Bauherrenmappe - Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf

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Bauherrenmappe - Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf
Bauherrenmappe

    Stand 1.1.2021
Schritt für Schritt zu Ihrem Haus

Liebe Bauherrinnen und Bauherren,
wir haben für Sie eine Bauherrenmappe mit den wichtigsten Informationen für Ihr zukünftiges
Eigenheim zusammengestellt. Von der Planung über den Bau bis hin zum Einzug.
Bitte teilen Sie uns vorab mit ob Sie mit oder ohne Keller bauen.

Inhalt:
    1.    Ihre Ansprechpartner
    2.    Anmeldung Baustrom / provisorischen Anschluss
    3.    Abmeldung Baustrom
    4.    Anmeldung Hausanschluss/Netzanschluss
    5.    Antrag Verlegung Medienkabel
    6.    Zählermontage/Inbetriebsetzung
    7.    Anschlusskosten
    8.    Ergänzende Bedingungen

Wir wünschen Ihnen eine gute und erfolgreiche Bauzeit.
Ihre
Elektrizitätsgenossenschaft
Wolkersdorf und Umgebung eG

                                                                                Seite 1 von 16
Ihre Ansprechpartner

                            Heidi Gschwendner
                          Netz, Anträge, Abrechnung
                               Tel. 0861 909 430 11

                          E-Mail: info@eg-wolkersdorf.de

                               Thomas Zettl
                       Netztechnik, Technische Fragen

                                  Netzbüro
                             Tel. 0861 4315

                         E-Mail: info@eg-wolkersdorf.de

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Leitfaden Baustrom
                                      Wichtige Information

Bereits in der Bauphase benötigen Sie bzw. Ihre Handwerker ständig Strom. Um einen
Baustromanschluss zu erhalten, wenden Sie sich rechtzeitig vor Baubeginn an eine von Ihnen frei
zu wählende Elektroinstallationsfirma. Ihr Elektroinstallateur kümmert sich dann um die
Terminabstimmung für die Anschlussstellung sowie die notwendigen Prüfungen, um den
Baustromanschluss in Betrieb zu nehmen. Klären Sie zuvor auf jeden Fall, ob Sie als Bauherr oder
der Bauträger die Kosten für den Baustromanschluss tragen. Das ist deswegen wichtig, weil
derjenige der den Anschluss bezahlt auch den Baustromantrag stellen muss.

Schritt 1:

Für die Ausführung benötigen wir von Ihnen folgende Anträge und Auskünfte, vorzugsweise per
Email:

       Formular Anschlussvertrag für einen provisorischen Stromanschluss
       Lageplan 1:1000

Schritt 2:

Wir schließen Ihren Baustromkasten an einen geeigneten Übergabepunkt in unserem Netz an. Die
benötigten Schränke für den Anschluss und den Verteiler müssen bauseits zur Verfügung gestellt
werden.

Nachdem der Anschlussschrank an unser Versorgungsnetz angeschlossen und der Stromzähler
montiert wurde, kann Ihr Elektroinstallateur den Baustromanschluss in Betrieb nehmen.

Schritt 3:

Abrechnung der Anschlusskosten

Schritt 4:

Sobald Ihr Bauvorhaben abgeschlossen ist, können Sie Ihren Baustrom demontieren lassen.
Bitte übersenden Sie uns hier den Antrag auf „Abmontage Baustrom“.

                                                                                    Seite 3 von 16
Anschlussvertrag für einen
provisorischen Stromanschluss / Baustrom

Auftraggeber und Rechnungsempfänger                                     Installateur
Vorname, Name, Firma                                                    Vorname, Name, Firma

Straße, Hausnummer                                                      Telefon

PLZ                                       Ort                           Ausweisnummer

Telefon                                                                 EVU

E-Mail

Angaben zum Anschluss
Straße, Hausnummer                                                      gewünschte Absicherung                   Wunschtermin

PLZ                                       Ort                           Übergabestelle

             Baustrom

Bei Baustrom bitte Lageplan 1:1000 beilegen. Dieser wird mit gekennzeichneter Übergabestelle zurückgeschickt!

Anschlusskosten – Preisgültigkeit ab 1.1.2021 inkl. der derzeit ges.gült. Ust von 19%           Einzelpreis              Gesamtpreis
                                                                                                (Netto)

         Anschlussprovisorium bis 35 A                                                          180,00 €                 214,20 €
         Anschlussprovisorium bis 50 A                                                          270,00 €                 321,30 €
         Anschlussprovisorium bis 63 A                                                          300,00 €                 357,00 €
         Anschlussprovisorium bis 80 A                                                          350,00 €                 416,50 €
         Anschlussprovisorium bis 100 A                                                         500,00 €                 595,00 €

Ausschlaggebend für die Höhe der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Umsatzsteuer ab dem 1.1.2021 beträgt
19%.

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung
(Niederspannungsanschlussverordnung-NAV) gemäß Verordnung vom 1.11.2006 (BGBI.I, S2477) und die Ergänzenden Bedingungen zur
NAV in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus bitten wir um Beachtung der umseitigen Informationen zum Datenschutz. Die
Standzeit des provisorischen Anschlusses ist auf 1 Jahr befristet.

Ort, Datum                                                              Stempel, Unterschrift Auftraggeber

Inbetriebsetzung

Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen
sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der
Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Soweit erforderlich, wird die
Inbetriebsetzung im Namen des Anschlussnehmers/-nutzers beantragt.

Ort, Datum                         Ausweisnummer                        Stempel, Unterschrift des eingetragenen Installateurs

                                                                                                                                Seite 4 von 16
Antrag auf Abmontage
des provisorischen Stromanschlusses
An die
                                                                                       Telefon:    0861/4315
Elektrizitätsgenossenschaft
                                                                                       Fax         0861/4325
Wolkersdorf und Umgebung eG                                                            eMail:      info@eg-wolkerskdorf.de
Schmidhamer Str. 26                                                                    Internet:   www.eg-wolkersdorf.de

83278 Traustein

Angaben zum Anschluss
Straße, Hausnummer                                      PLZ, Ort

Gewünschter Ausführungstermin

Auftraggeber
Vorname, Name, Firma

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Telefon, Email

☐ Ich bitte um Mitteilung über die erfolgte Abmontage

Ort, Datum                                              Unterschrift und Stempel des eingetragenen Installateurs

                                                                                                             Seite 5 von 16
Leitfaden Hausanschluss
                                               Wichtige Information

Um einen Hausanschluss zu erhalten, wenden Sie sich bitte frühzeitig vor dem Baubeginn an eine von Ihnen frei
zu wählende Elektroinstallationsfirma, die für Sie die Beantragung übernimmt und alle weiteren Abläufe mit uns
regelt. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte aus den Ergänzenden Bedingungen.

Schritt 1:

Mit dem Formular Anmeldung zum Netzanschluss können Sie einen Hausanschluss beantragen. Füllen Sie diesen
Antrag bitte vollständig aus und senden ihn anschließend vorzugsweise per Email an uns zurück. Beachten Sie,
dass wir neben Ihrer Unterschrift auch die des eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens und
gegebenenfalls die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigen. Damit wir Ihnen ein
Angebot unterbreiten können, fügen Sie der Anfrage bitte folgendes bei:

        Formular Anmeldung zum Netzanschluss
        Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000
        Grundriss, in dem der Einbauort des Hausanschlusses eingezeichnet ist

Schritt 2:

Wenn wir alle Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie von uns ein Angebot über die Kosten für die Erstellung des
Netzanschlusses inkl. eventuell anfallender Baukostenzuschüsse.

Schritt 3:

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie die den Netzanschlussvertrag unterschrieben ausschließlich per Post an
uns zurücksenden. Auch hier benötigen wir gegebenenfalls die Einverständniserklärung des
Grundstückseigentümers.

Schritt 4:

Unsere Bauausführung wird sich zur Terminabstimmung rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Beachten
Sie aber schon jetzt, dass vor Beginn unserer Arbeiten der geplante Trassenverlauf sowie der Anschlussraum frei
zugänglich sein müssen. Falls dieses nicht der Fall sein sollte, kommen eventuell weitere Kosten auf Sie zu.

Schritt 5:

Nach Fertigstellung des Hausanschlusses erfolgt die abschließende Inbetriebnahme Ihres Anschlusses. Hierfür
benötigen wir das Formular Inbetriebsetzungsanzeige, welches von Ihrem Elektroinstallationsunternehmen
vorzugsweise per Email vollständig ausgefüllt bei uns eingereicht werden muss. Das Installationsunternehmen
sichert dadurch zu, dass Ihre Anlage (Elektroverteilung, Zählerschrank, etc.) nach dem aktuellen Stand der
Technik errichtet wurde.

Schritt 6:

Sobald uns die Inbetriebsetzungsanzeige korrekt vorliegt, vereinbart unser Büro mit Ihnen und ggf. Ihrem
Installationsunternehmen einen Termin zur Inbetriebnahme mit Zählermontage.

                                                                                                  Seite 6 von 16
Anmeldung
Netzanschluss / Hausanschluss

Angaben zum Anschlussobjekt
Straße, Hausnummer

PLZ                                          Ort

Ortsteil / Flurnummer

Bei Neubaugebieten Name des Baugebiets

Bei vorhandener Anlage: Zähler- oder Kundenummer

Angemeldet wird nach TAB

           Neuanschluss                                                                        Anschluss/Anlagenveränderung
           Mitverlegung weiterer Sparten (Telekom , Breitband)

           Zustimmungspflichtige Geräte (Datenblätter bitte beifügen)                                   Umlegung Netzanschluss
                                                                                                        Stilllegung
           Bezeichnung des Gerätes                 Anschlussleistung(kW)                                Wiederinbetriebnahme
                                                                                                        Anschluss weiterer
                                                                                                        Anlagen/Leistungserhöhung
           Bezeichnung des Gerätes                 Anschlussleistung(kW)

           Notstromanlagen

Netzanschluss wird beantragt für folgende Anlagen
Art:                                      Messeinrichtung (Art/Anzahl)                      Gleichzeitig benötigte Leistung    Zugeordnete       Benötigte    Erwarteter
a) Wohnung                                WS: Wechselstromzähler DS: Drehstromzähler        (kVA)                              Überstrom-        Haus-        Jahresver-
b) Gewerbe mit Branche                    MZ: Mehrtarifzähler      LGZ: Lastgangzähler                                         schutzeinrich-    anschluss-   brauch (kWh)
c) Gemeinschaftsanlage                    MW: Messwandler          DSG: Tarifschaltgerät                                       tung (A)          sicherung
d) Erzeugungsanlagen                                                                                                           vor Zähler
                                               Einbau                   Ausbau
           bisher        neu    Im End-     Anzahl          Art        Anzahl         Art   bisher        neu        Im End-   bisher      neu      (A)           Je
                                ausbau                                                                               ausbau                                   Kundenname

Gleichzeitig benötigte Gesamtleistung am Netzanschluss in kW:

Sicherungsgröße im Hausanschlusskasten:
                                                                                       Vorhanden                                   gewünscht

Elektrofachbetrieb

Firmenname                                                                                  Eingetragen bei:

Ansprechpartner                                                                             Ausweisnummer

Straße Hausnummer
                                                                                            Firmenstempel

PLZ, Ort, Ortsteil

Datum, Unterschrift                             Name in Druckschrift

                                                                                                                                                      Seite 7 von 16
Anschlussnehmer bzw. Grundstückseigentümer erkennen an, dass Grundlage für den Netzanschlussvertrag die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und
  dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV)“ ist. Dem Grundstückseigentümer obliegt es nach der NAV u.a., das
  Anbringen und Verlegen von Leitungen und Leitungsträgern zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität und sonstiger Erbringungen für die Zwecke der örtlichen Versorgung mit elektronischer
  Energie auf seinem Grundstück zu dulden (§§ 2, 6, 8, 10, 12 NAV). Die NAV ist beim Netzbetreiber (NB) und im Internet auf der Homepage des NB erhältlich. Die elektrische Anlage ist von
  einem eingetragenen Elektrofachbetrieb unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen zu errichten und in Betrieb zu setzen. Wird kein Stromlieferant benannt, erfolgt die
  Stromlieferung gemäß § 36, §38 EnWG durch den Grundversorger. Datenschutz-Hinweise: Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden nach den
  Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) zweckbezogen verarbeitet und genutzt.

Angebot an:                                                                                      Zustimmung des Grundstückseigentümers
                                                                                                 (wenn der Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer ist)

Vorname, Name, Firma                                                                             Vorname, Name, Firma

Geburtsdatum bei Privatperson bzw. Registergericht bei Firma                                     Geburtsdatum bei Privatperson bzw. Registergericht bei Firma

Straße, Hausnummer                                                                               Straße, Hausnummer

PLZ, Ort                                                                                         PLZ, Ort

Telefon, Fax, Email                                                                              Telefon, Fax, Email

Datum, Unterschrift                                        Name in Druckschrift                  Datum, Unterschrift                                       Name in Druckschrift

Terminwunsch

Datum                                                                                              Bemerkung

Informationen zu Ihrem Bauvorhaben
Konstruktive Angaben                                                                            Angaben zur Gebäudeeinführung
            unterkellert                                                                                    Wand (nur bei unterkellertem Gebäude möglich)
            nicht unterkellert                                                                              Boden

  Wenn Sie sich für die Variante „Wand“ entschieden haben, muss die Wanddurchführung bereits vorbereitet sein. Andernfalls fallen
  Kernbohrungskosten an. Bitte verwenden Sie keine KG-Rohre usw. Spezielle Rohre können Sie nach Auftragserteilung bei uns abholen.

                Wanddurchführung wird bauseits vorbereitet                                                          Wanddurchführung wird durch die EGW erstellt

  Wenn Sie sich für die Variante „Boden“ entschieden haben, beachten Sie bitte, dass keine Rohre verwendet werden dürfen die nicht Gas-
  und Wasserdicht sind. Wir weisen darauf hin, dass wir Systeme ohne Prüfnachweis als Gebäudeeinführung nicht akzeptieren.

                                                                                                                                                                     Seite 8 von 16
Auftrag für die Verlegung von Medienkabel
für die Deutsche Telekom AG

Die Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf bieten Ihnen an, die Medienleitung für die Deutsche
Telekom AG gemeinsam im Zuge der Erstellung des Stromanschlusses von Ihrer Grundstücksgrenze
(auf unserer Kabeltrasse) bis zu Ihrem neuen Hausanschluss gegen Aufpreis mit zu verlegen.

Die Fertigstellung, Inbetriebnahme und Art der Nutzung sind bei der Deutschen Telekom AG zu
beantragen.

Ihre Ansprechpartner hierfür sind:

                           Telekom Deutschland GmbH, Bauherren-Service Telefonnummer:

                                   0800/33 01903 oder www.telekom.de/hilfe/bauherren

Die Deutsche Telekom stimmt mit Ihnen die Fertigstellung des Anschlusses ab und nennt die
zusätzlichen Anschlusskosten, die dann direkt mit der Deutschen Telekomabgerechnet werden. Die
Inbetriebnahme und Nutzung des Medienanschlusses ist erst nach Einbindung in das Kabelnetz der
Deutschen Telekom AG möglich. Diese Arbeiten werden durch beauftragte Dritte der Deutschen
Telekom AG durchgeführt.

Das Material muss vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
Hinweis zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und
Umgebung eG. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter
www.eg-wolkersdorf.de/datenschutz entnehmen.

 Auftraggeber und Rechnungsempfänger                                               Grundstückseigentümer (wenn abweichend)
 Vorname, Name / Firma                                                             Vorname, Name /Firma

 Straße, Hausnummer                                                                Straße, Hausnummer

 PLZ                                         Ort                                   PLZ                                    Ort

 Telefon                                                                           Telefon

 E-Mail                                                                            E-Mail

 Auftraggeber und Rechnungsempfänger                                               Grundstückseigentümer (wenn abweichend)

 Datum, Unterschrift                                                               Datum, Unterschrift

                                                                                                                                        Seite 9 von 16
Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige
für die elektrische Anlage (Antrag zum Zähler)

Angaben zum Anschlussobjekt
Straße, Hausnummer

PLZ                                                                                                Ort

Ortsteil / Flurnummer

Bei Neubaugebieten Name des Baugebiets

Bei vorhandener Anlage: Zähler- oder Kundenummer

Art der Anlage                                                                                                                                                                                          Inbetriebsetzung

             Wohnung                                                                                                                                                                                    Neuanlage
             Gewerbe u. Branche                                                                                                                                                                         E-Heizung /Wärmepumpe
             Gemeinschaftsanlagen                                                                                                                                                                       Wiederinbetriebsetzung

             Anlagenveränderung                                                                                                                                                                         Ort der Messeinrichtung

                         Anlagentrennung                                                                                                                                                                                     Keller
                         Anlagenzusammenlegung                                                                                                                                                                               Flur
                         Umlegung                                                                                                                                                                                            HA-Raum
                         Anschlussnutzung einstellen                                                                                                                                                                         Zähleranschlusssäule
                         Leistungserhöhung

             Bezeichnung des Gerätes                                                               Anschlussleistung (kW)

             Bezeichnung des Gerätes                                                               Anschlussleistung (kW)

Angaben zur Messeinrichtung
Der Messstellenbetrieb erfolgt durch den Netzbetreiber oder durch den Messstellenbetreiber:
                                                                                                                                                                                                                                                                    Name des Messstellenbetreibers
                                                                                                                                                                                                                                 Dreipunktbefestigung
                         Wechselstromzähler

                                                                                                         Zweirichtungszähler

                                                                                                                                               Wandlergröße in A

                                                                                                                                                                                      < 100.000 kWh/a

                                                                                                                                                                                                          Steckbefestigung
                                              Drehstromzähler

                                                                                                                                                                   Steuergeräte **)
                                                                Mehrtarifzähler

                                                                                  Lastgangzähler

                                                                                                                               Wandlerzähler
        Art der Anlage

                                                                                                                                                                                                                                                                                 Umverlegung
                                                                                                                                                                                                                                                        Demontage

                                                                                                                                                                                                                                                                       Wechsel

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Ersatz für folgende
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Zählernummer:

 1

 2

 3

 4

Terminwunsch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                Seite 10 von 16
Angaben zum Anschlussnutzer                                               Oder bei abweichender Rechnungsanschrift

Vorname, Name, Firma                                                      Straße, Hausnummer

Geburtsdatum bei Privatperson bzw. Registergericht bei Firma              PLZ, Ort

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort                                                                  Datum, Unterschrift                        Name in Druckschrift

Telefon, Fax, Email

Zustimmung des Anschlussnehmers
(wenn Anschlussnutzer nicht Anschlussnehmer ist)

Vorname, Name, Firma

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Telefon, Fax, Email

Datum, Unterschrift                                Name in Druckschrift

Erklärung Elektrofachbetrieb
Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie
nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und
den sonstigen besonderen Vorschriften von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert.
Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden.

Firmenname                                                                     Eingetragen bei:

Ansprechpartner                                                                Ausweisnummer

Telefon und Email für Rückfragen
                                                                               Firmenstempel
Straße Hausnummer

PLZ, Ort, Ortsteil

Datum, Unterschrift

Name der eingetragenen verantwortlichen Elektrofachkraft

Unterschrift der eingetragenen verantwortlichen Elektrofachkraft

                                                                                                                         Seite 11 von 16
Anschlusskosten der
Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung eG

                                Preisgültigkeit ab 1.1.2021
          Die nachfolgend aufgeführten Preise gelten nur für Standardanschlüsse.

Stromanschluss:

Baukostenzuschuss:                                              Nettobetrag   Bruttobetrag
                                                                              (inkl. ges.MwSt)

 1.-3. Kundenanlage mit 35 A Absicherung                            0,00 €           0,00 €
 1 Kundenanlage mit 63 A Absicherung                                0,00 €           0,00 €
 jede weitere Kundenanlage                                        185,00 €         220,15 €

Hausanschluss:                                                  Nettobetrag   Bruttobetrag
                                                                              (inkl. ges.MwSt)

 Pauschalbetrag bis 15m Anschlusslänge ab                     1.850,00 €        2.201,50 €
 Netzverknüpfungspunkt
 Mehrlängen über 15 m je Meter                                   50,00 €             59,50 €
 Eigenleistung Kabelgraben je Meter                              15,00 €             17,85 €

Zählermontage, Inbetriebnahme und Medienanschluss wird nach Aufwand 57,02 €/Std. in
Rechnung gestellt.
Die Mehrspartenhauseinführung wird bei Bedarf separat in Rechnung gestellt.

Die hier aufgeführten Preise sind auszugsweise aus den jeweils gültigen Ergänzenden
Bedingungen zur NAV zusammengefasst dargestellt. Es gelten die beim Zeitpunkt der
Erstellung gültigen Preise.

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Ergänzende Bedingungen
der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung e. G. (EGW)
Zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für
die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung NAV)
Preisgültigkeit ab 1.1.2021

1.   Netzanschluss (zu § 5 – 9 NAV)

     1.1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers
          sind unter Verwendung der von der EGW zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen.

     1.2. Die EGW kann verlangen, dass jedes Grundstück, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit
          bildet, bzw. jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, über einen eigenen
          Netzanschluss an das Stromversorgungsnetz angeschlossen wird. Die berechtigten Interessen des
          Anschlussnehmers und der EGW sind angemessen zu berücksichtigen.

     1.3. Der Anschlussnehmer erstattet der EGW die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses nach den
          folgenden Pauschalsätzen:

         a.    Für die Herstellung eines neuen Netzanschlusses inkl. der Zuleitungen im Privatgrundstück bis
               zur Hausanschlusssicherung im Gebäude des Netzanschlussnehmers wird ein Grundbetrag in
               Höhe von 2.201,00 € (netto 1.850,00 €) fällig. Der Grundbetrag beinhaltet eine Anschlusslänge
               bis max. 15 m ab dem Netzverknüpfungspunkt. Mehrlängen über 15 m werden mit einem
               Betrag von 59,50 €/m (netto 50,00 €/m) abgerechnet. Die Zählermontage sowie bei Bedarf die
               Mehrspartenhauseinführung wird separat in Rechnung gestellt.

         b.    Darüber hinaus können aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarung im Anschlussvertrag
               weitere Kosten entstehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn besondere bauliche
               Erschwernisse (Verlegung bei Bodenfrost, u.a.) bzw. Netzanschlüsse, die eine besondere
               Bauweise erfordern (Sonderkonstruktionen), vorliegen. Der zusätzliche Aufwand wird
               entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt. Für Netzanschlüsse, die nach
               Art, Dimension oder Lage von den üblichen Netzanschlüssen (Standardnetzanschlüsse)
               abweichen, erstattet der Anschlussnehmer der EGW die tatsächlich entstandenen Kosten nach
               Aufwand.

         c.    Die Erstellung des Kabelgrabens auf dem Privatgrund des Netzanschlussnehmers kann in
               Eigenleistung erfolgen. Die EGW vergütet in diesem Falle 17,85 €/lfd. Meter Kabelgraben (netto
               15,00 €/lfd. Meter Kabelgraben).

         d.    Die Leistung der EGW umfasst bei Arbeiten auf Privatgrund die Wiederherstellung von
               Oberflächen, soweit diese bei der Errichtung des Netzanschlusses in Mitleidenschaft gezogen
               worden sind.

     1.4. Der Anschlussnehmer erstattet der EGW die Kosten für Veränderungen des Netzanschlusses, die
          durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen
          vom Anschlussnehmer veranlasst werden, nach tatsächlichem Aufwand.

     1.5. Die EGW ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet
          wird.

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1.6. Netzanschlussleitungen sind möglichst geradlinig, rechtwinklig und auf
          kürzestem Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so
          festzulegen, dass der Leitungsbau unbehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt.
          Die Trasse des Netzanschlusses darf nicht überbaut oder mit Bäumen bepflanzt werden.
          Abweichungen von dieser Festlegung sind nur in Sonderfällen möglich und müssen mit dem
          Netzbetreiber schriftlich vereinbart werden. Die Netzanschluss-Einführungsstelle hat in der Regel an
          der Straßenseite des Gebäudes zu erfolgen. Netzanschlussleitungen sind in ausreichend trockene und
          belüftbare Räume einzuführen, die nicht als Lagerräume für explosive oder leicht entzündliche Stoffe
          dienen. Der Raum und die im Raum befindlichen Teile der Netzanschlussleitung müssen für
          autorisiertes Personal der EGW und im Notfall auch für Rettungsdienste leicht zugänglich sein. Eine
          allgemeine Zugänglichkeit ist jedoch auszuschließen, um Netzanschlussleitungen vor Manipulationen
          und sonstigen Beschädigungen zu schützen. Dies erfordert, dass in Mehrfamilienhäusern der Raum
          absperrbar ausgeführt wird. Abweichungen hiervon sind nur bei alternativen Sondermaßnahmen in
          Abstimmung mit der EGW möglich.

2.   Baukostenzuschuss (zu § 11 NAV)

     2.1. Für den Anschluss an das Stromversorgungsnetz ist vom Anschlussnehmer, soweit die
          Leistungsanforderung 30 KW übersteigt, ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss
          wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal
          berechnet (alle Preise netto). Für Nichthaushaltskunden erhalten Sie von uns ein individuelles
          Angebot.

          Haushalskunden

          1. – 3. Kundenanlage mit 35 A Absicherung                                      0,00 €

          eine Kundenanlage bis 63 A Absicherung                                         0,00 €

          jede weitere Kundenanlage                                                   185,00 €

          Nichthaushaltskunden

          Bis 30 kW Grenze:

            1. – 2. Kundenanlage mit 35 A Absicherung                                    0,00 €

            eine Kundenanlage bis 50 A Absicherung                                       0,00 €

          Sicherungsstufe        35 A             12,5 kVA

                                 50 A             25 kVA

                                 63 A             31,5 kVA

                                 80 A             40 kVA

                               100 A              50 kVA

                               125 A              63 kVA

                               160 A              80 kVA

                               200 A            100 kVA

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Der geltende Grundbetrag in € pro kVA ermittelt sich aus dem jeweils
          veröffentlichten Preisblatt Stromnetz der EGW entsprechend des
          Leistungspreises (>2.500 Benutzungsstunden) der Anschlussebene.

     2.2. Der Anschlussnehmer zahlt der EGW einen weiteren Baukostenzuschuss, wenn er seine
          Leistungsanforderungen erheblich über das der ursprünglichen Berechnung liegende Maß hinaus
          erhöht. Der weitere Baukostenzuschuss wird nach Ziffer 2.1 berechnet.

3.   Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (zu § 14 NAV)

     3.1. Die Inbetriebsetzung ist von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der elektrischen
          Anlage ausgeführt hat, unter Verwendung der von der EGW zur Verfügung gestellten Vordrucke zu
          beantragen.

     3.2. Die Kosten für die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage sind in Ziffer 1.3. enthalten.

     3.3. Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage kann von der Bezahlung des Baukostenzuschusses und
          der Netzanschlusskosten abhängig gemacht werden.

     3.4. Der Anschlussnutzer ist verpflichtet, der EGW alle maßgeblichen Änderungen an seiner Anlage
          rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen. Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere solche
          über Art, Anzahl und Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtungen.

4.   Technische Anschlussbedingungen (zu § 20 NAV)

     Die technischen Anforderungen der EGW an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den
     Betrieb der elektrischen Anlage einschließlich Eigenanlagen sind in den Technischen
     Anschlussbedingungen der EGW festgelegt.

5.   Zahlung, Fälligkeit und Folgen des Verzugs (zu § 23 NAV)

     5.1. Rechnungen werden zu dem von der EGW angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen
          nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

     5.2. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der EGW angegebenen Fälligkeitstermins
          schriftlich angemahnt und können anschließend durch einen Beauftragten kassiert werden. Die
          dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der EGW in folgender Höhe zu erstatten:
          - 3,00 € für die erste Mahnung mit Sperrandrohung umsatzsteuerfrei
          - 5,00 € für jede weitere Mahnung mit Sperrandrohung umsatzsteuerfrei
          - Eine Monteurstunde für jeden Inkassogang umsatzsteuerfrei

     5.3. Wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der
          Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen zur Herstellung sowie Veränderungen des
          Netzanschlusses sowie des Baukostenzuschusses nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, erhebt die
          EGW gemäß §§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 5 NAV angemessene Vorauszahlungen.

     5.4. Werden von einem Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse beauftragt, erhebt die EGW auf die
          Netzanschlusskosten und die Baukostenzuschüsse angemessene Abschlagszahlungen.

6.   Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses bzw. der Anschlussnutzung (zu § 24 NAV)

     6.1. Für Unterbrechung und Wiederherstellung von Netzanschluss und Anschlussnutzung trägt der Kunde
          folgende Kosten:

                                                                                                       Seite 15 von 16
-     Eine Monteurstunde bei Durchführung der Maßnahmen an einer
                  vorhandenen Trenneinrichtung für die Unterbrechung
                  umsatzsteuerfrei.
            -     Bei physischer Trennung des Netzanschlusses die Kosten für Trennung und Wiederherstellung
                  nach Aufwand. Die Kosten für die Unterbrechung sind umsatzsteuerfrei.

     6.2. Die Kosten der Wiederherstellung kann die EGW im Voraus verlangen.

     6.3. Dem Kunden ist gestattet, nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als
          die Pauschale entstanden sind.

7.   Haftung (zu § 18 NAV)

     Die EGW haftet bei Störungen der Anschlussnutzung nach den Regelungen in § 18 NAV. Im Übrigen haftet
     die EGW für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie Schäden
     aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist
     ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für grob fahrlässig verursachte
     Vermögensschäden beträgt bis zu 5.000,00 € für jeden Schadensfall.

8.   Umsatzsteuer

     Alle genannten Kosten und Beträge unterliegen der Umsatzsteuer, soweit die Umsatzsteuerfreiheit nicht
     ausdrücklich genannt ist. Alle fettgedruckten Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzlich gültige
     Umsatzsteuer.

9.   Datenverarbeitung

     9.1.       Zur Erfüllung der Versorgungspflicht ist es für die EGW notwendig, personenbezogene Daten aus
                dem Versorgungsverhältnis zu speichern und zu verarbeiten. Hierbei beachtet die EGW die
                datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

     9.2.       Der Austausch von Informationen zu Zwecken der Vertragserfüllung zwischen der EGW und dem
                Netzbetreiber/Messstellenbetreiber ist zulässig. Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind
                insbesondere berechtigt, alle zur Abrechnung der Energielieferungen erforderlichen Kundendaten
                an die EGW weiterzugeben, auch wenn es sich um wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne
                von § 9 des Energiewirtschaftsgesetzes handelt.

10. Sonstiges

     10.1. Auch für Verträge mit ausländischen Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gesetze über
           den internationalen Kauf – insbesondere das UN-Übereinkommen über Verträge über den
           internationalen Wareneinkauf – finden keine Anwendung.

     10.2. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
           bedürfen der Textform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Textformklausel.

11. Inkrafttreten und Änderung der Ergänzenden Bedingungen

     11.1. Diese Ergänzenden Bedingungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.

     11.2. Die EGW ist berechtigt, diese Ergänzenden Bedingungen nach den hierfür geltenden gesetzlichen
           Bestimmungen zu ändern.

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