Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 - 2 Abs. 2 Nr. 1, 3 KommHV - Benediktbeuern
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 3 KommHV Die Gemeinde Benediktbeuern, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungs- gemeinschaft Benediktbeuern, im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, mit 3.614 Einwohnern (Stand 30.06.2020) umfasst eine Fläche von 3.788 Hektar. 1
Allgemeiner Überblick Der Haushaltsplan 2021 weist in Einnahmen und Ausgaben ein Gesamtvolumen in Höhe von 12.698.700 € (im Vorjahr 14.528.700 €) auf. Dies entspricht einem Rückgang des Volumens um 1.830.000 € bzw. 12,60 %. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 7.604.700 € (im Vorjahr 7.932.700 €) und auf den Vermögenshaushalt 5.094.000 € (im Vorjahr 6.596.000 €) Der Ausgleich ist im Haushaltsplan 2021 und in den Finanzplanungsjahren 2022 – 2024 gegeben. Die Mindestzuführung gem. § 22 KommHV wird im Planjahr und in den Finanzplanungsjahren erreicht und es kann eine sog. freie Spanne ausgewiesen werden. 2
Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt, wie oben aufgeführt, beläuft sich auf 7.604.700 €. Dies bedeutet einen Rückgang des Volumens um 328.000 € oder 4,14 %. In der Folge werden die Veränderungen zu den Vorjahresansätzen der Einnahmen und Ausgaben (größer 5.000 €) im Detail erläutert. Die Änderungen im Steuer- und Umlagebereich werden auf den dann folgenden Seiten näher betrachtet. Einnahmen: Kindbezogene Förderung v. Staat Kindergarten + 13.000,00 € Die Gemeinde erhält für die betreuten Kinder eine staatliche Förderung, abhängig von der Buchungszeit und einem Faktor für die Kinder. Der Ansatz kann leicht angehoben werden, da die Abschläge für das Jahr 2021 leicht höher ausfallen. Kindbezogene Förderung v. Kommunen Kindergarten + 9.000,00 € Die Gemeinde erhält für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz in auswärtigen Kommunen haben, von diesen Kommunen eine Förderung nach dem BayKiBiG. Diese fallen im Haushaltsjahr 2021 höher aus, da die auswärtigen Kinder, die die Einrichtung in Benediktbeuern besuchen höhere Faktoren bzw. Buchungszeiten haben. Badegebühren Schwimmbad - 90.000,00 € In diesem Jahr wird weiterhin von einem eingeschränkten Besucherverkehr (Corona) auf dem Niveau des Vorjahres ausgegangen, sodass die Einnahmen aus den Badegebühren nahezu halbiert werden im Vergleich zum üblichen Haushaltsansatz. Sonstige Einnahmen Kanal - 20.000,00 € Im letzten Jahr wurde die erstmalige Erstellung des Kanalkatasters der Gemeinde abgeschlossen. Daraufhin wurde die Förderung hierfür abgerufen. Eine weitere Förderung ist in diesem Jahr nicht zu erwarten. Fremdenverkehrsbeitrag v. Gewerbebetrieben - 15.000,00 € Der Ansatz wurde an das Rechnungsergebnis des Vorjahres und an die Pandemie bedingten Entwicklungen angepasst, dadurch verringert sich dieser Ansatz entsprechend. Kurbeitrag - 17.000,00 € Auch hier musste der Ansatz im Zuge der sinkenden Übernachtungszahlen angepasst werden und deutliche reduziert werden. Sonstige Einnahmen Fremdenverkehr - 5.000,00 € Aufgrund der Corona Pandemie werden auch hier weniger Einnahmen erwartet, durch weniger verkaufte Anzeigen im Ortsprospekt und in der Gästeinfo-Broschüre. 3
Pachteinnahmen Saal Gasthof zur Post - 7.000,00 € Die Gemeinde hatte den Saal des Gasthofs zur Post in der Zeit gepachtet und unterverpachtet, als kein Pächter vorhanden war. Mittlerweile hat der Gasthof zu Post wieder einen Pächter, wodurch die Gemeinde als Pächter zurücktreten konnte. Ausgaben: Personalkosten + 33.900,00 € Neben den üblichen Personalkostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, werden sich unter dem Jahr einige Stufenaufstiege ergeben, wodurch sich eine Personalkostensteigerung von schlussendlich 2,26 % zum Vorjahresansatz ergibt. Förderung an andere Kindergärten/Defizitvereinbarungen + 37.000,00 € Durch eine erhöhte Zahl an Kindern in auswärtigen Kindergärten hat die Gemeinde eine höhere Förderung an auswärtige Kindertageseinrichtungen zu tragen. Dadurch erhöht sich der Ansatz entsprechend. Betriebskostenumlage für die Turnhalle + 11.000,00 € Die Gemeinden Benediktbeuern und Bichl tragen das Defizit an der Turnhalle in Abhängigkeit der Einwohnerzahlen. In diesem Jahr ist bei der Turnhalle mit Mehrausgaben (Verpressung Dachbalken) und mit Mindereinnahmen (eingeschränkte Nutzung Turnhalle durch Corona) zu rechnen, wodurch das Defizit und damit auch die Betriebskostenumlage der Gemeinden ansteigt. Geschäftsausgaben Schwimmbad + 12.000,00 € In diesem Jahr werden die Betriebs- und Dienstanweisungen des Schwimmbades überarbeitet, wofür es auch externer Dienstleistungen bedarf. Der Ansatz wird daher entsprechend angehoben. Städtebauliche Planung, Bebauungspläne, Flächennutz. - 5.000,00 € Der Ansatz konnte leicht angepasst und damit reduziert werden. Im diesem Haushaltsjahr wird der Flächennutzungsplan in einigen Bereichen überarbeitet und auch die Ortsgestaltungssatzung angepasst. Unterhalt der Gemeindestraßen/Winterdienst - 5.000,00 € Aufgrund des Ergebnisses des letzten Jahres konnte der Ansatz angepasst und reduziert werden. Unterhalt des Kanalnetzes - 10.000,00 € Mit der Erstellung des Kanalkatasters und der damaligen verbundenen Sichtprüfungen sind die Schäden des Kanalnetzes bekannt, welche größtenteils über Sanierungen (Vermögenshaushalt) in den nächsten Jahren behoben werden sollen. Damit können die reinen Ausgaben für Unterhaltsmaßnahmen (z.B. Reparaturen) in diesem Jahr gesenkt werden. 4
Betriebskostenumlage Kläranlage + 5.000,00 € Die Betriebskostenumlage für die Kläranlage steigt für die Gemeinde Benediktbeuern nach derzeitigem Stand um o.g. Betrag. Dies ist jedoch abhängig von den tatsächlichen Kosten und dem Verhältnis der Einleitungsmengen. Betriebsausgaben Saal Gasthof zur Post - 16.000,00 € Auf die Begründung der Einnahmen in diesem Bereich darf verwiesen werden (s. Seite 4). Innere Verrechnungen/Kalk. Abschreibung/Verzinsung Zuletzt darf noch darauf verwiesen werden, dass sämtliche Innere Verrechnungen angepasst bzw. neu kalkuliert wurden, so werden nun auch beispielsweise im Bereich der Feuerwehr oder des Fremdenverkehrs Innere Verrechnungen durchgebucht, welche sich im Haushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen. Gleiches gilt für die kalk. Abschreibungen und Verzinsungen welche vor allem im Bereich des Kanals deutlich angepasst wurden. Dies liegt jedoch vor allem an der erstmaligen Durchbuchung der anteiligen kalk. Abschreibung und Verzinsung der Kläranlage, welche bisher nur für die Kalkulation der Abwassergebühren genutzt wurde und nicht separat durchgebucht wurde. Ausgaben Verwaltungshaushalt €247.000,00€306.400,00 €1.532.000,00 Personalausgaben €615.000,00 Sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Zuweisungen und Zuschüsse Sonstige Finanzausgaben €2.004.000,00 Gewerbesteuerumlage Kreisumlage Umlage Verwaltungsgemeinschaft Umlage Schulverband €89.000,00 €2.409.000,00 €43.500,00 €358.800,00 Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen: Die Ansätze für die Beteiligung am Einkommenssteueraufkommen, der Einkommenssteuerersatzleistung vom Land, der Umsatzsteuer und der Schlüsselzuweisung sind aufgrund der Mitteilung des Bay. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung veranschlagt. 5
Steuereinnahmen 541.500,00 188.000,00 60.000,00 17.000,00 330.000,00 34.000,00 750.000,00 Grundsteuer A 11.500,00 Grundsteuer B Gewerbesteuer 147.000,00 Gemeindeanteil Einkommenssteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Hundesteuer Zweitwohnungsteuer 2.637.000,00 Gemeindeanteil Lohn- und Einkommenssteueraufkommen - 75.000,00 € Im letzten Haushaltsjahr war der erste Rückgang des Gemeindeanteils am Lohn- und Einkommensteueraufkommen seit dem Jahr 2010 zu verzeichnen. So musste nach Jahren des Anstiegs ein Rückgang von ca. 122.000 € (IST zu 2019) hingenommen werden. Im Vergleich der Haushaltsansätze 2020 und 2021 entspricht dies einer Reduzierung von 2,77 %. Der Gemeindeanteil am Lohn- und Einkommenssteueraufkommen ist für die Gemeinde die wichtigste und größte Einnahmequelle. Für den Finanzplanungszeitraum 2022 – 2024 wird mit einer Erholung gerechnet (vgl. Steuerschätzungen). Einkommenssteueraufkommen €3.500.000,00 €3.000.000,00 €2.500.000,00 €2.000.000,00 €1.500.000,00 €1.000.000,00 €500.000,00 €- 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Einkommenssteuer (IST-Ergebnisse bis einschließlich dem Jahr 2020) 6
Realsteuereinnahmen - 252.000,00 € Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert: 2021 Grundsteuer A 320 % Grundsteuer B 320 % Gewerbesteuer 330 % Die voraussichtlichen Realsteuereinnahmen wurden aufgrund der Rechnungsergebnisse in den vergangenen Jahren und den zu erwartenden Vorauszahlungen geschätzt. Die Einnahmen aus der Veranlagung der Gewerbesteuer wurden auf 750.000,00 € (Vorjahr 1.000.000,00 €) reduziert. Hier sind vor allem Reduzierungen der Vorauszahlungen zu erwarten, sowie reduzierte Veranlagungen für das Steuerjahr 2020 aufgrund der Corona- Pandemie. Die Gewerbesteuer ist neben der Einkommenssteuerbeteiligung die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde. Mit kleineren und größeren Schwankungen muss bei der Gewerbesteuer in jedem Haushaltsjahr gerechnet werden, insbesondere in der jetzigen Zeit ist mit größeren Schwankungen zu kalkulieren. Im Finanzplanungszeitraum wird bis einschließlich 2023 mit den gleichen Gewerbesteuereinnahmen gerechnet, im Finanzplanungsjahr 2024 wird eine Erholung der Gewerbesteuereinnahmen erwartet (vgl. Steuerschätzungen). Gewerbesteuer €1.400.000,00 €1.200.000,00 €1.000.000,00 €800.000,00 €600.000,00 €400.000,00 €200.000,00 €- 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Gewerbesteuer (IST-Ergebnisse bis einschließlich dem Jahr 2019) Die Grundsteuer B ist eine beständige Einnahmengröße und wird daher auf Grund des Vorjahresergebnisses mit 330.000,00 € (Vorjahr 330.000,00 €) veranschlagt. Die Grundsteuer A wird aufgrund des Vorjahresergebnisses mit 17.000,00 € (Vorjahr 19.000,00 €) angesetzt. 7
Schlüsselzuweisung - 92.500,00 € Mit der Schlüsselzuweisung sollen im Rahmen des Finanzausgleichs die Unterschiede in der Höhe der Steuereinnahmen zwischen den Gemeinden ausgeglichen und die finanzielle Leistungsfähigkeit der schwächeren Kommunen verbessert werden. Für die Berechnung der Höhe der Schlüsselzuweisung sind die Ausgangsmesszahlen und die Steuerkraftmesszahl maßgebend. Durch diese beiden Messzahlen wird fiktiv ermittelt, wie hoch der Finanzbedarf der betreffenden Gemeinden ist und welchen Anteil sie davon selbst durch ihre Steuerkraft erwirtschaften kann. Mehr als die Hälfte des Unterschiedsbetrags wird als allgemeine Schlüsselzuweisung gewährt. Kommunen deren Steuerkraftmesszahl unter der landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl liegt, erhalten als Ausgleich noch eine Sonderschlüsselzuweisung. Für die Berechnung des Jahres 2021 stieg die Steuerkraftzahl der Gemeinde Benediktbeuern von 3.565.289 € auf 3.711.234 € (2019), eine Steigerung von 4,09 %. Die Ausgangsmesszahl erhöhte sich von 4.605.656 € auf 4.610.847 €. Dies entspricht einer Steigerung von 0,11 %. Die Schlüsselzuweisung für die Gemeinde Benediktbeuern (Allgemeine Schlüsselzuweisung und Sonderschlüsselzuweisung) wurde vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2021 auf 541.524 € festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Reduzierung um ca. 92.500 €. Die Reduzierung hängt mit der gesunkenen Differenz der Unterschiedsbeträge, sowie mit der gestiegenen Anzahl an Kommunen zusammen, welche Schlüsselzuweisungen erhalten (die Schlüsselmasse blieb gleich). Auch in den kommenden Jahren sind Schwankungen aufgrund der Corona- Pandemie zu erwarten. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass die Personen mit Nebenwohnsitzen ab dem Jahr 2015 in gleichmäßigen Schritten bis zum Jahre 2025 nicht mehr in der Berechnung der Schlüsselzuweisung berücksichtigt werden. Schlüsselzuweisung €700.000,00 €600.000,00 €500.000,00 €400.000,00 €300.000,00 €200.000,00 €100.000,00 €- 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 (IST-Ergebnisse bis einschließlich dem Jahr 2019) 8
Zuführung zum Vermögenshaushalt - 700.600,00 € Gemäß § 22 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KommHV sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann, soweit dafür nicht Erlöse aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnahme aus Rücklagen, und Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen zur Verfügung stehen. Im Planjahr 2021 stehen sich Einnahmen in Höhe von 7.604.700,00 € (Vorjahr 7.932.700 €) und Ausgaben in Höhe von 7.298.300,00 € (Vorjahr 6.925.700 €) gegenüber. Damit ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 306.400,00 € (Vorjahr 1.007.000 €). Die Entwicklung der SOLL-Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt HH-Jahr Zuführung in % des VWH Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 KommHV 2012 568.219,84 € 10,9 151.126,05 € 2013 671.674,60 € 12,0 151.263,01 € 2014 649.392,86 € 10,7 151.404,28 € 2015 1.360.251,56 € 20,2 191.206,04 € 2016 1.384.478,76 € 20,1 191.905,14 € 2017 1.625.826,35 € 21,2 258.542,00 € 2018 1.473.018,41 € 19,2 248.130,00 € 2019 1.349.925,36 € 17,3 215.577,59 € 2020 1.007.000,00 € 12,7 169.000,00 € 2021 306.400,00 € 4,0 169.000,00 € 2022 449.100,00 € 5,8 169.000,00 € 2023 440.100,00 € 5,6 196.500,00 € 2024 669.100,00 € 8,2 246.500,00 € 9
(SOLL-Ergebnisse bis einschließlich dem Jahr 2019) Kreisumlage + 92.000,00 € Der Landkreis erhebt zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage ist die Umlagekraft der Gemeinden. Die Umlagekraft einer Gemeinde ergibt sich aus der jeweils gültigen Steuerkraftzahl aus dem Jahr 2019 zzgl. 80 % der im Vorjahr an die Gemeinde geflossenen Schlüsselzuweisung. Im Verwaltungshaushalt bleibt die Kreisumlage mit 2.004.000,00 € bzw. 26,35 % nach wie vor der größte Einzelposten. Die Umlage steigt aufgrund der gestiegenen Steuerkraftzahlen aus dem Jahr 2019, obwohl der Kreisumlagehebesatz von 48,5 % auf 47,5 % gesenkt wird. Kreisumlage €2.500.000,00 €2.000.000,00 €1.500.000,00 €1.000.000,00 €500.000,00 €- 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 (IST-Ergebnisse bis einschließlich dem Jahr 2019) 10
Gewerbesteuerumlage - 51.000,00 € Die Gemeinden müssen an Bund und Länder einen Anteil des Gewerbesteueraufkommens als Umlage abführen. Diese sog. Gewerbesteuerumlage wurde eingeführt, weil den Gemeinden ein Anteil an der Einkommenssteuer zugesprochen wurde. Ausschlaggebend für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage sind das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer, der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz und der gesetzlich festgelegte Vervielfältiger. Die Gewerbesteuerumlage wird vom Zentralfinanzamt München erhoben und mit dem Einkommensteueranteil verrechnet. Die Endabrechnung erfolgt immer nach Ablauf des Haushaltsjahres. Der Vervielfältiger beträgt seit 2020 nur noch 35 %. Die Erhöhungszahl von 29 % für die Integration der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich ist zum Jahr 2020 abgeschlossen und damit weggefallen. Dadurch müssen die Kommunen seit diesem Zeitpunkt deutlich weniger abführen. Die Gewerbesteuerumlage wurde anhand der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen zzgl. der Abrechnung des Vorjahres mit 89.000,00 € berechnet. Gewerbesteuerumlage €300.000,00 €250.000,00 €200.000,00 €150.000,00 €100.000,00 €50.000,00 €- 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 (IST-Ergebnisse bis einschließlich dem Jahr 2019) Verwaltungskostenumlage an die VG Benediktbeuern + 34.000,00 € Für das Haushaltsjahr 2021 wird mit einer Umlage in Höhe von 615.000 € (Vorjahr 581.000,00 €) geplant. Die Steigerung der Umlage hat mehrere Gründe. Auf der einen Seite wird die im letzten Jahr geschaffene Stelle des Bautechnikers in diesem Jahr vollständig durchschlagen. Auf der anderen Seite muss für einen ehemaligen Beamten eine Versorgungslastenteilung mit einer anderen Kommune durchgeführt werden. Gleichzeitig sind hier die allgemeinen Personalkostensteigerungen berücksichtigt. Schulverbandsumlage + 20.000,00 € Im Haushaltsjahr 2021 steigt der Umlagebedarf des Schulverbandes leicht auf 684.000,00 € (Vorjahr 680.000,00 €) an. Allgemein stiegen die umlagepflichtigen Schüler/innen der Mitgliedsgemeinden von 294 im letzten Schuljahr auf 311 in diesem Schuljahr. Die Umlage pro Schüler/in sinkt auf 2.199,36 € (Vorjahr: 2.312,93 €) im Haushaltsjahr 2021. Waren an der Grund- und Mittelschule Benediktbeuern im Haushaltsjahr 2020 noch 98 11
Schüler/innen, sind in 2021, 112 Schüler/innen aus der Gemeinde Benediktbeuern angemeldet. Die Gemeinde Benediktbeuern stellt damit im Jahr 2021 wieder die meisten Schüler/innen und ist dementsprechend der größte Umlagezahler. Bezeichnung Erg. 2019 Ansatz 2020 Erg. 2020 Ansatz 2021 in € in € in € in € Einnahmen: Grundsteuer A 19.746,28 19.000,00 16.602,91 17.000,00 Grundsteuer B 330.516,24 330.000,00 327.948,49 330.000,00 Gewerbesteuer 1.085.850,76 1.000.000,00 1.216.540,13 750.000,00 Gemeindeanteil Einkommenssteuer 2.681.098,00 2.712.000,00 2.558.913,00 2.637.000,00 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 133.888,00 120.000,00 146.306,00 147.000,00 Hundesteuer 10.045,00 10.000,00 10.222,50 11.500,00 Zweitwohnungsteuer 33.671,59 32.000,00 34.489,55 34.000,00 Schlüsselzuweisung vom Land 468.876,00 634.000,00 633.920,00 541.500,00 Einkommensteuerersatzleistung v. Land 192.087,00 200.000,00 187.273,00 188.000,00 Grunderwerbssteuer 99.577,79 60.000,00 61.413,81 60.000,00 Ausgleichsleistung Staat Corona 0,00 0,00 53.923,00 0,00 Investitionspauschale (Art. 12 FAG) 126.500,00 126.500,00 126.500,00 126.500,00 Summe Einnahmen 5.181.856,66 5.243.500,00 5.374.052,39 4.842.500,00 Ausgaben: Gewerbesteuerumlage 190.806,00 140.000,00 141.330,00 89.000,00 Kreisumlage 1.894.367,45 1.912.000,00 1.911.089,15 2.004.000,00 SV Umlage 253.476,71 227.000,00 226.666,66 247.000,00 VG Umlage 458.418,39 581.000,00 580.529,51 615.000,00 Summe Umlagen 2.797.068,55 2.860.000,00 2.859.615,32 2.955.000,00 12
Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt sollen 2021 Investitionen in Höhe von 4.925.000,00 € (Vorjahr 5.402.000,00 €) verwirklicht werden. Im Mittelpunkt stehen in erster Linie die Straßenbaumaßnahme Asamstraße, der allgemeine Grunderwerb, sowie Wasserleitungsbaumaßnahmen und Kanalsanierungen. Daneben fallen noch der Lagerplatz für Haufwerke, die Investitionsumlagen des Schulverbands und die Eigenmittel für den Südarkadentrakt des Klosters, sowie die Straßenbeleuchtung ins Gewicht. Die Investitionssumme wird ergänzt durch ordentliche Tilgungen in Höhe von 169.000,00 €. Dies ergibt somit ein Gesamtvolumen von 5.094.000,00 €. Im Einzelnen sind 2021 folgende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geplant: 0200.9830 allgemeine Investitionsumlage VG (Teil von 44.800, 28.000,00 € davon außerordentliche Tilgung: 44.800) 0600.9400 Heizungserneuerung Rathaus (anteilig) 55.000,00 € Feuerwehr 1300.9350 bewegl. Anlagevermögen 37.000,00 € Puffer 2.000,00 € Pager+Sirene 35.000,00 € 1300.9500 Einbau von Hydranten 9.000,00 € 2150.9830 Investitionsumlage SV (Teil von 164.000, 65.000,00 € davon außerordentliche Tilgung: 83.000) 3600.9500 Umbau Gemeindepark, Anteil Gemeinde (Rest) 20.000,00 € Benediktusweg (Rest) 12.000,00 € 3700.9870 Eigenmittel Kloster Südarkadentrakt (Anteil 2021) 196.000,00 € Kindergarten 4640.9350 bewegl. Anlagevermögen 2.000,00 € Reserve 2.000,00 € 4640.9400 Außenanlagen (Klettergerüsterweiterung) 10.000,00 € Entkalkungsanlage 13.000,00 € Heizungserneuerung Kindergarten 65.000,00 € 5600.9870 Investitionszuweisung Rasenmäher 13.000,00 € Schwimmbad 5700.9350 bewegl. Anlagevermögen 7.000,00 € 13
Neue Möbel 5.000,00 € Reserve 2.000,00 € 5700.9400 Hochbaumaßnahmen Schwimmbad 130.000,00 € Klettergerüst 55.000,00 € Kassensystem/Drehkreuze Eingang 75.000,00 € 5700.9410 Restaurant Schwimmbad 25.000,00 € Gemeindliche Straßen 6300.9320 Straßengrunderwerb 20.000,00 € 6300.9350 bewegliches Anlagevermögen 106.000,00 € Handrasenmäher 3.000,00 € Hubarbeitskorb 8.000,00 € Chemieschrank 3.000,00 € Außenregale 15.000,00 € Astschere f. Radlader 7.000,00 € Anhänger 30.000,00 € Radabstellanlagen Teil II inkl. Überdachung 40.000,00 € 6300.9400 Hochbaumaßnahmen Bauhof 30.000,00 € Salzsilo 30.000,00 € 6300.9500 Straßenbaumaßnahme 1.155.000,00 € Planung + Bau Asamstraße 825.000,00 € Planung + Bau Oberjägerweg (Rest) 20.000,00 € Planung + Bau Wettersteinstraße (Rest) 20.000,00 € Planung Dorfstraße/Dorfplatz 50.000,00 € Brückensanierungen 50.000,00 € Radweg westl. Bahnlinie Ried (Planung) 20.000,00 € Gehweg Bahnhofstraße 30.000,00 € Zuwegung Schüttguthalle 140.000,00 € 6700.9400 Straßenbeleuchtung Straßenbaumaßnahm. 45.000,00 € Straßenbeleuchtung Umstellung (2021) 145.000,00 € 7000.9500 Kanalsanierungen / -erneuerungen 210.000,00 € Bauliche Sanierungsplanung Schäden LP 1-3 20.000,00 € Kanal Asamstraße 20.000,00 € Reserve 20.000,00 € 7000.9350 Sinkkastenhebegerät 7.000,00 € 7000.9830 Investitionszuweisung an VG Kläranlage (Teil von 120.000) 69.000,00 € 7500.9400 Leichenhaus 10.000,00 € 14
Gästeinformation 7900.9350 bewegl Anlagevermögen 68.000,00 € Wanderwegek. Lenggries/Tölzer Land (Teil 1) 8.000,00 € Wanderwegekonzept (Teil 2) 20.000,00 € Parkautomaten 40.000,00 € 7900.9400 Gästeinfo Barrierefrei 20.000,00 € 7900.9400 Heizungserneuerung Gästeinfo (anteilig) 25.000,00 € 7900.9400 Wohnmobilstellplatz (2021) 60.000,00 € 7920.9500 Breitband Leerrohre 30.000,00 € 8100.9500 Energieeffizienz-Netzwerk 8.000,00 € Wasserversorgung 8150.9350 bewegl. Anlagevermögen 72.000,00 € Notstromaggregat 70.000,00 € Reserve 2.000,00 € 8150.9500 Wasserleitungsbau/Hochbehälter Oberjägerweg Wasserleitung (inkl. Planung) 10.000,00 € Wettersteinstraße Wasserleitung (inkl. Plan.) 10.000,00 € Asamstraße Wasserleitung 200.000,00 € Wasserleitungssanierungen 65.000,00 € Reserve 40.000,00 € Gasse (Wasserkreuz Asamstraße) 25.000,00 € Hochbehälter/Tiefbru. Erneuerung Elektro 65.000,00 € 415.000,00 € 8200.9350 ÖPNV Anzeigetafeln 5.000,00 € 8200.9400 Bushaltestelle barrierefrei 25.000,00 € Allg. Grundvermögen 8800.9320 allgemeiner Grunderwerb 1.000.000,00 € Reserve 1.000.000,00 € 8800.9400 Kommunaler Wohnungsbau (Planung) 30.000,00 € Heizungserneuerung (Wohnungen Bauhof) 63.000,00 € Schüttguthalle 560.000,00 € Ausgaben 4.925.000,00 € 9100.9770 Tilgungen ordentliche Tilgung Kommune 169.000,00 € Gesamtausgaben 5.094.000,00 € 15
Die Finanzierung erfolgt zu 75,34 % (Vorjahr 64,77 %) aus eigener Kraft des Vermögenshaushalts zu 24,66 % (Vorjahr 15,52 %) aus Rücklagemitteln zu 0,00 % (Vorjahr 19,71 %) aus Fremdkapital, in der Hauptsache über: Zuwendungen Heizungserneuerungen 73.000,00 € Zuwendung Pager 27.000,00 € Beteiligung ALE Straßen 480.000,00 € Beteiligung ALE Lagerplatz Haufwerke 300.000,00 € Pauschale Straßenausbaupauschale 14.000,00 € Zuwendung bauliche Kanalsanierungsplanung 10.000,00 € Zuwendung Radabstellanlagen 10.000,00 € Zuwendung Benediktusweg 15.000,00 € Zuwendungen Breitbandausbau 189.000,00 € Zuwendung Notstromaggregat 52.000,00 € Kanalanschlussbeiträge 35.000,00 € Wasseranschlussbeiträge 30.000,00 € Investitionspauschale 126.500,00 € Grundstücksverkäufe Einheimischenmodell 2.170.000,00 € Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt 306.400,00 € Entnahme aus der Rücklage 1.256.100,00 € Die Entwicklung der IST-Rücklage Bei Abwicklung des Haushaltes 2021 in der vorliegenden Fassung hat die Gemeinde zum Jahresende eine Rücklage in Höhe von rd. 1.343.900,00 €, die zum Teil in Bausparern für die Zinssicherung der Kredite vorliegen und zum Teil die Betriebsmittel der Kasse verstärken wird. Zum Ende des Finanzplanungszeitraums würde die Rücklage am 31.12.2024 rd. 462.700,00 € betragen. Stand der Rücklage zum jeweiligen Jahresende (einschließlich 2019 IST-Ergebnisse): 2015 3.440.844,19 € 2020 2.600.000,00 € 2016 3.292.892,35 € 2021 1.343.900,00 € 2017 3.616.768,94 € 2022 1.026.500,00 € 2018 3.941.180,31 € 2023 840.600,00 € 2019 3.370.096,87 € 2024 462.700,00 € In Anbetracht dessen und der sorgfältigen Kassenführung, ist zur Sicherung der Kassenlage der Eintrag des Höchstbetrages für Kassenkredite in die Haushaltssatzung notwendig. Der Höchstbetrag ist im Haushaltsjahr 2021 weiterhin auf 300.000,- € zu belassen. Die Negativzinspolitik und die Schwierigkeit kurzfristige Gelder anzulegen, führen zu dieser Höhe. 16
Entwicklung der IST-Rücklage €4.500.000,00 €4.000.000,00 €3.500.000,00 €3.000.000,00 €2.500.000,00 €2.000.000,00 €1.500.000,00 €1.000.000,00 €500.000,00 €- 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Rücklage (IST-Ergebnisse bis einschließlich dem Jahr 2019) Die Entwicklung der Schulden Bei Abwicklung des Haushaltes 2021 in der vorliegenden Fassung hat die Gemeinde zum Jahresende einen Schuldenstand in Höhe von rd. 2.407.737,00 €. Zum Ende des Finanzplanungszeitraums würde der Schuldenstand am 31.12.2024 rd. 4.495.737,00 € betragen. Im Finanzplanungszeitraum könnten aufgrund der Investitionsmaßnahmen (u.a. möglicher kommunaler Wohnungsbau) im Jahr 2022 Kredite in Höhe von 550.000,00 €, im Jahr 2023 Kredite in Höhe von 1.500.000,00 € und im Jahr 2024 Kredite in Höhe von 650.000 € aufgenommen werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich im Finanzplanungszeitraum um reine Vorausplanungen handelt. Projekte können aus verschiedenen Gründen (Einbruch der Einnahmesituation, Unwirtschaftlichkeit, Gremiumsbeschlüsse, etc.) verschoben, gestrichen und geändert werden, wodurch auch der Schuldenstand zum jeweiligen Jahresende stark abweichen kann, zwischen Vorausplanung und IST-Stand. Zu den Schulden zum Ende des Jahres kommen noch die fiktiven voraussicht. Schuldenanteile der Verwaltungsgemeinschaft mit 60.665,00 € ( = 17 €/E, Vj. 120.036,00 €) und des Schulverbandes mit 235.161,00 € ( = 65 €/E, Vj. 273.402,00 €) hinzu. Das kreditähnliche Rechtsgeschäft mit der Firma BayernGrund zur Flächenbevorratung wurde im Laufe des Jahres 2020 vollständig abgeschlossen. Dies ergibt somit einen voraussichtlichen Gesamtschuldenstand zum 31.12.2021 von 2.703.563,00 € (748 € /E). 17
Stand der Schulden der Gemeinde Benediktbeuern (inkl. BayernGrund) zum jeweiligen Jahresende (einschließlich 2020 IST-Ergebnisse): 2015 6.063.434,00 € 2020 2.576.639,00 € 2016 5.401.195,00 € 2021 2.407.737,00 € 2017 5.052.857,00 € 2022 2.788.737,00 € 2018 4.391.577,00 € 2023 4.092.237,00 € 2019 3.747.331,15 € 2024 4.495.737,00 € Der Verschuldung steht ein um ein Vielfaches höheres Vermögen gegenüber. Entwicklung der Schulden €8.000.000,00 €7.000.000,00 €6.000.000,00 €5.000.000,00 €4.000.000,00 €3.000.000,00 €2.000.000,00 €1.000.000,00 €- 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Benediktbeuern Schulverband VG Bayerngrund (IST-Ergebnisse bis einschließlich dem Jahr 2020) Entwicklung der pro Kopf Verschuldung €1.600,00 €1.400,00 €1.200,00 €1.000,00 €800,00 €600,00 €400,00 €200,00 €- 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Pro Kopf BN Pro Kopf Landesdurchschnitt 18
Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2024 Obwohl es schwierig ist, auf Grund der allgemeinen Situation Aussagen für die Haushalte 2022, 2023 und 2024 zu treffen, Entwicklungen vorauszuplanen und Einnahmen verlässlich zu schätzen, ist es unumgänglich (und einer seriösen Haushaltsplanung geschuldet) sich ernsthaft mit den folgenden Jahren zu beschäftigen. Der Finanzplan gibt einen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der nächsten Jahre. Folgende Maßnahmen können nach Jahren aufgelistet zur Ausführung kommen, sofern ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Im Jahr 2022: - verschiedene Straßenbaumaßnahmen - Kanalleitungsbau - Wasserleitungsbau - Investitionszuweisung an die Verwaltungsgemeinschaft - Kommunaler Wohnungsbau - Investitionsförderung Südarkadentrakt Kloster Benediktbeuern Im Jahr 2023: - verschiedene Straßenbaumaßnahmen - Wasserleitungsbau - Kanalleitungsbau - Investitionszuweisung an die Verwaltungsgemeinschaft - Kommunaler Wohnungsbau - Investitionsförderung Südarkadentrakt Kloster Benediktbeuern Im Jahr 2024: - verschiedene Straßenbaumaßnahmen - Wasserleitungsbau - Kanalleitungsbau - Investitionszuweisung an die Verwaltungsgemeinschaft - Kommunaler Wohnungsbau - Investitionsförderung Südarkadentrakt Kloster Benediktbeuern 19
Schlussbewertung: Die Einnahmen und Ausgaben wurden sorgfältig berechnet bzw. geschätzt und wurden in der Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Beträgen veranschlagt. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind gekennzeichnet von den notwendigen Personalausgaben, Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten, Verwaltungskostenumlage und Schulverbandsumlage, sowie der hohen Kreisumlage. Mit den Einnahmen im Verwaltungshaushalt kann eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 306.400 € veranschlagt werden. Dies spiegelt die zweitniedrigste geplante SOLL-Zuführung in den letzten zehn Jahren wieder (2012: 284.000,00 €). In den nächsten Jahren sollte sich die Zuführung wieder stabilisieren und auch ansteigen. Dies ist jedoch zu einem großen Teil abhängig vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie und deren Einschränkungen, sowie den daraus resultierenden Auswirkungen. In diesem Haushaltsjahr ist der Haushalt von Baumaßnahmen und Beschaffungen geprägt. So werden neben verschiedensten Straßenbaumaßnahmen, Wasserleitungsmaßahmen und Kanalmaßnahmen vorangetrieben. Auch mögliche Grundstücksankäufe haben eine größere Bedeutung. In der Gemeinde Benediktbeuern werden keine Haushaltsreste gebildet. Somit werden nicht verbrauchte Mittel der allgemeinen Rücklage zugeführt, welche durch eine Entnahme im nächsten Haushaltsjahr wieder zur Verfügung stehen. Ein wichtiger Bestandteil für die Planungen der nächsten Jahre, sollte trotz möglicher Kreditaufnahmen die weitere Entschuldung sein. So sollte selbst bei Kreditaufnahmen in den Jahren 2022-2024 die Gesamtverschuldung (Gemeinde Benediktbeuern inkl. Verwaltungsgemeinschaft und Schulverband) zum Ende des Jahres 2024 nicht über dem Niveau zum Ende des Jahres 2018 sein. Die möglichen Tilgungen für die neuen Kredite im Finanzplanungszeitraum für einen möglichen kommunalen Wohnungsbau sollten zudem durch die hieraus resultierenden Einnahmen gedeckt werden. Die Investitionsplanung bis ins Jahr 2024 ist neben einem möglichen kommunalen Wohnungsbau, sehr stark auf die Pflicht- und Kernaufgaben der Gemeinde Benediktbeuern ausgelegt und sollte auch in diese Richtung konsequent weiterverfolgt werden. Größere Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbaumaßnahmen sind die bedeutendsten Posten. Zusätzlich muss beachtet werden, dass die gesamte Haushalts- und Finanzplanung lediglich als Ausgabeermächtigung und nicht als Ausgabeverpflichtung zu sehen ist. Alle Ausgaben sind zu gegebener Zeit nochmals zu überprüfen. Benediktbeuern, 23.02.2021 gez. Hlawatsch Kämmerer 20
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