Klimaschutz - Komfort - Kostenersparnis - Jetzt attraktive Förderkonditionen für das Heizen mit erneuerbaren Energien sichern! - scheel ...
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Je tz t Meh von der steu rwer t- bis E ersenk nde d u es Ja ng p rofiti h re s e re n Klimaschutz – Komfort – Kostenersparnis Jetzt attraktive Förderkonditionen für das Heizen mit erneuerbaren Energien sichern! 1
Inhalt Einleitung – Intelligent beraten 2 BAFA-Förderung 4 Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) 4 Solarthermieanlagen 5 Biomasseanlagen 6 Wärmepumpen 7 Gas-Hybridheizungen 8 Erneuerbare Hybridheizung (EE-Hybrid) 10 Austauschprämie für Ölheizungen 11 Das Intelligent fördern Tool 12 Förderübersicht BAFA 13 Förderung für die Heizungsoptimierung 14 Der Optimierungsrechner 16 Brennstoffzellenförderung KfW/BAFA 17 KfW-Brennstoffzellenförderung 17 Bafa-Brennstoffzellenförderung 18 KfW-Förderung 19 Programm 151/152 21 Programm 430 23 Programm 167 24 Steuerliche Förderung 25 Kontaktadressen 28 1
Einleitung – Intelligent beraten Klimafreundlich heizen und lüften mit Geld vom Staat Beim Heizen und Lüften ist mehr drin, viel mehr als Sie vielleicht auf den ersten Blick erwarten. Mit neuer Technologie im Keller, auf dem Dach oder im Garten können Sie Ihre Betriebskosten für Heizung und Warmwasser merklich senken. Gleichzeitig leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Bei der Umsetzung helfen Ihnen Fachhandwerker und Energieberater vor Ort. Bei der Förderung können Sie von der im Jahr 2020 großzü- gig aufgestockten Förderprogrammen des Bundes profitieren. Noch günstiger wird der Austausch durch die Mehrwertsteuersenkung in Höhe von 3 % von 19 % auf 16 % bis Ende 2020. Das sollten Sie wissen! Für das Heizen wird in Deutschland sehr viel Energie verschwendet. Denn Millionen von Heizungen in unseren Kellern sind ineffiziente „Oldies“, die unnötig viel Energie und Geld verheizen. • Über 50 %der Heizungen in Deutschland wurden vor 1997 installiert. • Etwa 85 % des Energieverbrauchs in Privathaushalten werden hierzulande für Heizung und Warmwasser eingesetzt. • Rund 40 % der gesamten Endenergie wird im Gebäude verbraucht. • Ein Drittel der CO2-Emissionen entsteht durch Heizung und Warmwasser. Wenn Sie neue moderne Heiz- und Lüftungstechnik einsetzen, scho- nen Sie Ihren Geldbeutel und das Klima. Und durch die neue Förde- rung ist noch mehr für Sie drin. 2
Das sind Ihre Vorteile: Profitieren Sie von bis zu Entlasten Sie Ihren Geld- 45 % staatlicher Förderung! beutel und sparen Sie auch künftig an Betriebskosten. Steigern Sie den Wohnkom- Tragen Sie aktiv zum fort in Ihren Vier Wänden Klimaschutz bei. spürbar und erhöhen Sie gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie. Als Faustregel gilt: Je höher die Energieeinsparung, desto größer fällt die Förderung aus. Und je optimaler die Technik aufeinander abge- stimmt ist, desto effektiver arbeitet sie. Deshalb ist u.a. ein Hydrau- lischer Abgleich Pflicht, wenn Sie eine Förderung erhalten möchten. Auch eine Beratung vor Ort durch einen Energieberater kann von Ihnen in Anspruch genommen werden. Eine solche Beratung bezu- schusst das BAFA. Neben den hier beschriebenen Förderprogrammen auf Bundesebene gibt es › zahlreiche weitere Unterstützung von Städten, Gemeinden, Landkreisen, Energieversorgern oder Bundesländern. 3
BAFA -Förderung Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) Das neue BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ fußt auf dem bereits seit 20 Jahren bestehenden Marktanreizprogramm (MAP). Über dieses BAFA-Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Umbau Ihrer Heizungsanlage. Im Rahmen des Klimapakets wurden die Förderbedingungen weiter verbessert und damit der Heizungstausch für Eigenheimbesitzer noch lukrativer gemacht. Statt fester Beträge werden über das Programm „Heizen mit erneuer- baren Energien“ Zuschüsse vergeben, die sich prozentual auf die tat- sächlich anfallenden Kosten beziehen. Die Zuschüsse müssen nicht von Ihnen zurückgezahlt werden. Als Besitzer eines Einfamilienhaueses werden Sie mit bis zu 22.500 € bezuschusst. Sichern Sie sich Zuschüsse von bis zu 45 % für den Heizungstausch. In sechs Schritten zur BAFA-Förderung: 1 Angebot beim Fachhandwerker einholen. Den passenden Fachbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.intelligent-heizen.info/handwerkersuche. 2 Förderantrag unter www.bafa.de ausfüllen und beim BAFA einreichen. 3 Die Installation der Anlage nach Erhalt der BAFA-Eingangs- bestätigung bei einem Handwerker beauftragen. 4 Heizung installieren und in Betrieb nehmen lassen. 5 Verwendungsnachweise samt Rechnungen und sonstigen Belegen beim BAFA einreichen. 6 Zuschuss erhalten. Nähere Informationen finden Sie unter › www.bafa.de/ee 4
Berechn e Ihre indiv n Sie iduelle Förderu auf intell ng ige heizen.in nt- Solarthermieanlagen fo Heizen Sie mit der Wärme der Sonne! Sonnenenergie ist nicht nur kostenlos, sondern im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen auch CO₂-neutral und nahezu unerschöpflich. Um die Wärme der Sonne zu nutzen, werden auf dem Dach oder an der Hauswand Solarthermiekollektoren angebracht. Die Kollektoren verwandeln die Strahlen der Sonne in Wärme und erhitzen so das Wasser für Ihren täglichen Bedarf oder für Ihre Heizung. Ein Wärme- speicher sorgt dafür, dass das Wasser auch nachts oder wenn die Sonne mal nicht scheint warm bleibt. Die Kollektoren lassen sich auf nahezu allen Dächern installieren. Was wird gefördert? Damit eine Solarthermieanlage förderfähig ist, muss diese zu einem der folgenden Anwendungsbereiche zählt: • Warmwasserbereitung oder Raumheizung • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung • solare Kälteerzeugung • Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz Sie erhalten bis zu 30 % Förderung vom Staat. Beispielrechnung - Kostenaufstellung Ihre Angaben Alte Heizungsanlage Neubau Neue Heizungsanlage Solarkollektoranlage Förderung Investitionskosten Beispielkosten ca. 7.500 € Neubau Förderung 30 % Gesamtergebnis Anteil Förderung 2.250 € Restbetrag für Endkunde 5.250 € * Die Beispielrechnung basiert auf Durchschnittpreisen für Technik und Einbau auf Basis eines Einfamilienhauses. 5
Biomasseanlagen Füllen Sie den Kessel mit nachwachsenden Rohstoffen! In einer Biomasseanlage wird Wärme gewonnen, indem feste Biomasse in einem Kessel verfeuert wird. Als feste Biomasse wird dazu Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz genutzt. Die Bio- masse wird in die Brennkammer des Biomassekessels eingelegt und verbrannt. Die dabei entstehende Wärme erhitzt das Wasser in der Biomasseheizung, welches nach dem Prinzip einer Zentralheizung zu den Heizungen sämtlicher Räume in einem Gebäude weitergeleitet wird. Dies geschieht natürlich ohne Ihr Dazutun automatisch. Was wird gefördert? Folgende Anlagen ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nut- zung werden gefördert: • Kessel zur Verfeuerung von Biomassepellets u. Holzhackschnitzeln • Pelletöfen mit Wassertasche • besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz Sie erhalten bis zu 35 % Förderung vom Staat. Das sollten Sie beachten: BAFA-Förderung für Heiztechnik mit Pellets oder Scheitholz ist nur möglich, wenn durch die Biomasse der Raum geheizt und Heiz- oder Trinkwasser erwärmt wird. Wenn Sie Ihren Kachelofen z.B. aus- schließlich zur Raumerwärmung nutzen möchten, wird das nicht gefördert. 6
Wärmepumpen Nutzen Sie die Wärme aus Wasser, Luft und Erde! Mit einer hocheffizienten Wärmepumpe können Sie die Energie der Umwelt anzapfen und für Ihre Heizung und Warmwasserbereitung nutzen. So können Sie ökologisch Heizen dank erneuerbarer Ener- giequellen, machen sich unabhängig von schwankenden Öl- oder Gaspreisen und profitieren von den geringen Betriebskosten. Es gibt unterschiedliche Arten von Wärmepumpen: Luft-Wasser-Wärmepum- pe, Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden, Sole-Wasser-Wärme- pumpe mit Erdkollektoren, Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Was wird gefördert? Effiziente Wärmepumpen-Arten: Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdkollektoren Intelligent heizen. • Luft-Wasser-Wärmepumpen Das lohnt sich. • Sole- Wasser-Wärmepumpen • Wasser-Wasser-Wärmepumpen • Gasbetriebene Wärmepumpen Bei der Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdkollektoren werden die Erdsonden nicht in der Tiefe verlegt, sondern flächig. Ein Beispiel einer Luft-Luft-Wärmepumpe, der am häufigsten eingesetzten Wärmepumpenart, finden Sie auf Seite 9. Sie erhalten bis zu 45 % Förderung vom Staat. 7
Das sollten Sie beachten: Luft-Luft-Wärmepumpen sowie sonstige Wärmepumpen, die die er- zeugte Wärme direkt an die Luft übertragen, werden nicht gefördert. Gut zu wissen: Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung in Kombination mit Wär- mepumpen sind ebenfalls förderfähig, wenn die Komponenten rege- lungstechnisch gemeinsam betrieben werden. Die BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen finden Sie hier: www.bafa.de > Energie> Heizen mit erneuerbaren Energien > Fördervoraussetzungen Gas-Hybridheizungen Heizen Sie mit der Kombination Gasheizung und erneuerbare Wärme ein! Eine Gas-Hybridheizung besteht aus einem Gasbrennwertkessel und einer oder mehreren Technologie-Komponenten, die auf erneuerbaren Energien basieren. Über eine gemeinsame Steuer- und Regelungs- technik wird der Brennwertkessel mit einer Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Biomasseanlage verbunden. Der Mix macht‘s: Die Hybridheizung ist ein wahres Multitalent. Sie ver- eint die Vorteile konventioneller und erneuerbarer Energieträger und versorgt Sie zuverlässig mit Wärme. Was wird gefördert? Gas-Hybridheizungen müssen u.a. diese folgenden technischen Vor- aussetzungen erfüllen: 8
• jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETA S) von mind. 92 % • hybridfähige Steuerungs- und Regeltechnik • regenerativer Wärmeerzeuger muss mind. 25 % der Heizlast des versorgten Gebäudes bedienen Sie erhalten bis zu 30 % Förderung vom Staat. Das sollte Sie beachten: Installieren Sie zunächst nur einen Gasbrennwertkessel und kombi- nieren erst später erneuerbare Heiztechnik, ist ein Zuschuss in Höhe von 20 % möglich. Voraussetzung für die Förderung einer solchen „Renewable Ready“-Anlage ist, dass schon bei der Installation des Gasbrennwertkessels hybridfähige Steuerungs- und Regelungstech- nik eingebaut und ein Konzept zur Erweiterung vorgelegt wird. Außer- dem muss die Erweiterung zur Hybridheizung innerhalb von zwei Jahren vorgenommen werden. Eine Hybridheizung kombiniert konventionelle und regenerative Heiztechnologien in einem System. Herzstück eines hybriden Systems ist ein zentraler Wärmespeicher, in den beispielsweise eine Brennwertheizung, eine Wärmepumpe, eine Solarthermieanlage oder ein wasserführender Kaminofen Wärme einspeisen. 9
Erneuerbare Hybridheizung (EE-Hybrid) Auch diese Hybridheizungen sind förderfähig für den Neubau oder im Bestandsgebäude. EE-Hybridheizungen kombinieren ausschließlich Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik miteinander. Varianten von EE-Hybridheizungen: Folgende Kombinationen sind umsetzbar: • Wärmepumpe + Solaranlage • Luft-Wärmepumpe + Pelletofen (Wassertasche • Biomasse + Solaranlage Sie erhalten bis zu 45 % Förderung vom Staat. Das sollten Sie beachten: Die Fördervoraussetzungen entsprechen den Mindestanforderungen des jeweiligen regenerativen Wärmeerzeugers. Was wird sonst noch gefördert? Neben dem Heizgerät fördert die BAFA auch umfangreiche „Umfeld- maßnahmen“, die den effizienten Betrieb der neuen Anlage sicher- stellen. Hierzu gehören neben Montage und Demontage u.a. auch der Austausch von Heizkörpern oder der Einbau einer Fußbodenheizung, die Optimierung des Heizungssystems z.B. durch den Einbau neuer Thermostatventile, einer neuen Umwälzpumpe, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs oder die Rohrleitungsdämmung, der Umbau der Einrohrsysteme, Maßnahmen zur Druckhaltung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik oder der Einbau eines Warmwasserspeichers. Nähere Informationen im › Merkblatt zu den technischen Mindestanforderungen des BAFA. 10
Austauschprämie für Ölheizungen Ihr ganz individueller Beitrag zum Klimaschutz! Einen besonderen Bonus gibt es seit Anfang 2020 für Hausbesitzer, die ihre Ölheizung gegen eine klimaschonende Heizung ersetzen- möchten. Hier stockt der Staat 10 % auf die Förderung auf. Eine „grüne” Heizung war nie günstiger in der Anschaffung. Was wird gefördert? Gefördert wird der Austausch einer alten Ölheizung gegen: • eine förderfähige Gas-Hybridheizung • Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie z.B. Wärmepumpen und Biomasseanlagen Sie erhalten bis zu 45 % Förderung vom Staat. Beispielrechnung Wenn Sie z.B. von einer Ölheizung auf eine Kombination von Gas- brennwerttechnik und erneuerbaren Energien wechseln, können Sie sich über einen Fördersatz von insgesamt 40 % freuen (30 % Förde- rung für Gas-Hybridheizung plus 10 % Austauschprämie). Wenn Sie nach einer Sanierung nur noch mit erneuerbaren Energien heizen, erhalten Sie einen Zuschuss von 45 % (35 % Förderung für erneuerbare Heiztechnik plus 10 % Austauschprämie). Beim Umstieg von Öl auf erneuerbare Energien gibt es also nahezu die Hälfte der Kosten vom Staat geschenkt. Das sollten Sie beachten: Wird lediglich eine Solarthermieanlage eingebaut, ist kein Förderbo- nus möglich, weil diese nur zur Unterstützung eines weiteren Heizsys- tems dient, nicht aber eine alte Heizung ersetzt. 11
Das Intelligent fördern Tool Ihre Heizungsförderung schnell und unkompliziert berechnen! Nachdem Sie sich einen Überblick über die BAFA-Förderung gemacht haben, möchten Sie die Kosten für unterschiedliche Maßnahmen kalkulieren und miteinander vergleichen? Dabei hilft Ihnen das › Intelligent fördern Tool. Das Tool bietet Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern einen umfassenden Service, um in Sachen Förder- mittel immer auf dem neuesten Stand zu sein. Sie erfahren, welche Leistungen bezuschusst werden und können die anfallenden Investi- tions- und Installationskosten passgenau und individuell berechnen lassen. Die Vorteile des Intelligent fördern Tools im Überblick: Klare Übersicht über Fördermöglichkeiten Sie bekommen angezeigt, welche Leistungen förderfähig sind und wie teuer der Austausch eines alten Heizgeräts gegen ein neues ab- züglich der BAFA-Förderung ist. Einfache Bedienung Die Bedienung des Tools ist einfach und führt in wenigen Schritten zum Ergebnis. Kostenlos nutzbar und neutral Das Tool ist nicht nur kostenlos nutzbar, sondern auch vollkommen werbefrei. Außerdem ist uns Neutralität wichtig. Wir empfehlen keine Technik, keinen Hersteller und keinen Energieträger. Testen Sie das Tool unter www.intelligent-heizen.info/ foerdermittel-online-tool 12
Förderübersicht BAFA Gebäudebestand Neubau Fördersatz mit Art der Heizungsanlage Fördersatz1 Fördersatz1 Austausch Ölheizung1 Solarthermieanlage2 30 % 30 % 30 % Biomasseanlage oder Wärmepumpeanlage 35 % 45 % 35 % Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)3 35 % 45 % 35 % Nachrüstung eines Sekundär- bauteils für die Biomasseanlage 35 % – 35 % zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung4 Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung 30 % 6 40 % 6 – Gas-Hybridheizung mit späterer Einbindung der erneuerbaren 20 %7 – – Wärmeerzeugung (Renewable Ready)5 BAFA, Stand 21.01.2020. Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 30.12.2019. Anträge können aus- schließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. ¹ Die Fördersätze verstehen sich als Förderhöchstgrenze und beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme. ² Da die Solarthermieanlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragen kann, wird hier keine Austauschprämie gewährt. 3 Kombination einer Solarthermieanlage-, Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage. 4 Im Neubau als Errichtung einer Biomasseanlage inkl. Sekundärbauteil. 5 Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher und Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers. 6 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger. 7 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger. 13
Läuft no ch bis Ende 20 20 ! Förderung für die Heizungs- optimierung Seit 2016 fördert das BAFA Maßnahmen zur › Heizungsoptimierung, um die Wärmeversorgung von Gebäuden möglichst energieeffizient zu gestalten. Wenn Sie Ihr Heizsystem (noch) nicht komplett erneuern möchten und trotzdem die Effizienz Ihrer Heizung erhöhen möch- ten, dann sind diese „kleineren“ Maßnahmen genau passend! Auch hier können Sie von der lukrativen staatlichen Förderung profitieren. Schließlich kann Ihre Heizung mehr – nämlich Kosten sparen und klimaschonender Wärme erzeugen. Was wird gefördert? • der Ersatz alter Heizungspumpen und Warmwasserzirkulations- pumpen durch › Hocheffizienzpumpen • die Durchführung eines › hydraulischen Abgleichs In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können Sie zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Heizan- lagen fördern lassen. Hier werden folgende Maßnahmen gefördert: • voreinstellbare › Thermostatventile • Einzelraumtemperaturregler • Strangventile • Technik zur Volumenstromregelung • separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces • Pufferspeicher • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve 14
Hydraulischer Abgleich Intelligent heizen. Das lohnt sich. ZU KALT! OPTIMALE RAUMTEMPERATUR ZU HEISS! SO SPART EIN HYDRAULISCHER ABGLEICH ENERGIE HEIZUNGSANLAGE OHNE HEIZUNGSANLAGE MIT HYDRAULISCHEN ABGLEICH HYDRAULISCHEM ABGLEICH unnötig hoher Energieverbrauch Energieeinsparung überhitzte oder unterkühlte Räume optimale Raumtemperaturen Fließgeräusche an den Ventilen keine störenden Fließgeräusche schlechter Brennwertnutzen ideale Regelfähigkeit des Systems Beim hydraulischen Abgleich wird geprüft, ob alle Heizkörper im Haus mit der Wärme- menge versorgt werden, die benötigt wird, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Das sollten Sie beachten: Um eine Förderung zu erhalten, muss Ihre Heizanlage mindestens seit zwei Jahren installiert sein. Das Förderprogramm des BAFA für Heizungsoptimierung läuft noch bis mindestens Ende 2020. Auch die KfW fördert Heizungsoptimierung, und zwar im Rahmen einer umfas- senden Gebäudesanierung. Sie erhalten bis zu 30 % Förderung vom Staat. Es werden höchs- tens 25.000 € pro Standort bezuschusst. Weitere Förderdetails unter: www.bafa.de > Energie > Energieeffizienz > Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsoptimierung 15
Der Optimierungsrechner Kleine Maßnahmen – große Wirkung Testen Sie doch einmal, wie viel Strom und Heizenergie Sie mit dem Austausch der alten Heizungspumpe oder dem hydraulischen Ab- gleich in Ihrem Einfamilienhaus einsparen können. Beide Maßnahmen werden vom Staat gefördert – mit einem Zu- schuss von 30 %. Neue Heizung Heizung optimieren Förderung Blog Service Optimierungsrechner Testen Sie hier, wie viel Strom und Heizenergie Sie mit dem Austausch der Heizungspumpen und dem hydraulischen Abgleich in Ihrem Einfamilienhaus einsparen können. Beide Maßnahmen werden außerdem vom Staat gefördert – mit einem Zuschuss von 30 %. Wählen Sie eine Maßnahme: Beispiel für Ihr Einsparpotenzial: Pumpentausch Hydraulischer Abgleich Geben Sie die Wattzahl Mögliche Einsparung Und damit können Sie: Ihrer Heizpumpe ein: pro Jahr*: 29 Jahre lang eine 500 ca. 675 € Energiesparlampe Jetzt berechnen dauerleuchten lassen *Unser Beispiel ist zur Veranschaulichung des Einsparpotenzials gedacht und ersetzt natürlich nicht die kompetente Be- ratung durch den Handwerker. Finden Sie hier den SHK-Fachhandwerker in Ihrer Nähe, um einen Termin zu vereinbaren. Zum Optimierungsrechner gelangen Sie unter: www.intelligent-heizen.info/optimierungsrechner 16
Brennstoffzellenförderung KfW/BAFA Brennstoffzellenheizung Sie setzen in Zukunft auf Wasserstoff? Eine Brennstoffzellenheizung erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme, und das hocheffizient. In einer Brennstoffzelle reagiert Wasserstoff mit Sauerstoff aus der Luft zu Wasser, wobei Wärme und Strom ent- stehen. Sie basiert auf dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und wird deshalb auch als (Mini) KWK-Anlage bezeichnet. Wenn Sie zukünftig Strom auch produzieren statt nur verbrauchen möchten und Ihnen die Unabhängigkeit vom Energiemarkt wichtig ist, könnte dieses Heizsystem genau das Richtige für Sie sein. Die Brennstoffzel- le wird von KfW und BAFA gefördert. KfW-Brennstoffzellenförderung Mit dem › Programm 433 bezuschusst die KfW die innovative Energie- gewinnung mit Brennstoffzelle im Neubau oder Altbau. Was wird gefördert? Folgende Kosten werden berücksichtigt: • Einbau der Brennstoffzellenheizung • Bei integrierten Geräten: für den weiteren Wärmeerzeuger (z. B. Brennwertkessel) • Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahren • Leistungen des Experten für Energieeffizienz Sie erhalten maximal einen Zuschuss von bis zu 28.200 € je Brennstoffzelle. Das sollten Sie beachten: Zuschuss erhalten nur „kleine Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 0,25–5 kW, er ist nicht mit der BAFA-Förderung kombinierbar. Weitere Informationen zum Programm 433: www.kfw.de > Privatper- sonen > Bestehende Immobilie > Förderprodukte > Energieeffizient Bauen und Sanieren > Investitionszuschuss Brennstoffzelle 17
BAFA-Brennstoffzellenförderung Über den › Mini-KWK-Zuschuss vergibt die BAFA Zuschüsse für neuen Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowatt. Diese Förde- rung können Sie jedoch nur für bereits bestehende Gebäude, in die ein „Blockheizkraftwerk“ eingebaut werden soll, erhalten. Was wird gefördert? Ihr Brennstoffzellen-BHKW wird gefördert, wenn • es in der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen verzeichnet ist, • ein Wartungsvertrag abgeschlossen ist, • kein Anschluss- u. Benutzungsgebot für Fernwärme in Kraft besteht, • es einen Wärmespeicher mit einem Volumen von 60 Liter/kW thermischer Leistung (kWth) besitzt • Sie einen Stromzähler installiert haben, damit der KWK-Zuschlag korrekt erfasst werden kann Wie hoch wird gefördert? Die Grundförderung kann je nach Leistung zwischen 1.900 € ( Energieeffizienz > Kraft-Wärme-Kopplung > Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel 18
KfW-Förderung Förderung für Sanierung und Neubau Je energiesparender ein Gebäude, desto höher die Förderung! Die › Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unterschiedliche Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren und un- terstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer ganz privaten Klimaziele. Denn mit einer energetischen Sanierung oder dem Bau eines energieeffi- zienten Gebäudes können Sie als Eigentümer einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten, profitieren von staatlichen Zuschüs- sen oder günstigen Krediten und senken Ihre Heizkosten aufgrund der energieeffizienten Technik spürbar. Im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung wurden die Konditionen für Zuschüsse und Kredite noch einmal ver- bessert. Und gleichzeitig die Förderstruktur verändert. Eine Förderung der Heizung durch die KfW ist nur noch bei einer Komplettsanierung eines Hauses zu einem sogenannten KfW-Effizienzhaus oder im Neu- bau möglich. Zu den Einzelmaßnahmen, die gefördert werden, zählen: • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage • Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage (die älter als 2 Jahre ist) • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme • Wärmedämmung von Wänden, Dachfenstern, Geschossdecken • Erneuerung der Fenster und Außentüren Die KfW biete zwei Fördervarianten an: Als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen. 19
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Programm 151/152 Ihr Kredit für die energieeffiziente Sanierung! Wenn Sie eine vollständige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus planen, kommt für Sie › Programm 151 zum Tragen. Sie planen die Umset- zung einzelner energetischer Maßnahmen, dann können Sie über › Programm 152 Kredite beantragen. Was wird gefördert? Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Das sollten Sie beachten: Für die Planung und Baubegleitung müssen Sie einen qualifizierten Experten hinzuziehen. Förderfähig sind u.a. • alle Maßnahmen einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus • Sanierungsvorhaben von Baudenkmälern oder Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz • Kaufvorhaben von frisch saniertem Wohnraum Wie hoch wird gefördert? Programm 151: Hier beträgt der maximale Kreditbetrag 120.000 € pro Wohneinheit. Programm 152: Für Einzelmaßnahmen ist ein Darlehen in Höhe von maximal 50.000 € pro Wohneinheit möglich. Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens 4 und höchstens 30 Jahre – mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen Sie nur Zinsen zahlen. Der Zinssatz ist für 10 Jahre festgeschrieben. 21
Beispiel Eine KfW-Förderung für Heizung und Haus lohnt sich insbesondere aufgrund der attraktiven Tilgungszuschüsse: Bei einer Komplettsanie- rung reduzieren sich die zurückzuzahlenden Kreditbeträge – je nach angestrebtem KfW-Effizienzhaus-Standard – um bis zu 48.000 €. Bei einem Kredit für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszu- schuss von bis zu 10.000 €. Gut zu wissen: Programm 151/152 ist kombinierbar mit einem Zuschuss bei der energetischen Fachplanung und Begleitung Ihres energetischen Bau- oder Sanierungsvorhabens durch Energieeffizienz-Experten (431). Die Beantragung erfolgt über die eigene Hausbank. Die Bestätigung eines Energieberaters ist erforderlich. Das sollten Sie beachten: Die förderfähigen Maßnahmen können Sie der KfW-Liste › „Förderfähige Maßnahmen“ entnehmen. 22
Programm 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss Sie möchten keinen Kredit aufnehmen? Dann können Sie über das › KfW-Programm 430 alternativ zum Programm 151/152 einen In- vestitionszuschuss beantragen. Wenn Sie sich eine neue Heizungs- anlage bezuschussen lassen möchten, ist das nur im Rahmen einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus möglich. Dabei gilt: Je höher der Sanierungsstandard, desto höher fällt die Förderung aus. Was wird gefördert? Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Vorausge- setzt: Für die Planung und Baubegleitung ziehen Sie einen qualifizier- ten Experten hinzu. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind u.a. • Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage, die älter als 2 Jahre ist • Erneuerung oder Einbau einer Lüftunganlage • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme Das sollten Sie beachten: Die förderfähigen Maßnahmen können Sie der KfW-Liste › „Förderfähige Maßnahmen“ entnehmen. Wie hoch wird gefördert? Einzelmaßnahmen wie die Heizungsoptimierung werden mit 20 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 € bezuschusst. Der Zuschuss für ein KfW-Effizienzhaus 55 beträgt bis zu 48.000 €. Auf der › Website zur KfW-Förderung können Sie sich über die genauen Konditionen für das Programm 430 informieren. 23
Programm 167 KfW-Kredit für neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien Sie möchten Ihre Heizung erneuern und dafür einem KfW-Kredit in An- spruch nehmen? Das geht auch, wenn Sie Ihre Immobilie künftig mit erneuerbaren Energien erwärmen. Für den Einbau erneuerbare Heiz- technik – wie etwa einer Wärmepumpe, einer Holz- oder Pelletheizung oder einer Solarthermieanlage können Sie das › Programm 167 nut- zen. Das Darlehen kann ist eine ideale Ergänzung zur BAFA-Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Was wird gefördert? • eine Sanierung der Heizungs- oder Kühlanlagen • der Kauf von saniertem Wohnraum mit neuer Heizungsanlage Das sollten Sie beachten: Die Heizungs- oder Kühlanlage im Wohngebäude muss mindestens 2 Jahre alt sein. Es gelten die Fördervoraussetzungen des BAFA- Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (siehe Seite S. 6ff.). Die Summe aus Kredit und BAFA-Zuschuss darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Wie hoch wird gefördert? Bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Beispielrechnung: Kosten Kauf einer Holzpelletheizung 33.000 € Ausbau der alten und Einbau der neuen Anlage 8.000 € Hydraulischer Abgleich 1.500 € Experte für Energieeffizienz 2.500 € Gesamtkosten 45.000 € KfW-Finanzierung Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit (167) 45.000 € Rückzahlbetrag des KfW-Kredits 45.000 € 24
Steuerliche Förderung Energieeffizientes Heizen können Sie abschreiben! Sie möchten Ihre neue Heizung von der Steuer absetzen? Das geht seit dem 1. Januar 2020. Vorausgesetzt, Sie nutzen Ihre Immobilie selbst. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen können Sie dann rückwirkend geltend machen. Der neue Steuerbonus kann eine echte Alternative zu einer KfW- oder BAFA-Förderung für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer sein. Was wird gefördert? Folgende Maßnahmen in den Bereichen Lüftung und Heizung können Sie steuerlich absetzen: • Erneuerung der Heizung • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (z. B. elektronische Thermostate für Heizkörper oder Räume) Darüber hinaus werden die energetische Baubegleitung und Fachpla- nung steuerlich gefördert. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern möchten, sind die folgen- den Anlagen förderfähig: • Solarkollektoranlage • Biomasseanlage • Wärmepumpen • Gasbrennwerttechnik („Renewable Ready“) • Gas-Hybridanlagen • Brennstoffzellen • Mini-Kraft-Wärmekopplung – Mini KWK 25
Wie hoch wird gefördert? Es werden 20 % der Kosten der Einzelmaßnahmen von der Steu- erschuld abgezogen, verteilt über drei Jahre. Im ersten und zweiten Kalenderjahr jeweils 7 %, im dritten Kalenderjahr 6 %. Bei der energeti- schen Baubegleitung und Fachplanung sind abweichend davon 50 % der anfallenden Kosten abzugsfähig. Beispielrechnung: Kosten für eine Sanierungsmaßnahme: 10.000 € Reduzierung Steuerschuld im 1. u. 2. Jahr: je 700 € Reduzierung Steuerschuld im 3. Jahr: 600 € Maximal abzugsfähig sind 40.000 € pro Gebäude. Das sollten Sie beachten: Die steuerliche Förderung kann nicht mit anderen Förderprogrammen von BAFA und KfW kombiniert werden. Der Steuerbonus wird nur er- teilt, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen und diese mindestens 10 Jahre alt ist. Anders als bei der BAFA- und KfW-Förderung muss bei der steuer- lichen Förderung kein Antrag gestellt werden. Das Fachunternehmen, das die Sanierung durchführt, muss die erbrachten Leistungen be- scheinigen. Diese Bescheinigung wird anschließend zusammen mit der getätigten Bank-Überweisung der Einkommenssteuererklärung beigefügt. Tipp: Haben Sie vergessen, den Förderantrag für Ihr Vorhaben vor Beginn zu stellen? Kein Problem, Sie müssen auf eine Förderung nicht ver- zichten. Zwar bekommen Sie in dem Fall keinen Zuschuss/Kredit von BAFA oder KfW, aber Sie können die steuerliche Förderung geltend machen! 26
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Kontaktadressen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de Marktanreizprogramm 06196 908-1625 Förderberatung Energieeffizienz (Allgemeine Auskünfte zum Förderprogramm | keine Auskünfte zu gestellten Anträgen) 0800 0115 000 (kostenfrei) Förderung Heizungsoptimierung (HZO) 06196 908-1001 Förderung Mini-KWK 06196 908-1798 KfW Bankengruppe Bauen, Sanieren & Wohnwirtschaft 0800 5 39 90 02 (kostenfrei) Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Förder- programme können Änderungen unterliegen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf eine Förderung besteht nicht. Das BAFA und die KfW entscheiden aufgrund ihres pflicht- gemäßen Ermessens. Alle Angaben ohne Gewähr. 28
Immer aktuell informiert Möchten Sie weitergehende Informationen zur Förderung erhalten und immer auf dem aktuellsten Stand der Heiz- und Lüftungs- technik sein? Dann besuchen Sie uns online! www.intelligent-heizen.info www.intelligent-fördern.de Intelligent heizen Verbraucher Kampagne von VdZ e.V / FÖGES GmbH Oranienburger Straße 3 | 10178 Berlin vdzev.de | intelligent-heizen.info | intelligent-foerdern.de info@vdzev.de Stand: Juli 2020 Layout: Anna Boddin Fotos: Cover: iStock.com/iskrinka74, S. 3: iStock.com/AndreyPopov, S. 28: shutterstock/BigBlueStudio, S. 12, 20, 22, 27: Intelligent heizen/Thilo Ross Partner von
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