Richtsätze für Entschädigungen in der Landwirtschaft 2019

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Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten

                            Richtsätze
                                          für
               Entschädigungen
                                     in der
                    Landwirtschaft
                                       2019

      Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten

                Referat 6 – Agrar- und Marktwirtschaft

                    9020 Klagenfurt, Museumgasse 5

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Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten

1 INHALTSVERZEICHNIS

1       INHALTSVERZEICHNIS .............................................................. 2

2       VORWORT................................................................................... 4

3       HANDHABUNG DER UMSATZSTEUER IN VERBINDUNG MIT
        DEN RICHTSÄTZEN .................................................................... 5

4       ENTSCHÄDIGUNGSBETRÄGE .................................................. 6

5       WIEDERBESCHAFFUNGSWERT DER EINZELNEN
        KULTURFRÜCHTE ...................................................................... 7

    5.1 Berechnung der einzelnen Flurschadenssätze – Konventionelle Produktion ....................... 7
    5.2 Berechnung der einzelnen Flurschadenssätze – Biologische Produktion .......................... 11

6       OBSTGEHÖLZE UND OBSTSTRÄUCHER .............................. 13

7       ENTSCHÄDIGUNGSSÄTZE FÜR MASTSTANDORTE UND
        ÜBERSPANNUNGEN FÜR 20-KV-LEITUNGEN ....................... 16

8       ERRICHTUNG VON ABWASSERLEITUNGEN
        LEITUNGSRECHT - BODENWERTMINDERUNG ..................... 18

    8.1 Allgemeines ......................................................................................................................... 18
    8.2 Bewertungsmodell für die Rechtseinräumung von Leitungen ............................................. 19

9       REKULTIVIERUNGSSÄTZE...................................................... 20

10 SOCKELBETRAG BEI SCHADENSFÄLLEN ............................ 21

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      Alle Angaben in diesen Richtsätzen wurden sorgfältig
 geprüft, eine Haftung des Verfassers und Herausgebers ist
                                  ausgeschlossen.

                                      Die Autoren:
                         Dipl.-Ing. Bernhard Rebernig
                                 Ing. Harald Sucher
                             Dipl.-Ing Max Borchardt

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2      Vorwort

Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten erstellt in
regelmäßigen Abständen die Richtsätze für Entschädigungen in der
Landwirtschaft. Diese gewährleisten bei aufgetretenen Schäden eine
Erleichterung in der Entschädigungsabwicklung und beinhalten zugleich
Lösungsansätze für die häufigsten Anlassfälle.

Die Richtsätze für die Entschädigung in der Landwirtschaft 2019 sind
ab ihrem Erscheinen gültig.

Klagenfurt, am 1. Jänner 2019

Der Präsident:                                        Der Kammeramtsdirektor:

(ÖR Ing. Johann Mößler)                               (Dipl.-Ing. Hans Mikl)

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3 Handhabung der Umsatzsteuer in
    Verbindung mit den Richtsätzen

Wann verrechnet der Landwirt im Schadensfall eine Umsatzsteuer? Dafür gilt es
mögliche Schadensarten zu unterscheiden:

       1.      Echte Schäden (Unfall, ...)
       2.      Unechte Schäden (Enteignung Abwasserkanal, Gasleitung, ...)
       3.      Vertragliche Vereinbarung (Pacht, Lagerplatz, ... )

Buchführungspflichtige oder freiwillig mit dem Finanzamt die Umsatzsteuer
verrechnende (regelbesteuerte) Landwirte können bei echten Schäden keine
Umsatzsteuer in Ansatz zu bringen. Bei umsatzsteuerpauschalierten Landwirten
findet keine Verrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt statt. Die für
Sachgüter und Leistungen zu entrichtende Umsatzsteuer wird nämlich durch die
beim Produktverkauf erzielte Umsatzsteuer kompensiert. Entfällt ein Produktverkauf
aufgrund einer Schadenszufügung, so entfällt auch die zur Kompensation der
Vorsteuer benötigte Umsatzsteuereinnahme. Daher ist der Entfall der Umsatzsteuer
– im Gegensatz zu buchführenden Betrieben mit Vorsteuerverrechnung – bei
pauschalierten Landwirten ein zusätzlicher, den Betriebsgewinn mindernder
Schaden. Daraus ergibt sich, dass bei umsatzsteuerpauschalierten Landwirten den
in diesen Richtsätzen angeführten Nettobeträgen bei der Bewertung eines
Schadens Umsatzsteuer in Höhe von 13 % (entgangener Verkauf an Unternehmer
unterstellt) hinzuzurechnen ist. Dieser Zuschlag darf jedoch nicht gesondert als
Umsatzsteuer, sondern als „zusätzlicher Schaden aus steuerlichen Gründen“ in der
Rechnung ausgewiesen werden („echter Schadenersatz“).

In Fällen mit unechtem Schaden, in Enteignungsfällen, gelten die Ersatzleistungen
als Duldung oder Verzicht des Enteigneten und sind somit umsatzsteuerpflichtig.

Bei einer vertraglichen Vereinbarung liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang vor.

Hier sind vom pauschalierten Landwirt 10 bzw. 13 % und vom buchführenden 20 %
in Ansatz zu bringen.

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Bei Errichtung von Abwasserkanälen bzw. -beseitigungsanlagen ist sowohl bei
vorheriger Vereinbarung als auch im Falle einer Einräumung von Zwangsrechten
die Umsatzsteuer zu berücksichtigen.

4 Entschädigungsbeträge

Alle ausgewiesenen Entschädigungsbeträge sind Richtsätze, die auf Erträge
abgestellt sind, die als gute Betriebsdurchschnitte zu bezeichnen sind. Diese Werte
können bei intensiver Betriebsführung und sehr guten Bonitäten der Grundstücke
überschritten     bzw.     bei   schlechten        Ertragsbedingungen      oder   extensiver
Wirtschaftsform unterschritten werden.

Die Richtsätze gelten für den Verlust des Erntegutes bzw. die Kosten der
Wiederbeschaffung. Die Richtsätze gelten jedoch nicht für Schäden am
Kulturboden und für sonstige Wirtschaftserschwernisse – diese Schäden sind
eigens zu berechnen. Die ermittelten Entschädigungssätze pro Quadratmeter
erfolgen auf Grundlage von Wiederbeschaffungskosten (Kleinmengen, abgesackt)
in    Abstimmung         der     Preise      auf      Landes-      und     Jahresmittelwerte
(Veredelungsbetriebe).

Bei reinen Marktfruchtproduzenten müsste dieser Umstand unter Bedachtnahme
auf die tatsächlich erzielbaren Verkaufspreise berücksichtigt werden.

Die durch die Eingriffe in die Bodenkrume verursachten Ertragsschmälerungen
müssen ausgehend vom vollen Flurschadensentschädigungssatz (z.B. Wiese
100 % € 0,21 netto) bis zur Wiedererlangung der vollen Produktionskraft (fallend,
z.B. 2. Jahr 80 %, 3. Jahr 50 %; bzw. darüber hinaus auf 5 Jahre) berücksichtigt
werden. Die endgültige Festlegung über die Dauer der Folgeschäden sollte jeweils
konkret im Anlassfall durch den jeweils beauftragten Sachverständigen oder durch
einen Vertreter der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten festgestellt
werden.

Für Betriebe mit besonderen Ertragsleistungen oder höheren Absatzpreisen sowie
für Saatgut-Vermehrer sind die angeführten Entschädigungssätze entsprechend zu

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erhöhen. Dem steigenden Trend von ökologisch wirtschaftenden Betrieben
(Biobauern) in Kärnten wird durch die Ausweisung eigener Flurschadenstabellen
Rechnung getragen (vgl. Tab. 3 bis 4).

Die Abgeltung des Förderungsverlustes pro m² ist in den ausgewiesenen
Richtsätzen enthalten.

Bei Grundinanspruchnahmen sind die Flächen durch den Bewirtschafter umgehend
als Grundinanspruchnahme im Mehrfachantrag zu berücksichtigen bzw. nach
Abgabe dessen eine Nachmeldung innerhalb des Verpflichtungszeitraumes
durchzuführen. Der dadurch verursachte, durchschnittliche Förderungsverlust ist in
den Richtsätzen berücksichtigt.

Flur- und Folgeschäden, die im Zuge der Realisierung von Großprojekten
verursacht werden, sind separat zu quantifizieren.

5 Wiederbeschaffungswert der einzelnen
      Kulturfrüchte

Die       Marktpreiserhebungen     für   die   konventionellen      und    die   biologischen
Kulturfrüchte wurden 2019 durchgeführt. Die Verkaufspreise sind im Vergleich zu
den vergangenen Jahren leicht gestiegen. Für den Wiederbeschaffungswert
wurden dem Verkaufspreis einheitlich € 0,06 für die gesackte Ware, € 0,01 für die
Zustellung und 2 % Lagerungskosten pro Monat und kg hinzugerechnet.

5.1 Berechnung der einzelnen Flurschadenssätze –
          Konventionelle Produktion

         Bei Erzeugung von anerkanntem Saatgut gilt ein Zuschlag von 25 %
         Die ausgewiesenen Richtsätze sind für Veredelungsbetriebe anzuwenden.
          Bei Marktfruchtbetrieben ist von den Richtsätzen ein Abschlag von 20% in
          Ansatz zu bringen.

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Tabelle 1: Flurschadensrichtsätze für den konventionellen Anbau – TEIL I

                                                                                                         KOSTEN EURO/M²
                                                                                                          BESCHAFFUNGS-
                                                                                           SCHAFFUNGS-
                                                                  ERTRAG IN KG
                                      ANMERKUNG

                                                                                            KOSTEN/HA
                                                                                            WIEDERBE-
                                                                                 EURO/KG

                                                                                                             WIEDER-
  KONVENTIONELLER
      ANBAU I

          Stroh                                                                  0,20
           Heu                                                                   0,25

 A. Getreide
                                                       Körner     7.000          0,37       2.570,40
         Weizen                                   Stroh 1:0,75    5.250          0,20       1.050,00        0,36
                                                      Summe                                 3.620,40
                                                       Körner     5.000          0,38       1.887,00
         Roggen                                   Stroh 1:1,10    5.500          0,20       1.100,00        0,30
                                                      Summe                                 2.987,00
                                                       Körner     5.500          0,37       2.019,60
          Gerste                                  Stroh 1:0,65    3.575          0,20         715,00        0,27
                                                      Summe                                 2.734,60
                                                       Körner     5.000          0,37       1.836,00
          Hafer                                      Stroh 1:1    5.000          0,20       1.000,00        0,28
                                                      Summe                                 2.836,00
                                                       Körner     6.500          0,35       2.287,35
         Triticale                                Stroh 1:0,95    6.175          0,20       1.235,00        0,35
                                                      Summe                                 3.522,35

 B. Hackfrüchte
       Frühkartoffel                                             17.500          0,45       7.854,00        0,79
                                                      Summe                                 7.854,00
      Speisekartoffel                                            28.000          0,53      14.851,20        1,49
                                                      Summe                                14.851,20
       Körnermais                                                10.000          0,35       3.468,00        0,35
                                                      Summe                                 3.468,00
         Silomais                                                60.000          0,05       2.880,00        0,29
                                                      Summe                                 2.880,00
       Futterrüben                                               50.000          0,10       4.750,00        0,48
                                                      Summe                                 4.750,00

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Tabelle 2: Flurschadensrichtsätze für den konventionellen Anbau -TEIL II

                                                                                            WIEDERBE-SCHAFFUNGS-

                                                                                                                   WIEDER-BESCHAFFUNGS-
                                                                                                                      KOSTEN EURO/M²
                                                                   ERTRAG IN KG
                                        ANMERKUNG

                                                                                                 KOSTEN/HA
                                                                                  EURO/KG
  KONVENTIONELLER
     ANBAU II

 C. Alternativanbau
                                                                   3.500          0,70      2.463,30
      Sonnenblumen                                                                                                   0,25
                                                        Summe                               2.463,30
                                                         Körner    3.750          0,72      2.715,75
           Soja              N-Ertrag + Vorfruchtwirkung                                             72,67           0,28
                                                        Summe                               2.788,42
                                                         Körner    3.500          0,30      1.035,30
       Ackerbohne            N-Ertrag + Vorfruchtwirkung                                             72,67           0,11
                                                        Summe                               1.107,97
                                                         Körner    4.000          0,35      1.387,20
                                                     Stroh 1:0,7   2.800          0,04           112,00              0,16
          Erbsen
                             N-Ertrag + Vorfruchtwirkung                                             72,67
                                                        Summe                               1.571,87
                                                         Körner    3.500          0,45      1.575,00
                                                    Stroh 1:1,35   4.725          0,04           189,00              0,18
           Raps
                             N-Ertrag + Vorfruchtwirkung                                             72,67
                                                        Summe                               1.836,67

 D. Grünland -
 Feldfutterbau
                                                            voll 12.800           0,30      3.840,00                 0,39
                                  Verlust des 1. Schnittes         4.480          0,30      1.344,00                 0,13
         Luzerne                  Verlust des 2. Schnittes         3.200          0,30           960,00              0,10
                                  Verlust des 3. Schnittes         2.560          0,30           768,00              0,08
                                  Verlust des 4. Schnittes         2.560          0,30           768,00              0,08
                                                            voll 12.000           0,25      3.000,00                 0,31
                                  Verlust des 1. Schnittes         7.000          0,25      1.750,00                 0,18
     Rotklee, Kleegras
                                  Verlust des 2. Schnittes         3.000          0,25           750,00              0,08
                                  Verlust des 3. Schnittes         2.000          0,25           500,00              0,05
                                                            voll   8.500          0,25      2.125,00                 0,21
    Wiese, Kulturweide            Verlust des 1. Schnittes         5.525          0,25      1.381,25                 0,14
                                  Verlust des 2. Schnittes         2.975          0,25           743,75              0,07
  Dauerwiese einmähdig                                      voll   4.000          0,25      1.000,00                 0,10

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Tabelle 3: Flurschadensrichtsätze für den konventionellen Anbau -TEIL II

                                                                                       WIEDERBE-SCHAFFUNGS-

                                                                                                              WIEDER-BESCHAFFUNGS-
                                                                                                                 KOSTEN EURO/M²
                                                              ERTRAG IN KG
                                          ANMERKUNG

                                                                                            KOSTEN/HA
                                                                             EURO/KG
   KONVENTIONELLER
      ANBAU III

 E. Grünland -
 Zwischenfrüchte

                                                       voll 10.500           0,25      2.625,00                 0,27
                                   Verlust des 1. Schnittes   6.300          0,25      1.575,00                 0,16
         Mähweide
                                   Verlust des 2. Schnittes   3.150          0,25          787,50               0,08
                                 Verlust der Nachnutzung      1.050          0,25          262,50               0,03
         Standweide                                    voll   7.000          0,25      1.750,00                 0,18
          Hutweide                                     voll   5.000          0,25      1.250,00                 0,13
   Futterraps, Stoppelklee                             voll 30.000           0,03          900,00               0,09

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5.2 Berechnung der einzelnen Flurschadenssätze –
      Biologische Produktion

Tabelle 4: Flurschadensrichtsätze für den biologischen Anbau -TEIL I

                                                                                                  KOSTEN EURO/M²
                                                                                                   BESCHAFFUNGS-
                                                                                    SCHAFFUNGS-
                                                           ERTRAG IN KG

                                                                                     KOSTEN/HA
                                                                                     WIEDERBE-
                                                                          EURO/KG

                                                                                                      WIEDER-
    BIOLOGISCHER
                                ANMERKUNG
       ANBAU I

          Stroh                                                           0,20
           Heu                                                            0,30

 A. Getreide
                                                 Körner    4.000            0,60      2.400,00
         Weizen                             Stroh 1:0,85   3.400            0,20        680,00       0,31
                                                Summe                                 3.080,00
                                                 Körner    4.000            2,00      8.000,00
          Dinkel                 mit Spelz; Stroh 1:0,75   3.000            0,20        600,00       0,86
                                                Summe                                 8.600,00
                                                 Körner    4.000            0,57      2.270,52
         Roggen                             Stroh 1:1,20   6.000            0,20      1.200,00       0,35
                                                Summe                                 3.470,52
                                                 Körner    4.000            0,62      2.488,80
          Gerste                            Stroh 1:0,85   3.400            0,20        680,00       0,32
                                                Summe                                 3.168,80
                                                 Körner    3.500            0,61      2.142,00
          Hafer                             Stroh 1:1,15   4.025            0,20        805,00       0,29
                                                Summe                                 2.947,00
                                                 Körner    4.500            0,61      2.754,00
         Triticale                          Stroh 1:1,15   5.175            0,20      1.035,00       0,38
                                                Summe                                 3.789,00
                                                 Körner    1.200            1,50      1.800,00
       Buchweizen                           Stroh 1:1,05   1.260            0,15        189,00       0,20
                                                Summe                                 1.989,00

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Tabelle 5: Flurschadensrichtsätze für den biologischen Anbau -TEIL II

                                                                                                       KOSTEN EURO/M²
                                                                                                        BESCHAFFUNGS-
                                                                                         SCHAFFUNGS-
                                                                ERTRAG IN KG

                                                                                          KOSTEN/HA
                                                                                          WIEDERBE-
                                                                               EURO/KG

                                                                                                           WIEDER-
  BIOLOGISCHER ANBAU
                                    ANMERKUNG
           II

 B. Hackfrüchte
                                                               12.000           1,47      17.625,60
        Frühkartoffel                                                                                    1,76
                                                    Summe                                 17.625,60
                                                               19.600           0,96      20.791,68
       Speisekartoffel                                                                                   2,08
                                                    Summe                                 20.791,68
                                                                7.000           0,64       4.498,20
         Körnermais                                                                                      0,45
                                                    Summe                                  4.498,20
                                                               40.000           0,10       4.000,00
          Silomais                                                                                       0,40
                                                    Summe                                  4.000,00

 C. Alternativanbau
                                                                2.000           1,20       2.400,00
       Sonnenblumen                                                                                      0,24
                                                   Summe                                   2.400,00
                                                    Körner      3.000           1,50       4.500,00
            Soja               N-Ertrag + Vorfruchtwirkung                                    72,67      0,46
                                                   Summe                                   4.572,67
                                                    Körner      2.500           0,73       1.836,00
         Ackerbohne            N-Ertrag + Vorfruchtwirkung                                    72,67      0,19
                                                   Summe                                   1.908,67
                                                    Körner      3.400           0,72       2.462,28
                                                Stroh 1:0,7     2.380           0,04          95,20
           Erbsen                                                                                        0,26
                               N-Ertrag + Vorfruchtwirkung                                    72,67
                                                   Summe                                   2.630,15

 D. Grünland - Feldfutterbau
                                                        voll   10.000           0,35       3.500,00      0,36
   Luzerne, Wechselwiese,           Verlust des 1. Schnittes    4.500           0,35       1.575,00      0,16
          Kleegras                  Verlust des 2. Schnittes    3.000           0,35       1.050,00      0,11
                                    Verlust des 3. Schnittes    2.500           0,35         875,00      0,09
                                                        voll    7.500           0,30       2.250,00      0,22
     Wiese, Kulturweide             Verlust des 1. Schnittes    4.350           0,30       1.305,00      0,13
                                    Verlust des 2. Schnittes    3.150           0,30         945,00      0,09
    Dauerwiese einmähdig                                voll    3.500           0,30       1.050,00      0,11

 E. Grünland -
 Zwischenfrüchte
                                                        voll    9.000           0,30       2.700,00      0,27
                                    Verlust des 1. Schnittes    5.300           0,30       1.590,00      0,16
         Mähweide
                                    Verlust des 2. Schnittes    2.700           0,30         810,00      0,08
                                   Verlust der Nachnutzung      1.000           0,30         300,00      0,03
         Standweide                                     voll    5.000           0,30       1.500,00      0,15
          Hutweide                                      voll    3.500           0,30       1.050,00      0,11
   Futterraps, Stoppelklee                              voll   22.000           0,03         660,00      0,07
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6 Obstgehölze und Obststräucher

Wertermittlung nach dem Sachwertverfahren für Selbstversorger –
Dauerkulturen

Zur   Frage     der    Ertragsentschädigung        darf    bemerkt        werden,   dass   bei
durchschnittlicher Ertragsfähigkeit der Wert der noch zu erwartenden Ernte im
Sachwertverfahren bereits berücksichtigt ist.

Nur bei besonders ertragreichen Obstgehölzen liegen die Erlös-Kosten-Werte über
denen des Sachwertverfahrens. Dies kann aber durch einfache Zuschläge auf den
Sachwertrahmen berücksichtigt werden. Dies wird insbesondere für ertragreiche
Selbstversorgerbäume mit längeren Herstellungszeiten gelten.

Die in den nachstehenden Tabellen angegebenen Werte für Obstbäume und -
sträucher stellen Orientierungswerte dar, um die Feststellung der Vergütungswerte
zu erleichtern. Es liegen Ihnen durchschnittliche Marktpreise und durchschnittliche
Erträge zugrunde.

Für Sorten mit besonderem Marktwert und bei Bäumen mit besonderem Pflege- und
Kulturzustand (überdurchschnittliche Ernten) können Zuschläge gemacht, im
gegenteiligen Fall Abschläge gemacht werden. Die Obstbaumrichtwerte gelten für
Hoch- und Halbstämme auf starkwüchsigen Unterlagen.

Bewirtschaftungs- und Betriebserschwernisse sind durch Anrechnung eines
entsprechenden Zuschlages zu berücksichtigen.

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                                                  Tabelle 6 Vergütungswerte Obst und Obststräucher Teil I

                                                                        Birne,
         Apfel, Wirtschafts-    Apfel, Tafel-    Apfel, Tafel-       Wirtschafts-     Birne, Tafel-                      Süßkirsche
 Jahre       sorte ( H )         sorte ( H )     sorte (B+Sp)         sorte ( H )      sorte ( H )        Quitte ( B )      (H)       Sauerkirsche
                Euro               Euro              Euro               Euro              Euro              Euro           Euro          Euro
   8             300                340               210                   290            310                180           420           190
   10            380                450               230                   370            400                200           570           200
   12            380                460               230                   370            410                220           580           200
   15            430                520               240                   420            440                220           640           200
   20            480                590               240                   470            480                220           740           200
   25            480                590               200                   470            480                220           740           200
   30            480                590               130                   470            480                220           740           180
   35            480                590                                     470            480                220           740           150
   40            480                590                                     470            480                200           740           140
   45            480                590                                     470            480                180           740
   50            480                590                                     470            480                150           740
   55            430                440                                     470            430                              660
   60            400                360                                     470            370                              580
   65            360                                                        470            340                              530
   70            340                                                        420            320
   75                                                                       370
   80                                                                       330
   85                                                                       310

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                                                           Tabelle 7 Vergütungswerte Obst Teil II

                                                                               Johannis-                         Brom-    Stachel-
                                                            Walnuss             beeren,             Haselnuss   beeren,   beeren,
 Jahre         Zwetschke                 Pfirsich          Sämling (H)          Strauch              Strauch    Strauch   Strauch
                 Euro                     Euro               Euro                Euro                 Euro       Euro      Euro
   8               220                     220                 340                 60                    100     100        60
  10               290                     220                 440                 60                    130     100        60
  12               290                     190                 450                 60                    130     100        60
  15               290                     140                 490                 40                    130      80        40
  20               290                                         580                 40                    130                30
  25               250                                         580                                       130
  30               230                                         580                                       130
  35                                                           580                                       120
  40                                                           580                                       100
  45                                                           580                                       90
  50                                                           580                                       80
  55                                                           580
  60                                                           580
  65                                                           580
  70                                                           580
  75                                                           580
  80                                                           580
  85                                                           540
  90                                                           490
  95                                                           460
  100                                                          440
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7 Entschädigungssätze für Maststandorte
      und Überspannungen für 20-kV-Leitungen

Aufgrund von Beratungsgesprächen zwischen Vertretern der Kärntner Elektrizitäts-
Aktiengesellschaft (KELAG) und den Vertretern der Kammer für Land- und
Forstwirtschaft wurden die Entschädigungssätze für die Maststandorte (Tabelle 7)
und     die    Entschädigungssätze          bei    Überspannung           bzw.   Verkabelung
landwirtschaftlich genutzter Flächen vor einiger Zeit neu angepasst.

Grundlage dieser Beratungsgespräche war das Übereinkommen zwischen der
Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten und der KELAG. Für die
Entschädigung bei Errichtung von 110 kV Stützpunkten und einer gegenständlichen
Leitung wird für das jeweils vorliegende Leitungsprojekt (unter Beiziehung der
Vertreter der Landwirtschaftskammer) eine den gegebenen Verhältnissen
angepasste Abgeltung angestrebt werden.

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                                                                                                    Entsprechend dem Kärntner Elektrizitätsgesetz (K-EG)
                                                                                              Leitungsrecht                                      Dienstbarkeit

20 kV-Kabelsystem
bestehend auf jeweils 3 Einzelleitern (System) und einer Datenleitung
zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben durch den Netzbetreiber und                             € 2,80/lfm                                         € 3,70/lfm
zur betriebsinternen Kommunikation.
Eine Nutzung der mitverlegten Datenleitung als Telekommunikationslinie
im Sinne des § 7 TKG 2003 ist gesondert zu entschädigen.
Werden bei einem Vorhaben zwei oder mehrere 20-kV-Kabelsysteme in
gleicher Künette errichtet, ist für jene Kabelsysteme die als Ersatz einer                      € 2,25/lfm                                         € 3,00/lfm
20-kV-Freileitung zur Errichtung gelangen, ein vermindertes Entgelt in
der Höhe von (lt. Tabelle) zu entschädigen.

20 kV-Freileitung                                                                               € 4,00/lfm                                         € 7,00/lfm
                                                                               Acker          Dauergrünland       Hutweide         Acker        Dauergrünland         Hutweide
Tragmast mit Betonmastfüßen                                                        € 283,00           € 158,00         € 73,00       € 769,00              € 419,00     € 193,00

Winkelmast mit Betonmastfüßen (längs zur Bearbeitungsrichtung)                     € 294,00           € 158,00         € 73,00       € 803,00              € 441,00     € 204,00

Winkelmast mit Betonmastfüßen (quer zur Bearbeitungsrichtung)                      € 419,00           € 226,00       € 107,00      € 1 153,00              € 622,00     € 294,00
Bei Neuerrichtung mehrerer Stützpunkte, auf zusammenhängenden Grundflächen desselben Grundeigentümers, erhöht sich der Entschädigungssatz lt. obiger Tabelle um 15% für
den zweiten und 30% für jeden weiteren Mast.

Einmaliger Aufwandersatz je Vorhaben und Grundeigentümer pauschal € 50,00
Sind von einem Vorhaben mehrere EZZ eines Grundeigentümers betroffen, ist für jede weitere EZ bei Einräumung von Dienstbarkeiten eine Pauschale von € 10,00 zu bezahlen.

Nachträgliche Montage von Betonmastfüßen an bestehenden
                                                                                                 € 50,00                                             € 80,00
Leitungsanlagen je Maststützpunkt

                                           Die Entgelte sind einmalig zu bezahlende Entschädigungsbeträge zuzüglich der gesetzlichen USt.
                                    Tabelle 8 Entschädigung für Maststandorte gemäß Übereinkommen zw. LK und KELAG: Holzmaste 20 kV - Leitung

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8 Errichtung von Abwasserleitungen
    Leitungsrecht - Bodenwertminderung

8.1 Allgemeines

Aufgrund des Kärntner Gemeindekanalisations- bzw. des Wasserrechtsgesetzes
sollen in allen Gebieten in Kärnten anfallende Haus- und Industrieabwässer entsorgt
werden.

Das enorme öffentliche Interesse für die ordnungsgemäße Entsorgung von
anfallenden Abwässern innerhalb einer oder mehrerer Gemeinden ist auch dadurch
begründet,     dass    mögliche      Baulandwidmungen,          Betriebe    -    Errichtungen,
Betriebsgenehmigungen etc. zukünftig von den zuständigen Behörden auf Bezirks-
bzw.    Landesebene         ausschließlich     nur     mehr     im    Einzugsbereich       von
ordnungsgemäßen Abwasserentsorgungsanlagen genehmigt werden.

Um eine möglichst rasche Realisierung zu gewährleisten, sieht der Gesetzgeber die
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zwangsrechten vor.

In diesem Zusammenhang ist aber auch eindeutig festgehalten, dass alle
wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Nachteile, die durch die Einräumung
eines Rechtes entstehen, abgegolten werden müssen. Jede Einräumung eines
Leitungsrechtes und die damit verbundenen Konsequenzen stellen eine Belastung
und damit auch eine Wertminderung für das betroffene Grundstück dar. Da die
konkrete      Bewertung        jedes      betroffenen      Feldstückes          befund-    und
bewertungstechnisch zu aufwändig ist, bedient man sich des Hilfsmittels eines
„Leitungsrechtseinräumungsstreifens“.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Rohrstärke des zu verlegenden Kanals wird
beiderseits der Leitung ein Bereich als Leitungsrechtseinräumungsstreifen ermittelt.

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   Die mit einer Leitungsverlegung verbundene Belastung eines Grundstückes nimmt
   beginnend bei der Leitungsmitte eines Kanals in beiderseitiger Richtung
   zunehmend ab und erlischt nach einer gewissen Entfernung. Des Weiteren ist auch
   zukünftig wahrscheinlich, dass im Regelfall für Reparatur- und Wartungsarbeiten
   das Auslangen mit diesen Leitungsrechtseinräumungsstreifen gefunden wird.

   Es soll daher dieses Bewertungsmodell für Leitungsrechtseinräumungen ein
   Bestandteil der aktuell erscheinenden Flurschadensrichtwerte der Kammer für
   Land- und Forstwirtschaft in Kärnten sein.

   8.2 Bewertungsmodell für die Rechtseinräumung
         von Leitungen

   Die Breite des Servituts- bzw. Leitungsrechtseinräumungsstreifens ist in den
   häufigsten Fällen (vor allem bei Wasser- und Abwasserleitungen) vom
   Durchmesser der Leitung abhängig. Die ausgewiesenen Entschädigungssätze
   gelten für Leitungsrechtseinräumungen, als auch für Leitungsdienstbarkeiten
   (grundbücherliche Eintragung). Je größer der Durchmesser des Rohres ist, desto
   mehr Grund und Boden wird für die Errichtung aber auch für notwendige Wartungs-
   und Sanierungsarbeiten benötigt.

   Aufgrund der bisher in Kärnten und in den anderen Bundesländern gemachten
   Erfahrungen steigt auch das Ausmaß der Minderung des Bodenwertes mit zu-
   nehmendem Durchmesser der Rohre. Bei einem Leitungsdurchmesser geringer als
   100mm        ist     eine      fallspezifische       Schadensbeurteilung    notwendig.
   Beispiel für Abwasserleitung:

                        Leitungsdurchmesser Bodenwertminderung                Streifenbreite
Stichleitungen          100 - 200 mm                             20 %         mind. 4 m
bzw. Ortssammler
Hauptsammler            200 - 300 mm                             25 %         4 - 5m
Verbandssammler         300 - 500 mm                             30 %         5 - 8m
Verbandssammler         500 - 1000 mm                            35 %         max. 8 m
                      Tabelle 8 Entschädigungsschema für Abwasserleitung

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      Entschädigungssätze gelten nicht für Baulandflächen;
      Diese Sätze gelten nicht für Erdgasleitungen - je nach Anlassfall
       Grundsatzverhandlung mit Grundeigentümer, Betreiber und Kammer für
       Land- und Forstwirtschaft in Kärnten;
    In Verbindung mit diesen Entschädigungssätzen stehen in den meisten
       Fällen die Kosten der Wiederbeschaffung des Ernteguts und die Kosten der
       ordnungsgemäßen Rekultivierung.

9 Rekultivierungssätze

Bei Arbeiten auf landwirtschaftlichem Grund und Boden sind nach Verletzungen der
Humusschichten Rekultivierungsmaßnahmen notwendig. Unter der Bedingung,
dass die Bodenoberfläche ordentlich verdichtet, besamt und von Steinen gesäubert
wird, ist unbeschadet gesonderter Vereinbarungen ein Kostenansatz für zusätzliche
Bearbeitung zur Behebung des Schadens am Kulturboden zu leisten, um einen
Ertragsfolgeschaden zu minimieren.

Dieser Betrag setzt sich, nach Vollkostenrechnung und Betriebsmittelpreisen
errechnet, wie folgt zusammen:

                            Tabelle 9 Rekultivierungsmaßnahmen

                     Rekultivierungsmaßnahmen                                      2019
                               Maßnahme                                    Konv.           Bio
 a) Boden lockern - Saatbeetbereitung                                      0,094          0,094
 b) Rekultivierungsdüngung samt Ausbringung                                0,149          0,149
 c) zusätzliches Saatgut plus Einbringung:                                 0,049          0,058
 d) Bestandespflege:                                                       0,030          0,030
 e) Steineklauben bei mittlerer Versteinung:                               0,089          0,089

                       Rekultivierungskosten                               €/m²           €/m²
 Grünland                                                                  0,319          0,323
 Grünland mit Steineklauben                                                0,405          0,412
 Acker                                                                     0,290          0,293
 Acker mit Steineklauben                                                   0,376          0,382

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Bei erforderlichen Tiefenlockerungen aufgrund großer Bodenverfestigungen und -
vertiefungen bzw. zusätzlicher Handarbeiten (z.B. Steine abklauben, weiteres
Einebnen, zusätzliche Düngung, Nachsaat etc.) ist diesbezüglich eine gesonderte
Schätzung vorzunehmen, wenn mit dem Rekultivierungssatz das Auslangen nicht
gefunden werden kann.

Folgeschäden, die durch die neue Beschaffenheit des Bodens auftreten, sind von
dieser Regelung ausgenommen und müssen gesondert entschädigt werden. Sie
sollen durch keine Vereinbarung ausgeschlossen werden.

10 Sockelbetrag bei Schadensfällen

Durch Grundinanspruchnahme von nicht autorisierten Personen, beispielsweise
durch kleinere Flurschäden ist ein Sockelbetrag von 30 Euro bis sogar von bis zu
max. 50 Euro einzuräumen. Diese Kosten setzen sich durch verwaltungstechnische
Maßnahmen, wie Telefonate oder Verwendungen von Kommunikationsmitteln
jeglicher Art, zusammen. Weitere Kosten die in den Sockelbetrag mit berücksichtigt
werden sind Besichtigungsfahrten bzw. Kontrollgänge und Nebenkosten die von
den Grundeigentümern dadurch vorgenommen werden müssen.

    Als pauschale Abgeltung werden pro Schadensfall 50,00 € empfohlen.

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