiter hochspezialisiert und ihr Wissen Teil Einfluss auf den Umfang der Pflichten, die das Unternehmen nun bei 8. Dokumentation und unternehmensinterne Organisation des Wertes des Unternehmens. der praktischen Einführung des Messengerdienstes treffen. Je mehr Punkte erfüllt wurden, desto niedriger ist das Risiko und desto leichter fallen Dokumentations-, Kontroll- und Organisationsanforderungen. Das Datenschutzniveau des Das Datenschutzniveau Dienstes ist bereits sehr des Dienstes ist sehr Antonia hat einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, hoch, Risiken für gering, Risiken für IT-Beauftragten und einen Betriebsrat in ihrem Unternehmen. Betroffene gering Betroffene hoch Diese Rollen sind gegebenenfalls alle mit einzubeziehen! Je mehr risikominimierende Aspekte bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt werden, umso aufwändiger wird die interne ☐ Antonia muss aufgrund der ☐ Antonia benötigt ausreichend Organisation: Schulungen, Aufstellen interner Richtlinien geringen Anzahl an Beschäftigten Information zur Erstellung eines zur Messengernutzung, ggfs. Betriebsvereinbarung und umso mehr kein Verzeichnis von Verzeichnisses von Parteien müssen mit einbezogen werden. Zusätzlich müssen Verarbeitungstätigkeiten Verarbeitungstätigkeiten. Aspekte bzgl. des Geheimnisschutzes berücksichtigt werden. Auch erstellen. ☐ Sie benötigt zudem ausreichend hierfür sind interne Regelungen notwendig. Information zur Durchführung ☐ Sie benötigt aber ausreichend einer Risikobewertung, diese Information zur Durchführung der sollte sie dokumentieren und Rollen Instrumente Risikobewertung, diese sollte sie regelmäßig wiederholen. dokumentieren und regelmäßig ☐ Zudem muss sie eine wiederholen. Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. IT-Beauftragter Schulungen ☐ Sofern sie Einwilligungen ☐ Sofern sie Einwilligungen einholt, stellt sie sicher, dass sie einholt, stellt sie sicher, dass sie die Erklärungen nachweisen kann. die Erklärungen nachweisen kann. Datenschutz- Richtlinien beauftragter Der Messenger ermöglicht keine Der Messenger ermöglicht die Überwachung der Beschäftigten. Überwachung der Beschäftigten Eine Verhaltensregelung ist nicht und / oder es muss eine Betriebs- Betriebsrat erforderlich. Verhaltensregelung aufgestellt vereinbarung werden. Ob ein Messengerdienst zur Überwachung geeignet ist, hängt davon ab, welche Zugriffsmöglichkeiten der Arbeitgeber hat und ob diese eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglichen. Kein Mitbestimmungsrecht Mitbestimmungsrecht des So können bspw. Aktivitäts-/Anwesenheitsanzeigen, Lesebestä- des Betriebsrats Betriebsrats tigungen oder Tippstatus zeigen, wann jemand welcher Arbeit nachgeht und wie lange hierfür benötigt wird. 14
Um ihr Risiko zu minimieren, entscheidet sich Antonia für eine datenschutzfreundliche Alternative, die so wenig Daten verarbeitet wie möglich, um alle relevanten Funktionen für die Kommunikation im bzw. mit dem Unternehmen zu erfüllen, und zudem personenbezogene Daten auf Dienstservern nur für kurze Zeit zwischenspeichert. 9. Auf einen Blick: Die acht Kardinalfehler im Datenschutz Folgende wichtige Aspekte hat sie sich für die Umsetzung ihres Projekts gemerkt, welche sie auch beim Abschluss des AV- Vertrags bedenken sollte. Checkliste: Achtung, wenn beim geplanten Einsatz eines Messengerdienstes … es kann auf Sie als Verantwortlichen einer der folgenden Punkte nicht erfüllt werden kann … negativ zurückfallen! Rechenschaftspflicht: AV- Rechtmäßigkeit: Keine Dokumentation zur Vertrag Unklar, auf welcher Rechtsgrundlage Nachweiserbringung Datenverarbeitung beruht, keine ! Unterscheidung erforderlicher und optionaler Daten (Einwilligung) Richtigkeit: Keine Möglichkeit inkorrekte Daten zu Transparenz: berichtigen (Betroffenenrechte) fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung, fehlende Mitwirkung des Dienstanbieters bei Auskunftsersuchen Integrität und Vertraulichkeit: (Datensicherheit) Keine lückenlose Verschlüsselung Zweckbindung: Keine Möglichkeit zur Verifikation von Verfolgung eigener Zwecke durch Kontakten Messengerdienstanbieter Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken Speicherbegrenzung: Datenminimierung: Keine Löschung nach Nutzungsende Anfrage von nicht notwendigen Daten (z. B. Kontaktbuch), nicht notwendigen Löschregeln nicht umsetzbar (unter Berücksichtigung Datenzugriffsberechtigungen sowie fehlende Schutzmaßnahmen (z. B. der geschäftlichen Aufbewahrungspflichten) Datenübermittlung von Adressdaten in Klartext, Speicherung länger als erforderlich) 15
Der Entscheidungsprozess (Zusammenfassung) Betriebsmodus Rechtsgrundlage Transparenz Betroffenenrechte Datensicherheit Drittstaatentransfer Verschlüsselung Auskunft EU / EWR Garantien? Speicherort, On-Premise Prüfung AV-Vertrag Kompetenz Technische intern Datenübermittlung Umsetzung? Zweck Angemessenheits- Beschäftigungs- Berichtigung Datenschutz- Authentisierung verhältnis erklärung Mbeschluss Folgen? Löschung / Einwilligung Dokumentation Verifikation Rechtliche und SaaS TOMs Sperrung Kontakte technische Rechtliche (Vergessen- Transfergarantien Verpflichtung Risikobewertung werden) (ggf. DSFA, Kollektiv- Zertifikate) Datenminimierung Ausnahmen? Einsatzzweck vereinbarung Datenübertrag- Beschäftigten- daten barkeit? Einstellungen Quellcode offen Registrierungs-/ Daten Dritter Widerruf / Datenmanagement Nutzungsdaten Widerspruch? extern extern Geschäfts- Nutzungsbedingungen geheimnisse Schutz der Vertrag Menschliche Metadaten Speicherung Besondere Intervention bei Kategorien automatisierter Einwilligung Berechtigungen Einzelfall- Vertraulichkeit Dienst- Private entscheidung intern Rechtliche geräte Endgeräte Verpflichtung Standortdaten AGB / Lizenz- Endgeräte- Berechtigtes bestimmungen Dauer der Interesse management Kosten Funktionen Tracking Nutzung Antonia wählt einen Dienst Für die zur Kommunikationsübermittlung Da der von ihr gewählte Dienst personenbezogene aus Europa, welcher auch erforderlichen Daten beruft sich Antonia v.a. Daten nur lokal speichert, muss Antonia Auskunfts- keine Subunternehmer / auf die Arbeits-/Verträge; für das Zeigen eines und Löschrechte im Hinblick auf die in Endgeräten Dienstleister aus Drittstaaten Profilbilds ihrer Beschäftigten holt sie gespeicherten Daten umsetzen. Die Definition einsetzt. zusätzlich Einwilligungen ein. bestimmter Gruppen unterstützt sie dabei. Unrichtige Daten können die Dienstnutzenden selb- Zum Datenmanagement hat ständig berichtigen sowie ihr Profilbild löschen. sie interne Richtlinien Antonia muss als für die Verarbeitung Verantwort- erlassen, die sie mit Hilfe des liche eine eigene Datenschutzerklärung mit den Der von Antonia gewählte Dienst übertrifft die Dienstes umsetzen kann. Kontaktdaten der IKT GmbH und ihrem Sicherheitsgarantien aller anderen Dienste. Diese hat sie zuvor mit ihrem Datenschutzbeauftragten erstellen und zugänglich Damit ist Antonia auf der sicheren Seite und Betriebsrat abgestimmt. machen. Inhaltlich freut sie sich darüber, dass sie muss sich keine Gedanken über eigene weitgehend die Erklärung des von ihr gewählten Sicherheitsvorkehrungen machen. Das hilft ihr Messengerdienstes übernehmen kann. auch beim Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse. 16
[1] Herausgeber https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/press FZI Forschungszentrum Informatik einformationen/lfd-niedersachsen-verhangt-bussgeld- Stiftung des bürgerlichen Rechts uber-10-4-millionen-euro-gegen-notebooksbilliger-de- Themenfeld Recht 196019.html Haid-und-Neu-Str. 10−14 [2] 76131 Karlsruhe https://datenschutz- Tel: +49 721 9654-0 hamburg.de/pressemitteilungen/2020/10/2020-10-01- Fax: +49 721 9654-909 h-m-verfahren www.fzi.de [3] https://www.cnil.fr/en/cnils-restricted-committee- Veröffentlichung: November 2021 imposes-financial-penalty-50-million-euros-against- Version 1.0 google-llc [4] Bilder https://www.dataprotection.ie/en/news-media/press- Adobe Stock/ Jane Kelly (Titel) releases/data-protection-commission-announces- Adobe Stock/ Imillian (Seite 10) decision-whatsapp-inquiry [5] https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und- service/pressemitteilungen [6] https://www.baden- wuerttemberg.datenschutz.de/wp- content/uploads/2020/01/35.- T%C3%A4tigkeitsbericht-f%C3%BCr-den- Datenschutz-Web.pdf Diese Informationsbroschüre wurde von der Threema GmbH, [7] Schweiz, finanziell unterstützt, wobei die Verantwortung über https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-gegen- die Inhalte allein beim FZI lag. Sie gibt die Sichtweise der Quellen amazon-europe-core-2020-12-09-FR-772.php Autor*innen wieder; eine Einflussnahme auf die Ergebnisse durch den Auftraggeber erfolgte nicht. 17
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