Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Credit Suisse AG

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Issued by Credit Suisse AG
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Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Credit Suisse AG
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                                                                                                                                                             Processed by Swisscard AECS AG

Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Credit Suisse AG

I. Allgemeine Bestimmungen                                           maten) Bargeld zu beziehen. Die Herausgeberin kann           4.2	Bei Transaktionen in einer anderen Währung als der
                                                                     die Einsatzmöglichkeiten der Karte jederzeit anpassen             Kartenwährung anerkennt der Kunde die angewandten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für              oder einschränken (z. B. betragsmässig oder auf gewisse           Fremdwährungskurse bzw. die von den Kartenorganisa-
die von der Credit Suisse AG (nachfolgend «Herausgeberin»)           Akzeptanzstellen, Länder oder Währungen).                         tionen bestimmten Umrechnungskurse.
       a)	herausgegebenen Chargekarten (ohne feste Ausga-      3.2	Kartentransaktionen gelten als genehmigt:                    4.3	Auf sämtlichen Belastungen (ausser auf aufgelau-
           benlimiten);                                              a)	mit Unterzeichnung des Verkaufsbelegs durch den               fenen Zinsen) ist ab dem jeweiligen Rechnungs-
       b)	herausgegebenen Kreditkarten (mit festen Ausga-               Kunden; oder                                                  datum der vereinbarte Zins geschuldet. Wird der
           benlimiten);                                              b) mit Verwendung der persönlichen Identifi-                     Rechnungsbetrag fristgerecht bis zum auf der
       c)	zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen zu-                 kationsnummer (PIN) durch den Kunden oder                     Monatsrechnung angegebenen Zahlungsdatum
           gelassenen weiteren Mitteln, die es dem Kunden                Dritte oder wenn die PIN anderweitig zu Legi-                 vollständig bezahlt, werden für die neuen Be-
           ermöglichen, mit oder ohne feste Ausgabenlimiten,             timationszwecken verwendet wird; oder                         lastungen dieser Rechnungsperiode die Zinsen
           bei Akzeptanzstellen bargeldlos Waren und Dienst-         c)	ohne Verwendung der Karte bzw. der PIN durch den              erlassen. Wird der Rechnungsbetrag nicht oder
           leistungen zu beziehen;                                       Kunden oder Dritte, etwa durch blosse Angabe des              nur teilweise innert Frist bezahlt, werden Zinsen
wobei sowohl a), b) als auch c) nachfolgend als «Karte(n)»               Namens, der Kartennummer, des Verfalldatums, der              auf allen Belastungen (ausser auf aufgelaufenen
bezeichnet werden.                                                       Prüfziffer (CVC/CVV) oder durch Verwendung anderer            Zinsen) bis zum Eingang einer Teilzahlung und da-
Mit der Abwicklung des Kartengeschäfts hat die Herausge-                 Legitimationsmittel (z. B. bei Distanzgeschäften wie          nach auf dem noch offenen Restsaldo bis zu dessen
berin die Swisscard AECS AG (nachfolgend «Swisscard»)                    Telefon-, Korrespondenz- und Internetkäufen); oder            Zahlungseingang erhoben. Massgeblich ist der
beauftragt.                                                          d)	mit Verwendung der Karte ohne Unterschrift oder               Zahlungseingang bei der Herausgeberin.
Ziff. II («Ergänzende Bestimmungen für Kreditkarten, nicht               PIN bzw. anderer Legitimationsmittel (z. B. an auto-
Chargekarten») sowie Ziff. III («Ergänzende Bestimmungen                 matisierten Zahlstellen wie im Parkhaus oder bei der     5.	Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
für Firmenkarten») dieser AGB sind zusätzlich zu den allge-              Autobahn) durch den Kunden oder Dritte; oder             5.1	Der Kunde erhält monatlich in Papierform oder auf
meinen Bestimmungen in Ziff. I auf Kredit- bzw. Firmenkarten         e)	mit Verwendung anderer von der Herausgeberin für              elektronischem Weg eine Rechnung über den offenen
anwendbar.                                                               bargeldlose Zahlungen zugelassener Mittel (z. B. bei          Saldo und die in der vergangenen Rechnungsperiode
Auf männlich-weibliche Doppelformen wird zur besseren                    kontaktloser Bezahlung durch Vorbeiführen im Nah-             verarbeiteten Transaktionen. Die Saldoziehung in der
Lesbarkeit verzichtet; die weibliche Form ist jeweils mitge-             bereich entsprechender Lesegeräte).                           Monatsrechnung hat keine Neuerung des Schuldver-
meint.                                                          3.3	Der Kunde (bei Zusatzkarten auch der Hauptkartenin-               hältnisses zur Folge. Sofern nicht anders vereinbart,
                                                                     haber) anerkennt sämtliche gemäss Ziff. 3.2 genehmig-             hat der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bis zum
1. Haupt- und Zusatzkarten                                           ten Transaktionen und die daraus resultierenden For-              auf der Monatsrechnung angegebenen Zahlungsdatum
Der Hauptkarteninhaber kann – sofern diese Möglichkeit               derungen und Ansprüche und weist die Herausgeberin                bei der Herausgeberin einzugehen. Die Herausgeberin
im Produktangebot der Herausgeberin vorgesehen ist – für             unwiderruflich an, die entsprechenden Beträge an die              behält sich vor, keine Rechnung zuzustellen, falls im Ab-
Drittpersonen Zusatzkarten auf seine Verantwortung und               Akzeptanzstellen zu vergüten. Die Genehmigung be-                 rechnungsmonat keine Transaktionen stattfanden oder
Rechnung beantragen. Zusatzkarteninhaber können ihre                 wirkt das Recht, aber nicht die Pflicht der Herausgebe-           der Saldo null ist.
Karte auf Rechnung des Hauptkarteninhabers einsetzen, sind           rin, Transaktionen zu autorisieren.                          5.2	Der ausstehende Rechnungsbetrag ist mittels einer von
jedoch über die Hauptkarte sowie die mit der Hauptkarte         3.4	Der Kunde verpflichtet sich, seine Karte nur im Rahmen            der Herausgeberin akzeptierten Zahlungsweise zu be-
getätigten Transaktionen nur auskunftsberechtigt, wenn der           seiner finanziellen Möglichkeiten einzusetzen. Insbeson-          gleichen.
Hauptkarteninhaber eine spezielle Vollmacht bei der Heraus-          dere darf der Kunde sie nicht nutzen, sobald sich abzeich-   5.3	Soweit Karten zum Bezug von Bargeld an Geldausgabe­
geberin hinterlegt hat. Die Inhaber von Haupt- und Zusatzkar-        net, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht            automaten mit Direktbelastung berechtigen, werden
ten werden nachfolgend «Kunden» genannt.                             nachkommen kann oder falls er zahlungsunfähig ist.                diese Bezüge und allfällige damit verbundene Gebüh-
                                                                3.5	Der Einsatz der Karte für rechtswidrige Zwecke ist ver-           ren in der Regel direkt dem vom Kunden angegebenen
2. Kartenausgabe und Anerkennung der AGB                             boten.                                                            Bankkonto belastet und erscheinen nur auf der Monats-
2.1	Nach Annahme des Kartenantrages durch die Herausge-                                                                               abrechnung der jeweiligen Bank des Kunden, nicht aber
     berin erhält der Kunde eine persönliche, nicht übertrag-   4.	Gebühren (einschliesslich Kommissionen, Zinsen                     auf den Monatsrechnungen der Herausgeberin. Diese
     bare, auf seinen Namen lautende Karte. Kartenanträge            und Kosten)                                                       Funktion kann von der Herausgeberin nach freiem Er-
     können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.           4.1	Der Karteneinsatz und das Vertragsverhältnis können               messen zur Verfügung gestellt bzw. eingeschränkt
2.2	Spätestens mit der Unterschrift auf der Karte und/oder          mit Gebühren (z. B. Jahresgebühr, Gebühr für Zahlungs-            werden (z. B. auf gewisse Länder, Akzeptanzstellen,
     deren Einsatz bestätigt der Kunde, die vorliegenden             erinnerung), Kommissionen (z. B. Kommission für Bar-              Währungen).
     AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben und             geldbezüge an Automaten), Zinsen und (Dritt-)Kosten
     die zum Zeitpunkt des Karteneinsatzes geltenden Ge-             (z. B. Bearbeitungszuschlag für Transaktionen in einer       6.	Zahlungsverpflichtungen
     bühren (vgl. Ziff. 4) zu akzeptieren.                           Fremdwährung) (zusammen nachfolgend «Gebühren»               6.1	Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher
2.3	Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der Herausge-           genannt) verbunden sein. Abgesehen von anfallenden                Forderungen aus Kartentransaktionen nach Ziff. 3.2, der
     berin.                                                          Drittkosten werden deren Bestand, Art und Höhe dem                Gebühren nach Ziff. 4 und weiterer Auslagen etwa beim
                                                                     Kunden auf oder im Zusammenhang mit den Kartenan-                 Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet vorbehaltlos für
3. Karteneinsatz und Genehmigung                                     trägen und/oder in anderer geeigneter Form zur Kennt-             alle Verpflichtungen, die sich aus dem Karteneinsatz
3.1	Die Karte berechtigt den Kunden, bei Akzeptanzstel-             nis gebracht und können jederzeit beim Kundendienst               bzw. dem Vertragsverhältnis ergeben.
     len Waren und Dienstleistungen sowie an bestimmten              der Swisscard angefragt oder über www.swisscard.ch           6.2	Der Hauptkarteninhaber haftet mit dem Zusatz-
     Geldausgabestellen (z. B. Bankschaltern und Geldauto-           abgerufen werden.                                                 karteninhaber solidarisch für alle Verpflichtun-
gen aus dem Einsatz der Zusatzkarte(n) und ver-                        schriftlich oder auf andere von der Herausgeberin ak-             Karte, PIN oder andere Legitimationsmittel nicht
     pflichtet sich zu deren Bezahlung.                                     zeptierte Art mit. Mitteilungen der Herausgeberin an              persönlich in Empfang nehmen kann;
                                                                            die zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse gelten            g)	Schäden, welche bei der Verwendung besonderer
7.	Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten                                     als gültig zugestellt;                                            elekt­ronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff.
Der Kunde                                                               j)	benachrichtigt die Herausgeberin unverzüglich, wenn               12), insbesondere durch mangelnde Berechtigung,
     a)	unterschreibt die Karte unverzüglich nach Erhalt mit               er eine neue Karte nicht mindestens vierzehn (14)                 mangelnde Systemkenntnisse oder Sicherheitsvor-
         dokumentenechtem Stift an der dafür vorgesehenen                   Tage vor Kartenverfall der bisherigen Karte erhält;               kehrungen bzw. infolge falscher oder verzögerter
         Stelle;                                                        k)	benachrichtigt die Herausgeberin zwecks Karten-                   Übermittlung, technischer Mängel, Unterbrüche,
     b)	bewahrt die Karte, die PIN, Passwörter und andere                  sperrung unverzüglich telefonisch und ungeachtet                  Störungen, rechtswidriger Eingriffe oder anderer
         Legitimationsmittel mit der gleichen Sorgfalt wie                  einer allfälligen Zeitverschiebung bei – auch nur                 Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese
         Bargeld und voneinander getrennt auf. Er leiht die                 vermutetem – Verlust, Diebstahl oder Missbrauch                   nicht durch die Herausgeberin zu verantworten sind;
         Karte weder aus, noch gibt er sie weiter bzw. macht                der Karte und/oder der PIN, Passwörter oder anderer           h)	Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung
         sie auf andere Art Dritten zugänglich. Er hält die PIN,            Legitimationsmittel. Im Schadensfall hat der Kunde                durch dem Kunden nahestehende oder mit ihm ver-
         Passwörter und andere Legitimationsmittel geheim,                  nach bestem Wissen und Gewissen zur Aufklärung                    bundene Personen oder Firmen (z. B. Ehepartner,
         schützt sie bei der Eingabe und notiert sie keinesfalls            des Falles und zur Schadensminderung beizutragen.                 Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Per-
         auf der Karte oder ander­weitig, auch nicht in geän-               Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist Anzeige bei             sonen, Zusatzkarteninhaber);
         derter Form. Dem Kunden wird empfohlen, die PIN                    der lokalen Polizei zu erstatten;                             i)	Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen
         sofort nach Erhalt der Karte an dafür eingerichteten           l)	macht jede verfallene, ersetzte, ungültige, gesperrte,            hat.
         Automaten zu ändern. Eine PIN darf nicht aus leicht                gekündigte, zurückgeforderte oder ver-/gefälschte        8.3	Erfolgt keine Schadenübernahme durch die Herausge-
         ermittelbaren Kombinationen (z. B. Telefonnum-                     Karte umgehend unbrauchbar und sendet sie der Her-            berin, haftet der Kunde für alle Kartentransaktionen
         mern, Geburtsdaten, Autokennzeichen) bestehen;                     ausgeberin zurück. Die Verwendung einer solchen Karte         (inkl. allfälliger Gebühren nach Ziff. 4).
     c)	muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sich seine Karte                ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden;    8.4	Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen
         befindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch           m)	informiert im Falle der Sperrung/Kündigung der Kar-           Geschäfte lehnt die Herausgeberin jede Verantwor-
         in seinem Gewahrsam ist;                                           te sämtliche Akzeptanzstellen, bei denen für wieder-          tung ab. Insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten,
     d)	verpflichtet sich, von der Herausgeberin unterstütz-               kehrende Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitungsa-            Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen
         te Zahlungsmethoden mit erhöhter Sicherheit (z. B.                 bonnemente, Mitgliedschaften, Online-Dienste) die             von Waren oder Dienstleistungen und damit zusam-
         Verified by Visa, MasterCard SecureCode, American                  Karte als Zahlungsmittel angegeben wurde, über die            menhängende Ansprüche (z. B. im Zusammenhang
         Express SafeKey) zu verwenden;                                     Sperrung/Kündigung der Karte.                                 mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten
     e)	verwendet die Karte bei Bargeldbezügen mit Di-                                                                                   Lieferungen) vom Kunden direkt und ausschliesslich mit
         rektbelastung (vgl. Ziff. 5.3) nur so weit als auf dem    8.	Verantwortlichkeit und Haftung                                     den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Die Monats-
         angegebenen Bankkonto die erforderliche Deckung           8.1	Sofern der Kunde diese AGB, insbesondere die Sorgfalts-           rechnungen sind dennoch fristgerecht zu bezahlen. Der
         vorhanden ist;                                                 und Mitwirkungspflichten, in allen Teilen eingehalten             Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle
     f)	prüft vor der Genehmigung einer Transaktion (vgl.              hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden            bzw. vom jeweiligen Anbieter eine Gutschrifts- und bei
         Ziff. 3.2) die Transaktionsbeträge und die ihm vorge-          trifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt die           Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestäti-
         legten Belege und klärt allfällige Unstimmigkeiten             Herausgeberin Belastungen aus nachgewiesener miss-                gung zu verlangen. Kündigungen für wiederkehrende
         unverzüglich mit dem Händler;                                  bräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte. Dies-             Dienstleistungen, welche über die Karte bezahlt werden
     g)	benachrichtigt die Herausgeberin umgehend, wenn                falls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfäl-          (z. B. Mitgliedschaften, Abonnemente, Online-Dienst-
         er Transaktionen getätigt oder einen Rechnungsbe-              liger Versicherungsansprüche) aus dem Schadensfall auf            leistungen), sind über die Akzeptanzstelle bzw. den
         trag nicht vollständig bezahlt hat und dennoch seit            erste Aufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten.           jeweiligen Anbieter vorzunehmen.
         mehr als acht (8) Wochen keine Monatsrechnung             8.2	Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vom Kun-
         erhalten hat;                                                  den in jedem Fall zu tragen:                                 9.	Guthaben
     h)	prüft die Monatsrechnungen bei Erhalt um-                      a)	indirekte Schäden sowie Folgeschäden irgendwel-          9.1	Die Herausgeberin ist berechtigt, dem Kunden bestehen-
         gehend mit Hilfe der aufbewahrten Trans-                           cher Art;                                                      de Guthaben des Kunden jederzeit, ohne Voranzeige und
         aktionsbelege und teilt der Herausgeberin                      b)	Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- und Mit-              ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise
         allfällige Unstimmigkeiten (insbesondere                           wirkungspflichten und weiterer Verpflichtungen                 auf das von ihm bekannt gegebene Bank-/Postkonto zu
         Belastungen aufgrund missbräuchlicher Ver-                         gemäss diesen AGB;                                             überweisen. Hat der Kunde keine gültige Kontoverbin-
         wendung der Karte) bei deren Feststellung                      c)	Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte            dung bei der Herausgeberin hinterlegt, so kann die He-
         unverzüglich telefonisch und spätestens in-                        nicht als Zahlungsmittel verwenden kann, z. B. wenn            rausgeberin dem Kunden das Guthaben mit befreiender
         nert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum                         Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine             Wirkung in Form eines Checks oder auf andere geeignete
         schriftlich mit (Datum des Poststempels).                          Transaktion wegen einer Kartensperrung, einer Li-              Weise an die letztbekannte Zustelladresse des Kunden
         Andernfalls wird die Richtigkeit der Rechnun-                      mitenanpassung oder aus technischen oder anderen               zukommen lassen. Die Herausgeberin ist berechtigt,
         gen vermutet. Wird der Kunde aufgefordert, ein                     Gründen nicht ausgeführt werden kann, wenn die Kar-            sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der
         Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist                   te nicht an Geldausgabe- oder anderen Geräten akzep-           Ausstellung und Einlösung des Checks oder mit der an-
         dieses innert zehn (10) Tagen nach Aufforderung                    tiert oder beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar            derweitigen Rückerstattung dem Kunden zu belasten.
         ausgefüllt und unterzeichnet an die Herausgeberin                  wird, sowie Schäden, die sich infolge Sperrung, Kündi-   9.2	Vorbehältlich anderer Abreden werden Guthaben des
         zurückzusenden (Datum des Poststempels). Ein ab-                   gung oder Rückforderung der Karte ergeben;                     Kunden auf dem Kartenkonto nicht verzinst.
         gelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht            d)	Schäden im Zusammenhang mit Neben- oder Zusatz-          10.	Erneuerung, Beendigung und Kartensperrung
         erfolgreiches LSV entbindet den Kunden nicht von                   leistungen der Karte (inkl. Loyalty-Programmen);         10.1	Der Kunde und die Herausgeberin sind berechtigt, das
         der Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung           e)	Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder                     Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün-
         der Monatsrechnung;                                                Leistungen, die von Dritten erbracht werden (z. B.             den mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Bei
     i)	teilt der Herausgeberin Änderungen der im Kartenan-                Events oder Partnerangebote);                                  Kündigung der Hauptkarte gelten auch allfällige Zusatz-
         trag gemachten Angaben wie insbesondere Namens-                f)	Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PIN und/              karten als gekündigt. Zusatzkarten können neben dem
         und Adressänderungen und Änderungen der Mobil­                     oder anderen Legitimationsmitteln an den Kunden,               jeweiligen Zusatzkarteninhaber auch durch den Haupt-
         telefonnummer und Kontoänderungen sowie Ände-                      dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kun-               karteninhaber gekündigt werden. Die Karte verfällt in
         rungen der wirtschaftlichen Berechtigung (Formular                 den, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden                  jedem Fall am Ende des auf ihr eingeprägten Datums.
         A) oder der Einkommensverhältnisse unverzüglich                    genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die        10.2	Bei Vertragsbeendigung werden alle ausstehenden
Rechnungsbeträge und sonstigen Forderungen der Par-                schen, soweit dies zur Bearbeitung des Karten-                  Dritte Kenntnis von seiner Geschäftsbeziehung
      teien sofort zur Zahlung fällig. Es entsteht kein Anspruch         antrags, zur Durchführung der betriebenen                       zur Herausgeberin erlangen, und entbindet die
      auf vollständige oder teilweise Rückerstattung von Ge-             Loyalty-Programme, zur Abwicklung einer Versi-                  Herausgeberin diesbezüglich ausdrücklich vom
      bühren, insbesondere der Jahresgebühr (vgl. Ziff. 4). Die          cherungsbeziehung oder zur Erbringung anderer,                  Bankgeheimnis. Zudem entbindet der Kunde die
      Herausgeberin ist berechtigt, aus Loyalty-Programmen               mit der Karte verknüpfter Leistungen notwendig                  Herausgeberin von ihrer Geheimhaltungspflicht,
      resultierende Gutschriften nicht mehr vorzunehmen.                 ist, und ermächtigt diese Dritten zur Erteilung                 soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen
      Auch nach Vertragsbeendigung entstandene Belastun-                 entsprechender Auskünfte an die Herausgeberin.                  erforderlich ist, insbesondere bei vom Kunden gegen
      gen sind vom Kunden im Einklang mit diesen AGB zu            11.5	Die Herausgeberin bearbeitet den Kunden betreffen-              die Herausgeberin eingeleiteten gerichtlichen Schrit-
      vergüten. Insbesondere haftet der Kunde für sämtliche              de Informationen zur Abwicklung der Vertragsbezie-              ten, zur Sicherung der Ansprüche der Herausgeberin
      Belastungen aus wiederkehrenden Dienstleistungen                   hung und der mit der Karte verbundenen Neben- oder              und der Verwertung von Sicherheiten des Kunden oder
      (vgl. Ziff. 8.4).                                                  Zusatzleistungen (z. B. Versicherungsleistungen,                Dritter sowie bei Vorwürfen des Kunden gegen die Her-
10.3	Wünscht der Kunde keine neue Karte oder will er auf die            Loyalty-Programme), für das Risikomanagement und                ausgeberin in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behör-
      Erneuerung von Zusatzkarten verzichten, so hat er dies             zu Sicherheitszwecken (z. B. zur Betrugsbekämpfung).            den des In- und Auslandes.
      der Herausgeberin mindestens zwei Monate vor Karten-               Die Herausgeberin und die Akzeptanzstellen sind be-        11.11	
                                                                                                                                         Die Herausgeberin ist berechtigt, aber nicht
      verfall schriftlich mitzuteilen.                                   rechtigt, auf der Karte (z. B. auf dem Magnetstreifen,          verpflichtet, Gespräche und andere Kommuni-
10.4	Der Kunde und die Herausgeberin können jederzeit und               Chip) Daten zu speichern, welche die Karte oder Loyalty-        kationsformen mit dem Kunden zu Beweis- und
      ohne Angabe von Gründen Karten sperren. Der Haupt-                 Programme betreffen..                                           Qualitätssicherungszwecken aufzuzeichnen und
      karteninhaber kann sowohl die Haupt- als auch die            11.6	Die Herausgeberin bearbeitet den Kunden be-                     aufzubewahren.
      Zusatzkarte(n) sperren lassen, der Zusatzkarteninhaber             treffende Informationen für Marketingzwecke
      nur die Zusatzkarte.                                               und zur Marktforschung, insbesondere zur Ent-              12.	Kommunikation und Kundendienst
                                                                         wicklung von Produkten und Dienstleistungen in             12.1	Der Kunde und die Herausgeberin können sich, wo dies
11.	Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von                         Zusammenhang mit der Kartenbeziehung, dem                        von der Herausgeberin vorgesehen ist, elektronischer
      Daten, Beizug Dritter                                              Karteneinsatz oder mit Neben-/Zusatzleistun-                     Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, SMS/MMS, Inter-
11.1	Die Herausgeberin ist ermächtigt, für die Prüfung des              gen, und um dem Kunden diese, aber auch Ver-                     net) bedienen. Die Herausgeberin behält sich vor, die
      Kartenantrages und für die Abwicklung der Vertrags-                sicherungen und andere Finanzdienstleistungen                    Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel,
      beziehung Auskünfte (z. B. zu Adresse, Bonität)                    (auch von Dritten) anzubieten. Der Kunde kann je-                insbesondere für die Änderung vertragsrelevanter Da-
      bei öffentlichen Ämtern, beim Arbeitgeber, bei                     derzeit mittels schriftlicher Erklärung an die Herausge-         ten (z. B. Adressmutationen, Zahlungsartwechsel, Kün-
      der Bank oder Post des Antragstellers, bei Kre-                    berin auf die Zustellung von Angeboten gemäss dieser             digungen oder Kartensperrungen) und Dienstleistungen
      ditauskunfteien sowie bei der Zentralstelle für                    Ziffer 11.6 verzichten.                                          via Internet («Online-Services»), von einer separaten
      Kreditinformation (ZEK) oder vom Gesetz hierfür              11.7	Für Ziff. 11.5 und 11.6 hiervor kann die Heraus-                 Ermächtigung abhängig zu machen.
      vorgesehenen Stellen (z. B. der Informationsstel-                  geberin insbesondere Angaben zum Kunden,                   12.2	Die Herausgeberin ist berechtigt, dem Kunden Betrugs-
      le für Konsumkredit, IKO) einzuholen. Der Kunde                    seiner/-n Karte/-n sowie Details der Kartentrans-                warnungen, Hinweise auf Limitenüberschreitungen etc.
      ermächtigt hiermit die vorgenannten Ämter, Per-                    aktionen und allfälliger Neben- oder Zusatzleis-                 per SMS oder in anderer geeigneter Form zukommen zu
      sonen und Behörden, der Herausgeberin entspre-                     tungen (z. B. Loyalty-Programme) bearbeiten                      lassen.
      chende Auskünfte zu erteilen.                                      und Kunden-, Konsum- und Transaktionsprofile               12.3	Für gemäss Ziff. 12.1 und 12.2 übermittelte Daten über-
11.2	Im Rahmen der Nutzung der Karte erhält die Heraus-                 («Kundenprofile») erstellen und auswerten.                       nimmt die Herausgeberin keine Gewähr für Richtigkeit,
      geberin Transaktionsdaten (z. B. Information über            11.8	Die Herausgeberin ist berechtigt, Dritte in der                  Vollständigkeit und Übertragungsdauer.
      die Akzeptanzstelle, Kartennummer, Verfalldatum,                   Schweiz oder im Ausland zu beauftragen für die             12.4	Mit dem Zugriff auf eine Website der Herausgeberin oder
      Transaktionsbetrag und -datum und je nach Transak-                 Abwicklung einzelner oder sämtlicher Dienst-                     der Swisscard anerkennt der Kunde die anwendbaren Nut-
      tion Name des Kunden). Bei gewissen Transaktionen,                 leistungen aus der Vertragsbeziehung (z. B.                      zungsbedingungen und die Hinweise zum Datenschutz der
      wie beispielsweise beim Kauf von Kraftstoff, Kauf von              Antragsprüfung, Vertragsabwicklung, Kommu-                       jeweiligen Website (Privacy Policy) als verbindlich.
      Flugtickets, Hotelrechnungen sowie Rechnungen für die              nikation mit dem Kunden, Abwicklung von Loyal-             12.5	Für sämtliche Belange im Zusammenhang mit einer Kar-
      Miete von Motorfahrzeugen sind diese Informationen                 ty-Programmen), zur Erstellung von Kundenprofi-                  te bzw. dem Vertragsverhältnis mit der Herausgeberin
      detaillierter. Der Kunde akzeptiert, dass auch bei Trans-          len, zu Testzwecken und Versand von Angeboten                    (insbesondere auch für Kartensperrungen) steht dem
      aktionen in der Schweiz die Daten über die weltweiten              und Informationen gemäss Ziff. 11.6. Der Kunde                   Kunden der Kundendienst von Swisscard unter der auf
      Kreditkartennetze zur Herausgeberin geleitet werden.               ermächtigt die Herausgeberin, solchen Dritten die                der Monatsrechnung kommunizierten Nummer und Ad-
11.3	Die Herausgeberin kann bei Kartensperrung, qua-                    zur sorgfältigen Erfüllung der zugewiesenen Auf-                 resse zur Verfügung.
      lifiziertem Zahlungsrückstand oder missbräuchli-                   gaben nötigen Daten auch weltweit ins Ausland
      cher Kartenverwendung durch den Kunden der ZEK                     weiterzuleiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und           13.	 Weitere Bestimmungen (inkl. anwendbares
      sowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen den                    erklärt sich damit einverstanden, dass ins Ausland über-         Recht und Gerichtsstand)
      zuständigen Stellen Meldung erstatten. Die ZEK                     mittelte Daten unter Umständen keinen oder keinen dem      13.1	Das Vertragsverhältnis aus diesen AGB untersteht
      kann solche Daten anderen Mitgliedern der ZEK                      schweizerischen Recht gleichwertigen Schutz geniessen.           schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisions-
      zur Verfügung stellen, wenn diese mit dem Kun-               11.9	Die Herausgeberin ist befugt, dieses Vertrags-                   rechts und von Staatsverträgen.
      den einen Vertrag abschliessen oder abwickeln                      verhältnis oder einzelne Rechte bzw. Pflichten             13.2	Ist der Kunde Konsument und hat Wohnsitz in der
      möchten (z. B. im Zusammenhang mit einem Kredit-                   daraus auf Dritte (wie z. B. Finanzierungsgesell-                Schweiz, sind für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
      oder Leasinggesuch). Falls die Zahlungen des Kunden an             schaften im Zusammenhang mit Forderungsver-                      Vertragsverhältnis die Gerichte an seinem Wohnsitz
      die Herausgeberin im Lastschriftverfahren erfolgen, kann           briefungen (Securitisation) oder Inkassofirmen)                  zuständig. Der Kunde kann jedoch auch am Sitz der
      die Herausgeberin der entsprechenden Bank die erforder-            im In- und Ausland zu übertragen bzw. zur Über-                  Herausgeberin klagen. Für alle anderen Kunden ist Er-
      lichen Daten betreffend den Kunden, die Karte sowie die            tragung anzubieten und darf diesen mit dem                       füllungs- und Betreibungsort sowie ausschliesslicher
      kumulierten Beträge der Ausgaben bekannt geben.                    Vertragsverhältnis zusammenhängende Daten                        Gerichtsstand Zürich 1. Die Herausgeberin kann jedoch
11.4	Falls die Karte den Namen oder das Logo Dritter                    im erforderlichen Umfang (einschliesslich Due                    ihre Rechte auch vor jeder anderen zuständigen Behör-
      trägt oder Loyalty-Programme, Versicherungs-                       Diligence) zugänglich machen. Die Übertragung                    de und vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend
      oder andere Leistungen Dritter beinhaltet,                         schliesst das Recht zur Weiterübertragung im In-                 machen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche
      ermächtigt der Kunde die Herausgeberin, mit                        und Ausland mit ein.                                             Bestimmungen des Schweizer Rechts.
      derartigen Dritten (inkl. deren beigezogenen                 11.10	Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Vorge-             13.3	Diese AGB ersetzen sämtliche bisherigen AGB zwischen
      Partnern) im In- und Ausland Daten auszutau-                       hen gemäss Ziff. 11.1–11.9 dazu führen kann, dass                der Herausgeberin und dem Kunden betreffend Karten.
Die Herausgeberin behält sich die jederzeitige Ände-        16.2	Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Firmenkarte nur im        Auslagen sowie die daraus resultierenden Forderungen der
      rung dieser AGB (inkl. der Gebühren nach Ziff. 4) sowie           Rahmen der von der Firma erlassenen Ermächtigung und             Herausgeberin. Die Firma haftet unabhängig vom in-
      der Verwendungsmöglichkeiten der Karte (inkl. karten-             dieser AGB einzusetzen. Der Herausgeberin können inter-          ternen Rechtsverhältnis zum Mitarbeiter und auch bei
      bezogener Dienstleistungen) vor. Änderungen werden                ne Weisungen der Firma nicht entgegengehalten werden.            Einzel­abrechnung der Herausgeberin an den Mitarbei-
      dem Kunden in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht         16.3	Firmenkarten und PIN können von der Herausgeberin auf            ter solidarisch für alle Forderungen und Ansprüche der
      und gelten als genehmigt, sofern die Karte nicht auf              Risiko der Firma anstatt direkt an den Mitarbeiter an die Fir-   Herausgeberin.
      einen Termin vor Inkrafttreten der Änderung gekündigt             ma versandt werden. Diese verpflichtet sich zur zeitgerech-      Anders als die Firma haftet der Mitarbeiter nicht für Transak-
      wird. Sofern nicht anders von der Herausgeberin ver-              ten Weiterleitung an den Mitarbeiter. Allfällige Schäden aus     tionen, welche er nachgewiesenermassen im Rahmen seiner
      merkt, regeln diese AGB (inkl. möglicher Änderungen)              der Weiterleitung von Karte, PIN und/oder anderen Legiti-        Tätigkeit für die Firma vorgenommen hat und die ihm von die-
      auch zukünftige Kartenbeziehungen (z. B. Upgrades).               mationsmitteln hat vollumfänglich die Firma zu tragen.           ser nicht zurückerstattet worden sind.
13.4	Der Zusatzkarteninhaber bevollmächtigt den Haupt-           16.4	Die Herausgeberin kann bei Kreditkarten pro Firma eine
      karteninhaber, alle die Zusatzkarte betreffenden Erklä-           oder mehrere Globallimiten festsetzen.                           18.	Datenschutz
      rungen mit Wirkung auch für den Zusatzkarteninhaber         16.5	Sofern von der Firma beantragt, können Monatsrech-               18.1	Der Mitarbeiter ermächtigt die Herausgeberin
      abzugeben und entgegenzunehmen.                                   nungen als Sammelrechnung an die Firma gesandt                         und die Firma, alle ihn betreffenden Informatio-
                                                                        werden. In diesem Fall erhält jeder Mitarbeiter anstelle               nen (auch über Einzeltransaktionen) untereinan-
II. E rgänzende Bestimmungen für Kreditkarten,                         einer Einzelabrechnung einen Auszug der durch ihn ver-                 der auszutauschen, soweit dies zur Antragsprü-
    nicht Chargekarten                                                  anlassten Transaktionen.                                               fung oder Abwicklung der Kartenbeziehung (inkl.
                                                                  16.6	Bei Sammelrechnung dürfen keine Guthaben auf dem                       Inkasso) sowie für ein Management Reporting an
14.	 Feste Ausgabenlimiten                                             Kartenkonto bestehen. Die Herausgeberin ist berech-                    die Firma notwendig ist. Der Mitarbeiter ist damit
Die von der Herausgeberin festgesetzten Ausgabenlimiten                 tigt, bestehende Kartenguthaben jederzeit ohne Voran-                  einverstanden, dass dieser Informationsaustausch zwi-
gelten jeweils für die Hauptkarte und Zusatzkarten zusam-               zeige vollständig auf das von der Firma bekannt gegebe-                schen der Firma und der Herausgeberin auch über elek-
men. Für mehrere Karten, die als Paket (Bundle) herausge-               ne Bankkonto zu überweisen. Ist die der Herausgeberin                  tronische Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail) erfolgen
ben werden, kann die Herausgeberin eine Ausgabenlimite                  bekannt gegebene Bankverbindung nicht gültig, kann                     kann.
(Globallimite) festlegen. Ausgabenlimiten können von der                sie das Guthaben mit befreiender Wirkung in Form eines           18.2	Die Firma kann im Zusammenhang mit der Karte Dienst-
Herausgeberin jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert                Checks an die letztbekannte Zustelladresse der Firma                   leistungen Dritter betreffend Management-Informa-
werden. Ausstehende Kreditkartenforderungen reduzieren                  schicken. Die Herausgeberin ist berechtigt, sämtliche                  tionssystem (MIS) im In- und Ausland beantragen. Die
festgesetzte Ausgabenlimiten in ihrem Umfang. Der Kunde                 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausstellung                       Firma und der Mitarbeiter nehmen zur Kenntnis, dass
darf die Karte nur innerhalb der festgesetzten Ausgabenlimi-            und Einlösung des Checks der Firma zu belasten.                        ins Ausland übermittelte Daten unter Umständen kei-
te nutzen. Bei Überschreitung von Ausgabenlimiten kann die        16.7	Die Firma teilt der Herausgeberin alle die Firmenkarte                 nen oder keinen dem schweizerischen Recht gleichwer-
Herausgeberin die geschuldeten Beträge sofort einfordern.               betreffenden Änderungen unverzüglich schriftlich oder                  tigen Schutz geniessen. Die Firma und der Mitarbeiter
                                                                        auf andere von der Herausgeberin akzeptierte Art mit,                  ermächtigen die Herausgeberin, im Zusammenhang
15.	Teilzahlungsoption (Kreditvereinbarung)                            insbesondere auch per wann Mitarbeiter austreten. Die                  mit der Erbringung von MIS-Dienstleistungen die hierzu
Für Kreditkarten kann von der Herausgeberin eine Teilzah-               Firma stellt sicher, dass Firmenkarten von austretenden                notwendigen Daten (z. B. Transaktionsdaten) auch elek-
lungsoption gewährt werden.                                             Mitarbeitern spätestens am letzten Arbeitstag gesperrt,                tronisch an die mit MIS-Dienstleistungen beauftragten
                                                                        eingezogen und unbrauchbar gemacht werden.                             Dritten zu übermitteln.
III. E rgänzende Bestimmungen für Firmenkarten                   16.8	Die Herausgeberin kann Gebühren und andere die Karte
16. Allgemeine Bestimmungen                                             betreffenden Konditionen und deren Änderungen in geeig-          19.	Weitere Bestimmungen
16.1	Firmen können für ihre Mitarbeiter auf eigene Verant-             neter Form auch nur gegenüber der Firma kommunizieren.           Separate, schriftliche Vereinbarungen zwischen der Firma
        wortung Firmenkarten beantragen, welche auf den                 Die Firma ist für die entsprechende Information ihrer Mit-       (inkl. Konzerngesellschaften) und/oder Mitarbeitern und der
        Namen des Mitarbeiters und, falls von der Firma bean-           arbeiter besorgt. Der Mitarbeiter bevollmächtigt die Firma,      Herausgeberin bleiben vorbehalten.
        tragt, der Firma lauten. Nimmt die Herausgeberin den            alle die Firmenkarte betreffenden Erklärungen mit Wirkung
        Firmenkartenantrag an, gelten sämtliche Rechte und              auch für ihn abzugeben und entgegenzunehmen.
        Pflichten des Kunden gemäss Ziff. I und II auch für den
        Mitarbeiter (nachfolgend «Mitarbeiter») und die Firma,    17.	Forderungsanerkennung und Haftungsregelung
        soweit im Firmenkartenverhältnis relevant und in dieser   Die Firma anerkennt alle vom Mitarbeiter genehmigten Trans-
        Ziff. III nicht abweichend geregelt.                      aktionen, die in Rechnung gestellten Gebühren und weiteren                                                          Version 09/2013
                                                                                                                                                                                                          1309_13109_AGB_Commercial_OM_Web_d

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