Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 2020

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Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 2020
Solvabilitätsquote zum 31.12.2020

225 %    ohne Hilfs- und
         Übergangsmassnahmen

232 %    ohne Übergangsmassnahmen /
         mit Volatilitätsanpassung

251 %    mit Übergangsmassnahme /
         mit Volatilitätsanpassung

                 Bericht über die Solvabilität
                 und Finanzlage (SFCR) 2020

                                        Veröffentlichung bis 07. April 2021

                            LV 1871 Private Assurance AG
Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 2020
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis                                                                                                                5

Zusammenfassung                                                                                                                      7

A.     Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis                                                                                     11

A.1 Geschäftstätigkeit ......................................................................................................11

A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis........................................................................14

A.3 Anlageergebnis ..........................................................................................................16

A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten ...........................................................................17

A.5 Sonstige Angaben......................................................................................................17

B.     Governance-System                                                                                                            19

B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System.......................................................19

B.1.1 Das Governance-System im Allgemeinen und seine Angemessenheit im Hinblick auf
         die Geschäftsstrategie und –tätigkeit des Unternehmens.......................................... 19
B.1.2 Informationen zur Übertragung von Zuständigkeiten, zu den Berichtspflichten und zur
         Besetzung der Funktionen im Unternehmen .............................................................23
B.1.3 Aufbau der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens,
         Darstellung der Trennung der Zuständigkeiten innerhalb dieser Organe und
         Beschreibung der Hauptaufgaben und -zuständigkeiten der Schlüsselfunktionen dieser
         Organe ......................................................................................................................23
B.1.4 Angaben zu Vergütungsansprüchen .........................................................................26
B.1.5 Zusätzliche Informationen .........................................................................................27

B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit ..27

B.3 Risikomanagementsystem einschliesslich der unternehmenseigenen Risiko- und
       Solvabilitätsbeurteilung.............................................................................................28

B.3.1 Beschreibung des Risikomanagementsystems .........................................................28
B.3.2 Vorgehensweise                 bei      der      unternehmenseigenen                  Risiko-        und       Solvabilitäts-
         beurteilung ................................................................................................................29

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Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 2020
B.4 Internes Kontrollsystem ............................................................................................31

B.4.1 Beschreibung des Internen Kontrollsystems des Unternehmens ............................... 31
B.4.2 Beschreibung der Art und Weise, wie die Compliance Funktion umgesetzt wird ....... 31

B.5 Funktion der Internen Revision.................................................................................34

B.5.1 Beschreibung der Umsetzung der Internen Revision ................................................34
B.5.2 Gewährleistung der Objektivität und Unabhängigkeit der Internen Revision.............. 35

B.6 Versicherungsmathematische Funktion...................................................................35

B.7 Outsourcing................................................................................................................36

B.8 Sonstige Angaben......................................................................................................38

C.     Risikoprofil                                                                                                             39

C.1 Versicherungstechnisches Risiko ............................................................................44

C.2 Marktrisiko ..................................................................................................................45

C.3 Kreditrisiko .................................................................................................................46

C.4 Liquiditätsrisiko .........................................................................................................46

C.5 Operationelles Risiko.................................................................................................47

C.6 Andere wesentliche Risiken ......................................................................................48

C.7 Sonstige Angaben......................................................................................................48

D.     Bewertung für Solvabilitätszwecke                                                                                        49

D.1 Vermögenswerte ........................................................................................................49

D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen ..............................................................50

D.3 Sonstige Verbindlichkeiten .......................................................................................54

D.4 Alternative Bewertungsmethoden ............................................................................55

D.5 Sonstige Angaben......................................................................................................55

E.     Kapitalmanagement                                                                                                        56

E.1 Eigenmittel..................................................................................................................56

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Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 2020
E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung..................................58

E.3 Verwendung                des       durationsbasierten                Untermoduls             Aktienrisiko           bei     der
       Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ...........................................................60

E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen
       Modellen .....................................................................................................................61

E.5 Nichteinhaltung                der      Mindestkapitalanforderung                      und       Nichteinhaltung             der
       Solvenzkapitalanforderung .......................................................................................61

E.6 Sonstige Angaben......................................................................................................61

Anhang                                                                                                                             62

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Abkürzungsverzeichnis
a. G.    auf Gegenseitigkeit
ADJ      Adjustment (Anpassung für die risikomindernde Wirkung der
         ZÜB und der latenten Steuern)
ALM      Asset Liability Management
AT       Österreich
BaFin    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BP       Basispunkte; 1 Basispunkt = 0,01 %
BSCR     Basic Solvency Capital Requirement, d.h. Basissolvenzkapita-
         lanforderung vor Adjustment (s.o.) und Addition OpRisk (s.u.)
BSM      Branchensimulationsmodell
BWR      Bewertungsreserven
CAT      Katastrophenrisiko
CRO      Contractual Run-Off
DE       Deutschland
DIIR     Deutsches Institut für Interne Revision
DRA      Delegierte Rechtsakte (hier: Delegierte VO (EU) 2015/35 vom
         10.10.2014)
EIOPA    European Insurance and Occupational Pensions Authority, eu-
         ropäische Versicherungsaufsicht
EK       Eigenkapital
EU       Europäische Union
EWR      Europäischer Wirtschaftsraum
FL       Fürstentum Liechtenstein
FLAOR    Forward Looking Assessment of Own Risk
FLV      Fondsgebundenen Lebensversicherung
FMA      Finanzmarktaufsicht (FL)
FSCR     Financial Service Contracts Regime
GCR      Going Concern Reserve
GDV      Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
i.H.v.   in Höhe von
IDW      Institut der Wirtschafsprüfer
IFRS     International Financial Reporting Standards
IKS      Internes Kontrollsystem

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lfd.      laufend
LI        Liechtenstein
LV 1871   Lebensversicherung von 1871 a. G. München
LVPA      LV 1871 Private Assurance AG
MCR       Minimum Capital Requirement
OpRisk    Operationelles Risiko
ORSA      Own Risk and Solvency Assessment
PGR       Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht
RfB       Rückstellung für Beitragsrückerstattung
RT        Rückstellungstransitional
SII       Solvency II
SCR       Solvency Capital Requirement
TPR       Temporary Permission Regime
UFR       Ultimate Forward Rate
ÜF        Überschussfonds
UK        United Kingdom
VA        Volatility Adjustment, Volatilitätsanpassung
VmF       Versicherungsmathematische Funktion
vt.       Versicherungstechnisch
ZAG       Zukünftige Aktionärsgewinne
ZÜB       Zukünftige Überschussbeteiligung

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Zusammenfassung
Die LV 1871 Private Assurance AG (LVPA) gehört zu den solvenzstarken Lebensversi-
cherungsunternehmen in Europa. Zum Stichtag am 31. Dezember 2020 beträgt die
Quote 225 Prozent – ohne die vorgesehenen Hilfs- und Übergangsmassnahmen. Das
bedeutet: Aufsichtsrechtlich sind mindestens so hohe Eigenmittel vorzuhalten, um ein
schweres Stressszenario abzudecken, das statistisch gesehen nur alle 200 Jahre auf-
tritt. Wir verfügen über den mehr als zweifachen Wert dieser geforderten Eigenmittel.

Was zeichnet die LVPA und ihre Geschäftstätigkeit sowie Leistungen aus?

Die LVPA bietet für Kooperationspartner und für ein gehobenes Kundensegment Kapital- und
Rentenversicherungen sowie individuelle Speziallösungen im Vorsorgebereich. Die Finanz-
und Nachfolgeplanung mir Lebensversicherungen kombiniert mit einem breiten Kapitalanla-
geuniversum bietet den Schwerpunkt des Leistungsangebotes. Zudem werden innovative Ver-
sicherungsprodukte für verschiedene Kundenbedürfnisse gemeinsam mit Gruppengesell-
schaften entwickelt und angeboten.

Die Struktur des Geschäfts konzentriert sich im Wesentlichen (mehr als 90 Prozent) sowohl
im Bestand als auch im Neugeschäft auf Versicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko
vom Versicherungsnehmer getragen wird. Bei einem kleinen Teil des Geschäfts werden zu-
dem in Österreich Ablebensversicherungen direkt über das Internet vertrieben.

Die LV 1871 Private Assurance AG (LVPA) ist eine 100 -prozentige Tochtergesellschaft der
Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871).

Welche Trends und Faktoren beeinflussen das Geschäft der LVPA in Zukunft?

Das Marktumfeld in der Versicherungsbranche bleibt anspruchsvoll. Zudem bleiben die Zinsen
weiterhin global sehr niedrig und das sich stetig wandelnde Aufsichtsrecht stellt zusätzliche
Anforderungen. Die Digitalisierung beeinflusst sowohl unsere internen Prozesse als auch die
Schnittstelle zu unseren Kunden und Vermittlern. Bereits in der Vergangenheit haben wir uns
darauf konzentriert, unsere Risikotragfähigkeit zu stärken.

Konkret heisst das: Die Risikotragfähigkeit der LVPA bietet trotz der Corona-Krise 2020 ein
hohes Mass an Stabilität. Bei unseren Produkten haben wir uns schon frühzeitig auf anteils-
und fondsgebundene Verträge konzentriert.

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Warum gibt es Solvency II und den SFCR?

Im Gegensatz zu Solvency I verfolgt Solvency II das Ziel die Eigenmittelerfordernisse von Ver-
sicherungsunternehmen an den tatsächlich eingegangen ökonomischen Risiken zu bemes-
sen. Darüber hinaus wird durch den hier vorliegenden Bericht Transparenz über die finanzielle
Situation des Unternehmens gegenüber der Öffentlichkeit gegeben.

Rechtsgrundlage sind die EU-Richtlinie 2009/138/EG und die Delegierte Verordnung (EU)
2015/35 sowie auf nationaler Ebene das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Wie hat die LVPA die Solvency-II-Anforderungen an die Geschäftsorganisation umge-
setzt?

Die Gesellschaft nutzt zur Erfüllung der Anforderungen an das Governance-System sowohl
eigene als auch Ressourcen der Konzernmutter LV 1871. Das heisst: Die Schlüsselfunktionen
Risikomanagement und die Versicherungsmathematische Funktion werden durch die LVPA
selbst gestellt; die Interne Revision und Interne Kontrolle „Compliance“ sind an die Konzern-
mutter ausgegliedert. Sie werden durch Ausgliederungsbeauftragte überwacht.

Alle notwendigen Leitlinien im Rahmen des Governance-Systems sind aufgestellt worden.
Diese werden jährlich überprüft und aktualisiert.

Wie sieht das Risikoprofil der LVPA aus?

Bei der Kapitalanlage verfolgen wir eine umsichtige Geschäftspolitik. Im Rahmen der Risiko-
tragfähigkeit können und wollen wir jedoch nicht auf Kredit (Spread)-, Aktien-, und Währungs-
risiken zur Generierung einer attraktiven Verzinsung für unsere Kunden verzichten. Das Zins-
rückgangsrisiko spielt keine Rolle mehr. Grund dafür ist zum einen eine optimierte Deckung
der Verpflichtungen. Zum anderen gewinnt das Geschäftsfeld ohne Zinsgarantien für uns zu-
nehmend an Bedeutung. Dadurch entsteht sogar ein leichtes Zinsanstiegsrisiko. Ein Konzent-
rationsrisiko in der Kapitalanlage soll grundsätzlich durch geeignete Streuung der Anlagen
komplett vermieden werden. In der Versicherungstechnik wird die Risikosituation vom Mas-
senstornorisiko geprägt. Auch das Kostenrisiko spielt eine nennenswerte Rolle.

Für die Zukunft ist mit positiven Ergebnisbeiträgen in dem Geschäftsfeld zu rechnen, in dem
die Kapitalanlagerisiken bei den Versicherungsnehmern liegen.

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Was ist in der Solvenzbilanz anders als in der bisherigen PGR-Bilanz?

Der Hauptunterschied zwischen der Solvenzbilanz und der Sichtweise des liechtensteinischen
Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) besteht darin, dass sowohl die Kapitalanlagen als
auch die Ansprüche der Versicherungsnehmer in der Solvenzbilanz zu Marktwerten ausge-
wiesen werden. Dadurch wird der Wert der Verpflichtungen im derzeitigen Zinsumfeld höher
angesetzt und deutlich vorsichtiger bewertet. Die Solvenzbilanz zeigt im Gegenzug auch stille
Reserven der Vermögenswerte vollständig auf.

Was bedeutet das für die Kapitalstärke der LVPA?

Unsere Solvenzsituation übertrifft mit einer SCR-Bedeckungsquote von 225 Prozent auch
ohne jegliche Hilfs- und Übergangsmassnahmen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sehr
deutlich. Die SCR-Bedeckungsquote stellt das Verhältnis von anrechenbaren Eigenmitteln zu
Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirements, SCR) dar. Die Solvenzkapitalan-
forderungen sind eben jene Mittel, die benötigt werden, damit Risiken gestemmt werden kön-
nen, die statistisch lediglich alle 200 Jahre eintreten. In Zahlen heisst das für die LVPA: Es
liegen Eigenmittel in Höhe von 19,220 Mio. Euro im Verhältnis zu einer Solvenzkapitalanfor-
derung von 8,552 Mio. Euro vor.

Neben der Solvenzkapitalanforderung sieht die Aufsicht eine geringere Mindestkapitalanfor-
derung (Minimum Capital Requirement, MCR) als absolute Untergrenze vor. Die MCR der
LVPA beträgt 3,848 Mio. Euro. Die MCR-Bedeckungsquote liegt bei 499 Prozent. Die Anga-
ben beziehen sich auf Werte ohne Hilfs- und Übergangsmassnahmen.

Wir haben rein vorsorglich Hilfs- und Übergangsmassnahmen für die Ermittlung der Sol-
venzquoten beantragt (Volatilitätsanpassung und Rückstellungstransitional) und durch die
FMA die Genehmigung zur Anwendung erhalten. Es ist jedoch unser klares Ziel, die Erfüllung
der Solvency-II-Solvenzkapitalanforderungen durchgehend ohne diese Massnahmen gewähr-
leisten zu können.

Mit   Anwendung      der   dauerhaft   nutzbaren   Volatilitätsanpassung   beträgt   die   SCR-
Bedeckungsquote 232 Prozent. Die MCR-Bedeckungsquote liegt dann bei 516 Prozent. Die
Volatilitätsanpassung ist eine Hilfsmassnahme bei den Solvency-II-Berechnungen, die dazu
dienen soll, die Auswirkung übertriebener Marktschwankungen zu mindern und so ein prozyk-
lisches Anlageverhalten zu vermeiden. Ihre Auswirkung auf die Solvenzquote ist aktuell nur
noch gering.

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Wendet man zusätzlich die Übergangsregelung bei den versicherungstechnischen (vt.) Rück-
stellungen an, beträgt die SCR-Bedeckungsquote 251 Prozent. Die MCR-Bedeckungsquote
beläuft sich auf 558 Prozent. Dabei handelt es sich um eine Übergangsmassnahme, die eine
schrittweise Einführung der Solvency-II-Bewertungsvorschriften über einen Zeitraum von 16
Jahren ermöglicht. Der Übergang von der Deckungsrückstellung nach dem statutarischen Ab-
schluss hin zu den vt. Rückstellungen unter Solvency II geschieht über einen sogenannten
vorübergehenden Abzug von den vt. Rückstellungen unter Solvency II und erhöht somit die
vorhandenen Eigenmittel.

Wir gehen davon aus, dass wir auch in der Zukunft zu den Lebensversicherungsunternehmen
im EU/EWR-Raum mit einer überdurchschnittlichen Solvabilität und Finanzstärke gehören
werden.

Wie profitieren Kunden von unserer Solvenzstärke?

Die hohe Kapitalisierung soll vermeiden, dass wir beispielsweise bei einem Börsencrash zum
schlechtesten Zeitpunkt Aktien verkaufen müssten. Stattdessen können wir solche Gelegen-
heiten zum Zukauf nutzen. Losgelöst von unserer hohen Solvenzquote nutzen wir in der Ka-
pitalanlage Renditechancen zu Gunsten unserer Versicherungsnehmer.

Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Corona-Krise und die damit verbundenen
Effekte am Kapitalmarkt?

Aus der Corona-Krise bedingte Risiken könnten sich durch eine 2021 schwächer als ange-
nommen ausfallende Konjunkturerholung ergeben. Dies könnte die Kapitalanlagen, den Ab-
satz unserer Produkte sowie die Versicherungsleistungen betreffen. Bisher sehen wir aller-
dings in der Praxis kaum Effekte durch Corona. Forderungsausfälle durch aufgeschobene In-
solvenzen erwarten wir aufgrund unseres begrenzten Engagements in Unternehmensanleihen
kaum. Insgesamt sind wir zudem durch hohe bilanzielle Reserven, diversifizierten Kapitalan-
lagen sowie konkurrenzfähige Produkte gut gerüstet.

Eine Gefährdung der Solvenzkapitalanforderung oder gar der Mindestkapitalanforderung der
LVPA war durch die Entwicklungen im Zuge der Corona-Krise zu keinem Zeitpunkt gegeben.

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A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis
A.1 Geschäftstätigkeit

Name und Rechtsform

Die LV 1871 Private Assurance AG hat ihren Sitz in Liechtenstein und agiert als Aktiengesell-
schaft (AG).

Aufsichtsbehörde

Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Landstrasse 109
Postfach 279
LI - 9490 Vaduz
Liechtenstein

Tel: +423 236 73 73
Fax: +423 236 73 38
E-Mail: info@fma-li.li

Externer Abschlussprüfer

Grant Thornton AG
Bahnhofstrasse 15
Postfach 663
LI - 9494 Schaan

Halter von qualifizierten Beteiligungen

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (Maximiliansplatz 5, 80333 München) hält
unmittelbar 100 Prozent der Aktien der LV 1871 Private Assurance AG.

Stellung des Unternehmens innerhalb der Struktur der Gruppe

Der Kreis der mit dem Mutterunternehmen LV 1871 auf gleicher Ebene verbundenen Unter-
nehmen umfasst folgende Gesellschaften:

      Delta Direkt Lebensversicherung AG München, München
      TRIAS Versicherung AG, München
      LV 1871 Pensionsfonds AG, Vaduz

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      LV 1871 Private Assurance AG, Vaduz
         MAGNUS GmbH, München
         71circles GmbH, München

                        Lebensversicherung von 1871 a. G. München

       Delta Direkt
                       LV 1871
       Lebensver-                   TRIAS       LV 1871
                        Private                            MAGNUS     71circles
        sicherung                  Versich-    Pensions-
                      Assurance                             GmbH       GmbH
           AG                     erung AG     fonds AG
                          AG
        München

Die Gesellschaften befinden sich im Alleineigentum der LV 1871. Die Unternehmen bedienen
sich zur Erfüllung ihres Betriebszweckes in unterschiedlicher Ausprägung des Innen- und Aus-
sendienstes der LV 1871. Alle verbundenen Unternehmen mit Ausnahme der 71circles GmbH
wurden in den Konzernabschluss der LV 1871 einbezogen. Die 71circles GmbH befindet sich
in der Auflösung.

Wesentliche Geschäftsbereiche und geografische Regionen

Die LVPA ergänzt die Produktpalette der LV 1871 um rechtlich und steuerlich optimierte Pro-
duktlösungen für vermögende Privatkunden in der Finanz- und Nachfolgeplanung.

Die Geschäftstätigkeit der LVPA besteht darüber hinaus in geringerem Umfang in der Über-
nahme biometrischer Risiken sowie der Umsetzung von Beiträgen in garantierte Leistungen
und dem Erwirtschaften von Überschüssen für ihre Versicherungsnehmer.

Die Gesellschaft betreibt im Wesentlichen zwei Geschäftsfelder:

Geschäftsfeld A: Lebensversicherungsgeschäft mit anteil- und fondsgebundenen Versiche-
rungen, bei denen die Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko tragen in DE und AT.

Geschäftsfeld B: Klassische aufgeschobene Rentenversicherungen mit Rentengarantie so-
wohl für laufende als auch für Einmalbeiträge sowie online vermarktete Todesfallversicherun-
gen in AT.

Innerhalb des Geschäftsfeldes B wird aufgrund der aktuellen Zinslage in Verbindung mit der
ökonomischen Werthaltigkeit gegebener Garantien kein Neugeschäft bei den Rentenversiche-
rungen mehr angenommen.

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Das Neugeschäft des Jahres 2020 wurde im Wesentlichen mit Versicherungsnehmern erzielt,
die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Märkte Österreich (AT) und Vereinigtes König-
reich (UK) sind von untergeordneter Bedeutung.

Etwaige wesentliche Geschäftsvorfälle oder sonstige Ereignisse im Berichtszeitraum

Im Geschäftsfeld A werden aufgrund des EU-Austritts Grossbritanniens Versicherungslösun-
gen für dort ansässige Versicherungsnehmer nicht mehr aktiv angeboten. Neuabschlüsse wur-
den bis Ende 2020 nur mit einem entsprechenden Haftungsausschluss durchgeführt. Die Ge-
sellschaft hat ihre Registrierung für das sog. Temporary Permission Regime (TPR) Ende 2020
zurückgezogen und ist damit in das sog. Financial Services Contracts Regime (FSCR) mit
einem sog. Contractual Run-Off (CRO) eingetreten. FSCR/CRO sieht ergänzend eine Über-
gangsfrist von 15 Jahren für Bestände mit UK Bezug vor.

Eine Gefährdung der Solvenzkapitalanforderung oder gar der Mindestkapitalanforderung der
LVPA durch die Corona-Krise im Jahr 2020 war in keiner Weise gegeben.

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A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis
Die Gesellschaft betreibt klassisches Lebensversicherungsgeschäft mit Überschussbeteili-
gung und Index- und fondsgebundene Versicherung in DE, AT und UK (dort ohne Neuge-
schäft).

Überblick über die versicherungstechnischen Prämien und Aufwendungen nach Ge-
schäftsbereichen

Versicherungstechnisches Ergebnis im Überblick

                                                        Geschäftsbereich für:
                                                 Lebensversicherungsverpflichtungen

                                          Versicherung mit                  Index- und
                                            Überschuss-                  fondsgebundene
                                            beteiligung                    Versicherung                    Gesamt
                                                                                                                               Veränderung
in Tsd. Euro                              2020           2019            2020         2019         2020             2019         Gesamt
Gebuchte Prämien
Brutto                                     2.445           2.733         50.742       22.418       53.187           25.151        111%
Anteil der Rückversicherer                    11                 7          -            -                11               7      68%
Netto                                      2.434           2.726         50.742       22.418       53.176           25.144        111%
Verdiente Prämien
Brutto                                     2.427           2.725         50.742       22.418       53.169           25.142        111%
Anteil der Rückversicherer                       11              7          -            -                11               7      68%
Netto                                      2.415           2.718         50.742       22.418       53.158           25.136        111%
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Brutto                                     2.465           9.924         12.676       20.341       15.141           30.266        -50%
Anteil der Rückversicherer                   -               -              -            -            -                -
Netto                                      2.465           9.924         12.676       20.341       15.141           30.266        -50%
Veränderung sonstiger
versicherungstechnischer
Rückstellungen
 Brutto                               -     107            6.779     -   44.626   -   58.423   -   44.734      -    51.644        -13%
Anteil der Rückversicherer                   -               -              -            -            -                -
Netto                                 -     107            6.779     -   44.626   -   58.423   -   44.734      -    51.644        -13%
Angefallene Aufwendungen                    496              465          3.097        2.699        3.594            3.164        14%
Sonstige Aufwendungen                                                                                211              154         37%
Gesamtaufwendungen                                                                                  3.805            3.318        15%

Tabelle 1 - Versicherungstechnisches Ergebnis LVPA nach Geschäftsbereichen zum 31.12.2020

Insgesamt konnte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 eine gebuchte Prämie von
53,187 Mio. Euro (2019: 25,151 Mio. Euro) erzielen.

Das Unternehmen hat ab dem Geschäftsjahr 2017 entschieden, im klassischen Rentenversi-
cherungstarif kein Neugeschäft mehr zu zeichnen.

Die Aufwendungen für Versicherungsfälle betrugen im Geschäftsjahr 2020 15,141 Mio. Euro
(2019: 30,266 Mio. Euro). Sowohl die Ablaufleistungen im Garantiegeschäft als auch das Ab-

                                                                                                   SFCR LVPA 2020 |14 von 74
laufvolumen im Bereich der anteils- und fondsgebundenen Vorsorgeprodukte haben sich deut-
lich reduziert. 2019 waren noch überdurchschnittlich viele Ablaufleistungen aus Verträgen ge-
gen Einmalbeitrag fällig geworden.

Es liegen angefallene Aufwendungen i. H. v. 3,594 Mio. Euro (2018: 3,164 Mio. Euro) vor.
Diese setzen sich aus Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen zusammen und haben sich
im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht.

Versicherungstechnisches Ergebnis nach wichtigsten Ländern
                                                                                                                                      Gesamt - fünf wichtigste
                                                           Fünf wichtigste Länder (nach gebuchten Bruttoprämien) -
                                                                                                                                           Länder und
                                                                     Lebensversicherungsverpflichtungen
                                                                                                                                         Herkunftsländer
                                      Her-
                                      kunfts-              DE                        AT                       GB
                                      land
in Tsd. Euro                                      2020           2019      2020           2019         2020        2019                 2020            2019
Gebuchte Prämien
Brutto                                          50.109        23.566     3.078            985          -           600                 53.187           25.151
Anteil der Rückversicherer                          -              -         11                7       -           -                        11                 7
Netto                                           50.109          23.566   3.067            978          -           600                 53.176           25.144
Verdiente Prämien
Brutto                                          50.106          23.572   3.063            970          -           600                 53.169           25.142
Anteil der Rückversicherer                          -              -            11             7       -           -                           11              7
Netto                                           50.106          23.572   3.051            964           -          600                 53.158           25.136
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Brutto                                          14.692          29.329          66        410          382         526                 15.141           30.266
Anteil der Rückversicherer                          -              -        -              -            -           -                      -               -
Netto                                           14.692          29.329          66        410          382         526                 15.141           30.266
Veränderung sonstiger
versicherungstechnischer
Rückstellungen
Brutto                                          - 41.507     -49.079     - 2.845      -   480      -   382     - 2.086            -    44.734       -   51.644
Anteil der Rückversicherer                          -              -        -              -           -           -                       -               -
Netto                                           - 41.507     -49.079     - 2.845      -   480      -   382     - 2.086            -    44.734       -   51.644
Angefallene Aufwendungen                          3.055          2.690     395            348          144         127                   3.594           3.164
Sonstige Aufwendungen                                                                                                                     211             154
Gesamtaufwendungen                                                                                                                       3.805           3.318

Tabelle 2 - Versicherungstechnisches Ergebnis LVPA nach Ländern zum 31.12.2020

Aus der obenstehenden Tabelle geht hervor, dass die gebuchten und verdienten Prämien
2020 fast vollständig in Deutschland anfielen. Darüber hinaus lagen 97 Prozent der Aufwen-
dungen für Versicherungsfälle in Deutschland und diese sind deutlich gefallen.

Insgesamt ist das versicherungstechnische Ergebnis der LVPA im Berichtsjahr 2020 negativ.
Die Hauptertragsquelle der Gesellschaft liegt in den Verwaltungserlösen auf den fonds- bzw.
anteilsgebundenen Versicherungsbestand in der nichtversicherungstechnischen Rechnung.

                                                                                                                          SFCR LVPA 2020 |15 von 74
A.3 Anlageergebnis

Erträge aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte nach Assetklassen

Die gesamten Erträge aus Kapitalanlagen betrugen im Jahr 2020 0,975 Mio. Euro (2019: 1,807
Mio. Euro). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen beliefen sich 2020 auf 0,000 Mio. Euro
(2019: 0,000 Mio. Euro).

Die Mittel für den Insurance Core Fonds in Höhe von 60,994 Mio. Euro (2019: 57,765 Mio.
Euro) waren zum Stichtag 31.12.2020 wie folgt angelegt:

  Anlageklassen LVPA               Marktwert Anteile in   Erfolg      Perfor-     Performance
 31.12.2020                        31.12.2020 %           lfd. Jahr   mance       Beitrag in %
 1. Renten (inkl. Futures)         41 765 386 68.47%      3 468 656   8.63%       6.01%
 2. Absolute Return                7 947 281    13.03%    -36 299     -0.66%      -0.06%
 3. Publikumsfonds Aktien 4 446 163             7.29%     176 474     1.03%       0.31%
 4. Publikumsfonds High
 Yield                             4 892 295    8.02%     165 593     3.78%       0.29%
 5. Tagesgeld                      1 943 125    3.19%     -75 183     0.00%       -0.13%
 Summe                             60 994 250 100.00%     3 699 241   6.41%       6.41%

Tabelle 3 - Anlageklassen LVPA zum 31.12.2020

In einem sehr volatilen Kapitalmarktumfeld konnte der Insurance Core Fund eine Performance
von 6,4% erzielen. Die Renten verzeichneten aufgrund eines nochmaligen Zinsrückgangs (10J
Swap von + 0,21% auf - 0,27%) 2020 eine starke Performance, die Aktien konnten den starken
Einbruch vom März wieder aufholen und verzeichneten eine positive Performance. Insgesamt
schnitt das Aktiensegment mit +1% Rendite etwas schlechter ab als der DAX mit +3,5%, was
an der schwächeren Performance der europäischen Aktienmärkte lag (Euro Stoxx 50 -3,2%).
Die Absolute Return Fonds waren insgesamt leicht im Minus, während die High Yield-Fonds
ihre Zielrendite von +3,5% leicht übertroffen haben.

Eine weiterhin hohe Duration hat sich damit auch aus Sicht der Kapitalanlage im Berichtsjahr
als vorteilhaft erwiesen, da die Renten wiederum den grössten Erfolgsbeitrag geliefert haben.

Die gesamten Bewertungsreserven aller Kapitalanlagen betrugen zum Stichtag 12,189 Mio.
Euro (2019: 9,322 Mio. Euro).

Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne oder Verluste lagen nicht vor.

                                                                      SFCR LVPA 2020 |16 von 74
Anlagen in Verbriefungen

Anlagen in Verbriefungen in Form von Asset-Backed Security, Credit Linked Note oder ver-
gleichbaren komplexen Verbriefungsstrukturen hat die LVPA nicht getätigt.

Klassische deutsche Pfandbriefe und Covered Bonds aus anderen europäischen Staaten spie-
len in der Kapitalanlage dagegen eine bedeutende Rolle. Risiken daraus werden durch Ana-
lysen der Deckungsstöcke sowie der relevanten nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen
begrenzt.

A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten
Im Rahmen der Nichtversicherungstechnischen Rechnung der LVPA sind 2020 folgende Er-
träge und Aufwendungen entstanden:

Nichtversicherungstechnische Rechnung
in Mio. Euro                                                           2020           2019
Sonstige Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit               3,284          2,866
Sonstige Aufwendungen aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit                                                     0,067          0,031
Steuern vom Einkommen und Ertrag                                       0,050          0,345
Sonstige Steuern                                                       0,000          0,000

Tabelle 4 - Ergebnisse Nichtversicherungstechnische Rechnung LVPA zum 31.12.2020

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die vereinnahmten Verwaltungserlöse aus dem
Geschäft auf Risiko und Rechnung von Versicherungsnehmern.

A.5 Sonstige Angaben
Mit der LV 1871 liegen gruppeninterne Verflechtungen vor. Die LV 1871 ist 100-prozentige
Anteilsinhaberin der LVPA, die der Liechtensteinischen FMA untersteht. Diese Versiche-
rungstochtergesellschaft wird daher im Konzernabschluss der LV 1871 voll konsolidiert.

Die LVPA verfügt in Liechtenstein über 5,2 Mitarbeiter gerechnet auf Vollzeitbasis, jedoch sind
für diese Gesellschaft einige Dienstleistungen an die LV 1871 ausgelagert. Dies ist im Rahmen
eines Funktionsausgliederungsvertrages entsprechend geregelt.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 bestehen aus dem laufenden Abrechnungsverkehr Forderun-
gen der LV 1871 gegenüber der LVPA in Höhe von 0,283 Mio. Euro (2019: 0,284 Mio. Euro).

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Daneben bestehen zum 31.12.2020 Forderungen der LVPA gegenüber der LV 1871 in Höhe
von 0,136 Mio. Euro (2019: 0,134 Mio. Euro).

Eine weitere finanzielle Verflechtung in Form von gegenseitig gewährten Darlehen (insbeson-
dere Nachrangdarlehen) besteht nicht. Im Jahr 2020 wurden keine Geschäfte mit Kapitalanla-
gen zwischen den Konzerngesellschaften getätigt.

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B. Governance-System
B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System
Die LVPA ist eine 100 -prozentige Tochtergesellschaft der Lebensversicherung von 1871 a.
G. München (LV 1871). Aufgrund der rechtlichen Anforderungen an Gruppen legt die LV 1871
als zuständiges Unternehmen die Anforderungen an das Governance-System der LVPA fest.
Die LVPA hat verschiedene Tätigkeiten im Rahmen von Funktionsausgliederungsverträgen
auf die Muttergesellschaft ausgelagert. Für die zwei ausgelagerten Schlüsselfunktionen In-
terne Revision und Compliance sind Ausgliederungsbeauftragte ernannt. Die folgenden Anga-
ben beschreiben die von der LVPA entwickelten eigenen sowie die bei der LV 1871 praktizier-
ten Verfahren, soweit sie aufgrund von Outsourcing Vereinbarungen für die ausgelagerten Tä-
tigkeiten der LVPA gelten.

B.1.1 Das Governance-System im Allgemeinen und seine Angemessenheit im
Hinblick auf die Geschäftsstrategie und –tätigkeit des Unternehmens

Die LV 1871 Unternehmensgruppe hat sich unter Berücksichtigung von Wesensart, Umfang
und Komplexität der Geschäftstätigkeit und der Risikoneigung in den Solounternehmen und in
der Unternehmensgruppe die im Folgenden abgebildete Governance-Struktur gegeben:

                                                  Governance System

                                    Überprüfung

        Organisation                Steuerung                 Internes Kontrollsystem        Gruppenaspekte

Abbildung 1 – Governance-Struktur

Die Unternehmensführung ist verantwortlich für die Einrichtung eines funktionsfähigen Gover-
nance-Systems. Ziel ist durch unternehmens- und gruppenweite Festlegungen für die folgen-
den Governance-Bereiche: Organisation, Steuerung, Internes Kontrollsystem (IKS) und Grup-
penaspekte proportional zum Risikoprofil des Unternehmens und der Unternehmensgruppe

                                                                                        SFCR LVPA 2020 |19 von 74
die Legalitätspflicht der Unternehmensführung einzuhalten und eine verantwortungsbewusste
Unternehmensführung und –kontrolle sicherzustellen.

Die wesentlichen Festlegungen zum Governance-System sind:

Organisation

Die gültige Aufbauorganisation mit Zuordnung der Schlüsselfunktionen zu den beiden Ge-
schäftsführern ist in dem nachstehenden vereinfachten Organigramm dokumentiert.

     Geschäftsführer I                                 Geschäftsführer II

     Interne Revision             Interne Kontrolle
                                                      Versicherungsmathe-
     (Ausgliederungs-               „Compliance“                                     Risikomanagement
                                                       matische Funktion
    beauftragter)                 (Ausgliederungs-                                   (Schlüsselfunktion)
                                                       (Schlüsselfunktion)
                                    beauftragter)

Abbildung 2 - Organisationsplan

Potenzielle Interessenkonflikte (z.B. Aufbau und Überwachung/Kontrolle von Risikopositionen)
bei der Zuteilung und Wahrnehmung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden im Rah-
men des Risikomanagements identifiziert und durch geeignete Massnahmen zur Funktions-
trennung gemanagt. Die sich hieraus ergebenden Risiken sind an das Risikomanagement zu
melden. Auch die Massnahmen werden im Rahmen des Risikomanagements angemessen
dokumentiert.

Steuerung

Die Steuerung beinhaltet solche Aktivitäten, die massgeblichen Einfluss auf die Lenkung und
Koordination der an der Ausrichtung des Unternehmens beteiligten Gremien (Aufsichtsorgan,
Geschäftsleitung), Funktionen, Führungskräfte und Mitarbeiter haben.

Der Verwaltungsrat legt die Unternehmenspolitik und die Geschäftsstrategie sowie und die
daraus abgeleiteten weiteren Strategien, insbesondere die Risikostrategie fest. Die Geschäfts-

                                                                             SFCR LVPA 2020 |20 von 74
leitung verantwortet im Auftrag des Verwaltungsrats die operative Umsetzung der Unterneh-
menspolitik, der Geschäftsstrategie und die daraus abgeleiteten weiteren Strategien, insbe-
sondere die Risikostrategie.

Zur Unternehmenssteuerung gehören im Wesentlichen die nachfolgenden Elemente:

1. Unternehmensstrategie

      nach Entwicklungsfeldern
      abgeleitete Teilstrategien (z.B. Risikostrategie, Kapitalanlagenstrategie, IT-Strategie,
       Produkt- und Vertriebsstrategie etc.)
      Ableitung strategischer Zielsetzungen

2. Asset Liability Management (ALM)

      Berichterstattung zur Entwicklung von Aktiva und Passiva
      Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Unternehmenssteuerung

3. Own Risk and Solvency Assessment (ORSA)

      unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
      Ableitung von Handlungsempfehlungen für Strategie- und Unternehmensplanung

4. Unternehmensplanung

      Zielplanung (Unternehmens-, Bereichs-, Mitarbeiterziele)
      Geschäftszahlenplanung, Vertriebsplanung, Kapitalanlageplanung, Personalplanung,
       Kostenplanung, Projektplanung, Risikoerfassung

5. Controlling / Monitoring

      unterjährige Berichterstattung zu Zielerreichung, Geschäftsentwicklung und Budge-
       tauslastung
      Ableitung von Handlungsempfehlungen

6. Vergütungs- und Anreizsysteme

      Berücksichtigung von langfristigen Unternehmensinteressen
      Vermeidung von Interessenskonflikten

Die erforderlichen Aktivitäten sind prozessbezogen in den jeweiligen Prozessmodellen bzw.
funktionsbezogen in den entsprechenden Leitlinien dokumentiert.

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Internes Kontrollsystem

Das Interne Kontrollsystem als wesentlicher Bestandteil des Governance-Systems der LV
1871 Unternehmensgruppe orientiert sich am Modell der drei Verteidigungslinien, basiert auf
den vorhandenen Prozessen und umfasst alle Organisationseinheiten.

Ein wesentlicher Bestandteil des Internen Kontrollsystems ist die Darstellung der vorhandenen
Kontrollen in den entsprechenden Prozessmodellen. Die Funktionsweise des Internen Kon-
trollsystems sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten sind unter Kapitel
B.4 dieses Berichtes wiedergegeben.

Gruppenaspekte

Aufgrund der personellen Überschneidungen zwischen der LV 1871 (als Muttergesellschaft)
und den Unternehmen LVPA, Delta Direkt und TRIAS als 100 -prozentigen Tochtergesell-
schaften wurden aus Gründen der Proportionalität z.T. gemeinsame Leitlinien (z.B. Interne
Revision, IKS) erstellt.

Die LV 1871 ist das für die LV 1871 Unternehmensgruppe zuständige Unternehmen i.S.v. Sol-
vency II und verantwortet ein einheitliches Gruppenverständnis im Governance Bereich ein-
schliesslich der dazu erforderlichen Kommunikation in der Gruppe.

Interne Überprüfung des Governance-Systems

Die Überprüfung des Governance-Systems in der LV 1871 Unternehmensgruppe besteht aus
zwei Teilen:

Im ersten Teil erfolgt durch die Interne Revision eine jährliche Prüfung der formalen Anforde-
rungen (Formale Prüfung). Hierunter zählt u.a. die Prüfung der Leitlinien auf Aktualität sowie
die Prüfung der Einrichtung und Ausgestaltung der Schlüsselfunktionen.

Im zweiten Teil erfolgt durch die Interne Revision eine inhaltliche Prüfung des Governance-
Systems. Hierbei werden die Bestandteile des Governance-Systems (z.B. Internes Kontroll-
system, Schlüsselfunktionen, Outsourcing) auf Basis des Revisionsplans durch die Interne
Revision geprüft. Daraus erfolgt u.a. für das Interne Kontrollsystem sowie für das Risikoma-
nagement eine jährliche Prüfung. Die weiteren Bestandteile (z.B. Schlüsselfunktionen, Out-
sourcing, Fit und Proper) werden in einem dreijährigen Turnus geprüft.

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B.1.2 Informationen zur Übertragung von Zuständigkeiten, zu den Berichts-
pflichten und zur Besetzung der Funktionen im Unternehmen

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten werden in Unternehmen der LV 1871 Gruppe in verschiedener Form ge-
regelt und zwar durch:

       die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation einschliesslich der zugehörigen
        Prozesse
       die Kompetenzregelungen zur Festlegung des Umfangs von Vollmachten
       Vertretungsregelungen

Berichtspflichten

Die Berichtspflichten für die Schlüsselfunktionen wurden durch Leitlinien inhaltlich konkreti-
siert. Die Berichtspflichten von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat richten sich nach den
Statuten, dem Reglement der Geschäftsleitung, der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats
sowie nationalen gesetzlichen Vorgaben.

Besetzung der Funktionen in Unternehmen der LV 1871 Unternehmensgruppe

Die Besetzung der Funktionen erfolgt durch einen Recruitingprozess, der der Sicherstellung
der Qualifikation und der Zuverlässigkeit dient und für die Schlüsselfunktionen aufgrund einer
Leitlinie Verbindlichkeit aufweist (s.u. Ziff. B.2).

B.1.3 Aufbau der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane des Unterneh-
mens, Darstellung der Trennung der Zuständigkeiten innerhalb dieser Organe
und Beschreibung der Hauptaufgaben und -zuständigkeiten der Schlüsselfunk-
tionen dieser Organe

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der LVPA sind:

Der Verwaltungsrat

Ihm obliegt die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle über die Gesellschaft. Er führt insbesondere
folgende Pflichten und Befugnisse:

                                                                   SFCR LVPA 2020 |23 von 74
   Vorbereitung der Geschäfte der Generalversammlung und Ausführung ihrer Be-
       schlüsse,
      Aufstellung der für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Reglemente sowie Erteilung
       der nötigen Weisungen an die Geschäftsleitung,
      Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und Vertretung betrauten
       Personen,
      Zustimmung zur Bestellung eines Verantwortlichen Versicherungsmathematikers,
      Überwachung der mit der Geschäftsführung und Vertretung Beauftragten im Hinblick
       auf die Beachtung der Vorschriften und Gesetze, der Statuten und allfälliger Regle-
       mente; zu diesem Zweck lässt sich der Verwaltungsrat regelmässig über den Ge-
       schäftsgang unterrichten,
      Festlegung der Unternehmenspolitik, der Geschäftsstrategie, der Kapitalanlagestrate-
       gie und der mittelfristigen Planung,
      Genehmigung des jährlichen Kosten- und Ertragsbudgets,
      Zustimmung zu Massnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Un-
       ternehmens grundlegend verändern,
      Festlegung, Änderung und Erweiterung des Geschäftsplans,
      die Beschlussfassung über die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochterge-
       sellschaften,
      die Einwilligung zu Kreditgewährungen an Verwaltungsratsmitglieder, Geschäftslei-
       tungsmitglieder und mit der Vertretung betraute Personen.

Die Geschäftsleitung

Ihr obliegt die operative Führung der Gesellschaft. Sie vertritt die Gesellschaft gegenüber Drit-
ten, sofern vom Verwaltungsrat nicht eine besondere Vertretung für einzelne Fälle beschlos-
sen wird.

Der Geschäftsleitung obliegt insbesondere:

      die Beschlüsse des Verwaltungsrats auszuführen,
      dem Verwaltungsrat Anträge für die Organisation und Weiterentwicklung des Ge-
       schäftsbetriebs sowie Anträge für einzelne Geschäfte zu machen, soweit diese die Be-
       fugnisse der Geschäftsleitung übersteigen,
      die erforderlichen Anordnungen und Weisungen an die Mitarbeiter der Gesellschaft zu
       erlassen und deren Befolgung zu überwachen,

                                                                    SFCR LVPA 2020 |24 von 74
   den Verwaltungsrat regelmässig über den Gang der Geschäfte zu unterrichten und ihm
       den Entwurf des Geschäftsberichts (Jahresrechnung und Jahresbericht) vorzulegen,
      bei der Festlegung der Unternehmenspolitik, der Geschäftsstrategie, Kapitalanlage-
       strategie und der mittelfristigen Planung mitzuwirken,
      das jährliche Kosten- und Ertragsbudget zu Händen des Verwaltungsrats vorzuberei-
       ten.

Ausschüsse sind aus Proportionalitätsgründen nicht gebildet worden.

Schlüsselfunktionen und deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Wesentliche Elemente des Governance-Systems sind die sogenannten Schlüsselfunktionen –
für Risikomanagement, Compliance, Versicherungsmathematik und die Interne Revision.

Die Risikomanagementfunktion unterstützt den Gesamtvorstand massgeblich bei der Identifi-
zierung, Kontrolle und Steuerung von Risiken (B.3). Es überwacht als zweite Verteidigungslinie
die risikoerzeugenden Unternehmensbereiche.

Die Versicherungsmathematische Funktion koordiniert und überwacht die Berechnung der un-
ter Solvency II vorgeschriebenen versicherungstechnischen Rückstellungen (B.6).

Die Compliance-Funktion ist für die Identifizierung, Bewertung und Überwachung von Compli-
ance-Risiken sowie bei der Beratung gegenüber dem Vorstand tätig (B.4.2).

Die Interne Revision prüft als sog. dritte Verteidigungslinie das System interner Kontrollen auf
Wirksamkeit, die Angemessenheit wesentlicher Prozesse im Unternehmen sowie die Ange-
messenheit und Wirksamkeit des gesamten Governance-Systems (B.5).

Die LV 1871 hat die genannten ausgegliederten Schlüsselfunktionen im Unternehmen einge-
richtet und in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. In den internen Leitlinien der
Schlüsselfunktionen wird die organisatorische Einbindung innerhalb der Aufbauorganisation
sowie Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen dieser Funktionen geregelt. Die
Funktionen sind, um die Unabhängigkeit und Funktionstrennung zu unterstützen, in eigenen
Einheiten organisiert, die jeweils direkt verschiedenen Vorstandsressorts zugeordnet sind.

Wesentlicher Aspekt ist hierbei die direkte Berichterstattung gegenüber dem Vorstand, welche
turnusmässig mindestens einmal jährlich in gesonderten schriftlichen Berichten sowie darüber
hinaus ad hoc aus besonderem Anlass erfolgt.

                                                                   SFCR LVPA 2020 |25 von 74
Die verantwortlichen Inhaber von Schlüsselfunktionen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit ent-
sprechende Vollmachten und sind soweit als möglich verschiedenen Geschäftsführern zuge-
ordnet. Das Berichtswesen ist hierarchisch aufgebaut. Soweit Schlüsselfunktionen ausgela-
gert sind, wurden hierfür Ausgliederungsbeauftragte bestellt.

Einhaltung der Funktionstrennung

Die Funktionstrennung zwischen den Schlüsselfunktionen ist regelmässig durch personelle
Trennung sichergestellt, die Unabhängigkeit durch die verschiedenen Leitlinien gewährleistet.
Sofern durch eine Interessenkollision zusätzliche Risiken entstehen könnten, ist dies im Rah-
men der Führungsverantwortung (z.B. durch das Vier-Augen Prinzip) berücksichtigt.

Schnittstellen

Zwischen den Funktionen bestehende Schnittstellen sind durch konkrete Festlegungen in den
Leitlinien berücksichtigt. Durch die Einrichtung eines „Arbeitskreises Solvency II“, dem die ver-
antwortlichen Personen in den Schlüsselfunktionen bei der LV 1871 sowie weitere Beteiligte
(auch aus den Tochtergesellschaften) angehören, können Schnittstellenfragen im operativen
Betrieb geklärt werden.

B.1.4 Angaben zu Vergütungsansprüchen

Alle Mitarbeiter der LVPA erhalten marktgerechte Fixgehälter und gegebenenfalls zusätzliche
variable Sonderzahlungen, die einer Festlegung in Abhängigkeit der erzielten Leistungen und
einer jährlichen Überprüfung unterliegen.

Der Schwerpunkt der Vergütungspolitik der LVPA liegt auf der Zahlung von Fixgehältern, die
im branchenüblichen Rahmen für die private Versicherungswirtschaft in der Schweiz und
Liechtenstein liegen. Kein Organ (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) oder Mitarbeiter der
LVPA erhält direkt oder indirekt einen Vergütungsanspruch in Abhängigkeit von der erzielten
Neugeschäftsproduktion bzw. der gebuchten Prämie oder dem erzielten Kapitalanlageergeb-
nis. Dadurch sollen Interessenkonflikte vermieden und die Einhaltung und Erreichung der Ge-
schäfts- und Risikostrategie der LVPA begünstigt werden.

Mitglieder der Geschäftsleitung und Führungskräfte erhalten einmal jährlich eine leistungsab-
hängige Tantiemezahlung die maximal 50 Prozent des Jahresgrundgehaltes beträgt. Massge-
blich für die Höhe der Tantieme ist die Beurteilung durch die Mitglieder des Verwaltungsrats

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bzw. durch die Geschäftsleitung im Falle von Führungskräften. Die Verhältnismässigkeit wird
regelmässig bewertet und die Angemessenheit der Regelungen zum Auszahlungsprozess
überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die LVPA bietet Führungskräften, Schlüsselfunktionen und Mitarbeitern keine Aktienoptionen,
Aktien oder Zusatzrenten als Vergütungsbestandteile an. Auch eine generelle Vorruhestands-
regelung ist bei der LVPA nicht vorhanden.

B.1.5 Zusätzliche Informationen

Keine relevanten Sachverhalte vorhanden.

B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und per-
sönliche Zuverlässigkeit
Die LVPA hat folgende Leitlinien zur Sicherstellung von fachlicher Qualifikation und Zuverläs-
sigkeit erlassen:

    Leitlinie Fit und Proper für die Geschäftsleitung
    Leitlinie Fit und Proper für den Verwaltungsrat
    Leitlinie Fit und Proper für die verantwortlichen Inhaber von Schlüsselfunktionen

Die LVPA hat eine Leitlinie erlassen, die die Massnahmen und Verfahren zur Sicherstellung
von fachlicher Qualifikation und Zuverlässigkeit von Personen, die in Schlüsselfunktionen tätig
sind, sowie von Ausgliederungsbeauftragten beschreibt. Soweit die LVPA Tätigkeiten auf die
Muttergesellschaft LV 1871 ausgelagert hat, wurde in den Outsourcing Vereinbarungen fest-
gelegt, dass der Outsourcingnehmer LV 1871 diese Massnahmen berücksichtigen muss.

Es werden folgende Massnahmen und Verfahren zur Sicherstellung von fachlicher Qualifika-
tion und Zuverlässigkeit von Personen, die in Schlüsselfunktionen tätig sind, angewendet:

    Erstellung eines Anforderungsprofils durch den Bereich Personal für die vorgesehene
      Position unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der aktuellen Tätigkeits-
      beschreibung,
    Vorprüfung der Kandidaten aufgrund der Bewerbungsunterlagen,
    Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den jeweiligen Vorgesetzten,
    Auswahlgespräche, Assessment-Center nach den internen Assessment-Regeln,

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 Beurteilung der Kandidaten aufgrund der Ergebnisse der Auswahlgespräche und gege-
      benenfalls eines Assessment-Centers,
    Auswahl eines Kandidaten,
    Ernennung.

Die Zuverlässigkeit wird im Rahmen der Auswahlgespräche sowie anhand von Bewerbungs-
unterlagen individuell geprüft. Dabei wird vor allem untersucht, ob die Personen mit Schlüs-
selaufgaben aufgrund ihrer persönlichen Umstände nach der allgemeinen Lebenserfahrung
die Annahme rechtfertigen, dass sie ihre Aufgaben sorgfältig und ordnungsgemäss wahrneh-
men werden. Insbesondere wird geprüft, ob einschlägige Verstösse gegen Straf- oder Ord-
nungswidrigkeitentatbestände dieser Annahme entgegenstehen.

Die fachliche Eignung der Personen mit Schlüsselaufgaben setzt stetige Weiterbildung voraus,
so dass sie im Stande sind, sich wandelnde oder steigende Anforderungen in Bezug auf ihre
Aufgaben im Unternehmen zu erfüllen. Sie sind daher verpflichtet, mit Unterstützung des Un-
ternehmens im erforderlichen Umfang an geeigneten Weiterbildungsmassnahmen teilzuneh-
men, die sich mit Änderungen im Umfeld des Unternehmens, mit neuen Rechtsvorschriften
oder Entwicklungen im Bereich Finanzprodukte sowohl im Unternehmen als auch im Markt
befassen. Sie stellen dadurch sicher, dass sie ihre Entscheidungen stets auf der Basis eines
aktuellen Informationsstandes treffen.

B.3 Risikomanagementsystem einschliesslich der unter-
nehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

B.3.1 Beschreibung des Risikomanagementsystems

Die LVPA verfügt über ein Risikomanagementsystem, welches durch die Früherkennung von
Risikoentwicklungen und rechtzeitige Begrenzungs- und Überwachungsmassnahmen die
Steuerung der Risiken ermöglicht. Dieses System orientiert sich an unserer Risikostrategie,
die einen fundamentalen Bestandteil der Unternehmensführung bildet und ein einheitliches
Risikomanagement sichert.

Die kurz- und mittelfristige Überwachung der Risikotragfähigkeit erfolgt durch die Geschäfts-
leitung und den Stab Risikomanagement der Muttergesellschaft. Dies erfolgt auf strategischer
Ebene über die Verfolgung eines Sicherheitsziels (Sicherstellung einer SCR-Bedeckung von

                                                                 SFCR LVPA 2020 |28 von 74
mind. 100 Prozent ohne Inanspruchnahme von Hilfs- und Übergangsmassnahmen). Auf ope-
rativer Ebene wird die Risikotragfähigkeit über die Durchführung von Modellrechnungen und
Stresstests beurteilt.

Auf Basis von Risikoerfassung und Modellrechnungen koordiniert der Stab Risikomanagement
die Risikoanalyse und die Berichterstattung. Auf wesentliche Risiken, welche die Vermögens-
, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens nachhaltig beeinflussen könnten, wird geson-
dert hingewiesen. Für neu auftretende oder stark veränderte wesentliche Risiken besteht ein
Ad-hoc-Meldewesen.

B.3.2 Vorgehensweise bei der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitäts-
beurteilung

Durchführung

      Abstimmung mit dem ORSA-Kreis
      Eigene Einschätzung der Risikosituation
      5 Jahresprognose der künftigen Solvenzentwicklung
      Stressszenarien
      Analyse und Auswertung der Operationellen Risiken
      Darstellung aller wesentlichen Risiken und ihrer Entwicklung
      Erstellung des Berichts
      Präsentation / Abgabe der Ergebnisse

Für die Versicherungsgesellschaften und die Gruppe der LV 1871 erfolgt die Durchführung
des ORSA-Prozesses in der Regel einmal jährlich. Stichtag ist dabei jeweils das vorausge-
hende Geschäftsjahresende. Bei signifikanten Veränderungen des Risikoprofils der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft, die durch interne Entscheidungen oder durch externe Faktoren
seit dem Stichtag des letzten regulären ORSA ausgelöst werden, ist die Durchführung eines
nicht-regulären ORSA erforderlich.

Die Beurteilung der kontinuierlichen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen
beinhaltet eine Beurteilung der Quantität, Qualität und Zusammensetzung der Eigenmittel und
eine Analyse der Auswirkung der Veränderung des Risikoprofils auf SCR und MCR.

                                                                 SFCR LVPA 2020 |29 von 74
Zudem wird die Signifikanz der Abweichung des Risikoprofils von den Annahmen der Stan-
dardformel zur SCR-Berechnung beurteilt. Schwerpunkte der Analyse eventueller Abweichun-
gen zum Standardmodell können bspw. die abweichende Kapitalanlagetätigkeit, welche im
Solvency II Standardmodell nicht adäquat abgebildet wird, abweichende versicherungstechni-
sche Risiken, abweichende Ausfallrisiken, abweichende Korrelationen oder risikoausglei-
chende Wirkungen, abweichende Modellprämissen, insbesondere was die Erwartungswerte
künftiger Cashflows von Kapitalanlagen oder versicherungstechnischer Zahlungsströme an-
betrifft, sein.

Der Gesamtsolvabilitätsbedarf ist analog der Solvency II Bewertungsprämissen zu ermitteln.
Daher muss er ebenfalls auf einer Marktwertsicht beruhen. In Risikobereichen, in denen keine
Abweichungen des eigenen Risikoprofils einer Gesellschaft vom Standardansatz festgestellt
werden können, findet Letzterer Verwendung. Bei der Einschätzung des eigenen Risikoprofils
sehen wir Abweichungen im Gesamtsolvabilitätsbedarf gegenüber der Standardformel vor al-
lem in höheren Spreadrisiken bei gewissen Euro-Staatsanleihen sowie einem geringeren Mas-
senstorno-Risiko.

Gegebenenfalls nötige Massnahmen im Rahmen des Kapitalmanagements orientieren sich an
der im FLAOR vorgenommenen Prognoserechnung über die Entwicklung von Eigenmitteln
und Risiken. Der Aufbau von Eigenmitteln in Form der regelmässigen Thesaurierung des Jah-
resüberschusses und einer Steuerung des Überschussfonds (Rückstellung für Prämienrück-
erstattung) stellt einen Kern der Unternehmensstrategie dar. Kurzfristigen Schwankungen am
Kapitalmarkt und ihren Auswirkungen auf die Eigenmittel und Risiken wird künftig im Rahmen
der Limitierung begegnet.

Aus der Beurteilung der oben genannten Punkte resultieren unter Umständen Handlungsemp-
fehlungen für das Aufbringen zusätzlicher Eigenmittel und für Massnahmen zur Verbesserung
der Finanzlage des Unternehmens. Zudem können Empfehlungen für Risikominderungstech-
niken erfolgen, wobei erläutert und begründet wird, welche Risiken durch welche Instrumente
gemanagt werden sollen.

Der ORSA-Bericht einschliesslich ggf. notwendiger Massnahmenvorschläge wird in der Folge
mit dem Vorstand bzw. der Geschäftsleitung der jeweiligen Tochtergesellschaft in einer Sit-
zung beraten. Die Geschäftsleitung wird so in die Lage versetzt, zu beurteilen, wie sich die
Risiken im Kapitalbedarf widerspiegeln.

Im Anschluss wird der Bericht zum Beschluss vorgelegt und nach Freigabe spätestens inner-
halb von zwei Wochen der FMA fristgerecht zugestellt.

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