Bebauungsplan 3/17 "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" - Gemeinde Windeck - Ortsteil Leuscheid

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Bebauungsplan 3/17 "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" - Gemeinde Windeck - Ortsteil Leuscheid
Gemeinde Windeck – Ortsteil Leuscheid

Bebauungsplan
3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“

BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht

Planfassung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

VORENTWURF

Stand: 28.03.2013
Bebauungsplan 3/17 "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" - Gemeinde Windeck - Ortsteil Leuscheid
Gemeinde Windeck
Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                          Begründung

INHALTSVERZEICHNIS

I      WESENTLICHE INHALTE, ZIELE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG ....... 4
1      Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze                                                                     4
       1.1   Planungsanlass / Planungserfordernis                                                                                 4
       1.2   Ziele und Zwecke der Planung                                                                                         4
2      Plangebiet                                                                                                                 4
       2.1   Lage und Größe des Plangebietes                                                                                      4
       2.2   Vorhandene Nutzungen im Plangebiet                                                                                   6
       2.3   Umgebung des Plangebietes                                                                                            6
3      Anpassung an die Ziele der Raumordnung                                                                                     7
4      Bestehendes Planungsrecht                                                                                                  8
       4.1   Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan                                                                              8
       4.2   Bestehende Bebauungspläne und Satzungen                                                                              9
5      Fachbelange und Fachplanungen                                                                                              10
       5.1   Schutzgebiete                                                                                                        10
       5.2   Landschaft und Naturschutz                                                                                           11
6      Städtebauliches Konzept                                                                                                    12
7      Planungs- und Standortalternativen                                                                                         14
       7.1   Standortalternativen in der Gemeinde                                                                                 14
       7.2   Planungsalternativen                                                                                                 14
8      Planinhalte                                                                                                                15
9      Auswirkungen der Planung                                                                                                   16
       9.1   Auswirkungen auf den Verkehr                                                                                         16
       9.2   Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung                                                                       16
10     Planverwirklichung                                                                                                         17
       10.1 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung                                                                                  17
       10.2 Flächenbilanz                                                                                                         17
       10.3 Kosten der Planung                                                                                                    17

II     UMWELTBERICHT .............................................................................................. 18
1      Einleitung                                                                                                                 18
       1.1    Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes                                                                               18
       1.2    Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und ihre
              Berücksichtigung bei der Planaufstellung                                                                            19
2      Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen                                                              24
       2.1    Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
              Umweltzustands (Ist-Zustand)                                                                                        24
       2.2    Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
              der Planung (Prognose-Planfall)                                                                                     26
       2.3    Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                 Seite: 2 von 29
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung,
               Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Bebauungsplan 3/17 "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" - Gemeinde Windeck - Ortsteil Leuscheid
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Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                          Begründung

                 nachteiliger Auswirkungen                                                                                        26
       2.4       Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung                                                                                27
       2.5       Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des
                 räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes                                                                  27
3      Zusätzliche Angaben                                                                                                        27
       3.1   Verwendete technische Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten, z.B.
             technische Lücken oder fehlende Kenntnisse                                                                           27
       3.2   Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
             (Monitoring)                                                                                                         27
       3.3   Allgemeinverständliche Zusammenfassung                                                                               27

III    ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN .................... 28

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                 Seite: 3 von 29
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung,
               Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
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Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                          Begründung

I      WESENTLICHE                     INHALTE,              ZIELE           UND          AUSWIRKUNGEN                         DER
       PLANUNG

1        Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze

1.1      Planungsanlass / Planungserfordernis
Die in der Gemeinde Windeck bisher ausgewiesenen Gewerbeflächen sind bebaut oder
befinden sich in Privateigentum und stehen deshalb für eine Vermarktung nicht zur Verfügung.
Die Gemeinde bzw. die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft ist damit nicht
mehr in der Lage, bereits vorhandenen Unternehmen Expansionsmöglichkeiten anzubieten
oder neue Unternehmen anzusiedeln. Dabei ist die Gemeinde Windeck dringend auf neue
Gewerbebetriebe und damit verbundene Arbeitsplätze angewiesen.
Die Gemeinde beabsichtigt daher die Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen nördlich
von Leuscheid unmittelbar an der K 7n. Ziel ist insbesondere die Ansiedlung von kleinen und
mittleren Handwerks-, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben (z. B. Maler, Lackierer,
Trockenbauer, Schreiner usw.).
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Gewerbeflächen sowie zur Vorbereitung der
Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen hat der Gemeinderat am 12.12.2011 einen
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ gefasst.

1.2      Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende Ziele umgesetzt werden:
-      Ausweisung neuer Gewerbeflächen mit einer Gesamtsumme von ca. 8 ha in guter
       verkehrlicher Anbindung zur Deckung des kurz- bis langfristigen Bedarfs.
-      Planungsrechtliche Vorbereitung der Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen.
-      Ansiedlung von kleinen und mittleren Handwerks-, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben
       (z. B. Maler, Lackierer, Trockenbauer, Schreiner, Schlosser, Installateure und Elektriker
       usw.).
-      Gestalterische Einbindung der Bebauung in die Umgebung und in das Landschaftsbild.
-      Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes.

2        Plangebiet

2.1      Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet liegt nördlich angrenzend an die Ortslage von Leuscheid zwischen der K 7 und
der „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“.
Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 10,9 ha.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                 Seite: 4 von 29
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung,
               Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck
Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                          Begründung

Abbildung 1:       Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der vorläufige Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
-      Im Norden durch eine Linie in einem Abstand von ca. 70 m südlich des vorhanden
       landwirtschaftlichen Weges,
-      Im Westen durch die „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“.
-      Im Osten durch die K 7n.
-      Im Süden durch die Straße „Am Sabelspfuhl“ bzw. die rückwärtigen Grundstücksgrenzen
       der Wohngrundstücke „Am Sabelspfuhl“.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                 Seite: 5 von 29
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung,
               Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck
Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                          Begründung

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Leuscheid:
Tabelle 1:         Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
                   (Wiedergabe, maßgebend ist die Abgrenzung in der Planzeichnung)

                                              Gemarkung Leuscheid, Flur 5
          2                          3*                          4*                          5*                            6*
         39*                         40                          41                         51                          52
         127                        128                        130*                        131                         132
        130*                        131                         132
                                              Gemarkung Leuscheid, Flur 7
        165*
                      (* Flurstücke liegen nur teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes)

Die genaue Grenze des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.
Der voraussichtliche Geltungsbereich weicht nach Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes
von dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ab (Vgl. Kap. 7.2). Mit Beschluss über
den Planentwurf zur Offenlage ist daher eine Anpassung des Geltungsbereiches zu
beschließen und mit der Offenlage bekannt zu machen.

2.2      Vorhandene Nutzungen im Plangebiet
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Das Plangebiet umfasst überwiegend landwirtschaftliche Flächen. Mittig im Plangebiet verläuft
ein landwirtschaftlicher Weg, als Fortsetzung der „Heilbrunnenstraße“. Über den
landwirtschaftlichen Weg sind ein vorhandenes Wohngebäude (Heilbrunnenstraße 46) sowie
eine vorhandene Scheune angebunden.
Die nördlich an das Grundstück des Wohngebäudes anschließende Parzelle wurde ehemals
von einer Baumschule genutzt. Zum landwirtschaftlichen Weg hin wurde eine Feldgehölzhecke
angepflanzt.
Im Südwesten des Plangebiets befindet sich die vorhandene Raiffeisenwarenzentrale. Die
Nutzung wurde einschließlich des westlichen Abschnittes der Straße „Am Sabelspfuhl“ in den
Geltungsbereich aufgenommen, um etwaige Anpassungen der zulässigen Nutzung an den
Bestand bzw. Anpassungen der verkehrlichen Anbindung soweit erforderlich im Planverfahren
vornehmen zu können. Sollte sich eine Einbeziehung der Flächen als nicht notwendig erweisen,
kann das Plangebiet im weiteren Verfahren verkleinert werden.

2.3      Umgebung des Plangebietes
Die nördlich, westlich und östlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen werden ebenfalls
landwirtschaftlich genutzt.
Die Flächen nördlich angrenzend an die Straße „Am Sabelspfuhl“ und südlich des Plangebietes
werden als Wohngrundstücke genutzt und sind entsprechend planungsrechtlich gesichert.
Lediglich zwei der insgesamt sechs Grundstücke sind bisher bebaut. Die restlichen
Grundstücke werden entweder landwirtschaftlich genutzt oder liegen brach.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                 Seite: 6 von 29
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Gemeinde Windeck
Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                          Begründung

3        Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Für
die Aufstellung des Bebauungsplanes relevante Ziele der Raumordnung bestehen auf
Landesebene in Form des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) NRW sowie des
Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) aus dem Jahr 1995. Der
Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) aus dem Jahr 2009 konkretisiert die Ziele des
Landes und legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und des
Landesentwicklungsplanes die regionalen Ziele für die Entwicklung eines Regierungsbezirkes
und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest.

Abbildung 2:       Ausschnitt Regionalplan mit zugehöriger Legende (Stand 2009)1

Der Regionalplan stellt das Plangebiet als allgemeinen Freiraum und Agrarraum überlagert mit
den Zielen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung mit dem Zielschwerpunkt
Erhalt, Schutz und Sicherung dar.
Auf Anfrage der Gemeinde wurde mit Schreiben der Bezirksregierung vom 17.03.2011 die
landesplanerische Anpassung bei entsprechendem Freiraumausgleich in Aussicht gestellt. Der
Ausgleich kann danach sowohl durch Rücknahme von gewerblichen Bauflächen als auch
Wohnbauflächen erfolgen.

1   Bezirksregierung Köln: Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) – Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-
    Sieg – 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen – Kartenblatt 2; Köln.

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Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                          Begründung

4        Bestehendes Planungsrecht

4.1      Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Abbildung 3:       Ausschnitt des wirksamen Flächennutzungsplanes mit Abgrenzung des Plangebietes

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Plangebietes als Fläche für die
Landwirtschaft und Gärten dar. Für den Bereich des Raiffeisenmarktes wird Mischgebiet
dargestellt.
Weiterhin liegen ca. 2/3 des Plangebietes innerhalb einer Umgrenzung von Schutzgebieten und
Schutzobjekten des Naturschutzrechtes für ein Landschaftsschutzgebiet (vgl. Kap. II 5.1).
Hiervon ausgenommen sind die Parzellen 128 und 130 sowie die bestehende Wohnbebauung
Heilbrunnenstraße Nr. 46.
Zur Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Gemeinde Windeck am 12.12.2011 einen
entsprechenden Einleitungsbeschluss (18. Änderung) gefasst. Im Rahmen der Änderung des
Flächennutzungsplanes soll die bisherige Darstellung von Fläche für Landwirtschaft und Gärten
in die Darstellung gewerblicher Baufläche (G) geändert werden.
Entsprechend der Stellungnahme der Bezirksregierung vom 17.03.2011 ist für die
Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen ein entsprechender Freiraumausgleich zu
schaffen (vgl. Kap. 3, S. 7). Ein entsprechender Ausgleich soll über die Rücknahme von
gewerblichen Bauflächen im Bereich des Gewerbegebietes Dattenfeld erfolgen. Ein
entsprechender Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls am
12.12.2011 vom Gemeinderat gefasst.
Der Bebauungsplan wird im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB aus dem im Parallelverfahren
geänderten Flächennutzungsplan entwickelt sein.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                 Seite: 8 von 29
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Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                          Begründung

4.2      Bestehende Bebauungspläne und Satzungen
Für den überwiegenden Teil des Plangebietes besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das
Plangebiet ist derzeit dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen.
Lediglich für die Fläche der Raiffeisen-Waren-Zentrale besteht der Bebauungsplan 3/14 „Am
Studchen“ (vgl. Abbildung 4). Dieser setzt die Grundstücke als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO
fest.

                                       K7 n

                                                                                                 Heilbrunnenstraße

Abbildung 4:       Auszug rechtkräftiger Bebauungsplan 3/17 „Am Studchen“ (unmaßstäblich, genordet)

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Abbildung 5:       Auszug Satzung Ortslagenabgrenzung Leuscheid (unmaßstäblich)

Für den Bereich der Wohnbaugrundstücke an der Straße „Am Sabelspfuhl“ besteht die
„Ortslagenabgrenzungssatzung Leuscheid“ (vgl. Abbildung 5). Hier wurden bisher zwei
Wohnhäuser errichtet. Die restlichen Grundstücke können nach der Satzung ebenfalls
entsprechend den Zulässigkeiten eines allgemeinen Wohngebietes genutzt und bebaut werden.
Dies bezieht auch eine östlich der „Westerwaldstraße“ gelegene Entwicklungsfläche ein, die
bisher noch landwirtschaftlich genutzt wird.

5        Fachbelange und Fachplanungen

5.1      Schutzgebiete
Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des mit Verordnung vom 31.08.2006 festgesetzten
„Landschaftsschutzgebietes in den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid,
Ruppichteroth und Much sowie den Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis“. Nach
der zugehörigen Verordnung ist es bspw. verboten:
-      Bauliche Anlagen i.S.v. § 2 Abs. 1 Bauordnung NRW zu errichten, zu ändern oder in ihrer
       Nutzung zu ändern,
-      Straßen, Wege oder sonstige Verkehrsanlagen zu errichten oder zu ändern,
-      Aufschüttungen, Abgrabungen o.ä. vorzunehmen.
Zur Umsetzung der Planung ist daher im weiteren Verfahren eine Teilaufhebung der
Landschaftsschutzverordnung (Erklärung gem. § 42a Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW) zu
beantragen. In diesem Antrag ist darzulegen, in welcher Form die Gemeinde die mit der
Planung verbundenen zu erwartenden Eingriffe auszugleichen gedenkt.
Bereits im Vorfeld der Planung fand am 06.11.2009 ein Termin mit Vertretern der Unteren
Landschaftsbehörde und der Bezirksregierung statt. Ergebnis des Termins war, dass von der
Unteren Landschaftsbehörde keine unüberwindbaren naturschutzrechtlichen Konflikte
befürchtet werden und deshalb keine Bedenken gegen die Entwicklung des Gewerbegebietes
bestehen.

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Eine Berücksichtigung der Naturschutzbelange erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung.
Im Rahmen von „Natura 2000“ (zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer
Schutzgebiete innerhalb der europäischen Gemeinschaft) benannte Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sowie europäische Vogelschutzgebiete sind von
der Planung nicht betroffen.
Weitere Schutzgebiete oder Schutzobjekte wie insbesondere Naturschutzgebiete, gemäß § 30
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Biotope sowie Wasserschutzgebiete sind
innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.

5.2      Landschaft und Naturschutz
Der Regionalplan – Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg übernimmt in seiner Funktion auch
die Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan sowie als forstlicher Rahmenplan und stellt die
raumwirksamen Ziele von regionaler Bedeutung zur Verwirklichung des Naturschutzes und der
Landespflege sowie zur Sicherung der für die Entwicklung der Lebens- und
Wirtschaftsverhältnisse notwendigen forstlichen Voraussetzungen dar (vgl. Kap. 3). Diese Ziele
sind von den fachlichen zuständigen Planungsträgern auf örtlicher Ebene zu konkretisieren und
umzusetzen.
Für den Bereich der Gemeinde Windeck wird seitens des Rhein-Sieg-Kreises derzeit das
Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes durchgeführt. Rechtskraft hat dieser jedoch
bisher nicht erlangt.
Im Rahmen des Bebauungsplanes wird zudem ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag2
erarbeitet. Inhalt ist u.a. Aufnahme und Bewertung der vorhandenen Biotopstrukturen. So
besitzt beispielsweise die östlich entlang des Feldweges vorhandene Feldgehölzhecke einen
hohen Biotopwert sowie einen hohen Wert als Lebensraum für Tierarten und für das
Landschaftsbild. Die abschließenden Ergebnisse des Fachbeitrages werden in der
Umweltprüfung dargelegt.

2   Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsbau I. Rietmann: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Gewerbegebiet
    Leuscheid; Königswinter – in Bearbeitung.

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6        Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept wurde schrittweise in Abstimmung zwischen der Gemeinde und
den beauftragten Planungsbüros entwickelt. Im Weiteren wurden auch die unmittelbar
betroffenen Eigentümer beteiligt und das Konzept nochmals modifiziert.
Im Ergebnis stellt die in Abbildung 6 dargestellte Konzeptvariante 3c die Vorzugsvariante dar.

Abbildung 6:       Städtebauliches Konzept – Variante 3c (Stand 02/2013)

Die gewerbliche Entwicklungsfläche erstreckt sich zwischen der K 7n und der „Saaler Straße“ /
„Westerwaldstraße“.
Dem vorhandenen Mischgebiet der Raiffeisenwarenzentrale (RWZ) gegenüber wird an der
„Heilbrunnenstraße“ ebenfalls ein Mischgebiet zugeordnet. Dieses dient der Nutzungszonierung

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zwischen dem vorhandenen Wohngebiet und dem geplanten Gewerbegebiet bzw. der
zukünftigen Haupterschließungsstraße. Das im bisherigen Außenbereich gelegene
Wohngebäude wird ebenfalls als Mischgebiet gesichert und erhält die Möglichkeit ergänzender
gewerblicher Nutzungen.
Der östliche Teil der Fläche zwischen dem Wohngebiet „Am Sabelspfuhl“ und dem
Gewerbegebiet wird als Grünfläche oder landwirtschaftliche Fläche erhalten. Die Fläche dient
ebenfalls als Abstandsfläche zwischen Gewerbe und Wohnen. Durch die Freihaltung von
Bebauung werden die Belange der bisher am Ortsrand gelegenen Wohnbebauung weitgehend
berücksichtigt. Bei Bedarf können auf der Fläche auch Ausgleichsmaßnahmen untergebracht
werden.
Die Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt von der K 7n aus über ein Teilstück der Straße
„Am Sabelspfuhl“ und weiter über die Verlängerung der „Heilbrunnenstraße“, die heute bereits
bis zur nördlichen Grundstücksgrenze der RWZ ausgebaut ist. Weiter nach Norden wird die
Trasse des vorhandenen Wirtschaftsweges verlassen. Dadurch wird die notwendiger
Erschließung insgesamt optimiert, die Erschließungsstruktur klarer ablesbar und werden die
flacher geneigten Flächen entlang der K 7 n vorrangig erschlossen.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt als Ringerschließung, die in mehrere
Ausbauabschnitte unterteilt werden kann. Dazu können provisorische Wendeanlagen am
Nordende der Haupterschließung bzw. an den Enden der von der Haupterschließung nach
Osten abzweigenden Straßen hergestellt werden.
Die Entwässerung erfolgt mit der Geländeneigung in Richtung der „Saaler Straße“ /
„Westerwaldstraße“. Das Schmutzwasser kann von dort an den vorhandenen Kanal
angeschlossen werden. Das Regenwasser soll in einer geplanten Mulde entlang der „Saaler
Straße“ / „Westerwaldstraße“ zurückgehalten bzw. versickert werden. Ein Notüberlauf müsste
ggf. in Richtung der östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen hergestellt werden.
Das Erschließungssystem ermöglicht eine hangparallele Bebauung und Parzellierung der
Grundstücke. Dadurch können die erforderlichen Eingriffe in das Gelände und entsprechende
Böschungshöhen minimiert werden. Das städtebauliche Konzept geht aufgrund der derzeitigen
Nachfragesituation von Parzellengrößen zwischen 1.000 und 1.500 qm aus. Bei Bedarf können
größere Grundstücke gebildet werden. Von der Haupterschließung aus können bei Nachfrage
nach kleineren Grundstücken optional Kurzstiche zur Erschließung der 2. Reihe ausgebildet
werden. Insgesamt erlaubt das Konzept eine flexible Parzellierung und eine bedarfsorientierte
abschnittsweise Erschließung.
Es soll eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen bzw. Gewerbehallen mit einer Höhe von 8-10 m
zugelassen werden.
Am nördlichen und südlichen Rand des Gebietes ist eine intensive Eingrünung zur offenen
Landschaft hin vorgesehen. Entlang der K 7n soll eine weniger dichte Eingrünung es den
Betrieben erlauben sich an der K7 n zu präsentieren. Entlang des heutigen Wirtschaftsweges
soll der vorhanden Gehölzstreifen auch als potenzieller Lebensraum und als
Vernetzungselement für geschützte Tierarten erhalten werden. Der Wirtschaftsweg kann

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vorübergehend oder dauerhaft als Fuß- und Radwegeverbindung entlang des Gehölzstreifens
in den nördlichen Landschaftsraum erhalten bleiben.

7        Planungs- und Standortalternativen

7.1      Standortalternativen in der Gemeinde
Durch die Verwaltung wurde eine Prüfung von Standortalternativen für die Ausweisung
gewerblicher Bauflächen durchgeführt, die auch Gegenstand der Anfrage nach § 34
Landesplanungsgesetz war (vgl. Kap. II 4.1). Dabei wurden neben dem Plangebiet in Leuscheid
auch Mobilisierungs- / Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden Gewerbegebiete Dattenfeld
und Mauel sowie neue Flächen westlich der K 7 n auf Höhe der Ortschaft Saal geprüft und
anhand eines Kriterienkataloges bewertet.
Im Ergebnis der Prüfung weist das Plangebiet die deutlich bessere Eignung auf, insbesondere
hinsichtlich folgender Kriterien:
-      Gute und direkte verkehrliche Anbindung (K 7n und B 8).
-      Zentrale Lage in der Gemeinde Windeck.
-      Bereits vorhandenes Gewerbe (Raiffeisen-Waren-Zentrale).
-      Vorhandene Leerrohre für Glasfaser (Internetzugang).
-      Nahegelegene Versorgungsinfrastruktur in Leuscheid (Cafés, Restaurant, Lebensmittel-
       geschäft, u.a. Dienstleister).

7.2      Planungsalternativen
Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes wurden verschiedene
Planungsalternativen erarbeitet und anschließend hinsichtlich folgender Aspekte bewertet:
-      Anteil Nettobauland und mögliche Grundstücksgrößen.
-      Erschließungsaufwand und -kosten.
-      Erhalt möglicher wertvoller Biotopstrukturen (Feldgehölzhecke).
-      Umgang mit der vorhandenen Topographie.
-      Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
Die geprüften Konzeptvarianten sind in Anlage 1 zur Begründung dargestellt.
Hinsichtlich der zu entwickelnden Fläche ging die ursprüngliche planerische Überlegung von
größeren Abständen zur K 7n aus (Varianten 1, 2). Dagegen spricht, dass das Gelände entlang
der K 7n flacher geneigt und somit für eine Bebauung besser geeignet sind. Um die gleiche
Baulandfläche zu erreichen, müsste das Gewerbegebiet in diesen Varianten weiter nach
Norden in den Landschaftsraum entwickelt werden. Weiterhin würden sich zwischen dem
Gewerbegebiet und der K 7n Restflächen ergeben, die nicht mehr sinnvoll landwirtschaftlich zu
bewirtschaften wären.
Zur Anbindung an die K 7n über den vorhandenen Knoten und die Straße „Am Sabelspfuhl“
besteht keine finanzierbare und mit der Verkehrsfunktion der K 7n vereinbare Alternative.

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Hinsichtlich der Erschließungsstruktur wurde eine Führung der zentralen Erschließung auf der
Trasse des heutigen Wirtschaftsweges geprüft (Varianten 1, 2). Nachteilig daran wäre, dass zur
Erschließung der topografisch flacher geneigten Flächen in Richtung der K 7n zusätzliche
Erschließungsanlagen notwendig wären. Bei einer direkten Grundstückserschließung von der
Trasse des Wirtschaftsweges aus wäre der wertvolle Gehölzstreifen nicht zu erhalten.
Eine Erschließung von der Trasse des Wirtschaftsweges und der vorhandenen „Saaler Straße“ /
„Westerwaldstraße“ (Variante 1) aus würde eine Parzellierung senkrecht zur Hangneigung
erfordern, mit der Folge, dass der erhebliche Höhenunterschied von ca. 10-15 m zwischen den
Erschließungsstraßen an den rückwärtigen Grundstücksgrenzen mit einer Böschung
abgewickelt werden müsste. Hierzu wären erhebliche Eingriffe in das Gelände mit
entsprechenden Umweltauswirkungen und Kosten verbunden. Eine Erschließung von der
„Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“ aus würde auch zu gewerblichen Durchgangsverkehren in
der Straße „Am Sabelspfuhl“ führen. Ein Abtrennen der Straße „Am Sabelspfuhl“ von der
„Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“ ist ebenfalls nicht gewünscht, da die Verbindungsfunktion
zwischen den Orten Leuscheid und Saal bestehen bleiben soll.
Anstelle der in der Vorzugsvariante vorgesehenen Ringerschließung wurden auch Stichstraßen
geprüft (Varianten 2, 3a). Aufgrund der dann erforderlichen am Lkw-Verkehr zu bemessenden
großen Wendeanlagen ergibt sich aber keine erhebliche Flächen- oder Kostenersparnis. Die
Ringerschließung ist dagegen komfortabler und weniger störungsanfällig.
Nach den ursprünglichen Planungsüberlegungen (Varianten 1, 2, 3a und 3b) war angrenzend
an das vorhandene Wohngebiet „Am Sabelspfuhl“ eine abgestufte Nutzung mit einer weiteren
Baureihe als allgemeines Wohngebiet und einer Baureihe als Mischgebiet vorgesehen.
Aufgrund der von den Eigentümern „Am Sabelspfuhl“ vorgetragenen Kritik an dieser Konzeption
wird der Bereich mit Ausnahme einer Baureihe Mischgebiet entlang der „Heilbrunnenstraße“
nun von Bebauung freigehalten.
Eine noch weitergehende Freihaltung von Flächen entlang der „Saaler Straße“ /
„Westerwaldstraße“ und stattdessen Ausdehnung des Gewerbegebietes nach Norden wurde
geprüft (Variante 4), wäre landschaftlich aber weniger verträglich und die Erschließung aufgrund
der zunehmenden Geländeneigung technisch schwierig und unwirtschaftlich.

8        Planinhalte
Die Ziele der Planung sollen durch folgende Festsetzungen sichergestellt und planungsrechtlich
abgesichert werden:
-      Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Mischgebiete und Gewerbegebiete.
-      Ggf. Festsetzung einer Geräuschkontingentierung zur Sicherung eines verträglichen
       Nebeneinanders von Wohn-, Misch-, und Gewerbegebieten.
-      Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung.
-      Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
-      Festsetzung von Verkehrsflächen.
-      Festsetzungen zum Anpflanzen bzw. zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
       sonstigen Bepflanzungen.

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-      Festsetzungen von Flächen bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
       Entwicklung von Natur und Landschaft.
-      Ggf. gestalterische / bauordnungsrechtliche Festsetzungen.

Die Ausarbeitung der Festsetzungen erfolgt im weiteren Verfahren.

9        Auswirkungen der Planung
Auf die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung wird an dieser Stelle nicht weiter
eingegangen, da diese im Umweltbericht gesondert behandelt werden.

9.1      Auswirkungen auf den Verkehr
Durch die direkte Anbindung an die neu ausgebaute K 7n ist das Plangebiet gut an den
überörtlichen Verkehr und das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Standorte mit
vergleichbarer verkehrlicher Anbindung stehen in der Gemeinde nicht zu Verfügung.
Durch die gewerblichen Nutzungen werden Zusatzverkehre – auch im Schwer- und
Güterverkehr – verursacht. Das Gebiet kann ohne Durchfahrt der Ortslage direkt an die K 7n
angebunden werden. Die Belastungen durch Zusatzverkehre für Anwohner werden dadurch
minimiert. Zusatzbelastungen im unmittelbaren Nahbereich der Kreuzung „Am Sabelspfuhl“ /
„Heilbrunnenstraße“ sind unvermeidbar. Erforderlichenfalls sind hier Maßnahmen zur
Konfliktbewältigung erforderlich, z.B. Schallschutzmaßnahmen.
Im weiteren Verfahren wird das Verkehrsaufkommen des geplanten Gewerbegebietes
gutachterlich ermittelt. Auf der Grundlage der ermittelten Verkehrserzeugung erfolgt eine
Bewertung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes K 7n / „Am Sabelspfuhl“ sowie eine
Bewertung der Umfeldverträglichkeit und der Verkehrslärmeinwirkungen.

9.2      Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung
Ein Anschluss des Plangebietes an das bestehende Leitungsnetz ist derzeit nicht
flächendeckend gegeben. Die RWZ ist an das vorhandene Leitungsnetz angebunden. Die
Abwasserbeseitigung des vorhandenen Wohngebäudes und der Feldscheune im Außenbereich
erfolgt über Sickergruben.
Die Entwässerung des im Ortsteil Leuscheid anfallenden Schmutz- und Niederschlagwassers
erfolgt im Bestand über ein Mischwasserkanalnetz. Der nächstgelegene mögliche
Anschlusspunkt liegt in der Straße „Am Sabelspfuhl“.
Im Zuge der Entwicklung des Plangebietes sind die Flächen an die bestehenden Ver- und
Entsorgungsnetze im Umfeld des Plangebietes anzuschließen.
Die Beseitigung des anfallenden Schmutzwassers kann über Anschluss an das vorhandene
Mischwasserkanalnetz erfolgen.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                Seite: 16 von 29
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung,
               Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck
Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                          Begründung

Aufgrund der bestehenden Auslastung des Kanalnetzes sind jedoch zur Aufnahme des im
Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers keine zusätzlichen Kapazitäten mehr vorhanden.
Außerdem sind die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten.
Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wird daher im Rahmen des weiteren
Verfahrens ein Entwässerungskonzept3 erarbeitet. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit
der im Plangebiet vorhandenen Böden werden Probebohrungen durchgeführt. Das
Regenwasser soll nach dem derzeitigen Planungsstand in einer geplanten Mulde entlang der
„Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“ zurückgehalten bzw. versickert werden. Ein Notüberlauf
müsste ggf. in Richtung der östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen hergestellt
werden.

10       Planverwirklichung

10.1     Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung
Die überwiegenden Flächen des Plangebietes befinden sich in Privateigentum. Lediglich die
öffentlichen Straßen und Wege befinden sich im Eigentum der Gemeinde.
Zur Umsetzung der Planung sind daher bodenordnende Maßnahmen erforderlich.

10.2     Flächenbilanz

Nutzung                                                                              Variante 3c

Bauflächen Bestand                                                                 ca. 20.000 qm
Bruttobauland NEU*                                                                 ca. 70.600 qm
Nettobauland NEU*                                                                  ca. 57.900 qm
     davon GE                                                                      ca. 51.100 qm
     davon MI                                                                       ca.6.300 qm
Verkehrsflächen                                                                     ca. 8.600 qm
Flächen für Eingrünung, Naturschutz,
                                                                                   ca. 20.000 qm
Landwirtschaft

* Nicht berücksichtigt sind die Grundstücke der RWZ und des vorhandenen Wohngebäudes in
  der Mitte des Plangebietes.

10.3     Kosten der Planung
Im weiteren Verfahren zu ergänzen.

3    Ingenieurbüro Weinand: Entwässerungskonzept; Kadenbach – in Bearbeitung.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                Seite: 17 von 29
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Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                     Umweltbericht

II     UMWELTBERICHT

1      Einleitung

1.1      Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes

Ziele des Bebauungsplanes
Die Gemeinde beabsichtigt die Neuausweisung von Gewerbeflächen in einer Größenordnung
von bis zu 8 ha im Bereich nördlich von Leuscheid unmittelbar an der K 7n. Ziel ist
insbesondere die Ansiedlung von kleinen und mittleren Handwerks-, Dienstleistungs- und
Gewerbetrieben (z. B. Maler, Lackierer, Trockenbauer, Schreiner usw.)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende Ziele umgesetzt werden:
-      Ausweisung neuer Gewerbeflächen mit einer Gesamtsumme von ca. 8 ha in guter
       verkehrlicher Anbindung zur Deckung des kurz- bis langfristigen Bedarfs.
-      Planungsrechtliche Vorbereitung der Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen.
-      Ansiedlung von kleinen und mittleren Handwerks-, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben
       (z. B. Maler, Lackierer, Trockenbauer, Schreiner, Schlosser, Installateure und Elektriker
       usw.).
-      Gestalterische Einbindung der Bebauung in die Umgebung und in das Landschaftsbild.
-      Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes.

Beschreibung der Festsetzungen
Die Ziele sollen durch folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes planungsrechtlich
umgesetzt werden:
-      Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Mischgebiete und Gewerbegebiete.
-      Ggf. Festsetzung einer Geräuschkontingentierung zur Sicherung eines verträglichen
       Nebeneinanders von Wohn-; Misch-, und Gewerbegebieten.
-      Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung.
-      Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
-      Festsetzung von Verkehrsflächen.
-      Festsetzungen zum Anpflanzen bzw. zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
       sonstigen Bepflanzungen.
-      Festsetzungen von Flächen bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
       Entwicklung von Natur und Landschaft.
-      Ggf. gestalterische / bauordnungsrechtliche Festsetzungen.

Standort der geplanten Vorhaben
Das Plangebiet liegt nördlich des Ortsteils Leuscheid und schließt sich westlich an die K 7n an.
Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 10,9 ha und wird derzeit überwiegend
landwirtschaftlich genutzt.

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Gemeinde Windeck
Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                     Umweltbericht

Art und Umfang der geplanten Vorhaben sowie Bedarf an Grund und Boden
Durch die Planung kommt es zu einer zusätzlichen, baulichen Inanspruchnahme von bisher
dem Außenbereich zuzuordnenden Flächen in einer Größenordnung von ca. 7 ha. Teilflächen
mit einer Größe von ca. 2 ha sind bereits im Bestand baulich durch Verkehrsflächen, den
Raiffeisenmarkt, ein Wohngebäude sowie eine Scheune in Anspruch genommen.

1.2      Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und ihre
         Berücksichtigung bei der Planaufstellung
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind von der Gemeinde für jeden Bauleitplan
festzulegen, soweit eine Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Ziel
der Umweltprüfung und somit Maßstab für deren Erforderlichkeit ist die Ermittlung der
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung. Das heißt, der erforderliche
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung reicht nur soweit, als durch die Planung
überhaupt erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, und zwar bezogen auf jeden der
in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Schutzgüter und Umweltbelange.
Für die Schutzgüter und Umweltbelange, für die Umweltauswirkungen aufgrund der Planung zu
erwarten sind, werden im Folgenden die Umweltschutzziele in einschlägigen Fachgesetzen und
Fachplanungen dargestellt, sowie die entsprechenden Prüfverfahren beschrieben.

1.2.1 Schutzgutübergreifende Umweltschutzziele
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB                          Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen,
                                                  Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen Ihnen
                                                  sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB                          Darstellung von Landschaftsplänen.

§ 1a Abs. 2 BauGB                                 Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Vermeidung
                                                  der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter
                                                  Flächen.

§ 1a Abs. 3 BauGB                                 Vermeidung       und      Ausgleich     voraussichtlich erheblicher
                                                  Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
                                                  Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.

§ 1 BNatSchG                                      Schutz, Pflege und Entwicklung insb. der Leistungs- und
                                                  Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt.
§ 13 BNatSchG                                     Vermeidung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
§ 20 ff. BNatSchG                                 Schutzgebiete und -objekte.

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Im Rahmen der Umweltprüfung wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag4 erstellt. Dieser
beinhaltet insbesondere:

-     Biotobtypenkartierung

4   Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsbau I. Rietmann: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Gewerbegebiet
    Leuscheid; Königswinter – in Bearbeitung.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                Seite: 19 von 29
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Gemeinde Windeck
Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                     Umweltbericht

-    Schutzgutbezogene Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen hinsichtlich der
     Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope, natürliche Bodenfunktionen, Wasserhaushalt,
     Klima/Luft, Landschaftsbild.
-    Überprüfung der möglichen Betroffenheit von naturschutzrechtlich geschützten Gebieten
     und Landschaftselementen sowie der Ziele der Landschaftsplanung.
-    Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung (Biotopwertpunkt-Verfahren)
-    Vorschlag    von    landespflegerischen                                 Maßnahmen                 und          notwendigen
     Kompensationsmaßnahmen.
-    Vorschlag von landespflegerischen Festsetzungen im Bebauungsplan.

Die Flächen des Plangebietes werden im Bestand überwiegend als landwirtschaftliche Flächen
genutzt und sind damit vorrangig unversiegelt. Zur Umsetzung der Planung ist eine
Inanspruchnahme dieser Flächen erforderlich. Nachteilige Auswirkungen werden
schutzgutbezogen bzw. im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung ermittelt.
Im Rahmen der Standortuntersuchung wurden Standortalternativen geprüft. Das Ergebnis wird
in der Begründung zum Bebauungsplan (Kap. I.7) und im Umweltbericht (Kap. 2.5)
wiedergegeben. Weitergehende Prüfungen auf der Ebene des Bebauungsplanes sind nicht
erforderlich.

Plandarstellungen
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als allgemeinen Freiraum und Agrarraum überlagert mit
den Zielen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung mit dem Zielschwerpunkt
Erhalt, Schutz und Sicherung dar.
Für den Bereich der Gemeinde Windeck wird seitens des Rhein-Sieg-Kreises derzeit das
Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes durchgeführt. Rechtskraft hat dieser jedoch
bisher nicht erlangt.
Sonstige umweltrelevante Pläne oder Darstellungen sind nicht bekannt.

Schutzgebiet und -objekte
Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des mit Verordnung vom 31.08.2006 festgesetzten
„Landschaftsschutzgebietes in den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid,
Ruppichteroth und Much sowie den Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis“.
Zur Umsetzung der Planung ist daher im weiteren Verfahren eine Teilaufhebung der
Landschaftsschutzverordnung (Erklärung gem. § 42a Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW) zu
beantragen. In diesem Antrag ist darzulegen, in welcher Form die Gemeinde die mit der
Planung verbundenen zu erwartenden Eingriffe auszugleichen gedenkt.
Bereits im Vorfeld der Planung fand am 06.11.2009 ein Termin mit Vertretern der unteren
Landschaftsbehörde und der Bezirksregierung statt. Ergebnis des Termins war, dass von der
unteren Landschaftsbehörde keine unüberwindbaren naturschutzrechtlichen Konflikte
befürchtet werden und deshalb keine Bedenken gegen die Entwicklung des Gewerbegebietes
bestehen.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                Seite: 20 von 29
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Gemeinde Windeck
Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                     Umweltbericht

1.2.2 Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB                          Berücksichtigung      umweltbezogener         Auswirkungen       auf     Tiere   und
                                                  Pflanzen.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7b) BauGB                          Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzwecks von Natura-
                                                  2000-Gebieten im Sinne des BNatSchG.
§ 44 ff. BNatSchG                                 Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
§ 30 BNatSchG                                     Geschützte Biotope.

Für den Bereich des Plangebietes liegt bereits eine faunistische Potenzialanalyse,
Teiluntersuchung zum Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und artenschutzrechtliche
Einschätzung aus dem Jahr 2012 vor.5
Die Berücksichtigung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Biotope erfolgt darüber hinaus
im landschaftspflegerischen Fachbeitrag.
Im Rahmen von „Natura 2000“ (zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer
Schutzgebiete innerhalb der europäischen Gemeinschaft) benannte Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sowie europäische Vogelschutzgebiete sind von
der Planung nicht betroffen.
Weitere Schutzgebiete oder Schutzobjekte wie insbesondere Naturschutzgebiete, gemäß § 30
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Biotope sowie Wasserschutzgebiete sind
innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.

1.2.3 Boden
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB                          Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Boden.
§ 1 BBodSchG                                      Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des
                                                  Bodens; Abwehr schädlicher Bodenveränderungen; Sanierung von
                                                  Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen;
                                                  Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB                          Berücksichtigung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB                          Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Abfallrechtes.
Die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Boden durch die geplanten Eingriffe werden in
der Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung berücksichtigt. Zu schädlichen Bodenverunreinigungen /
Altlasten liegen im Plangebiet keine Hinweise vor.
Abfallrechtliche Belange können in der Planung insbesondere im Fall verunreinigter Böden
relevant sein. Hierfür liegen keine Anhaltspunkte vor. Die Belange der Abfallwirtschaft oder
Pläne des Abfallrechtes sind nicht in besonderer Weise berührt.
Weitergehende Untersuchungen sind daher nicht erforderlich.

1.2.4 Wasser
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) und e) BauGB                   Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf das Wasser.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB                          Berücksichtigung des sachgerechter Umgangs mit Abwässern.

5   Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz: Faunistische Potenzialanalyse, Teiluntersuchung und
    artenschutzrechtliche Einschätzung, Wachtberg, 18.8.2012.

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Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                       Umweltbericht

§ 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB                          Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Wasserrechtes.
§ 1 WHG                                           Schutz der Gewässer.
§ 54 ff. WHG / § 51a LWG                          Verwertung und Versickerung von Niederschlagswasser.
§ 51 WHG / § 14 LWG                               Wasserschutzgebiete.
§ 53 WHG / § 16 LWG                               Heilquellenschutzgebiete.

Umweltbezogene Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser bzw. Grundwasser
ergeben sich hinsichtlich des Umgangs mit anfallendem Oberflächenwasser. Hierzu wird ein
Entwässerungskonzept6 erarbeitet.
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.
Für etwaige Grundwasserverunreinigungen liegen keine Anhaltspunkte vor.
Wasserschutzgebiete oder Heilquellenschutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen.
Weitergehende Untersuchungen sind nicht erforderlich.

1.2.5 Klima und Luft
§ 1 Abs. 5 BauGB                                  Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB                          Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Luft und Klima.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB                          Vermeidung    von         Emissionen        (Luftschadstoffe      /      allgemeiner
                                                  Klimaschutz).
§ 1 Abs. 6 Nr. 7h) BauGB                          Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

Die Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse werden im landschaftsplanerischen
Fachbeitrag berücksichtigt.
Die Belange der Luftreinhaltung und des allgemeinen Klimaschutzes sind durch die Planung
nicht in besonderer Weise berührt.
Die Belange der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität sind durch die Planung nicht in
besonderer Weise berührt.
Weitergehende Untersuchungen zum Klima und der Luftqualität sind daher nicht erforderlich.

1.2.6 Orts- und Landschaftsbild / Erholung
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB                          Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf die Landschaft.
§ 1 BNatSchG                                      Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie
                                                  des Erholungswerts von Natur und Landschaft.

Zu berücksichtigen ist die Lage des Plangebietes im „Landschaftsschutzgebiet in den
Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Much sowie den
Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis“. Zur Umsetzung der Planung ist daher im
weiteren Verfahren eine Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung (Erklärung gem.
§ 42a Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW) zu beantragen. In diesem Antrag ist darzulegen, in
welcher Form die Gemeinde die mit der Planung verbundenen zu erwartenden Eingriffe
auszugleichen gedenkt.

6   Ingenieurbüro Weinand: Entwässerungskonzept; Kadenbach – in Bearbeitung.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                Seite: 22 von 29
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung,
               Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck
Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“                                                                     Umweltbericht

Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung verbal beschrieben und bewertet.

1.2.7 Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB                            Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-
                                                  und Arbeitsverhältnisse.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7c) BauGB                          Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen
                                                  und seine Gesundheit.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB                          Berücksichtigung    der            Darstellungen         von      Plänen        des
                                                  Immissionsschutzrechtes.
§ 50 BImSchG                                      Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch geeignete
                                                  Zuordnung von Nutzungen bei der Planung.

Auswirkungen von Geräuschen auf den Menschen
Zur Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkungen auf die benachbarten Nutzungen wird eine
schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan erstellt.7
Darin werden untersucht:
-      Gewerbelärmeinwirkungen  der   geplanten   Gewerbegebiete    auf   angrenzende
       Wohnbebauung ggf. unter Berücksichtigung der Vorbelastung. Bewertung nach DIN
       18005 / TA Lärm.
-      Verkehrslärmeinwirkungen der Zufahrt zum Plangebiet                                         auf      die     angrenzende
       Wohnbebauung. Bewertung nach DIN 18005 / 16. BImSchV.

Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen
An den Straßen im Plangebiet und im Umfeld des Plangebietes sind keine Überschreitungen
der Immissionsgrenzwerte zu erwarten, da die kritischen Ausbreitungsbedingungen (insb.
Hauptverkehrsstraßen mit beidseitiger geschlossener Randbebauung) nicht vorliegen.
Aus anderen Quellen als dem Kfz-Verkehr sind im Plangebiet und der näheren Umgebung
keine Luftschadstoffemissionen zu erwarten, die zu relevanten Einwirkungen an den
nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen führen können.
Somit sind die Belange der Luftreinhaltung durch die Planung nicht in besonderer Weise
berührt.
Weitergehende Untersuchungen sind daher nicht erforderlich.

1.2.8 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
§ 1 Abs. 6 Nr. 7d) BauGB                          Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Kulturgüter und
                                                  sonstige Sachgüter.

Für umweltbezogene Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter liegen keine
Anhaltspunkte vor.

7   FIRU GfI mbH: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan; Kaiserslautern – in Bearbeitung.

Status:        Vorentwurf                Projekt: PKO 11-011                          Stand: 28.03.2013                Seite: 23 von 29
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung,
               Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
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