BERICHT DER GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR - GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2020 - AllgäuNetz
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2020 BERICHT DER GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2020 0
BERICHT DER GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR Gleichbehandlungsbericht 2020 vorgelegt durch die Gleichbehandlungsbeauftragte Dipl.-Ing. (FH) Carmen Albrecht für AllgäuNetz GmbH & Co. KG Allgäuer Kraftwerke GmbH Allgäuer Überlandwerk GmbH Energiegenossenschaft Mittelberg e.G. Energieversorgung Oberstdorf GmbH Energieversorgung Oy-Kressen e.G. 1
INHALTSVERZEICHNIS A. VORBEMERKUNGEN 3 B. STRUKTURDATEN 4 Aufbauorganisation des Netzbetreibers 4 Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebs im Berichtszeitraum 5 Personelle Veränderungen 5 C. BERICHT ÜBER DIE MAßNAHMEN ZUR DISKRIMINIERUNGSFREIEN AUSÜBUNG DES NETZGESCHÄFTS 6 Gleichbehandlungsmanagement 6 Gleichbehandlungsprogramm 6 1. Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsprogramme 7 2. Schulungskonzept 7 3. Mitarbeiterfortbildung 7 Die Gleichbehandlungsbeauftragte 8 1. Kontaktdaten 8 2. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter 8 3. Schulungen der Gleichbehandlungsbeauftragten 9 Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes 9 1. Veränderungen im Kommunikationsverhalten / Markenpolitik des Netzbetreibers 9 2. Geschäftsprozessanalyse 9 3. Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen 14 4. Ausblick: Geplante Maßnahmen 18 2
A. V ORBEMERKUNGEN Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und ist im Internet in nicht personenbezogener Form veröffentlicht unter https://www.allgaeunetz.com/wir-ueber-uns.html. Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht dient der Umsetzung der gesetzlichen Verpflich- tung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG und erläutert die Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebes bei folgenden Unternehmen: Verteilnetzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG (AN) Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen (viEVU) Allgäuer Kraftwerke GmbH (AKW) Allgäuer Überlandwerk GmbH (AÜW) Energiegenossenschaft Mittelberg e.G. (EGM) Energieversorgung Oberstdorf GmbH (EVO) Energieversorgung Oy-Kressen e.G. (EVOK) Weitere verbundene Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union eine Funktion in den Bereichen Verteilung, Erzeugung/Gewinnung, Vertrieb, Speicherung oder Betrieb einer LNG Anlage wahrnehmen (§ 3 Nr. 38 EnWG). AllgäuMeter GmbH & Co. KG (AllgäuMeter) AllgäuSpeicher GmbH & Co. KG (AllgäuSpeicher) egrid applications & consulting GmbH (egrid) Energieversorgung Kleinwalsertal GesmbH (EVK) Grünstrom Energie Allgäu GmbH & Co. KG (GEA) Solarpark Ursulasried GmbH & Co. KG (SPU) Windpark Ohmenheim Sommerhof GmbH & Co. KG (WOS) Nachfolgend werden die geplanten, abgeschlossenen sowie die in der konkreten Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der AllgäuNetz GmbH & Co. KG und deren viEVUs dargestellt. 3
B. S TRUKTURDATEN Aufbauorganisation des Netzbetreibers Seit dem 28.10.2005 ist die Kooperation AllgäuNetz GmbH & Co. KG (im Folgenden AN) Be- treiberin des Stromversorgungsnetzes für 50 Konzessionsgemeinden im Allgäu. Hierfür pach- tet die AN seit Ihrer Gründung von den nachfolgenden Netzeigentümern die Anlagen zur Stromverteilung (vgl. Abbildung 1), wobei es sich bei der Josef Schäffler Elektrizitätswerk GmbH & Co. KG nicht um einen Anteilseigner der AN handelt. Energie- Allgäuer Allgäuer Kraftwerke Energieversorgung Energieversorgung Genossenschaft Überlandwerk GmbH GmbH Oberstdorf GmbH Oy-Kressen e.G. Mittelberg e.G. Josef Schäffler Elektrizitätswerk GmbH & Co. KG Pacht AllgäuNetz GmbH & Co. KG (Netzbetreiber seit 28.10.2005) Abbildung 1: Pachtverhältnisse der AN seit Unternehmensgründung Die AN ist eine mit allen Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Netzbetreiberin. Es ist in jedem Fall sichergestellt, dass Personen mit Leitungsaufgaben für den Netzbetreiber oder mit Letztentscheidungsbefugnis für wesentliche Netzbetreiberaufgaben im Sinne von § 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG dem Netzbetreiber angehören. Es ist sichergestellt, dass anderen Unternehmensbereichen/verbundenen Unternehmen, die sowohl für den Netzbetreiber als auch für die Erzeugung und/oder für den Vertrieb Dienstleis- tungen erbringen, z.B. SharedService/Querschnittsfunktionen, fachliche Vorgaben gestellt werden können. Insgesamt sind im Jahr 2020 etwa 142.000 Letztverbraucher (Marktlokationen) im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG angeschlossen. In das Netz der AN speisten zum 31.12.2020 9.486 dezentrale Einspeiseanlagen ein. 4
Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebs im Berichtszeitraum Die unternehmensweite Umstrukturierung (Ablösung der bisherigen Hierarchien hin zu flachen Hierarchien mit agiler Arbeitsweise) wurde zum 31.12.2020 abgeschlossen. Hierzu wurde be- reits in den letzten Gleichbehandlungsberichten ausführlich berichtet. Nach der Aufnahme des Regelbetriebs der AN Funktionseinheiten in 2019 wurden zum 01.01.2021 auch die in 2019 gebildeten Funktionseinheiten bei AÜW in den Regelbetrieb überführt. Personelle Veränderungen Im Berichtszeitraum 2020 erfolgten folgende personelle Veränderungen: AN Zum 30.09.2020 schied der Leiter der Funktionseinheit ‚Netzführung‘ aus dem aktiven Dienst des Unternehmens aus. Die Funktionseinheiten ‚Netzführung‘ und ‚Informations- und Schutz- technik‘ wurden zur neuen Funktionseinheit ‚Netzführung Informationstechnik‘ umstrukturiert, die zum 01.07.2020 startete; neuer Leiter ist der Leiter der früheren Funktionseinheit ‚Informa- tions- und Schutztechnik‘. Zum 31.12.2020 beschäftigt die AllgäuNetz GmbH & Co. KG insgesamt 189 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive der Auszubildenden. viEVU Zum 28.10.2020 schied ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand des viEVU EGM aus und wurde durch ein neu gewähltes Vorstandsmitglied abgelöst. Ein aktuelles Organigramm wird der BNetzA mit diesem Gleichbehandlungsbericht übermittelt. 5
C. B ERI CHT ÜBER DIE M AßNAHMEN ZUR DISKRI MI NIERUNGSFREIEN A USÜBUNG DES N ETZGESCHÄFTS Gleichbehandlungsmanagement Das Gleichbehandlungsmanagement der AN beinhaltet vier Bausteine: (1) Gleichbehandlungsprogramm: Jedes oben aufgeführte Unternehmen unterliegt einem Gleichbehandlungsprogramm. Jeder Mitarbeiter ist dem Gleichbehandlungsprogramm des Unternehmens verpflichtet, mit dem der Arbeitsvertrag geschlossen ist (Verpflich- tungserklärung wird in der Personalakte abgelegt). (2) Gleichbehandlungsbeauftragte: Die Anstellung erfolgt direkt bei der AN; der Zustän- digkeitsbereich erstreckt sich über das gesamte Energieversorgungsunternehmen. Un- terstützend sind bei AKW und EVO Gleichbehandlungskoordinatoren/innen benannt. (3) Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Die Geschäftsprozessdokumentation bildet die Grundlage zur Überwachung und kontinuierlichen Verbesserung aller Prozesse. Durch die Prüfung der Prozesse werden die Diskriminierungspotenziale in den Ge- schäftsprozessen identifiziert, thematisiert und kontinuierlich verbessert. Ergänzend werden anlassbezogen weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchge- führt. (4) Berichtsprozess: anlassbezogen gegenüber der AN-Geschäftsführung bzw. den pro- zessverantwortlichen Letztentscheidern; einmal jährlich gegenüber der BNetzA Gleichbehandlungsprogramm Die Gleichbehandlungsprogramme der AllgäuNetz GmbH & Co. KG und der oben benannten Unternehmen enthalten Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzge- schäfts. Im Rahmen dieses Berichts wird dargestellt, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes in den Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind. 6
1. Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsprogramme Änderungen und Ergänzungen an den Gleichbehandlungsprogrammen sind im Berichtszeit- raum nicht erfolgt. Allerdings sollten aufgrund der zum 31.12.2020 abgeschlossenen unter- nehmensweiten Umstrukturierungen im folgenden Berichtsjahr 2021 Anpassungen bzgl. der Grundsätze der Aufbauorganisation erfolgen, da diese nun – wie in II (Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebs im Berichtszeitraum) beschrieben – in den Regelbe- trieb überführt wurde. 2. Schulungskonzept Im Berichtsjahr 2020 erfolgten keine Anpassungen des bestehenden Schulungskonzeptes. Für das Berichtsjahr 2021 wird geprüft, inwiefern das Schulungskonzept – unter Berücksichti- gung der neuen E-Learning-Plattform bei AN und AÜW – angepasst werden kann. Die neue Plattform befand sich von Dezember 2020 bis Januar 2021 in der Testphase. Hier ist eine Nutzung zur Regelunterweisung geplant. 3. Mitarbeiterfortbildung Der Bereich „Gleichbehandlung“ in der Wissensdatenbank des Unternehmens wird kontinuier- lich weiter mit Informationen ergänzt und aktualisiert, so dass jeder Mitarbeiter sich umfassend über die Themen des Gleichbehandlungsmanagements informieren kann. Die Terminierung für die im Berichtsjahr 2020 geplanten Präsenzschulungen im Bereich des Messstellenbetriebs gestaltete sich pandemiebedingt schwierig. Dadurch wurden die geplan- ten Schulungsmaßnahmen in die Überarbeitung des Schulungskonzeptes ins Berichtsjahr 2021 miteinbezogen. Die Funktionsleiter der entsprechenden Mitarbeiter wurden im Rahmen der Auditprüfungen zum Messstellenbetrieb und zur Zählerablesung (vgl. VII, 2.Geschäftsprozessanalyse) durch die Gleichbehandlungsbeauftragte allgemein geschult, diese Informationen wurden an die Mitarbeiter weitergegeben; spezifische Fragestellungen wurden in mehreren Einzelbesprächen individuell geklärt. 7
Die Gleichbehandlungsbeauftragte Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist in ihrer Aufgabenwahrnehmung vollkommen unabhän- gig und hat Zugang zu allen Informationen, über die der Verteilnetzbetreiber und etwaige ver- bundene Unternehmen verfügen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Gleichzeitig steht ihr ein jederzeitiges direktes Vortragsrecht bei der Geschäftsführung zu. Die Gleichbehandlungsbeauftragte wird von der Geschäftsführung in der Wahrnehmung ihrer Auf- gaben uneingeschränkt unterstützt. 1. Kontaktdaten Gleichbehandlungsbeauftragte ist: Dipl.-Ing. (FH) Carmen Albrecht Tel. 0831 / 96006 – 278 carmen.albrecht@allgaeunetz.com Die Kontaktdaten der Gleichbehandlungsbeauftragten sind in den Unternehmen bekannt und wurden entsprechend intern veröffentlicht. 2. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter Die Mitarbeiter der vom Gleichbehandlungsprogramm erfassten Unternehmen hatten während der Geschäftszeiten jederzeit die Möglichkeit, die Gleichbehandlungsbeauftragte zu Fragen des diskriminierungsfreien Netzbetriebs zu konsultieren. Bei Abwesenheit erfolgt die Vertre- tung durch den Leiter ‚Netzwirtschaft und Regulierung‘. Unterstützt wird die Gleichbehandlungsbeauftragte durch Gleichbehandlungskoordinato- ren/innen in den Unternehmen AKW und EVO. Sie stehen neben der Gleichbehandlungsbe- auftragten den Mitarbeitern für Fragen zur Verfügung. Zum gegenseitigen Austausch und zur Überwachung des Gleichbehandlungsprogrammes in den einzelnen viEVUs stehen die Gleichbehandlungskoordinatorinnen im engen Kontakt mit der Gleichbehandlungsbeauftrag- ten. Ausblick: Der Gleichbehandlungskoordinator von AKW verlässt in Q1/2021 altersbedingt das Unternehmen, somit findet abschließend zum Berichtsjahr 2020 ein Wechsel des Gleichbe- handlungskoordinators statt; der neue AKW Gleichbehandlungskoordinator startet zum 1. Ap- ril 2021. Ebenfalls zum 1. April 2021 startet der neu installierte Gleichbehandlungskoordinator 8
der egrid (siehe VII. 3. Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen; Prüfung der Unab- hängigkeit der egrid applications & consulting GmbH). 3. Schulungen der Gleichbehandlungsbeauftragten Sowohl im März 2020 als auch im März 2021 nahm die Gleichbehandlungsbeauftragte an speziellen Informationstagen hinsichtlich entflechtungsrelevanter Themen teil. Zudem ist sie laufend mit energiewirtschaftlichen Grundsatzfragen befasst; dadurch wird ein aktueller Ein- blick in die Entwicklungen der Gesetzgebung und die Vorstellungen der Regulierungsbehör- den gewonnen. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes Diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben (DNA) werden bei AN wahrgenommen. Im Berichtsjahr wurden die folgenden Prozesse auf ihre grundsätzliche Diskriminierungsfrei- heit und ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG überprüft: 1. Veränderungen im Kommunikationsverhalten / Markenpolitik des Netzbetreibers Das Kommunikationsverhalten bzw. die Markenpolitik der AllgäuNetz GmbH & Co. KG erfolgte auch im Berichtsjahr 2020 unverändert analog der in den vergangenen Berichten dargestellten Maßnahmen. 2. Geschäftsprozessanalyse Im Berichtsjahr wurde in der Prozessprüfung der Schwerpunkt auf Prozesse im Messwesen gelegt; die folgenden Prozesse wurden auf ihre grundsätzliche Diskriminierungsfreiheit und ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 7a Abs. 5 EnWG überprüft: Geschäftsprozess Nr. 10: Ablesung Zähler – Abwicklung Außenauftritt Geschäftsprozess Nr. 22: Zählerfernauslesung Die Prozessabläufe sind jeweils grafisch und schriftlich dokumentiert; die Ergebnisse sind den Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung gestellt. 9
Darüber hinaus wurden und werden auch die anderen dokumentierten Geschäftsprozesse hinsichtlich der neuen Organisationsstruktur kontinuierlich von den Prozessverantwortlichen angepasst und überarbeitet. Ablesung Zähler – Abwicklung Außenauftritt Ziel des geprüften Geschäftsprozesses ist das Einholen der Zählerstände zur Ermittlung der Arbeit und Leistung zur Abrechnung der Netznutzung. Typischer Auslöser des Geschäftspro- zesses ist die Rollierende Abrechnung der Privat und Gewerbekunden (PuG). Diskriminierungsfreiheit: Der Netzbetreiber ist grundzuständig für den Messstellenbetrieb. Zur Durchführung damit zusammenhängender Aufgaben kann sich der Netzbetreiber weiterer Dienstleister bedienen, im Falle AN wird die AllgäuMeter als Generalunternehmer für die Ab- wicklung des Messstellenbetriebs beauftragt. Die AllgäuMeter ihrerseits beauftragt unter- schiedliche Dienstleister zur operativen Ausführung. Alle Dienstleister verpflichten sich den Anforderungen nach § 7a EnWG Abs. (6) und somit der Vorgabe, dass Verteilernetzbetreiber, die Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens sind, in ihrem Kommuni- kationsverhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten haben, dass eine Verwechslung zwischen Verteilernetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Energie- versorgungsunternehmens ausgeschlossen ist. Insbesondere der Kontakt zum Kunden bietet (sowohl schriftlich als auch vor Ort) ein Gleichbehandlungsrisiko, das den viEVUs einen Vorteil verschaffen könnte. Zudem sind die bei der Bearbeitung von Ableseaufträgen gewonnenen Informationen grund- sätzlich wirtschaftlich sensibel und müssen vertraulich behandelt werden. Zählerstandaufnahme - Standard Konventionelle Ableseaufträge im Privat- und Gewerbekundenbereich werden von AN in der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers rollierend beauftragt. Die beauftragten Ableseeinheiten werden zentral im SAP-ISU (Netzmandant) als Download-Datei für das gesamte Netzgebiet erzeugt, die im Anschluss in die Ablese- systeme der Gesellschafter importiert wird. 10
Die Geräte zur mobilen Datenerfassung (MDE) werden mit den - den Ablesern zuge- ordneten - Touren beladen. Die AbleserInnen lesen Vorort ab und erfassen die Daten (Zählerstände) im MDE- Gerät. Wird ein Kunde nicht angetroffen, werden Ablesekarten im Layout und mit den Kontaktdaten des Netzbetreibers – mit der Bitte zur Selbstablesung – hinterlassen. Die erfassten Daten werden aus dem Ablesesystem exportiert und eine Transaktion zum Upload ins SAP-ISU (Netzmandant) gestartet. Im Anschluss werden aus dem SAP-ISU die gängigen Prozesse der Marktkommunika- tion gestartet und die Daten an die jeweiligen Marktpartner verteilt. Alternative Zählerstandaufnahme Alternativ zur Zählerstanderfassung vor Ort durch eine(n) AbleserIn gibt es folgende Möglich- keiten: Kundenanschreiben zur Selbstablesung (Netz) / Eingabe der Daten im Webportal (Netz) o Die Kunden erhalten ein Anschreiben (Absender, Layout, Kontaktdaten von AN) mit der Aufforderung zur Selbstablesung des Zählerstandes, der im An- schluss vom Kunden an AN übermittelt wird. o Wird der Zählerstand per E-mail oder Telefon an AN übermittelt, werden die Daten manuell im SAP-ISU (Netzmandant) eingegeben. o Wird der Zählerstand per AN-Kundenportal oder AN-Website übermittelt, wer- den die Daten (teil-)automatisiert im SAP-ISU (Netzmandant) erfasst. Ist der Zählerstand plausibel wird er automatisiert erfasst, ansonsten vorab geprüft und ggf. angepasst. Eingabe der Daten im Webportal (Vertrieb) / Kundenanschreiben zur Selbstablesung (Vertrieb) o Jeder Vertrieb hat die Möglichkeit Zählerstände der eigenen Kunden zu erfas- sen - und diese ggf. auch für die Abrechnung der Stromlieferung zu verwenden. 11
o Werden von Vertrieben Zählerstände erfasst, werden diese im Rahmen der Marktkommunikation als Information an den gMSB übermittelt. o AN als gMSB entscheidet dann - anhand der Zählerstandplausibilisierung - ob der erhaltene Wert für die Netznutzungsabrechnung übernommen wird, oder ob zusätzlich abgelesen wird. Die Überprüfung ergab, dass geringfügige Unsicherheiten im Umgang mit dem Gleichbehand- lungsprogramm hinsichtlich des Diskriminierungspotenzials im Kundenkontakt bestanden, die aber durch Anpassungen im Nachgang des Audits behoben werden konnten. Zählerfernauslesung Ziel des geprüften Geschäftsprozesses ist das Einholen der Zählerstände und der Lastgänge zur Ermittlung der Arbeit und Leistung zur Abrechnung der Netznutzung und für die Bilanzie- rung. Typische Auslöser des Geschäftsprozesses sind die monatliche Ablesung der Zähler- stände der Geschäftskunden (GK) zur Ermittlung der Netznutzung und/oder die tägliche Ab- lesung der Lastgänge zur Bilanzierung. Der Netzbetreiber ist grundzuständig für den Messstellenbetrieb. Zur Durchführung damit zu- sammenhängender Aufgaben kann sich der Netzbetreiber weiterer Dienstleister bedienen, im Falle AN wird die AllgäuMeter als Generalunternehmer für die Abwicklung des Messstel- lenbetriebs beauftragt. Die AllgäuMeter ihrerseits beauftragt unterschiedliche Dienstleister zur operativen Ausführung. Alle Dienstleister verpflichten sich den Anforderungen nach § 7a EnWG Abs. (6) und somit der Vorgabe, dass Verteilernetzbetreiber, die Teil eines vertikal integrierten Energieversor- gungsunternehmens sind, in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik zu ge- währleisten haben, dass eine Verwechslung zwischen Verteilernetzbetreiber und den Ver- triebsaktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ausgeschlossen ist. Die bei der Bearbeitung des Messwesenmanagements gewonnenen Informationen sind grundsätzlich wirtschaftlich sensibel und müssen vertraulich behandelt werden. Die Ablesung der Zählerstände und Lastgangdaten erfolgt grundsätzlich (soweit technisch möglich) per Fernablesung. 12
Abrechnung Netznutzung (GK Zählerstände und Lastgänge monatlich): Zur monatlichen Netznutzungsabrechnung der Großkunden mit registrierender Last- gangsmessung (RLM) sind die Zählerstände und Lastgänge erforderlich. Je nachdem ob der Kunde nach Zählerstand oder Lastgang abgerechnet wird Die Ablesung erfolgt, wenn technisch möglich über die Fernablesung. Ist keine Fernablesung möglich, dann werden die Daten über ein MDE-Gerät vom Ableser vor Ort erfasst und ins SAP übertragen. Die beauftragten Ableseeinheiten werden zentral im SAP IS-U (Netzmandant) als Download-Datei für das gesamte Netzgebiet erzeugt. Die Download-Datei wird über eine Hostschnittstelle ins Zählerfernablesesystem 'EDW 3000' importiert (bzw. auf ein MDE-Gerät übertragen). Die fernausgelesenen Daten werden aus dem 'EDW 3000' für SAP exportiert. Zusam- men mit den exportierten Daten aus den MDE-Geräten wird eine Transaktion zum Upload ins SAP-ISU (Netzmandant) gestartet. Im Anschluss werden aus dem SAP-ISU die gängigen Prozesse der Marktkommuni- kation gestartet und die Daten an die jeweiligen befugten Marktpartner verteilt. Bilanzierung (GK Lastgang täglich): alle von AN (oder einem Dritten) beauftragten Anlagen werden täglich ausgelesen. Die Zählerfernauslesung erfolgt im 'EDW 3000', es sei denn die Fernablesung ist ge- stört, dann erfolgt die Auslesung durch einen Ableser vor Ort über ein MDE-Gerät. Die Daten aus den MDE-Geräten werden zuerst ins 'EDW 3000' importiert, dann zu- sammen mit den fernausgelesenen Daten aus dem 'EDW 3000' exportiert und auto- matisiert über ein Austauschverzeichnis im gängigen MSCONS-Format ins SAP im- portiert Im Anschluss werden aus dem SAP-ISU die gängigen Prozesse der Marktkommuni- kation gestartet und die Daten an die jeweiligen befugten Marktpartner verteilt. 13
Zusätzlich werden auch externe Daten von fremden MSB, für ein Monitoring bzw. zur Vollständigkeitsprüfung, ins EDW3000 importiert Dienstleistung für Dritte: Zusätzlich erfolgt hier auch eine Dienstleistung für Dritte wie z.B. Gemeindewerke Peißenberg, AÜW (Kundenportal), EVK etc. Die Lastgangdaten werden fernabgelesen und an den Auftraggeber oder ein vom Auftraggeber vorgegebenen Marktpartner/System täglich verschickt. Dies geschieht über die Prozesse der Marktkommunikation über das Inubit, per FTP oder direkt per Mail. Die Überprüfung ergab, dass keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festge- stellt werden konnten. In den beiden auditierten Geschäftsprozessen des Berichtsjahres 2019 (‚Zählermontage durch Kunden veranlasst‘ und ‚Zählermontage durch gMSB veranlasst‘) erfolgte im Berichts- jahr 2020 ein geplantes Nachaudit mit den Prozessverantwortlichen, um die Anwendung der bereits im Erstaudit vorgeschlagenen Anpassungen abschließend zu prüfen. 3. Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen Im Berichtszeitraum wurden weitere Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Gleich- behandlungsprogramms durchgeführt (entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in § 7a Abs. 5 EnWG). Messstellenbetriebsgesetz Die AllgäuNetz GmbH & Co. KG hat sich im Berichtsjahr 2020 bezüglich des Messstellenbe- triebs vor allem mit dem Start des Rollouts der intelligenten Messsysteme beschäftigt. Im Gleichbehandlungsbericht 2019 wurde über den Rollout moderner Messeinrichtungen (mME) durch AN als grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) berichtet. 14
Im Netzgebiet der AN wurden seit der Anzeige der Grundzuständigkeit rund 25.000 moderne Messeinrichtungen (mME) bis zum Ende des Berichtszeitraums verbaut; davon rund 13.000 Messeinrichtungen im Jahr 2020. Damit hat AN die Mindesteinbauquote an mME gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 2 MsbG zum 30.06.2020 erfüllt. Der Start des Rollouts von intelligenten Messsystemen (iMSys) wurde bei AN noch nicht begonnen. In 2019 war der Rollout für iMSys aus Sicht des gMSB noch nicht möglich. Am 31. Januar 2020 führte die „Marktanalyse nach § 30 MsbG“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau von iMSys bei den Kundengruppen der Verbraucher von bis 100.000 kWh („Markterklärung“). Da- mit startete die Frist für diese Pflichteinbaufallgruppe zum 24.2.2020. Am 30.10.2020 veröf- fentlichte das BSI eine aktualisierte Marktanalyse, diese brachte keine Erweiterung der Ein- baugruppen mit sich. Die Dienstleistung über die Erbringung des Messstellenbetriebs erfolgt – wie bereits in den vergangenen Gleichbehandlungsberichten erläutert – durch die AllgäuMeter GmbH & Co. KG (AllgäuMeter). Die Prozesse werden vollständig im System und im Namen der AN erbracht, die AllgäuMeter übernimmt lediglich die Dienstleistung für den gMSB und tritt am Markt nicht auf. Für die Dienstleistung der Gateway-Administration ist als Sub-Dienstleister die Mete- ringSüd (MS) mit Sitz in Augsburg beauftragt; diese Dienstleistung umfasst den Betrieb des SmartMeterGatewayAdministration Systems (SMGWA) und des MeterDataManagement Sys- tems (MDM) sowie die Tätigkeit der Gateway-Administration. Im Jahr 2020 wurde von der MeteringSüd ein Wechsel des Software-Systems beschlossen. Dies führte zu einer Verzögerung bei der Anbindung des SMGWA-/MDM-Systems der Mete- ringSüd an die Backend-Systeme der AllgäuMeter. Die geplante Produktivsetzung der Sys- teme inklusive der Schnittstellen konnten in 2020 nicht erfolgen. Aus diesem Grund konnte mit dem Start des Rollouts von iMSys bei AN noch nicht begonnen werden. Die Produktivsetzung des SMGWA-Systems der MeteringSüd inklusive der Anbindung des Backend-Systems der AN ist für den 01. April 2021 geplant. Somit ist der Rollout-Start mit iMSys von AN in der Grundzuständigkeit auf das 2. Quartal 2021 terminiert. Ob der Zubau in der geplanten Geschwindigkeit erfolgen wird, kann erst nach ersten Feldtests in der Produk- tivumgebung / bzw. der Wirk-PKI beurteilt werden; zudem wird geprüft, inwiefern die aktuelle Rechtsunsicherheit hinsichtlich des einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Markterklärung des BSI des OVG Nordrhein-Westfalen Einfluss auf den Zeitplan des iMSys-Rollout der AN 15
haben wird. Weiterhin wird die AN wird mit Hochdruck daran arbeiten, die Pflicht nach § 45 (2) MsbG zu erfüllen und fristgerecht bis zum 24.02.23 mindestens 10 % der Pflichtein- baugruppe von 6 MWh – 100 MWh mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Prüfung der Unabhängigkeit der egrid applications & consulting GmbH von anderen Bereichen des Unternehmens Die egrid applications & consulting GmbH (egrid) ist eine Gesellschaft, an der das viEVU AÜW zu 51 % beteiligt ist, die anderen 49 % hält die Siemens AG. Alleiniger Geschäftsführer ist Bernhard Rindt, der in seiner Aufgabenwahrnehmung unabhängig ist. Bei der egrid sind mit Stand zum 31.12.2020 insgesamt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zum Portfolio der egrid zählen neben der Konzeptionierung und Planung von Speicher, Mobi- lität und sektorgekoppelter Energieversorgung, der Bereich der Messung/Visualisierung sowie Aufgaben rund um das Thema Energieeffizienz und Netzsimulation/Netzplanung. Es findet kein Handel mit Energie statt, es wird kein Contracting betrieben und es erfolgt auch kein Betrieb von Anlagen/Speichern. Diskriminierungspotenzial ergibt sich vornehmlich im Bereich der Tätigkeiten zu Netzsimula- tion und Netzplanung, die von der egrid diskriminierungsfrei für Netzbetreiber angeboten wer- den. Gegenüber der AN sowie allen anderen Verteilnetzbetreibern arbeitet die egrid mit Ein- zelaufträgen, in deren Auftragsannahmen die Regelungen zum Datenschutz und somit auch zur informatorischen Entflechtung standardmäßig verankert sind. Um innerhalb des viEVU je- doch in vollem Umfang entflechtungskonform zu agieren, wurde im Rahmen der Auditprüfung (die im Berichtsjahr stadtgefunden hat) von der Gleichbehandlungsbeauftragten empfohlen, eine grundsätzliche Unterzeichnung des AN Gleichbehandlungsprogramms durch die egrid nachzuholen. Diese Unterzeichnung des GB-Programms ist inzwischen erfolgt; damit ver- pflichten sich künftig auch alle MitarbeiterInnen der egrid dem Gleichbehandlungsprogramm der AN. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung für jede/n MitarbeiterIn der egrid wird in Q1/2021 noch ergänzt und jeweils in den Personalakten hinterlegt. 16
Zudem wurde im Rahmen des Audits vereinbart, dass auch die egrid der Gleichbehandlungs- beauftragten künftig einen Gleichbehandlungskoordinator zur Seite stellt, der innerhalb der egrid erster Ansprechpartner zu entflechtungsrelevanten Fragestellungen ist. Dieser startet zum 1. April 2021 in seine neue Tätigkeit und wird in engem Austausch mit der Gleichbehand- lungsbeauftragten stehen. Auch werden alle MitarbeiterInnen der egrid in das Schulungskon- zept, das 2021 überarbeitet wird, mit einbezogen werden. Bisher erfolgte hier ausschließlich eine einmalige Grundlagenschulung. Das Kommunikationsverhalten und die Markenpolitik der egrid ist auf allen Ebenen und an allen Schnittstellen so gestaltet, dass eine Verwechslung mit der AN ausgeschlossen werden kann. Die Punkte aus den „Auslegungsgrundsätzen III der Regulierungsbehörden, des Bundes und der Länder zu den Anforderungen an die Markenpolitik und das Kommunikationsverhalten bei Verteilnetzbetreibern (§ 7a Abs. 6 EnWG)“, wurden von der Gleichbehandlungsbeauftrag- ten geprüft und in allen Punkten als vollumfänglich entflechtungskonform eingestuft. Das Logo setzt sich klar von anderen Bereichen des gesamten viEVUs ab. Auch der Internet- auftritt, das Geschäftspapier und sämtliche Werbemittel sind ausschließlich in eindeutigem egrid-Layout gestaltet. Wie berichtet, konnten durch die Prüfung der egrid einige Punkte identifiziert werden (Schu- lung, Verpflichtung zum Gleichbehandlungsprogramm, offizielle Unterzeichnung des Gleich- behandlungsprogramms), die zum Zeitpunkt der Abgabe des Berichtes entweder bereits um- gesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die egrid auch künftig entflechtungskonform agieren kann. Weitere Anfragen Die präventive Beratung im Umgang mit entflechtungsrelevanten Fragestellungen stellte auch im Berichtsjahr 2020 einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten dar. Bei den Anfragen handelte es sich beispielsweise um Fragen zum Kommunikationsver- halten zwischen Netzbetreiber und viEVUs sowie um Fragen zum Kommunikationsverhalten bzgl. der Personalakquise. 17
Des Weiteren erreichten die Gleichbehandlungsbeauftragte Anfragen zu Kundenanschreiben, die zum einen pandemiebedingt zusätzlich erstellt werden mussten oder zum anderen Dienst- leistungen des Netzbetreibers (Breitbandausbau) beinhalteten. Durch die Abstimmungen im Vorfeld konnte in den angefragten Fällen stets ein entflechtungs- konformer Umgang gewährleistet werden. Die Schulungsmaßnahmen der letzten Jahre zei- gen Ihre Wirkung, es wird unternehmensweit bereits eine hohe Sensibilität sowohl hinsichtlich des Umgangs mit vertraulichen Informationen als auch in Bezug auf das Kommunikationsver- halten festgestellt. Im Berichtsjahr 2020 wurden gegenüber Mitarbeitern der Unternehmen keine Sanktionen wegen Fehlverhaltens ausgesprochen. 4. Ausblick: Geplante Maßnahmen - Prozessprüfung anhand der AN Prüfagenda o Geschäftsprozess Nr. 18: Bau Stromnetze und Anlagen o Geschäftsprozess Nr. 21: Planung Netze und Anlagen; Netzausbau - Kapazi- tätserweiterungen und Erschließung - Begleitung der Umsetzung der Vorgaben zum „Redispatch 2.0“ - weitere Überwachung der Umsetzung der Rolloutverpflichtungen nach dem MsbG an- lässlich der Marktverfügbarkeitserklärung für intelligente Messsysteme im Jahr 2020 - Anpassungen der Gleichbehandlungsprogramme (bzgl. Aufbauorganisation) - Prüfung Umstellung Schulungskonzept Kempten, März 2021 Carmen Albrecht Gleichbehandlungsbeauftragte 18
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