Bebauungsplan "Windfeld Börnersdorf" der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel Umweltbericht gemäß 2a BauGB
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Anlage 4 Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel Umweltbericht gemäß § 2a BauGB Gemarkung Börnersdorf, Stadt Bad Gottleuba – Berggießhübel; Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge Stand 10.02.2022 Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans. Bearbeitung: Envipro Project GmbH & Co. KG Blasewitzer Str. 41 01307 Dresden Tel. 0351/ 450 41 80 christiane.rindt@envipro.net
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................. 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................ 1 1.2 Plangebiet ......................................................................................................... 2 1.3 Inhalt und Ziele des B-Plans.............................................................................. 3 1.4 Darstellung der Ziele des Umweltschutzes ........................................................ 4 1.4.1 Ebene Raumordnung/ Regionalplanung ............................................................ 4 1.4.2 Flächennutzungsplanung/ Landschaftsplanung ................................................. 7 2 Darstellung der Schutzgüter und des geplanten Untersuchungsumfangs ..... 9 2.1 Methodik ........................................................................................................... 9 2.2 Boden.............................................................................................................. 10 2.3 Wasser ............................................................................................................ 11 2.4 Klima ............................................................................................................... 12 2.5 Schutzgebiete ................................................................................................. 12 2.6 Pflanzen und Tiere .......................................................................................... 15 2.6.1 Biotoptypen ..................................................................................................... 15 2.6.2 Schutzobjekte.................................................................................................. 16 2.6.3 Vögel ............................................................................................................... 16 2.6.4 Fledermäuse ................................................................................................... 21 2.7 Landschaftsbild und Erholung ......................................................................... 25 2.8 Mensch ........................................................................................................... 26 2.9 Denkmale ........................................................................................................ 26 3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .................................. 27 3.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .................................... 27 3.2 Entwicklung des Umweltzustandes ohne Planungsumsetzung ........................ 28 4 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ........................................................................................................... 28 4.1 Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen ...................................... 28 4.2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung .............................................................. 31 4.3 Kompensationsmaßnahmen............................................................................ 31 5 Verzeichnisse ..................................................................................................... 33 5.1 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................... 33 5.2 Tabellenverzeichnis......................................................................................... 33 Seite II
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 5.3 Literaturverzeichnis ......................................................................................... 34 6 Anhang ............................................................................................................... 35 Seite III
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020 (RPL 2020) ist am 17. September 2020 wirksam geworden. In den Regionalplänen sind gemäß Ziel 5.1.3 des Landesentwicklungsplans 2013 (LEP 2013) die räumlichen Vo- raussetzungen zu entwickeln, um den regionalen Mindestertrag zur Erreichung des für die Windenergienutzung geltenden Zieles der Sächsischen Staatsregierung zu sichern. Die Nutzung der Windenergie wird dabei durch eine abschließende, flächendeckende Planung mit der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Wind- energie räumlich konzentriert. Das Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung (VREG) WI09 Breitenau ist als Ziel der Raumordnung nach § 3 Abs.1 Nr.2 Raumord- nungsgesetz (ROG) in der Karte Raumnutzung 2.9 „Windenergienutzung“ festgelegt und in der Karte 2 „Raumnutzung“ des Regionalplans dargestellt. Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebau- ungsplans (B-Plan) „Windfeld Börnersdorf“ die langfristige Sicherung der städtebaulich geordneten Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet unter Berück- sichtigung der Belange der Bürger und der Umwelt. Der Stadtrat der Stadt Bad Gott- leuba-Berggießhübel hat daher in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 den Aufstellungsbe- schluss für den B-Plan „Windfeld Börnersdorf“ gefasst. Der Umweltbericht stellt abwägungsrelevante Inhalte zu den Belangen von Natur und Landschaft zusammen und bezieht sowohl das Schutzgut Mensch als auch Kultur- und Sachgüter in die Untersuchung mit ein. Untersuchungsgegenstand des Umweltberichtes ist die geplante Errichtung von Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebau- ungsplans. Für dieses Vorhaben sind nach § 2a BauGB Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter gemäß § 1a BauGB zu ermitteln. Es sollen die aus der Planungsdurchführung resultierenden erheblichen Beeinträchtigungen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung, Verringerung oder zu deren Ausgleich aufge- führt werden. Es werden nur Auswirkungen untersucht, welche die Planungsebene Be- bauungsplan als vorbereitende Bauleitplanung betreffen. Zu berücksichtigen sind die Schutzgüter: - Boden - Wasserhaushalt - Luft / Klima - Biotoptypen / Arten- und Biotopschutz - Landschaftsbild - Mensch - Kultur- und Sachgüter - sowie das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Seite 1
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 1.2 Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Flächengröße von 203 ha. Das Plangebiet (Abb. 1.1) grenzt in einem etwa 1.000 m breiten und 1.900 m langen Streifen direkt an die Autobahn A17 Dresden-Prag im Bereich der Autobahnabfahrt Bad Gott- leuba und des Bundespolizeireviers Breitenau an. Westlich der Autobahn befindet sich die Ortschaft Börnersdorf in einem Abstand von etwa 800 m zum Plangebiet. Südlich des Plangebiets liegt die Ortschaft Breitenau, ebenfalls in einem Abstand von etwa 800 m. Das Plangebiet wird durch die Staatsstraße S174, die von der Autobahnabfahrt über die S176 nach Bad Gottleuba führt, in zwei Teilflächen geteilt. Parallel zur S174, die auch westlich des gesamten Plangebiets verläuft, befindet sich eine kleinere Straße, über die der südliche Plangebietsteil erreicht werden kann. Abbildung 1.1 Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt im ländlich geprägten Raum und naturräumlich im östlichen Teil des Osterzgebirges. Dominierender Nutzungstyp ist die Landwirtschaft in Form von Acker- land und Grünlandnutzung zu etwa gleichen Teilen. Im Geltungsbereich des B-Plans gibt es nur eine kleine Fläche Wald im Sinne des sächsischen Waldgesetzes. Allerdings ist das Gebiet strukturiert durch zahlreiche, meist von West nach Ost verlaufende, Steinrü- cken und Gehölzreihen. An den nördlichen Plangebietsteil, in dem neben Ackerflächen eine aufgeforstete Teilfläche liegt, schließt direkt das Waldgebiet Heidenholz an. Östlich des Plangebiets befindet sich die Aue der Bahre, die in einem Teilstück als Wiesenaue auch innerhalb des Plangebiets verläuft. Die zum Plangebiet nächstgelegenen Ortschaf- ten sind Börnersdorf im Westen, Hartmannsbach im Nordosten, Oelsen im Südosten Seite 2
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 und Breitenau im Süden. In den Randlagen der jeweiligen Orte befinden sich größere landwirtschaftliche Anlagen. Südlich des Plangebiets stehen zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von je 69 m. Die beiden Anlagen haben eine Leistung von je 0,5 MW und wurden 1996 und 1998 errichtet. Eine weitere Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 87 m und einer Leistung von 0,6 MW, die 2002 in Betrieb genommen wurde. Der Abstand der An- lagen zum Plangebiet beträgt minimal 130 m und maximal 450 m. Die Windenergiean- lagen befinden sich auf den Flurstücken 39/23 und 48/11 der Gemarkung Breitenau. 1.3 Inhalt und Ziele des B-Plans Der Bebauungsplan stellt die planerische Umsetzung des Vorrang- und Eignungsgebie- tes Windenergienutzung Breitenau dar. Mit der Überplanung einer Fläche, die über das VREG hinausgeht, soll gewährleistet werden, dass auch später keine zusätzlichen Wind- energieanlagen auf der Grundlage anderer planungsrechtlicher Verfahren in unmittelba- rer Nähe errichtet werden können Es sollen folgende Planungsziele erreicht werden: • Festsetzung des im Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020 ausgewie- senen Vorrang- und Eignungsgebietes Windenergie Breitenau als Sondergebiet Windenergienutzung. • Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft zur Sicherung der bestehenden landwirtschaftlichen Flächen • Festsetzungen zu Lage und Anzahl der möglichen Windenergieanlagen durch Baugrenzen sowie Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, um das Windvorranggebiet effektiv auszunutzen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Schutzgüter zu minimieren • Festsetzungen zu Art und Umfang von Verkehrsflächen und von Versorgungs - leitungen • Festsetzungen zu Art und Umfang der notwendigen Kompensationsmaßnah- men, wobei diese auch teilweise außerhalb des Plangebiets liegen Die drei bestehenden Windenergieanlagen in der Gemarkung Breitenau sind flächen- mäßig nicht Bestandteil des Bebauungsplans, werden aber in die Planung einbezogen. Durch den Rückbau dieser Anlagen könnten die Auswirkungen des Gesamtvorhabens auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild am Standort deutlich gemindert werden. Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel sichert mit der Aufstellung des Bebauungsplans die planerische Umsetzung des im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Eig- nungsgebietes Windenergienutzung Breitenau mit dem Ziel, die städtebauliche Ordnung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet als abgestimmtes Gesamtkonzept zu ge- währleisten. Ursprünglich sollte für die Errichtung von Windenergieanlagen eigentlich die Vorbelas- tungszone entlang der Autobahn A17 auf einer Breite von etwa einem Kilometer genutzt werden, da in diesem Gebiet weniger naturschutzfachliche Konflikte zu erwarten sind. Durch den regionalplanerisch festgelegten Mindestabstand zu Wohnbebauung von Seite 3
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 750 m gemäß der entsprechenden weichen Tabuzone wurde dieser Bereich flächenmä- ßig bereits um etwa ein Drittel reduziert. Die geplanten Windenergieanlagen müssen außerdem die Höhenbegrenzung des Regionalplans nach Ziel Z 5.1.1 berücksichtigen, d. h. „Windenergieanlagen, die einen Abstand von weniger als 1.000m zur Wohnbebau- ung im baurechtlichen Innenbereich aufweisen, sind nur zulässig, wenn der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung mindestens der fünffachen Gesamthöhe der jeweili- gen WEA (5H) entspricht“. Diese 5H-Regelung betrifft mehr als zwei Drittel der Fläche des Vorrang- und Eignungsgebietes, so dass Windenergieanlagen ohne Höhenbegren- zung nur im östlichen Teil des Vorrang- und Eignungsgebietes möglich sind. Für eine effektive Auslastung des VREG sind dem Stand der Technik entsprechend vorrangig Windenergieanlagen ab 200 m Gesamthöhe notwendig. Neben der Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit des Windparks kann eine kleinere Anzahl höherer Anlagen auch die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden sowie Arten und Biotope reduzieren. Unter Berücksichtigung der windenergetischen Bedingungen am Standort, der raumord- nerischen Vorgaben, der technisch notwendigen Abstände der Windenergieanlagen un- tereinander und der naturschutzfachlichen Schutzabstände sind nach dem derzeitigen Planungsstand maximal neun Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungs- plans möglich. Die Standorte der geplanten Windenergieanlagen wurden durch Bau- grenzen festgesetzt, wobei in einem Baufeld jeweils eine Windenergieanlage zulässig ist. Ausnahme bildet das Baufeld WEA 7, in dem maximal zwei Windenergieanlagen möglich wären. Mit dieser Möglichkeit sollen die Effektivitätsauslastung des Windeig- nungsgebietes und ein Planungsspielraum bezüglich naturschutzfachlicher Aspekte ge- währleistet werden. Grundlage für die Umweltprüfung bildet aber die Entwurfsvariante mit acht Windenergieanlagen. In der Bebauungsplanung können noch keine Anlagenty- pen und keine exakten Anlagenstandorte festgelegt werden, daher wird für die Umwelt- prüfung eine beispielhafte Anlagenanordnung angesetzt, welche die jeweils notwendi- gen Abstände (technisch, naturschutzfachlich, aus Sicht des Immissionsschutzes) be- rücksichtigt. Es sind acht Windenergieanlagen mit einer Leistung von 4,0 - 6,0 Megawatt vorgesehen. Die vorerst geplanten Anlagenhöhen betragen für zwei Anlagen 150 m, für eine Anlage 180 m und für die übrigen fünf Anlagen 200 bis 247 m. Für die notwendigen Fundamente mit einer Flächengröße von 380-415 m² wären Flächenversiegelungen im Umfang von 3.215 m² notwendig. Eine Flächenbefestigung mit wasserdurchlässigem Aufbau für die Anlage von Kranstellflächen und Zuwegungen sowie für den Ausbau vorhandener be- festigter Wege wäre mit einem Umfang von 24.675 m² erforderlich. 1.4 Darstellung der Ziele des Umweltschutzes 1.4.1 Ebene Raumordnung/ Regionalplanung Gemäß § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) wird für die Belange des Umwelt- schutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung soll sich auf die Auswirkungen konzentrieren, die Seite 4
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 erheblich sind. Da im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (RPEL) die Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung vor der Ausweisung einer einzelfallbezogenen naturschutzfachlichen und naturschutz- rechtlichen Prüfung einschließlich einer Landschaftsbildprüfung unterzogen wurden, kann dementsprechend zugrunde gelegt werden, dass übergeordnete Aspekte der Um- weltprüfung zur Lage des VREG Breitenau bereits abgewogen sind. Im Umweltbericht werden auch die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und die not- wendigen Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Die Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, welche für den Bebauungsplan von Be- deutung sind, kann vorrangig auf die Schutzgüter Boden, Arten- und Biotope (dabei nur Vogelwelt und Fledermäuse) und Landschaftsbild beschränkt werden, da die Schutzgü- ter Wasser, Klima, Arten und Biotope (Flora und übrige Fauna) nicht oder nur unerheb- lich beeinflusst werden. Das Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung WI 09 Breitenau ist in der Karte Raumnutzung 2.9 „Windenergienutzung“ festgelegt und in der Karte 2 „Raumnutzung“ des Regionalplans (Abb. 1.2) dargestellt. Abbildung 1.2 Karte 2 „Raumnutzung“ des Regionalplans 2020 (Ausschnitt) Einige Bereiche des Bebauungsplans sind im Regionalplan als Vorranggebiete Arten- und Biotopschutz (Abb. 1.2 grün) ausgewiesen. Die im Regionalplan formulierten Ziele des Umweltschutzes sind zu beachten. Z 4.1.1.1 Die Vorranggebiete Arten- und Biotopschutz sind so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass sie als Kernbereiche des ökologischen Verbundsystems fungie- ren. Durch die Vermeidung von störenden Handlungen in den Vorranggebieten Arten- und Biotopschutz sowie in deren unmittelbarer, im funktionalen Zusammenhang stehender Umgebung, wie insbesondere Bebauung, Abgrabung, Verlärmung, Entwässerung, Schadstoffeintrag und Neuanlage bzw. Erweiterung von zerschneidend wirkenden Seite 5
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Trassen werden deren Funktion und Entwicklung als Kernbereiche des ökologischen Verbundsystems nachhaltig unterstützt. Z 4.1.2.2 Die landschaftsprägenden Erhebungen, die Kleinkuppenlandschaften, die Steinrücken-Heckenlandschaften des Osterzgebirges und die Teichlandschaften sind in ihrer in der Begründung näher erläuterten charakteristischen Ausprägung zu erhalten. Z 4.1.2.9 Es ist darauf hinzuwirken, dass folgende für die Region typische Elemente/ Bereiche der historisch gewachsenen Kulturlandschaft gepflegt und im Rahmen des Zu- mutbaren erhalten bzw. wiederhergestellt und insbesondere in die touristische Nutzung eingebunden werden, sofern dies mit den Belangen des Natur- und Denkmalschutzes vereinbar ist: … - Steinrücken … Diese strukturreichen Steinrücken-Heckenlandschaften sind schützenwerte historische Kulturlandschaftsbereiche des Osterzgebirges. Regelmäßige Pflegemaßnahmen sollen dazu beitragen, dass sich alle Sukzessionsstadien, insbesondere auf offenen Standor- ten mit ihrer spezifischen Flora und Fauna, regenerieren können. Abbildung 1.3 Karte 3 „Kulturlandschaften“ des RPL 2020 (Ausschnitt) Einige Bereiche des Bebauungsplans sind im Regionalplan als Vorranggebiete Steinrü- cken- und Heckenlandschaften (Abb. 1.3 ocker) ausgewiesen. Z 4.2.1.1 Auf den Ackerflächen in den wassererosionsgefährdeten Gebieten sowie in den Gebieten zur Verbesserung des Wasserrückhalts ist bei entsprechender Erosions- disposition vor Ort auf einen erosionsmindernden Ackerbau hinzuwirken. … Z 4.2.1.5 Auf ausgeräumten Ackerflächen, insbesondere bei Lage in winderosionsge- fährdeten Gebieten, ist auf eine Schaffung landschaftsgliedernde Gehölzstrukturen und Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische Verbundsystem und unter Ausnut- zung der bereits vorhandenen gliedernden Landschaftselemente (Wege, Gräben, Bö- schungen, Fließgewässer u. a.) unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforde- rungen der Landwirtschaft hinzuwirken. In den Gewässerrandstreifen nach § 24 SächsWG sollen sich standorttypische Vegetationsformen ausbilden und sich die Ge- wässer begrenzt eigendynamisch entwickeln können. Auf die Erhaltung der Seite 6
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen ist hinzuwirken. Im Falle von angrenzender Nutzungsart Wald ist auf die Erhaltung und Entwicklung gestufter und strukturreicher Waldränder hinzuwirken. Abbildung 1.4 Karte 5 „Besondere Nutzung/ Sanierung“ des RPL 2020 (Ausschnitt) Einige Bereiche des Bebauungsplans sind im Regionalplan als wassererosionsgefähr- dete Gebiete (Abb. 1.4 blaue Punkte) und als ausgeräumte Ackerflächen (Abb. 1.4 gelb) eingestuft. Folgende Abstände wurden unter naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen As- pekten bereits bei der Ausweisung des Vorrang- und Eignungsgebietes im Regionalplan berücksichtigt: Teilfläche Nord/ N, NW, O, NO 50 m Waldabstand – Fledermauszugkorridor Teilfläche Süd/ W und O gesetzlich geschütztes Biotop Teilfläche Süd/ SO 1 km zum traditionellen Brutrevier Schwarzstorch Teilfläche Süd/ SO und NO Landschaftsschutzgebiet – Ende der Ausnahme. 1.4.2 Flächennutzungsplanung/ Landschaftsplanung Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungs- plan (FNP) vom Oktober 2005 mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Dresden vom 06. Juni 2006 (Abb. 1.5). Im Flächennutzungsplan wurde das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Bebauungsplan, der an dieser Stelle ein Son- dergebiet für Windenergienutzung festsetzt, kann damit nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans kann parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. An- dernfalls muss durch eine enge inhaltliche Vorabstimmung gesichert werden, dass ein vorzeitiger B-Plan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB der später im FNP dargestellten städtebau- lichen Entwicklung der Gemeinde nicht widerspricht. Ein vorzeitiger B-Plan bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Seite 7
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Abbildung 1.5 Ausschnitt Flächennutzungsplan 2006 Aus der Flächennutzungsplanung ergeben sich folgende Ziel und Leitbilder: - anbauwürdige landwirtschaftliche Flächen sind zu erhalten, verbunden mit Maß- nahmen zum Erosionsschutz und zur Strukturierung der ausgeräumten Flächen - angepasste landwirtschaftliche Nutzungsformen unter Beachtung naturschutz- fachlicher Förderprogramme, Kulturlandschaftsprogramme - langfristige Entwicklung möglichst naturnaher Waldbestände mit standörtlichen Differenzierungen (z. B. nassen Senken, Waldrandbereichen, Waldbächen) - Erhaltung der naturschutzrechtlich geschützten Flächen (u.a. NSG, FND, FFH) - Erhaltung der Habitate von besonders geschützten Arten - Beachtung der Schutzziele der Schutzgebietsverordnungen für das Landschafts- schutzgebiet „Unteres Osterzgebirge“ - Gewässerschutz - Renaturierung einzelner Gewässerabschnitte, Gestaltung der Bachläufe im Orts- bereich und Rücknahme der Verrohrung an ausgewählten Standorten - Einschränkung der Nutzungen im unmittelbaren Saumbereich von Still- und Fließgewässern sowie Quellen Die genannten Ziele des Umweltschutzes werden in der Planung berücksichtigt und so- weit gesetzlich möglich festsetzt. Die Bodenversiegelung wird auf ein Mindestmaß be- grenzt. Verkehrsflächen sind überwiegend in wasserdurchlässiger Bauweise auszufüh- ren. Seltene, charakteristische oder naturnahe Biotope sind vom direkten Verlust nicht betroffen oder werden durch die Einhaltung von Mindestabständen nicht gefährdet. Für die möglichst schonende Einbindung der baulichen Anlagen wurden gestalterische Fest- setzungen getroffen. Regionalplanerische und landschaftsplanerische Zielvorstellungen zum Erosionsschutz, zum Aufbau eines ökologischen Verbundsystems und zur Erhal- tung oder Wiederherstellung eines charakteristischen Landschaftsbildes werden für die Kompensationsmaßnahmen inhaltlich herangezogen. Seite 8
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 2 Darstellung der Schutzgüter und des geplanten Untersu- chungsumfangs 2.1 Methodik Für die Darstellung der Schutzgüter und Schutzgebiete im Umweltbericht wurden neben der Recherche vorliegender Daten in Fachinformationssystemen zu Klima, Boden, Was- ser, geschützten Biotopen, Schutzgebieten und Flächennutzung eigene Erfassungen oder Kontrollen vor Ort durchgeführt. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2018 - 2021 umfangreiche Untersuchungen und Gutachten zur Beurteilung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Avifauna und die Fledermäuse an Fachplaner in Auftrag gegeben (Tab. 2.1). Jahr Artengruppen Methodik Radius Greifvögel, Schwarzstorch Datenbankabfrage, Befragung lokaler 2018 Ornithologen Rotmilan, Schwarzstorch Beobachtung Raumnutzung Brutvögel Artdatenbankabfrage 3.000 m Brutvögel Siedlungsdichte-Erfassung 500 m Greifvögel Erfassung Greifvogelhorste 1.500 m Uhu, Schwarzstorch Erfassung 3.000m 2019 Großvogelarten, Raumnutzungskartierung Schwarzstorch Fledermäuse Erfassung quartierrelevanter Ge- 1.000 m hölzbestände (Höhlenbäume) Fledermäuse Ausflugsbeobachtungen in der 1.000 m Abenddämmerung, akustische Er- fassung mittels Batdetektor Fledermäuse Akustisches Monitoring mit Batcor- 1.000 m dern an geplanten WEA-Standorten Schwarzmilan, Rotmilan Horstkontrollen 1.500 m 2020 Schwarzstorch, Uhu 3.000 m Uhu, Rotmilan, Schwarzmi- Kontrolle Brutplätze 1.500 m lan Brutvögel Brutvogelkartierung 500 m Schwarzstorch Kontrolle 3.000 m 2021 Schwarzmilan, Rotmilan Raumnutzungsanalyse 1.000 m Fledermäuse Dauerhafte Erfassung durch Gondel- 1.000 m monitoring an einer Bestands-WEA mit Batcorder Fledermäuse Dauerhafte Erfassung mittels Bat- 1.000 m corder an zwei Waldrändern Tabelle 2.1 Methodik und Untersuchungsumfang Artengruppen Da durch die Untersuchungen Ergebnisse aus mehreren Jahren vorlagen, konnte eine genauere Einschätzung der Betroffenheit der Artengruppen getroffen werden. Seite 9
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 2.2 Boden Bestand Die Bodenbedeckung des Plangebiets besteht gemäß Bodenübersichtskarte BK 50 (Abb. 2.1) des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen (LfULG, 2022) überwiegend aus: - Braunerde aus periglaziärem Grus führendem Sand über verwittertem Schutt (BBn). In den Gewässerauen kommen außerdem kleinflächig: - Hangpseudogley aus periglaziärem Schuttlehm über periglaziärem Schuttsand (SSg), - Kolluvisol aus umgelagertem Schluff über tiefem periglaziärem Schluff (YKn) und - Auengley aus fluvilimnogenem Kies führendem Lehm über periglaziärem Sand- kies (GGa) vor. Abbildung 2.1 Bodenkarte BK 50 (Ausschnitt) Als Bodenart dominiert stark sandiger Lehm, im Auenbereich auch Lehm (Tab. 2.2) Die Böden haben meist einen Zustandswert von 4. Dies bedeutet einen Zustand der gerin- geren Ertragsfähigkeit, der gekennzeichnet ist durch eine nur 10 bis 20 cm mächtige Krume, die sich deutlich von einem verdichteten rohen Untergrund absetzt. Dieser Bo- denzustand lässt nur eine geringe Durchwurzelung mit Faserwurzeln zu. Die Böden sind durch Verwitterung aus dem anstehenden Gestein – Freiberger Grauer Granit – entstan- den. Die recht geringen Bodenwertzahlen liegen zwischen 39 und 47 und die damit ebenfalls geringen Ackerwertzahlen bzw. Grünlandzahlen zwischen 26 und 41. Vom Vorhaben sind hauptsächlich intensiv genutzte Äcker mit geringen Ackerwertzahlen und teilweise hoher Wassererosionsgefährdung betroffen. Seite 10
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 WEA Flur- Nut- Bodenart Zustands- Entstehung Boden- Acker- stück zung stufe wertzahl wertzahl 1 190/7 Acker stark lehmiger Sand 4 Verwitterung, 43 31 (SL) Gesteinsböden 2 190/7 Acker sandiger Lehm (sL), 6 Verwitterung 39 26 nass 3 183/14 Acker stark lehmiger Sand 4 Verwitterung, 44 33 (SL) Gesteinsböden 4 174/11 Acker stark lehmiger Sand 4 Verwitterung, 44 34 (SL) Gesteinsböden 5 159/16 Acker stark lehmiger Sand 4 Verwitterung, 47 36 (SL) Gesteinsböden 6 136 Acker stark lehmiger Sand 4 Verwitterung, 43 34 (SL) Gesteinsböden 8 95 Acker stark lehmiger Sand 4 Verwitterung, 43 34 (SL) Gesteinsböden Boden- Wasserstufe/ stufe Klimastufe 7 133 Brache Lehm (L) III 2; 6,9°-5,7° 42 41 Tabelle 2.2 Bewertung des Bodens an den WEA-Standorten (Geoportal, 2022) Voraussichtliche Vorhabensauswirkungen und Erheblichkeit Durch die Fundamente der geplanten Windenergieanlagen würden derzeit landwirt- schaftlich genutzte Flächen in einer Größenordnung von etwa 0,32 ha versiegelt werden. Dadurch kommt es zum Verlust der Speicher- und Reglerfunktion und der natürlichen Ertragsfunktion des Bodens. Die Zufahrtswege und die Kranstellflächen mit einer Gesamtgröße von 2,47 ha werden wasserdurchlässig befestigt. Insgesamt ist die zu erwartende Beeinträchtigung des Bodenpotentials als gering bis mittel einzuschätzen, da nur punktuell Versiegelungen entstehen. Durch die Wahl eines günstigen Witterungszeitpunktes für das Befahren der Flächen während der Bauzeit können Schäden durch Verdichtung minimiert werden, da die Emp- findlichkeit des Bodens stark abhängig vom Wassergehalt im Boden ist. Kompensationsmaßnahmen in Form von Flächenextensivierungen oder Gehölzanpflan- zungen tragen zur Minderung bestehender Vorbelastungen des Bodens (Wassererosi- onsgefährdung bei. 2.3 Wasser Bestand Der Auenbereich des Bahrebachs befindet sich östlich des Vorhabengebiets. Der Bah- rebach selbst verläuft mit einer Länge von etwa 250 m als Bach und mit einer Länge von weiteren 200 m als Wiesenaue auch innerhalb des Plangebiets. Das Plangebiet befindet sich außerhalb festgesetzter Grundwasserschutz- und Hochwasserschutzgebiete. Seite 11
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Voraussichtliche Vorhabensauswirkungen und Erheblichkeit Durch das Vorhaben steigt die Vollversieglung im Plangebiet um etwa 0,32 ha. Es sind nur geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die beabsichtigten Versieg- lungen zu erwarten, da anfallendes Niederschlagswasser auch weiterhin versickern kann. Der Bahrebach bleibt von den Bauvorhaben unberührt. 2.4 Klima Bestand Regionalklimatisch gehört das Plangebiet zum Berg- und Hügellandklima des Osterzge- birges, welches durch einen häufigen Wechsel zwischen maritimen und kontinentalen Einflüssen und damit durch einen wechselhafter Witterungscharakter gekennzeichnet ist. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei 5°C. Zum Elbtal unterscheidet sich die Hochflä- che bei Breitenau durch eine langanhaltende Schneedecke, einen um 30 Tage späteren Frühlingseinzug und eine Verkürzung der Vegetationszeit um zwei Monate. Die Hoch- flächen kennzeichnet aber auch eine sommerliche Erwärmung. Das jährliche Nieder- schlagsmittel beträgt 1.000 mm Niederschlag. Klimatische Besonderheiten am Standort sind der „Böhmischer Nebel“, ein vom erhitzten nordböhmischen Becken aufsteigender Warmluftstrom, und föhnartige Fallwinde von Süden. Voraussichtliche Vorhabensauswirkungen und Erheblichkeit Auswirkungen auf das Klima könnten durch die geplanten Versiegelungen auftreten. Da diese aber nur einen geringen Flächenumfang aufweisen, sind die Auswirkungen auf das Klima als gering einzuschätzen. 2.5 Schutzgebiete FFH-Gebiete In der Nordostecke grenzt das Plangebiet an das Flora-Fauna-Habitat (FFH-Gebiet) „Bahrebachtal“ mit der landesinternen Nummer 181 (EU-Meldenummer: 5049-304) an. Das FFH-Gebiet Bahrebachtal ist ein enger reichstrukturierter Talbereich an einem na- turnahen Bachlauf im unteren Osterzgebirge. Den Nordteil des Gebietes kennzeichnen dicht bewaldete Hänge mit Felsbildungen, den Südteil dagegen ein offener parkähnlicher Landschaftscharakter mit Wechsel von Wald und Wiesen. Etwa 700 – 900 m östlich des Plangebietss liegt das FFH-Gebiet „Mittelgebirgsland- schaft um Oelsen“ mit der landesinternen Nummer 42E (EU-Meldenummer: 5149-301). Kennzeichnend für dieses Gebiet sind Steilhangwälder mit eingestreuten Wiesenflächen unterschiedlicher Feuchte- und Trophiegrade sowie Nieder- und Zwischenmoorbereiche und Wiesengesellschaften mit zahlreichen vom Aussterben bedrohten und stark gefähr- deten Pflanzen. Die Lage der FFH-Gebiete ist in Abbildung 2.2. ersichtlich. Seite 12
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Abbildung 2.2 Lage der FFH-Gebiete Flächen der FFH-Gebiete werden nicht von den geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen oder berührt. Die Charakteristik und die Schutzziele dieser Gebiete werden bei der Auswahl und Ausgestaltung von Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt. SPA-Gebiet Die an das Plangebiet im Norden angrenzenden Waldflächen sind Bestandteil des Vo- gelschutzgebietes (SPA-Gebiet) „Osterzgebirgstäler“ mit der landesinternen Nummer 59 (EU-Meldenummer: 5048-451). Abbildung 2.3 Lage des SPA-Gebietes Seite 13
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas) gehören wie FFH-Gebiete zum europäi- schen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Das Vogelschutzgebiet „Osterzgebirgstäler“ (Abb. 2.3) besteht aus weitgehend naturnahen Bachtälern. Dies sind reich strukturierte, oft steilhängige, felsige Kerb- bis Sohlentäler mit je nach Exposition und Hanglage un- terschiedliche Laubwaldtypen sowie Nadelholzforsten und Auwäldern. An den Rändern der Waldgebiete finden sich auch strukturreiche Agrarlandschaften. Laut Grundschutzverordnung vom 19. Oktober 2006 kommen im Vogelschutzgebiet „Osterzgebirgstäler“ folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogel- schutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere“ des Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Birkhuhn (Tetrao tetrix), Eisvogel (Alcedo atthis), Grau- specht (Picus canus), Kiebitz (Vanellus vanellus), Neuntöter (Lanius collurio), Rotmilan (Milvus milvus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Uhu (Bubo bubo), Wachtelkönig (Crex crex), Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard (Pernis apivoris). Schutzziel ist die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb des Gebietes. Die Betroffenheit der wichtigsten Arten des SPA-Gebietes durch das geplante Vorhaben wurde im Rahmen der artenschutzfachlichen Untersuchungen in den Jahren 2018 bis 2021 (siehe Anhang) geprüft und beurteilt. Landschaftsschutzgebiet Das Plangebiet ist Bestandteil des mit der Rechtsverordnung vom 20. September 2000 festgelegten Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Unteres Osterzgebirge“. Für den bereits bestehenden Standort der Windenergieanlagen in der Gemarkung Breitenau wurde be- reits eine naturschutzrechtliche Befreiung ausgesprochen. Demnach ist bereits in der Vergangenheit eingeschätzt worden, dass Windenergieanlagen an diesem konkreten Standort dem Schutzzweck des LSG nicht grundsätzlich widersprechen bzw. zuwider- laufen und somit in Konsequenz neue Windenergieanlagen an diesem Standort, zumal die Altanlagen eine wesentliche technogene Vorbelastung darstellen, nicht unter den Verbotstatbestand des § 26 Abs. 2 BNatSchG fallen. Eine Befreiung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 BNatschG ist notwendig, kann aber erst im Genehmigungsverfahren nach BIm- SchG entschieden werden. Erst auf dieser Grundlage kann eine sachgerechte Abwä- gung zwischen öffentlichem Interesse der Windenergienutzung und dem Schutzzweck des LSG erfolgen. Die untere Naturschutzbehörde des hier betroffenen Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat im Regionalplan-Beteiligungsverfahren bereits eine Befreiung auf der nachfolgenden Vorhabenzulassungsebene in Aussicht gestellt. Seite 14
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 2.6 Pflanzen und Tiere 2.6.1 Biotoptypen Bestand Potenzielle natürliche Vegetation ist ein artenreicher Bergmengenwald, das heißt ein Buchen-Tanne-Fichten-Wald mit Höhenkiefer. Im Plangebiet kommen folgende Bio- toptypen vor: 02.01.000 Gebüsch 02.02.100 Feldhecke 02.02.200 Feldgehölz 02.02.330 Flächige Gehölzpflanzung 02.03.430 Einzelbaum 03.02.110 Bach 04.01.220 Kleingewässer 06.02.100 Grünland frischer Standorte 06.03.100 Intensivgrünland 10.01.200 intensiv genutzter Acker 10.01.400 Ackerbrache 11.01.630 Ruine, Gartenland 11.04.150 befestigte Wege Die Flächenverteilung stellt sich wie folgt dar: Flächennutzung/ Biotopart Fläche (m²) Prozentualer Anteil Acker 1.045.496 51,46% Ackerbrache 406.179 19,99% Intensivgrünland 349.437 17,20% Feldgehölze 100.313 4,94% Grünland frischer Standorte 66.911 3,29% Wege, befestigt 18.957 0,93% Gehölzpflanzung 17.880 0,88% Gebüsche 11.080 0,55% Feldhecken 10.586 0,52% Ruine, Garten 2.974 0,15% Gewässer 1.368 0,07% Bach 483 0,02% Gesamtfläche 2.031.664 Tabelle 2.3 Flächenverteilung im Plangebiet Seite 15
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Über 90% der Flächen im Plangebiet sind landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Anteil von unterschiedlichen Gehölzflächen beträgt insgesamt nur etwa 7% der Gesamtfläche. Voraussichtliche Vorhabensauswirkungen und Erheblichkeit Von den Bauvorhaben direkt betroffen sind nur Ackerflächen, Ackerbrachen, Intensiv- grünland und bereits befestigte Wege. Wertvolle Gehölzflächen wie die Feldgehölze und Feldhecken sowie Wasserflächen wurden bei der Standortfindung bereits berücksichtigt und werden nicht für Bauflächen in Anspruch genommen. 2.6.2 Schutzobjekte Im Plangebiet befindet sich ein nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG SächsNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop. Es handelt sich dabei um ein naturnahes ausdauerndes nährstoffreiches Kleingewässer von etwa 700 m² Flächengröße mit Tauch- und Schwimmblattvegetation in der Nähe des Standortes der WEA 7. Der Erhal- tungszustand des Biotops ist durch langjährigen Gülleeintrag mittel bis schlecht. Bei der Standortwahl der Windenergieanlagen wurde ein größtmöglicher Abstand zum Gewäs- ser berücksichtigt. Dieser beträgt bei der derzeitigen Plankonzeption ca. 290 m. 2.6.3 Vögel Untersuchungsrahmen/ Untersuchungen 2018-2020 Für Vögel umfasst das Untersuchungsgebiet die Fläche des Geltungsbereichs zuzüglich der Radien um mögliche Standorte von 500 m bis 3.000 m. Die nachfolgende Darstellung entspricht der durch die Arbeitsgemeinschaft Biokart er- stellten Dokumentation „Erweiterung des Windparks Breitenau - Zusammenfassung der Ergebnisse 2018-2020“ von Januar 2022. 2018 wurde in einem ersten Schritt zunächst die Datenlage bei den lokalen Ornithologen und der Naturschutzbehörde recherchiert. Für den Landschaftsraum war trotz des Be- stehens eines kleinen Windparks das Vorkommen von Uhu und Schwarzstorch bekannt, ohne Wissen um die konkrete Lage der Brutplätze. Beide Großvogelarten zählen zu den windenergiesensiblen Vogelarten mit einem Tabubereich für den Bau von WEA im Ra- dius von 1.000 m bzw. 3.000 m. Für den Rotmilan bestand Brutverdacht unmittelbar im geplanten Windvorranggebiet. Zusätzlich zur Datenrecherche erfolgten zwei Halbtags- begehungen zur Erfassung von Flugbewegungen und zur Nachsuche nach dem vermu- teteten Rotmilan-Horst. Die beiden Begehungstage dienten vor allem der Übersicht zu den landschaftlichen Gegebenheiten. Aus den ersten stichprobenartigen Untersuchun- gen 2018 ergab sich zunächst kein Tabu-Kriterium für die Erweiterung des Bestands- windparks. 2019 und 2020 erfolgten intensivere Untersuchungen. Aufgrund der neuen Anlagenkonzeption wurden 2021 ergänzende Erfassungen der Brutvögel im Radius von 300 m um die geplanten WEA-Standorte durchgeführt, die Seite 16
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Greifvogelhorste kontrolliert sowie eine Raumnutzungsanalyse für Schwarz- und Rotmi- lan realisiert. Die Tabelle 2.4 gibt einen Überblick über die durchgeführten Untersuchungen zur Avia- fauna in den Jahren 2018 – 2021. Jahr Methodik Untersuchungsumfang Artdatenbankabfrage Greifvögel, Schwarzstorch Befragung lokaler Ornithologen (Ornithologische 2018 Fachgruppe Pirna) Beobachtungen Raumnutzung Rotmilan und Schwarzstorch 02.Juni 2018 und 10. Juni 2018 Beobachtung Flugbewegungen von Greifvögeln und Schwarzstorch Artdatenbankabfrage für einen Radius von 3.000 m um die geplanten WEA sechs Begehungen im Zeitraum Siedlungsdichte-Erfassung Brutvögel im Radius von April bis Juli 2019 auf einer von 500 m um die geplanten WEA Fläche von ca. 257 ha Horsterfassung im Frühjahr, Ende 2019 Erfassung Greifvogelhorste im Radius von Mai Nachkontrolle unbesetzter 1.500 m um die fünf geplanten WEA Horste, fünf Begehungen Erfassung von Uhu und Schwarzstorch im Radius Brutplätze von Uhu, Schwarz- von 3.000 m storch, Rotmilan, drei Begehungen vom 25. April bis 15. August 2019 Raumnutzungskartierung Großvogelarten und im wöchentlichen Rhythmus Schwarzstorch (17 Begehungen) Horstkontrollen anhand der Ergebnisse 2019 im fünf Begehungen 2020 Radius von 1.500m für Schwarz- und Rotmilan, für Schwarzstorch und Uhu im Radius von 3.000 m um die fünf geplanten Anlagen Ergänzende Brutvogelkartierung im Radius von fünf Begehungen vom 21.März bis 300 m um weitere geplante Anlagen 05. Juni 2021 Kontrolle der bekannten Brutplätze von Rotmilan, zwei Begehungen Schwarzmilan, Uhu im Radius von 1.500 m um die geplanten Anlagen Kontrolle Brutplätze Schwarzstorch im Radius von eine Begehung 2021 3.000 m um die geplanten Anlagen Raumnutzungsanalyse von Rotmilan, Schwarzmi- 23 Begehungen mit zwei Mitarbei- lan und Schwarzstorch tern wöchentlich von Mitte März bis Ende August 2021 Tabelle 2.4 Avifauna - Überblick zum Untersuchungsumfang 2018 bis 2020 Ergebnisse/ Betroffenheitsabschätzung Brutvögel Insgesamt wurden 47 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet 2019 festgestellt. 13 Brut- vogelarten sind in die Kategorie der gefährdeten und geschützten Brutvogelarten einzu- ordnen (siehe Tabelle 2.5). Die Feldlerche ist erwartungsgemäß die dominante Brutvo- gelart mit ca. 62 Brutpaaren (BP). Die Siedlungsdichte der Brutvogelart liegt bei 2,4 BP/10 ha, dies ist als durchschnittlicher Siedlungsdichtewert anzusehen. Seite 17
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Bemerkenswert sind die Brutvorkommen des Kiebitzes mit drei Brutpaaren und des Steinschmätzers mit einem Brutpaar. Beide Vogelarten befinden sich in der Kategorie 1 der RL Sachsens (“vom Aussterben bedroht“). Wissenschaftlicher Anzahl Abundanz VS-RL Rote Liste Deutscher Artname Artname BP (BP/10ha) D SN Baumpieper Anthus trivialis 2 0,08 - 3 3 Bluthänfling Carduelis cannabina 3 0,12 - 3 V Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 0,08 - 2 2 Dorngrasmücke Sylvia communis 14 0,55 - - V Feldlerche Alauda arvensis 62 2,41 - 3 - Grauammer Emberiza calandra 2 0,08 - V V Kiebitz Vanellus vanellus 3 0,12 - 2 1 Neuntöter Lanius collurio 12 0,47 Anh. I - - Schafstelze Motacilla flava 1+1 0,08 - V - Star Sturnus vulgaris 6 0,23 - 3 - Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 0,04 - 1 1 Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 1 0,04 - 3 V Wachtel Coturnix coturnix 2+1 0,12 - V - Tabelle 2.5 Anzahl der Brutpaare wertgebender Arten im UG (ohne Greifvögel) Insgesamt ergab sich aus der Brutvogelerfassung kein Tabu-Kriterium für den Bau von WEA. Die Inanspruchnahme von Arthabitaten geschützter und gefährdeter Brutvogelar- ten ist im Rahmen der naturschutzfachlichen Begleitplanung zu berücksichtigen. Uhu (Bubo bubo) Das Brüten des Uhus im Landschaftsraum wurde 2018 recherchiert. Langjährig bekannt ist ein Brutplatz im Gottleubatal in einer Entfernung von ca. 1.500m zu den geplanten WEA. 2019 und 2020 wurde der Uhubrutplatz kontrolliert, es wurden keine Bekalkungen oder Speiballen an diesem Brutplatz nachgewiesen, die auf eine aktuelle Besetzung hin- deuten würden. Jahr Ergebnisse der Untersuchungen Auf Grund der ungeklärten Situation des Uhus im Landschaftsraum wurde die ornitho- 2018 logische Fachgruppe Pirna befragt. Nach Angabe von G. Manka befindet sich ein tra- ditioneller Brutplatz des Uhus östlich des VREG Breitenau im Gottleubatal. Der Min- destabstand des Uhubrutplatzes beträgt ca. 1.500m. 2019 keine Besetzung des Brutplatzes des Uhus für 2019 nachgewiesen 2020 keine Besetzung des Brutplatzes des Uhus für 2020 nachgewiesen 2021 keine Besetzung des Brutplatzes des Uhus für 2021 nachgewiesen Tabelle 2.6 Ergebnisse der Erfassungen des Uhus 2018-2021 Seite 18
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Am 26. und am 28. März 2020 wurde jeweils ein rufendes Exemplar verhört. Die Rufe kamen aus einer Entfernung zum UG von mindestens 2.000 m. Die LAG Vogelschutz- warten (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.000 m zwischen WEA und Brut- plätzen des Uhus. Die Distanz wird ungeachtet der ohnehin fehlenden Besetzung einge- halten. Entsprechend ist für den Uhu kein Konfliktpotenzial erkennbar. Rotmilan (Milvus milvus) Systematische Erfassungen des Rotmilans im Radius von 1.500 m um die geplanten WEA-Standorte wurden von 2019 bis 2021 durchgeführt (Tab. 2.7). Deutlich wird, dass der Rotmilan 2019 und 2020 Jahren innerhalb des Radius von 1.000 m zu einigen WEA (Mindestabstand) brütete. Der Rotmilanhorst 2021 befand sich in größerer Entfernung. Abbildung 2.4 Lage der Rotmilanhorste 2019 und 2021 Jahr Ergebnisse der Untersuchungen Ein potenzieller Brutplatz in unmittelbarer Nähe zum VREG Breitenau konnte 2018 2018 nicht aufgefunden werden. Die Datenrecherche ergab keine punktuellen Angaben zum Brüten der Art im VREG oder angrenzend. Innerhalb des Radius von 1.500 m wurde ein Brutpaar in einer Baumreihe eines 2019 Steinrückens erfasst. Mindestabstand des Horsts zu geplanten WEA: ca. 440 m 2020 brütete der Rotmilan erneut an dem Brutplatz, der bereits 2019 besetzt 2020 war. Mindestabstand des Horsts zu geplanten WEA: ca. 440 m 2021 brütetet der Rotmilan an einem anderen Brutplatz, der Horst von 2019/ 2021 2020 ist nicht mehr vorhanden, Mindestabstand zu geplanten WEA: ca. 740 m Tabelle 2.7 Ergebnisse der Erfassungen des Rotmilans 2018-2021 Seite 19
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Die LAG Vogelschutzwarten (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.500 m zwi- schen WEA und Brutplätzen des Rotmilans. Diese Distanz wird 2021 zu einer geplanten Anlage unterschritten. Entsprechend besteht für diese Greifvogelart noch ein hohes Kon- fliktpotenzial. Es sind demnach artspezifische Schutzmaßnahmen wie Prüfung der Fein- planung der WEA-Standorte, angepasste Flächennutzung im geplanten Windpark mit dem Ziel einer Versiegelung der Flächen als Nahrungsgebiete, Schaffung von Aus- gleichsflächen oder Abschaltungen in besonders konfliktreichen Zeiträumen erforderlich. Schwarzmilan (Milvus migrans) Systematische Erfassungen des Schwarzmilans im Radius von 1.500 m um die geplan- ten WEA-Standorte wurden 2019 bis 2021 durchgeführt (Tab. 2.8). In den Jahren wurde jeweils ein Brutpaar nachgewiesen. Für 2018 liegen keine Hinweise auf ein Brüten vor. Abbildung 2.5 Lage der Schwarzmilanhorste 2019 und 2021 Jahr Ergebnisse der Untersuchungen 2018 keine Nachweise während der zwei Erfassungstermine Innerhalb des Radius von 1.500 m wurde ein Brutpaar nachgewiesen. Mindest- 2019 abstand des Horstes zu geplanten WEA: ca. 605 m Innerhalb des Radius von 1.500 m wurde ein Brutpaar nachgewiesen. Der noch 2020 vorhandene Schwarzmilanhorst von 2019 war 2020 nicht wieder besetzt. Der neue Horst hat einen Mindestabstand zu den geplanten WEA von ca. 680 m. Der Horst von 2020 in einem Mindestabstand von 680 m zu einer der geplanten 2021 Anlagen war auch war auch 2021 besetzt. Tabelle 2.8 Ergebnisse der Erfassungen des Schwarzmilans 2018-2021 Seite 20
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022 Die LAG Vogelschutzwarten (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.000 m zwi- schen WEA und Brutplätzen des Schwarzmilans. Diese Distanz wird für eine der geplan- ten Anlagen unterschritten. Entsprechend besteht für diese Greifvogelart ebenfalls Kon- fliktpotenzial. Das für den Rotmilan erforderliche Artenschutzkonzept bewirkt auch für den Schwarzmilan eine Verringerung des Konfliktpotenzials. Schwarzstorch (Ciconia nigra) Die Situation des Schwarzstorches im Landschaftsraum ist gegenwärtig nicht vollständig geklärt. Zwei Horste sind bekannt, aber im Erfassungszeitraum konnten keine Bruten nachgewiesen werden. Einzelne Flugbeobachtungen belegen das zeitweilige Auftreten der Art in den Tälern des Landschaftsraumes in größerem Abstand zum VREG. Jahr Ergebnisse der Untersuchungen Nach Angabe von Götz Manka (Fachgruppe Ornithologie Pirna) befindet sich ein traditio- neller Brutplatz südöstlich des VREG Breitenau im Gottleubatal. Der Mindestabstand des 2018 Schwarzstorchhorstes liegt bei ca. 1.100m. Die Besetzung konnte für 2018 nicht nachge- wiesen werden. Bei den Großvogelbeobachtungen 2018 wurde das Aufsteigen von zwei Schwarzstörchen aus dem Oelsengrund beobachtet. Eine Besetzung des bekannten Schwarzstorchhorstes konnte nicht nachgewiesen wer- 2019 den. Am 06.05.2019 erfolgten zwei Flugbeobachtungen des Schwarzstorches im nordöst- lichen Bereich des Untersuchungsgebietes am Bahrebach. Der bekannte Horst wurde 2020 nicht mehr vorgefunden. Im Abstand von ca. 2.300 m zu 2020 den geplanten WEA wurde durch G. Manka ein weiterer Horstplatz festgestellt, der wahr- scheinlich schon länger existierte. Dieser Horstplatz war jedoch 2020 auch nicht besetzt. 2021 konnte keine Horstbesetzung im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Es 2021 wurden aber Flugbewegungen beobachtet: aus Tal halbhoch anfliegend, kreisend nach Ost abfliegend (26.03.), Nahrungssuche (01.05.), flach aus Südwesten anfliegend und anschließend hoch aufsteigend (27.06.), Nahrungssuche auf abgemähter Wiese (25.07.) Tabelle 2.9 Ergebnisse der Erfassungen des Schwarzstorchs 2018-2021 Die LAG Vogelschutzwarten (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 3.000 m zwi- schen WEA und Brutplätzen des Schwarzstorches. Auf Grund der fehlenden Brutnach- weise ist gegenwärtig kein Konfliktpotenzial für den Schwarzstorch erkennbar. 2.6.4 Fledermäuse Untersuchungsrahmen/ Untersuchungen 2018-2020 Für Fledermäuse umfasst das Untersuchungsgebiet die Fläche des Geltungsbereichs zuzüglich der Radien um mögliche Standorte von 1.000m. Die nachfolgende Darstellung entspricht der durch die Arbeitsgemeinschaft Biokart er- stellten Dokumentation „Erweiterung des Windparks Breitenau - Zusammenfassung der Ergebnisse 2018-2020“ von Januar 2022. Aktuell liegen für Sachsen keine Bewertungskriterien für die Beurteilung des Konfliktpo- tentials für Fledermäuse an Windenergieanlagen vor. Seite 21
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