Was ist mein Gebäude wert? - HEV Burgdorf Trachselwald

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Was ist mein Gebäude wert? - HEV Burgdorf Trachselwald
Offizielles Verbandsorgan des Hauseigentümerverbands Regionen Burgdorf und Trachselwald

BULLETIN Nr. 275 | 29. November 2019                         Erscheint 4-mal jährlich

                       Titelthema dieser Ausgabe

                       Was ist mein Gebäude wert?
                       Bei der Neubewertung des amtlichen Werts ist
                       momentan einiges in Bewegung. Das macht auch
                       Sinn – liegt doch die letzte Bewertung im Kanton
                       Bern bereits 20 Jahre zurück.
                       ab Seite 7
Was ist mein Gebäude wert? - HEV Burgdorf Trachselwald
INSERATE                                                                                                                                                        1
                                                                                                                                                           INHALT

                                                            Inhalt
                                                                              EDITORIAL
                                                                     03       Editorial von Christoph Käser
                                                                              Präsident des HEV Burgdorf und Trachselwald,
                                                                              Notar und Rechtsanwalt

                                                                              POLITIK UND RECHT
                                                                     07       Allgemeine Neubewertung der nicht ­landwirtschaftlichen
                                                                              Liegenschaften im Kanton Bern – Wie geht es weiter?
                                                                              Andreas Gubler, Master of Law | Michelle Oswald, Notarin

                                                                              WISSEN
                                                                     13       Energie sparen beim Heizen: 10 Tipps
                                                                                                                                                    15 –18
                                                                                                                                                            er
                                                                     19       Wintergarten als Wohnraumerweiterung                                 Mitglied
                                                                                                                                                    wer ben
                                                                                                                                                             er
                                                                                                                                                   Mitglied
                                                                              AUS DEM HEV
                                                                     25       Herbstanlass «Allgemeine Neubewertung 2020»

                          s i n d lä n g.                            27       Aus dem HEV-Tätigkeitsprogramm

            te n d i n ge
    alle gu
                                                                     27       Neue Mitglieder

                                                                              ADRESSEN / ZAHLEN / FAKTEN
                                                                     31       Indizes und Referenzzinssatz

                                                                     32       Wichtige Adressen

                                                                     Bild Titelseite:
                                                                     © Lutz Architectes, «Maison Winkler-Marro» in Villars-sur-Glâne, Gewinner HEV-Sondersolarpreis 2019

               3423 ersigen T: 034 447 44 55 www.laeng.ch
Was ist mein Gebäude wert? - HEV Burgdorf Trachselwald
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  EDITORIAL                  EDITORIAL                                                                             EDITORIAL

                                         Liebe Mitglieder des HEV der
                                         Regionen Burgdorf und Trachselwald

                                                              Christoph Käser
         Besten Dank                                          Präsident des HEV Burgdorf und Trachselwald,
                                                              Notar und Rechtsanwalt
  für die Berücksichtigung
       der Inserenten!                   Wie Sie bestens wissen, hat jedes Grund-    nationen im Berner Oberland war die
                                         stück einen amtlichen Wert, der durch       Entwicklung jedoch recht moderat.
                                         die Steuerverwaltung festgesetzt wird.
                                                                                     In diesem Bulletin finden Sie einen Bei-
                                         Der amtliche Wert dient dem Fiskus zur
                                                                                     trag von Michelle Oswald und Andreas
                                         steuerlichen Vermögensbestimmung, in-
                                                                                     Gubler über den Ablauf, die Methode und
                                         dem er bei der Berechnung der Liegen-
                                                                                     die Folgen der Neubewertung. Sofern
                                         schaftssteuer und des steuerbaren Ver-
                                                                                     der Fahrplan eingehalten werden kann,
                                         mögens auf diesen Wert abstellt.
                                                                                     werden die neuen amtlichen Werte ab
                                         Gemäss bundesgerichtlicher Rechtspre-       Mai 2020 den Eigentümern eröffnet. Vor-
                                         chung soll der amtliche Wert im Schnitt     gesehen ist, dass die neuen Werte be-
                                         mindestens 70% und maximal 100% des         reits rückwirkend für das Steuerjahr
                                         Verkehrswerts betragen. Die letzte all-     2020 Anwendung finden.
                                         gemeine Neubewertung im Kanton Bern
                                                                                     Der HEV des Kantons Bern hat vor einigen
                                         wurde im Jahre 1999 durchgeführt. Da-
                                                                                     Jahren eine Broschüre zur Berechnung
                                         her erstaunt es nicht, dass heute der
                                                                                     des amtlichen Werts erstellt. Diese Bro-
                                         amtliche Wert häufig nur wenig über den
                                                                                     schüre wird rechtzeitig auf die Eröffnung
                                         tatsächlichen Verkehrswert der Liegen-
                                                                                     der neuen Werte hin überarbeitet werden
                                         schaften aussagt. Dies liegt insbesonde-
                                                                                     und den Mitgliedern zur Verfügung stehen.
                                         re daran, dass in den letzten zwanzig
                                         Jahren die Immobilienpreise (insbeson-      Am Mittwoch, 13. November 2019, fand
                                         dere die Landpreise) in vielen Gemein-      unser Herbstanlass statt, aus aktuellem
                                         den deutlich gestiegen sind. Regional       Anlass natürlich ebenfalls zum Thema
                                         waren diese Preisentwicklungen jedoch       Neufestlegung der amtlichen Werte.
                                         stark unterschiedlich. Auch bei uns ha-     ­Tobias Röthlin, Leiter der Abteilung Amtli-
                                         ben die Preise in den letzten Jahren zwar    che Bewertung der Steuerverwaltung des
                                         deutlich angezogen. Im Vergleich bei-        Kantons Bern erläuterte rund 150 inter-
                                         spielsweise zur Stadt Bern, zur Region       essierten Mitgliedern die Grundlagen der
                                         Saanen oder zu weiteren Touristendesti-      amtlichen Bewertung, den Stand der Ar-
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           beiten und das weitere Vorgehen im De-        Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre des
           tail. Sicher ist, dass für viele Hauseigen-   neuen HEV-Bulletins viele spannende
           tümer der amtliche Wert steigen wird. Die     Erkenntnisse und wünsche Ihnen schon
           Erhöhung wird in unserer Region jedoch        heute schöne Festtage und einen guten
           im Vergleich zu anderen Regionen im           Start in ein glückliches und steuerlich
           Schnitt eher gering ausfallen.                möglichst moderates Jahr 2020.
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                                                                                EDITORIAL
                                                                                   RECHT

           Allgemeine Neubewertung der nicht
           ­landwirtschaftlichen Liegenschaften im
            Kanton Bern – Wie geht es weiter?
                                                       1. Beschluss des Grossen Rates
                                                       Der Grosse Rat hat mit Beschluss vom
                                                       21. März 2017 per Dekret die allgemeine
                                                       Neubewertung von nicht landwirtschaft-
                                                       lichen Liegenschaften beschlossen und
                                                       dabei die Rahmenbedingungen festge-
                                                       legt. Nebst dem Datum des Inkrafttre-
                                                       tens und der Bemessungsperiode wurde
                                                       als Zielwert ein Median im Bereich von
           Andreas Gubler       Michelle Oswald
                                                       70 % des Verkehrswertes festgelegt.
           Master of Law        Notarin
                                                       Faktisch bedeutet dies, dass sich der
           Mitarbeiter/Mitarbeiterin                   neue amtliche Wert im Bereich von je-
           Häusermann + Partner, Burgdorf und Bern     weils 70 % des Verkehrswertes bewegen
                                                       soll.

                                                       Im Grossen Rat war insbesondere die
           Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am      Festlegung dieses Medianwerts sehr
           21. März 2017 beschlossen, für sämtli-      umstritten. Dabei wurde kritisiert, dass
           che nichtlandwirtschaftlichen Lie­   gen­   nach bundesgerichtlicher Rechtspre-
           schaften eine allgemeine Neubewer-          chung die Festlegung eines fixen Medi-
           tung per 31. Dez. 2020 durch­zuführen.      anwertes von 70% oder gar 60% unzu-
           Die letzte Bewertung fand im Jahr 1999      lässig sei. Die Regierung und die
           statt. Da in der Zwischenzeit die Liegen-   Ratslinke befürworteten einen Median-
           schaftswerte nahezu in allen Regionen       wert von 77%.
           gestiegen sind, liegen die amtlichen
           Werte heute oftmals stark unter dem         Gegen den im Dekret festgelegten Medi-
           Verkehrswert. Aufgrund dessen sind          anwert von 70% wurde beim Bundesge-
           die gesetzlichen Voraussetzungen für        richt Beschwerde erhoben. Das Bundes-
           eine allgemeine Neubewertung erfüllt.       gericht kam im Entscheid vom 09. August
           Die Neubewertung wird unmittelbar           2019 zum Schluss, dass der Grosse Rat
           Einfluss auf die Vermögens- und die         seine Kompetenz überschritten hat und
           Liegenschaftssteuern haben. Zudem           hält fest, dass die Festlegung eines Me-
           erhält der amtliche Wert Bedeutung bei      dianwertes nur auf Gesetzesstufe erlas-
           der Übernahme von Liegenschaften            sen werden kann. Aus diesem Grund
           beim Erbgang, bei der Schenkung oder        wurde der Artikel über den Medianwert
           beim Erbvorbezug.                           im Dekret vom 21. März 2017 vom Bun-
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                                                                         POLITIK UND
                                                                                  EDITORIAL
                                                                                     RECHT

           desgericht aufgehoben. Das Bundesge-         tels separater Verfügung eröffnet. In
           richt hat sich jedoch nicht konkret zur      Einzelfällen kann die Eröffnung aber
           Zulässigkeit des vom Grossen Rat fest-       durchaus einige Zeit später erfolgen,
           gelegten Medianwerts geäussert.              dies beispielsweise wenn ein Augen-
                                                        schein notwendig ist, eine komplexe
           Die Finanzkommission des Grossen Rats
                                                        ­Situation vorliegt oder bauliche Verände-
           beabsichtigt nun, die vom Bundesgericht
                                                         rungen im Jahr 2020 vorgenommen
           geforderte gesetzliche Grundlage im
                                                         werden.
           Rahmen der Steuergesetzrevision 2021
           zu schaffen. Ob eine Delegationsnorm zu      Gegen die zugestellte Verfügung können
           Gunsten des Grossen Rates oder zu            die Eigentümer innert 30 Tage ab Zustel-
           Gunsten des Regierungsrates geschaffen       lung Einsprache erheben.
           wird, ist momentan noch offen.
                                                        3. Folgen der Neubewertung
           2. Ablauf und Methode der
                                                        Da der amtliche Wert in den meisten Fäl-
              Neubewertung
                                                        len erhöht wird, führt die Neubewertung
           Zurzeit wird geplant, dass ab Mai 2020       dazu, dass zukünftig mit höheren Vermö-
           die Verfügungen betreffend die neuen         gens- und Liegenschaftssteuern gerech-
           amtlichen Werte gestaffelt den jeweili-      net werden muss. Da es bei der automa-
           gen Eigentümern eröffnet werden. Auf-        tisierten Neubewertung zwangsläufig zu
           grund des bundesgerichtlichen Ent-           Ungenauigkeiten kommen wird, kann es
           scheids vom 09. August 2019 und der          vorkommen, dass der amtliche Wert zu
           noch vorzunehmenden Gesetzesrevision         hoch angesetzt wird. Eine Überprüfung
           erscheint es jedoch fraglich, ob dieser      des neu verfügten amtlichen Werts kann
           Zeitplan eingehalten werden kann. Ins-       sich deshalb lohnen. Allerdings dürften
           besondere ist es problematisch, dass         Einsprachen praktisch nur dann Aussicht
           zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ge-        auf Erfolg haben, wenn der neue amtliche
           klärt ist, welcher Medianwert bei der        Wert 100% oder mehr des Verkehrswerts
           Neufestsetzung zu beachten sein wird.        beträgt.
           Für die Berechnung der neuen amtlichen       Eine weit positivere Auswirkung wird die
           Werte stützt sich die kantonale Schät-       Neubewertung auf die Berechnung der
           zungskommission auf die Bemessungs-          Grundstückgewinnsteuern bei Veräusse-
           perioden 2013 bis 2016. Die neuen amtli-     rungen nach einzelnen Steueraufschub-
           chen Werte werden automatisiert              tatbeständen haben. Als Steuerauf-
           berechnet. Ein Augenschein erfolgt nur       schubtatbestände gelten die Schenkung,
           in wenigen und genau definierten Einzel-     der Erbgang oder der Erbvorbezug. Am
           fällen. Dies wird dazu führen, dass es bei   Beispiel der Schenkung soll die positive
           der Bewertung zu Ungenauigkeiten kom-        Auswirkung der Neubewertung aufge-
           men wird.                                    zeigt werden:
           Dem Grossteil der Eigentümer wird – so-      Verkauft die beschenkte Person zu einem
           fern der Zeitplan eingehalten werden         späteren Zeitpunkt die ihr geschenkte
           kann – der neue amtliche Wert im Jahr        Liegenschaft, so ist als Basis für die Be-
           2020 zwischen Mai und September mit-         rechnung der Grundstückgewinnsteuer
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                                                                       POLITIK UND
                                                                                EDITORIAL
                                                                                   RECHT

           der amtliche Wert im Zeitpunkt der         chen Neubewertungen ab Mai 2020 ge-
           Schenkung massgebend. Die beschenk-        staffelt zu eröffnen. Ob diese Planung
           te Person kann somit vom erzielten Erlös   aufgrund des kürzlich ergangenen Bun-
           den amtlichen Wert als Anlagekosten        desgerichtsentscheids noch Bestand
           zum Abzug bringen (oder natürlich die      hat, ist zurzeit noch offen. Die erste Le-
           effektiven Anlagekosten, wenn diese hö-    sung zur Steuergesetzrevision 2021 ist
           her sind). Aus diesem Grund kann es in     für die jetzt laufende Wintersession 2019,
           einzelnen Situationen sinnvoll sein, mit   die zweite Lesung für die Frühlings­
           einer geplanten Übertragung einer Lie-     session 2020 (Anfang März 2020) vorge-
           genschaft auf die Nachkommen noch zu-      sehen. In diesem Rahmen wird sich dann
           zuwarten, bis die neuen – vermutlich hö-   auch zeigen, wie die vom Bundesgericht
           heren – amtlichen Werte verfügt wurden.    geforderte gesetzliche Grundlage Ein-
                                                      zug ins Steuergesetz finden wird. Zudem
                                                      kann gegen die Revision des Steuer­
           4. Schlussbemerkungen
                                                      gesetzes das Referendum ergriffen
           Wie erwähnt, plant die Steuerverwaltung,   ­werden sowie gegen ein neues Dekret
           die Verfügungen betreffend die amtli-       Beschwerde geführt werden.
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                                                                                                                                                                     WISSEN

                                                                                        Energie sparen beim Heizen: 10 Tipps
                                                                                        Heizung und Warmwasser-Aufberei-                 rückzudrehen. Der quantitative Effekt
                                                                                        tung verursachen rund drei Viertel der           der Nachtabsenkung ist hingegen
                                                                                        jährlichen Energiekosten eines Privat-           umstritten.
                                                                                        haushalts. Mit unseren Tipps heizen Sie
                                                                                                                                      4. Heizen Sie nur, wenn es wirklich nö-
                                                                                        energiesparender und damit kosten-
                                                                                                                                         tig ist: Schalten Sie die Heizung im
                                                                                        günstiger.
                                                                                                                                         Frühling ab, sobald es wieder warm
                                          Rückenschmerzen im Bett?                      Kalte Füsse und klamme Finger im                 wird. In der Übergangszeit kann die
                                                                                        Wohnzimmer oder eisige Temperaturen              Heizung je nach Wetterlage ein- und
                                          Schlecht geschlafen?                          im Badezimmer sind uns verständlicher-           ausgeschaltet werden. Achten Sie da-
                                                                                        weise zuwider. Das muss und soll auch            rauf, dass die Umwälzpumpe bei Aus-
                                                                                        nicht sein. Der Umwelt und unserem               serbetriebnahme der Heizung eben-
                                          Das muss nicht sein!
                                                                                        Geldbeutel zuliebe ist es aber nicht not-        falls abgestellt wird.
                                          Wir zeigen Ihnen Lösungen!                    wendig. Wir sagen Ihnen, wie es besser
                                                                                                                                      5. Entlüften Sie die Heizkörper und las-
                                                                               ng bei
                                                                    uf Anmeldu
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                                          Beratung                      ist
                                                         Cornelia Re hlafberaterin      Wie kann ich beim Heizen Energie und
                                                                                                                                         mässig warten, damit dieses die volle
                                                                        Sc
                                                         Liege- und                                                                      Heizleistung erreichen kann.
                                          Zertifizierte                                 Kosten sparen?
                                                                                                                                      6. Während Sonnenstrahlen an den
                                                                                        10 Tipps, wie Sie energiesparend

 «Wir verbinden Tradition                 Bettenberatung                                heizen:
                                                                                        1. Mit Thermostaten können Sie die ge-
                                                                                                                                         Fenstern am Tag die Räume aufhei-
                                                                                                                                         zen, können Sie am Abend den Tem-
                                                                                                                                         peraturverlust reduzieren, indem Sie
    und Innovation.»                                                                       wünschte Temperatur ziemlich ge-              die Roll- oder Fensterläden schlies-
                                                                                           nau einstellen. Die Position 3 sollte         sen.
         Ihre Bank im Emmental                                                             einer Raumtemperatur von 20 Grad
                                                                                                                                      7. Vermeiden Sie es, Möbel vor Heiz-
 Telefon 034 435 15 45 | ekaffoltern.ch                                                    entsprechen. Diese Position wird für
                                                                                                                                         körper zu stellen, denn so gelangt die
                                                                                           Wohnräume und Büros empfohlen,
                                                                                                                                         Wärme nicht in den Raum. Der glei-
                                                 Dorfstrasse 28 | 3457 Wasen i.E.          im Bad dürfen es auch 20 – 23 Grad
    persönlich. unabhängig. sicher.                                                                                                      che Effekt ist bei schweren Vorhän-
                                           Tel. 034 437 12 38 | www.reist-wasen.ch         sein, was der Position 3 – 4 entspricht.
                                                                                           Im Schlafzimmer reichen 17 Grad
                                                                                                                                         gen festzustellen.                  >
                                                                                           (Position 2 – 3), ebenso im Flur oder in
                                                                                           selten genutzten Räumen wie Gäste-
                                                                                           zimmern.
                                                                                        2. Falls Sie bei offenem Fenster schla-
                                                                                           fen, sollten Sie die Heizkörperventile
                                                                                           im Schlafzimmer schliessen.
                                                                                        3. Bei einer Abwesenheit von mehr als
                                                                                           zwei Tagen lohnt es sich, die Heizung
                                                                                           auf Sparbetrieb umzustellen oder die
                                                                                           Thermostatventile eine Position zu-
Was ist mein Gebäude wert? - HEV Burgdorf Trachselwald
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WISSEN

8. Durchzug ist nicht nur ungemütlich,         täglich für einige Minuten, damit
   sondern führt auch zu Wärmever-             Durchzug entsteht und die Feuchtig-
   lusten. Lassen Sie undichte Fenster,        keit entweicht. Mit dauerhaft gekipp-
   Türen und Fugen abdichten und               ten Fenstern findet kaum ein Luftaus-
   schliessen Sie die Cheminéeklappen,         tausch statt, ausserdem kühlen die
   wenn das Cheminée nicht in Betrieb          Wände aus.
   ist.
                                            10. Mit modernen Gebäudeautomations-
9. Mit Stosslüften erreichen Sie den ge-        systemen lässt sich programmieren,
   wünschten Luftaustausch, ohne dass           welche Räume wie lange wie warm zu
   der Raum völlig auskühlt. Öffnen Sie         halten sind.
   wenn möglich Ihre Fenster mehrmals

Empfohlene Raumtemperaturen, abhängig vom Nutzungszweck

 Raum                   Empfohlene                 Einstellung
                        Temperatur                 ­Thermostatventil
 Wohnzimmer                     20 °C bis 22 °C                   3 bis 4
 Schlafzimmer                   17 °C bis 18 °C                        2
 Bad, WC                        20 °C bis 22 °C                   3 bis 4
 Büro                                      20 °C                       3
 Hobbyraum                      17 °C bis 18 °C                        2
 Übrige (u. a. Flur)            17 °C bis 18 °C                        2

Quelle: Hausinfo
Was ist mein Gebäude wert? - HEV Burgdorf Trachselwald
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     Wintergarten als Wohnraumerweiterung
     Auch im Winter quasi im Freien sitzen,      Bevor man mit der Planung eines Win-
     rundum die Natur geniessen und doch         tergartens beginnt, sollte man sich im
     vor Wind, Wetter und Kälte geschützt        Klaren darüber sein, wie er genutzt wer-
     sein: Wintergärten steigern den Wohn-       den soll:
     komfort und den Wert eines Hauses.          • als geschützter Sitzplatz, hauptsäch-
                                                   lich für die Sommermonate
     Ein Wintergarten kann die Energiebilanz
                                                 • als unbeheiztes Gewächshaus / Über-
     eines Altbaus verbessern, weil er als zu-
                                                   winterungsplatz für empfindliche Pflan-
     sätzliche Wärmeisolierung wirkt.
                                                   zen
     In der kalten und dunklen Jahreszeit ist    • als vollwertiger Wohnraum, auch im
     es besonders wichtig, dass man so viel        Winter (ökologisch weniger sinnvoll)
     Sonne tankt wie möglich. Wer sich den       • als Essplatz oder Wohnküche (ökolo-
     ganzen Tag nur in geschlossenen Räu-          gisch weniger sinnvoll)
     men mit Kunstlicht aufhält, kann mit der    • als Arbeitsraum (ökologisch weniger
     Zeit depressiv werden. Ein Wintergarten       sinnvoll)
     oder ein verglaster Balkon holt den Som-    • als Spielzimmer (ökologisch weniger
     mer zurück und schenkt auch im tiefsten       sinnvoll)
     Winter das Gefühl von Licht, Wärme und      • als Badezimmer (ökologisch weniger
     Behaglichkeit. Der Wintergarten erfüllt       sinnvoll)
     auch während der heissen Jahreszeit
                                                 Ferner ist zu überlegen, welchen Funkti-
     eine wichtige Funktion: Als sommerli-
                                                 onen der künftige Wintergarten dienen
     cher Wärmeschutz sorgt er dafür dass
                                                 soll. Wintergärten lassen sich grund-
     die Temperaturen in den anderen an-
                                                 sätzlich in drei Typen einteilen:
     grenzenden Räumen etwas weniger
                                                 • Unbeheizter Wintergarten: Ein Win-
     stark ansteigen.
                                                   tergarten ohne Heizung kann in der
     Ein Wintergarten kann die Energiebilanz       kühleren Jahreszeit nur bei Sonnen-
     eines Altbaus verbessern, weil er als zu-     schein genutzt werden.
     sätzliche Wärmeisolierung wirkt. Zudem      • Temperierter Wintergarten: Tempe-
     schützt er die Aussenhaut des bestehen-       riert bedeutet, dass der Wintergarten
     den Gebäudes vor der Witterung.               bedingt während des ganzen Jahres
                                                   genutzt werden kann, wobei die Hei-
                                                   zung höchstens auf 10 Grad eingestellt
                                                   werden kann.
                                                 • Beheizter Wintergarten: Möchte man
                                                   den Wintergarten ganzjährig als zu-
                                                   sätzlichen Wohnraum nutzen, muss er
                                                   auf 15 bis 20 Grad beheizt werden kön-
                                                   nen. Damit unterliegt der Wintergar-
                                                   ten aber auch den Wärmedämmvor-
                                                   schriften.                          >
INSERATE                                                                                                                                          21
                                                                                                                                              WISSEN

           Effizienz.
           Die ganze Welt der Elektroinstallationstechnik

                                                                      Wintergartenbauer und Architekten kön-    • Pro Quadratmeter Glasfläche inkl.
           Einschlagweg 71   T 034 420 70 70   info@paulielektro.ch   nen über die verschiedenen Konstrukti-      Montage müssen mindestens 1‘100 bis
           3400 Burgdorf     F 034 420 70 79   paulielektro.ch        onsmöglichkeiten, Belüftungs- und Be-       1‘200 Franken eingeplant werden.
                                                                      schattungssysteme informieren. Eine       • Hinzu kommen in den meisten Fällen
                                                                      Südausrichtung für die passive Nutzung      Kosten für das Fundament – hier müs-
                                                                      der Sonnenwärme ist nur sinnvoll, wenn      sen für beispielsweise 15 Quadratme-
                                                                      auch genügend Speichermasse vorhan-         ter mindestens 6‘000 Franken veran-
                                                                      den ist. Das können massive Wände sein      schlagt werden.
                                                                      oder ein Naturstein- oder Keramikbo-
                                                                                                                Somit dürfte ein kleinerer Wintergarten
                                                                      den. Direkt bestrahlte Flächen sollten
                                                                                                                – sozusagen ab der Stange – auf mindes-
                                                                      nicht mit Möbeln oder Teppichen zuge-
                                                                                                                tens 20‘000 Franken zu stehen kommen.
                                                                      stellt werden.
                                                                                                                Die Skala ist aber nach oben weit offen,
                                                                                                                zumal Ausstattungen wie Automatik,
                                                                      Formen
                                                                                                                elektrische Installationen, Beheizung
                                                                      • vorgebauter Glaskubus                   etc. die Grundkosten bei weitem über-
                                                                      • Vordach im selben Stil wie das Haupt-   steigen können. So sind Wintergärten für
                                                                        gebäude, mit Glaswänden versehen        150‘000 Franken oder mehr keine Sel-
                                                                      • Balkonverglasung                        tenheit.
                                                                      • teilweise Verglasung oder Rundum­­
                                                                        verglasung                              Sonnenschutz kaum verzichtbar
                                                                                                                Je nach Lage ist ein Sonnenschutz unab-
                                                                      Kosten: Von rund 20‘000 Franken an
                                                                                                                dingbar, denn was in den kühleren Mona-
                                                                      aufwärts
                                                                                                                ten bei Sonnenschein Wärme spendet,
                                                                      Wintergärten werden meistens als          kann im Sommer zum Tropenhaus wer-
                                                                      Kunststoff-, Aluminium- oder Holz-Kon-    den. Wenn immer möglich sollte der
                                                                      struktionen angefertigt. Ganz grob las-   Sonnenschutz aus Effizienzgründen aus-
                                                                      sen sich die minimalen Kosten dafür wie   sen angebracht werden. Nebst dem Son-
                                                                      folgt berechnen:                          nenschutz gehört auch eine geeignete
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                                                                                                                                            WISSEN

                                                                Belüftung zum Konzept. Bei Dächern         und lässt die Temperatur im Wintergar-
                                                                sollte zusätzlich Sonnenschutzglas ver-    ten nur wenig schwanken. So können
                                                                wendet werden. Auch empfiehlt es sich,     Sie den Wintergarten vom Frühling bis
                                                                für einen Teil des Daches auf unverglas-   in den Herbst als zusätzlichen Wohn-
                                                                te, gut gedämmte Baustoffe zurückzu-       raum nutzen.»
                                                                greifen.
                                                                                                           Baubewilligung und Ausnützungs­
                                                                Das BFE rät von Heizungen ab               berechnung
                                                                Grundsätzlich empfiehlt das Bundes-        Für alle Wintergärten gilt: Sie sind bewil-
                                                                amt für Energie (BFE), Wintergärten        ligungspflichtig und unterliegen bei der
                                                                nicht zu beheizen. Nur so lasse sich mit   Ausnützungsberechnung im Normalfall
      Geniessen statt giessen   Garagentore zu fairen Preisen   passiv erzeugter Sonnenenergie der         der anrechenbaren Bruttogeschossflä-
     garten-bewaesserung.ch         dasgaragentor.ch            Energieverbrauch eines Hauses stabili-     che, wobei einzelne Kantone oder Ge-
                                                                sieren oder sogar senken. Das BFE hält     meinden unbeheizte Wintergärten von
                                                                dazu fest: «Eine gute Konstruktion mit     dieser Regelung ausnehmen.
                                                                Wärmeschutzverglasung und genügend
                                                                grosser Speichermasse ist gut genug        Quelle: Hausinfo
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           Herbstanlass
           «Allgemeine Neubewertung 2020»
           Am Mittwoch, 13. November 2019, fand in
           der Aula Gsteighof der Herbstanlass des
           HEV Burgdorf-Trachselwald statt. Der
           diesjährige Herbstanlass, unter dem
           sehr aktuellen Thema «Allgemeine Neu-
           bewertung 2020», wurde durch den Prä-
           sidenten des Hauseigentümerverban-
           des, Herrn Christoph Käser, mit einer
           kurzen Einführung zum Thema und der
           Vorstellung des Referenten, Herr Tobias
           Röthlin, eröffnet.
           Tobias Röthlin, Leiter Amtliche Bewer-
           tung Steuerverwaltung des Kantons
           Bern, informierte die zahlreichen Inter-
           essierten sachlich und verständlich über
           die allgemeine Neubewertung 2020, wel-
           che im Jahr 2017 durch den Grossen Rat
           angeordnet wurde.
           Seit der letzten allgemeinen Neubewer-
           tung der Grundstücke am 1. Januar 1999
           haben sich die Verkehrs- oder Eigen-
           mietwerte im ganzen Kanton erheblich       Dass das Thema die Hauseigentümer in-
           und fast ausnahmslos nach oben verän-      teressiert und zahlreiche Fragen aufwirft
           dert. Diese zum Teil realitätsferne Ver-   wiederspiegelte sich in der Fragerunde
           änderung vom amtlichen Wert zum aktu-      sowie beim anschliessenden kleinen
           ellen Verkehrswert wurde von Herrn         Apéro, welches durch den Hauseigen­
           Röthlin anhand von diversen Statistiken    tümerverband ­Burgdorf-Trachselwald
           aufgezeigt.                                offeriert wurde.
           Mit der Neubewertung soll die steuerli-    Die Präsentation zum Referat «Allge-
           che Gleichbehandlung von Personen mit      meine Neubewertung 2020» von Herrn
           Grundeigentum und Personen mit be-         Tobias Röthlin finden Sie auf der Inter-
           weglichem Vermögen wiederhergestellt       netseite des HEV Burgdorf-Trachselwald
           werden. Im Weiteren entsprechen die        unter folgendem Link:
           Bewertungsnormen und damit die amtli-      https://www.hev-burgdorf.ch/news/
           chen Werte aller Grundstücke im Kanton     detail/News/herbstanlass-
           Bern wieder den gesetzlichen Vorgaben.     allgemeine-neubewertung-2020
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                                                                                                                        Aus dem HEV-Tätigkeitsprogramm
                                                                                                                        Donnerstag, 26. März 2020, 18.00 Uhr

                                                                                                                        Hauptversammlung
                                                                                                                        1. Teil: Behandlung der statutarischen Traktanden
                                                                                                                        2. Teil: Referat von Herr Roger Köppel
                                                                                                                        Weitere Einzelheiten folgen mit der separaten Einladung.

                                                                                                                        Neue Mitglieder
                                                                                                                        per 18. November 2019
                                                                                                                        Roland und Edith Fedier, Oberburg | Nico Florian Nydegger, Wynigen | Martin
                                                                                                                        ­Fankhauser, Alchenflüh | Urs Burren, Gasel | Irene Schütz-Tenger, Sumiswald | Fritz
                                                                                                                         Mumenthaler-Schärer, Krauchthal | PLANEX Bodenbeläge und Gebäudeservice
                                                                                                                         GmbH, Kirchberg BE | Marilena Sinatra Provenzana, Burgdorf | Peter Willener,
                                                                                                                         Krauchthal | Marlo und Andrea Staudenmann, Kirchberg BE | Franziska Luginbühl,
                                                                                                                         Krauchthal | Hans Peter Ruch, Biembach | Othmar Schib, Burgdorf | Daniela Peixoto
                                                                                                                         Ferreira Martins, Schmidigen | Friedrich Gfeller, Burgdorf | Roland Fuchs, Burgdorf |
   Nebst persönlicher Beratung und einem individuellen Kundenservice profitieren                                         Muaber Mimarlar-Idrizovska, Ersigen | Elsbeth Stuker, Bäriswil BE | Christoph und
   Sie bei uns auch von vielen Treueaktionen* und Vergünstigungen.                                                       Gaby Hügli, Burgdorf | Fabian David Kaser, Aefligen | Hans und Therese Kühni
                                                                                                                         Wenger, Wynigen | Doris Vögeli, Lützelflüh-Goldbachach | Michael Zenhäusern,
                                                                                                                         ­
   Ganz einfach auf www.kundenclub.ch die Aktionen prüfen – vorbeigehen –                                                Kirchberg BE | Michael und Edith Kummer, Höchstetten | Veronika Hebeisen,
   Kundenclub Karte zeigen – profitieren!                                                                                ­Burgdorf | Regine Scherler, Zauggenried | Urs und Ursula Kämpfer, Dürrenroth |
                                                                                                                          Lukas Fankhauser, Burgdorf | Ruth Stucki Riesen, Alchenflüh | Erwin Bütikofer,
                                                                                                                          ­K altacker | Marco Lau, Wynigen | Regula Polesana Hegg, Kernenried | Thomas und
                                                                                                                           Renate Sutter und Burkhalter, Lützelflüh-Goldbach | Jürg Marti, Affoltern BE | Fritz
                                                                                                                           Aeschbacher, Trachselwald | Markus Kühni, Zollbrück | Jean-Jacques Sottas,
                                                                                                                           Hindelbank | Sandra und Tony Lehmann und Privitera, Burgdorf | Christiane
                                                                                                                           ­
                                                                                                                           ­Meier-Nehls, Huttwil | Jasmin Akeret, Koppigen | Peter Leu, Bäriswil BE | Guido
                                                                                                                            ­Fischer, Krauchthal | Florian und Martina Steffen, Sumiswald | Ueli und Käthi Jörg,
                                                                                                                             Alchenflüh | Ueli + Käthi Jörg, Alchenflüh | Fritz Heuberger Tobler, Ersigen | Jonas
                                                                                                                             Emanuel Schüpbach, Burgdorf | Urs Graf, Oberburg | Milena Winkler, Hindelbank |
                                                                                                                             Jürg Lehmann, Hettiswil | Raphael und Béatrice Leiser, Ersigen | Stefan Schweizer,
                                                                                                                             Hettiswil | Regula Künzi Pfister, Kirchberg BE | Sandra Lüthi, Heimisbach | Ursula
   * Vergünstigungen für Quickline Kunden im Versorgungsgebiet der Localnet AG (inkl. Kunden der EnerCom Kirchberg AG        Eichenberger, Lyssach | Romy Blaser-Keller, Burgdorf | Michelle Stucki, Hindelbank |
     und der Energie AG Sumiswald).
                                                                                                                             Brigitte Maria Angela Gidl, Burgdorf | Hedwig Leiser, Kirchberg BE | Ruth Wagner,
INSERATE                                                                                  29
                                                                                 AUS DEM HEV

           Koppigen | Heidi Zürcher, Grünenmatt | Hans Wüthrich, Grünen | Peter Furrer, Hasle
           b. Burgdorf | Daniel Zürcher-Moser, Burgdorf | Alfred u. Brigitte Kräuchi, Burgdorf |
           Adrian Geissbühler, Kirchberg BE | Stephan und Franziska Brand, Weier i.E. | Ernst
           Bürgi, Bäriswil BE | Gabriela Blaser, Burgdorf | Kevin Bill, Kirchberg BE | Heidi
           ­Ulrich, Bäriswil BE | Hans Rudolf und Lilian Lüthi, Koppigen | Felix Maerki, Burgdorf |
            Maria und Hans Stadler, Hindelbank | Monika Riner, Oberburg | Reto Kämpf, Kirch­
            berg | Franziska Hardiman, Alchenstorf | Jean Paul Frederic Zeller, Kirchberg BE |
            Theresia Anna Hügli, Ersigen | Adrian und Monique Bucher-Vuille, Lützelflüh-­
            Goldbach | Yves und Nicole Bolzli, Grünen | Gisela Schneiter, KoppigenOliver und
            Oskana Grossenbacher, Dürrenroth | Doris Ruef, Krauchthal | Stefan Kauz, Alchen-
            storf | Günter Uecker, Sumiswald | Ermst Schwarz, Lützelflüh-Goldbach | Samuel
            Messmer, Oberkirch LU | Andeas Sommer-Kleiber, Grünenmatt | Hans-Rudolf
            ­Messerli, Burgdorf | Kurt Lehmann, Burgdorf | Erika Elisabeth Michel, Burgdorf |
             Thomas und Margaretha Siegenthaler, Heimiswil | Astrid Therese Balzli, Wynigen |
             Ulrich Rudolf Käser, Hasle-Rüegsau | Urs Martin Ruch, Ersigen | Naser Mani, Kirch-
             berg BE | Michael Werren, Alchenstorf | Markus Balsiger, Krauchthal | Stefan und
             Silvana Brun, Kirchberg BE | Urs Bernhard, Rüdtligen | Thomas Koch, Utzenstorf |
             Suraj und Shiyantha Sivanesan, Lyssach | Heinz Bachmann, Heimiswil | Adrian
             ­Badertscher, Oberburg | Hans und Bettina Steiner Wüest, Kaltacker | Benjamin und
              Miriella Brechbühl, Kirchberg BE | Fredi Gertsch, Burgdorf | Hans-Rudolf Jau,
              ­Bäriswil BE | Nadja Berger-Luedi, Kirchberg BE | Beat Häusermann, Affoltern BE |
               Rosmarie Rothenbühler, Lützelflüh-Goldbach | F. und B. Schenk-Brechbühl, Lützelflüh-­
               Goldbach
INSERATE                                                                    31
                                                    ADRESSEN | ZAHLEN
                                                                   AUS|DEM
                                                                        FAKTEN
                                                                           HEV

           Indizes und Referenzzinssatz
           (Dez. 2015 = 100)                       April 2019    Juli 2019     Okt. 2019
           Landesindex LIK                               102.4         102.1         101.8
           Wohnungsmiete                                 102.3         102.5         102.7
           Hausrat und laufende Haushaltsführung          97.9          97.2          96.7
           Erdölprodukte                                 120.6         120.6         118.4
           Energie und Treibstoffe                       113.7         113.7         112.3
           Referenzzinssatz                              1.5 %         1.5 %         1.5 %
32                                                                                    INSERATE
ADRESSEN | ZAHLEN | FAKTEN

Wichtige Adressen
des Hauseigentümerverbandes der Regionen Burgdorf und Trachselwald (HEV)

Präsident
KÄSER Christoph, Rechtsanwalt/Notar, Grünaustr. 17, 3400 Burgdorf    034 427 44 88

Vizepräsident
GNEHM Urs, Direktor Localnet AG, Obertalweg 24, 3400 Burgdorf        034 420 00 20

Geschäftsstelle Postanschrift
LUBANA AG, 3400 Burgdorf                                   034 422 00 88
HEV Burgdorf und Trachselwald                          Fax 034 420 21 29
Fischermätteliweg 19, Postfach 1360, 3401 Burgdorf info@hev-burgdorf.ch
www.hev-burgdorf.ch

Öffnungszeiten der HEV-Geschäftsstelle
Montag bis Freitag: 07.30 – 12.00 | 13.30 – 17.00
– Persönliche Beratung nur nach vorgängiger Terminvereinbarung
– Formularverkauf: jederzeit online unter www.hev-burgdorf.ch oder auf der
­	 Geschäftsstelle oder zusätzlich am Farbweg 11, Burgdorf (wie bisher)

Rechtsauskünfte
LUBANA AG, 3400 Burgdorf                                             034 422 00 88

Wohnungsabnahmen, Expertisen, Schätzungen
Vermittlung durch die Geschäftsstelle                                034 422 00 88

Beratungsstelle für Energiefragen
Energieberatungsstelle Region Emmental,         info@energieberatung-emmental.ch
Herr Beat Ritler, lic. rer. pol.                                     034 402 24 94

Inserate an
Geschäftsstelle HEV Burgdorf und Trachselwald                       034 422 00 88
Fischermätteliweg 19, 3400 Burgdorf                          info@hev-burgdorf.ch

Redaktion HEV-Bulletin
WYSS Christoph, Fischermätteliweg 19, 3400 Burgdorf (cw)

Vorstandsmitglieder
AEBI Andreas, Dorfstrasse 90, 3473 Alchenstorf
BÜTIKOFER Walter, Zürichstrasse 9, 3422 Kirchberg
GSCHWEND-PIEREN Andrea, Kaltacker 310, 3413 Kaltacker
GSELL Reto, Rosenweg 4, 3432 Lützelflüh-Goldbach
RAUCH Roland, Im Meiefeld 19, 3400 Burgdorf
RUCHTI Kurt, Lützelflühstrasse 47A, 3415 Hasle-Rüegsau
SOMMER Peter, Sonnhaldeweg 26, 3472 Wynigen
SCHNEIDER Urs, Obere Sonnmatt 5, 3425 Koppigen
INSERATE
                                                     AZB
                                               3400 Burgdorf 1
                                              Post CH AG

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