IPhone, iPad, Apps & Co - Datenschutz bei mobilen Anwendungen

 
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Verbraucherinformation
des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt
und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
=> Juli-Ausgabe 2012
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iPhone, iPad, Apps & Co.
Datenschutz bei mobilen Anwendungen

Mobile Anwendungen prägen moderne Kommunikation

Unterwegs mit anderen in Kontakt bleiben, Fotos und Dokumente überall mit anderen
teilen oder jederzeit wissen, wann die Bahn fährt – dies alles ist mittlerweile kein
Problem mehr. Möglich machen dies so genannte Smartphones, moderne Mobilete-
lefone, die sich von praktisch überall in das Internet einwählen können.
Smartphones wie beispielsweise das iPhone von Apple oder das Galaxy S III von
Samsung sind in ihrer Leistung inzwischen mit einem herkömmlichen PC vergleich-
bar, ebenso jene Smartpads bzw. Tablets genannten Geräte, die zwischen Laptop
und Smartphone einzuordnen sind, darunter zum Beispiel das iPad von Apple.
Da diese Geräte und die dazugehörigen Verträge, darunter immer mehr so genannte
Flatrates, inzwischen zu erschwinglichen Preisen von jedermann erworben werden
können, verwundert es nicht, dass eine Vielzahl von zusätzlichen Diensten und An-
wendungen zu diesen Geräten angeboten werden. Viele Anwendungen, auch Appli-
kationen oder kurz Apps genannt, die auf den jeweiligen Geräten ausgeführt werden
können, stehen dem Verbraucher sogar kostenfrei zur Verfügung.

Apps: Kleine Helfer, die oft Datenschutzprobleme verursachen

Sehr häufig enthalten die mobilen Endgeräte eine Vielzahl von personenbezogenen
oder anderweitig sensiblen Nutzerdaten, beispielsweise Termine, Aufenthaltsorte,
Konsumgewohnheiten und sonstige Interessen oder Vorlieben des Nutzers, in aller
Regel aber auch Daten Dritter, wie Kontaktdaten, Bilder oder E-Mails.
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An dieser Stelle kommen die genannten Apps ins Spiel, die solche Informationen
sammeln, speichern und verarbeiten. Oftmals entziehen sich dabei aber der Kontrolle
des Nutzers, indem sie ungefragt Daten für andere Anwendungen zugänglich ma-
chen oder sich einen weitgehenden Zugriff auf die Nutzerdaten des Endgerätes ein-
räumen lassen.
So können Apps beliebige Daten an den Hersteller der Anwendung oder aber an
sonstige Dritte im Hintergrund übertragen, ohne dass der Nutzer davon Kenntnis er-
langt. Zwar informieren die Anbieter der Apps in den meisten Fällen vor einer Instal-
lation über die benötigten Zugriffsrechte, doch stellt sich die Frage, wer dies in den
oft undurchsichtigen Nutzungsbedingungen durchschaut oder in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) detailliert nachliest.
Hinzu kommt, dass der Nutzer kaum eine echte Wahlmöglichkeit hat und diese
Zugriffe meistens gar nicht beschränken kann. Er hat in der Regel sämtliche vorein-
gestellten Bedingungen und darunter nicht selten erhebliche Nachteile in Kauf zu
nehmen, wenn er die Anwendung vollständig nutzen will.
Daraus resultierende Gefahren sind neben der Bildung von Kommunikations-,
Nutzungs- und Konsumprofilen über die Nutzer somit auch, dass Kommunikati-
onsinhalte auf Servern irgendwo in der weiten Welt und jenseits des Zugriffs des
Nutzers unerwünscht gespeichert werden.
Es hat sich übrigens herausgestellt, dass besonders Standort- und Kontaktdaten,
häufig ohne Wissen des Nutzers, versendet werden. Das alles ist ohne Einwilligung,
Vertrag oder gesetzliche Grundlage aber mit dem in Deutschland geltenden Daten-
schutzrecht unvereinbar.

Beim Cloud Computing „aus allen Wolken fallen“?

Ein weiterer Trend von mobilen Endgeräten ist die Übertragung von gespeicherten
Daten auf einen Speicherort im Internet. Der Vorteil liegt dabei sprichwörtlich auf
der Hand. So kann der Nutzer von verschiedenen Geräten, sei es der heimische PC,
das Smartphone in der täglichen Nutzung unterwegs oder auch der Rechner im In-
ternetcafé im Urlaub, auf dieselben Daten zugreifen.
Ein Beispiel für dieses so genannte Cloud Computing ist die so genannte iCloud
von Apple, die in der Lage ist, Daten wie Mails, Kontakte, Kalendereinträge, Fotos,
usw. automatisch hochzuladen und mit sämtlichen Geräten des Besitzers zu syn-
chronisieren. Dass neben dem Nutzer selbst auch Apple auf die Daten zugreifen
kann, mag vielleicht den ein oder anderen nicht weiter stören, weil er die Firma als
integer einstuft und darauf vertraut, dass die Daten nicht weitergegeben werden.
Interessant erscheint dabei aber ein Blick in die AGBs, in denen sich Apple unter
anderem das Recht einräumt, Daten an „ ... Strafverfolgungsbehörden, andere Be-
hörden und/oder sonstige Dritte weiterzugeben, wenn Apple der Meinung ist, dass
dies vernünftiger Weise erforderlich oder angemessen ist ...“. Was mit dem Ausdruck
„vernünftiger Weise“ gemeint ist, wird im Weiteren jedoch nicht näher erläutert.
Die Weitergabe an Strafverfolgungs- und andere Behörden ist besonders in den
USA ein leichtes, denn durch den Firmensitz in den USA unterliegt Apple, genau wie
andere namhafte Hersteller von mobilen Endgeräten bzw. Endgeräteanwendungen
wie beispielsweise Microsoft oder Google, dem Patriot Act.
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Dieses Gesetz räumt US-amerikanischen Behörden das Recht ein, unter bestimmten
Umständen auf sämtliche gespeicherte Daten zuzugreifen.
Zudem ist gerade erst bekannt geworden, dass russische Forensik-Experten eine
Möglichkeit entdeckt haben, die Online-Backups aus dem iCloud Speicher herunter-
zuladen, um diese auszulesen.
Nutzern von mobilen Endgeräten kann man also nur empfehlen, sich genau zu über-
legen, welche Anwendung wirklich gebraucht wird, und einen kritischen Blick auf
die AGBs und Zugriffsrechte der Anbieter von Anwendungen zu werfen. Zudem sollte
sich gerade der Nutzer von Cloud-Diensten im Vorfeld Gedanken darüber machen,
welche Art von Daten er auf dem mobilen Endgerät oder gar bei Onlinespeicher-
diensten ablegen möchte.

Aktuelle Aktivitäten beim LBDI Mecklenburg-Vorpommern

Aktuell werden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Projektarbeit die Gefahren und Mög-
lichkeiten für Datenschutz und Datensicherheit, welche von mobilen Endgeräten
ausgehen, untersucht.
Aus den Ergebnissen dieser Studie soll eine Orientierungshilfe zum Thema „Daten-
schutzgerechter Einsatz von Smartphones und Smartpads in Unternehmen und
Dienststellen der öffentlichen Verwaltung“ entstehen. Die Ergebnisse der Studie wer-
den unter www.datenschutz-mv.de veröffentlicht.
Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Thema, zum Datenschutz und zur
Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern generell sowie natürlich über die
Kontaktmöglichkeiten zur Dienststelle des Landesbeauftragten.
Auf der Webseite ist außerdem der gerade herausgegebene zehnte Tätigkeitsbe-
richt veröffentlicht worden, der sich unter anderem auch mit den Themen „Cloud
Computing“, Smartphones“ und „Tablet-PCs“ befasst.

Schloss Schwerin
19053 Schwerin
Telefon: (0385) 59494-0                 Telefax: (0385) 59494-58
E-Mail: datenschutz@mvnet.de            Internet: http://www.datenschutz-mv.de

Ein Beitrag von Thomas Brückmann, Sachbearbeiter bei dem Landesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern.
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Aktuelles

Veranstaltungen/Wettbewerbe

► Sommeruniversität 2012 beschäftigt sich mit dem Thema Energiewende
Mit Prof. Dr. Hans Diefenbacher (FEST), Roland Zieschank (FFU), Prof. Dr. Manfred
Fischedick (WI), Prof. Dr. Raul Gonzalez (UAHC) und Dr. Joachim Borner (KMGNE)
wollen renommierte Wissenschaftler aus Deutschland und Chile in einem öffentlichen
Seminar der Internationalen Sommeruniversität 2012* Fragen und Problemen zur
Energiewende, zur Wohlfahrt im Garten der Metropolen und zur Teilhabe nach-
gehen. Gemeinsam mit den Akteuren der (Bio)EnergieDörfer und der Akademie für
Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern (ANE) will man zugleich Lö-
sungswege aufzeigen.
Die Veranstalter erwarten für den 24. Juli 2012 ab 14 Uhr im Ratssaal des Rathau-
ses Malchin, Am Markt 1, 17139 Malchin eine hochinteressante Veranstaltung. Die
Teilnahme ist kostenfrei, jedoch wird um Anmeldung bis zum 13.7.2012 gebeten.
Hierzu bzw. bei Fragen wenden Sie sich an Martina Zienert, Kolleg für Management
und Gestaltung nachhaltiger Entwicklung gGmbH, Reichenberger Straße 150, 10999
Berlin, 030-29367-940 (Tel), -949 (Fax), mzienert@kmgne.de,  www.kmgne.de.
* Internationale Sommeruniversität „Audiovisuelle Kommunikation Erneuerbarer Energien
und Klimafolgen“ 2012 ( www.uinternacional.org)

► Greenwashing: Umweltbewusstsein für Marketingzwecke missbraucht?
Die Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung am Landesamt für
Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) führt in Ko-
operation mit der Hochschule Neubrandenburg am 14. August 2012 von 9.30 bis
16.00 Uhr in der Alten Kachelofenfabrik in 17235 Neustrelitz, Sandberg 3a ein Semi-
nar mit Workshop für maximal 25 Teilnehmer zum Thema „Greenwashing – siehst
Du was, was ich nicht sehe?“ durch.
Zielgruppe sind Akteure der Verbraucherbildung, darunter vor allem Lehrerinnen und
Lehrer sowie Mitarbeiter von Verbraucherverbänden und -einrichtungen. Es wird um
Anmeldung gebeten bis spätestens 7. August 2012 unter lls@lung.mv-regierung.de
oder 03843-7779249 (Fax), die in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt
wird. Unter  www.lung.mv-regierung.de/dateien/landeslehrst_21.pdf finden Sie den
Veranstaltungsflyer, telefonische Rückfragen sind möglich unter 03843-777244.

► Kompetenz statt Insolvenz: Geld auf den Stundenplan!
Die Katholisch-Soziale Akademie Lingen lädt im Rahmen des Präventionsprojektes
„Jugend, Geld und Konsum – Krötenwerkstatt“ vom 5. Oktober 2012, 14 Uhr bis
6. Oktober 2012, 12 Uhr Interessierte zu einer Tagung mit Workshops ins Ludwig-
Windthorst-Haus nach Lingen (NRW) ein. Zielgruppe sind vor allem Lehrer, (Schul-)
Sozialarbeiter, Jugendgruppenleiter, Mitarbeiter von Familienzentren und alle, die mit
jungen Menschen arbeiten. Es geht um Vermitteln von Finanzkompetenz an Schüler,
Jugendliche und junge Erwachsene. Die zunehmende Überschuldung junger Men-
schen zeige deutlich: Über Geld sollte unbedingt gesprochen werden!
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Auf der Tagung sollen Methoden sowie Unterrichtsmaterialien präsentiert werden, mit
denen es Spaß machen kann, das „trockene“ Thema Finanzen in die Arbeit und den
Unterricht mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen einzubinden. Themenschwer-
punkte sind „Werbung und unreflektiertes Konsumverhalten“, „Leben auf Pump –
scheinbar gesellschaftsfähig“, „Verantwortung übernehmen: Über Geld spricht man
doch!“ sowie Methoden für eine erfolgreiche Präventionsarbeit und Berichte aus der
Praxis für die Praxis. Einen Höhepunkt dieser Veranstaltung bildet am Freitagabend
eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Bildung und Schuld-
nerberatung. Weitere Informationen  www.kroetenwerkstatt.de.
Um Voranmeldung wird gebeten bei Gabriele Krings, Psychologische Beraterin, Prä-
ventionsprojekt "Jugend, Geld und Konsum", Tel./Fax: 0591- 91246-20/-23, E-Mail:
gabriele.krings@skm-lingen.de.

► Terminankündigung: Verbrauchertage in Hessen und Baden-Württemberg
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz veranstaltet am Donnerstag, 11. Oktober 2012 von 10.00 bis 15.30 Uhr im
Hessischen Landtag in Wiesbaden den Hessischen Verbrauchertag. Neben Vor-
trägen zu den aktuellen Herausforderungen der Verbraucherpolitik und der Verbrau-
cherbildung soll ein moderiertes Streitgespräch zum Thema „Der gläserne Verbrau-
cher – Wem gehören meine Daten?“ stattfinden. Darüber hinaus wird nach Wegen
zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung gesucht, wobei die weltweiten
Auswirkungen menschlichen Konsums kritisch beleuchtet werden sollen. Das endgül-
tige Programm mit den Anmeldebedingungen soll im August zur Verfügung stehen
(siehe dann auch unter  www.hmuelv.hessen.de). Kontaktdaten für Interessenten:
0611-815-1482 (Tel), -1968 (Fax), simone.roth@hmuelv.hessen.de.
Der diesjährige Verbrauchertag Baden-Württemberg am 4. Dezember 2012 im
SpOrt Stuttgart (NeckarPark in Bad Cannstatt) steht unter dem Motto „Verbraucher-
schutz in der digitalen Welt“. Informationen und Programm finden Sie unter 
www.verbrauchertag-bw.de, Rückfragen und Anmeldung bitte unter verbraucher-
tag@mlr.bwl.de oder der Verbrauchertag-Telefonnummer 0711-24896835.

Informationen

► Mehr Kostenschutz beim Telefonieren innerhalb der Europäischen Union
Zum 1. Juli 2012 trat innerhalb der EU die neue Roaming-Verordnung in Kraft. Wer
im europäischen Ausland mit seinem Handy telefoniert, muss nun maximal 29 Cent
netto statt bisher 35 Cent pro Minute zahlen. Die Annahme eines Anrufs aus dem
EU-Ausland darf nicht mehr als acht Cent kosten (bisher elf Cent) – billiger ist natür-
lich immer erlaubt! Auch die Preisobergrenze für das Absenden einer SMS ist von
bisher maximal elf auf neun Cent gesunken (ebenfalls alles Netto-Preise), der Emp-
fang ist nun entgeltfrei. Inklusive Mehrwertsteuer sinkt der Minutenpreis für einen An-
ruf aus Deutschland damit auf maximal 35 Cent, für die Annahme eines Anrufs auf
höchstens zehn Cent und für das Versenden einer SMS auf höchstens elf Cent.
Es gelten auch neue Vorschriften und Preisgrenzen für das mobile Herunterladen
von Daten. Ein Megabyte darf seit 1. Juli mit höchstens 70 Cent (83 Cent inklusive
Mehrwertsteuer) zu Buche schlagen. Außerdem soll ein so genannter Kostenairbag
überbordende Roaminggebühren verhindern. Mobilfunkkunden erhalten zukünftig
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eine Information, wenn sie beim Datenroaming eine Kostengrenze von 50 Euro oder
ein von ihnen zuvor festgelegtes Limit erreicht haben. Der Kunde muss dann einer
Fortsetzung des Datenroamings ausdrücklich zustimmen.
Bis 2014 sollen die Gebühren für grenzüberschreitende Mobilfunkgebühren stufen-
weise weiter sinken. Zudem sollen Verbraucher dann auf günstigere Auslandsanbie-
ter umsteigen können, ohne die SIM-Karte und ihre Nummer wechseln zu müssen.
Weitere Informationen: 
www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/20120508IPR44648/html/G%C
3%BCnstigere-Roaming-Geb%C3%BChren-und-Datentransfers-f%C3%BCr-
Mobilfunknutzer.

► Europäische Kommission will Reisende mit aktueller App begleiten
Reisende, die auf einem Flughafen festsitzen oder auf fehlendes Gepäck warten,
können sich jetzt mit Hilfe einer Smartphone-App umgehend über ihre Rechte in-
formieren. Rechtzeitig zum Sommerurlaub hat die Europäische Kommission eine
Anwendung für Smartphones herausgegeben, die zunächst für Flug- und Bahnrei-
sende bestimmt ist und auf vier Plattformen funktioniert: Apple iPhone/iPad, Google
Android, RIM Blackberry und Microsoft Windows Phone 7. Die App ist Teil der Auf-
klärungskampagne der Kommission, die unter dem Motto „Ihre Rechte als Reisende
immer dabei“ steht. Die App können Sie über folgende Seite der EU herunterladen:
 http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/de/index.html.
Die App steht in 22 EU-Sprachen zur Verfügung. Derzeit erfasst sie den Luft- und
Bahnverkehr, wird aber bis 2013 auf den Reisebus- und Schiffsverkehr erweitert, so-
bald diese Rechte in Kraft treten. Zu jedem möglichen Problem werden die jeweiligen
Passagierrechte erläutert. Wird beispielsweise ein Flug annulliert und folglich dem
Fluggast die Beförderung verweigert, hat er möglicherweise Anspruch auf eine Aus-
gleichszahlung zwischen 125 und 600 EUR. Auch wenn das Reisegepäck infolge
eines Unfalls beschädigt wird, kann eine Entschädigung fällig werden. Wenn Sie
schließlich meinen, dass Ihre Rechte verletzt worden sind, gibt die App auch Aus-
kunft darüber, bei wem Sie sich beschweren können.

► VerbraucherBW – neue Facebook-Seite für Verbraucherschutz im Ländle
Seit dem 15. Juni 2012 ist unter  www.facebook.com/VerbraucherBW die neue
Facebook-Seite „VerbraucherBW“ abrufbar (Achtung: Zur Ansicht ist keine Regist-
rierung notwendig!). Unter dem Motto „Wir lassen Sie nicht im Regen stehen“ gibt
das Baden-Württembergische Verbraucherschutzministerium auf „VerbraucherBW“
Tipps zu aktuellen Themen rund um den Verbraucherschutz.
Mit der Seite sollen Nutzerinnen und Nutzer gezielt dort angesprochen werden, wo
sie sich in ihrer Freizeit oft bewegen: im Internet, vor allem in sozialen Netzwerken.
Themenschwerpunkte liegen auf dem rechtlichen, wirtschaftlichen und digitalen Ver-
braucherschutz. Neben Informationen soll ein direkter Austausch ermöglicht werden,
sowohl mit dem Ministerium als auch unter Nutzerinnen und Nutzern. Über Mängel
beim Verbraucher- und Datenschutz sowie Änderungen der Nutzungsbedingungen o.
ä. bei Facebook soll ebenfalls informiert werden.
Ansprechpartnerin zu „VerbraucherBW“ ist Frau Paprotka unter 0711-126- 2005 oder
stefanie.paprotka@mlr.bwl.de.
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► Verbraucherpolitische Strategie des Landes Brandenburg
Auf der Website  www.mugv.brandenburg.de ist die inzwischen verabschiedete
Verbraucherpolitische Strategie der Landesregierung Brandenburg, die unter Fe-
derführung des dortigen Verbraucherministeriums erarbeitet wurde, für jedermann
nachzulesen. Unter dem Logo "Podium für Verbraucher" wird man auf der Website
zu den entsprechenden Informationen und Dokumenten geleitet.

Gesetze und Verordnungen

► Änderungen in Verbraucherbelange berührenden Rechtsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Bör-
sengesetzes vom 26. Juni 2012 (BGBl I S. 1375).

Hinweis: Wenn Sie Gesetzestexte nachlesen wollen, finden Sie diese in der Regel
unter  www.gesetze-im-internet.de.

Publikationen

► Interessante Beiträge in der Zeitschrift „Verbraucher und Recht“
Die Ausgabe 6/2012 der Zeitschrift "Verbraucher und Recht" – VuR – widmet den
Kostenfallen im Internet und der neuen gesetzlichen Regelung in Deutschland ei-
nen Kommentar und einen Fachartikel. Die sich ergänzenden, aber im Tenor durch-
aus kontrastierenden Beiträge von Prof. Dr. Ernst (Freiburg/Br.) „Das Gesetz gegen
Abofallen - guter Wille, mehr nicht“ und Frau Prof. Dr. Tamm (Wismar) „Kostenfallen
im Internet nach neuer Rechtslage“ können Sie dort auf den Seiten 205 bzw. 217 ff.
nachlesen.
Sehr interessant ist auch die Information über ein Gerichtsurteil des VG Frankfurt zur
„Zulässigkeit der Provisionsweitergabe an Versicherungskunden“ nebst einem
Kommentar von Prof. Dr. Schwintowski (Berlin) auf S. 239 ff. der aktuellen Ausgabe.

► Aktuelle Mitteilungen aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung
Das BfR hat auf seiner Website regelmäßig verbraucherorientierte Hinweise zu
einer Vielzahl an Problemfeldern veröffentlicht.
Neu erschienen sind zuletzt:
Neubewertung der Verfütterung von tierischem Fett an Wiederkäuer
Stellungnahme 23/2012 des BfR vom 20. Juni 2012
    www.bfr.bund.de/cm/343/neubewertung-der-verfuetterung-von-tierischem-fett-
     an-wiederkaeuer.pdf

Die Redaktion der Verbraucherinformation des Monats Juli 2012 lag in den Händen von Kay
Schmekel, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
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Anregungen, Fragen und Empfehlungen nehmen wir gerne entgegen. Bitte leiten Sie diese
Informationen auch an interessierte Bürger, Institutionen, Vereine und Verbände weiter.

Zum An- und Abmelden der Verbraucherinformationen schreiben Sie eine kurze E-Mail an:
d.subat@lu.mv-regierung.de.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen
Referat Verbraucherschutz, Gentechnik, Krisen- und Qualitätsmanagement
19048 Schwerin
Hausanschrift: Dreescher Markt 2, 19061 Schwerin
Internet: www.lu.mv-regierung.de
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