Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 2020
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Solvabilitätsquote zum 31.12.2020 225 % ohne Hilfs- und Übergangsmassnahmen 232 % ohne Übergangsmassnahmen / mit Volatilitätsanpassung 251 % mit Übergangsmassnahme / mit Volatilitätsanpassung Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 2020 Veröffentlichung bis 07. April 2021 LV 1871 Private Assurance AG
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 5 Zusammenfassung 7 A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis 11 A.1 Geschäftstätigkeit ......................................................................................................11 A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis........................................................................14 A.3 Anlageergebnis ..........................................................................................................16 A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten ...........................................................................17 A.5 Sonstige Angaben......................................................................................................17 B. Governance-System 19 B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System.......................................................19 B.1.1 Das Governance-System im Allgemeinen und seine Angemessenheit im Hinblick auf die Geschäftsstrategie und –tätigkeit des Unternehmens.......................................... 19 B.1.2 Informationen zur Übertragung von Zuständigkeiten, zu den Berichtspflichten und zur Besetzung der Funktionen im Unternehmen .............................................................23 B.1.3 Aufbau der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens, Darstellung der Trennung der Zuständigkeiten innerhalb dieser Organe und Beschreibung der Hauptaufgaben und -zuständigkeiten der Schlüsselfunktionen dieser Organe ......................................................................................................................23 B.1.4 Angaben zu Vergütungsansprüchen .........................................................................26 B.1.5 Zusätzliche Informationen .........................................................................................27 B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit ..27 B.3 Risikomanagementsystem einschliesslich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung.............................................................................................28 B.3.1 Beschreibung des Risikomanagementsystems .........................................................28 B.3.2 Vorgehensweise bei der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitäts- beurteilung ................................................................................................................29 SFCR LVPA 2020 |2 von 74
B.4 Internes Kontrollsystem ............................................................................................31 B.4.1 Beschreibung des Internen Kontrollsystems des Unternehmens ............................... 31 B.4.2 Beschreibung der Art und Weise, wie die Compliance Funktion umgesetzt wird ....... 31 B.5 Funktion der Internen Revision.................................................................................34 B.5.1 Beschreibung der Umsetzung der Internen Revision ................................................34 B.5.2 Gewährleistung der Objektivität und Unabhängigkeit der Internen Revision.............. 35 B.6 Versicherungsmathematische Funktion...................................................................35 B.7 Outsourcing................................................................................................................36 B.8 Sonstige Angaben......................................................................................................38 C. Risikoprofil 39 C.1 Versicherungstechnisches Risiko ............................................................................44 C.2 Marktrisiko ..................................................................................................................45 C.3 Kreditrisiko .................................................................................................................46 C.4 Liquiditätsrisiko .........................................................................................................46 C.5 Operationelles Risiko.................................................................................................47 C.6 Andere wesentliche Risiken ......................................................................................48 C.7 Sonstige Angaben......................................................................................................48 D. Bewertung für Solvabilitätszwecke 49 D.1 Vermögenswerte ........................................................................................................49 D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen ..............................................................50 D.3 Sonstige Verbindlichkeiten .......................................................................................54 D.4 Alternative Bewertungsmethoden ............................................................................55 D.5 Sonstige Angaben......................................................................................................55 E. Kapitalmanagement 56 E.1 Eigenmittel..................................................................................................................56 SFCR LVPA 2020 |3 von 74
E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung..................................58 E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ...........................................................60 E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen .....................................................................................................................61 E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderung .......................................................................................61 E.6 Sonstige Angaben......................................................................................................61 Anhang 62 SFCR LVPA 2020 |4 von 74
Abkürzungsverzeichnis a. G. auf Gegenseitigkeit ADJ Adjustment (Anpassung für die risikomindernde Wirkung der ZÜB und der latenten Steuern) ALM Asset Liability Management AT Österreich BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BP Basispunkte; 1 Basispunkt = 0,01 % BSCR Basic Solvency Capital Requirement, d.h. Basissolvenzkapita- lanforderung vor Adjustment (s.o.) und Addition OpRisk (s.u.) BSM Branchensimulationsmodell BWR Bewertungsreserven CAT Katastrophenrisiko CRO Contractual Run-Off DE Deutschland DIIR Deutsches Institut für Interne Revision DRA Delegierte Rechtsakte (hier: Delegierte VO (EU) 2015/35 vom 10.10.2014) EIOPA European Insurance and Occupational Pensions Authority, eu- ropäische Versicherungsaufsicht EK Eigenkapital EU Europäische Union EWR Europäischer Wirtschaftsraum FL Fürstentum Liechtenstein FLAOR Forward Looking Assessment of Own Risk FLV Fondsgebundenen Lebensversicherung FMA Finanzmarktaufsicht (FL) FSCR Financial Service Contracts Regime GCR Going Concern Reserve GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. i.H.v. in Höhe von IDW Institut der Wirtschafsprüfer IFRS International Financial Reporting Standards IKS Internes Kontrollsystem SFCR LVPA 2020 |5 von 74
lfd. laufend LI Liechtenstein LV 1871 Lebensversicherung von 1871 a. G. München LVPA LV 1871 Private Assurance AG MCR Minimum Capital Requirement OpRisk Operationelles Risiko ORSA Own Risk and Solvency Assessment PGR Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht RfB Rückstellung für Beitragsrückerstattung RT Rückstellungstransitional SII Solvency II SCR Solvency Capital Requirement TPR Temporary Permission Regime UFR Ultimate Forward Rate ÜF Überschussfonds UK United Kingdom VA Volatility Adjustment, Volatilitätsanpassung VmF Versicherungsmathematische Funktion vt. Versicherungstechnisch ZAG Zukünftige Aktionärsgewinne ZÜB Zukünftige Überschussbeteiligung SFCR LVPA 2020 |6 von 74
Zusammenfassung Die LV 1871 Private Assurance AG (LVPA) gehört zu den solvenzstarken Lebensversi- cherungsunternehmen in Europa. Zum Stichtag am 31. Dezember 2020 beträgt die Quote 225 Prozent – ohne die vorgesehenen Hilfs- und Übergangsmassnahmen. Das bedeutet: Aufsichtsrechtlich sind mindestens so hohe Eigenmittel vorzuhalten, um ein schweres Stressszenario abzudecken, das statistisch gesehen nur alle 200 Jahre auf- tritt. Wir verfügen über den mehr als zweifachen Wert dieser geforderten Eigenmittel. Was zeichnet die LVPA und ihre Geschäftstätigkeit sowie Leistungen aus? Die LVPA bietet für Kooperationspartner und für ein gehobenes Kundensegment Kapital- und Rentenversicherungen sowie individuelle Speziallösungen im Vorsorgebereich. Die Finanz- und Nachfolgeplanung mir Lebensversicherungen kombiniert mit einem breiten Kapitalanla- geuniversum bietet den Schwerpunkt des Leistungsangebotes. Zudem werden innovative Ver- sicherungsprodukte für verschiedene Kundenbedürfnisse gemeinsam mit Gruppengesell- schaften entwickelt und angeboten. Die Struktur des Geschäfts konzentriert sich im Wesentlichen (mehr als 90 Prozent) sowohl im Bestand als auch im Neugeschäft auf Versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Bei einem kleinen Teil des Geschäfts werden zu- dem in Österreich Ablebensversicherungen direkt über das Internet vertrieben. Die LV 1871 Private Assurance AG (LVPA) ist eine 100 -prozentige Tochtergesellschaft der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871). Welche Trends und Faktoren beeinflussen das Geschäft der LVPA in Zukunft? Das Marktumfeld in der Versicherungsbranche bleibt anspruchsvoll. Zudem bleiben die Zinsen weiterhin global sehr niedrig und das sich stetig wandelnde Aufsichtsrecht stellt zusätzliche Anforderungen. Die Digitalisierung beeinflusst sowohl unsere internen Prozesse als auch die Schnittstelle zu unseren Kunden und Vermittlern. Bereits in der Vergangenheit haben wir uns darauf konzentriert, unsere Risikotragfähigkeit zu stärken. Konkret heisst das: Die Risikotragfähigkeit der LVPA bietet trotz der Corona-Krise 2020 ein hohes Mass an Stabilität. Bei unseren Produkten haben wir uns schon frühzeitig auf anteils- und fondsgebundene Verträge konzentriert. SFCR LVPA 2020 |7 von 74
Warum gibt es Solvency II und den SFCR? Im Gegensatz zu Solvency I verfolgt Solvency II das Ziel die Eigenmittelerfordernisse von Ver- sicherungsunternehmen an den tatsächlich eingegangen ökonomischen Risiken zu bemes- sen. Darüber hinaus wird durch den hier vorliegenden Bericht Transparenz über die finanzielle Situation des Unternehmens gegenüber der Öffentlichkeit gegeben. Rechtsgrundlage sind die EU-Richtlinie 2009/138/EG und die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 sowie auf nationaler Ebene das Versicherungsaufsichtsgesetz. Wie hat die LVPA die Solvency-II-Anforderungen an die Geschäftsorganisation umge- setzt? Die Gesellschaft nutzt zur Erfüllung der Anforderungen an das Governance-System sowohl eigene als auch Ressourcen der Konzernmutter LV 1871. Das heisst: Die Schlüsselfunktionen Risikomanagement und die Versicherungsmathematische Funktion werden durch die LVPA selbst gestellt; die Interne Revision und Interne Kontrolle „Compliance“ sind an die Konzern- mutter ausgegliedert. Sie werden durch Ausgliederungsbeauftragte überwacht. Alle notwendigen Leitlinien im Rahmen des Governance-Systems sind aufgestellt worden. Diese werden jährlich überprüft und aktualisiert. Wie sieht das Risikoprofil der LVPA aus? Bei der Kapitalanlage verfolgen wir eine umsichtige Geschäftspolitik. Im Rahmen der Risiko- tragfähigkeit können und wollen wir jedoch nicht auf Kredit (Spread)-, Aktien-, und Währungs- risiken zur Generierung einer attraktiven Verzinsung für unsere Kunden verzichten. Das Zins- rückgangsrisiko spielt keine Rolle mehr. Grund dafür ist zum einen eine optimierte Deckung der Verpflichtungen. Zum anderen gewinnt das Geschäftsfeld ohne Zinsgarantien für uns zu- nehmend an Bedeutung. Dadurch entsteht sogar ein leichtes Zinsanstiegsrisiko. Ein Konzent- rationsrisiko in der Kapitalanlage soll grundsätzlich durch geeignete Streuung der Anlagen komplett vermieden werden. In der Versicherungstechnik wird die Risikosituation vom Mas- senstornorisiko geprägt. Auch das Kostenrisiko spielt eine nennenswerte Rolle. Für die Zukunft ist mit positiven Ergebnisbeiträgen in dem Geschäftsfeld zu rechnen, in dem die Kapitalanlagerisiken bei den Versicherungsnehmern liegen. SFCR LVPA 2020 |8 von 74
Was ist in der Solvenzbilanz anders als in der bisherigen PGR-Bilanz? Der Hauptunterschied zwischen der Solvenzbilanz und der Sichtweise des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) besteht darin, dass sowohl die Kapitalanlagen als auch die Ansprüche der Versicherungsnehmer in der Solvenzbilanz zu Marktwerten ausge- wiesen werden. Dadurch wird der Wert der Verpflichtungen im derzeitigen Zinsumfeld höher angesetzt und deutlich vorsichtiger bewertet. Die Solvenzbilanz zeigt im Gegenzug auch stille Reserven der Vermögenswerte vollständig auf. Was bedeutet das für die Kapitalstärke der LVPA? Unsere Solvenzsituation übertrifft mit einer SCR-Bedeckungsquote von 225 Prozent auch ohne jegliche Hilfs- und Übergangsmassnahmen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sehr deutlich. Die SCR-Bedeckungsquote stellt das Verhältnis von anrechenbaren Eigenmitteln zu Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirements, SCR) dar. Die Solvenzkapitalan- forderungen sind eben jene Mittel, die benötigt werden, damit Risiken gestemmt werden kön- nen, die statistisch lediglich alle 200 Jahre eintreten. In Zahlen heisst das für die LVPA: Es liegen Eigenmittel in Höhe von 19,220 Mio. Euro im Verhältnis zu einer Solvenzkapitalanfor- derung von 8,552 Mio. Euro vor. Neben der Solvenzkapitalanforderung sieht die Aufsicht eine geringere Mindestkapitalanfor- derung (Minimum Capital Requirement, MCR) als absolute Untergrenze vor. Die MCR der LVPA beträgt 3,848 Mio. Euro. Die MCR-Bedeckungsquote liegt bei 499 Prozent. Die Anga- ben beziehen sich auf Werte ohne Hilfs- und Übergangsmassnahmen. Wir haben rein vorsorglich Hilfs- und Übergangsmassnahmen für die Ermittlung der Sol- venzquoten beantragt (Volatilitätsanpassung und Rückstellungstransitional) und durch die FMA die Genehmigung zur Anwendung erhalten. Es ist jedoch unser klares Ziel, die Erfüllung der Solvency-II-Solvenzkapitalanforderungen durchgehend ohne diese Massnahmen gewähr- leisten zu können. Mit Anwendung der dauerhaft nutzbaren Volatilitätsanpassung beträgt die SCR- Bedeckungsquote 232 Prozent. Die MCR-Bedeckungsquote liegt dann bei 516 Prozent. Die Volatilitätsanpassung ist eine Hilfsmassnahme bei den Solvency-II-Berechnungen, die dazu dienen soll, die Auswirkung übertriebener Marktschwankungen zu mindern und so ein prozyk- lisches Anlageverhalten zu vermeiden. Ihre Auswirkung auf die Solvenzquote ist aktuell nur noch gering. SFCR LVPA 2020 |9 von 74
Wendet man zusätzlich die Übergangsregelung bei den versicherungstechnischen (vt.) Rück- stellungen an, beträgt die SCR-Bedeckungsquote 251 Prozent. Die MCR-Bedeckungsquote beläuft sich auf 558 Prozent. Dabei handelt es sich um eine Übergangsmassnahme, die eine schrittweise Einführung der Solvency-II-Bewertungsvorschriften über einen Zeitraum von 16 Jahren ermöglicht. Der Übergang von der Deckungsrückstellung nach dem statutarischen Ab- schluss hin zu den vt. Rückstellungen unter Solvency II geschieht über einen sogenannten vorübergehenden Abzug von den vt. Rückstellungen unter Solvency II und erhöht somit die vorhandenen Eigenmittel. Wir gehen davon aus, dass wir auch in der Zukunft zu den Lebensversicherungsunternehmen im EU/EWR-Raum mit einer überdurchschnittlichen Solvabilität und Finanzstärke gehören werden. Wie profitieren Kunden von unserer Solvenzstärke? Die hohe Kapitalisierung soll vermeiden, dass wir beispielsweise bei einem Börsencrash zum schlechtesten Zeitpunkt Aktien verkaufen müssten. Stattdessen können wir solche Gelegen- heiten zum Zukauf nutzen. Losgelöst von unserer hohen Solvenzquote nutzen wir in der Ka- pitalanlage Renditechancen zu Gunsten unserer Versicherungsnehmer. Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Corona-Krise und die damit verbundenen Effekte am Kapitalmarkt? Aus der Corona-Krise bedingte Risiken könnten sich durch eine 2021 schwächer als ange- nommen ausfallende Konjunkturerholung ergeben. Dies könnte die Kapitalanlagen, den Ab- satz unserer Produkte sowie die Versicherungsleistungen betreffen. Bisher sehen wir aller- dings in der Praxis kaum Effekte durch Corona. Forderungsausfälle durch aufgeschobene In- solvenzen erwarten wir aufgrund unseres begrenzten Engagements in Unternehmensanleihen kaum. Insgesamt sind wir zudem durch hohe bilanzielle Reserven, diversifizierten Kapitalan- lagen sowie konkurrenzfähige Produkte gut gerüstet. Eine Gefährdung der Solvenzkapitalanforderung oder gar der Mindestkapitalanforderung der LVPA war durch die Entwicklungen im Zuge der Corona-Krise zu keinem Zeitpunkt gegeben. SFCR LVPA 2020 |10 von 74
A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis A.1 Geschäftstätigkeit Name und Rechtsform Die LV 1871 Private Assurance AG hat ihren Sitz in Liechtenstein und agiert als Aktiengesell- schaft (AG). Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) Landstrasse 109 Postfach 279 LI - 9490 Vaduz Liechtenstein Tel: +423 236 73 73 Fax: +423 236 73 38 E-Mail: info@fma-li.li Externer Abschlussprüfer Grant Thornton AG Bahnhofstrasse 15 Postfach 663 LI - 9494 Schaan Halter von qualifizierten Beteiligungen Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (Maximiliansplatz 5, 80333 München) hält unmittelbar 100 Prozent der Aktien der LV 1871 Private Assurance AG. Stellung des Unternehmens innerhalb der Struktur der Gruppe Der Kreis der mit dem Mutterunternehmen LV 1871 auf gleicher Ebene verbundenen Unter- nehmen umfasst folgende Gesellschaften: Delta Direkt Lebensversicherung AG München, München TRIAS Versicherung AG, München LV 1871 Pensionsfonds AG, Vaduz SFCR LVPA 2020 |11 von 74
LV 1871 Private Assurance AG, Vaduz MAGNUS GmbH, München 71circles GmbH, München Lebensversicherung von 1871 a. G. München Delta Direkt LV 1871 Lebensver- TRIAS LV 1871 Private MAGNUS 71circles sicherung Versich- Pensions- Assurance GmbH GmbH AG erung AG fonds AG AG München Die Gesellschaften befinden sich im Alleineigentum der LV 1871. Die Unternehmen bedienen sich zur Erfüllung ihres Betriebszweckes in unterschiedlicher Ausprägung des Innen- und Aus- sendienstes der LV 1871. Alle verbundenen Unternehmen mit Ausnahme der 71circles GmbH wurden in den Konzernabschluss der LV 1871 einbezogen. Die 71circles GmbH befindet sich in der Auflösung. Wesentliche Geschäftsbereiche und geografische Regionen Die LVPA ergänzt die Produktpalette der LV 1871 um rechtlich und steuerlich optimierte Pro- duktlösungen für vermögende Privatkunden in der Finanz- und Nachfolgeplanung. Die Geschäftstätigkeit der LVPA besteht darüber hinaus in geringerem Umfang in der Über- nahme biometrischer Risiken sowie der Umsetzung von Beiträgen in garantierte Leistungen und dem Erwirtschaften von Überschüssen für ihre Versicherungsnehmer. Die Gesellschaft betreibt im Wesentlichen zwei Geschäftsfelder: Geschäftsfeld A: Lebensversicherungsgeschäft mit anteil- und fondsgebundenen Versiche- rungen, bei denen die Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko tragen in DE und AT. Geschäftsfeld B: Klassische aufgeschobene Rentenversicherungen mit Rentengarantie so- wohl für laufende als auch für Einmalbeiträge sowie online vermarktete Todesfallversicherun- gen in AT. Innerhalb des Geschäftsfeldes B wird aufgrund der aktuellen Zinslage in Verbindung mit der ökonomischen Werthaltigkeit gegebener Garantien kein Neugeschäft bei den Rentenversiche- rungen mehr angenommen. SFCR LVPA 2020 |12 von 74
Das Neugeschäft des Jahres 2020 wurde im Wesentlichen mit Versicherungsnehmern erzielt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Märkte Österreich (AT) und Vereinigtes König- reich (UK) sind von untergeordneter Bedeutung. Etwaige wesentliche Geschäftsvorfälle oder sonstige Ereignisse im Berichtszeitraum Im Geschäftsfeld A werden aufgrund des EU-Austritts Grossbritanniens Versicherungslösun- gen für dort ansässige Versicherungsnehmer nicht mehr aktiv angeboten. Neuabschlüsse wur- den bis Ende 2020 nur mit einem entsprechenden Haftungsausschluss durchgeführt. Die Ge- sellschaft hat ihre Registrierung für das sog. Temporary Permission Regime (TPR) Ende 2020 zurückgezogen und ist damit in das sog. Financial Services Contracts Regime (FSCR) mit einem sog. Contractual Run-Off (CRO) eingetreten. FSCR/CRO sieht ergänzend eine Über- gangsfrist von 15 Jahren für Bestände mit UK Bezug vor. Eine Gefährdung der Solvenzkapitalanforderung oder gar der Mindestkapitalanforderung der LVPA durch die Corona-Krise im Jahr 2020 war in keiner Weise gegeben. SFCR LVPA 2020 |13 von 74
A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis Die Gesellschaft betreibt klassisches Lebensversicherungsgeschäft mit Überschussbeteili- gung und Index- und fondsgebundene Versicherung in DE, AT und UK (dort ohne Neuge- schäft). Überblick über die versicherungstechnischen Prämien und Aufwendungen nach Ge- schäftsbereichen Versicherungstechnisches Ergebnis im Überblick Geschäftsbereich für: Lebensversicherungsverpflichtungen Versicherung mit Index- und Überschuss- fondsgebundene beteiligung Versicherung Gesamt Veränderung in Tsd. Euro 2020 2019 2020 2019 2020 2019 Gesamt Gebuchte Prämien Brutto 2.445 2.733 50.742 22.418 53.187 25.151 111% Anteil der Rückversicherer 11 7 - - 11 7 68% Netto 2.434 2.726 50.742 22.418 53.176 25.144 111% Verdiente Prämien Brutto 2.427 2.725 50.742 22.418 53.169 25.142 111% Anteil der Rückversicherer 11 7 - - 11 7 68% Netto 2.415 2.718 50.742 22.418 53.158 25.136 111% Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto 2.465 9.924 12.676 20.341 15.141 30.266 -50% Anteil der Rückversicherer - - - - - - Netto 2.465 9.924 12.676 20.341 15.141 30.266 -50% Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen Brutto - 107 6.779 - 44.626 - 58.423 - 44.734 - 51.644 -13% Anteil der Rückversicherer - - - - - - Netto - 107 6.779 - 44.626 - 58.423 - 44.734 - 51.644 -13% Angefallene Aufwendungen 496 465 3.097 2.699 3.594 3.164 14% Sonstige Aufwendungen 211 154 37% Gesamtaufwendungen 3.805 3.318 15% Tabelle 1 - Versicherungstechnisches Ergebnis LVPA nach Geschäftsbereichen zum 31.12.2020 Insgesamt konnte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 eine gebuchte Prämie von 53,187 Mio. Euro (2019: 25,151 Mio. Euro) erzielen. Das Unternehmen hat ab dem Geschäftsjahr 2017 entschieden, im klassischen Rentenversi- cherungstarif kein Neugeschäft mehr zu zeichnen. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle betrugen im Geschäftsjahr 2020 15,141 Mio. Euro (2019: 30,266 Mio. Euro). Sowohl die Ablaufleistungen im Garantiegeschäft als auch das Ab- SFCR LVPA 2020 |14 von 74
laufvolumen im Bereich der anteils- und fondsgebundenen Vorsorgeprodukte haben sich deut- lich reduziert. 2019 waren noch überdurchschnittlich viele Ablaufleistungen aus Verträgen ge- gen Einmalbeitrag fällig geworden. Es liegen angefallene Aufwendungen i. H. v. 3,594 Mio. Euro (2018: 3,164 Mio. Euro) vor. Diese setzen sich aus Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen zusammen und haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Versicherungstechnisches Ergebnis nach wichtigsten Ländern Gesamt - fünf wichtigste Fünf wichtigste Länder (nach gebuchten Bruttoprämien) - Länder und Lebensversicherungsverpflichtungen Herkunftsländer Her- kunfts- DE AT GB land in Tsd. Euro 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 Gebuchte Prämien Brutto 50.109 23.566 3.078 985 - 600 53.187 25.151 Anteil der Rückversicherer - - 11 7 - - 11 7 Netto 50.109 23.566 3.067 978 - 600 53.176 25.144 Verdiente Prämien Brutto 50.106 23.572 3.063 970 - 600 53.169 25.142 Anteil der Rückversicherer - - 11 7 - - 11 7 Netto 50.106 23.572 3.051 964 - 600 53.158 25.136 Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto 14.692 29.329 66 410 382 526 15.141 30.266 Anteil der Rückversicherer - - - - - - - - Netto 14.692 29.329 66 410 382 526 15.141 30.266 Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen Brutto - 41.507 -49.079 - 2.845 - 480 - 382 - 2.086 - 44.734 - 51.644 Anteil der Rückversicherer - - - - - - - - Netto - 41.507 -49.079 - 2.845 - 480 - 382 - 2.086 - 44.734 - 51.644 Angefallene Aufwendungen 3.055 2.690 395 348 144 127 3.594 3.164 Sonstige Aufwendungen 211 154 Gesamtaufwendungen 3.805 3.318 Tabelle 2 - Versicherungstechnisches Ergebnis LVPA nach Ländern zum 31.12.2020 Aus der obenstehenden Tabelle geht hervor, dass die gebuchten und verdienten Prämien 2020 fast vollständig in Deutschland anfielen. Darüber hinaus lagen 97 Prozent der Aufwen- dungen für Versicherungsfälle in Deutschland und diese sind deutlich gefallen. Insgesamt ist das versicherungstechnische Ergebnis der LVPA im Berichtsjahr 2020 negativ. Die Hauptertragsquelle der Gesellschaft liegt in den Verwaltungserlösen auf den fonds- bzw. anteilsgebundenen Versicherungsbestand in der nichtversicherungstechnischen Rechnung. SFCR LVPA 2020 |15 von 74
A.3 Anlageergebnis Erträge aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte nach Assetklassen Die gesamten Erträge aus Kapitalanlagen betrugen im Jahr 2020 0,975 Mio. Euro (2019: 1,807 Mio. Euro). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen beliefen sich 2020 auf 0,000 Mio. Euro (2019: 0,000 Mio. Euro). Die Mittel für den Insurance Core Fonds in Höhe von 60,994 Mio. Euro (2019: 57,765 Mio. Euro) waren zum Stichtag 31.12.2020 wie folgt angelegt: Anlageklassen LVPA Marktwert Anteile in Erfolg Perfor- Performance 31.12.2020 31.12.2020 % lfd. Jahr mance Beitrag in % 1. Renten (inkl. Futures) 41 765 386 68.47% 3 468 656 8.63% 6.01% 2. Absolute Return 7 947 281 13.03% -36 299 -0.66% -0.06% 3. Publikumsfonds Aktien 4 446 163 7.29% 176 474 1.03% 0.31% 4. Publikumsfonds High Yield 4 892 295 8.02% 165 593 3.78% 0.29% 5. Tagesgeld 1 943 125 3.19% -75 183 0.00% -0.13% Summe 60 994 250 100.00% 3 699 241 6.41% 6.41% Tabelle 3 - Anlageklassen LVPA zum 31.12.2020 In einem sehr volatilen Kapitalmarktumfeld konnte der Insurance Core Fund eine Performance von 6,4% erzielen. Die Renten verzeichneten aufgrund eines nochmaligen Zinsrückgangs (10J Swap von + 0,21% auf - 0,27%) 2020 eine starke Performance, die Aktien konnten den starken Einbruch vom März wieder aufholen und verzeichneten eine positive Performance. Insgesamt schnitt das Aktiensegment mit +1% Rendite etwas schlechter ab als der DAX mit +3,5%, was an der schwächeren Performance der europäischen Aktienmärkte lag (Euro Stoxx 50 -3,2%). Die Absolute Return Fonds waren insgesamt leicht im Minus, während die High Yield-Fonds ihre Zielrendite von +3,5% leicht übertroffen haben. Eine weiterhin hohe Duration hat sich damit auch aus Sicht der Kapitalanlage im Berichtsjahr als vorteilhaft erwiesen, da die Renten wiederum den grössten Erfolgsbeitrag geliefert haben. Die gesamten Bewertungsreserven aller Kapitalanlagen betrugen zum Stichtag 12,189 Mio. Euro (2019: 9,322 Mio. Euro). Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne oder Verluste lagen nicht vor. SFCR LVPA 2020 |16 von 74
Anlagen in Verbriefungen Anlagen in Verbriefungen in Form von Asset-Backed Security, Credit Linked Note oder ver- gleichbaren komplexen Verbriefungsstrukturen hat die LVPA nicht getätigt. Klassische deutsche Pfandbriefe und Covered Bonds aus anderen europäischen Staaten spie- len in der Kapitalanlage dagegen eine bedeutende Rolle. Risiken daraus werden durch Ana- lysen der Deckungsstöcke sowie der relevanten nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen begrenzt. A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten Im Rahmen der Nichtversicherungstechnischen Rechnung der LVPA sind 2020 folgende Er- träge und Aufwendungen entstanden: Nichtversicherungstechnische Rechnung in Mio. Euro 2020 2019 Sonstige Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3,284 2,866 Sonstige Aufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,067 0,031 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,050 0,345 Sonstige Steuern 0,000 0,000 Tabelle 4 - Ergebnisse Nichtversicherungstechnische Rechnung LVPA zum 31.12.2020 Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die vereinnahmten Verwaltungserlöse aus dem Geschäft auf Risiko und Rechnung von Versicherungsnehmern. A.5 Sonstige Angaben Mit der LV 1871 liegen gruppeninterne Verflechtungen vor. Die LV 1871 ist 100-prozentige Anteilsinhaberin der LVPA, die der Liechtensteinischen FMA untersteht. Diese Versiche- rungstochtergesellschaft wird daher im Konzernabschluss der LV 1871 voll konsolidiert. Die LVPA verfügt in Liechtenstein über 5,2 Mitarbeiter gerechnet auf Vollzeitbasis, jedoch sind für diese Gesellschaft einige Dienstleistungen an die LV 1871 ausgelagert. Dies ist im Rahmen eines Funktionsausgliederungsvertrages entsprechend geregelt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 bestehen aus dem laufenden Abrechnungsverkehr Forderun- gen der LV 1871 gegenüber der LVPA in Höhe von 0,283 Mio. Euro (2019: 0,284 Mio. Euro). SFCR LVPA 2020 |17 von 74
Daneben bestehen zum 31.12.2020 Forderungen der LVPA gegenüber der LV 1871 in Höhe von 0,136 Mio. Euro (2019: 0,134 Mio. Euro). Eine weitere finanzielle Verflechtung in Form von gegenseitig gewährten Darlehen (insbeson- dere Nachrangdarlehen) besteht nicht. Im Jahr 2020 wurden keine Geschäfte mit Kapitalanla- gen zwischen den Konzerngesellschaften getätigt. SFCR LVPA 2020 |18 von 74
B. Governance-System B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System Die LVPA ist eine 100 -prozentige Tochtergesellschaft der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871). Aufgrund der rechtlichen Anforderungen an Gruppen legt die LV 1871 als zuständiges Unternehmen die Anforderungen an das Governance-System der LVPA fest. Die LVPA hat verschiedene Tätigkeiten im Rahmen von Funktionsausgliederungsverträgen auf die Muttergesellschaft ausgelagert. Für die zwei ausgelagerten Schlüsselfunktionen In- terne Revision und Compliance sind Ausgliederungsbeauftragte ernannt. Die folgenden Anga- ben beschreiben die von der LVPA entwickelten eigenen sowie die bei der LV 1871 praktizier- ten Verfahren, soweit sie aufgrund von Outsourcing Vereinbarungen für die ausgelagerten Tä- tigkeiten der LVPA gelten. B.1.1 Das Governance-System im Allgemeinen und seine Angemessenheit im Hinblick auf die Geschäftsstrategie und –tätigkeit des Unternehmens Die LV 1871 Unternehmensgruppe hat sich unter Berücksichtigung von Wesensart, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit und der Risikoneigung in den Solounternehmen und in der Unternehmensgruppe die im Folgenden abgebildete Governance-Struktur gegeben: Governance System Überprüfung Organisation Steuerung Internes Kontrollsystem Gruppenaspekte Abbildung 1 – Governance-Struktur Die Unternehmensführung ist verantwortlich für die Einrichtung eines funktionsfähigen Gover- nance-Systems. Ziel ist durch unternehmens- und gruppenweite Festlegungen für die folgen- den Governance-Bereiche: Organisation, Steuerung, Internes Kontrollsystem (IKS) und Grup- penaspekte proportional zum Risikoprofil des Unternehmens und der Unternehmensgruppe SFCR LVPA 2020 |19 von 74
die Legalitätspflicht der Unternehmensführung einzuhalten und eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung und –kontrolle sicherzustellen. Die wesentlichen Festlegungen zum Governance-System sind: Organisation Die gültige Aufbauorganisation mit Zuordnung der Schlüsselfunktionen zu den beiden Ge- schäftsführern ist in dem nachstehenden vereinfachten Organigramm dokumentiert. Geschäftsführer I Geschäftsführer II Interne Revision Interne Kontrolle Versicherungsmathe- (Ausgliederungs- „Compliance“ Risikomanagement matische Funktion beauftragter) (Ausgliederungs- (Schlüsselfunktion) (Schlüsselfunktion) beauftragter) Abbildung 2 - Organisationsplan Potenzielle Interessenkonflikte (z.B. Aufbau und Überwachung/Kontrolle von Risikopositionen) bei der Zuteilung und Wahrnehmung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden im Rah- men des Risikomanagements identifiziert und durch geeignete Massnahmen zur Funktions- trennung gemanagt. Die sich hieraus ergebenden Risiken sind an das Risikomanagement zu melden. Auch die Massnahmen werden im Rahmen des Risikomanagements angemessen dokumentiert. Steuerung Die Steuerung beinhaltet solche Aktivitäten, die massgeblichen Einfluss auf die Lenkung und Koordination der an der Ausrichtung des Unternehmens beteiligten Gremien (Aufsichtsorgan, Geschäftsleitung), Funktionen, Führungskräfte und Mitarbeiter haben. Der Verwaltungsrat legt die Unternehmenspolitik und die Geschäftsstrategie sowie und die daraus abgeleiteten weiteren Strategien, insbesondere die Risikostrategie fest. Die Geschäfts- SFCR LVPA 2020 |20 von 74
leitung verantwortet im Auftrag des Verwaltungsrats die operative Umsetzung der Unterneh- menspolitik, der Geschäftsstrategie und die daraus abgeleiteten weiteren Strategien, insbe- sondere die Risikostrategie. Zur Unternehmenssteuerung gehören im Wesentlichen die nachfolgenden Elemente: 1. Unternehmensstrategie nach Entwicklungsfeldern abgeleitete Teilstrategien (z.B. Risikostrategie, Kapitalanlagenstrategie, IT-Strategie, Produkt- und Vertriebsstrategie etc.) Ableitung strategischer Zielsetzungen 2. Asset Liability Management (ALM) Berichterstattung zur Entwicklung von Aktiva und Passiva Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Unternehmenssteuerung 3. Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung Ableitung von Handlungsempfehlungen für Strategie- und Unternehmensplanung 4. Unternehmensplanung Zielplanung (Unternehmens-, Bereichs-, Mitarbeiterziele) Geschäftszahlenplanung, Vertriebsplanung, Kapitalanlageplanung, Personalplanung, Kostenplanung, Projektplanung, Risikoerfassung 5. Controlling / Monitoring unterjährige Berichterstattung zu Zielerreichung, Geschäftsentwicklung und Budge- tauslastung Ableitung von Handlungsempfehlungen 6. Vergütungs- und Anreizsysteme Berücksichtigung von langfristigen Unternehmensinteressen Vermeidung von Interessenskonflikten Die erforderlichen Aktivitäten sind prozessbezogen in den jeweiligen Prozessmodellen bzw. funktionsbezogen in den entsprechenden Leitlinien dokumentiert. SFCR LVPA 2020 |21 von 74
Internes Kontrollsystem Das Interne Kontrollsystem als wesentlicher Bestandteil des Governance-Systems der LV 1871 Unternehmensgruppe orientiert sich am Modell der drei Verteidigungslinien, basiert auf den vorhandenen Prozessen und umfasst alle Organisationseinheiten. Ein wesentlicher Bestandteil des Internen Kontrollsystems ist die Darstellung der vorhandenen Kontrollen in den entsprechenden Prozessmodellen. Die Funktionsweise des Internen Kon- trollsystems sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten sind unter Kapitel B.4 dieses Berichtes wiedergegeben. Gruppenaspekte Aufgrund der personellen Überschneidungen zwischen der LV 1871 (als Muttergesellschaft) und den Unternehmen LVPA, Delta Direkt und TRIAS als 100 -prozentigen Tochtergesell- schaften wurden aus Gründen der Proportionalität z.T. gemeinsame Leitlinien (z.B. Interne Revision, IKS) erstellt. Die LV 1871 ist das für die LV 1871 Unternehmensgruppe zuständige Unternehmen i.S.v. Sol- vency II und verantwortet ein einheitliches Gruppenverständnis im Governance Bereich ein- schliesslich der dazu erforderlichen Kommunikation in der Gruppe. Interne Überprüfung des Governance-Systems Die Überprüfung des Governance-Systems in der LV 1871 Unternehmensgruppe besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil erfolgt durch die Interne Revision eine jährliche Prüfung der formalen Anforde- rungen (Formale Prüfung). Hierunter zählt u.a. die Prüfung der Leitlinien auf Aktualität sowie die Prüfung der Einrichtung und Ausgestaltung der Schlüsselfunktionen. Im zweiten Teil erfolgt durch die Interne Revision eine inhaltliche Prüfung des Governance- Systems. Hierbei werden die Bestandteile des Governance-Systems (z.B. Internes Kontroll- system, Schlüsselfunktionen, Outsourcing) auf Basis des Revisionsplans durch die Interne Revision geprüft. Daraus erfolgt u.a. für das Interne Kontrollsystem sowie für das Risikoma- nagement eine jährliche Prüfung. Die weiteren Bestandteile (z.B. Schlüsselfunktionen, Out- sourcing, Fit und Proper) werden in einem dreijährigen Turnus geprüft. SFCR LVPA 2020 |22 von 74
B.1.2 Informationen zur Übertragung von Zuständigkeiten, zu den Berichts- pflichten und zur Besetzung der Funktionen im Unternehmen Zuständigkeiten Die Zuständigkeiten werden in Unternehmen der LV 1871 Gruppe in verschiedener Form ge- regelt und zwar durch: die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation einschliesslich der zugehörigen Prozesse die Kompetenzregelungen zur Festlegung des Umfangs von Vollmachten Vertretungsregelungen Berichtspflichten Die Berichtspflichten für die Schlüsselfunktionen wurden durch Leitlinien inhaltlich konkreti- siert. Die Berichtspflichten von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat richten sich nach den Statuten, dem Reglement der Geschäftsleitung, der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats sowie nationalen gesetzlichen Vorgaben. Besetzung der Funktionen in Unternehmen der LV 1871 Unternehmensgruppe Die Besetzung der Funktionen erfolgt durch einen Recruitingprozess, der der Sicherstellung der Qualifikation und der Zuverlässigkeit dient und für die Schlüsselfunktionen aufgrund einer Leitlinie Verbindlichkeit aufweist (s.u. Ziff. B.2). B.1.3 Aufbau der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane des Unterneh- mens, Darstellung der Trennung der Zuständigkeiten innerhalb dieser Organe und Beschreibung der Hauptaufgaben und -zuständigkeiten der Schlüsselfunk- tionen dieser Organe Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der LVPA sind: Der Verwaltungsrat Ihm obliegt die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle über die Gesellschaft. Er führt insbesondere folgende Pflichten und Befugnisse: SFCR LVPA 2020 |23 von 74
Vorbereitung der Geschäfte der Generalversammlung und Ausführung ihrer Be- schlüsse, Aufstellung der für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Reglemente sowie Erteilung der nötigen Weisungen an die Geschäftsleitung, Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und Vertretung betrauten Personen, Zustimmung zur Bestellung eines Verantwortlichen Versicherungsmathematikers, Überwachung der mit der Geschäftsführung und Vertretung Beauftragten im Hinblick auf die Beachtung der Vorschriften und Gesetze, der Statuten und allfälliger Regle- mente; zu diesem Zweck lässt sich der Verwaltungsrat regelmässig über den Ge- schäftsgang unterrichten, Festlegung der Unternehmenspolitik, der Geschäftsstrategie, der Kapitalanlagestrate- gie und der mittelfristigen Planung, Genehmigung des jährlichen Kosten- und Ertragsbudgets, Zustimmung zu Massnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Un- ternehmens grundlegend verändern, Festlegung, Änderung und Erweiterung des Geschäftsplans, die Beschlussfassung über die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochterge- sellschaften, die Einwilligung zu Kreditgewährungen an Verwaltungsratsmitglieder, Geschäftslei- tungsmitglieder und mit der Vertretung betraute Personen. Die Geschäftsleitung Ihr obliegt die operative Führung der Gesellschaft. Sie vertritt die Gesellschaft gegenüber Drit- ten, sofern vom Verwaltungsrat nicht eine besondere Vertretung für einzelne Fälle beschlos- sen wird. Der Geschäftsleitung obliegt insbesondere: die Beschlüsse des Verwaltungsrats auszuführen, dem Verwaltungsrat Anträge für die Organisation und Weiterentwicklung des Ge- schäftsbetriebs sowie Anträge für einzelne Geschäfte zu machen, soweit diese die Be- fugnisse der Geschäftsleitung übersteigen, die erforderlichen Anordnungen und Weisungen an die Mitarbeiter der Gesellschaft zu erlassen und deren Befolgung zu überwachen, SFCR LVPA 2020 |24 von 74
den Verwaltungsrat regelmässig über den Gang der Geschäfte zu unterrichten und ihm den Entwurf des Geschäftsberichts (Jahresrechnung und Jahresbericht) vorzulegen, bei der Festlegung der Unternehmenspolitik, der Geschäftsstrategie, Kapitalanlage- strategie und der mittelfristigen Planung mitzuwirken, das jährliche Kosten- und Ertragsbudget zu Händen des Verwaltungsrats vorzuberei- ten. Ausschüsse sind aus Proportionalitätsgründen nicht gebildet worden. Schlüsselfunktionen und deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten Wesentliche Elemente des Governance-Systems sind die sogenannten Schlüsselfunktionen – für Risikomanagement, Compliance, Versicherungsmathematik und die Interne Revision. Die Risikomanagementfunktion unterstützt den Gesamtvorstand massgeblich bei der Identifi- zierung, Kontrolle und Steuerung von Risiken (B.3). Es überwacht als zweite Verteidigungslinie die risikoerzeugenden Unternehmensbereiche. Die Versicherungsmathematische Funktion koordiniert und überwacht die Berechnung der un- ter Solvency II vorgeschriebenen versicherungstechnischen Rückstellungen (B.6). Die Compliance-Funktion ist für die Identifizierung, Bewertung und Überwachung von Compli- ance-Risiken sowie bei der Beratung gegenüber dem Vorstand tätig (B.4.2). Die Interne Revision prüft als sog. dritte Verteidigungslinie das System interner Kontrollen auf Wirksamkeit, die Angemessenheit wesentlicher Prozesse im Unternehmen sowie die Ange- messenheit und Wirksamkeit des gesamten Governance-Systems (B.5). Die LV 1871 hat die genannten ausgegliederten Schlüsselfunktionen im Unternehmen einge- richtet und in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. In den internen Leitlinien der Schlüsselfunktionen wird die organisatorische Einbindung innerhalb der Aufbauorganisation sowie Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen dieser Funktionen geregelt. Die Funktionen sind, um die Unabhängigkeit und Funktionstrennung zu unterstützen, in eigenen Einheiten organisiert, die jeweils direkt verschiedenen Vorstandsressorts zugeordnet sind. Wesentlicher Aspekt ist hierbei die direkte Berichterstattung gegenüber dem Vorstand, welche turnusmässig mindestens einmal jährlich in gesonderten schriftlichen Berichten sowie darüber hinaus ad hoc aus besonderem Anlass erfolgt. SFCR LVPA 2020 |25 von 74
Die verantwortlichen Inhaber von Schlüsselfunktionen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit ent- sprechende Vollmachten und sind soweit als möglich verschiedenen Geschäftsführern zuge- ordnet. Das Berichtswesen ist hierarchisch aufgebaut. Soweit Schlüsselfunktionen ausgela- gert sind, wurden hierfür Ausgliederungsbeauftragte bestellt. Einhaltung der Funktionstrennung Die Funktionstrennung zwischen den Schlüsselfunktionen ist regelmässig durch personelle Trennung sichergestellt, die Unabhängigkeit durch die verschiedenen Leitlinien gewährleistet. Sofern durch eine Interessenkollision zusätzliche Risiken entstehen könnten, ist dies im Rah- men der Führungsverantwortung (z.B. durch das Vier-Augen Prinzip) berücksichtigt. Schnittstellen Zwischen den Funktionen bestehende Schnittstellen sind durch konkrete Festlegungen in den Leitlinien berücksichtigt. Durch die Einrichtung eines „Arbeitskreises Solvency II“, dem die ver- antwortlichen Personen in den Schlüsselfunktionen bei der LV 1871 sowie weitere Beteiligte (auch aus den Tochtergesellschaften) angehören, können Schnittstellenfragen im operativen Betrieb geklärt werden. B.1.4 Angaben zu Vergütungsansprüchen Alle Mitarbeiter der LVPA erhalten marktgerechte Fixgehälter und gegebenenfalls zusätzliche variable Sonderzahlungen, die einer Festlegung in Abhängigkeit der erzielten Leistungen und einer jährlichen Überprüfung unterliegen. Der Schwerpunkt der Vergütungspolitik der LVPA liegt auf der Zahlung von Fixgehältern, die im branchenüblichen Rahmen für die private Versicherungswirtschaft in der Schweiz und Liechtenstein liegen. Kein Organ (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) oder Mitarbeiter der LVPA erhält direkt oder indirekt einen Vergütungsanspruch in Abhängigkeit von der erzielten Neugeschäftsproduktion bzw. der gebuchten Prämie oder dem erzielten Kapitalanlageergeb- nis. Dadurch sollen Interessenkonflikte vermieden und die Einhaltung und Erreichung der Ge- schäfts- und Risikostrategie der LVPA begünstigt werden. Mitglieder der Geschäftsleitung und Führungskräfte erhalten einmal jährlich eine leistungsab- hängige Tantiemezahlung die maximal 50 Prozent des Jahresgrundgehaltes beträgt. Massge- blich für die Höhe der Tantieme ist die Beurteilung durch die Mitglieder des Verwaltungsrats SFCR LVPA 2020 |26 von 74
bzw. durch die Geschäftsleitung im Falle von Führungskräften. Die Verhältnismässigkeit wird regelmässig bewertet und die Angemessenheit der Regelungen zum Auszahlungsprozess überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die LVPA bietet Führungskräften, Schlüsselfunktionen und Mitarbeitern keine Aktienoptionen, Aktien oder Zusatzrenten als Vergütungsbestandteile an. Auch eine generelle Vorruhestands- regelung ist bei der LVPA nicht vorhanden. B.1.5 Zusätzliche Informationen Keine relevanten Sachverhalte vorhanden. B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und per- sönliche Zuverlässigkeit Die LVPA hat folgende Leitlinien zur Sicherstellung von fachlicher Qualifikation und Zuverläs- sigkeit erlassen: Leitlinie Fit und Proper für die Geschäftsleitung Leitlinie Fit und Proper für den Verwaltungsrat Leitlinie Fit und Proper für die verantwortlichen Inhaber von Schlüsselfunktionen Die LVPA hat eine Leitlinie erlassen, die die Massnahmen und Verfahren zur Sicherstellung von fachlicher Qualifikation und Zuverlässigkeit von Personen, die in Schlüsselfunktionen tätig sind, sowie von Ausgliederungsbeauftragten beschreibt. Soweit die LVPA Tätigkeiten auf die Muttergesellschaft LV 1871 ausgelagert hat, wurde in den Outsourcing Vereinbarungen fest- gelegt, dass der Outsourcingnehmer LV 1871 diese Massnahmen berücksichtigen muss. Es werden folgende Massnahmen und Verfahren zur Sicherstellung von fachlicher Qualifika- tion und Zuverlässigkeit von Personen, die in Schlüsselfunktionen tätig sind, angewendet: Erstellung eines Anforderungsprofils durch den Bereich Personal für die vorgesehene Position unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der aktuellen Tätigkeits- beschreibung, Vorprüfung der Kandidaten aufgrund der Bewerbungsunterlagen, Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den jeweiligen Vorgesetzten, Auswahlgespräche, Assessment-Center nach den internen Assessment-Regeln, SFCR LVPA 2020 |27 von 74
Beurteilung der Kandidaten aufgrund der Ergebnisse der Auswahlgespräche und gege- benenfalls eines Assessment-Centers, Auswahl eines Kandidaten, Ernennung. Die Zuverlässigkeit wird im Rahmen der Auswahlgespräche sowie anhand von Bewerbungs- unterlagen individuell geprüft. Dabei wird vor allem untersucht, ob die Personen mit Schlüs- selaufgaben aufgrund ihrer persönlichen Umstände nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Annahme rechtfertigen, dass sie ihre Aufgaben sorgfältig und ordnungsgemäss wahrneh- men werden. Insbesondere wird geprüft, ob einschlägige Verstösse gegen Straf- oder Ord- nungswidrigkeitentatbestände dieser Annahme entgegenstehen. Die fachliche Eignung der Personen mit Schlüsselaufgaben setzt stetige Weiterbildung voraus, so dass sie im Stande sind, sich wandelnde oder steigende Anforderungen in Bezug auf ihre Aufgaben im Unternehmen zu erfüllen. Sie sind daher verpflichtet, mit Unterstützung des Un- ternehmens im erforderlichen Umfang an geeigneten Weiterbildungsmassnahmen teilzuneh- men, die sich mit Änderungen im Umfeld des Unternehmens, mit neuen Rechtsvorschriften oder Entwicklungen im Bereich Finanzprodukte sowohl im Unternehmen als auch im Markt befassen. Sie stellen dadurch sicher, dass sie ihre Entscheidungen stets auf der Basis eines aktuellen Informationsstandes treffen. B.3 Risikomanagementsystem einschliesslich der unter- nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung B.3.1 Beschreibung des Risikomanagementsystems Die LVPA verfügt über ein Risikomanagementsystem, welches durch die Früherkennung von Risikoentwicklungen und rechtzeitige Begrenzungs- und Überwachungsmassnahmen die Steuerung der Risiken ermöglicht. Dieses System orientiert sich an unserer Risikostrategie, die einen fundamentalen Bestandteil der Unternehmensführung bildet und ein einheitliches Risikomanagement sichert. Die kurz- und mittelfristige Überwachung der Risikotragfähigkeit erfolgt durch die Geschäfts- leitung und den Stab Risikomanagement der Muttergesellschaft. Dies erfolgt auf strategischer Ebene über die Verfolgung eines Sicherheitsziels (Sicherstellung einer SCR-Bedeckung von SFCR LVPA 2020 |28 von 74
mind. 100 Prozent ohne Inanspruchnahme von Hilfs- und Übergangsmassnahmen). Auf ope- rativer Ebene wird die Risikotragfähigkeit über die Durchführung von Modellrechnungen und Stresstests beurteilt. Auf Basis von Risikoerfassung und Modellrechnungen koordiniert der Stab Risikomanagement die Risikoanalyse und die Berichterstattung. Auf wesentliche Risiken, welche die Vermögens- , Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens nachhaltig beeinflussen könnten, wird geson- dert hingewiesen. Für neu auftretende oder stark veränderte wesentliche Risiken besteht ein Ad-hoc-Meldewesen. B.3.2 Vorgehensweise bei der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitäts- beurteilung Durchführung Abstimmung mit dem ORSA-Kreis Eigene Einschätzung der Risikosituation 5 Jahresprognose der künftigen Solvenzentwicklung Stressszenarien Analyse und Auswertung der Operationellen Risiken Darstellung aller wesentlichen Risiken und ihrer Entwicklung Erstellung des Berichts Präsentation / Abgabe der Ergebnisse Für die Versicherungsgesellschaften und die Gruppe der LV 1871 erfolgt die Durchführung des ORSA-Prozesses in der Regel einmal jährlich. Stichtag ist dabei jeweils das vorausge- hende Geschäftsjahresende. Bei signifikanten Veränderungen des Risikoprofils der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, die durch interne Entscheidungen oder durch externe Faktoren seit dem Stichtag des letzten regulären ORSA ausgelöst werden, ist die Durchführung eines nicht-regulären ORSA erforderlich. Die Beurteilung der kontinuierlichen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen beinhaltet eine Beurteilung der Quantität, Qualität und Zusammensetzung der Eigenmittel und eine Analyse der Auswirkung der Veränderung des Risikoprofils auf SCR und MCR. SFCR LVPA 2020 |29 von 74
Zudem wird die Signifikanz der Abweichung des Risikoprofils von den Annahmen der Stan- dardformel zur SCR-Berechnung beurteilt. Schwerpunkte der Analyse eventueller Abweichun- gen zum Standardmodell können bspw. die abweichende Kapitalanlagetätigkeit, welche im Solvency II Standardmodell nicht adäquat abgebildet wird, abweichende versicherungstechni- sche Risiken, abweichende Ausfallrisiken, abweichende Korrelationen oder risikoausglei- chende Wirkungen, abweichende Modellprämissen, insbesondere was die Erwartungswerte künftiger Cashflows von Kapitalanlagen oder versicherungstechnischer Zahlungsströme an- betrifft, sein. Der Gesamtsolvabilitätsbedarf ist analog der Solvency II Bewertungsprämissen zu ermitteln. Daher muss er ebenfalls auf einer Marktwertsicht beruhen. In Risikobereichen, in denen keine Abweichungen des eigenen Risikoprofils einer Gesellschaft vom Standardansatz festgestellt werden können, findet Letzterer Verwendung. Bei der Einschätzung des eigenen Risikoprofils sehen wir Abweichungen im Gesamtsolvabilitätsbedarf gegenüber der Standardformel vor al- lem in höheren Spreadrisiken bei gewissen Euro-Staatsanleihen sowie einem geringeren Mas- senstorno-Risiko. Gegebenenfalls nötige Massnahmen im Rahmen des Kapitalmanagements orientieren sich an der im FLAOR vorgenommenen Prognoserechnung über die Entwicklung von Eigenmitteln und Risiken. Der Aufbau von Eigenmitteln in Form der regelmässigen Thesaurierung des Jah- resüberschusses und einer Steuerung des Überschussfonds (Rückstellung für Prämienrück- erstattung) stellt einen Kern der Unternehmensstrategie dar. Kurzfristigen Schwankungen am Kapitalmarkt und ihren Auswirkungen auf die Eigenmittel und Risiken wird künftig im Rahmen der Limitierung begegnet. Aus der Beurteilung der oben genannten Punkte resultieren unter Umständen Handlungsemp- fehlungen für das Aufbringen zusätzlicher Eigenmittel und für Massnahmen zur Verbesserung der Finanzlage des Unternehmens. Zudem können Empfehlungen für Risikominderungstech- niken erfolgen, wobei erläutert und begründet wird, welche Risiken durch welche Instrumente gemanagt werden sollen. Der ORSA-Bericht einschliesslich ggf. notwendiger Massnahmenvorschläge wird in der Folge mit dem Vorstand bzw. der Geschäftsleitung der jeweiligen Tochtergesellschaft in einer Sit- zung beraten. Die Geschäftsleitung wird so in die Lage versetzt, zu beurteilen, wie sich die Risiken im Kapitalbedarf widerspiegeln. Im Anschluss wird der Bericht zum Beschluss vorgelegt und nach Freigabe spätestens inner- halb von zwei Wochen der FMA fristgerecht zugestellt. SFCR LVPA 2020 |30 von 74
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