Kommunaler Verkehrsrichtplan - öffentliche Auflage - Gemeinde Pfaffnau

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Kommunaler Verkehrsrichtplan - öffentliche Auflage - Gemeinde Pfaffnau
Gemeinde Pfaffnau

Kommunaler
Verkehrsrichtplan
Gemeinde Pfaffnau

Gemeinde Pfaffnau
Bauverwaltung
Dorfstrasse 20
CH-2664 Pfaffnau

www.pfaffnau.ch

öffentliche Auflage
24.08.2021
Kommunaler Verkehrsrichtplan - öffentliche Auflage - Gemeinde Pfaffnau
Projekt   Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021
           Seite   I

                   IMPRESSUM

       Verfasser   AKP Verkehrsingenieur AG
                   Habsburgerstrasse 26
                   CH-6003 Luzern

                   Christian Tschopp (CT), Adrian Leuenberger (AL), Andreas Kaufmann (AK)

      Dateiname    1718.1-05-100 Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau.docx
Letzte Änderung    24. August 2021

                   REVISIONSVERMERKE

         Version   0.1
          Datum    22. November 2018
          Visum    CT, AL
Art der Änderung   1. Lesung Gemeinderat

         Version   0.2
          Datum    29. Januar 2020
          Visum    CT, AL
Art der Änderung   2. Lesung Gemeinderat

         Version   0.3
          Datum    24. August 2021
          Visum    CT
Art der Änderung   öffentliche Auflage
Kommunaler Verkehrsrichtplan - öffentliche Auflage - Gemeinde Pfaffnau
Projekt   Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021
 Seite    II

          ERLASS

          Kommunaler Verkehrsrichtplan der Gemeinde Pfaffnau

          Vom Gemeinderat erlassen

          Pfaffnau, ……….

          Die Gemeindepräsidentin                               Die Gemeindeschreiberin

          S. Cellarius                                          B. Kurmann
Kommunaler Verkehrsrichtplan - öffentliche Auflage - Gemeinde Pfaffnau
Projekt   Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021
 Seite    III

          INHALTSVERZEICHNIS

      1   Einleitung                                                                       1

      2   Rechtliche Wirkung                                                               1

      3   Änderungen und Anpassungen                                                       1

      4   Grundlagen                                                                       2

    4.1   Gemeinde Pfaffnau                                                                2
    4.2   Kanton                                                                           2
    4.3   Bund                                                                             2
    4.4   Normen                                                                           2

      5   Ausgangslage                                                                     3

    5.1   Laufende Planungen                                                               3
  5.1.1   Zentrumsplanung                                                                  3
  5.1.2   Sanierung Kantonsstrasse K 46                                                    3
    5.2   Motorisierter Individualverkehr                                                  4
  5.2.1   Strassennetz                                                                     4
  5.2.2   CarSharing                                                                       5
  5.2.3   Schwerverkehr                                                                    5
    5.3   Öffentlicher Verkehr                                                             5
  5.3.1   Linien und Takte                                                                 5
  5.3.2   Erschliessung und Erschliessungslücken                                           6
  5.3.1   Zukünftiges Angebot                                                              7
    5.4   Fuss- und Veloverkehr                                                            7
  5.4.1   Quellen und Ziele                                                                7
  5.4.2   Fusswegnetz                                                                      7
  5.4.3   Velowegnetz                                                                      8
    5.5   Ruhender Verkehr                                                                 9
    5.6   Strassenverkehrsunfälle                                                         10

      6   Ziele                                                                           11
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     7    Massnahmen                                                                      12

   7.1    Erläuterungen                                                                   12
   7.2    Übersicht Massnahmen                                                            13
   7.3    Massnahmen Mobilität                                                            14
   7.4    Massnahmen öffentlicher Verkehr                                                 17
   7.5    Massnahmen Fussverkehr                                                          21
   7.6    Massnahmen Veloverkehr                                                          24
   7.7    Massnahmen motorisierter Individualverkehr                                      30

     8    Umsetzung Verkehrsrichtplan                                                     36

   8.1    Zuständigkeiten                                                                 36
   8.2    Umsetzungsprogramm                                                              36

          Anhang                                                                          37
Kommunaler Verkehrsrichtplan - öffentliche Auflage - Gemeinde Pfaffnau
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             1   Einleitung

       Anlass    Die Gemeinde Pfaffnau revidiert aktuell die Ortsplanung nach den neuen gesetzlichen Vorga-
                 ben und Bestimmungen. Vorgängig zur Ortsplanungsrevision wurde für die Gemeinde Pfaffnau
                 ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, welches als Grundlage für die Ortspla-
                 nungsrevision dient. Durch die bereits erfolgte 1. Vorprüfung sind die wesentlichen Eckpunkte
                 der Gesamtrevision der Ortsplanung definiert.
Ziel und Zweck   Der Verkehrsrichtplan greift die wesentlichen Eckpunkte der Gesamtrevision der Ortsplanung
                 auf und dient zur Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr. Ziel ist es, für alle Verkehrsteil-
                 nehmenden ein sicheres Verkehrsnetz bereitzustellen, die aktuellen wie auch zukünftige Mobi-
                 litätsbedürfnisse zu berücksichtigen und die vorhandenen Schwachstellen zu beheben.

             2   Rechtliche Wirkung

                 Der Verkehrsrichtplan ist ein kommunaler Richtplan gemäss §9 PBG. Er berücksichtigt die In-
                 teressen der Nachbargemeinden und ist auf übergeordnete Planungen abgestimmt. Der kom-
                 munale Verkehrsrichtplan ist für die Gemeinde behördenverbindlich und wird durch den Ge-
                 meinderat erlassen. Die Inhalte des Verkehrsrichtplanes sind nur vom Regierungsrat zu ge-
                 nehmigen, soweit Interessen des Kantons oder von Nachbargemeinden berührt werden (§9
                 Abs. 3 PBG).

                 Die Auflagefrist beträgt 30 Tage und die Bevölkerung kann sich während der Auflagefrist zum
                 Verkehrsrichtplan äussern. Der Gemeinderat nimmt zu den Meinungsäusserungen Stellung.

             3   Änderungen und Anpassungen

                 Bei geänderten Verhältnissen, bei neuen Aufgaben oder bei besseren Lösungsmöglichkeiten,
                 ist der Verkehrsrichtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Das Verfahren für die
                 Anpassung richtet sich nach §14 PBG.
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     4    Grundlagen

   4.1    Gemeinde Pfaffnau
          – Gemeinde Pfaffnau. Bau- und Zonen-Reglement (BZR). Entwurf für die Mitwirkung / Vor-
            prüfung. Stand 1. Mai 2018
          – Gemeinde Pfaffnau. Zonenplan Teil Pfaffnau. Entwurf für die Mitwirkung / Vorprüfung.
            Stand 1. Mai 2018
          – Gemeinde Pfaffnau Zonenplan Teil St. Urban. Entwurf für die Mitwirkung / Vorprüfung.
            Stand 1. Mai 2018
          – Gemeinde Pfaffnau. Zonenplan Landschaft. Entwurf für die Mitwirkung / Vorprüfung. Stand
            1. Mai 2018
          – Gemeinde Pfaffnau. Erschliessungsrichtplan: alte Sägerei, Briengle, Pfaffnauerschtrasse
            Lischenweg. Entwurf für die Mitwirkung / Vorprüfung Stand 1. Mai 2018
          – Gemeinde Pfaffnau. Räumliches Entwicklungskonzept, Analyse und Konzept. Stand 7.
            März 2017
          – Gemeinde Pfaffnau. Strassenreglement. Ausgabe 21. März 1995, Stand 10. Dezember
            2007

   4.2    Kanton
          – Kanton Luzern. Planungs- und Baugesetz, Nr. 735, vom 7. März 1989, Stand 1. September
            2009
          – Kanton Luzern. Strassengesetz (StrG), Nr. 755, vom 21. März 1995, Stand 1. Juni 2015
          – Kanton Luzern. Strassenverordnung (StrV), Nr. 756, vom 19. Januar 1996, Stand 1. Januar
            2014
          – Kanton Luzern. Radroutenkonzept, Angebots- und Massnahmenplan. Radroutenkonzept
            1994, ergänzt Stand 1. Juni 2009. Stand Realisierung 31.12.2017
          – Kanton Luzern. Kantonaler Richtplan 2009, teilrevidiert 2015. Ausgabe 26. Mai 2015
          – Kanton Luzern. Agglomerationsprogramm Luzern, 3. Generation. Hauptbericht. 6. Dezem-
            ber 2016
          – Kanton Luzern. Bauprogramm 2015-2018 und Entwurf Bauprogramm 2019-2022 für die
            Kantonsstrassen

   4.3    Bund
          – Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG), vom 4. Oktober 1985. Stand 1. Feb-
            ruar 1996

   4.4    Normen
          – Schweizer Norm SN 640 040b: Projektierung Grundlagen. Strassentypen. Vereinigung
            Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992
          – Schweizer Norm SN 640 042: Projektierung Grundlagen. Strassentyp: Hauptverkehrsstras-
            sen. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992
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          – Schweizer Norm SN 640 043: Projektierung Grundlagen. Strassentyp: Verbindungsstras-
            sen. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992
          – Schweizer Norm SN 640 044: Projektierung Grundlagen. Strassentyp: Sammelstrassen.
            Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992
          – Schweizer Norm SN 640 045: Projektierung Grundlagen. Strassentyp: Erschliessungs-
            strassen. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992
          – Schweizer Norm SN 640 241: Fussgängerverkehr. Fussgängerstreifen. Vereinigung
            Schweizerischer Strassenfachleute VSS, März 2016

     5    Ausgangslage

   5.1    Laufende Planungen
  5.1.1   Zentrumsplanung

          Das Projekt Zentrumsplanung umfasst im Bereich der Bushaltestelle „Pfaffnau, Dorfplatz“ ei-
          nen Neubau für das Gemeindehaus und die Raiffeisenbank. Die durch den Umzug der Raiffei-
          senbank frei werdenden Räume können z.B. für einen Kindergarten umgenutzt werden. Der
          bestehende Gemeindehausparkplatz soll über eine neue Erschliessung über die Parzelle 1270
          neu erschlossen werden. Die Parzellen 1270 und 135 sollen zukünftig für betreutes Wohnen
          zur Verfügung stehen.
          Die gesamte Zentrumsplanung ist stark von Anordnung und dem behindertengerechten Aus-
          bau der Bushaltestelle „Pfaffnau, Dorfplatz“ abhängig. Solange kein konkretes Projekt zum
          Ausausbau der Bushaltestelle vorliegt, muss für die Zentrumsplanung ein minimaler Strassen-
          abstand von 6.00 m eingehalten werden. Erste Analysen zeigen, dass eine behindertenge-
          rechte Bushaltebucht mit einem grossen Flächenverbrauch und einer starken Einschränkung
          der Gestaltung und Erschliessung der noch unbebauten Grundstücke verbunden ist. Die Ge-
          meinde Pfaffnau begrüsst die Erstellung einer behindertengerechten Fahrbahnhaltestelle.

  5.1.2   Sanierung Kantonsstrasse K 46

          Die Kantonsstrasse K 46 auf dem Abschnitt zwischen Pfaffnau und St. Urban wird saniert. Das
          Projekt sieht ein Ausbau der Kantonsstrasse K 46 ab Höhe Industrie Scheich bis St. Urban
          nach den neusten Normen vor. Zudem ist geplant, entlang des Strassenteilstücks eine Anlage
          für den Veloverkehr zu erstellen, um die Lücke zwischen Schöneich bis St. Urban zu schlies-
          sen. Das Projekt befindet sich im Bauprogramm 2019 – 2022 für Kantonsstrassen im Topf A.
          Die Gemeinde Pfaffnau regt an, den Knoten Pfaffnauer- / Altbürerstrasse im Detail bezüglich
          den Vortrittsverhältnissen zu prüfen. In der heutigen Situation sind Fahrzeuge auf der stärker
          frequentierten Verbindung zwischen dem Gebiet St. Urban Sagiacher oder Roggwil und dem
          Autobahnanschluss Reiden nicht vortrittsberechtigt. Durch die Änderung der Vortrittsverhält-
          nisse am Knoten Pfaffnauer- / Altbürerstrasse (Vortrittsberechtigung Kantons- / Pfaffnau-
          erstrasse) könnte die Lesbarkeit des Strassennetzes vereinfacht und allenfalls auch die Unfall-
          zahlen am Knoten reduziert werden.
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                   5.2   Motorisierter Individualverkehr
                 5.2.1   Strassennetz

                         Die bedeutenden Strassen auf dem Gemeindegebiet von Pfaffnau werden anhand der VSS-
                         Normen gemäss ihrer Aufgabe, Bedeutung und Funktion im Verkehrsnetz typisiert. Dabei wird
                         zwischen folgenden Strassentypen unterschieden:
                         – Hochleistungsstrasse (nicht vorhanden)
                         – Hauptverkehrsstrassen
                         – Verbindungsstrasse
                         – Sammelstrasse
                         – Erschliessungsstrasse

                         Ausserhalb des Siedlungsgebiets werden nur Hochleistungsstrassen (nicht vorhanden),
                         Hauptverkehrsstrassen und Verbindungsstrassen typisiert. Die Strassenklassifizierung wird in
                         der Verkehrsrichtplankarte festgehalten.

Hauptverkehrsstrassen    Hauptverkehrsstrassen dienen in der Regel dem gemischten Verkehr. Sie verbinden Regio-
                         nen, regionale Zentren und grössere Siedlungsgebiete und haben demnach eine nationale bis
                         zwischenörtliche Bedeutung im Strassennetz. Zusammen mit den Hochleistungsstrassen bil-
                         den sie das übergeordnete Strassennetz und sollen eine hohe Transportleistung bei mittleren
                         Geschwindigkeiten gewährleisten.

                         In der Gemeinde Pfaffnau werden die Kantonsstrassen K 46 und K 42 a als Hauptverkehrs-
                         strassen klassiert.

  Verbindungsstrassen    Verbindungsstrassen verbinden einzelne Ortschaften und Siedlungsgebiete einer Region und
                         stellen lokale Verbindungen zwischen einzelnen Weilern und Höfen her. Dementsprechend
                         haben sie regionale bis zwischenörtliche Bedeutung im Strassennetz. Ausserhalb der Sied-
                         lungsgebiete ergänzen die Verbindungsstrassen das übergeordnete Strassennetz.

                         In Pfaffnau übernehmen folgende Strassen die Funktion einer Verbindungsstrasse:
                         – Sagenstrasse (Verbindung zwischen Pfaffnau und Vordemwald bzw. St. Urban)
                         – Bächleten und Unterfeld (Verbindung zwischen Pfaffnau und Roggliswil)
                         – Murhofstrasse / Oedenwilerstrasse (Verbindung zwischen Pfaffnau und St. Urban bzw.
                           Vordemwald)
                         – Berghofstrasse / Netzlen (Verbindung zwischen Unterberghof und Roggliswil)
                         – Burgstrasse (Verbindung zwischen Pfaffnau und Richenthal)

      Sammelstrassen     Sammelstrassen sind Strassen innerhalb besiedelter Gebiete und haben nur örtliche Bedeu-
                         tung im Strassennetz. Sie sammeln den Verkehr aus den Erschliessungsstrassen und führen
                         ihn zu Strassen des nächsthöheren oder gleichen Typs. Je nach Bedeutung haben sie ver-
                         kehrs- oder siedlungsorientierten Charakter.

Erschliessungsstrassen   Erschliessungsstrassen sind siedlungsorientierte Strassen innerhalb besiedelter Gebieten und
                         haben nur quartierinterne Bedeutung im Strassennetz. Sie erschliessen einzelne Parzellen
                         oder Gebäude und führen den Verkehr in der Regel zu den Sammelstrassen. Durch ihre Funk-
                         tion weisen sie nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen auf.
Kommunaler Verkehrsrichtplan - öffentliche Auflage - Gemeinde Pfaffnau
Projekt   Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021
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  5.2.2   CarSharing

          Im Ortsteil St. Urban steht auf dem Areal der Luzerner Psychiatrie, Klinik St. Urban ein Mobi-
          lity-Fahrzeug zur Verfügung. Weitere Standorte sind in Pfaffnau nicht vorhanden.

  5.2.3   Schwerverkehr

          Bei Verkehrsüberlastung und Staus auf der Autobahn A1 / A2 im Bereich der Verzweigung
          Wiggertal haben Beobachtungen vor Ort gezeigt, dass insbesondere Schwerverkehr mit Ziel
          Luzern bzw. Gotthard über das Kantonsstrassennetz ausweicht und dadurch das Siedlungsge-
          biet der Gemeinde Pfaffnau tangiert.

   5.3    Öffentlicher Verkehr
  5.3.1   Linien und Takte

          Die Gemeinde Pfaffnau wird mit dem öffentlichen Verkehr durch zwei Buslinien erschlossen.
          Zur Erschliessung des Ortsteils St. Urban dient massgeblich auch die Regionalbahnlinie 414
          (ASM) zwischen Langenthal und St. Urban. Der Bahnhof St. Urban befindet sich jedoch auf
          Gemeindegebiet von Roggwil BE.

          Die Linie 8 (50.608) verbindet das Siedlungsgebiet von Pfaffnau und den Ortsteil St. Urban mit
          Reiden und stellt damit Anschlüsse an die S-Bahnen und Regioexpresszüge zwischen Olten
          und Luzern sicher. Die Postautolinie 281 (60.281) verkehrt zwischen Altbüron und St. Urban.

          Ab Pfaffnau / St. Urban besteht folgendes Angebot:
          – Postauto Linie 281 (Ufhusen, Zell) - Altbüron - St. Urban (60.281)
            Ankunft / Abfahrt werktags: nicht durchgehend 1 Verbindung pro Stunde, vereinzelt 2 Ver-
            bindungen pro Stunde
            Ankunft / Abfahrt Wochenende: nicht durchgehend 1 Verbindung pro 2 Stunden (zwischen
            08.25 und 18.25 Uhr 5 Verbindungen)
            Kein regelmässiger Taktfahrplan
          – Buslinie 8 Reiden – (Roggliswil, Altbüron) – St. Urban (50.608)
            Ankunft / Abfahrt werktags: nicht durchgehend 1 Verbindung pro Stunde, morgens 2 Ver-
            bindungen pro Stunde (jedoch jede zweite Verbindung via Roggliswil, Altbüron, Fahrzeit-
            verlängerung +11 Minuten ≠ 30 min Takt)
            Ankunft / Abfahrt Wochenende: nicht durchgehend 1 Verbindung pro Stunde (zwischen
            06.49 Uhr und 22.49 Uhr)
            Kein regelmässiger Taktfahrplan
          – Bahnlinie Langenthal - St. Urban (414)
            Ankunft / Abfahrt werktags: 2 Verbindungen pro Stunde (Halbstundentakt) zwischen 05.28
            und 20.30 Uhr, ab 20.30 bis 00.01 Uhr 1 Verbindung pro Stunde
            Ankunft / Abfahrt Wochenende: identisch werktags
            Halbstundentaktfahrplan

          Durch den fehlenden Taktfahrtplan bei den Buslinien ist das Angebot nicht auf spontane Nut-
          zungen ausgerichtet. Die häufig wechselnden Abfahrts- und Ankunftszeiten erschweren die
          Merkbarkeit des Angebots und reduzieren die Benutzerfreundlichkeit. Am Abend sowie am
          Wochenende wird das Angebot zusätzlich reduziert.
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  5.3.2   Erschliessung und Erschliessungslücken

          Gemäss untenstehender Abbildung ist das Siedlungsgebiet der Gemeinde Pfaffnau gut mit
          Haltestellen des öffentlichen Verkehr abgedeckt.

          Die Linie 281 erschliesst nebst dem Siedlungsgebiet des Ortsteils St. Urban auch einzelne
          Höfe und Weiler im westlichen Gemeindegebiet. Die Linie 8 erschliesst vorwiegend das
          Siedlungsgebiet von Pfaffnau und St. Urban.

          In Pfaffnau bestehen zwei Erschliessungslücken (rot schraffiert) im Gebiet Brienglen und
          Sagen. In diesen Gebieten ist in einem Umkreis von 300 m keine Haltestelle des öffentlichen
          Verkehrs vorhanden.

          Der Ortsteil St. Urban wird durch die Bahnhaltestellen „St. Urban“ und „St. Urban „Zigelei“
          zusätzich durch die Eisenbahn erschlossen. Das Einzugsgebiet der Bahnhaltestellen umfasst
          einen Radius von 1‘000 m Luftlinie.

Abb. 1    Erschliessung und Erschliessungslücken des öffentlichen Verkehrs (grössere Darstellung siehe Anhang)
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                     5.3.1   Zukünftiges Angebot

  Endhaltestelle St. Urban   Der Abschnitt St. Urban – Ziegelei der Bahnstrecke Langenthal – St. Urban muss in den nächs-
                             ten Jahren saniert werden. Im Rahmen dieser Instandhaltungsmassnahmen wird gleichzeitig
                             der Endhalt Ziegelei gemäss den gesetzlichen Vorgaben BehiG-konform umgestaltet. Weiter ist
                             vorgesehen, zwei aktuell nur mit Andreaskreuzen gesicherte Bahnübergänge zu sanieren.

                             Im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungs- und Instandhaltungsmassnahmen prü-
                             fen die Kantone Luzern und Bern, ob und wie die Verkehrsbedürfnisse des Ortsteils St. Urban
                             mit einer optimierten Lage der Endhaltestelle besser mit dem öffentlichen Verkehr abgedeckt
                             werden könnte. Im Vordergrund steht insbesondere die Verbesserung der öV-Qualität für die
                             Luzerner Psychiatrie und das Kloster St. Urban sowie den Ortsteil St. Urban.

Busangebot Zell-St. Urban    Das Angebotskonzept der Buslinien St. Urban – Zell (60.281) und St. Urban – Reiden (50.608)
                             könnte infolge der diskutierten Optimierungen und Anpassungen am Bahnnetz angepasst bzw.
                             optimiert werden. Für Zell werden insbesondere ein Ausbau des Bahnhofs und die Verlänge-
                             rung der S61 von Willisau nach Zell diskutiert. Das Angebotskonzept ist dadurch auf die
                             Zugankünfte im Bahnhof Zell und im optimierten Endbahnhof St. Urban abzustimmen. Durch
                             die diskutierten Optimierungen könnte die Erschliessung von St. Urban aus der Region Zell
                             verbessert werden.

                      5.4    Fuss- und Veloverkehr
                     5.4.1   Quellen und Ziele

                             Als wichtige Quell- und Zielorte werden Orte oder Gebiete bezeichnet, die in der Regel zu
                             Fuss oder mit dem Velo angefahren bzw. aufgesucht werden. Wichtige Ziel- und Quellorte
                             können Wohngebiete, Bahn- und Busstationen, Bildungseinrichtungen, Verkaufsläden des täg-
                             lichen Bedarfs, öffentliche Einrichtungen (z.B. Gemeindehaus, Post), etc. sein. Weiter zählen
                             kulturelle Sehenswürdigkeiten oder Arbeitsplatzgebiete zu wichtigen Quell- und Zielgebieten.

                     5.4.2   Fusswegnetz

   Kommunale Fusswege        Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) verlangt die Planung und Erhaltung
                             eines zusammenhängenden Fuss- und Wanderwegnetzes. Gemäss Massnahme M6-3 „Fuss-
                             wegnetz“ des kantonalen Richtplans soll das kommunale Fusswegnetz im Rahmen der Er-
                             schliessungsrichtplanung geplant werden. Aktuell ist für die Gemeinde Pfaffnau keine rechtli-
                             che Sicherung der Fusswege vorhanden. Die bestehenden öffentlichen Fusswege, Trottoirs
                             und Fusswegverbindung werden im Verkehrsrichtplan unabhängig von ihrer rechtlichen Wid-
                             mung als Ausgangslage dargestellt.

                             Im besiedelten Gebiet besteht für den Fussverkehr entlang den Hauptverkehrsstrassen und
                             Verbindungsstrassen häufig eine einseitige oder teilweise beidseitige Fussverkehrsführung.
                             Sammel- und Erschliessungsstrassen verfügen in der Regel nicht über Infrastrukturen für den
                             Fussverkehr. Als Ausnahmen gelten die Strassen im Quartier Brienglen, die Schulhausstrasse
                             und die Schafmattstrasse. Auf diesen Strassen ist mindestens ein einseitiges Trottoir vorhan-
                             den. Ausserhalb des Siedlungsgebiets ist in der Regel auf den klassifizierten Strassen keine
                             spezielle Infrastruktur für den Fussverkehr vorhanden.
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           Wanderwegnetz       Das Wanderwegnetz ausserhalb des Siedlungsgebiets wird regional abgestimmt und mit den
                               Wegen innerhalb des Siedlungsgebiets verknüpft. Die regionalen Entwicklungsträger überprü-
                               fen dieses Netz laufend und passen es bei Bedarf an. Das Inventar der historischen Verkehrs-
                               wege der Schweiz wird dabei angemessen berücksichtigt.

                               Das bestehende Wanderwegnetz ist beim Verein Luzerner Wanderweg oder der Stiftung
                               SchweizMobil abrufbar und wird im Rahmen der Verkehrsrichtplanung als Bestand festgehal-
                               ten.

                               Der Anschluss an das regionale Wanderwegnetz ist sichergestellt und bedingt keine weiteren
                               Massnahmen.
                Schulwege      In der Gemeinde Pfaffnau werden keine besonderen Schulwegrouten ausgewiesen. Durch die
                               Lages des Schulhauses in Pfaffnau müssen alle Schulkinder, die auf der nördlichen Seite der
                               Kantonsstrasse wohnhaft sind, mindestens einmal die Kantonsstrasse K 46 queren. Der
                               Schulweg der Sekundarschüler aus Roggliswil erfolgt entlang der Kantonsstrasse K 46a und
                               K 46. Dabei muss infolge einer Netzlücke zwischen der Burgstrasse und der Kantonsstrasse
                               K 46a die Kantonsstrasse K 46 mehrmals gequert werden.

                               Das Schulhaus in St. Urban wird aus dem Gebiet Sagiacher und Neuquartier / Birchmatt ent-
                               lang der Kantonsstrasse K 42a erreicht. Schulkinder aus dem Gebiet Sagiacher queren die
                               Kantonsstrasse im Bereich der Liegenschaft Kantonsstrasse 10 und Schulkinder aus dem
                               Quartier Birchmatt queren die Altbürerstrasse (K 42a) beim Fussgängerstreifen am Knoten mit
                               der Ziegeleistrasse.

                       5.4.3   Velowegnetz

              Freizeitrouten   Durch das Gemeindegebiet von Pfaffnau führen zwei regionale Velorouten von SchweizMobil.
                               Dem Freizeitroutencharakter entsprechend führen die Velorouten oft abseits der direktesten
                               Verbindungen auf schwach befahren Strassen und Wegen.

                               Die Etappe 2 der Route 84 „Mittelländer Hügelroute“ führt von Langenthal über St. Urban und
                               Pfaffnau nach Sursee.

                               Die Etappe 1 der Route 38 führt von Zofingen über Pfaffnau nach Willisau.

Radroutenkonzept Kt. Luzern    Das kantonale Radroutenkonzept wurde im Jahr 2009 erstellt und letztmals 2017 aktualisiert.
                               Ab dem Ortsteil Pfaffnau sind in Richtung Roggliswil, in Richtung Reiden bis zum Ende des
                               Sieglungsgebiets und in Richtung Ortsteil St. Urban bis ins Gebiet Schöneich Veloverkehrsan-
                               lagen gemäss dem kantonalen Radroutenkonzept vorhanden.

                               Auf folgenden Abschnitten ist das Radroutenkonzept noch nicht umgesetzt und es sind Velo-
                               verkehrsanlagen vorgesehen:
                               – St. Urban und Altbüron: Veloweg entlang Kantonsstrasse, 3. Priorität
                               – Ortdurchfahrt Pfaffnau: Massnahmen unbestimmt, 2. Priorität

                               Der Abschnitt der K 46 zwischen Pfaffnau und St. Urban ist nicht Bestandteil des Radrou-
                               tenkonzepts. Im Rahmen der Sanierung wird eine Veloverkehrsanlage erstellt und damit der
                               Ortsteil St. Urban mit Pfaffnau verbunden.
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Abb. 2    Ausschnitt Radroutenkonzept Kanton Luzern, Stand 31. Dezember 2017 und Ergänzungen (grössere Darstellung siehe An-
          hang)

          Die bestehenden Radwege und Radstreifen werden im Verkehrsrichtplan als Ausganslage dar-
          gestellt und Netzlücken werden als Massnahmen ausgewiesen.

   5.5    Ruhender Verkehr
          Die öffentlichen Parkplätze in der Gemeinde Pfaffnau werden nicht bewirtschaftet. Die Park-
          plätze werden als Ausgangslage in der Verkehrsrichtplankarte dargestellt. Es stehend fol-
          gende öffentlichen Parkplätze zur Verfügung:
          – Gemeinde-Parkplatz (MZH)
          – Parkplatz Schulhaus Pfaffnau (bei Grossanlässen inkl. Sportplatz)
          – nur temporär bei Grossanlässen: Pausenplatz Schulhaus St. Urban

          Die Luzerner Psychiatrie, Klinik St. Urban verfügt in der Umgebung der Psychiatrie - und Klos-
          terbauten über eine grosse Anzahl an Angestellten- und Besucherparkfelder. Diese werden
          bewirtschaftet.
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                      5.6    Strassenverkehrsunfälle
                             Die untenstehende Karte zeigt eine Übersicht über die polizeilich gemeldeten Unfälle in der
                             Gemeinde Pfaffnau in den letzten fünf Jahren (Anfang 2013 bis Ende 2017). Wiederholende
                             Unfallmuster sind auf folgenden Abschnitten oder Orten erkennbar:

  Pfaffnauerstrasse K 46     Die Unfälle 21, 23, 27 und 29 auf der Pfaffnauerstrasse K 46 wurden durch seitliche Kollisio-
                             nen entweder mit überholtem Fahrzeug oder mit dem entgegenkommenden Fahrzeug verur-
                             sacht. Die Unfälle waren bezüglich Unfallschwere nur mit Sachschaden verbunden.

Altbürer- / Pfaffnauerstr.   Am Knoten Altbürer- / Pfaffnauerstrasse im Ortsteil St. Urban wurden drei Auffahrunfälle und
                             zwei Einbiegeunfälle registriert.

                   Abb. 3    VUGIS-Daten Luzerner Polizei, Strassenverkehrsunfälle 2013 - 2017 (grössere Darstellung siehe Anhang)
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     6    Ziele

          Durch die Siedlungsentwicklung, die allgemein stetig zunehmende Mobilität und das wach-
          sende Verkehrsaufkommen sowie die sich rasch verändernden gesellschaftlichen, ökonomi-
          schen und ökologischen Rahmenbedingungen sind die Interessen bezüglich verkehrlichen
          Themen zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen abzuwägen und im Grundsatz der
          Nachhaltigkeit zu bewältigen.

          Mit der Festlegung der folgenden Ziele, wird die Richtung vorgegeben, wie die Gemeinde
          Pfaffnau Verkehrsfragen zukünftig angehen und bewältigen will.

           Mob    Mobilitätsmanagement informieren, kommunizieren und organisieren

                         Die Bevölkerung sowie Arbeitgeber und -nehmende in der Gemeinde Pfaffnau sind über ver-
                          fügbare Mobilitätsangebote informiert und sensibilisiert.
                         Die Gemeinde Pfaffnau fördert alternative Mobilitätsangebote.
                         Bei grösseren Überbauungen und Firmen unterstützen Mobilitätskonzepte die Abstimmung
                          zwischen Siedlung und Verkehr.

            Ö     Öffentlicher Verkehr fördern

                         Tagsüber sowie auch zu Nebenverkehrs- und Randzeiten besteht ein attraktives Grundange-
                          bot des öffentlichen Verkehrs.
                         Die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in Bezug auf Komfort, Sicherheit , Barrierefrei-
                          heit und Information optimiert.

            F     Fussverkehr fördern

                         Es bestehen sichere, direkte und komfortable Fussverkehrsverbindungen zwischen wichtigen
                          Quell- und Zielorten.
                         Die Zugänge zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind für den Fussverkehr direkt ,
                          sicher und barrierefrei.
                         Die Querungsstellen des Fussverkehrs sind den Gegebenheiten angepasst und sicher.
                         Die Aufenthaltsqualität wird mit attraktiver Gestaltung von Plätzen, Begegnungs- und sied-
                          lungsorientierten Strassenräumen verbessert.

            V     Veloverkehr fördern
                         Es bestehen sichere, direkte und komfortable Veloverkehrsführungen zwischen wichtigen
                          Quell- und Zielorten.
                         Veloabstellplätze sind an wichtigen Quell- und Zielorten in ausreichender Anzahl vorhanden.

            M     Motorisierter Individualverkehr verträglicher machen
                         Die Erscheinung des Strassenraums korrespondiert mit den angrenzenden Nutzungen und ist
                          hinsichtlich der Nutzungsansprüche der Verkehrsteilnehmenden abgestimmt.
                         Die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität werden auf Quartierstrassen erhöht. Die Ge-
                          meinde fördert die Einführung von Tempo 30-Zonen und hält an bestehende Geschwindigkeits-
                          niveau 40 km/h auf der Dorfstrasse im Bereich von Kirche / Gemeindehaus fest.
                         Die Anzahl der verfügbaren Parkfelder ist bedarfsgerecht und auf die Erschliessungsqualität
                          des öffentlichen Verkehrs abgestimmt. Parkierungsanlagen werden zusammengefasst und
                          möglichst in unterirdischen Einstellhallen realisiert.
                         Der Übergang zwischen verkehrs- und siedlungsorientierten Strassen ist erkennbar.
                         Strassen und Knoten sind hinsichtlich Verkehrssicherheit optimiert.
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                     7   Massnahmen

                  7.1    Erläuterungen
            Allgemein    Die nachfolgenden Massnahmen werden in Form eines Massnahmenblattes dokumentiert. In
                         den Massnahmenblättern wird jeweils die Ausgangslage festgehalten und die notwendigen
                         Massnahmen bzw. Bearbeitungsschritte erläutert. Zudem werden Aussagen über den Koordi-
                         nationsbedarf mit anderen Massnahmen und den Realisierungshorizont gemacht. Abschlies-
                         send werden die Zuständigkeiten definiert.
Verbindlichkeitsstufen   Die vorgeschlagenen Massnahmen werden in drei Verbindlichkeitsstufen unterschieden:

                         Als Festsetzung (FS) werden Massnahmen bezeichnet, bei welchen das Entscheidungsver-
                         fahren abgeschlossen ist und die Beteiligten sich über die Massnahme einig sind. Zudem ist
                         der Standort der Massnahme abschliessend bestimmt. Es liegt ein Konsens oder ein formeller
                         Beschluss zur Realisierung des Vorhabens vor.

                         Als Zwischenergebnis (ZE) werden Richtplaninhalte behandelt, bei denen der Interessenab-
                         wägungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Die Grundlagen und Varianten müssen noch
                         analysiert bzw. ausdiskutiert werden.

                         Eine Vororientierung (VO) bedeutet, dass die Entscheidungsgrundlagen für die Realisierung
                         der Massnahmen noch weitgehend fehlen. Es handelt sich um eine langfristige Aufgabe, wo-
                         bei die genauen Inhalte und die Ausgestaltung der Massnahmen noch festgelegt werden müs-
                         sen.
    Planungshorizont     Der Planungshorizont für einen Verkehrsrichtplan umfasst 20 bis 25 Jahre. Somit werden auch
                         längerfristige Stossrichtungen, Absichten und Ziele in die Verkehrsrichtplanung einfliessen. Bei
                         den einzelnen Massnahmen sind im Sinne einer Zielsetzung Realisierungsfristen festzulegen.
                         Unter den festgelegten Fristen werden folgende Realisierungshorizonte definiert:
                         – Kurzfristig:   bis 5 Jahre
                         – Mittelfristig: bis 10 Jahre
                         – Langfristig: länger als 10 Jahre

     Kantonsstrassen     Massnahmen und Änderungen auf Kantonsstrassen können nur geplant und realisiert werden,
                         wenn diese im Bauprogramm für Kantonsstrassen enthalten sind. Der Kantonsrat entscheidet
                         über die Aufnahme von Vorhaben ins Bauprogramm. Massnahmen und Änderungen auf Kan-
                         tonsstrassen werden vom Regierungsrat bewilligt.

                         Umklassierungen von Strassen zum Beispiel Gemeindestrasse in eine Kantonsstrasse oblie-
                         gen gemäss Strassengesetz dem Kantonsrat.
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   7.2    Übersicht Massnahmen
          Massnahme
          Mob 1 Mobilitätsberatung
          Mob 2 Förderung von Sharing-Angeboten
          Mob 3 Strategie E-Tankstellen
          Mob 4 Mobilitätskonzepte
          Mob 5 Elterntaxi

          ö1     Ausbau öV Angebot
          ö2     Ausgestaltung Bushaltestellen (Infrastruktur)
          ö3     ÖV-Erschliessung Siedlungsgebiet
          ö4     Anbindung Pflegeheim Murhof an den öV

          F1     Querungsstelle Wanderweg K 46
          F2     Optimierung Sicherheit bei Fussgängerquerungsstellen
          F3     Fussverkehrsführung an Knoten mit Längsstreifen für Fussgänger
          F4     Fusswegrichtplan
          V1     Veloverkehrsverbindung Pfaffnau - St. Urban
          V2     Veloverkehrsverbindung Altbüron - St. Urban
          V3     Veloverkehrsinfrastruktur Ortsdurchfahrten
          V4     Veloverkehrsverbindung Langenthal
          V5     Veloverkehrsinfrastruktur zwischen Pfaffnau und Reiden
          V6     Veloabstellanlagen

          M1     Strassenraumgestaltung „Zentrum Ost“
          M2     Strassenraumgestaltung „Zentrum West“
          M3     Verkehrsberuhigung Sagenstrasse
          M4     Optimierung Sichtverhältnisse Einfahrten Kantonsstrasse
          M5     Sichtverhältnisse Murhofstrasse
          M6     Torsituationen
          M7     Verkehrsberuhigung auf Quartierstrassen
          M8     Bedeutung Egghofstrasse im Strassennetz
          M9     Park + Ride-Anlagen
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   7.3    Massnahmen Mobilität

           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                              Verbindlichkeit
           Mob 1 Mobilitätsberatung                                                                           FS
           Ausgangslage
           Die Mobilitätsangebote werden in erster Linie von der Gemeinde bestellt und zur Verfügung gestellt. Die nötigen
           Informationen, wie die verschiedenen Mobilitätsformen- und Angebote genutzt und allenfalls kombiniert werden
           und welche Möglichkeiten für den täglichen Arbeitsweg bestehen, beschafft sich die Bevölkerung der Gemeinde
           Pfaffnau selbständig aus verschiedenere Quellen.

           Beschreibung der Massnahme
           Das Instrument der Mobilitätsberatung soll der Bevölkerung der Gemeinde Pfaffnau die Möglichkeit geben, Infor-
           mationen zu Mobilitätsthemen einfach und möglichst direkt zu erhalten. Ziel ist es die Bevölkerung über gezielte
           Information zum Überdenken des Mobilitätsverhaltens zu bewegen. Da das Mobilitätsverhalten häufig auf Ge-
           wohnheit basiert, sind Neuzuzüger bezüglich dem Mobilitätsverhalten offener.
           Mögliche Umsetzungsvorschläge:
                    Mobilitätsberatungsgespräche
                    Neuzuzügermappe mit Information zu Mobilitätsangeboten
                    Gemeindewebsite: Rubrik "Mobilität" mit Zusammenstellung von Informationen bezü glich Mobilität
                     (öV, empfohlene Fuss- und Veloverbindungen, Car-Sharing, etc.)

           Zuständigkeit                            Abhängigkeiten / Koordination            Realisierungshorizont
           Gemeinde                                 -orientierend:                           kurzfristig
                                                    Massnahme 4.4 Haushaltsmailing
           Weitere Beteiligte                       (Mobilitätskonzept Klinik und Kloster-
                                                    areal St. Urban, Luzerner Psychiat-
                                                    rie)

           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                              Verbindlichkeit
           Mob 2 Förderung von Sharing-Angeboten                                                              ZE
           Ausgangslage
           Die Gemeinde Pfaffnau verfügt über einen CarSharing-Standort der Firma Mobility auf dem Gelände der Klinik St.
           Urban im Ortsteil St. Urban. Für den Ortsteil Pfaffnau ist zurzeit kein Standort vorhanden. Weitere Sharing-Ange-
           bote im Bereich Verkehr bestehen keine.

           Beschreibung der Massnahme
           Angebot schaffen:
           Die Gemeinde Pfaffnau prüft, ob das Potential für einen zusätzlichen Mobility-Standort im Ortsteil Pfaffnau vorhan-
           den wäre und unter welchen Bedingungen und an welchem Standort einen solchen realisiert werden könnte.
           Weitere Fördermassnahmen:
                    Information und Kommunikation (Angebot von Mobility, Angebot von sharoo.ch (Sharing -Angebot von
                     Privatfahrzeugen))
                    Finanzielle Anreize (z.B. Beteiligung an Einschreibegebühr bei Neu-Abonnementen)
                    Schaffung und / oder Förderung von Veloverleihsystem (z. B. nextbike) oder Lastenvelos

           Zuständigkeit                            Abhängigkeiten / Koordination            Realisierungshorizont
           Gemeinde                                 -                                        kurzfristig

           Weitere Beteiligte
           -
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           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                                Verbindlichkeit
           Mob 3 Strategie E-Tankstellen                                                                        VO
           Ausgangslage
           Der Strassenverkehr in der Schweiz ist heute mehrheitlich von fossilen Energieträgen abhängig. Die „Energiestra-
           tegie 2050“ der Schweiz hat unter anderem zum Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch den Energie-
           verbrauch zu senken, bei gleichzeitiger Reduktion der Emissionen von CO2 und Luftschadstoffen.
           Die Elektromobilität ist eine Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen, da Elektromotoren im Vergleich zu Verbren-
           nungsmotoren einen hohen Wirkungsgrad haben. Bei Verwendung erneuerbarer Energien kann sie helfen, die
           Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen und die lokalen Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und
           Lärm zu senken. (Quelle: Energie Schweiz)

           Beschreibung der Massnahme
           Die Gemeinde Pfaffnau positioniert sich hinsichtlich der Elektromobilität und hält diese Positionierung in bestehen-
           den Leitbilder und Zielsetzungen fest. Eine Strategie mit ersten Grobzielen legt die Basis für ein weiterführendes
           Konzept, in welchem der Umgang und der Förderung der Elektromobilität, insbesondere E-Tankstellen, geplant
           und geregelt wird. Mögliche Zielsetzungen sind z. B. eine den Bedürfnissen entsprechende Anzahl öffentlicher
           Ladestationen bereitstellen, Voraussetzungen zu schaffen, damit die Elektromobilität bei privaten Bauherren ver-
           mehrt berücksichtigt wird.
           Bei der Positionierung und der Erarbeitung der kommunalen E-Tankstellenstrategie sind die Überlegungen und
           Absichten der Luzerner Psychiatrie, Klinik St. Urban frühzeitig mit einzubeziehen. Gemäss dem betrieblichen Mo-
           bilitätskonzept „Klinik und Klosterareal St. Urban“ sind Elektrotankstellen auf dem Klinikareal ein möglicher Be-
           standteil zur Förderung von alternativen Mobilitäts- / Antriebsformen.

           Zuständigkeit                           Abhängigkeiten / Koordination             Realisierungshorizont
           Gemeinde                                -orientierend:                            kurzfristig
                                                   Massnahme 10.2 Ladestationen (Mo-
           Weitere Beteiligte                      bilitätskonzept Klinik und Klosterareal
                                                   St. Urban, Luzerner Psychiatrie)
           lups

           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                                Verbindlichkeit
           Mob 4 Mobilitätskonzepte                                                                             FS
           Ausgangslage
           Für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung sollen Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt sein. Das Mobili-
           tätsverhalten und die Mobilitätsbedürfnisse sollen dadurch möglichst ortsverträglich gestaltet werden. Mobilitäts-
           konzepte liefern durch ortsspezifische Analysen des Mobilitätsangebots die Grundlage für eine nachhaltige Ver-
           kehrsentwicklung.

           Beschreibung der Massnahme
           Die Gemeinde Pfaffnau fordert bei Neu- und Umbauprojekten, welche die Anforderungen zur Erstellung eines Mo-
           bilitätskonzeptes gemäss Bau- und Zonenreglement erfüllen, konsequent ein Mobilitätskonzept ein und setzt sich
           für deren Umsetzung ein. Die Gemeinde Pfaffnau unterstützt die Grundeigentümer bei der Planung von Mobilitäts-
           massnahmen und beim Controlling. Jährlich ist ein Controlling-Bericht von der Grundeigentümer-/Bauherrschaft
           der Gemeinde Pfaffnau einzureichen.

           Zuständigkeit                           Abhängigkeiten / Koordination             Realisierungshorizont
           Gemeinde                                -                                         kurzfristig

           Weitere Beteiligte
           Grundeigentümer, vif, rawi, vvl, Be-
           hörden BE und AG, Regionalpla-
           nungsverbände
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           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                              Verbindlichkeit
           Mob 5 Elterntaxi                                                                                   ZE
           Ausgangslage
           Schulkinder werden vermehrt durch die Eltern mit dem Auto zur Schule chauffiert. Oftmals spielen Sicherheitsbe-
           denken auf dem Schulweg der Kinder bei der Entscheidung der Eltern mit. Die Kinder zur Schule zu fahren ist eine
           paradoxe Situation: Die Kinderfahrdienste stellen für Schulkinder eine doppelte Gefährdung dar. Einerseits werden
           Kinder auf dem Schulweg und vor der Schule durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und die Parkiermanöver im
           direkten Schulhausumfeld gefährdet und anderseits lernen die Kinder auf dem Rücksitz des Fahrzeuges nicht,
           sich sicher im Verkehr zu verhalten.

           Beschreibung der Massnahme
           Die Gemeinde Pfaffnau prüft Massnahmen, um die Elterntaxifahrten möglichst zu begrenzen.
           Mögliche Massnahmen:
                    Information, Sensibilisierung und Empfehlung an Eltern
                    Schulwegplan (Definiert sichere Schulwegrouten)
                    Ausbau Verkehrserziehung
                    Pedibus (Schulbus zu Fuss, Begleitung Schulkinder durch erwachsene Person)
                    Ein- und Aussteigekonzept für Elterntaxis (Definition Standort Halteplätze, evtl. zusät zliche Bestim-
                     mungen und Einschränkungen
                    Regelung in Schulordnung

           Zuständigkeit                           Abhängigkeiten / Koordination            Realisierungshorizont
           Gemeinde                                -                                        kurzfristig

           Weitere Beteiligte
           Schule Pfaffnau, Luzerner Polizei,
           evtl. Elternrat oder dgl.
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   7.4    Massnahmen öffentlicher Verkehr

           Nr.        Bezeichnung der Massnahme                                                             Verbindlichkeit
           ö1         Ausbau öV Angebot                                                                     FS
           Ausgangslage
           Die Gemeinde Pfaffnau wird mit dem öffentlichen Verkehr durch zwei Buslinien erschlossen. Zur Erschliessung
           des Ortsteil St. Urban dient massgeblich auch die Regionalbahnlinie 414 zwischen Langenthal und St. Urban.
           Ausgenommen von der Bahnverbindung verfügt das aktuelle Angebot des öffentlichen Verkehrs nicht über einen
           regelmässigen Taktfahrplan. Die Abfahrtszeiten sind oft unterschiedlich, damit schwer zu verinnerlichen und ent-
           sprechend benutzerunfreundlich. Werktags besteht das Angebot der Buslinien aus einer Verbindung pro Stunde.
           Am Wochenende und abends wird das Angebot zusätzlich ausgedünnt.
           Durch den fehlenden Taktfahrtplan bei den Buslinien, ist das Angebot nicht auf spontane Nutzungen ausgerichtet.
           Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist für den Berufsverkehr, insbesondere für Angestellte der Luzerner Psy-
           chiatrie, Klinik St. Urban beim vorhandenen Angebot ungünstig.

           Beschreibung der Massnahme
           Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich aktiv für ein attraktives Grundangebot des öffentlichen Verkehrs beim Kanton
           Luzern und dem Verkehrsverbund Luzern ein. Das Angebot soll tagsüber und auch zu Randzeiten attraktiv und
           auch für Beschäftigte in der Gemeinde Pfaffnau nutzbar sein.
           Die Idee der Wiedereinführung einer direkten Buslinie nach Zofingen, und damit die Schaffung des Anschlusses
           an das nationale Bahnnetz, wird weiterverfolgt.
           Das aktuell diskutierte und zukünftige Angebot des öffentlichen Verkehrs (Endhaltestelle St. Urban, Busangebot
           Zell-St. Urban) wird von der Gemeinde Pfaffnau weiterhin unterstützt.

           Zuständigkeit                           Abhängigkeiten / Koordination           Realisierungshorizont
           Gemeinde                                ö4                                      mittelfristig

           Weitere Beteiligte
           vvl, lups
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           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                                Verbindlichkeit
           ö2          Ausgestaltung Bushaltestellen (Infrastruktur)                                            ZE
           Ausgangslage
           Die Gemeinde Pfaffnau verfügt über eine Vielzahl an Bushaltestellen entlang den Kantonsstrasse K 42 a und
           K 46. Der Ausbaustandard bezüglich Haltestellenform, Haltestelleninfrastruktur, Erreichbarkeit und Nebenanlagen
           unterscheidet sich stark. Durch das im Januar 2004 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Beseitigung von Be-
           nachteiligungen von Menschen mit Behinderungen müssen bis spätestens Ende 2023 Bauten und Anlagen für
           den öffentlichen Verkehr behindertengerecht sein.
           Übersicht Bushaltestellen:
                    Pfaffnau, Brunnmatt: beidseitig nicht BehiG-Konform, Lage in Konten ungeeignet
                    Pfaffnau, Dorfplatz: beidseitig Wartehäuschen, nicht BehiG-Konform, Lage in Fahrtrichtung St. Urban
                     ungeeignet
                    Pfaffnau, Post: Wartehäuschen mit Veloabstellmöglichkeiten, nicht BehiG-Konform, betrieblich unge-
                     eignet (Strassenseitenwechsel in Fahrtrichtung St. Urban notwendig)
                    Pfaffnau, Steinacher: beidseitig nicht BehiG-Konform
                    St. Urban, Sonnhalden: nicht BehiG-Konform, nur einseitige Haltebucht, in Fahrtrichtung St. Urban
                     Fahrbahnhaltestelle (Tempo 80), kein gesicherter Fussgängerzugang
                    St. Urban, Birchmatt: nicht BehiG-Konform
                    St. Urban, Klinik: nicht BehiG-Konform
                    St. Urban, Tundwilerweg: nicht BehiG-Konform
                    St. Urban, Sonnhaldenhof: nicht BehiG-Konform, kein gesicherter Fussgängerübergang
                    St. Urban, Unterberghof: nicht BehiG-Konform, kein gesicherter Fussgängerübergang

           Beschreibung der Massnahme
           Im Rahmen der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sollen die Bushaltestellen bezüglich
           der Benutzung barrierefrei umgestaltet werden. Bei Haltestellen ausserhalb des Siedlungsgebiets ist die Verhält-
           nismässigkeit bezüglich der barrierefreien Umgestaltung zu prüfen.
           Weiter ist die Haltestelleninfrastruktur den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend auszurüsten.
           Es ist zu prüfen, ob die Haltestellen mit folgenden Elementen ergänzt werden sollen:
                    Witterungsschutz
                    Sitzmöglichkeiten
                    Warteflächen
                    Fahrplaninformationssystem (Abfahrtsmonitore)
                    Veloabstellanlagen (B+R)
                    Informationen zu Fahrplan, Tickets und Angebote
                    Beleuchtung
           Eine gut ausgebaute Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs steigert die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs und
           erleichtert die Benutzung massgeblich.

           Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Pfaffnau, Brunnmatt – Steinacher, Variantenstudie Bushalte-
           stellen“ und „K 46 Roggliswil – Pfaffnau, Schöneich – St. Urban, Sanierung Pfaffnauerstrasse“ durch den Kanton
           bearbeitet.

           Zuständigkeit                             Abhängigkeiten / Koordination            Realisierungshorizont
           Gemeinde                                  ö3, M1, M2                               mittelfristig
                                                     orientierend:
           Weitere Beteiligte                        Massnahme 9.1 Haltestellen (Mobili-
           vvl, vif                                  tätskonzept Klinik und Klosterareal
                                                     St. Urban, Luzerner Psychiatrie)
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           Nr.        Bezeichnung der Massnahme                                                              Verbindlichkeit
           ö3         ÖV-Erschliessung Siedlungsgebiet                                                       VO
           Ausgangslage
           Im Gebiet Brienglen und Sagen sind gemäss Volkszählung 2017 (STATPOP) rund 550 Personen (rund 20% der
           Gesamtbevölkerung der Gemeinde Pfaffnau) wohnhaft, welche nicht innerhalb eines 300 m Radius von einer Hal-
           testelle des öffentlichen Verkehrs erschlossen sind. Bewohner dieser Gebiete müssen zur Nutzung des öffentli-
           chen Verkehrs deutlich längere Zugangswege auf sich nehmen.

           Beschreibung der Massnahme
           Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich beim Verkehrsverbund Luzern für eine angemessene Erschliessung der Gebiete
           Sagen und Brienglen mit dem öffentlichen Verkehr ein. Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs kann dadurch für
           rund 20% der Bevölkerung der Gemeinde Pfaffnau gesteigert werden.

           Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Pfaffnau, Brunnmatt – Steinacher, Variantenstudie Bushalte-
           stellen“ durch den Kanton bearbeitet.

           Zuständigkeit                            Abhängigkeiten / Koordination          Realisierungshorizont
           Gemeinde                                 ö1                                     langfristig

           Weitere Beteiligte
           Vvl, vif
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           Nr.        Bezeichnung der Massnahme                                                         Verbindlichkeit
           ö4         Anbindung Pflegeheim Murhof an den öV                                             ZE
           Ausgangslage
           Das Pflegeheim Murhof ist aktuell nur am äusseren Rand des 1'000 m Einzugsradius des Bahnhofs St. Urban
           erschlossen. Eine Erschliessung innerhalb von 300 m durch den öffentlichen Verkehr fehlt. Das Pflegeheim
           Murhof wird sich längerfristig entwickeln (Neubau - Standort und Lage noch unklar). Die Nachfrage an eine
           Anbindung an den öffentlichen Verkehr wird durch Bewohner, Angestellte und Besucher steigen. Ob die Ent-
           wicklung am bestehenden Standort oder an einem anderen Standort stattfindet, ist unklar. Bei einer Entwick-
           lung am bestehenden Standort, steht die Idee einer Busverbindung von St. Urban/Pfaffnau über Balzenwil
           nach Zofingen im Raum.

           Beschreibung der Massnahme
           Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich für eine angemessenen Anbindung des Alters- und Pflegeheim Murhof an den
           öffentlichen Verkehr ein (z. B. Rufbus, Taxi, Linienbus)

           Zuständigkeit                         Abhängigkeiten / Koordination         Realisierungshorizont
           Gemeinde                              ö1                                    langfristig

           Weitere Beteiligte
           vvl
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   7.5    Massnahmen Fussverkehr

           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                               Verbindlichkeit
           F1          Querungsstelle Wanderweg K 46                                                           ZE
           Ausgangslage
           Die regionale Wanderroute Nr. 65 „Grenzpfad Napfbergland“ führt von Langenthal nach Huttwil. Im Bereich der
           Einmündung der Egghofstrasse quert die Wanderwegführung ungesichert die Kantonsstrasse K 46. Die signali-
           sierte Ausserortsgeschwindigkeit beträgt 80 km/h. Die Linienführung der Strasse ist geradlinig und übersichtlich.

           Beschreibung der Massnahme
           Es ist zu prüfen, in welcher Art und Weise die Querungsstelle der regionalen Wanderroute unter Wahrung der Ver-
           hältnismässigkeit sicherer gestaltet werden kann.

           Aktuell ist die Sanierung der Kantonsstrasse K 46 in Planung.

           Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Roggliswil – Pfaffnau, Schöneich – St. Urban, Sanierung Pfaff-
           nauerstrasse“ durch den Kanton bearbeitet.

           Zuständigkeit                            Abhängigkeiten / Koordination            Realisierungshorizont
           Gemeinde                                 M8                                       kurzfristig

           Weitere Beteiligte
           vif
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           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                                Verbindlichkeit
           F2          Optimierung Sicherheit bei Fussgängerquerungsstellen                                     ZE
           Ausgangslage
           Gemäss den neusten Erkenntnissen der Beratungsstelle für Unfallverhütung wird bei jedem Fussgängerstreifen
           eine Schutzinsel empfohlen. Gemäss Norm ist immer eine Fussgängerschutzinseln ab einer Fahrbahnbreite von
           8.50 m notwendig. Bei geringen Verkehrsmengen, wenn der DTV weniger als 3‘000 Fahrzeuge beträgt, kann auf
           eine Fussgängerschutzinsel verzichtet werden.
           Die Gemeinde Pfaffnau verfügt im Siedlungsgebiet über mehr als 20 markierte Fussgängerquerungsstellen. Die
           Minderheit ist dabei mit Fussgängerschutzinseln ausgerüstet.
           Im Rahmen einer Projektgruppe zur Schulwegsicherheit wurden im 2011 die Fussgängerstreifen im Zentrumsbe-
           reich von Pfaffnau analysiert. Dabei stellte sich heraus, dass aus Sicht der Projektgruppe (Elternvertreter, Schul-
           pflege) einige Fussgängerstreifen unübersichtlich und entsprechend unsicher sind (Fussgängerstreifen Bäckerei
           Schwizer, Raiffeisenbank, Kirche).

           Beschreibung der Massnahme
           Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich für eine rasche Überprüfung und Umsetzung von sicheren Fussgängerque-
           rungsstellen ein. Dabei ist insbesondere auch die Notwendigkeit der einzelnen Fussgängerstandorte zu prüfen. Es
           ist zu prüfen, ob die Notwendigkeit für Fussgängerschutzinseln bei Fussgängerquerungsstellen gegeben ist und
           damit die Sicherheit erhöht werden kann. Die Gemeinde Pfaffnau verfolgt die Empfehlungen der Beratungsstelle
           für Unfallverhütung (bfu).

           Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Pfaffnau, Brunnmatt – Steinacher, Variantenstudie Bushalte-
           stellen“ durch den Kanton bearbeitet.

           Zuständigkeit                             Abhängigkeiten / Koordination            Realisierungshorizont
           Gemeinde                                  M1, M2, M6                               kurzfristig

           Weitere Beteiligte
           vif
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           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                             Verbindlichkeit
           F3          Fussverkehrsführung an Knoten mit Längsstreifen für                                   ZE
                       Fussgänger
           Ausgangslage
           Der Fussverkehr wird am Knoten Sagen- / Dorfstrasse und am Konten Kilchhalden- / Brienglenstrasse mittels
           Längsstreifen für Fussgänger (SSV 6.19) geführt. Dies ist in Kombination mit Trottoirüberfahrten unzulässig und
           als Fussgängerführungselement im Knotenbereich ungeeignet.

           Beschreibung der Massnahme
           Am Knoten Sagen- /Dorfstrasse (verkehrsorientierte Strasse) ist eine Optimierung zu prüfen:
                    Baulich erkennbare Trottoirüberfahrt (ohne Markierung von Längsstreifen für Fussgänger)
                    Fussgängerstreifen statt Trottoirüberfahrt (Berücksichtigung der Strassenhierarchie )

           Am Knoten Kilchhalden - / Brienglenstrasse (Quartierstrasse) ist eine Optimierung zu prüfen:
                 Baulich erkennbare Trottoirüberfahrt inkl. Redimensionierung Knotengrösse
                 Rechtsvortrittregelung (Verkehrsberuhigung) inkl. Redimensionierung Knotengrösse

           Zuständigkeit                            Abhängigkeiten / Koordination          Realisierungshorizont
           Gemeinde                                 M2, M3, M7                             mittelfristig

           Weitere Beteiligte
           vif

           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                             Verbindlichkeit
           F4          Fusswegrichtplan                                                                      ZE
           Ausgangslage
           Die Gemeinde Pfaffnau verfügt über keine rechtliche Sicherung der Fuss- und Wanderwege. Gemäss dem Bun-
           desgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) wird die Planung und Erhaltung eines zusammenhängenden
           Fuss- und Wanderwegnetz verlangt. Im kantonalen Richtplan des Kantons Luzern wird Fusswegnetzplanung dem
           Erschliessungsrichtplanung zu geteilt.

           Beschreibung der Massnahme
           Zur rechtlichen Sicherung der Fusswege wird im Rahmen der Erschliessungsrichtplanung geprüft ob ein kom-
           munaler Fusswegrichtplan nach § 10a Planungs- und Baugesetz Kanton Luzern erstellt werden muss.

           Zuständigkeit                            Koordination mit Massnahme             Realisierungshorizont
           Gemeinde                                 -                                      mittelfristig

           Weitere Beteiligte
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   7.6    Massnahmen Veloverkehr

           Nr.        Bezeichnung der Massnahme                                                              Verbindlichkeit
           V1         Veloverkehrsverbindung Pfaffnau - St. Urban                                            ZE
           Ausgangslage
           Eine direkte und komfortable Veloverkehrsverbindung entlang der Kantonsstrasse K 46 fehlt. Der Veloverkehr wird
           entweder im Mischverkehr geführt, was bei der grossen Geschwindigkeitsdifferenzen bei Ausserortsgeschwindig-
           keiten zu gefährlichen Situationen führen kann, oder über indirekte Nebenstrassen.
           Der Abschnitt der Kantonsstrasse zwischen Pfaffnau und dem Ortsteil St. Urban wird aktuell das Sanierungspro-
           jekt ausgearbeitet. Eine Veloverkehrsführung ist dabei vorgesehen.
           Die Veloverkehrsverbindung ist für Angestellte der Klinik St. Urban, welche zu einem beachtlichen Teil in der Ge-
           meinde Pfaffnau wohnhaft sind, von besonderer Bedeutung.

           Beschreibung der Massnahme
           Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich gegenüber dem Kanton Luzern für die Erstellung einer sicheren, komfortablen
           und direkten Veloverkehrsführung zwischen dem Ortsteil St. Urban und Pfaffnau ein. Die Veloverkehrsführung soll
           an der Gemeindegrenze zu Roggliswil weitergeführt werden.

           Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Roggliswil – Pfaffnau, Schöneich – St. Urban, Sanierung Pfaff-
           nauerstrasse“ durch den Kanton bearbeitet.

           Zuständigkeit                           Abhängigkeiten / Koordination           Realisierungshorizont
           Gemeinde                                -                                       kurzfristig
                                                   orientierend:
           Weitere Beteiligte                      Massnahme 5.1 Velowege (Mobili-
           vif, Gemeinde Roggliswil                tätskonzept Klinik und Klosterareal
                                                   St. Urban, Luzerner Psychiatrie)
Projekt   Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021
 Seite    25/39

           Nr.         Bezeichnung der Massnahme                                                                Verbindlichkeit
           V2          Veloverkehrsverbindung Altbüron - St. Urban                                              ZE
           Ausgangslage
           Die Veloverkehrsführung entlang der Kantonsstrasse K 42 a ist Bestandteil des kantonalen Radroutenkonzepts.
           Die Erstellung der Veloverkehrsführung wird gemäss dem aktuellen Entwurf des kantonalen Bauprogramms 2019-
           2022 im Topf B gelistet. Eine Ausführung vor 2022 ist nicht wahrscheinlich.

           Beschreibung der Massnahme
           Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich für eine zügige Umsetzung des kantonalen Radroutenkonzepts, insbesondere
           für die Verbindung entlang der Kantonsstrasse K 42a zwischen Altbüron und St. Urban ein. Die Variante des pa-
           rallel verlaufenden Rottaler Bahntrails soll als Zusatzangebot und nicht als Ersatz zur direkten Veloverkehrsfüh-
           rung entlang der Kantonsstrasse K 42a dienen.

           Zuständigkeit                            Abhängigkeiten / Koordination           Realisierungshorizont
           Gemeinde                                 -                                       kurzfristig - mittelfristig
                                                    orientierend:
           Weitere Beteiligte                       Massnahme 5.1 Velowege (Mobili-
                                                    tätskonzept Klinik und Klosterareal
           vif
                                                    St. Urban, Luzerner Psychiatrie)
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