B-Plan Änderung - Burgdorf Aue Süd - Faunistische Potenzialabschätzung / ASB ACRIBO - Stadt Burgdorf

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B-Plan Änderung - Burgdorf Aue Süd - Faunistische Potenzialabschätzung / ASB ACRIBO - Stadt Burgdorf
B-Plan Änderung –
        Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung / ASB

                    22.10.2020

                   Im Auftrag von

                     ACRIBO

                 Georgstraße 44

                 30159 Hannover

                 Bearbeitung durch

         herne ● münchen ● hannover ● berlin

                www.boschpartner.de
B-Plan Änderung - Burgdorf Aue Süd - Faunistische Potenzialabschätzung / ASB ACRIBO - Stadt Burgdorf
Auftraggeber:     ACRIBO                     Georgstraße 44
                                             20159 Hannover

Auftragnehmer:    Bosch & Partner GmbH       Lortzingstraße 1
                                             30177 Hannover

Projektleitung:   Dipl.-Ing. Ina Humbracht

Bearbeiter:       Dipl.-Ing. Ina Humbracht

                  Hannover, den 22.10.2020
B-Plan Änderung - Burgdorf Aue Süd - Faunistische Potenzialabschätzung / ASB ACRIBO - Stadt Burgdorf
B-Plan Änderung
Burgdorf Aue Süd
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis                                                                                                         Seite

1            Einleitung........................................................................................................ 3
1.1          Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................... 3
1.2          Verwendete Datengrundlagen .......................................................................... 3
1.3          Beschreibung des Untersuchungsgebietes ...................................................... 3

2            Gesetzliche Grundlagen ................................................................................ 7

3            Faunistische Potentialabschätzung .............................................................. 8
3.1          Datenreche und Übersichtsbegehung .............................................................. 8
3.1.1        Brutvogelarten .................................................................................................. 9
3.1.2        Fledermäuse .................................................................................................... 9
3.1.3        Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie............................................ 9
3.1.4        Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ......................................... 9
3.1.5        Weitere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ............................................ 9
3.1.6        Biotope ............................................................................................................10
3.2          Wirkfaktoren und Wirkprozesse .......................................................................10
3.2.1        Baubedingte Wirkfaktoren ...............................................................................10
3.2.2        Anlagebedingte Wirkfaktoren ..........................................................................10
3.2.3        Betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................................................10
3.2.4        Zusammenfassung der zu betrachtenden Wirkungen......................................11
3.3          Konflikt- und Vermeidungsmaßnahmen...........................................................11
3.3.1        Artgruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen ...........................................11
3.4          Relevanzprüfung der verschiedenen Artengruppen .........................................12
3.5          Betroffene Biotope ..........................................................................................33

4            Fazit................................................................................................................34

5            Fotodokumentation .......................................................................................35

6            Literatur .........................................................................................................39

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Burgdorf Aue Süd
Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1-1: Geltungsbereich B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd (rote Umrandung -
             bereits entsiegelte Fläche) ............................................................................... 4
Abbildung 1-2: Bereits entsiegelte Flächen des Grundstücks Ostlandring 4 (siehe auch
             Abbildung 1-1) .................................................................................................. 5
Abbildung 1-3: Geltungsbereich B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd (gelbe Umrandung –
             Ottkunststoffe GmbH und Hausmeister Haus; grüne Umrandung –
             Streuobstwiese) ............................................................................................... 6
Abbildung 5-1: Übersicht der nachfolgenden Fotostandorten (1-10) .....................................35

Tabellenverzeichnis

Tab. 3-1: Übersicht über die potenziell umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens ..........11
Tab. 5-1:    Überschlägige Betroffenheitsanalyse für die überprüften Artgruppen mit
             besonderer Planungsrelevanz .........................................................................12
Tab. 3-3: Gesamtliste der möglichen Artvorkommen innerhalb des Untersuchungsraumes
             (Grau hinterlegte Arten sind von allgemeiner Planungsrelevanz) ....................13
Tab. 5-2: Übersicht betroffene Biotoptypen im Eingriffsbereich und im Bereich des geplanten
             Kreisels ...........................................................................................................33

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Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung

1            Einleitung

1.1          Anlass und Aufgabenstellung

Die Bosch & Partner GmbH wurde vom Immobilienunternehmen ACRIBO aus Hannover be-
auftragt eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung für eine Änderung des B-Plans im
Bereich Burgdorf (Region Hannover) zu erstellen.

Die ACRIBO plant ein bereits bestehendes Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umzuwandeln.
Hierbei sollen Gewerbekomplexe abgerissen und wieder neu errichtet werden sowie Mehrfa-
milienhäuser entstehen.

Die Aufgabe besteht darin, dass Untersuchungsgebiet zu begehen und eine erste Einschät-
zung zu geben, ob weitere Erfassungen von Arten nötig sind, die aus artenschutzrechtlicher
Sicht relevant sind.

Im Rahmen der Begehung am 23.06.2020 wurden die Habitate innerhalb der Eingriffsfläche
grob abgegrenzt und eine faunistische Potenzialabschätzung für die Artengruppen Reptilien,
Amphibien, Vögel und Fledermäuse durchgeführt. Diese umfasste ebenfalls eine Kontrolle der
Gebäude und Gehölze auf Höhlungen, Spalten und Risse in Bezug auf ihre Eignung als Nist-
bzw. Ruhestätte für Vögel und Fledermäuse.

1.2          Verwendete Datengrundlagen

Für eine fundierte Datengrundlage wurden verschiedene Quellen ausgewertet, auf die im Fol-
genden näher eingegangen wird.

Die Umweltkarten des Niedersächsischen Umweltministeriums (https://www.umweltkarten-
niedersachsen.de, Stand Juni 2020) bieten eine gute Übersicht über Schutzgebiete (Natura
2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie wertvolle Bereiche für
die Fauna. Die Daten sind teilweise nicht mehr auf aktuellem Stand, bieten jedoch konkrete
Hinweise zum vorhandenen Artenspektrum im Untersuchungsgebiet.

Zudem erfolgte eine Auswertung der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN; https://ffh-an-
hang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/, Stand Juni 2020) bereit gestellten Verbreitungs-
karten der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Tierarten.

Weiter wurden die aktuellen Daten zum Landschaftsrahmenplan Region Hannover betrachtet
und ausgewertet.

1.3          Beschreibung des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet liegt im südöstlichen Bereich von Burgdorf. Es befindet sich direkt
westlich des „Ostlandringes“ und wird im Norden durch die „Uetzer Straße“ sowie im Süden
durch den „Duderstädter Weg“ begrenzt.

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Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung

Die genaue Lage und die Abgrenzung gehen aus dem folgenden Übersichtsplan hervor (Ab-
bildung 1-1).

Abbildung 1-1: Geltungsbereich B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd (rote Umrandung - bereits
          entsiegelte Fläche)

Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 5,34 ha auf.

Das Gebiet befindet sich im urbanen Bereich der Stadt Burgdorf. Zum jetzigen Zeitpunkt wer-
den die Flächen gewerblich genutzt. Folgende Nutzung ist derzeit noch aktiv (Betrachtung von
Nord nach Süd).

•   Lidl-Markt
•   B&K Gebrauchtwagen Ausstellung
•   Bäcker- und Fleischerei
•   Takko-Fashion Markt und ein Markt des Dänischen Bettenlagers
•   Deichmann
•   Aldi

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Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung

Die Gebäude des Grundstücks Ostlandring 4 wurden bereits abgerissen und die Flächen ent-
siegelt (Abbildung 1-2).

Abbildung 1-2: Bereits entsiegelte Flächen des Grundstücks Ostlandring 4 (siehe auch Abbil-
          dung 1-1)

Westlich von Ostlandring 6-8 befindet sich ein Gebäudekomplex am Duderstädter Weg 30 (Ott
Kunststoffe GmbH; siehe Abbildung 1-3). Ein Großteil der Bereiche wird von Parkflächen ein-
genommen. Die wenigen unbebauten Flächen stellen sich überwiegend als Scherrasen dar.
Nördlich der Lagerhalle / Werkstatt befindet sich das ehemalige Hausmeisterhaus. Dieses Ge-
bäude steht zum Teil schon seit mehreren Jahren leer. Der dazugehörige Garten ist stark ver-
wildert.

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Abbildung 1-3: Geltungsbereich B-Plan Änderung Burgdorf Aue Süd (gelbe Umrandung – Ott-
          kunststoffe GmbH und Hausmeister Haus; grüne Umrandung – Streuobstwiese)

Zwischen dem Grundstück Ostlandring 4 und Ostlandring 6A befindet sich eine kleine mittel-
alte Streuobstwiese (siehe Abbildung 1-3).

Nördlich und Westlich des Werksgebäude Duderstädter Weg 30 sowie dem Hausmeister Haus
befindet sich ein Gehölzstreifen. Dieser wird teilweise entfernt. Größere Gehölze befinden sich
vor allem im nördlichen Bereich entlang des kleinen Hanges. Hier stehen vor allem Ahorn-
bäume mit einem Stammdurchmesser von rd. 30-40 cm. Höhlen, Risse und / oder Spalten
konnten nicht festgestellt werden.

Im westlichen Bereich grenzen zwei Teiche an das Untersuchungsgebiet an. Diese sind mit
einem Gehölzriegel sowie kleineren Schilfbeständen umgeben. Die Teiche sowie der Gehölz-
riegel werden durch die Planung nicht in Anspruch genommen.

Im Osten grenzt das UG an ein weiteres Gewerbegebiet, im Süden an eine Wohnsiedlung und
im Norden zum einen an die Uetzer Straße bzw. an eine extensiv genutzte Grünlandfläche.

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2            Gesetzliche Grundlagen

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist zu prüfen, ob durch das Vorhaben die artenschutz-
rechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG bei Vorkommen von streng geschütz-
ten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vorkommen von europäischen
Vogelarten (Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL)) ausgelöst werden könnten. Für alle Ar-
ten, für die aufgrund der Datenlage ein Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-
stände nicht ausgeschlossen werden kann, muss eine Darlegung der Voraussetzungen für die
Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erfolgen.

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3            Faunistische Potentialabschätzung

Die vorliegende faunistische Potenzialeinschätzung berücksichtigt das Habitatpotenzial be-
sonders geschützter Tierarten (Anhang II und IV-Arten FFH-RL) sowie die Brutvogelarten nach
Anhang I und der streng geschützten Arten nach § 13 BNatSchG , für die nach einer Auswer-
tung von Verbreitungskarten, Luftbildauswertung sowie sonstigen Hinweisen von einem Vor-
kommen auszugehen ist.

Die faunistische Potenzialabschätzung setzt sich neben der Darstellung des geplanten Bau-
vorhabens und den damit verbundenen potenziellen Wirkfaktoren aus den folgenden vier
Stufen zusammen:

1.  Datenrecherche und Übersichtsbegehung
   − Brutvogelarten
   − Fledermausarten
   − Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
   − Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
   − Weitere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
   − Biotope
2. Beschreibung des Bauvorhabens und der Wirkfaktoren
3. Konflikt- und Vermeidungsmaßnahmen
4. Relevanzprüfung

3.1          Datenreche und Übersichtsbegehung

Die Datenrecherche hat keine relevanten Daten für den Eingriffsbereich ergeben.

Bei der Übersichtsbegehung wurde vor allem auf Habitatstrukturen wie z. B. Risse, Spalten
und Höhlen in Gehölzen und Gebäuden geachtet. Diese können vor allem höhlenbrütende
Vogelarten und Fledermäuse als Brutplatz oder Quartier dienen. Ebenfalls wurde ein beson-
deres Augenmerk auf Strukturen gelegt, die für Amphibien und Reptilien wichtige Habitate
bilden können.

An den Gehölzen sowie an den Gebäuden konnten keine sichtbaren Risse, Spalten oder Höh-
len festgestellt werden. Jedoch befinden sich an einigen Gebäuden Fensterläden und Verklei-
dungen, die den gebäudebewohnenden Fledermausarten als Zwischen- oder Einzelquartier
dienen könnten. Bei der Übersichtsbegehung konnten im Eingriffsbereich überwiegend Stare,
Mehlschwalben und Amseln bei der Nahrungssuche beobachtet werden. Vor allem im Bereich
der Streuobstwiese sowie auf den kleinen Grünflächen der Parkplätze und der bereits entsie-
gelten Fläche im Eingriffsbereich. Für Fledermäuse dienen die vorhandenen Strukturen haupt-
sächlich als Leitlinien und Nahrungshabitat. Vor allem die Streuobstwiese und die Gehölz-
strukturen entlang des Ostlandringes sowie die westlich angrenzenden Gehölze werden ver-
mutlich als Leitlinie genutzt.

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Faunistische Potenzialabschätzung

3.1.1        Brutvogelarten

In der nachfolgenden Relevanztabelle (siehe Tab. 3-3) sind alle potenziell vorkommenden
Brutvogelarten mit Angaben zu ihrem Schutz und Gefährdungsstatus gelistet. Die Grau hin-
terlegten Arten sind Arten mit allgemeiner Planungsrelevanz. Eine genauere Betrachtung fand
bei den Arten statt, die in Niedersachsen oder Deutschlandweit einen Gefährdungsstatus nach
der Roten Liste aufweisen.

3.1.2        Fledermäuse

Aktuelle Erfassungen von Fledermäusen liegen nicht vor. In der Relevanztabelle (Tab. 3-3)
werden die Fledermausarten aufgeführt, die potentiell durch den Eingriff betroffen sein könn-
ten.

3.1.3        Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Die Eingriffsfläche weist keine geeigneten Habitatstrukturen für die nach Anhang IV der FFH-
Richtlinie geschützten Zauneidechse auf. Auch die angrenzenden Habitate weisen keine
Strukturen für die Zauneidechse auf.

Lediglich die ungefährdeten Arten wie Waldeidechse und Schlingnatter können im Bereich der
zwei Gewässer sowie den angrenzenden Gehölzen vorkommen (siehe Tab. 3-3).

3.1.4        Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Bezüglich des Vorkommens von Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie weisen
die zwei Gewässer kein Lebensraumpotenzial für Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-
Richtlinie auf (siehe Tab. 3-3).

Lediglich die ungefährdeten Arten wie z. B. Erdkröte und Teichmolch können im Bereich der
Teiche und der Wohnsiedlung sowie in den angrenzenden Gehölzen vorkommen.

3.1.5        Weitere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Ein Vorkommenspotenzial von artenschutzrechtlich relevanten Arten aus den Artengruppen
Käfer, Tagfalter, Libellen, Mollusken und Fischen ist äußerst unwahrscheinlich. Da im Ein-
griffsbereich keine geeigneten Brutbäume vorhanden sind, kann ein Vorkommen von xylobio-
nten Käferarten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind, ausgeschlossen werden.
Larvalhabitate des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) sind aufgrund fehlender
Ruderalfluren im Eingriffsbereich nicht wahrscheinlich. Bei den Tagfaltern wird ein Vorkommen
des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) aufgrund der Darstellungen in den Verbreitungskar-
ten der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie des BFN (2013) aktuell ausgeschlossen.
Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden nicht erfasst und sind aufgrund feh-
lender Biotopstrukturen auch nicht zu erwarten.

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3.1.6        Biotope

Bei der Übersichtsbegehung wurde eine Streuobstwiese „Mittelalter Streuobstbestand“ (HOM)
in der Mitte des Planungsgebietes festgestellt (V. DRACHENFELS 2020). Die Gehölze (6 Bäume)
befanden sich in einem guten Zustand. Die Grünfläche wurde als eine „Ruderalflur trocken-
warmer Standorte“ (URT) eingestuft. Die Fläche nördlich der Uetzer Straße wurde als „Halbru-
derale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte“ (UHM) eingestuft (siehe Kap. 3.5)

3.2          Wirkfaktoren und Wirkprozesse

Grundlage für die Abschätzung der Relevanz von Wirkfaktoren sind zum einen ihre jeweiligen
Reichweiten und zum anderen die Kenntnisse zu Ökologie und Verhalten bzw. der Empfind-
lichkeit der zu berücksichtigenden Arten und Lebensräume.

Die voraussichtlich umweltrelevanten Projektwirkungen bzw. Wirkfaktoren werden nach Art,
Umfang und zeitlicher Dauer des Auftretens abgeleitet und nach ihren Ursachen in drei Grup-
pen unterschieden.

3.2.1        Baubedingte Wirkfaktoren

Baubedingte Wirkfaktoren lösen Wirkungen aus, die im Rahmen der Bautätigkeiten der Ge-
bäudeabrisse und des Neubaus sowie bei der Fällung der Gehölze verursacht werden und
sind somit i.d.R. temporär, also zeitlich befristet.

Durch den Baustellenverkehr und den Einsatz von Baumaschinen kommt es zu temporären
Emissionen und Immissionen (Lärm und Licht). durch die Störungen der Fauna ausgelöst wer-
den können, mit insbesondere temporären Funktionsminderungen geringer Reichweite für sta-
tionäre Habitatfunktionen.

3.2.2        Anlagebedingte Wirkfaktoren

Anlagebedingte Wirkungen werden dauerhaft durch den Baukörper der Gewerbegebäude so-
wie der Wohngebäude verursacht.

Teilweise werden Flächen in Anspruch genommen, die bisher baulich noch nicht in Anspruch
genommen worden sind und daher geeignete Habitatstrukturen für verschiedene Artengrup-
pen aufweisen. Während und nach dem Eingriff stehen den Arten Flächen mit vergleichbaren
Habitatstrukturen zur Verfügung. Eine Betrachtung der anlagebedingten Wirkfaktoren ist daher
nicht weiter erforderlich.

3.2.3        Betriebsbedingte Wirkfaktoren

Die Eingriffsfläche wird jetzt bereits größtenteils gewerblich genutzt. Durch die Umstrukturie-
rung der Fläche werden keine zusätzlichen, über die Vorbelastung hinausgehenden, betriebs-
bedingten Wirkfaktoren entstehen. Eine Betrachtung ist daher nicht erforderlich.

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3.2.4        Zusammenfassung der zu betrachtenden Wirkungen

Nachfolgend sind die relevanten Projektwirkungen aufgeführt (Tab. 3-1), die im Rahmen der
faunistischen Potenzialabschätzung berücksichtigt werden.

Tab. 3-1: Übersicht über die potenziell umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens

 Baubedingte Wirkungen
 • Barriere- und Zerschneidungswirkung
 • akustische und optische Reize, Erschütterungen durch Baubetrieb
 • Rodungen und temporäre Flächenbeanspruchung durch Bauflächen

3.3          Konflikt- und Vermeidungsmaßnahmen

3.3.1        Artgruppenspezifische Vermeidungsmaßnahmen

Im Rahmen der überschlägigen Betroffenheitsanalyse werden sämtliche potenziell vom Bau-
vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren artgruppenspezifisch in Bezug auf ihre möglichen Aus-
wirkungen abgehandelt. Die in Kap 3.2 gelisteten Wirkfaktoren können durch entsprechende
Vermeidungsmaßnahmen vollständig vermieden werden oder in ihrer Wirkung erheblich ein-
geschränkt werden. Im nachfolgenden werden Vermeidungsmaßnahmen für die in der Rele-
vanzprüfung aufgeführten Arten aufgeführt. Hierbei werden auch ungefährdete Arten berück-
sichtigt.

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Tab. 3-2:    Überschlägige Betroffenheitsanalyse für die überprüften Artgruppen mit besonderer Planungsrelevanz

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      Artgruppe                Potenzielle Wirkfaktoren                    Mögliche Auswirkung
                                                                                                                         men
        Vögel       •   Baubedingt: Flächeninanspruchnahme             •   Habitatverlust                   •   Baufeldräumung außerhalb
                    •   Baubedingt: Bauzeitliche Störung durch Ver-    •   Baubedingte Tötung                   der Brutzeit (Okt. bis Februar)
                        lärmung, Erschütterungen, Licht, Anwesenheit   •   Baubedingte Störungen, Ver-      •   Verzicht auf nächtliche Bauar-
                        von Menschen, Schadstoffimmissionen                grämung                              beiten

   Fledermäuse      •   Baubedingt: Flächeninanspruchnahme (Abriss     •   Quartierverlust (Wochenstu-      •   Abriss der Gebäude außer-
                        der Gebäude)                                       ben)                                 halb der Wochenstubenzeit
                    •   Baubedingt: Bauzeitliche Störung durch Ver-    •   Quartierverlust als Zwischen-        (diese dauert von März bis
                        lärmung, Erschütterungen, Licht                    oder Einzelquartier                  Sept.)
                                                                       •   Baubedingte Tötung               •   Verzicht auf nächtliche Bau-
                                                                                                                arbeiten
                                                                       •   Baubedingte Störung von an-
                                                                           grenzenden Quartieren
 Amphibien / Rep-   •   Baubedingt: Zerschneidung, Verschattung        •   Baubedingte Tötung               •   Abzäunung des Eingriffsbe-
      tilien        •   Baubedingt: Abgrabung / Baugruben, Baustel-    •   Fallenwirkung                        reiches, um ein Einwandern
                        lenverkehr                                                                              zu verhindern.

3.4          Relevanzprüfung der verschiedenen Artengruppen

Das Untersuchungsgebiet wurde am 23. Juni 2020 bei günstiger Wetterlage begangen (15°C, sonnig, keine Bewölkung). Hierbei wurde die
Struktur auf ihre Eignung als Habitat für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien betrachtet und geprüft.

Die Beurteilung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten fand unter Berücksichtigung der unter Kap. 3.3 aufgeführten Vermeidungs-
maßnahmen statt.

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B-Plan Änderung
Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung

Tab. 3-3: Gesamtliste der möglichen Artvorkommen innerhalb des Untersuchungsraumes (Grau hinterlegte Arten sind von allgemeiner Pla-
           nungsrelevanz)

                Wissen-                                                                                                        Eintreten eines
 Deutscher      schaftli-              RL     RL                                                                               Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-              Nds2   D3                                                                               des nach
                name                                                                                                           § 44 (1) BNatSchG
 Avifauna
                Turdus
 Amsel                       §         *      *
                merula
                Motacilla
 Bachstelze                  §         *      *
                alba
                                                   Der Baumpieper ist eine Vogelart der halboffenen Landschaftstypen, wie      Nein
                                                   z.B. Lichtungen, Kahlschläge, Parklandschaften, Waldränder, Feldge-
                                                   hölze oder Heide- und Moorflächen mit einzelnen Gehölzen. Benötigt
                                                   werden Bäume und Sträucher als Singwarten und eine gut ausgebildete,
                Anthus                             reich strukturierte Krautschicht für den Niststandort und die Nahrungssu-
 Baumpieper                  §         V      3
                trivialis                          che (Insekten, Raupen, Spinnen, u.a.) (BAUER et al. 2005).
                                                   Die Eingriffsfläche selbst sowie die nähere Umgebung weisen keine Eig-
                                                   nung als Bruthabitat auf.
                                                   Eine Betroffenheit der Art kann ausgeschlossen werden.
                Parus
 Blaumeise                   §         *      *
                caeruleus
                                                   Der Bluthänfling ist ein verbreiteter Brut- und Jahresvogel sowie regel-    Nein
                                                   mäßiger Durchzügler in Niedersachsen. Biotope des Bluthänflings sind
                                                   sonnige, offene mit Hecken, Sträuchern und jungen Nadelbäumen be-
                                                   wachsene Flächen mit kurzer, aber samentragender Krautschicht. Die
                                                   Art kommt regelmäßig im Siedlungsbereich innerhalb von Gärten und
                Carduelis
 Bluthänfling                §         3      3    Parkanlagen vor. Die Art ist Frei-, Baum- bzw. Buschbrüter, seltener
                cannabina
                                                   auch Bodenbrüter (BMVBS 2011). Das Nest wird in dichten Hecken und
                                                   Büschen von Laub- und Nadelhölzern in einer Höhe von meist weniger
                                                   als 2 m angelegt (BAUER et al. 2005).
                                                   Sonnige Bereiche mit offenen Hecken und Sträucher sowie Hochstau-
                                                   denflure sind im Eingriffsbereich nicht vorhanden.

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Faunistische Potenzialabschätzung

                Wissen-                                                                                                        Eintreten eines
 Deutscher      schaftli-              RL     RL                                                                               Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-              Nds2   D3                                                                               des nach
                name                                                                                                           § 44 (1) BNatSchG
                                                   § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                   Durch das Vorhaben sind keine Bruthabitate der Art betroffen. Baube-
                                                   dingte Individuenverluste können ausgeschlossen werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                   Ein Vorkommen ist in den Gehölzen entlang der Burgdorfer Aue nicht
                                                   ausgeschlossen. Die Art weist gegenüber Lärm und Schall keine hohe
                                                   Empfindlichkeit auf (GARNIEL & MIERWALD 2010). Baubedingte Störungen
                                                   sind daher nicht zu erwarten.
                                                   § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                   Innerhalb der Eingriffsfläche werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe-
                                                   stätten der Art in Anspruch genommen.
                                                   Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.
                Fringilla
 Buchfink                    §         *      *
                coelebs
                Dendroco-
 Buntspecht                  §         *      *
                pos major
 Dorngrasmü-    Sylvia
                             §         *      *
 cke            communis
 Elster         Pica pica    §         *      *
                                                   Die Gartengrasmücke kommt in allen Naturräumlichen Regionen Nieder-         Nein
                                                   sachsens vor. Sie besiedelt ein breites Habitatspektrum. Typische Brut-
                                                   standorte sind Gehölze in gebüschreichem, offenen Gelände. Beson-
                                                   ders kleine Feldgehölze, schattenspendende Gehölze mit gut ausgebil-
                                                   deter (Hoch-) Stauden- und Strauchschicht sowie Unterholzreiche
 Gartengras-    Sylvia bo-
                             §         V      *    Mischwälder mit lockerem Kronendach oder Waldränder kommen für ei-
 mücke          rin
                                                   nen Neststandort infrage (SÜDBECK et al 2005).
                                                   Der Gartenbereich des Hausmeister Hauses von „Ott Kunststoffe
                                                   GmbH“ weist viele Gehölze auf. Hier fehlt es allerdings an einer gut aus-
                                                   geprägten Staudenschicht oder halbruderale Bereiche. Ein Vorkommen
                                                   der Art wird nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch innerhalb der

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                Wissen-                                                                                                       Eintreten eines
 Deutscher      schaftli-              RL     RL                                                                              Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-              Nds2   D3                                                                              des nach
                name                                                                                                          § 44 (1) BNatSchG
                                                   Eingriffsfläche als unwahrscheinlich eingeschätzt. Die Gehölzbereiche
                                                   entlang der Burgdorfer Aue sowie die Gehölze westlich der Baustelle
                                                   vom ehemaligen Gebäudekomplex der Firma KS Autoglas weisen eine
                                                   Eignung als Bruthabitat auf.
                                                   § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                   Die genannten Gehölze befinden sich außerhalb der Eingriffsfläche.
                                                   Baubedingte Individuenverluste können daher ausgeschlossen werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                   Baubedingte Störungen durch Lärm und Schall sind aufgrund der bereits
                                                   vorhandenen Situation zu vernachlässigen.
                                                   § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                   Innerhalb des Eingriffsbereichs werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe-
                                                   stätten der Art in Anspruch genommen.
                                                   Eine Betroffenheit der Art kann daher ausgeschlossen werden.
                                                   Der Girlitz brütet bevorzugt in halboffenen und mosaikartig gegliederten   Nein
                                                   Landschaften mit lockeren Baumbestand, Gebüschgruppen und freien
                                                   Flächen mit niedriger Vegetation. Im Sommer ist die Art vor allem auf
                                                   eine samentragende Staudenschicht angewiesen.
                                                   Die Eingriffsfläche selbst sowie die nähere Umgebung weist keine geeig-
                                                   neten Habitate für den Girlitz auf.
                                                   § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                Serinus
 Girlitz                     §         V      *    Durch das Vorhaben sind keine Bruthabitate der Art betroffen. Baube-
                serinus
                                                   dingte Individuenverluste können ausgeschlossen werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                   Ein Vorkommen ist in den Gehölzen entlang der Burgdorfer Aue nicht
                                                   ausgeschlossen. Die Art weist gegenüber Lärm und Schall keine hohe
                                                   Empfindlichkeit auf (GARNIEL & MIERWALD 2010). Baubedingte Störungen
                                                   sind daher nicht zu erwarten.
                                                   § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG

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Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung

                Wissen-                                                                                                      Eintreten eines
 Deutscher      schaftli-               RL     RL                                                                            Verbotstatbestan-
                              Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-               Nds2   D3                                                                            des nach
                name                                                                                                         § 44 (1) BNatSchG
                                                    Innerhalb der Eingriffsfläche werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe-
                                                    stätten der Art in Anspruch genommen.
                                                    Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.
                                                    Die Goldammer besiedelt halboffene bis offene, abwechslungsreiche        Nein
                                                    Landschaften mit Büschen, Hecken und Gehölzen und /oder vielen
                                                    Randlinien zwischen unterschiedlichen Vegetationshöhen, wie z.B.
                                                    Waldränder und –lichtungen, niedrige und lückige Forstkulturen, Kahl-
                                                    schläge, Heckenlandschaften, abwechslungsreiche Feldflur mit Gehöl-
                                                    zen und Buschgruppen, Windschutzstreifen und Baumreihen, aber auch
                                                    an Rändern ländlicher Siedlungen und gut eingegrünter Einzelhöfe.
                                                    Eine abwechslungsreiche offene Landschaft mit Gehölzen und Busch-
                                                    gruppen sowie Ruderal- und Saumstrukturen sind im Eingriffsbereich
                                                    nicht gegeben. Im Bereich der Burgdorfer Aue ist ein Vorkommen wahr-
                Emberiza                            scheinlich.
 Goldammer                    §         V      V
                citrinella                          § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                    Durch das Vorhaben sind keine Bruthabitate der Art betroffen. Baube-
                                                    dingte Individuenverluste können daher ausgeschlossen werden.
                                                    § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                    Baubedingte Störungen sind nicht zu erwarten. Die Art weist keine hohe
                                                    Empfindlichkeit gegenüber Lärm auf (GARNIEL & MIERWALD 2010).
                                                    § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                    Innerhalb des Eingriffsbereichs werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe-
                                                    stätten der Art in Anspruch genommen.
                                                    Eine Betroffenheit der Art kann daher ausgeschlossen werden.
                Anser an-
 Graugans                     §         *      *
                ser
                                                    Der Grünspecht ist ein ausgesprochener Kulturfolger, der in vielen vom   Nein
                Picus viri-
 Grünspecht                   §§        *      *    Menschen geprägten Landschaftsräumen vorkommt: Parklandschaften,
                dis
                                                    Offenland- und Wald-Mischlandschaften, Streuobstwiesen sowie auch

22.10.2020                                                                               Seite 16
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 Deutscher      schaftli-              RL     RL                                                                                 Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-              Nds2   D3                                                                                 des nach
                name                                                                                                             § 44 (1) BNatSchG
                                                   städtische Grünanlagen. Er nutzt ebenfalls ein weites Spektrum an Brut-
                                                   bäumen mit einer Präferenz für Laubholzarten. Dabei werden auch Höh-
                                                   len anderer Arten besetzt (BAUER et al. 2005).
                                                   Die Eingriffsfläche selbst weist keine Eignung als Bruthabitat auf. Die an-
                                                   grenzenden Gebüschstrukturen weisen nur im Bereich der zwei Teiche
                                                   ein geeignetes Bruthabitat auf.
                                                   § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                   Die Gehölze im Bereich der Teiche bleiben erhalten, sodass baube-
                                                   dingte Individuenverluste ausgeschlossen werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                   Baubedingte Störungen können aufgrund der Vorbelastung ausge-
                                                   schlossen werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                   Innerhalb der Eingriffsfläche werden keine Fortpflanzungs- und Ruhe-
                                                   stätten der Art in Anspruch genommen.
                                                   Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.
                                                   Der Haussperling ist ein häufiger Brutvogel in Städten und Dörfern, auch      Nein
                                                   an Einzelhöfen mit Pferde- und Kleintierhaltung. Der Neststand ist viel-
                                                   seitig, z. B. in Höhlen, Spalten und tiefen Nischen an Bauwerken, in
                Passer                             Baumhöhlen, aber auch als Untermieter in Storchen- oder Greifvogel-
 Haussperling   domesti-     §         V      V    nestern. Höhlen werden als Brutstandort präferiert.
                cus                                An den Gebäuden konnten keine Spalten und Risse festgestellt werden.
                                                   Auf den Gewerbeflächen und an der Obstwiese konnten während der
                                                   Übersichtsbegehung keine Haussperlinge gesichtet werden. Eine Betrof-
                                                   fenheit der Art kann daher ausgeschlossen werden.
                Phoenicu-
 Hausrot-
                rus          §         *      *
 schwanz
                ochruros
 Heckenbrau-    Prunella
                             §         *      *
 nelle          modularis

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 Deutscher      schaftli-              RL     RL                                                                              Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-              Nds2   D3                                                                              des nach
                name                                                                                                          § 44 (1) BNatSchG
                Parus ma-
 Kohlmeise                   §         *      *
                jor
 Mauersegler    Apus apus    §         *      *
                                                   Mehlschwalben brüten in der Regel kolonieweise an Gebäuden, benötigt       Nein
                                                   aber entsprechendes Baumaterial für die Nester (Ton, Lehm, Schlamm),
                                                   das meist in Pfützen, Baugruben u. ä. gefunden wird (BAUER et al.
                                                   2005).
                                                   Ihre Nahrungshabitate sind meist offene Flächen, meist außerhalb der
                                                   Ortschaften, die insektenreich sein müssen. Sie gehört zu den Orts-
 Mehl-          Delichon
                             §         V      3    bzw. Nestreuen Arten.
 schwalbe       urbicum
                                                   Es konnten keine Nester an den Gebäudekomplexen festgestellt wer-
                                                   den. Die Art nutzt die Flächen als Nahrungshabitat. Vor allem rund um
                                                   den Teich, an der Obstwiese sowie im Bereich der Baustelle konnten
                                                   vermehrt Mehlschwalben bei der Nahrungssuche beobachtet werden.
                                                   Die Eingriffsfläche steht der Art auch nach dem Eingriff weiterhin als
                                                   Nahrungshabitat zur Verfügung.
                Columba
 Ringeltaube                 §         *      *
                palumbus
                Erithacus
 Rotkehlchen                 §         *      *
                rubecula
                Turdus
 Singdrossel                 §         *      *
                philomelos
                                                   Der Star besiedelt eine Vielzahl verschiedener Landschaftstypen, z. B.     Nein
                                                   Parks mit Rasenflächen, Randbereiche oder Lichtungen geschlossener
                                                   Laubwälder. Entscheidend ist ein ausreichendes Angebot an Nistmög-
                Sturnus
 Star                        §         3      3    lichkeiten für größere Individuenzahlen (Baumhöhlen oder Nistkästen)
                vulgaris
                                                   und für die Nahrungssuche geeignetes, kurzgrasiges Grünland in weni-
                                                   ger als 500 m Entfernung zu den Nisthöhlen. Innerhalb der Brutansied-
                                                   lungen werden nur kleine Nestterritorien verteidigt (BAUER et al. 2005).

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Faunistische Potenzialabschätzung

                Wissen-                                                                                                          Eintreten eines
 Deutscher      schaftli-              RL     RL                                                                                 Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-              Nds2   D3                                                                                 des nach
                name                                                                                                             § 44 (1) BNatSchG
                                                   Die Eingriffsfläche selbst weist keine Eignung als Bruthabitat auf. Die an-
                                                   grenzenden Gehölzstrukturen weisen nur im Bereich der zwei Teiche ein
                                                   geeignetes Bruthabitat auf.
                                                   § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                   Die Gehölze im Bereich der Teiche bleiben erhalten, sodass baube-
                                                   dingte Individuenverluste ausgeschlossen werden können.
                                                   § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                   Baubedingte Störungen können aufgrund der Vorbelastung ausge-
                                                   schlossen werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                   Innerhalb der Eingriffsfläche werden keine Fortpflanzungsstätten in An-
                                                   spruch genommen. Die Art nutzt derzeit die Eingriffsfläche als Nah-
                                                   rungshabitat. Die Flächen stehen der Art auch nach dem Eingriff wieder
                                                   zur Verfügung.
                                                   Eine Betroffenheit der Art kann ausgeschlossen werden.
                                                   Der Lebensraum des Turmfalken ist die offen strukturierte Kulturland-
                                                   schaft. Die Nester befinden sich an Felswänden, Gebäuden und in alten
                                                   Krähennestern. Als Kulturfolger nistet der Turmfalke auch in Siedlungen
                                                   auf hochragenden Bauten, Ruinen, Brücken etc. Regelmäßig werden
                Falco tin-
 Turmfalke                   §§        V      *    auch Nistkästen angenommen (BAUER et al. 2005).
                nunculus
                                                   Die Eingriffsfläche sowie die Gebüschstrukturen westlich des Geltungs-
                                                   bereiches dienen lediglich als Jagdhabitat. Da die Strukturen westlich
                                                   des Geltungsbereiches erhalten bleiben, kann die Art, die Gebüschstruk-
                                                   turen als Jagdhabitat weiterhin nutzen.
                Phyllosco-
 Zilpzalp       pus col-     §         *      *
                lybita
 Fledermäuse

22.10.2020                                                                                Seite 19
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                Wissen-                                                                                                      Eintreten eines
 Deutscher      schaftli-              RL     RL                                                                             Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-              Nds2   D3                                                                             des nach
                name                                                                                                         § 44 (1) BNatSchG
                                                   Das Braune Langohr zeigt eine ausgeprägte Quartiertreue. Im Sommer        Nein
                                                   bezieht es seine Wochenstubenquartiere vorwiegend im Wald in Baum-
                                                   höhlen, in Vogel- oder Fledermauskästen sowie seltener in Baumspal-
                                                   ten, hinter Borke. Außerdem findet man Wochenstubenquartiere auch in
                                                   und an Gebäuden, bevorzugt auf Dachböden von Kirchen und Scheu-
                                                   nen, die in der Nähe von Wäldern stehen. Hier versteckt sich das
                                                   Braune Langohr gerne hinter Balken, in den Nischen von Balkenkehlen
                                                   und Zapfenlöchern, zwischen Dachziegeln und hinter Holzverschalun-
                                                   gen. Nur selten hängt es frei an Decken und Wänden. Im Siedlungsbe-
                                                   reich findet es außerdem Quartiere in Hohlblocksteinen, Jalousiekästen,
                                                   hinter Schieferverkleidungen, Fensterläden und Holzverkleidungen. Oft
                                                   sind dies aber nur Zwischen- und Einzelquartiere (BENZAL 1991, ENT-
                                                   WISTLE et al. 1997, FUHRMANN & GODMANN 1994, MESCHEDE & HELLER
                                                   2000, SACHTELEBEN 1988, SCHOBER & GRIMMBERGER 1998).
 Braune Lang-   Plecotus                           § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                             §§, IV    2      -    Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den
 ohr            auritus
                                                   Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge-
                                                   bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als
                                                   Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe
                                                   kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können
                                                   Individuenverluste ausgeschlossen werden.
                                                   Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
                                                   § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                   Das Braune Langohr gehört zu den lärm- und lichtempfindlichen Arten
                                                   (BMVBS 2011). Baubedingte Störungen können durch Verzicht auf
                                                   nächtliche Bauarbeiten vermieden werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                   Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden festge-
                                                   stellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden kön-
                                                   nen lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier genutzt werden.

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                   Wissen-                                                                                                      Eintreten eines
 Deutscher         schaftli-             RL     RL                                                                              Verbotstatbestan-
                               Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname           cher Art-             Nds2   D3                                                                              des nach
                   name                                                                                                         § 44 (1) BNatSchG
                                                     Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden.
                                                     Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden.
                                                     Die Breitflügelfledermaus ist eine typische gebäudebewohnende Fleder-      Nein
                                                     mausart. Sowohl die Weibchen der Wochenstuben als auch die einzeln
                                                     lebenden Männchen suchen sich Spalten an und in Gebäuden als Quar-
                                                     tier. Es werden versteckte und unzugängliche Mauerspalten, Holzver-
                                                     kleidungen, Dachüberstände und Zwischendächer genutzt. Charakteris-
                                                     tisch sind häufige Quartierwechsel, auch unter Mitführung der noch nicht
                                                     flugfähigen Jungtiere (Boye et al. 1999, Meschede & Heller 2000). Die
                                                     Art gilt als ortstreu. Die Jagdgebiete der Breitflügelfledermaus liegen
                                                     meist im Offenland, aber auch in Wäldern. Baumbestandene Weiden,
                                                     Gärten, Parks, Hecken und Waldränder werden hier häufig genutzt. Im
                                                     Siedlungsbereich jagt sie häufig um Straßenlaternen, an denen sich In-
                                                     sekten sammeln.
                                                     § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
 Breitflügelfle-   Eptesicus                         Im Eingriffsbereich konnten keine Risse oder Spalten an den Gebäuden
                               §§, IV    2      G    festgestellt werden. An einigen Gebäuden befinden sich Fensterläden
 dermaus           serotinus
                                                     und Verkleidungen, die der Art als Zwischen- oder Einzelquartier dienen
                                                     können. Da die Gebäudekomplexe kein Potential zur Nutzung als Wo-
                                                     chenstubenquartier aufweisen, können Individuenverluste ausgeschlos-
                                                     sen werden.
                                                     Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
                                                     § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                     Die Breiflügelfledermaus gehört zu den Lärm und Licht unempfindlichen
                                                     Arten (BMVBS 2011). Maßnahmen sind nicht erforderlich.
                                                     § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                     Es konnten keine Risse oder Spalten an den Gebäuden festgestellt wer-
                                                     den. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden können ledig-
                                                     lich als Zwischen- oder Einzelquartier genutzt werden.
                                                     Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden.

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 Deutscher      schaftli-              RL     RL                                                                              Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-              Nds2   D3                                                                              des nach
                name                                                                                                          § 44 (1) BNatSchG
                                                   Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden.
                                                   Die Fransenfledermaus hat ihre Wochenstuben regelmäßig sowohl im           Nein
                                                   Wald, als auch in Siedlungen. Im Wald bezieht sie ihre Wochenstuben-
                                                   quartiere in Baumhöhlen, Rindenspalten und Fledermauskästen. In
                                                   Siedlungen findet man Wochenstubenquartiere in Spalten in und an Brü-
                                                   cken und Gebäuden, häufig in Viehställen sowie in Hohlblocksteinen
                                                   (DIETZ 2005, SCHOBER & GRIMMBERGER 1998, TRAPPMANN & CLEMEN
                                                   2001). Neben den Wochenstuben sind Männchenkolonien mit bis zu 30
                                                   Tieren bekannt (SWIFT 1997). Die Männchenquartiere befinden sich bei
                                                   der Fransenfledermaus ebenfalls in Baumhöhlen, Kästen sowie in und
                                                   an Gebäuden.
                                                   § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                   Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den
                                                   Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge-
 Fransenfle-    Myotis                             bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art po-
                             §§, IV    2      -    tentiell als Zwischen- oder Einzelquartier dienen könnten. Da die Gebäu-
 dermaus        nattereri
                                                   dekomplexe kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier auf-
                                                   weisen, können Individuenverluste ausgeschlossen werden.
                                                   Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
                                                   § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                   Die Fransenfledermaus gehört zu den lichtempfindlichen Arten (BMVBS
                                                   2011). Baubedingte Störungen können durch Verzicht auf nächtliche
                                                   Bauarbeiten vermieden werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                   Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden festge-
                                                   stellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an den Gebäuden kön-
                                                   nen lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier genutzt werden.
                                                   Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden.
                                                   Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden.

22.10.2020                                                                               Seite 22
B-Plan Änderung
Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung

                 Wissen-                                                                                                    Eintreten eines
 Deutscher       schaftli-             RL     RL                                                                            Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname         cher Art-             Nds2   D3                                                                            des nach
                 name                                                                                                       § 44 (1) BNatSchG
                                                   Der Große Abendsegler gilt als typische Waldfledermaus, da ursprüng-     Nein
                                                   lich nur Laubwälder, insbesondere Auwälder und Buchenwälder der ge-
                                                   mäßigten Zone besiedelt wurden. Heute wird allerdings ein weites
                                                   Spektrum von Habitaten besiedelt, sobald sie einen ausreichenden
                                                   Baumbestand, bzw. eine hohe Dichte hochfliegender Insekten aufwei-
 Großer          Nyctalus
                             §§, IV    2      V    sen. Diese können auch innerhalb von Städten liegen. Winterquartiere
 Abendsegler     noctula
                                                   finden sich in dickwandigen Baumhöhlen, in Spalten an Gebäuden und
                                                   Brücken, Felsspalten, Deckenspalten und Höhlen (DIETZ et al. 2007).
                                                   Im Eingriffsbereich konnten an den Gebäuden sowie an den zu entfer-
                                                   nenden Gehölzen keine Risse, Spalten und Höhlen festgestellt werden,
                                                   sodass eine Betroffenheit ausgeschlossen werden kann.
                                                   Die Große Bartfledermaus ist eine derjenigen heimischen Fledermausar-    Nein
                                                   ten, bei denen eine genaue Einschätzung der Lebensraumansprüche
                                                   noch am wenigsten möglich ist (Meschede & Heller 2000). Da zwischen
                                                   den im Sommer nachweisbaren Individuenzahlen und dem Besatz in
                                                   den Winterquartieren teilweise erhebliche Diskrepanzen bestehen, liegt
                                                   die Vermutung nahe, dass größere Teile der Population an bislang un-
                                                   bekannten Orten, hier sind vor allem Quartiere in Bäumen zu vermuten,
                                                   überwintern (Arbeitsgemeinschaft Querungshilfen 2003). Im Sommer be-
 Große Bartfe-   Myotis                            zieht die Große Bartfledermaus ihr Quartier in Spalten an Gebäuden und
                             §§, IV    2      V
 dermaus         brandtii                          Bäumen, z.B. hinter abstehender Rinde oder in Stammspalten. An Ge-
                                                   bäuden werden z.B. spaltenförmige Unterschlüpfe hinter Schieferfassa-
                                                   den und Klappläden aufgesucht. Außerdem werden in Wäldern Spalten-
                                                   quartiere und abstehende Borke, Vogelnist- und Fledermauskästen (ins-
                                                   besondere von den Männchen während der Balz) als Quartiere genutzt
                                                   (BOYE et al. 2004, DENSE & RAHMEL 2002, DIETZ et al. 2007, FORCH
                                                   1994, HÄUSSLER 2003, KRAUS 2004, MESCHEDE & HELLER 2000,
                                                   SCHMIDT 2007, THOMPSON 1979).
                                                   § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG

22.10.2020                                                                              Seite 23
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Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung

                Wissen-                                                                                                          Eintreten eines
 Deutscher      schaftli-              RL     RL                                                                                 Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-              Nds2   D3                                                                                 des nach
                name                                                                                                             § 44 (1) BNatSchG
                                                   Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den
                                                   Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge-
                                                   bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als
                                                   Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe
                                                   kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können
                                                   Individuenverluste ausgeschlossen werden.
                                                   Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
                                                   § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                   Die Große Bartfledermaus gehört zu den lichtempfindlichen Arten
                                                   (BMVBS 2011). Baubedingte Störungen können durch Verzicht auf
                                                   nächtliche Bauarbeiten vermieden werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                   Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie
                                                   an Gehölzen festgestellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an
                                                   den Gebäuden können lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier ge-
                                                   nutzt werden.
                                                   Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden.
                                                   Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden.
                                                   Das Große Mausohr ist eine typische Gebäudefledermaus. Die Wochen-            Nein
                                                   stubenquartiere befinden sich meist in störungs- und zugluftfreien, mittel-
                                                   großen bis großen Dachräumen vor allem alter Gebäude (Kirchen,
                                                   Schlösser, Klöster etc.) (DIETZ et al. 2007, DOLCH 2002, KULZER 2003,
                                                   REITER & ZAHN 2006, SIMON & BOYE 2004, SIMON et al. 2004). Selten
 Großes Mau-    Myotis my-                         werden Brückenhohlräume, Baumhöhlen oder warme unterirdische
                             §§, IV    2      V
 sohr           otis                               Räume genutzt (DIETZ et al. 2007, Dolch 2002, KULZER 2003, REITER &
                                                   ZAHN 2006). Eine hohe Quartiertreue gilt sowohl für die Wochenstuben-
                                                   quartiere als auch für die Männchen-, Paarungs- und Winterquartiere
                                                   (DIETZ et al. 2007, KULZER 2003).
                                                   Im Eingriffsbereich konnten keine geeigneten Habitatstrukturen für das
                                                   Großes Mausohr festgestellt werden.

22.10.2020                                                                                Seite 24
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                   Wissen-                                                                                                     Eintreten eines
 Deutscher         schaftli-             RL     RL                                                                             Verbotstatbestan-
                               Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname           cher Art-             Nds2   D3                                                                             des nach
                   name                                                                                                        § 44 (1) BNatSchG
                                                     Eine Betroffenheit des Großen Mausohrs kann ausgeschlossen werden.
                                                     Die Sommerquartiere des Kleinen Abendseglers befinden sich überwie-       Nein
                                                     gend in Baumhöhlen oder -spalten, zum Teil in großer Höhe, seltener an
                                                     Gebäuden. Dabei wechseln Wochenstuben sowie Einzeltiere in unregel-
 Kleiner           Nyctalus
                               §§, IV    #D     D    mäßigen Zeitabständen das Quartier.
 Abendsegler       leisleri
                                                     Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen in den Ge-
                                                     hölzen festgestellt werden. Eine Nutzung der Gehölze als Sommerquar-
                                                     tier kann daher ausgeschlossen werden.
                                                     Die Kleine Bartfledermaus ist eine ortstreue Art. Ihre Sommerquartiere    Nein
                                                     befinden sich in Spalten und Hohlräumen in und an Gebäuden z.B. hin-
                                                     ter Fensterläden, Wandverkleidungen, in Fugen oder Rissen z.B. auch
                                                     in Brücken, aber ebenso in Baumhöhlen oder hinter abstehender Borke
                                                     (DIETZ 2005, GODMANN 1995, ZÖPHEL & WILHELM 1999). Bei Wochenstu-
                                                     ben bevorzugt die Art offenbar Quartiere mit hohen Innentemperaturen.
                                                     Selbst bei Temperaturen von 48°C halten sich die Tiere noch auf der
                                                     Sonnenseite ihres Quartiers auf (HÜBNER 2001). Die Männchen verwei-
                                                     len den Sommer über meist einzeln in Gebäudequartieren, Nistkästen o-
                   Myotis                            der Baumhöhlen und -spalten (häufig in der Nähe der Wochenstuben-
 Kleine Bartfle-
                   mystaci-    §§, IV    2      V    quartiere) (Häussler 2003).
 dermaus
                   nus                               § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                     Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den
                                                     Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge-
                                                     bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als
                                                     Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe
                                                     kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können
                                                     Individuenverluste ausgeschlossen werden.
                                                     Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
                                                     § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG

22.10.2020                                                                                Seite 25
B-Plan Änderung
Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung

                Wissen-                                                                                                        Eintreten eines
 Deutscher      schaftli-                RL     RL                                                                             Verbotstatbestan-
                               Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-                Nds2   D3                                                                             des nach
                name                                                                                                           § 44 (1) BNatSchG
                                                     Die Kleine Bartfledermaus gehört zu den lichtempfindlichen Arten
                                                     (BMVBS 2011). Baubedingte Störungen können durch Verzicht auf
                                                     nächtliche Bauarbeiten vermieden werden.
                                                     § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                     Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie
                                                     an Gehölzen festgestellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an
                                                     den Gebäuden können lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier ge-
                                                     nutzt werden.
                                                     Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden.
                                                     Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden.
                                                     Bislang wurden Quartiere der Mückenfledermaus an Gebäuden nachge-         Nein
                                                     wiesen, allerdings ist die Nutzung von Spalten in stehendem Totholz
                                                     nicht auszuschließen. Auch Fledermauskästen werden genutzt.
                                                     § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                     Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den
                                                     Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge-
                                                     bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als
                                                     Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe
                                                     kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können
 Mückenfle-     Pipistrellus                         Individuenverluste ausgeschlossen werden.
                               §§, IV    D      D
 dermaus        pygmaeus                             Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
                                                     § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                     Da die Mückenfledermaus nur eine sehr geringe Störanfälligkeit gegen-
                                                     über Licht und Lärm zeigt, ist nicht von dem Eintreten des Störungstat-
                                                     bestandes (baubedingt) auszugehen.
                                                     § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                     Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie
                                                     an Gehölzen festgestellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an
                                                     den Gebäuden können lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier ge-
                                                     nutzt werden.

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Burgdorf Aue Süd
Faunistische Potenzialabschätzung

                Wissen-                                                                                                        Eintreten eines
 Deutscher      schaftli-                RL     RL                                                                             Verbotstatbestan-
                               Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname        cher Art-                Nds2   D3                                                                             des nach
                name                                                                                                           § 44 (1) BNatSchG
                                                     Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden.
                                                     Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden.
                                                     Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldfledermaus. Quartiere und     Nein
                                                     Wochenstuben befinden sich in Baumhöhlen und -spalten, oft hinter ab-
                                                     stehender Rinde alter Eichen und in Stammspalten. Bei einem guten na-
                                                     türlichen Quartierangebot oder dem Ausbringen von künstlichen Höhlen
                                                     können auch Kiefernforste in der Nähe von Gewässern besiedelt werden
                                                     (SCHMIDT 1997). An Gebäuden werden Holzverkleidungen und Klapp-
                                                     läden angenommen, wobei es auch zu Vergesellschaftungen mit Bartfle-
                                                     dermäusen und Zwergfledermäusen kommt.
                                                     § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                     Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den
                                                     Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge-
                                                     bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art als
                                                     Zwischen- oder Einzelquartier dienen können. Da die Gebäudekomplexe
 Rauhautfle-    Pipistrellus                         kein Potential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können
                               §§, IV    2      *
 dermaus        nathusii                             Individuenverluste ausgeschlossen werden.
                                                     Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
                                                     § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                     Da die Rauhautfledermaus nur eine sehr geringe Störanfälligkeit gegen-
                                                     über Licht und Lärm zeigt, ist nicht von dem Eintreten des Störungstat-
                                                     bestandes (baubedingt) auszugehen.
                                                     § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                     Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie
                                                     an Gehölzen festgestellt werden. Fensterläden und Verkleidungen an
                                                     den Gebäuden können lediglich als Zwischen- oder Einzelquartier ge-
                                                     nutzt werden.
                                                     Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden.
                                                     Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden.

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Faunistische Potenzialabschätzung

                 Wissen-                                                                                                    Eintreten eines
 Deutscher       schaftli-             RL     RL                                                                            Verbotstatbestan-
                             Schutz1               Betroffenheit / Relevanz
 Artname         cher Art-             Nds2   D3                                                                            des nach
                 name                                                                                                       § 44 (1) BNatSchG
                                                   In Deutschland sind Wochenstubenquartiere bislang nur an Gebäuden        Nein
                                                   bekannt. Als Hangplätze wurden dabei sowohl Firstbalken, als auch
                                                   Spalten an und in Gebäuden verwendet. Die Männchen beziehen im
                                                   Sommer einzeln oder in Männchenkolonien Quartiere in bzw. an Gebäu-
                                                   den oder in Nistkästen und Baumhöhlen (meist Einzelquartiere) in Ge-
                                                   wässernähe.
                                                   § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
                                                   Im Eingriffsbereich konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den
                                                   Gebäuden sowie an den Gehölzen festgestellt werden. An einigen Ge-
                                                   bäuden befinden sich Fensterläden und Verkleidungen, die der Art po-
                                                   tentiell als Quartier dienen könnte. Da die Gebäudekomplexe kein Po-
 Teichfleder-    Myotis      §§, II,               tential zur Nutzung als Wochenstubenquartier aufweisen, können Indivi-
                                       2      #D
 maus            dasc        IV                    duenverluste ausgeschlossen werden.
                                                   Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
                                                   § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
                                                   Die Teichfledermaus gehört zu den lichtempfindlichen Arten. Baube-
                                                   dingte Störungen können durch Verzicht auf nächtliche Bauarbeiten ver-
                                                   mieden werden.
                                                   § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG
                                                   Es konnten keine Risse, Spalten oder Höhlen an den Gebäuden sowie
                                                   an Gehölzen festgestellt werden.
                                                   Diese Strukturen sind in der näheren Umgebung weiterhin vorhanden.
                                                   Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden.
                                                   Wasserfledermäuse beziehen ihre Wochenstuben überwiegend in hoh-         Nein
                 Myotis                            len Bäumen, vereinzelt kommen Gebäudequartiere vor, die sich in Mau-
 Wasserfleder-
                 dauben-     §§, IV    3      *    erspalten, Brücken und Durchlässen und auf Dachböden befinden kön-
 maus
                 tonii                             nen. Wälder haben als Quartierstandorte jedoch die herausragende Be-
                                                   deutung, insbesondere wenn eine Nähe zu Gewässern gegeben ist.

22.10.2020                                                                              Seite 28
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