Bebauungsplan Nr. 21 "Auf der Leimkaul"

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Bebauungsplan Nr. 21 "Auf der Leimkaul"
Gemeinde Lahntal
                                                       Ortsteil Sterzhausen

                                    Bebauungsplan Nr. 21
                                     „Auf der Leimkaul"

                                                      Begründung
                                                   - Gern. § 2a BauGB -

                                                        Mai 2014

Bearbeitung:

 Groß & Hausmann
 Umweltplanung und Städtebau

               Bahnhofsweg 22
               35096 Weimar (Lahn)
               FON 06426/92076 • FAX 06426/92077
               http://www.grosshausmann.de
               info@grosshausmann.de
Bebauungsplan Nr. 21 "Auf der Leimkaul"
INHALTSVERZEICHNIS

1        Allgemeine Planungsvoraussetzungen                                                          1
1.1      Aufstellungsbeschluss und Planungsanlass                                                    1
1.2      Verfahren                                                                                   3
1.2.1    Frühzeitige Beteiligungsverfahren                                                           3
1.3      Räumliche Lage und Geltungsbereich                                                          4
1.4      Übergeordnete räumliche Planungen                                                           5
1.4.1    Regionalplan Mittelhessen 2010 (RPM)                                                        5
1.4.2    Flächennutzungsplan                                                                         7
2        Umweltbericht                                                                               8
2.1      Einleitung                                                                                  8
2.1.1    Rahmen des Umweltberichts                                                                   8
2.1.2    Lage des Plangebietes und Übersicht                                                         9
2.1.3    Ziel und Zweck der Planung                                                                  9
2.1.4    Übergeordnete Planwerke                                                                    10
2.1.5    Spezifische gesetzliche Anforderungen im Plangebiet                                        11
2.2      Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen gern. § 2 (4) Satz
         1 BauGB                                                                                    12
2.2.2    Prognosen zur Durchführung bzw. Nicht-Durchführung                                         22
2.2.3    In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten                                    22
2.2.4    Erläuterung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung
         und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen                                            22
2.3      Zusätzliche Angaben                                                                        30
2.3.1    Beschreibung der wichtigsten Merkmale technischer Verfahren bei der
         Umweltprüfung und eventueller Lücken durch fehlende
         Kenntnisse/Schwierigkeiten                                                                 30
2.3.2    Monitoring gern. § 4c BauGB                                                                30
2.4      Zusammenfassende Erklärung                                                                 30
3        Festsetzungen des Bebauungsplans                                                           32
3.1      Art der baulichen Nutzung                                                                  32
3.1.1    Allgemeines Wohngebiet (WA)                                                                32
3.2      Maß der baulichen Nutzung                                                                  33
3.2.1    Grundflächenzahl (GRZ)                                                                     33
3.2.2    Geschossflächenzahl (GFZ) / Zahl der Vollgeschosse                                         33
3.2.3    Höhe baulicher Anlagen                                                                     33
3.3      Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche                                                   34
3.3.1    Bauweise                                                                                   34
3.3.2    Baugrenzen                                                                                 34
3.4      Baugestaltung                                                                              35
3.5      Verkehrsflächen                                                                            35
3.6      Wasserflächen                                                                              35
3.7      öffentliche Grünflächen                                                                    35
3.8      Landschaft und Grünordnung                                                                 36
4        Flächenbilanz                                                                              39
5        Nachrichtliche Übernahmen, Hinweise                                                        39
5.1      Denkmalpflege                                                                              39
5.2      Niederschlagswasser                                                                        39
5.3      Altlasten / Bodenkontaminationen                                                           40
5.4      Außenbeleuchtung                                                                           40
5.5      Minderung der Lichtverschmutzung                                                           40

        Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn). FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Bebauungsplan Nr. 21 "Auf der Leimkaul"
INHALTSVERZEICHNIS

5.6       Boden                                                                                      40
5.7       Immissionen                                                                                40
5.8       Ver- und Entsorgung                                                                        41
5.8.1     Wasserversorgung/ Wasserqualität                                                           41
5.8.2     Löschwasser                                                                                41
5.8.3     Abwasser                                                                                   41
5.8.4     Strom                                                                                      41
5.8.5     Telefon                                                                                    41
6         Begriffsbestimmungen                                                                       42

Abbildungen
Abbildung 1: Räumliche Lage — Ausschnitt TK25                                                         1
Abbildung 2: Planungsumfeld (Luftbildgrundlage: Bing.com/Maps)                                        1
Abbildung 3: Plangebiet auf ALK Basis                                                                 4
Abbildung 4: Plangebiet auf Bin gMaps-Basis                                                           4
Abbildung 5: RPM 2010 - Ausschnitt                                                                    5
Abbildung 6: FNP - Ausschnitt                                                                         7
Abbildung 7: Räumliche Lage — Ausschnitt TK 25                                                        9
Abbildung 8: Plangebiet in Bildmitte auf Luftbildbasis                                                9
Abbildung 9: Bestand nach LP Lahntal (2003) Ausschnitt                                               10
Abbildung 10: Entwicklungskarte des LP (Plangebiet = untere Bildmitte)                               10
Abbildung 11: B.-Plan Nr. 14 im Osten der "Leimkaul"                                                 17
Abbildung 12: Sonnenstandsdiagramm am Standort zur Wintersonnenwende                                 18
Abbildung 13: Das Plangebiet vor dem Stetzhäuser Ortsrand von Norden her                             20
Abbildung 14: Bebauungsplan - Planteil                                                               32
Abbildung 15: Höhe baulicher Anlagen und Höhenlage                                                   34

Tabellen
Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung in Kommunen und Mittelbereichen 2002 bis 2020       5
Tabelle 2: Veränderung der Haushaltszahl in den Gemeinden Mittelhessens 2002 bis 2020  5
Tabelle 3: Wohnungsbedarf 2020                                                         6
Tabelle 4: Kurzübersicht zum Plangebiet                                                9
Tabelle 5: Übergeordnete Planwerke                                                    10
Tabelle 6: Spezifische gesetzliche Anforderungen                                      11
Tabelle 7: Resultierende Schutz gutfolgen, nach Einbeziehung landschaftspflegerischer
    Maßn.                                                                             21
Tabelle 8: Werte für die Biotoptypen — Bestand                                        27
Tabelle 9: Werte für die Biotoptypen — nach Grünordnung                               28
Tabelle 10: Zusammenfassung — Erheblichkeit von Umweltauswirkungen.                   30

Anlagen
    1. Artenschutzbeitrag zum Bauleitplanverfahren
    2. Karten I und II: Bestands- und Konfliktplan, Grünkonzept

                  Hinweis: Dieses Dokument enthält rechtlich geschützte Informationen.

         Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn). FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 „Auf der Leimkaul",
Gemeinde Lahntal, Ortsteil Sterzhausen                                                                                      Seite 1

1 Allgemeine Planungsvoraussetzungen

1.1 Aufstellungsbeschluss und Planungsanlass
    .             .2„,„.             ,                                           Der Ortsteil Sterzhausen, Sitz der Ge-
                                                                                 meindeverwaltung und neben Goßfelden
                                                          -       t              zentraler Ortsteil der Gemeinde Lahntal,
     .        ,                                                                  besitzt eine hohe Attraktivität als Wohn-
                                                                                 standort. Die Gemeinde bemüht sich
                                                      i
                                                                                 schon seit vielen Jahren um den Erhalt
    2,
                           .2 -,ike ., .,,, --.
                             '       • '''                                       und Ausbau der Schlüsselinfrastruktur,
                            -   .,_ ..•.
                         : ....;„ .                                              wie z.B. Kindergärten und —spielplätze,
                                     ,. . .-. .                                  sowie eine umfassende Grundversor-
                         ,        ... \                                          gung Gütern und Dienstleistungen des
                      ,.
                                                                                 täglichen Bedarfs vor Ort. Dies hat, ne-
                                                                                 ben der landschaftliche attraktiven Lage,
                           ....e re                             v.           .   dazu beigetrage, dass Sterzhausen ins-
      .,..-                  .,...                                       -
                                                                                 besondere für junge Familien als Wohn-
     ,..              ,                      „.               ....„...           standort interessant ist.
                  I.- l
                    .ii.X                         ,                      \
                                               Das benachbarte Baugebiet „Auf dem
 Abbildung 1: Räumliche Lage — Ausschnitt TK25 Willem" (Abschnitte 1 + 11) wurde in den
                                               vergangenen Jahren erschlossen und ist
                                               mittlerweile nahezu vollständig vermark-
tet und bebaut, so dass sich bereits — belegt durch verbindliche Anfragen — ein konkre-
ten Bedarf nach weiteren Wohnbauflächen eingestellt hat.

                                                                                                       Dorfgemeinschaftshauti
                                                                                                       Nahwärmezentrale

 Abbildung 2: Planungsumfeld (Luftbildgrundlage: Bing.com/Maps)

                  Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn). FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 „Auf der Leimkaul",
Gemeinde Lahntal, Ortsteil Sterzhausen                                                          Seite 2

Mit der Entwicklung des Baugebietes „Auf der Leimkaul" sollen daher einerseits zahl-
reiche konkrete Nachfragen befriedigt werden, aber auch unter Vorsorgegesichtspunk-
ten sichergestellt werden, dass ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Bauflä-
chen zur Verfügung steht. Es soll ein attraktives Wohngebiet aus vorwiegend freiste-
henden Einfamilienhäusern und ggf. Doppelhäusern entstehen, dass, in Anlehnung an
die angrenzenden Baugebiete, einen hohen Wohnwert besitzt und durch die unmittel-
bare Nähe zu öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kindergarten, Dorfgemeinschafts-
haus), aber auch durch die landschaftlich attraktive Lage zusätzlich aufgewertet wird.
Darüber hinaus wurde bereits in Kooperation mit den Stadtwerken Marburg, zum be-
nachbarten Baugebiet „Auf dem Willem" unter Ausnutzung der Vorteile der Kraft-
Wärme-Kopplung eine gemeinschaftliche Versorgung mit Nahwärme und Energie über
ein zentrales Blockheizkraftwerk (BHKW) realisiert. Dieses BHKW befindet sich im
Dorfgemeinschaftshaus und damit in unmittelbarer Nachbarschaft auch zum aktuellen
Baugebiet „Auf der Leimkaul". Die Gemeinde Lahntal beabsichtigt daher dieses Ange-
bot auch auf dieses Baugebiet auszudehnen und damit einen Beitrag zum globalen
Klimaschutz zu leisten, da mit dieser Konzeption der CO2—Ausstoß im Baugebiet mind.
45 % geringer ausfallen wird, als mit konventioneller Versorgungstechnik.
Vorerst wird das BHKW mit Erdgas betrieben werden; gewünscht wird jedoch aus-
drücklich dieses mit regenerativen Energien zu betreiben (z.B. Biogas). Die Stadtwerke
Marburg und die Gemeinde Lahntal streben diesbezüglich eine Partnerschaft mit Er-
zeugern regenerativer Energien an.
Das Plangebiet wird darüber hinaus im Osten und Süden tangiert vom Wollenberggra-
ben. Dadurch besteht die Möglichkeit im Gewässerrandstreifen, durch punktuelle Auf-
weitungen des Gewässers Stau-bzw. Pufferraum für das durch Überbauung und Flä-
chenversiegelung vermehrt anfallende Niederschlagswasser zu schaffen. Darüber hin-
aus soll entlang des Gewässers eine attraktive Fußwegeverbindung zwischen der
freien Landschaft mit ihren zu Erholungszwecken nutzbaren Wegen im Norden und
den benachbarten Baugebieten „Auf dem Willem" und „Schulstraße" entstehen.
Die Vorhaltung eines attraktiven und ausreichenden Angebotes an Bauflächen mit
Focus auf junge Familien dient der langfristig orientierten Sicherung der Auslastung der
örtlichen Infrastruktur und damit auch der Festigung der Funktion Sterzhausens als at-
traktiver Wohnort.
Die Planung ist insofern im öffentlichen Interesse.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal hat daher in ihrer Sitzung am
24.06.2013 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Auf
der Leimkaul" im Ortsteil Sterzhausen beschlossen.

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 „Auf der Leimkaul",
Gemeinde Lahntal, Ortsteil Sterzhausen                                                             Seite 3

1.2 Verfahren
Folgende gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte hat der Bauleitplan durchlau-
fen:
Nr.      Verfahrensschritt mit Rechtsgrundlage                                     Datum / Zeitraum
1.       Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB                                        24.06.2013
         Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1                vorn 27.02.2014
2
    '    BauGB                                                                         bis 28.03.2014
         Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger                    vom 27.02.2014
3.
         öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB                                   bis 28.03.2014
                                                                                      vorn 24.04.2014
4.       Öffentliche Auslegung gern. § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                                       bis 26.05.2014
         Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher                 Anschreiben vom
5.       Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB — für die Dauer eines Mo-                  14.04.2014, inner-
         nats                                                                      halb eines Monats
6.       Satzungsbeschluss gern. § 10 Abs. 1 BauGB                                          27.05.2014
                                                                                  TB I      12.06.2014
         Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung des Sat-
7.                                                                                TB II     21.08.2014
         zungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB
                                                                                  TB III    23.07.2015

1.2.1 Frühzeiti e Beteili un sverfahren
Inn Zeitraum vom 27.02.2014 bis einschließlich 28.03.2014 fand die frühzeitige Unter-
richtung der Öffentlichkeit gern. § 3 (1) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 (1) BauGB statt.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von
Seiten der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken
gegen die Planung vorgebracht.
Im Zuge der parallel zur Bauleitplanung laufenden Erschließungsplanung hat sich her-
ausgestellt, dass die im Südwesten zwischen der alten Trasse der Schulstraße und
dem VVollenberggraben festgesetzte „Fläche für die Regenrückhaltung" nicht mehr be-
nötigt wird, da der Einbau eines Stauraumkanals sinnvollster und kostengünstiger ist.
Daher wurden folgende Änderungen im Planentwurf vorgenommen:
        1. die bislang festgesetzte „Fläche für die Regenrückhaltung" entfällt,
        2. der gesetzlich geschützte Gewässerrandstreifen in diesem Abschnitt des VVol-
           lenberggrabens wird analog zum restlichen Abschnitt im Plangebiet als „öffent-
           liche Grünfläche — Parkanlage" festgesetzt,
        3. der Verlauf der Schulstraße in diesem Abschnitt wird an diese öffentliche Grün-
           fläche „angelehnt",
        4. die dadurch frei werdenden Flächenteile werden den künftigen Baugrundstü-
           cken zugeschlagen und als „allgemeines Wohngebiet" (WA) festgesetzt.
           Dadurch vergrößern sich die VVohnbauflächen um 511 m2.

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1.3 Räumliche Lage und Geltungsbereich

                                          \
                                         ‘'
                                                  Fur e

              AA. Led.aul
            Flur 10

           '(‚                                /

                      Ne

 Abbildung 3: Plangebiet auf ALK Basis                    Abbildung 4: Plangebiet auf Bin gMaps-Basis

Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand von Sterzhausen. Es umfasst die
Südhälfte einer landwirtschaftlich genutzte Parzelle, die im Osten vom Wohngebiet
„Auf dem Willem" (I + II) und im Süden vom Baugebiet „Schulstraße" flankiert wird.
In rd. 150 m Entfernung liegt ein landwirtschaftlicher Aussiedlerhof, der noch im Ne-
benerwerb bewirtschaftet wird. Schweinehaltung findet dort nicht statt.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der
Gemarkung Sterzhausen,
Flur 10:         Flurstücke: 24/9 (t1w.), 24/10, 53/1, 53/2, 76 (t1w.), 78/3 (t1w.), 89/3, 89/4,
                 90, 143, 144 194/2 (t1w.)
und besitzt eine Größe von ca. 3,4 ha.

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1.4 Übergeordnete räumliche Planungen

1.4.1 Regionalplan Mittelhessen 2010 (RPM)

                                                           Die Gemeinde Lahntal ist in dem Regio-
                                                           nalplan Mittelhessen 2010 als Grund-
                                                           zentrum im Strukturraumtyp „Ländlicher
                                                           Raum" eingestuft, mit Sterzhausen und
                                                           Goßfelden als zentrale Ortsteile.'
                                                           Für die Gemeinde Lahntal wird die
                                                           günstigste Bevölkerungsprognose für
                                                           den gesamten Mittelbereich Marburg
                                                           erstellt. Auch hinsichtlich der zum Ziel-
                       •   ,
                                                           jahr 2020 prognostizierten Zahl der
                              tew--                        Haushalte sowie zum Wohnungsbedarf
                      jetee1.4z4                           nimmt Lahntal eine Spitzenposition im
                                                           Mittelbereich Marburg ein.
                                                           Der Bevölkerungszuwachs wird haupt-
                                                           sächlich in den zentralen Ortsteilen Goß-
                                                           felden und Sterzhausen stattfinden.
Abbildung 5: RPM 2010- Ausschnitt

                           Bevölkerung am                          Wanderungsverteilung
                                                                                              Bevölkerungs-
                                                                     31.12.2020
 Gemeinde/Stadt             31.12.2020                      Zuschlag  .
                                                                     mit VVande-
  Mittelbereich 31.12.2002 ohne Wande- Zuschlagproportional    für                             Entwicklung
                                                                         rung
  (MB)Region                   rung                         Zentren                            2002-2020
                                                                      gerundet
                                                                                                  in %
Cölbe                  7.145         6.857               136                         7.000        -2 %
Ebsdorfergrund         8.975         8.592               170                         8.700        -3 %
Lahntal                6.767         6.778               134                         6.900        2%
Marburg               78.138        74.533             1.477            2.495      78.500         0%
Wetter (Hessen)        9.487         8.848               175                         9.000        -5 %
MB MARBURG           125.353      119.655             2.370            2.495      124.400         -1 %
 Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung in Kommunen und Mittelbereichen 2002 bis 2020

Gemeinde/Stadt                                                                         Veränderung
                               Volkszäh-                                                2002 -2020
Mittelbereich                                 31.12.2002        31.12.2020
                               lung 1987
Region                                                                             absolut       relativ
Cölbe                            2.587           3.316             3.611             295           9%
Ebsdorfergrund                   2.716           3.433             3.652             219           6%
Lahntal                          2.384           2.962             3.393             431           15%
Marburg                         37.789          45.196            47.148            1.952          4%
Wetter (Hessen)                  3.033           3.793             3.918             125           3%
MB Marburg                      53.254          64.636            67.965            3.329          5%
 Tabelle 2: Veränderung der Haushaltszahl in den Gemeinden Mittelhessens 2002 bis 2020

1aus: RPM 2010, 4.3-15 (Z)

              Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn). FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 „Auf der Leimkaul".
Gemeinde Lahntal, Ortsteil Sterzhausen                                                            Seite 6

                                                                                     Wohnungsbe-
 Gemeinde/Stadt                                                                      darf insgesamt
                                                    Nachhol-         Ersatz-
 Mittelbereich (MB)                Neubedarf
                                                     bedarf          bedarf          ohne negativen
 Region
                                                                                         Bedarf
Cölbe                                  265                98            68                 430
Ebsdorfergrund                         219                99            78                 395
Lahntal                                403                92            63                 558
Marburg                               1.575           1.273            824                3.672
Wetter (Hessen)                        120             106              83                 309
MB MARBURG                            2.885           1.830           1.248               5.963
 Tabelle 3: Wohnungsbedarf 2020

Das Plangebiet ist in der Karte zum Regionalplan als „Vorranggebiet Siedlung Pla-
nung" ausgewiesen.
„Die in der Plankarte als Flächen für Siedlungsflächen ausgewiesenen Vorranggebiete
Siedlung Bestand und Planung umfassen die bestehenden Siedlungen und Standorte
für notwendige neue Wohnbau flächen, gemischte Bauflächen, kleinere gewerbliche
Bauflächen, Sonderbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf sowie die für diese
Flächen aus städtebaulicher Sicht notwendigen ergänzenden Grünflächen. "2

Innenentwicklung / Dorferneuerung
Der Ortsteil Sterzhausen besitzt, wie nahezu alle Siedlungslagen, nicht bebaute
Grundstücke bzw. Flächen mit Nachverdichtungspotenzial, insbesondere im Bereich
der Altortslage. Diese Flächen befinden sich alle im Privateigentum und sind bereits
seit vielen Jahren unbebaut. In immer wieder erfolgten Gesprächen mit den Grund-
stückseigentümern wurde der Gemeinde gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass we-
der eine konkrete Absicht zur Bebauung noch eine Verkaufsbereitschaft besteht. Inso-
fern sind diese Bebauungspotenziale mangels Zugriffsmöglichkeiten nicht für eine stra-
tegische kommunale Baulandentwicklung geeignet.
Bei der Besprechung am 7. Febr. 2013, in der Vertreter der Gemeinde Lahntal, des Ar-
beitskreises-Dorferneuerung (DE) und der Fachbehörde DE sich mit der Anfrage zur
Möglichkeit einer Neuausweisung auseinander gesetzt haben, wurden durch die Ge-
meinde die Gründe dar gestellt, warum in Sterzhausen ein weiteres kleines Baugebiet
erschlossen werden soll.
Die Gründe waren für alle Beteiligten nachvollziehbar. Eine Konkurrenz zum Wohnan-
gebot im Innenbereich des Ortes ist nicht erkennbar.
Zwischenzeitlich haben die Gemeindevertreter einen Beschluss gefasst, einen Leer-
standsmanager ein zu stellen, der die Leerstandsentwicklung, die in den nächsten Jah-
ren auch in Sterzhausen Auswirkungen haben wird, strategisch zu bearbeiten.
Weiterhin hat die Gemeinde Lahntal Kontakt zu den Gemeinden Wetter, Rauschen-
berg, und Cölbe aufgenommen, um über die Möglichkeit einer Kooperation, zur Ein-
richtung eines regionalen Leerstandsmanagement-Büros, zu beraten.
Die Gemeinde Lahntal setzt sich im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Bauge-
bietes vorausschauend mit der Gesamtproblematik Innenentwicklung und Vermeidung

2 aus: RPM 2010, 5.2.1 (Z) (K)

               Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn). FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 „Auf der Leimkaul",
Gemeinde Lahntal, Ortsteil Sterzhausen                                                                    Seite 7

von Leerständen bzw. Begleitung von Rückbaumaßnahmen nachvollziehbar und
ernsthaft auseinander.
Die Strategie Zuzug zu ermöglichen - für Interessierte am Neubau und aber auch für
Interessierte an ortstypischen Bauobjekten - ist auch im Rahmen der demographischen
Veränderungen von Bedeutung.
Aus den vorgenannten Gründen hat die Fachbehörde keine Einwände gegen die Aus-
weisung eines weiteren Baugebietes.3

Die vorliegende Planung widerspricht demnach keinen Zielen der Raumordnung und
Landesplanung.

1.4.2 Flächennutzungsplan

                                                           Der Flächennutzungsplan der Gemeinde
                                                           Lahntal stellt die für eine Wohnbebauung
                                                           vorgesehenen Flächen als „Wohnbauer-
                                                           weiterungsflächen" dar. Entlang des
                                                           künftigen Siedlungsrandes, ist eine Ein-
                                                           grünung dargestellt.
                                                           Die grundsätzliche Entscheidung zur
                                                           Ausweisung von Wohnbauflächen an
                                                           diesem Standort ist demnach bereits An-
                                                           fang der 1990er Jahre mit der Aufstel-
                                                           lung des Flächennutzungsplans, in
                                                           Kenntnis des benachbarten landwirt-
                                                           schaftlichen Aussiedlerhofes, getroffen
                                                           worden.
                                                           Die Festsetzungen des Bebauungsplans
                                                           sind daher gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus
Abbildung 6: FNP - Ausschnitt
                                                           den Darstellungen des Flächennut-
                                                           zungsplanes entwickelt.

3 zitiert aus einer Stellungnahme des Fachdienstes Dorferneuerung und Regionalentwicklung, FB Ländlicher Raum und
Verbraucherschutz beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, vom 08.08.2013

               Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn). FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
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