Flächennutzungsplan Leisnig Teilfortschreibung Windenergie - Stadt Leisnig Stand 12.07.2021
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Stadt Leisnig Flächennutzungsplan Leisnig Teilfortschreibung Windenergie Begründung zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3(1) und 4(1) BauGB Stand 12.07.2021 tiepelt architekten Beerendorfer Straße 1 04509 Delitzsch
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2 2. Ziele und Erforderlichkeit der Planung 2 3. Ziele aus Raumordnung und Landesplanung 3 3.1 Vorgaben aus der Landesplanung 3 3.2 Vorgaben aus der Regionalplanung 3 4. Ansatz zur Flächenermittlung für die Windenergienutzung 6 4.1 Kriterienkatalog harte und weiche Ausschlusskriterien 6 4.1.1 Abstand zu Siedlungsflächen 6 4.1.2 Weitere Ausschlusskriterien 7 4.1.3 Waldflächen 8 4.1.4 Straßen 8 4.1.5 Wasserschutzgebiete 8 4.1.6 Gewinnung von Rohstoffen 8 4.1.7 Natur- und Landschaftsschutz 9 4.1.8 Historische Kulturlandschaften 9 4.2 Zwischenergebnis 10 4.3 Übereinstimmung mit der Regionalplanung/Zielabweichungsverfahren 11 5. Darstellung der potenziellen Eignungsflächen 12 5.1 Leisnig – Sitten 12 5.2 Leisnig – Börtewitz 13 5.3 Leisnig – Naunhof 14 5.4 Leisnig – Nicollschwitz/Bockelwitz 15 6. Anmerkungen zu Umweltbericht und Landschaftsplänen 15 7. Quellenangaben 16 tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 1
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 1. Einleitung Der Flächennutzungsplan der Stadt Leisnig ist seit 2006 rechtskräftig. In seiner Darstellung verdeutlicht die Planung einen Flächenbedarf unter dem Entwicklungstempo des Zeitraumes 1998 - 2010. Die Entwicklung der Klimapolitik und die Festschreibung von konkreten Klimazielen sind in den letzten Jahren stark vorangetrieben worden. Mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 als Hauptziel festgeschrieben. Bis zu diesem Jahr soll der gesamte Strom der Bundesrepublik Deutschland treibhausneutral erzeugt und verbraucht werden. Als Zwischenziel soll bis zum Jahr 2030 mindestens 65% des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Bereits 2012 hat die Stadt Leisnig die Erstellung eines Integrierten kommunalen Energie- und Klimaschutzkonzeptes (Stand Oktober 2012) in Auftrag gegeben. Zielstellung des Konzeptes ist es, den CO2-Ausstoß bis 2025 auf 6,0 Tonnen pro Einwohner und Jahr zu senken. Weiterhin soll bis 2050 eine Reduktion auf 2,5 Tonnen pro Einwohner und Jahr erreicht werden. Die Stadt Leisnig will hiermit ihre Verantwortung in der Eindämmung des globalen Klimawandels übernehmen. Eine der drei Leitlinien zur Reduzierung des Ausstoßes von CO2 ist die CO2-arme bzw. -freie Energieversorgung vor allem der Einsatz von erneuerbaren Energien. Nach Aussage des Konzepts spielt die Windenergie die wichtigste Rolle bei den Zuwächsen im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit Stand 2012 weist das Gebiet der Stadt Leisnig im Bereich der ehemaligen Gemeinde Bockelwitz 18 Windenergieanlagen aus. Die Anlagen stehen in den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderbauflächen Windpark Bockelwitz und Sitten. Für eine Erweiterung der bestehenden Windparks bzw. die Schaffung neuer Potenzialflächen ist eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets und die Ausweisung der Flächen im Flächennutzungsplan notwendig. Die Stadt Leisnig plant daher die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Bereich Windenergie, um die Ziele aus dem Klimaschutzkonzept fortzuführen und planerisch festzusetzen. Geplant ist die Untersuchung und Bewertung der bestehenden Flächen und von Flächenpotentialen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet, um Sonderbauflächen für Windenergie zu ändern, zu erweitern und neu auszuweisen. Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan betrifft im Ergebnis nur die jeweiligen Teilgebiete im Bereich des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Bockelwitz. Die Flächenausweisung erfolgt unter Berücksichtigung von Vorgaben aus der Regionalplanung, Schutzgebieten, Verkehrs- und Erschließungsplanungen und sonstiger umweltbezogener Vorgaben. 2. Ziele und Erforderlichkeit der Planung Im Zuge der aktuellen Klimapolitik wird der Windenergie als erneuerbare Energie eine entscheidende Rolle zugewiesen. Die Stadt Leisnig greift diesen Punkt in ihrem Klimaschutzkonzept auf und legt einen Schwerpunkt auf die Erweiterung und den Ausbau von Windenergiestandorten zur Förderung erneuerbarer Energien. Der Flächennutzungsplan weist bisher zwei Sonderbauflächen für die Nutzung von Windenergie aus. Diese sind durch insgesamt 18 Windenergieanlagen belegt. Eine Neuausweisung oder Erweiterung vorhandener Gebiete für Windenergie ist auf der derzeitigen Grundlage des Flächennutzungsplanes nicht realisierbar. Zur Erreichung der gefassten Entwicklungsziele der Gemeinde muss das vorhandene Potenzial zum Ausbau von Windenergiestandorten anhand verfügbarer Flächen geprüft und bauleitplanerisch festgesetzt werden. Dafür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Windenergie erforderlich. Als Grundlage für die Teilfortschreibung des FNP ist zusätzlich eine Fortschreibung der Regionalplanung erforderlich. Die Stadt Leisnig bringt durch das Verfahren zur Teilfortschreibung ihren gemeindlichen Planungswillen zum Ausdruck und will tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 2
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 damit die Fortschreibung des Regionalplanes Region Chemnitz zum Thema Windenergie anstoßen. Die Planung verfolgt folgende städtebauliche Ziele: - Überprüfung der vorhandenen Flächen für die erweiterte Nutzung der Windenergie - Ausweisung neuer Flächen für Windenergieanlagen, unter Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses der Bevölkerung vor Lärm, Schattenwurf und bedrängender Wirkung - Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Einhaltung der Klimaziele - Ermittlung der Rahmenbedingungen aus Umweltvorgaben und öffentlichen Belangen 3. Ziele aus Raumordnung und Landesplanung Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Stadt Leisnig setzt sich aus den einzelnen Flächennutzungsplänen der Stadt Leisnig von 2006 und der Gemeinde Bockelwitz von 2001 zusammen. Entsprechend § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Planerische Vorgaben für die Teilfortschreibung des FNP Leisnig entstehen aus dem: - Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen (LEP 2013) vom 14.08.2013 - Regionalplan Region Chemnitz Entwurf für das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 9 und 10 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG - Regionalplan Westsachsen 2008, in Kraft getreten am 25.07.2008 3.1 Vorgaben aus der Landesplanung Der LEP 2013 wird durch das Vorhaben in folgenden Zielen berührt: G 5.1.2 Bei Vorliegen von Regionalen Energie- und Klimaschutzkonzepten sind diese bei der Regionalplanung zu berücksichtigen. G 5.1.5 Bei der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie sollen unter anderem - die Windhöffigkeit der Gebiete, - bestehende technogene Vorbelastungen der Landschaft, insbesondere Autobahnen und andere Infrastrukturtrassen sowie die durch den Braunkohlenabbau geprägten Gebietsregionen, - Lagen, welche nicht in besonderer Weise die Kulturlandschaft prägen, - die Möglichkeiten der Netzeinspeisung, - das besondere Interesse, Altanlagen durch Neuanlagen zu ersetzen (Repowering) und - die lokale Akzeptanz von Windenergieanlagen, auch im Hinblick auf einen hinreichenden Abstand zu Wohngebieten berücksichtigt werden. Die Nutzung von Waldgebieten soll grundsätzlich vermieden werden. Dies gilt insbesondere für Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht und mit ausgewählten Waldfunktionen. 3.2 Vorgaben aus der Regionalplanung Bisherige Grundlage für eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist der Regionalplan Westsachsen 2008. Im Zuge der Kreisgebietsreform im Jahr 2008 wurde der Altlandkreis Döbeln dem neuen Landkreis Mittelsachsen zugeordnet und ist seitdem nicht mehr Teil der Planungsregion Westsachsen. Zukünftig wird für Leisnig der Regionalplan der Region Chemnitz gelten. Bisher liegt noch kein rechtsgültiger neuer Gesamt-Regionalplan für den tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 3
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 Planungsverband Region Chemnitz vor, daher galt bisher der Regionalplan Westsachsen 2008 gemäß §20 Abs. 1 LPlG weiter. Jedoch ist der Regionalplan Westsachsen 2008 inhaltlich überholt u.a. auch durch den Satzungsbeschluss zum Regionalplan Leipzig-Westsachsen im Dezember 2020. Im Regionalplan Leipzig-Westsachsen ist die Region des Altkreises Döbeln nicht mehr enthalten. Aktuelle und zukünftige regionalplanerische Aussagen zur Region werden durch den Planungsverband Chemnitz getroffen. Daher werden sich zukünftige Bauleitplanungen an den Vorgaben des 1. Entwurfs zum Regionalplan Region Chemnitz Stand 2015 orientieren. Der Regionalplan Westsachsen 2008 trifft zur Energetischen Windnutzung folgende Aussagen: Z 11.3.1 Die Errichtung von Windenergieanlagen ist ausschließlich in den Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung zulässig. Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung sind: Nr. 14 Sitten Gemeinde Bockelwitz Nr. 15 Bockelwitz Gemeinde Bockelwitz G 11.3.2 Windenergieanlagen innerhalb der Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung sollen so errichtet werden, dass eine optimale Ausnutzung der Fläche erreicht wird. Dabei ist die Errichtung gleichartiger Windenergieanlagen anzustreben. Z 11.3.3 Windenergieanlagen innerhalb der Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung mit einem Abstand unterhalb von 750 m zur Wohnbebauung sind nur bis zu einer Gesamthöhe von 100 m zulässig. Z 11.3.4 Windenergieanlagen innerhalb der Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung mit einem Abstand von 750 m bis unterhalb 1 000 m zur Wohnbebauung sollen einen Abstand zur Wohnbebauung aufweisen, der das 10-fache der Nabenhöhe nicht unterschreitet. Bezogen auf das Gemeindegebiet der Stadt Leisnig werden die Ziele und Grundsätze des Regionalplans Westsachsen 2008 im Entwurf zum Regionalplan Region Chemnitz größtenteils fortgeführt. Die Ausweisung der Vorrang- und Eignungsgebiete wird nicht geändert. Lediglich die einzuhaltenden Abstände von Windenergieanlagen sind jetzt auf Flächensiedlungen anzuwenden statt auf Wohnbebauung. Der Regionalplan Region Chemnitz wird durch die Planung in folgenden Zielen berührt: G 3.2.1 In der Region soll ein ausgewogener Energiemix unter Erhöhung des Anteiles erneuerbarer Energiearten angestrebt werden. Dazu sollen die Potenziale der Nutzung regenerativer Energien sowie zur Einsparung in Energiekonzepten der Landkreise und kreisfreien Städten aufgezeigt und auf ihre umfassende Nutzbarmachung hingewirkt werden. Z 3.2.2 Vorrang-/Eignungsgebiete zur Nutzung der Windenergie (VREG Wind) sind nachfolgende Gebiete: Landkreis Mittelsachsen Stadt Leisnig Nr. 33 Sitten Stadt Leisnig Nr. 34 Bockelwitz Z 3.2.3 Windenergieanlagen innerhalb der VREG Wind mit einem Abstand unterhalb von 750 m zu Flächensiedlungen sind nur bis zu einer Gesamthöhe von 100 m zulässig. Z 3.2.4 Windenergieanlagen innerhalb der VREG Wind mit einem Abstand von 750 m bis unterhalb 1.000 m zu Flächensiedlungen sind nur zulässig, wenn sie einen Abstand zur Flächensiedlung aufweisen, der das 10-fache der Nabenhöhe nicht unterschreitet. Z 3.2.5 Im beplanten Innenbereich sowie als mitgezogene Nutzungen sind raumbedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig. Weiterhin wurde der Entwurf für ein Regionales Windenergiekonzept (RWEK) durch den Regionalen Planungsverband Region Chemnitz erarbeitet. Darin wird die Festlegung von Zielen tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 4
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 und Grundsätzen der Raumordnung zur planerischen Steuerung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen im Regionalplan Region Chemnitz dokumentiert und inhaltlich begründet. Im Ergebnis wurden die o.g. Ziele Z 3.2.2 bis Z 3.2.5 in den Regionalplan aufgenommen. Im Entwurf zum Regionalplan von 2015 werden die bisher bestehenden Gebiete Windenergie Sitten und Bockelwitz weiterhin als Vorrang- und Eignungsgebiete ausgewiesen (Z 3.2.2). An diesen Standorten wird auch in der Teilfortschreibung des FNP weiter festgehalten und den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprochen. Die Zielstellung der Gemeinde umfasst jedoch auch eine Neuausweisung von Gebieten zur Nutzung der Windenergie außerhalb der bisher festgelegten Vorrang- und Eignungsgebiete. Als Grundlage für Abstände zu Flächensiedlungen wird die Maßgabe von 750 m angewandt. Verbunden mit der Neuausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung wird ein Zielabweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung angestrebt. Im weiteren Verfahren ist zu berücksichtigen, dass sich der Entwurf zum Regionalen Windenergiekonzept als Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Jahr 2016 nach wie vor im Abwägungsprozess befindet. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen zum RWEK war eine bisherige Abwägung nicht möglich. Daher wurde in der Verbandsversammlung im Dezember 2019 der Beschluss gefasst, die Festlegungen zur Windenergienutzung vom Verfahren zur Aufstellung des Regionalplanes Region Chemnitz abzukoppeln und das Verfahren zum Regionalplan Region Chemnitz ohne die Festlegungen zur Windenergienutzung (Regionales Windenergiekonzept und Ziele Z 3.2.2 bis Z 3.2.5 des Offenlage-Entwurfs des Regionalplanes vom 15. Dezember 2015, Beschluss-Nr. 13/2015) zu Ende zu führen. Der zukünftige Regionalplan Region Chemnitz wird somit vorerst keine Festlegungen für die Windenergienutzung mehr enthalten. Aktuell bildet der Entwurf zum Regionalplan Region Chemnitz von 2015 die regionalplanerische Grundlage für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Die Grundsätze und Ziele sind verbindlich, solange keine neuen Zielvorgaben der Regionalplanung vorliegen. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes bringt den Planungswillen der Gemeinde zu Ausdruck. Leitgedanke ist die Erreichung der gesteckten Klimaziele. Die Planung ist im Zielabweichungsverfahren auf Ebene der Regionalplanung abzuwägen. tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 5
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 4. Ansatz zur Flächenermittlung für die Windenergienutzung Zur Ermittlung von Eignungs- bzw. Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung ist eine flächendeckende und einheitliche Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets erforderlich. Die Darstellung bzw. Ausweisung dieser Gebiete kann nur auf solchen Flächen erfolgen, die dafür auch geeignet sind. Die Abwägung aller Belange erfolgt in mehreren Stufen nach Anwendung harter und weicher Ausschlusskriterien. Dadurch werden im Zuge der Planfassung für die frühzeitige Beteiligung in einer ersten Restriktionsanalyse für die Windenergie ungeeignete Flächen herausgefiltert. Im weiteren Verfahrensschritt werden die resultierenden potenziellen Eignungsflächen mit weiteren öffentlichen Belangen bzw. Vorbehalten gemäß § 1 Abs. 6 BauGB gegenüber der Windenergienutzung überlagert. Hieraus ergeben sich Eignungsflächen für die Windenergienutzung, welche mit unterschiedlich starken Konflikten belegt sind. Diese Eignungsanalyse wird im Zuge des weiteren Verfahrens zur Teilfortschreibung des FNP ausgearbeitet. 4.1 Kriterienkatalog harte und weiche Ausschlusskriterien Der angewandte Kriterienkatalog zur Flächenermittlung orientiert sich an der Vorgehensweise des Regionales Windenergiekonzepts des Regionalplan Region Chemnitz. Durch harte Ausschlusskriterien werden Gebiete definiert, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Weiche Kriterien definieren die Bereiche des Plangebiets, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen von vornherein ausgeschlossen werden soll. Während die Ausweisung harter Tabuzonen keiner Rechtfertigung bedarf, sind die Bereiche für weiche Tabuzonen vom Planungsträger zu begründen. Die Untersuchung des Gemeindegebiets im vorliegenden Vorentwurf umfasst die Anwendung der folgenden Ausschlusskriterien: - Siedlungsflächen - Infrastruktur (Straßen, Eisenbahnstrecken) - Waldflächen - Wasserschutzgebiete - Flächen zur Rohstoffgewinnung - Schutzgebiete Natur und Landschaft (FFH-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete) 4.1.1 Abstand zu Siedlungsflächen Siedlungsflächen stellen grundsätzlich Ausschlussbereiche dar. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB nur im Außenbereich privilegiert. Abstände zu Siedlungsflächen werden im Regionalen Windenergiekonzept des Planungsverbandes Chemnitz wie folgt festgelegt: Harte Tabuzone Ein Abstand von 250 m zu isolierten Siedlungen und von 300 m zu Flächensiedlungen sowie von 500 m zum Siedlungsgebiet Kur/Klinik ist als harte Tabuzone zu beachten. Weiche Tabuzone Ein Abstand von 500 m zu isolierten Siedlungen und von 750 m zu Flächensiedlungen sowie von 1.200 m zum Siedlungsgebiet Kur/Klinik wird als weiche Tabuzone zum Ansatz gebracht, soweit es sich nicht um Altstandorte handelt. tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 6
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 Die Stadt Leisnig folgt bei der Ermittlung des Siedlungsabstandes dem Ansatz der weichen Ausschlusskriterien zur Sicherung des erweiterten Immissionsschutzes und der Siedlungsentwicklung. Bei Einhaltung dieser Abstände ist davon auszugehen, dass dem Schutz öffentlicher und privater Belange Rechnung getragen wird und mögliche Nutzungskonflikte vermieden werden. Gleichzeitig wird der Planungsspielraum für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht in unvertretbarem Maße eingeschränkt. Daher wurde im ersten Arbeitsschritt eine Flächenauswahl auf der Grundlage eines Abstandes von 750 m zu bestehenden Flächensiedlungen und 500 m zu isolierten Siedlungen getroffen. Flächen unter 20 ha wurden dabei nicht als Eignungsflächen in Betracht gezogen, um eine Zergliederung der Landschaft durch zu viele Einzelanlagen zu vermeiden und eine Konzentrationswirkung der Anlagen zu erreichen. Im gesamten Gemeindegebiet ergeben sich dadurch 7 potentielle Flächen, die diesem Kriterium entsprechen. Diese sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. 1 Leisnig – Sitten / 2 Leisnig – Börtewitz / 3 Leisnig – Naunhof / 4 Leisnig – Brösen / 5 Leisnig – Gorschmitz / 6 Leisnig – Hasenberg /7 Leisnig – Nicollschwitz/Bockelwitz 4.1.2 Weitere Ausschlusskriterien Im zweiten Verfahrensschritt wurden die nach dem Siedlungsabstand ermittelten Flächen auf weitere Ausschlusskriterien gemäß dem oben genannten Kriterienkatalog geprüft. tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 7
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 Ausschlussflächen, die bereits aufgrund des einzuhaltenden Siedlungsabstandes überdeckt werden, werden auch in der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Dazu zählen Eisenbahntrassen, oberirdische Gewässer, Hochwasserschutzgebiete. Weiterhin erfolgte der Abgleich auf Überschneidungen gemäß der Raumnutzungskarten des Regionalplanentwurfs Chemnitz aus 2015 (Vorranggebiete (VRG), Vorbehaltsgebiete (VBG)). 4.1.3 Waldflächen Grundsätzlich soll gemäß LEP 2013 eine Nutzung von Waldflächen vermieden werden. Dazu wird im RWEK Schutzwald (Bodenschutzwald und Naturschutzwaldzellen) als harte Tabuzone beachtet. Diese Flächen sind für eine Windenergienutzung ungeeignet. Wald, der nicht Schutzwald (Bodenschutzwald und Naturwaldzellen) ist, wird als weiche Tabuzone zum Ansatz gebracht, soweit es sich nicht um Altstandorte handelt. Teilgebiete der Flächen Nr. 4 Brösen, 5 Gorschmitz und 6 Hasenberg sind als Wald mit Schutzstatus nach Sächsischem Waldgesetz festgesetzt und damit für eine Nutzung durch Windenergie auszuschließen. 4.1.4 Straßen Das RWEK trifft folgende Aussage zu Straßenflächen: Harte Tabuzone Als harte Tabuzonen ist ein Abstand von Bundesautobahnen bzw. Bundesfernstraßen sowie Staats- und Kreisstraßen von 40 m bzw. 20 m zu beachten. Als harte Tabuzonen sind auch die im Kap. 3.2 des LEP 2013 als Trassen Neubau festgelegten Vorranggebiete zu beachten. Weiche Tabuzone Ein Abstand von 100 m bzw. 40 m längs der Bundesautobahnen bzw. Bundesfernstraßen sowie Staats- und Kreisstraßen wird als weiche Tabuzonen zum Ansatz gebracht. Die Bestandsgebiete Nr. 1 Sitten und Nr. 7 Nicollschwitz/Bockelwitz grenzen direkt an die Bundesautobahn A14 an. Im Zuge der Teilfortschreibung ist ein Abstand von 40 m als harte Tabuzone zu beachten. Festgelegte Vorranggebiete für den Trassenneubau sind nicht betroffen. 4.1.5 Wasserschutzgebiete Gemäß RWEK sind die Zone I von Wasserschutzgebieten ist als harte Tabuzonen zu beachten. Windenergieanlagen sind in diesen Bereichen grundsätzlich unzulässig. Die Zone II von Wasserschutzgebieten wird als weiche Tabuzone zum Ansatz gebracht, soweit es sich nicht um Altstandorte handelt. Wasserschutzgebiete der Zonen I und II werden im Plangebiet bereits durch den Abstand von 750 m zu Siedlungsflächen überlagert. Der westliche Bereich der Fläche Nr. 1 Sitten überschneidet sich teilweise mit Bereichen der Zone III des Wasserschutzgebietes „Heilige Quelle“ Polkenberg. Gemäß §3 der Verordnung des Landekreises Mittelsachsen zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Heilige Quelle“ Polkenberg vom 25.10.2018 sind die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen in den Schutzzonen I, II und III verboten. Somit ist diese Teilfläche als Eignungsfläche für Windenergie auszuschließen. 4.1.6 Gewinnung von Rohstoffen Zugelassene Betriebspläne für oberflächennahe Rohstoffe sowie festgesetzte Baubeschränkungsgebiete sind als harte Tabuzonen zu beachten. Die Potenzialfläche Nr. 2 Börtewitz grenzt an das ausgewiesene Vorranggebiet Rohstoffabbau. Eine Überschneidung der Flächen ist auszuschließen. tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 8
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 4.1.7 Natur- und Landschaftsschutz Rechtsverbindlich festgesetzte Naturschutzgebiete gemäß §23 Abs. 1 BNatSchG sind als harte Tabuzonen zu beachten. In diesen Gebieten ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich. Nach § 23 Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Im Gemeindegebiet liegt das NSG Kirstenmühle-Schanzenbachtal und überschneidet sich mit Teilbereichen der Flächen Nr. 4 Brösen und Nr. 6 Hasenberg. Somit sind diese Teilflächen als Eignungsflächen für Windenergie auszuschließen. In Landschaftsschutzgebieten sind gemäß § 26 Abs. 2 BNatSchG unter besonderer Beachtung des § 5 Abs. 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Das RWEK setzt dazu folgende Tabuzonen fest: Harte Tabuzone Rechtsverbindlich festgesetzte, übergeleitete und einstweilig sichergestellte Landschaftsschutzgebiete, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen entsprechend der Schutzgebietsverordnung verboten ist, sind als harte Tabuzonen zu beachten. Weiche Tabuzone Als weiche Tabuzonen werden die rechtsverbindlich festgesetzten, übergeleiteten und einstweilig sichergestellten Landschaftsschutzgebiete, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen entsprechend der Schutzgebietsverordnung nicht verboten ist, zum Ansatz gebracht, soweit es sich nicht um Altstandorte handelt. Das LSG Freiberger Mulde-Zschopau zieht sich durch weite Teile des Gemeindegebiets der Stadt Leisnig und überschneidet sich mit den Flächen Nr. 4 Brösen, Nr. 5 Gorschmitz und Nr. 6 Hasenberg. In der Rechtsverordnung zu LSG von 1996 ist die Errichtung und Nutzung von Windenergieanlagen nicht als zulässige Handlung aufgeführt. Die Errichtung baulicher Anlagen im LSG-Gebiet bedarf grundsätzlich der schriftlichen Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde. Weiterhin sind das NSG Kirstenmühle-Schanzenbachtal und das LSG Freiberger Mulde- Zschopau in weiten Teilen im FFH-Gebiet „Muldentäler oberhalb des Zusammenflusses“ verortet. FFH-Gebiete werden im RWEK unter dem Abschnitt Natura 2000 erfasst. Für Natura- 2000-Gebiete besteht keine harte Tabuzone, jedoch werden die Gebiete als weiche Tabuzonen zum Ansatz gebracht. Aufgrund der engen Verflechtungen der Gebiete Nr. 4 Brösen, Nr. 5 Gorschmitz und Nr. 6 Hasenberg mit den angrenzenden Waldflächen, Natur-, Landschaftsschutz- und FFH-Gebieten setzt die Gemeinde die Bereiche der weichen Tabuzonen an und schließt die Flächen Nr. 4, 5 und 6 für die Windenergienutzung aus. 4.1.8 Historische Kulturlandschaften Für historische Kulturlandschaften bestehen keine harten Ausschlusskriterien. Sie werden als weiche Tabuzonen zum Ansatz gebracht, soweit es sich nicht um Altstandorte handelt. Im Regionalplan Region Chemnitz sind die Flächen als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kulturlandschaftsschutz ausgewiesen. Unter der Flächenvorauswahl sind davon die Bereiche Nr. 4 Brösen, Nr. 5 Gorschmitz und Nr. 6 Hasenberg betroffen. tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 9
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 4.2 Zwischenergebnis Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Regionalen Windenergiekonzept und Anwendung der harten und weichen Ausschlusskriterien sind 3 der 7 Flächen als Potenzialflächen für die Windenergienutzung auszuschließen. Davon sind folgende Flächen betroffen: - 4 Leisnig – Brösen – Überschneidungen mit Waldflächen, NSG Kirstenmühle- Schanzenbachtal, LSG Freiberger Mulde-Zschopau, FFH-Gebiet, VRG Kulturlandschaftsschutz - 5 Leisnig – Gorschmitz – Überschneidungen mit Waldflächen, LSG Freiberger Mulde- Zschopau, VBG Kulturlandschaftsschutz, VRG Arten- und Biotopschutz, grenzt an FFH- Gebiet und Vogelschutzgebiet - 6 Leisnig – Hasenberg – Überschneidungen mit Waldflächen, NSG Kirstenmühle- Schanzenbachtal, LSG Freiberger Mulde-Zschopau, FFH-Gebiet, VRG Kulturlandschaftsschutz, VBG Arten- und Biotopschutz, grenzt Vogelschutzgebiet Im weiteren Verfahren werden folgende Flächen (vgl. bereinigte Übersichtskarte) einer Eignungsanalyse unterzogen: - 1 Leisnig – Sitten - 2 Leisnig – Börtewitz - 3 Leisnig – Naunhof - 7 Leisnig – Nicollschwitz/Bockelwitz tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 10
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 4.3 Übereinstimmung mit der Regionalplanung / Zielabweichungsverfahren Die Potenzialflächen der Gebiete Sitten und Nicollschwitz/Bockelwitz sind sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Regionalplanentwurf Chemnitz bereits als Bestandsflächen für die Windenergienutzung ausgewiesen. Beide Flächen sind vollständig belegt mit Windkraftanlagen mit einer maximalen Nabenhöhe von 67 m. Zur Steigerung des Ertrages sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die bestehenden Altanlagen durch Neuanlagen zu ersetzen (Repowering). Die Errichtung höherer Anlagen soll damit ermöglicht werden. Die geplante Erweiterung des Bestandsgebietes Sitten erstreckt sich auf die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auch für die Gebiete Börtewitz und Naunhof liegt derzeit eine Überschneidung mit der Raumnutzungskarte der Regionalplanung vor. Beide Flächen sind als Vorranggebiete für die Landwirtschaft ausgewiesen. Zur Einhaltung der Klimaziele hat die Stadt Leisnig einen Schwerpunkt auf die Erweiterung und den Ausbau von Windenergiestandorten zur Förderung erneuerbarer Energien gelegt. Diese Ziele können nur erreicht werden, indem die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Erweiterung und Ausweisung von Windenergieanlagen geschaffen werden. In diesem Sinne strebt die Gemeinde für die Flächen Sitten II, Börtewitz und Naunhof ein Zielabweichungsverfahren von den Vorgaben der Regionalen Planungsstelle Region Chemnitz an. tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 11
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 5. Darstellung der potenziellen Eignungsflächen Nachfolgend werden die bisher ermittelten potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung einzeln dargestellt. Die Darstellung umfasst die geplante Ausdehnung der Gebiete, die Bestandssituation und Hinweise zu möglichen Vorbehalten und Konflikten. Eine differenzierte Betrachtung mit abschließender Bearbeitung und Lösung aller Konflikte erfolgt in diesem Verfahrensschritt nicht. Auch können in dieser Planungsphase noch keine Aussagen zur Belegung und Auslastung der Flächen getroffen werden. Bedingt durch die einzuhaltenden Abstände, Höhen und technischen Voraussetzungen der einzelnen Anlagen kann die Aufteilung der Gebiete variabel gestaltet werden. Konkrete Aussagen dazu sind erst im Zuge einer Erschließungsplanung für die einzelnen Gebiete möglich. 5.1 Leisnig – Sitten Gemeinde: Stadt Leisnig Gemarkung: Sitten, Clennen, Draschwitz Größe: Sitten I (Bestandsgebiet) 66 ha Sitten II 29,58 ha + 16,59 ha Bestand: Windpark Sitten I mit Anlagenbestand: 7 Windkraftanlagen Tacke TW1.5 mit einer Nabenhöhe von 64,5 m Neu: Erweiterung 26,86 ha Änderung Höhenvorgabe Bestandsgebiet Überschneidungen gemäß Raumnutzungskarte: - zum Teil im Regionalplanentwurf bereits als VRG Windenergienutzung (Sitten I) vorgesehen - VRG Landwirtschaft Das Gebiet Sitten I ist bereits als Bestandsgebiet vorhanden und in der Regionalplanung unter der Nr. 33 Sitten erfasst. Geplant ist ein Repowering des Gebiets und eine Erweiterung der tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 12
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 vorhandenen Fläche. Um ein Repowering der vorhandenen Anlagen und eine Steigerung des Ertrags zu ermöglichen, entfällt die bisherige Höhenangabe im Flächennutzungsplan. Im Norden grenzt das Gebiet an die Bundesautobahn A14. Bei der Bearbeitung des bestehenden Sondergebiets ist der Abstand von 40 m zu Bundesautobahnen (harte Tabuzone) zu beachten. Die dargestellten Flächen halten einen Siedlungsabstand von 750 m zu bestehenden Flächensiedlungen ein. Das Schutzgebiet der angrenzenden Wasserschutzzone III ist von der Flächenausweisung ausgeschlossen. Sonstige harte Ausschlusskriterien sind nicht vorhanden. Überschneidungen mit den ausgewiesenen Gebieten der Raumordnung bestehen zwischen der Fläche Sitten II und dem Vorranggebiet Landwirtschaft. Da die Errichtung von Windenergieanlagen nur punktuell erfolgt und nicht die gesamte Fläche beansprucht wird, ist eine landwirtschaftliche Nutzung der verbleibenden Fläche gewährleistet. Für die Erweiterung der Fläche Sitten II ist ein Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren bei der Raumordnungsbehörde einzureichen. 5.2 Leisnig – Börtewitz Gemeinde: Stadt Leisnig Gemarkung: Börtewitz Größe: 51,34 ha Bestand: landwirtschaftliche Flächennutzung Neu: Ausweisung Sondergebiet Wind Überschneidungen gemäß Raumnutzungskarte: - VRG Landwirtschaft - grenzt an VRG Arten- und Biotopschutz - grenzt an VRG Rohstoffabbau Für das Gebiet Börtewitz liegen keine harten Ausschlusskriterien nach Regionalen Windenergiekonzept (RWEK) vor. Die Abstände zu Flächensiedlungen von 750 m werden im dargestellten Bereich eingehalten. Die potenzielle Eignungsfläche liegt im ausgewiesenen Vorranggebiet Landwirtschaft. Einzuhaltende Mindestabstände zu angrenzenden Vorranggebieten Arten- und Biotopschutz und Rohstoffabbau werden im Entwurf zur Teilfortschreibung untersucht. tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 13
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 Auch hier erfolgt lediglich eine punktuelle Errichtung von Windenergieanlagen, die weiterhin die landwirtschaftliche Nutzung der verbleibenden Fläche zulässt. Die Ausweisung der Sondergebietsflächen für Windenergie im Bereich Börtewitz ist durch ein Zielabweichungsverfahren bei der Raumordnungsbehörde zu beantragen. 5.3 Leisnig-Naunhof Gemeinde: Stadt Leisnig Gemarkung: Naunhof Größe: 25,80 ha Bestand: landwirtschaftliche Flächennutzung Neu: Ausweisung Sondergebiet Wind Überschneidungen gemäß Raumnutzungskarte: - VRG Landwirtschaft Das potenzielle Nutzungsgebiet Naunhof überschneidet sich lediglich mit dem VRG Landwirtschaft. Der Abstand zu Flächensiedlungen von 750 m ist erfüllt und Schutzgebiete sind nicht betroffen. Es liegen keine harten Ausschlusskriterien vor. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt nur punktuell. Die verbleibende Fläche steht weiterhin für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung. Für das Gebiet ist ein Antrag im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens zu stellen. tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 14
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 5.4 Leisnig-Nicollschwitz/Bockelwitz Gemeinde: Leisnig Gemarkung: Nicollschwitz, Naunhof Größe: 105 ha Bestandsfläche Anlagenbestand: 10 Windkraftanlagen Tacke TW1.5 von 67 m Nabenhöhe Neu: Änderung Höhenvorgabe Bestandsgebiet Überschneidungen gemäß Raumnutzungskarte: - im Entwurf des Regionalplan Chemnitz bereits als VRG Windenergie erfasst Die Potenzialfläche in der Gemarkung Nicollschwitz ist bereits im Regionalplan als VRG Windenergie unter Nr. 34 Bockelwitz erfasst. Das Gebiet soll in seiner Flächenausweisung als Bestand erhalten bleiben. Für neue Anlagen ist der Abstand von 40 m zur Bundesautobahn A14 (harte Tabuzone) zu beachten. Das Potenzial der Windkraftanlagen im Gebiet soll durch Repowering gesteigert werden. In der Teilfortschreibung wird daher von einer Höhenbegrenzung zukünftiger Anlagen auf 67 m abgesehen. 6. Anmerkungen zu Umweltbericht und Landschaftsplänen Entsprechend dem Verfahrensstand ist dem Entwurf des Bauleitplans ein Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB beizulegen. Für den derzeit vorliegenden Vorentwurf wurde noch kein Umweltbericht erarbeitet. Vielmehr sollen in diesem Verfahrensschritt im Zuge der frühzeitigen Beteiligung die Rahmenbedingungen zu Umweltvorgaben und öffentlichen Belangen ermittelt werden. Unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen mit Vorgabe der Rahmenbedingungen erfolgt im Entwurf die konkrete Ausarbeitung der Umweltprüfung für die dargestellten Potenzialflächen. Im Vorentwurf wurde bereits ungeeignete Flächen für die Windenergienutzung herausgefiltert, für die erhebliche Umweltauswirkungen anzunehmen sind. So kommen beispielsweise Waldflächen oder Flächen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht in Betracht. Auch die Untersuchung des Gemeindegebiets auf tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 15
Teilfortschreibung FNP Leisnig Windenergie – Begründung Stand 12.07.2021 Potenzialflächen in Beziehung zu Siedlungsabständen erfolgt auf der Basis der zu erwartenden Umweltauswirkungen durch Emissionen der Windenergieanlagen. Der erweiterte Immissionsschutz wurde somit bereits in diesem Planstand geprüft und wird im nächsten Verfahrensschritt zur Ausarbeitung des Entwurfs im Umweltbericht mit aufgegriffen. Zum derzeit gültigen Flächennutzungsplan, bestehend aus den Einzelplänen der Stadt Leisnig und der Gemeinde Bockelwitz, existieren auch zwei rechtsgültige Landschaftspläne. Die Fortschreibung der Landschaftspläne zum FNP erfolgt nach der Ausarbeitung des Umweltberichts unter Berücksichtigung aller Belange der Umweltprüfung und der ermittelten Auswirkungen auf das Landschaftsbild. 7. Quellenangaben - Flächennutzungsplan der Stadt Leisnig vom 15.05.2006 - Flächennutzungsplan der Gemeinde Bockelwitz vom 27.07.2001 - Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen (LEP 2013) vom 14.08.2013 - Regionalplan Region Chemnitz, Entwurf für das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 9 und 10 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG, Stand 2015 - Regionales Windenergiekonzept zum Regionalplan Region Chemnitz, Entwurf für das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 9 und 10 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG, Stand 15. Dezember 2015 - Integriertes kommunales Energie- und Klimaschutzkonzept Stadt Leisnig, Stand Oktober 2012 - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.2542), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S.706) - Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Kirstenmühle-Schanzenbachtal“ vom 19. Dezember 2000 - Rechtsverordnung des Landkreises Döbeln vom 25.3.1996 zum Landschaftsschutzgebiet - Verordnung des Landkreises Mittelsachsen zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Heilige Quelle“ Polkenberg, Stadt Leisnig vom 25.10.2018 Aufgestellt: Delitzsch, 12.07.2021 tiepelt architekten - Beerendorfer Straße 1 - 04509 Delitzsch Seite 16
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