Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen

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Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
215-442
            DGUV Information 215-442

            Beleuchtung im Büro
            Teil 1
            Hilfen für die Planung der künstlichen
            Beleuchtung in Büroräumen
            Teil 2
            Planungsbeispiele

Juli 2020
Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
215-442
            DGUV Information 215-442

            Beleuchtung im Büro
            Teil 1
            Hilfen für die Planung der künstlichen
            Beleuchtung in Büroräumen

Juli 2020
Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung
in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen
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allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de

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Herausgegeben von:
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Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Büro des Fachbereichs Verwaltung der DGUV

Ausgabe: Juli 2020

DGUV Information 215-442
zu beziehen bei Ihrem zuständigen ­Unfallversicherungs-
träger oder unter www.dguv.de/publikationen

Bildnachweis
Abb. 1: © WS-Design – stock.adobe.com;
Abb. 2, 3, 6–21: © DGUV/Invoid K. Jaworski
Abb. 4, 5, 22: © DGUV
Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
Beleuchtung im Büro
Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung
in Büroräumen

DGUV Information 215-442 Juli 2020
Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
Inhaltsverzeichnis

                                                                                                     Seite                                                                                                 Seite

Vorbemerkung ...................................................................................... 5           5       Anordnung der Arbeitsplätze ..................................... 20

1             Tageslicht am Arbeitsplatz .......................................... 7                           6       Planung von Beleuchtungsanlagen ........................                                 21
                                                                                                                6.1     Allgemeines ..........................................................................   21
2             Neue Herausforderungen an die Gestaltung                                                          6.2     Beleuchtungskonzepte .................................................                   22
              der Beleuchtung aufgrund neuer Formen                                                             6.2.1   Raumbezogene Beleuchtung ......................................                          22
              der Büroarbeit ..................................................................... 9            6.2.2   Auf den Bereich des Arbeitsplatzes
                                                                                                                        bezogene Beleuchtung ................................................                    24
3             Aufgaben der künstlichen Beleuchtung ..............                                          10   6.2.3   Teilflächenbezogene Beleuchtung .........................                                26
3.1           Licht und Raum ...................................................................           10   6.3     Beleuchtungsarten ...........................................................            27
3.2           Licht und Arbeit ..................................................................          10   6.3.1   Direktbeleuchtung ............................................................           27
3.3           Sicherheit und Gesundheit ..........................................                         10   6.3.2   Indirektbeleuchtung ........................................................             28
                                                                                                                6.3.3   Direkt-/Indirektbeleuchtung .......................................                      29
4             Kriterien der Beleuchtung ............................................                       11   6.4     Lichtmanagement ............................................................             30
4.1           Beleuchtungsniveau ........................................................                  11   6.4.1   Beleuchtung an die Tätigkeiten
4.1.1         Horizontale Beleuchtungsstärke ...............................                               12           und Bedürfnisse anpassen .........................................                       30
4.1.2         Vertikale Beleuchtungsstärke ....................................                            12   6.4.2   Nutzung des Tageslichts optimieren .......................                               30
4.1.3         Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke ............                                          13   6.4.3   Betriebskosten sparen ....................................................               31
4.1.4         Messraster .............................................................................     14   6.4.4   Erleichterung der Wartung ............................................                   31
4.1.5         Helligkeitsverteilung im Raum ....................................                           14   6.4.5   Flexible Nutzung Raum/
4.2           Begrenzung der Blendung ............................................                         15           Beleuchtungsanlagen ....................................................                 31
4.2.1         Direktblendung ...................................................................           15   6.5     Wartung und Instandhaltung .......................................                       32
4.2.2         Reflexblendung auf dem Bildschirm .......................                                    16
4.2.3         Reflexblendung auf anderen                                                                        7       Anhang
              Arbeitsmitteln ......................................................................        17           Literaturverzeichnis .......................................................... 35
4.2.4         Blendung durch Tageslicht ...........................................                        17
4.3           Körperwiedergabe (Schattigkeit)
              und ­Vermeidung störender Schatten ......................                                    18
4.4           Lichtfarbe und Farbwiedergabe .................................                              18
4.4.1         Lichtfarbe ...............................................................................   18
4.4.2         Farbwiedergabe ..................................................................            19
4.5           Flimmern und Pulsation ................................................                      19

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Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
Vorbemerkung

Diese DGUV Information gibt Hilfen zur Planung der künst-       Erläuterung von Begriffen, die auch in dieser DGUV Infor-
lichen Beleuchtung und zur Umsetzung der Technischen            mation verwendet werden. Auf Aspekte des Tageslichtes
Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) in            geht die DGUV Information 215-211 ­„Tageslicht am Arbeits-
­Büroräumen.                                                    platz“ ausführlich ein.

Die Qualität der Beleuchtung wirkt sich auf das visuelle        In dieser DGUV Information werden mögliche Beleuch-
Leistungsvermögen des Menschen aus. Sie ist entschei-           tungskonzepte und Beleuchtungsarten für die Planung
dend dafür, wie genau und wie schnell Formen, Details           beschrieben. Zudem werden Hinweise zum Schalten,
und Farben erkannt werden. Die Beleuchtung hat auch             Steuern und Regeln sowie zur Instandhaltung von Be-
eine nichtvisuelle Wirkung und beeinflusst über das Se-         leuchtungsanlagen gegeben.
hen hinaus Aktivität und Wohlbefinden der Beschäftigten
und wirkt sich so auch auf ihre Leistungsfähigkeit und          In der Übersicht (im Teil 2) sind die wichtigsten Werte für
Leistungsbereitschaft aus. Eine schlechte Beleuchtung           Beleuchtungsanlagen in Räumen mit Bildschirm- und Bü-
kann zu einer erhöhten Beanspruchung der Augen und              roarbeitsplätzen zusammengestellt.
frühzeitiger Ermüdung der Beschäftigten führen. Dagegen
berücksichtigt eine gute Beleuchtung unterschiedliche           Diese DGUV Information wurde auch um Aussagen zur Be-
Bedürfnisse der Beschäftigten zu verschiedenen Tages-           leuchtung mit LEDs und zu neuen Formen der Büroarbeit
und Jahreszeiten.                                               erweitert und aktualisiert.

Eine sachkundige Planung der Beleuchtungsanlage und             Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hin-
ihres Betriebes sowie deren konsequente Umsetzung               sichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
führt zu einer optimalen Qualität der Beleuchtung und för-      Beschäftigten bei der Arbeit werden in Deutschland in der
dert die Akzeptanz und Motivation der Beschäftigten und         Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. In den An-
trägt zu ihrer Gesunderhaltung bei.                             wendungsbereich der ArbStättV fallen alle Arbeitsstätten
                                                                und somit auch Büros. Die Anforderungen der ArbStättV
Es ist wichtig, dass am Planungsprozess, neben der Archi-       hinsichtlich Beleuchtung werden in der Technischen Regel
tektin bzw. dem Architekten sowie Fachkräften für Licht-        für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) konkretisiert.
planung und ggf. Elektroplanung, auch Vertreterinnen und
Vertreter des Unternehmens beteiligt werden. Nur diese          Bei Bauprojekten dienen neben den staatlichen Arbeits-
haben die erforderlichen Kenntnisse über spezifische            schutzvorschriften Normen als Vereinbarungsgrundla-
Arbeitsabläufe, Tätigkeiten und Arbeitsmittel. Die zu-          ge zwischen Bauherrn und Auftragnehmer. Für die Be-
ständige Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt      leuchtung ist dies insbesondere die europäische Norm
oder die Betriebsärztin und die Personalvertretung sollten      DIN EN 12464-1: 2011-08. Architektinnen und Architekten
ebenfalls hinzugezogen werden.                                  und Fachkräfte für Lichtplanung sind somit in Deutsch-
                                                                land verpflichtet, Arbeitsschutzrecht einzuhalten und
Für den gesamten Planungsprozess dient diese DGUV Infor-        Normen entsprechend der Vertragsgrundlagen zu berück-
mation als wichtige Verständigungshilfe für alle Beteiligten.   sichtigen.

Eine Beratung zu sicherheitstechnischen und ergonomi-           Für die Empfehlungen dieser DGUV Information sind die
schen Fragen bieten die zuständigen Unfallversicherungs-        Anforderungen des Arbeitsschutzes maßgebend. Es wer-
träger an.                                                      den die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, der Stand
                                                                der Technik, wissenschaftliche Erkenntnisse und prakti-
In dieser DGUV Information werden ­schwerpunktmäßig             sche Erfahrungen der Unfallversicherungsträger zugrunde
die Kriterien für die künstliche Beleuchtung ­speziell für      gelegt. Aussagen der DIN EN 12464-1:2011-08 sind für die
den Bürobereich erläutert. In der DGUV Information 215-210      Planungssicherheit adäquat berücksichtigt.
„Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstät-
ten“ werden diese auch für andere Bereiche dargestellt.         Diese DGUV Information wurde in Kooperation der Sach-
Die DGUV Information 215-210 enthält eine ausführliche          gebiete Büro und Beleuchtung im Fachbereich Verwaltung

                                                                                                                              5
Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
Vorbemerkung

sowie in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Arbeits-
gruppe „Büro“ des Fachausschusses „Innenbeleuchtung“
der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e. V. (LiTG)
erstellt. Wir danken Herrn Peter Dehoff, Herrn Prof. Paul W.
Schmits und Herrn Dr. Christian Winter.

    Im Teil 2 dieser DGUV Information 215-442 „Beleuch-
    tung im Büro“ werden für verschiedene Bürotypen Be-
    leuchtungslösungen aufgeführt, die so oder in ähnli-
    cher Form in die Praxis übernommen werden können.

6
Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
1 Tageslicht am Arbeitsplatz

Mit Licht werden physiologische Prozesse, der biologische      Wenn die Forderung nach ausreichendem Tageslicht in
Rhythmus und die Psyche des Menschen beeinflusst.              bestehenden Arbeitsstätten oder aufgrund spezifischer
                                                               betriebstechnischer Anforderungen nicht zu erfüllen ist,
Licht, das ins menschliche Auge fällt, löst nicht nur den      sind vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbe-
Sehvorgang, sondern auch verschiedene nichtvisuelle            urteilung gleichwertige Maßnahmen zur Gewährleistung
Wirkungen aus.                                                 der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderlich.

Durch seine sich ändernde Intensität, Einfallsrichtung,        Die Anforderung nach möglichst ausreichendem Tages-
Lichtfarbe und Schattigkeit spiegelt das Tageslicht die Ta-    licht gemäß ASR A3.4 „Beleuchtung“ wird erfüllt, wenn in
geszeit, Jahreszeit, das Wetter und den Ort wider. Es stellt   Arbeitsräumen
daher für den Menschen ein wichtiges Bindeglied zu sei-        • am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %,
ner Umwelt dar.                                                • bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird
                                                                  oder
Ein ausreichender Tageslichteinfall im Zusammenhang            • mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fens-
mit einer möglichst ungehinderten Sichtverbindung nach            ter-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur
außen, durch die Beschäftigte die äußere Umgebung un-             Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (entspricht ca.
verfälscht wahrnehmen können, kann sich positiv auf ihr           1:8 der Rohbaumaße), eingehalten ist.
Wohlbefinden und ihre Motivation auswirken.
                                                               Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevor-
Nach der Arbeitsstättenverordnung dürfen als Arbeitsräume      zugen.
nur solche Räume betrieben werden, die möglichst aus-
reichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung      Neben dem beschriebenen positiven Effekt auf das Wohl-
nach außen haben. Daher sollten die Fenster entsprechend       befinden kann eine sinnvolle Nutzung des Tageslichtes
groß, günstig in der Fassade angeordnet und geometrisch        auch dazu beitragen, den Energieverbrauch für die künst-
sinnvoll gestaltet sein (siehe DGUV Information 215-211        liche Beleuchtung zu senken.
„Tageslicht am Arbeitsplatz“).
                                                               Die Nutzung von Tageslicht in der Bürobeleuchtung kann
                                                               allerdings auch in Form von Blendung und Raumaufhei-
                                                               zung zu Problemen führen.

                                                               Um Blendung zu vermeiden und zu hohe Raumaufhei-
                                                               zung durch Tageslichteinfall reduzieren zu können, for-
                                                               dert die Arbeitsstättenverordnung, dass in Arbeitsräumen
                                                               die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach
                                                               Art der Tätigkeit reguliert werden kann. Fenster, Oberlich-
                                                               ter und Glaswände müssen unter Berücksichtigung der
                                                               Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Ab-
                                                               schirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung er-
                                                               möglichen.

                                                               Die im Abschnitt 4 beschriebenen Kriterien gelten sowohl
                                                               für die Beleuchtung mit Tageslicht, als auch mit künstli-
                                                               chem Licht. Die Grenz- und Richtwerte für diese Kriterien
                                                               sind fast ausschließlich für die künstliche Beleuchtung
                                                               erforscht worden, um Planungs- und Bewertungskriterien
                                                               für Beleuchtungsanlagen in Arbeitsstätten definieren zu
                                                               können.
Abb.1     Verschiedene Lichtstimmungen in der Natur

                                                                                                                          7
Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
Tageslicht am Arbeitsplatz

Für die Beleuchtung mit Tageslicht werden gegenüber         Ob die Beschäftigten mögliche Störungsursachen durch
der Beleuchtung mit künstlichem Licht wesentlich höhe-      Tageslicht noch akzeptieren, hängt davon ab, inwieweit
re Beleuchtungsstärken als angenehm empfunden und           diese mit einer positiv empfundenen Sichtverbindung
stärkere Blendung und höhere Leuchtdichten im Raum          nach außen verknüpft sind.
akzeptiert. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass
Tageslicht mit seinen hohen Beleuchtungsstärken und         Wenn zum Beispiel aufgrund baulicher Gegebenheiten
Leuchtdichten sowie seinem stetigen Wandel als etwas        die Tageslichtversorgung ungenügend ist, wird der ne-
Natürliches und Selbstverständliches angesehen wird,        gative Eindruck oft auch auf die künstliche Beleuchtung
wie es der Mensch in der freien Natur ständig erlebt.       übertragen. Die künstliche Beleuchtung kann nicht alle
                                                            fehlenden Qualitäten des Tageslichtes ersetzen. Zu gerin-
So werden relativ hohe Beleuchtungsstärken durch Tages-     ge Beleuchtungsstärken in fensterfernen Bereichen – z. B.
licht am Arbeitsplatz als angenehm empfunden. Meist         im Großraumbüro – können durch die künstliche Beleuch-
werden erst bei unmittelbar störender Helligkeit die Son-   tung ausgeglichen werden. Für fehlende Sichtverbindung
nenschutzvorrichtungen in Anspruch genommen. Selbst         nach außen gibt es allerdings keinen Ersatz. Deshalb ist
hohe, durch das Fenster gesehene Leuchtdichten werden       es erforderlich, dass die Arbeitsräume eine Sichtverbin-
akzeptiert, wenn der Informationsgehalt beim Blick aus      dung nach außen haben.
dem Fenster hoch und positiv belegt ist (z. B. der „Blick
ins Grüne“).                                                Da das natürliche Licht in der Regel nicht zu jeder Tages-
                                                            und Jahreszeit ausreicht, das notwendige Beleuchtungs-
Auch die sich ständig ändernden Helligkeitsverhältnisse     niveau zu gewährleisten, ist eine künstliche Beleuchtung
und Schattenwürfe im Raum – besonders bei direkt einfal-    erforderlich.
lendem Sonnenlicht – sowie die Dynamik der Lichtfarbe
werden meist als angenehm empfunden.                         Hinweis

                                                             Auf die Bedeutung des Tageslichtes, auf wichtige Ein-
                                                             flussgrößen, Zusammenhänge und Anforderungen
                                                             wird in der DGUV Information 215-211 „Tageslicht am
                                                             Arbeitsplatz“ ausführlich eingegangen.

8
2 Neue Herausforderungen an die Gestaltung
  der Beleuchtung aufgrund neuer Formen
  der Büroarbeit

Die Büroarbeit hat sich in den letzten Jahren gewandelt.                 ►► Mobile Geräte (Notebooks, Tablets und
Immer mehr Beschäftigte nutzen die Möglichkeiten der                          Smartphones) für die Arbeit von unterwegs
flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Arbeit an Telearbeits-                   haben oft ein hochglänzendes Display, damit
plätzen und zur mobilen Arbeit auch von unterwegs.                            die Anzeige besser in einer hellen Umgebung zu
                                                                              erkennen ist. Sie sind deshalb für das ständige
Unternehmen denken daher darüber nach, wie die Büro-                          Arbeiten vor allem am Büroarbeitsplatz aus
arbeitsplätze am Standort so gestaltet werden können,                         ergonomischen Gründen ungeeignet. Beim
dass sich eine effektivere Nutzung der Büroflächen ergibt.                    mobilen Arbeiten müssen die Beschäftigten
Es werden zum Beispiel Desk Sharing Arbeitsplätze einge-                      direkt strahlenden Lichtquellen ausweichen,
richtet, die von mehreren Beschäftigten genutzt werden.                       damit sie die Displayanzeige erkennen können.
Höhenverstellbare Arbeitstische werden für ergonomische
Sitz-Steh-Konzepte empfohlen. Für Desk Sharing Arbeits-                  ►► Abschnitt 4.2.2 Reflexblendung auf dem
plätze sind sie zweckmäßig, um sie an unterschiedliche                        Bildschirm
Körpermaße anpassen zu können.
                                                                         ►► Abschnitt 6.3.2 Indirektbeleuchtung
Werden heute Büros modernisiert oder neu eingerichtet,
wird auch in Betracht gezogen, offene Bürolandschaften –        •   Bei hochgefahrener Tischplatte von höhenverstellbaren
Open Space Offices – einzurichten.                                  Arbeitstischen kann es insbesondere beim Einsatz von
                                                                    Stehleuchten zu „Lichtflecken“ mit einer hohen Hellig-
Solche neuen Ansätze erfordern es, herkömmliche Be-                 keit und einer dunkleren Umgebung kommen.
leuchtungsplanungen zu überdenken.
                                                                         ►► Abschnitt 4.1.3 Gleichmäßigkeit der
Beispiele hierfür sind im Teil 2 dieser DGUV Information                      Beleuchtungsstärke
enthalten:
                                                                •   In offenen Bürolandschaften (Open Space Offices) sollte
•   Eine flexible Arbeitszeit bedeutet, dass die Beschäftig-        die Beleuchtung entsprechend den jeweiligen Raum­zonen
    ten zu ganz unterschiedlichen Tageszeiten arbeiten kön-         gestaltet sein. Dennoch sollte sich insgesamt ein harmo-
    nen – nicht nur angepasst an betriebliche Erfordernisse,        nischer Gesamteindruck für die Beleuchtung ergeben.
    sondern auch an ihre persönlichen Bedürfnisse, wie z. B.        Mögliche Gestaltungslösungen sind enthalten in
    die Vereinbarung von Beruf und Familie, an den Lebens-
    stil bzw. an den ganz persönlichen Biorhythmus.                      ►► Teil 2 Beispiele
    Hierfür bieten sich Beleuchtungskonzepte an, bei denen                    6 Open Space Office
    die Beschäftigten die Beleuchtung individuell beeinflus-
    sen können. Ebenso können die Lichtsituationen ent-             Hinweis
    sprechend der Tages- bzw. Jahreszeit gesteuert werden.
                                                                    Der VBG Ratgeber „Telearbeit“ enthält Informationen
         ►► Abschnitt 6.4 Lichtmanagement                           zu rechtlichen Rahmenbedingungen für Teleheimarbeit
                                                                    beziehungsweise alternierende Telearbeit und zur
•   Wenn die Beschäftigten am Telearbeitsplatz arbeiten,            Arbeitsplatzgestaltung im Home-Office.
    ist es ebenfalls sinnvoll, dass sie die Beleuchtung indi-
    viduell beeinflussen können. Außerdem sollte die Be-
    leuchtung zum wohnlichen Ambiente passen.

         ►► Teil 2 Beispiele
            5 Telearbeitsplatz

                                                                                                                           9
3 Aufgaben der künstlichen Beleuchtung

Die künstliche Beleuchtung kann das Tageslicht nicht in       3.3    Sicherheit und Gesundheit
all seinen Qualitäten ersetzen. Dennoch hat sie eine an-
dere wichtige Eigenschaft: Sie ist zuverlässig, präzise in    Durch die richtige Beleuchtung für die Erledigung der
Ort und Zeit planbar und kontrollierbar. Die Anforderun-      Arbeitsaufgaben können auch Unfälle vermieden wer-
gen an die künstliche Beleuchtung für die meisten Aufga-      den. Hindernisse oder andere Gefahrenstellen werden
ben in der Arbeitswelt können qualitativ und quantitativ      erkannt und Entfernungen richtig eingeschätzt. Ein aus-
beschrieben werden.                                           reichendes Beleuchtungsniveau erleichtert das Sehen
                                                              und vermeidet eine übermäßige Beanspruchung der
                                                              Augen und des Sehvermögens. Eine unzureichende Be-
3.1    Licht und Raum                                         leuchtung kann langfristig gesehen zu gesundheitlichen
                                                              Beeinträchtigungen führen.
Zunächst ermöglichen das Licht, die Raumflächen und
die Möblierung in Lage und Größe visuell zu erfassen und      Der Wechsel von hellem Tag und dunkler Nacht ist ein
somit den Raum insgesamt wahrzunehmen. Wir können             wichtiger Zeitgeber für den Menschen. Bei der künstlichen
uns orientieren und Freiräume für die Bewegung aus-           Beleuchtung ist immer darauf zu achten, das richtige Licht
machen, Funktion und Bedeutung eines Raumes schnell           zur richtigen Zeit einzusetzen.
und sicher einschätzen, ihn als Werkhalle, Büro, Flur oder
Treppenhaus identifizieren. Art, Verteilung, Richtung und     (siehe auch DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle
Farbe des Lichtes sind wichtige Eigenschaften, die die Be-    ­Wirkungen von Licht auf den Menschen“)
deutung und Funktion eines Raumes unterstreichen und
beeinflussen, ob der Raum freundlich, einladend, funk-
tionell, großzügig usw. erscheint. Eine gezielte Gestaltung
mit helleren und dunkleren Bereichen dient der Struktu-
rierung des Raumes und der Orientierung.

3.2    Licht und Arbeit

Gute Beleuchtung bewirkt, dass Aufgaben leichter, siche-
rer und effektiver durchgeführt werden können. Gutes Se-
hen wird durch schnelles Erkennen von Unterschieden in
Helligkeit, Farbe und Größe ermöglicht. Arbeitsaufgaben,
wie Schreiben und Lesen, werden bei höheren Beleuch-
tungsstärken meist leichter und schneller gelöst. Die rich-
tige Richtung des Lichtes und die Mischung aus diffusem
und gerichtetem Licht unterstützen das räumliche Sehen
und verhindern Fehleinschätzungen von Entfernungen.
Das Erkennen von Gesichtern und der Mimik und damit
die Kommunikation werden ebenfalls erleichtert. Je bes-
ser die Planung die Arbeitsaufgabe und die vorherrschen-
den Blickrichtungen beachtet, umso besser gelingt es,
gute Sehbedingungen zu schaffen und Störungen wie z. B.
Blendung zu vermeiden.

10
4 Kriterien der Beleuchtung

Eine Reihe von Merkmalen, die sich gegenseitig beein-           •   Güte des Bildschirms bezüglich der Entspiegelung
flussen, bestimmen die Qualität der Beleuchtung. Eine           •   Glanzeigenschaften der Papiervorlagen
gute Beleuchtung trägt zur Sicherheit und Gesundheit bei        •   Oberflächengestaltung der Tastatur
und ist wichtig für die Erfüllung der Sehaufgaben.
                                                                    Hinweis
Um angemessene Lichtverhältnisse in Büroräumen zu er-
zielen, sollten besonders die folgenden lichttechnischen            Unabhängig von der Beleuchtung ist bei Tätigkeiten
Kriterien beachtet werden:                                          an Bildschirmgeräten eine Angebotsvorsorge nach
• Beleuchtungsniveau und Leuchtdichteverteilung                     Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-
• Begrenzung der Direktblendung                                     MedVV Anhang Teil 4 Absatz (2) Teil 1) erforderlich.
• Begrenzung der Reflexblendung auf dem Bildschirm                  Ein unzureichendes Sehvermögen sollte durch eine
  und auf anderen Arbeitsmitteln                                    individuell angepasste Sehhilfe, gegebenenfalls als
• Körperwiedergabe (Schattigkeit) und Vermeidung                    Bildschirmbrille, ausgeglichen werden. (siehe auch
  störender Schatten                                                DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büro-
• Lichtfarbe und Farbwiedergabe                                     arbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“)
• Flimmerfreiheit
                                                                Wichtige Begriffsbestimmungen und Formelzeichen ent-
 Bei Berücksichtigung dieser Kriterien werden erhöhte           hält die DGUV Information 215-210 „Natürliche und künst-
­Beanspruchungen der Augen und des Sehvermögens                 liche Beleuchtung von Arbeitsstätten“.
 weitgehend vermieden.

Eine gute Beleuchtungsanlage zeichnet sich durch eine           4.1       Beleuchtungsniveau
Reihe weiterer Merkmale aus: Zum Beispiel Anpassung an
individuelle Bedürfnisse, Steuerbarkeit, einfache Bedie-        Die Beleuchtungsanlage soll ein Beleuchtungsniveau
nung, Flexibilität, Ästhetik, Bezug zur Architektur, Energie-   schaffen, bei dem
effizienz.                                                      • die Sehaufgaben wie das Lesen und Erkennen von Infor-
                                                                  mationen auf dem Bildschirm, auf Papiervorlagen und
Eine unzureichende Beleuchtung kann asthenopische Be-             auf anderen Arbeitsmitteln schnell und einfach erledigt
schwerden wie Kopfschmerzen, Flimmern vor den Augen               werden können,
sowie brennende oder tränende Augen auslösen. Körperli-         • Beschwerden im Bereich der Augen und des Sehve­
che Fehlhaltungen und daraus resultierenden Beschwerden           mögens sowie des Bewegungsapparats möglichst
können entstehen, wenn Beschäftigte ungünstige Lichtver-          ­vermieden werden,
hältnisse mit Haltungsänderungen kompensieren müssen.           • die visuelle Kommunikation unterstützt wird,
                                                                • Informationen aus der Umgebung aufgenommen
Solche Beschwerden können auch bei guter Beleuch-                  ­werden können,
tung entstehen, wenn die Sehaufgaben durch eine un-             • sich die Beschäftigten wohl fühlen und angemessen
genügende Qualität der Bildschirmanzeige, der Papier-               ­aktiviert werden.
vorlage oder der Tastatur erschwert werden (siehe auch
DGUV Informa­tion 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeits-         Die Mindestwerte für die Beleuchtungsstärken in die-
plätze – Leitfaden für die Gestaltung“). Dabei spielen vor      sem Abschnitt sind Wartungswerte. Das heißt, dass diese
allem folgende Kriterien eine wichtige Rolle:                   Werte im Betrieb der Beleuchtungsanlage erreichbar sein
• Leuchtdichten von Zeichen und Hintergrund                     müssen (siehe Abschnitt 6.5).
• Kontrast zwischen Zeichen und Hintergrund
• Zeichenschärfe                                                Höhere Beleuchtungsstärken können einen positiven Ein-
• Zeichengröße                                                  fluss auf das subjektive Wohlbefinden der Beschäftigten
• Zeichengestalt und die Abstände zwischen den Zeichen          haben. Zu hohe Beleuchtungsstärken können aber bei der
• Farbdarstellung                                               Bildschirmarbeit auch zu Störungen führen.

                                                                                                                           11
Kriterien der Beleuchtung

Mit zunehmendem Alter der Beschäftigten und bei beson-           4.1.2 Vertikale Beleuchtungsstärke
deren Sehaufgaben ist es zweckmäßig, höhere Beleuch-
tungsstärken anzubieten – zum Beispiel als teilflächenbe-        Eine ausreichende mittlere vertikale Beleuchtungsstärke
zogene Beleuchtung (siehe Abschnitt 6.2.3).                      Ēv dient der Sicherstellung der Sehleistung an vertikalen
                                                                 Arbeitsflächen, wie beispielsweise an Regalen, Schrän-
Für die Planung und Überprüfung der Beleuchtungsan-              ken, Tafeln und an Flipcharts. An diesen Flächen sollte
lagen sind Rechen- beziehungsweise Messraster in der             die mittlere vertikale Beleuchtungsstärke Ēv mindestens
DIN 5035-6 festgelegt.                                           ein Drittel der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke
                                                                 ­betragen.

4.1.1   Horizontale Beleuchtungsstärke                           Wird das Lesen der Beschriftungen, zum Beispiel von
                                                                 Ordnern, Büchern, häufig oder über längere Zeit durchge-
Die horizontale Beleuchtungsstärke wird als Bewertungs-          führt – zum Beispiel in Archiven – muss eine mittlere ver-
größe für das Beleuchtungsniveau horizontaler und nahe-          tikale Beleuchtungsstärke von mindestens 200 Lux reali-
zu horizontaler Flächen verwendet. Solche Flächen sind           siert werden.
zum Beispiel Tischoberflächen, Papiervorlagen, Tastatur.
                                                                 Die vertikale Beleuchtungsstärke eignet sich auch gut zur
Für die Arbeitsbereiche „Bildschirm- und Büroarbeit“             Charakterisierung des Helligkeitseindruckes im Raum,
­sowie „Besprechung“ (siehe Abschnitt 6.2.2) soll der            wenn Wände und helle Oberflächen wie Stellwände und
 ­Mindestwert der horizontalen Beleuchtungsstärke min-           Schränke beleuchtet werden und einen entsprechend ho-
  destens 500 Lux betragen.                                      hen Reflexionsgrad besitzen.

Für „Ablegen und Kopieren“ sowie für den Umgebungs-              Auch für eine gute visuelle Kommunikation, das heißt für
bereich soll die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke         die leichte Erkennbarkeit der Mimik und das natürliche
mindestens 300 Lux betragen (siehe Abschnitt 6.2.2).             Aussehen der Gesichter, ist eine ausreichende vertikale
                                                                 Beleuchtungsstärke in Kopfhöhe wichtig (Abbildung 2).
                                                                 Bei einer weitgehend regelmäßigen Anordnung der Leuch-
                                                                 ten wird das Licht gleichmäßig im Raum verteilt. Vertikale
                                                                 Flächen von Körpern und Gesichtern werden dann aus ver-
                                                                 schiedenen Richtungen mit Beleuchtungsstärken in der
                                                                 gleichen Größenordnung beleuchtet.

Abb. 2 	Einfluss der vertikalen Beleuchtungsstärke. Im rechten Bild wird das Gesicht durch eine höhere vertikale Beleuchtungs-
         stärke besser ausgeleuchtet.

12
Kriterien der Beleuchtung

Die über 4 Richtungen gemittelte vertikale Beleuchtungs-     Dies gilt nicht für Sehaufgaben auf selbstleuchtenden
stärke ist eine angemessene Bewertungsgröße für den          Flächen, z. B. auf Bildschirmen. Hier kann eine zu hohe
Helligkeitseindruck eines Raumes, wie auch für die Aus-      Beleuchtungsstärke, die auf die Oberfläche fällt, eher zur
leuchtung von Gesichtern für die visuelle Kommunikation.     Verschlechterung der Lesbarkeit führen.
Dieser Mittelwert entspricht annähernd der zylindrischen
Beleuchtungsstärke (siehe DGUV Information 215-210 „Na-      Außerdem werden durch eine genügende Gleichmäßig-
türliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“).    keit auffällige „Lichtflecken“ (z. B. durch einzelne und/
                                                             oder tiefstrahlende Leuchten) mit zu hoher Helligkeit ver-
Für die Arbeitsbereiche „Bildschirm- und Büroarbeit“ so-     mieden, die die visuelle Aufmerksamkeit von der Sehauf-
wie „Besprechung“ (siehe Abschnitt 6.2.2 )soll die mitt-     gabe ablenken können.
lere zylindrische Beleuchtungsstärke in einer Höhe von
1,20 m über dem Fußboden mindestens ein Drittel der          Die mindestens einzuhaltenden Werte für die Gleichmä-
mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke des Arbeits-       ßigkeit UO sind in der Übersicht (im Teil 2) aufgeführt.
bereiches betragen. Entsprechendes gilt ebenfalls für den
Umgebungsbereich.                                             Aus ergonomischen Gründen wird empfohlen, dass die
                                                              Beschäftigten nicht nur im Sitzen, sondern immer wieder
 Hinweis                                                      auch im Stehen arbeiten (Sitz-Steh-Dynamik). Dafür wer-
                                                              den höhenverstellbare Arbeitstische im Büro eingesetzt.
 Das Verhältnis von zylindrischer zur horizontalen            Wenn die Arbeitstische in Stehhöhe benutzt werden, kann
 Beleuchtungsstärke (in einem Punkt) wird auch als            es zu höheren Ungleichmäßigkeiten in der Beleuchtungs-
 „Modelling-Indicator“ bezeichnet. Festlegungen dazu          stärke kommen, wenn sich dadurch die Lichtaustritts-
 sollen die Körperwahrnehmung (Modelling) durch die           fläche – insbesondere direkt strahlender Leuchten – nä-
 Beleuchtung sicherstellen.                                   her an der Fläche des Arbeitstisches befindet. Dies kann
                                                             ­ver­mieden werden durch
                                                              • möglichst breit strahlende Leuchten mit größerem
4.1.3 Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke                     ­Abstand zu den Arbeitstischen,
                                                              • Möbelaufsatzleuchten, die mit dem Arbeitstisch
Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke wird als Be-           ­verbunden sind,
wertungsgröße für die Verteilung der horizontalen Be-         • Leuchten mit einem hohen Indirektanteil,
leuchtungsstärken verwendet. Die Gleichmäßigkeit UO           • Leuchten, deren Lichtstärke sich entsprechend anpasst.
(Uniformity overall) (oder g1) ist der Quotient aus mini-
maler Beleuchtungsstärke und mittlerer Beleuchtungs­
stärke Ē auf der jeweiligen Bewertungsfläche.

Durch eine ausreichende Gleichmäßigkeit der Beleuch-
tungsstärke wird sichergestellt, dass auf einer größeren
Fläche überall genügend Licht für ein leichtes und rasches
Lösen der Sehaufgabe vorhanden ist. Hohe Beleuchtungs-
stärken sollen dort auftreten, wo sich die Hauptsehauf­
gabe befindet. Von hier aus sollte die Beleuchtungsstärke
sanft abfallen.

                                                                                                                        13
Kriterien der Beleuchtung

4.1.4 Messraster                                               4.1.5 Helligkeitsverteilung im Raum

In der DGUV Information 215-210 „Natürliche und künst-         Die Helligkeitsverteilung (Leuchtdichteunterschiede) im
liche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ werden unter Ab-         Raum wird sowohl durch die Beleuchtungsstärken als
schnitt 7.3 Hinweise zur orientierenden Messung der            auch durch die lichttechnischen Eigenschaften der Ober-
Beleuchtungsstärke gegeben. Für die Ermittlung der mitt-       flächen im Raum (Wand, Decke und Boden) sowie von
leren Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten ist            Arbeitsmitteln und Einrichtungsgegenständen beeinflusst.
es notwendig, ein Raster auszuwählen, in dem sich die          Daher sollten Farben und Oberflächen so gestaltet sein,
Messpunkte befinden. Tabelle 1 und Abbildung 3 geben           dass durch ihre Reflexionsgrade und Glanzeigenschaften
Anhaltspunkte zum Maß und zur Lage des Rasters.                zu hohe Helligkeitsunterschiede vermieden werden.

Tabelle 1 Mögliche Rastermaße                                  Empfohlene mittlere Reflexionsgrade:
                                                               • für die Decke 0,7 bis 0,9
 Für Räume und Bereiche wird als Rastermaß empfohlen:
                                                               • für die Wände 0,5 bis 0,8
                            Längste Bereichs- oder   Raster-   • für den Boden 0,2 bis 0,4
                            Raumausdehnung           maß       • für Arbeitsflächen, Möbel und Geräte 0,15 bis 0,75

 Teilfläche                 0,6 m                    0,2 m
                                                               Reflexionsgrade können mit Hilfe einer Reflexionsgrad-
 Bereiche des               ca. 1 m                  0,2 m     tafel annähernd ermittelt werden (Abbildung 4). Dabei
 Arbeitsplatzes                                                sollten die Hinweise auf der Reflexionsgradtafel beachtet
                                                               werden.
 kleine Räume/              ca. 5 m                  0,6 m
 Raumzonen

 mittlere Räume             ca. 10 m                 1,0 m
                                                                 57     78/75   58
 große Räume                ca. 50 m                 3,0 m

                                                                 66     80/78   66

                                                               Reflexionsgradtafel. Reflexionsgradtafeln können zum
                                                               ­Beispiel über den ecomed-Storck Verlag bezogen werden.

                                                               Abb. 4      Ermittlung des Reflexionsgrades mittels Reflexions
                                                                           gradtafel
                                                               Die Helligkeit des Quadrates, welches am nächsten der Hellig­
                                                               keit des Hintergrundes entspricht, gibt den Reflexionsgrad an.
Abb. 3	Beispiel für die Verteilung von Messpunkten für die    Dies ist unabhängig von der zu betrachtenden Farbe. Für die
        mittlere horizontale Beleuchtungsstärke in Bereichen   Wand ergibt sich in diesem Beispiel ein Reflexionsgrad von
        des Arbeitsplatzes (Rastermaß 0,5 m)                   0,80 bzw. 0,78 (80%/78 %) je nach Lichtquelle, unter der der
                                                               Reflexionsgrad ermittelt wird.

14
Kriterien der Beleuchtung

4.2    Begrenzung der Blendung                             Die Bewertung der psychologischen Blendung durch Leuch-
                                                           ten erfolgt durch das UGR-(Unified Glare Rating) Verfahren
Blendung an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen kann als    nach DIN EN 12464-1. Erläuterungen zum UGR-Verfahren
Direktblendung oder Reflexblendung auftreten. Direkt-      enthält Anhang B der DGUV Information 215-210 „Natürliche
blendung durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflex-      und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“.
blendung durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf
glänzenden Flächen müssen begrenzt werden.                 Je kleiner der nach diesem Verfahren ermittelte UGR-Wert
                                                           ist, umso geringer ist die psychologische Blendung.

4.2.1 Direktblendung                                       Zur Überprüfung von Beleuchtungsanlagen können die
                                                           UGR-Tabellen der Dokumentationsunterlagen der Leuch-
Helle Flächen im Gesichtsfeld wie Leuchten, Fenster oder   tenhersteller verwendet werden. In Räumen mit Bildschirm-
beleuchtete Flächen können störend wirken, ohne die        und Büroarbeitsplätzen darf der UGR-Wert nicht größer
Sehleistung unmittelbar herabzusetzen. Diese Blendung      als 19 sein. (siehe auch DGUV Information 215-210)
wird als psychologische Blendung bezeichnet. Sie hat un-
günstige Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden,     Das UGR-Verfahren berücksichtigt die Leuchtdichte der
die Arbeitsleistung, die Leistungsbereitschaft und die     Blendquelle als Mittelwert über die gesamte Lichtaustritts-
Konzentrationsfähigkeit. Sie kann zu Fehlhaltungen durch   fläche. Leuchtdichteunterschiede und Leuchtdichtespit-
Ausgleichsbewegungen und zur Ermüdung führen. Psy-         zen auf dieser Fläche werden nicht gesondert gewertet.
chologische Blendung sollte daher begrenzt werden.
                                                           An LED-Leuchten können unter Umständen sehr hohe
Physiologische Blendung bewirkt dagegen eine unmit-        Leuchtdichteunterschiede auftreten. Besonders, wenn
telbare Herabsetzung der Sehleistung. Die künstliche       keine lichtlenkenden oder streuenden Optiken vorhanden
Beleuchtung in Büros führt üblicherweise nicht zu phy-     sind und so der direkte Blick auf einzelne LEDs möglich
siologischer Blendung. Wird psychologische Blendung        ist. Dies muss verhindert werden, da sonst die Leuchte
begrenzt, tritt im Allgemeinen auch keine physiologische   auch trotz Einhaltung der UGR-Grenzwerte als „blendend“
Blendung auf.                                              empfunden wird.

(siehe auch DGUV Information 215-210 „Natürliche und       Bei der Beschaffung solcher Leuchten wird deshalb eine
künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“)                Bemusterung in der geplanten Arbeitsumgebung empfoh-
                                                           len. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Leuchten sich
Zur Begrenzung der Blendung durch Leuchten ist zu-         in der geplanten Position zum Arbeitsplatz befinden und
nächst der Abschirmwinkel einzuhalten (siehe DGUV In-      die Blickrichtung bei der Blendungs-Beurteilung typisch
formation 215-210 „Natürliche und künstliche Beleuch-      für die auszuführende Arbeit ist.
tung von Arbeitsstätten“ Abschnitt 5.3 Begrenzung der
Blendung).                                                  Hinweis

Die psychologische Blendung wird von folgenden Größen       Grundlage für die Bewertung der Blendung ist der Neu-
beeinflusst:                                                zustand der Beleuchtungsanlage.
• Leuchtdichte der Blendquelle – zum Beispiel gesehene
  leuchtende Fläche einer Leuchte,
• vom Beobachter aus gesehene Größe der Blendquelle,
• Lage der Blendquelle im Gesichtsfeld,
• Umfeldleuchtdichte.

                                                                                                                      15
Kriterien der Beleuchtung

4.2.2 Reflexblendung auf dem Bildschirm                    Eine wichtige Rolle spielt die Güte der Entspiegelung des
                                                           Bildschirmes. Diese wird neben anderen Eigenschaften
Diffuse oder spiegelnde Reflexionen können zu Störun-      im Rahmen der Prüfungen für das GS-Zeichen jeweils für
gen führen. Diese sogenannte Reflexblendung entsteht       die Positiv- und die Negativdarstellung ermittelt und vom
bei der Bildschirmarbeit vor allem dann, wenn helle Flä-   Hersteller im GS-Zertifikat und im technischen Datenblatt
chen aus der Umgebung, z. B. von Leuchten und Fenstern,    angegeben (siehe DGUV Information 215-410 „Bildschirm-
von der Bildschirmoberfläche reflektiert werden. Dadurch   und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“).
werden die Helligkeitsunterschiede zwischen dem Bild-
schirmhintergrund und Zeichen auf dem Bildschirm he-       Besonders hochwertige LCD-Bildschirme können so gut
rabgesetzt, die Zeichen können nicht mehr gut erkannt      entspiegelt sein, dass kaum noch Reflexionen auftreten.
werden. Handelt es sich um spiegelnde Reflexionen mit
deutlicher Abbildung, versuchen die Augen sowohl die       Die Ausprägung der Reflexionen ist weiterhin von der Dar-
Zeichen auf dem Bildschirm als auch das Spiegelbild        stellungsart abhängig. Bei Positivdarstellung (dunkle
scharf abzubilden. Dadurch können zusätzliche visuelle     Zeichen auf hellem Untergrund) werden vorhandene Re-
Belastungen entstehen.                                     flexionen weniger störend wahrgenommen als bei Nega-
                                                           tivdarstellung (helle Zeichen auf dunklem Untergrund).
Die Eigenschaften der Bildschirmanzeige beeinflussen in    Daher sollte für die Anzeige der Informationen möglichst
starkem Maße, ob und wie sich Spiegelungen störend be-     immer eine Positivdarstellung gewählt werden, nur in Aus-
merkbar machen.                                            nahmefällen eine Negativdarstellung.

                                                                               Abb. 5
                                                                               Bildschirme mit unterschiedlicher Güte
                                                                                der Entspiegelung
                                                                                links (gut): Bildschirm mit entspiegelter
                                                                                 Anzeige,
                                                                                 rechts (kritisch): Bildschirm mit spiegeln-
                                                                                 der Anzeige

                                    Abb. 6
     Störende Reflexionen von Leuchten auf
                   einer Bildschirmanzeige

16
Kriterien der Beleuchtung

An Büroarbeitsplätzen werden Reflexionen auf Bildschir-           4.2.4 Blendung durch Tageslicht
men vermieden, wenn ihre Anzeigen ausreichend entspie-
gelt sind. Dann reicht es aus, wenn entsprechend ent-             Störungen durch Tageslicht können durch hohe Leucht-
blendete Leuchten eingesetzt werden.                              dichten der Sonne und der von ihr angestrahlten oder
                                                                  hinterleuchteten Flächen sowie durch hohe Leuchtdich-
Außerdem sollten die Leuchten nicht unmittelbar über              ten des Himmels hervorgerufen werden. Diese Störungen
dem Arbeitsplatz angeordnet sein. (siehe Abschnitt 5)             ­äußern sich als Direkt- und Reflexblendung.

                                                                  Blendung durch das Sonnenlicht kann zu physiologischer
4.2.3 Reflexblendung auf anderen Arbeitsmitteln                   und psychologischer Blendung führen. Insbesondere
                                                                  kann es bei der Bildschirmarbeit mit Blickrichtung zum
Die Reflexblendung auf anderen Arbeitsmitteln und                 Fenster bei hohen Leuchtdichteunterschieden zwischen
Gegenständen wird am einfachsten durch nicht glänzende            der Bildschirmanzeige und der hellen Fensterfläche zu
Oberflächen vermieden. Insbesondere sollte darauf ge-             Blendwirkungen und zur Herabsetzung der Sehleistung
achtet werden, dass Papierdokumente und Prospekthüllen            kommen. Die Blickrichtung bei der Bildschirmarbeit soll-
matt sind. Die Art und Anordnung der Beleuchtung kann             te deshalb weitgehend parallel zur Fensterfront verlaufen.
wesentlich dazu beitragen, Reflexblendung zu vermeiden.           (siehe Abschnitt 5)

                                                                  Reflexblendung an der Bildschirmanzeige entsteht, wenn
                                                                  sich helle Fensterflächen im Bildschirm spiegeln. Wer-
                                                                  den Bildschirme nahe am Fenster aufgestellt, können
                                                                  außerdem hohe Beleuchtungsstärken zu einer starken
                                                                  Aufhellung des Bildschirmhintergrundes führen. Dadurch
                                                                  werden die Zeichenkontraste gemindert und die Zeichen
                                                                  nicht mehr gut erkannt.

                                                                  Sowohl zur Begrenzung der Direkt- als auch der Reflex-
                                                                  blendung am Bildschirm durch Tageslicht sowie zur Be-
                                                                  grenzung zu hoher Beleuchtungsstärken am Bildschirm
Abb. 7    Reflexionen von Leuchten auf Arbeitsmitteln             durch Tageslicht müssen geeignete, verstellbare Sonnen-
                                                                  schutzvorrichtungen an den Fenstern angebracht sein.

                                                                  (siehe auch DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im
                                                                  Büro“)

                                                        Abb. 8
    Helle Flächen durch die Sonneneinstrahlung, die sich in der
                            Bildschirmanzeige spiegeln können

                                                                                                                             17
Kriterien der Beleuchtung

4.3     Körperwiedergabe (Schattigkeit) und                  Hinweis
        ­Vermeidung störender Schatten
                                                             Der Code 840 bedeutet:
In Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen ist         8xx = Farbwiedergabeindex Ra ≥ 80 (gute Farbwieder-
eine ausgewogene Schattigkeit anzustreben, um die            gabe),
räumliche Wahrnehmung und die Erkennbarkeit von              x40 = Farbtemperatur 4000 K (neutralweiße Lichtfarbe)
Oberflächenstrukturen zu unterstützen. Eine angenehme
Schattigkeit entsteht durch ein ausgewogenes Verhältnis     Bei LED-Lichtquellen und –leuchten werden Lichtfarbe
von gerichteten zu diffusen Lichtanteilen. Schattenarmut,   und Farbwiedergabe auch getrennt angegeben.
die einen monotonen Raumeindruck erzeugt, wird durch
eine diffuse Beleuchtung hervorgerufen – zum Beispiel       Beim Austausch einzelner Leuchtstofflampen ist darauf
durch eine reine Indirektbeleuchtung mit gleichmäßiger      zu achten, dass Lampen mit der gleichen Leistungsauf-
Lichtverteilung auf der Decke.                              nahme sowie der gleichen Lichtfarbe und Farbwieder­
                                                            gabeeigenschaft eingesetzt werden.
Störende Schatten durch Gegenstände oder den Körper
des Beschäftigten können durch richtige Lichtrichtungen
verhindert werden. (siehe Abschnitt 5)                      4.4.1 Lichtfarbe

Hart abgegrenzte Schatten können ablenkend wirken. Sie      Die Lichtfarbe der Lampen wird entsprechend ihrer
treten auf, wenn Körper direkt, das heißt ohne streuende    ähnlichsten Farbtemperatur in drei Gruppen eingeteilt
Optiken von Lampen mit sehr kleinen leuchtenden Flä-        ­(Tabelle 2).
chen beleuchtet werden, in nach unten offenen Leuchten.
Dies kann durch den Einsatz von geeigneten Leuchten-        Tabelle 2 Einteilung der Lichtfarben (Dreiziffriger
abdeckungen vermieden werden, die das Licht über eine                  Lampen-­Code siehe Hinweis unter 4.4)
größere Fläche verteilen – zum Beispiel satinierte Gläser
oder Prismenscheiben.                                               Lichtfarbe              Farbtemperatur
                                                             ww     Warmweiß                < 3300 K
                                                             nw     Neutralweiß             3300 K bis 5300 K
4.4     Lichtfarbe und Farbwiedergabe
                                                             tw     Tageslichtweiß          > 5300 K
Die im Raum vorherrschende Lichtatmosphäre wird auch
durch die Lichtfarbe und die Farbwiedergabeeigenschaft
des Lichts geprägt. Dadurch werden auch die Stimmung        Warmweißes Licht hat einen relativ hohen Rotanteil (wie
und das Wohlbefinden der Beschäftigten beeinflusst.         auch Kerzen- oder Glühlampenlicht) und bewirkt eine
                                                            etwas wohnlichere Stimmung. Neutralweißes Licht weist
Die Kennzeichnung von Leuchtmittel hinsichtlich Licht-      ein ausgeglichenes Spektrum auf und wirkt eher sachlich.
farbe und Farbwiedergabe erfolgt mitunter durch einen       Tageslichtweißes Licht hat einen relativ hohen Blauanteil
dreiziffrigen Code, bei dem die erste Ziffer die Farbwie-   und wird bei Beleuchtungsstärken von 500 Lux vor allem
dergabeeigenschaft und die beiden folgenden Ziffern die     abends eher als unangenehm empfunden.
Lichtfarbe kennzeichnen (siehe Hinweis).
                                                            Welche Lichtfarbe für die Lampen zur Beleuchtung von Räu-
                                                            men mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen verwendet wer-
                                                            den sollten, hängt von der gewünschten Raumwirkung ab.

18
Kriterien der Beleuchtung

Wird die Lichtfarbe der Beleuchtung geändert, wird dies        Um eine gute Farbwiedergabe zu erreichen, sollen in Räu-
anfangs oft von den Beschäftigten als ungewohnt emp-           men mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen die einge-
funden, nach einiger Zeit tritt häufig eine Gewöhnung ein.     setzten Lampen mindestens den Farbwiedergabeindex
                                                               Ra = 80 aufweisen.
Ergebnisse aus Forschungen der letzten Jahre haben ge-
zeigt, dass durch Licht die innere Uhr beeinflusst werden
kann. In diesem Zusammenhang wird derzeit in Fachkrei-         4.5    Flimmern und Pulsation
sen darüber diskutiert, wie Licht wirkt und so optimiert
werden kann, um zum Beispiel erholsamen Schlaf zu för-         Bei Leuchten mit Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstoff-
dern und negative Auswirkungen der Schichtarbeit zu ver-       lampen und LED können im Dimmbetrieb Flimmern und
ringern (siehe DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle         Pulsation auftreten. Dies wirkt störend.
Wirkung von Licht auf den Menschen“).
                                                               Flimmern und Pulsation werden bei Leuchtstofflampen
Unter der Bezeichnung „Dynamisches Licht“ oder „Human          durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten
Centric Lighting (HCL)“ werden Beleuchtungssysteme an-         verhindert, bei LED durch geeignete Betriebsgeräte insbe-
geboten, bei denen sich unter anderem auch die Licht-          sondere für den Dimmbetrieb (Treiber, Konverter). In bei-
farben und die Beleuchtungsstärken im zeitlichen Verlauf       den Fällen werden in der Regel die Lampen bzw. LED bei
verändern (siehe Abschnitt 6.4).                               Frequenzen betrieben, die für das Auge nicht mehr wahr-
                                                               nehmbar sind (siehe auch: ZVEI-Information „Temporal
                                                               Light Artefacts – TLA, Flimmern und Stroboskopeffekt“).
4.4.2 Farbwiedergabe

Die Farbwiedergabeeigenschaft der Lichtquelle be-
schreibt deren Fähigkeit, Farben von Gegenständen und
Menschen wiederzugeben. Für die Einteilung der Licht-
quellen wird der Allgemeine Farbwiedergabeindex Ra ver-
wendet ­(Tabelle 3). Je niedriger der Wert für Ra ist, desto
schlechter werden die Körperfarben der beleuchteten
Gegenstände wiedergegeben.

Tabelle 3 Farbwiedergabeindex typischer Lichtquellen-
           für Räume mit Bildschirm- und Büroarbeits-
           plätzen (* Code siehe Hinweis unter 4.4)

 Allgemeiner Farb­  Typische Lichtquellen
 wiedergabeindex Ra
 90 ≤ Ra ≤ 100        LED, Glühlampen, Halogen-Glühlam-
                      pen, Leuchtstofflampen „de Lux“ und
                      Kompaktleuchtstofflampen (lange Ver-
                      sion) „de Luxe“,
                      Halogen-Metalldampflampen

 80 ≤ Ra < 90         LED, Leuchtstoff- und Kompaktleucht-
                      stofflampen, Halogen-Metalldampf-
                      lampen

                                                                                                                         19
5 Anordnung der Arbeitsplätze

Die optimale Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes ist          Lesetätigkeiten näher zum Fenster hin und die Bildschirm-
eine wichtige Voraussetzung für ergonomisch günstige             tätigkeit weiter vom Fenster entfernt erledigt werden.
Arbeitsbedingungen.
                                                                 Bei der künstlichen Beleuchtung sind die Beleuchtungs-
Bildschirme sind so auf dem Schreibtisch beziehungs-             systeme entsprechend ihrer lichttechnischen Eigenschaf-
weise der Schreibtischkombination aufzustellen und zu            ten sinnvoll zu den Arbeitsplätzen anzuordnen und aus-
orientieren, wie es sich aus den Arbeitsabläufen sowie           zurichten.
dem Kommunikations- und Konzentrationsbedarf der Be-
schäftigten ergibt. Um Blendung durch Tageslicht zu ver-         Erfahrungen haben gezeigt, dass es für die Beschäftigten
meiden und einen günstigen seitlichen Lichteinfall zu            unangenehm sein kann, wenn insbesondere direkt strah-
erreichen, soll die Blickrichtung der Beschäftigten bei der      lende Leuchten über deren Köpfen angebracht sind. Dies
Bildschirmarbeit weitgehend parallel zur Fensterfront ver-       wird vor allem bei tiefstrahlenden Leuchten so empfun-
laufen. Daraus ergibt sich die optimale Orientierung des         den, die einen großen Anteil ihres Lichtstromes direkt und
Arbeitsplatzes zu den Fenstern und somit im Raum (Ab-            vor allem enggebündelt nach unten lenken. Zudem führt
bildung 9).                                                      dies zu Reflexblendung. Das Licht der Leuchten sollte da-
                                                                 her schräg von oben beziehungsweise seitlich zum Be-
Bildschirme sollten nicht in unmittelbarer Fensternä-            schäftigten einfallen (Abbildung 10).
he aufgestellt werden. Für unterschiedliche Tätigkeiten
ist es daher günstig, dass herkömmliche Schreib- und

Abb. 9    Empfohlene Aufstellung der Arbeitsplätze zum Fenster

Abb. 10   Günstiger Lichteinfall am Arbeitsplatz

20
6 Planung von Beleuchtungsanlagen

6.1    Allgemeines                                             Arbeitsaufgaben und -organisation
                                                               • Sehaufgaben
Um den vielfältigen Anforderungen, die an eine ergono-         • Kommunikations- und Konzentrationserfordernisse
misch und lichttechnisch einwandfreie Beleuchtungsanla-        • Flexibilität (z. B. Anordnung der Arbeitsplätze,
ge gestellt werden, gerecht zu werden, ist eine sachkundi-       Erledigung der Arbeitsaufgaben, agiles Arbeiten)
ge Planung erforderlich.                                       • Schichtarbeit
                                                               • Desk Sharing
Die Beleuchtung kann nicht losgelöst von anderen, die
Bildschirm- und Büroarbeitsplätze beeinflussenden Fak-         Soft- und Hardware (Arbeitsmittel)
toren betrachtet werden. Um optimale und abgestimm-            • Positiv-/Negativdarstellung der Bildschirminformation
te Beleuchtungslösungen zu finden, müssen Wechsel-             • Darstellung der Zeichen (Art, Größe, Kontrast, ...)
wirkungen zwischen Beleuchtung und Arbeitsaufgaben,            • Reflexionsklassen des Bildschirms
Arbeitsabläufen, Soft- und Hardware, Möblierung, Arbeits-      • Neigung, Krümmung und Größe des Bildschirms
platzanordnung, Raum- sowie Gebäudegestaltung beach-           • Anzahl der Bildschirme
tet werden.                                                    • Tastatur und andere Arbeitsmittel

Daher sollte im Planungsprozess interdisziplinär zusam-        Möblierung
mengearbeitet werden. Neben Fachkräften für Licht- und         • Reflexionseigenschaften der Möbel
Elektroplanung sowie dem Architekten bzw. der Architek-        • Farbe der Möbel
tin sollten auch Verantwortliche aus dem beauftragenden        • Höhenverstellbare Arbeitstische
Unternehmen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Be-      • Aufstellung des Bildschirms auf dem Arbeitstisch
triebsarzt oder die Betriebsärztin, die Verantwortlichen für
die technische Gebäudeausrüstung und die Haustechnik           Raum
sowie die Personalvertretung beteiligt werden.                 • Art und Anordnung der Arbeitsplätze beziehungsweise
                                                                 Arbeitsbereiche
Zusätzlich kann eine Beratung zu sicherheitstechnischen        • Art des Raumes – zum Beispiel Einzelbüro, Kombibüro,
und ergonomischen Fragen durch den zuständigen Unfall-           Großraumbüro
versicherungsträger in Anspruch genommen werden.               • Flexibilität der Raumteilung
                                                               • Variabilität der Arbeitsplatzanordnung, Raumabmes-
Bei der Planung der Beleuchtung sollten zur Umsetzung            sungen
der lichttechnischen Kriterien unter anderem folgende Kri-     • Reflexionseigenschaften der Raumbegrenzungsflächen
terien berücksichtigt werden:                                  • Größe und Anordnung der Fenster
                                                               • Ästhetische Wirkung des Raumes
Mensch                                                         • Harmonische Integration in die Architektur
• Bedürfnis nach Tageslicht und Sichtverbindung nach           • Erscheinungsbild des Unternehmens
  außen                                                          (Corporate Identity/Corporate Design)
• Bedürfnis nach sich entsprechend dem Tageslichtver-          • Zonierung des Raumes in größeren Büros nach Funktio-
  lauf ändernden Licht                                           nen (zum Beispiel Arbeitsbereiche, Wege, Lounges)
• Bedürfnis hinsichtlich einfacher Bedienung, Steuerbar-
  keit und Individualisierbarkeit der Beleuchtung              Gebäude
• Berücksichtigung von Beschäftigten, die in ihrem Seh-        • Ausrichtung hinsichtlich Himmelsrichtung
  vermögen eingeschränkt sind                                  • Nachbarbebauung
• Berücksichtigung von Blickrichtungen, Körperhaltungen        • Nächtliche Wirkung des Gebäudes
  und Bewegungsräumen bei der Arbeit                           • Nachweis für die Energieeffizienz
• Bedürfnis nach Wohlbefinden                                  • Erfüllen der Anforderungen nach ausreichendem
                                                                 Tageslicht

                                                                                                                         21
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