Kommunaler Verkehrsrichtplan - öffentliche Auflage - Gemeinde Pfaffnau
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Gemeinde Pfaffnau Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau Gemeinde Pfaffnau Bauverwaltung Dorfstrasse 20 CH-2664 Pfaffnau www.pfaffnau.ch öffentliche Auflage 24.08.2021
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite I IMPRESSUM Verfasser AKP Verkehrsingenieur AG Habsburgerstrasse 26 CH-6003 Luzern Christian Tschopp (CT), Adrian Leuenberger (AL), Andreas Kaufmann (AK) Dateiname 1718.1-05-100 Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau.docx Letzte Änderung 24. August 2021 REVISIONSVERMERKE Version 0.1 Datum 22. November 2018 Visum CT, AL Art der Änderung 1. Lesung Gemeinderat Version 0.2 Datum 29. Januar 2020 Visum CT, AL Art der Änderung 2. Lesung Gemeinderat Version 0.3 Datum 24. August 2021 Visum CT Art der Änderung öffentliche Auflage
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite II ERLASS Kommunaler Verkehrsrichtplan der Gemeinde Pfaffnau Vom Gemeinderat erlassen Pfaffnau, ………. Die Gemeindepräsidentin Die Gemeindeschreiberin S. Cellarius B. Kurmann
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite III INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung 1 2 Rechtliche Wirkung 1 3 Änderungen und Anpassungen 1 4 Grundlagen 2 4.1 Gemeinde Pfaffnau 2 4.2 Kanton 2 4.3 Bund 2 4.4 Normen 2 5 Ausgangslage 3 5.1 Laufende Planungen 3 5.1.1 Zentrumsplanung 3 5.1.2 Sanierung Kantonsstrasse K 46 3 5.2 Motorisierter Individualverkehr 4 5.2.1 Strassennetz 4 5.2.2 CarSharing 5 5.2.3 Schwerverkehr 5 5.3 Öffentlicher Verkehr 5 5.3.1 Linien und Takte 5 5.3.2 Erschliessung und Erschliessungslücken 6 5.3.1 Zukünftiges Angebot 7 5.4 Fuss- und Veloverkehr 7 5.4.1 Quellen und Ziele 7 5.4.2 Fusswegnetz 7 5.4.3 Velowegnetz 8 5.5 Ruhender Verkehr 9 5.6 Strassenverkehrsunfälle 10 6 Ziele 11
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite IV 7 Massnahmen 12 7.1 Erläuterungen 12 7.2 Übersicht Massnahmen 13 7.3 Massnahmen Mobilität 14 7.4 Massnahmen öffentlicher Verkehr 17 7.5 Massnahmen Fussverkehr 21 7.6 Massnahmen Veloverkehr 24 7.7 Massnahmen motorisierter Individualverkehr 30 8 Umsetzung Verkehrsrichtplan 36 8.1 Zuständigkeiten 36 8.2 Umsetzungsprogramm 36 Anhang 37
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 1/39 1 Einleitung Anlass Die Gemeinde Pfaffnau revidiert aktuell die Ortsplanung nach den neuen gesetzlichen Vorga- ben und Bestimmungen. Vorgängig zur Ortsplanungsrevision wurde für die Gemeinde Pfaffnau ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, welches als Grundlage für die Ortspla- nungsrevision dient. Durch die bereits erfolgte 1. Vorprüfung sind die wesentlichen Eckpunkte der Gesamtrevision der Ortsplanung definiert. Ziel und Zweck Der Verkehrsrichtplan greift die wesentlichen Eckpunkte der Gesamtrevision der Ortsplanung auf und dient zur Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr. Ziel ist es, für alle Verkehrsteil- nehmenden ein sicheres Verkehrsnetz bereitzustellen, die aktuellen wie auch zukünftige Mobi- litätsbedürfnisse zu berücksichtigen und die vorhandenen Schwachstellen zu beheben. 2 Rechtliche Wirkung Der Verkehrsrichtplan ist ein kommunaler Richtplan gemäss §9 PBG. Er berücksichtigt die In- teressen der Nachbargemeinden und ist auf übergeordnete Planungen abgestimmt. Der kom- munale Verkehrsrichtplan ist für die Gemeinde behördenverbindlich und wird durch den Ge- meinderat erlassen. Die Inhalte des Verkehrsrichtplanes sind nur vom Regierungsrat zu ge- nehmigen, soweit Interessen des Kantons oder von Nachbargemeinden berührt werden (§9 Abs. 3 PBG). Die Auflagefrist beträgt 30 Tage und die Bevölkerung kann sich während der Auflagefrist zum Verkehrsrichtplan äussern. Der Gemeinderat nimmt zu den Meinungsäusserungen Stellung. 3 Änderungen und Anpassungen Bei geänderten Verhältnissen, bei neuen Aufgaben oder bei besseren Lösungsmöglichkeiten, ist der Verkehrsrichtplan zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Das Verfahren für die Anpassung richtet sich nach §14 PBG.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 2/39 4 Grundlagen 4.1 Gemeinde Pfaffnau – Gemeinde Pfaffnau. Bau- und Zonen-Reglement (BZR). Entwurf für die Mitwirkung / Vor- prüfung. Stand 1. Mai 2018 – Gemeinde Pfaffnau. Zonenplan Teil Pfaffnau. Entwurf für die Mitwirkung / Vorprüfung. Stand 1. Mai 2018 – Gemeinde Pfaffnau Zonenplan Teil St. Urban. Entwurf für die Mitwirkung / Vorprüfung. Stand 1. Mai 2018 – Gemeinde Pfaffnau. Zonenplan Landschaft. Entwurf für die Mitwirkung / Vorprüfung. Stand 1. Mai 2018 – Gemeinde Pfaffnau. Erschliessungsrichtplan: alte Sägerei, Briengle, Pfaffnauerschtrasse Lischenweg. Entwurf für die Mitwirkung / Vorprüfung Stand 1. Mai 2018 – Gemeinde Pfaffnau. Räumliches Entwicklungskonzept, Analyse und Konzept. Stand 7. März 2017 – Gemeinde Pfaffnau. Strassenreglement. Ausgabe 21. März 1995, Stand 10. Dezember 2007 4.2 Kanton – Kanton Luzern. Planungs- und Baugesetz, Nr. 735, vom 7. März 1989, Stand 1. September 2009 – Kanton Luzern. Strassengesetz (StrG), Nr. 755, vom 21. März 1995, Stand 1. Juni 2015 – Kanton Luzern. Strassenverordnung (StrV), Nr. 756, vom 19. Januar 1996, Stand 1. Januar 2014 – Kanton Luzern. Radroutenkonzept, Angebots- und Massnahmenplan. Radroutenkonzept 1994, ergänzt Stand 1. Juni 2009. Stand Realisierung 31.12.2017 – Kanton Luzern. Kantonaler Richtplan 2009, teilrevidiert 2015. Ausgabe 26. Mai 2015 – Kanton Luzern. Agglomerationsprogramm Luzern, 3. Generation. Hauptbericht. 6. Dezem- ber 2016 – Kanton Luzern. Bauprogramm 2015-2018 und Entwurf Bauprogramm 2019-2022 für die Kantonsstrassen 4.3 Bund – Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG), vom 4. Oktober 1985. Stand 1. Feb- ruar 1996 4.4 Normen – Schweizer Norm SN 640 040b: Projektierung Grundlagen. Strassentypen. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992 – Schweizer Norm SN 640 042: Projektierung Grundlagen. Strassentyp: Hauptverkehrsstras- sen. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 3/39 – Schweizer Norm SN 640 043: Projektierung Grundlagen. Strassentyp: Verbindungsstras- sen. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992 – Schweizer Norm SN 640 044: Projektierung Grundlagen. Strassentyp: Sammelstrassen. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992 – Schweizer Norm SN 640 045: Projektierung Grundlagen. Strassentyp: Erschliessungs- strassen. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, April 1992 – Schweizer Norm SN 640 241: Fussgängerverkehr. Fussgängerstreifen. Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS, März 2016 5 Ausgangslage 5.1 Laufende Planungen 5.1.1 Zentrumsplanung Das Projekt Zentrumsplanung umfasst im Bereich der Bushaltestelle „Pfaffnau, Dorfplatz“ ei- nen Neubau für das Gemeindehaus und die Raiffeisenbank. Die durch den Umzug der Raiffei- senbank frei werdenden Räume können z.B. für einen Kindergarten umgenutzt werden. Der bestehende Gemeindehausparkplatz soll über eine neue Erschliessung über die Parzelle 1270 neu erschlossen werden. Die Parzellen 1270 und 135 sollen zukünftig für betreutes Wohnen zur Verfügung stehen. Die gesamte Zentrumsplanung ist stark von Anordnung und dem behindertengerechten Aus- bau der Bushaltestelle „Pfaffnau, Dorfplatz“ abhängig. Solange kein konkretes Projekt zum Ausausbau der Bushaltestelle vorliegt, muss für die Zentrumsplanung ein minimaler Strassen- abstand von 6.00 m eingehalten werden. Erste Analysen zeigen, dass eine behindertenge- rechte Bushaltebucht mit einem grossen Flächenverbrauch und einer starken Einschränkung der Gestaltung und Erschliessung der noch unbebauten Grundstücke verbunden ist. Die Ge- meinde Pfaffnau begrüsst die Erstellung einer behindertengerechten Fahrbahnhaltestelle. 5.1.2 Sanierung Kantonsstrasse K 46 Die Kantonsstrasse K 46 auf dem Abschnitt zwischen Pfaffnau und St. Urban wird saniert. Das Projekt sieht ein Ausbau der Kantonsstrasse K 46 ab Höhe Industrie Scheich bis St. Urban nach den neusten Normen vor. Zudem ist geplant, entlang des Strassenteilstücks eine Anlage für den Veloverkehr zu erstellen, um die Lücke zwischen Schöneich bis St. Urban zu schlies- sen. Das Projekt befindet sich im Bauprogramm 2019 – 2022 für Kantonsstrassen im Topf A. Die Gemeinde Pfaffnau regt an, den Knoten Pfaffnauer- / Altbürerstrasse im Detail bezüglich den Vortrittsverhältnissen zu prüfen. In der heutigen Situation sind Fahrzeuge auf der stärker frequentierten Verbindung zwischen dem Gebiet St. Urban Sagiacher oder Roggwil und dem Autobahnanschluss Reiden nicht vortrittsberechtigt. Durch die Änderung der Vortrittsverhält- nisse am Knoten Pfaffnauer- / Altbürerstrasse (Vortrittsberechtigung Kantons- / Pfaffnau- erstrasse) könnte die Lesbarkeit des Strassennetzes vereinfacht und allenfalls auch die Unfall- zahlen am Knoten reduziert werden.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 4/39 5.2 Motorisierter Individualverkehr 5.2.1 Strassennetz Die bedeutenden Strassen auf dem Gemeindegebiet von Pfaffnau werden anhand der VSS- Normen gemäss ihrer Aufgabe, Bedeutung und Funktion im Verkehrsnetz typisiert. Dabei wird zwischen folgenden Strassentypen unterschieden: – Hochleistungsstrasse (nicht vorhanden) – Hauptverkehrsstrassen – Verbindungsstrasse – Sammelstrasse – Erschliessungsstrasse Ausserhalb des Siedlungsgebiets werden nur Hochleistungsstrassen (nicht vorhanden), Hauptverkehrsstrassen und Verbindungsstrassen typisiert. Die Strassenklassifizierung wird in der Verkehrsrichtplankarte festgehalten. Hauptverkehrsstrassen Hauptverkehrsstrassen dienen in der Regel dem gemischten Verkehr. Sie verbinden Regio- nen, regionale Zentren und grössere Siedlungsgebiete und haben demnach eine nationale bis zwischenörtliche Bedeutung im Strassennetz. Zusammen mit den Hochleistungsstrassen bil- den sie das übergeordnete Strassennetz und sollen eine hohe Transportleistung bei mittleren Geschwindigkeiten gewährleisten. In der Gemeinde Pfaffnau werden die Kantonsstrassen K 46 und K 42 a als Hauptverkehrs- strassen klassiert. Verbindungsstrassen Verbindungsstrassen verbinden einzelne Ortschaften und Siedlungsgebiete einer Region und stellen lokale Verbindungen zwischen einzelnen Weilern und Höfen her. Dementsprechend haben sie regionale bis zwischenörtliche Bedeutung im Strassennetz. Ausserhalb der Sied- lungsgebiete ergänzen die Verbindungsstrassen das übergeordnete Strassennetz. In Pfaffnau übernehmen folgende Strassen die Funktion einer Verbindungsstrasse: – Sagenstrasse (Verbindung zwischen Pfaffnau und Vordemwald bzw. St. Urban) – Bächleten und Unterfeld (Verbindung zwischen Pfaffnau und Roggliswil) – Murhofstrasse / Oedenwilerstrasse (Verbindung zwischen Pfaffnau und St. Urban bzw. Vordemwald) – Berghofstrasse / Netzlen (Verbindung zwischen Unterberghof und Roggliswil) – Burgstrasse (Verbindung zwischen Pfaffnau und Richenthal) Sammelstrassen Sammelstrassen sind Strassen innerhalb besiedelter Gebiete und haben nur örtliche Bedeu- tung im Strassennetz. Sie sammeln den Verkehr aus den Erschliessungsstrassen und führen ihn zu Strassen des nächsthöheren oder gleichen Typs. Je nach Bedeutung haben sie ver- kehrs- oder siedlungsorientierten Charakter. Erschliessungsstrassen Erschliessungsstrassen sind siedlungsorientierte Strassen innerhalb besiedelter Gebieten und haben nur quartierinterne Bedeutung im Strassennetz. Sie erschliessen einzelne Parzellen oder Gebäude und führen den Verkehr in der Regel zu den Sammelstrassen. Durch ihre Funk- tion weisen sie nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen auf.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 5/39 5.2.2 CarSharing Im Ortsteil St. Urban steht auf dem Areal der Luzerner Psychiatrie, Klinik St. Urban ein Mobi- lity-Fahrzeug zur Verfügung. Weitere Standorte sind in Pfaffnau nicht vorhanden. 5.2.3 Schwerverkehr Bei Verkehrsüberlastung und Staus auf der Autobahn A1 / A2 im Bereich der Verzweigung Wiggertal haben Beobachtungen vor Ort gezeigt, dass insbesondere Schwerverkehr mit Ziel Luzern bzw. Gotthard über das Kantonsstrassennetz ausweicht und dadurch das Siedlungsge- biet der Gemeinde Pfaffnau tangiert. 5.3 Öffentlicher Verkehr 5.3.1 Linien und Takte Die Gemeinde Pfaffnau wird mit dem öffentlichen Verkehr durch zwei Buslinien erschlossen. Zur Erschliessung des Ortsteils St. Urban dient massgeblich auch die Regionalbahnlinie 414 (ASM) zwischen Langenthal und St. Urban. Der Bahnhof St. Urban befindet sich jedoch auf Gemeindegebiet von Roggwil BE. Die Linie 8 (50.608) verbindet das Siedlungsgebiet von Pfaffnau und den Ortsteil St. Urban mit Reiden und stellt damit Anschlüsse an die S-Bahnen und Regioexpresszüge zwischen Olten und Luzern sicher. Die Postautolinie 281 (60.281) verkehrt zwischen Altbüron und St. Urban. Ab Pfaffnau / St. Urban besteht folgendes Angebot: – Postauto Linie 281 (Ufhusen, Zell) - Altbüron - St. Urban (60.281) Ankunft / Abfahrt werktags: nicht durchgehend 1 Verbindung pro Stunde, vereinzelt 2 Ver- bindungen pro Stunde Ankunft / Abfahrt Wochenende: nicht durchgehend 1 Verbindung pro 2 Stunden (zwischen 08.25 und 18.25 Uhr 5 Verbindungen) Kein regelmässiger Taktfahrplan – Buslinie 8 Reiden – (Roggliswil, Altbüron) – St. Urban (50.608) Ankunft / Abfahrt werktags: nicht durchgehend 1 Verbindung pro Stunde, morgens 2 Ver- bindungen pro Stunde (jedoch jede zweite Verbindung via Roggliswil, Altbüron, Fahrzeit- verlängerung +11 Minuten ≠ 30 min Takt) Ankunft / Abfahrt Wochenende: nicht durchgehend 1 Verbindung pro Stunde (zwischen 06.49 Uhr und 22.49 Uhr) Kein regelmässiger Taktfahrplan – Bahnlinie Langenthal - St. Urban (414) Ankunft / Abfahrt werktags: 2 Verbindungen pro Stunde (Halbstundentakt) zwischen 05.28 und 20.30 Uhr, ab 20.30 bis 00.01 Uhr 1 Verbindung pro Stunde Ankunft / Abfahrt Wochenende: identisch werktags Halbstundentaktfahrplan Durch den fehlenden Taktfahrtplan bei den Buslinien ist das Angebot nicht auf spontane Nut- zungen ausgerichtet. Die häufig wechselnden Abfahrts- und Ankunftszeiten erschweren die Merkbarkeit des Angebots und reduzieren die Benutzerfreundlichkeit. Am Abend sowie am Wochenende wird das Angebot zusätzlich reduziert.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 6/39 5.3.2 Erschliessung und Erschliessungslücken Gemäss untenstehender Abbildung ist das Siedlungsgebiet der Gemeinde Pfaffnau gut mit Haltestellen des öffentlichen Verkehr abgedeckt. Die Linie 281 erschliesst nebst dem Siedlungsgebiet des Ortsteils St. Urban auch einzelne Höfe und Weiler im westlichen Gemeindegebiet. Die Linie 8 erschliesst vorwiegend das Siedlungsgebiet von Pfaffnau und St. Urban. In Pfaffnau bestehen zwei Erschliessungslücken (rot schraffiert) im Gebiet Brienglen und Sagen. In diesen Gebieten ist in einem Umkreis von 300 m keine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs vorhanden. Der Ortsteil St. Urban wird durch die Bahnhaltestellen „St. Urban“ und „St. Urban „Zigelei“ zusätzich durch die Eisenbahn erschlossen. Das Einzugsgebiet der Bahnhaltestellen umfasst einen Radius von 1‘000 m Luftlinie. Abb. 1 Erschliessung und Erschliessungslücken des öffentlichen Verkehrs (grössere Darstellung siehe Anhang)
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 7/39 5.3.1 Zukünftiges Angebot Endhaltestelle St. Urban Der Abschnitt St. Urban – Ziegelei der Bahnstrecke Langenthal – St. Urban muss in den nächs- ten Jahren saniert werden. Im Rahmen dieser Instandhaltungsmassnahmen wird gleichzeitig der Endhalt Ziegelei gemäss den gesetzlichen Vorgaben BehiG-konform umgestaltet. Weiter ist vorgesehen, zwei aktuell nur mit Andreaskreuzen gesicherte Bahnübergänge zu sanieren. Im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungs- und Instandhaltungsmassnahmen prü- fen die Kantone Luzern und Bern, ob und wie die Verkehrsbedürfnisse des Ortsteils St. Urban mit einer optimierten Lage der Endhaltestelle besser mit dem öffentlichen Verkehr abgedeckt werden könnte. Im Vordergrund steht insbesondere die Verbesserung der öV-Qualität für die Luzerner Psychiatrie und das Kloster St. Urban sowie den Ortsteil St. Urban. Busangebot Zell-St. Urban Das Angebotskonzept der Buslinien St. Urban – Zell (60.281) und St. Urban – Reiden (50.608) könnte infolge der diskutierten Optimierungen und Anpassungen am Bahnnetz angepasst bzw. optimiert werden. Für Zell werden insbesondere ein Ausbau des Bahnhofs und die Verlänge- rung der S61 von Willisau nach Zell diskutiert. Das Angebotskonzept ist dadurch auf die Zugankünfte im Bahnhof Zell und im optimierten Endbahnhof St. Urban abzustimmen. Durch die diskutierten Optimierungen könnte die Erschliessung von St. Urban aus der Region Zell verbessert werden. 5.4 Fuss- und Veloverkehr 5.4.1 Quellen und Ziele Als wichtige Quell- und Zielorte werden Orte oder Gebiete bezeichnet, die in der Regel zu Fuss oder mit dem Velo angefahren bzw. aufgesucht werden. Wichtige Ziel- und Quellorte können Wohngebiete, Bahn- und Busstationen, Bildungseinrichtungen, Verkaufsläden des täg- lichen Bedarfs, öffentliche Einrichtungen (z.B. Gemeindehaus, Post), etc. sein. Weiter zählen kulturelle Sehenswürdigkeiten oder Arbeitsplatzgebiete zu wichtigen Quell- und Zielgebieten. 5.4.2 Fusswegnetz Kommunale Fusswege Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) verlangt die Planung und Erhaltung eines zusammenhängenden Fuss- und Wanderwegnetzes. Gemäss Massnahme M6-3 „Fuss- wegnetz“ des kantonalen Richtplans soll das kommunale Fusswegnetz im Rahmen der Er- schliessungsrichtplanung geplant werden. Aktuell ist für die Gemeinde Pfaffnau keine rechtli- che Sicherung der Fusswege vorhanden. Die bestehenden öffentlichen Fusswege, Trottoirs und Fusswegverbindung werden im Verkehrsrichtplan unabhängig von ihrer rechtlichen Wid- mung als Ausgangslage dargestellt. Im besiedelten Gebiet besteht für den Fussverkehr entlang den Hauptverkehrsstrassen und Verbindungsstrassen häufig eine einseitige oder teilweise beidseitige Fussverkehrsführung. Sammel- und Erschliessungsstrassen verfügen in der Regel nicht über Infrastrukturen für den Fussverkehr. Als Ausnahmen gelten die Strassen im Quartier Brienglen, die Schulhausstrasse und die Schafmattstrasse. Auf diesen Strassen ist mindestens ein einseitiges Trottoir vorhan- den. Ausserhalb des Siedlungsgebiets ist in der Regel auf den klassifizierten Strassen keine spezielle Infrastruktur für den Fussverkehr vorhanden.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 8/39 Wanderwegnetz Das Wanderwegnetz ausserhalb des Siedlungsgebiets wird regional abgestimmt und mit den Wegen innerhalb des Siedlungsgebiets verknüpft. Die regionalen Entwicklungsträger überprü- fen dieses Netz laufend und passen es bei Bedarf an. Das Inventar der historischen Verkehrs- wege der Schweiz wird dabei angemessen berücksichtigt. Das bestehende Wanderwegnetz ist beim Verein Luzerner Wanderweg oder der Stiftung SchweizMobil abrufbar und wird im Rahmen der Verkehrsrichtplanung als Bestand festgehal- ten. Der Anschluss an das regionale Wanderwegnetz ist sichergestellt und bedingt keine weiteren Massnahmen. Schulwege In der Gemeinde Pfaffnau werden keine besonderen Schulwegrouten ausgewiesen. Durch die Lages des Schulhauses in Pfaffnau müssen alle Schulkinder, die auf der nördlichen Seite der Kantonsstrasse wohnhaft sind, mindestens einmal die Kantonsstrasse K 46 queren. Der Schulweg der Sekundarschüler aus Roggliswil erfolgt entlang der Kantonsstrasse K 46a und K 46. Dabei muss infolge einer Netzlücke zwischen der Burgstrasse und der Kantonsstrasse K 46a die Kantonsstrasse K 46 mehrmals gequert werden. Das Schulhaus in St. Urban wird aus dem Gebiet Sagiacher und Neuquartier / Birchmatt ent- lang der Kantonsstrasse K 42a erreicht. Schulkinder aus dem Gebiet Sagiacher queren die Kantonsstrasse im Bereich der Liegenschaft Kantonsstrasse 10 und Schulkinder aus dem Quartier Birchmatt queren die Altbürerstrasse (K 42a) beim Fussgängerstreifen am Knoten mit der Ziegeleistrasse. 5.4.3 Velowegnetz Freizeitrouten Durch das Gemeindegebiet von Pfaffnau führen zwei regionale Velorouten von SchweizMobil. Dem Freizeitroutencharakter entsprechend führen die Velorouten oft abseits der direktesten Verbindungen auf schwach befahren Strassen und Wegen. Die Etappe 2 der Route 84 „Mittelländer Hügelroute“ führt von Langenthal über St. Urban und Pfaffnau nach Sursee. Die Etappe 1 der Route 38 führt von Zofingen über Pfaffnau nach Willisau. Radroutenkonzept Kt. Luzern Das kantonale Radroutenkonzept wurde im Jahr 2009 erstellt und letztmals 2017 aktualisiert. Ab dem Ortsteil Pfaffnau sind in Richtung Roggliswil, in Richtung Reiden bis zum Ende des Sieglungsgebiets und in Richtung Ortsteil St. Urban bis ins Gebiet Schöneich Veloverkehrsan- lagen gemäss dem kantonalen Radroutenkonzept vorhanden. Auf folgenden Abschnitten ist das Radroutenkonzept noch nicht umgesetzt und es sind Velo- verkehrsanlagen vorgesehen: – St. Urban und Altbüron: Veloweg entlang Kantonsstrasse, 3. Priorität – Ortdurchfahrt Pfaffnau: Massnahmen unbestimmt, 2. Priorität Der Abschnitt der K 46 zwischen Pfaffnau und St. Urban ist nicht Bestandteil des Radrou- tenkonzepts. Im Rahmen der Sanierung wird eine Veloverkehrsanlage erstellt und damit der Ortsteil St. Urban mit Pfaffnau verbunden.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 9/39 Abb. 2 Ausschnitt Radroutenkonzept Kanton Luzern, Stand 31. Dezember 2017 und Ergänzungen (grössere Darstellung siehe An- hang) Die bestehenden Radwege und Radstreifen werden im Verkehrsrichtplan als Ausganslage dar- gestellt und Netzlücken werden als Massnahmen ausgewiesen. 5.5 Ruhender Verkehr Die öffentlichen Parkplätze in der Gemeinde Pfaffnau werden nicht bewirtschaftet. Die Park- plätze werden als Ausgangslage in der Verkehrsrichtplankarte dargestellt. Es stehend fol- gende öffentlichen Parkplätze zur Verfügung: – Gemeinde-Parkplatz (MZH) – Parkplatz Schulhaus Pfaffnau (bei Grossanlässen inkl. Sportplatz) – nur temporär bei Grossanlässen: Pausenplatz Schulhaus St. Urban Die Luzerner Psychiatrie, Klinik St. Urban verfügt in der Umgebung der Psychiatrie - und Klos- terbauten über eine grosse Anzahl an Angestellten- und Besucherparkfelder. Diese werden bewirtschaftet.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 10/39 5.6 Strassenverkehrsunfälle Die untenstehende Karte zeigt eine Übersicht über die polizeilich gemeldeten Unfälle in der Gemeinde Pfaffnau in den letzten fünf Jahren (Anfang 2013 bis Ende 2017). Wiederholende Unfallmuster sind auf folgenden Abschnitten oder Orten erkennbar: Pfaffnauerstrasse K 46 Die Unfälle 21, 23, 27 und 29 auf der Pfaffnauerstrasse K 46 wurden durch seitliche Kollisio- nen entweder mit überholtem Fahrzeug oder mit dem entgegenkommenden Fahrzeug verur- sacht. Die Unfälle waren bezüglich Unfallschwere nur mit Sachschaden verbunden. Altbürer- / Pfaffnauerstr. Am Knoten Altbürer- / Pfaffnauerstrasse im Ortsteil St. Urban wurden drei Auffahrunfälle und zwei Einbiegeunfälle registriert. Abb. 3 VUGIS-Daten Luzerner Polizei, Strassenverkehrsunfälle 2013 - 2017 (grössere Darstellung siehe Anhang)
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 11/39 6 Ziele Durch die Siedlungsentwicklung, die allgemein stetig zunehmende Mobilität und das wach- sende Verkehrsaufkommen sowie die sich rasch verändernden gesellschaftlichen, ökonomi- schen und ökologischen Rahmenbedingungen sind die Interessen bezüglich verkehrlichen Themen zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen abzuwägen und im Grundsatz der Nachhaltigkeit zu bewältigen. Mit der Festlegung der folgenden Ziele, wird die Richtung vorgegeben, wie die Gemeinde Pfaffnau Verkehrsfragen zukünftig angehen und bewältigen will. Mob Mobilitätsmanagement informieren, kommunizieren und organisieren Die Bevölkerung sowie Arbeitgeber und -nehmende in der Gemeinde Pfaffnau sind über ver- fügbare Mobilitätsangebote informiert und sensibilisiert. Die Gemeinde Pfaffnau fördert alternative Mobilitätsangebote. Bei grösseren Überbauungen und Firmen unterstützen Mobilitätskonzepte die Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr. Ö Öffentlicher Verkehr fördern Tagsüber sowie auch zu Nebenverkehrs- und Randzeiten besteht ein attraktives Grundange- bot des öffentlichen Verkehrs. Die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in Bezug auf Komfort, Sicherheit , Barrierefrei- heit und Information optimiert. F Fussverkehr fördern Es bestehen sichere, direkte und komfortable Fussverkehrsverbindungen zwischen wichtigen Quell- und Zielorten. Die Zugänge zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind für den Fussverkehr direkt , sicher und barrierefrei. Die Querungsstellen des Fussverkehrs sind den Gegebenheiten angepasst und sicher. Die Aufenthaltsqualität wird mit attraktiver Gestaltung von Plätzen, Begegnungs- und sied- lungsorientierten Strassenräumen verbessert. V Veloverkehr fördern Es bestehen sichere, direkte und komfortable Veloverkehrsführungen zwischen wichtigen Quell- und Zielorten. Veloabstellplätze sind an wichtigen Quell- und Zielorten in ausreichender Anzahl vorhanden. M Motorisierter Individualverkehr verträglicher machen Die Erscheinung des Strassenraums korrespondiert mit den angrenzenden Nutzungen und ist hinsichtlich der Nutzungsansprüche der Verkehrsteilnehmenden abgestimmt. Die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität werden auf Quartierstrassen erhöht. Die Ge- meinde fördert die Einführung von Tempo 30-Zonen und hält an bestehende Geschwindigkeits- niveau 40 km/h auf der Dorfstrasse im Bereich von Kirche / Gemeindehaus fest. Die Anzahl der verfügbaren Parkfelder ist bedarfsgerecht und auf die Erschliessungsqualität des öffentlichen Verkehrs abgestimmt. Parkierungsanlagen werden zusammengefasst und möglichst in unterirdischen Einstellhallen realisiert. Der Übergang zwischen verkehrs- und siedlungsorientierten Strassen ist erkennbar. Strassen und Knoten sind hinsichtlich Verkehrssicherheit optimiert.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 12/39 7 Massnahmen 7.1 Erläuterungen Allgemein Die nachfolgenden Massnahmen werden in Form eines Massnahmenblattes dokumentiert. In den Massnahmenblättern wird jeweils die Ausgangslage festgehalten und die notwendigen Massnahmen bzw. Bearbeitungsschritte erläutert. Zudem werden Aussagen über den Koordi- nationsbedarf mit anderen Massnahmen und den Realisierungshorizont gemacht. Abschlies- send werden die Zuständigkeiten definiert. Verbindlichkeitsstufen Die vorgeschlagenen Massnahmen werden in drei Verbindlichkeitsstufen unterschieden: Als Festsetzung (FS) werden Massnahmen bezeichnet, bei welchen das Entscheidungsver- fahren abgeschlossen ist und die Beteiligten sich über die Massnahme einig sind. Zudem ist der Standort der Massnahme abschliessend bestimmt. Es liegt ein Konsens oder ein formeller Beschluss zur Realisierung des Vorhabens vor. Als Zwischenergebnis (ZE) werden Richtplaninhalte behandelt, bei denen der Interessenab- wägungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Die Grundlagen und Varianten müssen noch analysiert bzw. ausdiskutiert werden. Eine Vororientierung (VO) bedeutet, dass die Entscheidungsgrundlagen für die Realisierung der Massnahmen noch weitgehend fehlen. Es handelt sich um eine langfristige Aufgabe, wo- bei die genauen Inhalte und die Ausgestaltung der Massnahmen noch festgelegt werden müs- sen. Planungshorizont Der Planungshorizont für einen Verkehrsrichtplan umfasst 20 bis 25 Jahre. Somit werden auch längerfristige Stossrichtungen, Absichten und Ziele in die Verkehrsrichtplanung einfliessen. Bei den einzelnen Massnahmen sind im Sinne einer Zielsetzung Realisierungsfristen festzulegen. Unter den festgelegten Fristen werden folgende Realisierungshorizonte definiert: – Kurzfristig: bis 5 Jahre – Mittelfristig: bis 10 Jahre – Langfristig: länger als 10 Jahre Kantonsstrassen Massnahmen und Änderungen auf Kantonsstrassen können nur geplant und realisiert werden, wenn diese im Bauprogramm für Kantonsstrassen enthalten sind. Der Kantonsrat entscheidet über die Aufnahme von Vorhaben ins Bauprogramm. Massnahmen und Änderungen auf Kan- tonsstrassen werden vom Regierungsrat bewilligt. Umklassierungen von Strassen zum Beispiel Gemeindestrasse in eine Kantonsstrasse oblie- gen gemäss Strassengesetz dem Kantonsrat.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 13/39 7.2 Übersicht Massnahmen Massnahme Mob 1 Mobilitätsberatung Mob 2 Förderung von Sharing-Angeboten Mob 3 Strategie E-Tankstellen Mob 4 Mobilitätskonzepte Mob 5 Elterntaxi ö1 Ausbau öV Angebot ö2 Ausgestaltung Bushaltestellen (Infrastruktur) ö3 ÖV-Erschliessung Siedlungsgebiet ö4 Anbindung Pflegeheim Murhof an den öV F1 Querungsstelle Wanderweg K 46 F2 Optimierung Sicherheit bei Fussgängerquerungsstellen F3 Fussverkehrsführung an Knoten mit Längsstreifen für Fussgänger F4 Fusswegrichtplan V1 Veloverkehrsverbindung Pfaffnau - St. Urban V2 Veloverkehrsverbindung Altbüron - St. Urban V3 Veloverkehrsinfrastruktur Ortsdurchfahrten V4 Veloverkehrsverbindung Langenthal V5 Veloverkehrsinfrastruktur zwischen Pfaffnau und Reiden V6 Veloabstellanlagen M1 Strassenraumgestaltung „Zentrum Ost“ M2 Strassenraumgestaltung „Zentrum West“ M3 Verkehrsberuhigung Sagenstrasse M4 Optimierung Sichtverhältnisse Einfahrten Kantonsstrasse M5 Sichtverhältnisse Murhofstrasse M6 Torsituationen M7 Verkehrsberuhigung auf Quartierstrassen M8 Bedeutung Egghofstrasse im Strassennetz M9 Park + Ride-Anlagen
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 14/39 7.3 Massnahmen Mobilität Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit Mob 1 Mobilitätsberatung FS Ausgangslage Die Mobilitätsangebote werden in erster Linie von der Gemeinde bestellt und zur Verfügung gestellt. Die nötigen Informationen, wie die verschiedenen Mobilitätsformen- und Angebote genutzt und allenfalls kombiniert werden und welche Möglichkeiten für den täglichen Arbeitsweg bestehen, beschafft sich die Bevölkerung der Gemeinde Pfaffnau selbständig aus verschiedenere Quellen. Beschreibung der Massnahme Das Instrument der Mobilitätsberatung soll der Bevölkerung der Gemeinde Pfaffnau die Möglichkeit geben, Infor- mationen zu Mobilitätsthemen einfach und möglichst direkt zu erhalten. Ziel ist es die Bevölkerung über gezielte Information zum Überdenken des Mobilitätsverhaltens zu bewegen. Da das Mobilitätsverhalten häufig auf Ge- wohnheit basiert, sind Neuzuzüger bezüglich dem Mobilitätsverhalten offener. Mögliche Umsetzungsvorschläge: Mobilitätsberatungsgespräche Neuzuzügermappe mit Information zu Mobilitätsangeboten Gemeindewebsite: Rubrik "Mobilität" mit Zusammenstellung von Informationen bezü glich Mobilität (öV, empfohlene Fuss- und Veloverbindungen, Car-Sharing, etc.) Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde -orientierend: kurzfristig Massnahme 4.4 Haushaltsmailing Weitere Beteiligte (Mobilitätskonzept Klinik und Kloster- areal St. Urban, Luzerner Psychiat- rie) Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit Mob 2 Förderung von Sharing-Angeboten ZE Ausgangslage Die Gemeinde Pfaffnau verfügt über einen CarSharing-Standort der Firma Mobility auf dem Gelände der Klinik St. Urban im Ortsteil St. Urban. Für den Ortsteil Pfaffnau ist zurzeit kein Standort vorhanden. Weitere Sharing-Ange- bote im Bereich Verkehr bestehen keine. Beschreibung der Massnahme Angebot schaffen: Die Gemeinde Pfaffnau prüft, ob das Potential für einen zusätzlichen Mobility-Standort im Ortsteil Pfaffnau vorhan- den wäre und unter welchen Bedingungen und an welchem Standort einen solchen realisiert werden könnte. Weitere Fördermassnahmen: Information und Kommunikation (Angebot von Mobility, Angebot von sharoo.ch (Sharing -Angebot von Privatfahrzeugen)) Finanzielle Anreize (z.B. Beteiligung an Einschreibegebühr bei Neu-Abonnementen) Schaffung und / oder Förderung von Veloverleihsystem (z. B. nextbike) oder Lastenvelos Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde - kurzfristig Weitere Beteiligte -
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 15/39 Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit Mob 3 Strategie E-Tankstellen VO Ausgangslage Der Strassenverkehr in der Schweiz ist heute mehrheitlich von fossilen Energieträgen abhängig. Die „Energiestra- tegie 2050“ der Schweiz hat unter anderem zum Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch den Energie- verbrauch zu senken, bei gleichzeitiger Reduktion der Emissionen von CO2 und Luftschadstoffen. Die Elektromobilität ist eine Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen, da Elektromotoren im Vergleich zu Verbren- nungsmotoren einen hohen Wirkungsgrad haben. Bei Verwendung erneuerbarer Energien kann sie helfen, die Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen und die lokalen Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm zu senken. (Quelle: Energie Schweiz) Beschreibung der Massnahme Die Gemeinde Pfaffnau positioniert sich hinsichtlich der Elektromobilität und hält diese Positionierung in bestehen- den Leitbilder und Zielsetzungen fest. Eine Strategie mit ersten Grobzielen legt die Basis für ein weiterführendes Konzept, in welchem der Umgang und der Förderung der Elektromobilität, insbesondere E-Tankstellen, geplant und geregelt wird. Mögliche Zielsetzungen sind z. B. eine den Bedürfnissen entsprechende Anzahl öffentlicher Ladestationen bereitstellen, Voraussetzungen zu schaffen, damit die Elektromobilität bei privaten Bauherren ver- mehrt berücksichtigt wird. Bei der Positionierung und der Erarbeitung der kommunalen E-Tankstellenstrategie sind die Überlegungen und Absichten der Luzerner Psychiatrie, Klinik St. Urban frühzeitig mit einzubeziehen. Gemäss dem betrieblichen Mo- bilitätskonzept „Klinik und Klosterareal St. Urban“ sind Elektrotankstellen auf dem Klinikareal ein möglicher Be- standteil zur Förderung von alternativen Mobilitäts- / Antriebsformen. Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde -orientierend: kurzfristig Massnahme 10.2 Ladestationen (Mo- Weitere Beteiligte bilitätskonzept Klinik und Klosterareal St. Urban, Luzerner Psychiatrie) lups Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit Mob 4 Mobilitätskonzepte FS Ausgangslage Für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung sollen Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt sein. Das Mobili- tätsverhalten und die Mobilitätsbedürfnisse sollen dadurch möglichst ortsverträglich gestaltet werden. Mobilitäts- konzepte liefern durch ortsspezifische Analysen des Mobilitätsangebots die Grundlage für eine nachhaltige Ver- kehrsentwicklung. Beschreibung der Massnahme Die Gemeinde Pfaffnau fordert bei Neu- und Umbauprojekten, welche die Anforderungen zur Erstellung eines Mo- bilitätskonzeptes gemäss Bau- und Zonenreglement erfüllen, konsequent ein Mobilitätskonzept ein und setzt sich für deren Umsetzung ein. Die Gemeinde Pfaffnau unterstützt die Grundeigentümer bei der Planung von Mobilitäts- massnahmen und beim Controlling. Jährlich ist ein Controlling-Bericht von der Grundeigentümer-/Bauherrschaft der Gemeinde Pfaffnau einzureichen. Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde - kurzfristig Weitere Beteiligte Grundeigentümer, vif, rawi, vvl, Be- hörden BE und AG, Regionalpla- nungsverbände
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 16/39 Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit Mob 5 Elterntaxi ZE Ausgangslage Schulkinder werden vermehrt durch die Eltern mit dem Auto zur Schule chauffiert. Oftmals spielen Sicherheitsbe- denken auf dem Schulweg der Kinder bei der Entscheidung der Eltern mit. Die Kinder zur Schule zu fahren ist eine paradoxe Situation: Die Kinderfahrdienste stellen für Schulkinder eine doppelte Gefährdung dar. Einerseits werden Kinder auf dem Schulweg und vor der Schule durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und die Parkiermanöver im direkten Schulhausumfeld gefährdet und anderseits lernen die Kinder auf dem Rücksitz des Fahrzeuges nicht, sich sicher im Verkehr zu verhalten. Beschreibung der Massnahme Die Gemeinde Pfaffnau prüft Massnahmen, um die Elterntaxifahrten möglichst zu begrenzen. Mögliche Massnahmen: Information, Sensibilisierung und Empfehlung an Eltern Schulwegplan (Definiert sichere Schulwegrouten) Ausbau Verkehrserziehung Pedibus (Schulbus zu Fuss, Begleitung Schulkinder durch erwachsene Person) Ein- und Aussteigekonzept für Elterntaxis (Definition Standort Halteplätze, evtl. zusät zliche Bestim- mungen und Einschränkungen Regelung in Schulordnung Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde - kurzfristig Weitere Beteiligte Schule Pfaffnau, Luzerner Polizei, evtl. Elternrat oder dgl.
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 17/39 7.4 Massnahmen öffentlicher Verkehr Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit ö1 Ausbau öV Angebot FS Ausgangslage Die Gemeinde Pfaffnau wird mit dem öffentlichen Verkehr durch zwei Buslinien erschlossen. Zur Erschliessung des Ortsteil St. Urban dient massgeblich auch die Regionalbahnlinie 414 zwischen Langenthal und St. Urban. Ausgenommen von der Bahnverbindung verfügt das aktuelle Angebot des öffentlichen Verkehrs nicht über einen regelmässigen Taktfahrplan. Die Abfahrtszeiten sind oft unterschiedlich, damit schwer zu verinnerlichen und ent- sprechend benutzerunfreundlich. Werktags besteht das Angebot der Buslinien aus einer Verbindung pro Stunde. Am Wochenende und abends wird das Angebot zusätzlich ausgedünnt. Durch den fehlenden Taktfahrtplan bei den Buslinien, ist das Angebot nicht auf spontane Nutzungen ausgerichtet. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist für den Berufsverkehr, insbesondere für Angestellte der Luzerner Psy- chiatrie, Klinik St. Urban beim vorhandenen Angebot ungünstig. Beschreibung der Massnahme Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich aktiv für ein attraktives Grundangebot des öffentlichen Verkehrs beim Kanton Luzern und dem Verkehrsverbund Luzern ein. Das Angebot soll tagsüber und auch zu Randzeiten attraktiv und auch für Beschäftigte in der Gemeinde Pfaffnau nutzbar sein. Die Idee der Wiedereinführung einer direkten Buslinie nach Zofingen, und damit die Schaffung des Anschlusses an das nationale Bahnnetz, wird weiterverfolgt. Das aktuell diskutierte und zukünftige Angebot des öffentlichen Verkehrs (Endhaltestelle St. Urban, Busangebot Zell-St. Urban) wird von der Gemeinde Pfaffnau weiterhin unterstützt. Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde ö4 mittelfristig Weitere Beteiligte vvl, lups
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 18/39 Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit ö2 Ausgestaltung Bushaltestellen (Infrastruktur) ZE Ausgangslage Die Gemeinde Pfaffnau verfügt über eine Vielzahl an Bushaltestellen entlang den Kantonsstrasse K 42 a und K 46. Der Ausbaustandard bezüglich Haltestellenform, Haltestelleninfrastruktur, Erreichbarkeit und Nebenanlagen unterscheidet sich stark. Durch das im Januar 2004 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Beseitigung von Be- nachteiligungen von Menschen mit Behinderungen müssen bis spätestens Ende 2023 Bauten und Anlagen für den öffentlichen Verkehr behindertengerecht sein. Übersicht Bushaltestellen: Pfaffnau, Brunnmatt: beidseitig nicht BehiG-Konform, Lage in Konten ungeeignet Pfaffnau, Dorfplatz: beidseitig Wartehäuschen, nicht BehiG-Konform, Lage in Fahrtrichtung St. Urban ungeeignet Pfaffnau, Post: Wartehäuschen mit Veloabstellmöglichkeiten, nicht BehiG-Konform, betrieblich unge- eignet (Strassenseitenwechsel in Fahrtrichtung St. Urban notwendig) Pfaffnau, Steinacher: beidseitig nicht BehiG-Konform St. Urban, Sonnhalden: nicht BehiG-Konform, nur einseitige Haltebucht, in Fahrtrichtung St. Urban Fahrbahnhaltestelle (Tempo 80), kein gesicherter Fussgängerzugang St. Urban, Birchmatt: nicht BehiG-Konform St. Urban, Klinik: nicht BehiG-Konform St. Urban, Tundwilerweg: nicht BehiG-Konform St. Urban, Sonnhaldenhof: nicht BehiG-Konform, kein gesicherter Fussgängerübergang St. Urban, Unterberghof: nicht BehiG-Konform, kein gesicherter Fussgängerübergang Beschreibung der Massnahme Im Rahmen der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sollen die Bushaltestellen bezüglich der Benutzung barrierefrei umgestaltet werden. Bei Haltestellen ausserhalb des Siedlungsgebiets ist die Verhält- nismässigkeit bezüglich der barrierefreien Umgestaltung zu prüfen. Weiter ist die Haltestelleninfrastruktur den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend auszurüsten. Es ist zu prüfen, ob die Haltestellen mit folgenden Elementen ergänzt werden sollen: Witterungsschutz Sitzmöglichkeiten Warteflächen Fahrplaninformationssystem (Abfahrtsmonitore) Veloabstellanlagen (B+R) Informationen zu Fahrplan, Tickets und Angebote Beleuchtung Eine gut ausgebaute Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs steigert die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs und erleichtert die Benutzung massgeblich. Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Pfaffnau, Brunnmatt – Steinacher, Variantenstudie Bushalte- stellen“ und „K 46 Roggliswil – Pfaffnau, Schöneich – St. Urban, Sanierung Pfaffnauerstrasse“ durch den Kanton bearbeitet. Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde ö3, M1, M2 mittelfristig orientierend: Weitere Beteiligte Massnahme 9.1 Haltestellen (Mobili- vvl, vif tätskonzept Klinik und Klosterareal St. Urban, Luzerner Psychiatrie)
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 19/39 Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit ö3 ÖV-Erschliessung Siedlungsgebiet VO Ausgangslage Im Gebiet Brienglen und Sagen sind gemäss Volkszählung 2017 (STATPOP) rund 550 Personen (rund 20% der Gesamtbevölkerung der Gemeinde Pfaffnau) wohnhaft, welche nicht innerhalb eines 300 m Radius von einer Hal- testelle des öffentlichen Verkehrs erschlossen sind. Bewohner dieser Gebiete müssen zur Nutzung des öffentli- chen Verkehrs deutlich längere Zugangswege auf sich nehmen. Beschreibung der Massnahme Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich beim Verkehrsverbund Luzern für eine angemessene Erschliessung der Gebiete Sagen und Brienglen mit dem öffentlichen Verkehr ein. Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs kann dadurch für rund 20% der Bevölkerung der Gemeinde Pfaffnau gesteigert werden. Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Pfaffnau, Brunnmatt – Steinacher, Variantenstudie Bushalte- stellen“ durch den Kanton bearbeitet. Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde ö1 langfristig Weitere Beteiligte Vvl, vif
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 20/39 Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit ö4 Anbindung Pflegeheim Murhof an den öV ZE Ausgangslage Das Pflegeheim Murhof ist aktuell nur am äusseren Rand des 1'000 m Einzugsradius des Bahnhofs St. Urban erschlossen. Eine Erschliessung innerhalb von 300 m durch den öffentlichen Verkehr fehlt. Das Pflegeheim Murhof wird sich längerfristig entwickeln (Neubau - Standort und Lage noch unklar). Die Nachfrage an eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr wird durch Bewohner, Angestellte und Besucher steigen. Ob die Ent- wicklung am bestehenden Standort oder an einem anderen Standort stattfindet, ist unklar. Bei einer Entwick- lung am bestehenden Standort, steht die Idee einer Busverbindung von St. Urban/Pfaffnau über Balzenwil nach Zofingen im Raum. Beschreibung der Massnahme Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich für eine angemessenen Anbindung des Alters- und Pflegeheim Murhof an den öffentlichen Verkehr ein (z. B. Rufbus, Taxi, Linienbus) Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde ö1 langfristig Weitere Beteiligte vvl
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 21/39 7.5 Massnahmen Fussverkehr Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit F1 Querungsstelle Wanderweg K 46 ZE Ausgangslage Die regionale Wanderroute Nr. 65 „Grenzpfad Napfbergland“ führt von Langenthal nach Huttwil. Im Bereich der Einmündung der Egghofstrasse quert die Wanderwegführung ungesichert die Kantonsstrasse K 46. Die signali- sierte Ausserortsgeschwindigkeit beträgt 80 km/h. Die Linienführung der Strasse ist geradlinig und übersichtlich. Beschreibung der Massnahme Es ist zu prüfen, in welcher Art und Weise die Querungsstelle der regionalen Wanderroute unter Wahrung der Ver- hältnismässigkeit sicherer gestaltet werden kann. Aktuell ist die Sanierung der Kantonsstrasse K 46 in Planung. Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Roggliswil – Pfaffnau, Schöneich – St. Urban, Sanierung Pfaff- nauerstrasse“ durch den Kanton bearbeitet. Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde M8 kurzfristig Weitere Beteiligte vif
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 22/39 Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit F2 Optimierung Sicherheit bei Fussgängerquerungsstellen ZE Ausgangslage Gemäss den neusten Erkenntnissen der Beratungsstelle für Unfallverhütung wird bei jedem Fussgängerstreifen eine Schutzinsel empfohlen. Gemäss Norm ist immer eine Fussgängerschutzinseln ab einer Fahrbahnbreite von 8.50 m notwendig. Bei geringen Verkehrsmengen, wenn der DTV weniger als 3‘000 Fahrzeuge beträgt, kann auf eine Fussgängerschutzinsel verzichtet werden. Die Gemeinde Pfaffnau verfügt im Siedlungsgebiet über mehr als 20 markierte Fussgängerquerungsstellen. Die Minderheit ist dabei mit Fussgängerschutzinseln ausgerüstet. Im Rahmen einer Projektgruppe zur Schulwegsicherheit wurden im 2011 die Fussgängerstreifen im Zentrumsbe- reich von Pfaffnau analysiert. Dabei stellte sich heraus, dass aus Sicht der Projektgruppe (Elternvertreter, Schul- pflege) einige Fussgängerstreifen unübersichtlich und entsprechend unsicher sind (Fussgängerstreifen Bäckerei Schwizer, Raiffeisenbank, Kirche). Beschreibung der Massnahme Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich für eine rasche Überprüfung und Umsetzung von sicheren Fussgängerque- rungsstellen ein. Dabei ist insbesondere auch die Notwendigkeit der einzelnen Fussgängerstandorte zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob die Notwendigkeit für Fussgängerschutzinseln bei Fussgängerquerungsstellen gegeben ist und damit die Sicherheit erhöht werden kann. Die Gemeinde Pfaffnau verfolgt die Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Pfaffnau, Brunnmatt – Steinacher, Variantenstudie Bushalte- stellen“ durch den Kanton bearbeitet. Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde M1, M2, M6 kurzfristig Weitere Beteiligte vif
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 23/39 Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit F3 Fussverkehrsführung an Knoten mit Längsstreifen für ZE Fussgänger Ausgangslage Der Fussverkehr wird am Knoten Sagen- / Dorfstrasse und am Konten Kilchhalden- / Brienglenstrasse mittels Längsstreifen für Fussgänger (SSV 6.19) geführt. Dies ist in Kombination mit Trottoirüberfahrten unzulässig und als Fussgängerführungselement im Knotenbereich ungeeignet. Beschreibung der Massnahme Am Knoten Sagen- /Dorfstrasse (verkehrsorientierte Strasse) ist eine Optimierung zu prüfen: Baulich erkennbare Trottoirüberfahrt (ohne Markierung von Längsstreifen für Fussgänger) Fussgängerstreifen statt Trottoirüberfahrt (Berücksichtigung der Strassenhierarchie ) Am Knoten Kilchhalden - / Brienglenstrasse (Quartierstrasse) ist eine Optimierung zu prüfen: Baulich erkennbare Trottoirüberfahrt inkl. Redimensionierung Knotengrösse Rechtsvortrittregelung (Verkehrsberuhigung) inkl. Redimensionierung Knotengrösse Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde M2, M3, M7 mittelfristig Weitere Beteiligte vif Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit F4 Fusswegrichtplan ZE Ausgangslage Die Gemeinde Pfaffnau verfügt über keine rechtliche Sicherung der Fuss- und Wanderwege. Gemäss dem Bun- desgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) wird die Planung und Erhaltung eines zusammenhängenden Fuss- und Wanderwegnetz verlangt. Im kantonalen Richtplan des Kantons Luzern wird Fusswegnetzplanung dem Erschliessungsrichtplanung zu geteilt. Beschreibung der Massnahme Zur rechtlichen Sicherung der Fusswege wird im Rahmen der Erschliessungsrichtplanung geprüft ob ein kom- munaler Fusswegrichtplan nach § 10a Planungs- und Baugesetz Kanton Luzern erstellt werden muss. Zuständigkeit Koordination mit Massnahme Realisierungshorizont Gemeinde - mittelfristig Weitere Beteiligte
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 24/39 7.6 Massnahmen Veloverkehr Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit V1 Veloverkehrsverbindung Pfaffnau - St. Urban ZE Ausgangslage Eine direkte und komfortable Veloverkehrsverbindung entlang der Kantonsstrasse K 46 fehlt. Der Veloverkehr wird entweder im Mischverkehr geführt, was bei der grossen Geschwindigkeitsdifferenzen bei Ausserortsgeschwindig- keiten zu gefährlichen Situationen führen kann, oder über indirekte Nebenstrassen. Der Abschnitt der Kantonsstrasse zwischen Pfaffnau und dem Ortsteil St. Urban wird aktuell das Sanierungspro- jekt ausgearbeitet. Eine Veloverkehrsführung ist dabei vorgesehen. Die Veloverkehrsverbindung ist für Angestellte der Klinik St. Urban, welche zu einem beachtlichen Teil in der Ge- meinde Pfaffnau wohnhaft sind, von besonderer Bedeutung. Beschreibung der Massnahme Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich gegenüber dem Kanton Luzern für die Erstellung einer sicheren, komfortablen und direkten Veloverkehrsführung zwischen dem Ortsteil St. Urban und Pfaffnau ein. Die Veloverkehrsführung soll an der Gemeindegrenze zu Roggliswil weitergeführt werden. Die Massnahme wird teilweise im vif-Projekt „K 46 Roggliswil – Pfaffnau, Schöneich – St. Urban, Sanierung Pfaff- nauerstrasse“ durch den Kanton bearbeitet. Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde - kurzfristig orientierend: Weitere Beteiligte Massnahme 5.1 Velowege (Mobili- vif, Gemeinde Roggliswil tätskonzept Klinik und Klosterareal St. Urban, Luzerner Psychiatrie)
Projekt Kommunaler Verkehrsrichtplan Gemeinde Pfaffnau öffentliche Auflage 24.08.2021 Seite 25/39 Nr. Bezeichnung der Massnahme Verbindlichkeit V2 Veloverkehrsverbindung Altbüron - St. Urban ZE Ausgangslage Die Veloverkehrsführung entlang der Kantonsstrasse K 42 a ist Bestandteil des kantonalen Radroutenkonzepts. Die Erstellung der Veloverkehrsführung wird gemäss dem aktuellen Entwurf des kantonalen Bauprogramms 2019- 2022 im Topf B gelistet. Eine Ausführung vor 2022 ist nicht wahrscheinlich. Beschreibung der Massnahme Die Gemeinde Pfaffnau setzt sich für eine zügige Umsetzung des kantonalen Radroutenkonzepts, insbesondere für die Verbindung entlang der Kantonsstrasse K 42a zwischen Altbüron und St. Urban ein. Die Variante des pa- rallel verlaufenden Rottaler Bahntrails soll als Zusatzangebot und nicht als Ersatz zur direkten Veloverkehrsfüh- rung entlang der Kantonsstrasse K 42a dienen. Zuständigkeit Abhängigkeiten / Koordination Realisierungshorizont Gemeinde - kurzfristig - mittelfristig orientierend: Weitere Beteiligte Massnahme 5.1 Velowege (Mobili- tätskonzept Klinik und Klosterareal vif St. Urban, Luzerner Psychiatrie)
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