Förderprogramme für Gründer und Mittelstand - IHK Hannover
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Förderprogramme für Gründer und Mittelstand Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover In Niedersachsen steht Gründern und Unternehmen eine Vielzahl an öffent- (KMU) beantragt werden. Diese werden nach einer EU-Bestimmung folgen- lichen Förderprogrammen zur Verfügung. Dabei fällt die Orientierung nicht dermaßen definiert: leicht. Im Folgenden soll deswegen die Struktur öffentlicher Finanzierungs- Kleinstunternehmen: bis 9 Mitarbeiter und max. 2 Mio. € Jahresumsatz hilfen dargestellt werden. So können grundsätzlich vier Grundmuster von oder 2 Mio. € Bilanzsumme Finanzierungshilfen unterschieden werden: Kleine Unternehmen: bis 49 Mitarbeiter und max. 10 Mio. € Jahres- Zuschüsse umsatz oder 10 Mio. € Bilanzsumme Darlehen Mittlere Unternehmen: bis 249 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Jahres- Bürgschaften (Haftungsfreistellungen, Garantien) umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme Beteiligungen Alle Unternehmen, die diese Größenordnung – ggf. auch durch Einbe- ziehung verbundener Unternehmen – übertreffen, zählen zu den großen Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Vielmehr ist die Gewäh- Unternehmen und sind damit von fast allen Programmen ausgeschlossen. rung eines Förderprogramms davon abhängig, dass bestimmte Vor- aussetzungen erfüllt werden: Förderprogramme (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen) der Antragsteller muss förderberechtigt sein (einige Programme schlie- können auch als Beihilfen (Subventionen) bezeichnet werden. Diese sind ßen z. B. bestimmte Branchen, etablierte oder große Unternehmen aus) nach dem EG-Vertrag grundsätzlich verboten, da sie negative Aus- das Vorhaben muss (volkswirtschaftlich) förderwürdig und (betriebs- wirkungen auf den (innergemeinschaftlichen) Wettbewerb haben können. wirtschaftlich) vertretbar sein Die Vielzahl öffentlicher Finanzierungshilfen basiert deshalb auf ent- der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden sprechenden Ausnahmeregelungen wie der „de minimis“-Verordnung oder die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Verwendungsnachweise sind zu führen Für sehr viele Förderprogramme gilt die sogenannte „de minimis“-Verord- Allerdings gelten diese Voraussetzungen zwar für die meisten, keineswegs nung. Danach dürfen Unternehmen binnen drei Jahren max. 200 T€ (im aber für alle Förderprogramme. Folglich sollte stets die jeweilige Fördericht- Straßengüterverkehr max. 100 T€) an Subventionen erhalten. Dieser Ma- linie beachtet werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. ximalbetrag darf im jeweiligen laufenden sowie in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kumuliert nicht überschritten werden. Der Zeitraum von drei Von besonderer Bedeutung ist die Unternehmensgröße. So können die Jahren ist also fließend und kann 25 bis 36 Monate umfassen. meisten Förderprogramme nur von kleinen und mittleren Unternehmen Seite 1 von 24
Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) umfasst Rege- lungen zu 26 Kategorien (u. a. zu den Bereichen KMU, Forschung & Ent- Bürgschaften und Haftungsfreistellungen wicklung, Ausbildung, Regionalbeihilfen, Umwelt, Risikokapital). Danach Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) kann beispielsweise die maximale Beihilfeintensität (Beihilfeintensität = Bürgschaften des Landes Niedersachsen Beihilfewert/förderfähige Investitionskosten) bei Regionalbeihilfen wie der „Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ (GRW) in Abhängigkeit von Beteiligungen Fördergebiet und Unternehmensgröße bis zu 50% betragen. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) NKB – stille Beteiligung Zur Ermittlung des Beihilfewertes werden bei den einzelnen Grundmustern NKB – offene Beteiligung öffentlicher Finanzierungshilfen unterschiedliche Berechnungsmethoden angewandt. Bei Zuschüssen entspricht der Beihilfewert 1:1 dem Zuschuss- Die Programme werden dabei jeweils nach den Kriterien „Empfänger“, betrag. Bei Darlehen ergibt er sich aus dem Barwert der Zinsdifferenz zwi- „Fördergegenstand“, „Voraussetzungen“ und „Konditionen“ analysiert. schen Markt- und Förderdarlehenszins. Die Berechnung des Beihilfewertes Ferner werden die Kontaktdaten der Finanzierungspartner bzw. Förder- einer Bürgschaft ist eine komplexe mathematische Aufgabe; vereinfacht mittelgeber aufgelistet. ausgedrückt ergibt sich der Beihilfewert wie folgt, wobei noch die „Recovery Rate“ (Sicherheitenerlöse) einbezogen werden muss: Auf die speziellen Förderprogramme aus den Themenfeldern Innovation, Beihilfewert = verbürgter Kreditbetrag x Risiko – Bürgschaftsentgelt Umwelt/Energie, Aus- und Weiterbildung sowie Export wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen. Ansprechpartner der IHK Hannover zu diesen Bei Beteiligungen ist die Spanne der Beihilfewerte groß. Sie kann zwischen Themenfeldern sind: 0% (Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen (NKB) – stiller Bereich) Innovation und 100% (NKB – offener Bereich) liegen. Eine Beteiligung der Mittelstän- Christian Treptow dischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) bei mittlerer Bonität des Unterneh- Tel.: (0511) 3107-411, E-Mail: treptow@hannover.ihk.de mens schlägt mit einem Beihilfewert von ca. 10% zu Buche. Umwelt/Energie Dr. Alexander Witthohn Die wichtigsten Programme, die Gründer sowie KMU in Niedersachsen in Tel.: (0511) 3107-405, E-Mail: witthohn@hannover.ihk.de Anspruch nehmen können, werden in diesem Merkblatt vorgestellt: Ausbildung Frank Willmann Zuschüsse Tel.: (0511) 3107-481, E-Mail: willmann@hannover.ihk.de Zuschüsse in strukturschwachen Regionen Weiterbildung Zuschüsse der Agentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen Dirk Sundermeier Zuschüsse zur Unternehmensberatung Tel.: (0511) 3107-204, E-Mail: sundermeier@hannover.ihk.de Export Darlehen (z. T. mit Haftungsfreistellung) Tonio Boer KfW Mittelstandsbank – Gründerbereich Tel.: (0511) 3107-501, E-Mail: boer@hannover.ihk.de KfW Mittelstandsbank – etablierte Unternehmen NBank – Mikrostarter Niedersachsen Seite 2 von 24
Zuschüsse in strukturschwachen Regionen In Niedersachsen gibt es ein Zuschussprogramm, mit dem Vorhaben von Grün- dern und KMU in strukturschwachen Regionen beantragt gefördert werden kann: „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ (GRW) Die „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) hat das Ziel, Un- ternehmen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Allerdings wird ein Zu- schuss nur Gründern und KMU mit einem überwiegend überregionalem Absatz gewährt, die zudem bestimmten Qualitätskriterien – hier spielt u. a. die Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine zentrale Rolle – gerecht werden. Als Fördergebiete sind im Bezirk der IHK Hannover die Landkreise/ kreisfreien Städte Nienburg, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Göttingen und der ehemalige Landkreis Osterode ausgewiesen. Dort kann grundsätzlich ein Zuschuss von bis zu 25% gewährt werden. Zu den förderfähigen Investitionen gehören: Errichtung einer Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehen- den Betriebsstätte Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte Als Ergänzung zu dieser „Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ können Unternehmen mit dem ERP-Regionalförderprogramm der KfW besonders güns- tige Darlehen bekommen. . Seite 3 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen „Einzelbetrieb- Unternehmens- Investitionshilfen in Form von sachkapital- oder Betriebsstätte in Niedersachsen Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss liche Investitions- gründer sowie lohnkostenbezogenen Zuschüssen zur Antrag bei der NBank Umfang: C-Gebiet: förderung“ (GRW) KMU der gewerb- Errichtung einer Betriebsstätte Antrag vor Maßnahmenbeginn Höchstfördersatz für Betriebsstätten kleiner Unter- lichen Wirtschaft Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte überwiegend überregionaler Absatz nehmen 25%; bei mittleren Unternehmen 17,5% NBank einschl. Fremden- Diversifizierung der Produktion einer Betriebs- (außerhalb eines 50 km Radius) verkehrsgewerbe stätte in neue, zusätzliche Produkte bei einer Bewertung des Vorhabens in besonderen Ausnahmefällen (Struktureffekt) in struktur- Grundlegende Änderung des Produktionsver- (Scoring) muss ein Mindestwert können sich diese Fördersätze in C-Gebieten um schwachen Gebie- fahrens einer bestehenden Betriebsstätte von 50 Punkten erreicht werden; weitere 5 %-Punkte erhöhen ten: Übernahme einer stillgelegten oder von Stillle- dabei wird vor allem die Schaffung gung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbe- neuer Dauerarbeitsplätze hoch be- D-Gebiet: C-Gebiete: dingungen durch einen unabhängigen Investor wertet Höchstfördersatz für Betriebsstätten kleiner Unter- Schaumburg, Maßnahme bedeutet besondere nehmen 20%; bei mittleren Unternehmen 10% Holzminden, ehe- nicht förderfähig sind: Anstrengung für den Betrieb maliger Landkreis Investitionen, die der Ersatzbeschaffung die- Eigen- oder Fremdmitteleinsatz von Osterode am Harz nen (z. B. Renovierungs-/Sanierungskosten, mind. 25% der beihilfefähigen (u. a.) die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Kosten; ohne öffentliche Förderung PKW, LKW, Busse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Durchführung binnen 3 Jahren D-Gebiete: Schienenfahrzeuge etc. Stellungnahme einer fachkundigen Nienburg, Hameln- gebrauchte Wirtschaftsgüter Stelle Pyrmont, Hildes- aktivierungsfähige Finanzierungskosten (z. B. heim, Northeim, Bauzeitzinsen) Göttingen (u. a.) Eigenleistungen reine Verlagerungen der Betriebsstätte ohne gleichzeitige Erweiterung der Betriebsstätte keine Sanierungsfälle Seite 4 von 24
Zuschüsse der Agentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen: Die Höhe des Einstiegsgeldes beträgt in der Region Hannover 273 €. Es wird zusätzlich zum ALG II gewährt und nicht auf dieses angerechnet. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht, kann unter be- Ferner gehört das Einstiegsgeld nicht zum steuerpflichtigen Einkommen stimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss rich- und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. tet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I, das Einstiegsgeld an Bezie- her von Arbeitslosengeld II. Die Arbeitsagentur kann sowohl Gründern als auch etablierten Unter- a) Gründungszuschuss nehmen, die die Einstellung bislang Arbeitsloser planen, Eingliederungs- Mit dem Gründungszuschuss kann einem Gründer, der aus der Arbeitslosigkeit zuschüsse gewähren. Dabei gilt die Faustformel, dass die Bezuschus- kommt, geholfen werden, die schwierige Startphase zu überbrücken. sung umso höher ausfällt, je schwerer jemand am Arbeitsmarkt vermit- telbar ist. Die Zuschüsse dienen dem Ausgleich von erwarteten Minder- Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen: In der ersten Phase kann leistungen, die beispielsweise auf Grund einer längeren Arbeitslosigkeit, dem Gründer sechs Monate lang das Arbeitslosengeld fortgezahlt werden. einer Behinderung, einer geringen Qualifikation oder des Alters beste- Hinzu kommt eine monatliche Pauschale von 300 €. Nach Ablauf dieser sechs hen können. Allein die Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers stellt jedoch Monate kann dann (auf Antrag) für weitere neun Monate nur noch die Pau- keinen hinreichenden Grund für eine Förderung dar. Entscheidend ist schale von 300 € monatlich ausgezahlt werden. Insgesamt beträgt der Förder- vielmehr das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen, die einen konkre- zeitraum damit 15 Monate. Die Förderung liegt im Ermessen der Arbeitsagen- ten Wettbewerbsnachteil für den Betroffenen bedeuten. turen. Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss eine fachkundige Stelle (z. B. die IHK) bestätigen, dass das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Ein aussage- kräftiger Businessplan ist daher stets zu erstellen. Darüber hinaus muss der Arbeitslose bei Antragstellung noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen ALG I haben. b) Einstiegsgeld Auch Empfänger von ALG II (Hartz IV) können bei den Grundsicherungsstellen (Jobcenter, ARGEn und Optionskommunen) eine Bezuschussung – das soge- nannte Einstiegsgeld – beantragen. Die Gewährung liegt im Ermessen des Trä- gers der Grundsicherung vor Ort; ein Anspruch auf Förderung besteht folglich nicht. Das Einstiegsgeld kann für maximal 24 Monate gewährt werden. In der Praxis ist der bewilligte Zeitraum jedoch meistens deutlich kürzer; üblich sind in der Region Hannover 12 Monate. Seite 5 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen Gründungs- Unternehmens- Zuschuss zur Förderung der Aufnahme einer Antrag bei der Agentur für Arbeit Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss zuschuss gründer mit Leis- selbständigen Tätigkeit (gem. §93 SGB III) Antrag vor Unternehmensgründung Umfang: 1. Phase tungsanspruch Restanspruch von mind. 150 Zuschuss für 6 Monate in Höhe des ALG I zuzüg- Agentur für (ALG-I) Tagen auf ALG I lich einer Pauschale von 300 € monatlich; Gewäh- Arbeit mindestens ein Tag Bezug von rung des Zuschusses liegt im Ermessen der Agen- ALG I tur für Arbeit, es besteht kein Rechtsanspruch. Restanspruch auf ALG I wird während der Förderung 1:1 ver- 2. Phase braucht Zuschuss für weitere 9 Monate in Höhe der Pau- bei Zweifeln an der persönlichen schale von 300 € monatlich; auch dieser Zuschuss Eignung kann die Teilnahme an liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Vorbereitungsmaßnahmen zur Gründung verlangt werden Vollexistenz auf Dauer angelegt Stellungnahme einer fachkundigen Stelle Einstiegsgeld Unternehmens- Zuschuss zum ALG II (gem. § 29 SGB II) für er- Antrag bei der Grundsicherungs- Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss gründer mit Leis- werbsfähige Hilfebedürftige, die arbeitslos sind stelle Umfang: Zuschuss zum ALG-II für max. 2 Jahre; in der Grundsicherungs- tungsanspruch und sich selbständig machen wollen Leistungsbezug bzw. -anspruch auf Region Hannover für 12 Monate. Der Zuschuss stellen (ALG-II) ALG-II beträgt in der Region Hannover 273 € und wird Hilfebedürftigkeit des Gründers zusätzlich zu den Hartz IV-Bezügen gewährt. Tragfähigkeit des Gründungsvor- habens Vorlage eines Unternehmenskon- zepts (vor allem Umsatz- und Ren- tabilitätsvorschau zur Überprüfung der Tragfähigkeit der Geschäftsi- dee) keine Stellungnahme einer fach- kundigen Stelle; i. d. R. aber Ko- operation mit einem lokalen Wei- terbildungsanbieter Seite 6 von 24
Zuschüsse zur Unternehmensberatung Ein persönliches Gespräch mit einem Regionalpartner vor der Antrag- Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für stellung ist freiwillig. kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm heißt „Förderung unternehmerischen Know-hows" und fasst die bisherigen c) Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten Programme „Gründercoaching Deutschland", „Runder Tisch" und „Turn Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und Around Beratung" sowie „Förderung unternehmerischen Know-hows durch ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können – unab- Unternehmensberatung" zusammen. Die IHK Hannover unterstützt ihre Mit- hängig vom Unternehmensalter – eine Förderung für eine Unterneh- gliedsunternehmen bei der Antragstellung als Regionalpartner. Die Anträge sind menssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen: Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Zusätzlich können sie in einer Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen a) Beratungsförderung für junge Unternehmen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung Zuschüsse zu Jungunternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und den Beratungskosten erhalten. nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, können mit Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen geför- Dabei werden - sowohl für die Unternehmenssicherungsberatung als dert werden. Dabei werden in den alten Bundesländern Beratungskosten bis zu auch für die Folgeberatung - jeweils Beratungskosten bis zu einer Höhe einer Höhe von 4.000 Euro mit 50 % gefördert – sprich der maximale Zu- von 3.000 Euro mit 90 % gefördert – sprich der maximale Zuschuss schuss beträgt 2.000 Euro. Antragsteller können dabei zur Ausschöpfung der beträgt in beiden Fällen 2.700 Euro. Antragsteller können dabei zur maximal förderfähigen Beratungskosten ggf. auch mehrere Anträge auf Förde- Ausschöpfung der maximal förderfähigen Beratungskosten ggf. auch rung stellen. mehrere Anträge auf Förderung stellen. Jungunternehmen, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informa- Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antrag- tionsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – zum Beispiel der IHK stellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Hannover - führen. Ansprechpartner – zum Beispiel der IHK Hannover - führen. b) Beratungsförderung für Bestandsunternehmen Unternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und Der ausgewählte Berater muss in jeder der genannten Varianten der länger als zwei Jahre am Markt sind, können mit Beratungen zu allen wirt- Beratungsförderung seinen überwiegenden Geschäftszweck im jeweili- schaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen gefördert gen Beratungsbereich haben. Zudem muss er gegenüber dem BAFA die werden. Dabei werden in den alten Bundesländern Beratungskosten bis zu erforderliche Beratungsqualität nachgewiesen haben. einer Höhe von 3.000 Euro mit 50 % gefördert – sprich der maximale Zu- schuss beträgt 1.500 Euro. Antragsteller können dabei zur Ausschöpfung der maximal förderfähigen Bera- tungskosten ggf. auch mehrere Anträge auf Förderung stellen. Seite 7 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen Beratungsförde- KMU der gewerbli- Zuschuss für allgemeine Beratungen zu allen Betriebsstätte in Deutschland Art: Anteilsfinanzierung der Unternehmensberatungs- rung für junge chen Wirtschaft wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und Berater muss qualifiziert sein kosten (inkl. Auslagen und Reisekosten aber ohne Unternehmen sowie freie Berufe, organisatorischen Fragen der Unternehmensfüh- Berater muss überwiegenden Umsatzsteuer) deren Gründung rung Geschäftszweck im Beratungs- Umfang: Zuschuss von max. 50% der Beratungskosten Bundesamt für nicht länger als bereich haben (max. 2.000 €) Wirtschaft und zwei Jahre zurück- oder Antrag vor Maßnahmenbeginn Ausfuhrkontrolle liegt und die nicht Informationsgespräch mit einem (BAFA) selbst beratend Zuschuss für spezielle Beratungen von Unter- Regionalpartner (z.B. IHK) vor tätig sind nehmen, die Antragstellung von Frauen oder von Migranten oder von Unternehmern mit anerkannter Behinde- rung geführt werden und/oder zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter mit Behinderung zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen. keine Förderung bei Rechts-, Steuer- oder Ver- sicherungsfragen, Gutachten sowie Akquise- oder Vermittlungstätigkeiten keine Beratung von Unternehmen, die sich in Insolvenz befinden Seite 8 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen Beratungsförderung KMU der gewerbli- Zuschuss für allgemeine Beratungen zu allen Betriebsstätte in Deutschland Art: Anteilsfinanzierung der Unternehmensberatungs- für Bestands- chen sowie freie wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und Berater muss qualifiziert sein kosten (inkl. Auslagen und Reisekosten aber ohne unternehmen Berufe, deren organisatorischen Fragen der Unternehmens- Berater muss überwiegenden Umsatzsteuer) Gründung länger führung Geschäftszweck im Beratungs- Umfang: Zuschuss von max. 50% der Beratungskosten Bundesamt für als zwei Jahre bereich haben (max. 1.500 €) Wirtschaft und zurückliegt und die oder Antrag vor Maßnahmenbeginn max. 5 Beratungstage je Beratungsschwerpunkt Ausfuhrkontrolle nicht selbst bera- (BAFA) tend tätig sind Zuschuss für spezielle Beratungen von Unter- nehmen, die von Frauen oder von Migranten oder von Unternehmern mit anerkannter Behinde- rung geführt werden und/oder zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter mit Behinderung zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zur Gleichstellung und besseren Vereinbar- keit von Familie und Beruf zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen. keine Förderung bei Rechts-, Steuer- oder Ver- sicherungsfragen, Gutachten sowie Akquise- oder Vermittlungstätigkeiten keine Beratung von Unternehmen, die sich in Insolvenz befinden Seite 9 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen Beratungsförde- KMU der gewerbli- Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederher- Betriebsstätte in Deutschland Art: Anteilsfinanzierung der Unternehmensberatungs- rung für Unter- chen sowie freie stellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Unternehmen in Schwierigkeiten kosten (inkl. Auslagen und Reisekosten aber ohne nehmen in Berufe, die sich in Wettbewerbsfähigkeit gem. Leitlinien der EU Umsatzsteuer) Schwierigkeiten wirtschaftlichen Berater muss qualifiziert sein Umfang: Zuschuss von max. 90% der Beratungskosten Schwierigkeiten zusätzlich möglich: Berater muss überwiegenden (max. 2.700 €) Bundesamt für befinden - unab- Geschäftszweck im Beratungs- zusätzlich zu einer Unternehmenssicherungsbe- Wirtschaft und hängig vom Unter- Folgeberatung zur Vertiefung der Maßnahmen bereich haben ratung ist eine Folgeberatung zu den gleichen Ausfuhrkontrolle nehmensalter einer Unternehmenssicherungsberatung zu allen Antrag vor Maßnahmenbeginn Konditionen möglich (BAFA) wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und Informationsgespräch mit einem organisatorischen Fragen der Unternehmensfüh- Regionalpartner (z.B. IHK) vor rung Antragstellung keine Förderung bei Rechts-, Steuer- oder Ver- sicherungsfragen, Gutachten sowie Akquise- oder Vermittlungstätigkeiten keine Beratung von Unternehmen, die sich in Insolvenz befinden Seite 10 von 24
Darlehen ERP-Gründerkredit Universell Die meisten Vorhaben müssen – sofern nicht genügend Eigenkapital zur Ver- Der ERP-Gründerkredit Universell richtet sich ausschließlich an Gründer, fügung steht – fremdfinanziert werden. Dabei können Unternehmen in Nieder- freie Berufe sowie KMU in den ersten fünf Jahren nach dem Start. Der sachsen bei den beiden Förderbanken KfW Mittelstandsbank und NBank Dar- ERP-Gründerkredit Universell ist je nach Laufzeitvariante bis zu 0,5%- lehen beantragen. Punkte günstiger als der KfW-Unternehmerkredit. Diese Förderdarlehen werden grundsätzlich nach dem sogenannten Haus- Mit diesem Kredit können sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel bankenverfahren vergeben, d. h., dass stets eine „normale“ Bank oder Spar- bis zu einem Höchstbetrag von 25 Mio. € finanziert werden. Dabei wird kasse die eigentliche Antragstellung bei der Förderbank übernimmt. der Zins risikogerecht (also in Abhängigkeit von Bonität und Besiche- rung) ermittelt. Eine Haftungsfreistellung ist nicht möglich. Die Förderdarlehen von KfW Mittelstandsbank und NBank sind für Gründer und etablierte Unternehmen durchaus attraktiv. Sie haben relativ günstige Zinssät- ERP-Kapital für Gründung ze sowie tilgungsfreie Startjahre. Auch eine teilweise Haftungsfreistellung ist Mit dem KfW-Programm ERP-Kapital für Gründung kann stets nur ein bei einigen Programmen möglich. Außerplanmäßige Tilgungen sind allerdings Teil eines Vorhabens (max. 30%) finanziert werden. Das ERP-Kapital nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. für Gründung muss daher stets mit anderen (Förder-)Darlehen kombi- niert werden. Bei den Zinssätzen wird zwischen einem nominalen und einem effektiven Zins unterschieden. Der Nominalzins gibt an, wie hoch die Verzinsung des Kredits Obwohl die Einsatzmöglichkeiten des ERP-Kapitals für Gründung somit ausfällt und ist daher für Liquiditätsüberlegungen entscheidend. Der Effektiv- eingeschränkt sind, kann es dennoch ein sehr wertvoller Finanzierungs- zins beinhaltet neben dem Nominalzins auch die Nebenkosten des Darlehens baustein sein. Dies begründet sich vor allem darin, dass das ERP-Kapital wie Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren. Der Effektivzins gibt also Auskunft für Gründung zu 100% von der KfW abgesichert wird. Die durchleiten- darüber, wie teuer ein Darlehen tatsächlich ist. de Hausbank hat somit für diesen Finanzierungsteil kein eigenes Obligo. Darüber hinaus ist das ERP-Kapital für Gründung für 7 Jahre tilgungs- frei. Es besitzt somit in Teilen Eigenkapitalcharakter. Das ERP-Kapital a) Darlehen der KfW Mittelstandsbank im Gründungsbereich für Gründung lohnt ab Finanzierungsvolumina von ca. 100 T€ und setzt einen Eigenmitteleinsatz von 15% voraus. ERP-Gründerkredit StartGeld Für kleinere Gründungsvorhaben kann der ERP-Gründerkredit StartGeld die beste Lösung darstellen. Er bietet bei einem akzeptablen Zinssatz eine obliga- torische 80%ige Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank. Da das maximale Finanzierungsvolumen des ERP-Gründerkredit StartGeld 125 T€ beträgt, ist es vor allem für kleinere bis mittlere Vorhaben geeignet, bei denen kaum/keine eigenen Sicherheiten eingebracht werden können. Dabei ist zu beachten, dass jeder Gründer (eines Teams) 125 T€ beantragen kann. Seite 11 von 24
Konkret können Kredite für Investitionen und Betriebsmittel in Höhe von b) Darlehen der KfW Mittelstandsbank für etablierte Unternehmen 5.000 bis 25.000 Euro gewährt werden - und zwar grundsätzlich ohne Sicherheiten. Der Zinssatz liegt aktuell bei 3,5 Prozent p.a. und ist für KfW-Unternehmerkredit – (Fremdkapital) die gesamte Laufzeit von maximal 5 Jahren fest. Zudem sind die ersten Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an mittelständische Unternehmen sechs Monate (in begründeten Einzelfällen sogar die ersten zwei Jahre) (max. Gruppenumsatz: 500 Mio. €) und kann für Investitionen und Betriebs- tilgungsfrei und es besteht die Möglichkeit, jederzeit kostenfreie Son- mittel eingesetzt werden. Der KfW-Unternehmerkredit ist das zentrale För- dertilgungen zu leisten. derdarlehen der KfW. Er richtet sich ausschließlich an etablierte Unternehmen, die bereits seit mindestens fünf Jahren am Markt sind. Für KMU wird im Rah- men eines sogenannten „KMU-Fensters“ eine Zinsverbilligung gewährt, die 0,3 Prozentpunkte umfasst. Der KfW-Unternehmerkredit kann sowohl für Investitionen als auch für Be- triebsmittel mit einer 50%igen Haftungsfreistellung versehen werden; für Be- triebsmittel gilt diese Option allerdings nur im „KMU-Fenster“. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe beträgt stets 25 Mio. €. Für Betriebs- mittel mit Haftungsfreistellung gilt allerdings eine reduzierte Obergrenze von 5 Mio. €. ERP-Regionalförderprogramm Als Ergänzung zur „einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ können mit dem ERP-Regionalförderprogramm der KfW Vorhaben in den GRW-Fördergebieten besonders günstige Darlehen bekommen. c) Darlehen der NBank im Gründungsbereich MikroSTARTer Niedersachsen Die NBank vergibt dieses Mikrodarlehen an Existenzgründer und junge Unter- nehmen bis zu fünf Jahre nach Gründung; und das ohne das sonst übliche Hausbankenverfahren. Stattdessen wird der Antrag direkt bei der NBank ge- stellt. Voraussetzung für eine Kreditvergabe ist jedoch das positive Votum einer sogenannten fachkundigen Stelle (u.a. IHK, HWK, Wirtschaftsförderer) zum Vorhaben. Die Antragsteller können sowohl im Haupterwerb starten als auch nebenberuflich gründen, sofern ihre Betriebsstätte in Niedersachsen liegt. Seite 12 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen ERP-Gründer- Unternehmens- Darlehen zur Gründung einer selbständigen Tä- Vorhaben in Deutschland Zins, nominal: 0,70% (effektiv: 0,70%) kredit gründer, freie tigkeit, tätigen Beteiligung mit hinreichendem Antrag bei jedem Kreditinstitut Laufzeit, bei 5 Jahren – 1 Jahr tilgungsfrei StartGeld Berufe sowie unternehmerischen Einfluss und Übernahme so- Antrag vor Maßnahmenbeginn Tilgung: kleine Unterneh- wie Festigungsmaßnahmen fachliche und kaufmännische nominal: 2,21% (effektiv: 2,23%) KfW men (im Sinne der Qualifikationen bei 10 Jahren – 2 Jahre tilgungsfrei KMU-Definition der es können Sachinvestitionen und Betriebsmittel Antragsteller ist zur Geschäftsfüh- EU) binnen 5 finanziert werden rung und Vertretung befugt außerplanmäßige Rückzahlung nur gegen Vorfällig- Jahren nach Ge- hinreichender unternehmerischer keitsentschädigung schäftsaufnahme Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb Einfluss, d.h. Gesellschaftsanteile Auszahlung: 100% von max. 125 T€; davon max. 50 T€ für ausgerichtet ist und Geschäftsführungsbefugnis Betriebsmittel kein anderer Gesellschafter darf eine erneute Gründung kann gefördert werden, eine Stimmenmehrheit haben, die der Investitionsbedarf kann über 125 T€ liegen, der wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren eine Satzungsänderung ermöglicht übersteigende Betrag ist aus eigenen Mitteln zu selbständigen Tätigkeit mehr bestehen keine Kombinationsmöglichkeit mit finanzieren anderen KfW- oder ERP-Darlehen Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie- es können innerhalb dieser Größenordnung max. rungen sind ausgeschlossen zwei Kredite je Antragsteller gewährt werden keine Förderung von Anlagen zur Nutzung erneu- jeder Gründer (eines Teams) kann 125 T€ beantra- erbarer Energien gen der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegat- eine 80%ige Haftungsfreistellung ist obligatorisch ten/Lebenspartners ist ausgeschlossen Seite 13 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen ERP-Gründer- Unternehmens- Darlehen zur Gründung einer selbständigen Tä- Vorhaben im In- und Ausland Zins, risikodifferenzierter Zinssatz nach Bonitäts- und kredit gründer, freie tigkeit, tätigen Beteiligung mit hinreichendem Antrag bei jedem Kreditinstitut Laufzeit, Sicherheitenbeurteilung durch die Hausbank Universell Berufe sowie KMU unternehmerischen Einfluss und Übernahme so- Antrag vor Maßnahmenbeginn Tilgung: bei 5 Jahren (5 J. Zinsbindung)– 1. J. tilgungsfrei: binnen 5 Jahren wie Festigungsmaßnahmen fachliche und kaufmännische nominal ≤0,04% (eff. 0,04%) bei Preisklasse A KfW nach Geschäfts- Qualifikationen nominal ≤0,44% (eff. 0,44%) bei Preisklasse B aufnahme es können Sachinvestitionen und Betriebsmittel bankübliche Sicherheiten; d. h. nominal ≤0,74% (eff. 0,74%) bei Preisklasse C finanziert werden keine Haftungsfreistellung nominal ≤1,24% (eff. 1,25%) bei Preisklasse D eine Kombinationsmöglichkeit mit nominal ≤1,84% (eff. 1,86%) bei Preisklasse E Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb anderen KfW-Darlehen (außer dem nominal ≤2,54% (eff. 2,57%) bei Preisklasse F ausgerichtet ist ERP-Gründerkredit Startgeld) ist nominal ≤3,04% (eff. 3,09%) bei Preisklasse G zulässig nominal ≤4,14% (eff. 4,22%) bei Preisklasse H eine erneute Gründung kann gefördert werden nominal ≤6,44% (eff. 6,64%) bei Preisklasse I Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie- bei 10 J. (10 J. Zinsbindung) – 2. J. tilgungsfrei: rungen sind ausgeschlossen nominal ≤0,45% (eff. 0,45%) bei Preisklasse A nominal ≤0,85% (eff. 0,85%) bei Preisklasse B keine Förderung von Anlagen zur Nutzung erneu- nominal ≤1,15% (eff. 1,16%) bei Preisklasse C erbarer Energien nominal ≤1,65% (eff. 1,66%) bei Preisklasse D nominal ≤2,25% (eff. 2,27%) bei Preisklasse E nominal ≤2,95% (eff. 2,99%) bei Preisklasse F nominal ≤3,45% (eff. 3,51%) bei Preisklasse G nominal ≤4,55% (eff. 4,65%) bei Preisklasse H nominal ≤6,85% (eff. 7,07%) bei Preisklasse I bei 20 J. (10 J. Zinsbindung) – 3 J. tilgungsfrei nominal ≤0,72% (eff. 0,72%) bei Preisklasse A nominal ≤7,12% (eff. 7,36%) bei Preisklasse I außerplanmäßige Rückzahlung nur gegen Vorfällig- keitsentschädigung Darlehen: 100% Förderanteil Auszahlung: 100% von max. 25 Mio. € Seite 14 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen ERP-Kapital für Unternehmens- Darlehen zur Gründung einer selbständigen Tä- Vorhaben in Deutschland Zins, 1. – 3. Jahr: nominal 0,40% Gründung gründer, freie tigkeit, tätigen Beteiligung mit hinreichendem Antrag bei jedem Kreditinstitut Laufzeit, ab dem 4. Jahr: nominal 2,40% – effektiv: 2,82% Berufe sowie KMU unternehmerischen Einfluss und Übernahme so- Antrag vor Maßnahmenbeginn Tilgung: KfW binnen 3 Jahren wie Festigungsmaßnahmen fachliche und kaufmännische zusätzlich Garantieentgelt von 1,00% p. a. des nach Geschäfts- Qualifikation jeweils valutierenden Kredites aufnahme Darlehen zur Finanzierung von Sachinvestitionen Antragsteller ist zur Geschäftsfüh- und Betriebsmitteln: rung und Vertretung befugt 15 Jahre (Zinsbindung 10 Jahre), 7 Jahre tilgungs- Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten hinreichender unternehmerischer frei Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Einfluss, d. h. Gesellschaftsanteile Anlagen und Einrichtungsgegenständen) und Geschäftsführungsbefugnis außerplanmäßige Rückzahlung nur gegen Vorfällig- Betriebs- und Geschäftsausstattung kein anderer Gesellschafter darf keitsentschädigung Erwerb von Vermögenswerten aus anderen eine Stimmenmehrheit haben, die Darlehen: die vorhandenen Eigenmittel sollen 15% der förder- Unternehmen einschl. tätiger Übernahmen und eine Satzungsänderung ermöglicht fähigen Kosten nicht unterschreiten und können Beteiligungen in Form von asset deals die eingesetzten Eigenmittel sollen mit diesem Programm um max. 30%-Punkte auf Material-, Waren- und Ersatzteillager 15% der förderfähigen Kosten bis zu 45% aufgestockt werden Kosten für erste Messeteilnahmen nicht unterschreiten persönliche Haftung des Antrag- bei größeren Investitionsvorhaben ist eine Unter- eine erneute Gründung kann gefördert werden, stellers schreitung der 15%-Grenze denkbar, wenn nach- wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren Stellungnahme einer fachkundigen weislich keine weiteren Mittel bzw. Vermögens- selbständigen Tätigkeit mehr bestehen Stelle werte eingesetzt werden können bei Investitionsvolumen >500 T€ und 1,5 Mio. €: mind. 5% mögensgegenstände aus dem Eigentum des Eigenmittel Ehegatten/Lebenspartners Auszahlung: 100% von max. 0,5 Mio. € je Antragsteller Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie- rungen sind ausgeschlossen die durchleitende Bank erhält eine Haftungsfreistel- lung zu 100%; d. h. dieses Nachrangdarlehen haftet unbeschränkt und hat somit Eigen- kapitalcharakter Seite 15 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen KfW- freie Berufe sowie Darlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln Vorhaben im In- und Ausland Zins, risikodifferenzierter Zinssatz nach Bonitäts- und Unternehmer- KMU, die seit sowie mittel- und langfristigen Investitionen; Antrag bei jedem Kreditinstitut Laufzeit, Sicherheitenbeurteilung durch die Hausbank kredit mind. 5 Jahren am z. B.: bankübliche Sicherheiten Tilgung: bei 5 Jahren (5 J. Zinsbindung)– 1. J. tilgungsfrei: Markt aktiv sind Erwerb von Grundstücken und Gebäuden nominal ≤0,04% (eff. 0,04%) bei Preisklasse A Fremdkapital - Gewerbliche Baukosten nominal ≤0,44% (eff. 0,44%) bei Preisklasse B hier dargestellt im Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen nominal ≤0,74% (eff. 0,74%) bei Preisklasse C „KMU-Fenster“ und Einrichtungen nominal ≤1,24% (eff. 1,25%) bei Preisklasse D Betriebs- und Geschäftsausstattung nominal ≤1,84% (eff. 1,85%) bei Preisklasse E KfW immaterielle Investitionen (Technologietrans- nominal ≤2,54% (eff. 2,57%) bei Preisklasse F fer) nominal ≤3,04% (eff. 3,08%) bei Preisklasse G Erwerb von Vermögenswerten aus anderen nominal ≤4,14% (eff. 4,21%) bei Preisklasse H Unternehmen einschl. Übernahmen in Form nominal ≤6,44% (eff. 6,60%) bei Preisklasse I von asset deals bei 10 J. (10 J. Zinsbindung) – 2. J. tilgungsfrei: Kosten für erste Messeteilnahmen nominal ≤0,46% (eff. 0,46%) bei Preisklasse A Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein nominal ≤0,86% (eff. 0,86%) bei Preisklasse B Unternehmen oder durch eine natürliche Per- nominal ≤1,16% (eff. 1,17%) bei Preisklasse C son (grundsätzlich mindestens 10 % Gesell- nominal ≤1,66% (eff. 1,67%) bei Preisklasse D schaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis) nominal ≤2,26% (eff. 2,28%) bei Preisklasse E nominal ≤2,96% (eff. 2,99%) bei Preisklasse F Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie- nominal ≤3,46% (eff. 3,51%) bei Preisklasse G rungen sind ausgeschlossen nominal ≤4,56% (eff. 4,64%) bei Preisklasse H nominal ≤6,86% (eff. 7,04%) bei Preisklasse I bei 2 J. (2 J. Zinsbindung) – 2 J. tilgungsfrei nominal ≤0,04% (eff. 0,04%) bei Preisklasse A nominal ≤6,44% (eff. 6,60%) bei Preisklasse I bei 20 J. (10 J. Zinsbindung) – 3 J. tilgungsfrei nominal ≤0,72% (eff. 0,72%) bei Preisklasse A nominal ≤7,12% (eff. 7,31%) bei Preisklasse H außerplanmäßige Tilgung ist nur gegen Vorfällig- keitsentschädigung möglich Darlehen: 100% Förderanteil Auszahlung: 100% von max. 25 Mio. € bei Investitionen und Betriebsmitteln ohne Haftungsfreistellung 100% von max. 25 Mio. € bei Investitionen und max. 5 Mio. € bei Betriebsmitteln (Laufzeit 2 Jahre) jeweils mit 50%iger Haftungsfreistellung Seite 16 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen MikroSTARTer Unternehmens- Darlehen zur Gründung oder Erweiterung bzw. Vorhaben in Niedersachsen Zins, nominal: 3,50% Niedersachsen gründer, freie Wachstum des Unternehmens Antrag direkt bei der NBank Laufzeit, Berufe sowie Antrag vor Maßnahmenbeginn Tilgung: min. 2 bis max. 5 Jahre – 6 Monate tilgungsfrei NBank kleine Unterneh- es können Sachinvestitionen und Betriebsmittel fachliche und kaufmännische (in begründeten Einzelfällen 2 Jahre tilgungsfrei) men (im Sinne der finanziert werden Qualifikationen KMU-Definition der keine banküblichen Sicherheiten außerplanmäßige Rückzahlung ohne Vorfällig- EU) binnen 5 sowohl Haupterwerb als auch Nebenerwerb erforderlich, lediglich persönliche keitsentschädigung jederzeit möglich Jahren nach Ge- Haftung des Antragstellers schäftsaufnahme eine erneute Gründung kann gefördert werden, Darlehen: 100% Förderanteil wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren Erstberatung bei einer fachkundi- selbständigen Tätigkeit mehr bestehen gen Stelle vor Antragstellung Auszahlung: 100% von mind. 5 T€ und max. 25 T€ Vorliegen einer positiven fachkun- Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie- dige Stellungnahme der Investitionsbedarf kann über 25 T€ liegen, der rungen sind ausgeschlossen übersteigende Betrag ist aus eigenen Mitteln oder anderen fremden Mitteln zu finanzieren eine erneute Antragstellung eines zweiten Darle- hens ist nur möglich, wenn das erste Darelehen vollständig zurückgezahlt wurde Seite 17 von 24
Bürgschaften und Haftungsfreistellungen Der NBB-Verbürgungsgrad beträgt max. 80% bei einem Bürgschafts- In den meisten Fällen gilt: „Kein Kredit ohne Sicherheiten.“ Folgerichtig volumen von höchstens 2,5 Mio. €. Sanierungsfälle werden nicht begleitet. muss ein Gründer oder Unternehmer für jedes Darlehen, das er von einer Bank erhält, Sicherheiten vorweisen. Als bewertbare Sicherheiten können Die Kosten für diese Bürgschaft betragen – bezogen auf den Kreditbetrag – z. B. Immobilien, Lebensversicherungen zum Rückkaufswert, Spargutha- i. d. R. einmalig und jährlich je 1,25%. Dabei ist allerdings zu beachten, ben, Aktiendepots, Warenbestände oder Forderungen eingesetzt werden. dass diesen zusätzlichen Kosten eine bessere Besicherung gegenübersteht. Allerdings sollte auch kein Kredit nur deshalb gewährt werden, weil nen- In den meisten Fällen werden die Banken und Sparkassen dieses geringere nenswerte Sicherheiten zur Verfügung stehen. Risiko bei den Darlehenszinsen berücksichtigen. In der Folge wird die Ein- beziehung der NBB die Gesamtfinanzierungskosten eher positiv als negativ Häufig sind im Unternehmen keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden. beeinflussen. In diesem Fall kann die Hausbank entweder die fehlenden Sicherheiten durch einen Zinsaufschlag „einpreisen“ oder alternativ Sicherheiten „ein- kaufen“. Letzteres ist im Rahmen einer Haftungsfreistellung in Kombination b) Bürgschaften des Landes mit Förderdarlehen (s. o.) möglich: Auch das Land Niedersachsen gewährt Bürgschaften von bis zu 80% für KfW-Gründerkredit „Startgeld“: obligatorische 80%-ige Haftungsfrei- Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Projekt- und Schiffs- stellung finanzierungen. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, d. h., dass Landes- ERP-Kapital für Gründung: obligatorische 100%-ige Haftungsfrei- bürgschaften nur gewährt werden, wenn eine Einbindung der NBB nicht stellung, wobei das ERP-Kapital für Gründung max. 30% eines Vor- möglich ist. habens finanziert KfW-Unternehmerkredit: optionale Haftungsfreistellung von 50% bei Die Landesbürgschaft ist für verschiedenste Unternehmenssituationen ge- Investitionen und Betriebsmitteln eignet, so für StartUps, neue Unternehmensstandorte, Expansion, Wachs- tumsinvestitionen, Projektfinanzierungen, Unternehmensnachfolge, MBO, Zum anderen können Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank LBO, Spin Offs, M&A aber auch Restrukturierungen, Insolvenzplan- (NBB) oder des Landes Niedersachsen beantragt werden. Eine Kombination verfahren, übertragene Sanierung und Auffanglösungen. Dabei wird die von Haftungsfreistellung und Bürgschaft ist nicht möglich. Schaffung bzw. der Erhalt von Arbeitsplätzen als zentraler Förderaspekt betrachtet. Die Intention dieser Bürgschaften von Dritten ist stets gleich: Die Banken und Sparkassen sollen zur Kreditvergabe „motiviert“ werden. Allerdings Eine Landesbürgschaft wird vom Land gewährt. Die Antragstellung erfolgt bleibt der Unternehmer stets für den gesamten Kreditbetrag im Obligo. durch die jeweilige Hausbank bei PWC. a) Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) Die NBB gewährt Gründern und KMU Bürgschaften für Kredite, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen. „Kein Vorhaben soll an fehlenden Sicherheiten scheitern“, lautet das NBB-Motto. Seite 18 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen Bürgschaften der Unternehmens- Ausfallbürgschaften für alle Kreditarten, sofern Betriebsstätte in Niedersachsen Kosten: einmalig 1,25% des Kreditbetrages, mind. 250 € NBB gründer, KMU der bankmäßig keine ausreichenden Sicherheiten zur Antrag bei Hausbank jährlich max. 1, 5% des Kreditbetrages per Saldo gewerblichen Verfügung stehen Antrag vor Kreditgewährung 31.12. des Vorjahres Wirtschaft, Land-, Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll Ernährungs- und keine Bürgschaft, sofern gleichzeitig eine Haf- geordnetes Rechnungswesen Laufzeit: i. d. R. 15 Jahre/8 Jahre bei Betriebsmitteln und Forstwirtschaft tungsfreistellung beantragt ist bestmögliche Besicherung der Kre- 23 Jahre bei Baumaßnahmen sowie freie Berufe dite keine Sanierungen Beurteilungen durch fachkundige Bürgschaft: bis 80% der zu verbürgenden Kredite Stellen max. 2,5 Mio. € Bürgschaftsobergrenze Sonderprogramm mit 50% (bei niedrigeren Kosten) für etablierte Unternehmen mit besserer Bonität Bürgschaften des Unternehmen der Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebs- Betriebsstätte in Niedersachsen Kosten: einmalig 0,1-1% des Kreditbetrages, max. 125 T€ Landes gewerblichen mittel- und Avalkredite, sofern das Vorhaben Antrag bei Hausbank/PWC jährlich 0,75% des in Anspruch genommenen Wirtschaft, Land-, ohne Bürgschaft nicht durchführbar ist Antrag rechtzeitig und grundsätz- Bürgschaftsbetrages Ernährungs-, lich vor Maßnahmenbeginn Forstwirtschaft, keine Bürgschaft, sofern gleichzeitig eine Haf- Vorhaben wirtschaftlich vertretbar Laufzeit: abhängig vom Verwendungszweck des Kredites freie Berufe und tungsfreistellung beantragt ist und volkswirtschaftlich förder- und der Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers Träger sozialer, würdig kultureller und auch Sanierungen gesicherte Gesamtfinanzierung Bürgschaft: bis 80% der zu verbürgenden Kredite wissenschaftlicher bestmögliche Besicherung Einrichtungen zumutbarer Eigenmitteleinsatz Beurteilungen durch fachkundige Stellen Seite 19 von 24
Beteiligungen wenige davon – wie die im Folgenden kurz dargestellten Gesellschaften MBG und NKB – arbeiten unter Fördergesichtspunkten. Beteiligungsgesellschaften engagieren sich mit Risikokapital (auch Venture Capital („VC“) oder Wagniskapital) an kapitalsuchenden Unternehmen. Sie stellen dabei längerfristig haftendes bzw. wirtschaftliches Eigenkapital zur a) Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) Verfügung. Dabei kann grundsätzlich zwischen einer stillen und einer offe- Die MBG beteiligt sich ausschließlich als stiller Gesellschafter an mittel- nen Beteiligung unterschieden werden. Mitunter werden diese beiden Vari- ständischen Betrieben, sofern diese ihren Betriebssitz in Niedersachsen anten gleichzeitig und in Ergänzung zur Fremdkapitalfinanzierung durch haben. Das Beteiligungsvolumen beträgt mindestens 50 T€ und höchstens Kreditinstitute eingesetzt. 1,25 Mio. €. Bei der offenen Beteiligung erhält der Beteiligungsgeber Gesellschafter- b) Mikromezzaninfonds anteile. Die Beteiligung wird zumeist für 3 bis 7 Jahre eingegangen. Da- Der Mikromezzaninfonds bietet Existenzgründern sowie jungen Unterneh- nach ist der „Exit“ der Beteiligungsgesellschaft (z. B. durch einen Bör- men, die mangels Eigenkapital und Sicherheiten oft keinen Zugang zu sengang) vorgesehen. Das Ziel einer offenen Beteiligung liegt somit in einer Bankkrediten haben, Beteiligungskapital von bis zu 50 T€ für die Realisie- möglichst hohen Wertsteigerung (>20% p. a.) des Unternehmens. Diese rung ihrer Geschäftsideen. Verwaltet wird der Fonds von der NBank, die Beteiligungsform wird deshalb überwiegend in Wachstums- und Hochtech- Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. nologiebranchen eingesetzt. c) NKB Eine stille Beteiligung ist dagegen bei etablierten Unternehmen mit mode- Die NKB kann sowohl eine stille als auch eine offene Beteiligung eingehen. ratem Wachstum und solidem cash-flow ratsam. Eine Beteiligung am Ge- Bei der stillen Beteiligung ähneln die Modalitäten denen der MBG. Aller- sellschaftskapital erfolgt nicht. Somit ist auch keine Einflussnahme auf das dings ist eine Obergrenze von bis zu 2,5 Mio. € möglich, so dass hier deut- operative Geschäft möglich. Die Beteiligungsdauer liegt i. d. R. zwischen 5 lich größere Volumina eingegangen werden können. Bei der offenen Beteili- und 10 Jahren. In dieser Zeit wird – analog zu einem „normalen“ Darlehen gung besteht eine Obergrenze von 200 T€. – eine Basisverzinsung erhoben, die um eine gewinnabhängige Komponen- te ergänzt wird. In Summe kommen daher schnell Verzinsungen >10% p. a. zu Stande. Die Beteiligungen von MBG und NKB können miteinander kombiniert wer- den. Durch die Einbindung von stillen und/oder offenen Beteiligungen verbessert sich die Bonität eines Unternehmens. In der Folge sollten sich somit bei einer risikogerechten Zinsermittlung auch die Zinskonditionen eines Unter- nehmens verbessern. Es ist somit denkbar, dass die Mehrkosten einer Be- teiligung durch günstigere Zinsen im Darlehensbereich kompensiert werden. Im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind ge- genwärtig rund 200 Venture-Capital Geber organisiert; www.bvkap.de. Nur Seite 20 von 24
Finanzierungshilfe Empfänger Fördergegenstand Voraussetzungen Konditionen Stille Beteiligung Unternehmens- Beteiligungen in stiller Form für Investitionen Betriebsstätte in Niedersachsen Kosten: einmalig 2 bis 4% des Beteiligungsbetrages als der MBG gründer, freie und/oder Betriebsmittel Geschäftsführung und Unterneh- Bearbeitungsgebühr Berufe sowie KMU menserträge müssen langfristig ei- jährliche Verzinsung zu Konditionen gemäß Markt- MBG keine Sanierungen, Umschuldungen oder Nach- ne korrekte Abwicklung der Be- lage sowie jährliche gewinnabhängige Vergütung in finanzierungen teiligung und eine angemessene Höhe von 2 bis 4% Rendite erwarten lassen Eigenkapitalparität, d. h. der Betei- Laufzeit: mind. 5 und max. 10 Jahre ligungsbetrag soll die im Unter- vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich; eine nehmen gebundenen Eigenmittel vorzeitige Kündigung seitens der MBG ist nur aus nicht übersteigen wichtigem Grund möglich persönliche Garantie sowie Risiko- Lebensversicherung Beteiligung: 50 T€ - 1,25 Mio. € i. d. R. Verbürgung des Beteili- gungsbetrages durch die NBB, so dass die gleichen Maßstäbe wie bei der Gewährung einer NBB- Bürgschaft gelten Mikromezzanin- Unternehmens- Beteiligungen in stiller Form für Investitionen, Betriebsstätte in Deutschland Kosten: einmalig 3,5% des Beteiligungsbetrages als Bear- fonds gründer, freie Innovationen und/oder Betriebsmittel Geschäftsidee nachvollziehbar und beitungsgebühr Berufe sowie plausibel Festvergütung von 8% sowie jährliche gewinnab- MBG Kleinst- und Klein- keine Sanierungen, Umschuldungen oder Nach- Geschäftsführung und Unterneh- hängige Vergütung in Höhe von 1,5% unternehmen finanzierungen menserträge müssen langfristig ei- ne ausreichende wirtschaftliche Laufzeit: max. 10 Jahre Tragfähigkeit und eine korrekte vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich; eine Abwicklung der Beteiligung erwar- vorzeitige Kündigung seitens der MBG ist nur aus ten lassen wichtigem Grund möglich keine dinglichen Sicherheiten erforderlich Beteiligung: 10 T€ - 50 T€ Seite 21 von 24
Sie können auch lesen