Bauherrenmappe - Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf
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Schritt für Schritt zu Ihrem Haus Liebe Bauherrinnen und Bauherren, wir haben für Sie eine Bauherrenmappe mit den wichtigsten Informationen für Ihr zukünftiges Eigenheim zusammengestellt. Von der Planung über den Bau bis hin zum Einzug. Bitte teilen Sie uns vorab mit ob Sie mit oder ohne Keller bauen. Inhalt: 1. Ihre Ansprechpartner 2. Anmeldung Baustrom / provisorischen Anschluss 3. Abmeldung Baustrom 4. Anmeldung Hausanschluss/Netzanschluss 5. Antrag Verlegung Medienkabel 6. Zählermontage/Inbetriebsetzung 7. Anschlusskosten 8. Ergänzende Bedingungen Wir wünschen Ihnen eine gute und erfolgreiche Bauzeit. Ihre Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung eG Seite 1 von 16
Ihre Ansprechpartner Heidi Gschwendner Netz, Anträge, Abrechnung Tel. 0861 909 430 11 E-Mail: info@eg-wolkersdorf.de Thomas Zettl Netztechnik, Technische Fragen Netzbüro Tel. 0861 4315 E-Mail: info@eg-wolkersdorf.de Seite 2 von 16
Leitfaden Baustrom Wichtige Information Bereits in der Bauphase benötigen Sie bzw. Ihre Handwerker ständig Strom. Um einen Baustromanschluss zu erhalten, wenden Sie sich rechtzeitig vor Baubeginn an eine von Ihnen frei zu wählende Elektroinstallationsfirma. Ihr Elektroinstallateur kümmert sich dann um die Terminabstimmung für die Anschlussstellung sowie die notwendigen Prüfungen, um den Baustromanschluss in Betrieb zu nehmen. Klären Sie zuvor auf jeden Fall, ob Sie als Bauherr oder der Bauträger die Kosten für den Baustromanschluss tragen. Das ist deswegen wichtig, weil derjenige der den Anschluss bezahlt auch den Baustromantrag stellen muss. Schritt 1: Für die Ausführung benötigen wir von Ihnen folgende Anträge und Auskünfte, vorzugsweise per Email: Formular Anschlussvertrag für einen provisorischen Stromanschluss Lageplan 1:1000 Schritt 2: Wir schließen Ihren Baustromkasten an einen geeigneten Übergabepunkt in unserem Netz an. Die benötigten Schränke für den Anschluss und den Verteiler müssen bauseits zur Verfügung gestellt werden. Nachdem der Anschlussschrank an unser Versorgungsnetz angeschlossen und der Stromzähler montiert wurde, kann Ihr Elektroinstallateur den Baustromanschluss in Betrieb nehmen. Schritt 3: Abrechnung der Anschlusskosten Schritt 4: Sobald Ihr Bauvorhaben abgeschlossen ist, können Sie Ihren Baustrom demontieren lassen. Bitte übersenden Sie uns hier den Antrag auf „Abmontage Baustrom“. Seite 3 von 16
Anschlussvertrag für einen provisorischen Stromanschluss / Baustrom Auftraggeber und Rechnungsempfänger Installateur Vorname, Name, Firma Vorname, Name, Firma Straße, Hausnummer Telefon PLZ Ort Ausweisnummer Telefon EVU E-Mail Angaben zum Anschluss Straße, Hausnummer gewünschte Absicherung Wunschtermin PLZ Ort Übergabestelle Baustrom Bei Baustrom bitte Lageplan 1:1000 beilegen. Dieser wird mit gekennzeichneter Übergabestelle zurückgeschickt! Anschlusskosten – Preisgültigkeit ab 1.1.2021 inkl. der derzeit ges.gült. Ust von 19% Einzelpreis Gesamtpreis (Netto) Anschlussprovisorium bis 35 A 180,00 € 214,20 € Anschlussprovisorium bis 50 A 270,00 € 321,30 € Anschlussprovisorium bis 63 A 300,00 € 357,00 € Anschlussprovisorium bis 80 A 350,00 € 416,50 € Anschlussprovisorium bis 100 A 500,00 € 595,00 € Ausschlaggebend für die Höhe der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Umsatzsteuer ab dem 1.1.2021 beträgt 19%. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV) gemäß Verordnung vom 1.11.2006 (BGBI.I, S2477) und die Ergänzenden Bedingungen zur NAV in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus bitten wir um Beachtung der umseitigen Informationen zum Datenschutz. Die Standzeit des provisorischen Anschlusses ist auf 1 Jahr befristet. Ort, Datum Stempel, Unterschrift Auftraggeber Inbetriebsetzung Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Soweit erforderlich, wird die Inbetriebsetzung im Namen des Anschlussnehmers/-nutzers beantragt. Ort, Datum Ausweisnummer Stempel, Unterschrift des eingetragenen Installateurs Seite 4 von 16
Antrag auf Abmontage des provisorischen Stromanschlusses An die Telefon: 0861/4315 Elektrizitätsgenossenschaft Fax 0861/4325 Wolkersdorf und Umgebung eG eMail: info@eg-wolkerskdorf.de Schmidhamer Str. 26 Internet: www.eg-wolkersdorf.de 83278 Traustein Angaben zum Anschluss Straße, Hausnummer PLZ, Ort Gewünschter Ausführungstermin Auftraggeber Vorname, Name, Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Email ☐ Ich bitte um Mitteilung über die erfolgte Abmontage Ort, Datum Unterschrift und Stempel des eingetragenen Installateurs Seite 5 von 16
Leitfaden Hausanschluss Wichtige Information Um einen Hausanschluss zu erhalten, wenden Sie sich bitte frühzeitig vor dem Baubeginn an eine von Ihnen frei zu wählende Elektroinstallationsfirma, die für Sie die Beantragung übernimmt und alle weiteren Abläufe mit uns regelt. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte aus den Ergänzenden Bedingungen. Schritt 1: Mit dem Formular Anmeldung zum Netzanschluss können Sie einen Hausanschluss beantragen. Füllen Sie diesen Antrag bitte vollständig aus und senden ihn anschließend vorzugsweise per Email an uns zurück. Beachten Sie, dass wir neben Ihrer Unterschrift auch die des eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens und gegebenenfalls die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigen. Damit wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können, fügen Sie der Anfrage bitte folgendes bei: Formular Anmeldung zum Netzanschluss Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 Grundriss, in dem der Einbauort des Hausanschlusses eingezeichnet ist Schritt 2: Wenn wir alle Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie von uns ein Angebot über die Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses inkl. eventuell anfallender Baukostenzuschüsse. Schritt 3: Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie die den Netzanschlussvertrag unterschrieben ausschließlich per Post an uns zurücksenden. Auch hier benötigen wir gegebenenfalls die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers. Schritt 4: Unsere Bauausführung wird sich zur Terminabstimmung rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Beachten Sie aber schon jetzt, dass vor Beginn unserer Arbeiten der geplante Trassenverlauf sowie der Anschlussraum frei zugänglich sein müssen. Falls dieses nicht der Fall sein sollte, kommen eventuell weitere Kosten auf Sie zu. Schritt 5: Nach Fertigstellung des Hausanschlusses erfolgt die abschließende Inbetriebnahme Ihres Anschlusses. Hierfür benötigen wir das Formular Inbetriebsetzungsanzeige, welches von Ihrem Elektroinstallationsunternehmen vorzugsweise per Email vollständig ausgefüllt bei uns eingereicht werden muss. Das Installationsunternehmen sichert dadurch zu, dass Ihre Anlage (Elektroverteilung, Zählerschrank, etc.) nach dem aktuellen Stand der Technik errichtet wurde. Schritt 6: Sobald uns die Inbetriebsetzungsanzeige korrekt vorliegt, vereinbart unser Büro mit Ihnen und ggf. Ihrem Installationsunternehmen einen Termin zur Inbetriebnahme mit Zählermontage. Seite 6 von 16
Anmeldung Netzanschluss / Hausanschluss Angaben zum Anschlussobjekt Straße, Hausnummer PLZ Ort Ortsteil / Flurnummer Bei Neubaugebieten Name des Baugebiets Bei vorhandener Anlage: Zähler- oder Kundenummer Angemeldet wird nach TAB Neuanschluss Anschluss/Anlagenveränderung Mitverlegung weiterer Sparten (Telekom , Breitband) Zustimmungspflichtige Geräte (Datenblätter bitte beifügen) Umlegung Netzanschluss Stilllegung Bezeichnung des Gerätes Anschlussleistung(kW) Wiederinbetriebnahme Anschluss weiterer Anlagen/Leistungserhöhung Bezeichnung des Gerätes Anschlussleistung(kW) Notstromanlagen Netzanschluss wird beantragt für folgende Anlagen Art: Messeinrichtung (Art/Anzahl) Gleichzeitig benötigte Leistung Zugeordnete Benötigte Erwarteter a) Wohnung WS: Wechselstromzähler DS: Drehstromzähler (kVA) Überstrom- Haus- Jahresver- b) Gewerbe mit Branche MZ: Mehrtarifzähler LGZ: Lastgangzähler schutzeinrich- anschluss- brauch (kWh) c) Gemeinschaftsanlage MW: Messwandler DSG: Tarifschaltgerät tung (A) sicherung d) Erzeugungsanlagen vor Zähler Einbau Ausbau bisher neu Im End- Anzahl Art Anzahl Art bisher neu Im End- bisher neu (A) Je ausbau ausbau Kundenname Gleichzeitig benötigte Gesamtleistung am Netzanschluss in kW: Sicherungsgröße im Hausanschlusskasten: Vorhanden gewünscht Elektrofachbetrieb Firmenname Eingetragen bei: Ansprechpartner Ausweisnummer Straße Hausnummer Firmenstempel PLZ, Ort, Ortsteil Datum, Unterschrift Name in Druckschrift Seite 7 von 16
Anschlussnehmer bzw. Grundstückseigentümer erkennen an, dass Grundlage für den Netzanschlussvertrag die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV)“ ist. Dem Grundstückseigentümer obliegt es nach der NAV u.a., das Anbringen und Verlegen von Leitungen und Leitungsträgern zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität und sonstiger Erbringungen für die Zwecke der örtlichen Versorgung mit elektronischer Energie auf seinem Grundstück zu dulden (§§ 2, 6, 8, 10, 12 NAV). Die NAV ist beim Netzbetreiber (NB) und im Internet auf der Homepage des NB erhältlich. Die elektrische Anlage ist von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen zu errichten und in Betrieb zu setzen. Wird kein Stromlieferant benannt, erfolgt die Stromlieferung gemäß § 36, §38 EnWG durch den Grundversorger. Datenschutz-Hinweise: Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt. Angebot an: Zustimmung des Grundstückseigentümers (wenn der Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer ist) Vorname, Name, Firma Vorname, Name, Firma Geburtsdatum bei Privatperson bzw. Registergericht bei Firma Geburtsdatum bei Privatperson bzw. Registergericht bei Firma Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon, Fax, Email Telefon, Fax, Email Datum, Unterschrift Name in Druckschrift Datum, Unterschrift Name in Druckschrift Terminwunsch Datum Bemerkung Informationen zu Ihrem Bauvorhaben Konstruktive Angaben Angaben zur Gebäudeeinführung unterkellert Wand (nur bei unterkellertem Gebäude möglich) nicht unterkellert Boden Wenn Sie sich für die Variante „Wand“ entschieden haben, muss die Wanddurchführung bereits vorbereitet sein. Andernfalls fallen Kernbohrungskosten an. Bitte verwenden Sie keine KG-Rohre usw. Spezielle Rohre können Sie nach Auftragserteilung bei uns abholen. Wanddurchführung wird bauseits vorbereitet Wanddurchführung wird durch die EGW erstellt Wenn Sie sich für die Variante „Boden“ entschieden haben, beachten Sie bitte, dass keine Rohre verwendet werden dürfen die nicht Gas- und Wasserdicht sind. Wir weisen darauf hin, dass wir Systeme ohne Prüfnachweis als Gebäudeeinführung nicht akzeptieren. Seite 8 von 16
Auftrag für die Verlegung von Medienkabel für die Deutsche Telekom AG Die Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf bieten Ihnen an, die Medienleitung für die Deutsche Telekom AG gemeinsam im Zuge der Erstellung des Stromanschlusses von Ihrer Grundstücksgrenze (auf unserer Kabeltrasse) bis zu Ihrem neuen Hausanschluss gegen Aufpreis mit zu verlegen. Die Fertigstellung, Inbetriebnahme und Art der Nutzung sind bei der Deutschen Telekom AG zu beantragen. Ihre Ansprechpartner hierfür sind: Telekom Deutschland GmbH, Bauherren-Service Telefonnummer: 0800/33 01903 oder www.telekom.de/hilfe/bauherren Die Deutsche Telekom stimmt mit Ihnen die Fertigstellung des Anschlusses ab und nennt die zusätzlichen Anschlusskosten, die dann direkt mit der Deutschen Telekomabgerechnet werden. Die Inbetriebnahme und Nutzung des Medienanschlusses ist erst nach Einbindung in das Kabelnetz der Deutschen Telekom AG möglich. Diese Arbeiten werden durch beauftragte Dritte der Deutschen Telekom AG durchgeführt. Das Material muss vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Hinweis zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung eG. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter www.eg-wolkersdorf.de/datenschutz entnehmen. Auftraggeber und Rechnungsempfänger Grundstückseigentümer (wenn abweichend) Vorname, Name / Firma Vorname, Name /Firma Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ Ort PLZ Ort Telefon Telefon E-Mail E-Mail Auftraggeber und Rechnungsempfänger Grundstückseigentümer (wenn abweichend) Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Seite 9 von 16
Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige für die elektrische Anlage (Antrag zum Zähler) Angaben zum Anschlussobjekt Straße, Hausnummer PLZ Ort Ortsteil / Flurnummer Bei Neubaugebieten Name des Baugebiets Bei vorhandener Anlage: Zähler- oder Kundenummer Art der Anlage Inbetriebsetzung Wohnung Neuanlage Gewerbe u. Branche E-Heizung /Wärmepumpe Gemeinschaftsanlagen Wiederinbetriebsetzung Anlagenveränderung Ort der Messeinrichtung Anlagentrennung Keller Anlagenzusammenlegung Flur Umlegung HA-Raum Anschlussnutzung einstellen Zähleranschlusssäule Leistungserhöhung Bezeichnung des Gerätes Anschlussleistung (kW) Bezeichnung des Gerätes Anschlussleistung (kW) Angaben zur Messeinrichtung Der Messstellenbetrieb erfolgt durch den Netzbetreiber oder durch den Messstellenbetreiber: Name des Messstellenbetreibers Dreipunktbefestigung Wechselstromzähler Zweirichtungszähler Wandlergröße in A < 100.000 kWh/a Steckbefestigung Drehstromzähler Steuergeräte **) Mehrtarifzähler Lastgangzähler Wandlerzähler Art der Anlage Umverlegung Demontage Wechsel Ersatz für folgende Zählernummer: 1 2 3 4 Terminwunsch Seite 10 von 16
Angaben zum Anschlussnutzer Oder bei abweichender Rechnungsanschrift Vorname, Name, Firma Straße, Hausnummer Geburtsdatum bei Privatperson bzw. Registergericht bei Firma PLZ, Ort Straße, Hausnummer PLZ, Ort Datum, Unterschrift Name in Druckschrift Telefon, Fax, Email Zustimmung des Anschlussnehmers (wenn Anschlussnutzer nicht Anschlussnehmer ist) Vorname, Name, Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Fax, Email Datum, Unterschrift Name in Druckschrift Erklärung Elektrofachbetrieb Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Firmenname Eingetragen bei: Ansprechpartner Ausweisnummer Telefon und Email für Rückfragen Firmenstempel Straße Hausnummer PLZ, Ort, Ortsteil Datum, Unterschrift Name der eingetragenen verantwortlichen Elektrofachkraft Unterschrift der eingetragenen verantwortlichen Elektrofachkraft Seite 11 von 16
Anschlusskosten der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung eG Preisgültigkeit ab 1.1.2021 Die nachfolgend aufgeführten Preise gelten nur für Standardanschlüsse. Stromanschluss: Baukostenzuschuss: Nettobetrag Bruttobetrag (inkl. ges.MwSt) 1.-3. Kundenanlage mit 35 A Absicherung 0,00 € 0,00 € 1 Kundenanlage mit 63 A Absicherung 0,00 € 0,00 € jede weitere Kundenanlage 185,00 € 220,15 € Hausanschluss: Nettobetrag Bruttobetrag (inkl. ges.MwSt) Pauschalbetrag bis 15m Anschlusslänge ab 1.850,00 € 2.201,50 € Netzverknüpfungspunkt Mehrlängen über 15 m je Meter 50,00 € 59,50 € Eigenleistung Kabelgraben je Meter 15,00 € 17,85 € Zählermontage, Inbetriebnahme und Medienanschluss wird nach Aufwand 57,02 €/Std. in Rechnung gestellt. Die Mehrspartenhauseinführung wird bei Bedarf separat in Rechnung gestellt. Die hier aufgeführten Preise sind auszugsweise aus den jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen zur NAV zusammengefasst dargestellt. Es gelten die beim Zeitpunkt der Erstellung gültigen Preise. Seite 12 von 16
Ergänzende Bedingungen der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung e. G. (EGW) Zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) Preisgültigkeit ab 1.1.2021 1. Netzanschluss (zu § 5 – 9 NAV) 1.1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der von der EGW zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. 1.2. Die EGW kann verlangen, dass jedes Grundstück, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, über einen eigenen Netzanschluss an das Stromversorgungsnetz angeschlossen wird. Die berechtigten Interessen des Anschlussnehmers und der EGW sind angemessen zu berücksichtigen. 1.3. Der Anschlussnehmer erstattet der EGW die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses nach den folgenden Pauschalsätzen: a. Für die Herstellung eines neuen Netzanschlusses inkl. der Zuleitungen im Privatgrundstück bis zur Hausanschlusssicherung im Gebäude des Netzanschlussnehmers wird ein Grundbetrag in Höhe von 2.201,00 € (netto 1.850,00 €) fällig. Der Grundbetrag beinhaltet eine Anschlusslänge bis max. 15 m ab dem Netzverknüpfungspunkt. Mehrlängen über 15 m werden mit einem Betrag von 59,50 €/m (netto 50,00 €/m) abgerechnet. Die Zählermontage sowie bei Bedarf die Mehrspartenhauseinführung wird separat in Rechnung gestellt. b. Darüber hinaus können aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarung im Anschlussvertrag weitere Kosten entstehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn besondere bauliche Erschwernisse (Verlegung bei Bodenfrost, u.a.) bzw. Netzanschlüsse, die eine besondere Bauweise erfordern (Sonderkonstruktionen), vorliegen. Der zusätzliche Aufwand wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt. Für Netzanschlüsse, die nach Art, Dimension oder Lage von den üblichen Netzanschlüssen (Standardnetzanschlüsse) abweichen, erstattet der Anschlussnehmer der EGW die tatsächlich entstandenen Kosten nach Aufwand. c. Die Erstellung des Kabelgrabens auf dem Privatgrund des Netzanschlussnehmers kann in Eigenleistung erfolgen. Die EGW vergütet in diesem Falle 17,85 €/lfd. Meter Kabelgraben (netto 15,00 €/lfd. Meter Kabelgraben). d. Die Leistung der EGW umfasst bei Arbeiten auf Privatgrund die Wiederherstellung von Oberflächen, soweit diese bei der Errichtung des Netzanschlusses in Mitleidenschaft gezogen worden sind. 1.4. Der Anschlussnehmer erstattet der EGW die Kosten für Veränderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, nach tatsächlichem Aufwand. 1.5. Die EGW ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet wird. Seite 13 von 16
1.6. Netzanschlussleitungen sind möglichst geradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau unbehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Die Trasse des Netzanschlusses darf nicht überbaut oder mit Bäumen bepflanzt werden. Abweichungen von dieser Festlegung sind nur in Sonderfällen möglich und müssen mit dem Netzbetreiber schriftlich vereinbart werden. Die Netzanschluss-Einführungsstelle hat in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes zu erfolgen. Netzanschlussleitungen sind in ausreichend trockene und belüftbare Räume einzuführen, die nicht als Lagerräume für explosive oder leicht entzündliche Stoffe dienen. Der Raum und die im Raum befindlichen Teile der Netzanschlussleitung müssen für autorisiertes Personal der EGW und im Notfall auch für Rettungsdienste leicht zugänglich sein. Eine allgemeine Zugänglichkeit ist jedoch auszuschließen, um Netzanschlussleitungen vor Manipulationen und sonstigen Beschädigungen zu schützen. Dies erfordert, dass in Mehrfamilienhäusern der Raum absperrbar ausgeführt wird. Abweichungen hiervon sind nur bei alternativen Sondermaßnahmen in Abstimmung mit der EGW möglich. 2. Baukostenzuschuss (zu § 11 NAV) 2.1. Für den Anschluss an das Stromversorgungsnetz ist vom Anschlussnehmer, soweit die Leistungsanforderung 30 KW übersteigt, ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet (alle Preise netto). Für Nichthaushaltskunden erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot. Haushalskunden 1. – 3. Kundenanlage mit 35 A Absicherung 0,00 € eine Kundenanlage bis 63 A Absicherung 0,00 € jede weitere Kundenanlage 185,00 € Nichthaushaltskunden Bis 30 kW Grenze: 1. – 2. Kundenanlage mit 35 A Absicherung 0,00 € eine Kundenanlage bis 50 A Absicherung 0,00 € Sicherungsstufe 35 A 12,5 kVA 50 A 25 kVA 63 A 31,5 kVA 80 A 40 kVA 100 A 50 kVA 125 A 63 kVA 160 A 80 kVA 200 A 100 kVA Seite 14 von 16
Der geltende Grundbetrag in € pro kVA ermittelt sich aus dem jeweils veröffentlichten Preisblatt Stromnetz der EGW entsprechend des Leistungspreises (>2.500 Benutzungsstunden) der Anschlussebene. 2.2. Der Anschlussnehmer zahlt der EGW einen weiteren Baukostenzuschuss, wenn er seine Leistungsanforderungen erheblich über das der ursprünglichen Berechnung liegende Maß hinaus erhöht. Der weitere Baukostenzuschuss wird nach Ziffer 2.1 berechnet. 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (zu § 14 NAV) 3.1. Die Inbetriebsetzung ist von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der elektrischen Anlage ausgeführt hat, unter Verwendung der von der EGW zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. 3.2. Die Kosten für die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage sind in Ziffer 1.3. enthalten. 3.3. Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage kann von der Bezahlung des Baukostenzuschusses und der Netzanschlusskosten abhängig gemacht werden. 3.4. Der Anschlussnutzer ist verpflichtet, der EGW alle maßgeblichen Änderungen an seiner Anlage rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen. Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere solche über Art, Anzahl und Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtungen. 4. Technische Anschlussbedingungen (zu § 20 NAV) Die technischen Anforderungen der EGW an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der elektrischen Anlage einschließlich Eigenanlagen sind in den Technischen Anschlussbedingungen der EGW festgelegt. 5. Zahlung, Fälligkeit und Folgen des Verzugs (zu § 23 NAV) 5.1. Rechnungen werden zu dem von der EGW angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. 5.2. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der EGW angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und können anschließend durch einen Beauftragten kassiert werden. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der EGW in folgender Höhe zu erstatten: - 3,00 € für die erste Mahnung mit Sperrandrohung umsatzsteuerfrei - 5,00 € für jede weitere Mahnung mit Sperrandrohung umsatzsteuerfrei - Eine Monteurstunde für jeden Inkassogang umsatzsteuerfrei 5.3. Wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen zur Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses sowie des Baukostenzuschusses nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, erhebt die EGW gemäß §§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 5 NAV angemessene Vorauszahlungen. 5.4. Werden von einem Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse beauftragt, erhebt die EGW auf die Netzanschlusskosten und die Baukostenzuschüsse angemessene Abschlagszahlungen. 6. Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses bzw. der Anschlussnutzung (zu § 24 NAV) 6.1. Für Unterbrechung und Wiederherstellung von Netzanschluss und Anschlussnutzung trägt der Kunde folgende Kosten: Seite 15 von 16
- Eine Monteurstunde bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung für die Unterbrechung umsatzsteuerfrei. - Bei physischer Trennung des Netzanschlusses die Kosten für Trennung und Wiederherstellung nach Aufwand. Die Kosten für die Unterbrechung sind umsatzsteuerfrei. 6.2. Die Kosten der Wiederherstellung kann die EGW im Voraus verlangen. 6.3. Dem Kunden ist gestattet, nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden sind. 7. Haftung (zu § 18 NAV) Die EGW haftet bei Störungen der Anschlussnutzung nach den Regelungen in § 18 NAV. Im Übrigen haftet die EGW für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden beträgt bis zu 5.000,00 € für jeden Schadensfall. 8. Umsatzsteuer Alle genannten Kosten und Beträge unterliegen der Umsatzsteuer, soweit die Umsatzsteuerfreiheit nicht ausdrücklich genannt ist. Alle fettgedruckten Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzlich gültige Umsatzsteuer. 9. Datenverarbeitung 9.1. Zur Erfüllung der Versorgungspflicht ist es für die EGW notwendig, personenbezogene Daten aus dem Versorgungsverhältnis zu speichern und zu verarbeiten. Hierbei beachtet die EGW die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 9.2. Der Austausch von Informationen zu Zwecken der Vertragserfüllung zwischen der EGW und dem Netzbetreiber/Messstellenbetreiber ist zulässig. Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind insbesondere berechtigt, alle zur Abrechnung der Energielieferungen erforderlichen Kundendaten an die EGW weiterzugeben, auch wenn es sich um wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 9 des Energiewirtschaftsgesetzes handelt. 10. Sonstiges 10.1. Auch für Verträge mit ausländischen Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gesetze über den internationalen Kauf – insbesondere das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf – finden keine Anwendung. 10.2. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Textformklausel. 11. Inkrafttreten und Änderung der Ergänzenden Bedingungen 11.1. Diese Ergänzenden Bedingungen treten zum 01.01.2021 in Kraft. 11.2. Die EGW ist berechtigt, diese Ergänzenden Bedingungen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Seite 16 von 16
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