Bekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2020 BAnz AT 16.12.2020 B5 Seite 1 von 7 - Bundesanzeiger

Die Seite wird erstellt Gunnar Hempel
 
WEITER LESEN
Bekanntmachung
                                                                                     Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2020
                                                                                     BAnz AT 16.12.2020 B5
               www.bundesanzeiger.de                                                 Seite 1 von 7

                                                     Bundesministerium
                                                 für Bildung und Forschung

                                               Richtlinie
                        zur Förderung von Projekten zum Thema Maßnahmen
        zum Transfer und zur Verstetigung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben
                       in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener

                                                          Vom 7. Dezember 2020

1     Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1    Förderziel und Zuwendungszweck
Alphabetisierung und Grundbildung – insbesondere Lesen, Schreiben und Rechnen – sind gerade in Zeiten zuneh-
mender Digitalisierung sowie digitaler Unterstützungssysteme zentrale Schlüsselkompetenzen für die Bewältigung
alltäglicher Anforderungen. In Deutschland haben laut LEO-Studie 20181 der Universität Hamburg 6,2 Millionen Er-
wachsene Schwierigkeiten damit, Wörter, Sätze oder einfache zusammenhängende Texte zu lesen oder zu schreiben.
Ebenso zeigt die Studie auf, in welchen Bereichen des alltäglichen Lebens gering literalisierte Erwachsene in ihrer
aktiven gesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Teilhabe eingeschränkt sind. Vor dem Hintergrund, dass
weniger als ein Prozent der gering literalisierten Personen Alphabetisierungskurse besuchen, stellen die Ansprache
und Beratung von Menschen, die über geringe Schriftsprachkompetenzen verfügen, zentrale Herausforderungen dar.
Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 (AlphaDekade) haben sich Bund und
Länder daher das Ziel gesetzt, die Lese- und Schreibkompetenzen sowie das Grundbildungsniveau Erwachsener in
Deutschland durch erhöhte Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen nachhaltig zu verbessern.2 Bisherige For-
schungs- und Projektergebnisse haben gezeigt, dass Maßnahmen der Alphabetisierung und Grundbildung insbeson-
dere dann effektiv und wirkungsvoll sind, wenn sie sich an den konkreten Bedürfnissen der Zielgruppe und deren
individuellen Anforderungen orientieren. Dies gelingt insbesondere dann, wenn Menschen in ihrem gewohnten sozia-
len Umfeld und mit alltagsrelevanten Themen adressiert werden.
Seit 2018 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 20 lebensweltlich orientierte Entwick-
lungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener3, die darauf zielen, neue Zugangswege zur
Ansprache gering literalisierter Erwachsener sowie neue Lernorte zu identifizieren und zu erproben. Bildungseinrich-
tungen entwickeln und erproben in Kooperation mit sozialräumlichen Partnern Konzepte und Materialien, die Betrof-
fenen helfen, die erlernten Grundkenntnisse unmittelbar anzuwenden und alltägliche Aufgaben selbständig zu bewäl-
tigen. Durch die Kooperation mit sozialräumlichen Partnern wie soziale Beratungsstellen, Familienzentren, Tafeln,
Verbraucherzentralen etc. werden die dort tätigen Schlüsselpersonen für das Thema des funktionalen Analphabetis-
mus sensibilisiert und darin geschult, gering literalisierte Menschen anzusprechen und für die Teilnahme an Lern-
angeboten zu gewinnen. Durch niedrigschwellige Lernangebote, die sich an den Interessen und Themen der Teilneh-
menden und ihrer Lebenswelt orientierten, können Schwellenängste abgebaut und das Lerninteresse und die Lern-
motivation der Zielgruppe gestärkt werden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Zusammenarbeit unterschied-
1
    Grotlüschen, Anke; Buddeberg, Klaus (Hrsg.) (2020) LEO 2018. Leben mit geringer Literalität; Bielefeld wbv-Verlag
2
    Vgl. Grundsatzpapier zur Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung, S. 5 https://www.alphadekade.de/files/01_Grundsatzpapier%
    20zur%20Nationalen%20Dekade%20Alphabetisierung%20und%20Grundbildung_final.pdf
3
    Richtlinie zur Förderung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener vom 30. Mai
    2017 (BAnz AT 12.06.2017 B3)
Bekanntmachung
                                                                                    Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2020
                                                                                    BAnz AT 16.12.2020 B5
               www.bundesanzeiger.de                                                Seite 2 von 7

licher regionaler Akteure im Hinblick auf die Verbesserung der Schriftsprach- und weiterer Grundkompetenzen einen
Mehrwert für alle Seiten darstellt. Mit dieser Förderrichtlinie sollen in direktem Anschluss an die Entwicklungsphase
besonders erfolgversprechende innovative Konzepte, Kooperationsmodelle und Maßnahmen zur aufsuchenden le-
bensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung weiterentwickelt, in die Breite getragen, auf neue Kon-
texte übertragen sowie in bereits bestehenden Strukturen nachhaltig verankert werden.
Das übergreifende Ziel des Förderschwerpunkts lebensweltlich orientierter Grundbildung ist es, die Lese-, Schreib-,
Rechen- und digitalen Kompetenzen gering literalisierter Erwachsener durch individuelle Beratung und nachfrageori-
entierte Lernangebote zu verbessern. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Vorhaben gefördert, die mindestens
zwei der folgenden Zielsetzungen verfolgen:
– Weiterentwicklung und nachhaltige Stärkung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen hinsichtlich lebensweltlich
  orientierter Alphabetisierung und Grundbildung
– Weiterentwicklung und Verbreitung des lebensweltlich orientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebots
– Steigerung der Qualität von Lehr- und Lernprozessen in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und
  Grundbildung
1.2    Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushalts-
ordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf
Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein An-
spruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2     Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können Vorhaben, die die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von lebensweltlich orientierten
Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ entwickelten und erprobten Konzep-
te, Maßnahmen, Produkte oder Kooperationsmodelle4 evaluieren und weiterentwickeln, insbesondere aber transferie-
ren und verstetigen.
Die zu fördernden Vorhaben müssen dabei inhaltlich an mindestens zwei der folgenden Handlungsfelder ausgerichtet
sein:
A. Netzwerk- und Kooperationsstrukturen in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung
     Durch die Vernetzung und Kooperation von Bildungsanbietern mit sozialräumlich arbeitenden Einrichtungen (z. B.
     soziale Beratungsstellen, Familienzentren, Schuldnerberatungen, Verbraucherzentralen, Tafeln, etc.) können neue
     Zugangs- und Ansprachewege von gering literalisierten Erwachsenen erschlossen und Lernangebote stärker an
     den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Betroffenen ausgerichtet werden. In diesem Handlungsfeld sol-
     len die bereits entwickelten Netzwerk- und Kooperationsstrukturen weiterentwickelt und verfestigt werden. Dies
     schließt auch die Entwicklung von Finanzierungs- und Verstetigungskonzepten für die trägerübergreifende Zusam-
     menarbeit mit ein. Ebenso sollen bewährte Kooperationsmodelle auf andere Kontexte und Ebenen transferiert
     werden, z. B. auf landes- oder bundesweite Verbandsebenen. Des Weiteren können Vorhaben gefördert werden,
     die neue sozialräumliche Partner gewinnen, um die bereits entwickelten und bewährten Konzepte und Ansätze in
     Kooperation mit ihnen zu implementieren. Dabei sollen die Sensibilisierung und Schulung des Personals in den
     sozialräumlich agierenden Einrichtungen hinsichtlich der Identifizierung der Problematik geringer Literalität und des
     Umgangs damit weitergeführt und ausgebaut werden. In diesem Handlungsfeld sollen dementsprechend bewährte
     Ansätze weiterentwickelt werden, die das Ziel verfolgen, Beratungs-, Verweis- und Unterstützungsstrukturen unter
     Einbindung sozialräumlich agierender Einrichtungen nachhaltig zu implementieren.
B. Lebensweltlich orientiertes Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebot
     In diesem Handlungsfeld können Vorhaben gefördert werden, die darauf zielen, Angebotsformate non-formalen,
     informellen oder selbstorganisierten Lernens sowie entsprechende Lehr- und Lernmaterialien im Bereich der le-
     bensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Dies umfasst
     die Erschließung neuer Lernorte im Sozialraum gering literalisierter Erwachsener als auch den Einbezug von neuen
     Themen mit einem unmittelbaren Lebensweltbezug (z. B. gesundheitliche Grundbildung, ökonomische und politi-
     sche Grundbildung), um die Schwellen zur Teilnahme zu reduzieren und das Lerninteresse und die Lernmotivation
     zu erhöhen. Ausdrücklich erwünscht ist die Erarbeitung und Erprobung von Konzepten zur Gestaltung und Beglei-
     tung des Übergangs von niedrigschwelligen Lernangeboten in weiterführende Bildungsangebote. In diesem Hand-
     lungsfeld sollen dementsprechend bedarfsorientierte Lernangebote mit lebensweltlichem Bezug im Sozialraum
     weiterentwickelt werden mit dem Ziel, sie langfristig in das Portfolio von Bildungsanbietern zu integrieren.
4
    Hierzu zählen alle Produkte oder Maßnahmen, die in den Handlungsfeldern A bis E in Nummer 2 der Richtlinie zur Förderung von lebensweltlich
    orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener vom 30. Mai 2017 (BAnz AT 12.06.2017 B3) genannt
    werden.
Bekanntmachung
                                                                                     Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2020
                                                                                     BAnz AT 16.12.2020 B5
               www.bundesanzeiger.de                                                 Seite 3 von 7

C. Lehr- und Lernprozessen in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung
     In diesem Handlungsfeld können Vorhaben gefördert werden, die auf die Weiterentwicklung und Erprobung von
     Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Bildungspersonals hinsichtlich der Planung und Durchführung
     von lebensweltlich orientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten zielen. Dies schließt die Anbah-
     nung und Implementierung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen, die Entwicklung und Durchführung niedrig-
     schwelliger Lernangebote als auch methodisch-didaktische Ansätze der lebensweltlich orientierten Alphabetisie-
     rungs- und Grundbildungsarbeit mit ein. Darüber hinaus können in diesem Handlungsfeld Vorhaben gefördert
     werden, die Konzepte zur Einbindung von Personen in Unterstützerrollen (wie z. B. Ehrenamtlichen) sowie ent-
     sprechende Lehr- und Lernmaterialien für eine solche Begleitung von gering literalisierten Erwachsenen (weiter-)
     entwickeln, verbreiten und in den Transfer bringen. Dies schließt auch die Weiterbildung von Ehrenamtlichen ein als
     Vorbereitung auf ihren Einsatz in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.
Die Projektmaßnahmen sollen weiterhin im Besonderen auf Kontexte, Strukturen und Zielgruppen zielen, die neu für
das Thema der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener erschlossen werden sollen. Vor allem sollen dadurch
weiterhin Zielgruppen und Einrichtungen mit sozialräumlichem und lebensweltlichem Bezug fokussiert werden, ins-
besondere über die Themen Familie, Jugend, Ernährung, Gesundheit, Sport, Kultur, Soziales, Verbraucherschutz oder
intergenerationeller Austausch. Dazu sind insbesondere vorhandene (Infra-)Strukturen und Netzwerke sowie bereits
bestehende Kooperationen innerhalb der Alphabetisierungs- und Grundbildungslandschaft sowie zu und innerhalb
anderer angrenzender Fachbereiche zu nutzen.
Mittelbar oder unmittelbar Begünstigte der geförderten Vorhaben sind Erwachsene mit Deutsch als Erst- oder Zweit-
sprache, die Deutsch sprechen und verstehen können und über geringe Schriftsprachkompetenzen im Deutschen
verfügen. Weitere explizite Zielgruppen der geförderten Maßnahmen sind Multiplikatoren, Stakeholder und Entschei-
dungsträger, Personen an Schlüsselstellen und das mitwissende Umfeld sowie Bildungspersonal.

3    Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie im lebensweltlichen Bereich
tätige Einrichtungen mit sozialräumlichem Bezug, die ausschließlich im nicht-wirtschaftlichen Bereich tätig sind und
bereits im Rahmen einer Projektkooperation über den aktuellen Förderschwerpunkt „Lebensweltlich orientierte Ent-
wicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ aktiv sind. Innerhalb der Transfer- bzw.
Verstetigungsvorhaben sind folgende Arten der Projektfortführung möglich:
– als Verbundprojekt mit den gleichen Projektpartnern
– als Verbundprojekt mit (teils) neuen und für die Erreichung der Projektziele besonders geeigneten Projektpartnern
– als Einzelvorhaben
Alle Projektpartner verfügen dabei über eine entsprechende für die Durchführung des Projekts notwendige Fachex-
pertise und Vernetzung in ihrem Wirkungsbereich, wobei mindestens ein Projektpartner über ausgewiesene Fach-
expertise und mehrjährige Praxis in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener verfügt. Zum Zeitpunkt der
Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwen-
dungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen
Förderung nur unter bestimmtem Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Aus-
gaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei geför-
dert werden kann, siehe FuEuI5 Unionsrahmen.6

4    Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig sind Projekte, die inhaltlich mindestens zwei der in Nummer 2 genannten Zielgruppen und Handlungs-
felder aufgreifen. Zusätzlich können Antragsteller spätestens bis zum Beginn des über diese Richtlinie geförderten
Vorhabens nachvollziehbar darstellen, dass die zu transferierenden bzw. zu verstetigenden Produkte, Konzepte oder
Maßnahmen gute bis sehr gute Erfolgsaussichten im Rahmen der momentanen Projektförderung vorweisen können.
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist die Erfüllung aller in dieser Richtlinie genannten formalen und
inhaltlichen Voraussetzungen (siehe Nummer 2 bis 7).
Bei allen Projektideen ist von dem zum jeweiligen Thema aktuell vorhandenen Wissens- und Erkenntnisstand aus-
zugehen. Bereits vorliegende Ergebnisse sind auszuwerten und zu berücksichtigen (siehe dazu die „Richtlinien für
Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“, Vordruck 00276).
Voraussetzung für die Auswahl und Förderung der Projekte ist die Eignung der Konzepte und Anträge bezüglich einer
hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung. Im Rahmen eines tragfähigen
Verwertungsplans, der Bestandteil des Projektantrags ist, sind die entstehenden Kooperations- und Netzwerkstruk-
5
    FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation
6
    Mitteilung der EU-Kommission (2014/C 198/01) vom 27.6.2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C
    (2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) insbesondere Abschnitt 2.
Bekanntmachung
                                                                                   Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2020
                                                                                   BAnz AT 16.12.2020 B5
               www.bundesanzeiger.de                                               Seite 4 von 7

turen dahingehend zu entwickeln, dass erfolgreiche Ansätze auch nach Ende der Förderung weiterhin Bestand haben
und verstetigt werden können.
Die Partner eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle
Zuwendungsempfänger einschließlich Verbundpartnern, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2
(Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an
Unternehmen fließen. Die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für
staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) sind
entsprechend zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundvorhaben muss eine grundsätzliche Über-
einkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für
Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern
und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).7
Um eine Nachnutzung der entwickelten Konzepte und Materialien für Dritte zugänglich zu machen, ist auf geeignete
Nutzungsrechte (z. B. Open Standards, Open Source-Plattformen oder Creative Commons-Lizenzen) zurückzugreifen
sowie eine entsprechende Dokumentation bereitzustellen. Der Transfer der Projektergebnisse, deren Dokumentation
und Dissemination ist grundsätzlich Voraussetzung der Förderung. Hierzu zählt auch der Transfer der Ergebnisse zu
anderen Vorhaben des Förderschwerpunkts sowie der interessierten Öffentlichkeit und Praxis.

5    Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die geförderten
Projekte sind auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten ausgelegt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. (Richtwert: bis zu
300 000 Euro pro Jahr und Einzelvorhaben bzw. Verbund.)
Zuwendungen können für vorhabenbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel verwendet werden. Bemessungs-
grundlage für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und ver-
gleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwen-
dungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis
zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zu-
wendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Projekte wird jeweils auf der Grundlage der Einzelanträge und
deren Prüfung hinsichtlich Angemessenheit und Erforderlichkeit der beantragten Mittel entschieden.

6    Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu-
wendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF)
sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die
Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu-
wendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“
(ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen
für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufver-
fahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwen-
dungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für For-
schungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zu-
wendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauf-
tragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Be-
gleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert
veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissen-
schaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische
Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffent-
lichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht
7
    https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
Bekanntmachung
                                                                       Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2020
                                                                       BAnz AT 16.12.2020 B5
             www.bundesanzeiger.de                                     Seite 5 von 7

in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach
Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht
werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschrei-
ten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden
wissenschaftlichen Monographien.

7     Verfahren
7.1     Einschaltung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und Anforderung von Unterlagen
Bewilligungsbehörde für Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie ist das BMBF. Mit der administrativen
Abwicklung und inhaltlichen Begleitung der Fördermaßnahme hat das BMBF das BIBB beauftragt.
Das Einreichen der schriftlichen Skizzen und Anträge erfolgt über:
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Koordinierungsstelle Dekade für Alphabetisierung (KSA)
Kennwort Transfer Lebenswelt
Robert-Schuman-Platz 3 – 5
53175 Bonn
Ansprechpartner sind:
Zu inhaltlichen Fragen:
Frau Viktoria Thieme
Telefon: 02 28/1 07 10 56
E-Mail: thieme@bibb.de
Zu administrativen Fragen:
Herr Amin Ben Slama
Telefon: 02 28/1 07 22 20
E-Mail: benslama@bibb.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt
gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auf dem Förder-
portal des Bundes unter https://foerderportal.bund.de abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“
zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Nachdem Sie im Auswahlmenü in der linken Spalte „Neues For-
mular“ ausgewählt haben, muss das BMBF, die Fördermaßnahme „Weiterbildung und Arbeitsmarkt“, der Förderbe-
reich „Allgemeine Weiterbildung“ sowie das Verfahren „Skizze“ ausgewählt werden.
7.2     Förderverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt die Einreichung einer Projektskizze. In einem zweiten
Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden,
aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen. Die Förderentscheidung wird durch das BMBF getroffen.
7.2.1    Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (Anschrift siehe oben) spätestens bis zum
                                                     11. März 2021
zunächst Projektskizzen in zweifacher Ausführung im Original vorzulegen, versehen mit rechtverbindlicher Unter-
schrift.
Es gilt das Datum des Poststempels. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben
angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) ist über das Internetportal
easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite
https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.
Bei Verbundprojekten ist durch den Verbundkoordinator eine gemeinsame Projektskizze in Abstimmung mit den Pro-
jektpartnern vorzulegen. Ebenso ist eine von jedem Projektpartner unterzeichnete Erklärung über die Zusammenarbeit
(letter of intent) beizufügen.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden
nicht zurückgesendet.
Inhalt und Umfang der Projektskizzen
Der maximale Textumfang der Projektskizzen (Schriftgrad 11, Arial, 1½-facher Zeilenabstand) beträgt bei Einzelvor-
haben 12 DIN-A4-Seiten, bei Verbundvorhaben 15 DIN-A4-Seiten (exklusive Quellenangaben, Deckblatt und Anlagen).
Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachung
                                                                    Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2020
                                                                    BAnz AT 16.12.2020 B5
           www.bundesanzeiger.de                                    Seite 6 von 7

Die Skizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:
A. Allgemeine Angaben zum Vorhaben/Deckblatt (eine Seite)
   – Titel des Vorhabens
   – Angaben zur antragstellenden Einrichtung, inklusive Hauptansprechperson und deren Kontaktdaten
   – beteiligte Kooperationspartner, inklusive Kontaktdaten
   – avisierte Laufzeit
   – avisierte Fördersumme
   – Abstract (maximal 1 000 Zeichen): Kurzdarstellung der avisierten Hauptzielsetzung, Zielgruppe, Handlungsfelder
     und des geplanten Vorgehens
B. Darstellung des Vorhabens (maximal neun Seiten)
   – Skizzierung und Belegung des Bedarfs, die das Projektvorhaben bedienen will
   – Darstellung der Gesamtziele des Vorhabens und deren Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Förderschwer-
     punkts
   – Darstellung der fachlichen und formellen Eignung des Antragstellers und der Kooperationspartner sowie die
     Begründung zur Auswahl der Kooperationspartner
   – Darstellung des Vorhabens, der geplanten Maßnahmenpakete und der Aufgabenaufteilung zwischen den Pro-
     jektpartnern, inklusive einer Begründung zum gewählten Vorgehen, Darstellung der Aufgabenaufteilung und An-
     gaben dazu, inwieweit bereits vorhandene Forschungs- und Projektergebnisse in die Vorhabenplanung einbe-
     zogen wurden sowie Maßnahmen zur Sicherung einer erfolgreichen Umsetzung ergriffen werden (maximal sechs
     Seiten)
   – Begründung für die Auswahl der Produkte/Maßnahmen/Kooperationsformen für den Transfer bzw. die Versteti-
     gung und detaillierte Darstellung ihrer Erfolgsfaktoren, inkl. Belege dafür, wenn vorhanden
   – Angaben zur geplanten Öffentlichkeitsarbeit und den Verbreitungs- und Vernetzungsaktivitäten während der
     Projektlaufzeit
   – Angaben zur Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss der Förderung (wirtschaftlich und wissenschaftlich)

C. Darstellung des Zeit- sowie Ausgabenrahmens (maximal drei Seiten)
   – Entwurf eines Arbeitsplans mit Balkendiagramm, gegebenenfalls Kooperations- und Koordinationsstruktur mit
     Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
   – Angabe und Begründung der benötigten Fördermittel, Darstellung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, nachvoll-
     ziehbare tabellarische Finanzierungsübersicht
Es steht den Skizzeneinreichenden frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach
ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.
Die eingegangenen Skizzen werden unter Einbindung von Fachexperten bewertet. Beurteilung und Auswahl der für
eine Förderung geeigneten Projektideen erfolgen anhand Einhaltung der Anforderungen an Art und Umfang der Pro-
jektskizze, Vollständigkeit und Plausibilität der in Nummer 7.2.1 Buchstabe A bis C dargestellten Punkte sowie fol-
gender Kriterien:
– Beitrag zur Erreichung der in der Förderrichtlinie genannten Zielsetzungen
– Wirkungsgrad und Wirkungspotential des Vorhabens sowie der am Projekt beteiligten Partner
– Erfolgspotential der zum Transfer bzw. zur Verstetigung ausgewählten Produkte /Maßnahmen/Kooperationsformen
– Eignung des gewählten Vorgehens zur Erreichung der geplanten Projektziele sowie der Ziele der Förderrichtlinie
– Einbindung neuer Akteure aus dem Bereich der Grundbildung oder aus den in Nummer 2 genannten lebenswelt-
  lichen Bereichen
– Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, der geplanten Maßnahmen sowie Stringenz der Zeit-,
  Arbeits- und Budgetplanung und der arbeitsteiligen Vernetzung der Partner
– Qualität und Reichweite der Projektkooperation und des Vorhabens
– Kenntnis, Berücksichtigung und Nutzung bereits vorhandener und für das Vorhaben relevanter Forschungs- und
  Projektergebnisse sowie Netzwerke und Strukturen
– Erfolgsaussichten und voraussichtliches Potential im Hinblick auf Verbreitung, Verwertung und Nachhaltigkeit der
  (weiter-)entwickelten Konzepte, Strukturen, Materialien im Bereich der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung
  und Grundbildung (tragfähiges Verwertungskonzept)
Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein
Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Bekanntmachung
                                                                               Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Dezember 2020
                                                                               BAnz AT 16.12.2020 B5
             www.bundesanzeiger.de                                             Seite 7 von 7

7.2.2    Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm-
lichen Förderantrag vorzulegen. In diesem sind die in der Projektskizze gemäß Nummer 7.2.1 dargestellten Punkte zu
konkretisieren und zu spezifizieren, einschließlich detaillierter Darstellung von Arbeits- und Zeitplan inklusive Ressour-
cenplanung.
Vordrucke für die förmliche Antragstellung, allgemeine Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen
können unter http://www.foerderportal.bund.de abgerufen werden. Dazu wird auch auf die Nutzung des elektroni-
schen Antragssystems „easy-Online“ hingewiesen.
Bei Verbundvorhaben sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Vorhaben entscheidet das BMBF entsprechend der oben ange-
gebenen Kriterien.
Die eingegangenen Anträge werden neben den in Nummer 7.2.1 dargestellten Bewertungskriterien nach den folgen-
den Punkten geprüft und bewertet:
– Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
– Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen des Projekt- und Qualitätsmanagements und, wenn zutreffend, der
  Organisation der Zusammenarbeit im Verbund zur Erreichung des Projektziels;
– Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Arbeits- und Ressourcenplanung.
Über Art, Umfang und Zeitdauer der Förderung der Vorhaben entscheidet das BMBF entsprechend der oben ange-
gebenen Kriterien.
7.3     Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Ver-
wendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der
gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die
hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von
den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8     Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des
31. Dezember 2025 gültig.

Berlin, den 7. Dezember 2020
                                                   Bundesministerium
                                               für Bildung und Forschung
                                                        Im Auftrag
                                                 Dr. J u t t a I l l i c h m a n n
Sie können auch lesen