Bericht der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen - Offenlegung gemäß CRR zum
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s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Bericht der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2020 Landesbank Kreissparkasse Seite: 1 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 8 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 15 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 16 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 20 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 20 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 23 7 Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) 27 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 29 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 31 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 32 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 33 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 35 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 37 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 38 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 42 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 43 Seite: 2 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation ECA Exportversicherungsagentur ECAI aufsichtsrechtlich anerkannte Ratingagentur EWB Einzelwertberichtigung EWR Europäischer Wirtschaftsraum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IVV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KMU kleine und mittlere Unternehmen KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen PWB Pauschalwertberichtigung SolvV Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 1 Allgemeine Informationen Die Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen (kurz: Sparkasse) setzt mit diesem Offen- legungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2020 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelun- gen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbe- hörde (European Banking Authority – EBA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines. Die Sparkasse hat nach Art. 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und plan- baren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Of- fenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 433 Satz 4 i. V. Artikel 437 CRR und Artikel 438 c-f CRR verzichtet. Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungs- berichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Da- von abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2020. Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum 31.12.2020. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beur- teilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden im elektronischen Bundesanzeiger ver- öffentlicht. In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß § 26a (1) Satz 2 KWG. 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse nicht. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Dabei handelt es sich um Positionen un- terhalb der 5 %-Grenze, bei denen auf eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten verzichtet wurde. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen ge- mäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend doku- mentiert. Seite: 4 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: Artikel CRR Beschreibung 438 Buchstabe b Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a CRD 441 Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut. 449 Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden. Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, son- 452 dern der KSA zugrunde gelegt. Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für 454 operationelle Risiken. 455 Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko. Seite: 5 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risi- komanagementziele und – politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und –systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 Risikobericht offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagement- verfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Spar- kasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungs- Anzahl der Aufsichts- funktionen funktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands - - Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats - 3 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktio- nen zum 31. Dezember 2020 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Be- schränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und be- stimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vor- stands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Ent- scheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei gleicher Seite: 6 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens wird insbeson- dere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Studium, Lehrinstitut) und praktische Kennt- nisse (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merk- blatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fach- kenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Vorsitzende des Verwaltungsrats ist die Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der Spar- kasse ist der Landkreis Sigmaringen. Die neun weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers der Sparkasse bestellt. Daneben werden fünf Vertreter der Beschäf- tigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes von Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer ge- wählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Spar- kasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Spar- kasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht mög- lich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Auf- gaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lage- bericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1 (Risikobericht) offengelegt. Seite: 7 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den rele- vanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2020 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2020 Passivposition Bilanzwert Hartes Zusätzliches Ergänzungs- Kernkapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 11. Fonds für allgemeine 87.000 87.000 Bankrisiken 12. Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 94.234 0 94.234 d) Bilanzgewinn 2.507 -2.507 0 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) 12.190 Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, -56 37 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 4.194 181.178 16.384 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2020 sowie den auf- sichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2020. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverord- nung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse hat keine Kapitalinstrumente begeben. Seite: 8 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang IV der Durchführungsver- ordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2020 TEUR VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Verweis auf Artikel Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k. A. 26 (1), 27, 28, 29, Ver- zeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 1 k. A. Verzeichnis der EBA ge- mäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k. A. Verzeichnis der EBA ge- mäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k. A. Verzeichnis der EBA ge- mäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne 94.234 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, k. A. 26 (1) zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Ver- luste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstan- dards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 87.000 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zu- k. A. 486 (2) züglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech- nung auf das CET1 ausläuft 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsoli- k. A. 84 diertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, ab- k. A. 26 (2) züglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassun- 181.234 gen Hartes Kernkapital (CET1): Regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Be- k. A. 34, 105 trag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entspre- -56 36 (1) (b), 37 chende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- k. A. 36 (1) (c), 38 ansprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporä- ren Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbi- k. A. 33 (a) lanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströ- men 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Ver- k. A. 36 (1) (d), 40, 159 lustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva k. A. 32 (1) ergibt (negativer Betrag) Seite: 9 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Ge- k. A. 33 (b) winne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert be- werteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage k. A. 36 (1) (e), 41 (negativer Betrag) 16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines In- k. A. 36 (1) (f), 42 stituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals einschließlich eigener Instrumente des harten Kernkapi- tals, die das Institut aufgrund einer bestehenden vertrag- lichen Verpflichtung tatsächlich oder möglicherweise zu kaufen verpflichtet ist (negativer Betrag) 17 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- k. A. 36 (1) (g), 44 tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter- nehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteili- gung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter- (2) (3), 79 nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüg- lich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Be- trag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter- (b), 49 (1) bis (3), 79 nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüg- lich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Be- trag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risi- k. A. 36 (1) (k) kogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanz- k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 sektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um ent- sprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 17,65 % liegt k. A. 48 (1) (negativer Betrag) 23 davon: direkte, indirekte und synthetische Positionen des k. A. 36 (1) (i), 48 (1) (b) Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Un- ternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resul- tieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Be- k. A. 36 (1) (a) trag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des har- k. A. 36 (1) (I) ten Kernkapitals (negativer Betrag) Seite: 10 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals k. A. 36 (1) (j) in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kern- kapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals -56 (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 181.178 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k. A. 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards k. A. als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards k. A. als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zu- k. A. 486 (3) züglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech- nung auf das AT1 ausläuft 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende In- k. A. 85, 86 strumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, k. A. 486 (3) deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen An- k. A. passungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines In- k. A. 52 (1) (b), 56 (a), 57 stituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernka- pitals einschließlich eigener Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals, die das Institut aufgrund einer bestehenden vertraglichen Verpflichtung tatsächlich oder möglicher- weise zu kaufen verpflichtet ist (negativer Betrag) 38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- k. A. 56 (b), 58 tuts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe- teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- k. A. 56 (c), 59, 60, 79 tuts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- k. A. 56 (d), 59, 79 tuts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und ab- züglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Be- trag) 41 In der EU leeres Feld 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Ab- k. A. 56 (e) zug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Seite: 11 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka- k. A. pitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k. A. 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 181.178 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k. A. 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zu- 4.194 486 (4) züglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech- nung auf das T2 ausläuft 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifi- k. A. 87, 88 zierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen be- geben worden sind und von Drittparteien gehalten wer- den 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, k. A. 486 (4) deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 12.190 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassun- 16.384 gen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines In- k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67 stituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen einschließlich eigener Instru- mente des zusätzlichen Kernkapitals, die das Institut auf- grund einer bestehenden vertraglichen Verpflichtung tat- sächlich oder möglicherweise zu kaufen verpflichtet ist (negativer Betrag) 53 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- k. A. 66 (b), 68 tuts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nach- rangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegan- gen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- k. A. 66 (c), 69, 70, 79 tuts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nach- rangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspo- sitionen) (negativer Betrag) 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- k. A. 66 (d), 69, 79 tuts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nach- rangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 In der EU: leeres Feld 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals k. A. 66 (d), 69, 79 (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 16.384 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 197.562 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 1.057.165 Seite: 12 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 17,14 92 (2) (a) Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Ge- 17,14 92 (2) (b) samtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Ge- 18,69 92 (2) (c) samtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Min- 7,01 CRD 128, 129, 130, 131, destanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Arti- 133 kel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuf- fer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante In- stitute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 2,50 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,01 67 davon: Systemrisikopuffer k. A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) k. A. CRD 131 oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausge- 10,69 CRD 128 drückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- 5.056 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), tuts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanz- 59, 60, 66 (c), 69, 70 branche, an denen das Institut keine wesentliche Beteili- gung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- 8.229 36 (1) (i), 45, 48 tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüg- lich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- k. A. 36 (1) (c), 38, 48 ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um ent- sprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoan- 18.562 62 passungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standar- dansatz gilt 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpas- 12.190 62 sungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Stan- dardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoan- k. A. 62 passungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf in- ternen Beurteilungen basierende Ansatz gilt Seite: 13 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpas- k. A. 62 sungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf in- ternen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkei- ten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Be- k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) trag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die 4.194 484 (5), 486 (4) und (5) Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Be- k. A. 484 (5), 486 (4) und (5) trag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 14 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt 4.1 (Risikobericht) wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2020 TEUR Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1 Öffentliche Stellen 5 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 1.526 Unternehmen 23.291 Mengengeschäft 22.835 Durch Immobilien besicherte Positionen 8.074 Ausgefallene Positionen 904 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 162 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 OGA 16.557 Beteiligungspositionen 3.878 Sonstige Posten 785 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 6.553 CVA-Risiko Standardmethode 2 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 15 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Offenlegung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt analog der Ermittlung für Zwecke der Eigenmittelunterlegung. Für Fondspositionen erfolgt somit eine Durchschau gemäß den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapi- talpuffers zum 31.12.2020 dar. 31.12.2020 Risiko- Quote des antizyklischen Kapi- Allgemeine Kreditrisiko- Verbriefungsrisi- Eigenmittelanforderungen TEUR position im Handels- Eigenmittelanforderungen positionen koposition buch Gewichtungen der talpuffers tion im Handelsbuch Wert der Risikoposi- tion im Handelsbuch Davon: Risikopositi- Risikopositionswert Risikopositionswert Risikopositionswert Risikopositionswert Davon: Allgemeine und Verkaufsposi- onen im Handels- (interne Modelle) Summe der Kauf- Davon: Verbrie- Kreditrisiko- fungsrisiko- positionen positionen Summe (IRB) (IRB) buch (SA) (SA) 010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120 Australien 1.689 110 110 0 Belgien 5.111 389 389 0,01 Bermuda 252 20 20 0 Brit. Jungferninseln 1.085 56 56 0 Bulgarien 99 3 3 0,50 China, VR 399 24 24 0 Dänemark 2.005 161 161 0 Deutschland 1.206.367 63.152 63.152 0,83 Estland 472 27 27 0 Finnland 6.644 531 531 0,01 Frankreich 36.618 2.308 2.308 0,03 Seite: 16 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 31.12.2020 Risiko- Quote des antizyklischen Kapi- Allgemeine Kreditrisiko- Verbriefungsrisi- Eigenmittelanforderungen TEUR position im Handels- Eigenmittelanforderungen positionen koposition buch Gewichtungen der talpuffers tion im Handelsbuch Wert der Risikoposi- tion im Handelsbuch Davon: Risikopositi- Risikopositionswert Risikopositionswert Risikopositionswert Risikopositionswert Davon: Allgemeine und Verkaufsposi- onen im Handels- (interne Modelle) Summe der Kauf- Davon: Verbrie- Kreditrisiko- fungsrisiko- positionen positionen Summe (IRB) (IRB) buch (SA) (SA) Griechenland 17 1 1 0 Großbritannien 14.324 978 978 0,01 Hongkong 1.099 72 72 0 1,00 Indien 426 34 34 0 Indonesien 131 11 11 0 Irland 2.957 213 213 0 Italien 7.691 569 569 0,01 Japan 2.230 160 160 0 Jersey 1.043 84 84 0 Kaimaninseln 86 3 3 0 Kanada 230 15 15 0 Kenia 0 0 0 Korea, Republik (ehem. Südkorea) 973 78 78 0 Kroatien 28 3 3 Litauen 642 51 51 0 Luxemburg 13.288 821 821 0,01 0,25 Mexiko 654 23 23 0 Neuseeland 342 26 26 0 Seite: 17 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 31.12.2020 Risiko- Quote des antizyklischen Kapi- Allgemeine Kreditrisiko- Verbriefungsrisi- Eigenmittelanforderungen TEUR position im Handels- Eigenmittelanforderungen positionen koposition buch Gewichtungen der talpuffers tion im Handelsbuch Wert der Risikoposi- tion im Handelsbuch Davon: Risikopositi- Risikopositionswert Risikopositionswert Risikopositionswert Risikopositionswert Davon: Allgemeine und Verkaufsposi- onen im Handels- (interne Modelle) Summe der Kauf- Davon: Verbrie- Kreditrisiko- fungsrisiko- positionen positionen Summe (IRB) (IRB) buch (SA) (SA) Niederlande 35.716 2.432 2.432 0,03 Norwegen 2.019 76 76 0 1,00 Österreich 6.448 415 415 0,01 Panama 158 19 19 0 Peru 1 0 0 0 Polen 185 15 15 0 Portugal 2.180 174 174 0 Rumänien 27 2 2 0 Saudi-Arabien 124 5 5 0 Schweden 4.811 368 368 0,01 Schweiz 2.807 155 155 0 Serbien und Kosovo 1 0 0 0 Slowakei 585 23 23 0 1,00 Spanien 9.339 741 741 0,01 Tschechische Republik 1.420 97 97 0 0,50 Tunesien 0 0 0 Ungarn 763 60 60 0 Vereinigte Staaten von Amerika 22.449 1.518 1.518 0,02 Seite: 18 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 31.12.2020 Risiko- Quote des antizyklischen Kapi- Allgemeine Kreditrisiko- Verbriefungsrisi- Eigenmittelanforderungen TEUR position im Handels- Eigenmittelanforderungen positionen koposition buch Gewichtungen der talpuffers tion im Handelsbuch Wert der Risikoposi- tion im Handelsbuch Davon: Risikopositi- Risikopositionswert Risikopositionswert Risikopositionswert Risikopositionswert Davon: Allgemeine und Verkaufsposi- onen im Handels- (interne Modelle) Summe der Kauf- Davon: Verbrie- Kreditrisiko- fungsrisiko- positionen positionen Summe (IRB) (IRB) buch (SA) (SA) Vietnam 0 0 0 0 Zypern 119 4 4 Summe 1.396.054 76.027 76.027 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 31.12.2020 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) 1.057.165 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,01 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 59 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite: 19 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilan- ziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovor- sorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 2.404.223 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbrie- fungsrisikopositionen zusammen. Fondspositionen werden für Zwecke der Offenlegung nach Artikel 442 CRR nicht durchgeschaut. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen, wie z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen, ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikoposi- tionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2020 Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 102.284 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 140.195 Öffentliche Stellen 57.619 Multilaterale Entwicklungsbanken 10.103 Internationale Organisationen 40.935 Institute 382.138 Unternehmen 427.308 Mengengeschäft 575.222 Durch Immobilien besicherte Positionen 301.474 Ausgefallene Positionen 9.428 Gedeckte Schuldverschreibungen 40.070 OGA 234.127 Sonstige Posten 20.483 Gesamt 2.341.385 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 20 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositio- nen (96,5 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografi- sche Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Seite: 21 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 31.12.2020 Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen, davon: Öffentliche Haus- (inkl. Geldmarkt- Organisationen Privatpersonen mentvermögen ohne Erwerbs- TEUR Offene Invest- rungsdienst- Nachrichten- Energie- und des Gewerbe Verarbeiten- Baugewerbe Verkehr und Entsorgung, Reparatur v. Finanz- und stücks- und Wohnungs- Forstwirts., Wasserver- Handel; In- Dienstleis- leistungen Sonstiges Fischerei, übermitt- standhal- Versiche- tungsge- tung und Bergbau, sorgung, Sonstige Land- u. Lagerei, Grund- wesen fonds) werbe zweck Banken halte etc. Zentralstaaten oder Zentralbanken 139.828 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Regionale oder lokale Gebietskörperschaften k. A. k. A. 134.663 k. A. k. A. 234 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 152 k. A. Öffentliche Stellen 55.857 k. A. 1.034 k. A. k. A. 0 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 687 k. A. Multilaterale Entwicklungsbanken 10.103 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Internationale Organisationen k. A. k. A. 40.935 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Institute 374.974 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 7.431 k. A. k. A. k. A. k. A. Unternehmen k. A. k. A. 10.000 18.472 21.369 17.535 111.808 16.906 49.379 5.574 8.512 88.205 76.917 2 k. A. davon: KMU k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Mengengeschäft k. A. k. A. k. A. 387.210 27.091 7.843 36.763 23.553 33.364 6.062 3.785 17.978 37.534 2.903 k. A. davon: KMU k. A. k. A. k. A. k. A. 27.091 7.843 36.763 23.553 33.364 6.062 3.785 17.978 37.534 2.903 k. A. Durch Immobilien besicherte Positionen k. A. k. A. k. A. 251.905 1.706 789 3.973 7.708 5.470 1.744 2.854 12.203 18.091 118 k. A. davon: KMU k. A. k. A. k. A. k. A. 1.706 789 3.973 7.708 5.470 1.744 2.854 12.203 17.662 118 k. A. Ausgefallene Positionen k. A. k. A. k. A. 2.678 k. A. 52 3.144 454 1.495 0 10 905 609 k. A. Mit besonders hohen Risiken verb. Positio- k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. nen Gedeckte Schuldverschreibungen 40.070 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Institute und Unternehmen mit kurzfristiger k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Bonitätsbeurteilung OGA k. A. 252.704 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Sonstige Posten k. A. k. A. k. A. 666 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 20.211 k. A. k. A. Gesamt 620.832 252.704 186.632 660.931 50.166 26.453 155.688 48.621 89.708 13.380 22.592 119.291 153.362 3.862 0 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Seite: 22 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2020 < 1 Jahr 1 Jahr > 5 Jahre TEUR bis 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 139.828 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 34.382 80.179 20.489 Öffentliche Stellen 1.549 0 56.029 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 10.103 Internationale Organisationen 10.203 20.481 10.251 Institute 172.486 167.250 42.670 Unternehmen 92.780 79.142 252.757 Mengengeschäft 171.869 64.169 348.048 Durch Immobilien besicherte Positionen 10.346 38.889 257.324 Ausgefallene Positionen 1.768 2.045 5.534 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 10.098 29.973 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 OGA 0 0 252.704 Sonstige Posten 11.503 0 9.374 Gesamt 656.812 482.128 1.265.283 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegen- über einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risi- kopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Seite: 23 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditenga- gements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jah- resabschluss vom 31. Dezember 2020. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Be- darf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahr- scheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungs- störungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nach- haltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auf- lösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus dem kleinteiligen Kundenkreditgeschäft über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für la- tente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allge- meine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risi- kovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresab- schluss 2020 im Berichtszeitraum 385 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösun- gen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 319 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 237 TEUR. Seite: 24 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 31.12.2020 Gesamtbe- Aufwendungen Eingänge auf Bestand Direktab- Gesamtbetrag TEUR trag notlei- Bestand Bestand für EWB, PWB abgeschrie- Rückstel- schrei- überfälliger 1 2 dender For- EWB PWB und Rückstellun- bene Forderun- lungen bungen4 Forderungen5 derungen gen1,3 gen4 Banken 0 0 0 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 Privatpersonen 5.817 2.571 0 280 3.185 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatperso- 4.392 2.196 203 -50 8.113 nen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0 0 0 0 0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und 136 93 14 -4 77 Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 2.615 1.223 189 -633 4.164 Baugewerbe 740 248 0 96 437 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 861 592 0 486 1.531 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0 0 0 0 66 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0 0 0 0 16 Grundstücks- und Wohnungswesen 40 40 0 5 1.083 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 0 0 0 0 684 Organisationen ohne Erwerbszweck 0 0 0 0 0 Sonstige 0 0 0 0 55 Gesamt 10.209 4.767 1.048 203 -385 11.298 1) Inklusive pauschalierter EWB in Zeile Privatpersonen 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettozuführungen / Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB und Rückstellungen. Die Zuführungen bei der PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. 5) ohne Risikovorsorge Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite: 25 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da sowohl der weit überwiegende Anteil der notleiden- den Forderungen (98,5 %) und der Summe der Risikovorsorge (96,8 %) auf Deutschland entfällt, wurde un- ter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR) verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2020 Wechsel- Inan- TEUR Anfangs- kursbedingte End- Zuführung Auflösung spruch- bestand und sonstige bestand nahme Veränderung Einzelwertberichti- 5.343 1.080 1.378 278 - 4.767 gungen Rückstellungen 135 117 49 - - 203 Pauschalwertberich- 433 615 - - - 1.048 tigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpas- sungen Allgemeine Kreditri- sikoanpassungen (als Ergänzungskapi- 18.490 16.384 tal angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 26 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 7 Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Spar- kasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risi- kogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Über- sicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositi- onsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard Poor`s / Moody`s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard Poor`s / Moody`s Institute Standard Poor`s / Moody`s Unternehmen Standard Poor`s / Moody`s Positionen in Form von gedeckten Schuldver- Standard Poor`s / Moody`s schreibungen Verbriefungspositionen Standard Poor`s / Moody`s Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines system- technisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR überein- stimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 27 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 Risikopositionswerte nach Risikogewichten Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. 31.12.2020 Risikopositionswerte Mio. EUR Risikogewicht in % 0 738.299 10 20.259 20 7.583 35 299.837 50 35.389 70 k. A. 75 410.587 100 398.348 150 5.028 250 8.229 370 k. A. 1250 k. A. Sonstige 242.851 Kapitalabzug k. A. Tabelle: Risikopositionswerte Seite: 28 von 45
s Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen – Offenlegungsbericht 2020 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund lang- fristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stär- ken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetz- geber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Be- teiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In die- sem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligun- gen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwe- cke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte an- gegeben. 31.12.2020 Beizulegen- Buchwert der Zeitwert Börsenwert TEUR (Fair Value) Strategische Beteiligungen 43.413 43.413 k. A. davon börsengehandelte Positionen k. A. k. A. k. A. davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend k. A. k. A. diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen 43.413 43.413 Funktionsbeteiligungen k. A. k. A. k. A. davon börsengehandelte Positionen k. A. k. A. k. A. davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend k. A. k. A. diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen k. A. k. A. Seite: 29 von 45
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