Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) - (Bewertungsstichtag 31.12.2020)
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Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) (Bewertungsstichtag 31.12.2020) -1-
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis..................................................................................................................................... 3 Vorbemerkung ................................................................................................................................................. 4 Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 4 A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis............................................................................................... 6 A.1 Geschäftstätigkeit .............................................................................................................................................. 6 A.2 Versicherungstechnische Leistungen................................................................................................................. 7 A.3 Anlageergebnis .................................................................................................................................................. 9 A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten ..................................................................................................................... 9 A.5 Sonstige Angaben .............................................................................................................................................. 9 B. Governance-System ............................................................................................................................... 10 B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System ............................................................................................... 10 B.1.1 Struktur der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane sowie der Schlüsselfunktionen ................................... 10 B.1.2 Zuständigkeiten, Berichtspflichten und Besetzung der Funktionen im Unternehmen ........................... 10 B.1.3 Angemessenheit der Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Geschäftsstrategie und - tätigkeit ................................................................................................................................................... 13 B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit ............................................. 13 B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung... 13 B.4 Internes Kontrollsystem................................................................................................................................... 16 B.5 Funktion der Internen Revision ....................................................................................................................... 17 B.6 Versicherungsmathematische Funktion .......................................................................................................... 17 B.7 Outsourcing ..................................................................................................................................................... 17 B.8 Sonstige Angaben ............................................................................................................................................ 18 C. Risikoprofil.............................................................................................................................................. 19 C.1 Versicherungstechnisches Risiko ..................................................................................................................... 19 C.2 Marktrisiko ....................................................................................................................................................... 19 C.3 Kreditrisiko ....................................................................................................................................................... 20 C.4 Liquiditätsrisiko ................................................................................................................................................ 20 C.5 Operationelles Risiko ....................................................................................................................................... 20 C.6 Andere wesentliche Risiken ............................................................................................................................. 21 C.7 Sonstige Angaben ............................................................................................................................................ 22 D. Bewertung für Solvabilitätszwecke ........................................................................................................ 22 D.1 Vermögenswerte .......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen........................................................................................................ 25 D.2.1 Beschreibung der SII-Bewertungsmethoden........................................................................................... 25 D.2.2 Versicherungstechnische Rückstellungen nach Geschäftsbereichen ... Fehler! Textmarke nicht definiert. D.2.3 Grad der Unsicherheit .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. D.2.4 Gegenüberstellung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach HGB und Solvency II ....... Fehler! Textmarke nicht definiert. -2-
D.3 Sonstige Verbindlichkeiten .............................................................................................................................. 28 D.4 Alternative Bewertungsmethoden ............................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. D.5 Sonstige Angaben ......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. E. Kapitalmanagement ............................................................................................................................... 30 E.1 Eigenmittel ....................................................................................................................................................... 30 E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung.......................................................................... 31 E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der Solvabilitätsanforderung.................................................................................................................................. 32 E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen .............................. 32 E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderung ....... 32 E.6 Sonstige Angaben ............................................................................................................................................ 32 F. Anhang ................................................................................................................................................... 33 Abkürzungsverzeichnis AG Aktiengesellschaft AT Österreich BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht EIOPA Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung ES Spanien F Frankreich GB Großbritannien GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GSB Gesamtsolvabilitätsbedarf HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standard IKS Internes Kontrollsystem IRL Irland IT Italien LoB Line of Business MCR Mindestkapitalanforderung MSK Meyerthole Siems Kohlruss, Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH, Köln NL Niederlande ORSA Own Risk and Solvency Assessment (unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung) RSR Regular Supervisory Reporting (regelmäßiger aufsichtslicher Bericht) RV Rückversicherung RW Rechnungswesen SE Schweden SCR Solvabilitätskapitalanforderung SFCR Solvency and Financial Condition Report (Bericht zur Solvabilitäts- und Finanzlage) URCF Unabhängige Risikocontrollingfunktion VAG Versicherungsaufsichtsgesetz VmF Versicherungsmathematische Funktion Vt. Versicherungstechnisch Vj. Vorjahr -3-
Vorbemerkung Gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgen Angaben zu Geldbeträgen in tausender Einheiten in der Berichtswährung Euro. Es wird das Verfahren des kaufmännischen Rundens angewendet. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen von einer Einheit auftreten. Zusammenfassung Die Hübener Versicherungs AG bietet klassischen Versicherungsschutz gegen die Versicherungsgefahren Feuer, Ein- bruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm an. Es werden exponierte Risikogruppen gezeichnet, bei denen der Versi- cherungsmarkt kein oder nur ein sehr eingeschränktes Angebot bietet. Dazu gehören unter anderem Diskotheken, Asylantenheime, Recyclingbetriebe, Pfandhäuser oder Feuerwerkshandel. Das Geschäft hat sich im Jahr 2020 gut entwickelt, wie den folgenden Kennzahlen zu entnehmen ist: • Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Anstieg bei den gebuchten Bruttoprämien von 23,0 % (Vj. 5,2 %) ab. Per 31.12.2020 betrugen diese 41.875 (34.056) Tsd. €. Das Wachstum ist in erster Linie auf den Marktein- tritt in den Niederlanden zurückzuführen. • Die Brutto-Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle reduzieren sich per 31.12.2020 von 38.987 Tsd. € auf 35.358 Tsd. € • Das Ergebnis vor Steuern beläuft sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 1.844 (Vj. 1.567) Tsd. €. • Dieses setzt sich zusammen aus einem versicherungstechnischen Ergebnis von 3.456 (Vj. 3.143) Tsd. € abzü- glich einer Zuführung zur Schwankungsreserve in Höhe von 1.266 (Vj. 1.357) Tsd. € und einem nicht-techni- schen Verlust in Höhe von 346 (Vj. 220) Tsd. €. Das Unternehmen verfügt über eine Vielzahl von Überwachungs- und Kontrollverfahren, welche laufend auf die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Systeme selbst werden in regelmäßigen Abständen einer Revision durch Dritte unterworfen, um etwaige Fehler oder Unzulänglichkeiten zu erkennen und zu beheben. Sämtliche Mitarbeiter werden regelmäßig auf die risikorelevanten Aspekte hingewiesen und aufgefordert, Risiken zu erkennen, zu beschreiben und zu minimieren. Die Geschäftsleitung überwacht laufend alle wesentlichen Risiken, de- nen das Unternehmen ausgesetzt ist. Die Hübener Versicherungs AG verfügt aufgrund ihrer flachen Hierarchie und der Kenntnis ihrer Risiken über ein er- folgreiches Risikomanagement. Die Anforderungen, die das neue Aufsichtsregime an ein derartiges System stellt, wer- den im Sinne der Art, des Umfangs und der Komplexität der Risiken proportional umgesetzt und fortlaufend verbes- sert. Die Hübener Versicherungs AG konnte zum Ende des Geschäftsjahres seine Kapitalbasis und die versicherungstechni- schen Rückstellungen deutlich ausbauen. Der Solvabilitätskapitalanforderung in Höhe von 6.393 (Vj. 5.858) Tsd. € ste- hen Eigenmittel in Höhe von 17.157 (Vj. 15.334) Tsd. € gegenüber. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten, die im Sinne von Solvency II nach Marktwerten zu bewerten sind. Die aufsichtsrechtliche Bedeckungsquote beträgt damit 268 (Vj. 262) % und liegt damit deutlich oberhalb der geforderten Grenze von 100%. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Aspekte der Risikobewertung nach Solvency II gegeben: • Die Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) wird bei der Hübener Versicherungs AG mit der Standardformel ermittelt. Dieses europaweit geltende Berechnungsverfahren ermöglicht den Versicherungsunternehmen eine Quantifizierung ihrer wesentlichen Risiken. Für die Hübener Versicherungs AG sind vor allem die versi- cherungstechnischen Risiken von Bedeutung. Als Nischenversicherer achtet die Hübener Versicherungs AG dabei auf eine adäquate Risikoselektion und Preisfindung sowie solvente Partner im Bereich der Rückversi- cherung. Insgesamt ergibt sich zum 31.12.2020 eine Solvabilitätskapitalanforderung in Höhe von 6.392 (Vj. 5.858) Tsd. €, woraus eine SCR-Bedeckung von 268 (VJ. 262) % resultiert. -4-
• Die aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderung (MCR) wird von den anrechenbaren Eigenmitteln mit 464 (Vj. 414) % bedeckt. Damit erfüllt die Hübener Versicherungs AG die gesetzlich vorgegebenen Mindest- kapitalanforderungen. • Die marktnah bewerteten Vermögenswerte belaufen sich bei der Hübener Versicherungs AG auf 51.190 (Vj. 43.688) Tsd. €. Im Vergleich zur HGB-Bilanz (inkl. RV-Anteile an versicherungstechnischen Rückstellungen) wird somit ein um 10.368 (Vj. 7.975) Tsd. € niedrigerer Vermögenswert dargestellt. • Bei den Verbindlichkeiten weist die Hübener Versicherungs AG im Vergleich zu HGB einen um 23.059 (Vj. 17.588) Tsd. € niedrigeren Wert aus. Damit belaufen sich die nach Marktwerten bewerteten Verpflichtungen auf 33.564 (Vj. 27.836) Tsd. €. Die Solvabilitätskennzahlen werden laufend überwacht bzw. durch die integrierte IT-Standardmodell-Funktion be- rechnet. Damit ist die jederzeitige Feststellung der aktuellen Höhe der Eigenmittel und entsprechenden Relation zum Kapitalbedarf herstellbar. Etwaige Abweichungen oder risikoerhöhende Veränderungen werden dadurch schnell er- kannt und ggf. Gegenmaßnahmen eingeleitet. -5-
A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis A.1 Geschäftstätigkeit Die Hübener Versicherungs AG ist ein deutscher Schaden-/Unfallversicherer mit Sitz in Hamburg. Die Aktivitäten um- fassen die Zeichnung von Sach- und Haftpflichtrisiken in Deutschland und Westeuropa. Name und Rechtsform Hübener Versicherungs AG Ballindamm 37 20095 Hamburg Telefon: +49 40 2263178-0 Fax: +49 40 2263178-78 E-Mail: post@huebener-ag.eu https://huebener-ag.eu/ Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Postfach 1253 53002 Bonn Fon: +49 228 4108-0 Fax: +49 228 4108-1550 E-Mail: poststelle@bafin.de De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de Externer Prüfer Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Domstr. 15 20095 Hamburg Anteilseigner Bedeutende Anteile an der Hübener Versicherungs AG halten die La Roca Capital GmbH Hannover, Breitestraße 6-8, 30159 Hannover mit 49% und Nicolas Hübener mit 25%. Struktur Die Gesellschaft gehört keiner Gruppe an. -6-
Wesentliche Geschäftsbereiche und geografische Gebiete Die Hübener Versicherungs AG ist in den folgenden Geschäftsbereichen (Line of Business, kurz: LoB) tätig: 1. Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeitsversicherungsverpflichtungen, bei denen das zugrundeliegende Geschäft nicht auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren technischen Basis betrieben wird, soweit diese Verpflichtungen nicht unter dem Geschäftsbereich Arbeitsunfallversicherung erfasst sind. 2. Sonstige Kraftfahrtversicherung: Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Schäden an Landfahrzeugen (einschließlich Schienen- fahrzeugen). 3. See-, Luftfahrt- und Transportversicherung: Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Schäden an See-, Binnensee- und Flussschiffen sowie Schäden an Transportgütern oder Gepäckstücken, unabhängig vom jeweils verwendeten Transportmittel. Versicherungsverpflichtungen zur Deckung der Haftpflicht (einschließlich der Haftung des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen, Seeschiffen, Binnenseeschiffen oder Flussschiffen ergibt. 4. Feuer- und andere Sachversicherungen: Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Sachschäden (soweit sie nicht unter 2. und 3. fallen), die durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse, einschließlich Sturm, Hagel oder Frost, Kernenergie, Boden- senkungen und Erdrutsch sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen wer- den. 5. Allgemeine Haftpflichtversicherung: Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Haftpflichtschäden, die nicht unter die Geschäftsbe- reiche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und See-, Luftfahrt- und Transportversicherung fallen. Die Hübener Versicherungs AG ist im Inland und ausschließlich im westeuropäischen Ausland tätig. Wesentliche Geschäftsvorfälle oder sonstige Ereignisse im Berichtszeitraum Im Berichtsjahr 2020 hat es keine nennenswerten Geschäftsvorfälle gegeben. Dahingegen sind die Entwicklungen um die als Covid-19-Krise bekanntgewordenen Umstände in 2020 und 2021 durchaus wesentlich. Gleichwohl werden sie auf das Geschäft der Gesellschaft vermutlich nur geringfügige Auswirkungen haben. Ein teilweise starker Umsatzrück- gang, insbesondere im ausländischen Agenturgeschäft, kann durch das starke Wachstum in den Niederlanden ausge- glichen werden. Damit bliebe der Gesamtumsatz gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert. Schadenseitig dürften die negativen Effekte durch die positiven ausgeglichen werden und somit die Zielschadenquote von 60 % weiterhin Gültigkeit haben. Die Betriebskosten bleiben proportional unverändert und werden auch weiter im Plan bleiben. Dank der bereits weitgehend digital durchgeführten Verwaltung aller Geschäftsvorfälle, verursacht die Krise auch diesbezüglich keinerlei Schwierigkeiten. A.2 Versicherungstechnische Leistungen Die Prämienentwicklung verlief erneut insbesondere in den ausländischen Märkten positiv. Damit konnten Prämien in fast allen Sparten die Prämien bei gleichen oder höheren Prämiensätzen stabil gehalten werden. Insgesamt erhöh- ten sich die verdienten Nettoprämien um 1.628 (Vj. 978) Tsd. € auf 15.981 Tsd. €. Die gebuchten Bruttoprämien stie- gen ebenfalls, um 7.819 Tsd. € auf 41.875 (Vj. 34.056) Tsd. €, was ist in erster Linie auf Zuwächse in den niederländi- schen und französischen Märkten zurückzuführen ist. Der Schadenverlauf der Hübener Versicherungs AG lag mit einer Bruttoschadenquote von 52,8 (Vj. 38,3) % deutlich unter dem langjährigen Mittel. Wesentlich für diese Bruttoschadenquote war auch im Jahr 2020 das Ausbleiben grö- ßerer Feuerschäden. Nach Rückversicherung lag die Nettoschadenquote mit 63,9 % über dem Vorjahreswert von 58,6 %. Die Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb in Höhe von 10.029 (Vj. 8.818) Tsd. € beinhalten 7.535 (Vj. 6.506) Tsd. € Provisionszahlungen und 2.494 (Vj. 2.312) Tsd. € Verwaltungsaufwendungen. Davon abgezogen werden 10.113 (Vj. 6.655) Tsd. € an erhaltenen Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus Rückversicherung. Die Veränderun- gen korrespondieren mit einem insgesamt gewachsenen Geschäftsvolumen. Alle Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: -7-
Geschäftsbereiche See-, Luft- Gesamt Prämien und versicherungstechnische Leistun- Berufsunfä- Sonstige fahrt- und Feuer- und Allgemeine gen nach Geschäftsbereichen higkeits- Kraftfahrt- Transport- andere Sach- Haftpflicht- in Tsd. € versicherung versicherung versicherung versicherung versicherung Gebuchte Prämien Brutto - Direktversicherungsgeschäft 969 750 99 38.434 1.624 41.876 Anteil der Rückversicherer 47 82 49 24.614 774 25.566 Netto 922 668 50 13.820 850 16.310 Verdiente Prämien Brutto - Direktversicherungsgeschäft 1.032 514 -308 38.385 1.587 41.210 Anteil der Rückversicherer 47 25 -290 24.678 768 25.228 Netto 985 489 -18 13.707 819 15.982 Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto - Direktversicherungsgeschäft 1.083 115 406 19.331 -414 20.521 Anteil der Rückversicherer 0 0 -363 11.677 -239 11.075 Netto 1.083 115 769 7.654 -175 9.446 Veränderung sonstiger versicherungstechni- scher Rückstellungen Brutto - Direktversicherungsgeschäft -43 -21 13 -1.598 -66 -1.715 Anteil der Rückversicherer 0 0 0 0 0 0 Netto -43 -21 13 -1.598 -66 -1.715 Angefallene Aufwendungen 295 224 26 149 521 1.215 Tabelle 1: Übersicht der versicherungstechnischen Leistungen nach wesentlichen Geschäftsbereichen Herkunfts- Fünf wichtigsten Länder (nach gebuchten Prämien) Prämien und versicherungstechnische Leistun- land Übrige Gesamt gen nach geografischen Gebieten (Deutsch- (NL, AT, in Tsd. € land) F ES GB NL IT IRL) Gebuchte Prämien Brutto - Direktversicherungsgeschäft 19.450 10.325 1.773 2.189 7.027 586 525 41.876 Anteil der Rückversicherer 13.391 5.740 324 1.295 4.404 172 240 25.566 Netto 6.059 4.586 1.449 894 2.623 414 285 16.310 Verdiente Prämien Brutto – Direktversicherungsgeschäft 18.908 10.330 1.714 2.137 7.084 487 550 41.210 Anteil der Rückversicherer 12.963 5.797 331 1.275 4.417 112 333 25.228 Netto 5.945 4.533 1.383 862 2.667 375 217 15.982 Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto – Direktversicherungsgeschäft 11.722 7.971 1.135 -374 533 117 583 20.521 Anteil der Rückversicherer 6.433 4.803 27 -168 264 1 -285 11.075 Netto 5.289 3.168 1.108 -206 269 116 298 9.446 Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen Brutto – Direktversicherungsgeschäft -787 -430 -71 -89 -295 -20 -23 -1.715 Anteil der Rückversicherer 0 0 0 0 0 0 0 0 Netto -787 -430 -71 -89 -295 -20 -23 -1.715 Angefallene Aufwendungen -839 1.322 631 434 -642 132 177 1.215 Sonstige Aufwendungen Gesamtaufwendungen 1.215 Tabelle 2: Übersicht der versicherungstechnischen Leistungen nach wesentlichen geographischen Gebieten -8-
A.3 Anlageergebnis Das Anlageergebnis der Hübener Versicherungs AG betrug per 31.12.2020 11,0 (Vj. -5,0) Tsd. €. Dabei teilten sich die Erträge und Aufwendungen wie folgt auf die einzelnen Vermögenswertklassen auf: Aufteilung der Erträge und Erträge Erträge Aufwendungen Aufwendungen Aufwendungen nach 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 Vermögenswertklassen Erträge Erträge Verluste Verluste Zinser- Zinser- Zinsauf- Zinsauf- in Tsd. € aus dem aus dem aus dem aus dem träge träge wand wand Abgang Abgang Abgang Abgang Staatsanleihen 28 13 30 1 4 Unternehmensanleihen 118 67 21 3 2 11 Einlagen außer Zahlungsmittel- 2 6 äquivalenten Tabelle 3: Übersicht der Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen Es erfolgte im Berichtszeitraum keine direkte Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen im Eigenka- pital. Des Weiteren enthält der Bestand keine Anlagen in Verbriefungen. A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wird durch das Ergebnis der sonstigen Erträge und Aufwendungen in Höhe von -346 (Vj. -215) Tsd. € negativ beeinflusst, allerdings im geringeren Umfang, da im letzten Jahr ein Sonder- effekt aus der Rückversicherung negativ zu Buche schlug Nach Abzug von Steuern vom Einkommen und Ertrag, die sich auf -906 (Vj. -529) Tsd. € belaufen, stellt sich ein Jahre- süberschuss von 938 (Vj. 1.037) Tsd. € ein. A.5 Sonstige Angaben Keine Angaben. -9-
B. Governance-System B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System Das Governance-System der Gesellschaft ist unter Proportionalitätsgesichtspunkten adäquat und angemessen. Die eingegangenen Haftungen und die für Ihre Überwachung erforderlichen Systeme passen zueinander. Zwei Vorstände, drei Aufsichtsräte sowie zehn Vollzeitbeschäftigte gewährleisten die laufende Beherrschung der Risiken. Die Gesellschaft verfügt über eine angemessene, transparente Organisationsstruktur mit einer klaren Zuweisung und angemessenen Trennung der Zuständigkeiten und einem wirksamen System zur Gewährleistung der Übermittlung von Informationen. Die Geschäftsorganisation ist wirksam und angemessen und wird regelmäßig überprüft. Entspre- chende schriftliche Leitlinien zur Gewährleistung der Kontinuität und Ordnungsmäßigkeit der unterschiedlichen Tätig- keiten liegen vor. B.1.1 Struktur der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane sowie der Schlüsselfunktionen Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern: Kersten Jodexnis (Vorsitzender), Versicherungskaufmann, Hannover Vincent Schlüter (stellv. Vorsitzender), Diplomkaufmann, Hamburg Marc Laudien, Rechtsanwalt und Notar, Berlin Aufgrund der überschaubaren Verhältnisse bestehen keine gesonderten Aufsichtsrats-Ausschüsse. Vorstand Der Vorstand setzt sich aktuell mit den entsprechenden Ressorts wie folgt zusammen: Nicolas Hübener Finanzen, Schaden, Rückversicherung, Personal, Risikosteuerung, Dietmar Linde Betrieb, Vertrieb, Controlling, IT Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstands- mitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Schlüsselfunktionen Die Hübener Versicherungs AG hat im Berichtszeitraum die aufsichtsrechtlich geforderten Schlüsselfunktionen einge- richtet, die den Gesamtvorstand bei der Sicherstellung der Angemessenheit der Geschäftsorganisation unterstützen. Weitere Schlüsselaufgaben wurden nicht identifiziert oder benannt. Die vier Schlüsselfunktionen Interne Revision, Compliance-Funktion, Unabhängige Risikokontrollfunktion (URCF) und versicherungsmathematische Funktion (VmF) unterstützen den gesamten Vorstand. Sie berichten ihre Ergebnisse, Er- kenntnisse, Bedenken und Empfehlungen mindestens einmal jährlich direkt an den Gesamtvorstand. B.1.2 Zuständigkeiten, Berichtspflichten und Besetzung der Funktionen im Unternehmen Interne Revision Die Hauptaufgaben der internen Revision betreffen die Prüfung und Beurteilung: • der Funktionsfähigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit des internen Kontrollsys- tems und der Risikomanagement- und Controlling-systeme, des Berichtswesens, der Bestands- und Infor- mationssysteme sowie des Finanz- und Rechnungswesens; • der Einhaltung geltender gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie sonstiger Regelungen; • der Wahrung betrieblicher Richtlinien, Ordnungen und Vorschriften; • der Ordnungsmäßigkeit aller Betriebs- und Geschäftsabläufe sowie der Regelungen und Vorkehrungen zum Schutz der Vermögensgegenstände. - 10 -
Die Funktion der Internen Revision wurde an die Kohlhepp Gesellschaft für Beratung und Revision mbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, Hamburg ausgegliedert. Verantwortliche Person bei Kohlhepp ist Herr Dr. Ralf Kohlhepp. Aus- gliederungsbeauftragter für die Interne Revision ist Herr Nicolas Hübener, der die ordnungsgemäße Durchführung der ausgegliederten Aufgaben sicherstellt und die erbrachten Leistungen des Dienstleisters hinterfragt und beurteilt. Es gibt darüber hinaus keine weiteren Mitarbeiter für diesen Bereich. Compliance-Funktion Folgende wesentliche Aufgaben werden durch die Compliance-Funktion wahrgenommen: • Identifikation, Beurteilung und Überwachung der mit der Nicht-Einhaltung der (rechtlichen) Vorgaben verbundenen Risiken (Compliance-Risiko). • Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, insbesondere, ob die Einhaltung durch an- gemessene und wirksame interne Verfahren sichergestellt ist. • Beurteilung der möglichen Auswirkung von sich abzeichnenden Änderungen des Rechtsumfeldes auf die Tätigkeit der Hübener Versicherungs AG (Rechtsänderungsrisiko). • Beratung des Gesamtvorstandes in Bezug auf die Einhaltung der in Übereinstimmung mit der Solvency-II- Rahmenrichtlinie erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der für den Versicherungsbe- trieb relevanten Gesetze. Die Compliance Funktion wird bei der Hübener Versicherungs AG von Herrn Nicolas Hübener wahrgenommen. Unabhängige Risikocontrollingfunktion Die Hauptaufgaben der URCF sind: • Entwicklung von Methoden und Prozessen zur Risikobewertung, Risikoüberwachung und Risikobegren- zung; • Koordination der Risikomanagementaktivitäten auf allen Ebenen und in allen Geschäftseinheiten und Be- ratung in Risikomanagement-Fragen; • Identifikation, Bewertung, Analyse und Überwachung von Risiken der Hübener Versicherungs AG mindes- tens auf aggregierter Ebene; • Unterbreitung und Entwicklung von Vorschlägen von Limits im Risikotragfähigkeitskonzept oder Ampel- system z.B. sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Limits; • Beurteilung geplanter Strategien unter Risikoaspekten; • Bewertung von neuen Produkten als auch des aktuellen Produktportfolios aus Risikosicht; • interne und externe Risikoberichterstattung über die identifizierten und analysierten Risiken sowie der Feststellung von Risikokonzentrationen; • Beurteilung der Effektivität des Risikomanagements und Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den Gesamtvorstand; • aufbau- und ablauforganisatorische Ausgestaltung des ORSA sowie dessen operative Durchführung und Dokumentation. Die URCF wird bei der Hübener Versicherungs AG von Herrn Dietmar Linde wahrgenommen. Versicherungsmathematische Funktion Die versicherungsmathematische Funktion übernimmt die folgenden wesentlichen Aufgaben: • Koordination der Berechnung sowie Sicherstellung der Verlässlichkeit und Qualität der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Sinne einer unabhängigen Validierung sowie eine Beurtei- lung der verwendeten Methoden und Modelle. • Bewertung der Qualität, Genauigkeit und Vollständigkeit der zugrundeliegenden Daten; • Unterrichtung des Vorstands über die Verlässlichkeit und die Angemessenheit der Berechnung der versi- cherungstechnischen Rückstellungen sowie zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarung; • Vergleich von Schätzwerten mit Erfahrungswerten bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen; • Abgabe der Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik sowie der Rentabilität; • Beitrag zur wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsystems, insbesondere im Hinblick auf die Ri- siko- und Solvabilitätsbeurteilung. - 11 -
Die Versicherungsmathematische Funktion wurde im Rahmen eines Outsourcings auf die aktuarielle Beratungsgesell- schaft Meyerthole Siems Kohlruss, Köln (MSK) ausgegliedert. Ausgliederungsbeauftragter bei der Hübener Versiche- rungs AG ist Herr Nicolas Hübener. Darüber hinaus ist die Konfiguration und Wartung der EDV im Rahmen eines Outsourcing-Vertrages an eine eigen- ständige, nicht zur Hübener Versicherungs AG gehörende Gesellschaft, ausgelagert (STK-Hamburg GmbH). Intern ver- antwortlich für dieses Auslagerungsverhältnis ist Herr Dietmar Linde. Wesentliche Änderungen des Governance-Systems im Berichtszeitraum Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen im Bereich des Governance-Systems. Vergütungsleitlinien und Vergütungspraktiken der Hübener Versicherungs AG Die Vergütung der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans sind in einer entsprechenden Vergütungsleitlinie festge- legt. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist außerdem in der Gesellschaftssatzung geregelt und enthält sowohl eine feste als auch eine variable Komponente. Für seine Tätigkeit erhält der Vorstand eine angemessene Vergütung, die einen festen und einen variablen Anteil enthält. Der variable Anteil ist abhängig von den erzielten Geschäftsergebnissen und beinhaltet keine Kriterien, die von dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft divergieren könnten. Damit soll ge- währleistet werden, dass zu keinem Zeitpunkt die Interessen des Vorstandes und die der Aktionäre gegenläufig sind. Der variable Anteil wird vom Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand festgelegt. Seine Zahlung wird sachgerecht über drei Jahre gestreckt. Es existieren keine Zusatzrentenregelungen oder andere derartige zusätzliche Vergütungen. Die Angestellten der Gesellschaft erhalten eine für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit angemessene feste Vergütung. Es bestehen keine variablen Komponenten. Ähnlich dem zugrundeliegenden operativen Geschäftsmodell, stellt die Vergütungsstrategie die Begrenzung laufender Kosten zu Gunsten variabler Erträge in den Vordergrund. Bezogen auf die Vergütung des Vorstandes bedeutet das eine (im Marktvergleich) relativ niedrige feste Vergütung gekoppelt mit einer (im Marktvergleich) relativ hohen ge- winnabhängigen Vergütung. Der häufig befürchtete Anreiz, vernünftige, langfristige Entscheidungen zu Gunsten kurz- fristiger Gewinnmaximierung zu fördern, entfällt, da sämtliche in den Jahresabschluss einfließende Komponenten der Ergebnisrechnung (Versicherungstechnik, Nicht-Versicherungstechnik, Schwankung) zusammenspielen und kaum margensteigernd gesteuert werden können. Die Vielfältigkeit der Vorstandstätigkeiten und der sich überkreuzenden Verantwortlichkeiten der beiden Vorstände machen die Festlegung sinnvoller Zielgrößen für den Einzelnen schwierig. Der Aufsichtsrat erhält eine satzungsgemäße Vergütung. Sie wird ergänzt durch eine variable Komponente, die sich linear nach dem positiven Geschäftsergebnis richtet. Sie wird nicht über Jahre gestreckt, da sie als Ergänzung der niedrigen festen Tantieme fungiert und keinen Ansporn-Charakter hat. Informationen über wesentliche Transaktionen mit Anteilseignern, Personen, die maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben und Mitgliedern des Management- und Aufsichtsorgans Im Berichtszeitraum fanden keine wesentlichen Transaktionen mit oben genanntem Personenkreis statt. - 12 -
B.1.3 Angemessenheit der Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Geschäftsstrate- gie und -tätigkeit Insgesamt ist die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Geschäftsstrategie und -tätigkeit angemessen. Die Geschäftsführung durch zwei Vorstände und die organisatorische Unterteilung der Geschäftstätigkeit in die Berei- che Betrieb, Schaden und Buchhaltung sind für das Risikoprofil des Unternehmens angemessen. Die Konzentration auf einige wenige Spezialrisikobereiche und auf einen Vermittlervertrieb erlaubt eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit mit nur einem zentralen Standort von dem aus, alle notwendigen Leistungen erbracht werden können. B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit Die Hübener Versicherungs AG trägt dafür Sorge, dass Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig (fit & proper) sind. Dieses betrifft bei der Hübener Versicherungs AG den Aufsichtsrat, den Vorstand sowie die Inhaber der Schlüsselfunktionen (unabhängig davon, ob diese Person intern besetzt oder verantwortliche Person beim Dienstleister ist). Um diese Qualifikation auch aktuell zu halten, erfolgt eine fortlaufende Weiterbildung der Organe. Das heißt, dass der Vorstand an einer Vielzahl von ressortrelevanten Veranstaltungen (beispielsweise des Gesamtverbandes der Deut- schen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und der die Gesellschaft unterstützenden Dienstleister und Rückversiche- rer) teilnimmt, während der Aufsichtsrat durch die Teilnahme an fortbildenden Veranstaltungen der geforderten Wei- terbildung nachkommt. Die Anforderungen an die Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit ist in einer entsprechenden Leitlinie festge- halten. Die Leitlinie zu Fit & Proper wird mindestens einmal jährlich überprüft. Wesentliche Änderungen werden ein- gepflegt und vom Vorstand verabschiedet. Allgemeine Anforderungen an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind sowohl ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse in den betriebenen Geschäften als auch Leitungserfahrung. Ebenso von Bedeutung sind Kenntnisse und Erfahrungen im spe- zifischen Risikomanagement in den betriebenen Geschäftsbereichen. Für die leitenden Mitarbeiter der Hübener Ver- sicherungs AG liegen Erfahrungen aus diversen Gebieten der Versicherungswirtschaft vor und bilden zusammen, sich gegenseitig ergänzend, einen verlässlichen und stabilen Fundus fachlicher Stärken. Es werden regelmäßig Mitarbeitergespräche geführt. Bestandteil dieser Gespräche ist dabei unter anderem das Thema Fortbildung. Ein Punkt im Interview-Leitfaden zu den Mitarbeitergesprächen ist deshalb eine regelmäßige Ein- schätzung des Fortbildungsbedarfs. Zu berücksichtigen sind dazu die erforderliche Fortbildung, wie beispielsweise auf- sichtsrechtliche Themen, Marktveränderungen oder grundsätzliche Änderungen des Wirtschafts-/Geschäftsumfeldes, die eine Fortbildung notwendig werden lassen. Sofern ein Fortbildungsbedarf festgestellt wird, erfolgt die Einleitung der erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter und Vorgesetztem zeitnah. B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung Das Risikomanagementsystem ermöglicht ein angemessenes Verständnis der Wesensart und Wesentlichkeit der Risi- ken, die auf das Unternehmen einwirken. Die Beteiligten sind sensibilisiert gegenüber Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens beeinflussen. Durch die systematische und koordinierte Auseinandersetzung mit den Risiken be- steht ein gemeinsames Risikoverständnis innerhalb der Gesellschaft. Häufigkeit und Inhalt der Berichterstattung gegenüber den Verantwortlichen gewährleisten eine ausreichende Infor- mation für die Entscheidungsfindung. - 13 -
Eine inhaltliche Überprüfung der Risikomanagement-Leitlinie findet in jährlichen Intervallen oder bei Bedarf statt. Die Historisierung dieser Leitlinie findet in einem separaten Laufwerksverzeichnis statt. Eine Änderung / Anpassung dieser Leitlinie wird der Compliance-Funktion mitgeteilt. Die Risikomanagement-Leitlinie ist vom Vorstand zu genehmigen. Bei Änderungen ist eine erneute Genehmigung nur bei wesentlichen risikowirksamen Entwicklungen erforderlich. Risikomanagementprozess Die Identifikation, Bewertung, Steuerung einschließlich Kommunikation, Kontrolle und Dokumentation von Risiken werden unter Anwendung geeigneter Methoden durchgeführt. Mitglieder der einzelnen Fachabteilungen unterstützen in regelmäßigen Treffen bei der Koordinierung und Weiter- entwicklung des Risikomanagement-Prozesses. Die konkrete Durchführung des gesamten Prozesses ist im Risiko-Managementhandbuch dokumentiert. Eine Aktuali- sierung des Risikohandbuchs erfolgt bedarfsorientiert, mindestens einmal jährlich. Das Risikohandbuch ist genehmi- gungspflichtig durch den Vorstand und wird mindestens einmal jährlich von jedem Mitarbeiter gelesen und abgezeich- net. Aufgrund der personellen Ausstattung ist die Hübener Versicherungs AG bemüht, sogenannte „unvereinbare Funktionen“ bei der vorliegenden personellen Ausstattung weitestgehend zu trennen. Potentielle Interessenskonflikte werden durch ein strenges „Vier-Augen-Prinzip“ und durch die mit verschiedenen Plausibilitätsprüfungen ausgestat- teter EDV begegnet. Folgende Einheiten nehmen bei der Hübener Versicherungs AG wichtige Kontrollfunktionen wahr: Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat ist als Kontrollgremium für die Überwachung der Entscheidung der Vorstandsmitglieder zuständig. Im Rahmen der regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen (in der Regel viermal pro Jahr) werden vor allem die bedeutsa- men Risiken aus strategischen Entscheidungen durch den Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht. Abschlussprüfer Unser Abschlussprüfer hat im Rahmen der Prüfung bei einer Aktiengesellschaft die Einhaltung der gesetzlichen Rege- lungen des Aktiengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Regelungen des Handelsgesetzbuches zu überwachen und zu überprüfen. Hierzu gehört auch die Überwachung des Risikofrüherkennungssystems, welches im Risikohandbuch der Hübener Versicherung-AG dokumentiert ist. Hierdurch ist eine weitere, neutrale Kontrollinstanz gegeben. Alle identifizierten Risiken, die sich nachhaltig negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage der Hübener Ver- sicherungs AG auswirken können, werden als wesentlich erachtet und regelmäßig analysiert. Anschließend wird auf- gezeigt, wie mit diesen Risiken umzugehen ist. Die einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses werden im Folgenden beschrieben: Risikoidentifikation Die Risikoidentifikation erfolgt im Rahmen der für den ORSA-Bericht festgelegten Prozeduren und beinhaltet insbe- sondere die Risikogruppen Versicherungstechnisches Risiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko und Operationelles Risiko. Sie werden laufend beobachtet und ihre Entwicklung periodisch quantifiziert, womit eine negative Veränderung er- kannt und Gegenmaßnahmen frühzeitig angestoßen werden können. Risikobewertung Die Analyse der bestandsgefährdenden und nicht bestandsgefährdenden Risiken wird durch die Mitarbeiter in der Vertragsverwaltung bzw. durch den Fachvorstand durchgeführt. Einmal jährlich wird der gesamte Bestand zusammen mit dem Rückversicherer hinsichtlich systematischer Risikopotentiale durchleuchtet. Des Weiteren wird eine jährliche Überprüfung der Deckungskonzepte und Tarifierung der aktuell angebotenen Produkte durchgeführt. Im besonderen Maße werden hierbei die Richtlinien des GDV zu Grunde gelegt. - 14 -
Zur Definition bestandsgefährdender und wesentlicher Risiken orientiert sich die Hübener Versicherungs AG am bi- lanziellen Eigenkapital gemäß § 272 HGB. Als bestandsgefährdend wird ein Risiko eingestuft, das als Verlustpotential die Hälfte des Eigenkapitals erreicht. Als wesentliches Risiko werden Versicherungsrisiken betrachtet, die ein Zehntel des bilanziellen Eigenkapitals erreichen. Die Identifikation wesentlicher und bestandsgefährdender Risiken dient auch dazu, mögliche Krisenpotentiale rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Präventivmaßnahmen einzuleiten. Risikosteuerung Die Gesamtverantwortung für eine gesetzeskonforme Implementierung und kontinuierlichen Funktionsfähigkeit trägt der dafür zuständige Fachvorstand, dessen Hauptverantwortung in der Durchführung von Maßnahmen zur Risikobe- wältigung liegt. Die Informationen zur Risikoidentifikation, -bewertung, -beobachtung und -handhabung wird dem Vorstand von den Mitarbeitern in der Vertragsverwaltung zur Verfügung gestellt. Konkret heißt dies, dass bei einer drastischen Untertarifierung großer Risiken (mind. 30 % unter Tarif) eine Meldung an den Vorstand erfolgen muss. Auch bei Schäden, die einen Wert von 10 Tsd. € übersteigen, wird sofort eine Meldung an den Vorstand vorgenom- men. Eine weitere Kontrollinstanz stellen die Rückversicherer dar, an die eine Meldung von Schäden mit einem Aufwand über 200 Tsd. € zu erstatten ist. Des Weiteren wird im Rahmen des monatlichen Berichtswesens jeweils zum 12. eines Monats ein regelmäßiges Risiko- Reporting durchgeführt. Hierbei werden aktuelle Themen besprochen und Trends sowie die Entwicklung des Vertrags- bestandes analysiert. Risikoüberwachung Hierzu gehört insbesondere die regelmäßige Beobachtung der definierten Limite, um etwaige Unregelmäßigkeiten und Überschreitungen unmittelbar festzustellen und erforderlichenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Ge- schäftsleitung analysiert mindestens einmal jährlich den Bestand auf Schadenlastigkeit. Eine Verwertung der gewon- nenen Informationen aus dem Risikomanagements wird laufend, mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Vor- standssitzung und mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung vorgenommen, indem notwen- dige Entscheidungen für die Risikobeschränkung getroffen und Maßnahmen verabschiedet werden. Bei aktuellen Ge- schehnissen am Markt werden kurzfristig Korrekturen bzw. Anpassungen durch das Risikomanagement vorgenom- men. Des Weiteren findet laufend, mindestens einmal jährlich eine Überprüfung des Risikomanagementsystems statt. Risikokommunikation Bei wesentlichen Entscheidungen, die aus Risikosicht ungewöhnlich sind oder erhebliche Auswirkungen auf das Un- ternehmen haben, wird der gesamte Vorstand einbezogen und der Aufsichtsrat informiert. Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung Die vorausschauende Beurteilung der unternehmenseigenen Risiken soll sicherstellen, dass das Unternehmen eine Bewertung aller mit seiner Geschäftstätigkeit verbundenen wesentlichen Risiken vornimmt und danach den entspre- chenden Kapitalbedarf bestimmt. Dazu benötigt das Unternehmen angemessene und praktikable Prozesse zur Identi- fizierung, Bewertung und Überwachung seiner Risiken und seines Gesamtsolvabilitätsbedarfs (GSB). Es ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse dieser Beurteilung in wesentliche Entscheidungsprozesse einfließen bei de- nen, neben den mehrjährigen Projektionen für den aufsichtsrechtlichen Kapitalbedarf und der Eigenmittel, auch un- terschiedliche, die Eigenmittel belastende Stressszenarien, berücksichtigt werden. Die angemessene Ausgestaltung und die Steuerung der Durchführung des ORSA obliegen der Geschäftsleitung. Für die Umsetzung ist der ausreichende Austausch relevanter Informationen an die zuständigen Verantwortlichen einzu- richten. In der Umsetzung des ORSA wird die Geschäftsleitung durch die vier Schlüsselfunktionen unterstützt. Zusätzlich wer- den Berechnungen zu Solvabilitätserfordernissen von einer mit Spezialisten einzelner Fachabteilungen (Controlling, Kapitalanlagen, Rechnungswesen) besetzten Arbeitsgruppe durchgeführt. Die Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs erfolgt auf Basis der Standardformel. Im Rahmen des ORSA-Prozesses findet jährlich eine Überprüfung der Abweichungen des eigenen Risikoprofils von den der Standardformel zugrunde- liegende Annahmen statt. Bei wesentlichen Abweichungen werden die entsprechenden Risikomodule einer angemes- senen Bewertung unterzogen. Die in der Standardformel nicht enthaltenen Risiken werden für die GSB-Ermittlung mit - 15 -
einem Faktoransatz berücksichtigt. Einbezogen in die Berechnung werden hier das Reputationsrisiko und das strate- gische Risiko. Die Berechnung wird jährlich nach dem Geschäftsjahresende und zusätzlich nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben von der URCF koordiniert. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben werden die ermittelten Ergebnisse auf Angemessenheit von der URCF geprüft und an die Geschäftsleitung berichtet. Aus der mittelfristigen Ergebnisplanung (bedarfsorientiert mindestens drei Jahre) werden geeignete Projektionen der Risikosituation erstellt. Es sind insbesondere Situationen und Risiken einzubeziehen, die das vorhandene Risikoprofil wesentlich verändern können (Stressszenarien). Die übernommenen Verpflichtungen und die Risikokapitalanforde- rungen sind stets zu erfüllen. Die Besetzung der URCF durch ein Vorstandsmitglied stellt sicher, dass die Ergebnisse der Risikoprojektion bei der Umsetzung von Geschäfts- und Risikostrategien berücksichtigt werden. Zusätzlich findet bei wesentlichen Entscheidungen (z.B. über die Kapitalanlage oder die Rückversicherung) ein enger Austausch zwi- schen dem Vorstand und die im ORSA-Prozess zuständigen Personen statt, in dem die Auswirkung der Maßnahme auf das Risikoprofil und die Bedeckungssituation erläutert wird. Die im Rahmen des ORSA zu erstellenden Dokumentationen beinhalten die verwendete Methodik, erläutern die An- nahmen und Parameter und stellen den ORSA-Prozess, also das generelle Vorgehen, dar. Der ORSA-Bericht wird an die BaFin und den Aufsichtsrat versandt. In dem Bericht erfolgt eine Interpretation der ORSA-Ergebnisse sowie eine nachvollziehbare Erläuterung der Aktivitä- ten und Arbeitsschritte. Der in 2020 durchgeführte ORSA zeigt, dass die Gesellschaft in der Lage ist, auch in besonderen Stressszenarien im Planungshorizont von drei Jahren oberhalb der im Rahmen der Risikostrategie festgelegten Bedeckungsquote von 125% zu bleiben. Die Gesellschaft hat folgende Szenarien gewählt, um festzustellen, ob bei Eintritt dieser Risikosituationen zukünftig die Erhaltung der Kapitalanforderungen gewährleistet bleibt. • Übermäßiges Wachstum – Anstieg der Prämie in der Sparte Sachversicherung um 15.000 Tsd. € und Verdoppelung der angenom- menen Wachstumsrate für das 1. Planungsjahr (2021) in den übrigen Sparten • Ausfall von Rückversicherung (RV) – 20% der RV-Schadenaufwendungen der Sparte Sachversicherung fallen im Jahr 2021 aus • Anstieg der Schadenquote – In der Sparte Feuer wird eine dauerhafte Erhöhung der Brutto-Schadenquote von 30 % angenommen • Corona Szenario – In der Sparte Feuer werden zusätzlich zu den bereits in der Planung berücksichtigen Corona-bedingten Schadenaufwänden weitere Schadenzahlungen in Höhe von 24 Mio. in 2021 angenommen Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass nach Anwendung der Stressszenarien zu jedem Zeitpunkt eine ausrei- chende Bedeckungssituation gewährleistet werden kann. Im Corona Szenario würde per 2021 eine Bedeckungs- quote von 145% eintreten, welche noch über der internen Schwelle von 125% liegt. Zudem würden frühzeitig ent- sprechende Gegenmaßnahmen z.B. durch langsameres Wachstum, zusätzliche Rückversicherung oder höhere The- saurierungen eingeleitet. B.4 Internes Kontrollsystem Der Vorstand hat nach den einschlägigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften ein Überwachungssystem eingerichtet, um bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und diesen erforderlichenfalls wirksam entgegenzusteuern. Das Überwachungssystem ist in einer der Größe der Gesellschaft entsprechenden Weise eingerichtet und umfasst definierte Steuerungsmaßnahmen für den Fall des Erreichens von Schwellenwerten, welche die Gesellschaft in Gefahr - 16 -
bringen könnten. Limite und Schwellenwerte sind je wesentlicher Risikoart eingerichtet. Für den Fall der Überschrei- tung der relevanten Werte / Schwellenwerte wurden Steuerungsmaßnahmen ausgearbeitet und bereits umgesetzt. Insbesondere das stringent umgesetzte „Vier-Augen-Prinzip“ auf allen Entscheidungsebenen, über die verschiedenen Unternehmenseinheiten hinweg, gewährleistet eine hohe Kontrollqualität. Darüber hinaus wird innerhalb dieses Kon- trollsystems auch darauf geachtet, dass die „Zeichnungspaare“, d.h. Personen deren beider Unterschriften erst die Durchführung einzelner Geschäftsvorfälle ermöglichen, regelmäßig rotieren, um die Aufmerksamkeit der kontrollie- renden Personen zu erhöhen. Einen wesentlichen Teil des Internen Kontrollsystems (IKS) bilden die im internen Softwaresystem integrierten tech- nischen Kontrollen in den Bereichen Vertragsbearbeitung, Schadenbearbeitung und Buchhaltung. Zum IKS gehört auch die Überwachung der Einhaltung aller unter der Überschrift Compliance zusammengefasster Sachverhalte. Die Compliance Funktion wird von einem Vorstand ausgeführt, der nicht nur bei wöchentlichen Sitzun- gen aller Mitarbeiter, sondern auch im laufenden Geschäftsbetrieb kontrolliert, ob Rechtstreue, Sittsamkeit und An- stand bei allen Geschäftstätigkeiten gewahrt bleiben. B.5 Funktion der Internen Revision Die Interne Revision dient insbesondere der Überwachung der Umsetzung aller Compliance-Themen und der Effizienz des IKS. Durch die Auslagerung ist es möglich, die internen Prozesse kritisch und unvoreingenommen zu überprüfen. Aufgrund der Ausgliederung kann die Objektivität und Unabhängigkeit dieser Funktion gewahrt werden. Mit Genehmigung der BaFin wurde die Funktion „Interne Revision“ an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgela- gert. Die Durchführung der Internen Revision, bei der insbesondere das IKS und die Erfüllung der Compliance Anfor- derungen überprüft werden, erfolgt im 2-Jahres-Rhythmus. B.6 Versicherungsmathematische Funktion Die (ausgelagerte) versicherungsmathematische Funktion (siehe B.2.1 Zuständigkeiten) ist eingerichtet und koordi- niert und überwacht insbesondere die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen für Solvency II-Zwe- cke. Sie ist für die Entwicklung von entsprechenden Strategien, Methoden, Prozessen und Verfahren zuständig. Die VmF koordiniert die Berechnungen der versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II und stellt die dafür notwendige Datenqualität sicher. Zusätzlich berät die VmF die Geschäftsleitung zu den Themen Reservierung, Zeichnungs- und Annahmepolitik sowie zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen. Die VmF berichtet grundsätzlich monatlich und mindestens einmal jährlich schriftlich und zusätzlich bei Bedarf an die Geschäftsleitung. B.7 Outsourcing Die Hübener Versicherungs AG agiert mit Outsourcing Partnern zur Betreibung von Versicherungsgeschäften im euro- päischen Ausland, für den Betrieb und die Entwicklung der zum Geschäftsbetrieb notwendigen Informationstechno- logie (IT) und zur Ausübung der versicherungsmathematischen Funktion. Geschäftstätigkeiten im Ausland erfolgen mittels der Beauftragung von und Ausgliederung auf bevollmächtigte Zeich- nungsagenturen. Diese werden vor einer Beauftragung einer kritischen Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit unterwor- fen. Dabei werden die lokale Zulassung und Erfüllung aller sonstigen, rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforde- rungen ebenso überprüft wie die Integrität der handelnden Personen. Die fortlaufende Kontrolle dieser Einheiten erfolgt durch die Geschäftsführung sowie punktuell durch beauftragte Sachverständige. - 17 -
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