Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes - als Ergänzung der tabellarischen Vergleichsübersicht Zur Vorlage im ...

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Begleitende Textfassung
 zur Überarbeitung des
 Klimaschutzkonzeptes
  als Ergänzung der tabellarischen Vergleichsübersicht

   Zur Vorlage im Umweltausschuss am 03.06.2020
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Inhaltsverzeichnis
Leitziele und Leitprojekte ..................................................................................................................... 3
1.      Handlungsfeld: Gebäude ............................................................................................................. 5
     Maßnahme Nr. 1.1: Neubaugebiete- Festschreibung von energetischen Standards bei
     städtischen Grundstücksverkäufen ................................................................................................ 5
2.      Handlungsfeld: Kraft-Wärme-Kopplung .................................................................................... 7
     Maßnahme Nr. 2.2: Kraft-Wärme-Kopplung – Dezentrale KWK-Anlagen (objektbezogen) . 7
     Maßnahme Nr. 2.3: Kraft-Wärme-Kopplung – Nah-/Fernwärmeversorgung .......................... 8
3.      Handlungsfeld: Erneuerbare-Energien (Wärme) ................................................................... 10
     Maßnahme Nr. 3.1: Erneuerbare Energie (Wärme) – Solarkollektoren (Solarthermische
     Anlagen) ........................................................................................................................................... 10
     Maßnahme Nr. 3.2 – 3.4: Erneuerbare Energie (Wärme) – Wärmebereitstellung aus Holz
     (Holzhackschnitzel und Holzpelletsanlagen) .............................................................................. 12
     Maßnahme Nr. 3.5: Erneuerbare Energie (Wärme) – Wärmepumpen .................................. 14
4.      Handlungsfeld: Erneuerbare-Energien (Strom) ..................................................................... 16
     Maßnahme 4.1: Erneuerbare Energien (Strom) – Photovoltaik (Dachflächenanlagen) ...... 16
     Maßnahme 4.2: Erneuerbare Energie (Strom) – Photovoltaik (Freiflächenanlagen)........... 18
     Maßnahme 4.3: Erneuerbare Energie (Strom) – Windkraft ..................................................... 19
     Maßnahme 4.5: Erneuerbare Energien (Strom) – EEG-Anlagen deren Vergütung ausläuft
     oder für die kein Vergütungsanspruch besteht .......................................................................... 20
     Maßnahme 4.6: Erneuerbare Energien (Strom) – Förderprogramm "EEG-Refit" ................ 20
     Maßnahme 4.7: Erneuerbare Energien (Strom) - Lokale Stromvermarktung und Post-EEG
     Phase................................................................................................................................................ 21
     Maßnahme 4.8: Erneuerbare Energien (Strom) - "Aufbau einer Pilot-
     Energiekopplungsanlage " (Wasserstoffwirtschaft und Sektorenkopplung) .......................... 21
     Maßnahme 4.9: Erneuerbare Energien (Strom) - Konzepterstellung "IENH - Intelligentes
     Energienetz Harsewinkel" ............................................................................................................. 22
8.      Handlungsfeld: Klimafolgen ...................................................................................................... 24
     Maßnahme 8.1 – 8.3: Klimafolgen – Erarbeitung eines Maßnahmenplanes zur
     Klimafolgenanpassung................................................................................................................... 24

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Leitziele und Leitprojekte
Das Klimaschutzkonzept definiert 10 grundlegende und langfristig ausgerichtete
Leitziele, um in Harsewinkel bis 2050 die CO2-Neutralität zu erreichen:

   1. Die örtlichen CO2-Emissionen werden bis 2022 um 30 % gegenüber 2011
       gesenkt, bis 2030 um 40 %; bis 2050 wird CO2-Neutralität für Harsewinkel
       an-gestrebt.
   2. Der Strombedarf in Harsewinkel sinkt bis 2022 um 5 %; eine Reduzierung
       um 15 % bis 2030 wird angestrebt.
   3. Der Energiebedarf für Wärmenutzungen in Haushalten in Harsewinkel sinkt
       bis 2022 um 15 %, bis 2030 um 30 %.
   4. Der Anteil erneuerbarer Energien am Strombedarf steigt bis 2022 auf
       mindestens 50 %, bis 2030 auf 75 %.
   5. Der Anteil erneuerbarer Wärmeerzeugung am Wärmebedarf steigt bis 2022
       auf 12 %, bis 2030 auf 20 %.
   6. Der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung am Strombedarf steigt bis 2022 auf
       10 %, bis 2030 auf 15 %.
   7. Effizienzsteigerung und Klimaschutz in Unternehmen sind wichtige
       Bausteine der Harsewinkeler Wirtschaftsförderung. Es wird angestrebt, mit
       den örtlichen Unternehmen eine Vereinbarung zur freiwilligen Reduzierung
       der CO2-Emissionen im Gewerbe um 20 % bis 2022 abzuschließen.
   8. Im innerstädtischen Verkehr wird das Fahrrad zum wichtigsten
       Verkehrsmittel. 10 % der PKW-Fahrten sollen durch das Fahrrad ersetzt
       werden.
   9. In alle Aktivitäten müssen die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.
       Dies soll im Rahmen eines „Harsewinkeler Klimabündnisses“ erfolgen.
   10. Die Stadt sieht sich als Vorbild und Organisatorin der Harsewinkeler
       Klimaschutzaktivitäten.

Bei den Leitzielen erfolgt keine Änderung, es handelt sich um grundlegende
Entwicklungen in den Teilbereichen, die für eine angestrebte CO2-Neutralität
notwendig sind. Auch wenn die Ziele für 2022 in Teilen nicht erreicht werden sollten,
muss eine verstärkte Dynamik beim Klimaschutz, insbesondere dem Umbau des
lokalen Energiesystems, angestoßen werden um die Ziele für 2030 zu erreichen.

Zusätzlich zu den Leitzielen wurden Leitprojekte definiert, die für die Stadt als
zentralen Akteur und Organisator der Klimaschutzbemühungen von besonderer
Bedeutung sind. Für die Überarbeitung des Klimaschutzprojektes ergeben sich
folgen de Leitprojekte in den einzelnen Bereichen:

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Bereich                                         Leitprojekt
EE-Strom                                           - Ausweisung Windvorranggebiete
                                                   - Projektierung
                                                      Freiflächenphotovoltaik
                                                   - Gewerbliche
                                                      Dachflächenphotovoltaik
                                                   - Post-EEG Vermarktung
Kraft-Wärme-Kopplung                               - Projektierung Pilot -
                                                      Energiekopplungsanlage
EE-Wärme                                           - Konzept „Intelligentes Energienetz
                                                      Harsewinkel“
Sanierung von Gebäuden                             - Ausweitung der Energieberatung
Unternehmen/Gewerbe                                - Ausweitung der gewerblichen
                                                      Energieberatung
                                                   - Eigenversorgungskonzepte
                                                   - Gewerbliches Effizienznetzwerk
Verkehr                                            - Fahrrad als wichtigster
                                                      Verkehrsträger
                                                   - Elektromobilität und
                                                      Ladeinfrastruktur
Klimafolgenanpassung                               - Erstellung Maßnahmenplan
                                                      Klimafolgenanpassung

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

1. Handlungsfeld: Gebäude

Maßnahme Nr. 1.1: Neubaugebiete- Festschreibung von energetischen
Standards bei städtischen Grundstücksverkäufen
Bei   den    bisherigen    politischen     Entscheidungen         wurde     eine     verpflichtende
Festschreibung      energetischer        Baustandards,      die      über    die      gesetzlichen
Verpflichtungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) hinausgehen, sowohl für den
Verkauf von Grundstücken als auch bei der Ausweisung von Baugebieten abgelehnt
(Beschlussfassungen zu den Vorlagen VL-107/2017 und VL-107/2017 1.Ergänzung).

Auch mögliche Anschluss- und Benutzungszwänge wie sie häufig beim Aufbau von
Nahwärmeversorgungsnetzen           praktiziert   werden,    wurden         bisher    mehrheitlich
abgelehnt (Beschlussfassung zur Vorlage VL-53/2017).

Aus rechtlicher Sicht wird mit der 2018 erfolgten Überarbeitung der europäischen
Gebäuderichtlinie (in der Erstfassung 2010 eingeführt) ein bauliches Niveau von Null-
Energie-Häusern (im Sinne eines bilanziellen Nullenergieverbrauches des Gebäudes
über das Gesamtjahr) gefordert. Dies sollte ab 2019 für alle neu gebauten
öffentlichen Gebäude und ab 2021 für alle neuen Gebäude gelten. In Deutschland
soll die Umsetzung über das Gebäudeenergiegesetz erfolgen (rechtliche
Zusammenführung von Energieeinspargesetz EnEG, Eneuerbare-Energien-
Wärmegesetz EEWärmeG und Energieeinsparverordnung EnEV). Das geplante
GEG befindet sich nach derzeitigem Stand (April 2020 noch im Entwurfsstadium).
Nach derzeitigen Planungen wird dieser Standard in etwa dem eines KfW-55
Effizienzgebäudes entsprechen (maximal 55 % des Primärenergiebedarfs und 70 %
der Transmissionswärmeverluste eines vergleichbaren Gebäudes nach gesetzlichem
Mindeststandard der EnEV).

Dieser Baustandard wird auf Grund der hohen Förderzuschüsse durch die KfW
(Anfang 2020 wurden die Förderzuschüsse nochmals deutlich erhöht) bereits bei
einem großen Teil der Neubauten genutzt.

Mit Blick auf die weitere Entwicklung der gesetzlichen Anforderung an die
energetische Qualität von Neubauten und Förderkulisse werden gegenüber den

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

bisherigen Festlegungen des Klimaschutzkonzeptes folgende Ziele für neu errichtete
Gebäude in Harsewinkel definiert:

   1. Errichtung von Neubauten mindestens auf dem KfW55-Standard
   2. Ausschließliche Nutzung von Erneuerbaren-Energien zur Wärmebereitstellung
   3. Einsatz einer Photovoltaikanlage als Eigenverbrauchsanlage

Dies soll nach dem Freiwilligkeitsprinzip über eine intensive Beratung und
Information erreicht werden. Da sich in der Kombination wirtschaftliche Vorteile
sowohl bei der Errichtung (Förderung über KfW) als auch dauerhaft im
Gebäudebetrieb selbst generieren lassen, wird eine verpflichtende Festschreibung
von Baustandards als nicht unbedingt erforderlich angesehen. Eine frühzeitige und
aktive Ansprache (nicht nur der Bauherren sondern besonders von planenden und
ausführenden Firmen) im Sinne der oben genannten Ziele und Beratung kann hier
genauso zielführend sein.

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

2. Handlungsfeld: Kraft-Wärme-Kopplung

Maßnahme Nr. 2.2: Kraft-Wärme-Kopplung – Dezentrale KWK-Anlagen
(objektbezogen)
Nach dem derzeitigen Klimaschutzkonzept ergibt sich ein Ausbauziel von 10 % am
Stromverbrauch bis 2022 und 15 % bis 2030. Derzeit ist von einem Anteil von etwa 6
% am Gesamtstromverbrauch auszugehen (2018).

Für die Bestrebungen des weiteren Ausbaus von KWK-Anlagen kann hinsichtlich
dezentraler objektbezogener und zentraler Anlagen unterschieden werden.

Ausbauschwerpunkte Objektbezogene Anlagen:

Große Anlagen (größer 50 kW elektrische Leistung):

Als große BHKW-Anlagen in Gebäudekomplexen oder Gewerbebetrieben

Mini-KWK (5 – 50 kW elektrische Leistung)

Vor allem in Gewerbebetrieben und größeren Wohngebäuden als BHKW Anlagen, im
Außenbereich als Holzhackschnitzelanlagen in Verbindung mit Holzgas-BHKW
möglich.

Mikro-KWK (kleiner 5 kW elektrische Leistung)

In der ursprünglichen Fassung des Klimaschutzkonzeptes wurde von einer starken
Verbreitung von KWK-Anlagen in Form von Mikro-BHKW ausgegangen, die mit einer
elektrischen    Leistung    von    ca.   1   kW     auch    in   kleineren   Objekten   und
Einfamilienhäusern zum Einsatz kommen sollte. Allerdings konnten sich Anlagen
dieses Typs nie mit größeren Marktanteilen durchsetzen.

Eine aus technischer Sicht analoge Rolle können KWK-Anlagen in Form von
Brennstoffzellen einnehmen. Hier handelt es sich in der Regel um sogenannte
Kombigeräte die neben der Brennstoffzelle auch einen Gasbrennwertkessel sowie
Einrichtungen zur Gasaufbereitung enthalten. Üblicherweise generiert dabei die
Brennstoffzelle eine elektrische Leistung von mehreren hundert Watt und bewegt
sich damit innerhalb einer Größenordnung, die auch für die Grundlastabdeckung
eines kleineren Objektes (einzelnes Wohngebäude) geeignet ist.

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Derzeit sind in Harsewinkel bereits einige derartiger Kombigeräte in Wohngebäuden
installiert. Wie sich der weitere Markt entwickeln wird ist derzeit jedoch nur schwer
einzuschätzen. Ein Ausbauziel kann daher noch nicht definiert werden. Bei einer
konservativen Schätzung auf Basis von Energieberatungen und bereits realisierten
Anlagen kann von einem jährlichen Zubau von ca. 2 bis 4 Anlagen in kleineren
Objekten (Wohngebäude) ausgegangen werden.

Maßnahme Nr. 2.3: Kraft-Wärme-Kopplung – Nah-/Fernwärmeversorgung
Im bestehenden Klimaschutzkonzept wird zur Erreichung der KWK-Ausbauziele
angeregt, auch große BHKW-Anlagen in Verbindung mit neu zu errichtenden
Wärmenetzen zu schaffen. Als Orientierung werden insgesamt vier Anlagen zu je 2
Megawatt elektrischer Leistung vorgeschlagen.

Jede dieser Anlagen würde ca. 8 % des derzeitigen Strom- und ca. 9 % des
Wärmebedarfes       von    Harsewinkel      abdecken.     Derartige   Verbrauchspotentiale
bestehen in Harsewinkel zwar noch im gewerblichen Umfeld, für einen wirtschaftlich
sinnvollen Betrieb innerhalb von Wohngebietsstrukturen müssten an jede der
Anlagen jedoch theoretisch mehrere hundert Haushalte angeschlossen werden.
Durch die deutliche Steigerung der Energieeffizienz bei Bestandsgebäude wird auch
hier der reine Wärmebedarf weiter abnehmen.

Der Aufbau derartig großer reiner Wärmenetze außerhalb gewerblicher Strukturen ist
damit genau zu prüfen, da ggfs. teure Parallelstrukturen entstehen. Künftige
dezentrale Anlagen in hohen Leistungsbereichen sollten auch auf die bereits
bestehenden Versorgungsinfrastrukturen des Gas- und Stromnetzes aufsetzten
können. Gerade im Wärmebereich ist davon auszugehen, das Gas auf Grund der
etablierten Versorgungs- und Anlagenstruktur auch langfristig der wichtigste
Wärmeträger vor Ort bleiben wird.

Große zentrale Anlagen sollten daher künftig als Energiekopplungsanlagen innerhalb
flexibler Netze auf Ortsteils- bzw. Quartiersebene gedacht werden (die auch vor
Hintergrund steigender Anteile erneuerbarer Energien flexibler eingesetzt werden
können). Hier setzten die beiden Maßnahmen „IENH - Intelligentes Energienetz
Harsewinkel“ und „Aufbau einer Energiekopplungsanlage“ an. Die Erschließung von
Fern- und Nahwärmegebieten wird in diese mitintegriert.

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

In Neubaugebieten sind konventionelle Nahwärmenetze auf Grund der geringen
Wärmebelegungsdichten (hohe energetische Standards von Neubauten) und der
damit im Verhältnis hohen Anteil der Wärmeverluste in der Regel nicht wirtschaftlich
zu    betreiben.    Als    Alternative     können      sogenannte    LowEx-Netze,   also
Niedertemperaturnetze bis ca. 40 °C, zum Einsatz kommen. Für diese können
sowohl erneuerbare Wärmeerzeuger als auch Niedertemperaturabwärme aus
gewerblichen Prozessen zum Einsatz kommen. LowEx-Netze erlauben die
Bereitstellung von Kälte und Wärme und werden in der Regel als Zweileitersystem
ausgeführt. Überschüsse dezentraler Anlagen wie Solarthermieanlagen in einzelnen
Gebäuden können zudem in das System zurückspeisen.

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

3. Handlungsfeld: Erneuerbare-Energien (Wärme)

Maßnahme         Nr.     3.1:        Erneuerbare    Energie   (Wärme)       –   Solarkollektoren
(Solarthermische Anlagen)
Im bestehenden Klimaschutzkonzept ist derzeit ein Ausbauziel von insgesamt 500
Solarthermieanlagen bis 2022 vorgesehen. Für diese Anlagen wird von einer
jährlichen Gesamtwärmeerzeugung von 3,68 GWh (Gigawattstunden) ausgegangen.
Hierdurch ergibt sich für jede der Anlagen eine durchschnittliche Wärmeerzeugung
von 7.360 kWh (Kilowattstunden) pro Jahr und eine notwendige Kollektorfläche von
ca. 12 -13 m².
Nach aktuellem Stand (2018) besitzt die Solarthermie in Harsewinkel einen Anteil
von ca. 0,8 % an der Wärmebereitstellung.

Aus    wirtschaftlichen         Gründen      wird   häufig    Photovoltaikanlagen      gegenüber
Solarthermieanlagen der Vorzug gegeben. Eine relativ hohe Verbreitung finden
Solarthermieanlagen unter anderem in Neubauten zur Erfüllung der Vorgaben des
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (Mindestanteil 15 % bei Nutzung solarer
Strahlungsenergie).             In     Bestandsgebäuden        werden       Solarthermieanlagen
überwiegend            zur       Warm-       und      Brauchwassererwärmung           eingesetzt.
Heizungsunterstützende Solarthermieanlagen mit größeren Kollektorflächen finden
seltener Anwendung. Die Anlagen werden überwiegend in Wohngebäuden
eingesetzt.

Neue Impulse für Solarthermieanlagen werden sich durch die Anfang des Jahres
erfolgte Überarbeitung des BAFA-Förderprogammes „Heizen mit erneuerbaren
Energien“ ergeben, bei der für Solarthermieanlagen ein Förderzuschuss von 30 %
vorgesehen ist.

Nach     aktueller       Studienlage        besteht    in     Harsewinkel       ein   technisches
Gesamterzeugungspotential durch Solarthermieanlagen von ca. 6,8 GWh (LANUV-
Studie 2013 zum Solarthermiepotential in NRW, hierbei wird sich auf die Deckung
der Warmwasserbereitung bezogen) pro Jahr.

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Für die Fortschreibung des Zielwertes im Klimaschutzkonzept sollte mittelfristig
zunächst darauf abgezielt werden, den vor allem von 2009 auf 2010 eingetretenen
Einbruch der Ausbaudynamik im Bestandsgebäudebereich wieder umzukehren.
Hierfür muss der Zubau von Solarthermie im Gebäudebestand ab 2023 jährlich um
mindestens 5 Anlagen gesteigert werden. Folgt der Zuwachs einer linearen
Entwicklung, ergibt sich bis 2030 eine zusätzliche Steigerung gegenüber dem
jetzigen Zubau von etwa 40 (15 in 2025) installierten Anlagen pro Jahr. Bei einer
durchschnittlichen Anlagengröße von 11,80 m² (entspricht der durchschnittlichen
Kollektorfläche    der   zwischen     2015     und    2018    in     Harsewinkel   über   das
Förderprogramm des BAFA geförderten Anlagen) entspricht dies einer Steigerung
der jährlichen Wärmeproduktion aus Solarthermie um ca. 0,03 GWh durch
Dachanlagen. So könnte wieder an die Periode mit dem bisher höchsten erzielten
Ausbau zwischen 2005 und 2009 angeschlossen werden (ca. 50 - 60 installierte
Anlagen pro Jahr).

Tabellarische Übersicht des fortgeschriebenen Zubaus von 2023 bis 2025 (Ausbau
2022 als Basiswert):
              jährlicher Zuwachs (Anzahl Anlagen)
         2023                       jährlicher Ausbauwert 2022 + 5 Anlagen
         2024                      jährlicher Ausbauwert 2022 + 10 Anlagen
         2025                      jährlicher Ausbauwert 2022 + 15 Anlagen

                  Steigerung Wärmeerzeugung (GWh/a)
         2023                                                                      0,03
         2024                                                                      0,06
         2025                                                                      0,10

Geht man für 2022 von einem jährlichen Ausbau von ca. 10 Anlagen (in Neu- und
Bestandsgebäuden) und einer Anlagengesamtzahl von ca. 500 installierten Anlagen
aus, ergibt sich bis 2025 folgende Entwicklung:

                                                                                           11
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

                                   Anzahl Gesamtanlagen
       600
       500
       400
       300
                                                                       Anzahl Gesamtanlagen
       200
       100
         0
                2022        2023        2024         2025

                       Abbildung 1: Anzahl installierten Solarthermieanlagen

                           Gesamtwärmeerzeugung (GWh/a)
       3,50
       3,00
       2,50
       2,00
                                                                    Gesamtwärmeerzeugung
       1,50
                                                                    (GWh/a)
       1,00
       0,50
       0,00
                2022       2023        2024         2025

                  Abbildung 2: Gesamtwärmeerzeugung aus Solarthermie (GWh/a)

Maßnahme Nr. 3.2 – 3.4: Erneuerbare Energie (Wärme) – Wärmebereitstellung
aus Holz (Holzhackschnitzel und Holzpelletsanlagen)
Im Klimaschutzkonzept von 2013 ist ein Erzeugungsziel der Wärmebereitstellung aus
Holzbrennstoffen von insgesamt 13,60 GWh bis 2022 festgehalten. Derzeit liegt die
Wärmeproduktion über den Zielen des Klimaschutzkonzeptes (ca. 4,5 % am
Gesamtwärmebedarf gegenüber einem Vorgabewert von ca. 4 %, die Zahlenwerte
beziehen sich auf 2018).

Der Ausbau von Holzheizungen wird sich innerhalb der nächsten Jahre
voraussichtlich verlangsamen. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in einem
Anstieg der Brennstoffnachfrage und damit der Wärmegestehungskosten durch
zusätzlich installierte Anlagen sowie einer Abnahme der lokalen nutzbaren
Holzpotentiale durch die Auswirkungen des Klimawandels. Das BAFA hat mit der
Überarbeitung des Förderprogrammes „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ und
                                                                                              12
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

einer deutlichen Anhebung der Investitionszuschüsse Anfang des Jahres zusätzliche
Anreize für eine Umstellung geschaffen

Für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes kann für den Zeitraum von 2023
bis 2025 ein jährlicher Zubauwert der Wärmeerzeugung von im Mittel 0,85 GWh/a
angestrebt werden:
                    Steigerung Wärmeerzeugung (GWh/a)
            2023                                                                         0,85
            2024                                                                         1,70
            2025                                                                         2,55

Hinsichtlich       der   Gesamtwärmeerzeugung            aus   Holz     (Holzhackschnitzel       und
Holzpellets) ergibt sich damit folgende Entwicklung (Basiswert für 2022 ist der
Zielwert von 13,60 GWh/a aus dem bestehenden Klimaschutzkonzept):

                             Gesamtwärmeerzeugung (GWh/a)
       20

       15

       10                                                              Gesamtwärmeerzeugung
                                                                       (GWh/a)
        5

        0
                 2022        2023        2024        2025

            Abbildung 3: Gesamtwärmeerzeugung aus Holz (Holzhackschnitzel und Holzpellets)

Hinsichtlich       des   Ausbaus     bei    den    Anlagentypen        ergeben    sich       folgende
Schwerpunkte:

Holzpelletsanlagen: Hauptzielgruppe Sanierung von Bestandsgebäuden (Ein- und
Mehrfamilienhäuser)

Holzhackschnitzelanlagen:            Gebäude       und      Betriebe    im   Außenbereich,        mit
verstärkter Nutzung und Beratung zum Einsatz von Holzhackschnitzelanlagen in
Verbindung mit Holzgas-BHKW.

                                                                                                   13
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Maßnahme Nr. 3.5: Erneuerbare Energie (Wärme) – Wärmepumpen
Nach derzeitiger Datenlage ist für 2022 mit einer Unterdeckung des ursprünglichen
Ausbauziels für Wärmepumpen in der Fassung des Klimaschutzkonzeptes von 2013
zu    rechnen      (angenommen          waren      200     Anlagen   bzw.   5,1     GWh
Gesamtwärmeerzeugung pro Jahr von 2013 bis 2022). Für den Zeitraum ab 2023
sollte zunächst ein jährlicher Zubau von 20 Anlagen (Bestand und Neubau)
festgeschrieben werden (dies entspricht einer Stabilisierung des Anlagenzubaus).
Auf Basis der derzeitigen Studienlage (Bundesverband Wärmepumpe 2019) zur
weiteren Marktentwicklung (innerhalb eines Szenarios bei dem ein weitestgehend
klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 erzielt werden soll und der Anteil der
Wärmepumpen am Gesamtheizungsabsatz bei 47 % in 2050 liegt) sollte dieser Wert
jährlich um ca.1 Anlage gesteigert werden. Dies entspricht anfänglich einer Zunahme
der jährlichen Wärmeerzeugung aus Wärmepumpensystemen um ca. 0,25 GWh
(kombinierter Zubau bei Neubauten und Bestandsgebäuden):
              Anzahl der jährlich installierten Anlagen (Anzahl Anlagen)
         2023                                                          20
         2024                                                          21
         2025                                                          22

                Steigerung Wärmeerzeugung (GWh/a)
         2023                                                                0,25
         2024                                                                0,26
         2025                                                                0,28

Geht man für 2022 von einer Gesamtwärmeproduktion von insgesamt 2,5 – 3 GWh/a
aus    ergibt   sich    folgende     Steigerung      der   Gesamtwärmeerzeugung     aus
Wärmepumpensystemen:

                                                                                     14
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

                            Gesamtwärmeerzeugung (GWh/a)
       3,50
       3,00
       2,50
       2,00
                                                                 Gesamtwärmeerzeugung
       1,50                                                      (GWh/a)
       1,00
       0,50
       0,00
                2022        2023       2024       2025

                       Abbildung 4: Gesamtwärmeerzeugung aus Wärmepumpen

Inwiefern sich die seit Anfang 2020 deutlich erhöhten Fördersätze des BAFA-
Programmes „Heizen mit erneuerbaren Energien“ als zusätzlicher Zubauimpuls
auswirken, bleibt abzuwarten.

Mit einem stärkeren Anstieg der Nutzung von Wärmepumpensystemen in
Bestandsgebäuden kann ab 2025 gerechnet werden, wenn Heizungen von
Gebäuden die nach Einführung der dritten Wärmeschutzverordnung (1995) errichtet
wurden unter die Tauschpflicht von Heizungssystemen des dann gültigen
Gebäudeenergiegesetzes fallen.          Hier ist im Gegensatz zu            vorangegangen
Gebäudealtersklassen auch ohne umfassende Sanierungsmaßnahmen von einem
energetischen Standard der Gebäudehülle auszugehen, der grundsätzlich den
Einsatz eines Wärmepumpensystems als primären Wärmeerzeuger erlaubt.

                                                                                        15
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

4. Handlungsfeld: Erneuerbare-Energien (Strom)

Maßnahme 4.1: Erneuerbare Energien (Strom) – Photovoltaik
(Dachflächenanlagen)
Derzeit ist im Klimaschutzkonzept ein Zielwert von 22 MW bis 2022 (Ziel ist ein
durchschnittlicher Zubauwert von ca. 1,2 MW im Mittel pro Jahr) beim Ausbau der
Photovoltaik in Harsewinkel definiert. Nach aktueller Studienlage des LANUV besteht
in   Harsewinkel      ein    technisches     Gesamtpotential         von   108,8     MW    für
Dachflächenanlagen auf Privat- und Gewerbegebäuden. Die Photovoltaik wird damit
mittelfristig wichtigster Träger des lokalen Ausbaus erneuerbarer Energien sein. Für
die weiteren Ausbaubemühungen und damit Zielsetzungen für den Ausbau der
Photovoltaik sollten damit ambitionierte, jedoch auch in ihrer Umsetzung realistische
Ausbaupfade definiert werden.

Maßgeblich sind dabei auch die Kapazitäten der Installateursbetriebe und eine
Berücksichtigung der bestehenden Anschlusskapazitäten im lokalen Verteilnetz
sowie eine Kopplung des Photovoltaikausbaus mit der weiteren Netzentwicklung.

Es ergibt sich damit für die Fortschreibung des Zielwertes (ab 2023) eine Steigerung
des jährlichen Zubaus auf einen Bereich von ca. 1,5 – 2 MW pro Jahr in 2025

Entwicklung für den unteren Zielwert von 1,5 MW:
                Steigerung der jährlichen installierten Leistung (MW/a))
         2023                                                                       1,30
         2024                                                                       1,40
         2025                                                                       1,50

                Installierte Gesamtkapazität (MW)
         2022                                                                      22,00
         2023                                                                      23,30
         2024                                                                      24,70
         2025                                                                      26,20

                                                                                           16
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Entwicklung für den oberen Zielwert von 2 MW:
                   Steigerung der jährlichen installierten Leistung (MW/a))
            2023                                                                 1,47
            2024                                                                 1,74
            2025                                                                 2,01

                   Installierte Gesamtkapazität (MW)
            2022                                                                22,00
            2023                                                                23,47
            2024                                                                25,21
            2025                                                                27,22

Wichtig ist hierbei besonders eine Stabilisierung des Zubaus, da dieser auf Grund
diverser Faktoren, hier sind besonders energiepolitische Unsicherheiten zu nennen,
teilweise zwischen einzelnen Jahren bisher starken Schwankungen unterlag.

Bei einer linearen Ausbausteigerung des oberen Zubauwertes wäre das technische
Gesamtpotentials von Dachflächenanlagen in Harsewinkel theoretisch ca. 2042
erreicht.

Erhebliche Unsicherheiten für den Ausbau ergeben sich aus derzeitiger Sicht vor
allem durch die auf bundespolitischer Ebene angekündigte aber immer noch nicht
umgesetzte Abschaffung des 52 Gigawatt Deckels der EEG-Einspeisevergütung und
dem     Abbau       regulatorischer   Hemmnisse        beim    Eigenverbrauch    und    der
Direktvermarktung und -belieferung des erzeugten Stromes.

Langfristig (ab ca. 2030) ist von einer verstärkten Kopplung des Photovoltaikausbaus
an den Wärmemarkt auszugehen. Besonders interessant ist hierbei die Nutzung des
Überschussstromes zur Erzeugung von Wasserstoff bzw. Synthesegas als
langfristigem Speichermedium zur Wärmeerzeugung oder Rückverstromung sowie
der Einsatz von Power-to-Heat Anlagen. Hier sind weitere Marktanreize zum Ausbau
zu erwarten.

                                                                                         17
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Maßnahme          4.2:        Erneuerbare     Energie       (Strom)          –    Photovoltaik
(Freiflächenanlagen)
Bei Freiflächenanlagen handelt es sich in der Regel um größere Anlagen die
Leistungen von mehreren hundert kW bis in den Megawattbereich aufweisen. Mit
dem Bau einer solchen Anlage können damit erhebliche Erzeugungspotentiale vor
Ort geschaffen werden. Nach aktueller Studienlage des LANUV beträgt das
technische Gesamtpotential für solche Anlagen vor Ort 132,93 MW.

Grundsätzlich ist bei Photovoltaikanlagen ab 100 kW eine Direktvermarktung
vorgesehen. Bei einer Anlagengröße bis 750 kW geschieht dies im Rahmen des
sogenannten Marktprämienmodels mit einem festen Vergütungssatz. Bei einer
Anlagengröße von über 750 kW ist eine Teilnahme an den Ausschreibungen der
Bundesnetzagentur verpflichtend. Die Stromvergütung wird hierbei wettbewerblich im
Rahmen      der   Vorgaben       des   EEG    (Erneuerbaren-Energien-Gesetz)           ermittelt.
Zusätzlich besteht der Nachteil, dass der produzierte Strom nur eingespeist, nicht
jedoch für Eigenverbrauchsmodelle etc. genutzt werden darf.

Aus planungsrechtlicher Sicht muss ein Bebauungsplan vorliegen, in dem ein
Sondergebiet      für     Photovoltaikanlagen     vorgesehen         ist,   da   es   sich   bei
Photovoltaikanlagen nicht um privilegierte Vorhaben im Außenbereich handelt.
Zudem besteht für die potentiellen Flächen die Möglichkeit, ein Plangenehmigungs-
bzw. Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Zudem sollte geprüft werden ob der
notwendige Bebauungsplan (bzw. vorhabenbezogener Bebauungsplan) aus dem
bestehenden Flächenplan entwickelt werden kann. Andernfalls ist eine parallele
Aufstellung notwendig. Wurde der Bebauungsplan nach dem 1. September 2009
aufgestellt, ergeben sich weitere Anforderungen an die möglichen Flächen:

   -   Im Abstand von bis zu 110 Meter an Autobahnen und Schienenwege
   -   Flächen, die bereits versiegelt sind
   -   Deponien         und   Konversionsflächen     aus    wirtschaftlicher,     verkehrlicher,
       wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung

                                                                                              18
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Im Bebauungsplan können weitere Festsetzungen zu den Anforderungen an die
Anlage erfolgen (z.B. Ausgleichsflächen, Bauvorgaben, Übertragung von Planungs-
und Erschließungskosten).

Für die Anlage selbst ist eine Baugenehmigung nach Landesbauordnung
erforderlich.

Anlagen die innerhalb eines Radius von 2 km im selben Gemeindegebiet liegen und
innerhalb von 24 Monaten errichtet werden, werden nach den Regelungen des §27
EEG (Räumliche Trennung) in ihrer rechtlichen Behandlung und damit auch der
Vergütung       und    Verpflichtung   zur    Ausschreibungsteilnahe     zu   einer    Anlage
zusammengefasst.

Der Hauptfokus für die Entwicklung sollte daher zunächst auf die Entwicklung von
Anlagen mit einer Leistung unter 750 kW gelegt werden. Diese erlauben eine
flexiblere Stromvermarktung und Möglichkeit für Beteiligungsmodelle. Als Ziel für das
Klimaschutzkonzept ergeben sich daher zunächst folgende Schritte:
     1. Ermittlung der potentiellen Flächenkulisse
     2. Abklärung der genauen planerischen und rechtlichen Randbedingungen zur
          Errichtung von Anlagen auf den in Frage kommenden Flächen
     3. Entwicklung geeigneter Betriebs- und Vermarktungskonzepte, die eine
          Beteiligung und Nutzung bzw. Vermarktung des Stromes vor Ort erlauben

Maßnahme 4.3: Erneuerbare Energie (Strom) – Windkraft
Das technische Potential der Windkraft in Harsewinkel liegt laut aktueller Studienlage
bei insgesamt 63 – 72 MW. In der bestehenden Fassung des Klimaschutzkonzeptes
von 2013, das vom Büro E&U aus Bielefeld erstellt wurde, ist zusätzlich zu den
beiden bestehenden Anlagen mit je 2,3 MW ein Zielwert von 8 neuen Anlagen mit
einer Gesamtleistung von 24 MW vorgesehen (je 3 MW). Für diese wird dabei von
einem     Gesamtstromertrag       von    48        GWh   pro   Jahr   (entsprechend     2.000
Vollbenutzungsstunden) ausgegangen,                was einem     Anteil am    Harsewinkeler
Gesamtstromverbrauch von ca. 32 % entsprechen würde.

Derzeit    ruht       in   Harsewinkel       der    Prozess    zur    Ausweisung      weiterer
Konzentrationszonen für die Windkraft. Die aktuelle politische Beschlusslage (VL-
                                                                                           19
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

186/2019) sieht vor, bei Verabschiedung der Novelle des Baugesetzbuches und der
betreffenden Paragraphen das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
wieder    aufzunehmen.        Gegenwärtig     sind   zwei     Windkraftanlagen     mit   einer
Gesamtleistung von 4,6 MW in Harsewinkel installiert.

Maßnahme 4.5: Erneuerbare Energien (Strom) – EEG-Anlagen deren Vergütung
ausläuft oder für die kein Vergütungsanspruch besteht
Um dem Abbau wichtiger Erzeugungskapazität entgegenzuwirken, wird als neue
Maßnahme ein gezieltes Beratungsangebot für EEG-Anlagen geschaffen deren
Vergütung ausläuft. Hierdurch sollen Betreibern Möglichkeiten aufgezeigt werden,
ihre Anlagen auch weiterhin wirtschaftlich attraktiv nutzen zu können, bzw. sinnvoll
zu erweitern oder zu erneuern. Nach einer Auswertung des statistischen Datensatzes
des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur für den PLZ-Bereich 33428
und Einschränkung des Inbetriebnahmezeitraumes vom 01.01.2000 bis zum
31.12.2005 sind hiervon bis Ende 2025 insgesamt 51 Anlagen (bei einer Anlage lag
eine falsche Leistungseintragung vor, diese wurde nicht berücksichtigt) mit einer
Bruttoleistung von 490,41 kW betroffen. 82 % der Anlagen weisen eine Leistung
kleiner 10 kW auf und sind damit für den Eigenverbrauch optimal geeignet. Da die
Anlagen bereits abgeschrieben sind, wird der Strom bis auf eventuelle Betriebs- und
Wartungskosten umsonst bereitgestellt.

Zukünftig wird auch die Bedeutung der Beratung zu Vermarktungs- und
Stromnutzungsmodellen außerhalb des EEG stark zunehmen.

Maßnahme 4.6: Erneuerbare Energien (Strom) – Förderprogramm "EEG-Refit"
Als Anreiz zum Weiterbetrieb von aus der EEG-Vergütung gefallenen Anlagen
könnte das städtische Förderprogramm um eine Fördermöglichkeit zur Umrüstung für
den Eigenverbrauch ergänzt werden. Es würde sich anbieten, eine derartige Option
beispielsweise     ab   der    Förderperiode      2023      einzurichten.   Die   anfallenden
Umrüstungen werden in erster Linie die Nachrüstung von Speichersystemen und
Ertüchtigung der Elektroinstallation betreffen. Da mit einer weiteren Degression der
Speicherpreise zu rechnen ist, sollte sich die Förderung ausschließlich auf Arbeiten

                                                                                           20
Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

an der Elektroinstallation selbst beziehen. Der finanzielle Aufwand könnte damit
gering gehalten werden.

Als Ziel für das Klimaschutzkonzept wird die Erarbeitung einer Beschlussvorlage mit
dem Entwurf für die Umsetzung der Förderoption festgelegt. Die Vorlage wird dem
Umweltausschuss in Abhängigkeit der weiteren Haushaltssituation voraussichtlich
2022 vorgelegt. Die Förderung kann dann ab der Förderperiode 2023 aufgelegt
werden.

Maßnahme 4.7: Erneuerbare Energien (Strom) - Lokale Stromvermarktung und
Post-EEG Phase
Da mittelfristig mit einem Wegfall der Einspeisevergütung zu rechnen ist
(Vorbereitung auf Post-EEG Phase), müssen frühzeitig Überlegungen angestellt
werden, wie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien vor Ort neben dem
Eigenverbrauch weitere Nutzungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Anreize für den
erzeugten Strom geschaffen werden können.

Hier sollte der Aufbau einer lokalen Plattform zur Stromvermarktung geprüft und
Angebote       zur     Direktvermarktung        und      Anlagenbündelung      auch      für
Kleinanlagenbetreiber geschaffen werden.

Hierdurch können zusätzliche wirtschaftliche Anreize neben dem Eigenverbrauch für
Neuanlagen ohne EEG-Vergütung sowie den Weiterbetrieb von aus der EEG-
Vergütung gefallenen Anlagen geschaffen werden.

Als Ziel wird die Erarbeitung eines geeigneten Konzeptes bis 2022 festgehalten.

Maßnahme       4.8: Erneuerbare Energien (Strom)                - "Aufbau   einer     Pilot-
Energiekopplungsanlage " (Wasserstoffwirtschaft und Sektorenkopplung)
Parallel zur Maßnahme „IENH – Intelligentes Energienetz Harsewinkel“ wird als
begleitendes     technisches     Grundlagenprojekt       in   Zusammenarbeit    mit    den
Stadtwerken Harsewinkel die Projektierung einer Anlage zur Wasserstofferzeugung, -
speicherung und Rückverstromung/Wärmeerzeugung bis 2025 angestrebt. Die

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Anlage soll auch technische Möglichkeiten zur Einbindung weitergehender
Verfahrens- und Prozessabläufe für die Gassynthese ermöglichen.

Die Maßnahme kann ebenso dem Bereich Kraft-Wärme-Kopplung zugeordnet
werden.    Über     die     Einordnung    soll      zum        Ausdruck   kommen,          dass   die
Energiebereitstellung für die Wasserstoffsynthese aus Erneuerbaren Energien
stammt.

Als   Zielsetzung    soll    bis   Ende    2022          ein   erstes   Konzept     als     politische
Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden.

Maßnahme 4.9: Erneuerbare Energien (Strom) - Konzepterstellung "IENH -
Intelligentes Energienetz Harsewinkel"
Bei Planungen des lokalen Energiesystems steht zukünftig eine gemeinsame
Betrachtung von Strom- und Wärmeerzeugung im Vordergrund. Dies macht die
Einteilung Harsewinkels in energetische Funktionalkomplexe bzw. –quartiere
(Charakterisierung von Ortsbereichen mit vergleichbaren Eigenschaften des
Energieverbrauchs oder ähnlicher Nutzung) als übergeordnete Betrachtungsebene
erforderlich.

Hierfür ist eine Erfassungssystematik und die Erstellung von Energieprofilen als
weitergehende       Informationsgrundlage          für     die    Gestaltung      besonders       der
Wärmewende          vor     Ort    erforderlich.         Im      Gegensatz     zu         klassischen
Nahwärmekonzepten oder der Erstellung eines Wärmeatlas wird auch eine mögliche
übergeordnete echtzeitfähige Messung und Steuerung von Energieströmen (sowohl
Strom als auch Wärme) betrachtet.

Ein wichtiges Ziel ist hierbei die Bestimmung von Standorten und notwendige
Kapazitäten zentraler Energiekopplungsstationen (Standorte mit Möglichkeit zur
Wasserstoffproduktion und weitergehender Gassynthese, Speichermöglichkeiten und
flexibler Kombination aus Strom- und Wärmeerzeugung). Basis für das Konzept ist
die Nutzung bestehender Gas- und Stromnetzinfrastruktur, da ein Großteil der
Wärmeerzeugung vor Ort auch perspektivisch gasbasiert erfolgen wird.

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

Die Maßnahme wird als Kooperationsprojekt von Stadtverwaltung, Stadtwerken und
nach Möglichkeit einer Hochschule bis 2025 durchgeführt.

Als Ergebnis soll auch die Festlegung einer Synthesegasquote voraussichtlich ab ca.
2030 bis 2035 (ausschlaggebend ist die Marktgängigkeit und Wirtschaftlichkeit der
notwendigen Technologien) erfolgen.

Die   Maßnahme        integriert   die   beiden    Maßnahmen         Nr.   2.1   „Wärmeatlas,
Fernwärmekonzept“ und Nr. 2.3 „"Nah- Fernwärmeversorgung".

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Begleitende Textfassung zur Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes

8. Handlungsfeld: Klimafolgen

Maßnahme 8.1 – 8.3: Klimafolgen – Erarbeitung eines Maßnahmenplanes zur
Klimafolgenanpassung
Der    Klimawandel      hat    bereits    heute    erhebliche        Auswirkungen   auf   die
Lebensgrundlagen vor Ort. Die Klimafolgenanpassung beschreibt, wie mit den nicht
mehr abzuwenden Folgen des Klimawandels umgegangen werden kann. In der
Fassung des Klimaschutzkonzeptes von 2013 ist lediglich ein kurzer Abriss des
Themenkomplexes „Klimafolgenanpassung“ über zwei Maßnahmen enthalten:

   1. "Vermittlung richtiger Verhaltensweise bei längeren Hitzeperioden"
   2. "Erhalt bzw. Ausbau des Baumbestandes in der Kernstadt"

Eine wichtige Maßnahme für die Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes wird
daher die Erstellung eines Maßnahmenplanes zur Klimafolgenanpassung innerhalb
verschiedener Entwicklungsszenarien sein. Die Erstellung soll gemeinsam mit den
anderen Kommunen auf Kreisebene erfolgen (derzeit in Abstimmung).

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