Bebauungsplan 3/17 "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" - Gemeinde Windeck - Ortsteil Leuscheid
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Gemeinde Windeck – Ortsteil Leuscheid Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht Planfassung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB VORENTWURF Stand: 28.03.2013
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung INHALTSVERZEICHNIS I WESENTLICHE INHALTE, ZIELE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG ....... 4 1 Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze 4 1.1 Planungsanlass / Planungserfordernis 4 1.2 Ziele und Zwecke der Planung 4 2 Plangebiet 4 2.1 Lage und Größe des Plangebietes 4 2.2 Vorhandene Nutzungen im Plangebiet 6 2.3 Umgebung des Plangebietes 6 3 Anpassung an die Ziele der Raumordnung 7 4 Bestehendes Planungsrecht 8 4.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 8 4.2 Bestehende Bebauungspläne und Satzungen 9 5 Fachbelange und Fachplanungen 10 5.1 Schutzgebiete 10 5.2 Landschaft und Naturschutz 11 6 Städtebauliches Konzept 12 7 Planungs- und Standortalternativen 14 7.1 Standortalternativen in der Gemeinde 14 7.2 Planungsalternativen 14 8 Planinhalte 15 9 Auswirkungen der Planung 16 9.1 Auswirkungen auf den Verkehr 16 9.2 Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung 16 10 Planverwirklichung 17 10.1 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung 17 10.2 Flächenbilanz 17 10.3 Kosten der Planung 17 II UMWELTBERICHT .............................................................................................. 18 1 Einleitung 18 1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes 18 1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und ihre Berücksichtigung bei der Planaufstellung 19 2 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 24 2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ist-Zustand) 24 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (Prognose-Planfall) 26 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 2 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung nachteiliger Auswirkungen 26 2.4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 27 2.5 Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 27 3 Zusätzliche Angaben 27 3.1 Verwendete technische Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse 27 3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) 27 3.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 27 III ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN .................... 28 Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 3 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung I WESENTLICHE INHALTE, ZIELE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 1 Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze 1.1 Planungsanlass / Planungserfordernis Die in der Gemeinde Windeck bisher ausgewiesenen Gewerbeflächen sind bebaut oder befinden sich in Privateigentum und stehen deshalb für eine Vermarktung nicht zur Verfügung. Die Gemeinde bzw. die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft ist damit nicht mehr in der Lage, bereits vorhandenen Unternehmen Expansionsmöglichkeiten anzubieten oder neue Unternehmen anzusiedeln. Dabei ist die Gemeinde Windeck dringend auf neue Gewerbebetriebe und damit verbundene Arbeitsplätze angewiesen. Die Gemeinde beabsichtigt daher die Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen nördlich von Leuscheid unmittelbar an der K 7n. Ziel ist insbesondere die Ansiedlung von kleinen und mittleren Handwerks-, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben (z. B. Maler, Lackierer, Trockenbauer, Schreiner usw.). Zur planungsrechtlichen Sicherung der Gewerbeflächen sowie zur Vorbereitung der Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen hat der Gemeinderat am 12.12.2011 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ gefasst. 1.2 Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende Ziele umgesetzt werden: - Ausweisung neuer Gewerbeflächen mit einer Gesamtsumme von ca. 8 ha in guter verkehrlicher Anbindung zur Deckung des kurz- bis langfristigen Bedarfs. - Planungsrechtliche Vorbereitung der Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen. - Ansiedlung von kleinen und mittleren Handwerks-, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben (z. B. Maler, Lackierer, Trockenbauer, Schreiner, Schlosser, Installateure und Elektriker usw.). - Gestalterische Einbindung der Bebauung in die Umgebung und in das Landschaftsbild. - Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes. 2 Plangebiet 2.1 Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet liegt nördlich angrenzend an die Ortslage von Leuscheid zwischen der K 7 und der „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“. Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 10,9 ha. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 4 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Der vorläufige Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: - Im Norden durch eine Linie in einem Abstand von ca. 70 m südlich des vorhanden landwirtschaftlichen Weges, - Im Westen durch die „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“. - Im Osten durch die K 7n. - Im Süden durch die Straße „Am Sabelspfuhl“ bzw. die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohngrundstücke „Am Sabelspfuhl“. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 5 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Leuscheid: Tabelle 1: Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Wiedergabe, maßgebend ist die Abgrenzung in der Planzeichnung) Gemarkung Leuscheid, Flur 5 2 3* 4* 5* 6* 39* 40 41 51 52 127 128 130* 131 132 130* 131 132 Gemarkung Leuscheid, Flur 7 165* (* Flurstücke liegen nur teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes) Die genaue Grenze des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung. Der voraussichtliche Geltungsbereich weicht nach Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ab (Vgl. Kap. 7.2). Mit Beschluss über den Planentwurf zur Offenlage ist daher eine Anpassung des Geltungsbereiches zu beschließen und mit der Offenlage bekannt zu machen. 2.2 Vorhandene Nutzungen im Plangebiet Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet umfasst überwiegend landwirtschaftliche Flächen. Mittig im Plangebiet verläuft ein landwirtschaftlicher Weg, als Fortsetzung der „Heilbrunnenstraße“. Über den landwirtschaftlichen Weg sind ein vorhandenes Wohngebäude (Heilbrunnenstraße 46) sowie eine vorhandene Scheune angebunden. Die nördlich an das Grundstück des Wohngebäudes anschließende Parzelle wurde ehemals von einer Baumschule genutzt. Zum landwirtschaftlichen Weg hin wurde eine Feldgehölzhecke angepflanzt. Im Südwesten des Plangebiets befindet sich die vorhandene Raiffeisenwarenzentrale. Die Nutzung wurde einschließlich des westlichen Abschnittes der Straße „Am Sabelspfuhl“ in den Geltungsbereich aufgenommen, um etwaige Anpassungen der zulässigen Nutzung an den Bestand bzw. Anpassungen der verkehrlichen Anbindung soweit erforderlich im Planverfahren vornehmen zu können. Sollte sich eine Einbeziehung der Flächen als nicht notwendig erweisen, kann das Plangebiet im weiteren Verfahren verkleinert werden. 2.3 Umgebung des Plangebietes Die nördlich, westlich und östlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen nördlich angrenzend an die Straße „Am Sabelspfuhl“ und südlich des Plangebietes werden als Wohngrundstücke genutzt und sind entsprechend planungsrechtlich gesichert. Lediglich zwei der insgesamt sechs Grundstücke sind bisher bebaut. Die restlichen Grundstücke werden entweder landwirtschaftlich genutzt oder liegen brach. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 6 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung 3 Anpassung an die Ziele der Raumordnung Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes relevante Ziele der Raumordnung bestehen auf Landesebene in Form des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) NRW sowie des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) aus dem Jahr 1995. Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) aus dem Jahr 2009 konkretisiert die Ziele des Landes und legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplanes die regionalen Ziele für die Entwicklung eines Regierungsbezirkes und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Abbildung 2: Ausschnitt Regionalplan mit zugehöriger Legende (Stand 2009)1 Der Regionalplan stellt das Plangebiet als allgemeinen Freiraum und Agrarraum überlagert mit den Zielen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung mit dem Zielschwerpunkt Erhalt, Schutz und Sicherung dar. Auf Anfrage der Gemeinde wurde mit Schreiben der Bezirksregierung vom 17.03.2011 die landesplanerische Anpassung bei entsprechendem Freiraumausgleich in Aussicht gestellt. Der Ausgleich kann danach sowohl durch Rücknahme von gewerblichen Bauflächen als auch Wohnbauflächen erfolgen. 1 Bezirksregierung Köln: Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) – Teilabschnitt Region Bonn / Rhein- Sieg – 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen – Kartenblatt 2; Köln. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 7 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung 4 Bestehendes Planungsrecht 4.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Abbildung 3: Ausschnitt des wirksamen Flächennutzungsplanes mit Abgrenzung des Plangebietes Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft und Gärten dar. Für den Bereich des Raiffeisenmarktes wird Mischgebiet dargestellt. Weiterhin liegen ca. 2/3 des Plangebietes innerhalb einer Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten des Naturschutzrechtes für ein Landschaftsschutzgebiet (vgl. Kap. II 5.1). Hiervon ausgenommen sind die Parzellen 128 und 130 sowie die bestehende Wohnbebauung Heilbrunnenstraße Nr. 46. Zur Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Gemeinde Windeck am 12.12.2011 einen entsprechenden Einleitungsbeschluss (18. Änderung) gefasst. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bisherige Darstellung von Fläche für Landwirtschaft und Gärten in die Darstellung gewerblicher Baufläche (G) geändert werden. Entsprechend der Stellungnahme der Bezirksregierung vom 17.03.2011 ist für die Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen ein entsprechender Freiraumausgleich zu schaffen (vgl. Kap. 3, S. 7). Ein entsprechender Ausgleich soll über die Rücknahme von gewerblichen Bauflächen im Bereich des Gewerbegebietes Dattenfeld erfolgen. Ein entsprechender Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls am 12.12.2011 vom Gemeinderat gefasst. Der Bebauungsplan wird im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB aus dem im Parallelverfahren geänderten Flächennutzungsplan entwickelt sein. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 8 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung 4.2 Bestehende Bebauungspläne und Satzungen Für den überwiegenden Teil des Plangebietes besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Plangebiet ist derzeit dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Lediglich für die Fläche der Raiffeisen-Waren-Zentrale besteht der Bebauungsplan 3/14 „Am Studchen“ (vgl. Abbildung 4). Dieser setzt die Grundstücke als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO fest. K7 n Heilbrunnenstraße Abbildung 4: Auszug rechtkräftiger Bebauungsplan 3/17 „Am Studchen“ (unmaßstäblich, genordet) Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 9 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung Abbildung 5: Auszug Satzung Ortslagenabgrenzung Leuscheid (unmaßstäblich) Für den Bereich der Wohnbaugrundstücke an der Straße „Am Sabelspfuhl“ besteht die „Ortslagenabgrenzungssatzung Leuscheid“ (vgl. Abbildung 5). Hier wurden bisher zwei Wohnhäuser errichtet. Die restlichen Grundstücke können nach der Satzung ebenfalls entsprechend den Zulässigkeiten eines allgemeinen Wohngebietes genutzt und bebaut werden. Dies bezieht auch eine östlich der „Westerwaldstraße“ gelegene Entwicklungsfläche ein, die bisher noch landwirtschaftlich genutzt wird. 5 Fachbelange und Fachplanungen 5.1 Schutzgebiete Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des mit Verordnung vom 31.08.2006 festgesetzten „Landschaftsschutzgebietes in den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Much sowie den Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis“. Nach der zugehörigen Verordnung ist es bspw. verboten: - Bauliche Anlagen i.S.v. § 2 Abs. 1 Bauordnung NRW zu errichten, zu ändern oder in ihrer Nutzung zu ändern, - Straßen, Wege oder sonstige Verkehrsanlagen zu errichten oder zu ändern, - Aufschüttungen, Abgrabungen o.ä. vorzunehmen. Zur Umsetzung der Planung ist daher im weiteren Verfahren eine Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung (Erklärung gem. § 42a Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW) zu beantragen. In diesem Antrag ist darzulegen, in welcher Form die Gemeinde die mit der Planung verbundenen zu erwartenden Eingriffe auszugleichen gedenkt. Bereits im Vorfeld der Planung fand am 06.11.2009 ein Termin mit Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksregierung statt. Ergebnis des Termins war, dass von der Unteren Landschaftsbehörde keine unüberwindbaren naturschutzrechtlichen Konflikte befürchtet werden und deshalb keine Bedenken gegen die Entwicklung des Gewerbegebietes bestehen. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 10 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung Eine Berücksichtigung der Naturschutzbelange erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung. Im Rahmen von „Natura 2000“ (zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete innerhalb der europäischen Gemeinschaft) benannte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sowie europäische Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Weitere Schutzgebiete oder Schutzobjekte wie insbesondere Naturschutzgebiete, gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Biotope sowie Wasserschutzgebiete sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. 5.2 Landschaft und Naturschutz Der Regionalplan – Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg übernimmt in seiner Funktion auch die Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan sowie als forstlicher Rahmenplan und stellt die raumwirksamen Ziele von regionaler Bedeutung zur Verwirklichung des Naturschutzes und der Landespflege sowie zur Sicherung der für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen forstlichen Voraussetzungen dar (vgl. Kap. 3). Diese Ziele sind von den fachlichen zuständigen Planungsträgern auf örtlicher Ebene zu konkretisieren und umzusetzen. Für den Bereich der Gemeinde Windeck wird seitens des Rhein-Sieg-Kreises derzeit das Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes durchgeführt. Rechtskraft hat dieser jedoch bisher nicht erlangt. Im Rahmen des Bebauungsplanes wird zudem ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag2 erarbeitet. Inhalt ist u.a. Aufnahme und Bewertung der vorhandenen Biotopstrukturen. So besitzt beispielsweise die östlich entlang des Feldweges vorhandene Feldgehölzhecke einen hohen Biotopwert sowie einen hohen Wert als Lebensraum für Tierarten und für das Landschaftsbild. Die abschließenden Ergebnisse des Fachbeitrages werden in der Umweltprüfung dargelegt. 2 Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsbau I. Rietmann: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Gewerbegebiet Leuscheid; Königswinter – in Bearbeitung. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 11 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung 6 Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept wurde schrittweise in Abstimmung zwischen der Gemeinde und den beauftragten Planungsbüros entwickelt. Im Weiteren wurden auch die unmittelbar betroffenen Eigentümer beteiligt und das Konzept nochmals modifiziert. Im Ergebnis stellt die in Abbildung 6 dargestellte Konzeptvariante 3c die Vorzugsvariante dar. Abbildung 6: Städtebauliches Konzept – Variante 3c (Stand 02/2013) Die gewerbliche Entwicklungsfläche erstreckt sich zwischen der K 7n und der „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“. Dem vorhandenen Mischgebiet der Raiffeisenwarenzentrale (RWZ) gegenüber wird an der „Heilbrunnenstraße“ ebenfalls ein Mischgebiet zugeordnet. Dieses dient der Nutzungszonierung Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 12 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung zwischen dem vorhandenen Wohngebiet und dem geplanten Gewerbegebiet bzw. der zukünftigen Haupterschließungsstraße. Das im bisherigen Außenbereich gelegene Wohngebäude wird ebenfalls als Mischgebiet gesichert und erhält die Möglichkeit ergänzender gewerblicher Nutzungen. Der östliche Teil der Fläche zwischen dem Wohngebiet „Am Sabelspfuhl“ und dem Gewerbegebiet wird als Grünfläche oder landwirtschaftliche Fläche erhalten. Die Fläche dient ebenfalls als Abstandsfläche zwischen Gewerbe und Wohnen. Durch die Freihaltung von Bebauung werden die Belange der bisher am Ortsrand gelegenen Wohnbebauung weitgehend berücksichtigt. Bei Bedarf können auf der Fläche auch Ausgleichsmaßnahmen untergebracht werden. Die Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt von der K 7n aus über ein Teilstück der Straße „Am Sabelspfuhl“ und weiter über die Verlängerung der „Heilbrunnenstraße“, die heute bereits bis zur nördlichen Grundstücksgrenze der RWZ ausgebaut ist. Weiter nach Norden wird die Trasse des vorhandenen Wirtschaftsweges verlassen. Dadurch wird die notwendiger Erschließung insgesamt optimiert, die Erschließungsstruktur klarer ablesbar und werden die flacher geneigten Flächen entlang der K 7 n vorrangig erschlossen. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt als Ringerschließung, die in mehrere Ausbauabschnitte unterteilt werden kann. Dazu können provisorische Wendeanlagen am Nordende der Haupterschließung bzw. an den Enden der von der Haupterschließung nach Osten abzweigenden Straßen hergestellt werden. Die Entwässerung erfolgt mit der Geländeneigung in Richtung der „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“. Das Schmutzwasser kann von dort an den vorhandenen Kanal angeschlossen werden. Das Regenwasser soll in einer geplanten Mulde entlang der „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“ zurückgehalten bzw. versickert werden. Ein Notüberlauf müsste ggf. in Richtung der östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen hergestellt werden. Das Erschließungssystem ermöglicht eine hangparallele Bebauung und Parzellierung der Grundstücke. Dadurch können die erforderlichen Eingriffe in das Gelände und entsprechende Böschungshöhen minimiert werden. Das städtebauliche Konzept geht aufgrund der derzeitigen Nachfragesituation von Parzellengrößen zwischen 1.000 und 1.500 qm aus. Bei Bedarf können größere Grundstücke gebildet werden. Von der Haupterschließung aus können bei Nachfrage nach kleineren Grundstücken optional Kurzstiche zur Erschließung der 2. Reihe ausgebildet werden. Insgesamt erlaubt das Konzept eine flexible Parzellierung und eine bedarfsorientierte abschnittsweise Erschließung. Es soll eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen bzw. Gewerbehallen mit einer Höhe von 8-10 m zugelassen werden. Am nördlichen und südlichen Rand des Gebietes ist eine intensive Eingrünung zur offenen Landschaft hin vorgesehen. Entlang der K 7n soll eine weniger dichte Eingrünung es den Betrieben erlauben sich an der K7 n zu präsentieren. Entlang des heutigen Wirtschaftsweges soll der vorhanden Gehölzstreifen auch als potenzieller Lebensraum und als Vernetzungselement für geschützte Tierarten erhalten werden. Der Wirtschaftsweg kann Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 13 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung vorübergehend oder dauerhaft als Fuß- und Radwegeverbindung entlang des Gehölzstreifens in den nördlichen Landschaftsraum erhalten bleiben. 7 Planungs- und Standortalternativen 7.1 Standortalternativen in der Gemeinde Durch die Verwaltung wurde eine Prüfung von Standortalternativen für die Ausweisung gewerblicher Bauflächen durchgeführt, die auch Gegenstand der Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz war (vgl. Kap. II 4.1). Dabei wurden neben dem Plangebiet in Leuscheid auch Mobilisierungs- / Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden Gewerbegebiete Dattenfeld und Mauel sowie neue Flächen westlich der K 7 n auf Höhe der Ortschaft Saal geprüft und anhand eines Kriterienkataloges bewertet. Im Ergebnis der Prüfung weist das Plangebiet die deutlich bessere Eignung auf, insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien: - Gute und direkte verkehrliche Anbindung (K 7n und B 8). - Zentrale Lage in der Gemeinde Windeck. - Bereits vorhandenes Gewerbe (Raiffeisen-Waren-Zentrale). - Vorhandene Leerrohre für Glasfaser (Internetzugang). - Nahegelegene Versorgungsinfrastruktur in Leuscheid (Cafés, Restaurant, Lebensmittel- geschäft, u.a. Dienstleister). 7.2 Planungsalternativen Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes wurden verschiedene Planungsalternativen erarbeitet und anschließend hinsichtlich folgender Aspekte bewertet: - Anteil Nettobauland und mögliche Grundstücksgrößen. - Erschließungsaufwand und -kosten. - Erhalt möglicher wertvoller Biotopstrukturen (Feldgehölzhecke). - Umgang mit der vorhandenen Topographie. - Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Die geprüften Konzeptvarianten sind in Anlage 1 zur Begründung dargestellt. Hinsichtlich der zu entwickelnden Fläche ging die ursprüngliche planerische Überlegung von größeren Abständen zur K 7n aus (Varianten 1, 2). Dagegen spricht, dass das Gelände entlang der K 7n flacher geneigt und somit für eine Bebauung besser geeignet sind. Um die gleiche Baulandfläche zu erreichen, müsste das Gewerbegebiet in diesen Varianten weiter nach Norden in den Landschaftsraum entwickelt werden. Weiterhin würden sich zwischen dem Gewerbegebiet und der K 7n Restflächen ergeben, die nicht mehr sinnvoll landwirtschaftlich zu bewirtschaften wären. Zur Anbindung an die K 7n über den vorhandenen Knoten und die Straße „Am Sabelspfuhl“ besteht keine finanzierbare und mit der Verkehrsfunktion der K 7n vereinbare Alternative. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 14 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung Hinsichtlich der Erschließungsstruktur wurde eine Führung der zentralen Erschließung auf der Trasse des heutigen Wirtschaftsweges geprüft (Varianten 1, 2). Nachteilig daran wäre, dass zur Erschließung der topografisch flacher geneigten Flächen in Richtung der K 7n zusätzliche Erschließungsanlagen notwendig wären. Bei einer direkten Grundstückserschließung von der Trasse des Wirtschaftsweges aus wäre der wertvolle Gehölzstreifen nicht zu erhalten. Eine Erschließung von der Trasse des Wirtschaftsweges und der vorhandenen „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“ (Variante 1) aus würde eine Parzellierung senkrecht zur Hangneigung erfordern, mit der Folge, dass der erhebliche Höhenunterschied von ca. 10-15 m zwischen den Erschließungsstraßen an den rückwärtigen Grundstücksgrenzen mit einer Böschung abgewickelt werden müsste. Hierzu wären erhebliche Eingriffe in das Gelände mit entsprechenden Umweltauswirkungen und Kosten verbunden. Eine Erschließung von der „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“ aus würde auch zu gewerblichen Durchgangsverkehren in der Straße „Am Sabelspfuhl“ führen. Ein Abtrennen der Straße „Am Sabelspfuhl“ von der „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“ ist ebenfalls nicht gewünscht, da die Verbindungsfunktion zwischen den Orten Leuscheid und Saal bestehen bleiben soll. Anstelle der in der Vorzugsvariante vorgesehenen Ringerschließung wurden auch Stichstraßen geprüft (Varianten 2, 3a). Aufgrund der dann erforderlichen am Lkw-Verkehr zu bemessenden großen Wendeanlagen ergibt sich aber keine erhebliche Flächen- oder Kostenersparnis. Die Ringerschließung ist dagegen komfortabler und weniger störungsanfällig. Nach den ursprünglichen Planungsüberlegungen (Varianten 1, 2, 3a und 3b) war angrenzend an das vorhandene Wohngebiet „Am Sabelspfuhl“ eine abgestufte Nutzung mit einer weiteren Baureihe als allgemeines Wohngebiet und einer Baureihe als Mischgebiet vorgesehen. Aufgrund der von den Eigentümern „Am Sabelspfuhl“ vorgetragenen Kritik an dieser Konzeption wird der Bereich mit Ausnahme einer Baureihe Mischgebiet entlang der „Heilbrunnenstraße“ nun von Bebauung freigehalten. Eine noch weitergehende Freihaltung von Flächen entlang der „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“ und stattdessen Ausdehnung des Gewerbegebietes nach Norden wurde geprüft (Variante 4), wäre landschaftlich aber weniger verträglich und die Erschließung aufgrund der zunehmenden Geländeneigung technisch schwierig und unwirtschaftlich. 8 Planinhalte Die Ziele der Planung sollen durch folgende Festsetzungen sichergestellt und planungsrechtlich abgesichert werden: - Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Mischgebiete und Gewerbegebiete. - Ggf. Festsetzung einer Geräuschkontingentierung zur Sicherung eines verträglichen Nebeneinanders von Wohn-, Misch-, und Gewerbegebieten. - Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. - Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen. - Festsetzung von Verkehrsflächen. - Festsetzungen zum Anpflanzen bzw. zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 15 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung - Festsetzungen von Flächen bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. - Ggf. gestalterische / bauordnungsrechtliche Festsetzungen. Die Ausarbeitung der Festsetzungen erfolgt im weiteren Verfahren. 9 Auswirkungen der Planung Auf die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen, da diese im Umweltbericht gesondert behandelt werden. 9.1 Auswirkungen auf den Verkehr Durch die direkte Anbindung an die neu ausgebaute K 7n ist das Plangebiet gut an den überörtlichen Verkehr und das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Standorte mit vergleichbarer verkehrlicher Anbindung stehen in der Gemeinde nicht zu Verfügung. Durch die gewerblichen Nutzungen werden Zusatzverkehre – auch im Schwer- und Güterverkehr – verursacht. Das Gebiet kann ohne Durchfahrt der Ortslage direkt an die K 7n angebunden werden. Die Belastungen durch Zusatzverkehre für Anwohner werden dadurch minimiert. Zusatzbelastungen im unmittelbaren Nahbereich der Kreuzung „Am Sabelspfuhl“ / „Heilbrunnenstraße“ sind unvermeidbar. Erforderlichenfalls sind hier Maßnahmen zur Konfliktbewältigung erforderlich, z.B. Schallschutzmaßnahmen. Im weiteren Verfahren wird das Verkehrsaufkommen des geplanten Gewerbegebietes gutachterlich ermittelt. Auf der Grundlage der ermittelten Verkehrserzeugung erfolgt eine Bewertung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes K 7n / „Am Sabelspfuhl“ sowie eine Bewertung der Umfeldverträglichkeit und der Verkehrslärmeinwirkungen. 9.2 Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung Ein Anschluss des Plangebietes an das bestehende Leitungsnetz ist derzeit nicht flächendeckend gegeben. Die RWZ ist an das vorhandene Leitungsnetz angebunden. Die Abwasserbeseitigung des vorhandenen Wohngebäudes und der Feldscheune im Außenbereich erfolgt über Sickergruben. Die Entwässerung des im Ortsteil Leuscheid anfallenden Schmutz- und Niederschlagwassers erfolgt im Bestand über ein Mischwasserkanalnetz. Der nächstgelegene mögliche Anschlusspunkt liegt in der Straße „Am Sabelspfuhl“. Im Zuge der Entwicklung des Plangebietes sind die Flächen an die bestehenden Ver- und Entsorgungsnetze im Umfeld des Plangebietes anzuschließen. Die Beseitigung des anfallenden Schmutzwassers kann über Anschluss an das vorhandene Mischwasserkanalnetz erfolgen. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 16 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Begründung Aufgrund der bestehenden Auslastung des Kanalnetzes sind jedoch zur Aufnahme des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers keine zusätzlichen Kapazitäten mehr vorhanden. Außerdem sind die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten. Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wird daher im Rahmen des weiteren Verfahrens ein Entwässerungskonzept3 erarbeitet. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit der im Plangebiet vorhandenen Böden werden Probebohrungen durchgeführt. Das Regenwasser soll nach dem derzeitigen Planungsstand in einer geplanten Mulde entlang der „Saaler Straße“ / „Westerwaldstraße“ zurückgehalten bzw. versickert werden. Ein Notüberlauf müsste ggf. in Richtung der östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen hergestellt werden. 10 Planverwirklichung 10.1 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung Die überwiegenden Flächen des Plangebietes befinden sich in Privateigentum. Lediglich die öffentlichen Straßen und Wege befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Zur Umsetzung der Planung sind daher bodenordnende Maßnahmen erforderlich. 10.2 Flächenbilanz Nutzung Variante 3c Bauflächen Bestand ca. 20.000 qm Bruttobauland NEU* ca. 70.600 qm Nettobauland NEU* ca. 57.900 qm davon GE ca. 51.100 qm davon MI ca.6.300 qm Verkehrsflächen ca. 8.600 qm Flächen für Eingrünung, Naturschutz, ca. 20.000 qm Landwirtschaft * Nicht berücksichtigt sind die Grundstücke der RWZ und des vorhandenen Wohngebäudes in der Mitte des Plangebietes. 10.3 Kosten der Planung Im weiteren Verfahren zu ergänzen. 3 Ingenieurbüro Weinand: Entwässerungskonzept; Kadenbach – in Bearbeitung. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 17 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Umweltbericht II UMWELTBERICHT 1 Einleitung 1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes Ziele des Bebauungsplanes Die Gemeinde beabsichtigt die Neuausweisung von Gewerbeflächen in einer Größenordnung von bis zu 8 ha im Bereich nördlich von Leuscheid unmittelbar an der K 7n. Ziel ist insbesondere die Ansiedlung von kleinen und mittleren Handwerks-, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben (z. B. Maler, Lackierer, Trockenbauer, Schreiner usw.) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende Ziele umgesetzt werden: - Ausweisung neuer Gewerbeflächen mit einer Gesamtsumme von ca. 8 ha in guter verkehrlicher Anbindung zur Deckung des kurz- bis langfristigen Bedarfs. - Planungsrechtliche Vorbereitung der Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen. - Ansiedlung von kleinen und mittleren Handwerks-, Dienstleistungs- und Gewerbetrieben (z. B. Maler, Lackierer, Trockenbauer, Schreiner, Schlosser, Installateure und Elektriker usw.). - Gestalterische Einbindung der Bebauung in die Umgebung und in das Landschaftsbild. - Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes. Beschreibung der Festsetzungen Die Ziele sollen durch folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes planungsrechtlich umgesetzt werden: - Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Mischgebiete und Gewerbegebiete. - Ggf. Festsetzung einer Geräuschkontingentierung zur Sicherung eines verträglichen Nebeneinanders von Wohn-; Misch-, und Gewerbegebieten. - Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. - Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen. - Festsetzung von Verkehrsflächen. - Festsetzungen zum Anpflanzen bzw. zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. - Festsetzungen von Flächen bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. - Ggf. gestalterische / bauordnungsrechtliche Festsetzungen. Standort der geplanten Vorhaben Das Plangebiet liegt nördlich des Ortsteils Leuscheid und schließt sich westlich an die K 7n an. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 10,9 ha und wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 18 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Umweltbericht Art und Umfang der geplanten Vorhaben sowie Bedarf an Grund und Boden Durch die Planung kommt es zu einer zusätzlichen, baulichen Inanspruchnahme von bisher dem Außenbereich zuzuordnenden Flächen in einer Größenordnung von ca. 7 ha. Teilflächen mit einer Größe von ca. 2 ha sind bereits im Bestand baulich durch Verkehrsflächen, den Raiffeisenmarkt, ein Wohngebäude sowie eine Scheune in Anspruch genommen. 1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und ihre Berücksichtigung bei der Planaufstellung Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind von der Gemeinde für jeden Bauleitplan festzulegen, soweit eine Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Ziel der Umweltprüfung und somit Maßstab für deren Erforderlichkeit ist die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung. Das heißt, der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung reicht nur soweit, als durch die Planung überhaupt erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, und zwar bezogen auf jeden der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Schutzgüter und Umweltbelange. Für die Schutzgüter und Umweltbelange, für die Umweltauswirkungen aufgrund der Planung zu erwarten sind, werden im Folgenden die Umweltschutzziele in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen dargestellt, sowie die entsprechenden Prüfverfahren beschrieben. 1.2.1 Schutzgutübergreifende Umweltschutzziele § 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. § 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB Darstellung von Landschaftsplänen. § 1a Abs. 2 BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Vermeidung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen. § 1a Abs. 3 BauGB Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. § 1 BNatSchG Schutz, Pflege und Entwicklung insb. der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt. § 13 BNatSchG Vermeidung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. § 20 ff. BNatSchG Schutzgebiete und -objekte. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Im Rahmen der Umweltprüfung wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag4 erstellt. Dieser beinhaltet insbesondere: - Biotobtypenkartierung 4 Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsbau I. Rietmann: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Gewerbegebiet Leuscheid; Königswinter – in Bearbeitung. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 19 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Umweltbericht - Schutzgutbezogene Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope, natürliche Bodenfunktionen, Wasserhaushalt, Klima/Luft, Landschaftsbild. - Überprüfung der möglichen Betroffenheit von naturschutzrechtlich geschützten Gebieten und Landschaftselementen sowie der Ziele der Landschaftsplanung. - Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung (Biotopwertpunkt-Verfahren) - Vorschlag von landespflegerischen Maßnahmen und notwendigen Kompensationsmaßnahmen. - Vorschlag von landespflegerischen Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Flächen des Plangebietes werden im Bestand überwiegend als landwirtschaftliche Flächen genutzt und sind damit vorrangig unversiegelt. Zur Umsetzung der Planung ist eine Inanspruchnahme dieser Flächen erforderlich. Nachteilige Auswirkungen werden schutzgutbezogen bzw. im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung ermittelt. Im Rahmen der Standortuntersuchung wurden Standortalternativen geprüft. Das Ergebnis wird in der Begründung zum Bebauungsplan (Kap. I.7) und im Umweltbericht (Kap. 2.5) wiedergegeben. Weitergehende Prüfungen auf der Ebene des Bebauungsplanes sind nicht erforderlich. Plandarstellungen Der Regionalplan stellt das Plangebiet als allgemeinen Freiraum und Agrarraum überlagert mit den Zielen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung mit dem Zielschwerpunkt Erhalt, Schutz und Sicherung dar. Für den Bereich der Gemeinde Windeck wird seitens des Rhein-Sieg-Kreises derzeit das Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes durchgeführt. Rechtskraft hat dieser jedoch bisher nicht erlangt. Sonstige umweltrelevante Pläne oder Darstellungen sind nicht bekannt. Schutzgebiet und -objekte Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des mit Verordnung vom 31.08.2006 festgesetzten „Landschaftsschutzgebietes in den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Much sowie den Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis“. Zur Umsetzung der Planung ist daher im weiteren Verfahren eine Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung (Erklärung gem. § 42a Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW) zu beantragen. In diesem Antrag ist darzulegen, in welcher Form die Gemeinde die mit der Planung verbundenen zu erwartenden Eingriffe auszugleichen gedenkt. Bereits im Vorfeld der Planung fand am 06.11.2009 ein Termin mit Vertretern der unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksregierung statt. Ergebnis des Termins war, dass von der unteren Landschaftsbehörde keine unüberwindbaren naturschutzrechtlichen Konflikte befürchtet werden und deshalb keine Bedenken gegen die Entwicklung des Gewerbegebietes bestehen. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 20 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Umweltbericht 1.2.2 Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz § 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen. § 1 Abs. 6 Nr. 7b) BauGB Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzwecks von Natura- 2000-Gebieten im Sinne des BNatSchG. § 44 ff. BNatSchG Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen. § 30 BNatSchG Geschützte Biotope. Für den Bereich des Plangebietes liegt bereits eine faunistische Potenzialanalyse, Teiluntersuchung zum Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und artenschutzrechtliche Einschätzung aus dem Jahr 2012 vor.5 Die Berücksichtigung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Biotope erfolgt darüber hinaus im landschaftspflegerischen Fachbeitrag. Im Rahmen von „Natura 2000“ (zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete innerhalb der europäischen Gemeinschaft) benannte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sowie europäische Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Weitere Schutzgebiete oder Schutzobjekte wie insbesondere Naturschutzgebiete, gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Biotope sowie Wasserschutzgebiete sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. 1.2.3 Boden § 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Boden. § 1 BBodSchG Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Abwehr schädlicher Bodenveränderungen; Sanierung von Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen; Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. § 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB Berücksichtigung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen. § 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Abfallrechtes. Die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Boden durch die geplanten Eingriffe werden in der Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung berücksichtigt. Zu schädlichen Bodenverunreinigungen / Altlasten liegen im Plangebiet keine Hinweise vor. Abfallrechtliche Belange können in der Planung insbesondere im Fall verunreinigter Böden relevant sein. Hierfür liegen keine Anhaltspunkte vor. Die Belange der Abfallwirtschaft oder Pläne des Abfallrechtes sind nicht in besonderer Weise berührt. Weitergehende Untersuchungen sind daher nicht erforderlich. 1.2.4 Wasser § 1 Abs. 6 Nr. 7a) und e) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf das Wasser. § 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB Berücksichtigung des sachgerechter Umgangs mit Abwässern. 5 Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz: Faunistische Potenzialanalyse, Teiluntersuchung und artenschutzrechtliche Einschätzung, Wachtberg, 18.8.2012. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 21 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Umweltbericht § 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Wasserrechtes. § 1 WHG Schutz der Gewässer. § 54 ff. WHG / § 51a LWG Verwertung und Versickerung von Niederschlagswasser. § 51 WHG / § 14 LWG Wasserschutzgebiete. § 53 WHG / § 16 LWG Heilquellenschutzgebiete. Umweltbezogene Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser bzw. Grundwasser ergeben sich hinsichtlich des Umgangs mit anfallendem Oberflächenwasser. Hierzu wird ein Entwässerungskonzept6 erarbeitet. Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Für etwaige Grundwasserverunreinigungen liegen keine Anhaltspunkte vor. Wasserschutzgebiete oder Heilquellenschutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen. Weitergehende Untersuchungen sind nicht erforderlich. 1.2.5 Klima und Luft § 1 Abs. 5 BauGB Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. § 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Luft und Klima. § 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB Vermeidung von Emissionen (Luftschadstoffe / allgemeiner Klimaschutz). § 1 Abs. 6 Nr. 7h) BauGB Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität. Die Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse werden im landschaftsplanerischen Fachbeitrag berücksichtigt. Die Belange der Luftreinhaltung und des allgemeinen Klimaschutzes sind durch die Planung nicht in besonderer Weise berührt. Die Belange der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität sind durch die Planung nicht in besonderer Weise berührt. Weitergehende Untersuchungen zum Klima und der Luftqualität sind daher nicht erforderlich. 1.2.6 Orts- und Landschaftsbild / Erholung § 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf die Landschaft. § 1 BNatSchG Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts von Natur und Landschaft. Zu berücksichtigen ist die Lage des Plangebietes im „Landschaftsschutzgebiet in den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Much sowie den Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis“. Zur Umsetzung der Planung ist daher im weiteren Verfahren eine Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung (Erklärung gem. § 42a Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW) zu beantragen. In diesem Antrag ist darzulegen, in welcher Form die Gemeinde die mit der Planung verbundenen zu erwartenden Eingriffe auszugleichen gedenkt. 6 Ingenieurbüro Weinand: Entwässerungskonzept; Kadenbach – in Bearbeitung. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 22 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
Gemeinde Windeck Bebauungsplan 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ Umweltbericht Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung verbal beschrieben und bewertet. 1.2.7 Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. § 1 Abs. 6 Nr. 7c) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit. § 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Immissionsschutzrechtes. § 50 BImSchG Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch geeignete Zuordnung von Nutzungen bei der Planung. Auswirkungen von Geräuschen auf den Menschen Zur Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkungen auf die benachbarten Nutzungen wird eine schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan erstellt.7 Darin werden untersucht: - Gewerbelärmeinwirkungen der geplanten Gewerbegebiete auf angrenzende Wohnbebauung ggf. unter Berücksichtigung der Vorbelastung. Bewertung nach DIN 18005 / TA Lärm. - Verkehrslärmeinwirkungen der Zufahrt zum Plangebiet auf die angrenzende Wohnbebauung. Bewertung nach DIN 18005 / 16. BImSchV. Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen An den Straßen im Plangebiet und im Umfeld des Plangebietes sind keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu erwarten, da die kritischen Ausbreitungsbedingungen (insb. Hauptverkehrsstraßen mit beidseitiger geschlossener Randbebauung) nicht vorliegen. Aus anderen Quellen als dem Kfz-Verkehr sind im Plangebiet und der näheren Umgebung keine Luftschadstoffemissionen zu erwarten, die zu relevanten Einwirkungen an den nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen führen können. Somit sind die Belange der Luftreinhaltung durch die Planung nicht in besonderer Weise berührt. Weitergehende Untersuchungen sind daher nicht erforderlich. 1.2.8 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter § 1 Abs. 6 Nr. 7d) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Für umweltbezogene Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter liegen keine Anhaltspunkte vor. 7 FIRU GfI mbH: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan; Kaiserslautern – in Bearbeitung. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 11-011 Stand: 28.03.2013 Seite: 23 von 29 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informationsgesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung, Schloßstraße 25 – 56068 Koblenz – Tel.: 0261/914798-0 – FAX: 0261/914798-19 – E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbh.de
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