Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
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215-442 DGUV Information 215-442 Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Teil 2 Planungsbeispiele Juli 2020
215-442 DGUV Information 215-442 Beleuchtung im Büro Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen Juli 2020
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Büro des Fachbereichs Verwaltung der DGUV Ausgabe: Juli 2020 DGUV Information 215-442 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungs- träger oder unter www.dguv.de/publikationen Bildnachweis Abb. 1: © WS-Design – stock.adobe.com; Abb. 2, 3, 6–21: © DGUV/Invoid K. Jaworski Abb. 4, 5, 22: © DGUV
Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen DGUV Information 215-442 Juli 2020
Inhaltsverzeichnis Seite Seite Vorbemerkung ...................................................................................... 5 5 Anordnung der Arbeitsplätze ..................................... 20 1 Tageslicht am Arbeitsplatz .......................................... 7 6 Planung von Beleuchtungsanlagen ........................ 21 6.1 Allgemeines .......................................................................... 21 2 Neue Herausforderungen an die Gestaltung 6.2 Beleuchtungskonzepte ................................................. 22 der Beleuchtung aufgrund neuer Formen 6.2.1 Raumbezogene Beleuchtung ...................................... 22 der Büroarbeit ..................................................................... 9 6.2.2 Auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogene Beleuchtung ................................................ 24 3 Aufgaben der künstlichen Beleuchtung .............. 10 6.2.3 Teilflächenbezogene Beleuchtung ......................... 26 3.1 Licht und Raum ................................................................... 10 6.3 Beleuchtungsarten ........................................................... 27 3.2 Licht und Arbeit .................................................................. 10 6.3.1 Direktbeleuchtung ............................................................ 27 3.3 Sicherheit und Gesundheit .......................................... 10 6.3.2 Indirektbeleuchtung ........................................................ 28 6.3.3 Direkt-/Indirektbeleuchtung ....................................... 29 4 Kriterien der Beleuchtung ............................................ 11 6.4 Lichtmanagement ............................................................ 30 4.1 Beleuchtungsniveau ........................................................ 11 6.4.1 Beleuchtung an die Tätigkeiten 4.1.1 Horizontale Beleuchtungsstärke ............................... 12 und Bedürfnisse anpassen ......................................... 30 4.1.2 Vertikale Beleuchtungsstärke .................................... 12 6.4.2 Nutzung des Tageslichts optimieren ....................... 30 4.1.3 Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke ............ 13 6.4.3 Betriebskosten sparen .................................................... 31 4.1.4 Messraster ............................................................................. 14 6.4.4 Erleichterung der Wartung ............................................ 31 4.1.5 Helligkeitsverteilung im Raum .................................... 14 6.4.5 Flexible Nutzung Raum/ 4.2 Begrenzung der Blendung ............................................ 15 Beleuchtungsanlagen .................................................... 31 4.2.1 Direktblendung ................................................................... 15 6.5 Wartung und Instandhaltung ....................................... 32 4.2.2 Reflexblendung auf dem Bildschirm ....................... 16 4.2.3 Reflexblendung auf anderen 7 Anhang Arbeitsmitteln ...................................................................... 17 Literaturverzeichnis .......................................................... 35 4.2.4 Blendung durch Tageslicht ........................................... 17 4.3 Körperwiedergabe (Schattigkeit) und Vermeidung störender Schatten ...................... 18 4.4 Lichtfarbe und Farbwiedergabe ................................. 18 4.4.1 Lichtfarbe ............................................................................... 18 4.4.2 Farbwiedergabe .................................................................. 19 4.5 Flimmern und Pulsation ................................................ 19 4
Vorbemerkung Diese DGUV Information gibt Hilfen zur Planung der künst- Erläuterung von Begriffen, die auch in dieser DGUV Infor- lichen Beleuchtung und zur Umsetzung der Technischen mation verwendet werden. Auf Aspekte des Tageslichtes Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) in geht die DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeits- Büroräumen. platz“ ausführlich ein. Die Qualität der Beleuchtung wirkt sich auf das visuelle In dieser DGUV Information werden mögliche Beleuch- Leistungsvermögen des Menschen aus. Sie ist entschei- tungskonzepte und Beleuchtungsarten für die Planung dend dafür, wie genau und wie schnell Formen, Details beschrieben. Zudem werden Hinweise zum Schalten, und Farben erkannt werden. Die Beleuchtung hat auch Steuern und Regeln sowie zur Instandhaltung von Be- eine nichtvisuelle Wirkung und beeinflusst über das Se- leuchtungsanlagen gegeben. hen hinaus Aktivität und Wohlbefinden der Beschäftigten und wirkt sich so auch auf ihre Leistungsfähigkeit und In der Übersicht (im Teil 2) sind die wichtigsten Werte für Leistungsbereitschaft aus. Eine schlechte Beleuchtung Beleuchtungsanlagen in Räumen mit Bildschirm- und Bü- kann zu einer erhöhten Beanspruchung der Augen und roarbeitsplätzen zusammengestellt. frühzeitiger Ermüdung der Beschäftigten führen. Dagegen berücksichtigt eine gute Beleuchtung unterschiedliche Diese DGUV Information wurde auch um Aussagen zur Be- Bedürfnisse der Beschäftigten zu verschiedenen Tages- leuchtung mit LEDs und zu neuen Formen der Büroarbeit und Jahreszeiten. erweitert und aktualisiert. Eine sachkundige Planung der Beleuchtungsanlage und Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hin- ihres Betriebes sowie deren konsequente Umsetzung sichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der führt zu einer optimalen Qualität der Beleuchtung und för- Beschäftigten bei der Arbeit werden in Deutschland in der dert die Akzeptanz und Motivation der Beschäftigten und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. In den An- trägt zu ihrer Gesunderhaltung bei. wendungsbereich der ArbStättV fallen alle Arbeitsstätten und somit auch Büros. Die Anforderungen der ArbStättV Es ist wichtig, dass am Planungsprozess, neben der Archi- hinsichtlich Beleuchtung werden in der Technischen Regel tektin bzw. dem Architekten sowie Fachkräften für Licht- für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) konkretisiert. planung und ggf. Elektroplanung, auch Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens beteiligt werden. Nur diese Bei Bauprojekten dienen neben den staatlichen Arbeits- haben die erforderlichen Kenntnisse über spezifische schutzvorschriften Normen als Vereinbarungsgrundla- Arbeitsabläufe, Tätigkeiten und Arbeitsmittel. Die zu- ge zwischen Bauherrn und Auftragnehmer. Für die Be- ständige Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt leuchtung ist dies insbesondere die europäische Norm oder die Betriebsärztin und die Personalvertretung sollten DIN EN 12464-1: 2011-08. Architektinnen und Architekten ebenfalls hinzugezogen werden. und Fachkräfte für Lichtplanung sind somit in Deutsch- land verpflichtet, Arbeitsschutzrecht einzuhalten und Für den gesamten Planungsprozess dient diese DGUV Infor- Normen entsprechend der Vertragsgrundlagen zu berück- mation als wichtige Verständigungshilfe für alle Beteiligten. sichtigen. Eine Beratung zu sicherheitstechnischen und ergonomi- Für die Empfehlungen dieser DGUV Information sind die schen Fragen bieten die zuständigen Unfallversicherungs- Anforderungen des Arbeitsschutzes maßgebend. Es wer- träger an. den die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, der Stand der Technik, wissenschaftliche Erkenntnisse und prakti- In dieser DGUV Information werden schwerpunktmäßig sche Erfahrungen der Unfallversicherungsträger zugrunde die Kriterien für die künstliche Beleuchtung speziell für gelegt. Aussagen der DIN EN 12464-1:2011-08 sind für die den Bürobereich erläutert. In der DGUV Information 215-210 Planungssicherheit adäquat berücksichtigt. „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstät- ten“ werden diese auch für andere Bereiche dargestellt. Diese DGUV Information wurde in Kooperation der Sach- Die DGUV Information 215-210 enthält eine ausführliche gebiete Büro und Beleuchtung im Fachbereich Verwaltung 5
Vorbemerkung sowie in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Arbeits- gruppe „Büro“ des Fachausschusses „Innenbeleuchtung“ der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e. V. (LiTG) erstellt. Wir danken Herrn Peter Dehoff, Herrn Prof. Paul W. Schmits und Herrn Dr. Christian Winter. Im Teil 2 dieser DGUV Information 215-442 „Beleuch- tung im Büro“ werden für verschiedene Bürotypen Be- leuchtungslösungen aufgeführt, die so oder in ähnli- cher Form in die Praxis übernommen werden können. 6
1 Tageslicht am Arbeitsplatz Mit Licht werden physiologische Prozesse, der biologische Wenn die Forderung nach ausreichendem Tageslicht in Rhythmus und die Psyche des Menschen beeinflusst. bestehenden Arbeitsstätten oder aufgrund spezifischer betriebstechnischer Anforderungen nicht zu erfüllen ist, Licht, das ins menschliche Auge fällt, löst nicht nur den sind vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbe- Sehvorgang, sondern auch verschiedene nichtvisuelle urteilung gleichwertige Maßnahmen zur Gewährleistung Wirkungen aus. der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderlich. Durch seine sich ändernde Intensität, Einfallsrichtung, Die Anforderung nach möglichst ausreichendem Tages- Lichtfarbe und Schattigkeit spiegelt das Tageslicht die Ta- licht gemäß ASR A3.4 „Beleuchtung“ wird erfüllt, wenn in geszeit, Jahreszeit, das Wetter und den Ort wider. Es stellt Arbeitsräumen daher für den Menschen ein wichtiges Bindeglied zu sei- • am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, ner Umwelt dar. • bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird oder Ein ausreichender Tageslichteinfall im Zusammenhang • mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fens- mit einer möglichst ungehinderten Sichtverbindung nach ter-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur außen, durch die Beschäftigte die äußere Umgebung un- Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (entspricht ca. verfälscht wahrnehmen können, kann sich positiv auf ihr 1:8 der Rohbaumaße), eingehalten ist. Wohlbefinden und ihre Motivation auswirken. Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevor- Nach der Arbeitsstättenverordnung dürfen als Arbeitsräume zugen. nur solche Räume betrieben werden, die möglichst aus- reichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung Neben dem beschriebenen positiven Effekt auf das Wohl- nach außen haben. Daher sollten die Fenster entsprechend befinden kann eine sinnvolle Nutzung des Tageslichtes groß, günstig in der Fassade angeordnet und geometrisch auch dazu beitragen, den Energieverbrauch für die künst- sinnvoll gestaltet sein (siehe DGUV Information 215-211 liche Beleuchtung zu senken. „Tageslicht am Arbeitsplatz“). Die Nutzung von Tageslicht in der Bürobeleuchtung kann allerdings auch in Form von Blendung und Raumaufhei- zung zu Problemen führen. Um Blendung zu vermeiden und zu hohe Raumaufhei- zung durch Tageslichteinfall reduzieren zu können, for- dert die Arbeitsstättenverordnung, dass in Arbeitsräumen die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden kann. Fenster, Oberlich- ter und Glaswände müssen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Ab- schirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung er- möglichen. Die im Abschnitt 4 beschriebenen Kriterien gelten sowohl für die Beleuchtung mit Tageslicht, als auch mit künstli- chem Licht. Die Grenz- und Richtwerte für diese Kriterien sind fast ausschließlich für die künstliche Beleuchtung erforscht worden, um Planungs- und Bewertungskriterien für Beleuchtungsanlagen in Arbeitsstätten definieren zu können. Abb.1 Verschiedene Lichtstimmungen in der Natur 7
Tageslicht am Arbeitsplatz Für die Beleuchtung mit Tageslicht werden gegenüber Ob die Beschäftigten mögliche Störungsursachen durch der Beleuchtung mit künstlichem Licht wesentlich höhe- Tageslicht noch akzeptieren, hängt davon ab, inwieweit re Beleuchtungsstärken als angenehm empfunden und diese mit einer positiv empfundenen Sichtverbindung stärkere Blendung und höhere Leuchtdichten im Raum nach außen verknüpft sind. akzeptiert. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass Tageslicht mit seinen hohen Beleuchtungsstärken und Wenn zum Beispiel aufgrund baulicher Gegebenheiten Leuchtdichten sowie seinem stetigen Wandel als etwas die Tageslichtversorgung ungenügend ist, wird der ne- Natürliches und Selbstverständliches angesehen wird, gative Eindruck oft auch auf die künstliche Beleuchtung wie es der Mensch in der freien Natur ständig erlebt. übertragen. Die künstliche Beleuchtung kann nicht alle fehlenden Qualitäten des Tageslichtes ersetzen. Zu gerin- So werden relativ hohe Beleuchtungsstärken durch Tages- ge Beleuchtungsstärken in fensterfernen Bereichen – z. B. licht am Arbeitsplatz als angenehm empfunden. Meist im Großraumbüro – können durch die künstliche Beleuch- werden erst bei unmittelbar störender Helligkeit die Son- tung ausgeglichen werden. Für fehlende Sichtverbindung nenschutzvorrichtungen in Anspruch genommen. Selbst nach außen gibt es allerdings keinen Ersatz. Deshalb ist hohe, durch das Fenster gesehene Leuchtdichten werden es erforderlich, dass die Arbeitsräume eine Sichtverbin- akzeptiert, wenn der Informationsgehalt beim Blick aus dung nach außen haben. dem Fenster hoch und positiv belegt ist (z. B. der „Blick ins Grüne“). Da das natürliche Licht in der Regel nicht zu jeder Tages- und Jahreszeit ausreicht, das notwendige Beleuchtungs- Auch die sich ständig ändernden Helligkeitsverhältnisse niveau zu gewährleisten, ist eine künstliche Beleuchtung und Schattenwürfe im Raum – besonders bei direkt einfal- erforderlich. lendem Sonnenlicht – sowie die Dynamik der Lichtfarbe werden meist als angenehm empfunden. Hinweis Auf die Bedeutung des Tageslichtes, auf wichtige Ein- flussgrößen, Zusammenhänge und Anforderungen wird in der DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz“ ausführlich eingegangen. 8
2 Neue Herausforderungen an die Gestaltung der Beleuchtung aufgrund neuer Formen der Büroarbeit Die Büroarbeit hat sich in den letzten Jahren gewandelt. ►► Mobile Geräte (Notebooks, Tablets und Immer mehr Beschäftigte nutzen die Möglichkeiten der Smartphones) für die Arbeit von unterwegs flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Arbeit an Telearbeits- haben oft ein hochglänzendes Display, damit plätzen und zur mobilen Arbeit auch von unterwegs. die Anzeige besser in einer hellen Umgebung zu erkennen ist. Sie sind deshalb für das ständige Unternehmen denken daher darüber nach, wie die Büro- Arbeiten vor allem am Büroarbeitsplatz aus arbeitsplätze am Standort so gestaltet werden können, ergonomischen Gründen ungeeignet. Beim dass sich eine effektivere Nutzung der Büroflächen ergibt. mobilen Arbeiten müssen die Beschäftigten Es werden zum Beispiel Desk Sharing Arbeitsplätze einge- direkt strahlenden Lichtquellen ausweichen, richtet, die von mehreren Beschäftigten genutzt werden. damit sie die Displayanzeige erkennen können. Höhenverstellbare Arbeitstische werden für ergonomische Sitz-Steh-Konzepte empfohlen. Für Desk Sharing Arbeits- ►► Abschnitt 4.2.2 Reflexblendung auf dem plätze sind sie zweckmäßig, um sie an unterschiedliche Bildschirm Körpermaße anpassen zu können. ►► Abschnitt 6.3.2 Indirektbeleuchtung Werden heute Büros modernisiert oder neu eingerichtet, wird auch in Betracht gezogen, offene Bürolandschaften – • Bei hochgefahrener Tischplatte von höhenverstellbaren Open Space Offices – einzurichten. Arbeitstischen kann es insbesondere beim Einsatz von Stehleuchten zu „Lichtflecken“ mit einer hohen Hellig- Solche neuen Ansätze erfordern es, herkömmliche Be- keit und einer dunkleren Umgebung kommen. leuchtungsplanungen zu überdenken. ►► Abschnitt 4.1.3 Gleichmäßigkeit der Beispiele hierfür sind im Teil 2 dieser DGUV Information Beleuchtungsstärke enthalten: • In offenen Bürolandschaften (Open Space Offices) sollte • Eine flexible Arbeitszeit bedeutet, dass die Beschäftig- die Beleuchtung entsprechend den jeweiligen Raumzonen ten zu ganz unterschiedlichen Tageszeiten arbeiten kön- gestaltet sein. Dennoch sollte sich insgesamt ein harmo- nen – nicht nur angepasst an betriebliche Erfordernisse, nischer Gesamteindruck für die Beleuchtung ergeben. sondern auch an ihre persönlichen Bedürfnisse, wie z. B. Mögliche Gestaltungslösungen sind enthalten in die Vereinbarung von Beruf und Familie, an den Lebens- stil bzw. an den ganz persönlichen Biorhythmus. ►► Teil 2 Beispiele Hierfür bieten sich Beleuchtungskonzepte an, bei denen 6 Open Space Office die Beschäftigten die Beleuchtung individuell beeinflus- sen können. Ebenso können die Lichtsituationen ent- Hinweis sprechend der Tages- bzw. Jahreszeit gesteuert werden. Der VBG Ratgeber „Telearbeit“ enthält Informationen ►► Abschnitt 6.4 Lichtmanagement zu rechtlichen Rahmenbedingungen für Teleheimarbeit beziehungsweise alternierende Telearbeit und zur • Wenn die Beschäftigten am Telearbeitsplatz arbeiten, Arbeitsplatzgestaltung im Home-Office. ist es ebenfalls sinnvoll, dass sie die Beleuchtung indi- viduell beeinflussen können. Außerdem sollte die Be- leuchtung zum wohnlichen Ambiente passen. ►► Teil 2 Beispiele 5 Telearbeitsplatz 9
3 Aufgaben der künstlichen Beleuchtung Die künstliche Beleuchtung kann das Tageslicht nicht in 3.3 Sicherheit und Gesundheit all seinen Qualitäten ersetzen. Dennoch hat sie eine an- dere wichtige Eigenschaft: Sie ist zuverlässig, präzise in Durch die richtige Beleuchtung für die Erledigung der Ort und Zeit planbar und kontrollierbar. Die Anforderun- Arbeitsaufgaben können auch Unfälle vermieden wer- gen an die künstliche Beleuchtung für die meisten Aufga- den. Hindernisse oder andere Gefahrenstellen werden ben in der Arbeitswelt können qualitativ und quantitativ erkannt und Entfernungen richtig eingeschätzt. Ein aus- beschrieben werden. reichendes Beleuchtungsniveau erleichtert das Sehen und vermeidet eine übermäßige Beanspruchung der Augen und des Sehvermögens. Eine unzureichende Be- 3.1 Licht und Raum leuchtung kann langfristig gesehen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Zunächst ermöglichen das Licht, die Raumflächen und die Möblierung in Lage und Größe visuell zu erfassen und Der Wechsel von hellem Tag und dunkler Nacht ist ein somit den Raum insgesamt wahrzunehmen. Wir können wichtiger Zeitgeber für den Menschen. Bei der künstlichen uns orientieren und Freiräume für die Bewegung aus- Beleuchtung ist immer darauf zu achten, das richtige Licht machen, Funktion und Bedeutung eines Raumes schnell zur richtigen Zeit einzusetzen. und sicher einschätzen, ihn als Werkhalle, Büro, Flur oder Treppenhaus identifizieren. Art, Verteilung, Richtung und (siehe auch DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle Farbe des Lichtes sind wichtige Eigenschaften, die die Be- Wirkungen von Licht auf den Menschen“) deutung und Funktion eines Raumes unterstreichen und beeinflussen, ob der Raum freundlich, einladend, funk- tionell, großzügig usw. erscheint. Eine gezielte Gestaltung mit helleren und dunkleren Bereichen dient der Struktu- rierung des Raumes und der Orientierung. 3.2 Licht und Arbeit Gute Beleuchtung bewirkt, dass Aufgaben leichter, siche- rer und effektiver durchgeführt werden können. Gutes Se- hen wird durch schnelles Erkennen von Unterschieden in Helligkeit, Farbe und Größe ermöglicht. Arbeitsaufgaben, wie Schreiben und Lesen, werden bei höheren Beleuch- tungsstärken meist leichter und schneller gelöst. Die rich- tige Richtung des Lichtes und die Mischung aus diffusem und gerichtetem Licht unterstützen das räumliche Sehen und verhindern Fehleinschätzungen von Entfernungen. Das Erkennen von Gesichtern und der Mimik und damit die Kommunikation werden ebenfalls erleichtert. Je bes- ser die Planung die Arbeitsaufgabe und die vorherrschen- den Blickrichtungen beachtet, umso besser gelingt es, gute Sehbedingungen zu schaffen und Störungen wie z. B. Blendung zu vermeiden. 10
4 Kriterien der Beleuchtung Eine Reihe von Merkmalen, die sich gegenseitig beein- • Güte des Bildschirms bezüglich der Entspiegelung flussen, bestimmen die Qualität der Beleuchtung. Eine • Glanzeigenschaften der Papiervorlagen gute Beleuchtung trägt zur Sicherheit und Gesundheit bei • Oberflächengestaltung der Tastatur und ist wichtig für die Erfüllung der Sehaufgaben. Hinweis Um angemessene Lichtverhältnisse in Büroräumen zu er- zielen, sollten besonders die folgenden lichttechnischen Unabhängig von der Beleuchtung ist bei Tätigkeiten Kriterien beachtet werden: an Bildschirmgeräten eine Angebotsvorsorge nach • Beleuchtungsniveau und Leuchtdichteverteilung Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb- • Begrenzung der Direktblendung MedVV Anhang Teil 4 Absatz (2) Teil 1) erforderlich. • Begrenzung der Reflexblendung auf dem Bildschirm Ein unzureichendes Sehvermögen sollte durch eine und auf anderen Arbeitsmitteln individuell angepasste Sehhilfe, gegebenenfalls als • Körperwiedergabe (Schattigkeit) und Vermeidung Bildschirmbrille, ausgeglichen werden. (siehe auch störender Schatten DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büro- • Lichtfarbe und Farbwiedergabe arbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“) • Flimmerfreiheit Wichtige Begriffsbestimmungen und Formelzeichen ent- Bei Berücksichtigung dieser Kriterien werden erhöhte hält die DGUV Information 215-210 „Natürliche und künst- Beanspruchungen der Augen und des Sehvermögens liche Beleuchtung von Arbeitsstätten“. weitgehend vermieden. Eine gute Beleuchtungsanlage zeichnet sich durch eine 4.1 Beleuchtungsniveau Reihe weiterer Merkmale aus: Zum Beispiel Anpassung an individuelle Bedürfnisse, Steuerbarkeit, einfache Bedie- Die Beleuchtungsanlage soll ein Beleuchtungsniveau nung, Flexibilität, Ästhetik, Bezug zur Architektur, Energie- schaffen, bei dem effizienz. • die Sehaufgaben wie das Lesen und Erkennen von Infor- mationen auf dem Bildschirm, auf Papiervorlagen und Eine unzureichende Beleuchtung kann asthenopische Be- auf anderen Arbeitsmitteln schnell und einfach erledigt schwerden wie Kopfschmerzen, Flimmern vor den Augen werden können, sowie brennende oder tränende Augen auslösen. Körperli- • Beschwerden im Bereich der Augen und des Sehve che Fehlhaltungen und daraus resultierenden Beschwerden mögens sowie des Bewegungsapparats möglichst können entstehen, wenn Beschäftigte ungünstige Lichtver- vermieden werden, hältnisse mit Haltungsänderungen kompensieren müssen. • die visuelle Kommunikation unterstützt wird, • Informationen aus der Umgebung aufgenommen Solche Beschwerden können auch bei guter Beleuch- werden können, tung entstehen, wenn die Sehaufgaben durch eine un- • sich die Beschäftigten wohl fühlen und angemessen genügende Qualität der Bildschirmanzeige, der Papier- aktiviert werden. vorlage oder der Tastatur erschwert werden (siehe auch DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeits- Die Mindestwerte für die Beleuchtungsstärken in die- plätze – Leitfaden für die Gestaltung“). Dabei spielen vor sem Abschnitt sind Wartungswerte. Das heißt, dass diese allem folgende Kriterien eine wichtige Rolle: Werte im Betrieb der Beleuchtungsanlage erreichbar sein • Leuchtdichten von Zeichen und Hintergrund müssen (siehe Abschnitt 6.5). • Kontrast zwischen Zeichen und Hintergrund • Zeichenschärfe Höhere Beleuchtungsstärken können einen positiven Ein- • Zeichengröße fluss auf das subjektive Wohlbefinden der Beschäftigten • Zeichengestalt und die Abstände zwischen den Zeichen haben. Zu hohe Beleuchtungsstärken können aber bei der • Farbdarstellung Bildschirmarbeit auch zu Störungen führen. 11
Kriterien der Beleuchtung Mit zunehmendem Alter der Beschäftigten und bei beson- 4.1.2 Vertikale Beleuchtungsstärke deren Sehaufgaben ist es zweckmäßig, höhere Beleuch- tungsstärken anzubieten – zum Beispiel als teilflächenbe- Eine ausreichende mittlere vertikale Beleuchtungsstärke zogene Beleuchtung (siehe Abschnitt 6.2.3). Ēv dient der Sicherstellung der Sehleistung an vertikalen Arbeitsflächen, wie beispielsweise an Regalen, Schrän- Für die Planung und Überprüfung der Beleuchtungsan- ken, Tafeln und an Flipcharts. An diesen Flächen sollte lagen sind Rechen- beziehungsweise Messraster in der die mittlere vertikale Beleuchtungsstärke Ēv mindestens DIN 5035-6 festgelegt. ein Drittel der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke betragen. 4.1.1 Horizontale Beleuchtungsstärke Wird das Lesen der Beschriftungen, zum Beispiel von Ordnern, Büchern, häufig oder über längere Zeit durchge- Die horizontale Beleuchtungsstärke wird als Bewertungs- führt – zum Beispiel in Archiven – muss eine mittlere ver- größe für das Beleuchtungsniveau horizontaler und nahe- tikale Beleuchtungsstärke von mindestens 200 Lux reali- zu horizontaler Flächen verwendet. Solche Flächen sind siert werden. zum Beispiel Tischoberflächen, Papiervorlagen, Tastatur. Die vertikale Beleuchtungsstärke eignet sich auch gut zur Für die Arbeitsbereiche „Bildschirm- und Büroarbeit“ Charakterisierung des Helligkeitseindruckes im Raum, sowie „Besprechung“ (siehe Abschnitt 6.2.2) soll der wenn Wände und helle Oberflächen wie Stellwände und Mindestwert der horizontalen Beleuchtungsstärke min- Schränke beleuchtet werden und einen entsprechend ho- destens 500 Lux betragen. hen Reflexionsgrad besitzen. Für „Ablegen und Kopieren“ sowie für den Umgebungs- Auch für eine gute visuelle Kommunikation, das heißt für bereich soll die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke die leichte Erkennbarkeit der Mimik und das natürliche mindestens 300 Lux betragen (siehe Abschnitt 6.2.2). Aussehen der Gesichter, ist eine ausreichende vertikale Beleuchtungsstärke in Kopfhöhe wichtig (Abbildung 2). Bei einer weitgehend regelmäßigen Anordnung der Leuch- ten wird das Licht gleichmäßig im Raum verteilt. Vertikale Flächen von Körpern und Gesichtern werden dann aus ver- schiedenen Richtungen mit Beleuchtungsstärken in der gleichen Größenordnung beleuchtet. Abb. 2 Einfluss der vertikalen Beleuchtungsstärke. Im rechten Bild wird das Gesicht durch eine höhere vertikale Beleuchtungs- stärke besser ausgeleuchtet. 12
Kriterien der Beleuchtung Die über 4 Richtungen gemittelte vertikale Beleuchtungs- Dies gilt nicht für Sehaufgaben auf selbstleuchtenden stärke ist eine angemessene Bewertungsgröße für den Flächen, z. B. auf Bildschirmen. Hier kann eine zu hohe Helligkeitseindruck eines Raumes, wie auch für die Aus- Beleuchtungsstärke, die auf die Oberfläche fällt, eher zur leuchtung von Gesichtern für die visuelle Kommunikation. Verschlechterung der Lesbarkeit führen. Dieser Mittelwert entspricht annähernd der zylindrischen Beleuchtungsstärke (siehe DGUV Information 215-210 „Na- Außerdem werden durch eine genügende Gleichmäßig- türliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“). keit auffällige „Lichtflecken“ (z. B. durch einzelne und/ oder tiefstrahlende Leuchten) mit zu hoher Helligkeit ver- Für die Arbeitsbereiche „Bildschirm- und Büroarbeit“ so- mieden, die die visuelle Aufmerksamkeit von der Sehauf- wie „Besprechung“ (siehe Abschnitt 6.2.2 )soll die mitt- gabe ablenken können. lere zylindrische Beleuchtungsstärke in einer Höhe von 1,20 m über dem Fußboden mindestens ein Drittel der Die mindestens einzuhaltenden Werte für die Gleichmä- mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke des Arbeits- ßigkeit UO sind in der Übersicht (im Teil 2) aufgeführt. bereiches betragen. Entsprechendes gilt ebenfalls für den Umgebungsbereich. Aus ergonomischen Gründen wird empfohlen, dass die Beschäftigten nicht nur im Sitzen, sondern immer wieder Hinweis auch im Stehen arbeiten (Sitz-Steh-Dynamik). Dafür wer- den höhenverstellbare Arbeitstische im Büro eingesetzt. Das Verhältnis von zylindrischer zur horizontalen Wenn die Arbeitstische in Stehhöhe benutzt werden, kann Beleuchtungsstärke (in einem Punkt) wird auch als es zu höheren Ungleichmäßigkeiten in der Beleuchtungs- „Modelling-Indicator“ bezeichnet. Festlegungen dazu stärke kommen, wenn sich dadurch die Lichtaustritts- sollen die Körperwahrnehmung (Modelling) durch die fläche – insbesondere direkt strahlender Leuchten – nä- Beleuchtung sicherstellen. her an der Fläche des Arbeitstisches befindet. Dies kann vermieden werden durch • möglichst breit strahlende Leuchten mit größerem 4.1.3 Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke Abstand zu den Arbeitstischen, • Möbelaufsatzleuchten, die mit dem Arbeitstisch Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke wird als Be- verbunden sind, wertungsgröße für die Verteilung der horizontalen Be- • Leuchten mit einem hohen Indirektanteil, leuchtungsstärken verwendet. Die Gleichmäßigkeit UO • Leuchten, deren Lichtstärke sich entsprechend anpasst. (Uniformity overall) (oder g1) ist der Quotient aus mini- maler Beleuchtungsstärke und mittlerer Beleuchtungs stärke Ē auf der jeweiligen Bewertungsfläche. Durch eine ausreichende Gleichmäßigkeit der Beleuch- tungsstärke wird sichergestellt, dass auf einer größeren Fläche überall genügend Licht für ein leichtes und rasches Lösen der Sehaufgabe vorhanden ist. Hohe Beleuchtungs- stärken sollen dort auftreten, wo sich die Hauptsehauf gabe befindet. Von hier aus sollte die Beleuchtungsstärke sanft abfallen. 13
Kriterien der Beleuchtung 4.1.4 Messraster 4.1.5 Helligkeitsverteilung im Raum In der DGUV Information 215-210 „Natürliche und künst- Die Helligkeitsverteilung (Leuchtdichteunterschiede) im liche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ werden unter Ab- Raum wird sowohl durch die Beleuchtungsstärken als schnitt 7.3 Hinweise zur orientierenden Messung der auch durch die lichttechnischen Eigenschaften der Ober- Beleuchtungsstärke gegeben. Für die Ermittlung der mitt- flächen im Raum (Wand, Decke und Boden) sowie von leren Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten ist Arbeitsmitteln und Einrichtungsgegenständen beeinflusst. es notwendig, ein Raster auszuwählen, in dem sich die Daher sollten Farben und Oberflächen so gestaltet sein, Messpunkte befinden. Tabelle 1 und Abbildung 3 geben dass durch ihre Reflexionsgrade und Glanzeigenschaften Anhaltspunkte zum Maß und zur Lage des Rasters. zu hohe Helligkeitsunterschiede vermieden werden. Tabelle 1 Mögliche Rastermaße Empfohlene mittlere Reflexionsgrade: • für die Decke 0,7 bis 0,9 Für Räume und Bereiche wird als Rastermaß empfohlen: • für die Wände 0,5 bis 0,8 Längste Bereichs- oder Raster- • für den Boden 0,2 bis 0,4 Raumausdehnung maß • für Arbeitsflächen, Möbel und Geräte 0,15 bis 0,75 Teilfläche 0,6 m 0,2 m Reflexionsgrade können mit Hilfe einer Reflexionsgrad- Bereiche des ca. 1 m 0,2 m tafel annähernd ermittelt werden (Abbildung 4). Dabei Arbeitsplatzes sollten die Hinweise auf der Reflexionsgradtafel beachtet werden. kleine Räume/ ca. 5 m 0,6 m Raumzonen mittlere Räume ca. 10 m 1,0 m 57 78/75 58 große Räume ca. 50 m 3,0 m 66 80/78 66 Reflexionsgradtafel. Reflexionsgradtafeln können zum Beispiel über den ecomed-Storck Verlag bezogen werden. Abb. 4 Ermittlung des Reflexionsgrades mittels Reflexions gradtafel Die Helligkeit des Quadrates, welches am nächsten der Hellig keit des Hintergrundes entspricht, gibt den Reflexionsgrad an. Abb. 3 Beispiel für die Verteilung von Messpunkten für die Dies ist unabhängig von der zu betrachtenden Farbe. Für die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke in Bereichen Wand ergibt sich in diesem Beispiel ein Reflexionsgrad von des Arbeitsplatzes (Rastermaß 0,5 m) 0,80 bzw. 0,78 (80%/78 %) je nach Lichtquelle, unter der der Reflexionsgrad ermittelt wird. 14
Kriterien der Beleuchtung 4.2 Begrenzung der Blendung Die Bewertung der psychologischen Blendung durch Leuch- ten erfolgt durch das UGR-(Unified Glare Rating) Verfahren Blendung an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen kann als nach DIN EN 12464-1. Erläuterungen zum UGR-Verfahren Direktblendung oder Reflexblendung auftreten. Direkt- enthält Anhang B der DGUV Information 215-210 „Natürliche blendung durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflex- und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“. blendung durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen müssen begrenzt werden. Je kleiner der nach diesem Verfahren ermittelte UGR-Wert ist, umso geringer ist die psychologische Blendung. 4.2.1 Direktblendung Zur Überprüfung von Beleuchtungsanlagen können die UGR-Tabellen der Dokumentationsunterlagen der Leuch- Helle Flächen im Gesichtsfeld wie Leuchten, Fenster oder tenhersteller verwendet werden. In Räumen mit Bildschirm- beleuchtete Flächen können störend wirken, ohne die und Büroarbeitsplätzen darf der UGR-Wert nicht größer Sehleistung unmittelbar herabzusetzen. Diese Blendung als 19 sein. (siehe auch DGUV Information 215-210) wird als psychologische Blendung bezeichnet. Sie hat un- günstige Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden, Das UGR-Verfahren berücksichtigt die Leuchtdichte der die Arbeitsleistung, die Leistungsbereitschaft und die Blendquelle als Mittelwert über die gesamte Lichtaustritts- Konzentrationsfähigkeit. Sie kann zu Fehlhaltungen durch fläche. Leuchtdichteunterschiede und Leuchtdichtespit- Ausgleichsbewegungen und zur Ermüdung führen. Psy- zen auf dieser Fläche werden nicht gesondert gewertet. chologische Blendung sollte daher begrenzt werden. An LED-Leuchten können unter Umständen sehr hohe Physiologische Blendung bewirkt dagegen eine unmit- Leuchtdichteunterschiede auftreten. Besonders, wenn telbare Herabsetzung der Sehleistung. Die künstliche keine lichtlenkenden oder streuenden Optiken vorhanden Beleuchtung in Büros führt üblicherweise nicht zu phy- sind und so der direkte Blick auf einzelne LEDs möglich siologischer Blendung. Wird psychologische Blendung ist. Dies muss verhindert werden, da sonst die Leuchte begrenzt, tritt im Allgemeinen auch keine physiologische auch trotz Einhaltung der UGR-Grenzwerte als „blendend“ Blendung auf. empfunden wird. (siehe auch DGUV Information 215-210 „Natürliche und Bei der Beschaffung solcher Leuchten wird deshalb eine künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“) Bemusterung in der geplanten Arbeitsumgebung empfoh- len. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Leuchten sich Zur Begrenzung der Blendung durch Leuchten ist zu- in der geplanten Position zum Arbeitsplatz befinden und nächst der Abschirmwinkel einzuhalten (siehe DGUV In- die Blickrichtung bei der Blendungs-Beurteilung typisch formation 215-210 „Natürliche und künstliche Beleuch- für die auszuführende Arbeit ist. tung von Arbeitsstätten“ Abschnitt 5.3 Begrenzung der Blendung). Hinweis Die psychologische Blendung wird von folgenden Größen Grundlage für die Bewertung der Blendung ist der Neu- beeinflusst: zustand der Beleuchtungsanlage. • Leuchtdichte der Blendquelle – zum Beispiel gesehene leuchtende Fläche einer Leuchte, • vom Beobachter aus gesehene Größe der Blendquelle, • Lage der Blendquelle im Gesichtsfeld, • Umfeldleuchtdichte. 15
Kriterien der Beleuchtung 4.2.2 Reflexblendung auf dem Bildschirm Eine wichtige Rolle spielt die Güte der Entspiegelung des Bildschirmes. Diese wird neben anderen Eigenschaften Diffuse oder spiegelnde Reflexionen können zu Störun- im Rahmen der Prüfungen für das GS-Zeichen jeweils für gen führen. Diese sogenannte Reflexblendung entsteht die Positiv- und die Negativdarstellung ermittelt und vom bei der Bildschirmarbeit vor allem dann, wenn helle Flä- Hersteller im GS-Zertifikat und im technischen Datenblatt chen aus der Umgebung, z. B. von Leuchten und Fenstern, angegeben (siehe DGUV Information 215-410 „Bildschirm- von der Bildschirmoberfläche reflektiert werden. Dadurch und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“). werden die Helligkeitsunterschiede zwischen dem Bild- schirmhintergrund und Zeichen auf dem Bildschirm he- Besonders hochwertige LCD-Bildschirme können so gut rabgesetzt, die Zeichen können nicht mehr gut erkannt entspiegelt sein, dass kaum noch Reflexionen auftreten. werden. Handelt es sich um spiegelnde Reflexionen mit deutlicher Abbildung, versuchen die Augen sowohl die Die Ausprägung der Reflexionen ist weiterhin von der Dar- Zeichen auf dem Bildschirm als auch das Spiegelbild stellungsart abhängig. Bei Positivdarstellung (dunkle scharf abzubilden. Dadurch können zusätzliche visuelle Zeichen auf hellem Untergrund) werden vorhandene Re- Belastungen entstehen. flexionen weniger störend wahrgenommen als bei Nega- tivdarstellung (helle Zeichen auf dunklem Untergrund). Die Eigenschaften der Bildschirmanzeige beeinflussen in Daher sollte für die Anzeige der Informationen möglichst starkem Maße, ob und wie sich Spiegelungen störend be- immer eine Positivdarstellung gewählt werden, nur in Aus- merkbar machen. nahmefällen eine Negativdarstellung. Abb. 5 Bildschirme mit unterschiedlicher Güte der Entspiegelung links (gut): Bildschirm mit entspiegelter Anzeige, rechts (kritisch): Bildschirm mit spiegeln- der Anzeige Abb. 6 Störende Reflexionen von Leuchten auf einer Bildschirmanzeige 16
Kriterien der Beleuchtung An Büroarbeitsplätzen werden Reflexionen auf Bildschir- 4.2.4 Blendung durch Tageslicht men vermieden, wenn ihre Anzeigen ausreichend entspie- gelt sind. Dann reicht es aus, wenn entsprechend ent- Störungen durch Tageslicht können durch hohe Leucht- blendete Leuchten eingesetzt werden. dichten der Sonne und der von ihr angestrahlten oder hinterleuchteten Flächen sowie durch hohe Leuchtdich- Außerdem sollten die Leuchten nicht unmittelbar über ten des Himmels hervorgerufen werden. Diese Störungen dem Arbeitsplatz angeordnet sein. (siehe Abschnitt 5) äußern sich als Direkt- und Reflexblendung. Blendung durch das Sonnenlicht kann zu physiologischer 4.2.3 Reflexblendung auf anderen Arbeitsmitteln und psychologischer Blendung führen. Insbesondere kann es bei der Bildschirmarbeit mit Blickrichtung zum Die Reflexblendung auf anderen Arbeitsmitteln und Fenster bei hohen Leuchtdichteunterschieden zwischen Gegenständen wird am einfachsten durch nicht glänzende der Bildschirmanzeige und der hellen Fensterfläche zu Oberflächen vermieden. Insbesondere sollte darauf ge- Blendwirkungen und zur Herabsetzung der Sehleistung achtet werden, dass Papierdokumente und Prospekthüllen kommen. Die Blickrichtung bei der Bildschirmarbeit soll- matt sind. Die Art und Anordnung der Beleuchtung kann te deshalb weitgehend parallel zur Fensterfront verlaufen. wesentlich dazu beitragen, Reflexblendung zu vermeiden. (siehe Abschnitt 5) Reflexblendung an der Bildschirmanzeige entsteht, wenn sich helle Fensterflächen im Bildschirm spiegeln. Wer- den Bildschirme nahe am Fenster aufgestellt, können außerdem hohe Beleuchtungsstärken zu einer starken Aufhellung des Bildschirmhintergrundes führen. Dadurch werden die Zeichenkontraste gemindert und die Zeichen nicht mehr gut erkannt. Sowohl zur Begrenzung der Direkt- als auch der Reflex- blendung am Bildschirm durch Tageslicht sowie zur Be- grenzung zu hoher Beleuchtungsstärken am Bildschirm Abb. 7 Reflexionen von Leuchten auf Arbeitsmitteln durch Tageslicht müssen geeignete, verstellbare Sonnen- schutzvorrichtungen an den Fenstern angebracht sein. (siehe auch DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“) Abb. 8 Helle Flächen durch die Sonneneinstrahlung, die sich in der Bildschirmanzeige spiegeln können 17
Kriterien der Beleuchtung 4.3 Körperwiedergabe (Schattigkeit) und Hinweis Vermeidung störender Schatten Der Code 840 bedeutet: In Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen ist 8xx = Farbwiedergabeindex Ra ≥ 80 (gute Farbwieder- eine ausgewogene Schattigkeit anzustreben, um die gabe), räumliche Wahrnehmung und die Erkennbarkeit von x40 = Farbtemperatur 4000 K (neutralweiße Lichtfarbe) Oberflächenstrukturen zu unterstützen. Eine angenehme Schattigkeit entsteht durch ein ausgewogenes Verhältnis Bei LED-Lichtquellen und –leuchten werden Lichtfarbe von gerichteten zu diffusen Lichtanteilen. Schattenarmut, und Farbwiedergabe auch getrennt angegeben. die einen monotonen Raumeindruck erzeugt, wird durch eine diffuse Beleuchtung hervorgerufen – zum Beispiel Beim Austausch einzelner Leuchtstofflampen ist darauf durch eine reine Indirektbeleuchtung mit gleichmäßiger zu achten, dass Lampen mit der gleichen Leistungsauf- Lichtverteilung auf der Decke. nahme sowie der gleichen Lichtfarbe und Farbwieder gabeeigenschaft eingesetzt werden. Störende Schatten durch Gegenstände oder den Körper des Beschäftigten können durch richtige Lichtrichtungen verhindert werden. (siehe Abschnitt 5) 4.4.1 Lichtfarbe Hart abgegrenzte Schatten können ablenkend wirken. Sie Die Lichtfarbe der Lampen wird entsprechend ihrer treten auf, wenn Körper direkt, das heißt ohne streuende ähnlichsten Farbtemperatur in drei Gruppen eingeteilt Optiken von Lampen mit sehr kleinen leuchtenden Flä- (Tabelle 2). chen beleuchtet werden, in nach unten offenen Leuchten. Dies kann durch den Einsatz von geeigneten Leuchten- Tabelle 2 Einteilung der Lichtfarben (Dreiziffriger abdeckungen vermieden werden, die das Licht über eine Lampen-Code siehe Hinweis unter 4.4) größere Fläche verteilen – zum Beispiel satinierte Gläser oder Prismenscheiben. Lichtfarbe Farbtemperatur ww Warmweiß < 3300 K nw Neutralweiß 3300 K bis 5300 K 4.4 Lichtfarbe und Farbwiedergabe tw Tageslichtweiß > 5300 K Die im Raum vorherrschende Lichtatmosphäre wird auch durch die Lichtfarbe und die Farbwiedergabeeigenschaft des Lichts geprägt. Dadurch werden auch die Stimmung Warmweißes Licht hat einen relativ hohen Rotanteil (wie und das Wohlbefinden der Beschäftigten beeinflusst. auch Kerzen- oder Glühlampenlicht) und bewirkt eine etwas wohnlichere Stimmung. Neutralweißes Licht weist Die Kennzeichnung von Leuchtmittel hinsichtlich Licht- ein ausgeglichenes Spektrum auf und wirkt eher sachlich. farbe und Farbwiedergabe erfolgt mitunter durch einen Tageslichtweißes Licht hat einen relativ hohen Blauanteil dreiziffrigen Code, bei dem die erste Ziffer die Farbwie- und wird bei Beleuchtungsstärken von 500 Lux vor allem dergabeeigenschaft und die beiden folgenden Ziffern die abends eher als unangenehm empfunden. Lichtfarbe kennzeichnen (siehe Hinweis). Welche Lichtfarbe für die Lampen zur Beleuchtung von Räu- men mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen verwendet wer- den sollten, hängt von der gewünschten Raumwirkung ab. 18
Kriterien der Beleuchtung Wird die Lichtfarbe der Beleuchtung geändert, wird dies Um eine gute Farbwiedergabe zu erreichen, sollen in Räu- anfangs oft von den Beschäftigten als ungewohnt emp- men mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen die einge- funden, nach einiger Zeit tritt häufig eine Gewöhnung ein. setzten Lampen mindestens den Farbwiedergabeindex Ra = 80 aufweisen. Ergebnisse aus Forschungen der letzten Jahre haben ge- zeigt, dass durch Licht die innere Uhr beeinflusst werden kann. In diesem Zusammenhang wird derzeit in Fachkrei- 4.5 Flimmern und Pulsation sen darüber diskutiert, wie Licht wirkt und so optimiert werden kann, um zum Beispiel erholsamen Schlaf zu för- Bei Leuchten mit Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstoff- dern und negative Auswirkungen der Schichtarbeit zu ver- lampen und LED können im Dimmbetrieb Flimmern und ringern (siehe DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle Pulsation auftreten. Dies wirkt störend. Wirkung von Licht auf den Menschen“). Flimmern und Pulsation werden bei Leuchtstofflampen Unter der Bezeichnung „Dynamisches Licht“ oder „Human durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten Centric Lighting (HCL)“ werden Beleuchtungssysteme an- verhindert, bei LED durch geeignete Betriebsgeräte insbe- geboten, bei denen sich unter anderem auch die Licht- sondere für den Dimmbetrieb (Treiber, Konverter). In bei- farben und die Beleuchtungsstärken im zeitlichen Verlauf den Fällen werden in der Regel die Lampen bzw. LED bei verändern (siehe Abschnitt 6.4). Frequenzen betrieben, die für das Auge nicht mehr wahr- nehmbar sind (siehe auch: ZVEI-Information „Temporal Light Artefacts – TLA, Flimmern und Stroboskopeffekt“). 4.4.2 Farbwiedergabe Die Farbwiedergabeeigenschaft der Lichtquelle be- schreibt deren Fähigkeit, Farben von Gegenständen und Menschen wiederzugeben. Für die Einteilung der Licht- quellen wird der Allgemeine Farbwiedergabeindex Ra ver- wendet (Tabelle 3). Je niedriger der Wert für Ra ist, desto schlechter werden die Körperfarben der beleuchteten Gegenstände wiedergegeben. Tabelle 3 Farbwiedergabeindex typischer Lichtquellen- für Räume mit Bildschirm- und Büroarbeits- plätzen (* Code siehe Hinweis unter 4.4) Allgemeiner Farb Typische Lichtquellen wiedergabeindex Ra 90 ≤ Ra ≤ 100 LED, Glühlampen, Halogen-Glühlam- pen, Leuchtstofflampen „de Lux“ und Kompaktleuchtstofflampen (lange Ver- sion) „de Luxe“, Halogen-Metalldampflampen 80 ≤ Ra < 90 LED, Leuchtstoff- und Kompaktleucht- stofflampen, Halogen-Metalldampf- lampen 19
5 Anordnung der Arbeitsplätze Die optimale Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes ist Lesetätigkeiten näher zum Fenster hin und die Bildschirm- eine wichtige Voraussetzung für ergonomisch günstige tätigkeit weiter vom Fenster entfernt erledigt werden. Arbeitsbedingungen. Bei der künstlichen Beleuchtung sind die Beleuchtungs- Bildschirme sind so auf dem Schreibtisch beziehungs- systeme entsprechend ihrer lichttechnischen Eigenschaf- weise der Schreibtischkombination aufzustellen und zu ten sinnvoll zu den Arbeitsplätzen anzuordnen und aus- orientieren, wie es sich aus den Arbeitsabläufen sowie zurichten. dem Kommunikations- und Konzentrationsbedarf der Be- schäftigten ergibt. Um Blendung durch Tageslicht zu ver- Erfahrungen haben gezeigt, dass es für die Beschäftigten meiden und einen günstigen seitlichen Lichteinfall zu unangenehm sein kann, wenn insbesondere direkt strah- erreichen, soll die Blickrichtung der Beschäftigten bei der lende Leuchten über deren Köpfen angebracht sind. Dies Bildschirmarbeit weitgehend parallel zur Fensterfront ver- wird vor allem bei tiefstrahlenden Leuchten so empfun- laufen. Daraus ergibt sich die optimale Orientierung des den, die einen großen Anteil ihres Lichtstromes direkt und Arbeitsplatzes zu den Fenstern und somit im Raum (Ab- vor allem enggebündelt nach unten lenken. Zudem führt bildung 9). dies zu Reflexblendung. Das Licht der Leuchten sollte da- her schräg von oben beziehungsweise seitlich zum Be- Bildschirme sollten nicht in unmittelbarer Fensternä- schäftigten einfallen (Abbildung 10). he aufgestellt werden. Für unterschiedliche Tätigkeiten ist es daher günstig, dass herkömmliche Schreib- und Abb. 9 Empfohlene Aufstellung der Arbeitsplätze zum Fenster Abb. 10 Günstiger Lichteinfall am Arbeitsplatz 20
6 Planung von Beleuchtungsanlagen 6.1 Allgemeines Arbeitsaufgaben und -organisation • Sehaufgaben Um den vielfältigen Anforderungen, die an eine ergono- • Kommunikations- und Konzentrationserfordernisse misch und lichttechnisch einwandfreie Beleuchtungsanla- • Flexibilität (z. B. Anordnung der Arbeitsplätze, ge gestellt werden, gerecht zu werden, ist eine sachkundi- Erledigung der Arbeitsaufgaben, agiles Arbeiten) ge Planung erforderlich. • Schichtarbeit • Desk Sharing Die Beleuchtung kann nicht losgelöst von anderen, die Bildschirm- und Büroarbeitsplätze beeinflussenden Fak- Soft- und Hardware (Arbeitsmittel) toren betrachtet werden. Um optimale und abgestimm- • Positiv-/Negativdarstellung der Bildschirminformation te Beleuchtungslösungen zu finden, müssen Wechsel- • Darstellung der Zeichen (Art, Größe, Kontrast, ...) wirkungen zwischen Beleuchtung und Arbeitsaufgaben, • Reflexionsklassen des Bildschirms Arbeitsabläufen, Soft- und Hardware, Möblierung, Arbeits- • Neigung, Krümmung und Größe des Bildschirms platzanordnung, Raum- sowie Gebäudegestaltung beach- • Anzahl der Bildschirme tet werden. • Tastatur und andere Arbeitsmittel Daher sollte im Planungsprozess interdisziplinär zusam- Möblierung mengearbeitet werden. Neben Fachkräften für Licht- und • Reflexionseigenschaften der Möbel Elektroplanung sowie dem Architekten bzw. der Architek- • Farbe der Möbel tin sollten auch Verantwortliche aus dem beauftragenden • Höhenverstellbare Arbeitstische Unternehmen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Be- • Aufstellung des Bildschirms auf dem Arbeitstisch triebsarzt oder die Betriebsärztin, die Verantwortlichen für die technische Gebäudeausrüstung und die Haustechnik Raum sowie die Personalvertretung beteiligt werden. • Art und Anordnung der Arbeitsplätze beziehungsweise Arbeitsbereiche Zusätzlich kann eine Beratung zu sicherheitstechnischen • Art des Raumes – zum Beispiel Einzelbüro, Kombibüro, und ergonomischen Fragen durch den zuständigen Unfall- Großraumbüro versicherungsträger in Anspruch genommen werden. • Flexibilität der Raumteilung • Variabilität der Arbeitsplatzanordnung, Raumabmes- Bei der Planung der Beleuchtung sollten zur Umsetzung sungen der lichttechnischen Kriterien unter anderem folgende Kri- • Reflexionseigenschaften der Raumbegrenzungsflächen terien berücksichtigt werden: • Größe und Anordnung der Fenster • Ästhetische Wirkung des Raumes Mensch • Harmonische Integration in die Architektur • Bedürfnis nach Tageslicht und Sichtverbindung nach • Erscheinungsbild des Unternehmens außen (Corporate Identity/Corporate Design) • Bedürfnis nach sich entsprechend dem Tageslichtver- • Zonierung des Raumes in größeren Büros nach Funktio- lauf ändernden Licht nen (zum Beispiel Arbeitsbereiche, Wege, Lounges) • Bedürfnis hinsichtlich einfacher Bedienung, Steuerbar- keit und Individualisierbarkeit der Beleuchtung Gebäude • Berücksichtigung von Beschäftigten, die in ihrem Seh- • Ausrichtung hinsichtlich Himmelsrichtung vermögen eingeschränkt sind • Nachbarbebauung • Berücksichtigung von Blickrichtungen, Körperhaltungen • Nächtliche Wirkung des Gebäudes und Bewegungsräumen bei der Arbeit • Nachweis für die Energieeffizienz • Bedürfnis nach Wohlbefinden • Erfüllen der Anforderungen nach ausreichendem Tageslicht 21
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