Bebauungsplan "Windfeld Börnersdorf" der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel Umweltbericht gemäß 2a BauGB

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Bebauungsplan "Windfeld Börnersdorf" der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel Umweltbericht gemäß 2a BauGB
Anlage 4

      Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“
      der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel

               Umweltbericht gemäß § 2a BauGB

               Gemarkung Börnersdorf, Stadt Bad Gottleuba – Berggießhübel;
                     Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge

                                      Stand 10.02.2022

Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans.

Bearbeitung:         Envipro Project GmbH & Co. KG
                     Blasewitzer Str. 41
                     01307 Dresden
                     Tel. 0351/ 450 41 80
                     christiane.rindt@envipro.net
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Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022

Inhaltsverzeichnis

1     Einleitung ............................................................................................................. 1
1.1       Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................ 1
1.2       Plangebiet ......................................................................................................... 2
1.3       Inhalt und Ziele des B-Plans.............................................................................. 3
1.4       Darstellung der Ziele des Umweltschutzes ........................................................ 4
1.4.1     Ebene Raumordnung/ Regionalplanung ............................................................ 4
1.4.2     Flächennutzungsplanung/ Landschaftsplanung ................................................. 7
2     Darstellung der Schutzgüter und des geplanten Untersuchungsumfangs ..... 9
2.1       Methodik ........................................................................................................... 9
2.2       Boden.............................................................................................................. 10
2.3       Wasser ............................................................................................................ 11
2.4       Klima ............................................................................................................... 12
2.5       Schutzgebiete ................................................................................................. 12
2.6       Pflanzen und Tiere .......................................................................................... 15
2.6.1     Biotoptypen ..................................................................................................... 15
2.6.2     Schutzobjekte.................................................................................................. 16
2.6.3     Vögel ............................................................................................................... 16
2.6.4     Fledermäuse ................................................................................................... 21
2.7       Landschaftsbild und Erholung ......................................................................... 25
2.8       Mensch ........................................................................................................... 26
2.9       Denkmale ........................................................................................................ 26
3     Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .................................. 27
3.1       Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .................................... 27
3.2       Entwicklung des Umweltzustandes ohne Planungsumsetzung ........................ 28
4 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen ........................................................................................................... 28
4.1       Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen ...................................... 28
4.2       Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung .............................................................. 31
4.3       Kompensationsmaßnahmen............................................................................ 31
5     Verzeichnisse ..................................................................................................... 33
5.1       Abbildungsverzeichnis ..................................................................................... 33
5.2       Tabellenverzeichnis......................................................................................... 33

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5.3       Literaturverzeichnis ......................................................................................... 34
6     Anhang ............................................................................................................... 35

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1        Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020
(RPL 2020) ist am 17. September 2020 wirksam geworden. In den Regionalplänen sind
gemäß Ziel 5.1.3 des Landesentwicklungsplans 2013 (LEP 2013) die räumlichen Vo-
raussetzungen zu entwickeln, um den regionalen Mindestertrag zur Erreichung des für
die Windenergienutzung geltenden Zieles der Sächsischen Staatsregierung zu sichern.
Die Nutzung der Windenergie wird dabei durch eine abschließende, flächendeckende
Planung mit der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Wind-
energie räumlich konzentriert. Das Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung
(VREG) WI09 Breitenau ist als Ziel der Raumordnung nach § 3 Abs.1 Nr.2 Raumord-
nungsgesetz (ROG) in der Karte Raumnutzung 2.9 „Windenergienutzung“ festgelegt und
in der Karte 2 „Raumnutzung“ des Regionalplans dargestellt.
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebau-
ungsplans (B-Plan) „Windfeld Börnersdorf“ die langfristige Sicherung der städtebaulich
geordneten Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet unter Berück-
sichtigung der Belange der Bürger und der Umwelt. Der Stadtrat der Stadt Bad Gott-
leuba-Berggießhübel hat daher in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 den Aufstellungsbe-
schluss für den B-Plan „Windfeld Börnersdorf“ gefasst.
Der Umweltbericht stellt abwägungsrelevante Inhalte zu den Belangen von Natur und
Landschaft zusammen und bezieht sowohl das Schutzgut Mensch als auch Kultur- und
Sachgüter in die Untersuchung mit ein. Untersuchungsgegenstand des Umweltberichtes
ist die geplante Errichtung von Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans. Für dieses Vorhaben sind nach § 2a BauGB Ziel, Zweck und wesentliche
Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter gemäß § 1a BauGB zu ermitteln. Es
sollen die aus der Planungsdurchführung resultierenden erheblichen Beeinträchtigungen
sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung, Verringerung oder zu deren Ausgleich aufge-
führt werden. Es werden nur Auswirkungen untersucht, welche die Planungsebene Be-
bauungsplan als vorbereitende Bauleitplanung betreffen. Zu berücksichtigen sind die
Schutzgüter:
     -    Boden
     -    Wasserhaushalt
     -    Luft / Klima
     -    Biotoptypen / Arten- und Biotopschutz
     -    Landschaftsbild
     -    Mensch
     -    Kultur- und Sachgüter
     -    sowie das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern.

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1.2 Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Flächengröße von 203 ha. Das
Plangebiet (Abb. 1.1) grenzt in einem etwa 1.000 m breiten und 1.900 m langen Streifen
direkt an die Autobahn A17 Dresden-Prag im Bereich der Autobahnabfahrt Bad Gott-
leuba und des Bundespolizeireviers Breitenau an. Westlich der Autobahn befindet sich
die Ortschaft Börnersdorf in einem Abstand von etwa 800 m zum Plangebiet. Südlich
des Plangebiets liegt die Ortschaft Breitenau, ebenfalls in einem Abstand von etwa
800 m. Das Plangebiet wird durch die Staatsstraße S174, die von der Autobahnabfahrt
über die S176 nach Bad Gottleuba führt, in zwei Teilflächen geteilt. Parallel zur S174,
die auch westlich des gesamten Plangebiets verläuft, befindet sich eine kleinere Straße,
über die der südliche Plangebietsteil erreicht werden kann.

Abbildung 1.1      Lage des Plangebiets

Das Plangebiet liegt im ländlich geprägten Raum und naturräumlich im östlichen Teil des
Osterzgebirges. Dominierender Nutzungstyp ist die Landwirtschaft in Form von Acker-
land und Grünlandnutzung zu etwa gleichen Teilen. Im Geltungsbereich des B-Plans gibt
es nur eine kleine Fläche Wald im Sinne des sächsischen Waldgesetzes. Allerdings ist
das Gebiet strukturiert durch zahlreiche, meist von West nach Ost verlaufende, Steinrü-
cken und Gehölzreihen. An den nördlichen Plangebietsteil, in dem neben Ackerflächen
eine aufgeforstete Teilfläche liegt, schließt direkt das Waldgebiet Heidenholz an. Östlich
des Plangebiets befindet sich die Aue der Bahre, die in einem Teilstück als Wiesenaue
auch innerhalb des Plangebiets verläuft. Die zum Plangebiet nächstgelegenen Ortschaf-
ten sind Börnersdorf im Westen, Hartmannsbach im Nordosten, Oelsen im Südosten

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und Breitenau im Süden. In den Randlagen der jeweiligen Orte befinden sich größere
landwirtschaftliche Anlagen.
Südlich des Plangebiets stehen zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von je
69 m. Die beiden Anlagen haben eine Leistung von je 0,5 MW und wurden 1996 und
1998 errichtet. Eine weitere Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 87 m und
einer Leistung von 0,6 MW, die 2002 in Betrieb genommen wurde. Der Abstand der An-
lagen zum Plangebiet beträgt minimal 130 m und maximal 450 m. Die Windenergiean-
lagen befinden sich auf den Flurstücken 39/23 und 48/11 der Gemarkung Breitenau.

1.3 Inhalt und Ziele des B-Plans
Der Bebauungsplan stellt die planerische Umsetzung des Vorrang- und Eignungsgebie-
tes Windenergienutzung Breitenau dar. Mit der Überplanung einer Fläche, die über das
VREG hinausgeht, soll gewährleistet werden, dass auch später keine zusätzlichen Wind-
energieanlagen auf der Grundlage anderer planungsrechtlicher Verfahren in unmittelba-
rer Nähe errichtet werden können
Es sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
    •   Festsetzung des im Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020 ausgewie-
        senen Vorrang- und Eignungsgebietes Windenergie Breitenau als Sondergebiet
        Windenergienutzung.
    •   Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft zur Sicherung der bestehenden
        landwirtschaftlichen Flächen
    •   Festsetzungen zu Lage und Anzahl der möglichen Windenergieanlagen durch
        Baugrenzen sowie Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, um das
        Windvorranggebiet effektiv auszunutzen und gleichzeitig die Auswirkungen auf
        die Schutzgüter zu minimieren
    •   Festsetzungen zu Art und Umfang von Verkehrsflächen und von Versorgungs -
        leitungen
    •   Festsetzungen zu Art und Umfang der notwendigen Kompensationsmaßnah-
        men, wobei diese auch teilweise außerhalb des Plangebiets liegen
Die drei bestehenden Windenergieanlagen in der Gemarkung Breitenau sind flächen-
mäßig nicht Bestandteil des Bebauungsplans, werden aber in die Planung einbezogen.
Durch den Rückbau dieser Anlagen könnten die Auswirkungen des Gesamtvorhabens
auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild am Standort deutlich gemindert werden.
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel sichert mit der Aufstellung des Bebauungsplans
die planerische Umsetzung des im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Eig-
nungsgebietes Windenergienutzung Breitenau mit dem Ziel, die städtebauliche Ordnung
von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet als abgestimmtes Gesamtkonzept zu ge-
währleisten.
Ursprünglich sollte für die Errichtung von Windenergieanlagen eigentlich die Vorbelas-
tungszone entlang der Autobahn A17 auf einer Breite von etwa einem Kilometer genutzt
werden, da in diesem Gebiet weniger naturschutzfachliche Konflikte zu erwarten sind.
Durch den regionalplanerisch festgelegten Mindestabstand zu Wohnbebauung von

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750 m gemäß der entsprechenden weichen Tabuzone wurde dieser Bereich flächenmä-
ßig bereits um etwa ein Drittel reduziert. Die geplanten Windenergieanlagen müssen
außerdem die Höhenbegrenzung des Regionalplans nach Ziel Z 5.1.1 berücksichtigen,
d. h. „Windenergieanlagen, die einen Abstand von weniger als 1.000m zur Wohnbebau-
ung im baurechtlichen Innenbereich aufweisen, sind nur zulässig, wenn der Abstand zur
nächstgelegenen Wohnbebauung mindestens der fünffachen Gesamthöhe der jeweili-
gen WEA (5H) entspricht“. Diese 5H-Regelung betrifft mehr als zwei Drittel der Fläche
des Vorrang- und Eignungsgebietes, so dass Windenergieanlagen ohne Höhenbegren-
zung nur im östlichen Teil des Vorrang- und Eignungsgebietes möglich sind. Für eine
effektive Auslastung des VREG sind dem Stand der Technik entsprechend vorrangig
Windenergieanlagen ab 200 m Gesamthöhe notwendig. Neben der Gewährleistung der
Wirtschaftlichkeit des Windparks kann eine kleinere Anzahl höherer Anlagen auch die
Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden sowie Arten und Biotope reduzieren.
Unter Berücksichtigung der windenergetischen Bedingungen am Standort, der raumord-
nerischen Vorgaben, der technisch notwendigen Abstände der Windenergieanlagen un-
tereinander und der naturschutzfachlichen Schutzabstände sind nach dem derzeitigen
Planungsstand maximal neun Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans möglich. Die Standorte der geplanten Windenergieanlagen wurden durch Bau-
grenzen festgesetzt, wobei in einem Baufeld jeweils eine Windenergieanlage zulässig
ist. Ausnahme bildet das Baufeld WEA 7, in dem maximal zwei Windenergieanlagen
möglich wären. Mit dieser Möglichkeit sollen die Effektivitätsauslastung des Windeig-
nungsgebietes und ein Planungsspielraum bezüglich naturschutzfachlicher Aspekte ge-
währleistet werden. Grundlage für die Umweltprüfung bildet aber die Entwurfsvariante
mit acht Windenergieanlagen. In der Bebauungsplanung können noch keine Anlagenty-
pen und keine exakten Anlagenstandorte festgelegt werden, daher wird für die Umwelt-
prüfung eine beispielhafte Anlagenanordnung angesetzt, welche die jeweils notwendi-
gen Abstände (technisch, naturschutzfachlich, aus Sicht des Immissionsschutzes) be-
rücksichtigt.
Es sind acht Windenergieanlagen mit einer Leistung von 4,0 - 6,0 Megawatt vorgesehen.
Die vorerst geplanten Anlagenhöhen betragen für zwei Anlagen 150 m, für eine Anlage
180 m und für die übrigen fünf Anlagen 200 bis 247 m. Für die notwendigen Fundamente
mit einer Flächengröße von 380-415 m² wären Flächenversiegelungen im Umfang von
3.215 m² notwendig. Eine Flächenbefestigung mit wasserdurchlässigem Aufbau für die
Anlage von Kranstellflächen und Zuwegungen sowie für den Ausbau vorhandener be-
festigter Wege wäre mit einem Umfang von 24.675 m² erforderlich.

1.4 Darstellung der Ziele des Umweltschutzes

1.4.1 Ebene Raumordnung/ Regionalplanung

Gemäß § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) wird für die Belange des Umwelt-
schutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in
der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und
bewertet werden. Die Umweltprüfung soll sich auf die Auswirkungen konzentrieren, die

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erheblich sind. Da im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes
Elbtal/ Osterzgebirge (RPEL) die Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung
vor der Ausweisung einer einzelfallbezogenen naturschutzfachlichen und naturschutz-
rechtlichen Prüfung einschließlich einer Landschaftsbildprüfung unterzogen wurden,
kann dementsprechend zugrunde gelegt werden, dass übergeordnete Aspekte der Um-
weltprüfung zur Lage des VREG Breitenau bereits abgewogen sind. Im Umweltbericht
werden auch die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und die not-
wendigen Kompensationsmaßnahmen dargestellt.
Die Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, welche für den Bebauungsplan von Be-
deutung sind, kann vorrangig auf die Schutzgüter Boden, Arten- und Biotope (dabei nur
Vogelwelt und Fledermäuse) und Landschaftsbild beschränkt werden, da die Schutzgü-
ter Wasser, Klima, Arten und Biotope (Flora und übrige Fauna) nicht oder nur unerheb-
lich beeinflusst werden.
Das Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung WI 09 Breitenau ist in der Karte
Raumnutzung 2.9 „Windenergienutzung“ festgelegt und in der Karte 2 „Raumnutzung“
des Regionalplans (Abb. 1.2) dargestellt.

Abbildung 1.2      Karte 2 „Raumnutzung“ des Regionalplans 2020 (Ausschnitt)

Einige Bereiche des Bebauungsplans sind im Regionalplan als Vorranggebiete Arten-
und Biotopschutz (Abb. 1.2 grün) ausgewiesen.
Die im Regionalplan formulierten Ziele des Umweltschutzes sind zu beachten.
Z 4.1.1.1 Die Vorranggebiete Arten- und Biotopschutz sind so zu schützen, zu pflegen
und zu entwickeln, dass sie als Kernbereiche des ökologischen Verbundsystems fungie-
ren.
Durch die Vermeidung von störenden Handlungen in den Vorranggebieten Arten- und
Biotopschutz sowie in deren unmittelbarer, im funktionalen Zusammenhang stehender
Umgebung, wie insbesondere Bebauung, Abgrabung, Verlärmung, Entwässerung,
Schadstoffeintrag und Neuanlage bzw. Erweiterung von zerschneidend wirkenden

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Trassen werden deren Funktion und Entwicklung als Kernbereiche des ökologischen
Verbundsystems nachhaltig unterstützt.
Z 4.1.2.2 Die landschaftsprägenden Erhebungen, die Kleinkuppenlandschaften, die
Steinrücken-Heckenlandschaften des Osterzgebirges und die Teichlandschaften sind in
ihrer in der Begründung näher erläuterten charakteristischen Ausprägung zu erhalten.
Z 4.1.2.9 Es ist darauf hinzuwirken, dass folgende für die Region typische Elemente/
Bereiche der historisch gewachsenen Kulturlandschaft gepflegt und im Rahmen des Zu-
mutbaren erhalten bzw. wiederhergestellt und insbesondere in die touristische Nutzung
eingebunden werden, sofern dies mit den Belangen des Natur- und Denkmalschutzes
vereinbar ist: …
    -   Steinrücken …
Diese strukturreichen Steinrücken-Heckenlandschaften sind schützenwerte historische
Kulturlandschaftsbereiche des Osterzgebirges. Regelmäßige Pflegemaßnahmen sollen
dazu beitragen, dass sich alle Sukzessionsstadien, insbesondere auf offenen Standor-
ten mit ihrer spezifischen Flora und Fauna, regenerieren können.

Abbildung 1.3      Karte 3 „Kulturlandschaften“ des RPL 2020 (Ausschnitt)

Einige Bereiche des Bebauungsplans sind im Regionalplan als Vorranggebiete Steinrü-
cken- und Heckenlandschaften (Abb. 1.3 ocker) ausgewiesen.

Z 4.2.1.1 Auf den Ackerflächen in den wassererosionsgefährdeten Gebieten sowie in
den Gebieten zur Verbesserung des Wasserrückhalts ist bei entsprechender Erosions-
disposition vor Ort auf einen erosionsmindernden Ackerbau hinzuwirken. …
Z 4.2.1.5 Auf ausgeräumten Ackerflächen, insbesondere bei Lage in winderosionsge-
fährdeten Gebieten, ist auf eine Schaffung landschaftsgliedernde Gehölzstrukturen und
Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische Verbundsystem und unter Ausnut-
zung der bereits vorhandenen gliedernden Landschaftselemente (Wege, Gräben, Bö-
schungen, Fließgewässer u. a.) unter Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforde-
rungen der Landwirtschaft hinzuwirken. In den Gewässerrandstreifen nach § 24
SächsWG sollen sich standorttypische Vegetationsformen ausbilden und sich die Ge-
wässer begrenzt eigendynamisch entwickeln können. Auf die Erhaltung der

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landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen ist hinzuwirken. Im Falle von angrenzender
Nutzungsart Wald ist auf die Erhaltung und Entwicklung gestufter und strukturreicher
Waldränder hinzuwirken.

Abbildung 1.4      Karte 5 „Besondere Nutzung/ Sanierung“ des RPL 2020 (Ausschnitt)

Einige Bereiche des Bebauungsplans sind im Regionalplan als wassererosionsgefähr-
dete Gebiete (Abb. 1.4 blaue Punkte) und als ausgeräumte Ackerflächen (Abb. 1.4 gelb)
eingestuft.
Folgende Abstände wurden unter naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen As-
pekten bereits bei der Ausweisung des Vorrang- und Eignungsgebietes im Regionalplan
berücksichtigt:
Teilfläche Nord/ N, NW, O, NO             50 m Waldabstand – Fledermauszugkorridor
Teilfläche Süd/ W und O                   gesetzlich geschütztes Biotop
Teilfläche Süd/ SO                        1 km zum traditionellen Brutrevier Schwarzstorch
Teilfläche Süd/ SO und NO                 Landschaftsschutzgebiet – Ende der Ausnahme.

1.4.2 Flächennutzungsplanung/ Landschaftsplanung

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungs-
plan (FNP) vom Oktober 2005 mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Dresden
vom 06. Juni 2006 (Abb. 1.5). Im Flächennutzungsplan wurde das Plangebiet als Fläche
für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Bebauungsplan, der an dieser Stelle ein Son-
dergebiet für Windenergienutzung festsetzt, kann damit nicht aus dem rechtskräftigen
Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans kann
parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. An-
dernfalls muss durch eine enge inhaltliche Vorabstimmung gesichert werden, dass ein
vorzeitiger B-Plan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB der später im FNP dargestellten städtebau-
lichen Entwicklung der Gemeinde nicht widerspricht. Ein vorzeitiger B-Plan bedarf der
Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.

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Abbildung 1.5      Ausschnitt Flächennutzungsplan 2006

Aus der Flächennutzungsplanung ergeben sich folgende Ziel und Leitbilder:
    -   anbauwürdige landwirtschaftliche Flächen sind zu erhalten, verbunden mit Maß-
        nahmen zum Erosionsschutz und zur Strukturierung der ausgeräumten Flächen
    -   angepasste landwirtschaftliche Nutzungsformen unter Beachtung naturschutz-
        fachlicher Förderprogramme, Kulturlandschaftsprogramme
    -   langfristige Entwicklung möglichst naturnaher Waldbestände mit standörtlichen
        Differenzierungen (z. B. nassen Senken, Waldrandbereichen, Waldbächen)
    -   Erhaltung der naturschutzrechtlich geschützten Flächen (u.a. NSG, FND, FFH)
    -   Erhaltung der Habitate von besonders geschützten Arten
    -   Beachtung der Schutzziele der Schutzgebietsverordnungen für das Landschafts-
        schutzgebiet „Unteres Osterzgebirge“
    -   Gewässerschutz
    -   Renaturierung einzelner Gewässerabschnitte, Gestaltung der Bachläufe im Orts-
        bereich und Rücknahme der Verrohrung an ausgewählten Standorten
    -   Einschränkung der Nutzungen im unmittelbaren Saumbereich von Still- und
        Fließgewässern sowie Quellen
Die genannten Ziele des Umweltschutzes werden in der Planung berücksichtigt und so-
weit gesetzlich möglich festsetzt. Die Bodenversiegelung wird auf ein Mindestmaß be-
grenzt. Verkehrsflächen sind überwiegend in wasserdurchlässiger Bauweise auszufüh-
ren. Seltene, charakteristische oder naturnahe Biotope sind vom direkten Verlust nicht
betroffen oder werden durch die Einhaltung von Mindestabständen nicht gefährdet. Für
die möglichst schonende Einbindung der baulichen Anlagen wurden gestalterische Fest-
setzungen getroffen. Regionalplanerische und landschaftsplanerische Zielvorstellungen
zum Erosionsschutz, zum Aufbau eines ökologischen Verbundsystems und zur Erhal-
tung oder Wiederherstellung eines charakteristischen Landschaftsbildes werden für die
Kompensationsmaßnahmen inhaltlich herangezogen.

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Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Umweltbericht Februar 2022

2      Darstellung der Schutzgüter und des geplanten Untersu-
       chungsumfangs

2.1 Methodik
Für die Darstellung der Schutzgüter und Schutzgebiete im Umweltbericht wurden neben
der Recherche vorliegender Daten in Fachinformationssystemen zu Klima, Boden, Was-
ser, geschützten Biotopen, Schutzgebieten und Flächennutzung eigene Erfassungen
oder Kontrollen vor Ort durchgeführt.
Darüber hinaus wurden in den Jahren 2018 - 2021 umfangreiche Untersuchungen und
Gutachten zur Beurteilung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Avifauna
und die Fledermäuse an Fachplaner in Auftrag gegeben (Tab. 2.1).
    Jahr   Artengruppen                    Methodik                                  Radius

           Greifvögel, Schwarzstorch       Datenbankabfrage, Befragung lokaler
    2018                                   Ornithologen
           Rotmilan, Schwarzstorch         Beobachtung Raumnutzung

           Brutvögel                       Artdatenbankabfrage                       3.000 m

           Brutvögel                       Siedlungsdichte-Erfassung                   500 m

           Greifvögel                      Erfassung Greifvogelhorste                1.500 m

           Uhu, Schwarzstorch              Erfassung                                 3.000m
    2019 Großvogelarten,                   Raumnutzungskartierung
         Schwarzstorch
         Fledermäuse                       Erfassung quartierrelevanter Ge-          1.000 m
                                           hölzbestände (Höhlenbäume)
           Fledermäuse                     Ausflugsbeobachtungen in der              1.000 m
                                           Abenddämmerung, akustische Er-
                                           fassung mittels Batdetektor
           Fledermäuse                     Akustisches Monitoring mit Batcor-        1.000 m
                                           dern an geplanten WEA-Standorten
           Schwarzmilan, Rotmilan          Horstkontrollen                           1.500 m
    2020
           Schwarzstorch, Uhu                                                        3.000 m

           Uhu, Rotmilan, Schwarzmi-       Kontrolle Brutplätze                      1.500 m
           lan
           Brutvögel                       Brutvogelkartierung                         500 m

           Schwarzstorch                   Kontrolle                                 3.000 m
    2021
           Schwarzmilan, Rotmilan          Raumnutzungsanalyse                       1.000 m

           Fledermäuse                     Dauerhafte Erfassung durch Gondel-        1.000 m
                                           monitoring an einer Bestands-WEA
                                           mit Batcorder
           Fledermäuse                     Dauerhafte Erfassung mittels Bat-         1.000 m
                                           corder an zwei Waldrändern
Tabelle 2.1    Methodik und Untersuchungsumfang Artengruppen

Da durch die Untersuchungen Ergebnisse aus mehreren Jahren vorlagen, konnte eine
genauere Einschätzung der Betroffenheit der Artengruppen getroffen werden.

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2.2 Boden
Bestand
Die Bodenbedeckung des Plangebiets besteht gemäß Bodenübersichtskarte BK 50
(Abb. 2.1) des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates
Sachsen (LfULG, 2022) überwiegend aus:
    -   Braunerde aus periglaziärem Grus führendem Sand über verwittertem Schutt
        (BBn).
In den Gewässerauen kommen außerdem kleinflächig:
    -   Hangpseudogley aus periglaziärem Schuttlehm über periglaziärem Schuttsand
        (SSg),
    -   Kolluvisol aus umgelagertem Schluff über tiefem periglaziärem Schluff (YKn) und
    -   Auengley aus fluvilimnogenem Kies führendem Lehm über periglaziärem Sand-
        kies (GGa) vor.

Abbildung 2.1      Bodenkarte BK 50 (Ausschnitt)

Als Bodenart dominiert stark sandiger Lehm, im Auenbereich auch Lehm (Tab. 2.2) Die
Böden haben meist einen Zustandswert von 4. Dies bedeutet einen Zustand der gerin-
geren Ertragsfähigkeit, der gekennzeichnet ist durch eine nur 10 bis 20 cm mächtige
Krume, die sich deutlich von einem verdichteten rohen Untergrund absetzt. Dieser Bo-
denzustand lässt nur eine geringe Durchwurzelung mit Faserwurzeln zu. Die Böden sind
durch Verwitterung aus dem anstehenden Gestein – Freiberger Grauer Granit – entstan-
den. Die recht geringen Bodenwertzahlen liegen zwischen 39 und 47 und die damit
ebenfalls geringen Ackerwertzahlen bzw. Grünlandzahlen zwischen 26 und 41.
Vom Vorhaben sind hauptsächlich intensiv genutzte Äcker mit geringen Ackerwertzahlen
und teilweise hoher Wassererosionsgefährdung betroffen.

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WEA Flur-           Nut-      Bodenart               Zustands- Entstehung           Boden-   Acker-
    stück           zung                             stufe                          wertzahl wertzahl
1       190/7       Acker     stark lehmiger Sand          4      Verwitterung,         43          31
                              (SL)                                Gesteinsböden
2       190/7       Acker     sandiger Lehm (sL),          6      Verwitterung          39          26
                              nass
3       183/14      Acker     stark lehmiger Sand          4      Verwitterung,         44          33
                              (SL)                                Gesteinsböden
4       174/11      Acker     stark lehmiger Sand          4      Verwitterung,         44          34
                              (SL)                                Gesteinsböden
5       159/16      Acker     stark lehmiger Sand          4      Verwitterung,         47          36
                              (SL)                                Gesteinsböden
6       136         Acker     stark lehmiger Sand          4      Verwitterung,         43          34
                              (SL)                                Gesteinsböden
8       95          Acker     stark lehmiger Sand          4      Verwitterung,         43          34
                              (SL)                                Gesteinsböden
                                                     Boden-       Wasserstufe/
                                                     stufe        Klimastufe
7       133         Brache    Lehm (L)               III          2; 6,9°-5,7°          42          41
Tabelle 2.2      Bewertung des Bodens an den WEA-Standorten (Geoportal, 2022)

Voraussichtliche Vorhabensauswirkungen und Erheblichkeit
Durch die Fundamente der geplanten Windenergieanlagen würden derzeit landwirt-
schaftlich genutzte Flächen in einer Größenordnung von etwa 0,32 ha versiegelt werden.
Dadurch kommt es zum Verlust der Speicher- und Reglerfunktion und der natürlichen
Ertragsfunktion des Bodens.
Die Zufahrtswege und die Kranstellflächen mit einer Gesamtgröße von 2,47 ha werden
wasserdurchlässig befestigt.
Insgesamt ist die zu erwartende Beeinträchtigung des Bodenpotentials als gering bis
mittel einzuschätzen, da nur punktuell Versiegelungen entstehen.
Durch die Wahl eines günstigen Witterungszeitpunktes für das Befahren der Flächen
während der Bauzeit können Schäden durch Verdichtung minimiert werden, da die Emp-
findlichkeit des Bodens stark abhängig vom Wassergehalt im Boden ist.
Kompensationsmaßnahmen in Form von Flächenextensivierungen oder Gehölzanpflan-
zungen tragen zur Minderung bestehender Vorbelastungen des Bodens (Wassererosi-
onsgefährdung bei.

2.3 Wasser
Bestand
Der Auenbereich des Bahrebachs befindet sich östlich des Vorhabengebiets. Der Bah-
rebach selbst verläuft mit einer Länge von etwa 250 m als Bach und mit einer Länge von
weiteren 200 m als Wiesenaue auch innerhalb des Plangebiets. Das Plangebiet befindet
sich außerhalb festgesetzter Grundwasserschutz- und Hochwasserschutzgebiete.

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Voraussichtliche Vorhabensauswirkungen und Erheblichkeit
Durch das Vorhaben steigt die Vollversieglung im Plangebiet um etwa 0,32 ha. Es sind
nur geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die beabsichtigten Versieg-
lungen zu erwarten, da anfallendes Niederschlagswasser auch weiterhin versickern
kann. Der Bahrebach bleibt von den Bauvorhaben unberührt.

2.4 Klima
Bestand
Regionalklimatisch gehört das Plangebiet zum Berg- und Hügellandklima des Osterzge-
birges, welches durch einen häufigen Wechsel zwischen maritimen und kontinentalen
Einflüssen und damit durch einen wechselhafter Witterungscharakter gekennzeichnet
ist. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei 5°C. Zum Elbtal unterscheidet sich die Hochflä-
che bei Breitenau durch eine langanhaltende Schneedecke, einen um 30 Tage späteren
Frühlingseinzug und eine Verkürzung der Vegetationszeit um zwei Monate. Die Hoch-
flächen kennzeichnet aber auch eine sommerliche Erwärmung. Das jährliche Nieder-
schlagsmittel beträgt 1.000 mm Niederschlag. Klimatische Besonderheiten am Standort
sind der „Böhmischer Nebel“, ein vom erhitzten nordböhmischen Becken aufsteigender
Warmluftstrom, und föhnartige Fallwinde von Süden.

Voraussichtliche Vorhabensauswirkungen und Erheblichkeit
Auswirkungen auf das Klima könnten durch die geplanten Versiegelungen auftreten. Da
diese aber nur einen geringen Flächenumfang aufweisen, sind die Auswirkungen auf
das Klima als gering einzuschätzen.

2.5 Schutzgebiete
FFH-Gebiete
In der Nordostecke grenzt das Plangebiet an das Flora-Fauna-Habitat (FFH-Gebiet)
„Bahrebachtal“ mit der landesinternen Nummer 181 (EU-Meldenummer: 5049-304) an.
Das FFH-Gebiet Bahrebachtal ist ein enger reichstrukturierter Talbereich an einem na-
turnahen Bachlauf im unteren Osterzgebirge. Den Nordteil des Gebietes kennzeichnen
dicht bewaldete Hänge mit Felsbildungen, den Südteil dagegen ein offener parkähnlicher
Landschaftscharakter mit Wechsel von Wald und Wiesen.
Etwa 700 – 900 m östlich des Plangebietss liegt das FFH-Gebiet „Mittelgebirgsland-
schaft um Oelsen“ mit der landesinternen Nummer 42E (EU-Meldenummer: 5149-301).
Kennzeichnend für dieses Gebiet sind Steilhangwälder mit eingestreuten Wiesenflächen
unterschiedlicher Feuchte- und Trophiegrade sowie Nieder- und Zwischenmoorbereiche
und Wiesengesellschaften mit zahlreichen vom Aussterben bedrohten und stark gefähr-
deten Pflanzen.
Die Lage der FFH-Gebiete ist in Abbildung 2.2. ersichtlich.

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Abbildung 2.2      Lage der FFH-Gebiete

Flächen der FFH-Gebiete werden nicht von den geplanten Bauvorhaben in Anspruch
genommen oder berührt. Die Charakteristik und die Schutzziele dieser Gebiete werden
bei der Auswahl und Ausgestaltung von Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt.

SPA-Gebiet
Die an das Plangebiet im Norden angrenzenden Waldflächen sind Bestandteil des Vo-
gelschutzgebietes (SPA-Gebiet) „Osterzgebirgstäler“ mit der landesinternen Nummer 59
(EU-Meldenummer: 5048-451).

Abbildung 2.3      Lage des SPA-Gebietes

                                                                                            Seite 13
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Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas) gehören wie FFH-Gebiete zum europäi-
schen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Das Vogelschutzgebiet „Osterzgebirgstäler“
(Abb. 2.3) besteht aus weitgehend naturnahen Bachtälern. Dies sind reich strukturierte,
oft steilhängige, felsige Kerb- bis Sohlentäler mit je nach Exposition und Hanglage un-
terschiedliche Laubwaldtypen sowie Nadelholzforsten und Auwäldern. An den Rändern
der Waldgebiete finden sich auch strukturreiche Agrarlandschaften.
Laut Grundschutzverordnung vom 19. Oktober 2006 kommen im Vogelschutzgebiet
„Osterzgebirgstäler“ folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogel-
schutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere“ des Freistaates
Sachsen (Stand 1999) vor:
Baumfalke (Falco subbuteo), Birkhuhn (Tetrao tetrix), Eisvogel (Alcedo atthis), Grau-
specht (Picus canus), Kiebitz (Vanellus vanellus), Neuntöter (Lanius collurio), Rotmilan
(Milvus milvus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius),
Schwarzstorch (Ciconia nigra), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Uhu (Bubo
bubo), Wachtelkönig (Crex crex), Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard (Pernis
apivoris).
Schutzziel ist die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands der genannten
Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer
Lebensräume und Lebensstätten innerhalb des Gebietes.
Die Betroffenheit der wichtigsten Arten des SPA-Gebietes durch das geplante Vorhaben
wurde im Rahmen der artenschutzfachlichen Untersuchungen in den Jahren 2018 bis
2021 (siehe Anhang) geprüft und beurteilt.

Landschaftsschutzgebiet
Das Plangebiet ist Bestandteil des mit der Rechtsverordnung vom 20. September 2000
festgelegten Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Unteres Osterzgebirge“. Für den bereits
bestehenden Standort der Windenergieanlagen in der Gemarkung Breitenau wurde be-
reits eine naturschutzrechtliche Befreiung ausgesprochen. Demnach ist bereits in der
Vergangenheit eingeschätzt worden, dass Windenergieanlagen an diesem konkreten
Standort dem Schutzzweck des LSG nicht grundsätzlich widersprechen bzw. zuwider-
laufen und somit in Konsequenz neue Windenergieanlagen an diesem Standort, zumal
die Altanlagen eine wesentliche technogene Vorbelastung darstellen, nicht unter den
Verbotstatbestand des § 26 Abs. 2 BNatSchG fallen. Eine Befreiung nach § 67 Abs. 1
Satz 1 BNatschG ist notwendig, kann aber erst im Genehmigungsverfahren nach BIm-
SchG entschieden werden. Erst auf dieser Grundlage kann eine sachgerechte Abwä-
gung zwischen öffentlichem Interesse der Windenergienutzung und dem Schutzzweck
des LSG erfolgen. Die untere Naturschutzbehörde des hier betroffenen Landkreises
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat im Regionalplan-Beteiligungsverfahren bereits
eine Befreiung auf der nachfolgenden Vorhabenzulassungsebene in Aussicht gestellt.

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2.6 Pflanzen und Tiere

2.6.1 Biotoptypen

Bestand
Potenzielle natürliche Vegetation ist ein artenreicher Bergmengenwald, das heißt ein
Buchen-Tanne-Fichten-Wald mit Höhenkiefer. Im Plangebiet kommen folgende Bio-
toptypen vor:
02.01.000        Gebüsch
02.02.100        Feldhecke
02.02.200        Feldgehölz
02.02.330        Flächige Gehölzpflanzung
02.03.430        Einzelbaum
03.02.110        Bach
04.01.220        Kleingewässer
06.02.100        Grünland frischer Standorte
06.03.100        Intensivgrünland
10.01.200        intensiv genutzter Acker
10.01.400        Ackerbrache
11.01.630        Ruine, Gartenland
11.04.150        befestigte Wege

Die Flächenverteilung stellt sich wie folgt dar:
 Flächennutzung/ Biotopart              Fläche (m²)       Prozentualer Anteil

 Acker                                  1.045.496          51,46%

 Ackerbrache                             406.179           19,99%

 Intensivgrünland                        349.437           17,20%

 Feldgehölze                             100.313            4,94%

 Grünland frischer Standorte               66.911           3,29%

 Wege, befestigt                           18.957           0,93%

 Gehölzpflanzung                           17.880           0,88%

 Gebüsche                                  11.080           0,55%

 Feldhecken                                10.586           0,52%

 Ruine, Garten                              2.974           0,15%

 Gewässer                                   1.368           0,07%

 Bach                                         483           0,02%

 Gesamtfläche                           2.031.664

Tabelle 2.3    Flächenverteilung im Plangebiet

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Über 90% der Flächen im Plangebiet sind landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Anteil
von unterschiedlichen Gehölzflächen beträgt insgesamt nur etwa 7% der Gesamtfläche.

Voraussichtliche Vorhabensauswirkungen und Erheblichkeit
Von den Bauvorhaben direkt betroffen sind nur Ackerflächen, Ackerbrachen, Intensiv-
grünland und bereits befestigte Wege. Wertvolle Gehölzflächen wie die Feldgehölze und
Feldhecken sowie Wasserflächen wurden bei der Standortfindung bereits berücksichtigt
und werden nicht für Bauflächen in Anspruch genommen.

2.6.2 Schutzobjekte

Im Plangebiet befindet sich ein nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG
SächsNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop. Es handelt sich dabei um ein naturnahes
ausdauerndes nährstoffreiches Kleingewässer von etwa 700 m² Flächengröße mit
Tauch- und Schwimmblattvegetation in der Nähe des Standortes der WEA 7. Der Erhal-
tungszustand des Biotops ist durch langjährigen Gülleeintrag mittel bis schlecht. Bei der
Standortwahl der Windenergieanlagen wurde ein größtmöglicher Abstand zum Gewäs-
ser berücksichtigt. Dieser beträgt bei der derzeitigen Plankonzeption ca. 290 m.

2.6.3 Vögel

Untersuchungsrahmen/ Untersuchungen 2018-2020
Für Vögel umfasst das Untersuchungsgebiet die Fläche des Geltungsbereichs zuzüglich
der Radien um mögliche Standorte von 500 m bis 3.000 m.
Die nachfolgende Darstellung entspricht der durch die Arbeitsgemeinschaft Biokart er-
stellten Dokumentation „Erweiterung des Windparks Breitenau - Zusammenfassung der
Ergebnisse 2018-2020“ von Januar 2022.
2018 wurde in einem ersten Schritt zunächst die Datenlage bei den lokalen Ornithologen
und der Naturschutzbehörde recherchiert. Für den Landschaftsraum war trotz des Be-
stehens eines kleinen Windparks das Vorkommen von Uhu und Schwarzstorch bekannt,
ohne Wissen um die konkrete Lage der Brutplätze. Beide Großvogelarten zählen zu den
windenergiesensiblen Vogelarten mit einem Tabubereich für den Bau von WEA im Ra-
dius von 1.000 m bzw. 3.000 m. Für den Rotmilan bestand Brutverdacht unmittelbar im
geplanten Windvorranggebiet. Zusätzlich zur Datenrecherche erfolgten zwei Halbtags-
begehungen zur Erfassung von Flugbewegungen und zur Nachsuche nach dem vermu-
teteten Rotmilan-Horst. Die beiden Begehungstage dienten vor allem der Übersicht zu
den landschaftlichen Gegebenheiten. Aus den ersten stichprobenartigen Untersuchun-
gen 2018 ergab sich zunächst kein Tabu-Kriterium für die Erweiterung des Bestands-
windparks. 2019 und 2020 erfolgten intensivere Untersuchungen.
Aufgrund der neuen Anlagenkonzeption wurden 2021 ergänzende Erfassungen der
Brutvögel im Radius von 300 m um die geplanten WEA-Standorte durchgeführt, die

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Greifvogelhorste kontrolliert sowie eine Raumnutzungsanalyse für Schwarz- und Rotmi-
lan realisiert.
Die Tabelle 2.4 gibt einen Überblick über die durchgeführten Untersuchungen zur Avia-
fauna in den Jahren 2018 – 2021.

 Jahr    Methodik                                                Untersuchungsumfang

         Artdatenbankabfrage Greifvögel, Schwarzstorch
         Befragung lokaler Ornithologen (Ornithologische
 2018    Fachgruppe Pirna)
         Beobachtungen Raumnutzung Rotmilan und
         Schwarzstorch                                           02.Juni 2018 und 10. Juni 2018
         Beobachtung Flugbewegungen von Greifvögeln
         und Schwarzstorch
         Artdatenbankabfrage für einen Radius von
         3.000 m um die geplanten WEA
                                                                 sechs Begehungen im Zeitraum
         Siedlungsdichte-Erfassung Brutvögel im Radius
                                                                 von April bis Juli 2019 auf einer
         von 500 m um die geplanten WEA
                                                                 Fläche von ca. 257 ha
                                                                 Horsterfassung im Frühjahr, Ende
 2019    Erfassung Greifvogelhorste im Radius von
                                                                 Mai Nachkontrolle unbesetzter
         1.500 m um die fünf geplanten WEA
                                                                 Horste, fünf Begehungen
         Erfassung von Uhu und Schwarzstorch im Radius           Brutplätze von Uhu, Schwarz-
         von 3.000 m                                             storch, Rotmilan, drei Begehungen
                                                                 vom 25. April bis 15. August 2019
         Raumnutzungskartierung Großvogelarten und
                                                                 im wöchentlichen Rhythmus
         Schwarzstorch
                                                                 (17 Begehungen)
         Horstkontrollen anhand der Ergebnisse 2019 im           fünf Begehungen
 2020    Radius von 1.500m für Schwarz- und Rotmilan,
         für Schwarzstorch und Uhu im Radius von
         3.000 m um die fünf geplanten Anlagen
         Ergänzende Brutvogelkartierung im Radius von            fünf Begehungen vom 21.März bis
         300 m um weitere geplante Anlagen                       05. Juni 2021
         Kontrolle der bekannten Brutplätze von Rotmilan,        zwei Begehungen
         Schwarzmilan, Uhu im Radius von 1.500 m um
         die geplanten Anlagen
         Kontrolle Brutplätze Schwarzstorch im Radius von        eine Begehung
 2021    3.000 m um die geplanten Anlagen
         Raumnutzungsanalyse von Rotmilan, Schwarzmi-            23 Begehungen mit zwei Mitarbei-
         lan und Schwarzstorch                                   tern wöchentlich von Mitte März
                                                                 bis Ende August 2021
Tabelle 2.4    Avifauna - Überblick zum Untersuchungsumfang 2018 bis 2020

Ergebnisse/ Betroffenheitsabschätzung
Brutvögel
Insgesamt wurden 47 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet 2019 festgestellt. 13 Brut-
vogelarten sind in die Kategorie der gefährdeten und geschützten Brutvogelarten einzu-
ordnen (siehe Tabelle 2.5). Die Feldlerche ist erwartungsgemäß die dominante Brutvo-
gelart mit ca. 62 Brutpaaren (BP). Die Siedlungsdichte der Brutvogelart liegt bei 2,4
BP/10 ha, dies ist als durchschnittlicher Siedlungsdichtewert anzusehen.

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Bemerkenswert sind die Brutvorkommen des Kiebitzes mit drei Brutpaaren und des
Steinschmätzers mit einem Brutpaar. Beide Vogelarten befinden sich in der Kategorie 1
der RL Sachsens (“vom Aussterben bedroht“).

                         Wissenschaftlicher          Anzahl     Abundanz      VS-RL     Rote Liste
 Deutscher Artname
                         Artname                      BP        (BP/10ha)                 D       SN
 Baumpieper              Anthus trivialis              2           0,08           -       3        3
 Bluthänfling            Carduelis cannabina           3           0,12           -       3       V
 Braunkehlchen           Saxicola rubetra              2           0,08           -       2        2
 Dorngrasmücke           Sylvia communis               14          0,55           -       -       V
 Feldlerche              Alauda arvensis               62          2,41           -       3        -
 Grauammer               Emberiza calandra             2           0,08           -       V       V
 Kiebitz                 Vanellus vanellus             3           0,12           -       2        1
 Neuntöter               Lanius collurio               12          0,47        Anh. I     -        -
 Schafstelze             Motacilla flava              1+1          0,08           -       V        -
 Star                    Sturnus vulgaris              6           0,23           -       3        -
 Steinschmätzer          Oenanthe oenanthe             1           0,04           -       1        1
 Trauerschnäpper         Ficedula hypoleuca            1           0,04           -       3       V
 Wachtel                 Coturnix coturnix            2+1          0,12           -       V        -

Tabelle 2.5     Anzahl der Brutpaare wertgebender Arten im UG (ohne Greifvögel)

Insgesamt ergab sich aus der Brutvogelerfassung kein Tabu-Kriterium für den Bau von
WEA. Die Inanspruchnahme von Arthabitaten geschützter und gefährdeter Brutvogelar-
ten ist im Rahmen der naturschutzfachlichen Begleitplanung zu berücksichtigen.

Uhu (Bubo bubo)
Das Brüten des Uhus im Landschaftsraum wurde 2018 recherchiert. Langjährig bekannt
ist ein Brutplatz im Gottleubatal in einer Entfernung von ca. 1.500m zu den geplanten
WEA. 2019 und 2020 wurde der Uhubrutplatz kontrolliert, es wurden keine Bekalkungen
oder Speiballen an diesem Brutplatz nachgewiesen, die auf eine aktuelle Besetzung hin-
deuten würden.

 Jahr      Ergebnisse der Untersuchungen

           Auf Grund der ungeklärten Situation des Uhus im Landschaftsraum wurde die ornitho-
 2018      logische Fachgruppe Pirna befragt. Nach Angabe von G. Manka befindet sich ein tra-
           ditioneller Brutplatz des Uhus östlich des VREG Breitenau im Gottleubatal. Der Min-
           destabstand des Uhubrutplatzes beträgt ca. 1.500m.

 2019      keine Besetzung des Brutplatzes des Uhus für 2019 nachgewiesen

 2020      keine Besetzung des Brutplatzes des Uhus für 2020 nachgewiesen

 2021      keine Besetzung des Brutplatzes des Uhus für 2021 nachgewiesen

Tabelle 2.6     Ergebnisse der Erfassungen des Uhus 2018-2021

                                                                                              Seite 18
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Am 26. und am 28. März 2020 wurde jeweils ein rufendes Exemplar verhört. Die Rufe
kamen aus einer Entfernung zum UG von mindestens 2.000 m. Die LAG Vogelschutz-
warten (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.000 m zwischen WEA und Brut-
plätzen des Uhus. Die Distanz wird ungeachtet der ohnehin fehlenden Besetzung einge-
halten. Entsprechend ist für den Uhu kein Konfliktpotenzial erkennbar.

Rotmilan (Milvus milvus)
Systematische Erfassungen des Rotmilans im Radius von 1.500 m um die geplanten
WEA-Standorte wurden von 2019 bis 2021 durchgeführt (Tab. 2.7). Deutlich wird, dass
der Rotmilan 2019 und 2020 Jahren innerhalb des Radius von 1.000 m zu einigen WEA
(Mindestabstand) brütete. Der Rotmilanhorst 2021 befand sich in größerer Entfernung.

Abbildung 2.4       Lage der Rotmilanhorste 2019 und 2021

 Jahr         Ergebnisse der Untersuchungen
              Ein potenzieller Brutplatz in unmittelbarer Nähe zum VREG Breitenau konnte 2018
 2018         nicht aufgefunden werden. Die Datenrecherche ergab keine punktuellen Angaben
              zum Brüten der Art im VREG oder angrenzend.
              Innerhalb des Radius von 1.500 m wurde ein Brutpaar in einer Baumreihe eines
 2019
              Steinrückens erfasst. Mindestabstand des Horsts zu geplanten WEA: ca. 440 m

              2020 brütete der Rotmilan erneut an dem Brutplatz, der bereits 2019 besetzt
 2020         war. Mindestabstand des Horsts zu geplanten WEA: ca. 440 m

              2021 brütetet der Rotmilan an einem anderen Brutplatz, der Horst von 2019/
 2021         2020 ist nicht mehr vorhanden, Mindestabstand zu geplanten WEA: ca. 740 m

Tabelle 2.7     Ergebnisse der Erfassungen des Rotmilans 2018-2021

                                                                                            Seite 19
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Die LAG Vogelschutzwarten (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.500 m zwi-
schen WEA und Brutplätzen des Rotmilans. Diese Distanz wird 2021 zu einer geplanten
Anlage unterschritten. Entsprechend besteht für diese Greifvogelart noch ein hohes Kon-
fliktpotenzial. Es sind demnach artspezifische Schutzmaßnahmen wie Prüfung der Fein-
planung der WEA-Standorte, angepasste Flächennutzung im geplanten Windpark mit
dem Ziel einer Versiegelung der Flächen als Nahrungsgebiete, Schaffung von Aus-
gleichsflächen oder Abschaltungen in besonders konfliktreichen Zeiträumen erforderlich.

Schwarzmilan (Milvus migrans)
Systematische Erfassungen des Schwarzmilans im Radius von 1.500 m um die geplan-
ten WEA-Standorte wurden 2019 bis 2021 durchgeführt (Tab. 2.8). In den Jahren wurde
jeweils ein Brutpaar nachgewiesen. Für 2018 liegen keine Hinweise auf ein Brüten vor.

Abbildung 2.5      Lage der Schwarzmilanhorste 2019 und 2021

 Jahr         Ergebnisse der Untersuchungen

 2018         keine Nachweise während der zwei Erfassungstermine
              Innerhalb des Radius von 1.500 m wurde ein Brutpaar nachgewiesen. Mindest-
 2019
              abstand des Horstes zu geplanten WEA: ca. 605 m
              Innerhalb des Radius von 1.500 m wurde ein Brutpaar nachgewiesen. Der noch
 2020         vorhandene Schwarzmilanhorst von 2019 war 2020 nicht wieder besetzt. Der
              neue Horst hat einen Mindestabstand zu den geplanten WEA von ca. 680 m.
              Der Horst von 2020 in einem Mindestabstand von 680 m zu einer der geplanten
 2021         Anlagen war auch war auch 2021 besetzt.

Tabelle 2.8     Ergebnisse der Erfassungen des Schwarzmilans 2018-2021

                                                                                            Seite 20
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Die LAG Vogelschutzwarten (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 1.000 m zwi-
schen WEA und Brutplätzen des Schwarzmilans. Diese Distanz wird für eine der geplan-
ten Anlagen unterschritten. Entsprechend besteht für diese Greifvogelart ebenfalls Kon-
fliktpotenzial. Das für den Rotmilan erforderliche Artenschutzkonzept bewirkt auch für
den Schwarzmilan eine Verringerung des Konfliktpotenzials.

Schwarzstorch (Ciconia nigra)
Die Situation des Schwarzstorches im Landschaftsraum ist gegenwärtig nicht vollständig
geklärt. Zwei Horste sind bekannt, aber im Erfassungszeitraum konnten keine Bruten
nachgewiesen werden. Einzelne Flugbeobachtungen belegen das zeitweilige Auftreten
der Art in den Tälern des Landschaftsraumes in größerem Abstand zum VREG.

 Jahr      Ergebnisse der Untersuchungen

           Nach Angabe von Götz Manka (Fachgruppe Ornithologie Pirna) befindet sich ein traditio-
           neller Brutplatz südöstlich des VREG Breitenau im Gottleubatal. Der Mindestabstand des
 2018      Schwarzstorchhorstes liegt bei ca. 1.100m. Die Besetzung konnte für 2018 nicht nachge-
           wiesen werden. Bei den Großvogelbeobachtungen 2018 wurde das Aufsteigen von zwei
           Schwarzstörchen aus dem Oelsengrund beobachtet.

           Eine Besetzung des bekannten Schwarzstorchhorstes konnte nicht nachgewiesen wer-
 2019      den. Am 06.05.2019 erfolgten zwei Flugbeobachtungen des Schwarzstorches im nordöst-
           lichen Bereich des Untersuchungsgebietes am Bahrebach.

           Der bekannte Horst wurde 2020 nicht mehr vorgefunden. Im Abstand von ca. 2.300 m zu
 2020      den geplanten WEA wurde durch G. Manka ein weiterer Horstplatz festgestellt, der wahr-
           scheinlich schon länger existierte. Dieser Horstplatz war jedoch 2020 auch nicht besetzt.

           2021 konnte keine Horstbesetzung im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Es
 2021      wurden aber Flugbewegungen beobachtet: aus Tal halbhoch anfliegend, kreisend nach
           Ost abfliegend (26.03.), Nahrungssuche (01.05.), flach aus Südwesten anfliegend und
           anschließend hoch aufsteigend (27.06.), Nahrungssuche auf abgemähter Wiese (25.07.)

Tabelle 2.9    Ergebnisse der Erfassungen des Schwarzstorchs 2018-2021

Die LAG Vogelschutzwarten (2015) empfehlen einen Mindestabstand von 3.000 m zwi-
schen WEA und Brutplätzen des Schwarzstorches. Auf Grund der fehlenden Brutnach-
weise ist gegenwärtig kein Konfliktpotenzial für den Schwarzstorch erkennbar.

2.6.4 Fledermäuse

Untersuchungsrahmen/ Untersuchungen 2018-2020
Für Fledermäuse umfasst das Untersuchungsgebiet die Fläche des Geltungsbereichs
zuzüglich der Radien um mögliche Standorte von 1.000m.
Die nachfolgende Darstellung entspricht der durch die Arbeitsgemeinschaft Biokart er-
stellten Dokumentation „Erweiterung des Windparks Breitenau - Zusammenfassung der
Ergebnisse 2018-2020“ von Januar 2022.
Aktuell liegen für Sachsen keine Bewertungskriterien für die Beurteilung des Konfliktpo-
tentials für Fledermäuse an Windenergieanlagen vor.

                                                                                            Seite 21
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