Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Credit Suisse AG
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Issued by Credit Suisse AG Processed by Swisscard AECS AG Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Credit Suisse AG
Issued by Credit Suisse AG Processed by Swisscard AECS AG Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Credit Suisse AG I. Allgemeine Bestimmungen maten) Bargeld zu beziehen. Die Herausgeberin kann 4.2 Bei Transaktionen in einer anderen Währung als der die Einsatzmöglichkeiten der Karte jederzeit anpassen Kartenwährung anerkennt der Kunde die angewandten Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für oder einschränken (z. B. betragsmässig oder auf gewisse Fremdwährungskurse bzw. die von den Kartenorganisa- die von der Credit Suisse AG (nachfolgend «Herausgeberin») Akzeptanzstellen, Länder oder Währungen). tionen bestimmten Umrechnungskurse. a) herausgegebenen Chargekarten (ohne feste Ausga- 3.2 Kartentransaktionen gelten als genehmigt: 4.3 Auf sämtlichen Belastungen (ausser auf aufgelau- benlimiten); a) mit Unterzeichnung des Verkaufsbelegs durch den fenen Zinsen) ist ab dem jeweiligen Rechnungs- b) herausgegebenen Kreditkarten (mit festen Ausga- Kunden; oder datum der vereinbarte Zins geschuldet. Wird der benlimiten); b) mit Verwendung der persönlichen Identifi- Rechnungsbetrag fristgerecht bis zum auf der c) zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen zu- kationsnummer (PIN) durch den Kunden oder Monatsrechnung angegebenen Zahlungsdatum gelassenen weiteren Mitteln, die es dem Kunden Dritte oder wenn die PIN anderweitig zu Legi- vollständig bezahlt, werden für die neuen Be- ermöglichen, mit oder ohne feste Ausgabenlimiten, timationszwecken verwendet wird; oder lastungen dieser Rechnungsperiode die Zinsen bei Akzeptanzstellen bargeldlos Waren und Dienst- c) ohne Verwendung der Karte bzw. der PIN durch den erlassen. Wird der Rechnungsbetrag nicht oder leistungen zu beziehen; Kunden oder Dritte, etwa durch blosse Angabe des nur teilweise innert Frist bezahlt, werden Zinsen wobei sowohl a), b) als auch c) nachfolgend als «Karte(n)» Namens, der Kartennummer, des Verfalldatums, der auf allen Belastungen (ausser auf aufgelaufenen bezeichnet werden. Prüfziffer (CVC/CVV) oder durch Verwendung anderer Zinsen) bis zum Eingang einer Teilzahlung und da- Mit der Abwicklung des Kartengeschäfts hat die Herausge- Legitimationsmittel (z. B. bei Distanzgeschäften wie nach auf dem noch offenen Restsaldo bis zu dessen berin die Swisscard AECS AG (nachfolgend «Swisscard») Telefon-, Korrespondenz- und Internetkäufen); oder Zahlungseingang erhoben. Massgeblich ist der beauftragt. d) mit Verwendung der Karte ohne Unterschrift oder Zahlungseingang bei der Herausgeberin. Ziff. II («Ergänzende Bestimmungen für Kreditkarten, nicht PIN bzw. anderer Legitimationsmittel (z. B. an auto- Chargekarten») sowie Ziff. III («Ergänzende Bestimmungen matisierten Zahlstellen wie im Parkhaus oder bei der 5. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten für Firmenkarten») dieser AGB sind zusätzlich zu den allge- Autobahn) durch den Kunden oder Dritte; oder 5.1 Der Kunde erhält monatlich in Papierform oder auf meinen Bestimmungen in Ziff. I auf Kredit- bzw. Firmenkarten e) mit Verwendung anderer von der Herausgeberin für elektronischem Weg eine Rechnung über den offenen anwendbar. bargeldlose Zahlungen zugelassener Mittel (z. B. bei Saldo und die in der vergangenen Rechnungsperiode Auf männlich-weibliche Doppelformen wird zur besseren kontaktloser Bezahlung durch Vorbeiführen im Nah- verarbeiteten Transaktionen. Die Saldoziehung in der Lesbarkeit verzichtet; die weibliche Form ist jeweils mitge- bereich entsprechender Lesegeräte). Monatsrechnung hat keine Neuerung des Schuldver- meint. 3.3 Der Kunde (bei Zusatzkarten auch der Hauptkartenin- hältnisses zur Folge. Sofern nicht anders vereinbart, haber) anerkennt sämtliche gemäss Ziff. 3.2 genehmig- hat der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bis zum 1. Haupt- und Zusatzkarten ten Transaktionen und die daraus resultierenden For- auf der Monatsrechnung angegebenen Zahlungsdatum Der Hauptkarteninhaber kann – sofern diese Möglichkeit derungen und Ansprüche und weist die Herausgeberin bei der Herausgeberin einzugehen. Die Herausgeberin im Produktangebot der Herausgeberin vorgesehen ist – für unwiderruflich an, die entsprechenden Beträge an die behält sich vor, keine Rechnung zuzustellen, falls im Ab- Drittpersonen Zusatzkarten auf seine Verantwortung und Akzeptanzstellen zu vergüten. Die Genehmigung be- rechnungsmonat keine Transaktionen stattfanden oder Rechnung beantragen. Zusatzkarteninhaber können ihre wirkt das Recht, aber nicht die Pflicht der Herausgebe- der Saldo null ist. Karte auf Rechnung des Hauptkarteninhabers einsetzen, sind rin, Transaktionen zu autorisieren. 5.2 Der ausstehende Rechnungsbetrag ist mittels einer von jedoch über die Hauptkarte sowie die mit der Hauptkarte 3.4 Der Kunde verpflichtet sich, seine Karte nur im Rahmen der Herausgeberin akzeptierten Zahlungsweise zu be- getätigten Transaktionen nur auskunftsberechtigt, wenn der seiner finanziellen Möglichkeiten einzusetzen. Insbeson- gleichen. Hauptkarteninhaber eine spezielle Vollmacht bei der Heraus- dere darf der Kunde sie nicht nutzen, sobald sich abzeich- 5.3 Soweit Karten zum Bezug von Bargeld an Geldausgabe geberin hinterlegt hat. Die Inhaber von Haupt- und Zusatzkar- net, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht automaten mit Direktbelastung berechtigen, werden ten werden nachfolgend «Kunden» genannt. nachkommen kann oder falls er zahlungsunfähig ist. diese Bezüge und allfällige damit verbundene Gebüh- 3.5 Der Einsatz der Karte für rechtswidrige Zwecke ist ver- ren in der Regel direkt dem vom Kunden angegebenen 2. Kartenausgabe und Anerkennung der AGB boten. Bankkonto belastet und erscheinen nur auf der Monats- 2.1 Nach Annahme des Kartenantrages durch die Herausge- abrechnung der jeweiligen Bank des Kunden, nicht aber berin erhält der Kunde eine persönliche, nicht übertrag- 4. Gebühren (einschliesslich Kommissionen, Zinsen auf den Monatsrechnungen der Herausgeberin. Diese bare, auf seinen Namen lautende Karte. Kartenanträge und Kosten) Funktion kann von der Herausgeberin nach freiem Er- können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. 4.1 Der Karteneinsatz und das Vertragsverhältnis können messen zur Verfügung gestellt bzw. eingeschränkt 2.2 Spätestens mit der Unterschrift auf der Karte und/oder mit Gebühren (z. B. Jahresgebühr, Gebühr für Zahlungs- werden (z. B. auf gewisse Länder, Akzeptanzstellen, deren Einsatz bestätigt der Kunde, die vorliegenden erinnerung), Kommissionen (z. B. Kommission für Bar- Währungen). AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben und geldbezüge an Automaten), Zinsen und (Dritt-)Kosten die zum Zeitpunkt des Karteneinsatzes geltenden Ge- (z. B. Bearbeitungszuschlag für Transaktionen in einer 6. Zahlungsverpflichtungen bühren (vgl. Ziff. 4) zu akzeptieren. Fremdwährung) (zusammen nachfolgend «Gebühren» 6.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher 2.3 Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der Herausge- genannt) verbunden sein. Abgesehen von anfallenden Forderungen aus Kartentransaktionen nach Ziff. 3.2, der berin. Drittkosten werden deren Bestand, Art und Höhe dem Gebühren nach Ziff. 4 und weiterer Auslagen etwa beim Kunden auf oder im Zusammenhang mit den Kartenan- Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet vorbehaltlos für 3. Karteneinsatz und Genehmigung trägen und/oder in anderer geeigneter Form zur Kennt- alle Verpflichtungen, die sich aus dem Karteneinsatz 3.1 Die Karte berechtigt den Kunden, bei Akzeptanzstel- nis gebracht und können jederzeit beim Kundendienst bzw. dem Vertragsverhältnis ergeben. len Waren und Dienstleistungen sowie an bestimmten der Swisscard angefragt oder über www.swisscard.ch 6.2 Der Hauptkarteninhaber haftet mit dem Zusatz- Geldausgabestellen (z. B. Bankschaltern und Geldauto- abgerufen werden. karteninhaber solidarisch für alle Verpflichtun-
gen aus dem Einsatz der Zusatzkarte(n) und ver- schriftlich oder auf andere von der Herausgeberin ak- Karte, PIN oder andere Legitimationsmittel nicht pflichtet sich zu deren Bezahlung. zeptierte Art mit. Mitteilungen der Herausgeberin an persönlich in Empfang nehmen kann; die zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse gelten g) Schäden, welche bei der Verwendung besonderer 7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten als gültig zugestellt; elektronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff. Der Kunde j) benachrichtigt die Herausgeberin unverzüglich, wenn 12), insbesondere durch mangelnde Berechtigung, a) unterschreibt die Karte unverzüglich nach Erhalt mit er eine neue Karte nicht mindestens vierzehn (14) mangelnde Systemkenntnisse oder Sicherheitsvor- dokumentenechtem Stift an der dafür vorgesehenen Tage vor Kartenverfall der bisherigen Karte erhält; kehrungen bzw. infolge falscher oder verzögerter Stelle; k) benachrichtigt die Herausgeberin zwecks Karten- Übermittlung, technischer Mängel, Unterbrüche, b) bewahrt die Karte, die PIN, Passwörter und andere sperrung unverzüglich telefonisch und ungeachtet Störungen, rechtswidriger Eingriffe oder anderer Legitimationsmittel mit der gleichen Sorgfalt wie einer allfälligen Zeitverschiebung bei – auch nur Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese Bargeld und voneinander getrennt auf. Er leiht die vermutetem – Verlust, Diebstahl oder Missbrauch nicht durch die Herausgeberin zu verantworten sind; Karte weder aus, noch gibt er sie weiter bzw. macht der Karte und/oder der PIN, Passwörter oder anderer h) Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung sie auf andere Art Dritten zugänglich. Er hält die PIN, Legitimationsmittel. Im Schadensfall hat der Kunde durch dem Kunden nahestehende oder mit ihm ver- Passwörter und andere Legitimationsmittel geheim, nach bestem Wissen und Gewissen zur Aufklärung bundene Personen oder Firmen (z. B. Ehepartner, schützt sie bei der Eingabe und notiert sie keinesfalls des Falles und zur Schadensminderung beizutragen. Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Per- auf der Karte oder anderweitig, auch nicht in geän- Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist Anzeige bei sonen, Zusatzkarteninhaber); derter Form. Dem Kunden wird empfohlen, die PIN der lokalen Polizei zu erstatten; i) Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen sofort nach Erhalt der Karte an dafür eingerichteten l) macht jede verfallene, ersetzte, ungültige, gesperrte, hat. Automaten zu ändern. Eine PIN darf nicht aus leicht gekündigte, zurückgeforderte oder ver-/gefälschte 8.3 Erfolgt keine Schadenübernahme durch die Herausge- ermittelbaren Kombinationen (z. B. Telefonnum- Karte umgehend unbrauchbar und sendet sie der Her- berin, haftet der Kunde für alle Kartentransaktionen mern, Geburtsdaten, Autokennzeichen) bestehen; ausgeberin zurück. Die Verwendung einer solchen Karte (inkl. allfälliger Gebühren nach Ziff. 4). c) muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sich seine Karte ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden; 8.4 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen befindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch m) informiert im Falle der Sperrung/Kündigung der Kar- Geschäfte lehnt die Herausgeberin jede Verantwor- in seinem Gewahrsam ist; te sämtliche Akzeptanzstellen, bei denen für wieder- tung ab. Insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten, d) verpflichtet sich, von der Herausgeberin unterstütz- kehrende Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitungsa- Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen te Zahlungsmethoden mit erhöhter Sicherheit (z. B. bonnemente, Mitgliedschaften, Online-Dienste) die von Waren oder Dienstleistungen und damit zusam- Verified by Visa, MasterCard SecureCode, American Karte als Zahlungsmittel angegeben wurde, über die menhängende Ansprüche (z. B. im Zusammenhang Express SafeKey) zu verwenden; Sperrung/Kündigung der Karte. mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten e) verwendet die Karte bei Bargeldbezügen mit Di- Lieferungen) vom Kunden direkt und ausschliesslich mit rektbelastung (vgl. Ziff. 5.3) nur so weit als auf dem 8. Verantwortlichkeit und Haftung den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Die Monats- angegebenen Bankkonto die erforderliche Deckung 8.1 Sofern der Kunde diese AGB, insbesondere die Sorgfalts- rechnungen sind dennoch fristgerecht zu bezahlen. Der vorhanden ist; und Mitwirkungspflichten, in allen Teilen eingehalten Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle f) prüft vor der Genehmigung einer Transaktion (vgl. hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden bzw. vom jeweiligen Anbieter eine Gutschrifts- und bei Ziff. 3.2) die Transaktionsbeträge und die ihm vorge- trifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt die Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestäti- legten Belege und klärt allfällige Unstimmigkeiten Herausgeberin Belastungen aus nachgewiesener miss- gung zu verlangen. Kündigungen für wiederkehrende unverzüglich mit dem Händler; bräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte. Dies- Dienstleistungen, welche über die Karte bezahlt werden g) benachrichtigt die Herausgeberin umgehend, wenn falls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfäl- (z. B. Mitgliedschaften, Abonnemente, Online-Dienst- er Transaktionen getätigt oder einen Rechnungsbe- liger Versicherungsansprüche) aus dem Schadensfall auf leistungen), sind über die Akzeptanzstelle bzw. den trag nicht vollständig bezahlt hat und dennoch seit erste Aufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten. jeweiligen Anbieter vorzunehmen. mehr als acht (8) Wochen keine Monatsrechnung 8.2 Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vom Kun- erhalten hat; den in jedem Fall zu tragen: 9. Guthaben h) prüft die Monatsrechnungen bei Erhalt um- a) indirekte Schäden sowie Folgeschäden irgendwel- 9.1 Die Herausgeberin ist berechtigt, dem Kunden bestehen- gehend mit Hilfe der aufbewahrten Trans- cher Art; de Guthaben des Kunden jederzeit, ohne Voranzeige und aktionsbelege und teilt der Herausgeberin b) Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- und Mit- ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise allfällige Unstimmigkeiten (insbesondere wirkungspflichten und weiterer Verpflichtungen auf das von ihm bekannt gegebene Bank-/Postkonto zu Belastungen aufgrund missbräuchlicher Ver- gemäss diesen AGB; überweisen. Hat der Kunde keine gültige Kontoverbin- wendung der Karte) bei deren Feststellung c) Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte dung bei der Herausgeberin hinterlegt, so kann die He- unverzüglich telefonisch und spätestens in- nicht als Zahlungsmittel verwenden kann, z. B. wenn rausgeberin dem Kunden das Guthaben mit befreiender nert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Wirkung in Form eines Checks oder auf andere geeignete schriftlich mit (Datum des Poststempels). Transaktion wegen einer Kartensperrung, einer Li- Weise an die letztbekannte Zustelladresse des Kunden Andernfalls wird die Richtigkeit der Rechnun- mitenanpassung oder aus technischen oder anderen zukommen lassen. Die Herausgeberin ist berechtigt, gen vermutet. Wird der Kunde aufgefordert, ein Gründen nicht ausgeführt werden kann, wenn die Kar- sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist te nicht an Geldausgabe- oder anderen Geräten akzep- Ausstellung und Einlösung des Checks oder mit der an- dieses innert zehn (10) Tagen nach Aufforderung tiert oder beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar derweitigen Rückerstattung dem Kunden zu belasten. ausgefüllt und unterzeichnet an die Herausgeberin wird, sowie Schäden, die sich infolge Sperrung, Kündi- 9.2 Vorbehältlich anderer Abreden werden Guthaben des zurückzusenden (Datum des Poststempels). Ein ab- gung oder Rückforderung der Karte ergeben; Kunden auf dem Kartenkonto nicht verzinst. gelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht d) Schäden im Zusammenhang mit Neben- oder Zusatz- 10. Erneuerung, Beendigung und Kartensperrung erfolgreiches LSV entbindet den Kunden nicht von leistungen der Karte (inkl. Loyalty-Programmen); 10.1 Der Kunde und die Herausgeberin sind berechtigt, das der Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung e) Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Grün- der Monatsrechnung; Leistungen, die von Dritten erbracht werden (z. B. den mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Bei i) teilt der Herausgeberin Änderungen der im Kartenan- Events oder Partnerangebote); Kündigung der Hauptkarte gelten auch allfällige Zusatz- trag gemachten Angaben wie insbesondere Namens- f) Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PIN und/ karten als gekündigt. Zusatzkarten können neben dem und Adressänderungen und Änderungen der Mobil oder anderen Legitimationsmitteln an den Kunden, jeweiligen Zusatzkarteninhaber auch durch den Haupt- telefonnummer und Kontoänderungen sowie Ände- dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kun- karteninhaber gekündigt werden. Die Karte verfällt in rungen der wirtschaftlichen Berechtigung (Formular den, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden jedem Fall am Ende des auf ihr eingeprägten Datums. A) oder der Einkommensverhältnisse unverzüglich genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die 10.2 Bei Vertragsbeendigung werden alle ausstehenden
Rechnungsbeträge und sonstigen Forderungen der Par- schen, soweit dies zur Bearbeitung des Karten- Dritte Kenntnis von seiner Geschäftsbeziehung teien sofort zur Zahlung fällig. Es entsteht kein Anspruch antrags, zur Durchführung der betriebenen zur Herausgeberin erlangen, und entbindet die auf vollständige oder teilweise Rückerstattung von Ge- Loyalty-Programme, zur Abwicklung einer Versi- Herausgeberin diesbezüglich ausdrücklich vom bühren, insbesondere der Jahresgebühr (vgl. Ziff. 4). Die cherungsbeziehung oder zur Erbringung anderer, Bankgeheimnis. Zudem entbindet der Kunde die Herausgeberin ist berechtigt, aus Loyalty-Programmen mit der Karte verknüpfter Leistungen notwendig Herausgeberin von ihrer Geheimhaltungspflicht, resultierende Gutschriften nicht mehr vorzunehmen. ist, und ermächtigt diese Dritten zur Erteilung soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen Auch nach Vertragsbeendigung entstandene Belastun- entsprechender Auskünfte an die Herausgeberin. erforderlich ist, insbesondere bei vom Kunden gegen gen sind vom Kunden im Einklang mit diesen AGB zu 11.5 Die Herausgeberin bearbeitet den Kunden betreffen- die Herausgeberin eingeleiteten gerichtlichen Schrit- vergüten. Insbesondere haftet der Kunde für sämtliche de Informationen zur Abwicklung der Vertragsbezie- ten, zur Sicherung der Ansprüche der Herausgeberin Belastungen aus wiederkehrenden Dienstleistungen hung und der mit der Karte verbundenen Neben- oder und der Verwertung von Sicherheiten des Kunden oder (vgl. Ziff. 8.4). Zusatzleistungen (z. B. Versicherungsleistungen, Dritter sowie bei Vorwürfen des Kunden gegen die Her- 10.3 Wünscht der Kunde keine neue Karte oder will er auf die Loyalty-Programme), für das Risikomanagement und ausgeberin in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behör- Erneuerung von Zusatzkarten verzichten, so hat er dies zu Sicherheitszwecken (z. B. zur Betrugsbekämpfung). den des In- und Auslandes. der Herausgeberin mindestens zwei Monate vor Karten- Die Herausgeberin und die Akzeptanzstellen sind be- 11.11 Die Herausgeberin ist berechtigt, aber nicht verfall schriftlich mitzuteilen. rechtigt, auf der Karte (z. B. auf dem Magnetstreifen, verpflichtet, Gespräche und andere Kommuni- 10.4 Der Kunde und die Herausgeberin können jederzeit und Chip) Daten zu speichern, welche die Karte oder Loyalty- kationsformen mit dem Kunden zu Beweis- und ohne Angabe von Gründen Karten sperren. Der Haupt- Programme betreffen.. Qualitätssicherungszwecken aufzuzeichnen und karteninhaber kann sowohl die Haupt- als auch die 11.6 Die Herausgeberin bearbeitet den Kunden be- aufzubewahren. Zusatzkarte(n) sperren lassen, der Zusatzkarteninhaber treffende Informationen für Marketingzwecke nur die Zusatzkarte. und zur Marktforschung, insbesondere zur Ent- 12. Kommunikation und Kundendienst wicklung von Produkten und Dienstleistungen in 12.1 Der Kunde und die Herausgeberin können sich, wo dies 11. Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Zusammenhang mit der Kartenbeziehung, dem von der Herausgeberin vorgesehen ist, elektronischer Daten, Beizug Dritter Karteneinsatz oder mit Neben-/Zusatzleistun- Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, SMS/MMS, Inter- 11.1 Die Herausgeberin ist ermächtigt, für die Prüfung des gen, und um dem Kunden diese, aber auch Ver- net) bedienen. Die Herausgeberin behält sich vor, die Kartenantrages und für die Abwicklung der Vertrags- sicherungen und andere Finanzdienstleistungen Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel, beziehung Auskünfte (z. B. zu Adresse, Bonität) (auch von Dritten) anzubieten. Der Kunde kann je- insbesondere für die Änderung vertragsrelevanter Da- bei öffentlichen Ämtern, beim Arbeitgeber, bei derzeit mittels schriftlicher Erklärung an die Herausge- ten (z. B. Adressmutationen, Zahlungsartwechsel, Kün- der Bank oder Post des Antragstellers, bei Kre- berin auf die Zustellung von Angeboten gemäss dieser digungen oder Kartensperrungen) und Dienstleistungen ditauskunfteien sowie bei der Zentralstelle für Ziffer 11.6 verzichten. via Internet («Online-Services»), von einer separaten Kreditinformation (ZEK) oder vom Gesetz hierfür 11.7 Für Ziff. 11.5 und 11.6 hiervor kann die Heraus- Ermächtigung abhängig zu machen. vorgesehenen Stellen (z. B. der Informationsstel- geberin insbesondere Angaben zum Kunden, 12.2 Die Herausgeberin ist berechtigt, dem Kunden Betrugs- le für Konsumkredit, IKO) einzuholen. Der Kunde seiner/-n Karte/-n sowie Details der Kartentrans- warnungen, Hinweise auf Limitenüberschreitungen etc. ermächtigt hiermit die vorgenannten Ämter, Per- aktionen und allfälliger Neben- oder Zusatzleis- per SMS oder in anderer geeigneter Form zukommen zu sonen und Behörden, der Herausgeberin entspre- tungen (z. B. Loyalty-Programme) bearbeiten lassen. chende Auskünfte zu erteilen. und Kunden-, Konsum- und Transaktionsprofile 12.3 Für gemäss Ziff. 12.1 und 12.2 übermittelte Daten über- 11.2 Im Rahmen der Nutzung der Karte erhält die Heraus- («Kundenprofile») erstellen und auswerten. nimmt die Herausgeberin keine Gewähr für Richtigkeit, geberin Transaktionsdaten (z. B. Information über 11.8 Die Herausgeberin ist berechtigt, Dritte in der Vollständigkeit und Übertragungsdauer. die Akzeptanzstelle, Kartennummer, Verfalldatum, Schweiz oder im Ausland zu beauftragen für die 12.4 Mit dem Zugriff auf eine Website der Herausgeberin oder Transaktionsbetrag und -datum und je nach Transak- Abwicklung einzelner oder sämtlicher Dienst- der Swisscard anerkennt der Kunde die anwendbaren Nut- tion Name des Kunden). Bei gewissen Transaktionen, leistungen aus der Vertragsbeziehung (z. B. zungsbedingungen und die Hinweise zum Datenschutz der wie beispielsweise beim Kauf von Kraftstoff, Kauf von Antragsprüfung, Vertragsabwicklung, Kommu- jeweiligen Website (Privacy Policy) als verbindlich. Flugtickets, Hotelrechnungen sowie Rechnungen für die nikation mit dem Kunden, Abwicklung von Loyal- 12.5 Für sämtliche Belange im Zusammenhang mit einer Kar- Miete von Motorfahrzeugen sind diese Informationen ty-Programmen), zur Erstellung von Kundenprofi- te bzw. dem Vertragsverhältnis mit der Herausgeberin detaillierter. Der Kunde akzeptiert, dass auch bei Trans- len, zu Testzwecken und Versand von Angeboten (insbesondere auch für Kartensperrungen) steht dem aktionen in der Schweiz die Daten über die weltweiten und Informationen gemäss Ziff. 11.6. Der Kunde Kunden der Kundendienst von Swisscard unter der auf Kreditkartennetze zur Herausgeberin geleitet werden. ermächtigt die Herausgeberin, solchen Dritten die der Monatsrechnung kommunizierten Nummer und Ad- 11.3 Die Herausgeberin kann bei Kartensperrung, qua- zur sorgfältigen Erfüllung der zugewiesenen Auf- resse zur Verfügung. lifiziertem Zahlungsrückstand oder missbräuchli- gaben nötigen Daten auch weltweit ins Ausland cher Kartenverwendung durch den Kunden der ZEK weiterzuleiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und 13. Weitere Bestimmungen (inkl. anwendbares sowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen den erklärt sich damit einverstanden, dass ins Ausland über- Recht und Gerichtsstand) zuständigen Stellen Meldung erstatten. Die ZEK mittelte Daten unter Umständen keinen oder keinen dem 13.1 Das Vertragsverhältnis aus diesen AGB untersteht kann solche Daten anderen Mitgliedern der ZEK schweizerischen Recht gleichwertigen Schutz geniessen. schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisions- zur Verfügung stellen, wenn diese mit dem Kun- 11.9 Die Herausgeberin ist befugt, dieses Vertrags- rechts und von Staatsverträgen. den einen Vertrag abschliessen oder abwickeln verhältnis oder einzelne Rechte bzw. Pflichten 13.2 Ist der Kunde Konsument und hat Wohnsitz in der möchten (z. B. im Zusammenhang mit einem Kredit- daraus auf Dritte (wie z. B. Finanzierungsgesell- Schweiz, sind für sämtliche Streitigkeiten aus diesem oder Leasinggesuch). Falls die Zahlungen des Kunden an schaften im Zusammenhang mit Forderungsver- Vertragsverhältnis die Gerichte an seinem Wohnsitz die Herausgeberin im Lastschriftverfahren erfolgen, kann briefungen (Securitisation) oder Inkassofirmen) zuständig. Der Kunde kann jedoch auch am Sitz der die Herausgeberin der entsprechenden Bank die erforder- im In- und Ausland zu übertragen bzw. zur Über- Herausgeberin klagen. Für alle anderen Kunden ist Er- lichen Daten betreffend den Kunden, die Karte sowie die tragung anzubieten und darf diesen mit dem füllungs- und Betreibungsort sowie ausschliesslicher kumulierten Beträge der Ausgaben bekannt geben. Vertragsverhältnis zusammenhängende Daten Gerichtsstand Zürich 1. Die Herausgeberin kann jedoch 11.4 Falls die Karte den Namen oder das Logo Dritter im erforderlichen Umfang (einschliesslich Due ihre Rechte auch vor jeder anderen zuständigen Behör- trägt oder Loyalty-Programme, Versicherungs- Diligence) zugänglich machen. Die Übertragung de und vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend oder andere Leistungen Dritter beinhaltet, schliesst das Recht zur Weiterübertragung im In- machen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche ermächtigt der Kunde die Herausgeberin, mit und Ausland mit ein. Bestimmungen des Schweizer Rechts. derartigen Dritten (inkl. deren beigezogenen 11.10 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Vorge- 13.3 Diese AGB ersetzen sämtliche bisherigen AGB zwischen Partnern) im In- und Ausland Daten auszutau- hen gemäss Ziff. 11.1–11.9 dazu führen kann, dass der Herausgeberin und dem Kunden betreffend Karten.
Die Herausgeberin behält sich die jederzeitige Ände- 16.2 Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Firmenkarte nur im Auslagen sowie die daraus resultierenden Forderungen der rung dieser AGB (inkl. der Gebühren nach Ziff. 4) sowie Rahmen der von der Firma erlassenen Ermächtigung und Herausgeberin. Die Firma haftet unabhängig vom in- der Verwendungsmöglichkeiten der Karte (inkl. karten- dieser AGB einzusetzen. Der Herausgeberin können inter- ternen Rechtsverhältnis zum Mitarbeiter und auch bei bezogener Dienstleistungen) vor. Änderungen werden ne Weisungen der Firma nicht entgegengehalten werden. Einzelabrechnung der Herausgeberin an den Mitarbei- dem Kunden in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht 16.3 Firmenkarten und PIN können von der Herausgeberin auf ter solidarisch für alle Forderungen und Ansprüche der und gelten als genehmigt, sofern die Karte nicht auf Risiko der Firma anstatt direkt an den Mitarbeiter an die Fir- Herausgeberin. einen Termin vor Inkrafttreten der Änderung gekündigt ma versandt werden. Diese verpflichtet sich zur zeitgerech- Anders als die Firma haftet der Mitarbeiter nicht für Transak- wird. Sofern nicht anders von der Herausgeberin ver- ten Weiterleitung an den Mitarbeiter. Allfällige Schäden aus tionen, welche er nachgewiesenermassen im Rahmen seiner merkt, regeln diese AGB (inkl. möglicher Änderungen) der Weiterleitung von Karte, PIN und/oder anderen Legiti- Tätigkeit für die Firma vorgenommen hat und die ihm von die- auch zukünftige Kartenbeziehungen (z. B. Upgrades). mationsmitteln hat vollumfänglich die Firma zu tragen. ser nicht zurückerstattet worden sind. 13.4 Der Zusatzkarteninhaber bevollmächtigt den Haupt- 16.4 Die Herausgeberin kann bei Kreditkarten pro Firma eine karteninhaber, alle die Zusatzkarte betreffenden Erklä- oder mehrere Globallimiten festsetzen. 18. Datenschutz rungen mit Wirkung auch für den Zusatzkarteninhaber 16.5 Sofern von der Firma beantragt, können Monatsrech- 18.1 Der Mitarbeiter ermächtigt die Herausgeberin abzugeben und entgegenzunehmen. nungen als Sammelrechnung an die Firma gesandt und die Firma, alle ihn betreffenden Informatio- werden. In diesem Fall erhält jeder Mitarbeiter anstelle nen (auch über Einzeltransaktionen) untereinan- II. E rgänzende Bestimmungen für Kreditkarten, einer Einzelabrechnung einen Auszug der durch ihn ver- der auszutauschen, soweit dies zur Antragsprü- nicht Chargekarten anlassten Transaktionen. fung oder Abwicklung der Kartenbeziehung (inkl. 16.6 Bei Sammelrechnung dürfen keine Guthaben auf dem Inkasso) sowie für ein Management Reporting an 14. Feste Ausgabenlimiten Kartenkonto bestehen. Die Herausgeberin ist berech- die Firma notwendig ist. Der Mitarbeiter ist damit Die von der Herausgeberin festgesetzten Ausgabenlimiten tigt, bestehende Kartenguthaben jederzeit ohne Voran- einverstanden, dass dieser Informationsaustausch zwi- gelten jeweils für die Hauptkarte und Zusatzkarten zusam- zeige vollständig auf das von der Firma bekannt gegebe- schen der Firma und der Herausgeberin auch über elek- men. Für mehrere Karten, die als Paket (Bundle) herausge- ne Bankkonto zu überweisen. Ist die der Herausgeberin tronische Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail) erfolgen ben werden, kann die Herausgeberin eine Ausgabenlimite bekannt gegebene Bankverbindung nicht gültig, kann kann. (Globallimite) festlegen. Ausgabenlimiten können von der sie das Guthaben mit befreiender Wirkung in Form eines 18.2 Die Firma kann im Zusammenhang mit der Karte Dienst- Herausgeberin jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert Checks an die letztbekannte Zustelladresse der Firma leistungen Dritter betreffend Management-Informa- werden. Ausstehende Kreditkartenforderungen reduzieren schicken. Die Herausgeberin ist berechtigt, sämtliche tionssystem (MIS) im In- und Ausland beantragen. Die festgesetzte Ausgabenlimiten in ihrem Umfang. Der Kunde Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausstellung Firma und der Mitarbeiter nehmen zur Kenntnis, dass darf die Karte nur innerhalb der festgesetzten Ausgabenlimi- und Einlösung des Checks der Firma zu belasten. ins Ausland übermittelte Daten unter Umständen kei- te nutzen. Bei Überschreitung von Ausgabenlimiten kann die 16.7 Die Firma teilt der Herausgeberin alle die Firmenkarte nen oder keinen dem schweizerischen Recht gleichwer- Herausgeberin die geschuldeten Beträge sofort einfordern. betreffenden Änderungen unverzüglich schriftlich oder tigen Schutz geniessen. Die Firma und der Mitarbeiter auf andere von der Herausgeberin akzeptierte Art mit, ermächtigen die Herausgeberin, im Zusammenhang 15. Teilzahlungsoption (Kreditvereinbarung) insbesondere auch per wann Mitarbeiter austreten. Die mit der Erbringung von MIS-Dienstleistungen die hierzu Für Kreditkarten kann von der Herausgeberin eine Teilzah- Firma stellt sicher, dass Firmenkarten von austretenden notwendigen Daten (z. B. Transaktionsdaten) auch elek- lungsoption gewährt werden. Mitarbeitern spätestens am letzten Arbeitstag gesperrt, tronisch an die mit MIS-Dienstleistungen beauftragten eingezogen und unbrauchbar gemacht werden. Dritten zu übermitteln. III. E rgänzende Bestimmungen für Firmenkarten 16.8 Die Herausgeberin kann Gebühren und andere die Karte 16. Allgemeine Bestimmungen betreffenden Konditionen und deren Änderungen in geeig- 19. Weitere Bestimmungen 16.1 Firmen können für ihre Mitarbeiter auf eigene Verant- neter Form auch nur gegenüber der Firma kommunizieren. Separate, schriftliche Vereinbarungen zwischen der Firma wortung Firmenkarten beantragen, welche auf den Die Firma ist für die entsprechende Information ihrer Mit- (inkl. Konzerngesellschaften) und/oder Mitarbeitern und der Namen des Mitarbeiters und, falls von der Firma bean- arbeiter besorgt. Der Mitarbeiter bevollmächtigt die Firma, Herausgeberin bleiben vorbehalten. tragt, der Firma lauten. Nimmt die Herausgeberin den alle die Firmenkarte betreffenden Erklärungen mit Wirkung Firmenkartenantrag an, gelten sämtliche Rechte und auch für ihn abzugeben und entgegenzunehmen. Pflichten des Kunden gemäss Ziff. I und II auch für den Mitarbeiter (nachfolgend «Mitarbeiter») und die Firma, 17. Forderungsanerkennung und Haftungsregelung soweit im Firmenkartenverhältnis relevant und in dieser Die Firma anerkennt alle vom Mitarbeiter genehmigten Trans- Ziff. III nicht abweichend geregelt. aktionen, die in Rechnung gestellten Gebühren und weiteren Version 09/2013 1309_13109_AGB_Commercial_OM_Web_d Swisscard AECS AG • Postfach 227 • CH-8810 Horgen • www.swisscard.ch Cards, issued by Credit Suisse AG, processing services provided by Swisscard AECS AG
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