B-Plan Änderung - Burgdorf Aue Süd - Faunistische Potenzialabschätzung / ASB ACRIBO - Stadt Burgdorf
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B-Plan Änderung – Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung / ASB 22.10.2020 Im Auftrag von ACRIBO Georgstraße 44 30159 Hannover Bearbeitung durch herne ● münchen ● hannover ● berlin www.boschpartner.de
Auftraggeber: ACRIBO Georgstraße 44 20159 Hannover Auftragnehmer: Bosch & Partner GmbH Lortzingstraße 1 30177 Hannover Projektleitung: Dipl.-Ing. Ina Humbracht Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ina Humbracht Hannover, den 22.10.2020
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung........................................................................................................ 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................... 3 1.2 Verwendete Datengrundlagen .......................................................................... 3 1.3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ...................................................... 3 2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................ 7 3 Faunistische Potentialabschätzung .............................................................. 8 3.1 Datenreche und Übersichtsbegehung .............................................................. 8 3.1.1 Brutvogelarten .................................................................................................. 9 3.1.2 Fledermäuse .................................................................................................... 9 3.1.3 Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie............................................ 9 3.1.4 Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ......................................... 9 3.1.5 Weitere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ............................................ 9 3.1.6 Biotope ............................................................................................................10 3.2 Wirkfaktoren und Wirkprozesse .......................................................................10 3.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren ...............................................................................10 3.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ..........................................................................10 3.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................................................10 3.2.4 Zusammenfassung der zu betrachtenden Wirkungen......................................11 3.3 Konflikt- und Vermeidungsmaßnahmen...........................................................11 3.3.1 Artgruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen ...........................................11 3.4 Relevanzprüfung der verschiedenen Artengruppen .........................................12 3.5 Betroffene Biotope ..........................................................................................33 4 Fazit................................................................................................................34 5 Fotodokumentation .......................................................................................35 6 Literatur .........................................................................................................39 22.10.2020 I
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-1: Geltungsbereich B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd (rote Umrandung - bereits entsiegelte Fläche) ............................................................................... 4 Abbildung 1-2: Bereits entsiegelte Flächen des Grundstücks Ostlandring 4 (siehe auch Abbildung 1-1) .................................................................................................. 5 Abbildung 1-3: Geltungsbereich B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd (gelbe Umrandung – Ottkunststoffe GmbH und Hausmeister Haus; grüne Umrandung – Streuobstwiese) ............................................................................................... 6 Abbildung 5-1: Übersicht der nachfolgenden Fotostandorten (1-10) .....................................35 Tabellenverzeichnis Tab. 3-1: Übersicht über die potenziell umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens ..........11 Tab. 5-1: Überschlägige Betroffenheitsanalyse für die überprüften Artgruppen mit besonderer Planungsrelevanz .........................................................................12 Tab. 3-3: Gesamtliste der möglichen Artvorkommen innerhalb des Untersuchungsraumes (Grau hinterlegte Arten sind von allgemeiner Planungsrelevanz) ....................13 Tab. 5-2: Übersicht betroffene Biotoptypen im Eingriffsbereich und im Bereich des geplanten Kreisels ...........................................................................................................33 22.10.2020 II
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Bosch & Partner GmbH wurde vom Immobilienunternehmen ACRIBO aus Hannover be- auftragt eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung für eine Änderung des B-Plans im Bereich Burgdorf (Region Hannover) zu erstellen. Die ACRIBO plant ein bereits bestehendes Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umzuwandeln. Hierbei sollen Gewerbekomplexe abgerissen und wieder neu errichtet werden sowie Mehrfa- milienhäuser entstehen. Die Aufgabe besteht darin, dass Untersuchungsgebiet zu begehen und eine erste Einschät- zung zu geben, ob weitere Erfassungen von Arten nötig sind, die aus artenschutzrechtlicher Sicht relevant sind. Im Rahmen der Begehung am 23.06.2020 wurden die Habitate innerhalb der Eingriffsfläche grob abgegrenzt und eine faunistische Potenzialabschätzung für die Artengruppen Reptilien, Amphibien, Vögel und Fledermäuse durchgeführt. Diese umfasste ebenfalls eine Kontrolle der Gebäude und Gehölze auf Höhlungen, Spalten und Risse in Bezug auf ihre Eignung als Nist- bzw. Ruhestätte für Vögel und Fledermäuse. 1.2 Verwendete Datengrundlagen Für eine fundierte Datengrundlage wurden verschiedene Quellen ausgewertet, auf die im Fol- genden näher eingegangen wird. Die Umweltkarten des Niedersächsischen Umweltministeriums (https://www.umweltkarten- niedersachsen.de, Stand Juni 2020) bieten eine gute Übersicht über Schutzgebiete (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie wertvolle Bereiche für die Fauna. Die Daten sind teilweise nicht mehr auf aktuellem Stand, bieten jedoch konkrete Hinweise zum vorhandenen Artenspektrum im Untersuchungsgebiet. Zudem erfolgte eine Auswertung der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN; https://ffh-an- hang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/, Stand Juni 2020) bereit gestellten Verbreitungs- karten der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Tierarten. Weiter wurden die aktuellen Daten zum Landschaftsrahmenplan Region Hannover betrachtet und ausgewertet. 1.3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet liegt im südöstlichen Bereich von Burgdorf. Es befindet sich direkt westlich des „Ostlandringes“ und wird im Norden durch die „Uetzer Straße“ sowie im Süden durch den „Duderstädter Weg“ begrenzt. 22.10.2020 Seite 3
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Die genaue Lage und die Abgrenzung gehen aus dem folgenden Übersichtsplan hervor (Ab- bildung 1-1). Abbildung 1-1: Geltungsbereich B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd (rote Umrandung - bereits entsiegelte Fläche) Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 5,34 ha auf. Das Gebiet befindet sich im urbanen Bereich der Stadt Burgdorf. Zum jetzigen Zeitpunkt wer- den die Flächen gewerblich genutzt. Folgende Nutzung ist derzeit noch aktiv (Betrachtung von Nord nach Süd). • Lidl-Markt • B&K Gebrauchtwagen Ausstellung • Bäcker- und Fleischerei • Takko-Fashion Markt und ein Markt des Dänischen Bettenlagers • Deichmann • Aldi 22.10.2020 Seite 4
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Die Gebäude des Grundstücks Ostlandring 4 wurden bereits abgerissen und die Flächen ent- siegelt (Abbildung 1-2). Abbildung 1-2: Bereits entsiegelte Flächen des Grundstücks Ostlandring 4 (siehe auch Abbil- dung 1-1) Westlich von Ostlandring 6-8 befindet sich ein Gebäudekomplex am Duderstädter Weg 30 (Ott Kunststoffe GmbH; siehe Abbildung 1-3). Ein Großteil der Bereiche wird von Parkflächen ein- genommen. Die wenigen unbebauten Flächen stellen sich überwiegend als Scherrasen dar. Nördlich der Lagerhalle / Werkstatt befindet sich das ehemalige Hausmeisterhaus. Dieses Ge- bäude steht zum Teil schon seit mehreren Jahren leer. Der dazugehörige Garten ist stark ver- wildert. 22.10.2020 Seite 5
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Abbildung 1-3: Geltungsbereich B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd (gelbe Umrandung – Ott- kunststoffe GmbH und Hausmeister Haus; grüne Umrandung – Streuobstwiese) Zwischen dem Grundstück Ostlandring 4 und Ostlandring 6A befindet sich eine kleine mittel- alte Streuobstwiese (siehe Abbildung 1-3). Nördlich und Westlich des Werksgebäude Duderstädter Weg 30 sowie dem Hausmeister Haus befindet sich ein Gehölzstreifen. Dieser wird teilweise entfernt. Größere Gehölze befinden sich vor allem im nördlichen Bereich entlang des kleinen Hanges. Hier stehen vor allem Ahorn- bäume mit einem Stammdurchmesser von rd. 30-40 cm. Höhlen, Risse und / oder Spalten konnten nicht festgestellt werden. Im westlichen Bereich grenzen zwei Teiche an das Untersuchungsgebiet an. Diese sind mit einem Gehölzriegel sowie kleineren Schilfbeständen umgeben. Die Teiche sowie der Gehölz- riegel werden durch die Planung nicht in Anspruch genommen. Im Osten grenzt das UG an ein weiteres Gewerbegebiet, im Süden an eine Wohnsiedlung und im Norden zum einen an die Uetzer Straße bzw. an eine extensiv genutzte Grünlandfläche. 22.10.2020 Seite 6
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung 2 Gesetzliche Grundlagen Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist zu prüfen, ob durch das Vorhaben die artenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG bei Vorkommen von streng geschütz- ten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vorkommen von europäischen Vogelarten (Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL)) ausgelöst werden könnten. Für alle Ar- ten, für die aufgrund der Datenlage ein Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbe- stände nicht ausgeschlossen werden kann, muss eine Darlegung der Voraussetzungen für die Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erfolgen. 22.10.2020 Seite 7
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung 3 Faunistische Potentialabschätzung Die vorliegende faunistische Potenzialeinschätzung berücksichtigt das Habitatpotenzial be- sonders geschützter Tierarten (Anhang II und IV-Arten FFH-RL) sowie die Brutvogelarten nach Anhang I und der streng geschützten Arten nach § 13 BNatSchG , für die nach einer Auswer- tung von Verbreitungskarten, Luftbildauswertung sowie sonstigen Hinweisen von einem Vor- kommen auszugehen ist. Die faunistische Potenzialabschätzung setzt sich neben der Darstellung des geplanten Bau- vorhabens und den damit verbundenen potenziellen Wirkfaktoren aus den folgenden vier Stufen zusammen: 1. Datenrecherche und Übersichtsbegehung − Brutvogelarten − Fledermausarten − Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie − Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie − Weitere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie − Biotope 2. Beschreibung des Bauvorhabens und der Wirkfaktoren 3. Konflikt- und Vermeidungsmaßnahmen 4. Relevanzprüfung 3.1 Datenreche und Übersichtsbegehung Die Datenrecherche hat keine relevanten Daten für den Eingriffsbereich ergeben. Bei der Übersichtsbegehung wurde vor allem auf Habitatstrukturen wie z. B. Risse, Spalten und Höhlen in Gehölzen und Gebäuden geachtet. Diese können vor allem höhlenbrütende Vogelarten und Fledermäuse als Brutplatz oder Quartier dienen. Ebenfalls wurde ein beson- deres Augenmerk auf Strukturen gelegt, die für Amphibien und Reptilien wichtige Habitate bilden können. An den Gehölzen sowie an den Gebäuden konnten keine sichtbaren Risse, Spalten oder Höh- len festgestellt werden. Jedoch befinden sich an einigen Gebäuden Fensterläden und Verklei- dungen, die den gebäudebewohnenden Fledermausarten als Zwischen- oder Einzelquartier dienen könnten. Bei der Übersichtsbegehung konnten im Eingriffsbereich überwiegend Stare, Mehlschwalben und Amseln bei der Nahrungssuche beobachtet werden. Vor allem im Bereich der Streuobstwiese sowie auf den kleinen Grünflächen der Parkplätze und der bereits entsie- gelten Fläche im Eingriffsbereich. Für Fledermäuse dienen die vorhandenen Strukturen haupt- sächlich als Leitlinien und Nahrungshabitat. Vor allem die Streuobstwiese und die Gehölz- strukturen entlang des Ostlandringes sowie die westlich angrenzenden Gehölze werden ver- mutlich als Leitlinie genutzt. 22.10.2020 Seite 8
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung 3.1.1 Brutvogelarten In der nachfolgenden Relevanztabelle (siehe Tab. 3-3) sind alle potenziell vorkommenden Brutvogelarten mit Angaben zu ihrem Schutz und Gefährdungsstatus gelistet. Die Grau hin- terlegten Arten sind Arten mit allgemeiner Planungsrelevanz. Eine genauere Betrachtung fand bei den Arten statt, die in Niedersachsen oder Deutschlandweit einen Gefährdungsstatus nach der Roten Liste aufweisen. 3.1.2 Fledermäuse Aktuelle Erfassungen von Fledermäusen liegen nicht vor. In der Relevanztabelle (Tab. 3-3) werden die Fledermausarten aufgeführt, die potentiell durch den Eingriff betroffen sein könn- ten. 3.1.3 Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Die Eingriffsfläche weist keine geeigneten Habitatstrukturen für die nach Anhang IV der FFH- Richtlinie geschützten Zauneidechse auf. Auch die angrenzenden Habitate weisen keine Strukturen für die Zauneidechse auf. Lediglich die ungefährdeten Arten wie Waldeidechse und Schlingnatter können im Bereich der zwei Gewässer sowie den angrenzenden Gehölzen vorkommen (siehe Tab. 3-3). 3.1.4 Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Bezüglich des Vorkommens von Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie weisen die zwei Gewässer kein Lebensraumpotenzial für Amphibienarten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie auf (siehe Tab. 3-3). Lediglich die ungefährdeten Arten wie z. B. Erdkröte und Teichmolch können im Bereich der Teiche und der Wohnsiedlung sowie in den angrenzenden Gehölzen vorkommen. 3.1.5 Weitere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Ein Vorkommenspotenzial von artenschutzrechtlich relevanten Arten aus den Artengruppen Käfer, Tagfalter, Libellen, Mollusken und Fischen ist äußerst unwahrscheinlich. Da im Ein- griffsbereich keine geeigneten Brutbäume vorhanden sind, kann ein Vorkommen von xylobio- nten Käferarten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind, ausgeschlossen werden. Larvalhabitate des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) sind aufgrund fehlender Ruderalfluren im Eingriffsbereich nicht wahrscheinlich. Bei den Tagfaltern wird ein Vorkommen des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) aufgrund der Darstellungen in den Verbreitungskar- ten der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie des BFN (2013) aktuell ausgeschlossen. Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden nicht erfasst und sind aufgrund feh- lender Biotopstrukturen auch nicht zu erwarten. 22.10.2020 Seite 9
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung 3.1.6 Biotope Bei der Übersichtsbegehung wurde eine Streuobstwiese „Mittelalter Streuobstbestand“ (HOM) in der Mitte des Planungsgebietes festgestellt (V. DRACHENFELS 2020). Die Gehölze (6 Bäume) befanden sich in einem guten Zustand. Die Grünfläche wurde als eine „Ruderalflur trocken- warmer Standorte“ (URT) eingestuft. Die Fläche nördlich der Uetzer Straße wurde als „Halbru- derale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte“ (UHM) eingestuft (siehe Kap. 3.5) 3.2 Wirkfaktoren und Wirkprozesse Grundlage für die Abschätzung der Relevanz von Wirkfaktoren sind zum einen ihre jeweiligen Reichweiten und zum anderen die Kenntnisse zu Ökologie und Verhalten bzw. der Empfind- lichkeit der zu berücksichtigenden Arten und Lebensräume. Die voraussichtlich umweltrelevanten Projektwirkungen bzw. Wirkfaktoren werden nach Art, Umfang und zeitlicher Dauer des Auftretens abgeleitet und nach ihren Ursachen in drei Grup- pen unterschieden. 3.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren lösen Wirkungen aus, die im Rahmen der Bautätigkeiten der Ge- bäudeabrisse und des Neubaus sowie bei der Fällung der Gehölze verursacht werden und sind somit i.d.R. temporär, also zeitlich befristet. Durch den Baustellenverkehr und den Einsatz von Baumaschinen kommt es zu temporären Emissionen und Immissionen (Lärm und Licht). durch die Störungen der Fauna ausgelöst wer- den können, mit insbesondere temporären Funktionsminderungen geringer Reichweite für sta- tionäre Habitatfunktionen. 3.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkungen werden dauerhaft durch den Baukörper der Gewerbegebäude so- wie der Wohngebäude verursacht. Teilweise werden Flächen in Anspruch genommen, die bisher baulich noch nicht in Anspruch genommen worden sind und daher geeignete Habitatstrukturen für verschiedene Artengrup- pen aufweisen. Während und nach dem Eingriff stehen den Arten Flächen mit vergleichbaren Habitatstrukturen zur Verfügung. Eine Betrachtung der anlagebedingten Wirkfaktoren ist daher nicht weiter erforderlich. 3.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren Die Eingriffsfläche wird jetzt bereits größtenteils gewerblich genutzt. Durch die Umstrukturie- rung der Fläche werden keine zusätzlichen, über die Vorbelastung hinausgehenden, betriebs- bedingten Wirkfaktoren entstehen. Eine Betrachtung ist daher nicht erforderlich. 22.10.2020 Seite 10
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung 3.2.4 Zusammenfassung der zu betrachtenden Wirkungen Nachfolgend sind die relevanten Projektwirkungen aufgeführt (Tab. 3-1), die im Rahmen der faunistischen Potenzialabschätzung berücksichtigt werden. Tab. 3-1: Übersicht über die potenziell umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens Baubedingte Wirkungen • Barriere- und Zerschneidungswirkung • akustische und optische Reize, Erschütterungen durch Baubetrieb • Rodungen und temporäre Flächenbeanspruchung durch Bauflächen 3.3 Konflikt- und Vermeidungsmaßnahmen 3.3.1 Artgruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen Im Rahmen der überschlägigen Betroffenheitsanalyse werden sämtliche potenziell vom Bau- vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren artgruppenspezifisch in Bezug auf ihre möglichen Aus- wirkungen abgehandelt. Die in Kap 3.2 gelisteten Wirkfaktoren können durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen vollständig vermieden werden oder in ihrer Wirkung erheblich ein- geschränkt werden. Im nachfolgenden werden Vermeidungsmaßnahmen für die in der Rele- vanzprüfung aufgeführten Arten aufgeführt. Hierbei werden auch ungefährdete Arten berück- sichtigt. 22.10.2020 Seite 11
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Tab. 3-2: Überschlägige Betroffenheitsanalyse für die überprüften Artgruppen mit besonderer Planungsrelevanz geeignete Vermeidungsmaßnah- Artgruppe Potenzielle Wirkfaktoren Mögliche Auswirkung men Vögel • Baubedingt: Flächeninanspruchnahme • Habitatverlust • Baufeldräumung außerhalb • Baubedingt: Bauzeitliche Störung durch Ver- • Baubedingte Tötung der Brutzeit (Okt. bis Februar) lärmung, Erschütterungen, Licht, Anwesenheit • Baubedingte Störungen, Ver- • Verzicht auf nächtliche Bauar- von Menschen, Schadstoffimmissionen grämung beiten Fledermäuse • Baubedingt: Flächeninanspruchnahme (Abriss • Quartierverlust (Wochenstu- • Abriss der Gebäude außer- der Gebäude) ben) halb der Wochenstubenzeit • Baubedingt: Bauzeitliche Störung durch Ver- • Quartierverlust als Zwischen- (diese dauert von März bis lärmung, Erschütterungen, Licht oder Einzelquartier Sept.) • Baubedingte Tötung • Verzicht auf nächtliche Bau- arbeiten • Baubedingte Störung von an- grenzenden Quartieren Amphibien / Rep- • Baubedingt: Zerschneidung, Verschattung • Baubedingte Tötung • Abzäunung des Eingriffsbe- tilien • Baubedingt: Abgrabung / Baugruben, Baustel- • Fallenwirkung reiches, um ein Einwandern lenverkehr zu verhindern. 3.4 Relevanzprüfung der verschiedenen Artengruppen Das Untersuchungsgebiet wurde am 23. Juni 2020 bei günstiger Wetterlage begangen (15°C, sonnig, keine Bewölkung). Hierbei wurde die Struktur auf ihre Eignung als Habitat für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien betrachtet und geprüft. Die Beurteilung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten fand unter Berücksichtigung der unter Kap. 3.3 aufgeführten Vermeidungs- maßnahmen statt. 22.10.2020 Seite 12
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Tab. 3-3: Gesamtliste der möglichen Artvorkommen innerhalb des Untersuchungsraumes (Grau hinterlegte Arten sind von allgemeiner Pla- nungsrelevanz) Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Avifauna Turdus Amsel § * * merula Motacilla Bachstelze § * * alba Der Baumpieper ist eine Vogelart der halboffenen Landschaftstypen, wie Nein z.B. Lichtungen, Kahlschläge, Parklandschaften, Waldränder, Feldge- hölze oder Heide- und Moorflächen mit einzelnen Gehölzen. Benötigt werden Bäume und Sträucher als Singwarten und eine gut ausgebildete, Anthus reich strukturierte Krautschicht für den Niststandort und die Nahrungssu- Baumpieper § V 3 trivialis che (Insekten, Raupen, Spinnen, u.a.) (BAUER et al. 2005). Die Eingriffsfläche selbst sowie die nähere Umgebung weisen keine Eig- nung als Bruthabitat auf. Eine Betroffenheit der Art kann ausgeschlossen werden. Parus Blaumeise § * * caeruleus Der Bluthänfling ist ein verbreiteter Brut- und Jahresvogel sowie regel- Nein mäßiger Durchzügler in Niedersachsen. Biotope des Bluthänflings sind sonnige, offene mit Hecken, Sträuchern und jungen Nadelbäumen be- wachsene Flächen mit kurzer, aber samentragender Krautschicht. Die Art kommt regelmäßig im Siedlungsbereich innerhalb von Gärten und Carduelis Bluthänfling § 3 3 Parkanlagen vor. Die Art ist Frei-, Baum- bzw. Buschbrüter, seltener cannabina auch Bodenbrüter (BMVBS 2011). Das Nest wird in dichten Hecken und Büschen von Laub- und Nadelhölzern in einer Höhe von meist weniger als 2 m angelegt (BAUER et al. 2005). Sonnige Bereiche mit offenen Hecken und Sträucher sowie Hochstau- denflure sind im Eingriffsbereich nicht vorhanden. 22.10.2020 Seite 13
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Durch das Vorhaben sind keine Bruthabitate der Art betroffen. Baube- dingte Individuenverluste können ausgeschlossen werden. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Ein Vorkommen ist in den Gehölzen entlang der Burgdorfer Aue nicht ausgeschlossen. Die Art weist gegenüber Lärm und Schall keine hohe Empfindlichkeit auf (GARNIEL & MIERWALD 2010). Baubedingte Störungen sind daher nicht zu erwarten. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Innerhalb der Eingriffsfläche werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten der Art in Anspruch genommen. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. Fringilla Buchfink § * * coelebs Dendroco- Buntspecht § * * pos major Dorngrasmü- Sylvia § * * cke communis Elster Pica pica § * * Die Gartengrasmücke kommt in allen Naturräumlichen Regionen Nieder- Nein sachsens vor. Sie besiedelt ein breites Habitatspektrum. Typische Brut- standorte sind Gehölze in gebüschreichem, offenen Gelände. Beson- ders kleine Feldgehölze, schattenspendende Gehölze mit gut ausgebil- deter (Hoch-) Stauden- und Strauchschicht sowie Unterholzreiche Gartengras- Sylvia bo- § V * Mischwälder mit lockerem Kronendach oder Waldränder kommen für ei- mücke rin nen Neststandort infrage (SÜDBECK et al 2005). Der Gartenbereich des Hausmeister Hauses von „Ott Kunststoffe GmbH“ weist viele Gehölze auf. Hier fehlt es allerdings an einer gut aus- geprägten Staudenschicht oder halbruderale Bereiche. Ein Vorkommen der Art wird nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch innerhalb der 22.10.2020 Seite 14
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Eingriffsfläche als unwahrscheinlich eingeschätzt. Die Gehölzbereiche entlang der Burgdorfer Aue sowie die Gehölze westlich der Baustelle vom ehemaligen Gebäudekomplex der Firma KS Autoglas weisen eine Eignung als Bruthabitat auf. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Die genannten Gehölze befinden sich außerhalb der Eingriffsfläche. Baubedingte Individuenverluste können daher ausgeschlossen werden. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Baubedingte Störungen durch Lärm und Schall sind aufgrund der bereits vorhandenen Situation zu vernachlässigen. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Innerhalb des Eingriffsbereichs werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten der Art in Anspruch genommen. Eine Betroffenheit der Art kann daher ausgeschlossen werden. Der Girlitz brütet bevorzugt in halboffenen und mosaikartig gegliederten Nein Landschaften mit lockeren Baumbestand, Gebüschgruppen und freien Flächen mit niedriger Vegetation. Im Sommer ist die Art vor allem auf eine samentragende Staudenschicht angewiesen. Die Eingriffsfläche selbst sowie die nähere Umgebung weist keine geeig- neten Habitate für den Girlitz auf. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Serinus Girlitz § V * Durch das Vorhaben sind keine Bruthabitate der Art betroffen. Baube- serinus dingte Individuenverluste können ausgeschlossen werden. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Ein Vorkommen ist in den Gehölzen entlang der Burgdorfer Aue nicht ausgeschlossen. Die Art weist gegenüber Lärm und Schall keine hohe Empfindlichkeit auf (GARNIEL & MIERWALD 2010). Baubedingte Störungen sind daher nicht zu erwarten. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG 22.10.2020 Seite 15
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Innerhalb der Eingriffsfläche werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten der Art in Anspruch genommen. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. Die Goldammer besiedelt halboffene bis offene, abwechslungsreiche Nein Landschaften mit Büschen, Hecken und Gehölzen und /oder vielen Randlinien zwischen unterschiedlichen Vegetationshöhen, wie z.B. Waldränder und –lichtungen, niedrige und lückige Forstkulturen, Kahl- schläge, Heckenlandschaften, abwechslungsreiche Feldflur mit Gehöl- zen und Buschgruppen, Windschutzstreifen und Baumreihen, aber auch an Rändern ländlicher Siedlungen und gut eingegrünter Einzelhöfe. Eine abwechslungsreiche offene Landschaft mit Gehölzen und Busch- gruppen sowie Ruderal- und Saumstrukturen sind im Eingriffsbereich nicht gegeben. Im Bereich der Burgdorfer Aue ist ein Vorkommen wahr- Emberiza scheinlich. Goldammer § V V citrinella § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Durch das Vorhaben sind keine Bruthabitate der Art betroffen. Baube- dingte Individuenverluste können daher ausgeschlossen werden. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Baubedingte Störungen sind nicht zu erwarten. Die Art weist keine hohe Empfindlichkeit gegenüber Lärm auf (GARNIEL & MIERWALD 2010). § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Innerhalb des Eingriffsbereichs werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten der Art in Anspruch genommen. Eine Betroffenheit der Art kann daher ausgeschlossen werden. Anser an- Graugans § * * ser Der Grünspecht ist ein ausgesprochener Kulturfolger, der in vielen vom Nein Picus viri- Grünspecht §§ * * Menschen geprägten Landschaftsräumen vorkommt: Parklandschaften, dis Offenland- und Wald-Mischlandschaften, Streuobstwiesen sowie auch 22.10.2020 Seite 16
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG städtische Grünanlagen. Er nutzt ebenfalls ein weites Spektrum an Brut- bäumen mit einer Präferenz für Laubholzarten. Dabei werden auch Höh- len anderer Arten besetzt (BAUER et al. 2005). Die Eingriffsfläche selbst weist keine Eignung als Bruthabitat auf. Die an- grenzenden Gebüschstrukturen weisen nur im Bereich der zwei Teiche ein geeignetes Bruthabitat auf. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Die Gehölze im Bereich der Teiche bleiben erhalten, sodass baube- dingte Individuenverluste ausgeschlossen werden. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Baubedingte Störungen können aufgrund der Vorbelastung ausge- schlossen werden. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Innerhalb der Eingriffsfläche werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten der Art in Anspruch genommen. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. Der Haussperling ist ein häufiger Brutvogel in Städten und Dörfern, auch Nein an Einzelhöfen mit Pferde- und Kleintierhaltung. Der Neststand ist viel- seitig, z. B. in Höhlen, Spalten und tiefen Nischen an Bauwerken, in Passer Baumhöhlen, aber auch als Untermieter in Storchen- oder Greifvogel- Haussperling domesti- § V V nestern. Höhlen werden als Brutstandort präferiert. cus An den Gebäuden konnten keine Spalten und Risse festgestellt werden. Auf den Gewerbeflächen und an der Obstwiese konnten während der Übersichtsbegehung keine Haussperlinge gesichtet werden. Eine Betrof- fenheit der Art kann daher ausgeschlossen werden. Phoenicu- Hausrot- rus § * * schwanz ochruros Heckenbrau- Prunella § * * nelle modularis 22.10.2020 Seite 17
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Parus ma- Kohlmeise § * * jor Mauersegler Apus apus § * * Mehlschwalben brüten in der Regel kolonieweise an Gebäuden, benötigt Nein aber entsprechendes Baumaterial für die Nester (Ton, Lehm, Schlamm), das meist in Pfützen, Baugruben u. ä. gefunden wird (BAUER et al. 2005). Ihre Nahrungshabitate sind meist offene Flächen, meist außerhalb der Ortschaften, die insektenreich sein müssen. Sie gehört zu den Orts- Mehl- Delichon § V 3 bzw. Nestreuen Arten. schwalbe urbicum Es konnten keine Nester an den Gebäudekomplexen festgestellt wer- den. Die Art nutzt die Flächen als Nahrungshabitat. Vor allem rund um den Teich, an der Obstwiese sowie im Bereich der Baustelle konnten vermehrt Mehlschwalben bei der Nahrungssuche beobachtet werden. Die Eingriffsfläche steht der Art auch nach dem Eingriff weiterhin als Nahrungshabitat zur Verfügung. Columba Ringeltaube § * * palumbus Erithacus Rotkehlchen § * * rubecula Turdus Singdrossel § * * philomelos Der Star besiedelt eine Vielzahl verschiedener Landschaftstypen, z. B. Nein Parks mit Rasenflächen, Randbereiche oder Lichtungen geschlossener Laubwälder. Entscheidend ist ein ausreichendes Angebot an Nistmög- Sturnus Star § 3 3 lichkeiten für größere Individuenzahlen (Baumhöhlen oder Nistkästen) vulgaris und für die Nahrungssuche geeignetes, kurzgrasiges Grünland in weni- ger als 500 m Entfernung zu den Nisthöhlen. Innerhalb der Brutansied- lungen werden nur kleine Nestterritorien verteidigt (BAUER et al. 2005). 22.10.2020 Seite 18
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Die Eingriffsfläche selbst weist keine Eignung als Bruthabitat auf. Die an- grenzenden Gehölzstrukturen weisen nur im Bereich der zwei Teiche ein geeignetes Bruthabitat auf. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Die Gehölze im Bereich der Teiche bleiben erhalten, sodass baube- dingte Individuenverluste ausgeschlossen werden können. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Baubedingte Störungen können aufgrund der Vorbelastung ausge- schlossen werden. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Innerhalb der Eingriffsfläche werden keine Fortpflanzungsstätten in An- spruch genommen. Die Art nutzt derzeit die Eingriffsfläche als Nah- rungshabitat. Die Flächen stehen der Art auch nach dem Eingriff wieder zur Verfügung. Eine Betroffenheit der Art kann ausgeschlossen werden. Der Lebensraum des Turmfalken ist die offen strukturierte Kulturland- schaft. Die Nester befinden sich an Felswänden, Gebäuden und in alten Krähennestern. Als Kulturfolger nistet der Turmfalke auch in Siedlungen auf hochragenden Bauten, Ruinen, Brücken etc. Regelmäßig werden Falco tin- Turmfalke §§ V * auch Nistkästen angenommen (BAUER et al. 2005). nunculus Die Eingriffsfläche sowie die Gebüschstrukturen westlich des Geltungs- bereiches dienen lediglich als Jagdhabitat. Da die Strukturen westlich des Geltungsbereiches erhalten bleiben, kann die Art, die Gebüschstruk- turen als Jagdhabitat weiterhin nutzen. Phyllosco- Zilpzalp pus col- § * * lybita Fledermäuse 22.10.2020 Seite 19
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Das Braune Langohr zeigt eine ausgeprägte Quartiertreue. Im Sommer Nein bezieht es seine Wochenstubenquartiere vorwiegend im Wald in Baum- höhlen, in Vogel- oder Fledermauskästen sowie seltener in Baumspal- ten, hinter Borke. Außerdem findet man Wochenstubenquartiere auch in und an Gebäuden, bevorzugt auf Dachböden von Kirchen und Scheu- nen, die in der Nähe von Wäldern stehen. Hier versteckt sich das Braune Langohr gerne hinter Balken, in den Nischen von Balkenkehlen und Zapfenlöchern, zwischen Dachziegeln und hinter Holzverschalun- gen. Nur selten hängt es frei an Decken und Wänden. Im Siedlungsbe- reich findet es außerdem Quartiere in Hohlblocksteinen, Jalousiekästen, hinter Schieferverkleidungen, Fensterläden und Holzverkleidungen. Oft sind dies aber nur Zwischen- und Einzelquartiere (BENZAL 1991, ENT- WISTLE et al. 1997, FUHRMANN & GODMANN 1994, MESCHEDE & HELLER 2000, SACHTELEBEN 1988, SCHOBER & GRIMMBERGER 1998). Braune Lang- Plecotus § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG §§, IV 2 - Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den ohr auritus Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge- bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können Individuenverluste ausgeschlossen werden. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Das Braune Langohr gehört zu den lärm- und lichtempfindlichen Arten (BMVBS 2011). Baubedingte Störungen können durch Verzicht auf nächtliche Bauarbeiten vermieden werden. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden festge- stellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden kön- nen lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier genutzt werden. 22.10.2020 Seite 20
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden. Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Die Breitflügelfledermaus ist eine typische gebäudebewohnende Fleder- Nein mausart. Sowohl die Weibchen der Wochenstuben als auch die einzeln lebenden Männchen suchen sich Spalten an und in Gebäuden als Quar- tier. Es werden versteckte und unzugängliche Mauerspalten, Holzver- kleidungen, Dachüberstände und Zwischendächer genutzt. Charakteris- tisch sind häufige Quartierwechsel, auch unter Mitführung der noch nicht flugfähigen Jungtiere (Boye et al. 1999, Meschede & Heller 2000). Die Art gilt als ortstreu. Die Jagdgebiete der Breitflügelfledermaus liegen meist im Offenland, aber auch in Wäldern. Baumbestandene Weiden, Gärten, Parks, Hecken und Waldränder werden hier häufig genutzt. Im Siedlungsbereich jagt sie häufig um Straßenlaternen, an denen sich In- sekten sammeln. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Breitflügelfle- Eptesicus Im Eingriffsbereich konnten keine Risse oder Spalten an den Gebäuden §§, IV 2 G festgestellt werden. An einigen Gebäuden befinden sich Fensterläden dermaus serotinus und Verkleidungen, die der Art als Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe kein Potential zur Nutzung als Wo- chenstubenquartier aufweisen, können Individuenverluste ausgeschlos- sen werden. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Die Breiflügelfledermaus gehört zu den Lärm und Licht unempfindlichen Arten (BMVBS 2011). Maßnahmen sind nicht erforderlich. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Es konnten keine Risse oder Spalten an den Gebäuden festgestellt wer- den. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden können ledig- lich als Zwischen- oder Einzelquartier genutzt werden. Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden. 22.10.2020 Seite 21
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Die Fransenfledermaus hat ihre Wochenstuben regelmäßig sowohl im Nein Wald, als auch in Siedlungen. Im Wald bezieht sie ihre Wochenstuben- quartiere in Baumhöhlen, Rindenspalten und Fledermauskästen. In Siedlungen findet man Wochenstubenquartiere in Spalten in und an Brü- cken und Gebäuden, häufig in Viehställen sowie in Hohlblocksteinen (DIETZ 2005, SCHOBER & GRIMMBERGER 1998, TRAPPMANN & CLEMEN 2001). Neben den Wochenstuben sind Männchenkolonien mit bis zu 30 Tieren bekannt (SWIFT 1997). Die Männchenquartiere befinden sich bei der Fransenfledermaus ebenfalls in Baumhöhlen, Kästen sowie in und an Gebäuden. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge- Fransenfle- Myotis bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art po- §§, IV 2 - tentiell als Zwischen- oder Einzelquartier dienen könnten. Da die Gebäu- dermaus nattereri dekomplexe kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier auf- weisen, können Individuenverluste ausgeschlossen werden. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Die Fransenfledermaus gehört zu den lichtempfindlichen Arten (BMVBS 2011). Baubedingte Störungen können durch Verzicht auf nächtliche Bauarbeiten vermieden werden. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden festge- stellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden kön- nen lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier genutzt werden. Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden. Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. 22.10.2020 Seite 22
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Der Große Abendsegler gilt als typische Waldfledermaus, da ursprüng- Nein lich nur Laubwälder, insbesondere Auwälder und Buchenwälder der ge- mäßigten Zone besiedelt wurden. Heute wird allerdings ein weites Spektrum von Habitaten besiedelt, sobald sie einen ausreichenden Baumbestand, bzw. eine hohe Dichte hochfliegender Insekten aufwei- Großer Nyctalus §§, IV 2 V sen. Diese können auch innerhalb von Städten liegen. Winterquartiere Abendsegler noctula finden sich in dickwandigen Baumhöhlen, in Spalten an Gebäuden und Brücken, Felsspalten, Deckenspalten und Höhlen (DIETZ et al. 2007). Im Eingriffsbereich konnten an den Gebäuden sowie an den zu entfer- nenden Gehölzen keine Risse, Spalten und Höhlen festgestellt werden, sodass eine Betroffenheit ausgeschlossen werden kann. Die Große Bartfledermaus ist eine derjenigen heimischen Fledermausar- Nein ten, bei denen eine genaue Einschätzung der Lebensraumansprüche noch am wenigsten möglich ist (Meschede & Heller 2000). Da zwischen den im Sommer nachweisbaren Individuenzahlen und dem Besatz in den Winterquartieren teilweise erhebliche Diskrepanzen bestehen, liegt die Vermutung nahe, dass größere Teile der Population an bislang un- bekannten Orten, hier sind vor allem Quartiere in Bäumen zu vermuten, überwintern (Arbeitsgemeinschaft Querungshilfen 2003). Im Sommer be- Große Bartfe- Myotis zieht die Große Bartfledermaus ihr Quartier in Spalten an Gebäuden und §§, IV 2 V dermaus brandtii Bäumen, z.B. hinter abstehender Rinde oder in Stammspalten. An Ge- bäuden werden z.B. spaltenförmige Unterschlüpfe hinter Schieferfassa- den und Klappläden aufgesucht. Außerdem werden in Wäldern Spalten- quartiere und abstehende Borke, Vogelnist- und Fledermauskästen (ins- besondere von den Männchen während der Balz) als Quartiere genutzt (BOYE et al. 2004, DENSE & RAHMEL 2002, DIETZ et al. 2007, FORCH 1994, HÄUSSLER 2003, KRAUS 2004, MESCHEDE & HELLER 2000, SCHMIDT 2007, THOMPSON 1979). § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG 22.10.2020 Seite 23
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge- bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können Individuenverluste ausgeschlossen werden. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Die Große Bartfledermaus gehört zu den lichtempfindlichen Arten (BMVBS 2011). Baubedingte Störungen können durch Verzicht auf nächtliche Bauarbeiten vermieden werden. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an Gehölzen festgestellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden können lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier ge- nutzt werden. Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden. Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Das Große Mausohr ist eine typische Gebäudefledermaus. Die Wochen- Nein stubenquartiere befinden sich meist in störungs- und zugluftfreien, mittel- großen bis großen Dachräumen vor allem alter Gebäude (Kirchen, Schlösser, Klöster etc.) (DIETZ et al. 2007, DOLCH 2002, KULZER 2003, REITER & ZAHN 2006, SIMON & BOYE 2004, SIMON et al. 2004). Selten Großes Mau- Myotis my- werden Brückenhohlräume, Baumhöhlen oder warme unterirdische §§, IV 2 V sohr otis Räume genutzt (DIETZ et al. 2007, Dolch 2002, KULZER 2003, REITER & ZAHN 2006). Eine hohe Quartiertreue gilt sowohl für die Wochenstuben- quartiere als auch für die Männchen-, Paarungs- und Winterquartiere (DIETZ et al. 2007, KULZER 2003). Im Eingriffsbereich konnten keine geeigneten Habitatstrukturen für das Großes Mausohr festgestellt werden. 22.10.2020 Seite 24
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Eine Betroffenheit des Großen Mausohrs kann ausgeschlossen werden. Die Sommerquartiere des Kleinen Abendseglers befinden sich überwie- Nein gend in Baumhöhlen oder -spalten, zum Teil in großer Höhe, seltener an Gebäuden. Dabei wechseln Wochenstuben sowie Einzeltiere in unregel- Kleiner Nyctalus §§, IV #D D mäßigen Zeitabständen das Quartier. Abendsegler leisleri Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen in den Ge- hölzen festgestellt werden. Eine Nutzung der Gehölze als Sommerquar- tier kann daher ausgeschlossen werden. Die Kleine Bartfledermaus ist eine ortstreue Art. Ihre Sommerquartiere Nein befinden sich in Spalten und Hohlräumen in und an Gebäuden z.B. hin- ter Fensterläden, Wandverkleidungen, in Fugen oder Rissen z.B. auch in Brücken, aber ebenso in Baumhöhlen oder hinter abstehender Borke (DIETZ 2005, GODMANN 1995, ZÖPHEL & WILHELM 1999). Bei Wochenstu- ben bevorzugt die Art offenbar Quartiere mit hohen Innentemperaturen. Selbst bei Temperaturen von 48°C halten sich die Tiere noch auf der Sonnenseite ihres Quartiers auf (HÜBNER 2001). Die Männchen verwei- len den Sommer über meist einzeln in Gebäudequartieren, Nistkästen o- Myotis der Baumhöhlen und -spalten (häufig in der Nähe der Wochenstuben- Kleine Bartfle- mystaci- §§, IV 2 V quartiere) (Häussler 2003). dermaus nus § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge- bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können Individuenverluste ausgeschlossen werden. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG 22.10.2020 Seite 25
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Die Kleine Bartfledermaus gehört zu den lichtempfindlichen Arten (BMVBS 2011). Baubedingte Störungen können durch Verzicht auf nächtliche Bauarbeiten vermieden werden. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an Gehölzen festgestellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden können lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier ge- nutzt werden. Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden. Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Bislang wurden Quartiere der Mückenfledermaus an Gebäuden nachge- Nein wiesen, allerdings ist die Nutzung von Spalten in stehendem Totholz nicht auszuschließen. Auch Fledermauskästen werden genutzt. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge- bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können Mückenfle- Pipistrellus Individuenverluste ausgeschlossen werden. §§, IV D D dermaus pygmaeus Es sind keine Maßnahmen erforderlich. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Da die Mückenfledermaus nur eine sehr geringe Störanfälligkeit gegen- über Licht und Lärm zeigt, ist nicht von dem Eintreten des Störungstat- bestandes (baubedingt) auszugehen. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an Gehölzen festgestellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden können lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier ge- nutzt werden. 22.10.2020 Seite 26
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden. Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldfledermaus. Quartiere und Nein Wochenstuben befinden sich in Baumhöhlen und -spalten, oft hinter ab- stehender Rinde alter Eichen und in Stammspalten. Bei einem guten na- türlichen Quartierangebot oder dem Ausbringen von künstlichen Höhlen können auch Kiefernforste in der Nähe von Gewässern besiedelt werden (SCHMIDT 1997). An Gebäuden werden Holzverkleidungen und Klapp- läden angenommen, wobei es auch zu Vergesellschaftungen mit Bartfle- dermäusen und Zwergfledermäusen kommt. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge- bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe Rauhautfle- Pipistrellus kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können §§, IV 2 * dermaus nathusii Individuenverluste ausgeschlossen werden. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Da die Rauhautfledermaus nur eine sehr geringe Störanfälligkeit gegen- über Licht und Lärm zeigt, ist nicht von dem Eintreten des Störungstat- bestandes (baubedingt) auszugehen. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an Gehölzen festgestellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden können lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier ge- nutzt werden. Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden. Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. 22.10.2020 Seite 27
B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd Faunistische Potenzialabschätzung Wissen- Eintreten eines Deutscher schaftli- RL RL Verbotstatbestan- Schutz1 Betroffenheit / Relevanz Artname cher Art- Nds2 D3 des nach name § 44 (1) BNatSchG In Deutschland sind Wochenstubenquartiere bislang nur an Gebäuden Nein bekannt. Als Hangplätze wurden dabei sowohl Firstbalken, als auch Spalten an und in Gebäuden verwendet. Die Männchen beziehen im Sommer einzeln oder in Männchenkolonien Quartiere in bzw. an Gebäu- den oder in Nistkästen und Baumhöhlen (meist Einzelquartiere) in Ge- wässernähe. § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge- bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art po- tentiell als Quartier dienen könnte. Da die Gebäudekomplexe kein Po- Teichfleder- Myotis §§, II, tential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können Indivi- 2 #D maus dasc IV duenverluste ausgeschlossen werden. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG Die Teichfledermaus gehört zu den lichtempfindlichen Arten. Baube- dingte Störungen können durch Verzicht auf nächtliche Bauarbeiten ver- mieden werden. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie an Gehölzen festgestellt werden. Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden. Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Wasserfledermäuse beziehen ihre Wochenstuben überwiegend in hoh- Nein Myotis len Bäumen, vereinzelt kommen Gebäudequartiere vor, die sich in Mau- Wasserfleder- dauben- §§, IV 3 * erspalten, Brücken und Durchlässen und auf Dachböden befinden kön- maus tonii nen. Wälder haben als Quartierstandorte jedoch die herausragende Be- deutung, insbesondere wenn eine Nähe zu Gewässern gegeben ist. 22.10.2020 Seite 28
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